Protocol of the Session on September 17, 2004

(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)

Auf der Regierungsbank:

Ministerpräsident Christian W u l f f (CDU)

Minister für Inneres und Sport Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Staatssekretär Wolfgang M e y e r d i n g , Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Finanzminister Staatssekretär Dr. Lothar Hagebölling , Hartmut M ö l l r i n g (CDU) Niedersächsisches Finanzministerium

Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Dr. Ursula von der L e y e n (CDU)

Staatssekretär Gerd H o o f e , Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Kultusminister Bernd B u s e m a n n (CDU)

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Staatssekretär Joachim W e r r e n , Walter H i r c h e (FDP) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)

Staatssekretär Gert L i n d e m a n n Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Justizministerin Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n

Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz S t r a t m a n n (CDU)

Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium

Beginn: 9.01 Uhr

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 42. Sitzung im 15. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode.

Ich kann gleich die Beschussfähigkeit des Hauses feststellen.

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, dem Tagesordnungspunkt 31. Es folgt die Fortsetzung von Punkt 4, die Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagsordnung.

Die Beratung der Tagesordnungspunkte 41, 42 und 43 entfällt, da die antragstellenden Fraktionen ihre Anträge auf Durchführung einer ersten Beratung im Plenum zurückgezogen haben. Die Beratungsgegenstände werden lediglich zum Zwecke der Ausschussüberweisung aufgerufen.

Außerdem haben die Fraktionen vereinbart, die Mittagspause ausfallen zu lassen.

Die heutige Sitzung wird somit gegen 15.15 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch den Schriftführer Herrn Pörtner.

Meine Damen und Herren! Für den heutigen Sitzungstag haben sich entschuldigt von der CDUFraktion die Kolleginnen Klopp und Kohlenberg, von der SPD-Fraktion der Kollege Lestin und von der FDP-Fraktion der Kollege Schwarz.

Ich höre gerade, dass es eine Rückkopplung in der Mikrofonanlage gibt. Würden die Techniker die bitte beseitigen!

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Herr Möhrmann, nach § 77 unserer Geschäftsordnung um das Wort gebeten. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern ist es in unserem Hause zu einer politischen Konfrontation gekommen, die sicherlich selbst für ein streitbares Parlament außergewöhnlich ist. Ich glaube, ich kann behaupten, dass Sie, auch die Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP, mich als einen Vertreter meiner Fraktion kennen, der eher ruhiger ist und nicht dadurch auffällt, dass er besonders aufgeregt oder hektisch reagiert. Meine Damen und Herren, politischer Klamauk ist nicht das, was ich am besten kann. Deshalb werden Sie mir vielleicht Glauben schenken, wenn ich Ihnen sage, dass mich die Vorkommnisse des gestrigen Tages außerordentlich bewegt haben und ich meiner Fraktion nicht leichtfertig empfehle, die Sitzung zu verlassen.

Meine Damen und Herren, der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring hat gestern wörtlich gesagt:

„Herr Bartling, Sie stellen sich hier hin und reden vom Gemeinwohl und davon, dass die staatliche Ordnung eingehalten werden muss. - Alles,“

- so Herr Möllring wörtlich

„was von Herrn Althusmann vorgetragen worden ist, ist doch in Ihrer Zeit unter Ihrem Staatssekretär Lichtenberg passiert!“

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle fest: Das ist die schlichte Unwahrheit. Das Gegenteil ist richtig. Erst auf Anweisung des damaligen Innenministers Bartling und seines Staatssekretärs wurden das Landeskriminalamt und seine Fachleute im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität in der Spielbank Hittfeld tätig und auch fündig, und zwar nachdem alle Untersuchungen durch den TÜV vorher erfolglos verlaufen waren. Erst der Innenminister Bartling und sein Staatssekretär konnten die Beendigung der kriminellen Machenschaften durchsetzen.

Diese falsche Tatsachenbehauptung des Finanzministers hätte die SPD-Fraktion aber wahrlich nicht zum Auszug bewegt. Aber was dann kam, meine Damen und Herren, machte uns wirklich fassungslos. Ich finde, ein Parlament kann so etwas auch nicht hinnehmen. Denn noch niemals hat ein Regierungsmitglied in diesem Landtag einem

Abgeordneten kriminelle Machenschaften und Beihilfe zu einer Straftat vorgeworfen. Wörtlich sagte Minister Möllring dazu:

„Damit sind ehrliche Spieler betrogen und Spieler, die von dem Kesselfehler wussten, bevorteilt worden.... Hier ist zulasten der ehrlichen Spieler betrogen worden.“

Und dann folgt der entscheidende Satz, den ich gestern schon zitiert habe:

„Das ist von dem damaligen Innenminister und seinem Staatssekretär gedeckt worden, obwohl es entsprechende Hinweise gab.“

Meine Damen und Herren, das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf,

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

denn dieser Vorwurf beinhaltet die Straftatbestände Beihilfe und Strafvereitelung im Amt. Dieses werden wir uns nicht bieten lassen. Ich finde, das können wir uns zu Recht nicht bieten lassen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diese Aussagen des Ministers sind für Heiner Bartling und Werner Lichtenberg beleidigend.

Meine Damen und Herren, nun glaube ich nicht, dass man alle Bemerkungen und Vorwürfe, die im Verlauf der Landtagssitzung fallen, immer auf die Goldwaage legen muss. Zu Recht sieht Artikel 14 mit der Indemnität der Abgeordneten deshalb auch vor, dass ein Landtagsabgeordneter wegen Äußerungen nicht gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf. Das gilt auch, wenn Äußerungen, die hier im Landtag fallen, im normalen Leben zu Recht als Beleidigung oder üble Nachrede im Sinne der §§ 185, 186 und 188 des Strafgesetzbuches empfunden werden. Dass Hartmut Möllring Heiner Bartling und Werner Lichtenberg übel nachgeredet und beleidigt hat, steht wohl für niemanden außer Frage.

Artikel 14 unserer Verfassung soll uns also davor bewahren, in der Hitze der parlamentarischen Debatte vorgetragene Beleidigungen immer gleich vor Gericht auszutragen. Das ist dann richtig, wenn sich die Beteiligten zunächst nicht zu dem durchringen können, was außerhalb des Parlaments ei

gentlich zu einer guten Erziehung gehört. Ich habe gestern davon geredet, man müsse Manns genug sein, so etwas hier auch einmal eingestehen zu können. Ich erwarte und wir erwarten vom Minister eine Entschuldigung. Die haben wir bis heute nicht gehört.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Artikel 14 kennt aber eine Ausnahme. Der Schutz des Abgeordneten endet dort, wo seine Äußerungen zur Verleumdung werden. Der Straftatbestand der Verleumdung im Sinne des § 187 des Strafgesetzbuches ist an zwei Voraussetzungen gebunden: Es muss sich um eine nachweislich unwahre Tatsache handeln - das ist bei Heiner Bartling und Werner Lichtenberg leicht zu beweisen -, und die Verleumdung muss wider besseres Wissen, also mit Vorsatz erfolgt sein. Meine Damen und Herren, genau dieses ist in diesem Fall zutreffend, denn es wurde von Herrn Möllring bewusst und immer wieder vorgetragen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Möllring kennt den gesamten Vorgang und die Tatsachen ja nicht nur aus seiner Zeit als Oppositionsabgeordneter. Er verfügt als Finanzminister auch über die genaue Akten-, Personal- und Ortskenntnis zu allen damaligen Ereignissen.

Um die Vorwürfe außerhalb der politischen Einflussnahme hier im Hause prüfen zu lassen, wird deshalb im Laufe des heutigen Tages bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen Hartmut Möllring wegen Verleumdung nach § 187 des Strafgesetzbuches gestellt. - Danke.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)