Karin Kaschuba
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben uns ja erst kürzlich zu diesem Thema ver
ständigt. Wir möchten trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 1,7 Mio. € zur Verfügung stehen in Thüringen, um die Breitbrandinitiative „Thüringen Online“ umzusetzen. Die Frage ist natürlich, wann das Geld ausgeschöpft werden kann. Ein Mitglied der Landesregierung sagte: Jetzt geht es los. Wir warten nun darauf, dass es nach drei Jahren endlich losgeht.
Die Breitbandinitiative, das hat Kollege Schubert bereits gesagt, er hat es noch einmal ausdrücklich formuliert, bezieht sich vorrangig auf den ländlichen Raum und die Förderung in diesem Raum. Es gibt aber auch einige Probleme, auf die ich noch aufmerksam machen möchte.
Kollege Krapp hatte eben auf den Nachweis einer Breitbandversorgungslücke aufmerksam gemacht, dass dieser Nachweis erbracht werden muss, ebenfalls dass die Frage der Anbieter geklärt werden muss. Nach meinem Kenntnisstand gibt es doch erhebliche Probleme in den Gemeinden, diese Dinge tatsächlich auf den Weg zu bringen. Es ist die Frage zu stellen, ob die Stelle bei der LEG schon so aktiv ist, dass sie das auch leisten kann in der Beratung. Mir ist bekannt, dass zum Beispiel im Raum Jena, dort sind ja viele ehemalige Dörfer eingemeindet worden, in der Gemeinde Ilmnitz von über 350 Menschen eine Unterschriftensammlung vorliegt zur Breitbandversorgung. Dort gibt es bisher keinerlei Aktivitäten, dass dieses Anliegen der Bürger überhaupt aufgenommen worden ist. Das ist schon eine Fragestellung: Was geschieht mit diesen Ortschaften, die eigentlich ländlicher Raum sind, aber mittlerweile zu den kreisfreien Städten gehören? Ich glaube, das ist ein Problem, was man zumindest benennen sollte und was auch in die Frage der Bedarfsanalysen mit aufgenommen werden sollte. Mir ist auch bekannt, dass der Telekommunikationsanbieter dort bisher jede Aktivität abgelehnt hat. Ich weiß nicht, an welchen Stellen das noch vorkommt. Ich würde mir also wünschen, dass die Landesentwicklungsgesellschaft dort schnell und zügig aktiv wird. Der hier vorgelegte Antrag zeigt ja noch einmal in sieben Punkten viele Problemstellungen auf, die bewältigt werden müssen. Wir wünschen uns ganz einfach, dass es endlich wirklich losgeht und das Geld auch wirklich zum Einsatz kommt, denn es ist die Chance, viele Arbeitsstellen zu schaffen und gleichzeitig auch zu einer Vernetzung innerhalb der bis jetzt nicht breitbandversorgten Gebiete in Thüringen zu kommen. Insofern unterstützen wir auch diesen Antrag, weil er unter anderem konjunkturelle Impulse geben und Arbeitsplätze schaffen kann. Danke.
Sanierung des Studentenwohnhauses Karl-MarxAllee 3 in Jena
Die energetische Sanierung des Studentenwohnhauses Karl-Marx-Allee 3 in Jena ist zugleich eine wichtige städtebauliche Komponente für die Saalestadt. Damit kann der Umbau des Quartiers 1 Neulobeda-West endlich, neun Jahre nach der EXPO 2000, abgeschlossen werden. Gelingt es nicht, dieses Vorhaben in einer Größenordnung von etwa 300.000 € zu fördern, können keine studentenfreundlichen Mieten erreicht werden und der Zustand des Gebäudes wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Das Studentenwerk selbst konnte bislang aufgrund der zu geringen Mittelausstattung durch das Land seine gesamten Sanierungsvorhaben nur in geringen Schritten vornehmen. So wurden z.B. die Studentenwohnheime in der Maurerstraße 38 a und der Karl-Marx-Allee 5 in Jena ausschließlich aus den Mieterträgen von den Studierenden finanziert!
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Sanierungsbedarf bei den Studentenwohnheimen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulstandorten) ein?
2. Wie sichert das Land die allgemeine Ausfinanzierung dieser Sanierungsvorhaben des Thüringer Studentenwerkes?
3. Beabsichtigt die Landesregierung Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes für das konkrete Projekt, Sanierung des Studentenwohnhauses KarlMarx-Allee 3 in Jena, zur Verfügung zu stellen?
4. Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Studentenwerk Thüringen bei der Sanierung des Studentenwohnhauses Karl-MarxAllee 3 in Jena zu unterstützen?
Herr Staatssekretär, ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass das Studentenwerk selbst den Antrag gestellt hat, im Rahmen der städtischen Vorhaben aus den Mitteln des Konjunkturpakets II Mittel zur Sanierung zur Verfügung gestellt zu bekommen und das Landesverwaltungsamt diesen Antrag abgelehnt hat. Könnten Sie sagen, welche Gründe Sie für eine solche Ablehnung sehen?
Sehen Sie, wenn das Landesverwaltungsamt bei seiner bisherigen Ablehnung bleibt, Möglichkeiten, aus den Mitteln, die Sie aus dem Konjunkturpaket für die Hochschulen bereitgestellt haben, Mittel für die Finanzierung zur Verfügung zu stellen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich zu allererst bei der Ministerin bedanken für den sehr sachlichen Bericht zur Arbeit der Landesbeauftragten, der informell in jeder Weise war und möchte mich auf einige Aussagen konzentrieren sowohl dieses Berichts als auch der Ausführungen meiner Vorredner.
Der Kollege Döring hatte mit einem Zitat begonnen, das möchte ich auch tun. Thomas Mann schreibt in seinem Josef-Roman; er beginnt den Roman mit dem Satz: „Tief ist der Brunnen der Vergangenheit, sollte man ihn nicht unergründlich nennen.“ In diese Unergründlichkeit der Vergangenheit, glaube ich, schauen wir, wenn wir auf Dinge der DDR sehen, alle mit einem eigenen Blick. Jeder mit seiner persönlichen Biografie, jeder mit seiner persönlichen Erfahrung und jeder mit dem Blick, zu verstehen, wie dieses politische System sich organisiert hat, und wie es funktioniert hat. Dabei kann man durchaus zu verschiedenen Blickrichtungen kommen.
Ich möchte aber an dieser Stelle sagen, die Diskussion ist im Moment sehr entfacht, sicher auch wegen der 20 Jahre friedliche Revolution in der DDR. Da, Herr Krause, möchte ich zuallererst zu Ihnen sagen, es war eine Revolution, die getragen war von dem Anspruch - das können Sie in der Dokumentation der Reden vom 4. November 1989 nachlesen - eine gerechte, friedliche Gesellschaft aufzubauen, in der Freiheitsrechte gewährt werden, in der Menschen ihr individuelles Leben ausleben können und mit dem Anspruch, einen demokratischen Sozialismus zu gestalten. Das war der Anspruch am 4. November, das will ich hier ganz deutlich sagen. Wie die historischen Entwicklungen dann gegangen sind, wie sich der Prozess insgesamt verändert hat, das wissen wir alle. Aber ich will hier aussprechen, dass es damals so gewesen ist, man kann es nachlesen. Es sind auf dieser Demonstration großartige Bilder einer Gesellschaft entwickelt worden, in der Gerechtigkeit, Menschlichkeit, Güte und Freiheit existent sein können. Ich glaube, niemand in diesem Raum hier möchte eine solche Gesellschaft nicht haben und zu dem Vermitteln eines solchen Gesellschaftsbildes gehört aus meiner Sicht auch, und das will ich im Hinblick auf den Redebeitrag von Herrn Krause noch sagen, dass wir alle ein gelebtes Leben in der DDR hatten und diese individuelle Lebensleistung des Einzelnen muss anerkannt und bewertet werden, je nachdem wie sie sich dargestellt hat. Ich würde darum bitten, das politische System und die individuellen Lebensleistungen miteinander so abzugleichen, dass die Menschen, die in diesem Land gelebt haben, sich nicht entwertet fühlen. Jeder, der die individuellen Lebensleistungen entwertet, entwertet auch sein eigenes Leben. Es sind viele auch hier
im Raum nicht neugeboren, sondern haben in dem Land gelebt. Ich glaube, diesen Kontext muss man herstellen, auch bei der Aufarbeitung der Geschichte. Ich denke, für Aufarbeitung von Geschichte in einem solchen kurzen Zeitraum ist es sowohl für Historiker sehr schwierig als auch für diejenigen, die in dem Land gelebt haben und sich jetzt in diese andere neue Gesellschaft und dieses neue Land hineingelebt haben und dort leben, den unverstellten Blick auf die Geschichte zu finden. Insofern stimme ich allen meinen Vorrednern zu, dass ich sage, die Geschichte der DDR muss aufgearbeitet werden. Es muss aufgearbeitet werden, dass es ein Land war mit einem politischen System, das seinen Bürgern die individuellen Freiheitsrechte verwehrt hat, ganz grundhaft, das die Mauer aufgebaut hat, das seine Bürger „davor schützen wollte“, sich selbst zu bestimmen, selbst zu sagen, wo und wie sie leben wollen. Das möchte ich an dieser Stelle klar und deutlich herausstellen.
Hören Sie einmal zu, Herr Wehner, mein eigener Bruder ist 1980 über die grüne Grenze, wie es damals hieß, abgehauen. Wir haben sieben Jahre lang nichts von ihm gehört, dann irgendwann einmal über das Westradio und haben ihn dann auch wiedergefunden. Ich kann da durchaus mitreden, worüber Sie reden wollen. Deshalb spreche ich auch so deutlich aus, dass man auch die politischen Vergehen der DDR ganz deutlich benennen muss, und zwar nicht nur die Vergehen der Staatsführung. Das war systemimmanent und das möchte ich ganz deutlich sagen, auch für meine Fraktion, glaube ich.
Auf der anderen Seite erwarte ich aber, dass man, wenn man über das Leben von Menschen in diesem Land redet, auch in einer Debatte zum Bericht der Landesbeauftragten, nicht zuallererst, wie wir das in den letzten zwei Tagen hier so oft erlebt haben, immer wieder auch über die Parlamentsunwürdigkeit Abgeordneter spricht. Es gibt kein rechtsstaatliches Verfahren, es ist niemand in einem Gerichtsurteil rechtsstaatlich für schuldig befunden worden. Niemand ist rechtsstaatlich verurteilt worden, weil er, das sage ich jetzt, informell für die Staatssicherheit oder zum Beispiel für die K 1 gearbeitet hat. Aber Sie ächten hier diese Menschen mit dem Begriff der Parlamentsunwürdigkeit. Ich habe erst in der vergangenen Woche, glaube ich war es, in einer Fernsehsendung gesehen bei Herrn Kerner, wo ein Benediktinermönch gefragt wurde, ob man einem Menschen vergeben muss, der um Vergebung bittet und dieser Mönch hat gesagt: Ja. Vielleicht sollten wir alle einmal darüber nachdenken, wie wir
mit Schuldfragen umgehen, wie wir auch die Menschen selbst in der Gesellschaft positionieren und wie wir sagen, wollen wir miteinander leben oder nicht. Was ich mir bei der Geschichtsaufarbeitung wünschen würde, ist, was ich in Jena am Beispiel der Denkmalsdiskussion erlebt habe. Es ist durchaus möglich, dass sich Menschen unterschiedlicher politischer Herkunft in einem sachlichen Diskussionsprozess mit dem Thema Verfolgung in der DDR auseinandersetzen können, ohne in Ideologiekriege zu verfallen, sondern ihre unterschiedlichen Positionen, ihre unterschiedlichen Sichtweisen in diesen Prozess einbringen. Das würde ich mir hier auch wünschen.
Nun möchte ich zu den beiden Anträgen kommen. Der Antrag der SPD-Fraktion verweist darauf, dass man die Mittel, die jetzt vorhanden sind, für die Rehabilitation der Opfer, der - wie Sie sagen - durch das SED-Regime in der DDR Verfolgten, einsetzen und zur Verfügung stellen sollte. Wir unterstützen das, diese Mittel für politische Bildung im weitesten Sinne und im Speziellen auch dafür zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, dass die objektive Aufarbeitung auch von Geschichte ein ganz wesentlicher Prozess ist. Sie können sich aufregen, wie Sie wollen, Historiker haben nun mal die Aufgabe, Geschichte objektiv zu betrachten. Wir, sowohl ich als auch Sie als Politiker, betrachten Geschichte natürlich auch mit einem politischen Blick. Aber genau das, was Sie hier mit Ihren Zwischenrufen beklagen, hatte die DDR zum Beispiel getan, Wissenschaft politisch zu indoktrinieren. Davor sollten wir uns hüten und die Datenbasis anders ansetzen.
Ebenso unterstützen wir den Antrag der CDU-Fraktion, insbesondere was die berufliche Rehabilitation von verfolgten Schülern anbelangt, wobei ich denke, dass es tatsächlich ein sehr schwieriger Prozess ist, dort die Maßstäbe genau zu definieren. Aber dazu hatte Frau Lieberknecht bereits gesprochen. Ich glaube auch, dass es sehr wichtig ist, dass man auch denjenigen, die in Jugendwerkhöfen waren, in den Rehabilitierungsprozessen Gerechtigkeit widerfahren lässt. Unsere Fraktion unterstützt das. Wir wünschen uns in der gesamten Debatte, dass wir dazu kommen, miteinander auch darüber sprechen zu können. Wie haben wir in dem Land gelebt? Wie haben wir das Land gesehen? Wo war dieses politische System bei einem Anspruch, eine andere neue, gute, gerechte Gesellschaft aufbauen zu wollen, in seinem Grunde nicht dazu fähig, weil die Macht- und Herrschaftsstrukturen das nicht hergegeben haben. Diesen Diskurs wünsche ich mir für uns alle. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte darauf verweisen, dass wir um die Berichterstattung der Landesregierung gebeten hatten mit unserem Antrag „Ergebnisse der Breitbandinitiative ‚Thüringen Online’“. So ganz von allein sind wir nicht darauf gekommen, das will ich gleich sagen. Sowohl die Diskussionen im Wirtschaftsausschuss als auch Gespräche mit Vertretern aus der Wirtschaft haben uns dazu gebracht, diesen Antrag hier einzubringen, weil wir feststellen mussten - Sie hatten gesagt, der Versorgungsgrad liegt, je nachdem wie man es definiert, zwischen 70 und 90 Prozent -, dass es aber offensichtlich einige Bereiche in Thüringen gibt, die doch ein bisschen abgeschlossen sind von diesem Prozess und wo Menschen, die den Wunsch haben, dass es auch in diesen Regionen vielleicht zu guten wirtschaftlichen und schnellen wirtschaftlichen Entwicklungen kommt, dass dort die Breitbandinitiative „Thüringen online“ zum Tragen kommt. Wir haben gestern, das war, glaube ich, Kollege Mohring, der hier im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise über Investitionen, Infrastrukturmaßnahmen und Ähnliches gesprochen hat, eine wesentliche Infrastrukturmaßnahme wäre auch wirklich die Umsetzung der Punkte aus der Breitbandinitiative „Thüringen online“, um die Bereiche erschließbar zu machen, die bis jetzt noch nicht erschlossen sind. Es sind immerhin 883.000 € jährlich, die dort zur Verfügung gestellt werden. In Thüringen wurden, soweit ich weiß, Herr Minister, diese Fördermittel nicht abgerufen. Das Schizophrene an der gesamten Aktion ist eigentlich, dass man Formulare, Informationen, Hinweise zum Thema „Breitbandversorgung“, Förderkriterien usw., was man sonst noch so braucht, auf den Internetseiten des Thüringer Wirtschaftsministeriums findet. Man muss erst einmal den schnellen Zugriff haben. Es ist bekannt, dass das Schnellsurfen nicht überall möglich ist. Oftmals scheitern auch alle Bemühungen um einen schnellen Breitbandanschluss bereits beim Herunterladen des Fragebogens aus dem Internet oder die Übertragungszeit ist zu hoch, so dass die Aktion abgebrochen werden muss.
Meine Vorredner hatten schon dazu geredet, welche Vorteile es hätte, diesen Ausbau vorzunehmen, insbesondere dass man für die Wirtschaftsentwicklung und auch als Privatperson einen wesentlich besseren Zugriff sowohl auf die eigene Informationsmöglichkeit als auch auf die eigene Versorgungsmöglichkeit, aber auch auf die eigentliche Positionierung in einem Wirtschaftsstandort haben kann.
Ich möchte noch auf einen Punkt vom Minister eingehen. Er hat noch einmal den Wartburgkreis in besonderer Weise erwähnt. Er hat auch gesagt, dass es jetzt ein Zusammentreffen mit den Landkreisen geben wird. Am 27. und 28. Mai soll es dieses Zusammentreffen geben. Bisher hat sich aber ein ganz hoher Prozentsatz der Thüringer Gemeinden überhaupt nicht dafür interessiert. Es lagen von 80,7 Prozent aller Orte bis zum 1. Februar gar keine Rückmeldungen zur Breitbandinitiative vor. Ich nehme an, dass die Berichterstattung sie hier auch ein bisschen motiviert hat. Sie haben auch gesagt, dass die LEG jetzt ein Breitbandkompetenzzentrum etablieren wird, das dann in besonderer Weise diese Prozesse befördert.
Was mich gewundert hat, Sie haben gesagt, bei Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau und Ähnlichem wollen Sie die Baumaßnahmen so anlegen lassen, dass später dann auch die Kabel verlegt werden können. Das hat mich gewundert, weil es besser wäre, man könnte es gleich machen. Vielleicht könnten Sie förderlich darauf einwirken, dass Infrastrukturmaßnahmen so angelegt werden. Für mich ist es besonders bedenklich, wenn diese Mittel von 883.000 € nicht abgerufen wurden. Warum gehen die flöten, warum werden die nicht eingesetzt? Wir haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch Informationen, dass die Deutsche Telekom gegenwärtig Ablehnungsbescheide an Kommunen und Gemeinden verschickt, die im Rahmen der Mittelvergabe des Konjunkturpakets II entsprechende Anträge eingereicht haben, mit der Begründung, dass andere Anbieter die technischen Anlagennetze nutzen würden, was man vermeiden wolle. Ich nenne hier z.B. die Gemeinde Blankenstein. Das heißt natürlich für die Kommunen und Gemeinden, dass es zu weiteren Verzögerungen kommt und dass auch die im Haushalt bereitgestellten Kofinanzierungsmittel verloren gehen. Ich halte das nicht für sehr verantwortungsbewusst. Mein Vorredner hatte schon gesagt, beide Ministerien sind zuständig. Ich denke, beide Ministerien sollten sich auch bemühen, die Probleme zu klären und dafür zu sorgen, dass die Breitbandinitiative „Thüringen Online“ ein weiterer Erfolg auf der Liste ihrer Abrechnung vielleicht im Sommer wird, sonst müssten wir das im Herbst fortsetzen. Danke.
Vollsperrung der Bundesstraße B 7 vom Ortsausgang Jena bis zum Ortsteil Isserstedt in den Sommermonaten 2009
Medienberichten zufolge soll die Bundesstraße B 7 vom Ortsausgang Jena bis zum Ortsteil Isserstedt in den Sommermonaten Juni bis August 2009 wegen der Erneuerung der Straßendecke und zweier Brücken voll gesperrt werden. Das ist ein erheblicher Eingriff in das Verkehrsverhalten der Einpendler und der Bewohner der Ortschaften vor allem im NordWestbereich von Jena. Eine starke Beeinträchtigung werden durch diese Maßnahme die Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Globus haben. Besonders betroffen ist die Traditionsgaststätte "Carl August".
Ich frage die Landesregierung:
1. Um welche Baumaßnahme des Straßenbauamtes Ostthüringen handelt es sich, wie erfolgten die Planungen und in welchem Zeitraum erfolgt die Vollsperrung?
2. Werden die von der Baumaßnahme unmittelbar Betroffenen in deren Vorbereitung einbezogen und wenn ja, wie?
3. Wurden Alternativen untersucht, um eine Vollsperrung zu vermeiden und die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Gewerbegebiete und Ortschaften zu minimieren?
4. Wenn ja, werden diese Alternativen umgesetzt?
Ich hätte nicht gedacht, dass er auf die vierte Frage noch eine ausführliche Antwort findet.
Herr Staatssekretär, Sie kennen ja die Situation sehr gut und wissen, wenn man das Mühltal voll sperrt, dass ganze Ortschaften im wahrsten Sinne des Wortes abgehängt, manche eigentlich fast nicht erreichbar sind und dass es auch für das Gewerbegebiet dort zu beachtlichen Beeinträchtigungen kommt. Sie haben gesagt, dass sich bei diesem 4,5 km Bauabschnitt eine Lichtsignalanlage nicht lohnen würde
oder dass es zu aufwendig wäre und sich der Zeitrahmen deutlich verlängern würde. Gibt es denn keine Möglichkeit, dass Sie erst die eine Hälfte und dann die andere Hälfte machen, denn auch Umleitungsmaßnahmen dürften sehr aufwendig sein? So weit mir bekannt ist, werden noch andere Zugangsstraßen nach Jena von Baumaßnahmen betroffen sein, so dass die Stadt eigentlich aus einigen Richtungen fast nicht mehr erreichbar ist.
Oberzellaer Kabelwerk Nexans (in Vacha)
Pressemitteilungen zufolge hat die Geschäftsführung des Kabelwerkes in Vacha die Schließung des Werkes verkündet. Betroffen von drohender Arbeitslosigkeit sind rund 300 Arbeitskräfte - davon 180 Mitarbeiter des Kabelwerks und 120 Mitarbeiter, welche bei Dienstleistern, die für dieses Werk arbeiten, angestellt sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurde die Landesregierung durch die Geschäftsführung von der beabsichtigten Schließung des Unternehmensteils Nexans-Oberzella informiert und welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zum Sachverhalt, insbesondere zu einzuleitenden Maßnahmen, um die Arbeitsplätze am Standort Thüringen zu erhalten?
2. In welcher Höhe und aus welchen einzelnen Haushaltsstellen wurden der Firma Nexans in Oberzella zu welchem Zeitpunkt Fördermittel (gegliedert nach Bundes-, Landes-, ESF- und EFRE-Mittel) in welcher jeweiligen Höhe gewährt?
3. Mit welchen Zielstellungen und Auflagen (insbe- sondere Schaffung von Arbeitsplätzen, Qualifizie- rung von Mitarbeitern) waren diese Förderungen verbunden und inwieweit konnten die beabsichtigten Zielstellungen tatsächlich erreicht werden?
4. Unter welchen Vorraussetzungen wäre die Landesregierung berechtigt, die ausgereichten Fördermittel zurückzuverlangen, sollten die mit der Förderung verbundenen Auflagen und Zielstellungen nicht erreicht worden sein?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte die Dringlichkeit unseres Antrags „Sicherung des Automobilstandortes Eisenach“ begründen.
Zurzeit werden im Opelwerk in Eisenach Zusatzschichten gefahren. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass es die Abwrackprämie gibt und mit dem Opel Corsa ein leistungsfähiges, gefragtes Auto produziert wird. Doch diese Entwicklung kann sich schlagartig ändern, wie die Mitarbeiter von Opel selbst analysiert haben. Sie sagen, es darf nicht zum Stillstand kommen. Wenn das Werk erst einmal stillsteht, dann haben wir verloren.
Die Gefahr des Stillstandes ist allgegenwärtig. Deshalb ist schnelles Agieren geboten. Aus diesem Grund haben wir den Dringlichkeitsantrag gestellt und fordern die Landesregierung auf, unverzüglich ge
meinsam mit den Landesregierungen der anderen drei Opel-Standorte Deutschlands alle Vorbereitungen dafür zu treffen, dass sich ein Unternehmen Opel Deutschland gründen kann, um den Weg frei zu machen, das möchte ich hier betonen, für eine europäische Opel-Lösung.
Die Zukunft von Opel bleibt auch nach dem Besuch des Bundeswirtschaftsministers zu Guttenberg bei General Motors in den USA ungewiss, denn es zeichnen sich bis heute keine klaren Perspektiven und Entscheidungen über die Zukunft der deutschen Opel-Werke ab. In der Öffentlichkeit, insbesondere unter den Beschäftigten von Opel Eisenach, verfestigt sich der Eindruck, dass die Bereitschaft zur Rettung der Opel-Werke sinkt. Die rund 1.800 Opel-Mitarbeiter in Eisenach bangen täglich um ihren Arbeitsplatz und mit ihnen mindestens 6.000 Beschäftigte in Thüringer Automobilzulieferbetrieben. Täglich erreichen uns Nachrichten, dass Automobilzulieferer den Insolvenzantrag stellen müssen.
Die Zeit drängt aus unserer Sicht. Unzureichende Sanierungskonzepte, vorgesehene Standortschließungen, Personalabbau in Größenordnungen, Lohnverzicht und drohender wirtschaftlicher Einbruch einer ganzen Region Thüringens sind aktuelle Schlagzeilen, die für Verunsicherung nicht nur in der Bevölkerung Eisenachs sorgen.
Jetzt ist aus unserer Sicht die Politik gefragt, also wir. Abwarten und sich auf die gegenwärtige Auftragslage in Eisenach zu berufen, ist aus unserer Sicht die falsche Antwort. Wir wissen alle, auch aus Sicht manch einer persönlichen Erfahrung, dass bei vollem Produktionsbetrieb und laufenden Bändern von einem Tag auf den anderen Werke geschlossen werden können. Das wollen wir verhindern und mit unserem Antrag auch dafür sorgen, dass es eine Perspektive gibt. Wir glauben auch, dass die Belegschaft von Opel Eisenach von der Politik schnelles Handeln und auch Hilfe erwartet. Das Personal von Opel Eisenach ist hoch motiviert, in eine neue, auch europäische Gesellschaft alles Wissen und Können, über das sie verfügen, einzubringen. Sorgen wir gemeinsam mit der Umsetzung unseres Antrags dafür, dass die Gefahr der Schließung von Opel Eisenach abgewendet wird. Wir haben auch deshalb unseren Antrag als Dringlichkeitsantrag gestellt, weil die Menschen der Region von uns, glaube ich, ein deutliches Zeichen erwarten mit Handlungsoptionen, wie der Standort gesichert werden kann und sie nicht darüber nachdenken wollen, wie viele andere Fachkräfte auch, dieses Land zu verlassen. Geben Sie der Region Zukunftschancen, indem Sie unserem Antrag zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur als Richtigstellung zu Herrn Gentzel, der sich ja offensichtlich hier prädestiniert fühlt, insgesamt als einziger vielleicht in letzter Zeit mit den Vertretern der Betriebsräte gesprochen zu haben. Herr Gentzel, wir haben sogar unseren Dringlichkeitsantrag mit Vertretern der Betriebsräte abgesprochen und besprochen,
so dass wir also auch sagen können, wir haben uns das nicht einfach nur ausgedacht, sondern wir haben es besprochen. Der Kern unseres Dringlichkeitsantrags war, alles zu versuchen, damit bei Opel Eise
nach im wahrsten Sinne des Wortes nicht einfach die Räder stillstehen. Das war der Sinn unseres Antrags. Danke.
Ich habe eine Nachfrage, die bezieht sich auf die Bundesratsinitiative und das Alter der zu therapierenden Patienten. Es gibt ja jetzt eine Altersbegrenzung, ab 25 Jahre kann diese Therapie angewandt werden. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, diese Altersgrenze nach unten abzusenken?
Zu den von Herrn Seela benannten Zahlen zum Rückgang der Geburtenzahlen, also ich kann das schon verstehen, dass Sie den Zusammenhang nicht herstellen können, das kann ich durchaus nachvollziehen. Aber liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele Patienten eine solche Therapie in Thüringen in Anspruch nehmen, also aus der Reproduktionsmedizin?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns mit diesem Thema mehrfach beschäftigt in diesem Haus. Man kann dem Protokoll der Plenarsitzung vom Juli vergangenen Jahres entnehmen, dass Herr Schwäblein das anmerkt und sagt, Sie kommen immer wieder mit dem gleichen Antrag; also in der Verfassung festzuschreiben, dass keine Studiengebühren erhoben werden sollen. Wir haben im derzeitigen Antrag den Zugang zu allen Bildungsangeboten und Informationsangeboten der Hochschulen als gebührenfreien Zugang definiert.
Herr Schwäblein, ich muss Ihnen sagen oder auch den Anwesenden hier, die sich bisher immer gegen diese Verfassungsänderung ausgesprochen haben, es betraf übrigens auch die SPD-Fraktion, dass wir das tatsächlich immer wieder tun werden.
Wenn ich mir jetzt den Änderungsantrag der SPDFraktion ansehe, der festschreiben möchte, dass allgemeine Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen nicht erhoben werden, dann habe ich den Eindruck, hätten wir noch mehr Zeit und würden unseren Antrag immer häufiger einbringen, und die Wahlen würden sich immer mehr nähern, könnten wir die Festschreibung in der Verfassung durchaus in unserem Sinne noch erreichen. So bleibt es also bei dieser minimalen Festschreibung der SPD-Fraktion: allgemeine Studiengebühren werden an den staatlichen Hochschulen nicht erhoben.
Ich meine, es gibt natürlich tatsächlich in Thüringen viele Wählerinnen und Wähler, die Studierende sind und die ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben. Was Ihren Ministerpräsidentenkandidaten anbelangt, Herrn Matschie, der weiß vielleicht auch, wie viele Wählerinnen und Wähler Studierende in seinem Wahlkreis mit Hauptwohnsitz sind. Deshalb freue ich mich, dass die SPD-Fraktion sich jetzt zu dieser Positionierung durchgerungen hat, doch dem Verbot der Erhebung allgemeiner Studiengebühren wenigstens diesen Verfassungsrang zuzuerkennen. Das ist ein großer Fortschritt.
Ich möchte aber an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, wie wir überhaupt in diese Diskussion hineingekommen sind. Wir wissen alle, dass sich die Bertelsmann-Stiftung auf dem Gebiet der Hochschulpolitik sehr stark engagiert. Hochschulen werden von
Reinhard Mohn richtigerweise als Schlüssel zur Gesellschaftsreform angesehen. Er war einer der Gründungsväter und bis vor einigen Jahren der Hauptsponsor der 1983 gegründeten ersten deutschen privaten Hochschule, der Universität Witten/Herdecke. Sie sollte der Stachel im Fleisch der staatlichen Hochschulen sein. Wir konnten das den Pressemitteilungen der letzten Zeit entnehmen, dass die Hochschule Witten/Herdecke es nie so richtig finanziell geschafft hat, auf die Beine zu kommen. Wäre dieser privaten Universität der Staat nicht zur Seite gesprungen, wäre sie schon längst pleite. Anfang des Jahres stand sie gerade wieder kurz vor der Insolvenz. Im Verlaufe der Jahre hat offensichtlich auch Herr Mohn erkannt, dass der Weg zur Reform des Hochschulsystems über die Gründung privater Hochschulen nicht Erfolg versprechend ist, weil sich nicht ausreichend private Geldgeber finden. Viel effizienter erschien ihm daher der Weg, die weitgehend staatlich finanzierten Hochschulen wie private Unternehmen in den Wettbewerb zu schicken. Diese Positionierung haben wir ja auch im Thüringer Hochschulgesetz immer wieder gefunden. Insofern glauben wir, dass die vielen Worte, die wir in den letzten zwei Jahren gehört haben „in Thüringen wird es keine allgemeinen Studiengebühren geben; mindestens bis zum Jahr 2009“ doch eine Manifestierung in der Verfassung finden sollten unter verschiedenen Aspekten. Ich muss ja nicht alles wiederholen, was in den vergangenen Plenardebatten gesagt wurde. Wir wissen, dass der Zugang zu den Hochschulen für Menschen aus den sogenannten bildungsfernen Schichten erschwert ist. Wir wissen, dass ein Studium schon jetzt zum Teil mit einem finanziellen Aufwand pro Semester an den Jenaer Hochschulen z.B. von 270 € einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags mitfinanziert wird ohne Studiengebühren. Wir glauben, dass man allen diesen Zugang eröffnen sollte, auch um die Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Hochschulen zu stützen, wenn sie die Studierendenzahlen halten sollen und in den Genuss der Mittel aus dem Pakt 2020 kommen möchten.
Um noch einmal auf den Hergang der Studiengebührendebatte zurückzukommen: Auf ihrer 290. Plenarsitzung am 25. Mai 2000 in Meiningen fasste die Kultusministerkonferenz einen formellen Beschluss. In Punkt 1 heißt es: „Die Länder vereinbaren, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und bei konsekutiven Studiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss grundsätzlich gebührenfrei zu halten.“ Dieser Beschluss gilt formal bis heute und wurde zu keinem Zeitpunkt aufgehoben. Infolge dieses Beschlusses kam es zur Festschreibung eines gebührenfreien Studiums im Hochschulrahmengesetz im Jahre 2002. 2005 hat dann das Bundesverfassungsgericht ein Urteil verkündet, welches allgemein als Votum für Studiengebühren charakterisiert wird. Juristisch gesehen
ist das falsch, in der Wirkung läuft es jedoch darauf hinaus. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, ob Studiengebühren zulässig sind oder nicht, sondern formuliert erstens, dass das vom Bundestag im Hochschulrahmengesetz festgeschriebene Verbot der Erhebung von Studiengebühren wegen fehlender Beteiligung der Länder nichtig ist und zweitens in dieser Sache es den Ländern obliegt, eigene Regelungen zu treffen, dabei meinte man unter anderem die Sozialverträglichkeit. Wir wissen alle, dass nach diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil auch hier in diesem Hause eine heftige Debatte um die Studiengebühren stattfand, insbesondere Herr Schwäblein ist da immer wieder in die Bütt gegangen. Wir wollen die generelle Abschaffung von Studiengebühren. Wir wollen, dass Bildung ein allgemeines Recht bleibt; die Gebührenfreiheit von Bildung sollte deshalb nicht nur in unserer Verfassung festgeschrieben werden, sondern auch im Grundgesetz verankert werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang, vor allem aus aktuellem Grund, auf ein paar neue Erkenntnisse in Bezug auf die Länder mit Studiengebühren eingehen. Im November 2008 veröffentlichte die Hochschul-Informations-System GmbH eine interessante Studie.
Am Ende. Die Forscher der Hochschul-InformationsSystem GmbH hatten ein halbes Jahr nach Schulschluss in einer repräsentativen Erhebung 5.240 Abiturienten und Fachabiturienten zu ihren Plänen und zur Rolle von Studiengebühren befragt. Bei mehr als jedem zehnten Studienberechtigten beeinflussten die Gebühren die Entscheidung über das Ob und Wo eines Studiums. Wie sich die Schulabgänger entscheiden, hing stark vom Elternhaus ab. Ein Abschreckungseffekt der Gebühren sei vor allem bei Kindern aus hochschulfernen, also sogenannten bildungsfernen Elternhäusern zu beobachten. Junge Frauen bildeten eine zweite Gruppe, die spürbar eingeschüchtert wird. Finanzielle Einflussgrößen spielten zwar auch bei Akademikerkindern eine Rolle, jedoch eine weitaus geringere als in anderen sozialen Schichten. Die Wissenschaftler registrierten eine allgemeine Verunsicherung der Abiturienten und Fachabiturienten, bereiteten die Gebühren auch Schulabgängern Sorgen, die aus Bundesländern ohne Gebühren kommen. Jeder fünfte ostdeutsche Studienberechtigte mit Zweifel am Studium begründete seine Haltung mit der Furcht vor Studiengebühren oder der Sorge darum, dass er sie nicht finanzie
ren kann. Da der Wissenschaftsausschuss damals noch mit dem Ausschussvorsitzenden Prof. Goebel einst eine Reise tat, um unter anderem in Österreich sich das Modell anzuschauen, wie Hochschulen über Studiengebühren besser finanziert werden können und wie es den Hochschulen dann besser geht, möchte ich hier an dieser Stelle darauf verweisen, dass man jetzt in Österreich eine „Rolle rückwärts“ macht. Seit 2000 wurden dort flächendeckend die Studiengebühren erhoben. Nun ist es vorbei. Ab dem kommenden Sommersemester darf an den Universitäten wieder gebührenfrei studiert werden. Auch die Fachhochschulen verzichten nach und nach auf Studiengebühren, weil es sich auf die Anzahl der Studierenden deutlich ausgewirkt hat. Es wird selbst in Österreich begründet, dass die Entscheidung, Studiengebühren einzuführen, zum Entstehen einer Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Studierenden geführt hat, die man sich aus bildungspolitischen und volkswirtschaftlichen Erwägungen nicht leisten könne. Ich glaube, dazu erübrigt sich jeder Kommentar.
Dass unser Antrag so weitreichend ist, hängt u.a. damit zusammen, dass das Thüringer Hochschulgesetz schon jetzt für alle Angebote der Hochschulen, die sich außerhalb der Studienordnung und des Studienganges bewegen, die Möglichkeit bietet, Gebühren zu erheben. Wir möchten das vermeiden, wir möchten, dass jeder sein Studium so weitreichend wie möglich realisieren und die Bildungsangebote der Hochschulen wahrnehmen kann. Deshalb haben wir unseren Antrag in dieser Breite eingereicht und wir bitten um Zustimmung. Danke.
Herr Eckardt, wir haben das ja schon in der letzten Plenarsitzung diskutiert. Dort haben Sie die gleichen Fragen aufgeworfen. Wir wissen beide, dass die Hochschulen an einer Krankheit leiden, das ist ihre nicht vollständige Ausfinanzierung. Wir haben gleichzeitig noch Änderungsanträge gemacht zum Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz, wo wir einige Dinge anders geregelt haben. Aber der freie und gleiche Zugang zu den Bildungsangeboten und den Informationsangeboten der Hochschulen muss aus unserer Sicht für jeden Studierenden und Angehörigen der Hochschulen gesichert sein.
Ja, Herr Minister, meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Sie haben, wie bei Ihrer Rede vom September, jetzt noch einmal darauf hingewiesen, dass die Hochschulen diese 5 Mio. € Einnahmeverluste haben werden. Unser Antrag geht eigentlich weiter, soweit ich informiert bin, hätten die Hochschulen die Einnahmeverluste, wenn sie die Verwaltungsgebühr nicht erheben würden und keine Langzeitstudiengebühren. Da Sie es aber jetzt im Kontext, also sowohl unseres Antrags als auch des Antrags der SPD-Fraktion gestellt haben, verstehe ich das nicht ganz. Rechnen Sie mit noch mehr Einnahmeverlusten, wenn keine Studiengebühren erhoben werden? Im Umkehrschluss hieße es ja, man müsste dann eventuell doch Studiengebühren
erheben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Reinholz fragt, ob wir das nicht draußen machen können. Ich habe doch gesagt, ich will es auch nicht zu lang machen. Ich verweise auf das Protokoll der Plenarsitzung vom 03.07.2008, Seite 8.845.
Dort finden Sie im dritten Absatz eine Beschreibung, welche Paragraphen wir geändert haben möchten; dort kann das jeder nachlesen, dann brauche ich das hier nicht noch mal lang und breit vorzulesen. Es handelt sich um Präzisierungen der derzeit gültigen Verfassung. Diese Verfassungsänderungen beruhen auch auf der Grundlage der derzeit gültigen Verfassung. Ich lese einen Satz vor: „Dies korrespondiert auch mit der in Artikel 20 festgeschriebenen Systematik, die den freien und gleichen Zugang für alle Bildungseinrichtungen festschreibt.“ Ich könnte das jetzt noch weiter fortführen, möchte das aber nicht tun, da hier Unruhe im Raum ist, aber ich kann jedem empfehlen, das im Plenarprotokoll nachzulesen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion „Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz“ vor. Gegen den Gesetzentwurf in seinem Anliegen kann man keine Einwendungen vorbringen. Ich glaube, er ist auch gemeinsam mit dem Studentenwerk initiiert worden. Wir haben allerdings der Lesung in erster und zweiter Lesung nicht zugestimmt, sondern nur der Fristverkürzung, weil wir ein Problem haben, das hätten wir gerne noch besprochen. Das Problem besteht in dem Punkt Fallkostenpauschale und Kostenmehraufwand, der eventuell aus der neuen Aufgabenstellung sich ergibt, also der Zuständigkeit für Entscheidungen über Widersprüche. Im Gesetzentwurf selbst ist formuliert, dass es keinen Einfluss auf die Pauschale hat, wobei etwas weiter oben festgestellt wird, das Studentenwerk Thüringen hat nach § 5 Abs. 2 ThürAG Bafög einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz der bei der Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entstehenden notwendigen Personal- und Sachkosten. Aus unserer Sicht entsteht hier ein Mehraufwand. Dieses Problem würden wir gern diskutieren. Das Problem ist nur, dass im Gesetzentwurf bereits steht, dass das Gesetz zum 01.01.2009 in Kraft treten soll. Das wird ein bisschen schwierig. Wir beantragen die Ausschussüberweisung an den Justizausschuss und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und würden auch gern noch mal das Studentenwerk selbst dazu, wenn es möglich ist, hören. Soweit mir bekannt ist, hat das Kultusministerium bisher nur eine schriftliche Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Schwäblein ist ja schon auf unsere Änderungsanträge eingegangen. Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir uns mit dem Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht beschäftigen. Wir hatten in der vergangenen Plenarsitzung in einem anderen Zusammenhang schon Gelegenheit dazu und wir hatten dort bereits einige kritische Positionen formuliert zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich möchte vom Grundsatz her darauf verweisen, dass auch die Bundesregierung darauf orientiert, den Anteil der Studierwilligen eines Jahrgangs auf 40 Prozent der Schulabgänger zu erhöhen. Ich muss sagen, Thüringen hat sich in den letzten Jahren tatsächlich gut orientiert. Wir liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei 36 Prozent, aber jeder kennt auch aus den Demographiediskussionen die Tatsache, dass es zu Abbrüchen kommen wird, also in der Zahl der überhaupt für ein Studium Infragekommenden. Trotzdem soll diese hohe Quote erreicht werden. Ich glaube, ein Hochschulzulassungs- und -zugangsgesetz muss diese Tatsachen berücksichtigen. Wir sind der Auffassung, dass das vorliegende Gesetz das nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt, sondern dass es eher auch Einschränkungen aufbaut. Die CDUFraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht zum vorliegenden Gesetzentwurf - dazu hat Herr Schwäblein hier bereits etwas gesagt -, dass das Studium auf Probe wieder zulässig ist. Das ist ein Novum für uns, dass es einen Änderungsantrag gibt zu einem
- Entschuldigung, herausgenommen - vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich möchte aber jetzt noch einmal auf das grundsätzliche Problem eingehen. Mit diesem Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht werden auch die Kapazitätsregelungen der Hochschulen berührt und sie werden in diesem Gesetzentwurf vorrangig an personellen und an räumlichen Kapazitäten orientiert. Das Ziel sollte aber aus unserer Sicht sein, den Anteil der Studienanfänger zu erhöhen in der altersentsprechenden Bevölkerungsgruppe. Dazu gehört auch eine Optimierung der Studienbedingungen, dazu gehört natürlich auch - und das muss man an dieser Stelle sagen - die Ausfinanzierung der Hochschulen. Das wird in den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf - Herr Schwäblein, das wissen Sie auch - bis auf zwei Stellungnahmen im überdurchschnittlichen Umfang deutlich gemacht.
Zu der Sache mit den 55-Jährigen: Sie beziehen sich da immer auf den 55-Jährigen, der irgendwann zu der Erkenntnis kommt, er möchte jetzt Medizin studieren, aber das ist nicht der eigentliche Punkt dieses Paragraphen. In allen Stellungnahmen, die sagen, das geht nicht, dass man diese Einschränkung vornimmt, wird darauf hingewiesen, auch vor dem von mir vorhin benannten Hintergrund, dass es um die Nachhaltigkeit der Qualifikation der erwerbstätigen Bevölkerung geht, dass man das sichern muss und dass es um eine systematische Integration von Strukturen und Angeboten lebenslangen Lernens in das Hochschulsystem insgesamt geht. Darauf zielten unsere Änderungsanträge ab. Es wird auch sehr deutlich formuliert vom Centrum für Hochschulentwicklung, dem man nun wahrlich nicht nachsagen kann, dass es uns nahesteht, dass die hier gesetzlich verankerte Regelung eher Schwellen aufrichtet und einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert. Wir finden ähnliche Positionen bei der IHK, wir finden sie auch bei den Jusos, denen man auch nicht nachsagen kann, dass sie eine Unterorganisation der Linkspartei sind. Ich muss sagen, die Stellungnahmen sind da schon sehr eindeutig. Die IHK fordert sogar sehr deutlich, dass man die Durchlässigkeit des gesamten Bildungssystems stärken sollte.
In Anbetracht der späten Stunde nicht.
Ansonsten gestatte ich Ihnen das ja immer.
Ich will noch einmal darauf eingehen, dass bei dieser Altersschwelle „55 Jahre“ im Gesetz deutlich formuliert ist, dass eine Zulassung nur möglich ist, wenn schwerwiegende wissenschaftliche und berufliche Gründe dafür sprechen. Es wird also nicht davon ausgegangen, wie es das Centrum für Hochschulentwicklung z.B. formuliert, dass es darum geht, auch lebenslanges Lernen in die Hochschulen zu integrieren.
Besonderer Kritik unterworfen ist in den Zuschriften noch einmal das Auswahlverfahren, was auch die Durchlässigkeit der Master- und Bachelor-Studiengänge anbelangt, wo man sagt, eine Mindestkapazität für konsekutive Master-Studiengänge muss mindestens vorgehalten werden. Das kommt im Gesetz nicht zum Ausdruck.
Ich will noch einmal auf die Stellungnahme des CHE hinweisen, die wirklich sagen, dass die Kapazitäten so ausgerichtet sein müssen, dass sie eine Wahl des Studiums für möglichst viele ermöglichen. Herr Schwäblein, das ist etwas anderes als Ihre Interpretation der 12 Studienwünsche; also die Wahl, zu wählen, was ich studieren will, ist etwas ganz anderes, als mich nur auf 12 Studienwünsche zu beschränken. Das CHE orientiert auch ganz deutlich darauf, dass dieses Hochschulzulassungs- und -zugangsgesetz keine Qualitätsstandards formuliert und auch keine deutlichen Kriterien an vielen Stellen formuliert. Insofern glaube ich, dass unsere Änderungsanträge doch auch in den Diskussionen der Zukunft zu Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht eine Rolle spielen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Studierwilligen auf diese 40 Prozent erhöht werden sollte. Ich will an dieser Stelle auch bemerken, dass ich es positiv finde, dass die Hochschulen das Zulassungs- und Zugangsrecht bekommen. Gleichzeitig aber gibt es immer einen Genehmigungsvorbehalt durch das Ministerium und dieser Genehmigungsvorbehalt wird auch von vielen und in vielen Zuschriften kritisiert. Ich denke also, dass es sehr vieler und weiterer Diskussionen bedarf, sowohl was die Ausstattung der Hochschulen anbelangt, ich benenne hier z.B. die Universität Erfurt, die ja Lehrer ausbildet. Diese Lehrer sind dank der Föderalismusreform ganz speziell ausgebildet und können sich in anderen Ländern nur schwer bewerben. Oder Staatswissenschaftler, da muss man sicher darüber nachdenken, wie man die Kapazitäten ausrichtet, wie man
sie finanziert, vor welchem Hintergrund. Da hat dieses Gesetz durchaus offene Stellen. Wir sind gern bereit, es weiter zu diskutieren. Ich würde mir ja wünschen, dass Sie heute unseren Änderungsvorschlägen, die sich auch aus den Zuschriften ergeben, zustimmen würden, aber das glaube ich selbstverständlich nicht. Aber wir bieten Ihnen die weitere Diskussion vielleicht im nächsten Jahr oder dann in den nächsten Jahren an, je nachdem, auf welcher Seite wer steht und die Hochschulgesetze weiterschreiben wird. Danke schön.
Ich hätte sicher in der Vergangenheit sprechen sollen, dann wäre auch Herr Schwäblein nicht noch vom Weg abgekommen, der das sofort gemerkt hat. Unsere Änderungsanträge sind im Ausschuss abgelehnt worden. Das liegt sicher an der späten Stunde. Aber ich möchte noch eine Bemerkung zu den Gebühren und Beiträgen machen. Das ist ein Punkt, den wir ganz grundsätzlich ablehnen. Wenn der in diesem Gesetz enthalten bleibt, werden wir dagegen stimmen. Herr Schwäblein, was die Verwaltungsgebühr oder den Beitrag anbelangt, das ist ein Finanzierungsmittel für die Hochschulen. Sie selbst haben vor nicht allzu langer Zeit, als das Hochschulgesetz diskutiert wurde, sehr stark mitdiskutiert, ob man es wirklich zur Hälfte bei den Hochschulen lässt und zur Hälfte beim Land lässt, dass es wirklich ein Problem ist. Sie haben an einer Stelle recht, wenn man das alles nicht will, wenn man keine Studiengebühren erheben will, wenn man keine Verwaltungsgebühr erheben will, dann muss man die Hochschulen finanziell sehr gut ausstatten. Da muss man sich natürlich auf der Landesebene verständigen, welche Priorität haben diese Bildungsstätten in der Bildungspolitik des Landes insgesamt, und diese Verständigung steht aus. Danke.
Umsetzung des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union im Freistaat Thüringen
Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode startete am 1. Januar 2007 als maßgebliches Instrument zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraumes das 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Das aktuelle 7. Forschungsrahmenprogramm hat eine Laufzeit von 2007 bis 2013. Es soll dazu beitragen, zahlreiche Kooperationen im Rahmen konkreter und gezielter Projekte in Schlüsselbereichen der medizinischen, ökologischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung auszulösen. Auch für die Mobilität von Forschern, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen in die Projekte und die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit wurden erhebliche Fördermittel bereitgestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie kommuniziert und bewirbt der Freistaat Thüringen die Teilnahme von Forschungseinrichtungen und KMU am 7. Forschungsrahmenprogramm?
2. Welche Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, Institute und weitere juristische Personen des Freistaats Thüringen haben sich bisher an welchen Projekten des 7. Forschungsrahmenprogramms beteiligt mit wie vielen Anträgen?
3. Welche der unter Frage 2 genannten Anträge wurden durch die Europäische Union bewilligt, liegen dort unbewilligt vor oder wurden mit welcher Begründung abgelehnt?
4. Welche aktuellen Probleme sieht die Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung des 7. Forschungsrahmenprogramms in Thüringen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Staatssekretär hat ja bereits darauf
verwiesen, dass es sich bei dem Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassungen verfassungsgemäß um eine Anpassung an den Staatsvertrag handelt. Normalerweise hat man da nicht viele Möglichkeiten. Wir haben auch in diesem Falle nicht viele Möglichkeiten, irgendetwas daran zu ändern - eigentlich gar keine. Wir können es nur zur Kenntnis nehmen. Wir möchten aber in zwei Punkten auf die Probleme hinweisen, die wir mit dem Staatsvertrag haben. Wir haben das bereits in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses artikuliert. Wir sehen das Problem, dass die Hochschulen für die Kosten der Inanspruchnahme von Serviceleistungen selbst zuständig sind. Das Thüringer Gesetz formuliert es noch einmal in besonderer Weise, ich möchte zitieren: „Die Hochschulen tragen die Kosten für Serviceleistungen der Stiftung, die sie in Anspruch nehmen.“ Dann geht es im Fortgang weiter: „Dabei erwarten die Länder, dass die Serviceeinrichtung über die Einwerbung von Hochschulbeauftragungen einen deutlichen und kontinuierlich anwachsenden Beitrag zur Finanzierung leistet und deutliche Einsparungen erreicht werden.“ Das deutet also sehr nachhaltig darauf hin, dass den Hochschulen die Mittel für die Einwerbung dieser Serviceleistungen nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das wäre dann unsere Mindestanforderung an die Landesregierung, den Hochschulen im Rahmen des Hochschulpakts diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir halten das für eine starke Schwäche dieses Staatsvertrags und glauben auch, dass es weiter dahin geht, die Hochschulen nicht mit Mitteln auszustatten, sondern aus den Hochschulen Mittel herauszunehmen.
Das zweite Problem, das wir ebenfalls bereits im Februar artikuliert haben, betraf die Kapazitätsverordnung. In Artikel 6 des Staatsvertrags ist einiges ausgeführt worden zur Kapazitätsermittlung. Wir finden dieses in dem Gesetz, das wir erst noch behandeln werden, in dem Thüringer Gesetz zum Hochschulzugang und zur Hochschulzulassung wieder. Es gibt bereits Stellungnahmen zu diesem Gesetz, die darauf verweisen, dass die Probleme der Kapazitätsermittlung an den Hochschulen von vielen anders gesehen werden, als sie hier definiert und umgesetzt werden sollen im Nachfolgegesetz. Ich möchte darauf verweisen, dass der Staatsvertrag nachdrücklich formuliert, dass die Kapazitätsermittlung jeweils für ein Jahr erfolgen soll. Hier stellt sich schon die Frage, wie verhält es sich dann mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die mit den Hochschulen abgeschlossen wurden, wo sicher zu den Parametern auch gehörte, dass im zeitlichen Rahmen bis zum Jahr 2011 auch Aussagen getroffen werden mussten für die Mittelzuweisung, zu den Studienanfängerzahlen und Absolventenzahlen. Das berührt unmittelbar die Kapazitätsermittlung. Dort sehen wir die Schwä
chen und glauben, dass das Dinge sind, die im Nachgang nicht mehr klärbar sind, sondern jetzt einfach in den Nachfolgegesetzen umgesetzt werden. Ebenfalls enthält der Staatsvertrag eine Beschreibung der Möglichkeiten des Zugangs zu Hochschulen, die ich hier zumindest in einem Punkt erwähnen will, das ist das Alter. Es gibt eine Beschränkung auf 55 Jahre. Nur in besonderen Fällen und bei besonderem wissenschaftlichen Bedarf oder Ähnlichem kann ein Hochschulstudium aufgenommen werden. Wir haben bereits Stellungnahmen, die sagen, dass eine solche Altersbeschränkung unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht in Ordnung ist.
Das wollte ich für meine Fraktion anmerken. Das sind für uns zwei wesentliche Gründe, dass wir diesem Staatsvertrag nicht zustimmen werden. Danke.
Nutzung der Technologie-, Applikations- und Gründerzentren
Nach Auslaufen der Zweckbindung obliegt den Eigentümern die weitere Nutzung der durch die Europäische Union und das Land geförderten Technologie-, Applikations- und Gründerzentren. Im Jahr 2008 haben das Medienapplikations- und Gründerzentrum Erfurt und das Centrum für intelligentes Bauen Weimar ihre Arbeit aufgenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche der Technologie-, Applikations- und Gründerzentren Thüringens werden gegenwärtig in welchem Umfang und mit welchem Erfolg genutzt?
2. Welche der genannten Technologie-, Applikations- und Gründerzentren erhalten gegenwärtig Bundes-, Landes- oder/und EU-Fördermittel nach welchen Richtlinien und in welcher Höhe?
3. Welche Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre bestehen durch erteilte Zuwendungsbescheide?
Ich würde auch gern zur aktuellen und dauerhaften Situation zum Technologie- und Gründerzentrum in Ilmenau fragen. Hat die Landesregierung Vorstellungen und Gespräche mit der BATT geführt, die zu einer dauerhaften Auslastung des Reinstraums in Ilmenau führen oder ist beabsichtigt, dort andere Mieter mit hineinzunehmen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Schwäblein hat seine Rede damit begonnen, dass wir nicht verstanden hätten, wir, die Oppositionsparteien, den Zusammenhang vom Kulturbegriff übers Lernen zum Wissenschaftsbegriff zu erfassen. Ich weiß nicht, wer hier was nicht versteht, Herr Schwäblein; wir haben uns bemüht, es zu verstehen. Auf jeden Fall habe ich eines verstanden; der Minister hat in seiner Rede diesen großen Einstieg genommen „Kultur, Bildung, Demokratie“, hat weitreichend ausgeführt, wie wir an den Schulen Demokratie üben wollen, wie Schulen demokratisch entwickelt werden. Die Frage steht für mich: Wie lange geht denn da die Demokratisierung innerhalb dieser Gesellschaft? Hört sie dann, wenn die ehemaligen Schülerinnen und Schüler an die Hochschulen gehen, auf? Wir haben an den Hochschulen mit dem neuen Hochschulgesetz eine Entdemokratisierung innerhalb der Hochschulen zu vermerken. Ich hätte mir gewünscht,
dass Sie sich dazu äußern. Sie haben gesagt, das haben Sie jetzt wieder bestätigt, die Hochschulen haben Autonomie bekommen. Wenn ich mir Ihre Rede ansehe, also im Text, wie er vorliegt, dort reden Sie z.B. darüber, dass sich die Anzahl der Studierenden erhöhen muss bzw. gehalten wird. Wir haben darüber gesprochen, sie müssen ungefähr pro Jahr 9.900 neue Studienanfänger in Thüringen aufnehmen können. Gleichzeitig haben Sie eben im parlamentarischen Gang ein Hochschulzulassungs- und -entgeltgesetz, das hinter das derzeit vorliegende Hochschulgesetz zurückgeht und Menschen mit Berufsabschlüssen den Zugang zu Hochschulen deutlich erschwert. Ich frage mich, ob das eine gute politische Strategie ist. Ich glaube das nicht.
Zum anderen haben Sie sich noch mal dazu geäußert, dass die Hochschulen, über die Ziel- und
Leistungsvereinbarungen und die Rahmenvereinbarungen, mit Ihnen einvernehmlich gesprochen und geredet haben. Nun habe ich mir angesehen, was die Hochschulrektorenkonferenz auf der Bundesebene in dieser Woche gesagt hat, dass für die Hochschulen ungefähr 20 Prozent Mittel fehlen, um ordentlich ausbilden und forschen zu können. Da ist das Land Thüringen nicht auszunehmen. Wir wissen seit Jahren, dass die Vereinbarungen mit den Hochschulen den Bestand der Hochschulen sichern, dass die Hochschulen froh sind, dass sie die Vereinbarungen haben, damit sie nicht noch mehr abgeknapst bekommen, und es wäre sehr schön, wenn Sie sagen würden, wir werben für den Hochschulstandort Thüringen mit einer komfortablen Mittelausstattung, wo auch jeder, der nach Thüringen kommen will, sagt, hier lohnt sich das Studieren, hier habe ich beste Studienbedingungen. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass den Studentenwerken Möglichkeiten erschlossen werden, zu bauen, dass sie ordentliche Plätze anbieten können für Studierende. Für mich gehört auch dazu, dass Sie dazu eine Aussage treffen in einer Regierungserklärung. Wie halten Sie es denn künftig mit Studiengebühren in Thüringen? Erst einmal haben Sie eine Verwaltungsgebühr eingeführt, im Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz haben Sie weitere Gebührentatbestände aufgerufen - das macht doch ein Studium nicht attraktiv, das macht es unattraktiver. Wollen Sie bis 2009 Studiengebühren oder wollen Sie sie nicht? Wollen Sie weiterhin andere Gebührentatbestände schaffen, die Studierende belasten? Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Ich sehe in Ihrer Regierungserklärung keine Aussage dazu, hätte mir die aber in aller Deutlichkeit gewünscht. Bisher haben Sie unsere Anträge, in die Verfassung den gebührenfreien Zugang zu den Hochschuleinrichtungen aufzunehmen, abgelehnt. Das stimmt mich doch bedenklich auf lange Sicht; das muss ich sagen.
Wenn ich fertig bin, Herr Schwäblein.
Dann finde ich in Ihrer Regierungserklärung Folgendes zum Thema Autonomie der Hochschulen: „Lehrstrategie: Die Entwicklung besonderer Lehr
profile an den Hochschulen und die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre stehen im Zentrum der Thüringer Lehrstrategie“. Ich denke, dass es zur Autonomie der Hochschulen gehört, dass sie ihre Lehrstrategien entwickeln können. Wir hatten ja, da waren Sie noch nicht da, in diesem Haus schon Fragen und Diskussionen zu Vorschlägen der Landesregierung - also Ihres Vorgängers - welche Studienrichtungen an welcher Hochschule aufgelegt werden dürfen oder sollten. Das kann es nicht sein. Das hat mit Autonomie nichts zu tun. Da muss es Entwicklungsprozesse geben und das ist das, was Herr Matschie auch gefordert hat. Sie sollten sich mit den Hochschulen gemeinsam hinsetzen und über einen Hochschulentwicklungsplan in den nächsten Jahren reden. Dann kommen Sie ja vielleicht auch zu ordentlichen Finanzierungsmodellen.
Noch ein Punkt, Herr Müller. Bevor ich zu dem Thema Forschung komme, möchte ich mich noch zum Thema Schule äußern. Auch Herr Schwäblein hat hier geklagt, dass wir in den nächsten Jahren sehr viele Verluste an Lehrerinnen und Lehrern haben werden, weil sie einfach in den Ruhestand gehen werden. Sie haben einen Einstellungskorridor aufgemacht mit 35 Menschen. Das ersetzt in sechs Jahren ungefähr 1 Prozent der derzeit Beschäftigten, in 12 Jahren 2 Prozent. Sie hatten selbst gesagt, dass 38 Prozent ersetzt werden müssten. Also durch Ihren Einstellungskorridor passt nicht mal eine Mücke.
Dann will ich noch dazu sagen, Sie hatten sich des Weiteren auf die Kulturlandschaft bezogen und über zukunftsfähige Strukturen geredet. Ich glaube, jeder, der an einem Theater oder einem Orchester arbeitet und das Wort zukunftsfähige Strukturen hört, hat nur einen Gedanken im Sinn: Es geht um Abbau, es geht um Verminderung der Kulturlandschaft in Thüringen.
Sie haben keine Aussagen dazu getroffen, wie Sie das verändern wollen. Es wäre sehr schön, wenn Sie es getan hätten.
Jetzt etwas zum Thema Forschung und Innovation: Ich bedaure sehr, dass seit vielen Jahren die Mittel für Forschung und Innovation geteilt sind zwischen Ihrem Ministerium und dem Wirtschaftsministerium. Das mag vielleicht auch dazu führen, dass nicht immer so ganz deutlich ist, wer eigentlich was bezahlt und wo eigentlich welches Geld hingeht. Wir haben hier an mancher Stelle schon über die Situation in diesem Bereich diskutiert. Wir hatten kürzlich erst eine Anfrage zur Verbundforschung und zur Förderung von Verbundforschung. Dort haben wir erfahren, dass die Richtlinie jetzt in Kraft getreten ist, dass aber die Mittel bisher noch nicht ausgereicht wer
den konnten, weil es eben jetzt erst so weit ist. Das ist übrigens eine große Summe, die dort zur Verfügung steht. Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese Mittel ausgereicht werden können. Aber da gibt es noch einen Punkt, weshalb sie denn nicht ausgereicht werden können, und zwar besteht dieser Punkt in der Voraussetzung Rechnungswesen: Trennung der Kosten von Finanzierungen in der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeit von Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Die Frage, die ich hier an Sie stelle, ist, haben Sie denn den Einrichtungen für diese Art der Rechnungslegung die Mittel und das Personal zur Verfügung gestellt, damit die Mittel überhaupt abgerufen werden können? Bisher ist der Abruf nicht sehr reichhaltig, soweit ich informiert bin.
Des Weiteren haben wir hier häufig darüber gesprochen - das geht auch aus dem Bundesbericht für Forschung und Innovation 2008 hervor -, dass das Fehlen von Großforschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen in Thüringen auffällig ist. Zu irgendeinem Zeitpunkt gab es hier - ich glaube, es war vom ehemaligen Minister Goebel noch - zumindest ein lautes Nachdenken darüber, eine Großforschungseinrichtung zumindest in Verzweigung in Thüringen anzusiedeln. Dazu habe ich heute keine Aussage gehört.
Sie haben sich in Ihrer Regierungsereklärung auf die Patenthäufigkeit in Thüringen bezogen und gesagt, dass wir da wirklich Spitze sind. Aber ich möchte auf das Bundesländerranking 2008 vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln hinweisen. Dort werden als Indikatoren sowohl für Dynamik als auch für den Besatz mit F- und E-Personal Wissenschaftsausgaben je Einwohner, Anzahl der Studierenden, F- und E-Personal je 100 Beschäftigte, Gründerintensität zur Bewertung von Patentintensität herangezogen. Diese Studie berücksichtigt zahlreiche ökonomische und strukturelle Indikatoren wie Bruttoinlandsprodukt, Kaufkraft, Kita-Betreuungsquote oder Investitionsquote. Da liegt das Bundesland Thüringen eben nicht auf einem vorderen Platz, sondern es liegt auf Platz 14 von 16 Bundesländern. Das Gleiche betrifft auch die Anzahl der angemeldeten Patente je 1.000 Einwohner laut dieser Studie; dort sind wir auf Platz 14.
Ich möchte daran erinnern, dass wir in der Technologieförderung drei Richtlinien zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben, die in der Umsetzung sind bzw. umgesetzt werden sollen. Dafür ist vorrangig der nicht vorhandene Minister Reinholz zuständig, aber es betrifft Ihren Bereich ja unmittelbar. Forschungseinrichtungen können teilweise mit bis zu 100 Prozent in den Verbünden und Netzwerken gefördert werden. Das ist viel Geld für eine Forschungseinrichtung; wenn es nicht abgerufen werden kann, ist das schlecht. Ich denke, Sie sollten darüber nachdenken,
wie diese Bündelung der Mittel auch so organisiert werden kann, dass es durchschaubar wird und dass man sie abrufen kann. Wir haben die Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung, Technologieberatung, Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, Schutzrechteförderung - es gibt noch mehr. Die gesamte Zuschussbearbeitung sollte bei der TAB liegen. Ich frage jetzt, was ist daraus wirklich geworden? Verbundförderung, einzelbetriebliche Technologieförderung und Förderung von F- und E-Personal? Die Richtlinie zur Förderung von innovativen technologieorientierten Verbundprojekten ist seit dem 10.03. in Kraft. Nach Aussagen von Minister Reinholz gibt es 30 Vorhabenkurzbeschreibungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt und 24 Anträge. Aber ein Antrag für Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern liegt bisher vor. Abrufanträge lagen zum gleichen Zeitpunkt nicht vor, also sind auch nach wie keine Mittel geflossen.
Die Frage nach den Gründen für die zögerliche Antragstellung und Mittelabforderung konnte bisher zumindest von Minister Reinholz nicht beantwortet werden. Vielleicht können Sie das. Es handelt sich um Mittel in Höhe von 22.247.000 €. Ich glaube, das ist eine große Summe, mit der man nicht einfach spielen sollte.
Dann möchte ich noch etwas sagen zur dritten Richtlinie - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Personal und Forschung und Entwicklung. Diese Richtlinie ist ein Kernstück der Technologieförderung, ist aber bislang von der EU nicht notifiziert. Die Prognose besagt, dass das vielleicht im Dezember 2008 oder Januar 2009 sein kann. Ich frage Sie, woran liegt das, warum ist das nicht notifiziert worden? Warum werden auch diese Mittel nicht bereitgestellt, die in einer entsprechenden Höhe von 3.930.000 € bereitstehen würden. Ich glaube, das ist eine großartige Summe, um Fachkräfte zu qualifizieren, um F- und E-Personal zu qualifizieren und das, was Sie beklagt haben, was auch die Wirtschaft beklagt , dem Fachkräftemangel in Thüringen deutlich entgegenzuwirken. Ich frage Sie einfach, warum geschieht da nichts? Haben Sie dort mit der EU verhandelt, haben Sie nicht verhandelt? Wann werden diese Mittel bereitgestellt oder treffen wir alle diese Gelder im Wahljahr 2009 wieder und es ist jetzt so eine Westentaschereserve, mit der Sie dann im nächsten Jahr arbeiten wollen? Das fänden wir gegenüber den Einrichtungen, den Menschen, die das betrifft, nicht sehr legitim. Ich weiß auch, dass Sie einen Teil dieser Mittel insbesondere aus der letzten Gruppe, die auch für Weiterbildung und Qualifizierung und an Einrichtungen, die das tun, weitergereicht werden sollen, dass Sie Anträge abgelehnt haben im bisherigen Verfahren. Ich wollte es an dieser Stelle noch
mal konkret machen. Es ist ein Teil Ihres Ministeriums, das andere liegt leider bei Minister Reinholz. Ich muss auf der anderen Seite auch sagen, Herr Schwäblein hat hier gesagt, wir wären immer gegen das Kindermedienzentrum gewesen. Herr Schwäblein, das ist ein Witz, wir haben uns immer für dieses Kindermedienzentrum stark gemacht - nur in einer anderen Form, in der ursprünglich geplanten Form. Dass es jetzt in der Minimalvariante erschienen ist, das es auch sehr schön, es ist wenigstens etwas. Aber auch das C.I.P. in Weimar ist in einer abgeschmolzenen Variante auf den Weg gekommen. Und wenn ich an Ilmenau denke, was sich dort zum gegenwärtigen Zeitraum im Technologie- und Gründerzentrum darstellt in Bezug auf den Reinraum, ergeben sich allerhand Fragen an die Fördersituation in Thüringen und an die Forschungssituation. Wenn der Rektor der Friedrich-Schiller-Universität in dieser Woche ein Interview gibt, in dem er sagt, sie orientieren sich mit einem hohen Prozentsatz auf die angewandte Forschung, machen natürlich aber mit dem niedrigeren Prozentsatz Grundlagenforschung, dann sind wir wieder beim Anfang, was die Aufstellung dieses gesamten Bereiches Wissenschaft, Forschung, Hochschulen anbelangt. Das heißt dann, auch die Hochschulen müssen jetzt immer mehr aus wirtschaftlicher Tätigkeit Mittel regenerieren, um sich überhaupt finanzieren zu können. Aber die Rektorin der Fachhochschule Jena hat es schon formuliert: Eine Hochschule ist keine betriebswirtschaftliche Einrichtung. Eine Hochschule ist eine Bildungseinrichtung, dort muss es Spielräume geben für Entwicklung, für Kultur, für Demokratisierung. Die bisherige Politik der Landesregierung stellt sich diesem Prozess genau entgegen. Danke.
Ich? Was haben Sie gehört?
Den gebührenfreien Zugang.
Herr Schwäblein, gestatten Sie uns, dass wir das in einer parteiinternen Diskussion mit unseren Genossinnen und Genossen in Berlin diskutieren,
dass wir hier die Auffassung vertreten, dass der Zugang zu den Hochschuleinrichtungen gebührenfrei sein sollte,
um auch die Freiheit des Studiums zu garantieren, ohne soziale Selektion.
Richtlinie zur Förderung von Innovation, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung)
Im Februar 2008 wurde die Richtlinie zur Förderung von Innovation, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung)
veröffentlicht und trat zum 10. März 2008 in Kraft. Gefördert werden Verbundprojekte der FuE-Stufen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen dienen sowie Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Zuwendung nach der oben genannten Richtlinie liegen der Thüringer Aufbaubank gegenwärtig vor (bitte gegliedert nach a) Verbundprojekten und b) Netzwerke und Cluster mit Angabe des Maßnahmezeitraums)?
2. Wie hoch ist der Mittelabfluss nach der o.g. Richtlinie insgesamt und für welche bewilligten Projekte im Einzelnen?
3. Wie gestaltet sich das Auszahlungsverfahren auf Kostenbasis und welche Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre bestehen durch bereits erteilte Zuwendungsbescheide?
4. Gibt es Anträge nach oben genannter Richtlinie, welche nicht bewilligt werden konnten?
Herr Minister, ich möchte Sie gern fragen, ob es möglich ist, dass im Umgang mit der Richtlinie Probleme aufgetreten sein könnten, die das Abrufen der Mittel erschweren.
Werden Sie die Schwierigkeiten, die sich eventuell aus der Richtlinie ergeben, gut kommunizieren können oder wird die Richtlinie eventuell noch einmal überarbeitet?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben das Thema Imagekampagne und wir sind ja eben gründlich darüber belehrt worden, dass die LINKEN alles schlechtreden und auch immer nur nicht lernfähig sind und alles negativ sehen. Positives Denken ist ja auch nicht nur positiv besetzt - darauf will ich nur hinweisen - und ein wenig hat es etwas von Schamanentum, wenn Sie hier beschwören, wie stark Thüringen als die starke Mitte in Deutschland ist. Ich werde versuchen, das noch zu verdeutlichen. Also das Beschwören hilft auch nicht, die Wirklichkeit wird dann auch nicht besser.
Ich möchte noch mal von der Imagekampagne im Jahr 2001 ausgehen „Willkommen in der Denkfabrik“. Wir erinnern uns alle noch an die Heringe in Zeitungspapier, an die Nudelsuppe, an das Garagentor, wozu die Studenten dann eine Initiative starteten „Garage oder Wissenschaftstempel - die Zukunft der Thüringer Hochschulen steht in den Sternen“. Sie wiesen damit auf die Misere an den Thüringer Hochschulen hin. Die Lage hat sich unwesentlich verbessert, die Hochschulen sind nach wie vor nicht ausfinanziert, prekäre Beschäftigungsverhältnisse z.B. nehmen in gravierendem Maße zu und gehören mittlerweile zur Norm an den Hochschulen. So weit zum Image der Denkfabrik.
Oder erinnern wir uns an die entlaufene Mandy. Sollte dies darauf hinweisen, dass in absehbarer Zeit die Fachkräfte aus Thüringen entlaufen, aber zur Heilung dieser Angelegenheit wurde durch die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit der LEG der Unternehmerfachkräfteservice gegründet, die Wunderwaffe gegen Fachkräftemangel. Der UFaS Thüringen - mittlerweile mit fünf Geschäftsstellen in Thüringen vertreten - versucht jetzt, die Standortnachteile Thüringens zu verwischen. Ob es gelingt, mittels verfehlter Hochschul- und Familienpolitik, mit Niedriglöhnen und Kulturabbau Mandy zurückzuholen oder ganz und gar am Entlaufen zu hindern, das bleibt für uns äußerst fraglich. Aber vielleicht hilft da der Fachkräftesicherungspakt zwischen Thüringer Wirtschaft und Landesregierung.
Kommen wir noch einmal zum Sinn dieser kostenaufwendigen Imagekampagne. Die erste Imagekampagne hat ja im vergangenen Jahr den bronzenen Nagel bekommen als Auszeichnung, aber nicht für die Verwirklichung der Ziele, sondern für die Bilder der Kampagne. Aber das ist niemals bewertet worden, welche Ziele erreicht wurden. Das Hauptziel der Kampagne „Willkommen in der Denkfabrik“ - und das hat ja der Kollege eben auch gesagt - lag ohne Zweifel darin, Investoren für Thüringen zu akquirie
ren und dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Unternehmensgründungen fördern den strukturellen Wandel und das Wirtschaftswachstum und sind ein Indiz dafür, wie effizient eine Landesregierung auf dem Gebiet der Akquise von Investoren und in der Förderung der regionalen Wirtschaft generell agiert. Eine Studie des IAB befasste sich im Sommer dieses Jahres genau mit diesem Thema, dem Gründerklima in Deutschland. Das Institut kam zu der Erkenntnis, dass in Thüringen in Zukunft im Vergleich zu anderen Regionen eher wenig Existenzgründungen zu erwarten sind. Der Freistaat liegt vor allem beim Anteil potenzieller Gründer unter den Schlusslichtern in Deutschland.
Ein weiteres Anzeichen dafür, ob Mittelstandstandsförderung in einem Land funktioniert, ist das Insolvenzgeschehen. Im 1. Halbjahr 2008 meldeten die Thüringer Amtsgerichte 2.060 Insolvenzverfahren, das waren 10,2 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Es ist aber die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 18,8 Prozent gesunken, die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 12 Prozent gestiegen. Das ist also das positive Bild, was sich darstellt. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass diese Unternehmen 1.185 Arbeitnehmer beschäftigen, die zukünftig von Arbeitslosigkeit bedroht sein werden.
Zur Technologieförderung hatten wir vorhin schon eine Anfrage, wie die Verbundförderung in Thüringen realisiert wird. Dafür sind 50 bis 70 Mio. € bewilligt. Wir haben vorhin gehört, wie groß der Stand der Bewilligungen zum gegenwärtigen Zeitraum ist. Dort wäre es also sehr sinnvoll, Bürokratie abzubauen und mehr zur Sache zu kommen. GfAW, IHK, LEG, RKW, KFW, Aufbaubank - alle bieten Beratungen für Unternehmen an. Im Endeffekt weiß der Rat Suchende gar nicht so recht, wohin mit sich.
Ich glaube, die Landesregierung wird alle diese Mängel nicht mit einer weiteren Imagekampagne „Starke Mitte“, die gleichzeitig eine Wahlkampfkampagne für die CDU ist, beheben können. Danke.
Ich muss ja schon lachen, bevor ich überhaupt erscheine. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der neue Minister hat mein Redekonzept durcheinandergebracht. Es kommt aber vor. Ich kenne Herrn Müller ja eigentlich nur als einen sehr höflichen, in Diskussionen korrekten und zurückhaltenden Menschen und bin doch
heute ein wenig verblüfft, dass er schon die Namensnennung meiner Partei zu einem Ideologiefall macht, dass er insgesamt feststellt, dass er vermutet, dass wir keine demokratische Partei sind. Darüber bin ich verblüfft. So kenne ich Sie bisher nicht. Aber Sie haben vielleicht noch aus den Parlamentsdebatten des Bundestags das eine oder andere mitgebracht und hierhertransportiert. Aber es ist schon erstaunlich, wie der Mensch so von Veranstaltung zu Veranstaltung mutiert.
Ich möchte jetzt auch noch auf Ihre Rede an bestimmten Stellen zurückkommen. Sie hatten darauf verwiesen, die 2,8 Mio. €, das sind genau die Einnahmen, die den Hochschulen zukommen aus dem Verwaltungskostenbeitrag, auch genannt Verwaltungsgebühr, und selbst 5 Mio. €, die nach unserem Vorschlag den Hochschulen fehlen würden - Sie haben gefragt, wo die herkommen sollen, aus dem Landeshaushalt, wo denn sonst her. Man müsste nur darüber diskutieren, wie man den Landeshaushalt dann aufstellt. Ich glaube, es wäre für uns alle sehr sinnvoll, die Thüringer Hochschulen so gut auszustatten, dass sie für alle Studierenden, die studierwillig sind, ganz attraktive Studienorte werden.
Wenn ich an die Zukunftskonferenz der CDU denke, dort sind ja sehr wertvolle Hinweise darauf gegeben worden, wo die Probleme der Thüringer Hochschulen auch auf ganz schlichtem Niveau liegen,
dass man zum Beispiel geographisch in anderen Bundesländern manche Orte noch nicht so genau kennt, wie z.B. Schmalkalden-Meiningen. Dort ist gesagt worden, es wurde ein Vorschlag gemacht, die TU Ilmenau bekannter zu machen, indem man sie eventuell zur Frauenuniversität umfunktioniert, was den Rektor dann auch im Nachgang in Pausengesprächen noch sehr beschäftigt hat. Sie sehen, da ist auch in der Marketingstrategie noch allerhand zu machen, glaube ich. Dann hatten Sie hier auch noch einmal etwas gesagt, was ich mehr als interessant fand, Sie haben gesagt, wenn dieses Geld nicht eingenommen wird, haben die Hochschulen ungefähr 100 Wissenschaftliche Mitarbeiter weniger. Das wollen wir selbstverständlich nicht. Wir wollen aber im Gegensatz zu Ihnen, dass die Wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen auch in ordentlichen Beschäftigungsverhältnissen und ordentlich entlohnt arbeiten.
Ich glaube, darum müssten Sie sich auch sehr stark kümmern. Dann haben Sie noch gesagt, wir sollten uns doch einmal die Hochschulen im Wettbewerb anschauen. Es gebe Hochschulen, die Eliteleistungen vollbringen, in die die besonders hoch motivierten Studierenden und die besonders vielleicht auch aus Ihrer Sicht begabten Studierenden gehen, die würden Studiengebühren erheben. Wenn Sie das so sagen, habe ich die Vermutung, dass das Wort des Ministerpräsidenten, das Land Thüringen wird bis zum Jahr 2009 keine allgemeinen Studiengebühren erheben, genau bis 2009 gelten soll und dass wir dann die Debatte neu aufmachen. Das fände ich dann schon äußerst fatal. Das muss ich einmal sagen. Da hätten wir mit Ihnen als neuen Kultusminister - das sind Sie dann vielleicht nicht mehr - wirklich ein bisschen danebengegriffen. Dann haben Sie noch einmal im Zusammenhang mit dem Hochschulzugangsgesetz darüber gesprochen, welche Freiheiten Sie jetzt den Hochschulen geben, wie weit Sie da mitgehen.
Im zuletzt verabschiedeten Hochschulgesetz, an dem wir sehr viel zu kritisieren hatten, sehr viel, was die demokratischen Mitbestimmungsrechte anbelangt, was die Gebührenerhebung anbelangt, ist aber u.a. dahin gehend eine Verbesserung zu vermerken gewesen, dass qualifizierte Berufstätige ein Hochschulstudium aufnehmen können. Jetzt begrenzen Sie diese Zugangsmöglichkeit durch Probesemester bis zu vier Semestern. Das ist eigentlich relativ unverständlich und Sie führen auch noch eine Quote ein im Verhältnis zu den anderen Studierwilligen. Dazu werde ich später noch einmal etwas sagen. Dann haben Sie noch gesagt, dass es jetzt endlich Kapazitätsregelungen geben soll zwischen den Hochschulen. Ich kann mich sehr gut an eine Ausschuss-Sit
zung erinnern, in der es u.a. um die Auflösung der ZVS ging. Dort haben wir Ihren Vorgänger, Herrn Minister Goebel, gefragt, wann es denn zu einer Kapazitätsregelung kommt. Er sagte, wie er so ist: Noch in diesem Jahr. Aber sie liegt bisher auch noch nicht vor. Sie reden hier darüber, als ob das alles schon in Sack und Tüten wäre.
Ich bin Ihrer Meinung, alle vier Gesetze haben miteinander zu tun. Aber ich bin auch der Meinung, Sie verschärfen mit Ihrem Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht die Bedingungen für ein Hochschulstudium, Sie verbessern sie nicht und das in einer Situation, das muss man wirklich sagen, in der der Hochschulpakt 2020 den Zufluss von Bundesmitteln auch von der Zahl der Studierenden abhängig macht. In einer Situation, in der alle demographischen Erhebungen sagen, der Rückgang der Zahl der Studierenden wird zwischen 20 und 25 Prozent liegen. Auch wenn die doppelten Abiturjahrgänge jetzt kommen, wird es trotzdem so sein. Wir hätten allen Grund dazu, alles zu tun, um für den Hochschulstandort Thüringen zu werben, und zwar in einem ausreichenden Maße.
Sie hatten angekündigt, da waren Sie noch nicht da, besondere Marketingmaßnahmen auf den Weg zu bringen, u.a. die bundesweite Initiative „GO EAST“, die führen meiner Meinung nach derzeit die Friedrich-Schiller-Universität durch und die Erfurter Universität hat begonnen. Die Marketingmaßnahmen der Landesregierung sind weitestgehend im Dunkeln, muss ich einmal sagen, die können wir noch nicht so richtig erkennen. Und Sie müssen garantieren, dass 9.325 Studienplätze jährlich für Ersteinschreibungen in Thüringen freigehalten werden, um die 14 Mio. € Bundesmittel in der ersten Phase der Finanzierung aus dem Hochschulpakt 2020 zu bekommen. Nun erklären Sie mir einmal, wie Sie das in der Situation realisieren wollen, wo in Thüringen vorrangig Landeskinder studieren, immer noch ein viel zu hoher Prozentsatz. Das ist schön, dass die hier studieren, es wäre aber schön, wenn andere auch hier studieren würden. Und wenn sie die Zulassungsbedingungen noch verschärfen, wie Sie diese Studienplatzzahlen halten wollen. Das müssen Sie mal erklären. Eigentlich hacken Sie sich und den Hochschulen selbst ins Bein, wenn Sie hier solche Beschränkungen einführen, wenn es um das Erreichen der Ziele zum Erhalt der Bundesmittel geht und Sie schaden damit der Attraktivität des Hochschulstandorts Thüringen. Ich glaube, das kann man nicht anders sagen.
Darüber sollten Sie auch nachdenken. Sie entwickeln einen ungeheuerlich großen Ideenreichtum, wenn es um die Erhebung von Gebühren und Bei
trägen geht, verknüpfen die mit einem Exmatrikulationstatbestand wie im Bibliotheksgesetz oder Sie bauen Hürden für den Hochschulzugang aus. Ich glaube, das kann es nicht sein.
Da sollten Sie mit allen Fraktionen dieses Hauses auch in die Diskussion gehen.
Wir kennen alle die Zahlen, die die deutsche Wirtschaft vorlegt, was den Fachkräftemangel anbelangt. Nach einer neuesten Befragung fehlen schon jetzt 400.000 Fachkräfte. Auch wir in Thüringen sollten alles dazu tun, um diesen Mangel auszugleichen, auch im Akademikerbereich. Ein besonderer Mangel - den wollten Sie übrigens auch noch im Jahr 2008 sehr intensiv in Angriff nehmen - ist die Tatsache, dass zu wenig Frauen den Hochschulzugang suchen in bestimmten Fächern, dass man für naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Fächer werben sollte. Da fehlt uns bis jetzt auch der öffentliche Auftritt der Landesregierung zu diesen Fragen und auch die entsprechenden Regelungen.
Sie gehen offensichtlich davon aus, ich muss noch einmal auf das Thema „Studiengebühren“ zurückkommen, weil ich es Ihrer Rede nicht anders entnehmen konnte an dem Beispiel Elite, dass Sie durchaus darüber nachdenken. Wir haben das hessische Urteil erlebt, wo die Richter in Hessen davon ausgegangen sind, dass es eine langfristige Investitionsentscheidung des Einzelnen ist, wenn er Studiengebühren bezahlen muss. Ich glaube, das will niemand von uns, dass ein Mensch, sozusagen der Homooeconomicus geschaffen wird, der sich nur noch nach seiner Verwertung am Markt orientiert und deshalb so viel wie möglich auch in seine Ausbildung selbst investieren muss, wenn er es überhaupt kann, sonst funktioniert er nicht. Aus meiner Sicht ist das ein völlig irrationales Menschenbild, das keinen Beitrag leistet,
mit Bildung auch als Element demokratischer und kultureller Teilhabe in einer lebendigen Demokratie aufzuwachsen. Soweit zu unserem Demokratieverständnis. Das können wir nachher weiterführen.
Aus unserer Sicht ist Bildung auch ein Menschenrecht und die Gebührenfreheit von Bildung muss deshalb nicht nur in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschrieben sein, sondern sollte auch im Grundgesetz verankert werden. Das ist unsere Auffassung dazu.
Sie haben noch mal den Gebührenboykott angesprochen, dass wir dazu aufgerufen haben. Das wa
ren, glaube ich, nicht wir unbedingt, sondern das kam aus den Studierendenräten. Frau Hennig ist doch durchaus dazu berechtigt, mit den Studentenvertretern zu kommunizieren. Und wenn sie deren Auffassung teilt, kann sie das doch auch öffentlich kundtun oder ist das verboten? Bisher war das nicht verboten, war das eine legitime Meinungsäußerung. Ich denke, das sollte es auch bleiben.
Zur Ihrer Absicht, über das Bibliotheksgesetz auch das Hochschulgesetz zu ändern, ist schon viel geredet worden in der letzten Zeit, dass Sie damit Exmatrikulationstatbestände geschaffen haben, aber das muss man demzufolge hier und heute an dieser Stelle nicht noch mal ausführlich besprechen.
Ich möchte noch kurz auf einige Aspekte der von uns vorgelegten Gesetzentwürfe eingehen. Der Gesetzentwurf der SPD ist zwar auf den konkreten einzelnen Sachverhalt bezogen richtig, aber geht uns nicht weit genug. Unser Gesetzentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung soll darum den Aspekt des Abbaus von finanziellen Hürden als Teil des freien und gleichen Zugangs - das hatten Sie schon mehrfach erwähnt, darauf sind Sie auch aufmerksam gemacht worden, dass das in der Verfassung schon so verankert ist zu Bildung - zu Bildungseinrichtungen durch Ergänzung des Artikels 28 stärker betonen, als dies bisher in Artikel 20 der Landesverfassung der Fall ist. Mit unserem Gesetzentwurf zur Ausweitung der Gebühren- und Kostenfreiheit von Einrichtungen und Leistungen der Hochschulen in § 16 des Thüringer Hochschulgesetzes wird der freie und gleiche Zugang zu Bildungseinrichtungen konkretisiert. Wir regeln dazu eine kostenfreie Nutzung für alle Bildungs- und Informationsangebote der Hochschule. Dies korrespondiert auch mit der in Artikel 20 festgeschriebenen Systematik, die den freien und gleichen Zugang für alle Bildungseinrichtungen festschreibt. Die Absätze 2 und 3 unseres Gesetzes übernehmen lediglich in modifizierter Form notwendige Regelungen zur Art und Weise der Gebühren-, Entgelt- und Kostenerhebung, wie Sie es schon in den §§ 13, 14 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes finden. Darüber hinaus wird festgelegt, dass die erzielten Einnahmen von den Hochschulen zur Finanzierung von Bildungsangeboten zu verwenden sind.
Ich habe vorhin bereits gesagt, Sie hatten angekündigt, bis 2009 keine Studiengebühren zu erheben, aber das können wir in den letzten anderthalb bis zwei Jahren verfolgen: Durch Gebührentatbestände, durch Beitragstatbestände, durch Entgelttatbestände schaffen Sie immer höhere Belastungssituationen für Studierende. Ich verweise auf das derzeit gültige Hochschulgesetz, in dem bereits veran
kert ist, dass für alle Leistungen der Hochschule, die außerhalb der Studienordnung wahrgenommen werden, Entgelte zu erheben möglich ist. Das ist auch schon ein Weg in diese Richtung. Insofern, muss ich sagen, leisten Sie keinen Beitrag dazu, dass Bildung ein hohes gesellschaftliches Gut ist, das jeder wahrnehmen kann, zumal alle Untersuchungen zeigen, auch die des deutschen Studentenwerkes, dass immer mehr Studierende in schwierigen sozialen Situationen sind, dass die Zahl der Studierwilligen aus sogenannten bildungsfernen Schichten immer niedriger wird, dass es eine enorme soziale Hürde ist, ein Studium aufzunehmen, wenn die Bafög-Regelungen - wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt - nicht verbessert werden. Oder ich verweise darauf, dass 60 Prozent aller Studierenden ihr Studium ganz oder teilweise durch Nebenjobs finanzieren und dadurch vielleicht auch in die Verlängerung gehen müssen. Viele Jugendliche haben einfach auch Angst davor, dass sie dann irgendwann in eine Schuldensituation kommen.
Wir erwarten eigentlich, und Sie haben gesagt, wir bringen ja dieses Gesetz wieder ein, das ist richtig, wir bringen das auch immer wieder ein, das machen wir so,
weil wir der Meinung sind, dass Bildung ein Grundrecht ist, das auch in der Verfassung verankert werden sollte. Ich möchte hier sagen: Bundesweit könnte das Land Thüringen mit solchen attraktiven Studienbedingungen werben - so etwas spricht sich nämlich schnell rum - und dann hätten Sie vielleicht auch nicht irgendwann Probleme mit der Erlangung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020, könnten die Hochschulen prima finanziell ausgestalten und Sie könnten auch allen Menschen, sowohl dieses Landes, die den Willen und die Möglichkeiten und die Fähigkeiten haben, ein Studium aufzunehmen, diese auch garantieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie unserer Verfassungsänderung zustimmen würden. Ich hoffe, dass auch Sie sich irgendwann mal, wie bei den Studiengebühren - da konnten wir ja den Ministerpräsidenten irgendwann im Club willkommen heißen der Gegner von Studiengebühren bis 2009 - dieser Verfassungsänderung anschließen werden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Redebeitrag des neuen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, kürzlich noch der aufgehende Star, jetzt Fraktionsvorsitzender, Mike Mohring, hat mich doch veranlasst, hier noch einiges zu sagen.
Heute Morgen sprach Mike Mohring davon, dass die Oppositionsparteien mit ihrem Protest zur Nominierung von Dr. Peter Krause zum Kultusminister der
Demokratie einen Bärendienst erwiesen haben und sie würden dafür sorgen, dass sich die Menschen in diesem Land von der Demokratie abwenden. Ich muss Ihnen sagen, ich habe die gegenteilige Erfahrung gemacht. Viele Menschen, keinesfalls nur Mitglieder meiner Partei, haben sich sehr für diesen Nominierungsprozess interessiert und ihr hochgradiges Befremden darüber zum Ausdruck gebracht. Ich weiß allerdings nicht, ob das die Absicht der CDU-Fraktion war, auf diese Art und Weise das Politikinteresse der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat zu wecken; das kann ich mir nicht vorstellen.
Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde war die neue Rechte und der Umgang mit der neuen Rechten. Der neue Fraktionsvorsitzende hat sich vorrangig auf das Problem Dr. Peter Krause bezogen, hat von einer Diffamierungskampagne gesprochen, von Boshaftigkeit …
Herr Mohring, ich habe mir das aufgeschrieben, was Sie gesagt haben, ich zitiere Sie also nur. Ich meine, Sie sind noch taufrisch und können sicher auch manches hier aussprechen, was der eine oder andere sich gut überlegen würde, aber Sie müssen sich das dann auch wieder anhören. Sie haben auch gesagt, dass sich Dr. Peter Krause zur Erinnerungskultur in unserem Land bekannt hat, und Sie haben gesagt, dass rechtsintellektuelles Denken möglich sein muss. Dann wollen wir uns mit rechtsintellektuellem Denken doch auch auseinandersetzen dürfen. Dann wollen wir uns doch auch hier verständigen, wo sind die Grauzonen, wo hört es auf und wo fängt es an? Es gibt durchaus Menschen, auch aus Ihren Reihen der CDU, die sagen, die neue Rechte bewegt sich in einem Spektrum, das die schleichende Erosion der Abgrenzung zwischen konservativem und rechtsextremem Denken befördert. An diesem Punkt muss man sich verständigen.
Ich will das an einigen Punkten machen: Der Rechtskonservatismus bzw. die neue Rechte grenzt sich sehr häufig sehr klar vom aufklärerischen Denken ab, kritisiert das aufklärerische Denken, bezieht sich dabei auch auf die Globalisierungsprozesse. Jetzt können Sie gleich sagen, das tun Sie ja auch. Sie kritisieren auch Globalisierungsprozesse; das tun wir, wir kritisieren den Globalisierungsprozess als reinen ökonomischen Prozess. Wir gehen aber nicht so daran wie die neue Rechte. Die sagt, es muss den Rückzug geben auf das Nationale, auf das Ethnische. Die Kulturen müssen sich gegeneinander abgrenzen können. Ich kann zitieren, dass dort auch
geschrieben wird: „Die Existenzmöglichkeit von Menschen unterschiedlicher Herkunft kann höchstens die Koexistenz von Rassen und Kulturen sein.“ Ich glaube, das kann in der heutigen Zeit kein Mensch mehr für eine gute politische Aussage halten. Das ist aus meiner Sicht nicht möglich.
Abgrenzung, die sich national, kulturell und ethnisch orientiert, entwertet Menschen und Nationen und führt in der Regel zu Hass und Krieg; das hat die Weltgeschichte mehrfach nachgewiesen. Ich denke, in diesem Punkt sollte man auch die Auseinandersetzung mit der neuen Rechten führen. Ich will hier noch einmal dazu sagen: Es ist immer wieder so, dass sich in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche Menschen restaurativ orientieren, versuchen sich festzumachen in der Gesellschaft, ihr eigenes Weltbild zu entwickeln, aber es darf nicht dazu führen, dass es zur Abgrenzung und Auseinandersetzung in abwertender Form mit anderen Kulturen und Menschen führt. Das unterstelle ich nicht jedem Vertreter der neuen Rechten, aber die Debatte wird in diesem Grenzbereich scharf geführt. Ich glaube, dass es hier notwendig ist, wenn wir uns die Autoren ansehen, die in der „Jungen Freiheit“ veröffentlicht haben - ich könnte auch daraus zitieren, so viel Zeit habe ich nicht -, dann ist die Grenze bereits verschoben und überbrochen. Ich denke, jeder in diesem Haus hier will und sollte eine klare Abgrenzung zu allem rechtsextremen Denken wollen. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit dem Grenzbereich der neuen Rechten, wo man sagt, hier sind die Grenzen, da gehen wir nicht mehr mit und das lehnen wir ab. Insofern ist die Nominierung von Peter Krause durch den Ministerpräsidenten zumindest instinktlos gewesen für den Bereich Kultusministerium, weil er in diesem Bereich für Bildungsinhalte, für Kultur, für Wertorientierung in der Gesellschaft verantwortlich gewesen wäre. Ich denke, es wäre richtig, wenn Sie nicht auf die Oppositionsparteien losgingen und sagen, Sie haben der Demokratie Schaden zugefügt, sondern Sie sollten darüber nachdenken,
wie man die Demokratie stärken kann.
Therapieleistungen in Kindertagesstätten
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat festgelegt, dass Heilmittelbehandlungen in Kindertagesstätten nur noch für Integrationskinder möglich sind. Der Landesrahmenvertrag für Frühförderung liegt vor. Nach Aussagen von Eltern, deren Kinder Therapieleistungen benötigen, höhlt der Vertrag die Möglichkeiten der Frühförderung als Komplexleistung aus.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses tatsächlich so zu interpretieren, dass Heilmittelbehandlungen in Kindertagesstätten nur noch für Integrationskinder möglich sind und wenn ja, sieht die Landesregierung dennoch Möglichkeiten der Abfederung?
2. Wie viele Kinder, die Therapiebedarf haben, erhalten keine Therapie mehr infolge der Festlegungen des Bundesausschusses?
3. Welche Möglichkeiten gestattet der Landesrahmenvertrag, medizinisch-therapeutische Leistungen in Kindertagesstätten zu erbringen und wenn ja, wer
trägt die Kosten?
Nach meinem Kenntnisstand war es bisher möglich, dass die Kinder auch in den Tagesstätten behandelt werden konnten und nicht nur die Kinder, die einen unmittelbaren Bedarf hatten, sondern auch Kinder, die in gewisser Weise gefährdet waren, eventuell einen Bedarf zu bekommen. Hat die Landesregierung die Absicht dort nachzubessern? Nach meinen Kenntnisstand ist es auch so, dass die Kindertagesstätten, wenn sie ein solches Angebot machen, selbst diese Behandlungen bezahlen müssen - ist das richtig?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, unser Antrag lautet „Hochschulrahmengesetz beibehalten“ und er hat die Aufforderung an die Landesregierung zum Inhalt, im Bundesrat aktiv zu werden, um Initiativen zur Beibehaltung des Hochschulrahmengesetzes zu unterstützen und das Gesetz in Kraft zu belassen und zum Zweiten sich für die Anpassung der bisherigen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes oder ein Bundesgesetz einzusetzen, in dem die Hochschulzulassungen und die Studienabschlüsse bundesweit einheitlich geregelt
sind.
Ich möchte zu Beginn noch einmal darauf verweisen, was im derzeitigen Hochschulrahmengesetz geregelt ist. Es sind die Aufgaben der Hochschulen geregelt, Studium und Lehre, Forschung, Zulassung zum Studium, die Stellung der Mitglieder der Hochschulen, des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, die Rechtsstellung der Hochschulen, die staatliche Anerkennung von Einrichtungen und der Notarschule und die Regelung der Anpassung an das Landesrecht für die Änderung von Bundesgesetzen und Schlussvorschriften. Ich glaube, dass es fatal wäre, wenn unter den Bedingungen, wie wir sie jetzt nach der Föderalismusreform haben, diese Regelungen außer Kraft gesetzt oder nur noch in der KMK verhandelt würden.
Die Föderalismusreform von 2006 hat zum Ergebnis, dass die Länder allein für Schulen und Universitäten zuständig sind, während der Bund nahezu jeden Einfluss verloren hat. Bezeichnend ist, dass die Föderalismusreformer damals bei dieser Weichenstellung noch nicht einmal eine Begründung versucht haben, auch Herr Althaus nicht. Sämtliche Experten, von den Lehrerverbänden bis zum Wissenschaftsrat, hatten vor einer solchen Machtverschiebung eindrücklich gewarnt, doch um den auf sehr tönernen Füßen stehenden Föderalismuskompromiss nicht zu gefährden, wurden alle Kritiker ignoriert. Auf dem Rücken von Schülern, Studenten und Lehrenden wurde die Staatsreform ausgetragen.
Mehr als 50 Jahre hatten die Bundesländer Zeit gehabt, ihre Bildungskompetenz unter Beweis zu stellen. Die Bilanz ist ebenso vielfältig wie ernüchternd. In keinem anderen Industrieland sind die Bildungschancen so ungerecht verteilt wie in Deutschland. Die neueste OECD-Studie, die Ihnen ja sicher allen bekannt ist, belegt das weiter. Es wurde eine zerklüftete Schullandschaft geschaffen mit unterschiedlichen Schulsystemen. Es liegen Qualitätsunterschiede vor und die Erstarrung in Kleinstaaterei im Bildungssystem. Das sind die gravierendsten Folgen dieser Zersplitterung. Und es wird nicht besser, so bastelt z.B. bei der Reform der Lehrerausbildung gerade jeder Kultusminister - wie unlängst in Thüringen sehr genau zu beobachten war - an seiner eigenen Lösung. Jetzt sind bei der Föderalisierung die Hochschulen weiter im Gespräch, das heißt, sie sind sozusagen dran, indem das Hochschulrahmengesetz aufgehoben werden soll. Die schlechten Erfahrungen mit dem Bildungsföderalismus müssten logischerweise gerade zu einer Stärkung des Gewichts des Bundes führen. Das möchte allen Umfragen zufolge auch die Mehrheit der Bevölkerung. Angesichts dieser Erfahrungen verwundert es nicht, dass die Zahl der Kritiker zahlreich ist, und das hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun, sondern es wird vor Lang
zeitschäden gewarnt.
Bisher haben wir noch keine Reaktion der Thüringer Landesregierung auf diese Diskussionsprozesse gesehen. Ganz im Gegenteil, nun soll auch noch das Hochschulrahmengesetz beseitigt werden. Was wären aus unserer Sicht die Folgen, wenn dieser letzte einheitliche Standard verschwindet? Es könnte tatsächlich bald einfacher werden, von einer deutschen Universität an eine Universität nach Italien oder nach England zu wechseln, als von Jena nach München oder nach Düsseldorf. Wenn sich die Universitäten im Fall einer Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes nicht absprechen, welche Voraussetzungen für Studieneintritt und -abschluss gelten, ist der Bildungswirrwarr in Deutschland perfekt und auf der Strecke bleiben die Studenten.
Ich möchte auf einige Regelungen verweisen, die das vielleicht besonders deutlich machen, welche Konsequenzen das hätte. Bisher war z.B. in § 32 das allgemeine Auswahlverfahren geregelt. Dort war geregelt, dass bis zu drei Zehntel der Studienplätze vorbehalten sind für Bewerberinnen und Bewerber, die besondere Eigenschaften hatten in Bezug auf die Zulassung für ein Hochschulstudium. Das bedeutete z.B., wenn es außergewöhnliche soziale Härten gab, wenn es sich um Bewerberinnen und Bewerber handelte, die ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs ausgeübt haben oder wenn sie ein soziales Jahr abgeleistet haben und Ähnliches mehr. Diese Regelung würde z.B. wegfallen. Die Kapazitätsregelung würde aufgeweicht werden - dazu möchte ich nachher noch etwas sagen - und es würden die Regelungen aufgehoben werden zur Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfung. Dort möchte ich zumindest einen Passus vorlesen: „Die Länder tragen gemeinsam dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden.“ Nun soll mir einer sagen, wie das ohne einheitlichen Rahmen funktionieren soll, wenn jedes Land und jede Hochschule macht, was sie will, oder machen darf, was sie will.
Die Erfahrungen der letzten Jahre machen für uns deutlich, dass die vermeintliche Freiheit der Hochschulen in der Praxis meistens Unvergleichbarkeit und Chaos hervorbringt und - was deutlich wird in allen Untersuchungen - dass die Ungleichheit zwischen den Bundesländern und neuerdings sogar zwischen den Hochschulen verschärft wird. Wir haben dafür aktuell besonders schöne Beispiele. Die Ergebnisse der Exzellenzinitiative zeigen schon, dass ein deutlicher Wettbewerb zwischen den Hochschulstandorten entsteht. Der kann durchaus begrüßenswert sein, Herr Schwäblein, aber es zeigt natürlich auch, dass die Hochschulstandorte, die schon sehr
gut gewachsen sind, die gut ausfinanziert werden, die mit Großforschungseinrichtungen zusammenarbeiten können, deutlich im Vorteil sind und andere sind es dann eben nicht mehr.
Thüringen hat ja nun auch eine eigene Exzellenzinitiative aufgelegt, das könnte einen Ausgleich schaffen. Aber der bereits vom Kollegen Eckardt benannte Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassungen, die ehemalige ZVS, zeigt in einer besonderen Weise, wie das jetzt im Hochschulbereich zugeht. Die ZVS soll zu einer Serviceeinrichtung werden für Hochschulzulassungen und ein zentrales Bewerberportal bereitstellen. Die Hochschulen müssen die Leistungen einkaufen von der ZVS, sie müssen es bezahlen und müssen es auch in Auftrag bringen. Wir haben natürlich die Frage gestellt: Wenn die Hochschulen bezahlen müssen, bekommen sie dann auch im Hochschulpakt Geld dafür? Das haben wir nicht so richtig klären können, aber wir werden uns um weiteren Klärungsbedarf bemühen. Schon allein, dass die ZVS zur Serviceleistung für einzelne Hochschulen wird, zeigt natürlich, dass dort der Regelungsbedarf auch verändert wird. Die Bewerber können bis zu 12 Studienwünsche äußern. Aber nicht geregelt sind unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zum Studium und es ist nicht geregelt die Kapazitätsverordnung für die Hochschulen. Ich glaube, wenn das von der KMK gemacht werden sollte - die KMK ist ja ein diskussionsfreudiges und lang diskutierendes Gremium, das sich auch nicht so schnell einigen kann -, wäre es viel einfacher, es über ein Hochschulrahmengesetz zu regeln, dann fiele das alles weg.
Aus der Föderalismusreform ergibt sich aus unserer Sicht eigentlich keinerlei Notwendigkeit, das Hochschulrahmengesetz aufzuheben. Es gibt eigentlich nur Gründe, die dafür sprechen, das Gesetz in Kraft zu belassen. Nur so können all die Grundsätze, die nach der Föderalismusreform weiterhin auf Bundesebene geregelt werden können bzw. zu denen auf Ebene der Länder noch keine alternativen Regelungen verabschiedet wurden, weiter Bestand haben. Falls das vorliegende Gesetz jedoch verabschiedet würde, hätte dies zur Folge, dass erstens einzelne Länder quasi gezwungen werden, ihre Hochschulgesetze zu überarbeiten, und zweitens der Bildungsflickenteppich weitergesponnen wird. Wir müssten zwei Kernfragen beantworten: Wie wird die Hochschulzulassung künftig geregelt, wenn es kein bundeseinheitliches Gesetz mehr gibt und wie werden die Abschlüsse vergeben? Es bleiben schon jetzt genügend Studienplätze unbesetzt, das berührt die Kapazitätsordnung, berührt übrigens auch den Hochschulpakt 2020, wo die Hochschulen auch wieder im