(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)
Ministerpräsident Staatssekretärin Dr. Gabriele W u r z e l , Christian W u l f f (CDU) Staatskanzlei
Minister für Inneres und Sport Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Staatssekretär Wolfgang M e y e r d i n g , Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)
Staatssekretär Gert L i n d e m a n n Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium
Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 54. Sitzung im 19. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode. Die Beschlussfähigkeit werde ich zu einem anderen Zeitpunkt feststellen.
- Die Unruhe führe ich darauf zurück, dass Sie alle dem Abgeordneten Dr. Runkel ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren möchten, der heute 50 Jahre alt geworden ist. Herzlichen Glückwunsch!
Zur Tagesordnung weise ich darauf hin, dass wir die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 33, der Fragestunde, beginnen. Es folgen dann Punkt 3, die Fortsetzung der Eingaben, und die gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkte 30, 31 und 32. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort, wobei der Punkt 37 nur zum Zwecke der Ausschussüberweisung aufgerufen wird, da die antragstellenden Fraktionen ihren Antrag auf Durchführung einer ersten Beratung im Plenum zurückgezogen haben. Somit gehe ich davon aus, dass die heutige Sitzung gegen 14 Uhr beendet sein dürfte.
Für heute haben sich entschuldigt von der CDUFraktion Frau Schwarz, von der SPD-Fraktion Herr Aller und Herr Uwe Schwarz, von der FDP-Fraktion Herr Rickert sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Meihsies.
Zu Beginn möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fragen 15 und 17 von den Antragstellern zurückgezogen worden sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 1999 erfolgte mit Einvernehmen Niedersachsens der Planfeststellungsbeschluss für die letzte Elbvertiefung, die Anfang 2000 abgeschlossen wurde. In diesem Beschluss wurde auch ein Beweissicherungsverfahren festgelegt. Im Rahmen dieser Beweissicherung sollten maßnahmenbedingte Abweichungen ermittelt werden, die sich u. a. auf die Tidewasserstände, die Topografie, die Strömungen, die Salzgehalte, die Standsicherheit der Deiche, auf Fauna und Flora und die Schiffswellenproblematik beziehen.
Am 2. November 2004 fand in Stade eine Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Lüneburg über die „Ergebnisse der Beweissicherung zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt“ statt.
Dabei wurden für die Zeit zwischen 1998 und 2002 erhebliche hydrografische und topografische Veränderungen bzw. Abweichungen von den Prognosen dokumentiert. Angesprochen wurden ein erheblicher Anstieg der Strömungsgeschwindigkeit in der Fahrrinne, Wattabträge, Verschiebungen der „Unterwasserböschungen“, Vertiefungen und Auflandungen im Strom und deutliche Uferabbrüche. Erosionen sind nicht auf breiter Front, aber in kritischen Bereichen zu erwarten.
Beklagt wurde aber auch, dass die Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss zur Beweissicherung nicht eingehalten werden. Zu einer umfassenden Beurteilung der Vertiefungsauswirkungen ist die Datenlage nicht ausreichend bzw. der Beurteilungszeitraum zu kurz. Daten über Profilmes
sungen in den Nebengewässern oder den Salzgehalt, der Aufschluss über die Verschiebung der Brackwasserzone gibt, sind nicht bzw. nur unvollständig vorhanden. Forderungen auf Nachbesserung wurden bisher nicht erfüllt.
Festgestellt wurde auch, dass die im Beschluss verfügten Schiffshöchstgeschwindigkeiten häufig nicht eingehalten werden und durch den dadurch verursachten höheren Wellengang erhebliche Uferbelastungen auftreten.
Die Ergebnisse und nicht zuletzt die Unzulänglichkeiten der bisherigen Beweissicherung stellen eine erhebliche Belastung für die erneuten Elbvertiefungspläne Hamburgs dar.
1. Welche Veränderungen in Bezug auf die einzelnen Inhalte der Beweissicherung konnten bisher festgestellt werden, und wie werden sie bewertet?
2. Welche Mängel hat die bisher durchgeführte Beweissicherung bezüglich der Auflagen im Planfeststellungsbeschluss, und wie werden diese beseitigt?
3. Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse und Probleme der bisherigen Beweissicherung auf die neuen Vertiefungspläne und das damit verbundene Einvernehmen des Landes?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzte Elbvertiefung - auch „Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt“ genannt erfolgte auf der Grundlage von zwei Planfeststellungsbeschlüssen. Beide Beschlüsse sind im Wesentlichen inhaltsgleich.
Auf der Bundesstrecke von Hamburg bis zur See ist die Grundlage der Planfeststellungsbeschluss vom 22. Februar 1999, und für die Strecke in Hamburg, die so genannte Delegationsstrecke, ist die Grundlage der Planfeststellungsbeschluss vom 4. Februar 1999.
ges ist, sind die Auswirkungen für diese Ausbaumaßnahme prognostiziert worden. Auf dieser Grundlage wurden in den Planfeststellungsbeschlüssen Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.
Um festzustellen, inwieweit die tatsächlichen maßnahmenbedingten Auswirkungen nach Abschluss der Ausbaumaßnahme von der Prognose der UVU abweichen, wurde in den Planfeststellungsbeschlüssen ein umfangreiches Beweissicherungsprogramm festgelegt.
Zudem hat der Vorhabensträger den Einvernehmensbehörden der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg mindestens einmal jährlich über die Ergebnisse der Beweissicherung zu berichten. Dies ist zuletzt umfassend im Mai 2004 geschehen. Dieser Bericht enthält erstmals auch Aussagen zu Wasserstandsänderungen nach Abschluss der Ausbaumaßnahme. Der Vorhabensträger und die Einvernehmensbehörden haben in einer hierfür eingerichteten Bund-LänderArbeitsgruppe über die Ergebnisse, deren Interpretation und die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Zur Vorbereitung hatte die Bezirksregierung Lüneburg am 25. Februar 2004 die betroffenen Landkreise gebeten, unter Beteiligung der Deich- und Unterhaltungsverbände über die ihnen bekannten und vermuteten maßnahmenbedingten Veränderungen zu berichten. Die Bezirksregierung Lüneburg hatte zugesagt, nach Vorliegen des Beweissicherungsberichtes über die Ergebnisse und Bewertung aller bislang vorliegenden Berichte zu informieren. Dies ist auf der Informationsveranstaltung am 2. November 2004 in Stade unter Beteiligung der örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten geschehen.
Zu 1: Es sind stellenweise erhebliche Ufererosionen festgestellt worden, wie beispielsweise stromabwärts des Glameyer Stack im Bereich des Hadelner Deich- und Uferbauverbandes. Uferabbrüche sind im Bereich des Allwördener Außendeiches, im östlichen Bereich der Vordeichung Nordkehdingen, im Bereich des Hullens und in Teilbereichen des Belumer Außendeiches festzustellen. Es ist zu vermuten, dass diese Schäden neben den ausbaubedingten Ursachen teilweise auf schiffserzeugte Belastungen zurückzuführen sind.
Hinsichtlich der ökologischen Parameter zeigen die Untersuchungsergebnisse zu den auf der Gewässersohle lebenden Tieren, dass eine wertgleiche Besiedelung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht wieder erreicht ist.
Die Untersuchungsergebnisse zur Biotoptypenuntersuchung lassen erkennen, dass die Entwicklung gefährdeter Biotope nicht, wie in der UVU unterstellt wird, allein von der Entwicklung des Tidehochwassers bestimmt wird.