Volkmar Winkler
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Herzlichen Dank Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass ich bis 2014 Bürgermeister einer kleinen bis mittelgroßen sächsischen Gemeinde war, einer Gemeinde, die zum ländlichen peripheren Raum zählt. Wir waren damals – zu der Zeit, als ich noch Bürgermeister war – ILE-Region. Heute gehören wir zu einer der 30 LEADER-Regionen, der LEADERRegion Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, dessen beratendes Mitglied ich bin.
Die EU-Mittel waren und sind für die Entwicklung meiner Region wichtig. Mit der neuen Förderperiode haben wir in Sachsen Neuland betreten. Das hat mein Kollege Wähner deutlich gemacht. Wir haben das LEADER-Budget als Regionalbudget an die einzelnen Regionen verteilt. Was gefördert wird, mit welchem Prozentsatz und zu welchen Förderkonditionen, haben die Regionen eigenverantwortlich und selbst festgelegt. Sie mussten dazu einen Aktionsplan erstellen, eine sogenannte LEADER-Entwicklungsstrategie erarbeiten. Der Freistaat hat geprüft, ob das, was entwickelt werden soll, mit den EU-Vorgaben und dem sächsischen EPLR im Einklang steht. Aber die Verantwortung, in welche Richtung sich die Region entwickeln möchte, welche Schwerpunkte sie setzt, lag in der Region selbst. Genauso ist die Ausreichung der Fördermittel nicht über Dresden gelaufen, sondern über die jeweiligen Landkreise.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mehr Eigenverantwortung und mehr Kompetenzen brachten vor allen Dingen in der Umstellungsphase einige Probleme mit sich. Ich glaube, das liegt in der Natur der Sache selbst. Ich erinnere an die anfänglichen Unsicherheiten bei der Zusammensetzung der Entscheidungsgremien, insbesondere, was die Unterscheidung zwischen den Begriffen öffentlicher
Sektor, Behörde und privater Sektor betraf. Es gab anfänglich Missverständnisse über die Aufteilung des Budgets auf kommunale und private Vorhaben. Zu gewissen Unstimmigkeiten führte die Unsicherheit, wann die Mittel kommen bzw. wann sie ausgereicht werden können. In einigen Regionen gab es Schwierigkeiten bei der Antragsbearbeitung, weil die Landkreise als Bewilligungsbehörde zu wenig Personal vorgehalten haben.
Wir haben das als Koalition im Landtag thematisiert und das SMUL aufgefordert, den Regionen unter die Arme zu greifen. Das heißt natürlich nicht, die Arbeit der Regionen zu erledigen, sondern zu beraten, Hilfestellung bei der Koordinierung zu geben, auch was die Fragen betrifft, die sich erst im Laufe der praktischen Umsetzung zeigten, zum Beispiel die Anforderung der Europäischen Union bei der Abrechnung und Zuwendungsnachweisprüfung oder bei praktischen Fragen wie der, ob ein bestimmtes Projekt förderfähig sein könnte oder ob es dann eventuell später zu Problemen kommen könnte.
Ich muss zugeben und gestehen, es gab eine breite, beratende Unterstützung des Ministeriums. Zumindest habe ich nur positive Rückmeldungen bekommen. Ich möchte zum Beweis ein kurzes Zitat unseres Regionalmanagers vortragen, das meines Erachtens den LEADERProzess in Sachsen in drei Sätzen zusammenfasst. Ich zitiere: „Es war aufgrund vieler Faktoren ein schwacher Start in die Förderperiode, die nach der langen Theoriephase erst ab 2016 mit dem praktischen Geldausgeben und Projektumsetzen beginnen konnte. Seitdem läuft der Prozess. Es wird versucht, unbürokratisch zu agieren. Löblich sind die umfassende fachliche Begleitung durch das SMUL und das LfULG, die Kommunikation mit den Regionen, mit den Bewilligungsbehörden, die zentralen Austausch- und Schulungsmöglichkeiten unter den Regionen. Kurz: LEADER läuft in Sachsen.“
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Palette der geförderten Projekte geht von kommunaler Infrastruktur über die Unterstützung des Umbaus leer stehender Gebäude – hierzu hat mein Kollege Ronny Wähner ausgeführt – bis hin zu den nicht investiven Maßnahmen zur Förderung von Kultur und Gemeinschaft, wie Festivals oder Bildungsvernetzung.
In der Anlage zur Stellungnahme des SMUL findet sich eine gute grafische Darstellung über die Gewichtung der einzelnen Förderschwerpunkte in den jeweiligen
LEADER-Regionen. Das zeigt deutlich, dass die 100 % LEADER-Umsetzung die richtige Entscheidung war, denn die Menschen vor Ort können am besten entscheiden, was sie brauchen, damit sich ihre Gemeinde oder ihre gesamte Region entwickeln kann.
Werte Kolleginnen und Kollegen, weil am Wochenende Europawahl ist, möchte ich an dieser Stelle auf den folgenden Aspekt hinweisen: Die EU-Mittel sind in Sachsen ein enorm wichtiger Grundstein für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Wir reden von über 365 Millionen Euro aus der Europäischen Union, die in den Jahren 2014 bis 2020 in die LEADER-Regionen
fließen. Hinzu kommen Landesmittel in Höhe von 63 Millionen Euro. Insgesamt stehen somit 427 Millionen Euro für die ländliche Entwicklung aus EU-Programmen zur Verfügung. Das sind 40 % aller ELER-Mittel nur für die ländliche Entwicklung. Dahinter steht auch aufseiten der EU der Gedanke, dass die ländlichen Räume für die zukünftigen Generationen nachhaltig und attraktiv gestaltet werden müssen.
Wir haben in Sachsen über LEADER hinaus weitere Programme aufgelegt, um den ländlichen Raum zu stärken. Anders als in der vergangenen Legislaturperiode standen die Fachförderprogramme auch den LEADERRegionen und den Projekten dort offen. Seit 2016 ist das Programm „Vitale Dorfkerne“ aufgelegt. Das Programm wird aus Landes- und Bundesmitteln gespeist. Dafür stehen zum Beispiel 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Ortskerne in den Dörfern und Kleinstädten aufzuwerten und Basisdienstleistung zu fördern, zum Beispiel digitale Rezeptsammlung, Förderung von Betriebsübernahmen in der Gastronomie oder im Einzelhandel, Erhalt von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen. Nicht zuletzt ist das Programm „Vitale Dorfkerne“ auch ein Entlastungsprogramm für die LEADER-Budgets.
Zudem gibt es den Ideenwettbewerb im ländlichen Raum. Mit diesem gesamten Maßnahmenpaket haben wir sehr gute Rahmenbedingungen für unsere ländlichen Gemeinden. Wir haben viele kreative und engagierte Menschen vor Ort, denen ich an dieser Stelle genauso herzlich danken möchte, wie das mein Vorgänger Ronny Wähner schon getan hat.
Ich denke, so, wie wir in Sachsen LEADER gestaltet haben, also in der 100-%-Umsetzung, sind wir einen sehr guten Weg gegangen. Den sollten wir auch in der nächsten EU-Förderperiode 2021 bis 2027 fortsetzen. Es gibt einige Punkte, bei denen wir noch einmal nachsteuern könnten – das ist schon gesagt worden. In der Antwort des Staatsministeriums sind einige Aspekte benannt, zum Beispiel die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands und der Kontrollen für kleinere Vorhaben oder auch die Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten. Über den Antrag selbst hat mein Kollege Ronny Wähner schon ausgeführt. Alles in allem sollte für uns die Devise heißen: Weiter so!
Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete an dieser Stelle unseren Juristen, Herrn Baumann-Hasske, und bin recht froh, dass Kollege Modschiedler diese Sache schon juristisch durchleuchtet hat.
Ich will Folgendes noch klarstellen: Im Grundanliegen, dieses externe Weisungsrecht abzuschaffen, gibt es sogar Konsens. Aber das Problem ist, dass die Staatsregierung den Auftrag ja längst erhalten hat – das hat Kollege Modschiedler schon dargelegt –, auf Bundesebene für die Abschaffung zu werben. Sie hat diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
Vorhin ist dazwischen gerufen worden: Da steht noch viel mehr. Ich lese es vor: „Die Koalition wird sich auf der Bundesebene für eine Abschaffung des sogenannten externen Weisungsrechts des Justizministers, das ihm ermöglicht, im Einzelfall auf ein bestimmtes Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen, einsetzen. Bis zur Abschaffung soll es in Sachsen grundsätzlich nicht ausgeübt werden.“
Ihr Antrag kommt also viereinhalb Jahre zu spät.
Lassen Sie mich ergänzen, dass dieses Thema unter sozialdemokratischen Rechtspolitikern seit langer Zeit diskutiert wird und dass der zitierte Passus auf Veranlassung der SPD in den Vertrag geschrieben wurde. Es hat die Initiative der Staatsregierung im Bundesrat gegeben. Das hat Kollege Modschiedler schon dargelegt. Dort gab es dafür keine Mehrheiten.
Wir haben uns vor dieser Debatte noch einmal bestätigen lassen, dass der Justizminister von diesem Weisungsrecht im Einzelfall keinen Gebrauch gemacht hat und auch nicht machen wird. Für Ihren Antrag besteht also kein Bedarf und deshalb lehnen wir ihn ab.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will uns mit ihrem Gesetzentwurf wieder in die Lage versetzen, Baumschutzsatzungen zu erlassen, die auf die lokalen Begebenheiten abgestimmt sind, so wie Kollege Günther es hier dargelegt hat.
Ich werde in meinen Ausführungen nicht auf Details des Gesetzentwurfs eingehen, sondern eher eine Erklärung unserer Fraktion dazu abgeben.
Wir haben es von meiner Vorrednerin und vom Einbringer des Gesetzentwurfs gehört: Wir hatten eine solche Regelung im Naturschutzgesetz, bevor selbige in der letzten Legislaturperiode unter der CDU/FDP-Regierung abgeschafft wurde. Es ist kein Geheimnis, dass die SPDFraktion diese Gesetzesänderung damals scharf kritisiert hat. Uns jetzt irgendeinen Ablehnungsgrund aus den Ärmeln zu schütteln würde uns deshalb unglaubwürdig machen.
Es ist auch kein Geheimnis, dass sich das Thema Baumschutzsatzung trotz unserer damaligen Forderung nicht im Koalitionsvertrag wiederfindet. Wir konnten in den Koalitionsverhandlungen also keine Einigung in dieser Frage erzielen. Das ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Position und Einstellung zum Thema.
Nach unserer Auffassung war und ist die Einschränkung des Geltungsbereichs kommunaler Baumschutzsatzungen sehr fragwürdig. Das betrifft sowohl die umweltpolitischen wie auch die kommunalpolitischen Sichtweisen – wie Kollege Günther es hier dargelegt hat. Den Kommunen stand es auch bei der alten Regelung frei, Baumschutzsatzungen zu erlassen. Es gab auch Kommunen, die keine Baumschutzsatzung hatten. Aber insbesondere für die größeren Städte sind Baumschutzsatzungen ein ganz wichtiges Instrument.
Damit sind wir beim umweltpolitischen Aspekt: Bäume haben dort – wie wir gerade gehört haben – eine wichtige Funktion für den Klimaschutz, für die Artenvielfalt und vor allem für die Luftreinheit. Das ist in den eher ländlich geprägten Regionen natürlich weniger der Fall, da es dort per se mehr Grün gibt; das wissen wir alle.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es mit der Gesetzesänderung natürlich mehr Baumfällungen und weniger Ersatzpflanzungen gab. Das ist durchaus nachweisbar, nicht nur in großen Städten. Bäume wurden gefällt, bevor sie den Stammumfang von einem Meter erreicht haben. Dies wurde in der Anhörung deutlich gesagt und ist mir in Erinnerung.
Insofern stehen wir einer Änderung des Naturschutzgesetzes weiterhin offen gegenüber. Unter den heutigen Voraussetzungen sind wir an die Koalitionsdisziplin gebunden und werden den Gesetzentwurf leider ablehnen müssen. Wir bleiben aber dran.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde im März des letzten Jahres in den Landtag eingebracht. Es war kurz, nachdem im Bund der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD abgeschlossen wurde. Dazu werde ich im Verlauf meiner Rede aber noch kommen.
Wir haben hier im Hohen Haus schon oft über den Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft debattiert. Aus
diesem Grund möchte ich heute nicht so sehr ins Detail gehen und mich nicht an den Extremausschlägen bei der Betrachtung dieser Problematik beteiligen.
Als ein der Landwirtschaft verbundener Politiker habe ich zu diesem Thema eine differenzierte Meinung. Für mich gilt grundsätzlich, dass Glyphosat und alle anderen Pflanzenschutzmittel so wenig wie möglich zum Einsatz kommen sollten, und wenn, dann nur dort, wo andere Möglichkeiten der Unkrautbekämpfung scheitern oder – das ist auch wichtig – ökonomisch nicht vertretbar sind.
Dabei sind wir beim Kern des Problems: Wir müssen sinnvolle und ökonomisch vertretbare Alternativen für die Landwirtschaft finden; denn Fakt ist – darauf gehen Sie auch ein Stück weit in Ihrem Antrag ein, Kollege Günther –, der Ausstieg aus dem Glyphosat-Einsatz wird zu mehr Kosten in der Landwirtschaft führen. Es müssen auch Arbeits- und Produktionsprozesse umgestellt werden. Deshalb halte ich die Einigung, die CDU/CSU und SPD auf Bundesebene im Koalitionsvertrag erzielt haben, für einen sehr guten Kompromiss, der die Marktbedingungen der landwirtschaftlichen Produktion einerseits und den Umweltschutz andererseits einbezieht.
Die Koalition von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat einzuschränken und die Anwendung mittelfristig zu beenden. Dieser Absatz steht übrigens unter der Überschrift „Biodiversitätsschutz“.
Um den schrittweisen Ausstieg auf den Weg zu bringen, sollen gemeinsam mit der Landwirtschaft im Rahmen einer Ackerbaustrategie Alternativen entwickelt werden.
Nun kann man sagen, man hat sich auf Bundesebene verständigt, also lasst uns in Sachsen eine eigene Ausstiegsstrategie entwickeln, wie es die Fraktion der GRÜNEN in ihrem Antrag tut. So einfach ist es aber nicht. Das zeigt Thüringen. In Thüringen hat man vor zwei Jahren im Rahmen eines Projektes eine Minimierungsstrategie gestartet. In den dort vorgenommenen Feldversuchen wurde klar, dass alternative Verfahren von sehr vielen Faktoren abhängig sind – es ist schon teilweise genannt worden. Ich denke unter anderem an die Witterung, an die Standorte, also an die Lage der Grundstücke und Betriebe, und an den Einsatz der richtigen Technik.
Solche Modellversuche sind hilfreich. Vielleicht ist die Broschüre, die dabei entstanden ist und herausgegeben wurde, auch eine Anregung für Sachsen. Damit könnte das LfULG seine fachliche Begleitung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ergänzen.
In Thüringen wurde aber auch deutlich, es geht nicht so einfach. Deshalb halte ich es schon für sachgerecht, wenn man sich auf Bundesebene auf einheitliche Regelungen und Vorgaben sowohl gesetzlich als auch im Rahmen der praktischen Bewirtschaftung verständigt.
Dafür liegen derzeit der Vorschlag der Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und der im November des letzten Jahres vorgelegte Vorschlag der Bundesumweltministerin Schulze vor. Auch und gerade als Landwirt
schaftspolitiker finde ich diese Vorschläge zur GlyphosatReduktion durchaus gut und halte sie für praktisch umsetzbar.
Nach dem Vorschlag des Umweltministeriums sollen zum Beispiel im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, Naturschutzauflagen vorgeschrieben werden. Das bedeutet, Landwirte, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, müssen künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Darüber hinaus sieht der Vorschlag Beschränkungen vor, die in die PflanzenschutzmittelAnwendungsverordnung aufgenommen werden könnten, zum Beispiel ein Verbot des Pestizid- oder jetzt noch Glyphosat-Einsatzes in ökologisch sensiblen Gebieten und Wasserschutzgebieten, ein Verbot für die Vorrats- und Stoppelbehandlung und natürlich Sikkation im Ackerbau sowie bei Sonderkulturen.
Ich finde, hierin zeigt sich eine gute Balance zwischen dem Umweltschutz und den landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die umsetzbar sind. Letztlich müssen sich beide Ministerien auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen. Dieser soll im Laufe des Jahres vorliegen. Darüber hinaus sollen im Zusammenhang mit der Ackerbaustrategie weitere Konzepte vorgelegt werden. Einen rein sächsischen Weg lehnen wir ab. Wir werden Ihrem Antrag daher nicht zustimmen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einer Aktuellen Debatte im Dezember-Plenum und im Januar aus Anlass eines Antrages der Koalitionsfraktion haben wir uns intensiv mit der Situation und dem Zustand unserer Wälder auseinandergesetzt, diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle aber trotzdem im Namen unserer Fraktion herzlich Danke sagen für diesen umfassenden Bericht.
Dennoch kann ich mich an unsere letzte Ausschusssitzung am 15.02. dieses Jahres erinnern, dass wir uns dort normalerweise einig waren, fraktionsübergreifend zum Waldzustandsbericht im Plenum nicht zu reden. Aus diesem Grund gebe ich meine Rede jetzt zu Protokoll.
Unsere letzte Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft war erst am 15.02. dieses Jahres. Ich erinnere mich, dass fraktionsübergreifend Einigkeit darin bestand, sich während des Plenums nicht mit dem Waldzustandsbericht auseinanderzusetzen.
In einer Aktuellen Debatte im Dezember-Plenum letzten Jahres und aus Anlass eines Antrages der Koalitionsfraktionen im Januar-Plenum haben wir uns umfassend über den Zustand unserer Wälder ausgetauscht.
Der vorliegende Waldzustandsbericht bietet keine neuen Erkenntnisse, sondern bestätigt unsere Feststellungen während dieser beiden Debatten. Unser Wald hat erheblichen Schaden genommen durch die verheerenden Stürme Herwart und Frederike einerseits und vor allem durch das
starke Niederschlagsdefizit und die hohen Temperaturen in der Vegetationsperiode 2018 andererseits. Ich kann meine Kollegen aber durchaus verstehen, die der Auffassung sind, dass man nicht oft genug auf die prekäre Situation in unseren Wäldern hinweisen und darüber berichten muss, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und zu informieren, aber auch, um uns die Auswirkungen des Klimawandels vor Augen zu führen.
Dabei helfen uns natürlich statistische Angaben wie die klimatische Wasserbilanz, die Erfassung der mittleren Temperaturen durch die sächsischen Waldklimastationen, die aufwendigen Waldzustandserhebungen und die Feststellung des Kronenzustandes sowie die Nadel- und Blattverluste unserer Waldbäume im Vergleich zu den Vorjahren.
Auch die Schadenserfassung durch den hohen Anfall an Wurf- und Bruchholz durch die Stürme und das unvergleichliche Schadensausmaß durch den Befall und die Massenvermehrung der rindenbrütenden Borkenkäferarten dienen dazu, die Situation in unseren Wäldern genau einzuschätzen, um dann die in unserer Macht stehenden Maßnahmen der Hilfe für unsere Waldbesitzer einzuleiten. Vor allem aber liefern sie den Beweis und begründen die Notwendigkeit, in Zukunft mehr denn je den Waldumbau voranzutreiben. Wir werden uns in Zukunft vermehrt auf ähnliche Witterungsverläufe einstellen müssen, und wir sollten alles dafür tun, den Klimawandel zu stoppen.
Was den derzeitigen Zustand unserer Wälder betrifft, das Ergebnis der Beräumung und den Schadensverlauf nach dem Borkenkäferbefall im beginnenden Frühling, bin ich auf den Bericht der Staatsregierung gespannt, den wir mit unserem Antrag im Januar bis spätestens 30.04. eingefordert haben.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Mit welchen Forderungen bringt sich Sachsen in den Diskussionsprozess zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2020 ein?
Danke, Herr Präsident! Herr Staatsminister, ich springe wieder zurück zum Thema „Düngeverordnung“. Sie haben vorhin von umfangreichen Kontrollsystemen gesprochen. Mich würde einmal interessieren, welche Maßnahmen die Staatsregierung unternimmt, um die Bauern, die Landwirte, bei der Umsetzung der Düngeverordnung zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes zur Beschlussfassung vor. Meine Fraktion wird diesem Gesetz und dem beiliegenden Änderungsantrag als Einbringer natürlich zustimmen.
Die Opposition – wir haben es gerade von Frau Dr. Pinka gehört und werden es später auch von den GRÜNEN hören – wird dem Gesetz ihre Zustimmung verweigern. Dies wurde schon im Ausschuss deutlich; denn dort wurden einige Kritikpunkte geäußert, zum Beispiel „zu wenig Kreislaufwirtschaft“, wie jetzt von Frau Dr. Pinka schon erwähnt. Außerdem werde im Gesetz wenig von Wertstoffen geschrieben. Der Umgang mit gefährlichen Stoffen sei ungenügend geregelt, und es fehlten ambitio
nierte Recyclingquoten, um nur einige Kritikpunkte zu nennen.
Man kann diese Kritik teilen oder auch nicht, denn die Frage ist: Was können wir hier in Sachsen tatsächlich gesetzlich regeln? Die zweite Frage stelle ich gleich hinterher: Wo stehen wir in Sachsen denn wirklich bei dem, was derzeit in der Kreislaufwirtschaft machbar ist?
Zur ersten Frage: Abfall ist ein Wertstoff. Ob wir zum Abfall nun Abfall oder Wertstoff sagen, im Gesetz steht, es handelt sich um einen Wertstoff. Das ist die Philosophie, die hinter der Kreislaufwirtschaft steht und die wir teilen. Bis auf ein paar verwirrte Seelen wird dieser theoretische Ansatz, dieses Umdenken, auch von niemandem infrage gestellt. Praktisch sind wir leider gesellschaftlich und in der Wirtschaft noch nicht so weit, dass wirklich jedes Produkt wieder- oder weiterverwendet werden kann. Eines der größten Probleme sind zum Beispiel Verpackungsmaterialien wie Plastik. Das haben wir alle im Fokus.
Das führt mich zur zweiten Frage: Was kann man in Sachsen gesetzlich regeln? Fakt ist, dass es sich bei dieser Beschlussvorlage um eine Neuordnung des Gesetzes und die Anpassung der Systematik an das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes handelt. Es ist schon damit Ausdruck genug, denke ich, dass wir Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft fortentwickeln.
Auch wenn das Gesetz im Großen und Ganzen bewährte Elemente beibehält, gibt es eine Reihe neuer Regelungen. Das Schöne ist, dass ich mich als Miteinbringer jetzt auf die Ausführungen von Herrn Hippold beschränken und nur noch kurz erwähnen kann, was uns wichtig ist.
Natürlich.
Ich werde in meinen Ausführungen noch genau darauf zu sprechen kommen und Sie an Prof. Dr. Dr. Ekardt erinnern. Er hatte Ausführungen gemacht, die diese Frage beantworten.
Wie schon erwähnt, Kollege Hippold hat die Punkte, die neu geregelt werden, schon genannt. In den Abfallwirtschaftskonzepten muss der Wiederverwertungs- und Verwertungsgedanke stärker in den Vordergrund gerückt werden. Eine jährliche Meldung der Träger der gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen soll über die Art und Menge der gesammelten Abfälle berichten. Diese Berichtspflicht dient dazu, die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zu gewährleisten. Außerdem ist die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen, wild lagernde Abfälle auf tatsächlich und rechtlich frei zugänglichen Flächen zusammenzutragen und bereitzustellen, wenn kein Verantwortlicher, also Besitzer und Erzeuger, herangezogen werden kann.
Ein weiterer ebenfalls sehr wichtiger Punkt – ich erinnere an die interessanten Ausführungen während der Anhörung – ist die Pflicht der öffentlichen Hand, bei Planung von Baumaßnahmen und bei der Beschaffung Recyclingbaustoffe bei gleichen technischen Eigenschaften zu berücksichtigen, also Gleichbehandlung von Recyclingbaustoffen mit anderen Baumaterialien. Damit wird ganz stark auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gesetzt. Das hat Kollege Hippold schon ausgeführt. Der Einsatz von Recyclingprodukten erhält damit einen klaren Vorschub, was hoffentlich auch zu einer Umgestaltung und letztlich zum Umdenken am Markt führen wird.
Zum Änderungsantrag sind auch schon Ausführungen gemacht worden, § 13, Betretungs- und Duldungsrechte gegenüber Eigentümer und Nutzungsberechtigten, auch auf die Verursacher sozusagen erweitert. Die Hinweise des Juristischen Dienstes sind aufgenommen worden. Hinsichtlich der Regelung zu Deponien der Klasse 3.6, also der Altlaststandorte, bestand ja seitens der Entsorgungsträger der Wunsch, diese Regelung wieder aufzunehmen bzw. beizubehalten. Ich kann die Bedenken von Frau Dr. Pinka nicht teilen, weil sich an der Situation nichts ändert, aber der derzeitige Eigentümer damit gesichert würde.
Es ändert sich nichts.
Zurück zur Kritik der Opposition am Gesetz und auch zu Ihrer Frage, Frau Dr. Pinka. Diesbezüglich möchte ich an die Ausführungen von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, während der Anhörung erinnern, der sich mit der Frage beschäftigt hat, was landesrechtlich möglich und sinnvoll ist. Er kam zu dem Schluss: Man kann rechtlich und muss von der Systematik nicht alles ausgerechnet in diesem Gesetz unterbringen. „Als Jurist“, so führte er weiter fort, „finde ich es nicht besonders sinnvoll, irgendwelche Dinge zu propagieren, die auf sächsischer Ebene rechtlich einfach nicht machbar sind.“
Er sprach weiterhin von den zentralen Anforderungen an eine vernünftige Landespolitik, dass konsequent auf andere Politikebenen zur Klärung der wichtigen Themen auf diesem Gebiet eingewirkt werden müsse. Beispielhaft möchte ich hier unter anderem den Fünf-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling unserer Bundesumweltministerin nennen. Hiermit hat sie unter anderem noch einmal die EU-Initiative zum Verbot von überflüssigen Plastikprodukten unterstützt. Dieses EU-weite Verbot
ist der richtige Weg, um Hersteller, Handel und Gastronomie zu innovativen und umweltfreundlichen Produktlösungen zu drängen. Ein Verbot nur auf Bundesebene oder gar nur für Sachsen wäre rechtlich gar nicht möglich und hätte auch keinen Sinn gemacht.
Da möchte ich abschließend noch einmal auf Herrn Prof. Dr. Dr. Ekardt zurückkommen und zitieren: „Es wäre auch ökologisch wenig effektiv, wenn nur lokal agiert würde, denn dann verschiebt man das Problem ökologisch häufig auf die anderen Regionen.“
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem Gesetz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist von Kollegen von Breitenbuch schon gesagt worden, dass wir im Dezember-Plenum vergangenen Jahres über die katastrophalen Auswirkungen der Stürme Herwart, Friederike und des ungewöhnlich trockenen und heißes Jahres 2018 im Rahmen einer Aktuellen Debatte gesprochen haben. Dabei wurde die dramatische Situation im sächsischen Staats-, Privat- und Körperschaftswald mehr als deutlich. Das Ausmaß der Schäden ist immens. Zahlen zur Schadenshöhe zu nennen macht keinen Sinn, weil sie täglich steigen.
Zu allem Übel kommen jetzt noch Schäden durch Schneebruch in den Kammlagen unserer Mittelgebirge hinzu. Die Herausforderungen bei der Bewältigung der entstandenen Schäden sind gewaltig: Sturmholz muss beseitigt, der Borkenkäfer in Schach gehalten und vertrocknete Waldkulturen müssen erneuert werden.
Ich habe in meinen Ausführungen während der genannten Debatte im Dezember den Vorsitzenden des Sächsischen Waldbesitzerverbandes, Andreas Bitter, zitiert. Diese Aussage möchte ich gern noch einmal wiederholen – ich zitiere: „Viele Waldbesitzer drohen an der aktuellen Herausforderung zu verzweifeln.“ Herr Bitter vertritt rund 85 000 Waldbesitzer in Sachsen. Fast die Hälfte des sächsischen Waldes ist in privater Hand. Man stelle sich vor: Die 85 000 Waldbesitzer – sie nennen meist sehr kleine Waldflächen zwischen 1 und 5 Hektar ihr Eigen – können die jetzt notwendigen umfangreichen Waldhygienemaßnahmen nicht allein stemmen. Jeder gefallene Baum, jede als Brutraum taugliche Fichte muss aus dem Forst entfernt werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung des Borkenkäfers verhindert werden. Experten erwarten selbst bei einem durchschnittlichen Witterungsverlauf in diesem Jahr erhebliche Waldschäden. Sollten jedoch das kommende Frühjahr und der Sommer erneut trocken und heiß werden, droht das Sterben ganzer Waldbestände und damit der Verlust elementarer Waldfunktionen.
Um diesen Super-GAU zu verhindern, ist jetzt jeder Waldbesitzer gefordert. Nicht jeder Waldbesitzer weiß, was in dieser Situation zu tun ist, und hat vor allem die Voraussetzungen, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Deshalb sind Informationen notwendig. Nicht nur in der Fachzeitschrift „Waldpost“,
sondern auch in Tageszeitungen und anderen Medien wird fast täglich informiert oder direkt durch Anschreiben durch den Sachsenforst zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Vordergründig geht es bei diesen Veranstaltungen um das Erkennen von Schadsymptomen und deren Verursachern und um Folgen und Gegenmaßnahmen, die jeder Waldbesitzer bei seinen Bemühungen, den Wald zu erhalten, ergreifen muss.
Die Waldbesitzer erhalten aber auch Informationen über Hilfsangebote und Maßnahmen zur Unterstützung. Der von der Koalition im Doppelhaushalt eingerichtete Hilfefonds ist die finanzielle Basis aller Hilfsangebote.
Es wurden aber auch durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Ausnahmeregelungen für den Holztransport zum Beispiel hinsichtlich einer höheren Tonnage erwirkt sowie Holzlagerplätze eingerichtet. Auf Landkreisebene wurden Krisenstäbe eingerichtet und das Borkenkäfer-Monitoring sowie die Beratung und Betreuung der Waldbesitzer intensiviert.
Zur Betreuung gehört auch und gerade in dieser schwierigen Zeit, die privaten Waldbesitzer zur gemeinsamen Herangehensweise zu inspirieren, also Forstgemeinschaften zu bilden. Der Freistaat fördert diese Gemeinschaften als zentrales Instrument, um private Waldbesitzer bei der anspruchsvollen Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Es gibt schon eine Reihe guter Beispiele. Zurzeit sind es 22 Forstbetriebsgemeinschaften mit rund 1 650 Mitgliedern und 5 300 Hektar Waldfläche. Das entspricht in etwa einem Fünftel des Privatwaldes – in der Situation, in der wir uns zurzeit befinden, viel zu wenig. Hier besteht noch sehr viel Bedarf an Informationen und an Überzeugungskraft.
Sachsenforst – das sei deutlich erwähnt – berät grundsätzlich kostenfrei nicht nur die Gemeinschaften, sondern alle privaten Waldbesitzer zu allen Fragen der Waldbewirtschaftung. Revierförster in den Forstbezirken und Schutzgebietsverwaltungen von Sachsenforst helfen und stellen Kontakte zu anderen Waldbesitzern, zu forstwirtschaftlichen Dienstleistern und zu anderen Behörden her.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die angespannte Situation in Sachsens Wäldern und die Wirkung der verschiedenen Hilfemaßnahmen müssen wir im Auge behalten, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Aus diesem Grund fordern wir mit unserem Antrag die Staatsregierung auf, bis spätestens 30.04.2019 umfangreich unter anderem über das Ausmaß der Schäden im sächsischen Wald, über die Ergebnisse bei der Beräumung des Schadholzes, über die Situation im Privat- und Körperschaftswald und über die Bildung von Zusammenschlüssen sowie Maßnahmen zur Entlastung des Holzmarktes zu berichten.
Auch über die Arbeit der Krisenstäbe soll berichtet werden. Bis dahin – das wurde schon erwähnt – sollen alle Unterstützungsmöglichkeiten umfangreich ausgeschöpft werden. Ich denke, das sind wir unserem Wald schuldig, und ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade von meinem Kollegen von Breitenbuch gehört: Kräftige Stürme, extreme Temperaturen, Trockenheit und letztendlich der Borkenkäfer haben in der Folge unserem Wald zugesetzt wie noch nie. Der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes Andreas Bitter spricht sogar von einer Jahrhundertkatastrophe.
Er vertritt einen Verband mit 85 000 Waldbesitzern – private, kirchliche, kommunale. Den geschätzten Schaden allein durch die Stürme beziffert man zurzeit auf rund 80 Millionen Euro. Dazu kommen noch Schäden durch den Borkenkäfer, die man auf mindestens 20 Millionen Euro schätzt und die in der Höhe noch nicht abzusehen sind, weil auch der Befall mit dem Borkenkäfer noch nicht zu Ende ist. 8,5 Millionen Euro beträgt der Schaden durch den Verlust von Jungpflanzen.
Durch die heißen Sommertage und die extreme Witterung vermehrte sich der Borkenkäfer massiv, er fand genug Nahrung und Brutraum in den geschädigten Bäumen. Die Trockenheit führt in aller Regel dazu, dass das natürliche Abwehrvermögen vor allem der Fichte reduziert wird. Die Fichte produziert Harz, um die Besiedlung durch den Borkenkäfer zu verhindern. Dieser Prozess war in diesem Jahr erheblich gestört. Man muss wissen, dass ein Borkenkäferpärchen bis zu 100 000 Nachkommen im Laufe eines Sommers produziert. Das kann man auch anders ausdrücken: Aus einem befallenen Baum werden 400 befallene Bäume. Das entspricht in etwa einem Hektar.
Betroffen sind laut Sachsenforst vor allem Gebiete, in denen die Fichte von Natur aus gar nicht vorkommt. Wir haben es gerade gehört: Vor vielen Jahren hat man die Fichte angepflanzt, um Bauholz zu gewinnen. In diesen Gebieten schlägt natürlich der Borkenkäfer besonders zu. Nun muss wegen des Borkenkäfers sehr viel Holz aus
unseren Wäldern geräumt werden, und das mit sehr viel mehr Aufwand als sonst. Das ist mit höheren Kosten verbunden. Von den insgesamt 2,7 Millionen Kubikmetern geschädigtem Holz hat der Staatsbetrieb Sachsenforst schon 90 % beräumt. Aus dem privaten und Körperschaftswald sind mittlerweile zwei Drittel beräumt. Herzlichen Dank an all die, die mit dafür gesorgt haben, dass dort schon ein solcher Fortschritt erzielt wurde.
Das Holz muss nun gelagert werden, wenn möglich in Nasslagern. Das heißt, wir müssen das Holz nass halten, um die Qualität zu sichern. Wir müssen wissen, dass diese Schadensereignisse nicht nur in Sachsen aufgetreten sind, sondern auch in unseren Nachbarländern und Tschechien. Diese Flut an Holz verändert das Preisgefüge. Auch davon hat mein Kollege schon gesprochen. Es gibt ein Überangebot an Holz. Damit müssen wir nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft leben. Ein Ende der Käferplage ist nicht in Sicht. Wie und ob sie sich weiterentwickelt, ist von vielen Faktoren abhängig, besonders von der Witterung. Der Käfer zieht sich im Winter in den Boden zurück und kommt im Frühjahr bei entsprechender Witterung wieder heraus. Wir hoffen, dass es dann feucht und kühl ist, dann breitet sich der Käfer nicht ganz so stark wie bei Trockenheit und Wärme aus. Es ist zu befürchten, dass sich die Menge der befallenen Bäume weiter erhöht und die Fichte im schlimmsten Fall sogar aus unseren Wäldern verschwindet. Auch das kann passieren, wenn wir den Borkenkäfer nicht in den Griff bekommen.
Was können wir tun, um unsere Wälder gegen solche extremen Ereignisse zu schützen? Da gibt es nur einen Weg: Wir müssen in absehbarer Zeit, also in den nächsten Jahren, zu robustem Mischwald kommen. Wir brauchen Bäume, die, anders als die Fichte, Stürme, Trockenheit und Insektenbefall ertragen. Das sind im Wesentlichen die Baumarten, die schon immer bei uns heimisch waren und zur ursprünglichen Vegetation gehören.
Sachsen hat mit dem Waldumbau begonnen. Wir wissen das schon längst. Wir haben allein in diesem Jahr circa 3 Millionen Euro in den Waldumbau investiert. Das ist das Doppelte wie in den vorangegangenen Jahren. Wir haben eine Waldstrategie 2050, an die wir uns halten. Wer sich in der Materie auskennt, wird wissen, dass dieser Prozess ein langwieriger und nicht von heute auf morgen abzuwickeln ist. Geld allein hilft dabei nicht. Was können wir kurzfristig tun, um unsere Waldbesitzer zu unterstützen? Wir müssen sie zwingend in die Lage versetzen, den Wald von diesem Holz zu räumen.
Wir werden einen Fonds auflegen, der nicht nur den Sachsenforst dazu in die Lage versetzt, sondern auch die privaten und kommunalen Waldbesitzer.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mir die zweite Runde ersparen, aber ich möchte auf die Vorwürfe reagieren. Wenn wir eine Klimadebatte führen wollen, dann machen wir das auch kenntlich und loben es mit der Aktuellen Debatte aus. Wir wollten auf die besondere Situation, die wir haben, reagieren und ein Zeichen an die vielen Waldbesitzer setzen.
Ich habe vorhin darüber gesprochen, dass der Waldbesitzerverband allein 85 000 Mitglieder vertritt. Ihnen gegenüber wollten wir ein Zeichen setzen. Das sei uns doch bitte erlaubt.
Wenn wir eine Debatte führen, dann führen wir sie.
Danke.
Danke, Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich natürlich der Kritik der Vorredner an. Wir haben nicht nur gestern Nacht im Rahmen der Haushaltsdiskussion darüber gesprochen und unsere Argumente ausgetauscht, sondern im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft und auch im Haushalts- und Finanzausschuss ist schon darüber gesprochen worden. Ich lehne es ab, hier nur darüber zu reden, dass die Luft wackelt. Das können wir uns ersparen.
Wir haben ausgeführt, dass es bereits Drohneneinsatz in der Landwirtschaft in Deutschland gibt. Auch in der Schweiz ist es schon der Fall. Deshalb brauchen wir hier gar nicht von einem Modellprojekt zu reden, denn es wird bereits in der Praxis angewandt. Außerdem handelt es sich hierbei um eine Aufgabe der Landwirte, die im Rahmen der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft selbst umzusetzen ist. Ich sehe nicht ein, dass sächsische Behörden zuständig gemacht werden, um Kosten zum Schutz der Rehkitze zu übernehmen.
Alles andere ist gesagt worden, und ich kann mich relativ kurz fassen. Auch die SPD-Fraktion wird den Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag ist überflüssig und in seiner Zielstellung widersprüchlich. Das ist schon gesagt worden. Meine Vorredner sind auf die Vielzahl der Label und die damit verbundenen Probleme schon eingegangen. Ich fasse mich deshalb kurz.
Die Forderung nach Einführung einer zentralen sächsischen Marke ist von den Herstellern nicht gewünscht. Wenn es von der Wirtschaft selbst nicht gewünscht ist, dann ist es auch kein Instrument, um die Erzeuger regionaler Produkte zu fördern. Grundsätzlich ist ein einheitlich unterstütztes Qualitäts- und Herkunftszeichen durchaus möglich. Diese Frage wurde seitens des Landwirtschaftsministeriums nicht nur ausführlich, sondern auch kontinuierlich mit Branchenvertretern aus den verschiedenen Wertschöpfungsstufen diskutiert.
Das Ergebnis dieser Gespräche können Sie unter anderem dem Bericht zu einem Koalitionsantrag entnehmen.
Fazit dieser Gespräche: Die Einführung von zusätzlichen Dachmarken und Qualitätszeichen in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft wird vonseiten der Wirtschaft nicht unterstützt. Das hat unter anderem – das ist auch schon durch Vorredner deutlich geworden – mit dem erhöhten bürokratischen Aufwand zu tun. Es müssen bestimmte Auflagen erfüllt, umgesetzt und letztendlich auch kontrolliert werden, damit so ein staatliches Zertifikat erteilt werden kann. Aber um eine solche Initiative erfolgreich umzusetzen, ist die Unterstützung der Wirtschaft eine Grundvoraussetzung. Und die gibt es derzeit nicht.
Im Übrigen gibt es noch eine aktuellere Studie, erstellt von der Agrarmarktinformationsgesellschaft mbH, das ist ebenfalls eine Verbraucher- und Marktstudie mit dem Titel – wie schon genannt – „Wie regional is(s)t Sachsen?“ Die Autoren kamen zu einem anderen Ergebnis, als das Frau Grimm vorhin deutlich gemacht hat. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass ein staatliches Siegel wenig sinnvoll ist. Vielmehr braucht es die Förderung von Absatzmöglichkeiten. Es besteht ein Bedarf an Vernetzung, Kommunikation und Wissenstransfer sowie gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit für regionale Produkte. Das sind die Voraussetzungen, denen wir uns als Koalition und die wir an das Ministerium stellen und in der Umsetzung Lösungen entwickeln und weiterentwickeln.
Die Koalitionsfraktionen haben vor einiger Zeit einen Antrag eingebracht, um die Absatzförderungen für Produkte der sächsischen Ernährungswirtschaft zu stärken, und zwar gemeinsam mit den Unternehmern der Ernährungswirtschaft und nicht gegen deren Willen. Wir haben in Sachsen in verschiedenen Förderrichtlinien die Möglichkeit der Absatzförderung geschaffen, die die Beteiligung an Messen fördern und Qualitätsprogramme und Kooperationsprojekte unterstützen. Auch das ist schon genannt worden.
Als landesweite Fachveranstaltung für Wissensvermittlung, Kommunikation und Netzwerkbildung gibt es das Forum „Regionalvermarktung in Sachsen“. Dieses findet im jährlichen Wechsel mit der Fachveranstaltung „Die Regionale“ statt. Das ist ein Podium für die spezielle Vernetzung zwischen Erzeugern und Gastronomen in einer konkreten sächsischen Region. Und es gibt seit 2017 die Internetplattform, die schon genannt worden ist und die letztendlich auch im Antrag gefordert wird. Das ist eine Plattform, auf der sich Erzeuger präsentieren können. Nicht nur Verbraucher können hier nach Erzeugern suchen, auch Anbieter heimischer Lebensmittel und Regionalinitiativen können sich selbst und Angebote kostenlos vorstellen. Also ist der Punkt 2 letztendlich schon erfüllt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Ziel unserer Politik ist es, die Regionalvermarktung und die regionalen Kreisläufe zu stärken, aber mit Instrumenten, die brauchbar und sinnvoll sind. Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen.
Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, zu den präventiven Maßnahmen: Welche Maßnahmen sind jetzt schon im Gange und im Bund abgestimmt, die die Übertragungswege der Schweinepest mehr oder weniger blockieren? Wie sieht es mit der Entwicklung eines Impfstoffes aus? Das ist noch nicht so richtig deutlich geworden. Gibt es hierbei Entwicklungen? Was können Sie uns dazu berichten?
Ich nehme jetzt am Viren- und Bakteriensprung teil und switche zurück zu den Viren. Sie haben vorhin von gemeinsamen Übungen mit den Nachbarbundesländern gesprochen. Ich kann mir jetzt noch nicht so richtig vorstellen, wie es bei einem Ausbruch im Schwarzwildbestand dann wirklich mit den Maßnahmen aussieht. Welche Maßnahmen werden dann grundlegend getroffen? Wenn im Nachbarwald ein Schwarzwild mit ASB gefunden wird, was habe ich zu erwarten, wenn ich in einem solchen Gebiet wohne?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich für meine Fraktion hier im Hohen Haus grundsätzlich feststellen, dass wir die Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland und damit in Sachsen begrüßen und dass wir uns zu unserer Verpflichtung bekennen, dafür Sorge zu tragen, dass Wölfe weiterhin einen lebensfähigen Bestand aufbauen können.
Deshalb ist ein hoher Schutzstatus des Wolfes weiterhin notwendig. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind uns aufgrund der vielen Debatten im Plenum bekannt. Kollege Heinz hat soeben die Grundlagen ausführlich beschrieben; Wiederholungen sind deshalb entbehrlich.
Dennoch muss uns zur Versachlichung der Debatte klar und bewusst sein – das möchte ich gern wiederholen –, dass der Schutzstatus für Wölfe grundlegend in der FFHRichtlinie europarechtlich vorgegeben ist. Dieser kann weder von den Mitgliedsstaaten noch von den Bundesländern hier in Deutschland eigenständig abgesenkt werden.
Es ist auch nicht das Ziel des Antrages, diesen hohen europäischen und bundesrechtlichen Schutzstatus infrage zu stellen. Allerdings verbleibt die Möglichkeit, die europarechtlichen Vorgaben auszuschöpfen und von den gebotenen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch zu machen, wenn es die Situation erfordert.
Damit bin ich bei unserem Antrag. Ohne einzelne Vorkommnisse der letzten Monate aufzuzählen, stellen wir fest, dass Nutztierrisse im Herbst und Spätherbst Saison haben. Ihre Zahl steigt in Deutschland – auch in Sachsen – wie die der Wölfe selbst. Wir haben inzwischen einen offenkundigen Konflikt zwischen den Interessen einer betroffenen Landbevölkerung und dem Schutz der prioritären Art Wolf. Hinzu gesellen sich Ängste und Gefühle der Unsicherheit der Landbevölkerung. Das ist durchaus verständlich, wenn, wie in der Nähe von Rotenburg in der Oberlausitz geschehen, in der Nähe eines Kindergartens wiederholt Ziegen durch Wölfe gerissen werden.
Die wachsende Wolfspopulation ist ein extrem emotionales Thema für die Menschen im ländlichen Raum. Auf der anderen Seite ist es ein reales wirtschaftliches Risiko für unsere Weidetierhalter. Wir brauchen konstruktive Lösungen und keine Populisten, die die Situation ausnutzen und Ängste unter den Betroffenen und in der Bevölkerung schüren,
mitunter unter Hinzunahme legendären Schriftgutes, bekannt durch die Gebrüder Grimm.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unter anderem auch deshalb unsere Aufgabe und unsere Pflicht, diesen Konflikt, der mit der Wolfsansiedlung verbunden ist, zu lösen und die Diskussion zu versachlichen.
Wir fordern in unserem Antrag die Staatsregierung auf, sich gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern gegenüber dem Bund für ein nationales Konzept für den Umgang mit dem Wolf und für ein gemeinsames Wolfsmonitoring und -management einzusetzen. Wir müssen uns über die Entwicklung der Population über die Grenzen Sachsens hinaus im Klaren sein, um die richtigen Schlussfolgerungen ziehen zu können. Denn zahlreiche Wissenschaftler sind der Auffassung, dass es sich bei den sächsischen Wölfen, zusammen mit den anderen Wölfen in Deutschland, in Westpolen und im polnischen Baltikum, um eine gemeinsame Wolfspopulation handelt. Es ist demnach auch der EU-Staat Polen in die Betrachtung einzubeziehen.
Des Weiteren wird der Bund aufgefordert, das Bundesnaturschutzgesetz an die bestehenden europäischen Spielräume der FFH-Richtlinie anzupassen. Ich denke, dass dies aufgrund der dynamischen Entwicklung der Wolfspopulation unbedingt notwendig wird, auch als Teil eines nationalen Konzeptes. Dazu gibt es – Kollege Heinz erwähnte es – eine Bundesratsinitiative in Form einer Entschließung des Landes Niedersachsen, der sich weitere betroffene Bundesländer angeschlossen haben, wie auch Sachsen.
Meine Damen und Herren, es ist unsere Pflicht als Politiker dieses Hohen Hauses, den schon erwähnten Konflikt in unserer Gesellschaft, der mit dieser Wiederansiedlung entstanden ist, zu entschärfen. Es ist unsere Aufgabe, auf der einen Seite dem strengen Schutz dieser Tierart genau
so Rechnung zu tragen wie den damit verbundenen Aspekten der Sicherheit und den Belastungen für betroffene Nutztierhalter.
Wir wollen und müssen die Akzeptanz für die dauerhafte Anwesenheit des Wolfes erhalten und wiederherstellen. Deshalb soll als Bestandteil des sächsischen Wolfsmanagements eine sächsische Wolfsverordnung erarbeitet werden. Die Verordnung soll unter anderem eine verbindliche Definition des Herdenschutzes bei Schafen und Ziegen formulieren, um die notwendigen Rechtssicherheiten zu erlangen.
Um Rechtssicherheiten geht es außerdem bei den Regelungen, die die Ausnahmetatbestände betreffen zu einer sofortigen Entnahme von Wölfen, die sich nicht artgerecht und auffällig verhalten.
Ich denke, es ist unbestritten, dass Wölfe, die sich auffällig verhalten, entnommen werden müssen; denn der Wolf ist nicht nur ein schnell lernendes Tier, sondern hat auch die Fähigkeit, seine Erfahrungen an seine Artgenossen weiterzugeben.
Wolfsmanagement und Wolfsverordnung müssen außerdem durch eine Unterstützung der Weidetierhalter flankiert werden, das hat auch Kollege Heinz schon angesprochen. Herdenschutzmaßnahmen stellen schon jetzt für die Halter von Weidetieren zusätzlich erhöhte Arbeitsbelastungen und eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Die gegenwärtigen Regelungen für staatliche Förderprogramme lassen maximal eine Förderquote von 80 % der Materialkosten zu. Das ist zu wenig. Der Freistaat muss gemeinsam mit dem Bund Verhandlungen mit der EUKommission anstreben und aufnehmen, um in Zukunft die Möglichkeit der Förderung von Präventions- bzw. Herdenschutzmaßnahmen auf bis zu 100 % zu schaffen.
Auch die Förderung der Unterhaltung der Herdenschutzmaßnahmen, wie Arbeitskosten oder Kosten für die Haltung von Herdenschutzhunden, muss zukünftig möglich sein, ohne gegen beihilferechtliche Belange zu verstoßen.
Die Koalitionsfraktionen werden, wenn es zum Beschluss des neuen Doppelhaushaltes kommt, die Grundlagen für eine höhere Förderung präventiver Maßnahmen schaffen.
Um die Effizienz zu steigern und mehr Rechtssicherheit zu erzielen, sollen die Aufgaben des sächsischen Wolfsmanagements in Zukunft im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gebündelt werden. Das betrifft vor allem die Förderung von Nutztierhaltern zur Unterstützung bei präventiven Maßnahmen gegen Schäden durch den Wolf, die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Beratung sowie die Information der Nutztierhalter.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Abschluss meiner Ausführungen noch einmal alle zum sachlichen Umgang mit dem Wolf auffordern, die auftretenden Konflikte nicht nur in schwarz-weiß zu sehen, nicht die Augen zu verschließen vor den Problemen, die mit der Anwesenheit des Wolfes verbunden sind. Ich
denke, dass mit dieser Wolfsverordnung wesentlich zur Lösung des Konflikts beigetragen werden kann. Wir wollen damit in erster Linie Verfahren straffen, diese effizienter gestalten und Doppelzuständigkeiten vermeiden. Diese Wolfsverordnung soll aber auch Handlungsanlässe beschreiben und einheitliche Regelungen zu Hybriden, verletzten Wölfen und sogenannten Problemwölfen schaffen.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt nicht auf die einzelnen Anträge eingehen, sondern nur Frau Kagelmann die Botschaft senden, dass wir der Opposition durchaus ihr Misstrauen gestatten; aber das löst die Probleme nicht und ändert nichts an der Situation. Deshalb werden wir natürlich unsere Wolfsverordnung auf den Weg bringen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf die einzelnen Änderungsanträge einzugehen. Sie sind ja schon angesprochen und eingebracht worden, auch von den GRÜNEN. Dem geänderten Punkt 1 kann ich durchaus folgen
und dies auch mit tragen. Unter anderen Umständen wäre dann auch eine Zustimmung von mir möglich. Das wird heute nicht passieren, weil der Punkt 2 dieses nationale Konzept nicht mitträgt und auch die gemeinsamen Bestrebungen nicht teilt, ein gemeinsames Wolfsmanagement und -monitoring mit Polen und national durchzuführen. Wir denken, dass eine länderübergreifende Wolfsbetrachtung notwendig ist, um die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Auch die Bündelung beim LfULG wird mehr als Prüfauftrag gesehen. Ich halte es für sehr wichtig, das dort zu bündeln. Kollege von Breitenbuch hat hier dargelegt, wie wichtig das ist. Der Wolf macht nicht an irgendeinem Ortsschild halt. In der Vergangenheit gab es da Überschneidungen und Probleme. Diese wollen wir ausräumen.
Zur Entnahme des Wolfes, wenn es denn wirklich in einem geregelten Einzelfall dazu kommt, soll noch einmal die Zustimmung des SMUL eingeholt werden; so fordert dies der grüne Antrag. Aber ich denke, das wollen wir gerade nicht. Wir wollen schnell handeln. Der Wolf wartet nicht auf uns, um dann entnommen zu werden. Hier definiert ja das SMUL im Vorfeld klar, wann ein Wolf entnommen wird. Deshalb bedarf es dann keiner gesonderten Zustimmung mehr.
Zum Antrag der AfD, der uns seit heute Mittag vorliegt: Wir werden den Schutzstatus des Wolfes nicht anfassen. Wir brauchen das LUPUS als wichtigen fachlichen Partner. Für uns gilt immer noch Mensch und Wolf. Was die Hybriduntersuchung betrifft, so geht dies über die Intention des Antrags hinaus. Hier geht es nicht um den Grad der Hybridisierung. Meines Erachtens ist es dann auch Sache dieser Wolfsverordnung, genau festzulegen, wie was festgestellt wird. Deshalb ist der Antrag abzulehnen.
Das gilt erst recht für den Antrag des Kollegen Wild, weil ich mir praktisch gar nicht vorstellen kann, wie man es machen will, die eine Gegend wolfsfrei zu haben, während in der anderen die Wolfsansiedlung gestattet werden soll. Das ist praktisch gar nicht umsetzbar. Deshalb ist dieser Antrag abzulehnen, auch deshalb, weil er ebenfalls gegen unsere anderen Vorstellungen verstößt.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin in meinem letzten Redebeitrag schon auf den Antrag der AfD eingegangen und habe deutlich gemacht, dass wir ihn als Fraktion der SPD ablehnen werden. Ich schließe mich – das mache ich mir jetzt einfach – den Begründungen des Kollegen von Breitenbuch an und signalisiere unsere Ablehnung des Änderungsantrages.
Ich habe mich vorhin schon zu diesem Änderungsantrag geäußert, unsere Ablehnung begründet und möchte noch einmal signalisieren, dass wir den Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich einigen Punkten des Antrags der Fraktion der GRÜNEN Sympathie entgegenbringen kann, so stört mich doch der Subtext, der in diesem Antrag förmlich mitschwingt. Zero Waste ist das oberste Ziel einer fünfstufigen Abfallhierarchie, auf das wir grundsätzlich zusteuern sollen.
Wenn wir aber einmal zurückschauen, wo wir vor 30 Jahren standen – und zwar nicht nur hier in Sachsen bzw. in den Ostländern, sondern in ganz Deutschland, damals mit einem ganz anderen Umwelt- und Abfallbewusstsein –, können wir schon sagen, dass wir einen guten Wandel vollzogen und umgesteuert haben. Kreislaufwirtschaft ist in Deutschland und damit auch in Sachsen angekommen. Ob sie nachhaltig ist, wird sich noch zeigen.
Wir haben in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern hohe Sammel- und Recyclingquoten. Unsere Entsorgungswirtschaft ist in vielen Bereichen weltweit Technologieführer. Aber natürlich gibt es keinen Grund, sich auf diesen Erfolgen auszuruhen; darin sind wir uns, denke ich, alle einig. Sammel- und Recyclingquoten müssen weiterhin stetig erhöht werden.
Dieser Prozess des Umsteuerns in den letzten drei Jahrzehnten ist ein Prozess der gemeinsamen Politik – in der Gesellschaft und mit der Wirtschaft. Wir leben und handeln in einem ganz anderen Bewusstsein. Das fängt schon bei ganz kleinen Dingen an. Ich nenne bloß einige Beispiele wie Coffee to go in Mehrwegbechern oder Tausch-, Verschenk- und Reparaturbörsen, die immer beliebter werden, im Übrigen oft mit großer Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger. Supermarktketten bieten immer mehr Obst und Gemüse unverpackt an. Das reicht bis hin zur Mülltrennung, Aufarbeitung und Wiederverwertung.
Ich bin sehr wohl der Auffassung, dass wir den Weg von einer reinen Abfallwirtschaft hin zu einer tatsächlichen Kreislaufwirtschaft geschafft haben. Das bedeutet nicht, dass alles perfekt ist, mitnichten. Dazu sind in den nächsten Jahren noch sehr viele Innovationen und damit auch Investitionen notwendig. Innovationen und Investitionen in Forschung, Entwicklung und Wirtschaft sollten wir als Freistaat natürlich fördern; auch darin sind wir uns, denke ich, wieder einig. Ein Beispiel ist schon genannt worden: Die Bergakademie Freiberg widmet sich mit einem Forschungsprojekt dem Kunststoffmüll; davon haben Sie schon gehört.
Auch Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Eine Steigerung der Ressourceneffizienz sichert soziale Gerechtigkeit, schafft Arbeitsplätze und fördert den Wettbewerb der deutschen Wirtschaft. Künftig gilt es, Alternativen wie Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme zu etablieren, um Abfälle zu vermeiden und mehr Wertstoffe im Kreislauf zu halten.
Ja, man kann sagen, dass es den Begriff einer „Landesstrategie Abfall“ bzw. einer entsprechenden Kreislaufwirtschaft nicht gibt. Es gibt aber den Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen. Darin sind Ziele und Maßnahmen definiert. Diese Ziele orientieren sich an der fünfstufigen Abfallhierarchie. Vielleicht kann man sagen, dass dies an der einen oder anderen Stelle noch nicht ambitioniert oder innovativ genug ist. Vielleicht kann man auch sagen, dass wir unsere Kenntnisse über Stoffströme erweitern sollten. Was wir aber nicht sagen sollten, ist, dass wir ein Umsteuern brauchen. Das gilt auch mit Blick auf eine andere Ebene: Vor Ort in den Zweckverbänden und Kommunen werden, aufbauend auf den gesetzlichen Vorgaben, eigene Wirtschaftsentwicklungskonzepte erstellt. Diese werden von sehr vielen öffentlich-rechtlichen Trägern mit großem Engagement umgesetzt.
Noch ein paar Worte zur Autarkieverordnung. Sicherlich ist bekannt, dass die SPD-Fraktion dieses Thema in der
letzten Legislaturperiode ebenfalls besetzt und angesprochen hat und zur Umsetzung vorschlug. Daraus können Sie ableiten, dass wir diesem Ansinnen nach dem Vorbild Baden-Württembergs grundsätzlich nicht abgeneigt sind. Wir werden diesen Punkt heute aber ablehnen, da es einerseits in der Koalition und selbst in der Fraktion dafür keine Mehrheit bzw. verschiedene Meinungen gibt. Andererseits müssen bei der Diskussion dieser Frage viele Aspekte einbezogen werden, vor allem die Belange der kommunalen Familie, der Wirtschaft, der Wirtschaftlichkeit und der vorhandenen Ressourcen.
Zu Ihrem Ansinnen einer Bundesratsinitiative noch einige Worte zum Schluss. Sie werden sich noch an die Diskussion über die ursprünglich geplante Gleichwertigkeitsklausel in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erinnern können. Das war ein langes und hartes Ringen um einen Kompromiss. Erst über den Vermittlungsausschuss ist es gelungen, die Stellung der Kommunen tatsächlich zu stärken. Auch beim Verpackungsgesetz gab es ein hartes Ringen um einen Kompromiss. Die Kommunen erhalten durch das Verpackungsgesetz mehr Einfluss und mehr Steuerungsmöglichkeiten bei der Verpackungsentsorgung, als sie bisher hatten. Nur die Kommunen können in Zukunft Vorgaben über die Art des Sammelsystems machen und entscheiden, wann und wie oft abgeholt wird.
Insofern ist es für uns als Koalitionspartner unter diesen Gegebenheiten unrealistisch, dem Begehren einer Bundesratsinitiative zuzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion GRÜNE, bei einigen Sympathien für Teile Ihres Antrags wird das unterschwellig negative Bild, das Sie zeichnen, der Realität nicht gerecht. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Danke.
Danke Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Staatsminister, nun hat dieses Sturmereignis die privaten Waldbesitzer nicht verschont. Wie sieht konkret die Unterstützung der privaten Waldbesitzer im Hinblick auf Schadensbeseitigung aus?
Herr Staatsminister, ich war etwas abgelenkt. Sie hatten wohl zu Reiboldsgrün etwas gesagt? Wie ist der Stand bei dieser neuen Ausbildungsstätte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich erst einmal über das mediale Interesse an der Debatte zu unserem Belegstellengesetz. Es liegt wohl weniger an den Belegstellen selbst, sondern mehr an den zu schützenden
Insekten, den Bienen, eines der wichtigsten Insekten, die wir haben und die wir schützen müssen.
Ich möchte im Gegensatz zu den Ausführungen von Frau Dr. Pinka Folgendes voranstellen: Alle Landesverbände und alle mir bekannten Vertreter der sächsischen Imkerzunft begrüßen ausdrücklich das Vorhaben der Landesregierung, ein Gesetz zum Schutz von Belegstellen in den Landtag einzubringen, zumal Sachsen zu den wenigen Bundesländern gehört, die bis heute Belegstellen zum Schutz der Bienen weder gesetzlich regeln noch schützen. Das war der Tenor – ich weiß nicht, bei welcher Anhörung Sie waren, Frau Dr. Pinka – der übrigens sehr interessanten Anhörung am 19. April im Ausschuss. Es war auch Tenor in zahlreichen Gesprächen, die ich mit Imkern geführt habe; denn ohne einen gesetzlichen Schutz von Belegstellen in einem entsprechenden Schutzradius ist die Bienenzucht in Sachsen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
Brauchen wir die Bienenzucht in Sachsen? Über diese Frage lässt sich sicherlich streiten, wir brauchen aber die Biene selbst. Wie wichtig Bienen als Bestäubungsinsekt für unsere Kulturen und Wildpflanzen sind, brauche ich wohl hier im Hohen Hause nicht ausführlich auszuwerten. Wichtig zu wissen ist aber, dass wir hier in Sachsen eine sehr gute flächendeckende Bienenhaltung haben, und die Bestände an Honigbienen, gemessen an Völkern, nehmen im Freistaat weiter zu. Gab es Anfang 2016 in Sachsen noch 52 000 Bienenvölker, so waren es 2017 schon 55 000. Ich denke, das ist gut so, nicht nur im Hinblick auf das beängstigende allgemeine Insektensterben und das Zurückgehen der Artenvielfalt, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Unsere Honigbienen sind ein unverzichtbarer Helfer für die Ernährungssicherheit. Sie haben einen enormen ökonomischen Wert. Ich kann das beweisen. Sie bringen jährlich in Deutschland circa 2 Milliarden Euro Bestäubungsleistungen. Weltweit sind es sogar über 60 Milliarden Euro. 75 % aller Nutzpflanzen und fast 90 % aller Blütenpflanzen sind von Bestäubung abhängig. Unsere Honigbienen sind fleißig und produzieren allein in Sachsen jährlich 22 000 Tonnen Honig. Das sind nur 30 % des allgemeinen Verbrauchs. Sie sind sehr fleißig, unsere Honigbienen. Nur mal nebenbei: Wenn wir unseren Honigbienen für die Produktion eines 500-Gramm-Glases Honig Mindestlohn zahlen müssten, würde ein Glas 132 000 Euro kosten.
Wir sind uns einig, wir brauchen Bienen und wir brauchen Bienenzucht. Die Einrichtung einer Belegstelle ist für die Reinzucht einer Bienenart sowie für die Steigerung ihres Zuchtwertes unbedingt notwendig. Dazu hat mein Kollege Ronny Wähner schon ausgeführt. Um überhaupt Zucht im Sinne der Zuchtrichtlinien der einzelnen Verbände durchführen zu können, brauchen wir hochwertige und sichere Belegstellen mit der gewünschten Paarungssicherheit. Übrigens ist mit einer guten Zucht auch die Wirtschaftlichkeit der Imker zu erreichen. Das dürfen wir
nicht vergessen. Das ist auch ein ökonomischer Wert. Da die Verpaarung der Biene, wie wir wissen, im Freien stattfindet, dürfen in einem geeigneten Umkreis um eine Belegstelle keine das Zuchtziel gefährdenden Drohnen anderer Arten vorhanden sein. Das ist schon ausgeführt worden.
Nun stellt sich die Frage, wie groß der Schutzradius um diese Belegstelle sein soll. An dieser Frage schieden sich während der Anhörung die Geister. Es wurde dort weniger über Zuchtziele gesprochen. Die Zuchtziele definieren die Verbände für ihre jeweiligen Rassen selbst. Wir sollten es vermeiden, im Gesetz Ziele zu formulieren. Das ist Sache der Verbände. Der im ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung festgelegte Schutzradius von sieben Kilometern war zwei von drei Verbänden, die gleichzeitig die drei in Sachsen vorherrschenden Honigbienenarten vertraten, zu gering. Das ist schon von Frau Dr. Pinka gesagt worden. Um reine Verpaarung zu ermöglichen, sollte der Schutzradius ihrer Meinung nach zehn Kilometer betragen, auch unter dem Umstand – das dürfen wir nicht vergessen – des erheblichen Mehraufwandes, dieses große Gebiet sauber, sozusagen rassen- oder artrein zu halten. Im Prinzip drehten sich die Ausführungen der Sachverständigen bei der Anhörung grundsätzlich um diese Frage.
Mit dem Änderungsantrag, der im Ausschuss beschlossen und in den Gesetzentwurf der Koalition eingearbeitet wurde, ist dieses Problem, so denke ich, gelöst und ein möglicher Schutzradius von sieben bis zehn Kilometern ins Gesetz eingebracht worden. Mit diesem Änderungsantrag wird außerdem dem Wunsch einiger Sachverständiger entsprochen, den Begriff der Belegstelle klar zu definieren. Es gab auch Sachverständige, die die Zahl der Belegstellen in Sachsen begrenzen wollten. Dem Wunsch haben wir jedoch bewusst nicht entsprochen, denn das regeln allein der Bedarf und die Gegebenheiten in Sachsen. Dazu hat Ronny Wähner auch schon ausgeführt.
Bei nur drei Verbänden mit drei verschiedenen Bienenrassen, die Zuchtinteressen verfolgen und der eben erwähnten territorialen Einschränkung sowie dem erheblichen Aufwand bei der Einrichtung einer Belegstelle können wir in Sachsen von maximal drei bis vier Belegstellen ausgehen, die in Zukunft gesetzlich geschützt werden müssen. Das heißt also, die Anwendungsfälle des Gesetzes halten sich in engen Grenzen. Dafür haben wir aber, und das ist nicht nur meine Meinung, ein sehr fortschrittliches Gesetz zur Beschlussfassung vorliegen. Zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN hat mein Kollege Ronny Wähner schon ausgeführt und dem schließe ich mich uneingeschränkt an.
Ich bitte deshalb das Hohe Haus um Zustimmung zu unserem Gesetz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Günther, das Artensterben und die Biodiversität waren schon öfter Thema in diesem Hohen Haus.
Wir haben darüber gesprochen, dass wir uns in den nächsten Wochen mit dem Insektensterben auseinandersetzen werden. Dazu komme ich dann noch. Ich bin aber auch der Auffassung, dass wir eher handeln sollten, als darüber zu reden. Diesbezüglich stimme ich Ihnen, Herr Kollege Günther, uneingeschränkt zu.
Es geht bei dieser Frage um den Erhalt unserer Lebensgrundlage. Sie haben es eindrucksvoll dargelegt, und auch Frau Dr. Pinka hat das getan. Der Erhalt der Biodiversität und das Artensterben sind nicht nur unter Wissenschaftlern im Gespräch, sondern diese Themen sind in aller Munde. Die Öffentlichkeit nimmt es schon wahr, dass die Insekten weniger werden und dass gewisse Vogelarten ausbleiben.
Sehr aufschlussreich – das ist auch schon genannt worden – und anschaulich war die öffentliche Anhörung vor wenigen Wochen im Landtag zu der Thematik Insektensterben. Ich möchte Herrn Sachverständigen Dr. Christian Wirth zitieren, der sich dazu geäußert hat. Er hat gesagt, dass sich diese Anhörung durch eine hohe Themenvielfalt
und inhaltliche Substanz der Beiträge ausgezeichnet habe. Damit hatte er vollkommen recht.
Für mich persönlich war diese Anhörung eine interessante, wenn nicht sogar die interessanteste, die ich in meinen dreieinhalb Jahren als Landtagsabgeordneter im Landtag gehört habe.
Auf die Auswertung freue ich mich, natürlich mit dem nötigen Respekt und dem gebotenen Ernst, und darauf, dieses Thema hier zu besprechen. Der Titel der heutigen Debatte unterstellt jedoch der Staatsregierung und dem zuständigen Ministerium Handlungsstillstand oder gar Handlungsverweigerung. Dagegen erhebe ich Widerspruch.
Dass dies nicht so ist, werden unser Staatsminister und mein Kollege Heinz in seiner zweiten Runde darlegen. Sicherlich gibt es Dinge, die wir im Freistaat intensiver und besser machen können. Es ist sicherlich auch wünschenswert, noch mehr Landesmittel in den Artenschutz zu stecken. Aber ich wehre mich dagegen, dass – vor allen Dingen in Veröffentlichungen durch Sie, Herr Kollege Günther – immer wieder die Landwirte als Hauptverursacher des Problems ausgemacht werden.
Das ist die schon allgemein bekannte Schwarz-WeißMalerei, die wir immer wieder erleben. Wir können ohne Landwirtschaft nicht leben, genauso wenig wie ohne Insekten. Auch mit kleinteiliger Landwirtschaft können wir nicht überleben und die Landwirte im Übrigen auch nicht.
Die Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag, und zwar nicht nur für die Ernährung der Bevölkerung, sondern auch für das Klima, die Umwelt und den Naturschutz. Auch die sächsischen Landwirte tun etwas, zum Beispiel in Form von Agrarumweltmaßnahmen durch Feldlerchen-gerechte Bewirtschaftung, das Anlegen von Blühstreifen und Greening-Maßnahmen. Wir fördern ökologischen Landbau und wir unterstützen den minimalen, integrierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln usw.
Schauen Sie, lieber Herr Günther, auf Ihren Parteikollegen in Baden-Württemberg, den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Wenn Sie mit der Forderung, sofort zu handeln, das meinen, was er in BadenWürttemberg angeschoben hat, dann haben Sie meine volle Unterstützung. Er bleibt auf dem Boden der Realität mit seiner Landesstrategie – so nennt er das: Verstärkung der biologischen Vielfalt. Diese Strategie sieht folgende Maßnahmen vor: mehr Aufklärung der Bauern, Anreize zur naturnahen Wirtschaftsweise, Brachenbegrünung mit Blühmischungen, Förderung von Streuobstwiesen, die besonders artenreich sind, Bewirtschaftungsverzicht in Wäldern und Naturparks, Monitoring auf Landesebene, Biotopverbünde verbessern, Zustand der Naturschutzgebiete verbessern und Straßenbegleitgrün ökologisch
aufwerten. Das zu den Maßnahmen, die ausschließlich sind.
Einige dieser Maßnahmen kommen uns durchaus bekannt vor und werden auch von uns schon gefördert. Revolutionäre Strukturveränderungen in der Landwirtschaft sind darin aber nicht vorgesehen.
Zu Verboten oder drastischen Reduzierungen von Pflanzenschutzmitteln oder in Bezug auf Glyphosat, Insektizide, Pestizide wartet man – so steht es in dieser Strategie – den wissenschaftlichen Streit ab.
Lassen Sie uns vernünftig an das Problem herangehen, so wie das unsere Kollegen in Baden-Württemberg tun.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, denen wir unterliegen, ist mein Kollege von Breitenbuch bereits eingegangen. Ich möchte mich damit nicht beschäftigen. Ich möchte mich eher mit dem Antrag der AfD beschäftigen, der bei aller Problematik, die wir hier diskutieren, ein typischer FD- oh, Entschuldigung, AfD-Antrag ist.
Entschuldigung! – Der Wolf ist nicht einmal wieder, sondern immer und immer wieder in der öffentlichen Diskussion, aus welchen Gründen auch immer, und die AfD reagiert auf die gleiche populistische Art und Weise wie immer. Vielversprechend ist die Überschrift – das wurde schon gesagt – „Herdenschutz in Wolfsgebieten –
Akzeptanz erhalten und Rechtssicherheit durchsetzen“ und dann, ja dann wird das Hohe Haus im Antrag aufgefordert, quasi Maßnahmen zu beschließen, die längst zur bewährten Praxis gehören oder sich in der Umsetzung befinden.
Auf der anderen Seite wird der Landtag aufgefordert, Entschädigungsregelungen zu unterstützen, die eher Rechtsunsicherheiten nähren. – Bitte schön.
Entschuldigung, Herr Präsident.
Dass die Belastung der Bürger in der Lausitz vorhanden ist, weiß ich. Da brauche ich nicht bei der Übergabe der Petition zugegen zu sein. Das ist bekannt. Das ist auch mir bekannt. Wir reden hier über die Probleme. Ich lehne das nicht ab und negiere die Probleme nicht, die hier vorherrschen.
Wie gesagt, dass Ihr Antrag in der Form, wie er vorliegt, unnötig ist, kam auch in der Stellungnahme der Staatsregierung zum Ausdruck, die Sie hoffentlich gelesen haben. Ich habe nicht den Eindruck, dass das erfolgt ist; denn diese Stellungnahme ist schon im Januar zugegangen.
Kollege von Breitenbuch ist auf einzelne Punkte eingegangen. Sicherlich wird dies auch unser Staatsminister Schmidt nachher tun. Deshalb erspare ich das mir und Ihnen in meinem Beitrag. Ich möchte aber noch einmal die Gelegenheit nutzen, im Rahmen dieser Antragsdiskussion deutlich zu machen, dass der Fraktion der SPD der Herdenschutz und der Schutz der Weide- bzw. Haustiere in den Wolfsgebieten genauso wichtig ist, wie der Schutz des Wolfes selbst. Darauf sind wir hier im Plenum schon in den letzten Monaten eingegangen, auf Antrag der Koalitionsfraktionen erst im September letzten Jahres. Sie haben das erwähnt.
Damals waren die Probleme unserer Schäferinnen und Schäfer Anlass genug, über bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu diskutieren. Neben der Wiedereinführung der Mutterschaftsprämie wurde über die konkreten Umstände, denen die Schäfer heutzutage in den Wolfsansiedlungsgebieten ausgesetzt sind, debattiert. Ich habe damals in meinem Beitrag von meinem Besuch einer
Veranstaltung des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes und meinen Erkenntnissen davon berichtet.