Bernhard Schemmer
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Schönen Dank! Erklären Sie uns dann mal bitte – wenn das alles so stattgefunden hätte, wie Sie es gerade vorgetragen haben –, warum sich bei der Straßenpriorisierung, bei der wir seinerzeit massiv die Begründung für jede einzelne Straße nachgefragt haben, die Landesregierung immer geweigert hat, uns für die einzelnen betroffenen Straßen eine Begründung zu geben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen hat 8,9 Millionen Wohnungen, aber es fehlt an Wohnraum, und zwar insbesondere in den Wachstumsregionen und in den Universitätsstädten. Andersherum gesagt: Da, wo wir Leerstandsquoten von unter 3,5 % haben, fehlen Wohnungen – nicht in Gelsenkirchen oder in Wuppertal, dafür aber in den Bereichen Köln, Düsseldorf, Bonn sowie entlang der gesamten Rheinschiene, in weiten Teilen des Münsterlandes und in den Kreisen Paderborn und Gütersloh.
Wir wissen: Jährlich fallen 40.000 Wohnungen weg, die ersetzt werden müssen. Aus der Zuwanderung der letzten Jahre bräuchten wir in wenigen Jahren eigentlich 480.000 Wohnungen; durch Aktivierung der Leerstände sind es noch 400.000. Wenn man das auf die einzelnen Jahre umrechnet, brauchen wir jedes Jahr 120.000 Wohnungen: 80.000 plus 40.000 als Ersatz. Ich glaube, das müsste auch mal bei den Regierungskoalitionen ankommen und umgesetzt werden.
Da stellt man sich die Frage: Was ist in den letzten Jahren denn passiert? Also mit der Mietpreisbremse ist nichts mehr gebaut worden.
Mit 140 Millionen € Tilgungsnachlässen für Wohnungskonzerne ist den einzelnen Menschen auch nicht geholfen worden. Wir haben einen Landesentwicklungsplan, in dem zu wenig Flächen ausgewiesen sind, eine viel zu hohe Grunderwerbsteuer und keine Förderung für die Familien.
Wenn ich mir vorstelle, eine Familie möchte ein Haus erwerben für 250.000 €, dann kriegt die Familie die 60 % von der Bank problemlos. Die Eigenleistung ist hier auch problemlos zu erbringen. Was denn dann fehlt, sind die 70.000 € Wohnraumförderung, um das Ganze erträglich zu machen.
Nun gibt es viele in den Reihen der SPD, hier insbesondere, die sagen: Familien, die selber bauen, das muss gar nicht sein. Das trifft dann für die nordrheinwestfälische SPD hier im Landtag zu. Die Bundesministerin – beim Baugeld für Familien lasse ich nicht locker – sieht das völlig anders. Sie sagt genau das Gegenteil von dem, was hier gesagt wird.
Also statt Mietpreisbremse: bauen, bauen, bauen!
Gucken wir uns noch an, was denn in den letzten Jahren gebaut worden ist. Wir waren ja in Österreich. –
Übrigens: Für Nordrhein-Westfalen liegt die Statistik über die Fertigstellungen noch nicht vor. Sie sind ja im letzten Jahr auch erst im Oktober vorgelegt worden. In Griechenland liegen die auch noch nicht vor. Der Vergleich ist sicherlich dort angebracht.
Wien hat ein Zehntel der Bevölkerung von NRW. 10.000 Wohnungen, das würde hier heißen 100.000. Bayern hat im letzten Jahr – sie haben auch die Statistik schon fertig – 77.300 neue Wohnungen gebaut. Umgerechnet auf Nordrhein-Westfalen wären das 107.500.
Jetzt noch einmal, gerne, die letzte Frage.
Das will ich Ihnen gerne erläutern. Wenn wir die Mietpreisbremse nicht hätten, hätten wir wesentlich mehr Neubau. Und wenn wir nicht die einseitige Benachteiligung bei den Eigentumsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen hät
ten, hätten wir auch wesentlich mehr Neubau. So wären wir dann nicht im letzten Jahr bei rund 53.000, 55.000 – noch nicht genau definiert – Neubaumaßnahmen, Neubauwohnungen in NRW, sondern bei dem Doppelten, wie das Bayern erstellt hätte. Dann hätten wir die ganzen Fragen nicht.
Entscheidend ist, glaube ich, die Frage der Tilgungsnachlässe, warum Sie den großen Konzernen die Tilgungsnachlässe erteilen und dem kleinen Bauherren, dem Facharbeiter nicht. Das ist dann Ihr Problem. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt ist keine Zeit, auf alles, was gesagt worden ist, einzugehen. Da war auch vieles falsch, aber ich erkläre es einmal an einem ganz simplen Beispiel. Wenn wir – jetzt nehme ich das Beispiel Münster – im Mietwohnungsbaubereich eine Förderung von 168.000 € und bei Eigentum von 138.000 € haben, aber auf diese Förderung von 168.000 € der Großinvestor noch einen Zuschuss von 42.000 € erhält, während der kleine Mann dort nichts bekommt, dann muss ich sagen, dass das die eigentliche Ursache für die schlechte Entwicklung im Eigentumsbereich ist.
Ich glaube, dass darauf überhaupt nicht eingegangen wird, und das ist ein bisschen das Problem.
Ich habe mir eben alle Beiträge angehört und dann versucht, noch einmal zu rekapitulieren. Dabei ist mir Folgendes durch den Kopf gegangen: Du hast das zu Recht angesprochen, lieber Dieter Hilser. Ich habe, wie du weißt, deine Meinung nicht immer geteilt. Wir haben aber, glaube ich, ordentlich zusammengearbeitet, und das war auch gut so. Nun scheidest du freiwillig aus.
Etwas Ähnliches – das ist aber trotzdem etwas anderes – kann ich in Bezug auf den Kollegen Ellerbrock sagen: Wir haben immer sehr gut und konstruktiv zusammengearbeitet. Wenn die anderen das, was wir erarbeitet hatten, immer übernommen hätten, wäre es noch viel besser gewesen. Dir sage ich also noch einmal schönen Dank für die Zusammenarbeit.
Ich habe dann eben noch einige weitere Wortbeiträge – von wem auch immer – gehört. Die will ich jetzt nicht alle ansprechen. Ich habe dann aber so bei mir gedacht: Wer von denen wird denn demnächst im Landtag sitzen oder der nächsten Landesregierung angehören? Ich habe Ihrem letzten Satz, Herr Minister Groschek, doch glatt entnommen, dass vielleicht sogar ein kleines Interesse vorhanden wäre, es zu tun. Da wir aber wissen, dass Rot-Grün im Mai – Gott sei Dank! – zugunsten des Landes ein Ende haben wird, sollten wir dann gemeinsam in den parlamentarischen Ruhestand treten. Wenn dann die Tä
tigkeit als Minister nicht mehr ansteht, ist das vielleicht auch ein guter Ausgleich für den Kollegen Groschek. – Einen schönen Dank.
Herr Klocke, Sie erzählen uns gerade, wie viel Eigentum erworben wird.
Gebaut und erworben wird. – Das mag für einen besserverdienenden Teil in Nordrhein-Westfalen durchaus auch gelten.
Für die Normalverdiener in Nordrhein-Westfalen, die eigentlich auf öffentliche Förderung angewiesen sind, sowohl im Eigentumsbereich als auch im Mietwohnungsbereich, haben Sie aber die Eigentumsförderung sowohl gegenüber den rot-grünen Zahlen von 2004 als auch gegenüber den schwarz-gelben Zahlen von 2009 um 97 % reduziert – nicht auf 97 %, sondern um 97 %. Das bedeutet: Wir haben gerade noch 2,5 % der Eigentumsförderung, die wir vor sieben, aber auch vor zwölf Jahren hatten.
Also noch einmal: Was wollen Sie tun, damit auch der Normalverdiener in der Lage ist, unter den von Ihnen verteuerten Rahmenbedingungen Grund zu erwerben und Eigentum für sich selber zu schaffen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab ein kleiner Hinweis: Meine Rede ist nicht in einem Ministerium für mich aufgeschrieben worden, sondern die geht von mir aus.
Seit über zehn Jahren führen wir eine Diskussion über den Lang-Lkw, den Rot-Grün immer als Gigaliner verunglimpft hat. Unter Minister Wittke gab es 2006/2007 eine Untersuchung mit Lang-Lkw bis 25,25 m Länge und einer Gewichtsbegrenzung, so wie sie heute gilt, von 40 t/44 t im Kombiverkehr. RotGrün hat diese Diskussion immer anders geführt, hat immer 60 t gefordertes Gewicht unterstellt, was wir nie gewollt haben, was auch die Speditionswirtschaft nicht gewollt hat. Unsere Straßen waren, sind und werden nicht für 60-Tonner gebaut sein.
Ich sage es einmal so: Bei der Gigaliner-Diskussion, so wie Sie sie geführt haben, ist Nordrhein-Westfalen offensichtlich als einziges bzw. als zweitletztes Land
übrig geblieben. Sie haben nicht zur Kenntnis genommen, dass unser Autobahnnetz die Fahrzeuge gut aufnimmt. Der Feldversuch 2006/2007 hat gezeigt, dass die Lang-Lkw keine zusätzlichen Schäden verursachen, dass sie wegen der reduzierten Abgase und des geringeren Erdölverbrauchs ökologisch sinnvoll sind. Kurzum: weniger Verkehr, mehr Rechtssicherheit.
Im Jahr 2010 gab es hier den großen Paradigmenwechsel. Minister Voigtsberger wusste gar nicht, was ein Lang-Lkw war. Der zuständige Staatssekretär Becker bekämpfte die Lang-Lkw über die 60-t-Diskussion. Kurzum: Nordrhein-Westfalen hat jede Beteiligung an weiteren Versuchen abgelehnt, die dann in der Zeit von 2012 bis 2016 vom Bund unter Beteiligung fast aller Länder durchgeführt wurden. Christof Rasche hat gerade noch einmal gezeigt, dass die kleine Teilrepublik Nordrhein-Westfalen außen vor war. Die wichtigen Länder wie Bremen waren auf jeden Fall dabei.
Ich meine, dass wir damals die falsche Lösung gefunden haben; denn zwei Lang-Lkw ersetzen nun einmal drei konventionelle Fahrzeuge. Es ist wichtig, dass wir dort weiter vorankommen.
Den Paradigmenwechsel aus dem Jahr 2010 haben wir angesprochen. Der jetzt vorliegende Antrag der FDP ist – auch bezogen auf die Anhörung im Jahr 2014 – gut und zustimmungsfähig. Er hebt die Bedeutung des Bundesfeldversuches hervor, begrüßt die Lösung von Bundesminister Dobrindt zum 1. Januar 2017 und fordert natürlich zu Recht, dass sich Nordrhein-Westfalen anschließt.
Dann möchte ich noch einen Hinweis zu dem Entschließungsantrag geben, der heute neu auf den Tisch gekommen ist. Rot-Grün hat offensichtlich doch noch gemerkt, dass sie seit zehn Jahren auf der falschen Spur sind, aber, wie bei allen wirtschaftlich relevanten Entwicklungen, zu spät. Ideologie statt Vernunft! Die durchgrünte Gesellschaft, Herr Minister, hat auch da eine Rolle gespielt. Wir stehen beim Wirtschaftswachstum ebenso wie beim Entschließungsantrag hintan. Wir sind das 14. von 16 Ländern, das hierzu etwas unternehmen will.
Seit dem 1. Januar fährt der Lang-Lkw im Regelverkehr, allerdings um uns herum. Wir müssen sicherstellen, dass wir auf Dauer zu einer besseren Lösung für Nordrhein-Westfalen kommen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! In aller Kürze: Sie reden davon, Güterverkehr auf die Bahn statt auf die Straße zu bringen; das ist richtig, Herr Minister. Wir reden hier aber über Volumen, wir reden nicht über Massen. Insofern ist die Situation da eine andere.
Ich denke, dass die Fraktionen, die von 2007 bis 2017 hier immer die gleiche Position vertreten haben, heute erfahren, dass dieser Weg der richtige Weg ist und dass die grundsätzlichen Bedenken, die Rot und Grün hier äußern, eigentlich nur ein Vertuschen der Tatsache sein soll, dass man die Entwicklung in den letzten zehn Jahren verschlafen hat. – Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Klocke. – Sie sprachen gerade eine Ausweitung dieses Gremiums – Bündnis für Infrastruktur – an, wobei auch Minister anderer Parteien beteiligt sein sollten. Im Moment, zumindest bis Mai, könnten das bestenfalls grüne Minister sein.
Meine Frage: Ist es absichtlich oder unabsichtlich unterblieben, bei Gründung dieses Bündnisses für Infrastruktur auch die Grünen und die grünen Minister zu fragen, sich von Anfang an bei diesem Gremium zu beteiligen?
Schönen Dank, Herr Präsident. – Zwei Minister wurden über „vorwärts“ gebucht, ohne dass sie gemerkt haben, dass sie gebucht wurden.
Frage: Finden ansonsten in der Landesregierung auch Gespräche statt, bei denen man nicht weiß, worum es geht? Denn: Da wird man ja auch irgendwohin eingeladen und weiß nicht, worum es geht.
Herr Minister LerschMense, Sie haben vorhin mitgeteilt, dass den Ministern klar wäre, dass sie keine Vorteile und insofern auch keine Honorare nehmen dürften für Vorträge in
ihrem Regierungstun, und es deshalb nicht notwendig gewesen wäre, dass die Ministerpräsidentin Regeln für das Kabinett insgesamt vorgibt.
Vor dem Hintergrund, dass andere Regierungsmitglieder – auch der Bundesregierung; der Name Steinbrück ist eben schon gefallen – relativ zeitnah nach dem Regierungshandeln doch Vorträge gegen Entgelt gehalten haben, hätte es ja vielleicht doch die Notwendigkeit gegeben, klare Vorgaben zu machen. Andersherum gefragt: Wäre es nicht notwendig gewesen, sicherzustellen, dass in keinem Fall Mitglieder des Kabinetts Vorteile für die Parteikasse durch ihre Tätigkeit erwerben?
Schönen Dank dafür. – Sie haben gerade vorgetragen, dass im Zeitraum 2005 bis 2010 oder – ich mache es einmal präziser – von 2006 bis 2010 weniger Mietwohnungsbau als heute gefördert worden ist.
Deshalb meine Frage: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass in den Jahren 2006 bis 2010 jedes Jahr mehr Mietwohnungsbau gefördert wurde als in den Jahren 2011 bis 2014?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorhin war die Rede davon – ich glaube, es war Herr Rüße, der davon sprach –, dass das Münsterland eine wirtschaftlich erfolgreiche Region sei. Er hätte das konkreter sagen sollen. Nicht dank Rot-Grün,
sondern trotz Rot-Grün.
Wenn wir noch Regionen in Nordrhein-Westfalen haben,
die dafür sorgen, dass der Durchschnitt nur eine Null ist und keine negative Zahl, dann sage ich: Dann ist das ja gut und verbessert letztlich indirekt sogar Ihre Bilanz.
Dann gab es Diskussionen über Bürgerbeteiligung. Also, wir sind sehr dafür:
transparent, offen.
Wer hat denn diesem Parlament die Streichung der 80 Bundesverkehrswegeplanvorhaben in der Begründung vorenthalten? Das war doch nicht Schwarz oder Gelb oder wer auch immer, das war doch RotGrün.
Noch einmal: Wir sind sehr dafür, umfassend zu informieren, viel transparenter, als das bisher der Fall ist. Aber wir sagen auch: Entscheiden müssen gewählte Parlamente und nicht klageberechtigte Verbände.
Da wird doch das Pferd verkehrt aufgezäumt.
Dann war die Rede von Windkraftbau in SchleswigHolstein und Niedersachsen. Ich will einmal schauen, wie das mit der Nichteinspeisung, mit den nicht fertigen Stromtrassen ist. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir Rot-Grün in Niedersachsen, in Hamburg,
in Schleswig-Holstein, in Nordrhein-Westfalen,
und wir bekommen trotzdem keine einzige Trasse fertig.
Ich sage noch etwas dazu. Sie sprachen vorhin an, Herr Hovenjürgen würde eine lokale Sicht der Dinge bei dem einen oder anderen Projekt bringen.
Also, die Summe Ihrer falschen Politik ist die Ansammlung all dieser aus lokaler Sicht falschen Herangehensweisen. Wir werden vielleicht heute im Laufe des Tages auch noch ansonsten darüber sprechen.
Im Übrigen, dass die CDU das alles nur ökonomisch sieht – dazu sage ich Ihnen das einmal: Ich komme aus der fahrradfreundlichsten Stadt ganz Deutschlands, und das ist sie deshalb geworden, weil sie sich aufgrund einer ökonomischen Stärke auch den Fahrradwegbau hat leisten können. Ich glaube, das sind die Dinge, wie man sie sehen muss.
Wir müssen sehen, dass Nordrhein-Westfalen 2004 bis 2009 überdurchschnittlich gewachsen ist. Ab
2010 kommen wir gerade noch auf 60 % des Bundesdurchschnitts.
Wir müssen einmal über Gründe reden, und das sind im Wesentlichen zwei. Das ist regional eine wesentlich zu geringe Selbstständigen-Quote, und das ist das „vergrünte“ Planungsrecht mit fehlenden Flächen. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück. Dass Herr Groschek vier Jahre gebraucht hat, um zu dem Ergebnis zu kommen, uns jetzt zu erklären, dass die „Durchgrünung“ nun zu weit geht, war etwas lang. Ich sage aber: Besser nach vier Jahren als gar nicht.
Insofern ist es ja in Ordnung, dass es jetzt so kommt. Ich frage mich allerdings: Er war ab 2000 Landtagsabgeordneter, ab 2002 Generalsekretär. Also, die „Durchgrünung“ fand auch schon vor 2005 statt. Da hat die damalige Umweltministerin den Regionalplan Münsterland nur zu 50 % genehmigt. Das Neunauge hat über 15 Jahre zu Verzögerungen beim Flughafen Münster/Osnabrück in der Planung geführt.
Wenn Sie sagen, jetzt könnte gebaut werden – das ist doch die große Lachnummer. Sie haben doch gleichzeitig gedroht: Wenn gebaut wird, ist die Nachtflugmöglichkeit weg. Das heißt, Sie haben dadurch, wie Sie den Nachtflug definiert haben, quasi auch darüber entschieden, wie ansonsten zu verfahren war.
Dann erinnere ich mich noch aus der Zeit an dieses tolle Gewerbegebiet in Aachen.
Da waren meine früheren Berufskollegen mit Vermessungsstäben unterwegs, haben Löcher in die Erde gemacht, und plötzlich waren das die Löcher, in denen angeblich die Hamster zu Hause waren.
Also noch einmal: So wurde Ihrerseits schon Politik bis 2005 gemacht, und ab 2010 ging es doch genauso weiter: Planungsstopp für 78 Bundesfernstraßenprojekte, Halbierung der Ausgaben für Planungsleistungen von 2010 auf 2012, und 100 Bauingenieure weniger von 2010 bis 2013.
Herr Groschek, nachher haben Sie das ja ein bisschen korrigiert. Aber bleiben Sie erst einmal bei den Zahlen, die Sie und Ihr Vorgänger in den ersten Jahren produziert haben. Dann war Planungsstopp. 2014 haben Sie ja gemerkt, dass es so nicht weiterging.
Im Übrigen: Da war doch Chaos im Verkehrsministerium. Vorher sind da doch die Ordner durch den Saal
geflogen. Der eine oder andere von den Ordnerwerfern sitzt ja jetzt auch in diesem Saal. Er soll sich hier einmal hinstellen und uns erklären, warum er damals die Ordner geschmissen hat.
Nächster Punkt: Sie haben 17 Projekte von den damals eingestampften dann wieder ans Tageslicht geholt, als Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, nun doch im Mai 2016 den neuen Bundesverkehrswegeplan von Minister Dobrindt zu loben. Darin waren 17 Maßnahmen enthalten, die Rot-Grün 2011 alle plattgemacht hatte. Das war die große Auferstehung dieser 17 Projekte. Falls es notwendig ist, können wir sie auch alle noch vorlesen. Die Zeit ist nur dafür nicht da.
Nochmals: Der grüne Koalitionspartner hat da schon eine ganze Menge gemacht.
Nächster Punkt: die fehlenden Ausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächen. Der Kollege Hovenjürgen hat es gesagt. Ich könnte das im Weiteren auch noch vertiefen.
Nächster Punkt: das Verbandsklagerecht. Natürlich ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, und zwar in erheblichem Umfang, für Juristen. Aber die anderen 99 % der Bevölkerung können nichts machen und können die Entscheidung nicht voranbringen. Das ist doch die Wirklichkeit, in der wir uns hier bewegen. Wir haben eine Verrechtlichung des Planungsrechts in einem solchen Maße, dass es gar nicht weitergeht.
Uns fehlt das Bauland. Wir diskutieren über die Mietpreisbremse. Aber wir müssten aber über fehlendes Bauland zu vertretbaren Preisen für unsere Bürger sprechen.
Sie sind doch Teil einer Koalition, Herr Groschek, für die es wichtig ist, dass der Wisent wieder in unser Land geholt wird und dass die Wölfe wieder eingebürgert werden – übrigens auch das Nichtmähen von Wiesen als ökologische Vorgabe. Nunmehr sorgt das Jakobskreuzkraut dafür, dass Schafe und Pferde verenden. Auch das ist ein Ergebnis rot-grüner Politik, über die wir einmal reden müssen.
Wir kriegen den Rhein nicht vertieft.
Nochmals: Uns fehlt über die Hälfte des Wohnungsbaus.
Kurzum: Wir haben eine falsche Politik in NordrheinWestfalen. Wenn Sie jetzt erkannt haben, dass die Vergrünung ein Ende finden sollte, dann setzen Sie sich auch durch! – Schönen Dank.
Herr Minister, Sie sprachen auf der einen Seite an, dass Flächen erst, wenn ich das richtige verstanden habe, ab etwa zehn Hektar in ihren Veränderungen so planungsrelevant wären, dass sie im Regionalplan separat aufgeführt werden müssten. Auf der anderen Seite haben wir
inzwischen ein OVG- oder VG-Urteil – das müsste ich nachsehen – in Sachen Stadtlohn, wo es um 20 Meter geht, also quasi um Parzellenschärfe, aus dem Regionalplan.
Zweitens sprechen Sie die Bereichsunschärfe auch in der Frage von Einzelfallbeurteilungen an. Nun haben Sie für ein Hotel in Billerbeck erklärt, wie das zu handhaben ist. Sie haben aber noch nicht erklärt, wie es nach der landesplanerischen Stellungnahme, die es zum Fall Coesfeld mit 0,5 ha für eine Kindertagesstätte zwischen zwei Wohngebieten oder für einen durch Bauleitplanung bereits festgelegten Siedlungsbereich „Landmaschinen Stade“ in Dülmen gibt, wo es um eine Erweiterung eines planungsrechtlichen festgelegten Standortes geht, weitergehen soll.
Insofern meine Frage: Müsste es nach der allgemeinen Antwort „Unter zehn Hektar geht eigentlich alles“ im Ergebnis dann also heißen: „Das geht hier auch“?
Herr Minister, schönen Dank für Ihre Ausführungen. Ich versuche, das ein bisschen in Übereinstimmung mit dem Brief zu bringen, der mich aus Dülmen erreicht hat. Ich zitiere jetzt zwei Sätze daraus:
Somit ist eine Bauleitplanung zur Erweiterung des Landmaschinenreparaturbetriebs Stade nur im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalplans möglich.
Jetzt lasse ich einige technische Details weg und komme dann zu dem entscheidenden Ergebnis:
Da alle drei im LEP-Entwurf genannten Ausnahmen im Bereich des Landmaschinenbetriebs nicht zum Tragen kommen, ist eine Regionalplanänderung mit entsprechender Neudarstellung eines Betriebs für gewerbliche und industrielle Nutzung nur dann möglich, wenn ein direkter Anschluss des Standorts Stade an einen vorhandenen regionalplanerischen Siedlungsbereich erfolgt.
Nun ist der Standort Stade bisher räumlich nicht besonders weit, aber doch vom Siedlungsbereich – ich werde präzise – Dülmen-Buldern entfernt. Hier steht drin: Wenn das nicht direkt an die Ortslage Buldern kommt, stimmen wir landesplanerisch nicht zu – mit Verweis noch einmal auf den LEP. Das steht im Widerspruch zu dem, was Sie gerade gesagt haben.
Wenn wir da wären und das immer so gehandhabt würde, hätte ich kein Problem. Ich versuche nur, den Unterschied aufzudecken zwischen dem, was den Menschen mitgeteilt wird, und dem, wie Sie es jetzt rechtlich interpretieren. Können Sie das vielleicht noch etwas vertiefen?
Schönen Dank. – Herr Minister, Sie sprachen vorhin an, dass alle diese Verfahren einschließlich der Regionalplanänderung in einem Parallelverfahren durchgeführt werden könnten. Das ist theoretisch richtig. Ich kenne das in wei
ten Bereichen auch bei Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungsplänen. Da ist es durchaus so üblich.
Eine Anwendung des Parallelverfahrens würde aber voraussetzen, dass die Regionalplanungsbehörde – im Einvernehmen mit dem Gesetz –, der Regionalrat und die Kommune alle drei à priori das Gleiche wollen. Jetzt nehme ich einmal das Beispiel hier in Coesfeld, wo die Bezirksregierung mitteilt:
„Vor dem Hintergrund kann die vorgesehene Fläche nicht als Teil des Siedlungsraums interpretiert werden. … Aktuell halte ich jedoch eine Regionalplanänderung zur Realisierung der gewünschten Bauleitplanung nicht für angezeigt.“
Das heißt: Wir haben hier erst einmal einen Dissens – ob er sich beilegen lässt, bleibt offen – zwischen beabsichtigter Landesplanung und beabsichtigter kommunaler Planung. Das führt automatisch dazu, dass das Parallelverfahren gerade nicht stattfinden kann.
Deshalb meine Frage – wir reden nur über 0,5 ha auf einem blanken Acker, da ist nichts mit Naturschutz –: Warum ist es bei solch geringen Abweichungen nicht möglich, dass die Kommune à priori – auch in Ausübung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung – in ihrer kommunalen Herangehensweise eine solche Priorität setzt, dass eine Regionalplanänderung nicht erst abgewartet werden muss?
Herr Minister, eigentlich hatte ich vor, mich für eine Antwort zu bedanken. Das würde allerdings voraussetzen, dass zumindest ansatzweise versucht worden wäre, meine gestellte Frage zu beantworten. Außer ein paar belehrenden Fakten habe ich die Frage nicht beantwortet bekommen. Ich lese sie Ihnen noch mal vor:
„Wieviel Euro pro Einwohner weniger an Einnahmen darf eine in den Stärkungspakt zahlungspflichtige Gemeinde“
ich habe die Beispiele Heek und Billerbeck genannt –
„(sogenannte reiche Gemeinde) haben als eine Gemeinde, die aus dem Stärkungspakt Zuschüsse erhält (sogenannte arme Gemeinde)?“
Nochmals: Ich habe eine präzise Frage gestellt. Sie haben mir einen großen Vortrag gehalten, was denn angeblich rechtens wäre oder auch nicht. Noch einmal die ganz schlichte Bitte an Sie: Wie groß darf denn der Unterschied sein?
Herr Minister, nochmals: Ich hatte eigentlich weniger Interesse daran, vorgetragen zu bekommen, wie das GFG funktioniert. Als jemand, der der ifo-Kommission von 2008 bis 2010 angehört hat, traue ich es mir selbst zu, das beurteilen zu können.
Ich hatte schlicht und einfach die Frage gestellt, wo denn bei den Finanzen die Grenzen sind. Wenn Sie davon sprechen, dass die Bedarfe sehr unterschiedlich sind, dann sage ich: Erst einmal sind bei allen Kommunen plus Kreis – dies gilt für die kreisangehörigen – und bei den kreisfreien Städten die Aufgaben alle gleich. Ob die Fallzahlen gleich sind, ist ein anderes Thema.
Deshalb muss mir einmal jemand erklären – ich ziehe einmal den Vergleich zum Verdienst –, warum jemand, der 1.240 € netto verdient, einen Teil seines Gehalts nehmen muss, um jemandem, der 1.970 € netto verdient, finanziell zu unterstützen. Diese Frage habe ich eigentlich gestellt, und die wollte ich von Ihnen beantwortet haben.
Ich wollte weniger das GFG diskutieren, zumal der Zentralitätsansatz und der Ansatz für großflächige Kommunen nicht einmal zu 100 € Unterschied bei den hier angetroffenen Kommunen führen würde. Deswegen spielt es eigentlich dort keine Rolle.
Deshalb noch einmal die Frage: Warum können Kommunen, denen pro Einwohner nur 1.200 € zur Verfügung stehen, so viel Geld sparen, um einer anderen Kommune, der pro Einwohner 1.970 € zur Verfügung stehen, dieses Geld auch noch zukommen zu lassen?
Das ist etwas, was uns beide miteinander verbindet. Es ist meine letzte Wahlperiode in diesem Hause und Ihre letzte Wahlperiode als Minister.
Wir können ja hinterher in Ruhe einen Kaffee trinken gehen. Dass ich dann nicht mehr hier bin, ist vielleicht wirklich ein Fehlen. Dass wir dann nicht nur Sie nicht mehr haben, sondern überhaupt keinen sozialdemokratischen Verkehrsminister mehr, täte dem Lande aber gut.
Aber jetzt zur Frage: …
Sie hatten gerade zu Recht das Thema „Klagemauer/Planungsdschungel“ angesprochen. Warum begegnen Sie dem nicht ganz einfach, indem Sie mit den Willigen hier im Hause zusammen das Verbandsklagerecht kurzfristig beseitigen?
Herr Minister, Sie haben uns nun ja vorgetragen, dass bereits in 2014 – eigentlich abweichend von den Positionen der Bundesregierung – Konsens darüber bestand – ich sage das einmal so –, von der EnEV 2014, insbesondere aber von der EnEV 2016 abzuweichen. Wenn ich weiter richtig verstanden habe, hätte Sie lediglich das Hören auf die Bundeskanzlerin abgehalten, das auch zu tun. Also sonst hören Sie auch nicht so sehr auf die Bundeskanzlerin. Deswegen kann das nicht so sein.
Also meine Frage lautet: Was hindert Sie – abgesehen vom Koalitionspartner – noch daran, die hier vorgeschlagene unbürokratische Befreiung wie in Hessen auch in Nordrhein-Westfalen vorzunehmen?
Schönen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe jetzt – ich habe nicht genau mitgezählt, habe irgendwann aufgehört zu zählen – etwa 15 ganz tolle Einzelleistungen vorgetragen bekommen, die zu Staureduzierungen in Nordrhein-Westfalen geführt haben bzw. führen sollen. Ich habe die alle saldiert und war eigentlich zu dem Ergebnis gekommen: Da müssten wir ja ziemlich nah bei null Stau sein.
Nun hatte vor einer Viertelstunde der Kollege Rasche vorgetragen, dass sich seit 2012 die Staus verdoppelt hätten.
Frage jetzt: Ist das, was Herr Rasche mit der Verdopplung der Staus aufgezählt hat, richtig? Oder es ist richtig, dass die Summe dieser Maßnahmen, die Sie jetzt gerade aufgezählt haben, quasi schon zu einem staufreien NRW geführt hat?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hausmann hat ja gerade bei der Rede von Herrn Ott auf den Sozialistischen Weltkongress 1972 hingewiesen. Herr Groschek, Sie waren besser. Das war 1980, also etwas frischer. Die Jahreszahl 1980 zu erwähnen, ist aber auch etwas schwierig.
Dann gab es noch eine Anmerkung von Herrn Ott zum Thema LEG. Ich will das noch einmal in Erinnerung rufen: Im Jahr 2003 hatte die damalige rot-grüne Landesregierung einen Teilverkauf der LEG bereits in den Haushalt eingestellt. Da würde ich mal hineingucken. Im Übrigen wurde die LEG damals von ehemaligen Ministerialbeamten der rot-grünen Landesregierung geführt. Dass die Staatsanwaltschaft in den Jahren 2004 und 2005 Dauerbesucher bei der LEG war, ist offensichtlich verdrängt worden. Ich will es noch einmal in Erinnerung rufen.
Ich komme zum eigentlichen Antrag. Da wird verstärkt auf die Metropolregion Rhein-Ruhr mit den zwölf Millionen Einwohnern hingewiesen. Das mag ja richtig sein; aber offensichtlich interessieren RotGrün die anderen 5,7 Millionen Einwohner des Landes Nordrhein-Westfalen nicht.
Wir kommen zu dem Ergebnis – dazu kommen Sie ja im Prinzip auch –, dass wir kurzfristig allein wegen der Flüchtlinge einen Neubaubedarf von rund 120.000 Wohnungen – jährlich sind das so etwa 40.000 – haben werden. Bei 280.000 Wohnungen, die wir generell brauchen – ich will das auch auf vier Jahre verteilen –, geht es derzeit – auch da haben wir sogar ein und dieselbe Meinung – um etwa 120.000 neue Wohnungen, die wir in NordrheinWestfalen jährlich brauchen. Das ist wesentlich
mehr; es ist fast das Dreifache von dem, was im Jahr 2015 gebaut worden ist. Darauf komme ich aber gleich noch einmal zurück.
Ich muss erst einmal die Frage stellen: Wer soll eigentlich die Wohnungen bauen? Ich gucke einmal in den Abschlussbericht der Enquetekommission
„Wohnungswirtschaftlicher Wandel“. Wen haben wir da als Akteure? Wir haben im Wohnungsbau die Akteure, die für sich selber bauen bzw. Eigentum erwerben. Die werden bei Rot-Grün ausgeblendet. Man hat sie nicht im Visier. Fast 40 % der Wohnungen werden von den Kleinakteuren gebaut. Auch die hat man weniger im Visier.
Von den verbleibenden 22 % entfallen nur 15 % auf die großen privatwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Betriebe. Dabei handelt es sich zum Beispiel um solche wie die Vonovia Kurzum: Die werden es auch nicht machen.
Sie sprechen in Ihrem Antrag davon – gerade hat Frau Philipp das auch noch einmal vorgetragen –, dass die Förderung in 2015 gegenüber 2014 um 37 % gestiegen sei. In aller Klarheit sage ich Ihnen – das habe ich aber schon einmal getan – jetzt: Das erinnert mich an die Produktionsschlachten in der DDR. Karl-Eduard von Schnitzler hatte auch in jedem Jahr 37 % mehr als im Jahr zuvor.
Gucken wir uns einmal die realen Zahlen an: RotGrün hat im Jahre 2004 16.000 Wohnungen gefördert. Schwarz-Gelb förderte im Jahr 2009 14.300 Wohnungen. Jetzt kommen wir zu den Leistungsträgern Rot-Grün heute: Im Jahre 2013 gab es eine Wohnraumförderung von Rot-Grün, die insgesamt 4.200 Wohnungen umfasste. 2014 waren es 4.500 Wohnungen. 2015 gab es eine Wohnraumförderung – mit viel Tilgungsnachlässen; darauf komme ich auch gleich noch einmal – von 5.900 Wohnungen.
Kurzum: Die Förderung von 2013, 2014 und 2015 war zusammen genommen gerade einmal so hoch, wie Ihre Förderung im Jahr 2004 war. Das ist die Faktenlage. Wenn Sie etwas anderes behaupten, können wir dazu eine kleine Wette machen, ob dem so war und so ist.
Die eigenen Daten der NRW.BANK …
Ja.
Selbstverständlich.
Herr Ellerbrock, ganz kurz: In den Jahren 2004 – das gilt auch für 2009 und 2010 – wurde mehr bzw. genauso viel in einem Jahr gefördert wie in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zusammen, wobei ich noch darauf hinweisen möchte, dass es 2009 eine Mietwohnungsbauförderung gab, die um über 1.000 Mietwohnungen höher lag als die im Jahr 2015 unter Rot-Grün. Ich sage das, damit das einmal klar ist
und es nicht mit dem Verdrehen der Fakten so bleibt. Kurzum: Beim Wohnungsneubau in
Deutschland liegt Nordrhein-Westfalen um 20 % unter dem Bundesdurchschnitt.
Kurzum: Wenn wir nicht zu einer anderen Wohnraumförderung gelangen, werden wir die Dinge des Lebens nicht geregelt bekommen. Wir brauchen eine neue AfA darüber. Sie ist viel wichtiger als die Frage der sozialen Wohnraumförderung, denn das Mengenproblem mit den 120.000 Wohnungen muss gelöst werden.
Das Wichtigste ist Eigentum auch in Arbeitnehmerhand, aber die haben Sie noch nie interessiert.
Zum Thema „Planungsrecht“, Sie haben es eben beim Bereich des Straßenbaus angesprochen: Ich kann nur sagen, dass das Planungsrecht im gesamten Wohnungsbaubereich derart kompliziert geworden ist, weshalb auch die Bebauungspläne nicht fertig werden. Ob das Verbandsklagerecht
diesbezüglich dienlich war, kann man auch mehr als hinterfragen.
Wir haben fast eine Verdoppelung der Grunderwerbssteuer. Kurzum: Wir sind in einer Situation, dass es kaum weitergeht. Zudem werden Grundstücke bei der derzeitigen Niedrigzinsphase auch nicht verkauft. Wenn ich für mein Geld keine Zinsen erhalte, aber gleichzeitig die Grundstücke, die dort unbebaut liegen, um 3 %, 4 %, 5b% 6 % jährlich mehr wert werden, muss man sich nicht wundern, dass sie nicht auf den Markt kommen. Man muss auch etwas für die Psychologie tun – die Mietpreisbremse, die Kündigungssperrfristenverordnung, die Kappungsgrenzen,
alles, was gegen die Eigentümer wirkt.
In einem Brief dieser Tage aus meinem Wahlkreis wird sich über die Änderung des § 246 Baugesetzbuch – nur für drei Jahre – beschwert. Danach werden für drei Jahre Behelfseinrichtungen gebaut, die aber nach neuer Interpretation, nach neuem Erlass aus Ihrem Hause nicht wenigstens sechs Jahre genutzt werden können, damit sie sich halbwegs rentieren. Das zeigt, dass diese Landesregierung für Wohnungsbauer gar nichts übrig hat.
Nachdem die Klassenkampfrhetorik jetzt vorbei ist, versuche ich es ganz einfach mit einer ganz praktischen Frage. Herr Minister, Sie sprachen eben an, in welchen Kommunen wie viel für Radwege getan wird. Können Sie sich eigentlich vorstellen, dass die beiden Parteien, die hier eine Koalition bilden,
noch, völlig korrekt –, vor Ort dagegen sind, dass die Kommunen Flächen erwerben, um überhaupt Radwege zu bauen? Das heißt, es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen den Ansprüchen, die hier geäußert werden, und dem, was sie zu Hause tun.
Es ist nett, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – In Ihrem Wortbeitrag haben Sie schon wieder falsche Zahlen genannt. Noch einmal: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung im Jahre 2009
90 Millionen € zur Verfügung gestellt hat und dass das im Übrigen im Durchschnitt
wesentlich mehr war, als Sie heute für den Neubau ausgeben?
Herr Minister, nachdem Sie uns gerade erklärt haben, wie SchwarzGelb die Polizei kaputtgespart hat:
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass zur Regierungszeit Steinbrück die Anzahl der Polizeianwärter in den Jahren 2003, 2004, 2005 auf 500 pro Jahr zurückgefahren wurde und erst unter Schwarz-Gelb wieder auf 1.000 erhöht worden ist?
Herr Klocke, Sie sprachen vorhin davon, dass die Wohnungen dort gebaut werden müssen, wo sie gebraucht werden. Das ist schon einmal ein Erkenntnisgewinn, den ich ausdrücklich begrüße. Gebraucht werden die Wohnungen insbesondere da, wo der Zensus uns gesagt hat, dass wir einen Leerstand von unter 3 % haben. Dort haben wir keinen ausgeglichenen Markt.
Außerdem stellen Sie das Thema „Eigentum“ so dar, als ginge es um irgendwelche – ich weiß nicht, welche – reichen Leute. Meine Frage ist schlicht und einfach: Menschen, die ein durchschnittliches Einkommen haben, beispielsweise der Facharbeiter, bekommen doch auch bei niedrigen Zinssätzen das Eigentum gar nicht finanziert. Sie bekommen zwar die ersten 60 % finanziert und können den Eigenanteil von 15 % vielleicht auch noch aufbringen. Alles, was zwischen 60 % und 85 % liegt, bekommen sie aber nicht finanziert.
Nächste Frage zu der Form, wie Sie mit Wohnungsförderung umgehen – ich komme gleich noch einmal darauf –: Wir werden in diesem Jahr 45.000 Wohnungen in Nordrhein-Westfalen bauen. Das sind 0,5 % oder 5 ‰ unseres Wohnungsbestandes. Das heißt: Wenn alle Wohnungen 200 Jahre alt werden, bekommen wir gerade einmal den Ersatz für das, was wir hatten – ohne eine einzige zusätzliche Wohnung.
Dann wird auf das tolle Ergebnis der Wohnraumförderung durch Rot-Grün abgestellt.
Ich bin nach einem weiteren Satz fertig; Entschuldigung. – Bei den unter 4.000 Wohnungen, die Sie jetzt gefördert bekommen, sowohl im Miet- als auch im Eigentumsbereich, sind Sie bei weniger als der Hälfte von dem, was unter Schwarz-Gelb bis 2010 und unter RotGrün bis 2005 da war.
Herr Minister, Sie haben uns gerade erklärt, welche Steigerungen es im Wohnungsbau von 2014 zu 2015 gibt. Diese Zahlen sind noch nicht belegt, aber Sie haben es präventiv schon einmal vorgetragen. So sind wir das auch gewohnt.
Erstens. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Wohnraumförderung des Jahres 2015 im Mietwohnungsbau – ich hätte fast „nur ein Bruchteil“ gesagt – deutlich unter 100 % des Mietwohnungsbaus beispielsweise der Jahre 2008, 2009 und 2010 unter Schwarz-Gelb beträgt?
Zweitens. Sind Sie des Weiteren bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Eigentumsförderung mit 445 Einheiten des Jahres 2010 gerade mal 5 % Ihrer eigenen Wohnraumförderung von 2004 beträgt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche,
die vorgegebenen drei Minuten deutlich zu unterschreiten. Ich gebe die Erklärung gleichzeitig im Namen des Kollegen Tenhumberg ab.
Wir haben 128 Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen. Sie sind eigentlich unter Beachtung gesetzlich weiterer Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Verwaltungsgrenzen, gleich groß aufzuteilen. Es sind im Übrigen genau doppelt so viele wie Bundestagswahlkreise.
Um meine Ausführungen nicht in die Länge zu ziehen, will ich das Augenmerk auf zwei Regionen richten.
Dem Münsterland stehen nach der Einwohnerzahl 12,03 Wahlkreise zu, und zwar aufgrund der positiven Einwohnerentwicklung der vergangenen Jahrzehnte. Das Münsterland hat aber nur elf Wahlkreise. Der Stadt Duisburg stehen 3,3 Wahlkreise zu. Sie hat aber vier. Mehrere angrenzende Wahlkreise haben ebenfalls eine unterdurchschnittliche Bevölkerungszahl. Anstatt, wie es die Einwohnerzahlen zeigen, Duisburg einen überzähligen Wahlkreis wegzunehmen und dem Münsterland den zwölften Wahlkreis zuzugestehen, wie es im Übrigen bis 2000 auch der Fall war, wird so lange an den Wahlkreisgrenzen auch über Kreisgrenzen hinaus hin- und hergeschoben, bis die einzelnen Defizite in den Wahlkreisen unter den gesetzlich vorgegebenen 20 % liegen.
Nun haben wir heute Morgen den Kollegen Stinka im Landtag verpflichtet. Bei der Beratung über die Wahlkreiseinteilung hat er als Generalsekretär reine SPD-Positionen vertreten, um der Stadt Duisburg die vier Wahlkreise zu erhalten, die ihr ja aufgrund der Einwohnerzahl nicht zustehen. Auch von einem neuen Landtagsabgeordneten aus dem Münsterland erwartet die Bevölkerung, dass er die berechtigten Interessen der Region wahrnimmt und sich dafür einsetzt, aber bei der SPD kam immer erst die Partei, und dann kamen die Interessen der Region.
Ich kann nur sagen: Diesem Wahlgesetz stimmen wir nicht zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz zwei Richtigstellungen: Sie sprechen von der abgebauten Personalmenge zuzeiten der CDU/FDP-Koalition. Das waren 620 Mitarbeiter: Verwaltungsangestellte, Straßenwärter – viele Leute. Dass aber von 2010 bis 2014 unter Rot-Grün 100 Stellen für Bauingenieure abgebaut worden sind, von denen Sie dann in 2014 mit einem halben Jahr Verzögerung 20 wieder eingestellt haben, das gehört auch zur ganzen Wahrheit dazu.
100 weniger und 20 mehr – da bleibt ein Malus von 80.
Letzte Anmerkung von mir: Bei dem, was Sie an Planungsreserven angemeldet haben – ich verweise auf Ihre Vorlage 16/3128 –, nämlich Ortsumgehung Barntrup – in Ihrer eigenen Planung nicht enthalten –, Ortsumgehung Münster, haben Sie doch gesehen: Wenn Sie vollziehbares Baurecht liefern, bekommen Sie auch Geld. Aber Sie müssen erst einmal vollziehbares Baurecht liefern.
Wenn Sie von den 22 Brückenprojekten mit einem Volumen von 861 Millionen € sprechen, dann müssen Sie auch sehen: Da fehlt das vollziehbare Baurecht und nicht das Geld des Bundes. Machen Sie Ihre Arbeit, schaffen Sie Baurecht, dann werden Sie Geld des Bundes bekommen. Und schaffen Sie zudem eine Planungsreserve, damit das auch wirklich funktioniert. – Schönen Dank.
Herr Priggen, Sie hatten gerade „indirekt zum Rechtsbruch aufgefordert“ in Richtung Herrn Laschet gesagt. Ich hatte aus der Diskussion, die wir vorgestern hatten, und der Art, wie – teils wahr, teils weniger wahr – Fragen beantwortet worden sind, den Eindruck, dass versucht wurde, Recht zu finden,
um die Verträge zu unterlaufen. Meine Frage daher: Stellt sich die Frage,
wie man Recht bewegt, nicht gerade, weil von dieser Landesregierung und von Minister Remmel etwas gesucht wurde, um auf jeden Fall den Kauf durch den Kreis Recklinghausen kaputtzumachen?
Herr Minister, wenn man Ihren Ausführungen folgt, fällt einem erst einmal auf: Nach Recht und Gesetz wie in DattelnWaltrop? Dann ist einem ja angst und bange. Aber jetzt unterstelle ich mal, dass Sie es wirklich so meinen würden.
Muss man denn dann nicht, wenn man vom Bund fordert, ein Konzept zu machen – zu Recht –, erst einmal selber definieren und das auch vortragen, welche Forderungen und Ansätze man gegenüber
dem Bund hat? Muss man also nicht vorher selber in einem Vorkonzept – von mir aus; ich lasse das offen – sagen, was man vom Luftverkehr für sein Land erwartet, und das dem Bund zur Verfügung stellen, damit diese Dinge dann auch mit abgewogen werden, und nicht warten, bis der Bund irgendwas in die Welt setzt, sodass man nachher nur noch sehr schwer nacharbeiten kann?
Herr Präsident! Dem Wunsch komme ich gerne nach. – Der Standort Datteln/Waltrop ist im LEP ausgewiesen, und er ist im Regionalplan ausgewiesen. Es ist ja, jetzt dargestellt durch den Käuferwillen, auch Absicht eines kommunalen Käufers, diese Fläche bevorratend zu erwerben.
Eigentlich müsste man vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass, wenn es in der ganzen Linie vom Land bis in den kommunalen Bereich so vorgesehen ist, jeder der Beteiligten, so auch das Land, versucht, ein solches Vorhaben zu unterstützen, insbesondere um den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.
Meine Frage: Ist Ihnen bei der Genehmigung von Kaufverträgen – landwirtschaftliche Fläche – ein Fall bekannt, bei dem eine Landesregierung versucht,
durch Erschweren bei der Genehmigung ein Projekt, das durchgehend gewollt ist, zu verhindern?
Herr Minister, Sie hatten uns gerade auf die von mir gestellte Frage mitgeteilt, dass das erstmals der Fall wäre, dass das Land Nordrhein-Westfalen in einen solchen Kaufvertrag reingrätscht und den mit Auflagen versieht. Welche Gründe für das Reingrätschen und das Erteilen der Auflagen lagen denn vor?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD und die Maut – eine unendliche Geschichte: Hier Nein, meistens wenigstens; in Berlin Ja; im Bundesrat Herumeiern. Immer da, wo man gerade ist, tritt man unterschiedlich auf. Aber das hat ja auch schon Historie.
Zur Sache: Nachdem die EU die Bundesrepublik Deutschland 1998 aufgefordert hatte, hat Rot-Grün 2003 die Lkw-Maut ab 12 t eingeführt. Von der Festlegung im Mautgesetz, die Maut zweckgebunden für den Verkehr zu benutzen, ist Rot-Grün von Anfang an abgewichen. Schröder, Eichel und die Grünen haben damals die Hälfte der Maut für den Verkehr genommen und die andere Hälfte schlicht eingesackt.
Seit 2003 sind die Ausgaben für Infrastruktur im Bund, insbesondere im Straßenbau, zwar gestiegen – anders in Nordrhein-Westfalen; hier sind sie sogar noch zurückgegangen –, aber sie sind unwesentlich gestiegen. Erst ab 2015 hat der Verkehrshaushalt im Bund den Stellenwert, den er sich einfach verdient hat.
Durch die beiden von der Großen Koalition beschlossenen Investitionsprogramme werden die Investitionen beim Bund von jährlich 10,5 Milliarden € bis 2018 auf 14,4 Milliarden € im Jahr steigen. Das ist ein Anstieg um 40 %. Davon sollte man sich in Nordrhein-Westfalen einmal etwas abgucken.
Dazu trägt natürlich auch die Lkw-Maut bei, die für Lkws mit einem Gewicht von 7,5 bis 12 t für Autobahnen und vierspurige Bundesstraßen eingeführt wurde. Darüber hat noch keiner geredet. Also bleibt noch die Diskussion über die Pkw-Maut. Mit Genehmigung des Präsidenten zitiere ich den SPDAbgeordneten Sören Bartol aus der Bundestagsdebatte. Die hilft uns manchmal hier auch weiter:
„Die SPD wird zustimmen. Wir stehen zu unserem Wort, das wir bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages gegeben haben. Diese Koalition ist handlungsfähig.“
Und später:
„Wir wollen, dass Deutschland mobil bleibt. Ein Land mit kaputten Brücken und Straßen schränkt Mobilität ein und gefährdet letztlich auch Arbeitsplätze. Wir werden bis zum Ende der Legislaturperiode ein Niveau der Verkehrsinvestitionen von rund 14 Milliarden € pro Jahr erreichen. Das kann nicht alles auf Pump bezahlt, sondern muss vernünftig gegenfinanziert werden. Neben zusätzlichen Steuereinnahmen
müssen wir daher auch die Nutzerfinanzierung ausweiten.“
So im Bund! Und weiter:
„Dafür hat die SPD im Koalitionsvertrag klare Bedingungen formuliert. Eine davon war für uns, dass kein deutscher Autofahrer durch die PkwMaut zusätzlich belastet wird. Diese Bedingung ist erfüllt.“
Im Übrigen könnte ich auch Sebastian Hartmann von der SPD zitieren. Er ist wie alle anderen auch pro Maut, insbesondere mit Hinweis auf die anderen 15 europäischen Länder mit sogenannter Nutzerfinanzierung, wie man das nennt, also auch mit Maut. So im Bund, so SPD!
Ich sage ganz offen und ganz ehrlich: Ich habe die Pkw-Maut immer sehr skeptisch gesehen. Das mag man in Bayern als süddeutsches Problem mit Maut in Tschechien, Österreich, Frankreich, der Schweiz und Italien anders sehen. Aber wir sind von mautfreien Ländern umgeben. Zum andern haben wir gesehen, dass eine Maut gar nicht automatisch den Verkehrshaushalt erhöht. Eichel hat damals die Hälfte für sich eingesackt, statt sie in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren.
Darüber hinaus: Wenn wir bereits über 50 Milliarden € Einnahmen aus Lkw- und Pkw-Kfz-Steuer, Maut und Mineralölsteuer haben, stellt sich ja die Frage, ob das nicht genug ist. Müssen wir noch zusätzlich eine Pkw-Maut haben?
Ich komme zur EU. Sie schrieb 1998 ins Weißbuch:
„In vielen Fällen – wenn es zum Systemwechsel von der Steuerfinanzierung zur Nutzerfinanzierung kommt – müssten zum Ausgleich … verkehrsbezogene Steuern … gesenkt werden.“
So steht es auch im Mautgesetz. Wenn Dobrindt den Rechtsstreit abwartet, ist das völlig in Ordnung. Eine Straße wird auch nicht schon dann gebaut, wenn die Planfeststellung fertig ist, sondern wenn sie rechtskräftig ist. Es sollte wenigstens so sein.
Wenn ich einmal einen solchen Vergleich wählen darf, ist diese Aktuelle Stunde eine Legoversion von Rot-Grün in Relation zu einer vernünftigen Verkehrspolitik. Wie sagte Minister Groschek am vergangenen Montag bei der Eröffnung des Bochumer Westkreuzes laut „Ruhr-Nachrichten“? Ich zitiere: „Straßenbau war vor fünf Jahren nicht mehr in. Aber nun wird es Geld regnen,“ – er meinte wohl: aus Berlin – „und jetzt stellen wir die Fässer auf.“
SPD, FDP und die Wirtschaft wollten vor fünf Jahren den Straßenbau nicht kappen. Dies machte hier damals die rot-grüne Minderheitsregierung. Voigtsberger fuhr abends gemütlich in sein Häuschen in Belgien. Sein Adlatus Becker räumte im Verkehrsministerium auf. Gehen wir doch noch einmal durch, was damals stattgefunden hat. Zwei Drittel der Straßenplanung in NRW bei Bundes- und Landesstraßen wurden beendet – also keine Fässer aufgestellt! Ingenieuraufträge wurden zurückgezogen – keine Fässer aufgestellt!
Sie müssen nicht von der Zeit vor 2010 reden, sondern von Ihrer Zeit. Von 2010 bis 2014 wurden über 100 Bauingenieure des Landesbetriebes NRW nach Hause geschickt. 2013 haben Sie 40 Millionen € an Bundesmitteln zurückgegeben. Bayern hat das Geld gerne genommen. Sie haben keine Brückenplanung fertig, obwohl doch jeder weiß, dass bei jeder etwas größeren Brücke eine Planfeststellung erforderlich ist. Übrigens hat Bayern für über 2 Milliarden € planfestgestellte Straßen, Nordrhein-Westfalen nicht einmal für 100 Millionen €, also nicht einmal ein Zehntel.
Im November 2013 haben Sie gesagt: Wir gehen nicht in die DEGES. Im Januar 2014 ging es doch in die DEGES. Sie wollten 20 zusätzliche Bauingenieure einstellen. Ein halbes Jahr haben Sie nichts getan. Dann sind die Ingenieure eingestellt worden. Aber minus 100 plus 20 sind in der Summe immer noch minus 80.
In der „Westfalenpost“ war zu lesen: Sie wollen zwei Millionen mehr für Landesstraßen ausgeben. Das sind 1,4 %. Ich habe eben von den 40 % mehr für Infrastruktur auf Bundesebene gesprochen. Sie geben für den Landesstraßenbau immer noch weniger aus, als Schwarz-Gelb 2009 ausgegeben hat.
Statt kleinem Karo bei der unbeliebten Maut sollten Sie sich lieber bei ÖPP vernünftig engagieren. Von den vorgesehenen 14 Milliarden könnten drei Milliarden in Nordrhein-Westfalen landen. Aber auch hier mauert die SPD. Wenn Sie Fässer aufstellen wollen, weil es in Berlin Geld regnet, müssen Sie den Planungsstillstand beenden. Gabriel hat es schon verstanden. Vielleicht versteht es auch die
SPD in Nordrhein-Westfalen. Dann wäre sie auf einem guten Weg. – Schönen Dank.