Britta Altenkamp-Nowicki

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Laschet, ich denke, es ist deutlich geworden, was das eigentliche Problem Ihres Gesetzes ist. Letztlich stand ja die Grundabsicht der Kommunalisierung dahinter. Sie haben die Verantwortung für die frühe Bildung kommunalisiert. Sie haben die Verantwortung auf die Kommunen übertragen, und zwar nicht etwa, weil das dort Ihrer Ansicht nach am besten geregelt werden kann, sondern weil Sie auf diesem Weg verbrämen konnten, dass Sie nicht bereit waren, ausreichend Geldmittel zur Verfügung zu stellen.
So kommt es dann auch zustande, dass Sie als Minister sich die Unverschämtheit leisten, auf den Brief eines Kollegen aus Aachen folgendermaßen zu antworten:
Gerne teile ich Ihnen deshalb mit, dass die Stadt Aachen – wie im Übrigen alle andere Jugendämter auch – davon ausgehen kann, dass die zum 15. März im KiBiz.web gemeldeten U3-Plätze gefördert werden.
Dabei lassen Sie völlig aus, dass es in der Zwischenzeit landauf, landab wesentlich niedrigere Meldungen seitens der kommunalen Jugendämter und der kommunal Verantwortlichen gibt, als es tatsächlich Bedarf gibt. Das kann ich aus meiner Heimatstadt und aus mehreren Nachbarstädten im Ruhrgebiet berichten.
Woran liegt das? – Es steht nicht genug Geld zur Verfügung, und diese Landesregierung lässt die Kommunen in vielfacher Hinsicht im Stich. Insbesondere lässt sie die Mittel, die seitens des Bundes für das KiföG und die U3-Plätze zur Verfügung stehen, im Landeshaushalt versickern und leitet sie nicht, wie andere Bundesländer es tun, an die Kommunen weiter.
Ich will noch einmal das Thema Sprachförderung aufgreifen; das scheint ja Ihr letzter Rettungsring in dieser Diskussion zum sogenannten Kinderbildungsgesetz zu sein. Nehmen wir einmal an, Sie hätten tatsächlich mehr Geld für die Sprachförderung bereitgestellt. Dann ist es aber immer noch so,
dass Sie nicht wirklich erklären können, worin der Sinn dieses Sprachtests in dieser Größenordnung liegt.
Es fallen über 30.000 Unterrichtsstunden von Grundschullehrerinnen aus, um diesen Sprachtest durchzuführen.
Was erreichen Sie mit diesem Sprachtest? – Sie stellen die Tagesform des Sprachvermögens von Vierjährigen fest. Das ist ein absolut ungeeignetes Verfahren, um das tastsächliche Sprachvermögen von Vierjährigen darzustellen. Deshalb ist das Geld dafür verschwendet, und der Test ist in keiner Form – schon gar nicht pädagogisch – zu rechtfertigen.
Im Hinblick auf die Kindertagespflege haben Sie eben ganz vorsichtig formuliert, was eigentlich die dahinter stehende Problematik ist. In den letzten drei Haushalten haben Sie Geld für 23.000 bis 25.000 Kindertagespflegeplätze bereitgestellt, die Sie bräuchten und fördern wollen, um den U3Bedarf zu decken. In der vorletzten Woche haben Sie aber bekannt gegeben, es seien nur Mittel für 11.000 Plätze abgerufen worden. Außerdem haben Sie angekündigt, man müsse bei der Qualifizierung wohl noch ein bisschen nachlegen.
Das, Herr Minister, deutet aber nur darauf hin, dass die Opposition mit ihrer Argumentation recht hatte, dass die Eltern vor allen Dingen erst einmal institutionelle Plätze suchen, dass Tagespflege an vielen Stellen kompensatorisch ist
und dass Sie deshalb mit Ihrer Absicht ins Leere laufen, soviel Geld in die Tagespflege zu stecken, das Sie viel besser zur Verstärkung und Verbesserung der Personalsituation in den Einrichtungen verwenden könnten.
Frau Kastner hat gefragt, wo denn unsere Vorschläge sind. – An Vorschlägen, das KiBiz zu verändern, hat es seitens der Oppositionsfraktionen, insbesondere unserer Fraktion, aber wohl kaum gemangelt.
Ich will Ihnen außerdem noch etwas in Erinnerung rufen, Frau Kastner: Es waren die Oppositionsabgeordneten, die Sie und den Minister auf die Ergänzungskräfteproblematik aufmerksam gemacht haben. Sie haben das Problem negiert und so getan, als gäbe es das gar nicht.
Vor dem Hintergrund zeichnet es sich ab, dass wir am Ende des Evaluationsprozesses, den Sie einleiten wollen – Sie sagten, dass Sie das mit den Ergänzungskräften langfristig regeln wollen –, immer noch Ergänzungskräfte haben werden, die nicht die
Möglichkeit einer Weiterbildung hatten. Deshalb fordern wir, nicht die Evaluation abzuwarten, sondern sofort zu beginnen.
Sie, Herr Minister, haben noch 47 Tage Zeit, die Probleme, die Sie mit diesem Gesetz erzeugt haben, jetzt entschlossen anzugehen. Sonst werden es andere machen. Darauf können Sie sich verlassen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte jetzt auch nichts zu kleinen Männern und großen Taten sagen,
sondern ich wollte mich von Frau Kollegin Kastner verabschieden.
Frau Kollegin Kastner, ich denke, wir haben uns in all den Diskussionen wirklich nichts geschenkt, ob es das Kinderbildungsgesetz oder irgendein anderes Gesetz war, aber trotz allem habe ich Sie immer geschätzt als jemand, der durchaus in der Lage ist, die Diskussionen hart, aber auch ehrlich zu führen.
Ich sage Ihnen seitens meiner Fraktion: Wir bedanken uns für die kollegiale Zusammenarbeit, für das gemeinsame Streiten – das wird man Ihnen nicht absprechen wollen, und das tun wir auch nicht –, um am Ende doch das Beste für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land zu erreichen. Eine ganz besonders hohe Anerkennung dafür, dass Sie sich für Kinder mit Behinderungen sehr stark machen und eine sehr ehrliche Maklerin sind. Auch dafür herzlichen Dank.
Also, Frau Kollegin, alles Gute für die Zukunft!
Herr Laschet, dass Sie nicht der Experte dafür sind, dass die Tassen im Schrank bleiben, dürfte Ihnen nach Ihrem Auftritt jetzt wohl klar geworden sein.
Kollege Kern, zu dem von Ihnen angesprochenen Thema Tafeln möchte ich noch Folgendes feststellen: Nach unserem Verständnis – vielleicht unterscheidet uns das grundsätzlich – geht es nicht nur darum, die Tafeln für ihre Arbeit zu loben. Vielmehr geht es bei dem Thema Kinder in Not auch darum, uns hier im Haus zu fragen – das ist unsere verdammte Pflicht –: Wie kommt es überhaupt, dass es Tafeln gibt und in der Zwischenzeit sogar Tafeln gibt, die Schulmaterial zur Verfügung stellen? Wie kommt das zustande?
Herr Kern, die Arbeit zu loben, ist das eine. Das andere ist aber, sich strukturell mit den Problemen auseinanderzusetzen, dass wir in der Zwischenzeit in Deutschland wieder Suppenküchen haben, dass wir Tafeln haben und dass wir mittlerweile auch Stellen haben, bei denen Kinder umsonst Schulmaterial bekommen. Das ist doch die Realität. Diese Realität blenden Sie in Ihrem Bericht einfach aus.
Ich will vier Anmerkungen zu Ihrem Bericht machen; denn es geht wohl wirklich nur darum, dass die Landesregierung uns alle darüber unterrichten will, dass sie irgendwie redet und sich mit diesem Irgendwie-Reden auch dem Thema zu stellen glaubt. Denn noch gibt es einige ungelöste Probleme. Diese haben Ihnen insbesondere die Wohlfahrtsverbände bei den regionalen Veranstaltungen auch mehrfach ins Stammbuch geschrieben.
Erstens: Ihre Bundesratsinitiative. Sie weisen darauf hin, dass Sie sich schon 2008 für die Anhebung der Regelsätze bzw. für die eigenständige Ermittlung der Bedarfe von Kindern eingesetzt haben. Das sei Ihnen auch unbenommen. Sie haben das in der Tat in den Bundesrat getragen. Zur Wahrheit gehört an dieser Stelle aber auch: Sie sind grandios gescheitert. Sie haben für diese Initiative keine Mehrheit gefunden.
Das bedaure ich zutiefst. Das muss man in einem solchen Bericht ehrlicherweise aber auch schreiben. Man darf sich nicht aufblasen als Karl-Josef der Gerechte, obwohl es an keiner Stelle wirklich weitergeht.
Dann fühlt sich die Landesregierung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Gut, dass wir das jetzt auch wissen. Die Frage ist aber: Was passiert denn jetzt?
Die Bundesvorsitzende Ihrer Partei und Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland hat in den letzten Tagen dazu wissen lassen, sie sei der Auffassung, dass die Regelsätze für Kinder nicht angehoben werden müssten; man solle aber einmal überlegen, ob man nicht den Sachkostenbeitrag an die Kinder weitergibt. Wie stehen Sie denn dazu? Kein Wort dazu!
Wenn es eine eigenständige Ermittlung von Bedarfen von Kindern gibt, geht es vor allen Dingen darum – darüber sind wir uns hoffentlich einig –, dass in unserem Land die Ermittlung von Bildungskosten vorgenommen wird und dass diese Kosten bei den Kindern tatsächlich eingerechnet werden.
Ich würde gerne wissen, wie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dann, wenn wir uns hierüber einig sind, zu der Vorstellung steht, dass die Regelsätze für Kinder demnächst zu einem nicht unerheblichen Teil in Form von Sachleistungen an die Kinder in Bedarfsgemeinschaften ausgezahlt werden sollen. Wie stehen Sie dazu? In meinen Augen handelt es sich dabei nämlich um eine doppelte Diskriminierung dieser Kinder.
Zweitens: Kindergelderhöhung. Dazu gibt es in dem Bericht keinerlei Stellungnahme. Sie sagen – Herr Romberg hat das auch noch wiederholt –, die Kindergelderhöhung und die Anhebung des Steuerfreibetrags hätten die Situation der Kinder auch in Nordrhein-Westfalen erheblich verbessert.
Das gilt aber doch nicht für die Kinder in Not und auch nicht für die Kinder in Armutsfamilien; denn Ihre Definition am Anfang Ihres Berichts und Ihres Beitrags war doch, dass es vor allen Dingen um die Kinder geht, die von Arbeitslosigkeit der Eltern betroffen sind.
Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass diese Kinder und diese Familien von der Anhebung des
Kindergelds null Komma nichts hatten, weil es ihnen angerechnet worden ist.
Für die Kinder in Not ist der Beitrag, den Sie in Ihrem Bericht nennen, also völlig ungeeignet. Dabei handelt es sich um eine Mittelstandsförderung – als solche sollten Sie sie auch benennen – und nicht um eine Förderung von Kindern in Armutsfamilien.
Drittens: Familienzentren. Das wurde heute wieder die Allzweckwaffe schlechthin.
Sie blenden völlig aus, dass es in der Zwischenzeit den Familienzentren und den Kitas nicht mehr möglich ist, die von ihnen verlangten und für ihre Zertifizierung zwingend erforderlichen Kontrakte mit Familienbildungseinrichtungen überhaupt noch abzuschließen, und zwar aus zwei Gründen:
Erstens. Sie haben die Mittel für die Familienbildung zu Beginn Ihrer Regierungszeit reduziert. Zweitens sind die Zentren wegen Überlastung in der Zwischenzeit nicht mehr in der Lage, den tatsächlich entstandenen Bedarf überhaupt noch zu bewältigen.
Will sagen: Das ist inzwischen ein Mittel ohne irgendwelche Wirksamkeit. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Familienzentren einfach finanziell zu schwach ausgestattet sind.
Das blenden Sie einfach aus, und zwar seit 2007. Seit 2007 schreiben Sie immer wieder: Die Familienzentren sind mehr geworden, und die Situation der Familien ist dadurch verbessert worden.
Das ist aber nicht der Fall.
Es wird seither immer problematischer, weil sie entstandene Bedarfe tatsächlich nicht beantworten können.
Dann will ich zu Ihren Strukturprinzipien noch etwas sagen. – Da kann man natürlich erkennen, mit welcher großen Liebe und Sorgfalt dieser Bericht gemacht worden ist. Da wird von vier Strukturprinzipien geredet, aber es sind eigentlich fünf.
So viel dann übrigens auch zu Adam Riese und Eva Zwerg. Herr Laschet, das muss man einmal sagen. Durch wie viele Hände mag dieser Bericht gegan
gen sein? Die Rede ist von vier Strukturprinzipien, und es fällt niemandem auf, dass Sie fünf genannt haben. Das könnte vielleicht an der Tatsache liegen, dass das fünfte Strukturprinzip das Ehrenamt ist. Wahrscheinlich wird irgendeiner in Ihrem Haus oder im Haus von Herrn Laumann gesagt haben: Um Himmels willen, wir müssen einmal schnell etwas zum Ehrenamt sagen! – An der Stelle kommen dann statt vier Strukturprinzipien fünf dabei heraus. Na gut.
In eben diesem besagten fünften Punkt werden ehrenamtliche Dienste, insbesondere Kinderbesuchsdienste, von Ihnen ganz besonders gelobt. Da der Bericht ja kurzfristig geschrieben worden ist, muss ich Sie fragen: Sind Ihnen eigentlich die Problematiken, die es insbesondere in Köln, in meiner Heimatstadt und in anderen Städten in der Zwischenzeit gibt, völlig verborgen geblieben? Ist Ihnen völlig verborgen geblieben, dass wegen Datenschutzproblemen jedenfalls die ehrenamtlich gestützten Kinderbesuchsdienste überhaupt nicht mehr fortgeführt werden können und eingestellt worden sind?
Spricht darüber keiner?
Warum steht das dann nicht in Ihrem Bericht, dass Sie wenigstens an der Stelle versuchen wollen, außer sie zu loben, einmal in irgendeiner Form auch ihre Fortsetzung zu ermöglichen? Dazu gibt es von Ihnen keine Initiative.
Zur Zusammenfassung: Es gibt in Ihren Schlussfolgerungen keinerlei konkrete Vorschläge, keine konkreten Maßnahmen und eben auch keinerlei wirklich erkennbare Dinge, die Sie weiterführen wollen, außer der Tatsache, dass der runde Tisch für Kinder in Not verstetigt werden soll. Ja, das ist schön.
Die Frage ist nur: Wer, glauben Sie, wird mit Ihnen in den nächsten paar Monaten überhaupt noch reden wollen, wenn das immer von folgenloser Richtigkeit bleibt?
Der zweite Punkt ist: Es soll ein Querschnittsthema werden. Kinder in Not, Kinder- und Jugendarmut sollen Querschnittsthema werden. Da steht, das soll jetzt ein solches werden.
Genau. Dann sagt der Kollege Kern, das ist schon erledigt. – Genauso gehen Sie mit solchen Dingen um. So nähern Sie sich den Problemen. Sie glauben, dass Sie es erwähnt haben, sei dann sozusagen schon hart an der Lösung.
Wenn Sie also konkrete Maßnahmen beschließen wollen, dann würde ich Ihnen vorschlagen: Schließen Sie sich unserem Entschließungsantrag an! Darin sind einige erste Schritte vorgeschlagen, um
konkret zu werden. Vielleicht können Sie dem dann auch mal zustimmen.
Das würde jedenfalls den fehlenden Konkretisierungen in Ihrem Bericht tatsächlich ein Stück Ausgleich verschaffen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht nicht darum, hier eine Diskussion zu führen, die eigentlich auf die Bundesebene gehört. Das ist ja eine etwas durchsichtige Diskussionsstrategie gewesen sowohl von Herrn Post als auch von dem Kollegen Romberg. Es geht vielmehr darum, hier herauszufinden, wie es denn sein kann, dass der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen bei verschiedenen Koalitionsverhandlungen auf der Bundesebene auch im Fernsehen vor den Kameras gestanden und gesagt hat: Ja, das finden wir alles richtig, und da stehen wir voll hinter. Gleichzeitig müssen wir hier dann – wenn wir heute auch wieder die Rede von Herrn Laumann hören – feststellen: So richtig steht er nicht dahinter.
Sie meinen, dass Sie dahinter stehen. Ich kann Ihnen sagen: Was uns umtreibt, sind nicht die 8 € Zusatzbeitrag. Das war absehbar – das wissen Sie auch – schon alleine deshalb, weil die Krankenhäuser nach dem Gesundheitsfonds im letzen Jahr 2009 mit über 3 Milliarden € zusätzlich finanziert worden ist. Die 3,2 Milliarden für niedergelassene Ärzte sind auch von Ihnen mitbeschlossen worden. So war es für die Kassen absehbar, dass es zu Zusatzbeiträgen kommt.
Aber so viel gehört übrigens auch zur Wahrheit: Dass es dann bei dem einen Prozent geblieben ist, hat wiederum damit zu tun, dass die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit in der Regierung waren. Da sind wir jetzt genau bei dem Punkt, der mich in der Zwischenzeit ein bisschen umtreibt.
Wir haben es zum Beispiel mit einer Verhandlungsführerin der CDU, Frau von der Leyen, zu tun gehabt, die überhaupt keinen Hehl daraus macht, dass sie sehr wohl der Auffassung ist, dass die Kopfpauschale das zukunftsweisende System ist. Und das ist – das bestreiten Sie noch nicht einmal – der Einstieg in den Ausstieg aus dem solidarischen System.
Wir haben es auch mit einem Bundesgesundheitsminister zu tun, der die Zusatzbeiträge hätte verhindern können, wenn er Kostendämpfungsmaßnahmen eingeführt hätte. Auch das ist ein Teil des Gesundheitsfonds.
Er hat nichts dergleichen getan, sondern vielmehr sind Honorarsteigerungen für Ärzte angekündigt. Pharmaindustrie und Apotheker werden auch weiterhin als Klientel geschont. Herr Laumann, vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen sagen: Ich war
te darauf, dass Sie das, was Sie erzählen – wir müssen uns auf die Hinterbeine stellen! – tatsächlich tun. Wir sind mit den Grünen der Auffassung, dass jetzt der richtige Moment ist, das zu tun.
Wir können nicht zuwarten, bis der Bundesgesundheitsminister die Eckpunkte herausgegeben hat, sondern jetzt müssen die Leitplanken eingezogen werden, es sei denn, Sie sind im Stillen der Auffassung, dass die Leitplanken des Koalitionsvertrages an der Stelle richtig sind. Dann hätten die Grünen mit ihren Formulierungen in ihrem Antrag vollkommen recht.
Ich muss Ihnen noch etwas sagen. Das große Problem besteht doch darin, dass auch der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium sagt: Die Zusatzbeiträge sind der Einstieg in die Kopfpauschale. Da werden doch die Bürgerinnen und Bürger auch in Nordrhein-Westfalen nervös. Es ist nicht so, dass sie Ihnen glauben, dass das, was Sie hier als Ziel vortragen, also ein solidarisch finanziertes System mit Sozialausgleich, in irgendeiner Form erkennbar oder spürbar wird. Sie formulieren das hier zwar, unternehmen aber keinerlei Initiative. Dazu fordern wir Sie auf.
Herr Minister, ich will mich jetzt Ihrem Koalitionspartner zuwenden, weil man sich bestimmte Freunde ja nicht aussuchen kann und Herr Priggen ja auch so insistiert hat. Herrn Romberg will ich einen Hinweis geben. Er ist als FDP-Mitglied durchaus in der Lage, weiter zu recherchieren:
Es heißt in der „Süddeutschen“ vom 26.01.:
„Exklusiv für FDP-Mitglieder“, so lautet das Angebot! Genauer: die „liberale Alternative zur Gesundheitsreform“. So wirbt die Deutsche Krankenversicherung DKV, Europas größter Privatversicherer, auf der FDP-eigenen Internetplattform
Herr Romberg, jetzt kommt es; dort können Sie nachschauen:
netzwerk-mit-nutzwert.de. …
Auf den Seiten der DKV wird es noch deutlicher. Das Logo der Liberalen prangt unter dem der DKV. Daneben drei glückliche Anzugträger und der Claim: „Freie Demokratische Partei und DKV – starke Partner“.
Eine Partnerschaft, die sich auszahlt – für FDPMitglieder und Mitarbeiter. Es gibt fünf Prozent Rabatt. Vorerkrankungen sind – anders als üblich – kein Grund, den Versicherungsschutz zu verweigern. Familienmitglieder werden mitversichert und Wartezeiten gibt es auch nicht. Ein Rundum-sorglos-Paket für den freiheitsliebenden Liberalen also. Unter ihnen sind ohnehin überdurchschnittlich viele privat versichert. Die Partei der Besserverdienenden lässt grüßen.
Darum geht es, meine Damen und Herren, Herr Laumann. Es ist – ich muss es Ihnen sagen – politisch eigentlich nicht hinnehmbar, dass Sie sich hier sozusagen als Schutzpatron des kleinen Mannes hinstellen, mit dem es keine Entsolidarisierung im Gesundheitssystem geben wird, während Sie Ihrem Partner in diesem Parlament nicht Einhalt gebieten. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich auf die Hinterbeine stellen, damit das, was diese Partei mit unserem Gesundheitswesen vorhat, tatsächlich verhindert wird, und zwar jetzt und sofort, nicht irgendwann nach dem 9. Mai, stiekum, mal gucken, wie weit Sie damit kommen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, es war schon in der letzten Plenarrunde abzusehen, dass wir auch in diesem Plenum des Landtags noch einmal über das Thema „U3-Ausbau und die Folgen des sogenannten Kinderbildungsgesetzes“ beraten würden. Das ist umso interessanter, als in der Zwischenzeit neben den Zahlen die Qualität eine immer größere Rolle spielt.
Nehmen wir zum Beispiel das Thema Sprachförderung. Herr Minister, ich denke, das, was der VBE in der letzten Woche zu den tatsächlichen Ergebnissen der von Ihnen immer so hoch gelobten Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen ermittelt hat, ist ganz sicher kein Ruhmesblatt für das sogenannte Kinderbildungsgesetz; denn zum Zeitpunkt der Einschulung lässt sich keine Verbesserung des Sprachvermögens der Kinder in deutscher Sprache erkennen, und das, obwohl alle Kinder flächendeckend durch ein höchst fragwürdiges Testierungsverfahren geschickt worden sind.
Da fragt man sich dann: Warum werden Vierjährige in einem solchen Verfahren überhaupt getestet? Denn in der Zwischenzeit erkennt man, dass ein solches Verfahren nicht wirklich das Sprachvermögen der Kinder verbessern kann.
Ein zweiter Punkt – darüber haben wir schon im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert – ist die Frage, wie es denn mit dem UnterDreijährigen-Ausbau hier in Nordrhein-Westfalen aussieht. Das interessiert viele Menschen, viele Familien und die Kommunen in NordrheinWestfalen. Dazu gibt es in der Zwischenzeit erkennbar höchst widersprüchliche Äußerungen seitens des Ministeriums.
Am 15. September zum Beispiel, also vor gerade einmal drei Monaten, hat uns dieser Minister in der Ergänzungsvorlage zum Haushalt und hier im Parlament Ausbauzahlen präsentiert, die offensichtlich längst überholt waren. Wir wissen heute – Ihnen glauben letztlich nur noch einige Aufrechte in Ihrer Fraktion –, dass die Zahlen absolut geschönt sind.
Für das Jahr 2008 hatte diese Landesregierung 70.000 U3-Plätze versprochen. Tatsächlich waren laut Ministerium im Dezember 2008 ganze 44.600
Plätze vorhanden. Zwischen Versprechen und Wirklichkeit liegen also 25.400 Plätze.
Für 2009 hat die Landesregierung 86.000 Plätze versprochen; im März waren es 52.300 Plätze. Da liegen zwischen Versprechen und Wirklichkeit 33.800 Plätze.
Für 2010 hat die Landesregierung 112.000 Plätze versprochen. Da frage ich den Minister: Wie viele werden es denn sein? Für 2013 hat die Landesregierung 144.000 Plätze versprochen. Herr Minister, haben Sie wirklich einen Schimmer, wie Sie dieses Ziel umsetzen wollen? Die Menschen, die Familien hier in Nordrhein-Westfalen erwarten doch eine Antwort; denn es geht um ihre Bedarfe. Oder wird Ihre Antwort nur sein: Seid vorsichtig mit dem Formulieren eures Rechtsanspruches, weil ich da so richtig nicht nachkomme.
Ich kann es Ihnen auch nicht ersparen zu sagen, dass Sie seit Regierungsübernahme zwar jährlich tatsächlich 9.200 Plätze mehr geschaffen haben – in der Tat eine reife Leistung –, dass das aber weit hinter den Erwartungen zurückbleibt, die Sie selber geweckt haben. Wenn Sie so weitermachen, werden wir im März 2010 rund 62.000 Plätze und im März 2013 – Rechtsanspruch! – rund 90.000 Plätze haben. Dann wird die Diskrepanz zwischen Ihrem Versprechen von 144.000 Plätzen, um dem Rechtsanspruch einigermaßen genügen zu können, in der Realität bei satten 54.000 Plätzen unter Plan liegen; das wird keine Quote von 35 % sein.
Da kann es dann nicht wundern, wenn in einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Eltern von Ihrem Versprechen nichts spüren. Es ist sogar noch schlimmer: Die Eltern der Drei- bis Sechsjährigen, die heute einen Rechtsanspruch haben, müssen erleben, dass ein weiterer U3-Ausbau nur stattfinden kann, wenn zulasten der Rechtsanspruchplätze weitergemacht wird. Und das, Herr Minister, ist ein großes Problem, mit dem Sie sich langsam aber sicher auseinandersetzen müssen.
Die Auseinandersetzungen in den letzten Wochen haben bei uns, Herr Minister, zu einem ganz entscheidenden Erkenntnisgewinn geführt: Das Ministerium zählt nicht falsch oder anders; das hatten wir in unserem Antrag noch geglaubt. Das Ministerium zählt faktisch überhaupt nicht. Es setzt behauptete Zahlen in die Welt. Alleine aus der Tatsache, dass es Haushaltsposten in einer bestimmten Höhe gibt, leitet diese Landesregierung anhand von Zuweisungsschlüsseln Plätze ab.
Der Abgleich dieser vermuteten Zahl von Plätzen mit der der tatsächlich geschaffenen Plätze liefert den Nachweis, dass es im Grunde einen viel höheren Bedarf an Unter-Dreijährigen-Plätzen hier in Nordhrein-Westfalen gibt.
Andererseits, Herr Minister – auch das muss man deutlich formulieren –: Die Kommunen in NordrheinWestfalen sind aufgrund der Tatsache, wie Sie zum Beispiel mit dem KiföG umgehen, nicht in der Lage, den Ausbau so weiter zu betreiben, wie es notwendig wäre, um den Bedarfen der Eltern auch nur halbwegs nachkommen zu können. Zu diesem Thema wird Ihnen gleich noch mein Kollege Körfges etwas sagen.
Herr Minister, ich möchte noch an eines erinnern: Sie seitens der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen haben für 2010/2011 einen Rechtsanspruch für Zweijährige versprochen und dies auch noch durch einen Landtagsbeschluss untermauert. Im März laufen die Bedarfsmeldungen, und noch immer liegt kein Gesetzentwurf vor.
Insofern kann man nur feststellen, dass Sie nur auf Quantität zu setzen versuchen. Wenn man guckt, was dieser Unter-Dreijährigen-Ausbau unter den Bedingungen des KiBiz in den Einrichtungen tatsächlich bedeutet, dann wird deutlich, dass dieser Ausbau auf den Rücken der Kinder und Beschäftigten stattfindet.
Herr Minister, machen Sie sich doch einmal Folgendes klar: Damit Rechtsanspruchsplätze nicht abgebaut werden, gibt es in den Gruppen, in denen zwischenzeitlich fünf bis sieben Kinder unter drei Jahren sind, zusätzlich Drei- bis Sechsjährige und damit eine Überbelegung. Das heißt faktisch: In der Zwischenzeit betreuen nur zwei Fachkräfte 24 Kinder in der Gruppe. Und da loben Sie sich für die Umsetzung dieses tollen Gesetzes?
Sie müssen den Kommunen Anreize bieten, Hilfen geben und das Geld, das sie vom Bund aus dem KiföG bekommen, endlich eins zu eins an die Kommunen weiterleiten;
denn sonst sind die Kinder, die Familien und die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen in diesem Land die Leidtragenden.
Deshalb, Herr Minister, ist dieses Land NordrheinWestfalen als westliches Flächenland von den genannten Zielen, die unter anderem auch die von Ihnen und Ihrer Partei getragene Bundesregierung formuliert hat – Beitragsfreiheit, Bildungsqualität und hundertprozentige Bildungsbeteiligung im Vorschulalter –, so weit entfernt wie kein anderes Bundesland.
Ich möchte zu den Punkten, die Herr Kollege Witzel angesprochen hat, doch noch einige Anmerkungen machen.
In der amtlichen Statistik 2005 waren es 11.800 Plätze, wie Sie richtig gesagt haben. Im Erläuterungsbericht zum Haushaltentwurf 2007 wurde durch das Haus dargelegt, dass es in 2005 hier in Nordrhein-Westfalen 15.477 tatsächliche Plätze für unter Dreijährige gegeben hat. Das ist wenig; das räume ich ein. Ich wollte diese Zahl aber einmal nennen. Das ist auch nicht unsere Erfindung, sondern die Erfindung des Ministeriums.
Man muss auch darauf hinweisen, dass diese Landesregierung im Jahr 2006 rund 200 Millionen € aus dem System der Kinderbetreuung herausgenommen hat. Ferner sollte man nicht verschweigen, dass es einen Wegfall des Beitragsdefizitdeckungsausgleichs gegeben hat, was schon zu diesem Zeitpunkt gerade die Kommunen in Haushaltsnotlagen in schwierige Situationen gebracht hat.
Herr Laschet, gekoppelt mit Ihrem aktuellen Umgang mit dem Kinderförderungsgesetz hat das in der Zwischenzeit dazu geführt, dass die Kommunen unter Bezugnahme auf das Konnexitätsprinzip eine Klage gegen diese Landesregierung eingereicht haben. Wenn man es zusammenfasst, muss man deutlich sagen: Sie haben den Kommunen das nötige Geld entzogen, um die Versorgung der unter Dreijährigen zu verbessern.
2013 haben unter Dreijährige im ganzen Bundesgebiet, auch in Nordrhein-Westfalen, einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Es lässt sich feststellen, dass der Ausbau hier bislang um durchschnittlich jährlich 9.200 Plätze erfolgt ist. Im Jahr 2013 werden deshalb 54.000 Plätze fehlen. Das sind mehr, als es 2009 überhaupt gibt.
Deshalb stellt sich im Rahmen unserer heutigen Diskussion folgende Frage, Herr Laschet: Wie wollen Sie den Rechtsanspruch 2013 in diesem Land umsetzen, und zwar nicht mit Blick auf Annahmen und Haushaltszahlen, sondern realistisch? Wenn Sie so wie bisher weitermachen, werden die Eltern hier in Nordrhein-Westfalen keinen Rechtsanspruch verwirklichen können. Das ist das Problem.
Ich möchte noch einen letzten Punkt anführen: Die Untersuchung des VBE ist nicht repräsentativ; das räume ich ein. Wenn Sie nicht wollen, dass Grundschullehrerinnen über die Arbeit von Erzieherinnen
urteilen, dann, Herr Minister, dürfen Sie Delfin 4 nicht weiterführen.
Denn Grundschullehrerinnen gucken sich an, wie die Kinder den Test machen. Also testieren sie auch ein Stück weit die Arbeit der Erzieherinnen. Das ist das Problem, Herr Minister. Vor dem Hintergrund – das Verfahren ist ungeeignet – ist feststellbar, dass es in Nordrhein-Westfalen überhaupt keine Veränderung gegeben hat.
Deshalb: Stecken Sie das Geld lieber qualitativ in die Einrichtungen, die es brauchen, um Sprachförderung durchzuführen. – Das ist das, was dazu zu sagen ist.
Danke schön, Herr Minister. Können Sie mir sagen, wie viele verfassungsgemäße Haushalte Sie bislang vorgelegt haben?
Frau Präsidentin! Gleich: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Laschet, das habe ich auch noch nicht erlebt, dass ich ganz persönlich eine Pressemitteilung bekommen habe und mir Ihre Abteilung Öffentlichkeitsarbeit ganz persönlich etwas geschrieben hat: Brutto ist nicht gleich netto, und März ist nicht gleich November. – Dazu kann ich nur sagen: Ich Sie auch, Herr Minister!
Aber schauen wir mal genau hin! 52.508 U3-Plätze waren es laut gestriger Pressemitteilung im März 2009. Im September 2009 waren es laut Ihres Ergänzungsbandes, den Sie mit Datum vom 15. September verschickt haben, 70.000 Plätze in 2008. Laut Pressemitteilung vom 1. August waren es 86.000 Plätze in 2009. Das bedeutet, zwischen dem 1. August 2008 und dem 1. März 2009 sind uns in Nordrhein-Westfalen 18.000 Plätze verlorengegangen, und zwischen März 2009 und August 2009 sind dann 34.000 Plätze mehr geschaffen worden. Das sind Pressemitteilungen aus Absurdistan, Herr Minister.
Das wird aber durch die CDU-Fraktion noch getoppt. Denn am 10. November 2009 kommt um 14:02 Uhr die Meldung von Frau Kastner: Binnen vier Jahren haben wir die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auf weit mehr als 50.000 Plätze vervierfacht. – Am 10. November 2009 um 16:49 Uhr meldet wieder Frau Kastner: Binnen vier Jahren haben wir die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auf mehr als 86.000 Plätze versechsfacht.
Herr Minister, die Frage stellt sich: Können Sie vielleicht heute, am 2. Dezember 2009, sagen, wie viele Plätze wir eigentlich in Nordrhein-Westfalen haben?
Denn die 52.508 Plätze haben Sie eingeräumt. Ich sage Ihnen, Herr Minister, Sie können es nicht sagen. Das ist auch der Sinn des KiBiz; denn Sie wollen, dass die Kommunen die Plätze schaffen müssen. Diesen Hinweis geben Sie in Ihrem Gesetz und auch in Ihren Pressemitteilungen, in denen Sie immer wieder sagen: Jetzt sind aber die Kommunen mal dran. – Nur, die Kommunen in NordrheinWestfalen verklagen Sie, weil Sie mit den Bundesmitteln nach dem KiFöG in einer Art und Weise umgehen, dass die Kommunen sich in der Zwischenzeit nicht mehr imstande sehen, den U3Ausbau so, wie er mit dem Bund verabredet ist, überhaupt zu betreiben.
Sie ziehen das Geld aus dem KiFöG an den Kommunen vorbei. Dabei – das ist der entscheidende Punkt – müssen Sie Anreize schaffen, damit der Ausbau schneller gelingt; denn die Situation in Nordrhein-Westfalen ist – das ist mehrfach belegt – nicht gerade die günstigste.
Deshalb haben wir mal nach Rheinland-Pfalz geblickt. Interessant ist, dass Sie gestern nicht mit einem Wort Rheinland-Pfalz erwähnt haben. Warum wohl?
Nein. – Das ist doch klar: Rheinland-Pfalz wendet zum Beispiel rund 58 Millionen € für die Beitragsfreiheit auf. Der Vergleichswert für NordrheinWestfalen wäre 257 Millionen €. Tatsächlich steht im Landeshaushalt: null.
Rheinland-Pfalz zahlt an Träger und Kommunen, die eine bestimmte Betreuungsquote erreichen, einen sogenannten Betreuungsbonus von insgesamt 16,5 Millionen €. Der Vergleichswert in Nordrhein-Westfalen wäre rund 73 Millionen €. Tatsächlich: null.
Rheinland-Pfalz zahlt an Träger und Kommunen Ausgleiche für den Ausbau in einer Gesamthöhe von 8,7 Millionen €. Der Vergleichswert in Nordrhein-Westfalen wäre rund 38,6 Millionen €. Tatsächlich aber: null.
Rheinland-Pfalz wendet 10 Millionen € für Maßnahmen und integrierte Konzepte zur Qualitätssteigerung sowie Sprachförderung, Übergang in die Grundschule, Erzieherinnenfortbildung und andere Dinge auf. Der Vergleichswert für NordrheinWestfalen wäre 44,4 Millionen €. Tatsächlich steckt das Land Unsummen in das sogenannte Delfin-4Verfahren und leistet damit wirklich keinen Beitrag zu einer vernünftigen Sprachförderung in NordrheinWestfalen. Das kann auch gar nicht sein; denn der Vergleichswert zu 44,4 Millionen € in RheinlandPfalz ist 28 Millionen € in Nordrhein-Westfalen.
Dann kommt doch noch mal die CDU-Fraktion ins Spiel. Denn Frau Kastner hat gestern dem Minister sekundiert, indem sie sagte: Ja, ja, aber man darf
nicht vergessen, Rheinland-Pfalz ist Nehmerland. – Frau Kastner, was soll das denn heißen? Nordrhein-Westfalen war in diesem Jahr auch sechs Monate Nehmerland. Und? Haben wir einen vernünftigen Ausbau? – Nein.
Das Thema ist doch ein ganz anderes: Wollen Sie den Länderfinanzausgleich auf die Art und Weise außer Kraft setzen? Soll das heißen, dass Sie in Nordrhein-Westfalen der Auffassung sind, Nehmerländer dürften keinen U3-Ausbau machen? Das ist doch abartig und absolut lächerlich, Frau Kastner.
Herr Laschet, in der Zwischenzeit lässt sich deutlich feststellen, der Unterschied zwischen NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz und anderen Flächenländern, in denen der Ausbau wesentlich besser gelingt, scheint der zu sein, dass die Familienministerin in Rheinland-Pfalz von größerem Durchsetzungsvermögen ist als Sie.
Sie sind mit diesem Landeshaushalt von Ihrem selbstgesteckten Ziel, kinderfreundlichstes Land in Deutschland zu werden,
weiter entfernt denn je. Da helfen Ihnen auch keine Zahlenspielchen mehr.
Ich möchte auf eines hinweisen: Die Bundesstatistik, Herr Minister, von der Sie immer sagen, darin werde falsch gezählt, bezieht sich auf den 1. März.
Herr Laschet, der 1. März 2010 kommt bestimmt. Seien Sie sicher!
Lassen Sie mich noch zwei Anmerkungen zu Änderungsanträgen zum Einzelplan 15, die die CDU gestellt hat, machen.
Zunächst einmal geht es um die Aufstockung der Familienhilfe. In einem Berichterstattergespräch, an dem die CDU leider nicht teilnehmen konnte, gab es auf die Frage, wie viel Mittel an Rückflüssen aus dem KiBiz zum Beispiel zur Verstärkung der Familienhilfe zur Verfügung stehen würden, den Hinweis, dass das maximal 1 Million € ausmachen könnte. Sie stellen in Ihrem Antrag 4,5 Millionen € ein.
Gesetzt den Fall, 4,5 Millionen € könnten dafür zur Verfügung stehen, frage ich allen Ernstes: Wenn es Rückflüsse aus dem KiBiz gibt, warum verwenden Sie die nicht zum einen für den U3-Ausbau? Zum anderen muss man auch an der Stelle wieder sa
gen, dass Ihre Luftbuchungen im KiBiz, wo Sie im Nebel stochern und sich vorstellen, dass es vielleicht irgendwelche Summen geben könnte, gerade durch einen solchen Antrag massiv belegt werden.
Der letzte Punkt – das ist aber schon ein Ritual zwischen den regierungstragenden Fraktionen und unserer Fraktion – betrifft das, was Sie wieder mit dem Landesjugendplan veranstalten. Ich weiß nicht, ob Sie wirklich klug beraten sind, derart in den Landesjugendplan einzugreifen und den Verbänden die Möglichkeit zu nehmen, sich positiv zu entwickeln, wenn es doch insgesamt 20 Millionen € weniger gibt.
Sie wissen doch auch, dass in der offenen Kinder- und Jugendarbeit erhebliche Bedarfe bestehen, um sich auf die offene Ganztagsschule und die Folgen daraus einzustellen. Sie fördern aber Strukturen, statt Möglichkeiten zu geben, sich flexibel zu entwickeln. Da ist der Vorschlag des Ministeriums noch wesentlich wegweisender als das, was Sie jedes Jahr hier vorlegen.
Vor diesem Hintergrund können wir nur sagen – das wird Sie nicht überraschen –: Der Einzelplan 15 in den Teilbereichen Generationen und Familie, Kinder und Jugend wird von unserer Fraktion abgelehnt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Hinweise von Herrn Petersen haben mich dann doch dazu verleitet, noch einmal etwas zu den „großen“ familienpolitischen Leistungen zu sagen, die in dem Koalitionsvertrag zu finden sind.
Ich glaube, im Zentrum steht eben nicht unbedingt die Erhöhung des Familienfreibetrags und auch nicht die Erhöhung des Kindergelds. – Was das anbelangt, kann ich Ihnen aber sagen: Der Jubel ist insofern verhalten, als man, gemessen an den Kindergelderhöhungen in den letzten Legislaturperioden – in den letzten elf Jahren –, feststellen muss, dass die Kindergelderhöhung, die diese Koalition jetzt ankündigt, eher sparsam ausfällt.
Wie auch immer: Selbst wenn man der Auffassung ist, dass dies das richtige Signal ist, wird all dies –
das können Sie keinesfalls bestreiten – in der öffentlichen Wahrnehmung durch eine andere Maßnahme, auf die Sie sich in Ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben, stark konterkariert, und auch die Leistung Ihrer Bundesfamilienministerin wird in der Zwischenzeit sehr stark angezweifelt: Es geht nämlich um das Betreuungsgeld. Wenn Sie, Frau Freimuth, fragen, was wir für ein Bürgerverständnis haben, darf ich doch einmal vorsichtig zurückfragen: Was haben Sie eigentlich für ein Familienverständnis?
Was ist das eigentlich für ein familienpolitisches Signal? Auch der Familienminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat seine Zweifel, ob dies das richtige Signal für die Menschen in unserem Land ist. Was ist das, vor allen Dingen dann, wenn man die Frauenerwerbsquote erhöhen will, für ein Signal für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Was ist das für ein Signal für Familien mit Migrationshintergrund und -geschichte, wenn die Kinder zu Hause bleiben und die Eltern dafür einen Geldbetrag erhalten?
Oder ist das vielmehr das Eingeständnis, dass es in Nordrhein-Westfalen – und in der ganzen Bundesrepublik – mit dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur möglicherweise doch nicht so weit her ist und dass man versucht, das zu verbrämen, indem man ein solches Betreuungsgeld zahlt?
1,3 Milliarden € werden an der Betreuungsinfrastruktur vorbeigeführt, damit Kinder zu Hause bleiben.
Ich dachte, wir wären auch in diesem Haus in der familienpolitischen Diskussion einen erheblichen Schritt weiter.
Ja, Sie können sich da aber nicht rausstehlen, weil unter diesem Koalitionsvertrag unter anderem auch der Name Ihres Parteivorsitzenden steht.
Sie haben im Wahlkampf angekündigt, Sie würden beim Betreuungsgeld auf keinen Fall mitmachen. Jetzt sind Sie mit dabei. Das ist Ihre Wahllüge.
Dann stellt sich mir noch einmal die Frage, was Sie für ein Bürgerverständnis haben, wenn es zum Beispiel um diejenigen geht, die im Transferleistungsbezug sind. An der Stelle liest man im Koalitionsvertrag – das soll der große Schritt der FDP gewesen
sein –, dass es möglicherweise mit Gutscheinen gehen soll.
Ich sage ganz ehrlich: Das ist eine doppelte Stigmatisierung: Wenn Kinder in Bedarfsgemeinschaften leben, wird das Betreuungsgeld nur ausgezahlt. Wenn sie ihre Kinder zu Hause behalten und im Transferleistungsbezug sind, dann bekommen sie Gutscheine.
Mein lieber Herr Gesangsverein! Da fragen Sie, was wir für ein Bürgerverständnis haben?
Ich kann nur sagen: Was haben Sie denn für ein Bürgerverständnis?
Ja, Herr Lindner, aber Sie sind jetzt in einer Koalition, und da können Sie nicht mehr so einfach heraus. Die Zeiten ändern sich.
Bei einem anderen Punkt, der Ihr Bürgerverständnis betrifft, geht es um die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger. Da kann man sicherlich sagen: „Das ist ein ganz großer Schritt, den wir an der Stelle gemacht haben“, aber in der Zwischenzeit wird deutlich, was Sie damit eigentlich bezwecken.
Es geht Ihnen doch gar nicht darum, tatsächlich etwas für die Menschen, die im SGB-II-Bezug sind, zu ändern. Sie wollen eine Ausweitung des Aufstockens, weil Sie das für einen durchaus vernünftigen Weg halten. Sie glauben tatsächlich – das wird in der Zwischenzeit insbesondere durch Beiträge von Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion deutlich –, dass auf diese Art und Weise auch das Thema „Erhöhung des tatsächlichen Renteneinstiegalters“ erledigt werden kann, indem man Rente wieder ab einem Alter von 60, 62 oder 63 Jahren bekommt und dann aufstocken oder hinzuverdienen kann. – An der Stelle ist man als verantwortliche Politik dann fein heraus.
An die Kollegen von der CDU-Fraktion gerichtet kann ich nur appellieren: Passen Sie schön auf, dass Ihnen da nicht das Wasser abgegraben wird.
Ich kann nur sagen: Angesichts dieses Koalitionsvertrages freue ich mich auf den Landtagswahlkampf. Das werden muntere Diskussionen.
Ich sage Ihnen: Wenn die FDP weiterhin so wie Frau Freimuth auftritt, bin ich absolut sicher, dass es eine Menge Möglichkeiten gibt, den Bürgerinnen und Bürgern zu verdeutlichen, welcher Geist tatsächlich in diesem Land herrscht. – Ich danke Ihnen.
Keine Angst, Herr Weisbrich. Ich glaube, dass wir alle in der Zwischenzeit doch das Gefühl haben, dass dieser Tagesordnungspunkt ein bisschen ausgeleiert ist.
Vor diesem Hintergrund will ich zum Ende dieses Punktes die Gelegenheit nutzen – denn womöglich habe ich später keine Gelegenheit mehr dazu –, mich von einem Kollegen zu verabschieden, mit dem ich zusammen hier im Landtag angefangen habe und der jetzt in den Bundestag einzieht, nämlich dem Kollegen Christian Lindner.
Das tue ich, weil ich glaube, dass wir über die Jahre im sportlichen Wettbewerb miteinander mit verteilten Rollen doch ganz gut zusammengearbeitet haben. Ich mache es aber insbesondere auch deshalb, weil Christian Lindner ein Mensch ist, der das genaue Gegenteil dessen darstellt, wie ich zur Politik gekommen bin. Lieber Christian, du wirst es dir kaum vorstellen können; es gab aber Zeiten, in denen junge Menschen wild, ungestüm und überhaupt ganz anders waren, als die Erwachsenen sie sich wünschten.
Als ich dich das erste Mal hier im Landtag erlebt habe, habe ich gedacht: Das ist das genaue Gegenteil dessen, wie du selbst zur Politik gekommen bist. – Ich bin nämlich in den 80er-Jahren sozialisiert
worden. Da warst du zugegebenermaßen noch ein bisschen kleiner. Meine Zeit war der Punk und die Musik, die sich Punkmusik nannte: „Anarchy In The UK“ und damit verbunden die Band Sex Pistols.
Ich bin deshalb darauf gekommen, weil ich einmal erlebt habe, wie du hier im Landtag auf Knopfdruck eine Rede gehalten und dich echauffiert hast und dann freundlich lächelnd aus der Bütt herausgegangen bist. Man konnte also feststellen, dass du das Geschäft so gut verstehst, dass du dich auf Knopfdruck auch tatsächlich – wie soll ich sagen? – erregen kannst.
Es gibt eine LP von den Sex Pistols mit dem Titel „The Great Rock ’n’ Roll Swindle“. In diesem Moment ist mir analog dazu eingefallen, dass du es zum Teil auch verstehst, „The Great Policy Swindle“ zu machen.
Deine große rhetorische Begabung wird diesem Haus sicher fehlen. Du hast zwar manchmal den Bogen überspannt. Auf der anderen Seite bin ich aber sehr stolz darauf – das habe ich auch allen Besuchergruppen gesagt –, dass ich nach meinem verstorbenen Chef Detlev Samland mit dir tatsächlich noch einmal einen Menschen erlebt habe, der wirklich eine große rhetorische Begabung hat.
Ich will dir allerdings auf den Weg mitgeben, dass jemand, der eine so große rhetorische Begabung hat, immer wissen muss, dass das eine Gabe ist und dass man es tunlichst vermeiden sollte, sie zu missbrauchen. Dazu hat man natürlich auch einen Hang, wenn man merkt, dass die Menschen auf diese Begabung reagieren.
In den neuneinhalb Jahren hast du dich auch verändert. Die Politik hier im Haus und das, was sich in diesem Haus manchmal abspielt, gehen natürlich auch an dir nicht spurlos vorbei. Ich will nicht sagen, dass sich das in der Zwischenzeit auch rein äußerlich in irgendeiner Form ausgewirkt hat, sondern dir etwas mit auf den Weg geben, für das ich wieder auf die Platte „The Great Rock ’n’ Roll Swindle“ zurückkomme. Auf der Rückseite dieser Platte befindet sich nämlich der Titel „Who Killed Bambi?“ Du hast dich verändert. Du bist lange über das hinausgewachsen, was dir dein damaliger Fraktionsvorsitzender freundlich – oder auch nicht ganz so freundlich – gesagt hat.
Leider habe ich diese Platte nur im Original als Vinyl-LP. Du weißt es vielleicht nicht; das gab es aber einmal. Ich habe mich zwar seit anderthalb Jahren sehr bemüht, sie noch einmal zu bekommen. Es gibt sie aber auf keinem Flohmarkt, und bei Amazon ist sie nur zu unglaublichen Preisen zu kriegen. Deshalb habe ich dir zumindest die beiden Cover von „The Great Rock ’n’ Roll Swindle“ und „Who Killed Bambi?“ kopiert; denn die Vinylplatte aus meiner Jugend kann ich dir leider nicht mitgeben. Ich hoffe, dass du das verstehst.
Lieber Christian Lindner, alles Gute im Bundestag! Ich bin sicher: Wir werden, wie Frau Löhrmann es gesagt hat, von dir noch viel hören und vor allen Dingen viel sehen. – Alles Gute!
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun sprechen wir doch über diesen mit Liebe getexteten Antrag. Ich möchte ein paar Dinge sagen, weil einige Sachen vermischt werden, was vielleicht nicht ganz richtig ist.
In der Tat war in der Vergangenheit eine ziemlich genaue Darlegung über Verwendungsnachweise nach dem GTK erforderlich. Das hatte insbesondere den Hintergrund, dass zu dieser Zeit noch der Elternbeitragsdefizitausgleich existiert hat. Die Spitzabrechnung führte dazu, dass die tatsächlich entstandenen Bedarfe finanziert worden sind.
Natürlich gab es in der Vergangenheit Klage über diese genaue Darlegung, die Verwendungsnachweise und darüber, was alles abgefragt wurde. Die Kritik wurde in dem Moment lauter, als der Elternbeitragsdefizitausgleich abgeschafft wurde, weil man sich dann in der Tat fragen lassen musste, wofür man eigentlich die Verwendungsnachweise macht, wenn das, was man eigentlich darlegen will, nämlich den tatsächlich entstandenen Bedarf, überhaupt keine Folgen hinsichtlich der Finanzierung mehr hat. Dieser Zusammenhang ist in dem Antrag nicht ganz richtig dargestellt worden.
Wir haben es in den vergangenen 24 Monaten an keiner einzigen Stelle unerwähnt gelassen, dass das KiBiz zu einer Bürokratieentlastung führt, und zwar insbesondere für das Land, mit der Folge, dass die Beziehung zwischen Land und Kommune eine ziemlich einfache Sache ist: Das Land sagt den Kommunen, sie sollen ihre Bedarfe erheben, und zwar vorher und nicht nachher. Die Kommunen stellen dann ihre Bedarfe fest und liefern diese Zahlen an das Land. Das Land sammelt diese Zahlen und gibt danach die Pauschale heraus.
Wir haben immer wieder kritisiert, dass die Vorgaben im Landeshaushalt immer ein bisschen niedriger sind. Die Bedarfe der Kommunen sind erkennbar höher. Dann gibt sich das Kabinett einen Ruck und beschließt: Dann müssen wir jetzt aber alles finanzieren. Dass dieses unwürdige Spielchen da mit angelegt ist, haben wir doch schon hundert Mal diskutiert.
Es handelt sich also um eine Bürokratieentlastung für das Land. Für die Träger und für die Kommunen ist die Bürokratie nicht weniger geworden. Die Kommunen müssen bei der Beantragung schauen, wie realistisch ihre Bedarfe sind. Sie werden natürlich ihre Träger auffordern, darzulegen, wie hoch ihre Bedarfe sind. Und hier sind wir bei dem eigentlichen Punkt. In der Tat hat es in einigen Kommunen – bei Weitem nicht in allen – sozusagen eine Verstärkung der Erhebungsmodifizierung und der
Verfahren gegeben. Insofern ist das, was im Antrag dargelegt wird, auf der einen Seite eine logische Folge des KiBiz, was man kritisieren kann. Auf der anderen Seite ist aber die Empörung, die aus dem Antrag hervorgeht, ein bisschen unverständlich.
Viele Träger und auch Kommunen selber sagen in der Zwischenzeit, dass sie mehr Bürokratie, einen stärkeren Erhöhungsaufwand haben, denn – das will ich Ihnen sagen, Frau Kastner – das kibiz.web ist eine Einbahnstraße. Das kibiz.web ist vor allem nützlich für das Land, weil das Land irgendwann sehr genau sehen kann, und zwar bis in die einzelne Einrichtung hinein, welcher Bedarf angemeldet worden ist und wie viele Plätze besetzt sind.
Aber für die Beziehung zwischen Kommunen und Träger hat das kibiz.web kaum einen Nutzen; denn die Kommunen müssen im Prinzip ihre eigenen Modalitäten finden, wie sie die Bedarfe, die Anmeldung, die tatsächliche Anzahl der Kinder und die dann zu zahlenden Kindpauschalen übereinander bringen. Das – so sage ich jetzt einmal – gelingt in den Kommunen unterschiedlich gut. Das ist gewollt, denn es geht beim KiBiz um eine Kommunalisierung.
Ich muss sagen: Vor dem Hintergrund glaube ich, Frau Kastner sogar ein Stück weit Recht geben zu müssen, wenn sie sagt, es handele sich eigentlich um eine Modulierung des immer gleichen Sachverhalts. Die Empörung ist an der Stelle vielleicht ein bisschen übertrieben.
2011 soll es eine Revision geben. Meine Bitte an der Stelle ist, dass dann erneute gesonderte Erhebungen unterbleiben. Das muss nicht sein; denn wenn das kibiz.web bis dahin nicht aufgebaut ist und es nicht per einfachen Knopfdruck möglich ist, zu ermitteln, wie die Dinge tatsächlich liegen, würde ich an der Preisvergabe seitens des europäischen Institutes dann doch Zweifel haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat muss man einige Sekunden darüber nachdenken, wie es zu diesen Tarifauseinandersetzungen gekommen ist. Es handelt sich um eine Vereinbarung, die mit dem Tarifabschluss 2005 verbunden war. Da ging es darum, dass es in einer weiteren Verhandlung einen Gesundheitstarifvertrag geben sollte. Seitens der öffentlichen Arbeitgeber, seitens der kommunalen Arbeitgeber wurde die Aufnahme dieser Verhandlungen verschleppt. Vor diesem Hintergrund hat es dann eine ganze Zeit gedauert, bis Verhandlungen überhaupt aufgenommen wurden.
Dann hat es ein Angebot gegeben, von dem die Gewerkschaften das Gefühl hatten, das sei nicht wirklich ernst gemeint. Erst dann ist es zu Streikauseinandersetzungen gekommen – zwei Jahre, nachdem vereinbart war, dass es einen Gesundheitstarifvertrag geben soll.
Auch wir sind der Auffassung, dass das, was da tariflich vereinbart worden ist, dringend notwendig war. Denn es hat mit der Implementierung des TVöD ein Gerechtigkeitsdefizit gegeben,
insbesondere für Neueinstellungen und bei der Einstufung von Leitungsfunktionen in den Kindertageseinrichtungen. Ich möchte nur betonen, dass es seitens meiner Fraktion immer wieder Hinweise darauf gegeben hat, dass es da eine Gerechtigkeitslücke im TVöD gibt.
Es sind aber nicht nur die Tarifabschlüsse, die dazu führen, dass das Land dringend bei den Kindpauschalen nachjustieren muss. Wenn Sie sich die strukturellen Probleme einiger Träger angucken – nehmen wir den größten Träger Deutschlands nach eigenem Bekunden, ganz sicher der größte Träger in Nordrhein-Westfalen, der Kita-Zweckverband –, dann blickt er nach anderthalb Jahren KiBiz auf 5,6 Millionen € Defizit. Das kann nicht nur daran liegen, dass wir mittlerweile mehr Gehälter für Mitarbeiterinnen aufbringen müssen. Da sind auch andere Probleme.
Und diese Probleme können Sie der Analyse in unserem Antrag entnehmen. Es ist tatsächlich so: Wenn man Anforderungen im frühkindlichen Bereich mit der Antwort vergleicht, die das Land darauf gibt, dann kommt man zu erheblichen Lücken.
Nehmen wir die Anforderung schrittweiser Beitragsfreiheit. Sie haben den Rechtsanspruch ab 2010/2011, wenn ich das richtig sehe, beschlossen. Das wird ein harter Schritt werden. Wie wollen Sie dieses erreichen? Ich glaube, dass es wesentlich vernünftiger ist, zunächst einmal die Mittel, die Sie vom Bund erhalten, um die U3-Betreuung erheblich zu verbessern, an die Kommunen, die den Rechtsanspruch letztlich verwirklichen müssen, durchzuleiten und ihnen zur Verfügung zu stellen.
Von 45 Millionen €, die dieses Jahr seitens des Bundes den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden, verlieren die Kommunen durch die Abwicklung über das GFG hier in Nordrhein-Westfalen 34,7 Millionen. In 2011 werden es bei 75 Millionen Bundesmitteln immerhin ein Verlust von 57,8 Millionen € sein. Im Jahre 2012 gibt es 107 Millionen € Bundesmittel, und der Verlust der Kommunen macht dann 82,4 Millionen € aus. Da liegt in der Tat eine Regelungsnotwendigkeit vor. Verabschieden Sie sich von der Abwicklung über das GFG! Dann kommen wir meiner Meinung nach, was den Rechtsanspruch betrifft, erheblich weiter.
Beim Thema Beitragsfreiheit gibt es in der Tat in der Zwischenzeit eine erhebliche Gerechtigkeitslücke. In Düsseldorf werden keine Elternbeiträge mehr erhoben,
in anderen Kommunen werden erhebliche Elternbeiträge erhoben. Es gibt einen Wettbewerb – so wie Sie es wünschen – zwischen den Kommunen, die letztlich den Wettbewerb aber gar nicht aufnehmen können. So ist das ein Unterhaken von Einarmigen im Ruhrgebiet. Die Grenzen werden schnell deutlich.
Ich glaube, an der Stelle geht es nicht ohne die Wiedereinführung des Elternbeitragsdefizitausgleichs. Nur so können Sie gleiche Lebensbedingungen und gleiche Zugangschancen zur frühkindlichen Bildung tatsächlich schaffen. Ich denke, Sie sollten wenigstens die Mittel für ein beitragsfreies Kindergartenjahr zur Verfügung stellen. Auch das würde an einigen Stellen ganz sicher mehr Chancengerechtigkeit schaffen.
Beim letzten Punkt geht es um die Mittel zur Erhöhung der Besuchsquote bei drei- bis sechsjährigen Rechtsanspruchskindern. In der Zwischenzeit haben wir in einigen Kommunen die verrückte Situation, dass die den U3-Ausbau gar nicht mehr weiter betreiben können, weil sie das nur noch aufgrund der Anweisungen der Kommunalaufsicht machen können, wenn sie Rechtsanspruchsplätze abbauen. Das ist in der Tat eine absurde Situation.
Das war doch das, was Sie mit dem KiBiz aufheben wollten. Denn das war die sogenannte Umwandlungswelle, die ja mit dem GTK einherging, das Sie immer stark kritisiert haben. Vor dem Hintergrund kann ich überhaupt nicht verstehen, warum Sie das in der Zwischenzeit einfach nur so laufen lassen. Deshalb sind unsere Forderungen weiter gehend, als jetzt nur die Kindpauschalen anzuheben.
Ich finde es in der Tat auch ein bisschen zu kurz gesprungen. Die strukturellen Probleme, die das KiBiz in der Zwischenzeit doch deutlich zeigt, insbesondere, was die Qualität der Arbeitsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen betrifft – denn es wird für viele Kommunen kaum möglich sein, die Tarifabschlüsse dann tatsächlich zu realisieren –, müssen Sie doch sehen. Sie können doch nicht bis 2011 warten, um zu evaluieren und möglicherweise zu dem gleichen Ergebnis zu kommen wie wir und dann nachzujustieren.
Also tun Sie es jetzt! Jetzt haben Sie die Möglichkeit, aufgrund der Tarifverträge tätig zu werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank – Herr Minister, trifft es zu, dass bei der Veranstaltung in Bonn Frau Merkel zugegen war?
Herr Minister, nun geht es in meiner Frage um die Veranstaltung in Bonn, bei der die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel zugegen war. Es ist nicht von uns, sondern vom Regierungssprecher Herrn Dr. Wichter der Hinweis gekommen, dass bei einer Veranstaltung in Bonn die Äußerungen gefallen seien und die Bundeskanzlerin daneben gestanden und keinerlei Beanstandungen daran gehabt habe.
Nun frage ich Sie: Gehen Sie mit dieser Äußerung und ging Herr Dr. Wichter mit seiner Äußerung davon aus, dass, wenn Frau Dr. Merkel keinerlei Zweifel an solchen Äußerungen hat, die Äußerungen damit richtig sind?
Herr Minister Krautscheid, Sie haben auf die Fragen des Kollegen Priggen und der Kollegin Gödecke sehr Wert darauf gelegt, sehr fein zwischen Wahlkampf- und damit Parteiaktivitäten von Herrn Dr. Rüttgers einerseits und seiner Tätigkeit als Ministerpräsident andererseits zu unterscheiden. Können Sie mir vor diesem Hintergrund erklären, warum Herr Dr. Wichert als Sprecher der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen überhaupt reagiert hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss dieses unerfreulichen Beratungsgangs zum Verfahren doch noch einmal eine Bemerkung machen. Ich will daran erinnern, dass wir letztes Jahr im Dezember als SPD-Fraktion erklärt haben, dass es einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung in § 27 geben muss. Wir haben die Eckpunkte benannt und bereits im Dezember letzten Jahres deutlich gemacht, dass das Gremium unserer Wahl, also der SPD, der Integrationsrat ist, dem wir gegenüber dem Integrationsausschuss deutliche Vorzüge gegeben haben.
In diesen Eckpunkten haben wir damals auch beschrieben, wie das aktive Wahlrecht für Eingebürgerte nach dem Wunsch der LAGA geregelt werden muss. Damals haben wir auch schon deutlich gemacht, dass wir, sollte es eine Möglichkeit des Eintragens in Wählerverzeichnisse geben, an der Stelle zufrieden gestellt wären.
Das hat auch der Innenminister gesagt: Auch in der SPD-Fraktion hat es gerade über die Erweiterung des aktiven Wahlrechts natürlich Diskussionen gegeben. Aber die Frage des Auslegens von Wählerverzeichnissen, die dazu führt, dass die Menschen, die es wollen, Eingebürgerte, die es wollen, an dieser Wahl aktiv teilnehmen können, sollte dann tatsächlich auch ein ausreichendes Mittel sein.
Deshalb ist es mir, weil die CDU im Dezember an dieser Stelle durchaus Bewegung signalisierte,
umso unverständlicher, wie es jetzt zu einer Diskussion darüber kommen konnte, ob dieses aktive Wahlrecht nach fünf oder zehn Jahren erlischt.