Klaus-Peter Bachmann
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterstützen die Eingabe eines Petenten und seiner Ehefrau aus Göttingen, unter Hinnahme der vorhandenen israelischen Staatsangehörigkeit eingebürgert zu werden. Ich muss dazu sagen, dass es sich bei dem Petentenehepaar um einen Palästinenser christlichen Glaubens mit israelischer Staatsangehörigkeit und seine in Syrien geborene palästinensische Frau handelt, die er vor zweieinhalb Jahren in Jordanien geheiratet hat. Der Petent lebt seit über 30 Jahren in Deutschland und ist ein Paradebeispiel für gelungene Integration: Er ist der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Migranten und Flüchtlinge auf Landesebene. Er gehört der von diesem Parlament auf gemeinsamen Vorschlag gebildeten Ausländerkommission an, die den Landtag in Integrations- und Migrationsfragen berät. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Oldenburg und eine der ganz wichtigen Figuren der Integrationsarbeit in diesem Land. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um deutscher Staatsbürger zu werden. Er hat aber diesen Antrag unter Beibehaltung seiner israelischen Staatsangehörigkeit gestellt. Wir meinen: aus guten und nachvollziehbaren Gründen.
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es hier eine Ermessensentscheidung, der wir in diesem Fall aus humanitären Gründen gerne Folge leisten wollen und die der Familie des Petenten mehr Rechtssicherheit bei Besuchen in Israel bringen würde. Denn es ist natürlich das Ziel, auch in Zukunft sein Geburtsland und seine dort lebende Verwandtschaft auch mit seiner Ehefrau und einem Kind, das sie gemeinsam haben, besuchen zu können.
Meine Damen und Herren, das Staatsangehörigkeitsrecht wird durch die Stadt Göttingen angewandt. Die Stadt Göttingen hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie diesem Antrag des Petenten entsprechen würde. Erst die rechtliche Weisung der obersten Aufsichtsbehörde des Herrn Innenministers hat der Stadt Göttingen untersagt, diese Einbürgerung unter Hinnahme der israelischen Staatsangehörigkeit zu vollziehen. Wir alle wissen, dass Anträgen auf Einbürgerung israelischer Staatsbürger in fast 100 % der Fälle entsprochen wird. Warum wird das nicht bei dem noch komplizierteren Fall eines Palästinensers christlichen Glaubens getan? - Wir können nachvollziehen, dass hier Ausnahmetatbestände gegeben sind und wollen der Familie Rechtssicherheit geben.
Ich weiß, die Redezeit ist knapp. Deswegen beschränke ich mich auf eine Schlussfeststellung: Ich hoffe, dass nicht das Geschmäckle bleibt, dass in diesem Falle jemandem nur deswegen die Hinnahme einer Doppelstaatsbürgerschaft verwehrt wird, weil er sich in den letzten Jahren sehr kritisch mit Ihrer Flüchtlingspolitik auseinandergesetzt hat, Herr sogenannter Integrationsminister Schüne
mann.
- Die Unverschämtheit besteht doch darin - damit schließe ich -, dass Sie dem Landesflüchtlingsrat, als die Wahlperiode begann, die Zuschüsse gestrichen haben, weil dieser sich auch mit Ihrer Flüchtlingspolitik kritisch auseinandergesetzt hat - im Übrigen in der Vergangenheit auch mit unserer! Das ist seine Rolle und seine Funktion. Aber wir haben ihm nie die Finanzgrundlage entzogen. So hat die Wahlperiode begonnen. Zum Schluss der Wahlperiode wird jetzt jemand sozusagen bestraft, der sich in diesem Lande vorbildlich für Integration einsetzt. Dieses Geschmäckle bleibt.
Meine Damen und Herren, wir sehen diesen Fall der Einbürgerung unter Hinnahme der israelischen Staatsangehörigkeit für gerechtfertigt an. Wir beantragen Berücksichtigung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Weddige-Degenhard hat an keiner Stelle bezweifelt, dass man in Wolfenbüttel gemeinsam eine Problemlösung versucht.
Wenn Sie, Herr Oesterhelweg, mir die Zwischenfrage ermöglicht hätten, dann wäre Ihnen das, was ich aus der Diskussion zu berichten habe, jetzt erspart geblieben.
Ich habe vor 25 Jahren als junger Kreistagsabgeordneter im Landkreis Wolfenbüttel bei dem Antrag der GSF auf die Genehmigung der Einlagerung von Glaskokillen mit mittelradioaktivem Abfall genau das vorausgesagt, was wir heute haben: Auch Asse II wird absaufen.
Das ist der einzige Schacht, der bisher nicht abgesoffen ist. Ich habe ein Versuchsendlager als den Widerspruch an sich bezeichnet. Ein Versuch ist rückholbar, aber ein Endlager ist kein Versuch. Damals sind es Ihre CDU-Kommunalpolitiker im Landkreis Wolfenbüttel gewesen, die mir Zukunftsungläubigkeit, Miesmacherei und Schlechtrederei vorgeworfen haben. Wir haben schneller dazugelernt als Sie. Sie machen es jetzt bei der Ausstiegsdebatte um Atomkraftwerke nicht anders. Ich
hoffe, dass Sie eines Tages nicht eines anderen belehrt werden!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Georgia Langhans hat im Einzelnen klar gemacht, aus welchen Gründen es nötig ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, aber auch vorhandene Hürden, die zum Teil unüberwindbar sind, abzureißen, um den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen deutlich zu verbessern, ja Normalität herzustellen. Auch in der Ausländerbehörde muss sozusagen das Gegenüber jemand sein, der weiß, worum es geht. Das gilt nicht für alle, und ich rede auch nicht für eine Quote, aber es muss sehr deutlich werden: Zu allen Regeldiensten unserer Gesellschaft haben Migrantinnen und Migranten wie selbstverständlich Zugang.
Meine Damen und Herren, wir wären heute deutlich weiter, wenn das Konzept, das die damalige Landesregierung Gabriel im Jahr 2002 beschlossen hat und das hier im Parlament mit einem Entschließungsantrag im November 2002 begrüßt wurde und genau, dezidiert Möglichkeiten beinhaltete, den Zugang von Migrantinnen und Migranten in den öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen deutlich zu verbessern, zum Tragen gekommen wäre. Das war bereits einmal Beschluss einer niedersächsischen Landesregierung, und das war
bereits einmal auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion Beschlusslage im Niedersächsischen Landtag.
Bedauerlicherweise sind diese damaligen Beschlüsse Anfang 2003 durch eine Unterrichtungsvorlage der jetzigen Landesregierung als „nicht weiter zu verfolgen“ kassiert worden.
Das sind die Realitäten.
Das, was in dem neuen Handlungskonzept Integration enthalten ist, geht bei Weitem nicht so weit und ist bei Weitem nicht so stringent, was die Zielsetzung angeht, wie es damals bereits erklärtes Regierungshandeln war.
Ich darf einmal das zitieren, was der Landtag im November 2002 darüber hinaus beschlossen hatte. Er hatte beschlossen:
„Der Landtag appelliert auch an die übrigen Träger der Regeldienste, die vom Land vorgesehene interkulturelle Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Strategie der Öffnung von Institutionen und Diensten ebenfalls verstärkt zu betreiben. Dabei sollen die eigenen Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung hieran ausgerichtet und stärker als bisher auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in den Regeldiensten eingesetzt werden.“
Meine Damen und Herren, das war ein Beschluss, der sich auch an gesellschaftliche Organisationen und die Privatwirtschaft richtete. Es war auch das Ziel von Frau Dr. Trauernicht, die damals für diese Konzeption Verantwortung trug, das im Forum Integration mit allen gesellschaftlichen Kräften mit Vehemenz so gemeinsam weiter zu vertreten.
Viereinhalb Jahre herrschte das Motto „still ruht der See“, viereinhalb Jahre habe ich in den Sitzungen der Ausländerkommission regelmäßig daran erinnert, dass diese damalige Beschlusslage des Parlaments, die Sie mit Ihrer Mehrheit kassiert haben, in der praktischen Politik Niedersachsens umgesetzt werden muss.
Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, ein begrüßenswerter - ich habe das begrüßt - Fortschritt bei der Polizei. Aber das kann nicht alles sein. Spät kommt dieser Fortschritt, aber er kommt.
Meine Damen und Herren, wir brauchen die Normalität in allen Bereichen. Das, was die Kollegin
Langhans hier gesagt hat, möchte ich um zwei Dinge ergänzen, die Ihnen deutlich machen, wo noch Widersprüche liegen.
Wir hatten im Bereich der Schulen muttersprachliche Lehrkräfte. Anstatt dieses Potenzial, diese Lehrkräfte, die schon vorhanden waren, in vollem Umfang zu nutzen und es möglicherweise auch bei einer Neuausrichtung des muttersprachlichen Angebots sozusagen als fremdsprachliches Angebot allen zugänglich zu machen, haben Sie reihenweise abgebaut, und die Lehrkräfte sind heute nicht mehr im öffentlichen Dienst. Das war kontraproduktiv. Die muttersprachlichen Lehrkräfte, die an den Schulen waren, sind zum Teil verschwunden und stehen heute nicht mehr zur Verfügung.
Gott sei Dank haben Sie auch hier mittlerweile den Stopp des Abbaus verfügt, weil Sie wohl gemerkt haben: Das war der falsche Weg.
Es gibt einen weiteren Widerspruch. Wir haben hier sehr streitig darüber debattiert, ob es richtig ist, Polizeinachwuchskräfte - im Gegensatz zur Entwicklung auf Bundesebene, wo die Ausbildungsstätten für die Führungslaufbahnen des höheren Dienstes gerade zur Fachhochschule aufgewertet wurden -, an einer Polizeiakademie auszubilden. Aber immerhin haben die sich dort bewerbenden Migrantinnen und Migranten die Chance, wenn sie denn die Zugangsvoraussetzungen erfüllen - daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten -, in einem gebührenfreien Studium den Beruf des Polizeibeamten zu erlernen.
Jetzt der Widerspruch zu denen, die wir im Lehramt brauchen: Die müssen an unseren Regeluniversitäten, um die Voraussetzungen zu erfüllen, um ins Lehramt des Landes Niedersachsen zu kommen, in Zukunft Studiengebühren bezahlen.
Ob das nun eine Gleichbehandlung bezüglich der Ausbildungsvoraussetzungen mit dem Ziel ist, ihre Anzahl im öffentlichen Dienst deutlich zu erhöhen, das sei einmal dahingestellt.
Meine Damen und Herren, wir brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regeldiensten nicht nur bei der Polizei - dort brauchen wir sie dringend -, wir brauchen sie in den Verwaltungen, wir brauchen sie in den Schulen, wir brauchen sie im Gesundheitswesen, wir brauchen sie in den sozialen Einrichtungen, wobei wir im Augenblick im Gesundheitswesen noch die höchste Quote erreichen. Das liegt aber an Defiziten aus der Vergangenheit, z. B. daran, im Bereich der Altenpflege
ausbildung im Zusammenhang mit der Umlagefinanzierung nicht genügend getan zu haben, sodass wir hier auf Kräfte zurückgreifen müssen, die wir zum Teil sogar anderen Bundesländern schmerzhaft entziehen.
Meine Damen und Herren, hier gibt es also Hürden zu überwinden und Komplexe zu gestalten, die auch beinhalten, den einen oder anderen Widerspruch abzubauen.
Das bedingt tatsächlich eines - wie wir das auch in unseren Perspektiven für Niedersachsen sagen -: Integration muss Chefsache sein. Integration können wir nicht dem Minister überlassen, der sich ansonsten als Minister für inhumane Flüchtlingspolitik einen Namen gemacht hat.
Integration gehört in die Staatskanzlei. Das sagen wir, das sagt Wolfgang Jüttner, und ab Januar wird er das so organisieren! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode, ich habe an keiner Stelle gefordert, dass die Hürden niedriger sein müssten, was die Zugangsvoraussetzungen angeht. Nein, ich habe deutlich gemacht, wir müssen uns insbesondere im Bildungswesen gemeinsam anstrengen, damit Migrantinnen und Migranten die Chance haben, die gleichen Abschlüsse zu erreichen, um die gleichen Voraussetzungen für die Normalität, im öffentlichen Dienst dieses Landes zu arbeiten, mitzubringen.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, wie segensreich Integrierte Gesamtschulen arbeiten: Die große Gruppe der jugendlichen Zuwanderer, die man gemeinhin als „Russlanddeutsche“ bezeichnet, hat an der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule in Braunschweigs Weststadt die Chance, die mitgebrachte Muttersprache Russisch als Fremdsprache einzusetzen.
- Ja, aber die haben dadurch eine gute Voraussetzung; denn Russisch ist eine Zukunftssprache. - Was meinen Sie, wie dort der Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in der gymnasialen Oberstufe steigt?
Das sind genau die, die wir dadurch befähigen, uns in diesem Lande in Zukunft beispielsweise als Polizistinnen und Polizisten in Nienburg zur Verfügung zu stehen. Dies gilt auch für andere Berufe. Dies ist eine Riesenchance, die diese IGS in Braunschweig bietet, und ein erfolgreiches Beispiel für die Qualifizierung von Laufbahnnachwuchs für den öffentlichen Dienst in diesem Land.
Herr Minister, ich schicke voraus, dass der Nationale Integrationsplan eine gemeinschaftliche Leistung aller staatlichen Ebenen, aller gesellschaftlichen Gruppen und aller Parteien ist und auch in allen Fachministerien des Bundes vorzügliche Vorarbeit geleistet wurde, sodass sich nicht nur bestimmte Parteien diesen Erfolg an den Hut stecken können, zumal wir diese gesellschaftliche Aufgabe ohnehin nur gemeinsam meistern können.
In der Frage und auch in Ihrer Antwort kommt für mich ein Aspekt zu kurz, nämlich die hervorragenden Integrationsleistungen, die gesellschaftliche Kräfte neben den staatlichen Stellen in den letzten Jahren geleistet haben und auch in Zukunft leisten werden. Können Sie bestätigen, dass es nicht nur die Leistung von Bund, Ländern und Gemeinden, sondern zu fast 90 % die Leistung von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfegruppen sowie Migrantenorganisationen ist und dass die Infrastruktur schon sehr dürftig wäre, wenn es diese Leistungen der gesellschaftlichen Kräfte nicht gäbe?
Eine zweite Frage zu den Leitstellen: Ich halte es für richtig, dass Sie im Rahmen des Reformarbeitsmarktes Kräfte an die Kommunen gegeben haben. Ist dies so angelegt, dass es auslaufende Dienstposten sind - etwa ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bezirksregierungen, die vielleicht dann, wenn sie zur Pensionierung anstehen, nicht ersetzt werden -, oder hat sich das Land auf Dauer festgelegt, solange Sie noch Verantwortung tragen, was ja nicht mehr allzu lange sein wird?
Wird das Land diese Leitstellen auf Dauer finanzieren, oder sind es nur Reformarbeitskräfte, die als auslaufende Dienstposten kein dauerndes Angebot an die Kommunen darstellen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bode, als Sie vom „Wolf im Schafspelz“ sprachen, dachte ich, Sie reden von Herrn Schünemann. Das muss ich irgendwie missverstanden haben.
Zunächst einmal ist eines Fakt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es ist eine sehr schwierige Gemengelage, wenn man versucht, in der Diskussion über das Zuwanderungsrecht, bei der ersten Runde der Gesetzgebung und auch jetzt in der Aktuellen Stunde allen Anforderungen und Ansprüchen gerecht zu werden. Wir sollten hier keine Schuldzuweisungen vornehmen, ohne die Gründe für die Debattenlage zu nennen.
In einer Zeit mit immer noch hoher Arbeitslosigkeit, besonders Jugendarbeitslosigkeit, sollten Sie, Herr Bode, sich vielleicht an die eigene Nase fassen; denn Sie hätten hier in Niedersachsen noch genug Möglichkeiten, Entscheidendes zu tun. Aber Sie sitzen das weitestgehend aus.
Bei einer hohen Arbeitslosigkeit unter älteren und auch jüngeren Menschen und einem hohen Anteil von Migrantinnen und Migranten, die bei uns leben, ist die Debatte über die Zuwanderung von Fachkräften sicherlich sinnvoll, weil im Einzelfall Bedarfe ergänzt werden können. Aber primär müssen wir doch daran arbeiten, dass wir denen, die in diesem Lande leben und keine Arbeit haben - da schlummern exzellente Talente -, die Chance auf
Ausbildung und auf Integration in den Arbeitsmarkt geben. Das war immer der Ansatz von Franz Müntefering.
Auch diese Gründe müssen Sie einmal nennen. Wir haben über die Frage der schlummernden Talente gerade in der Ausländerkommission debattiert. Ihr Ministerpräsident äußert sich in gleicher Weise und sagt: „Da müssen wir etwas tun.“ Praktisch tun Sie aber zum Beispiel mit der Einführung von Studiengebühren das Gegenteil.
Sie verdrängen die, die an unseren Universitäten für die Entwicklungshilfe ausgebildet werden,
mit der im Zuwanderungsrecht 1 enthaltenen Option der einjährigen Arbeitssuche, um hier auf dem Arbeitsmarkt Funktionen zu finden, von unseren Universitäten. Durch Ihre praktische Politik werden Talente verdrängt. Das ist der Widerspruch zwischen Ihrem Reden und Ihrem Handeln, meine Damen und Herren.
Und noch etwas möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, Herr Bode: Wäre man bei der Runde über das Zuwanderungsrecht 1 damals den Vorschlägen der rot-grünen Bundesregierung gefolgt, hätten wir seit Jahren in Deutschland ein Punktesystem für die Bewertung geplanter Zuwanderung.
Das ist an der CDU und der CSU gescheitert. Nennen Sie doch auch die Verantwortlichen, die die Zuwanderung Qualifizierter vor Jahren in die Tonne getreten haben!
Meine Damen und Herren, ich will der FDP nicht absprechen, dass sie in Fragen des Ausländerrechts und des Zuwanderungsrechts inhaltlich oft nahe an unserer Seite steht. Man kann mit der FDP darüber eher diskutieren kann als mit ihrem Koalitionspartner hier im Hause. Es reicht auch
nicht, wenn man ein Türschild auswechselt, Herr Schünemann. Sie nennen sich jetzt „Minister für Integration“, haben sich aber in der Vergangenheit einen Namen als „Minister für Abschiebung“ gemacht.
Sie haben es zu verantworten, dass mit obskuren Anhörverfahren in der ZASt Braunschweig - lesen Sie die Braunschweiger Zeitung - ein negativer Blick auf Niedersachsen gerichtet wird. Für die Menschen, die ernsthaft daran interessiert sind, als Fachkräfte zu uns zu kommen, ist das Klima in Niedersachsen nicht gut. Dann ist es kein Wunder, dass viele der offensichtlich auch von Ihnen gewollten Zuwanderer einen großen Bogen um unser Land machen. Wenn wir uns wirklich als Einwanderungsland bekennen wollen, dann muss die Ganzheitlichkeit von Ausländer- und Integrationspolitik auch mit einer humanitären Flüchtlingspolitik übereinstimmen. Nur dann haben wir auch die Chance der Akzeptanz, nur dann wird man Niedersachsen für ein integrationsfreundliches Land halten. Die Realität in diesem Land ist aber eine andere, und deshalb kommen viele Fachkräfte nicht in unser Land, sondern machen diesen großen Bogen.
Herr Schünemann, in aller Ernsthaftigkeit: Bevor Sie sich „Integrationsminister“ nennen können, müssen Sie erst einmal daran arbeiten, dass Sie das Schild „Minister für inhumane Flüchtlingspolitik“ loswerden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie alle erinnern sich sicherlich noch gut daran, dass wir hier im Hause seit drei bzw. vier Jahren regelmäßig Debatten über die Organisation der Leitstellen führen und wie Herr Minister Schünemann als vermeintlicher Kraftmeier in diese Debatte hineingegangen ist. Er sprach von zwölf bunten Leitstellen im Lande - das waren zu Anfang seine Überlegungen - als Ersatz für die jetzige Leitstellenlandschaft bei den Polizeidirektionen, in den großen zwei, in den kleinen oder den flächenmäßig kompakteren eine. Er sprach davon, dass die Disponenten dort face to face sitzen und sich gegenseitig ergänzen können. Bei jeder Debatte und jeder öffentlichen Auseinandersetzung über diese Frage, in dessen Rahmen er immer mehr Druck verspürte, ruderte er Stück für Stück zurück.
Als er im Dezember 2006 den jetzt zur Verabschiedung stehenden Gesetzentwurf einbrachte, hat er dieses Ziel noch im Rahmen einer Sollvorschrift vorgegeben. „Soll“ heißt, es ist eigentlich der Regelfall, wenn nicht das Gegenteil juristisch begründet werden kann. Die Kannvorschriften, die heute beschlossen werden sollen, lieber Herr Biallas, entsprechen unserer Position von vor drei bis vier Jahren. Hätten wir vor drei bis vier Jahren die Position der SPD durch Sie hier im Parlament bestätigt bekommen, hätten wir uns die Auseinandersetzungen und die Debatten, die die Öffentlichkeit nur irritiert haben, insgesamt ersparen können.
Ich darf mich freuen. Vorhin wurde gefragt, warum sich die SPD-Redner eigentlich nicht freuen. Na
klar, wir freuen uns. Wissen Sie, worüber ich mich freue? - Darüber, dass Herr Schünemann dieses Mal eine volle Bauchlandung erlebt hat und Sie die Verursacher sind.
Die CDU-Fraktion hat es eher als der Minister gemerkt, dass sie solche verpflichtenden Regelungen gegen den Druck der Betroffenen im Lande nicht durchsetzen kann.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Wir sind für freiwillige Lösungen. Wir haben das von Anfang an formuliert. Wir haben von Anfang an gesagt: Wir sind für integrierte regionale Leitstellen, die jetzt nicht mehr als Pflichtveranstaltung, sondern im Rahmen einer Kannvorschrift beschrieben werden und sich überall im Land entwickeln. Dank meiner Unterstützung z. B. in der Region Braunschweig arbeitet bei der dortigen Berufsfeuerwehr schon lange eine regionale Leitstelle für die Stadt Braunschweig, den Landkreis Peine und den Landkreis Wolfenbüttel. Ich habe das vor Ort immer mit befördert.
Deswegen sollten Sie nicht behaupten, wir würden keine Veränderungen anstreben. Wir haben nur deutlich gemacht, dass der von Herrn Schünemann vor drei bis vier Jahren vorgegebene Weg jetzt zu Recht kassiert wird. Er hat mit seiner Kraftmeierei an dieser Stelle wieder einmal eine volle Bauchlandung gemacht.
Lieber Herr Biallas, Sie haben aus unserem parallel eingereichten Entschließungsantrag - das war unser Antrag - die Leitstellenposition übernommen. Sie haben die Wasserrettungsposition übernommen, und Sie haben den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst übernommen, die in unserem Entschließungsantrag enthalten sind. Deshalb darf man mit Fug und Recht sagen: Sie haben dazugelernt, und wir haben uns durchgesetzt, weil Sie unsere Positionen übernommen haben. - Herzlichen Glückwunsch!
- Ich komme gleich dazu. - Wir haben uns im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens einvernehmlich auf Verbesserungen im Bereich des Intensivtransports, der ITWs, verständigt. Wir haben uns auch einvernehmlich darauf verständigt, dass die Notärzteorganisationen des Landes zukünftig im Landesausschuss für den Rettungsdienst mitwirken. Auch darüber besteht Einvernehmen. Würden wir heute nur ein Leitstellengesetz beraten, dann könnten wir das hier einstimmig beschließen. Aber der Innenminister hat versucht, das Rettungsdienstgesetz als Vehikel für seine Vorstellungen von Leitstellenorganisation zu nutzen. Nun kommen wir zu dem Teil Rettungsdienst, bei dem es maßgebliche Verschlechterungen geben wird, die Sie zu verantworten haben. Diese sind auf Folgendes zurückzuführen: Mittlerweile ist in neun Bundesländern die Hilfsfrist gesetzlich geregelt. In 10 bis 15 Minuten muss ein geeignetes Rettungsmittel am Ort sein.
Sie lehnen das für Niedersachsen ab. Ich habe wenigstens die Hoffnung, dass es noch eine Verordnung geben wird. Aber eine gesetzliche Ermächtigung für eine solche Verordnung gibt es an keiner Stelle. Warum lehnen Sie gegenüber der Praxis in neun Bundesländern eine solche gesetzliche Normierung ab? - Das ist der erste Grund.
Der zweite Grund ist der, dass es im Bereich des Interhospitaltransfers - das steht so auch im schriftlichen Bericht - zu einer Rosinenpickerei kommen wird, wodurch der Regelrettungsdienst teurer wird. Das sind die Bedenken der Kassen und der Hilfsorganisationen. Sie handeln an dieser Stelle gegen einen einstimmigen Beschluss des Landesausschusses für den Rettungsdienst. Das muss Ihnen bewusst sein. Gegen die Position aller am Rettungsdienst Beteiligten liberalisieren Sie den Interhospitaltransfer. Diese Position, die zu Recht von allen im Lande abgelehnt wird, können wir nicht mittragen.
Zu den gewachsenen Strukturen der folgende Hinweis: Wir müssen gemeinsam vernünftige Regelungen formulieren, durch die verhindert wird, dass z. B. die Hilfsorganisationen, die mit ihren hauptamtlichen Kräften eine wesentliche Stütze
bei einem Massenanfall von verletzten Personen sind und die im Rettungsdienst sowie im Katastrophenschutz aushelfen, im Falle einer Ausschreibung auf ihren Investitionen sitzen bleiben und dass es bei einer Übergabe der Dienste an Organisationen wie FALCK - mit denen sollen Sie ja, hörte ich, gesprochen haben; diese kommen möglicherweise ins Land - zu einer Verschlechterung unseres Katastrophenschutzes kommt. Das kann nicht so einseitig im Gesetz geregelt werden, indem die gewachsenen Strukturen aufgegeben werden; denn damit würden wir die Hilfsorganisationen nicht nur brüskieren, sondern sie auch als Partner im Katastrophenschutz verlieren.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass Sie vor dem Hintergrund des Versprechens, das erst im Katastrophenschutzgesetz regeln zu wollen, die ehrenamtlichen Kräfte im Rettungsdienst bewusst weiterhin schlechter stellen als die Angehörigen freiwilliger Feuerwehren, weil sie nämlich nicht für ihre Einsätze vom Dienst unter Weiterzahlung der Bezüge freigestellt werden. Auch diese Position haben Sie abgelehnt. Sie wissen aus dem schriftlichen Bericht, dass wir uns in sieben gravierenden Punkten in großer Übereinstimmung mit der Fachöffentlichkeit befinden.
Diese Punkte gestatten es uns nicht, sehenden Auges derartige Verschlechterungen im Rettungsdienstgesetz mitzutragen. Das sind die Gründe für unsere Ablehnung. Meine Damen und Herren, wenn Sie es bislang noch nicht verstanden hatten, dann hoffe ich, dass es jetzt der Fall ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Bode, lesen können Sie also auch nicht.
Ausweislich des schriftlichen Berichts steht in der Präambel das Thema der Ehrenamtlichkeit. Zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs finden Sie im Bericht das Thema der Hilfsfrist, das Thema der Ehrenamtlichen, das Thema „Keine Vorsorge bei einem Massenanfall verletzter Personen“, das Thema „Gewachsene Strukturen“, das Thema Interhospitalverkehr, das Thema „Qualifikation der Rettungsmittelbesatzungen“ und aus der Ausschussberatung auch das Thema Luftrettung. Dabei haben wir deutlich gemacht, dass das Land zwar für die Luftrettung zuständig ist. Herr Schünemann rühmt sich ja nach der Übergabe des Rettungshubschraubers Christoph 4 - den im Übrigen der Bund bezahlt hat -, dass er die Luftrettung perfekt organisiert. Aber das Sozialministerium und er streiten sich über die Frage, wer eigentlich die Landeplätze an den Kliniken zu finanzieren hat. Das überlässt man allein den Kommunen.
Aufgrund dieser Punkte, die nicht optimal geregelt sind, lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Wenn Sie
lesen könnten, dann hätten Sie alles gelesen und eben nicht die Unwahrheit gesagt. - Vielen Dank.
Herr Minister, können Sie bestätigen, dass es in der Vergangenheit gerade deswegen zu nicht gedeckten Budgets gekommen ist, weil sich die Verantwortlichen des Rettungsdienstes und die Kassen bei den Verhandlungen nicht auf Regelungen für bestimmte Dinge einigen konnten?
Jetzt hätten wir die Chance gehabt, das einvernehmlich zu regeln und die Defizite aufzuarbeiten. Die Kassen ziehen sich aber auf die Position zurück, nur die Anteile zahlen zu müssen, die verbindlich vorgegeben sind. Eine solche verbindliche
Vorgabe ist nicht vorgesehen. Wir haben sie für Leitstellenpersonal und für den Fahrer eines Notarzteinsatzfahrzeuges beantragt. Ein solcher Fahrer ist an der Einsatzstelle als Fachkraft für den Notarzt dringend erforderlich. In Zukunft könnte - entgegen der bisherigen Regelung in der Personalverordnung, die unter unserer Verantwortung entstanden ist - z. B. ein FSJler den Notarzt fahren.
Genau in diesem Bereich wird es dann Probleme zwischen den Kostenträgern und den Beteiligten des Rettungsdienstes geben, die Sie jetzt erst richtig ausbauen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Brockstedt, Sie sollten sich schämen!
Sie sind mit keinem Wort auf das eingegangen, was die Kollegin Dr. Andretta hier zu unserem Beitrag zur Entwicklungshilfe und dessen Kontinuität gesagt hat. Sie haben auch kein Wort zu dem gesagt, was wir gemeinsam im Zuwanderungsrecht geregelt haben: dass ausländische Studierende heute ausdrücklich auch die Möglichkeit haben, nach einem Examen als exzellente Arbeitskräfte in Deutschland Arbeit zu suchen. Wer soll davon aber noch Gebrauch machen, wenn Sie bei dieser beschämenden Position, bei Ihrer inhumanen Position bleiben?
Meine Damen und Herren, seit Beginn der Diskussion über Studiengebühren und die Auswirkungen auf ausländische Studierende, wie sie Frau Dr. Andretta beschrieben hat, haben wir in der Ausländerkommission - einer Kommission, die dieses Parlament eingesetzt hat - viermal dieses Thema behandelt. Wir haben viermal das Ministerium für Wissenschaft und Kultur gebeten, zu konstruktiven Lösungen zu kommen. Während sich alle anderen Ressortminister bei vergleichbaren Fällen der Diskussion in der Ausländerkommission persönlich stellen, haben Sie nicht nur das Thema ignoriert, sondern auch diese Kommission wieder einmal ignoriert, die mehrheitlich unserer Auffassung ist, indem dieser Minister sich nicht einmal persönlich in dieser Kommission der Debatte mit den Betroffenen gestellt hat. Auch Sie, Herr Stratmann, sollten sich schämen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich nicht zu Wort gemeldet, um zu bestätigen, dass Herr Biallas im Augenblick leider Vorsitzender der Ausländerkommission ist;
denn darunter leidet die Arbeit, Herr Biallas.
Aber ich möchte Folgendes richtig stellen: Es war bisher nicht üblich, dass die Ausländerkommission formale Beschlüsse fasst, mit welchem Ressort
vertreter oder welcher Ressortvertreterin sie sprechen möchte. Ich habe hier wortwörtlich gesagt: Ich habe das Thema „Auswirkungen von Studiengebühren auf ausländische Studierende“ dort viermal für die Tagesordnung beantragt, Sie nicht einmal. Ich habe das beantragt, für meine Fraktion. Ich habe zweimal gesagt, dass wir das Gespräch mit dem Minister dazu führen möchten. Er ist nie persönlich gekommen. Ich habe nicht gesagt, dass er formal zitiert worden ist. Das war bislang nicht üblich, aber in Zukunft werden wir das beantragen.
Dann habe ich das mit dem Verhalten anderer Ressortminister verglichen. Jetzt muss ich leider Herrn Busemann loben. Während er sich dort persönlich der Debatte gestellt hat, um mit uns über die schulische Situation von Kindern mit Migrationshintergrund zu diskutieren - das habe ich positiv herausgestellt -, hat es dieser Minister nicht für nötig gehalten, persönlich zu erscheinen - zu diesem wichtigen Thema mit dieser Auswirkung. Mehr habe ich hier nicht gesagt. Das wiederhole ich. Dafür, dass er nicht gekommen ist, kann er sich schämen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Coenen, ich will zwar keine Schärfe in die Debatte bringen, weil wir uns bei diesem Thema wirklich einig sind, es wäre aber schön, wenn der Innenminister, bei dem Sie sich eben bedankt haben, anwesend wäre.
Wir wissen allerdings, dass Frau Dr. Hawighorst hierfür hauptsächlich zuständig ist, da es sich um eine Organisationsfrage der Sozialversicherung handelt, die im Sozialministerium ressortiert.
- Das sagte ich ja auch. Frau Dr. Hawighorst hat in den Bund-Länder-Gesprächen nicht erfolglos agiert. An dieser Stelle dürfen wir das einmal feststellen.
So ist das. Sie machen ja nicht alles falsch.
Herr Coenen, man sollte aber einmal in Erinnerung rufen - meine Rede hätte sich erübrigt, wenn Sie das Ganze objektiv und im Zusammenhang dargestellt hätten -, dass die heutige Struktur der Feuerwehr-Unfallkasse in Niedersachsen ein Reform
werk der SPD aus der letzten Wahlperiode ist. Das wird niemand bestreiten. Bis dahin hatten wir viele Feuerwehr-Unfallkassen im Lande. Wir haben das damals mit Ihrer Unterstützung, einstimmig, beschlossen. Ich kann mich gut an die konstruktive Mitarbeit von Edda Schliepack im damals federführenden Sozialausschuss erinnern. Ich habe schon einmal gesagt, dass man mit Edda Schliepack noch vernünftige Sozialpolitik machen konnte. Das hat sich ein bisschen geändert.
Damals haben wir einstimmig entschieden, eine Landesfeuerwehr-Unfallkasse zu schaffen - und das aus gutem Grund. Wir haben schon damals ausgeschlossen, die FUK in irgendeiner Weise mit den Gemeindeunfallversicherungsverbänden oder der Landesunfallkasse zu fusionieren, und zwar aus den guten Gründen, die Sie eben genannt haben.
Die Selbstverwaltung würde untergehen, wenn Feuerwehrleute nicht mehr paritätisch in den Selbstverwaltungsorganen vertreten wären. Das würde zwangsläufig dazu führen, dass die Interessen nicht mehr wahrgenommen werden können. Es geht ferner um die Beibehaltung der Mehrleistungsklausel; denn für die über 140 000 Feuerwehrleute und Angehörigen von Hilfsorganisationen in diesem Land ist das, sofern sie dort versichert sind, die einzige Absicherung. Sie leisten ihren Dienst überwiegend ehrenamtlich. Aufgrund des erhöhten Gefahren- und Unfallpotenzials sollten sie wenigstens ordentlich abgesichert sein. Jede Fusion würde das in Gefahr geraten lassen und mit Sicherheit eine Anpassung an vergleichbare Leistungen bedeuten. Das würde der besonderen Interessenlage der Betroffenen nicht gerecht werden.
Weiterhin ist wichtig, dass eine selbstständige FUK durch zusätzliche Maßnahmen im Präventionsbereich, aber auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Versicherungen im Lande in den Bereichen Social Sponsoring oder PPP, die durch diese Kooperation möglich werden, unterstützt werden kann. In einer fusionierten Einrichtung wäre das sicherlich nicht zu realisieren. Insofern besteht also Einvernehmen.
Auf der Ebene der Bundesregierung kam erst nach einem Gespräch Bewegung auf, das Herr Wittschurky, Geschäftsführer der FUK und Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen,
mit dem aus Hannover kommenden Parlamentarischen Staatssekretär im Arbeits- und Sozialministerium, Gerd Andres, geführt hat; denn damit war das Ministerium, die Ebene, auf der die Entscheidungen getroffen werden, über die Lage informiert. Von dem Tag an waren die Bundesregierung und das federführende Ministerium bereit, eine Debatte über die Öffnungsklausel zu führen und eine Prüfdebatte zu ermöglichen, um einvernehmlich mit den Selbstverwaltungsorganen der FUK zu vernünftigen Regelungen im Lande zu kommen.
Ich muss ferner erwähnen - auch das gehört zur Geschichte -, dass erst nach meiner parlamentarischen Anfrage im Oktober-Plenum, mit der ich die Landesregierung aufgefordert habe, etwas für die Eigenständigkeit der FUK zu tun, wirklich etwas passiert ist. Die Ministerin und die Staatssekretärin haben sich danach - das wurde von der FUK gewürdigt - erstmals öffentlich für den Erhalt der Feuerwehr-Unfallkasse im Land Niedersachsen ausgesprochen. Auch insofern herrscht also Einvernehmen.
Ich halte den Landtagsbeschluss, der heute einstimmig gefasst wird, für ein deutliches Signal für die Unterstützung dieser Position, die zwischen Bund und Ländern schon verabredet ist. Ich bin sicher, dass die Prüfverfahren und die Vorschläge aus der Selbstverwaltung der Feuerwehr-Unfallkasse zu einem guten und im Sinne dieses Entschließungsantrages liegenden Ergebnis führen. Die Struktur und die Selbstständigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse sind im Interesse Niedersachsens und der Versicherten aus dem Bereich der Feuerwehren zu erhalten.
An dieser Stelle möchte ich abschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FeuerwehrUnfallkasse herzlich für ihre hervorragende Beratungs- und Präventionsarbeit danken. Sie machen es den Feuerwehrleuten im Lande leicht, mit den Schicksalsschlägen, die sie manchmal erleiden müssen, wenigstens den Umständen entsprechend leben zu können. Sie sorgen nach Möglichkeit für die Rehabilitation und Wiederverwendung im Feuerwehrdienst, die im Grunde alle Betroffenen anstreben.
Ich möchte allen Versicherten aus dem Bereich der Feuerwehren und Hilfsorganisationen trotz der optimalen Arbeit der Feuerwehr-Unfallkasse aber wünschen - ich glaube, ich tue das im Namen aller Mitglieder dieses Hauses -, dass sie die Leistungen dieser Kasse nie in Anspruch nehmen müs
sen. Gott sei Dank herrscht diesbezüglich Einvernehmen. Das ist auch vernünftig. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Kohlenberg, an Ihrer Stelle hätte ich meine Zwischenfrage zugelassen. Das wäre nur eine gewesen. Jetzt muss ich Sie mit drei Bereichen konfrontieren.
Erstens. Im Bereich der Krankenpflegeausbildung fließen die Ausbildungsvergütungen, die gezahlt werden, in die Pflegesätze der Einrichtungen ein. Im Bereich der Altenpflegeausbildung müssen die Schülerinnen und Schüler noch Geld mitbringen, weil sie Schulgeld bezahlen müssen, es sei denn, sie haben es mit einem kommunalen Träger zu tun. Hier sind also die Freigemeinnützigen wieder die Benachteiligten: Wenn sie Träger der Ausbildungsstätten sind, müssen sie - anders als die kommunalen Ausbildungsstätten - Schulgeld erheben.
Zweitens. Wir haben im Bereich der Altenpflegerausbildung auch deswegen Ungerechtigkeiten, weil sich die privaten Träger insgesamt verweigern. Andere freie Träger, die auf eigene Kosten ausbilden, bilden sozusagen die Kräfte aus, die dann abgeworben werden. Sicherlich ist es sinnvoll, mit dieser Umlage zur Gerechtigkeit beizutragen.
Drittens. Sie haben die Umlage als „bürokratisches Monstrum“ bezeichnet. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die ansonsten sehr deutlich gegen Bürokratie sprechen, fordern die Umlage unisono. Das zeigt, wie dringend notwendig sie ist und für wie wenig bürokratisch sie gehalten wird.
Vielleicht äußern Sie sich noch zu diesen drei Aspekten! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein bisschen verdrehen Sie die Tatsachen, Herr Bode. Ich zitiere einmal aus dem ersten Entwurf des Zuwanderungsgesetzes mit Stand vom 1. März 2002, damals eingebracht von der rotgrünen Bundesregierung. In diesem Entwurf war ein § 20 vorgesehen:
„Zuwanderung im Auswahlverfahren
Lieber Herr Bode, klären Sie einmal in Ihrem Koalitionsausschuss, wie weit Sie in dieser Frage gehen wollen.
Als nun im Hinblick auf das Zuwanderungsrecht II - so bezeichne ich einmal die Fortschreibung der Entwicklung mit dem Aufenthaltsgesetz und der Übernahme von Rechtsvorschriften der EU - die SPD in der Verhandlungsgruppe vorgeschlagen hat, genau diese Vorschrift einzubauen, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entgegen Ihrer Aussage abgewunken und erklärt, darüber rede sie noch nicht einmal. Das ist im Augenblick leider die Realität in der Großen Koalition! Ich erinnere Sie auch daran, wie Sie sich verhalten haben, als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die Green-Card-Debatte angestoßen hatte. Es war wiederum diese Seite des Hauses, die mit vielen gewichtigen Stimmen dagegen ständig polemisiert hat.
Meine Damen und Herren, nutzen wir eigentlich die Möglichkeiten, die wir schon im eigenen Land haben? - In der Ausländerkommission des Parlaments habe ich mehrfach Initiativen unseres dortigen Mitglieds Dr. Hadeed aus Göttingen unterstützt, der an der Universität Osnabrück über die Frage wissenschaftlich gearbeitet hat, welche Qualifikationen hier lebende, zum Teil auch nur mit Duldungsstatus lebende Ausländer in beruflicher und wissenschaftlicher Hinsicht haben. Wir fördern sie nicht und geben ihnen nicht die Möglichkeit, hierzubleiben und ihr Wissen und ihre Talente bei uns einzubringen. Die Realität ist, dass unter der Ägide Schünemanns Menschen, die solche Voraussetzungen einer Zuwanderung im Sinne unseres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interesses erfüllt hätten, massenhaft abgeschoben wurden. Dies zeigt, dass in Niedersachsen kontraproduktiv gehandelt wurde.
Wir unterstützen zumindest im Bereich der Spätaussiedler die Entwicklung in Friedland mit freiwilligen Integrationskursen. Wir haben deutlich gemacht, dass man in diese Kurse aber auch die Frage der Anerkennung von vorhandenen wissenschaftlichen und beruflichen Abschlüssen einbe
ziehen muss. Das war in jener Debatte unsere dringende Bitte. Zumindest bei den Spätaussiedlern sind wir uns einig, solche Potenziale zu nutzen. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Nähe zu Göttingen geeignet sei, solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. In der vorigen Woche, lieber Herr Schünemann, habe ich bei den migrationspolitischen Sprechern der SPD aus den anderen Bundesländern dafür geworben, sich an diesem Modell in Friedland zu beteiligen und auf diese Weise Druck zu machen, dort die Anerkennung von Abschlüssen, die Zuwanderer mitbringen, tatsächlich zu einem Schwerpunkt zu machen.
Abschließend will ich Folgendes sagen: Noch an einer weiteren Stelle - dazu machen Sie, Herr Bode, erst einmal Ihre Hausaufgaben - verhalten Sie sich kontraproduktiv. In Niedersachsen studieren seit vielen Jahrzehnten junge Menschen aus dem Ausland, zum Teil unter dem Gesichtspunkt von Entwicklungshilfe, und sie gehen mit dem erworbenen Wissen in ihre Heimatländer zurück. Wir haben ihnen aber die Möglichkeit geschaffen, über einen längeren Zeitraum nach Abschluss des Studiums hier zu bleiben, um Arbeit aufzunehmen. Jedoch mit Einführung von Studiengebühren durch Sie und indem Sie verhindert haben, dass diese Studierenden alternativ Darlehen erhalten, sorgen Sie dafür, dass ihre Zahl immer weiter abnimmt oder immer mehr Studierende ihr Studium abbrechen oder es gar nicht mehr in Niedersachsen aufnehmen. Das ist die Realität!
Also: Machen Sie Ihre Hausaufgaben, und nutzen Sie die Chancen, die wir jetzt schon in Niedersachsen haben. Wenn Sie das tun, sind Sie glaubwürdig, aber nicht schon vorher.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist der richtige Zeitpunkt, diese Debatte zu führen. Sie wissen, dass sich in Berlin einiges tut. Dass dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber ein Gesetzentwurf zugeleitet wird, mit dem die vorübergehenden Regelungen der Innenministerkonferenz in Bundesrecht gegossen werden, wird mit dem, was wir in unserem Entschließungsantrag fordern und was durch einen Beschluss des Landtags begleitet werden sollte, immer wahrscheinlicher.
Das ist lieb von Ihnen. Danke schön. - Wir halten es für richtig, dass hierzu ein Bundesgesetz vorgelegt wird; denn, Herr Innenminister, mit Verlaub: In dieser wichtigen Frage des Bleiberechts ist der Bundesgesetzgeber gefordert und nicht die Innenministerkonferenz. Wir halten uns an die parlamentarischen Geflogenheiten in dem Sinne, dass die Beschlüsse der Innenministerkonferenz durch den Bundesgesetzgeber zu regeln sind. Deswegen ist das der richtige Weg.
Sie befinden sich in einem mächtigen Dilemma. Für uns ist das erklärlich. Es gibt eine Koalitionsvereinbarung der Koalition aus CDU/CSU und SPD in Berlin, die Ihr Ministerpräsident als stellvertretender CDU-Vorsitzender mit dem Ziel mitgetragen hat, ein humanitäres Bleiberecht und eine weitere Ergänzung des Zuwanderungsrechts - auch die Aufnahme von Regelungen aus EU-Richtlinien - in ein Bundesgesetz zu gießen. Der Ministerpräsident, der diesen Teil mitzuverantworten hat und zu Recht wollte, ist sicherheitshalber nicht da. Es gibt die Aussage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Rösler, der auf eine Bleiberechtsregelung in Gesetzesform beim Bund setzt und das öffentlich erklärt, hier im Parlament aber immer mit Ihnen von der CDU stimmt. Auch er ist sicherheitshalber nicht anwesend, um das Dilemma aufzuklären. Schließlich gibt es den Innenminister,
der das alles konterkariert, an dieser Stelle weiterhin den Hardliner spielt und sich in einer unheimlichen niedersächsisch-bayerischen Allianz in die Ecke der Verweigerer zurückzieht.
Meine Damen und Herren, was steht in Berlin an Gesetzgebung an? - Ich will Ihnen die Stichworte aus EU-Richtlinien zu Gesichtspunkten nennen, die in Gesetzesform zu gießen sind. Es handelt sich dabei um maßgebliche Regelungen im Bereich der Aufenthaltsverfestigung, des Familiennachzugs, des Aufenthalts von Studenten und Forschern, der humanitären Aufenthaltsregelungen für Opfer von Menschenhandel, der inhaltlichen Anforderungen an den Flüchtlingsstatus, um subsidiären Schutz, das Asylverfahren, aber auch um Fragen der Rückführung und der Durchbeförderung von Ausländern, die Strafbarkeit der Beihilfe zu illegalem Aufenthalt und schließlich den Status von Unionsbürgern. Man könnte das Gesetzeswerk auf Bundesebene auch Zuwanderungsgesetz II nennen.
Herr Innenminister, ich hoffe, dass Sie wenigstens nicht gegen diese Teile sind. Dabei handelt es sich nämlich lediglich um Inhalte europäischer Richtlinien, die beim Bund in Gesetzesform zu gießen sind, damit auch Deutschland der Verpflichtung des Einigungsprozesses auf europäischer Ebene in der Migrationspolitik nachkommt.
Uns geht es aber auch um eine humanitäre Altfallregelung. Ich bin den Spitzen der Koalition in Berlin sehr dankbar dafür, dass sie in diesen Tagen immer wieder deutlich machen - das gilt für unsere gemeinsame Kanzlerin; das gilt für unseren gemeinsamen Vizekanzler; das gilt für den Bundesinnenminister; das gilt für Ihren Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und für unseren Fraktionsvorsitzenden Peter Struck -, dass sie die Grundzüge des bereits fertiggestellten 400 Seiten umfassenden Gesetzentwurfs einschließlich einer humanitären Altfallregelung im Verfahren durchsetzen wollen und davon im Grundsatz nicht abweichen.
Maßgeblicher Aspekt dieses Gesetzgebungsvorhabens ist für uns eine nachhaltige Altfallregelung. Dies ist in dem Entwurf gelungen. Der Gesetzentwurf enthält eine effektive Altfallregelung. Der IMKBeschluss vom 17. November 2006 stellt deshalb, wie seinerzeit von uns formuliert, auch nur einen ersten Schritt dar. Mit diesem Gesetzentwurf gelingen entscheidende Verbesserungen. Die zwischen
den Koalitionsfraktionen und den beteiligten Ministerien vereinbarte Regelung sieht vor, dass ein bislang Geduldeter eine Aufenthaltserlaubnis erhält, wenn er sich am 1. Juli 2007 als Alleinstehender seit mindestens acht Jahren oder im Familienverbund seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat, wenn er über ausreichend Wohnraum verfügt, hinreichend Deutsch spricht und seine schulpflichtigen Kinder tatsächlich zur Schule gehen. Den Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 - mündlich - des europäischen Referenzrahmens kann er binnen Jahresfrist nachholen. Er darf außerdem die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht oder behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert haben.
Aber es geht auch um die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Arbeitssituation des bislang Geduldeten. Hier gelangen wir zu einer eindeutig besseren Regelung mit besseren Fristen und besseren Chancen, sich in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, und zwar nicht zu Dumpinglöhnen unter Zeitdruck, sondern tarifiert, um effektiv einen Beitrag zu leisten, den eigenen Lebensunterhalt für die Familie und für sich selbst zu finanzieren.
Ich brauche Ihnen sicherlich nicht im Einzelnen zu verdeutlichen, welche gesetzlichen Verbesserungen hierzu in Berlin möglich sind. Wir setzen darauf, diesen besseren humanitären Rahmen des Zuwanderungsrechts hinzuzufügen, und zwar mit einem echten humanitären Bleiberecht, und die vorläufigen Maßnahmen der IMK durch ein Bundesgesetz zu ersetzen.
Sie haben in der ersten Beratung gesagt: Wir müssen eigentlich gar nicht handeln. Wir wollen die Dinge in Berlin sich entwickeln lassen. - Hierzu halte ich Ihnen Wilhelm den Schweiger entgegen. Wilhelm der Schweiger hat gesagt: Die Zeit zum Handeln jedes Mal verpassen, nennt ihr, die Dinge sich entwickeln lassen. - Wir wollen handeln. Deswegen wollen wir hier die Möglichkeit wahrnehmen, uns als Landesgesetzgeber zu artikulieren und der Landesregierung einen deutlichen Auftrag zu erteilen.
Herr Minister Schünemann, kommen Sie aus der Ecke der niedersächsisch-bayrischen Verweigerungskoalition heraus! Machen Sie effektiv mit! Unterstützen Sie den Einigungsprozess in Berlin! Herr Stoiber zumindest bewegt sich ja schon etwas. Sie wären auf einem vernünftigen und guten Weg, wenn Sie unseren Entschließungsantrag im Sinne eines gemeinsamen Auftrages annehmen würden. Unser Antrag beinhaltet in seinem letzten Teil das Anliegen der Fraktion der Grünen - deswegen unterstützen wir den Antrag der Fraktion der Grünen -, so lange keine Fakten durch Abschiebung zu schaffen, bis in Berlin eine endgültige Regelung gefunden wurde. Es darf nicht so sein, dass Menschen, die von einer solchen Regelung möglicherweise begünstigt würden, aufgrund der Schaffung von Fakten keine Chance mehr haben.
Wir sagen: Die IMK darf nicht zum Nebenparlament in migrationspolitischen, ausländerrechtlichen Fragen werden. Der Deutsche Bundestag ist als Gesetzgeber gefordert. Der Landtag in Niedersachsen sollte ihn durch einen deutlichen Beschluss begleiten. Wir sollten also nicht den Kopf in den Sand stecken und sagen: Lassen wir die Dinge sich entwickeln. Wir haben keine Meinung dazu. - Lösen Sie Ihren Konflikt auf! Arbeiten Sie konstruktiv an einem humanitären Bleiberecht mit! Insbesondere die FDP fordere ich auf, das nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten zu tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu drei Punkten etwas sagen.
Erstens. Frau Lorberg, ich weiß nicht, an welchen Ausschussberatungen Sie teilgenommen haben, in denen Sie mich gehört haben, aber ich weiß sehr genau, was ich gesagt habe.
Wir haben uns für jeden Einzelfall unter humanitären Gesichtspunkten, auch unter Härtefallgesichtspunkten, eingesetzt, mehr als Sie. Das brauchen wir jetzt nicht gegenseitig zu referieren. Es geht nicht nach dem Motto: Sie kümmern sich um den einzelnen Menschen und wir um die Menschheit.
Wir kümmern uns mehr um den einzelnen Menschen als Sie.
Zweitens. Wir machen deutlich, dass wir eine Bleiberechtsregelung nach Kriterienkatalog wollen. Das bedeutet, dass bestimmte Kriterien die Menschen berechtigen, hier zu bleiben. Es ist nicht so, wie von Ihnen suggeriert und unterstellt: Die SPD ist dafür; kommt alle her, die ihr mühselig und beladen seid.
Diesen Eindruck versuchen Sie zu erwecken, aber das ist nicht unsere Politik.
Wir haben Ihnen Kriterien für einen Bleiberechtskatalog vorgelegt. Wir wollen weg von Stichtaglösungen. Wir wollen nachvollziehbare rechtliche Gründe. Ich habe im Einzelnen gesagt, was aus unserer Sicht Ausschlussgründe sind. Lesen Sie unseren Entschließungsantrag, und bauen Sie hier keine Legenden auf.
Drittens. Sie behaupten, wir wollten dafür sorgen, dass sich Menschen in die Sozialsysteme flüchten und auf Staatskosten leben. Wir sagen: Ergänzende Sozialhilfe ist im Einzelfall gerechtfertigt, wenn humanitäre Gründe dafür sprechen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, so, wie Frau Lorberg versucht hat, eine Legende bezüglich der Motivation für unsere Anträge aufzubauen - ich habe das in der Kurzintervention ja widerlegt -, versucht Herr Schünemann, hier den Popanz aufzubauen, wir würden einer ungehemmten Zuwanderung in die Sozialsysteme das Wort reden. Herr Schünemann, Sie müssten es besser wissen. Ich zitiere aus den Begründungen der Großen Koalition in Berlin - das betrifft also auch Ihre Partei; ich nehme an, Sie sind da noch Mitglied -:
„Maßgeblich ist, dass diese Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig zur Erwerbstätigkeit berechtigt.“
Das ist ein anderer Zugang; da haben Sie recht. Das ist auch die Position von Müntefering, der sagt: Ich möchte grundsätzlich erst einmal den Status eines humanitären Bleiberechts und dann Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt. - Die IMK baut es anders auf, indem sie sagt: Erst Arbeit, dann bleiben. - Das hat die Folgewirkungen, die ich beschrieben haben: Es besteht kein gleichberechtigter Zugang. Die Betreffenden werden bis September Nischenarbeitsplätze suchen müssen, und sie müssen alles annehmen, was man ihnen anbietet.
Wir sagen aber nicht, wer anschließend keine Arbeit aufnimmt, kann ab 2013 bleiben und wird auf Dauer Sozialhilfe beziehen. Ich zitiere weiter - damit wird widerlegt, was Sie gesagt haben -:
„Zunächst also hatte die IMK den Nachweis eines Arbeitsplatzes verlangt, bevor sie die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Aussicht stellt... wird die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis also unabhängig von der Arbeitssituation des bislang Geduldeten mit diesem Gesetzentwurf ermöglicht. Die Betroffenen sind verpflichtet, sich Arbeit zu suchen. Maßgeblich ist das Prinzip Fördern und Fordern des SGB II. Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst“
- da unterscheiden wir uns
„befristet bis 31. Dezember 2009. Sie soll dann nur um zwei weitere Jahre verlängert werden können, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers bis dahin überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit gesichert war oder er seit mindestens 1. April 2009 seinen Lebensunterhalt nicht nur vorübergehend eigenständig sichert und dies auch für die Zukunft gilt.“
Es ist schlicht und ergreifend nicht wahr, dass wir ab 2013, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sehenden Auges in Kauf nehmen, dass ausschließlich über Sozialhilfe finanziert wird.
Herr Schünemann, beantworten Sie mir einmal eine Frage, warum die Süddeutsche Zeitung am 7. März 2007 Folgendes schreibt:
„Erstaunlich ist nur, dass das Thema Sozialleistungen beim Bleiberechtskompromiss bisher offensichtlich keine besondere Rolle gespielt hat. So haben sich die Beamten in den Innenministerien der Länder erst am Dienstag dieser Woche zusammengesetzt, einmal auszurechnen, was das eigentlich kostet.“
Es gibt überhaupt keine Zahlen. Die Zahlen, mit denen Sie da operieren, sind reine Phantomüberlegungen, um Stimmung zu machen.
Ich möchte an die Frage von Herrn Bartling eine weitere Frage anschließen. Herr Minister Schünemann, können Sie angesichts der auf Ihrer Seite nachgewiesenermaßen bestehenden Affinität, die Fläche zulasten der Ballungsräume zu stärken - ich verweise auf die gestrige Debatte über die Polizeireform, in der Sie zugegeben haben, dass Sie in Braunschweig und in Hannover zugunsten der Fläche rund 200 Beamte abgezogen haben -, nicht verstehen, dass wir solche Fragen stellen und dass wir deshalb gerade nicht den Verdacht haben, dass es sich dabei um eine Falschmeldung handelt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch wir hätten es begrüßt, wenn der Entschließungsantrag der Grünen nach dem Kompromiss der Innenministerkonferenz in überarbeiteter Form vorgelegt worden wäre. Wir haben diese Position in unserem Entschließungsantrag, der sich noch in den Ausschüssen befindet und im März-Plenum abschließend behandelt wird, aufgegriffen. Insofern werden wir im März-Plenum diesen Themenkomplex noch einmal beraten.
Frau Lorberg, ich will Sie beruhigen. Sie sagen, wir sollen gegenüber Herrn Müntefering Position beziehen und ihn auffordern zu handeln. - Schon lange haben sich zwei Dinge - vielleicht an Ihnen vorbei - getan: Im Herbst 2002 hat dieses niedersächsische Parlament unter sozialdemokratischer Landesregierung auf Antrag der SPD einen Beschluss mit der gleichen Zielrichtung gefasst, Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern - ganz bewusst in Richtung der rotgrünen Koalition im Bund. Damals war es die Union im Bundesrat, die bei der damaligen Debatte über das Zuwanderungsgesetz jeden Kompromiss verhindert hat.
Zwischenzeitlich haben Herr Schäuble und Herr Müntefering einen Koalitionskompromiss erarbeitet, der vorschlägt, einen anderen Weg zu gehen, der selbstverständlich besser wäre. Zunächst einmal soll für Menschen, die ein Bleiberecht aus humanitären Gründen verdient hätten, die Bleiberechtszuerkennung geregelt werden. Damit würde ihnen automatisch ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Das wiederum hat die Innenministerkonferenz mit ihrer CDU-Mehrheit torpediert. Weil das so ist und jetzt bis September dieses Jahres die Situation besteht, dass nur diejenigen unter humanitären Gesichtspunkten bleiben dürfen, die bis dahin Arbeit gefunden haben, haben wir sozusagen keine neue Bleiberechtsregelung im Sinne von humanitären Kriterien, sondern nur wieder eine Fortsetzung der bisherigen Duldungskette bzw. wieder eine stichtagsbezogene Bleiberechtsregelung, die wir alle gerne überwunden hätten.
Weil das so ist, besteht weiterhin die Notwendigkeit, dass Bundesgesetzgeber und Bundesregierung handeln müssen. Weil das so ist, ist der Antrag der Grünen berechtigt und sollte hier nicht abgelehnt werden. Das niedersächsische Parlament sollte sich an dieser Debatte mit dieser klaren Aufforderung, hier zu einem erleichterten Zugang
zum Arbeitsmarkt zu kommen, beteiligen. Wir sollten uns in dieser Frage nicht wieder selbst Stillschweigen auferlegen, indem wir uns als Parlament nicht positionieren, und es sozusagen der Landesregierung allein überlassen, in diesem weiteren Verfahren zu handeln.
Wir haben schon die Aufgabe, für das, was im Bund in Bezug auf erweiterte Möglichkeiten zu beraten und noch besser zu regeln ist, einen niedersächsischen Beitrag im positiven Sinne zu leisten. Es ist doch so: Nennen wir es Drehtüreffekt, nennen wir es Teufelskreis, oder nennen wir es den Effekt des Hauptmanns von Köpenick ohne Arbeit kein Bleiberecht, und ohne einen Aufenthaltsstatus, also ein Bleiberecht, keine Arbeit. Das ist die Realität. Wer es bis September nicht schafft, sozusagen in den Arbeitsmarkt ohne Anspruch hineinzukommen, der wird es dann sein, der - daran hat der Innenminister keinen Zweifel gelassen - kein humanitäres Bleiberecht mehr erfährt, sondern dann, weil er nichts zu seinem eigenen Lebensunterhalt beisteuern kann, weil er keine Arbeit gefunden hat, abgeschoben wird. Das ist kein humanitäres Bleiberecht. Diesen Teufelskreis müssen wir im Sinne einer humanitären Regelung durchbrechen. Deswegen besteht die Notwendigkeit, den Antrag der Grünen-Fraktion als niedersächsischen Auftrag für das weitere Einigungsverfahren auf Bundesebene zu beschließen.
Die SPD-Landtagsfraktion vertritt diese Position seit 2002. Uns wäre der Schäuble/MünteferingKompromiss lieber gewesen. Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung ihn in dieser Form noch umsetzt. Das ist auch Bestandteil unseres laufenden Entschließungsantrags. Es ist unsere Position, im Sinne eines erleichterten Zugangs und einer echten humanitären Regelung weiterzukommen und nicht irgendwann wieder Menschen, die wir abschieben, vorzuwerfen, wie viel Sozialhilfe sie bis dahin bezogen haben, weil wir ihnen keine Chance gegeben haben, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Das ist doch die Realität der letzten Jahre.
Deshalb unterstützen wir den Antrag der Grünen und werden ihn nicht ablehnen. Wir werden also die Ausschussempfehlung der Mehrheit des Hauses ablehnen und die Position der Grünen nach Berlin transportieren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bode, wir sollten uns wirklich einmal über die Form unserer Zusammenarbeit unterhalten. Im Innenausschuss kommen Sie mit keinem Argument, lehnen den Antrag rigoros ab, sagen, er sei überholt. Wir sagen hier im Plenum, dass wir eine neue Rechtssituation haben. Ich beginne meine Rede mit den Worten: Uns wäre es lieber gewesen, wir hätten den Antrag überarbeitet und hätten gesehen, wo da Kompromisslinien sind. - Das haben Sie im Innenausschuss weder angeboten, noch haben Sie mit uns darüber gesprochen. Bei der Position, die Herr Schünemann sonst immer vertritt - darauf hat Frau Langhans hingewiesen -, und auch bei der, die Sie jetzt vertreten, verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie diesen Antrag ablehnen. Wir hätten ihn wahrscheinlich nur ein Stück überarbeiten müssen. Kommen Sie doch mit diesen Weisheiten während der Ausschussberatungen und nicht erst hier im Plenum. Dann hätten wir die Chance, in dieser hochsensiblen Frage vielleicht auch mal einen gemeinsamen Beschluss hinzubekommen. Aber Ihr Verfahren bei der Beratung solcher Anträge muss ich jetzt kritisieren. Das ist eine merkwürdige Politik.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eben gehört, dass Ihr früherer Fraktionskollege Heinz Jansen vor dem Hintergrund dieser Anordnung und des Bleiberechtskompromisses, den Herr Schünemann durchgesetzt hat, in einer Gruppe vor dem Landtag erklärt haben soll, er könne, wenn dieser Mann Innenminister bleibt, das nächste Mal nicht mehr CDU wählen. Das ist eine ganz interessante Feststellung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Stunde der Grünen hat den großen Vorteil, dass wir unseren Entschließungs
antrag, in dem wir vom Parlament konkrete Schritte fordern, am Freitag nicht mehr debattieren müssen, sondern ihn direkt überweisen können. Das ist sicherlich ein Zeitvorteil. Ich darf gleichzeitig darauf hinweisen, dass wir die Mitberatung der Ausländerkommission beantragen. Herr Präsident, ich bitte Sie, dies vorzunotieren.
Wir haben das Parlament in unserem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, deutlich zu machen, dass der Kompromiss der IMK deutlich hinter den Erwartungen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Migrantenorganisationen und auch unseren Positionen, die wir mehrfach vorgelegt haben, zurückbleibt, dass wir darauf setzen, dass der Kompromiss, der zwischen Bundesinnenminister Schäuble und Bundesarbeitsminister Müntefering ausgehandelt wurde, die Lösung ist, dass wir auf ein derartiges Bundesgesetz setzen und Landesregierung und Bundestag dazu auffordern, daran weiterzuarbeiten. Insofern ist der IMK-Kompromiss für uns ausschließlich ein Zeitgewinn, bis wir zu einem entsprechendem Bundesgesetz kommen. Wir wollen die Landesregierung auffordern - ich unterstütze vehement die Aussagen der Kollegin Langhans in den Inhalten, warum wir diese Position für ein wirkliches humanitäres Bleiberecht vertreten -, dass all die, die durch den SchäubleMüntefering-Kompromiss begünstigt wären, jetzt nicht beschleunigt abgeschoben werden, Herr Minister Schünemann. Das ist auch unsere Erwartungshaltung.
Herr Dr. Rösler, Sie haben die Chance, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen; denn zumindest verbal haben Sie das schon getan. Wir hoffen, Sie haben dieses Mal das Rückgrat, es auch durch Handzeichen zu tun.
Noch eine Anmerkung zu Ihrer Kritik an Herrn Schäuble: Ich kann nicht beurteilen, wie viel Ahnung Herr Schäuble hat. Sie kennen ihn sicherlich besser als ich. Aber eines hat Herr Schäuble im Gegensatz zu Ihnen: Er hat kein Schmirgelpapier zwischen den Fingern, und er kann mit dem Wort „Humanität“ etwas anfangen.
In der Frage der Sippenhaft schließe ich mich aus Gründen der Zeitökonomie den Worten der Kolle
gin Langhans an. Diese Anordnung muss vom Tisch!
Unter Nr. 5.2 ist sehr klar nachzulesen: Wenn es Versagungsgründe - -
Man muss alles einmal erlebt haben. Ich war gerade so schön in Schwung. Aber ich komme auch wieder in Schwung.
Meine Damen und Herren! Die Anordnung von heute, die Nikolaus-Tag-Anordnung muss vom
Tisch, Herr Minister. Ich möchte dafür nur ein Beispiel zitieren. Bei Ausschluss auch nur eines Familienmitgliedes von dem Bleiberechtskompromiss, das die Versagungsgründe erfüllt, erfolgt grundsätzlich auch ein Ausschluss des Ehegatten und der minderjährigen Kinder. Das ist Sippenhaft par excellence. Das ist Inhumanität.
Ich würde jetzt gern den Ministerpräsidenten ansprechen. Die Arbeitsteilung - er macht den feinen Max,
und auf der anderen Seite sitzt der Innenminister, der als Kettenhund arbeitet - darf beendet werden. Ich zitiere Ministerpräsident Wulff vor Dr. Weber im Braunschweiger Dom: Wir müssen mehr auf die Kirchen hören. - Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sollten Sie wirklich auf die Kirchen hören. Aber dieser Minister schaltet auf Durchzug oder stellt sich taub.
Es ist Dr. Weber gewesen - -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank. - Als Innenpolitiker möchte ich die aktuelle Situation zum Anlass nehmen, etwas in Richtung des Innenministers zu sagen. Ich habe eben gesehen, dass Sie zur Beherrschung der Lage quasi sämtliche Funkwagen aus Hannover zusammengezogen haben. Angesichts dessen sollten Sie wirklich einmal überlegen, ob Sie an Ihren Planspielen, die Hoheit über die Bereitschaftspolizei aufgeben zu wollen, festhalten wollen.
Ich habe eben deutlich gemacht, dass der Ministerpräsident anders redet, als der Innenminister handelt. Ich will die Begriffe, die ich nicht zurückzunehmen habe, nicht noch einmal verwenden. Ich will Herrn Wulff aber raten, sich dann, wenn er demnächst wieder vor Landesbischof Dr. Weber und den Gästen beim Neujahrsempfang der Landeskirche in Braunschweig spricht, sehr genau zu überlegen, ob er angesichts des Handelns des Innenministers, nämlich alle Ratschläge der Kirchen zu negieren, mit seinen wohlgesetzten und feinen Worten weiterhin davon sprechen sollte, dass man auf die Kirchen hören wolle. Herr Dr. Weber ist seit dieser Rede der schärfste Kritiker Ihrer inhumanen Integrations- und Flüchtlingspolitik gewesen.
Das sollte Sie nachdenklich machen.
Ich komme zum Schluss.
- Ich kann mir denken, dass es Sie freut, dass ich zum Schluss komme. Warten Sie den Schluss aber erst einmal ab!
Nach allen Erfahrungen, die wir in der praktischen Flüchtlingspolitik und in der Bleiberechtsdebatte mit Herrn Schünemann in den letzten drei Jahren gemacht haben, richte ich einen guten Rat an die Fraktion der Grünen: Es reicht nicht, zu sagen, Minister Schünemann muss gestoppt werden. „Ablösen“ wäre angemessener.
Denn, meine Damen und Herren, wenn er abgelöst ist, haben wir einen Beitrag zu einer dauerhaften humanitären Lösung geleistet. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister Uwe Schünemann hat heute Morgen in der Aktuellen Stunde ausweislich des vorläufigen Protokolls an die Adresse der Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen, nämlich zu Frau Langhans und zu mir, pauschal gesagt:
„Sie verbreiten Unwahrheiten, sowohl in Ihren Pressemitteilungen als auch heute hier im Parlament.“
Mich betreffend hat er in seiner Rede ausgeführt, dass Herr Dr. Weber, den ich zitiert habe, erklärt habe, der Bleiberechtskompromiss sei genau der richtige Schritt, und diese Vereinbarung werde in der Öffentlichkeit seitens der Kirche nicht verurteilt. Als Vorwurf an mich sagte er:
„Missbrauchen Sie die Kirche nicht für Stellungnahmen, die überhaupt nicht abgegeben worden sind!“
Meine Damen und Herren, ich zitiere aus der Stellungnahme von Landesbischof Dr. Weber, nachzulesen auf der Homepage der Evangelischlutherischen Landeskirche in Braunschweig, also aus der Stellungnahme, die nach Auffassung des Innenministers nie abgegeben wurde: „Landesbischof Dr. Weber hat die Einigung der Innenminister zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge“ kritisiert. Und weiter:
„Er sei enttäuscht, dass sich der Kompromiss der Großen Koalition nicht habe durchsetzen können... Die Regelung, dass Flüchtlinge erst einen festen Job nachweisen müssten, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, werde dem menschlichen Dilemma der Betroffenen nicht gerecht, kritisierte Weber. Nur wem vorher ein Bleiberecht zustehe, habe eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt.
Außerdem fördere die Entscheidung der Innenminister nicht in ausreichendem Maß die Integration in Deutschland. Die Sorge vieler Flüchtlinge vor Abschiebung bleibe weiter bestehen. Der Landesbischof gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass eine bundeseinheitliche Gesetzgebung die ursprünglichen Pläne der Großen Koalition umsetzen kann.“
Nichts anderes habe ich zitiert. Das hat der Bischof öffentlich erklärt. Der Innenminister bestreitet das.
Ich werde auch in Zukunft hier im Landtag weiterhin kritische Stimmen zitieren und mir das nicht vom Innenminister verbieten lassen.
Die gleiche Aussage hat Frau Oberkirchenrätin Böttger wenige Tage später bei einer Anhörung in unserer Fraktion getroffen. Das Katholische Büro und der Caritasverband haben die gleiche Position bezogen. Das war Bestandteil meiner Rede, und das steht so im Entschließungsantrag. Die Vorwürfe von Herrn Schünemann
weise ich als unzutreffend zurück. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe mich hier ordnungsgemäß verhalten und ordnungsgemäß zitiert. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise empfiehlt der Innenausschuss die Ablehnung dieses Antrages, obwohl die Chance bestünde, eine konfuse Debatte mit vernünftigen, nachvollziehbaren Eckpunkten durch das Parlament zu begleiten. Dies ist umso bedauerlicher, als der Sprecher der CDU-Fraktion im Innenausschuss gesagt hat, dass er mit vielen dieser Eckpunkte inhaltlich übereinstimmt. Wenn Sie angesichts dieser Übereinstimmung einen Änderungs
antrag vorgelegt hätten, hätten wir die Chance gehabt, hier zu einem gemeinsamen Beschluss zu kommen. Das haben Sie nicht getan, weil Sie sich weiterhin aus der Debatte heraushalten wollen, die konfus im Land geführt wird. Das ist bedauerlich.
Wir müssen heute feststellen: Der Innenminister ist mit seiner großen Ankündigung in den regionalen Leitstellenkonferenzen, in den Polizeidirektionen maximal zwei kooperative - damals nannte er sie noch: bunte - Leitstellen zu schaffen, gescheitert, weil die Hilfsorganisationen im Lande, insbesondere die Feuerwehren, aber auch die für die integrierten Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen zuständigen Kommunen ihm auf diesem Wege nicht folgen.
Zu den Fakten will ich nur drei Beispiele aus dem Lande nennen. Die Eckpunkte, die wir vorschlagen, brauche ich nicht noch einmal vorzutragen; sie stehen mit Begründung in der Vorlage, die Sie alle gelesen haben. Zwischenstand der Debatte ist: In der Region Hannover haben sich Region und Landeshauptstadt darauf verständigt, eine regionale Feuerwehr- und Einsatzleitstelle für den Rettungsdienst zu schaffen. In der Region Braunschweig haben sich die Stadt Braunschweig und der Landkreis Peine mittlerweile in der Praxis auf ein solches regionales Leitstellensystem der Feuerwehr und des Rettungsdienstes verständigt.
Der Landkreis Wolfenbüttel hat gerade beschlossen, sich diesem Verbund anzuschließen. Im August haben einige Gebietskörperschaften in Weser-Ems einen ähnlichen Vertrag unterzeichnet. Die Stadt und der Landkreis Oldenburg, die Stadt Delmenhorst, der Landkreis Wesermarsch, der Landkreis Ammerland und - man höre und staune der Landkreis Cloppenburg wollen gemeinsam eine integrierte Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle vorhalten. Besonders interessant ist, dass Ihr ehemaliger Innenpolitiker Hans Eveslage als Landrat von Cloppenburg mit dabei ist. Wir können ihn zu dieser freiwilligen Entscheidung der dortigen Kommunen nur beglückwünschen. Aber er macht Ihnen, Herr Schünemann, ein Problem; denn er ist der einzige Partner, der nicht zur Polizeidirektion Oldenburg, sondern zur Polizeidirektion Osnabrück gehört. Damit wollen die Kommunen unter feuerwehreinsatztaktischen und rettungsdienstlichen Bezügen eine sinnvolle Regelung herbeiführen, die Sie wie der Teufel verhindern wollen. Sie wollen nämlich verhindern, dass es Leitstellen auf kom
munaler Ebene gibt, die die Grenzen einer Polizeidirektion überschreiten. Aus diesem Grunde finden wir im Haushaltsplanentwurf 2007 eine Absichtserklärung, in 2008 und den folgenden Jahren 2 Millionen Euro für eine Leitstelle im Bereich Oldenburg zur Verfügung zu stellen. Erst einmal stellen wir mit Interesse fest: Gehandelt werden soll also erst in der nächsten Wahlperiode. Da werden wir dann aber handeln, und zwar im Sinne unserer Eckpunkte.