(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)
Ministerpräsident Staatssekretärin Dr. Gabriele W u r z e l , Christian W u l f f (CDU) Staatskanzlei
Minister für Inneres und Sport Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Staatssekretär Wolfgang M e y e r d i n g , Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Kultusminister Staatssekretär Hartmut S a a g e r , Bernd B u s e m a n n (CDU) Niedersächsisches Kultusministerium
Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)
Staatssekretär Gert L i n d e m a n n Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium
Zur Tagesordnung einige wenige Bemerkungen: Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor. Für die Aktuelle Stunde liegen vier Beratungsgegenstände vor. Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor, die morgen Früh ab 9 Uhr beantwortet werden.
Im Ältestenrat sind für die Beratung einzelner Punkte bestimmte Redezeiten gemäß § 71 unserer Geschäftsordnung vereinbart worden. Diese pauschalen Redezeiten sind den Fraktionen und den Abgeordneten bekannt; sie werden nach dem im Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssel aufgeteilt. Das ist das Prozedere, das Sie kennen. Ich gehe davon aus, dass die vom Ältestenrat vorgeschlagenen Regelungen für die Beratungen verbindlich sind und darüber nicht mehr bei jedem Punkt abgestimmt wird. - Das ist so.
Bevor ich die Wortmeldung zur Geschäftsordnung aufrufe, möchte ich Sie noch auf eine Veranstaltung hinweisen. In der Portikushalle werden Ihnen zu Beginn der Mittagspause - meine Damen und Herren, ich bitte das besonders zu beachten - die Original-Heidelerchen aus Lüneburg eine kurze musikalische Darbietung geben.
Die Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst soll bis morgen Mittag, 12 Uhr, vonstatten gehen.
der Fraktion der CDU Herr Dinkla, Frau Jahns für nachmittags und Frau Weyberg, von der Fraktion der SPD Herr Brockmann, Frau Hemme, Herr Jüttner und Herr Schwarz sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Harms.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, ich rufe die Wortmeldung zur Geschäftsordnung auf. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich zur Geschäftsordnung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 3 - Aufnahmegesetz - von der Tagesordnung abzusetzen und zur erneuten Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Ich begründe den Antrag wie folgt:
Erstens. Es liegt dem Haus parallel ein Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen in der Drucksache 709 vor, der mindestens in Teilen dieses von Ihnen beabsichtigte Gesetz infrage stellt. Daraufhin haben der federführende Innenausschuss und die Ausländerkommission, die beide sowohl mit dem Gesetzentwurf als auch mit dem Entschließungsantrag befasst sind, beschlossen, verschiedene Bereisungen zur terminieren. Es ist seitens der Ausländerkommission beabsichtigt, die Zentralen Anlaufstellen für Asylbewerber in Braunschweig und Oldenburg-Blankenburg zu besuchen, und der Innenausschuss und auch die Ausländerkommission haben vor, die Aufnahmeeinrichtungen in Friedland und in Bramsche zu besuchen.
Es besteht zwischen dem Entschließungsantrag und diesem Gesetzentwurf ein direkter Zusammenhang. Trotzdem haben Sie in der vorigen Woche im federführenden Innenausschuss mit Mehrheit in einer sehr kurzfristigen Sitzung in der zweiten Beratung den Gesetzentwurf dem Parlament zur Annahme empfohlen. Damit sind diese beabsichtigen Bereisungen beider Gremien eine Farce; denn wenn wir den Entschließungsantrag später beraten und Sie jetzt Fakten schaffen, können wir die Änderungen, die er in dem Gesetz vorzunehmen beabsichtigt, praktisch nicht mehr umsetzen. Sie stellen damit eine gründliche parlamentarische Beratung auf den Kopf. Das ist der erste Grund.
Nun zum zweiten Grund. Die mitberatende Ausländerkommission - ich hoffe, dass Sie sie wirklich irgendwann ernst nehmen und dass Sie sie nicht nur als Feigenblatt einrichten - hat mit zehn von zwölf Stimmen den Gesetzentwurf zur Ablehnung empfohlen. Das war zwar kein formeller Beschluss, weil die Koalitionsmitglieder in der Kommission natürlich eine Empfehlung verhindern können, aber es war ein deutliches Signal mit der Maßgabe, die Landesregierung möge diesen in Teilen wirklich nicht guten Gesetzentwurf noch einmal gründlich überarbeiten und dann wieder einbringen. Auch das wird ignoriert, obwohl das Parlament in erster Beratung die Ausländerkommission ausdrücklich um ein mitberatendes Votum gebeten hat.
Dritter Grund. Es liegt seit dem 28. Januar dieses Jahres ein Rechtsgutachten unseres Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, das eindeutig sagt, dass Teile, die Sie in § 2 dieses Gesetzentwurfs vorsehen, nicht in die Regelungskompetenz des Landes fallen. Ich zitiere einmal aus dem Vorblatt der Vorlage 6 zu dem Entwurf des Aufnahmegesetzes:
„Die Vorlage enthält das in Vorlage 5 angekündigte Gutachten, in dem wir die Gesetzgebungskompetenz des Landes für einzelne in § 2 des... Gesetzentwurfs vorgesehene Regelungen untersuchen...“
Das heißt, der neutrale Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dieses Parlaments sagt, dass § 2 nach wie vor Regelungen enthält, die er in der Kompetenz des Landtags nicht als zu treffen ansieht. Meine Damen und Herren, wir können an dieser Stelle - das sollten Sie auch tun - nur nach gründlicher Beratung dieser Bedenken des GBD über einen Gesetzentwurf beschließen. Deswegen kann die Beratung im Fachausschuss noch nicht abgeschlossen sein. Wenn Sie das Gesetzgebungsverfahren heute hier durchziehen, düpieren Sie den von uns eingesetzten neutralen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Das wollen wir in keinem Falle zulassen. Stimmen Sie unserem Antrag zu!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen.
Erstens. Es hat nicht eine kurzfristig oder schnell einberufene Sitzung des Innenausschusses stattgefunden, sondern eine ganz normale turnusgemäße Sitzung des Innenausschusses.
Verwunderlich ist in diesem Zusammenhang, dass in dieser Sitzung die Einwände, die hier soeben geäußert worden sind, definitiv nicht vorgetragen worden sind.
Zweitens. Es finden in der Tat Bereisungen statt. Diese Bereisungen durch die Ausländerkommission und den Innenausschuss dienen der Information über die zentralen Aufnahmeeinrichtungen. Das kann unabhängig von der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes geschehen.
Drittens will ich sehr deutlich Folgendes sagen: Dieser Gesetzentwurf - das wird der geschätzte Herr Kollege Bartling bestätigen können - beinhaltet im Kern nichts anderes als das, was schon in Ihrer Regierungszeit, unter Ihrer Leitung vorbereitet worden ist.
Ich möchte noch etwas sagen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat die Bedenken, die Sie hier vorgetragen haben, in der Innenaus
schusssitzung nicht vorgetragen. Im Übrigen machen wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes nichts anderes als das, was andere - übrigens SPD-regierte Länder - längst vollzogen haben. Deshalb gibt es keinen Anlass, den Gesetzentwurf heute nicht zu verabschieden.