Aline Fiedler
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissenschaft und Forschung sind für ein Land wichtig, weil sie die Zukunftsthemen sind. Es geht um Gesundheit, Lebensqualität, unser Wirtschaftswachstum, die Arbeitsplätze der Zukunft. Unsere Hochschulen sind die Motoren für Innovation und Fortschritt. Wissenschaftspolitik wird vor allen Dingen von zwei großen Grundsätzen geprägt: Freiheit und gute finanzielle Rahmenbedingungen. Für die Freiheit ist eine starke Hochschulautonomie wichtig und die Themenoffenheit der Forschungsprogramme. Die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich in Sachsen in den letzten Jahren deutlich verbessert: kein Stellenabbau, Planungssicherheit über acht Jahre, Erhöhung der Grundsicherung. Auch für die Studentenwerke, die ebenfalls eine wichtige Rolle für die Begleitung des Studiums haben, haben wir die finanziellen Mittel mehr als verdoppelt.
Wir sind das einzige neue Bundesland, das im Wettbewerb um die Exzellenzuniversität mithalten kann. Wir haben eine hohe Dichte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen, eine hohe Zufriedenheit der Studenten mit dem Studium – was die Absolventenbefragung zeigt – und eine deutliche Breite bei der Erforschung der Zukunftsthemen. Zudem sind wir in allen Regionen des Landes mit Hochschulen gut aufgestellt. Wir haben die Bereiche der Daseinsfürsorge deutlich verbessert: Wir
bilden mehr Juristen und Lehrer aus und für das Medizinstudium gibt es einen Maßnahmenkatalog, der in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden soll.
Die Ausstattung der Hochschulen hat sich in dieser Legislaturperiode deutlich verbessert. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei unserer Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange bedanken.
Eva, du hast dich mit ganzer Kraft und immer unermüdlichem Einsatz für die Wissenschafts- und Kulturpolitik dieses Landes starkgemacht. Du hast viel erreicht und genießt einen hohen Respekt in der Wissenschaftslandschaft. Danke schön dafür und alles Gute.
Den Dank möchte ich gern um die Kollegen meiner Fraktion erweitern, insbesondere um die, die sich mit Fachthemen Hochschule und Wissenschaft beschäftigt haben, den Kollegen aus der Koalitionsfraktion, insbesondere Holger Mann und Hanka Kliese. Ich glaube, die Staatsregierung kann viel, aber sie kann nicht so viel ohne Parlament. Durch unser Vertrauen und durch unsere durch Freundschaft geprägte Zusammenarbeit konnten wir, glaube ich, den einen oder anderen Vorschlag der Staatsregierung bzw. des Wissenschaftsministeriums noch einmal verbessern und uns auch bei den Finanzpolitikern entsprechend mit guten Argumenten durchsetzen. Dafür herzlichen Dank.
Zu einer guten Demokratie gehört eine tatkräftige Opposition, die uns selbstverständlich fordert und kritisch bleibt. Dass das im Wissenschaftsbereich bis auf wenige Ausnahmen fachlich geschehen ist, dafür möchte ich Danke sagen.
Selbstverständlich wollen wir uns nicht darauf ausruhen. Auch wenn ich das nicht mehr sein werde, so kenne ich doch die Kollegen aus meiner Fraktion, um sagen zu können, dass sie das als ihr Thema weiter bewegen werden und wir uns im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe für unsere Wirtschaft, für unsere Krankenhäuser und Schulen weiter einsetzen werden. Deshalb müssen wir auch die Situation an den Hochschulen weiter verbessern.
Ein Punkt dabei ist die Verbesserung der Situation der befristet Beschäftigten. Deshalb ist es ein gutes Signal, dass die Mittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre insbesondere der Qualität der Lehre und der befristet Beschäftigten eine dauerhafte Perspektive geben sollen.
Wenn wir Spitzenkräfte für die Hochschulen werben wollen – und das wollen wir –, brauchen wir gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen sie dafür begeistern, dass sie das in Sachsen tun. Dafür brauchen wir eine bessere Planbarkeit der wissenschaftlichen Karrieren. Das hat mit längerfristigen Verträgen zu tun, aber auch mit einer guten Vereinbarkeit von Wissenschaftslaufbahnen und Familie.
Dafür liefert das vom Bund und den Ländern unterzeichnete Wissenschaftspaket eine wichtige Grundlage. Damit fließen rund 160 Milliarden Euro bis 2030 in die Hochschullandschaft. Um das einmal in einen Vergleich zu setzen: Allein aus diesem Topf fließt für die gesamte Wissenschaftslandschaft in Deutschland ungefähr das, was unseren Landeshaushalt im Jahr ausmacht. Ich denke, dass das zeigt, dass es deutlich mehr Geld als bislang ist und dass es eine Planungssicherheit bis 2030 unter den finanziellen Rahmenbedingungen gibt. Das ist ein wichtiges und dringend notwendiges Signal.
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre ist ein positives Signal für die Wissenschaftslandschaft. Er bedeutet einen weiteren Qualitätsaufwuchs. Das konkret auszugestalten, –
– ist eine schöne anspruchsvolle Aufgabe für die kommende Legislaturperiode. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kunstkritiker Hanno Rauterberg hat ein Buch geschrieben über die Freiheit der Kunst. Er sagte zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes – ich zitiere –: „Artikel 5 bleibt unbegründet. Warum und wozu die Kunst frei ist, wird nicht gesagt. Deswegen darf man
schlussfolgern, dass sie deshalb frei ist, damit ihre Freiheit unbestimmt ist. Und unbestimmt bleibt die Freiheit der Kunst, damit wir frei über die Bedeutung dieser freien Kunst befinden können. Man könnte zugespitzt sagen: Die Kunst ist frei, damit wir frei sind.“
Die Kunst ist frei, damit wir frei sind. Das ist der entscheidende Satz. Die AfD-Fraktion kann hier noch so viele Beispiele liefern, wie sie möchte, und kann aufzeigen, wo Kunst an ihre Grenzen geraten ist, wo sie Grenzen überschritten hat, wo der Rechtsstaat Urteile gefällt hat. Aber es bleibt dabei: Die Kunst ist frei, damit wir frei sein können.
Jedes Abweichen von diesem Grundsatz nimmt uns ein Stück unserer eigenen Freiheit. Kunstfreiheit ist nicht schrankenlos. Die Bundesregierung hat dafür in einer Anfrage von Januar 2018 klare Worte gefunden. Sie findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung. Bei einem Konflikt von Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit ist dem durch eine umfassende Abwägung Rechnung zu tragen, die alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigen.
Diese Abwägung nimmt nicht die AfD-Fraktion nach politisch eingrenzbaren Kriterien vor, sondern unabhängige Gerichte. Die Freiheit der Kunst ist seit der Weimarer Verfassung Grundmaxime unserer demokratischen Kulturpolitik.
Zwei Diktaturen haben uns mehr als schmerzlich gezeigt, was politische Beeinflussung der Kunst, was Verbote, Verfolgung oder Einschüchterung für verheerende Folgen haben. Deshalb ist die Freiheit der Kunst ein elementares Beispiel für Demokratie. Unsere Kulturministerin Monika Grütters hat es einmal wie folgt beschrieben – ich zitiere: „Gerade weil Künstlerinnen und Künstler nicht gefällig sein müssen, gerade weil sie irritieren und provozieren, beleben sie den demokratischen Diskurs und sind so imstande, unsere Gesellschaft vor gefährlicher Lethargie und damit auch vor neuerlichen totalitären Anwandlungen zu bewahren.“
Kultur wird weiter Stellung nehmen gegen Rassismus, gegen Menschenverachtung, gegen Einschüchterung und gegen Ausgrenzung. Sie wird sich weiter einmischen, widersprechen und Farbe bekennen und nicht bevormunden lassen. Sie wird weiter Position beziehen, hat keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen, es wird mehr Farben geben als Schwarz und Weiß und mehr Worte als Gut und Böse.
Natürlich gab es auch schon Beiträge, die mich irritiert haben, die mich aufgeregt haben, die mich wütend gemacht haben, die mich an meine Grenzen gebracht haben. Aber genau das ist Kunst, weil wir Sichtweisen einnehmen müssen, die wir sonst nicht einnehmen würden.
Es gibt keinen Konsens über Geschmack und Befindlichkeiten, es gibt nur einen Konsens und der heißt Grundgesetz, und dieses gibt die Grenzen vor – keine Politik und keine Ideologie.
Die AfD führt diese Debatte ideologisch. Wer die Mittel für die Musikfestspiele, für musikalische Bildung, unsere Filmfestivals wörtlich als „Geldverschwendung“ bezeichnet – so nachzulesen im AfD-Antrag zum Haushalt – und wer in seinem Wahlprogramm schreibt – ich zitiere –: „Wir wenden uns allerdings gegen ein vorrangig politisch motiviertes, propagandahaft-erzieherisches Musik- und Sprechtheater“ –, der geht zum einen nicht ins Theater und hat zum anderen seine Maske bereits fallen gelassen.
Michael Schindhelm, der jetzt für die Bewerbung der Kulturhauptstadt in Dresden verantwortlich ist, der zuvor unter anderem in Ostberlin, Gera, Basel, Dubai war und jetzt in Dresden lebt, hat einmal gesagt: „Kultur ist ein Instrument, Unterschiede zu verdeutlichen, damit sie sichtbarer und nachvollziehbarer werden. Im Medium der Kultur können wir uns gegenseitig von uns erzählen und gleichzeitig Wege finden, diese Differenzen zu überwinden.“
Dafür müssen wir der Kultur und Kunst ihre Freiheit lassen, und sie braucht diese Freiheit, um genau das zu tun – ohne AfD, Straßen- oder Stoppschilder.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihre Redebeiträge, Frau Wilke, machen für mich vor allem eines deutlich: Das ist die Angst der AfD vor der Kraft der Kunst.
Eine Kunst des politisch Wünschenswerten, die einer bestimmten ideologischen Richtung, einer bestimmten Moral folgt, beraubt sich ihrer Freiheit und des Wertes der Freiheit an sich. Die Kunst ist frei, damit wir frei sein können.
Als letzten Redebeitrag nach zehn Jahren im Plenum wünscht man sich eventuell ein anderes Thema, aber so ist es nun mal. An sich hinterlässt es bei mir auch einen versöhnlichen Abschluss, weil die Debatte deutlich gemacht hat, dass es jenseits des Einreichers hier eine große Einigkeit darüber gibt, auf welcher Grundlage wir Politik machen, nämlich dem Grundgesetz, für Demokratie, Freiheit und Menschenrechte. Bei aller Auseinandersetzung mit diesen Themen bleibt dieser gemeinsame Grundsatz. Dafür möchte ich mich bedanken.
Ich möchte mich für Ihre Kollegialität und Ihre fordernden Auseinandersetzungen bedanken, ganz besonders bei meinen Kolleginnen und Kollegen Kulturpolitikern Hanka Kliese, Claudia Maicher, Franz Sodann und bei dir, Eva-Maria Stange. Bleiben Sie alle mutig, bewahren Sie Haltung, schützen Sie die Freiheit der Kunst! Alles Gute und adieu.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium von letzter Woche heißt es: Die Anzahl der Studienanfänger in Sachsen ist stabil trotz sinkender sächsischer Abiturienten. Der Anteil der ausländischen Studenten steigt auf rund 25 %, und rund 20 % unserer Studenten kommen aus anderen Bundesländern. Das spricht für gute und vor allen Dingen für gut aufgestellte Hochschulen im Freistaat Sachsen.
Studienanfänger können heute weltweit ein Studium aufnehmen. Aber die rund 108 000 Studenten in Sachsen haben sich sehr bewusst für unseren Freistaat entschieden. Das tun sie, weil sie in Sachsen gute Studienbedingungen vorfinden, Qualität in Lehre und eine gute Betreuung. All das ermöglichen ihnen die Strukturen unseres Hochschulfreiheitsgesetzes.
Nun bringen die LINKEN heute einen zwei Jahre alten Gesetzentwurf ein, den wir vor rund eineinhalb Jahren im Ausschuss angehört haben, der dort deutliche Kritik hervorgerufen hat, aber nun unverändert hier vorliegt. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Äußerungen des Juristischen Dienstes – gefühlt zu jedem Paragrafen – zu beachten.
Der Titel lautet: „Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung der Hochschulen im Freistaat Sachsen“. Nun ja. Bislang war mir nicht bekannt, dass unsere Hochschulen nicht der Selbstverwaltung unterliegen. Aber was heißt Selbstverwaltung von Hochschulen? Mit Sicherheit nicht Anarchie. Selbstverwaltung ist auch kein Selbstzweck, um seine politische Klientel zu bedienen, sondern Bedingung dafür, dass unsere Hochschulen ihre Aufgaben erfüllen und ihre volle Leistungsfähigkeit entfalten können.
Die zentralen Aufgaben von Hochschulen sind herausragende Lehre, Weitergabe von Wissen und exzellente Forschung. Darüber hinaus gehören dazu ebenso Transfer, Wirkung in die Region und in die Gesellschaft hinein, internationale Zusammenarbeit und zunehmend auch das Thema lebenslanges Lernen. Das sind die Kernaufgaben von Hochschulen. Diese müssen sie in einem sehr dynamischen Umfeld bei stets neuen Herausforderungen und in einem internationalen Wettbewerb erfüllen. In Sachsen kommt mit dem demografischen Wandel noch eine besondere Herausforderung hinzu.
Unsere Hochschulen brauchen also Handlungsfreiheit, Flexibilität und Planungssicherheit, um im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen. Das heißt aber nicht nur Freiheit, sondern auch Verantwortung – personell, finanziell und strukturell. Dies auszufüllen
obliegt der Hochschulleitung. Wem auch sonst? Deshalb haben sie eine starke Stellung mit umfassenden Befugnissen, aber auch klare Vorgaben über Wahlen, eine begrenzte Amtszeit und persönliche Rechenschaftspflicht.
Daneben erfüllt der Erweiterte Senat als Vertretungsorgan der Mitgliedergruppen der Hochschulen eine wichtige Rolle. Aber den wollen Sie gleich ganz abschaffen. Im Senat wollen Sie die besonderen Rechte der Hochschullehrer beschneiden, obwohl diese vom Bundesverfassungsgericht besonderen Schutz genießen. Die Professoren prägen nun einmal die Wissenschaft an den Hochschulen in entscheidendem Maße, und deshalb stehen ihnen auch besondere Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte zu.
Unabhängige Beratung negierend, fordert DIE LINKE die Abschaffung des Hochschulrates. Dieses Gremium hat sich als guter Ratgeber bewährt. Es unterstützt mit der Expertise seiner Mitglieder anerkannte Persönlichkeiten aus Wissenschaft oder Wirtschaft, damit die Hochschulen im deutschlandweiten oder internationalen Wettbewerb mit einem eigenen Profil mithalten können.
Ihr Vorschlag in Form eines Kuratoriums schwächt die Bedeutung dieses Gremiums und gibt ihm eher eine lokale Ausrichtung. Dafür wollen Sie gern neue zahlreiche Beauftragte und Posten schaffen, beispielsweise den eines studentischen Prorektors, der dann nicht mehr studiert, sondern die Hochschule organisiert, oder Sie stellen die Forderung zur Mitgliedschaft in der Verfassten Studierendenschaft.
Ich würde mich freuen, wenn die studentische Mitwirkung und Demokratie nicht in erster Linie durch die Schaffung neuer Posten oder Pflichtmitgliedschaften zum Ausdruck kommen würde, sondern durch die Mitwirkung der Studenten bei der Wahl ihrer Gremien. Ich zitiere die TU Dresden zur Uni-Wahl 2018: „Mit einer leichten Steigerung auf 24 % konnten wir die beste Wahlbeteiligung seit 2009 erzielen.“ Die Uni Leipzig veröffentlichte für die Fachschaftsratswahl 2018 15,6 %. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
So richtig hat sich mir noch nicht erschlossen, warum wir eine Mitgliedschaft in einem Gremium verbindlich erklären sollen, das von den eigenen Leuten mit solch einer geringen Wahlbeteiligung bedacht wird.
DIE LINKE fordert weiterhin die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren. Zur Verdeutlichung: Wir reden hier über 500 Euro bei einer Überziehung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester. Rund 1,5 Milliarden Euro an Steuergeldern stehen den Hochschulen 2019 und 2020 zur Verfügung, Steuern, die von vielen Menschen – auch ohne Hochschulabschluss, beispielsweise in der Pflege, in Kindertageseinrichtungen, im Verkauf, am Fließband – erwirtschaftet werden. Ich weiß nicht, wie DIE LINKE diesen Leuten erklären möchte, dass es eine Gruppe im Land gibt, die so lange, wie sie möchte, auf Kosten der Steuerzahler leben darf.
Das ist erstens ungerecht den vielen Studenten gegenüber, die sich an die vorgegebene Studienzeit halten, und es ist zweitens ungerecht den Menschen gegenüber, die mit ihrem Einkommen ein Leben finanzieren, das von ihrer Lebenswirklichkeit, nämlich derjenigen dieser hart arbeitenden Bevölkerung, sehr weit entfernt ist.
Ich bin dafür, bei der Inanspruchnahme von Erziehungszeit, der Pflege von Angehörigen oder bei Gremienarbeit Ausnahmen zuzulassen. Aber es ist ein Unterschied, ob ich das als Möglichkeit für alle eröffne oder auf den berechtigten Einzelfall eingehe. Wir haben uns für die zweite Variante entschieden.
Der Freiheit von Wissenschaft entgegenstehend, will DIE LINKE die Zivilklausel einführen, das heißt, das Verbot von militärischer Forschung. Wahrscheinlich schlagen Sie uns demnächst vor, das Internet und den Computer wieder abzuschaffen, da diese wesentliche Impulse aus der militärischen Forschung erhalten haben.
Wir halten unsere Hochschulen für selbstbewusst genug, mit Augenmaß zu entscheiden, welche Aufträge sie annehmen.
Zum Schluss lassen Sie mich noch einmal sagen, dass die Koalition in dieser Legislaturperiode viel für die Hochschulen getan hat: Stellenabbau gestoppt, zusätzliche Stellen für die Lehrerausbildung, das Programm „Gute Lehre – Starke Mitte“, bessere Bezahlung von Lehrbeauftragten an Musik- und Kunsthochschulen, mehr Mittel für die Studentenwerke. Die Mittel für die Landesforschungsförderung und die Forschung an unseren Fachhochschulen haben wir deutlich erhöht und Tenure-Track als eigenständigen Karriereweg ermöglicht. Ich könnte noch andere Maßnahmen nennen.
All das nützt den Hochschulen und insbesondere den Studenten und Wissenschaftlern mehr als das von den LINKEN vorgeschlagene Gesetz. Wir werden es ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute vorliegende TelemedienStaatsvertrag hat einen langen Weg hinter sich. Er wurde teilweise sehr kontrovers zwischen den verschiedenen Beteiligten diskutiert. Ich möchte nur einige nennen: So waren die unterschiedlichen Interessen der Verlagshäuser von 16 Bundesländern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst unter einen Hut zu bringen. Nun liegt ein guter Kompromiss zwischen den Beteiligten vor.
Der Staatsvertrag ist aber auch dringend notwendig, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf das geänderte Nutzungsverhalten der Beitragszahler besser reagieren kann. Schließlich sind drei Viertel der Bevölkerung bereits online unterwegs und nutzen das Internet durchschnittlich 196 Minuten am Tag. Zeitgemäßes Ziel ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet für diesen technologischen Wandel zukunftsfähig zu machen. Das wollen wir; denn wir brauchen die inhaltlich vielfältigen öffentlich-rechtlichen Angebote im Zeitalter des Internets. Frei verfügbare und von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Programmangebote leisten einen wichtigen, fast unverzichtbaren Beitrag für den Meinungsbildungsprozess in einer Demokratie.
Das bedeutet, dass wir als Politik die Rahmenbedingungen setzen müssen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag gut erfüllen und die Menschen nunmehr verstärkt im Internet erreichen kann. Der Staats
vertrag gibt den Anstalten den notwendigen Entwicklungsraum, den Online-Bereich entsprechend der Zeit weiterzuentwickeln. Deshalb werden wir dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen. Diese Zustimmung – das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen – enthebt die Sender aber nicht von ihrer Aufgabe, mit einem hochwertigen journalistischen Angebot und dem Willen zu schlanken Strukturen selbst einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Akzeptanz beizutragen.
Zurück zum vorliegenden Staatsvertrag, in dem der Telemedien-Auftrag neu geregelt und das Online-Angebot der Sender an das digitale Zeitalter angepasst wird. Konkret bedeutet das: Lizenzangebote dürfen in der Mediathek nunmehr 30 Tage verbleiben Das ist neu. Bislang durften diese nicht in die Mediathek eingestellt werden. Bei Großereignissen, beispielsweise bei der Bundesliga, erhöht sich die Verweildauer von bisher 24 Stunden auf sieben Tage. Es wird mehr interaktive Kommunikation ermöglicht, beispielsweise durch die Präsenz in den Bereichen Social Media und Wissenschaft und Kultur, wo Verlinkungen mit Museen und Hochschulen möglich werden. Audiovisuelle Inhalte können schon vor ihrer Ausstrahlung im Netz abgerufen werden. Die barrierefreien Angebote in Internetportalen dürfen ausgebaut werden. Den Schwerpunkt des Internetangebots bildet die Kompetenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab, nämlich Bild und Ton. Text darf nicht im Vordergrund stehen. Das war insbesondere den Verlagen sehr wichtig. Außerdem gibt es die Verpflichtung zu einer paritätisch besetzten Schiedsstelle von Rundfunkveranstaltern und Spitzenverbänden der Presse, um Auslegungsfragen möglichst außergerichtlich klären zu können.
Im Vorfeld zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag gab es nicht nur heftige Diskussionen mit den Verlegern, auch die Kreativen haben zu Recht auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht. Natürlich müssen die Kreativen der Medienbranche – Produzenten, Regisseure und Autoren – für ihre Leistung angemessen entlohnt werden. So begrü
ßen wir auch die entsprechende Protokollerklärung zum Staatsvertrag sehr, da diese die Erwartungshaltung an die Sender formuliert. Es liegt nunmehr in der Verantwortung der Sender, ihrer Verantwortlichen und ihrer Gremien, dies entsprechend auszufüllen.
Zusammengefasst: Der vorliegende Staatsvertrag entlässt die Anstalten nicht aus ihrer Aufgabe, die Reformbemühungen weiter fortzusetzen. Aber er ist wichtig für die Zukunftsperspektive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch mit Blick auf den technologischen Fortschritt und ein geändertes Nutzungsverhalten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält mehr Möglichkeiten in der digitalen Welt. Die Mediatheken werden deutlich attraktiver. Das ist ein guter Kompromiss zwischen den Interessen aller Beteiligten.
Der Staatsvertrag soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten. Dafür muss der Sächsische Landtag heute seine Zustimmung geben, wofür ich werben möchte.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat: „Wenn ich noch einmal einen Satz zum Thema Freiheit sagen darf: Offen gestanden, Frau Wilke, ich verstehe Sie nicht. Ich habe in unterschiedlichsten Funktionen zehn Jahre öffentlich-rechtliches Fernsehen und 30 Jahre privates Fernsehen hinter mir. Meine inhaltliche Freiheit ist mir in diesen 40 Jahren nie eingeschränkt worden.“ Das ist ein Zitat von Herrn Demmel vom Verband Privater Medien, geäußert in der Anhörung zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Medienausschuss am 14. Januar 2019.
Wir führen heute hier – ich weiß nicht, ob man aktuell sagen kann – eine Debatte über einen der Grundpfeiler unserer Demokratie. Frau Wilke, zur Demokratie gehört auch, dass man, wenn man Debattenthemen anmeldet, dann zum Thema spricht und sich nichts frei aussucht.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ich finde es immer wieder interessant, dass die AfD dieses Thema anbringt, obwohl sie immer wieder für Rechtsstaatlichkeit eintritt –, ist vielfach bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht und gehört als zentraler Grundpfeiler zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das ist im letzten Jahr noch einmal durch ein Urteil bestätigt worden. Darin heißt es ganz deutlich, dass er neben dem Auftrag für Informationen und Kultur auch einen Beitrag zur Unterhaltung leisten soll.
Er ist unheimlich wichtig. Wir merken dies gerade wieder, wenn wir Debatten im Landtag führen. Seine Rolle für die freie Meinungs- und Willensbildung ist sehr wichtig. Sein Auftrag beschränkt sich nicht auf das Füllen von Lücken,
was private Medien nicht leisten können. Es geht ebenfalls darum, neue Interessen und eine Debattenvielfalt abzubilden und für neue Formen offen zu bleiben.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist – das ist ein hohes Gut und hören wir auch immer wieder in Anhörungen – von der Quote und Reichweite unabhängig. Die Einschaltquote ist nicht der Maßstab für seine Relevanz. Er soll die Themen aufgreifen, die für eine Gesellschaft wichtig sind. Er hat noch eine andere Funktion, die meines Erachtens viel zu wenig wahrgenommen wird, nämlich die Barrierefreiheit. Was er in Bezug darauf leistet, macht kein anderer Bereich.
Jetzt kommen wir zum Debattenthema zurück. Wir als Gesetzgeber geben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk den notwendigen gesetzlichen Schutz, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann. Dazu gehört eben auch – deshalb reden wir über einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag –, dass wir die Rechtslage an die Sehgewohnheiten und das Nutzungsverhalten der Beitragszahler anpassen müssen. Deshalb ist der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wichtig. Das hat die Anhörung bestätigt.
Natürlich muss man nicht alles kritiklos hinnehmen. Man muss es hinterfragen. Man kann es auch besser machen. Es stellt sich aber die Frage, ob man ein System grundsätzlich infrage stellt oder es besser macht. Wir haben uns für die zweite Variante entschieden.
Wenn Sie unsere Debatte verfolgen, dann stehen wir keinesfalls dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk völlig kritiklos gegenüber. Er hat einen klaren Auftrag. Wir haben immer wieder gesagt, dass Strukturveränderungen, Optimierungen und Synergien zur Vermeidung von Programmdoppelungen usw. notwendig sind. Es bedarf jedoch des Willens aller Beteiligten, dies auch zu tun. Wenn wir den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag anschauen, dann müssen wir auch darüber nachdenken, wie wir mit Produzenten, Filmemachern und Kreativen umgehen sollen. Beispielsweise ist die Protokollerklärung, die an den Staatsvertrag angehangen wurde, eine Reaktion auf die geäußerte Kritik. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss darauf reagieren, um den Produzenten und Filmemachern gute Rahmenbedingungen anbieten zu können.
Noch einmal zusammengefasst möchte ich Folgendes sagen: Für uns ist es ein großer Unterschied, ob wir eine für die Demokratie wichtige Säule schwächen oder ob wir sie besser machen. Ich stehe hier, weil wir uns für die zweite Variante entschieden haben.
Es wäre schön, wenn man sich vorher einmal mit den Realitäten auseinandersetzen würde. Wenn man sich beispielsweise die Zahlen für die Tagesschau anschaut, dann liegen diese bei circa neun bis zehn Millionen Zuschauern, die sich dieses Format anschauen, gezeigt auf unterschiedlichen Kanälen. Wenn man sich die Zahlen genauer anschaut, dann sieht man, dass sie weiter angestiegen sind. Herr Dr. Weigand, das ist nicht das Thema dieser Debatte. Sie suggerieren es hier jedoch sehr lautstark. Das heißt aber nicht, dass Sie recht haben.
Frau Wilke, wann sprechen Sie zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eine Bitte an die AfD: Könnten Sie bitte Frau Wilke das nächste Mal das Redemanuskript für das richtige Thema geben,
damit wir hier eine Debatte führen können. Wir können sie gern führen. Für uns gibt es klare Antworten, wenn wir zum Thema Pressefreiheit, unabhängige Berichterstattung und Qualitätsjournalismus sprechen. Wir können uns gern darüber unterhalten, was eine objektive, vielfältige, sachliche, gut recherchierte und ein besonderes Maß an Glaubwürdigkeit erfordernde Medienlandschaft bedeutet. Aber von Ihnen habe ich dazu keine Aussagen gehört. Es war heute eine Art Vortrag und Sie gaben keinen Anlass, eine Diskussion darüber zu führen. Sie haben Ihre Aussagen hier formuliert und kein Interesse gezeigt, die Debatte darüber in irgendeiner Art und Weise zu führen.
Wir sind dazu bereit und im Übrigen auch der öffentlichrechtliche Rundfunk, wie an verschiedenster Stelle deutlich geworden ist. Hier wäre der Platz, diese Debatte – wo sie auch hingehört – zu führen. In welcher Qualität
Sie das machen werden, das haben Sie selbst heute in diesem Hohen Haus deutlich gemacht.
Zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – auch das ist eine Form von Demokratie – wird eine Abstimmung stattfinden. Auch dort ist es offen für jeden, wie er sich am Ende entscheidet. Auch das gehört zur Grundlage unserer Demokratie. Diese grundsätzliche Infragestellung lehnen wir an dieser Stelle jedoch ab. Hinzu kommt, dass Sie sich hier hinstellen und eine Debatte führen, die mit dem Thema überhaupt nichts zu tun hat.
Ich würde gern noch jemanden vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zitieren, den Intendanten des Deutschlandradios. Für mich wird dort noch einmal deutlich, wofür öffentlich-rechtlicher Rundfunk steht. Das Zitat lautet: „Die Qualität unserer Angebote ist die einzige Chance vor allem für uns Öffentlich-Rechtliche zu überleben, die Medien nicht als öffentliche Lehranstalt, sondern als Bereicherung von öffentlichem Wert, keine vierte Gewalt, sondern persönlicher Wegbegleiter, mit dem man sich mit Gewinn streiten kann.“
Ich würde mich gern streiten, Frau Wilke, aber dafür haben Sie heute leider die Debatte verfehlt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns einig, das Medizinstudium bedarf an verschiedenen Stellen einer Reformierung, beispielsweise beim Auswahlverfahren und beim Zulassungssystem, einer besseren Abstimmung und Orientierung der Studien- und Prüfungsinhalte. Inhaltlich muss es auf die Herausforderungen, die mit dem demografischen Wandel verbunden sind, vorbereiten und die Möglichkeiten der Digitalisierung aufzeigen. Außerdem ist stets die Balance von Wissenschaftlichkeit und Praxisorientierung zu beachten.
Es gibt also eine Vielzahl von Parametern, die das Medizinstudium attraktiver machen können, auf die Sie in Ihrem Antrag, liebe Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber nur sehr wenig eingehen. Sie legen den Schwerpunkt auf die Bezahlung im Praktischen Jahr. Wir haben es gerade gehört.
Also, schauen wir uns das Praktische Jahr einmal genauer an. Es ist die unverzichtbare Schnittstelle, Frau Maicher, da haben Sie recht, zwischen dem theoretischen Studium und praktischer ärztlicher Tätigkeit. Es soll die jungen Ärzte auf ihre außerordentlich verantwortungsvolle spätere Tätigkeit vorbereiten. Irgendwie sind sich auch alle einig – Bundesärztekammer, Marburger Bund, Hartmannbund und die Landesärztekammer –, die Arbeits- und Studienbedingungen im Praktischen Jahr zu verbessern. Doch dazu gehört eben auch mehr als die Bezahlung. Zu Vorschlägen über feste Ansprechpartner oder klar definierte Aufgaben lese ich in Ihrem Antrag wenig.
Kehren wir zurück zur Bezahlung, auf die Sie einen Schwerpunkt legen. Der Hartmannbund hat für Medizinstudenten und Interessierte eine öffentliche Liste erstellt, die einen Überblick über die Bezahlung im Praktischen Jahr in den über 700 Lehrkrankenhäusern in ganz Deutschland gibt. Diese ist im Internet abrufbar. Es lohnt sich, da einmal genauer hinzuschauen. So gibt es in fast allen Bundesländern, auch in denen, wo die GRÜNEN Teil der Regierung sind, Krankenhäuser, die keine Vergütung zahlen, beispielsweise Uniklinika in SchleswigHolstein oder Krankenhäuser in Hamburg und Rheinland
Pfalz. Auch in Brandenburg, wo die LINKEN die Gesundheitsministerin stellen, gibt es mehrere Kliniken ohne Ausbildungsvergütung. Ein zweiter Punkt ist interessant: die Höhe der Vergütung. In Sachsen liegt die höchste Bezahlung mit rund 650 Euro beim Klinikum Görlitz. Dies muss den Vergleich keinesfalls scheuen. So liegt die höchste Bezahlung in Baden-Württemberg ebenfalls bei rund 650 Euro.
Dazu habe ich mir die Kleinen Anfragen von meinem geschätzten Kollegen Andreas Heinz zu den Kooperationsverträgen sächsischer Krankenhäuser mit Universitäten und deren Inanspruchnahme vom April 2018 angeschaut. Dort wird interessanterweise deutlich, dass es in Kliniken, die gut bezahlen, wie beispielsweise das eben erwähnte Görlitz oder auch Aue, wo die Ausbildungsvergütung bei 600 Euro plus Unterkunft liegt, noch freie Ausbildungskapazitäten gibt. Nun ist die Frage, warum die jungen Menschen diese nicht in Anspruch nehmen und ob es ein Beitrag für die Entwicklung der ländlichen Regionen ist, dass die Uniklinika nun ähnlich bezahlen. Dazu gibt es sicher unterschiedliche Auffassungen.
Noch einmal konkret zu Ihrem Antrag.
Erstens. Sie fordern einen umfassenden Berichtsteil. Darauf hat die Staatsregierung schon sehr umfassend geantwortet.
Zweitens. Sie fordern eine Verpflichtung der Universitätsklinika durch die Staatsregierung zur Vergütung des Praktischen Jahres. Inhaltlich bin ich gerade darauf eingegangen. Hinzu kommt das Argument, das dies rechtlich gar nicht möglich ist, da die Staatsregierung hier nur die Rechtsaufsicht hat. Es ist durchaus so, dass die Uniklinik in Dresden im Rahmen von Stipendien durchaus Aufwandsentschädigung zahlt.
Drittens. Sie fordern Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung über Zuschläge für eine Ausbildung an einer akademischen Lehrpraxis. Auch hier besteht rechtlich keine Zuständigkeit. Die Verteilung der Mittel aus dem Strukturfonds obliegt allein der Selbstverwaltung. Diesem Punkt können wir inhaltlich nicht zustimmen, zumal es, wie die schriftlichen Ausführungen der Staatsregierung zeigen, bereits einen Zuschuss der Kassenärztlichen Vereinigung und der Verbände der Krankenkassen und Ersatzkassen gibt.
Viertens. Sie fordern eine Bundesratsinitiative für eine Novellierung der Approbationsordnung. Darin sind wir nun schon mehrere Schritte weiter. Die Novellierung der Approbationsordnung steht längst auf der Tagesordnung, aber weit umfangreicher, als die GRÜNEN es hier vorschlagen. Es geht um eine weitreichende Neustrukturierung des Medizinstudiums weit über die Bezahlung hinaus. Das halten wir auch für den richtigen Weg.
Fünftens. Sie möchten eine Absolventenbefragung. Es gibt bereits seit 2008 eine Absolventenbefragung, zwar keine separate für die Medizinstudenten, aber das ist auch nicht das Anliegen, da wir eine gewisse Vergleichbarkeit sichern wollen.
Zusammengefasst sind wir einverstanden, dass das Medizinstudium reformiert werden muss. Dieser Antrag ist aber nicht der richtige Weg. 2017 wurde der Masterplan Medizin mit weit umfassenderen Vorschlägen, als es der jetzige Antrag hergibt, verabschiedet und eine Expertenkommission beim Wissenschaftsrat als unabhängige Arbeitsgruppe eingesetzt. Deren 167 Seiten starkes Gutachten mit Empfehlungen liegt seit September 2018 vor. Nun ist es Aufgabe aller Beteiligten, dazu gehören Politik und die Vertreter der Ärzteschaft, die Punkte in der jeweiligen Zuständigkeit abzuarbeiten. Darauf sollten wir uns konzentrieren.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das große Thema Digitalisierung ist auch der Grund für die dem Landtag unter diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Gesetzesänderung. Mit der Beendigung der analogen Kabelübertragung von Hörfunk soll es möglich werden, diese Frequenzbereiche über das
schnelle Internet zu nutzen. Damit meine ich Größenordnungen, die unsere sächsische Wirtschaft zur Übertragung großer Datenmengen benötigt, beispielsweise für Anwendungen in der Logistik und der Land- oder Energiewirtschaft, oder die im Gesundheitsbereich für die Nutzung von Telemedizin gebraucht werden. Wir sprechen also durchaus darüber, ob wir die Vorteile der Digitalisierung für unseren Freistaat noch verstärken können.
Würden wir allein dieser Argumentation folgen, sollte das im Privatrundfunkgesetz derzeit festgeschriebene Abschaltdatum für die analoge Übertragung des Hörfunks – und nur darum geht es – Ende des Jahres unbedingt beibehalten werden. Doch so einfach ist es eben nicht. Auf der anderen Seite stehen die über 600 Kabelnetzbe
treiber. Sie sind Teil der besonderen und eigenen Geschichte der neuen Bundesländer. Während in den alten Bundesländern wenige große Anbieter in der Mehrzahl sind, haben sich vor und nach der Wende in Sachsen Gemeinschaften zusammengeschlossen, in denen Menschen in ihrer Freizeit Kabel gelegt und mit manch vigilanter Technik die bunte Radio- und Fernsehwelt in alle Winkel des Freistaates gebracht haben.
Viele dieser Kabelgemeinschaften bestehen bis heute. Über 600 Anbieter sind es in Sachsen – ich hatte es bereits erwähnt – und einige dieser häufig kleinen Anlagenbetreiber haben nicht die wirtschaftliche Kraft, Rücklagen zu bilden, die dann in neue digitale Technik investiert werden könnten.
Aber für viele Haushalte sichern besonders diese kleinen Unternehmen die Übertragung von Fernsehen und Radio. Andererseits – ich erwähnte es bereits – brauchen wir das schnelle Internet als Standortvorteil und für eine bessere Anbindung und Versorgung der Menschen.
Erschwerend kommt hinzu, dass wir die genaue Größenordnung der betroffenen Anschlussstellen nicht kennen und damit im Ungefähren darüber bleiben, wie viele Haushalte am Ende wirklich betroffen sind. Trotzdem wäre jeder Nutzer, der am 1. Januar 2019 nicht mehr über seine vorhandene Technik Radio hören kann, einer zu viel. – Was ist zu tun? Wir haben einen Kompromiss vorgeschlagen: Kleine Kabelnetzanlagen bis 1 000 Anschlussstellen können nach Vorlage eines Digitalisierungskonzeptes bei der Sächsischen Landesanstalt für Private und Rundfunk, SLM, maximal bis zum Jahr 2025 Aufschub erhalten, Kabelnetzanlagen über 1 000 Anschlussstellen erhalten dies bis zum 31. Dezember 2020 ebenfalls nach Vorlage eines Digitalisierungskonzeptes und dessen Genehmigung durch die SLM.
Das Konzept ist uns wichtig, da die Digitalisierung weiter voranschreiten wird und spätestens mit der UKWAbschaltung im Jahr 2025 das Thema für alle Anbieter unausweichlich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Vorschlag ist ein klares Bekenntnis zur Vielfalt in Sachsen, da fast zwei Drittel der Anlagen unter die 1 000Anschlussstellen-Regelung fallen. Außerdem haben wir noch eine weitere Bitte des privaten sowie öffentlichen Rundfunks aufgenommen, die als Gesetzesänderung eingebracht wurde. So können diejenigen Veranstalter, die zukünftig auf UKW-Frequenzen verzichten, weil sie auf digitale Übertragung umgestiegen sind, sicher sein, dass diese nicht wieder neu ausgeschrieben werden.
Kurz zusammengefasst: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft den schwierigen Spagat zwischen der Offenheit Sachsens für die Digitalisierung, weil wir ihr Potenzial für den Wirtschaftsstandort, für innovative Produkte und für attraktive Arbeitsplätze in allen Regionen des Freistaates sehen. Andererseits schützen wir die kleinen Anlagenbetreiber, die jahrelang sehr engagiert für die Versorgung mit Radio und Fernsehen gesorgt haben. Ihnen räumen
wir jetzt noch einmal die Möglichkeit ein, ihre Technik entsprechend umzurüsten.
Wir schlagen damit für dieses zugegebenermaßen spezifische, aber keinesfalls lapidare Problem eine gute Lösung vor, die in den nächsten Jahren eine koordinierte Umstellung ermöglicht. Das fand auch eine breite Mehrheit im zuständigen Medienausschuss, der dies bestätigt hat. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken, ebenfalls für die fachliche Diskussion. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bedanken für die sehr fachlich orientierte Debatte, was zeigt – Kollege Panter hat es skizziert –, dass wir ein Thema aufgenommen haben und versuchen, eine Lösung zu finden, die im Sinne der Sache ist.
Eine Fraktion hat das nicht getan. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal erwähnen. Das ist die AfD
Fraktion. Sie haben hier gerade erklärt, wie Sie den kleinen Kabelnetzanlagenbetreibern helfen wollen. Man müsse diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wenn Sie den Gesetzentwurf jetzt ablehnen, dann bedeutet es, dass Ende des Jahres für alle kleinen Kabelnetzanlagen die Abschaltfrist endet, sprich: Den Betreibern müsste dann die Lizenz entzogen werden. Ich glaube, das ist nicht im Sinne der Sache. Wir haben gerade versucht, einen Kompromiss zu finden. Sie haben sich an der Diskussion nicht beteiligt. Sie haben weder im Ausschuss Fragen gestellt noch Änderungsanträge, die uns heute in irgendeiner Art und Weise auf dem Tisch liegen würden. Ich denke, dass das, was Sie hier skizzieren, dass Sie im Sinne der Kleinen etwas tun wollten, dem entgegensteht.
Sie kann dann ja erwidern. – Wie gesagt, es gehört an dieser Stelle dazu, das auch einmal zu sagen.
Was ich noch einmal deutlich machen wollte, ist einfach Ihr parlamentarisches Arbeiten. In dem Gesetzentwurf, wenn Sie ihn lesen würden, steht jetzt ein Abschaltdatum, und zwar der 31. Dezember dieses Jahres. Das heißt, wenn Sie das inhaltlich wollten, dann hätten Sie einen Änderungsantrag stellen bzw. sich in die fachliche Debatte einbringen müssen. Das haben Sie nicht getan. Es gehört in einer öffentlichen Debatte einfach mit dazu, das einmal zu sagen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Sodann, ist es nicht unser Anliegen, das große Rad zu drehen, weil wir in unserer Politik weniger auf Effekte setzen, sondern wir setzen auf eine solide Arbeit
und sind deshalb dankbar, dass dieses Konzept jetzt vorliegt und wir darüber debattieren können.
Für die Koalition hat das Thema kulturelle Bildung einen sehr hohen Stellenwert. Das beginnt mit der Verankerung des Ganzen im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ganz weit vorn und setzt sich seit 2014 in verschiedenen Maßnahmen fort. Doch all diese politische und finanzielle Unterstützung würde nicht ihre Wirkung entfachen, wenn sich nicht jeden Tag viele mit Enthusiasmus und Begeisterung der kulturellen Bildung in unserem Freistaat widmen würden. Bei aller politischen Auseinandersetzung möchte ich an dieser Stelle diesen Menschen ganz herzlich danken.
Sie übernehmen keine leichte Aufgabe, aber sie ist enorm wichtig und nicht leicht, weil es eines klugen Angebotes bedarf, Kinder und Jugendliche zu fordern, aber nicht zu überfordern, und sie aus ihrer heute häufig digitalen Welt abzuholen. So besteht ein Twitter-Text aus maximal 280 Zeichen, Goethes Faust im ersten Teil aus über 30 000 Worten.
Das ist eine wichtige Aufgabe, weil das kulturelle Erbe unserer Vorfahren unsere Nachfahren weiter schützen sollen. Deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche wahrnehmen, welcher Schatz und welche Einmaligkeit das ist.
Auch gehen immer wieder wichtige kreative Impulse für Sachsens Entwicklung aus unserer Kultur hervor. Diese gute Entwicklung und Tradition wollen wir fortführen. Natürlich bietet unsere Kultur auch den Anker, die wichtigen Diskussionen über die großen Fragen des Lebens zu führen – über Herkunft und Zukunft und das gesellschaftliche Miteinander.
Kultur wird nicht alle Probleme lösen, durch sie werden auch nicht alle zu besseren Menschen, aber sie erweitert den Blick, schafft Verbindung, Begeisterung, Neugier, Kreativität und ermuntert zum Engagement in der Gemeinschaft.
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, fasst es in zwei Sätzen zusammen: „In der Kunst und auch in der kulturellen Bildung wollen wir nicht erziehen. Es geht um einen anderen Zugang, den man zu etwas hat, zum Beispiel sehen zu lernen.“ Der Freistaat unterstützt die kulturelle Bildung auf vielfältige Weise, unter anderem durch die Musikschulen, das Musikgymnasium, das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“, mit der Erhöhung der Kulturraummittel, das Projekt „Pegasus – Schulen adoptieren Denkmale“, das Bibliotheksprojekt „Kilian – Kinderliteratur anders“, mit der deutlichen Erhöhung der Projektmittel im Kulturministerium.
Immerhin ist für das nächste Jahr wieder eine Erhöhung verankert. Ich würde Sie, Herr Sodann, einmal bitten, in Ihre eigene Kleine Anfrage hineinzuschauen. Darin steht nicht nur, welche Projekte nicht gefördert werden, sondern auch, welche gefördert werden. Man kann einmal hineinsehen: „Kinder und Jugendwettbewerb FABULIX – zugestimmt, „Mit Musik in den Hort“ – zugestimmt, „Integration und Teilhabe mit inklusiver Zielrichtung“ – zugestimmt, „KuBiMobil“ – zugestimmt, „BackMobil“ – zugestimmt. Ich erspare mir, diese Liste noch fortzusetzen. Es sind deutlich mehr, als Sie es als Ablehnung hier vorgetragen haben.
Es geht noch weiter: Es gibt das sächsische Schultheatertreffen. Es gibt die Förderung der Stelle „KOST – Kooperation Schule und Theater in Sachsen“, die die Verbindung von Kunst und Schule fördert, den Fonds für den Instrumentenankauf. Allein aus diesem Fonds konnten bislang für über 60 Ensembles über 200 Instrumente angeschafft werden.
Es ist bei dieser Thematik, mit der wir uns heute beschäftigen, richtig, auch immer die Erreichbarkeit zu besprechen. Das betrifft insbesondere den ländlichen Raum, und darüber müssen wir reden. Es ist uns ein großes Anliegen, zu helfen, die Hürde zu überwinden. Deshalb war es für uns als Koalition sehr wichtig, bei der Erhöhung der Mittel für die kulturelle Bildung neben neuen Projekten die Erreichbarkeit mit zu bedenken und Mobilität zu unterstützen. Wir haben uns auf einen Weg gemacht. Ich denke, es gibt gute Beispiele, sehr tolle Beispiele, bei denen das gelingt.
Die Ministerin hat das Projekt „KuBiMobil“ vorgestellt, das im Kulturraum Oberlausitz/Niederschlesien toll gemacht wird, nicht nur, dass die Erreichbarkeit zu den Einrichtungen gefördert wird. Die Idee, dass die Fahrzeit schon kreativ gestaltet wird, ist neu hinzugekommen. Allein in diesem Jahr haben fast 15 000 Jugendliche
dieses Projekt in Anspruch genommen. Ich denke, dass es ein gutes Zeichen ist und wir uns auf den richtigen Weg gemacht haben. Es ist schön, dass es solche Initiativen gibt. Es gibt keinen Grund, das hier in irgendeiner Art und Weise kleinzureden. Es ist eine wunderbare Sache, und wir wollen das auch weiter unterstützen.
Wir wollen nicht nur das Geld zur Verfügung stellen. Uns ist auch wichtig, dass es einen schmalen Fördermechanismus gibt, dass es relativ unbürokratisch stattfindet und die Initiativen schnell zu Geld kommen.
Nicht nur diese Projekte stehen bei uns auf der Agenda, sondern auch die großen staatlichen Einrichtungen: Landesbühnen, Museum für Archäologie, die Semperoper, die Staatlichen Kunstsammlungen. Die Ministerin hat es erwähnt: Vor wenigen Wochen hat die erste Kinderbiennale im Japanischen Palais eröffnet. Aber mindestens genauso wichtig ist es, dass die Kinder und Jugendlichen den Zugang zu den kulturellen Einrichtungen vor Ort finden, weil das die Schatzkammern von lokalem Wissen und von Erfahrungen sind, die weitergetragen werden sollen.
Eine Einrichtung, bei der das par excellence gelingt, sind die Bibliotheken. In Sachsen gibt es über 450 Bibliotheken im gesamten Land. Diese bieten sich neben der klassischen Ausleihe als Orte des Treffens und Zusammenhalts an. Aus diesem Grund ist es für uns in der Kulturpolitik wichtig, dass dieses Bibliotheksnetz auch im digitalen Zeitalter bestehen bleibt, und zwar physisch vor Ort.
Deshalb haben wir uns als Kulturpolitiker vorgenommen, die Bibliotheken auf diesem Weg noch stärker zu unterstützen. Es gibt die Landesstelle für Bibliothekswesen. Es gibt die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek, die ein wunderbares Know-how haben. Es muss noch besser gelingen, diese beiden Angebote miteinander zu vernetzen und den Bibliotheken dieses Wissen und Knowhow leichter zugänglich und abrufbar zu machen. Wir wollen, dass die Bibliotheken als wichtige kulturelle Räume für die Gemeinden auch in den nächsten Jahren viele Besucher haben.
Natürlich müssen wir beim Thema kulturelle Bildung auch über Schule sprechen, denn die vielen Lehrer sind hierbei enge Verbündete. Es ist bewundernswert, wie sie bei all dem, was sie zu tun haben, Schüler für Kunst und Kultur begeistern. Das trifft ebenso für die Erzieher zu.
Ich war etwas erschrocken, Herr Sodann, als Sie Ihre Meinung hier verlautbart haben, dass es, wenn die Erzieher eine Ausbildung in einer Privatschule machen, per se eine schlechte Ausbildung ist. Das finde ich eine Einstellung, die schwierig ist. Das wäre richtig, wenn es ohne Kontrolle und ohne Curriculum laufen würde. Das ist aber nicht so.
Das Zweite ist, dass wir seit längerer Zeit einen Bildungsplan haben, mit dem auf die Entwicklung künstlerischer Empfindungen Wert gelegt wird. Ich glaube, Sachsen war eines der ersten Bundesländer, die diesen Bildungsplan eingeführt haben. Auch das ist richtig und wichtig.
Ich bin deshalb sehr froh, dass das Thema kulturelle Bildung im Kunstministerium diese hohe Priorität genießt, aber ebenso im Kultusministerium, und dass die beiden Häuser nicht nur, aber auch in der Interministeriellen Arbeitsgruppe eng zusammenarbeiten.
Der Freistaat hat eine hohe Verantwortung für Kultur, für die finanzielle und strukturelle Unterstützung der kulturellen Bildung. Dessen sind wir uns bewusst, aber wir sind nicht der einzige Partner. Damit sich dieses Netz auch weiterhin entwickeln kann, brauchen wir die Unterstützung der kommunalen Ebene und der Kultureinrichtungen. Nur wenn es uns gelingt, das Thema als gemeinsames Ziel zu begreifen, werden wir die Entwicklung haben, die wir uns unter anderem mit dem Konzept für kulturelle Bildung vorgenommen haben.
Das Theater Junge Generation in Dresden hat sich auf die Altersklasse zwei bis 16 Jahre spezialisiert. Sie haben sich im Leitbild aufgeschrieben: „Die Inszenierungen des TJG sollen ihrem Publikum Lust darauf machen, sich mit der Welt auseinanderzusetzen, und es motivieren, diese nicht nur auszuhalten, sondern sie anzunehmen und mitzugestalten. Deshalb greift der Spielplan immer wieder wichtige gesellschaftliche Diskurse auf und befragt vorhandene Stoffe nach ihrer Relevanz für die Gegenwart. Für ausnahmslos alle Inszenierungen gilt zudem ein hoher künstlerischer Anspruch.“
Das vorliegende Konzept der Staatsregierung folgt dieser schönen Idee und macht Vorschläge, wie es im gesamten Land umgesetzt werden kann. Es ist bei Weitem nicht so, dass nun alles morgen umgesetzt werden soll, sondern man macht sich auf einen Weg. Man muss auch die Partner dafür gewinnen. Das hat sich die Frau Staatsministerin vorgenommen. Das finde ich aller Ehren wert. Ich kann ihr zusichern, dass wir sie auf diesem Weg unterstützen werden, weil wir es wichtig finden, kulturelle Bildung weiter zu fördern, zu stärken und voranzubringen.
Herzlichen Dank.
Frau Staatsministerin, wir würden gern noch einmal auf das Thema Industriekultur zurückkommen. Uns würde interessieren, welche Ansprechpartner und welche Verantwortlichen es in Vorbereitung des Jahres der Industriekultur gibt, vor allem, wer als Ansprechpartner für die Projekte zur Verfügung steht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesem Haus heute schon viel über Demokratiebildung, die Vermittlung von Werten und die Entwicklung einer Haltung debattiert. Für all diese Themen leisten die sächsischen Gedenkstätten einen bedeutenden Beitrag. Deshalb ist es uns insbesondere in der heutigen Zeit ein wichtiges Anliegen, die Arbeit der Gedenkstätten zu stärken.
Ich möchte meinen Ausführungen gern voranstellen, dass das heute gültige Gedenkstättengesetz nach sensibler und kluger Debatte von CDU, FDP, GRÜNEN und SPD
gemeinsam im Jahr 2012 im Landtag verabschiedet wurde.
Gedenkstätten sind Orte des Erinnerns, des Gedenkens an die Opfer zweier Diktaturen, gegen die Verleugnung des Geschehenen, gegen das Vergessen. Sie sind ständige Mahnung, wozu Menschen fähig sind, aber auch Orte, die zeigen, welchen Mut Menschen selbst in unerträglichen Situationen bewahrt haben, weil sie allein ihrem Gewissen folgten.
Sie vermitteln authentisch, was zu unserer Geschichte gehört: zwei Diktaturen, die Menschen unfassbares Leid zufügten, und wofür und warum die rechtsstaatliche Ordnung heute steht. Sie zeigen aber auch, was passieren kann, wenn Demokratie und eine rechtsstaatliche Ordnung fehlen.
Die Beschäftigung mit diesen Fragen ist heute aktueller und notwendiger denn je. Deshalb wollen wir die Ge
denkstättenarbeit und damit ihre wichtige Erinnerungs-, Bildungs- und Vermittlungsarbeit stärker fördern.
Gedenkstätten sind keine bequemen Orte. Sie zwingen uns zur Beantwortung von schwierigen Fragen: Wann ist Widerspruch notwendig? Was sind meine eigenen unverrückbaren Werte? Wie kann und wie werde ich Ansätzen der Aushöhlung der Demokratie entgegentreten? Welche Handlungen sind mit meinem Gewissen vereinbar?
Wir brauchen diese Orte der Aufklärung und der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte, und sie brauchen unsere Unterstützung.
Natürlich muss sich die Arbeit der Gedenkstätten stets weiterentwickeln. Es ist eine wichtige und sehr herausfordernde Aufgabe, unsere wechselvolle Geschichte in der heutigen Zeit insbesondere an die junge Generation zu vermitteln. Ich verweise auf das Stichwort Digitalisierung und deren Auswirkungen auf die Bildungsarbeit, auf die neuen Kommunikationsmöglichkeiten über Social Media, aber auch darauf, dass Zeitzeugen zukünftig leider nicht mehr so eingebunden werden können, wie es derzeit noch geschieht. Dies zwingt zur Entwicklung neuer Formen des Vermittelns.
Aus diesen Überlegungen heraus haben die beiden Koalitionsfraktionen den vorliegenden Antrag eingebracht, der die Weiterentwicklung und Profilierung der Stiftung unterstützen möchte.
Die sächsischen Gedenkstätten sind in der Rechtsform der Stiftung organisiert. Es ist deshalb in erster Linie Aufgabe des Stiftungsrates, des Wissenschaftlichen Beirates sowie der Geschäftsstelle, die Arbeit der Gedenkstätten zu leiten und weiterzuentwickeln. Die Gremien tun dies auch engagiert, sachorientiert und mit viel Fachwissen.
Aber es ist auch unser berechtigtes Interesse als politische Vertretung des Landes und seiner Bürger, Impulse in die Debatte einzubringen, gerade weil wir vor den dargestellten Herausforderungen stehen. Wir wollen anregen, den wissenschaftlichen Austausch und den überregionalen Diskurs weiter zu stärken und die begonnene Arbeit an dem Entwicklungskonzept mit der notwendigen Sorgfalt, aber ebenso zügig voranzubringen.
Natürlich es ist es richtig und wichtig, dass wir die Gedenkstätten finanziell entsprechend ausstatten, damit sie ihre anspruchsvollen Aufgaben erfüllen können. Hierfür hat die Staatsregierung mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf eine gute Grundlage geliefert. So sollen die Mittel gegenüber dem laufenden Jahr im Jahr 2019 um 500 000 Euro und der Stellenplan mit vier zusätzlichen Stellen vergrößert werden. Damit würden der Stiftung dann rund 3 Millionen Euro für ihre wichtige Arbeit zur Verfügung stehen. Ein gutes und wichtiges Signal!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zu bedanken für die wichtige und engagierte Arbeit, die die Gedenkstätten heute bereits an den einzelnen Orten in Sachsen und in den Gremien der Stiftung leisten.
Nehmen Sie diesen Antrag als Ermutigung, die Profilbildung zu stärken und die Diskussion über die weitere Entwicklung der Stiftung motiviert und engagiert fortzusetzen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich sehr herzlich auch im Namen meiner Kollegin Frau Kliese für die differenzierte Debatte bedanken. Ich glaube, sie hat noch einmal sehr deutlich gemacht, wem es eher um einen eigenen Auftritt hier vorne und wem es wirklich um die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema geht.
Es hat, glaube ich, auch deutlich gemacht, wie unterschiedlich Oppositionsarbeit ist. Das, was vor allem Frau Maicher an Hinweisen gesagt hat, haben wir sehr wohl aufgenommen. Ihr Antrag und die daraus folgende Anhörung spiegeln sich ein Stück weit in unserem Antrag wider. Ich möchte dem Eindruck gern entgegentreten, dass in der letzten Zeit in der Stiftung Gedenkstätten nichts passiert ist. Die Ministerin hat es in ihrem Redebeitrag schon erläutert. Wir werden in Kürze eine Ausstellungseröffnung in Bautzen II haben, bei der es um die Zeit des Nationalsozialismus geht. In Sachsenburg ist in den letzten Monaten viel passiert, Großschweidnitz, Gedenkort Kaßberg, usw.
Ich möchte noch einmal darauf reagieren, weil Sie immer wieder kritisieren, dass Sie in diese Debatte nicht eingebunden sind. Ich denke, das fängt zunächst bei Ihnen selbst an. Wenn man schaut, wie die LINKE mit dem Thema PMO-Mittel umgegangen ist – dass diese Mittel,
die heute zum Beispiel für Sachsenburg mit verwendet werden, eingeklagt werden mussten –, zeigt, dass wir Sie in eine Debatte zum jetzigen Zeitpunkt nicht einbeziehen können.
Ich glaube, diese Debatte hat noch einmal deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert die Arbeit der Gedenkstätten hat. Uns im politischen Raum ist wichtig, dass dieses Entwicklungskonzept auf den Weg gebracht wird, um auf die neuen veränderten Anforderungen entsprechend zu reagieren und um deutlich zu machen, welche Priorität das Thema im perspektivischen Haushalt 2019/2020 genießt.
Zusammengefasst denke ich, dass der Antrag zum einen den Respekt vor der Arbeit und der Selbstständigkeit der Arbeit der Gremien der Stiftung bewahrt. Auf der anderen Seite fordert er die Staatsregierung, er fordert uns selbst. Deshalb kann ich an dieser Stelle nur noch einmal um Ihre Zustimmung werben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein sehr gutes Zeichen für die Theater- und Orchester im Kulturland Sachsen, sagte Christoph Dittrich, Vorsitzender des Landesverbandes des Deutschen Bühnenvereins hier in Sachsen, zu dem vor wenigen Tagen vorgelegten Vorschlag der Staatsregierung, die Mittel für die Kultur in den nächsten vier Jahren um 40 Millionen Euro zu erhöhen. Diese großartige Nachricht bedeutet, dass das Kulturraumgesetz dann über 100 Millionen Euro verfügt und wir die Kulturraummittel in dieser Legislaturperiode um 20 % haben ansteigen lassen. Das ist eine Zahl, die sich durchaus sehen lassen kann.
Sachsen ist eine der dichtesten Kulturlandschaften Europas. Das spiegelt sich nicht nur in den Einrichtungen wider, sondern auch in den Besucherzahlen. Wenn man die der Orchester anschaut, liegen wir bei den absoluten Zahlen an dritter Stelle hinter Bayern und NordrheinWestfalen, die immerhin deutlich mehr Einwohner haben als Sachsen, drei- bzw. viermal so viele. Wir sind das einzige Bundesland, das Kultur als Staatsziel in der Verfassung hat. Daraufhin ist das Kulturraumgesetz entwickelt worden, das zur solidarischen Zusammenarbeit verpflichtet. In der Evaluierung wurde von den Kulturschaffenden wiedergegeben, dass es sich als einzigartiges und bewährtes Modell der Kulturraumfinanzierung etabliert hat.
Vor wenigen Wochen haben wir die Evaluierung des Kulturraumgesetzes hier im Sächsischen Landtag bespro
chen und beschlossen. Da standen die Vertreter der Koalition an diesem Pult und haben versprochen, sich mit dem Thema Kulturraumfinanzierung noch einmal auseinanderzusetzen und sich das Thema im Rahmen des Haushalts noch einmal anzuschauen.
Wir können heute sagen: Wir haben Wort gehalten. Wir werden die Mittel im nächsten Haushalt erhöhen mit dem Schwerpunkt Theater und Orchester, und da insbesondere für die Personalkosten. Es ist auch richtig so, dass dieser Vorschlag in Richtung Theater und Orchester geht, da sie den größten Teil der Kulturaufwendungen brauchen. Das ist im Übrigen nicht nur in Sachsen so, sondern deutschlandweit.
Wir haben eine der dichtesten Orchester- und Musiklandschaften nicht nur in Deutschland, sondern in Europa und können auf eine lange Tradition verweisen. Hervorragende Impulse sind von hier ausgegangen. Diese Kraft wollen wir lebendig erhalten und in die nächste Generation tragen. Das tun wir als Politiker vielleicht mit Rahmenbedingungen, aber vor allem tun es die vielen hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in den Musikschulen, im Landesgymnasium für Musik, in den Musikvereinen, in den Laienorchestern, in den zwei der besten Knabenchöre der Welt, in zwei renommierten Musikhochschulen oder einer der besten Tanzhochschulen Europas, um nur einige Einrichtungen zu nennen.
Diese Leistung spiegelt sich in der Spitze wider. Wir haben zwei der besten Orchester der Welt hier in Sachsen, aber auch in der Breite können wir auf eine vielfältige Orchesterlandschaft verweisen. Diese Mitarbeiter leisten eine hervorragende Arbeit, deren Wirkungskreis weit über die Einrichtungen hinausgeht. Sie sind ein wichtiger Anker für die Attraktivität in den Regionen. Natürlich ist uns auch bewusst, dass weitere Einrichtungen eine her
vorragende Arbeit leisten und für das Kulturland Sachsen unverzichtbar sind. Ich nenne nur die Musikschulen, Museen, Filmfeste und Bibliotheken. Deshalb ist es gut, dass im vorliegenden Modell der Staatsregierung diese Einrichtungen mit einer Erhöhung um 3 Millionen Euro im Jahr bedacht werden sollen.
Das Modell ist richtig, weil es über einen längeren Zeitraum geht – wir reden jetzt über vier Jahre –; und es führt nicht zu einer Reduzierung von Finanzquellen aus anderen Richtungen, sodass das Geld wirklich zusätzlich den Theatern und Orchestern zur Verfügung steht. Mit den 3 Millionen Euro wird auch für die anderen Einrichtungen ein deutliches Signal gesetzt. Wir reden schon heute darüber, weil es in den nächsten Wochen wichtig ist, die Einzelheiten zu besprechen und die konkreten Anträge und Konzepte für die Einrichtungen frühzeitig zu entwickeln, damit rechtzeitig mit dem nächsten Jahr das Geld zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir freuen uns über die positiven Signale, die das schon jetzt in der Kulturlandschaft ausgelöst hat, beispielsweise beim Theater Chemnitz, wo gesagt wurde, dass man zum Flächentarifvertrag zurückkehren will. Das ist ein schönes Signal und ich denke, auch die Opposition wird das aufnehmen. Ich habe noch einmal nachgesehen, die LINKEN hatten in ihrem Wahlprogramm stehen, dass die Kulturraummittel auf 100 Millionen Euro erhöht werden sollen. Das ist jetzt erfüllt. Herr Günther hat bei der Evaluierung des Kulturraumgesetzes gesagt, dass
10 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt werden sollen. Auch das ist erfüllt.
Insgesamt können wir klar sagen, dass mit diesem Vorschlag –
– ein klares Bekenntnis des Freistaates zur Kultur und zu seiner Verantwortung, der wir damit gerecht werden, abgegeben wurde.
Vielen Dank.
Auf den Redebeitrag von Frau Wilke eingehend: Sie sprach davon, bei jungen Leuten Interesse an Kunst zu wecken. Das kann ich unterstützen, aber nicht in dem Sinne, wie es die AfD in ihrem Redebeitrag zum Ausdruck gebracht hat, nämlich Interesse für eine Kunst mit einer von Ihnen definierten Qualität, sondern wir haben eine Kunst, die frei ist, die unabhängig ist und die nicht von einer Partei oder Fraktion definiert wird. Das sollte den jungen Menschen vermittelt werden, aber nicht ein von Ihnen mitgegebener Kriterienkatalog.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt zwei Gründe, warum sich der Landtag erneut mit einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt und dies zur Beschlussfassung vorliegt. Das ist zum einen die Datenschutz-Grundverordnung und zum anderen die Betrauungsnorm für die Rundfunkanstalten.
Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in wenigen Tagen, nämlich am 25. Mai, in Kraft. Wir haben heute schon eine ausführliche Debatte dazu gehabt. Zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit sichern wir mit dem vorliegenden Vertrag weiter den öffentlich-rechtlichen und privaten Hör- und Fernsehveranstaltern das sogenannte Medienprivileg zu. Das betrifft Maßnahmen vom Datenschutzrecht. Dafür gibt es gute Gründe; die braucht man auch.
Die Presse ist bei ihrer verfassungsrechtlich verbürgten Aufgabe der Meinungsbildung zwingend auf die Verwendung personenbezogener Daten angewiesen. Journalistische Arbeit wäre ohne die Möglichkeit, personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung der betroffenen Person zu erheben, zu speichern oder zu nutzen, nicht möglich.
Das Medienprivileg soll verhindern, dass der Datenschutz der freien journalistischen Tätigkeit entgegensteht. Geschützt werden damit nicht nur die Journalisten, sondern auch die Informanten.
Die Datenschutz-Grundverordnung und der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben auch
Auswirkungen auf den MDR. In der Folge liegt uns heute in Bezug auf das Thema Datenschutz eine Änderung des MDR-Staatsvertrages vor. Darin werden das eben beschriebene Medienprivileg auf den MDR übertragen, die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken dem MDR ermöglicht und die finanzielle und personelle Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten als zuständige Aufsichtsbehörde geregelt.
In der Anhörung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen wurde deutlich, welch weites Feld der Datenschutz auch im Bereich der Medien ist. Es wird weiterhin Aufgabe der Medienpolitik bleiben, dies zu verfolgen. Deshalb kann durch uns heute nicht abschließend geklärt werden, ob es sinnvoll ist, das Medienprivileg in der Form, wie es von einigen Sachverständigen in der Anhörung gefordert wurde, beispielsweise auf die freien Blogger zu übertragen. Unserer Meinung nach bedarf dies noch einmal einer vertieften Debatte unter Abwägung der Pro- und Kontraargumente.
Zum zweiten Punkt, der Betrauungsnorm. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es in Artikel 106, dass für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, die europäischen Wettbewerbsregeln nicht gelten. ARD, ZDF und das Deutschlandradio werden mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun als Sendeanstalten eingestuft, die solche Dienstleistungen gemäß dem EUVertrag einbringen. Diese Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Sendenetzbetrieb und IT-Infrastrukturen. Damit können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal
ten das tun, was im Sinne der Beitragszahler ist: kooperieren und zusammenarbeiten, auch, um Kosten zu sparen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den vorliegenden Staatsverträgen unterstreichen wir erneut die besondere Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist auch richtig so. Er leistet einen unverzichtbaren Beitrag für den demokratischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland, insbesondere durch unabhängige, frei verfügbare und wirtschaftlich unabhängige Informationen. Wir als Gesetzgeber geben ihm unter anderem auch mit den vorliegenden Staatsverträgen den notwendigen gesetzlichen Schutz und rechtliche Rahmenbedingungen.
Durch die verpflichtenden Rundfunkbeiträge legen wir aber auch als Gesellschaft zu Recht besonders hohe Maßstäbe an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Glaubwürdigkeit, Transparenz und Bürgernähe sind hierbei besonders wichtig. Hier sind auch die Sender gefordert. So sind auch weitere Anstrengungen, die Beiträge für die Bürger stabil zu halten, vonseiten der Rundfunkanstalten zu leisten, wobei ich sagen muss, dass der MDR hierzu beispielhafte Anstrengungen unternimmt.
Für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es eine gemeinsame Verantwortung von Gesetzgebern und Rundfunkanstalten. Wir leisten gern unseren Beitrag, deshalb werden wir den vorliegenden Staatsverträgen unsere Zustimmung geben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Maicher hat es richtig gesagt: Wir reden hier über PMO-Vermögen, das aus Mitteln der SED stammt und von keiner anderen Partei. Das liegt daran, dass alle anderen Parteien damals das Geld an die Treuhand zurückgegeben haben. Die Nachfolgeparteien, so auch die CDU Deutschlands, haben damals auf das Vermögen, das zu DDR-Zeiten zugeflossen ist, verzichtet. Das ist auch der Unterschied gegenüber der SED, die das damals nicht getan hat. Diese Mittel, über die wir heute sprechen, nämlich die 58 Millionen Euro, sind auch keine Mittel, die freiwillig zur Verfügung gestellt wurden, sondern sie mussten eingeklagt werden, damit sie jetzt hier verteilt werden können.
Ich glaube, das muss man an dieser Stelle erwähnen, damit Geschichte nicht falsch erzählt wird. Wenn hier steht, dass wir über Aufklärung und Aufarbeitung reden, dann gehört es auch dazu, das zu sagen.
Ich finde es sehr richtig – und es ist wirklich mein tiefes Anliegen –, dass das Vermögen, welches den damaligen DDR-Bürgern entzogen worden ist, auch zum größten Teil an die Erinnerung an die Opfer der Diktatur sowie zur Aufarbeitung des Unrechtssystems eingesetzt wird. Aber es muss eben auch für andere Bereiche eingesetzt werden, in denen es Nachteile gibt, wie beispielsweise im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich. Auch hier gibt es durchaus Themen, wo eine große Kluft entstanden ist.
Wenn man sich einmal anschaut, wofür die PMO-Mittel in Sachsen verwendet wurden, dann war das nicht nur der barrierefreie Ausbau von Haltestellen, sondern es gehört beispielsweise auch der Denkmalschutz dazu. Erinnern wir uns, wie die DDR damals mit Denkmalschutz umgegangen ist! Auch die Städteförderung profitierte von den PMO-Mitteln; auch hier erinnern wir uns noch, wie die Wohnungssituation zu DDR-Zeiten aussah.
Auch die Situation im Handwerk gehört dazu – erinnern wir uns hier nur kurz daran, wie die DDR mit Handwerkern umgegangen ist, wie diese Leute schikaniert und Unternehmen zwangsenteignet wurden. Das wissen Sie alles. Zur Förderung aus PMO-Mitteln gehörten bislang
auch schon Gedenkstätten – ich erinnere hier beispielsweise nur an die nicht weit entfernte Busmann-Kapelle in Dresden; auch diese wurde aus PMO-Vermögen finanziert.
Ich muss daher sagen: Keine einzige Maßnahme in Sachsen, die bisher aus PMO-Mitteln finanziert worden ist, ist in irgendeiner Art und Weise falsch finanziert worden. Ich möchte auch nicht, dass hier ein solches Signal gesetzt wird. Bisher sind diese Mittel sehr verantwortungsvoll und bewusst verwendet worden.
Schauen wir einmal, wofür andere neue Bundesländer diese Mittel einsetzen: beispielsweise WLAN-Zugänge, das Bauhausjubiläum im nächsten Jahr, für barrierefreie Zugänge zu Theatern; für die Rekultivierung des ländlichen Raums in Thüringen, für eine Sommerakademie, für ein Hospiz, für die Sanierung von Kirchen und auch für Gedenkstätten. Auch die anderen neuen Bundesländer haben also eine große Bandbreite an Angelegenheiten, für die sie die Mittel einsetzen.
Nun haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, zwei sehr entscheidende Fragen in Ihren Anträgen: Zum einen ist es wichtig, mehr für sächsische Gedenkstätten zu tun – insbesondere für solche, die sich mit DDR-Geschichte beschäftigen. Zum anderen stellt sich die Frage, ob man heute schon einen Beschluss machen sollte, ob diese jetzt aus PMO-Mitteln zu finanzieren sind. Zur ersten Frage sage ich: Ja, es ist notwendig, mehr für Gedenkstätten zu tun – insbesondere für solche Gedenkstätten, die sich mit DDR-Unrecht beschäftigen, gilt das Motto, das Roland Jahn, der Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde, einst dazu sagte: dass Aufarbeitung kein Verfallsdatum hat. Es ist also nach wie vor aktuell. Auch für uns ist es wichtig, solch einem Thema einen Schwerpunkt zu widmen; denn wir merken auch, dass es zunehmend eine Verklärung gibt, wie die DDR-Zeit war. Das darf nicht in Vergessenheit geraten.
Selbstverständlich ist es auch eine besonders sinnvolle Verwendung von PMO-Mitteln, diese für Gedenkstätten einzusetzen, die an DDR-Unrecht erinnern. Wir sagen auch – und haben es schon gesagt –, dass den sächsischen Gedenkstätten eine besondere Aufgabe zukommt, aber dass wir hier im Plenum nicht einzelne Gedenkstätten erwähnen können. Selbst wenn die Gründe hierfür vielleicht sinnvoll sind, geraten dadurch andere Gedenkstätten vielleicht weniger in den Fokus. Es gibt dafür die Stiftung „Sächsische Gedenkstätten“, die uns hier einen Vorschlag unterbreiten soll. Am Ende geht es nicht nur darum, wie Gedenkstätten investiv zu unterstützen sind, sondern wir müssen sie auch im laufenden Betrieb unterstützen und mehr für sie tun. Unterstützung also ja, aber auf der Grundlage der Stiftung „Sächsische Gedenkstätten“. Es wäre auch nicht klug, auf der dort vorhandenen Expertise aus der Wissenschaft, von Opferverbänden, aus den Kirchen und der Jüdischen Gemeinde zu verzichten. Von dort wird uns also sicherlich ein kluger Vorschlag erreichen. Wir haben auch schon mehrfach gesagt, dass
wir in den Haushaltsverhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt diesem Thema einen Schwerpunkt widmen werden.
Die zweite Frage ist die nach dem Entschädigungsfonds. Ich muss dazu sagen: Ich verneige mich in tiefem Respekt vor den Opfern des DDR-Unrechts. Man muss sich in Erinnerung rufen: Das sind Leute, die enorme Einbußen erlebt und furchtbare Schicksale erlitten haben, weil sie etwas eingefordert hatten, was für uns heute selbstverständlich ist, nämlich Freiheit und Selbstbestimmung. Das darf niemals in Vergessenheit geraten.
Deshalb plädiere ich dafür, auch mit dem Thema Entschädigungsfonds sehr sensibel umzugehen und nicht Erwartungen zu wecken, die wir am Ende nicht erfüllen können. Wir dürfen diese Leute nicht enttäuschen. Deshalb muss man einen sehr klugen Vorschlag haben, der das Thema am Ende auch umsetzt. Sie haben in Ihrem Antrag ein Paket einer vielfältigen Finanzierung vorgeschlagen. Ich kann jedoch dabei nicht absehen, wie viel beispielsweise am Ende für diesen Entschädigungsfonds zur Verfügung stehen würde. Ich finde, so kann man mit diesem Thema nicht umgehen. Deshalb sage ich: Ich kann Sie verstehen, aber es ist für mich keine seriöse Vorgehensweise, das heute hier zu beschließen.