Dorothea Henzler
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Last Statements
Herr Abg. Warnecke, die Thematik der selbstverwalteten, eigenverantwortlichen Schule wird in den Studienseminaren seminarspezifisch und schulformbezogen in den Arbeitsanforderungen der Ausbildungsveranstaltungen aufgegriffen und den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst nahegebracht. Dies ist in § 53 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes festgeschrieben.
Bei den Ausbildungsveranstaltungen für das Lehramt an beruflichen Schulen wird zusätzlich ein Schwerpunkt innerhalb der Ausbildungsveranstaltung „Unterrichtsund Schulentwicklung“ mit dem Thema „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schulen“ gelegt.
Das ist nicht unbedingt prüfungsrelevant.
Herr Abg. Merz, die beiden islamwissenschaftlichen Gutachten, die unverzüglich an den externen juristischen Gutachter weitergeleitet worden sind, versetzen diesen in die Lage, den ihm erteilten Gutachterauftrag zu erfüllen. Die in den islamwissenschaftlichen Gutachten enthaltenen tatsächlichen Erkenntnisse bedürfen im Hinblick auf die zu untersuchende Fragestellung einer juristischen Interpretation. Islamwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Gutachten bilden eine Einheit.
Mitteilungsfähige Ergebnisse werden erst nach Abschluss der verfassungsrechtlichen Begutachtung vorliegen. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, Näheres zum Inhalt der beiden islamwissenschaftlichen Gutachten mitzuteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und FDP haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Organisationsstruktur der Schulverwaltung in Hessen ein zugleich anspruchsvolles wie auch notwendiges Vorhaben auf den Weg gebracht.
Das Ziel auch dieses Reformvorhabens ist es – wie es das Ziel aller Reformvorhaben im Schulbereich war –, die Rahmenbedingungen für die Schulen zu verbessern. Das gilt ganz besonders vor dem Hintergrund der selbstständiger werdenden Schulen, die veränderte Anforderungen an die Bildungsverwaltung nach sich ziehen.
Sie brauchen keine Angst zu haben: Das Projekt der selbstständigen Schulen wird durch diese Reform unterstützt und nicht in irgendeiner Form behindert.
Die inhaltliche Neuausrichtung und Neuorganisation der Bildungsverwaltung, insbesondere eine wirkungsvolle Bündelung der jetzigen Aufgaben und Zuständigkeiten des Hessischen Kultusministeriums und der nachgeordneten Behörden, wie sie der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, wird dieser Zielsetzung in vollem Umfang gerecht. Das neue Landesschulamt soll noch stärker auf die Bedürfnisse der einzelnen Schulen zugeschnitten sein, diese unterstützen und zugleich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bildungsverwaltung klare Zuständigkeiten und bessere Rahmenbedingungen bieten.
Es wurde schon gesagt: Mit der geplanten Neuausrichtung wird auch einer Forderung des Hessischen Rechnungshofs nachgekommen.
Dieser Gesetzentwurf wurde eng mit meinem Haus abgestimmt. Deshalb bedanke ich mich ganz herzlich bei
Herrn Staatssekretär Dr. Herbert Hirschler, der mit seinem Fleiß, seinem Fachwissen und seinem großen Engagement an der Entstehung mitgewirkt hat.
Im neuen Landesschulamt werden das Amt für Lehrerbildung, die Führungsakademie, das Institut für Qualitätsentwicklung, die Staatlichen Schulämter und die Studienseminare zusammengeführt. Die Staatlichen Schulämter behalten ihre Standorte in der Region bei klar umrissenen regionalen Zuständigkeiten. Auch die Aufgaben und die Kompetenzen der anderen Institutionen haben Bestand und werden sich in den Organisationseinheiten des Landesschulamtes abbilden.
Zur Kritik aus den Reihen der Oppositionsfraktionen lassen Sie mich Folgendes sagen.
Mit diesem Gesetzentwurf wird der organisatorische Rahmen geregelt, der dann unter Einbeziehung von Experten und Betroffenen näher ausgestaltet wird. – Frau Habermann, damit haben Sie die angemahnte Ruhe bei der Umsetzung. Mit diesem Gesetz setzen wir den Rahmen und beginnen, gemeinsam mit den Mitarbeitern diesen Rahmen dann zu füllen.
Operative Aufgaben werden aus dem Kultusministerium in das neue Amt verlagert. Zukünftig wird sich das Ministerium auf seine grundsätzlichen und konzeptionellen Aufgaben konzentrieren.
Mit der Einrichtung des Landesschulamtes werden die Aufgaben der Bildungsverwaltung in den Bereichen gebündelt und standardisiert, wo sie übergreifenden Cha rakter haben. Zum Beispiel werden die momentan noch vier Statistikstellen zu einer zusammengeführt.
Gleichzeitig werden regionale Zuständigkeiten dort erhalten bleiben, wo vor Ort die besten Lösungen gefunden werden können. Parallelstrukturen werden aufgelöst, Zuständigkeiten eindeutig zugeordnet und Arbeitsabläufe vereinfacht.
Alle Themenstellungen wie die Neuaufstellung der Aufsicht bei selbstständigen Schulen, die steigende Verantwortung vor Ort, Fort- und Weiterbildungen aus einer Hand oder die Verlagerung von operativen Aufgaben aus dem Ministerium werden gemeinsam mit den Beschäftigten erarbeitet.
Es wurde bereits ein Projektbeirat eingerichtet, der die Projektarbeit kritisch-konstruktiv begleiten wird. Ihm gehören auch die Vorsitzenden der beiden Hauptpersonalräte und eine Vertreterin des Rechnungshofs an.
Insgesamt werden rund 100 Kolleginnen und Kollegen des Kultusministeriums, des Amts für Lehrerbildung, des Instituts für Qualitätsentwicklung sowie der Schulämter und Studienseminare das Projekt Landesschulamt inhaltlich wie organisatorisch begleiten. Es wird also eine äußerst breite Einbindung aller betroffener Mitarbeiter geben.
Damit ist auch sichergestellt, dass die speziellen Kenntnisse und Erfahrungen aus allen Bereichen der Bildungsverwaltung in das Projekt mit einbezogen werden. Für
diese große Bereitschaft zur Mitarbeit möchte ich mich schon heute bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken.
Die neue Behörde wird einen auch im Vergleich zu anderen Landesbehörden sehr schlanken Stellenkegel erhalten. Neu geschaffene Stellen führen zum Wegfall von Stellen bei anderen Einrichtungen. Insgesamt wird die Bildungsverwaltung nach dieser Reform deutlich schlanker und deutlich effizienter sein.
Einzelne Maßnahmen, z. B. die Auflösung paralleler Strukturen, werden natürlich auch Einspareffekte bewirken. Daher wird diese Reform im Ergebnis auch zu einer Reduzierung von Stellen führen. Aber wie im öffentlichen Dienst üblich wird dies im Wesentlichen durch altersbedingtes Ausscheiden erfolgen – Kündigungen sind selbstverständlich ausgeschlossen.
Die Einrichtung des Landesschulamtes zum 1. Januar 2013 ist ein ehrgeiziges Vorhaben. Es setzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hohes Maß an Engagement und Bereitschaft für Veränderungen voraus.
Ein Veränderungsprojekt dieser Größenordnung ist natürlich mit vielen Fragen und auch Unsicherheiten verbunden. Daher ist es uns ganz besonders wichtig, die Kommunikation innerhalb und außerhalb des Projekts so offen, so transparent und so unmittelbar wie möglich zu gestalten.
Ich bin davon überzeugt, dass es mit dieser Reform gelingen wird, die Bildungsverwaltung zu modernisieren und sie auf die Bedürfnisse der selbstständigen Schulen auszurichten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sehr schön, wenn man zitiert wird, wenn vorgelesen wird, was man früher gesagt hat. Ich weise nur darauf hin: Wenn man das macht, dann muss man auch ganz genau hinschauen, was ich gesagt habe. Ich habe immer gesagt: Wenn man die Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung als Ganztagsschulen bezeichnet, dann ist es eine Mogelpackung. Sie sind nicht Ganztagsschulen, sondern sie sind Ganztagsangebotsschulen.
Genau so wörtlich habe ich es gesagt.
In der neuen Ganztagsschulrichtlinie haben wir die Begriffe endlich klargestellt: Zum einen gibt es die Ganztagsschulen. Das sind gebundene Ganztagsschulen mit der Anwesenheitspflicht aller Kinder bis 16 oder 17 Uhr mit rhythmisierter Aufteilung. Zum anderen gibt es die Ganztagsangebotsschulen. Das sind Schulen, die nachmittags Angebote machen, die nicht für alle Kinder verpflichtend sind.
Es gibt Ganztagsangebotsschulen in Hessen – die Sie immer so herunterreden –, die auch Angebote bis nachmittags um 16/17 Uhr haben. Das heißt, die Eltern, die darauf angewiesen sind, dass ihre Kinder so lange in der Schule bleiben, finden dort genauso gut ein Angebot vor. Aber die Eltern, die sagen: „Ich möchte, dass mein Kind nur einen oder zwei Nachmittage bzw. nachmittags gar nicht in der Schule ist“, können ihre Kinder nach Hause holen. Das ist unser Konzept der Ganztagsangebotsschule.
Vonseiten der Landesregierung machen wir eben nicht Vorgaben: „Soundso viele Schulen müssen als Ganztagsschulen arbeiten“, sondern wir sagen: Das muss sich von unten nach oben entwickeln. Die Schulen müssen es selbst wollen, die Schulträger müssen es mitmachen, und auch die Eltern müssen es wollen.
Das Ganztagsschulprogramm in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte. Da man Bilder besser lesen kann, will ich Ihnen das einmal zeigen.
Dazu kommt im Jahr 2012/2013 eine weitere Säule, die noch höher ist als die vorherige. Daran sehen Sie, wie wir an dem Ganztagsschulprogramm gearbeitet haben.
Bei der Verteilung der Stellen auf die Schulen wollen wir doch bitte eines klarstellen – Frau Cárdenas weiß nicht, wie die Verteilung der Verantwortlichkeiten in Hessen ist –: Wir bieten den Schulträgern die Stellen an, und sie ent
scheiden dann, welche Schulen für welches Konzept welche Stellen bekommen.
Die Schulträger haben in den letzten Jahren sehr deutlich die Sekundarstufe-I-Schulen bevorzugt. Wir haben alle Gymnasien, alle integrierten Gesamtschulen und bis auf eine alle kooperativen Gesamtschulen im Ganztagsangebotsprogramm. Bei den Haupt- und Realschulen liegen wir bei 60 bis 70 %. Die Schulträger haben die Stellen ganz bewusst erst in die Sekundarstufe-I-Schulen gegeben und beginnen jetzt, sie in die Grundschulen zu geben.
Das liegt auch daran – Herr Schork hat es erwähnt –, dass wir den Schulträgern bereits zwischen 1999 und 2003 für jede im Kreis befindliche Grundschule einen Sockelbetrag gegeben und gesagt haben: Seht zu, wie ihr vor Ort nach Bedarf ein eigenes Grundschulbetreuungsprogramm auflegt. – Dann haben die Schulträger gesagt: Erst sind die Sekundarstufe-I-Schulen dran, zukünftig kommen die Grundschulen.
Ein bisschen gefehlt in der ganzen Diskussion hat mir die Frage – es kann nicht nur um Mittel gehen, die Opposition schreit bei jedem schulpolitischen Thema immer nur nach mehr, mehr, mehr – nach der Qualität und den Inhalten. Das Programm „Ganztägig lernen“ hat von Anfang an eine inhaltliche Unterstützung für die Schulen bereitgehalten. Das ist kein Bewährungsaufstieg, Frau Habermann, Schulen müssen sich räumlich und sächlich umstellen. Hier müssen wiederum die Lehrkräfte mitgenommen werden, wenn Schule auch am Nachmittag stattfindet. Wir haben zwei Serviceagenturen „Ganztägig lernen“, wir werden sehr gut von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung unterstützt, und wir sind qualitativ auf einem ganz hohen Niveau.
Von der Ganztagsschulkommission, in der alle Lehrerinnen, Lehrer, Schulleiterinnen, Schulleiter, Privatschulen und Verbände anwesend waren, ist insbesondere die neue Ganztagsschulrichtlinie – wir sind das einzige Bundesland, das eine Richtlinie in der Form beschlossen hat – erarbeitet worden. Sie hat sehr gut herausgearbeitet, was wir für den ganztägigen Betrieb brauchen. Alles, was dort vorgeschlagen wurde, ist aufgenommen worden.
Damit hat man sich auch darauf verständigt, dass es jetzt nur noch zwei Begriffe gibt: die Ganztagsangebotsschule und die Ganztagsschule. Die Ganztagsangebotsschule gibt es in zwei Profilen, einmal mit mindestens drei Tagen in der Woche, einmal mit mindestens fünf Tagen in der Woche. Es ist auch die Möglichkeit entstanden, dass Schulen teilgebundene Ganztagsangebote machen, entweder horizontal oder auch vertikal.
Wir haben einen Qualitätsrahmen mit eindeutigen Kriterien festgelegt, und zwar je nach Profil der Schule und je nach Schulform. Es ist ganz wichtig, dass man nicht einfach Vorgaben macht, wie es die anderen Bundesländer tun, ohne sich konkret mit den einzelnen Schulen zu beschäftigen.
Wir haben die Berechnung der Zuschläge nach Schülerzahlen und nach Profil neu geordnet. – Frau Habermann, Sie sagen, dass eine Schule nur 0,25 % einer Stelle anfordern kann. Was glauben Sie, warum wir das gemacht haben? – Weil diese Anforderung von den kleinen Schulen auf dem Land kam, die gesagt haben: Wir brauchen gar keine ganze halbe Stelle für die Angebote, die wir nachmittags machen wollen. – Genau deshalb sind wir darauf
eingegangen und haben gesagt: Dann gibt es eben kleine Stückelungen, sodass die Schule entsprechend ihren Wünschen Lehrerstellen und Lehrerstunden abbuchen kann.
Jede dieser Schulen muss sich ein Programm, ein Konzept geben. Die Schulen haben zwei Jahre Zeit, um das umzusetzen.
Solch eine umfassende und differenzierte Ganztagsschulrichtlinie gibt es in keinem anderen Bundesland, das ist gerade neulich auf einem bundesweiten Kongress festgestellt worden. Wir werden jetzt ständig angefragt, ob wir die Ganztagsschulrichtlinie nicht auch den anderen Bundesländern zur Verfügung stellen können.
Die Richtlinie ist ein weiterer großer Schritt in Richtung qualitätsvolle Ganztagsangebotsschule und Ganztagsschule; denn Sie nimmt die drei Funktionen auf, die eine Ganztagsschule haben sollte: Bildung, Betreuung und soziales Lernen.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole Folgendes: Das Ganztagsschulprogramm der Landesregierung ist eine Erfolgsgeschichte, und wir werden sie weiterschreiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Inklusion ist nicht nur ein bildungspolitisches Thema, sondern sie geht die ganze Gesellschaft an. Gerade gesellschaftliche Veränderungen, die viele Emotionen auslösen, müssen in Ruhe und sehr behutsam herbeigeführt werden.
Deswegen stimme ich Herrn Kollegen Döweling voll und ganz zu und bitte sehr ernsthaft um eine Versachlichung der Debatte; denn wir Politiker tragen auch hier eine besondere Verantwortung. Die Wortwahl im Antrag der LINKEN ist menschlich verachtend und politisch überhaupt nicht zu tolerieren.
Sie sprechen von „Ausgrenzen“ und „Aussondern“ sowie von einer „strafenden und beschämenden... ,schwarzen’ Pädagogik“. Mit diesen Ausdrücken werden alle Förderschulen sowie überhaupt alle Lehrkräfte in Hessen beleidigt.
Aber auch die GRÜNEN sind bei diesem sensiblen Thema auf billigen Stimmenfang aus. Sie fördern Wunschvorstellungen und machen Versprechungen, z. B. dass es die Inklusion sofort und für alle Kinder geben soll. Damit wecken Sie auf der einen Seite Hoffnungen bei den Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen, und auf der anderen Seite schüren Sie Ängste bei den Eltern, die ihre Kinder in einer Förderschule optimal gefördert sehen wollen.
In Art. 4 der UN-Konvention, auf die sich hier alle beziehen, heißt es sehr deutlich, die Verwirklichung der Rechte sei „nach und nach“ zu erreichen, und in Art. 7 steht, das Wohl des Kindes sei „vorrangig zu berücksichtigen“. Genau dem entspricht unser Schulgesetz.
Genau dem entspricht auch die Verordnung, die übrigens nicht zurückgezogen worden ist. Dass es so lange dauert, ist dem Umstand geschuldet, dass wir die Vertreter möglichst vieler Verbände angehört haben und möglichst viele Menschen daran beteiligen wollten.
Der Schwerpunkt der Inklusion in Hessen liegt seit über zehn Jahren bei der Prävention, also dem Halten des Kindes in der Regelschule, wenn in den Lernprozessen die ersten Schwierigkeiten auftreten. Deshalb sind von den fast 1.500 Förderschullehrkräften, die an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt sind – an den Förderschulen haben wir weitere 2.400 Förderschullehrkräfte, so viele wie noch nie in diesem Land –, über 900 mit vorbeugenden Maßnahmen beschäftigt. Daher werden in Hessen – Herr Wagner, das ist eine sehr stolze Zahl – 95,6 % aller Kinder in einer Regelschule unterrichtet und nur 4,4 % in einer Förderschule. Das ist bundesweit ein Spitzenwert.
Natürlich setzen wir uns auch Ziele. Wir wollen – obwohl der Wert bundesweit hervorragend ist – die Zahl der Kinder, die eine Förderschule besuchen, weiter verringern. Wir werden in den beiden Modellregionen damit beginnen.
Aufgrund dieser intensiven Präventionsarbeit erhalten sehr viele Kinder Fördermaßnahmen. Es wird aber kein amtliches Fördergutachten erstellt, und sie sind deshalb nicht in den Statistiken erfasst. Deswegen sind die Zahlen in der Bertelsmann-Studie auch so widersprüchlich. In Hessen wird die Inklusion also gelebt; denn wir fördern die Kinder im Rahmen von Präventionsmaßnahmen in den Regelschulen sehr früh und halten sie dort.
85 % der Kinder mit einem amtlich festgestellten Förderbedarf werden in einer Förderschule unterrichtet. Darunter sind die Kinder, deren Eltern das unbedingt wollen, weil sie finden, dass ihre Kinder dort am besten aufgehoben sind. Darunter finden sich aber auch viele Kinder, die einer sehr intensiven, ganz individuellen Förderung bedürfen, wie sie eben nur an den hoch qualifiziert arbeitenden Förderschulen besonders gut geleistet werden kann.
Die Blista in Marburg, das Antoniusstift in Hofheim, das St. Vincenzstift in Aulhausen und die Förderschule in Friedberg sind erwähnt worden. Diese Schulen leisten eine hervorragende Arbeit. Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Angehörigen anderer Berufsgruppen an diesen Schulen leisten eine hervorragende Arbeit. Das Land kann auf diese Förderschulen stolz sein und den Menschen, die dort arbeiten, ganz herzlich dafür Danke sagen.
Lassen Sie mich jetzt ein paar Worte zu der Kritik an der Verordnung sagen. Wir alle predigen immer wieder und sind uns auch darin einig, dass die individuelle Förderung und mehr eigenständige Regelungen für die Schulen sehr wichtig sind. Das gilt auch für die Umsetzung der Inklusion.
Die bisherige Regelung sieht aber vor, dass, sobald ein Kind mit Förderbedarf in eine Klasse aufgenommen wird, diese sofort verkleinert werden muss. Warum muss das eigentlich bei jeder Beeinträchtigung so sein? Manche Kinder brauchen in bestimmten Situationen eine persönliche Assistenz, und manche brauchen bauliche Veränderungen, aber eine sofortige Verkleinerung der Klasse benötigen sie nicht unbedingt in jedem Fall. Also werden zukünftig die Klassengröße und die Zuweisung der zusätzlichen Stunden für Förderschullehrer an den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes ausgerichtet.
Auch ist es wichtig, dass nicht, wie es bisher an vielen Schulen der Fall ist, nur ein einziges Kind mit Förderbedarf in eine Klasse geht. Gerade diese Kinder brauchen eine Peergroup, bestehend aus anderen Kindern, die ebenfalls anders sind, damit sie sehen, dass das Anderssein dazugehört.
Es gibt auch Zweifel an der behördlichen Erfassung und Zuweisung der Förderschullehrer an die Beratungs- und Förderzentren. Die Förderschullehrer werden nach dem Zuweisungserlass künftig zwar nominal am BFZ verortet, sind aber ein fester Bestandteil des Lehrerkollegiums der Schule, in der sie eingesetzt sind. Das gilt genauso für die Sprachheillehrer: Sie sind zwar nominal dem BFZ zugeordnet, bleiben aber weiterhin ein fester Bestandteil des Kollegiums der Schule, an der sie tätig sind. Gerade für diese Lehrer ist es sehr wichtig, dass sie am BFZ einen fachlichen Erfahrungsaustausch mit anderen Förderschullehrern haben.
Zukünftig wird jede allgemeinbildende Schule ein ihr zugeordnetes Beratungs- und Förderzentrum haben. Sie schließen Kooperationsvereinbarungen, sodass die Qualität und die Kontinuität gewährleistet sind.
Inklusion ist etwas anderes als das, was wir bisher im gemeinsamen Unterricht praktiziert haben. Gemeinsamer Unterricht bedeutete, dass Kinder mit Beeinträchtigungen in einer Regelklasse saßen, und stundenweise hat sich ein Förderschullehrer um sie gekümmert. Inklusion aber bedeutet, dass alle Kinder einer Schule nach ihren jeweiligen Möglichkeiten und ihren individuellen Bedarfen von allen an dieser Schule anwesenden Personen – aller Professionen – gefördert und unterrichtet werden.
Das ist eine riesengroße Umstellung für viele Lehrkräfte. Sie sind keine Einzelkämpfer mehr, sondern sie unterrichten zu zweit oder zu dritt in einer Klasse. Es arbeiten Regelschullehrkräfte mit Förderschullehrkräften und vielleicht auch noch mit persönlichen Assistenten in einer Klasse. Daran muss man die Lehrerinnen und Lehrer erst heranführen. Ich sehe es als meine Verantwortung an, diese Veränderungen behutsam, zum Wohle der Kinder und zusammen mit den Lehrerinnen und Lehrern in diesem Land umzusetzen.
Frau Habermann, Sie haben es erwähnt: Ich habe am Montag die Waldschule besucht – eine der Schulen, die seit drei Jahren bei dem Modellversuch „Begabungsgerechte Schule“ mitarbeiten. Ich kann Sie beruhigen: Die Förderschullehrer an dieser Schule sind dem BFZ zugeordnet. Die Klassen an dieser Schule sind nicht verkleinert worden, und der Modellversuch läuft trotzdem sehr erfolgreich.
Eine wichtige Bedingung für das Gelingen dieses Modellversuchs bestand eben nicht darin, dass Förderschullehrer an dieser Schule arbeiten und dass die Klassen verkleinert werden, sondern darin, dass die Vorbereitungszeit ein ganzes Jahr betrug und dass es die freie Entscheidung der Lehrkräfte war, mitzumachen oder zu gehen. Eine Lehrkraft hat eine dieser Schulen auch verlassen, weil sie, wie sie gesagt hat, diesen Weg nicht mitgehen konnte.
Aus den Erfahrungen, die wir dort gemacht haben, werden wir lernen. Wir werden in den beiden ausgewählten Modellregionen in Hessen, der Stadt Wiesbaden und dem Landkreis Offenbach, ganz behutsam erproben, wie man in einer ganzen Region gezielt Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Regelschulen, und zwar in der Grundschule
und der Sekundarstufe 1, fördern und ob man dabei dann auf eine Förderschule mit Schwerpunkt Lernen verzichten kann.
Meine Damen und Herren, die Umsetzung der Inklusion ist eine wichtige, bedeutsame und große, aber auch eine schöne Aufgabe für das Land. Sie trägt zur Förderung und damit zum Wohl aller Kinder bei, denn jedes Kind hat seine Stärken, die es zu unterstützen gilt. Ich bin überzeugt – ich sage es noch einmal –: Hessen ist dabei auf einem sehr guten Weg. Wir gehen diesen Weg behutsam, verantwortungsbewusst und unter Mitnahme der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und zum Wohle der Kinder.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist genau das eingetreten, was ich sehr bedauerlich finde: Inklusion als ganz wichtiges und sensibles Thema wird wieder in der politischen Schlacht zerredet. Damit wird man diesem Thema und seiner Ernsthaftigkeit einfach nicht gerecht.
Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und zur gesamten Gesellschaft gehören nicht nur die Kinder und die Lehrer, dazu gehören auch die Eltern. Ich kann Ihnen allen nur raten: Gehen Sie einmal in die Waldschule oder eine andere der Grundschulen, die an diesem Modellversuch teilgenommen haben, und lassen sich genau sagen, was überhaupt die Bedingungen dafür waren, dass das drei Jahre lang funktioniert hat: ein Jahr intensive Vorbereitung, ein Jahr lang intensive Gespräche mit den Eltern. Sie glauben doch nicht, dass alle Eltern an dieser Schule von Anfang an von diesem Weg überzeugt waren? Es gab viele Eltern, die Angst hatten, ob es denn für ihre Kinder richtig ist und erfolgreich laufen kann. Diese Eltern muss man auch mitnehmen, genauso die Eltern der Kinder mit Behinderungen, die auch Angst hatten: Geht mein Kind jetzt nicht unter in so einer Schule? Ist es nicht besser in einer Förderschule aufgehoben?
Ich will Ihnen ein Beispiel aus einer Schule in Lich erzählen. Auf demselben Gelände gibt es eine Grundschule und eine Förderschule. Die haben 40 Jahre lang nicht miteinander geredet, am liebsten wäre ihnen ein Zaun dazwischen gewesen. Dann haben die Schulleiter gewechselt, und auf einmal ging es. Jetzt gibt es eine Kooperationsklasse in der Grundschule mit zwölf Regelschulkindern und sechs Kindern aus der Lernhilfeschule. Im ersten Schuljahr nach der Gründung dieser Klasse haben sich ganz bedeckte Eltern der Regelschulkinder gemeldet und gesagt: Na ja, eigentlich wollen wir das ja nicht, aber gut, wir versuchen es jetzt einmal.
Im zweiten Schuljahr war es schon anders, da haben sich bereits deutlich mehr Eltern von Regelschulkindern gemeldet. Es wird dort wissenschaftlich begleitet. Am Ende des ersten Schuljahres haben die Untersuchungen ergeben, dass drei der Förderschulkinder wunderbar in der Grundschule aufgehoben waren und mitkamen. Bei den anderen drei Kindern der Lernhilfeschule wurde festgestellt, dass sie vielleicht doch mit besseren Ergebnissen eher in der Förderschule gefördert worden wären. Deshalb muss man doch vorsichtig mit dem sein, was man tut: Kinder sind keine Versuchskaninchen, sie haben nur ein Schulleben.
Es ist nicht nur eine Frage der Ressourcen. Bei der Waldschule kann man beobachten, was für tolle Ressourcen und riesige Flächen sie dort haben, weil sie einmal eine Grund-, Haupt- und Realschule waren und der Schulträger ihnen all diese Räume gelassen und sie sogar noch modernisiert hat. Es ist eine Frage der Mitnahme der Menschen an diesen Schulen. Das sind eben auch die Lehrerinnen und Lehrer, und das geht auch nur, wenn Lehrerinnen und Lehrer freiwillig sagen: Ich mache das, ich bilde mich freiwillig dazu fort. – Ich habe Ihnen ja gesagt,
dass ein Lehrer gegangen ist, weil er diesen Weg nicht mitgehen wollte.
Nein, ich will die Zeit nicht noch mehr beanspruchen.
Sie müssen die Lehrerinnen und Lehrer mitnehmen. Sie tun den Kindern doch überhaupt keinen Gefallen, wenn Sie sie in eine Klasse mit Lehrerinnen und Lehrern setzen, die nicht darauf vorbereitet sind und die das auch nicht wollen. Das ist nicht gut für die Kinder. Wenn Sie öfter und länger zuhören würden, Herr Kollege Wagner: Ich habe immer gesagt, dass Inklusion in Hessen eine Sache von 10 bis 15 Jahren ist. Dazu stehe ich auch. Deshalb werden wir es, wie ich eingangs schon gesagt habe, ganz behutsam machen. Wir werden alle Menschen mitnehmen, die Lehrer, die Eltern, die Gesellschaft, und wir werden uns intensivst um die Kinder kümmern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur selbstständigen Schule ist eines der großen schulpolitischen Ziele dieser Landesregierung. Ich möchte hinzufügen: Es ist das große bildungspolitische Ziel der FDP Hessen seit 1997,
nämlich seitdem ich die Bildungspolitik in der Fraktion übernommen habe. Deshalb freue ich mich über den Entschließungsantrag der Fraktionen von FDP und CDU. Denn Gutes soll man nicht nur tun; man soll vor allem auch darüber reden.
Es wurde bereits gesagt: Alles begann mit einem einstimmigen Beschluss des Hessischen Landtags im Jahr 2003, zwischen 1999 und 2003 in der Koalition initiiert von der bildungspolitischen Sprecherin der FDP zusammen mit der CDU-Fraktion. Damals wollten wir den Weg zu mehr Entscheidungsfreiheit für berufliche Schulen öffnen. Liebe Frau Habermann, das Modellprojekt „Schule gemeinsam verbessern“ ist auch Grundlage und Erfahrung dafür gewesen, dass wir damals diesen Antrag gestellt haben.
Es war schon damals das Ziel, den Schulen mehr Freiheit bei der inneren und äußeren Schulorganisation und bei der Entwicklung eines individuellen Schulprofils zu geben. Allerdings bestand die Motivation damals – und auch heute – nicht darin, Reformen um der Reformen willen einzuleiten. Jede Veränderung sollte – das soll sie auch heute noch – allein einem Ziel dienen, nämlich den individuellen Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern zu steigern und zugleich die Lehrbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer zu verbessern.
Die wissenschaftlich beste Langzeitstudie zum Bildungserfolg, nämlich die Studie von Herrn Prof. Hattie, hat mich in meiner Meinung sehr klar bestätigt. Alle politischen und ideologisch geführten Debatten um Schulstrukturen – wie Sie das ständig tun – und Ideologien um die beste Schulform oder um längeren gemeinsamen Unterricht bringen keine individuelle Leistungssteigerung für die Schülerinnen und Schüler. Es kommt für den Erfolg von Schülerinnen und Schülern ausschließlich auf überzeugende Lehrkräfte und auf guten Unterricht an.
Die Konsequenz daraus ist: Jede Schule vor Ort weiß selbst am besten, welche Maßnahmen sie für dieses Ziel ergreifen wird. Um es mit anderen Worten zu sagen: Entscheidungen müssen dort gefällt werden, wo die Auswirkungen direkt zu spüren sind.
Da wir nun so viel über die Schulen geredet haben, möchte ich jetzt ein paar Aussagen von Schulleitern von SBS und SES zitieren. Ich glaube, manchmal hilft es in der Politik weiter, wenn man mit den Betroffenen spricht und die Beteiligten zu Wort kommen lässt.
Ich zitiere:
Wenn man eine Schule, im Besonderen ihre Leiter und Leiterinnen, für ihre Ergebnisse verantwortlich macht, so ist dies nur möglich, wenn er/sie auch mit all den Kompetenzen ausgestattet wird, die eine effiziente Steuerung ermöglichen. Somit definiert sich die selbstständige Schule direkt aus dem jeweiligen Qualitätsanspruch einer modernen Bildungsgesellschaft.
Nächstes Zitat:
Wir wollen in unseren Schulen mündige Schülerinnen und Schüler erziehen; und das erreichen wir am besten, wenn wir auch den Schulen mehr Mündigkeit zugestehen. Selbstständige Schule bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern auf anspruchsvolle Kriterien gestützte überprüfbare Qualitätsentwicklung. Die selbstständigen Schulen gehen freiwillig eine Verpflichtung für Qualitätsentwicklung ein, die im Unterricht bei den Schülerinnen und Schülern ankommen muss. Es handelt sich um einen notwendigen Paradigmenwechsel, den einige Nachbarländer, wie Österreich und die Schweiz, in Ansätzen schon vollzogen haben.
Weiteres Zitat:
Wir haben eine absolut positive Erfahrung gemacht. Klar, dass wir weitermachen. Mit dem großen Schulbudget können die Lernergebnisse verbessert werden. Es geht um die Weiterentwicklung des Unterrichts. Wir müssen den Spaß und die Motivation in die Schule zurückbringen.
Der größte Vorteil besteht darin, dass die Schule ihr Personal aussuchen kann. Dadurch können wir selbst steuern, wer zu uns passt. Früher sind die Mittel nach dem Gießkannenprinzip verteilt worden. Uns geht es immer darum, was bei den Schülern ankommt.
Jetzt würde ich die SPD-Fraktion bitten, ganz genau zuzuhören; denn es gibt auch Schulleiter, die Ihrer Partei angehören, die dieses Modell sehr loben.
Dieser Schulleiter sagt nämlich:
Es wird eine große Chance gesehen, dem besonderen Bildungsauftrag an der Schnittstelle zwischen schulischer und beruflicher Ausbildung insofern gerecht zu werden, dass eine inhaltliche pädagogische Arbeit etabliert und ausgebaut werden kann. Im Gegensatz zu einem schulamtsgeleiteten System bietet sich die Chance, dank Transparenz und Kommunikation interne Abläufe leichter zu verstehen. Das fördert das Arbeiten im Team und in Kleingruppen.
Frau Habermann, die Kollegen dieser Schule sagen:
Die Kollegen erleben das System Schule als offen und veränderbar.
So weit die Zitate der Schulleiter. Aber es gibt noch ein Zitat, das ich gerne dem Herrn Präsidenten in Erinnerung rufen würde. In der „Werra-Rundschau“ vom 20.02. steht nämlich:
Dies sei ein wichtiger Schritt,... sagt... Lothar Quanz.... Die Schüler werden erst mal nichts von der Neuerung merken, allerdings wird durch mehr Lehrer und Fortbildungen die Unterrichtsqualität steigen. „Und dann kommt das auch bei den Schülern an“ …
Meine Damen und Herren, ich finde, diese Aussagen von verschiedenen Schulleitern und einem Vizepräsidenten
des Hessischen Landtags können wir getrost so stehen lassen.
Bei der Verleihung der Zertifikate für die selbstständigen beruflichen Schulen habe ich Folgendes gesagt:
Handeln Sie nach der Devise: „Wie kann ich ein Vorhaben eigenständig umsetzen?“, und fragen Sie nicht: „Darf ich es überhaupt eigenständig umsetzen?“
Mit diesen Worten habe ich den Geist des Schulfreiheitsgesetzes auf den Punkt gebracht.
Jetzt lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu dem Antrag der SPD sagen, der von vorne bis hinten aus falschen Behauptungen und falschen Unterstellungen besteht.
Es fängt schon damit an, dass Sie formulieren, dass der Hessische Landtag erwartet, dass die Landesregierung die hessischen Schulen auf dem Weg zur Selbstständigkeit begleitet. Was glauben Sie, was wir ständig machen?
Veranstaltungen mit den Schulleitungen, wir besuchen die Schulleitungen, Schulberater sind unterwegs und besuchen die Schulleitungen. Alle Schulen fühlen sich auf dem Weg in die Selbstständigkeit – fragen Sie die Schulen – sehr gut begleitet und sehr gut geschult.
Zweitens sagen Sie:
Der... Landtag bedauert, dass weder der Modellversuch „Schule gemeinsam verbessern“ noch das Projekt „Selbstverantwortung plus“ abschließend evaluiert wurden, …
Auch das stimmt nicht. Sie haben eben selbst gesagt, dass es bei dem Modellversuch „Schule gemeinsam verbessern“ einen großen Abschlussbericht gibt. Es ist evaluiert worden. Das Projekt „SV+“ ist ständig, während des ganzen Prozesses, wissenschaftlich begleitet worden. Auch da gab es einen Abschlussbericht.
Punkt 3 lautet:
Der Hessische Landtag bedauert, dass die Gespräche mit den Schulträgern... gescheitert sind, …
Was glauben Sie eigentlich, was wir mit den Schulträgern tun? Natürlich sind wir ständig in Gesprächen mit den Schulträgern. Wir überlegen ständig, wie man unterjährig ein gemeinsames Budget führen kann. Allerdings sind nicht alle Schulträger gleich. Es gibt Schulträger, die ihre Schulen sehr gut budgetiert haben, die uns da auch sehr entgegenkommen. Mit denen werden wir auch einzelne Vereinbarungen schließen. Es gibt aber auch Schulträger, für die die Selbstständigkeit von Schulen ein etwas kritischer Punkt ist, weil sie eben nicht so gerne Geld aus der Hand an die Schulen geben. Auch da ist also überhaupt nichts gescheitert. Im Gegenteil, wir sind in sehr guten Gesprächen.
Sie sagen, der Hessische Landtag ist der Auffassung, dass die Zuweisung von 101,5 % Lehrerstunden nicht ausreicht. Auch dazu kann ich nur sagen: Fragen Sie bitte ein
mal die Schulen. Die sind diesen Weg freiwillig gegangen. Sie haben vorher gewusst, wie viele zusätzliche Ressourcen sie bekommen. Auch das ist eine ganze Menge Spielraum und Geld.
Zum letzten Punkt.
Der Hessische Landtag stellt fest, dass eine selbstverantwortliche Schule nur in der Zusammenarbeit aller an Schule Beteiligten verwirklicht werden kann …
Ich habe Ihnen eben die Aussagen der Kollegen aus der Martin-Behaim-Schule in Darmstadt vorgelesen. Selbstverständlich kann Schule nur gemeinsam gelingen, wenn die Schulleitung mit dem gesamten Lehrpersonal sowie mit Eltern und Schülern einen Dreiklang bildet. Gerade die Schulen, die in die Selbstständigkeit gegangen sind, tun das.
Lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes sagen. Die Einführung der selbstständigen Schule in Hessen ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Sie eröffnet Freiheiten und Sicherheit für schulische Entwicklungen, die keine Landesregierung mehr zurücknehmen kann. Das ist eine Sicherheit in der Entwicklung für Schulen, für die diese Schulen äußerst dankbar sind.
Ich kann jedem Abgeordneten in diesem Hause nur raten, diese Schulen einmal zu besuchen; Sie können dort sehr viel lernen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wagner, da Sie mich so freundlich und höflich gefragt haben, werde ich Ihnen freundlich und höflich antworten.
Die 24 Schulen sind Pilotschulen, die sich auf dem Weg in die Selbstständigkeit befinden. Wir haben sie übrigens nach sehr transparenten Kriterien ausgesucht. Sie sind nicht bestimmt worden, sie sind eingeladen worden, an dieser Pilotphase teilzunehmen. Das tun sie jetzt, sie sind dabei, ihre Konzepte pädagogischer Art zu entwickeln. Sie gehören zum Bereich der selbstständigen Schulen, und sie können auch die Entscheidungen treffen, die selbstständige Schulen treffen können.
Sie haben auch die Gremien befragt. Sie haben in der Schulkonferenz bzw. in der Gesamtkonferenz beschlossen, an dieser Pilotphase teilzunehmen. Diese Pilotphase wird mit Ende dieses Schuljahres im Juni zu Ende sein. Dann werden auch diese Schulen ihr Zertifikat bekommen, wie es jetzt die beruflichen Schulen bekommen haben.
Herr Abg. Reuscher, selbstverständlich nur die allerbesten Ziele. Ziel des „Gütesiegels Berufs- und Studienorientierung Hessen“, das als „Gütesiegel Berufsorientierung Hessen“ im Zuge der landesweiten Strategie OLoV – „Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen in Hessen“ – von den Partnern des Hessischen Pakts für Ausbildung initiiert wurde, ist es, die Aufgaben im Bereich der Berufs- und Studienorientierung nachhaltiger an den Schulen zu verankern und den Schulen so einen Anreiz zu bieten, sich in diesem Bereich verstärkt zu engagieren.
Seit dem Schuljahr 2010/2011 wird das Gütesiegel an Schulen vergeben, die eine vorbildliche Berufsorientierung nach den OLoV-Qualitätsstandards umsetzen. Ab der Ausschreibungsrunde 2011/2012 werden auch Schulen mit Sekundarstufe II zur Bewerbung aufgerufen, die ein herausragendes Konzept der Berufs- und Studienorientierung umsetzen. Das Gütesiegel soll den Schulen die Möglichkeit bieten, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ihre Konzepte selbst zu analysieren und deren Umsetzung zertifizieren zu lassen. Mit dem Gütesiegel für vorbildliche Berufsorientierung können Schulen für jeden sichtbar belegen, dass sie die Standards von OLoV in herausragender Weise erfüllen. Eine intensive Berufsorientierung in der Schule hilft den Jugendlichen, den für sie passenden Beruf zu finden und Ausbildungsabbrüche zu reduzieren. Dies kommt in erster Linie den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Unternehmen zugute.
Die Initiative „Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen“ wird von den Schulen sehr begrüßt. Im Schuljahr 2010/2011 wurde das Zertifizierungsverfahren erstmalig in Hessen durchgeführt. Von den 134 Schulen der Sekundarstufe I, die eine Bewerbung einreichten, konnten 90 Schulen durch hervorragende Leistungen überzeugen. Die Auszeichnung dieser Schulen durch Wirtschaftsstaatssekretär Saebisch, VhU-Präsident Prof. Dieter Weidemann und durch meine Person fand am 6. September 2011 statt.
Ich sehe an der Berufsorientierung in Hessen kein Defizit. Aber das, was begonnen hat und gut ist, kann man immer noch verbessern und ausweiten.
Ein Berufswahlsiegel wird in zehn Bundesländern vergeben. Hessen ist Mitglied des bundesweiten Netzwerkes Berufswahl-Siegel, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schule Wirtschaft koordiniert wird.
Herr Abg. Schmitt, nein. Die Landesregierung macht sich diese Aussage nicht zu eigen.
Diese Äußerung hat sich auf ein konkretes Thema bezogen, und zwar auf die Einführung der Bildungsstandards, die in den Ländern unterschiedlich eingeführt worden sind. In Hessen sind sie eingeführt, in anderen Bundesländern sind sie nicht eingeführt. Die Kultusministerkonferenz hat sie allerdings vor sechs Jahren bereits beschlossen. Dass sie in verschiedenen Ländern nicht eingeführt worden sind, liegt in der Verantwortung der Länder und nicht in der Verantwortung der Kultusministerkonferenz.
Verehrter Herr Kollege Wagner, diese Unterstellung weise ich auf das Entschiedenste zurück. Aber ich kann dem neuen Präsidenten der Kultusministerkonferenz, dem SPD-Parteifreund aus Hamburg, am Donnerstag diese Frage stellen. Deshalb bin ich nämlich am Donnerstag nicht im Plenum, sondern auf der Kultusministerkonferenz.
Selbstverständlich habe ich mit Frau Homburger darüber gesprochen und ihr auch deutlich gemacht, wie sehr gut und zielführend die Kultusministerkonferenz arbeitet.
Herr Abg. Merz, das Zustimmungsverfahren zum Schulentwicklungsplan des Lahn-Dill-Kreises, der unter anderem die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der August-Bebel-Schule in Wetzlar vorsieht, ist abgeschlossen. Der Erlass ist dem Schulträger mit Briefdatum 1. Februar 2012 zugestellt worden.
Verehrte Abg. Habermann, eine Zielvereinbarung zwischen den Vertretern der beiden christlichen Kirchen und der AGD Hessen, aus der eventuelle Konsequenzen gezogen werden könnten, wurde am 24. Oktober 2011 in der Adolf-Reichwein-Schule in Marburg nicht getroffen.
Mir ist selbstverständlich das Ergebnisprotokoll des Gesprächs der AGD und der Evangelischen Kirchen Hessen Nassau und Kurhessen-Waldeck in Absprache mit den Vertretern der Katholischen Kirche zugegangen. Der an diesem Gespräch anwesende zuständige Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde hat gegenüber dem Hessischen Kultusministerium ausdrücklich bekräftigt, dass es keine Zielvereinbarung gegeben hat.
Frau Abg. Habermann, jetzt muss man wirklich etwas auf die Sache eingehen.
Ich kann Ihnen hier gerne einen fünfminütigen Vortrag zu den Religionszuweisungsstunden der beruflichen Schulen halten. Das ist alles überhaupt kein Problem. Das werde ich jetzt auch gerne tun. Es sind nie Religionsstunden an den beruflichen Schulen gekürzt worden. Das schicken wir gleich voraus. Aufgrund einer Bitte der Evangelischen und der Katholischen Kirche bezüglich des Haltens von Religionsunterricht an beruflichen Schulen haben wir seit dem Schuljahr 2009/2010 genau verfolgt, wie es mit dem Halten von Religionsstunden an beruflichen Schulen aussieht. Wir haben festgestellt, dass in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 an den Vollzeitberufsschulen nur 50 % und an den Teilzeitberufsschulen nur 25 % der zugewiesenen Religionsstunden gehalten wurden.
Daraufhin haben sich die Staatlichen Schulämter mit den Schulen in Verbindung gesetzt, um zu erreichen, dass die Religionsstunden auch gehalten werden, für die Stellen zugewiesen werden. Außerdem halten wir Religionsunterricht in beruflichen Schulen für äußerst wichtig und richtig für die Jugendlichen.
Parallel dazu hat es eine neue Vereinbarung mit allen beruflichen Schulen über die Zuweisung der Stunden an den beruflichen Schulen gegeben. Dabei hat man eine gemeinsame Transparenz festgestellt; im Teilzeitschulbereich sind den Schulen mehr Stunden zugewiesen, als sie eigentlich zu Recht haben müssten – zu Recht müssten sie nur zwölf Stunden haben, aber sie bekommen 14,3 Stunden zugewiesen, um ausgleichen und wechselweise im Teilzeitschulbereich Unterricht geben zu können.
Dann wurde gesagt, dass keine zusätzlichen Stunden für Religionsunterricht gebraucht würden, um sie im Teilzeitschulbereich zu verwenden. Daraufhin hat man mit den Schulen vereinbart, dass alle gehaltenen Religionsunterrichtsstunden auch mit einer Zuweisung hinterlegt werden.
Dass wir beim Religionsunterricht der beruflichen Schulen genauer hingesehen haben, hat bis zum Ende letzten Jahres dazu geführt, dass 38 % mehr Religionsunterricht als vorher gehalten worden ist. Das heißt, es wird deutlich mehr Religionsunterricht in den Schulen abgehalten. Zum 1. Februar 2012 wird an vier Schulen noch einmal nachgesteuert, sodass auch dort künftig Religionsunterricht stattfindet und wir damit 45 % mehr gehaltenen Religionsunterricht in hessischen Schulen erreicht haben werden. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Herr Kollege Wagner, ich habe es gerade geschildert: Der Weg, den wir gegangen sind, ist sehr viel effizienter, sehr viel schneller und sehr viel erfolgreicher.
Frau Abg. Schott, in den letzten beiden Jahren wurden im Durchschnitt 2.511 bzw. 2.336 Personen in den pädagogischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Im Jahr 2011 beträgt die durchschnittliche Einstellungszahl 2.380. Dies bedeutet gegenüber den durchschnittlichen Einstellungszahlen aus dem Jahre 1998 eine Steigerung von rund 30 %. Damals wurden nämlich nur 1.751 Personen eingestellt. Künftig werden bei jedem Einstellungstermin jeweils 1.190 Referendare neu eingestellt.
Für die Einstellung neuer Referendare war in den vergangenen Jahren nicht die im Haushaltsplan jeweils ausgewiesene Stellenzahl maßgeblich – entscheidend war vielmehr die Zahl der jeweils besetzbaren Stellen.
Die Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen war – zum Teil aus persönlichen Gründen: kurzfristige Absagen der angebotenen Stellen, Antritt von Beurlaubungen nach § 85a des Hessischen Beamtengesetzes, nicht bestandene Prüfungen usw. – in der Regel niedriger als die Zahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen.
Die Kluft zwischen Stellen und Personen wurden nun beseitigt. Das neue Lehrerbildungsgesetz ermöglicht ein geordnetes Verfahren, sodass wir erstmals seit Jahren alle Referendarstellen tatsächlich mit gut ausgebildeten Kandidaten besetzen können. Insbesondere hat die Verschiebung des Einstellungstermins vom 1. August auf den 1. November dazu geführt, dass nun unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Situation sehr viel besser nachgesteuert werden kann. Zum Einstellungstermin 1. November 2011 konnten deshalb nicht nur die ursprünglich vorgesehenen 1.010 Referendare, sondern 1.090 Referendare neu eingestellt werden.
Herr Kollege Wagner, das ist nicht zutreffend.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte betonen, dass die Debatte bei der Entstehung dieses Weiterbildungsgesetzes von sehr großer Sachlichkeit geprägt war, sowohl im Ausschuss als auch bei der Anhörung. Eines möchte ich allerdings korrigieren. Frau Kollegin Gnadl, laut Statistik des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung liegt Hessen bei einem Landesförderanteil für die Erwachsenenbildung von 8 % im Mittelfeld der Bundesländer. Bayern hat nur 5,4 % und Baden Württemberg nur 5,6 %.
Wir liegen da nicht am Ende, sondern wirklich im guten Mittelfeld.
Super, nicht?
Das Gesetz ist in einem sehr intensiven Dialog im Vorfeld entstanden. Deshalb gab es bei der Anhörung bis auf die finanziellen Dinge relativ wenige kritische Stimmen. Wir haben bereits im Vorfeld viele Wünsche der Träger einge
arbeitet. Das Einzige, was wir nicht erfüllen konnten, ist der Wunsch nach mehr finanzieller Ausstattung. In Sparzeiten ist es, denke ich, aber entscheidend, wenn man das, was man fordert, auf gleichem Niveau erhält, und wir erhalten die Unterrichtsstundenzahl sowie den Stundensatz auf gleichem Niveau.
Ich möchte Ihnen immerhin sagen: 25 € die Stunde sind nicht so wenig. Den Kirchen erstatten wir für den Religionsunterricht von Pfarrerinnen und Pfarrern nur 18 €, was zwischen den Kirchen und uns ständig ein Gespräch ist. Ich denke, 25 € sind auch gutes Geld.
Der Innovationspool ist nicht gestrichen worden, sondern er ist in die Förderung der Hessencampus-Einrichtungen übergegangen. Herr Döweling hat zur Finanzierung schon gesagt: Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir nur in Form einer Anschubfinanzierung fördern. Hessencampus muss sich durch seine Effizienz und die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger irgendwann einmal selbst tragen. Das Land zieht sich keinesfalls aus Hessencampus zurück.
Wir sind nämlich mit den beruflichen Schulen, mit vielen Personal-, Lehrerstunden und viel Geld im Hessencampus drin. Wenn man sich anschaut, dass es Hessencampus gibt, die vier große berufliche Schulen in ihrem Verbund haben, dann sieht man, dass sich das Land auf keinen Fall aus Hessencampus zurückzieht. Im Gegenteil: Ich sehe eine sehr große Zukunft für den Weiterbestand und die Weiterentwicklung.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein kurzes Wort zu den Volkshochschulen sagen. Die Volkshochschulen sind zurzeit selbst dabei, sich eine neue Struktur zu geben und eine effizientere Struktur zu finden. Ich denke, solange sie das nicht gefunden haben, braucht man da auch keine zusätzlichen Gelder hineinzugeben.
Lassen Sie mich zum Schluss allen Beteiligten für diesen konstruktiven Dialog danken. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Kultusministeriums für die gute Vorbereitung dieses Gesetzesvorhabens und bitte um große Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Wagner, ich habe es Ihnen schon im Ausschuss erklärt: Sie können sich der CDU noch so sehr an den Hals werfen, und Sie können sich ihr noch so sehr anbiedern, wie Sie das jetzt wieder tun, indem Sie Frau Schavan dafür loben, dass sie ein Zwei-Säulen-Modell befürwortet – es hilft nichts.
Jawohl, Herr Kollege Irmer, es hilft nichts.
Sie werden das gute, konstruktive Verhältnis zwischen CDU und FDP auch auf dem Gebiet der Bildung nicht stören. Sie werden auch das gute Verhältnis von Herrn Irmer zu mir in keinster Weise stören.
Frau Kollegin Cárdenas, ich finde es schon etwas grenzwertig, wenn Sie hier vorne einen Abgeordneten des Hessischen Landtags als Menschenfeind bezeichnen.
Das haben Sie gesagt. Doch.
Ich möchte eingangs vier Tatsachen festhalten. Für diese Landesregierung hat Bildung höchste Priorität, nicht nur im Reden, sondern in Taten.
Tatsache Nummer zwei. Der Haushalt des Kultusministeriums wächst auch im Jahr 2012, und zwar um 94 Millionen € auf 3,4 Milliarden €. So hoch war er noch nie zuvor.
Dritte Tatsache. Das Land Hessen hat so viele Lehrerstellen und so viele Lehrerköpfe wie in seiner ganzen Geschichte noch niemals zuvor.
Die Schulen in Hessen sind so gut versorgt wie noch nie – bei sinkenden Schülerzahlen. Sie haben so viele Freiheiten wie niemals zuvor. Von daher gesehen, sage ich ganz klar und deutlich: Die Hessische Landesregierung hat ihre Versprechen erfüllt, und das bereits bei gerade etwas mehr als der Hälfte der Legislaturperiode.
Lassen Sie mich jetzt auf das eingehen, was Herr SchäferGümbel heute Morgen in seiner großen Rede gesagt hat.
In seiner langen Rede. Okay, „groß“ nehme ich zurück. – Er hat das Schulfreiheitsgesetz kritisiert, und er hat auch das Verhalten der FDP Hessen auf dem Bundesparteitag kritisiert. Ich sage sehr deutlich: Ja, ich habe für die Beibehaltung des Einmischungsverbots gekämpft. Ich habe sehr erfolgreich gekämpft. Herr Kollege Wagner, um meine Durchsetzungsfähigkeit würde ich mir an Ihrer Stelle keine Gedanken machen.
Die Grundlage dieses Schulfreiheitsgesetzes ist die selbstständige Schule. Das Prinzip der selbstständigen Schule heißt: Wir legen alle Entscheidungen dorthin, wo die Auswirkungen zu spüren sind, nämlich nach unten, ohne Bürokratie von oben. Das Gleiche gilt für den Föderalismus. Verantwortung für Finanzen und Verantwortung für In
halte müssen dahin kommen, wo die Gestaltungsmacht ist. Das ist in den Ländern.
Seitdem das Kooperationsverbot im Grundgesetz steht, haben sich die Bildungsleistungen in den einzelnen Ländern deutlich verbessert, wie PISA uns bewiesen hat. Seitdem ist auch in den einzelnen Bundesländern deutlich mehr Geld für Bildung ausgegeben worden. Hessen ist das beste Beispiel.
Die Länder haben erkannt, dass Bildung ein Wettbewerbs- und ein Standortfaktor ist. Deshalb ist es ein gesunder Wettbewerb zwischen den Ländern um die beste Bildung. Wenn der Bund Geld in die Bildung der Länder geben will, kann er das tun. Er kann die Umsatzsteuer erhöhen. Er kann das BAföG komplett selbst bezahlen. Das wären 150 Millionen € für die Bildung in Hessen. Die nehme ich mit Handkuss vom Bund. Er kann den Ländern auch über die Schulsozialarbeit, über das Jugendhilfegesetz Geld geben. Es braucht überhaupt keine Änderung des Grundgesetzes. Wenn der Bund wirklich helfen will, kann er das tun.
Wohin der goldene Zügel des Bundes führt, haben wir bei dem Bildungspaket der Sozialministerin gesehen. Die hessischen Kinder sind seitdem deutlich benachteiligt, weil das einfache Verfahren über die Stiftung, wie es vorher war, nicht gefragt hat: „Bist du Hartz-IV-Empfänger?“ Es hat gefragt: „Bist du ein Kind, das Hunger hat?“ Dann hat das hessische System bezahlt. Heute wird gefragt: „Bist du Hartz-IV-Kind? Dann stelle erst einmal fünf Anträge.“ Für Hessen hat sich diese Einmischung des Bundes nicht gelohnt.
Lassen Sie mich jetzt noch kurz etwas zu den Referendarstellen sagen. Wir haben nach intensiver Debatte zwischen den Fraktionen und auch mit Unterstützung des Finanzministeriums Nachbesserungen erreicht. Zukünftig haben wir verlässliche Einstellungszahlen, zu jedem Termin genau 1.190. Wir haben vor allem eine verlässliche Besetzung dieser Stellen, weil wir nämlich den Einstellungstermin von den Uni-Examensterminen weggeschoben haben. Das war die Krux des vorherigen Gesetzes, dass diejenigen, die Examen gemacht hatten, gar keine Chance hatten, sich rechtzeitig auf eine Stelle als Referendar zu bewerben. Das haben wir geändert.
Deshalb haben wir jetzt feste Größen für die Studienseminare. Wir haben feste Größen für die Ausbildung. Von Chaos kann überhaupt keine Rede sein –
im Gegenteil ist das eine deutliche Verbesserung für die Lehrerausbildung.
Lassen Sie mich deshalb abschließend eines sagen: Der Haushalt 2012 ist ein guter Haushalt für die Schulen in Hessen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird um Zustimmung zu einem Staatsvertrag gebeten, der das Volumen der staatlichen Förderung des Landes Hessen für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen für die kommenden fünf Haushaltsjahre auf jeweils 4 Millionen € erhöht und den bestehenden Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpasst.
Die Anzahl der Mitglieder der jüdischen Gemeinden in Hessen ist erheblich und rapide gestiegen, insbesondere aufgrund der Zuwanderung von Menschen jüdischen Glaubens aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dies stellt viele jüdische Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Daher ist die Erhöhung der Summe um 300.000 € pro Jahr ein angemessener Ausgleich der seit der letzten Anpassung der Staatsleistung eingetretenen Steigerung der Lebenshaltungskosten. Das Kultusministerium hat, wie schon 2007, einen Ländervergleich angestellt, nach dessen Ergebnis eine moderate Anhebung der Landesleistung angemessen erscheint.
Darüber hinaus war der Staatsvertrag der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Dieses hat mit Beschluss vom 12. Mai 2009 eine Regelung für mit Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt, nach der eine von einem Land gezahlte Staatsleistung von einem Landesverband der Jüdischen Gemeinden für alle jüdischen Gemeinden des Landes, unabhängig von deren Mitgliedschaft im Landesverband, verwaltet wird. Hierin sei eine Interessenkollision zu erblicken, verbunden mit einem Abhängigkeitsverhältnis zulasten nicht verbandsangehöriger Gemeinden. Da der einzige derzeitige Inhalt des Staatsvertrags dem seitens des Bundesverfassungsgerichts beanstandeten Modell entspricht, ist eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Änderung geboten.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wagner, das Einzige – –
So, jetzt habe ich aber bitte das Wort.
Herr Kollege Wagner, das Einzige, was an dieser Aktuellen Stunde eine Neuigkeit war, war, dass das Kultusministerium in Ihren Augen ein Bunker ist. Dazu muss ich Ihnen sagen: Wir haben ein wunderschönes altes Schulgebäude, und ich weise das wirklich entschieden zurück, dass Sie das als Bunker bezeichnen.
Dann hat mir in Ihren Ausführungen heute eines wirklich gefehlt: Sie haben mich heute nicht gefragt, was ich eigentlich den ganzen Tag tue. Ich werde Ihnen das jetzt einmal sagen. In diesem wunderschönen alten Schulgebäude führe ich tagtäglich ganz viele Gespräche mit Schulpraktikern. Sie unterstellen mir, dass ich das augenscheinlich überhaupt nicht tue.
Im Gegenteil: Damit verbringe ich einen Großteil meiner Tagesarbeit.
Bereits im Mai-Plenum hatten wir eine Aktuelle Stunde der GRÜNEN zum gleichen Thema. Damals hieß es:
„Chaos in der Lehrerbildung und Schulverwaltung verhindern – Kultusministerin Henzler stoppen“. Wir sind Ihnen nicht gefolgt, zum Glück.
Daraufhin haben wir in diesem Jahr einen wunderbaren Schulanfang erlebt, der von dieser Kultusministerin organisiert wurde.
Sie haben bereits damals von zentralistischen Behördenmonstern gesprochen. Ich habe Ihnen schon damals erklärt, dass das alles jeder seriösen Grundlage entbehrt und Ihre Äußerungen reine Spekulation sind. Eigentlich sollten Sie mittlerweile bemerkt haben, dass Ihr sogenanntes Chaos an den Schulen nicht vorhanden ist, und endlich mit dieser Panikmache in der Öffentlichkeit aufhören.
Ich hatte gerade neulich eine Veranstaltung mit über 350 Schulleiterinnen und -leitern, die mir dann sehr offen gesagt haben: Na ja, natürlich wollen wir immer noch ein bisschen mehr, und natürlich können wir immer noch etwas mehr gebrauchen. Aber wenn wir vergleichen, wie es uns vor zehn Jahren gegangen ist, dann geht es uns heute richtig gut.
Es kann also von Chaos überhaupt keine Rede sein. Sie bewegen sich mit Ihren Äußerungen weit im Bereich von Spekulationen.
Nicht spekulativ, sondern schlichtweg falsch ist, dass Sie in der Öffentlichkeit erzählt haben, wir würden 20 Bereichsleiterstellen einsparen.
Die Funktion Bereichsleiter gibt es in der Schulverwaltung gar nicht. Sie steht auch nicht in unserem eigenen Haushaltsplan. Diesen Begriff gibt es nicht.
Wir sparen Verwaltungsstellen, aber keine Bereichsleiterstellen.
Außerdem sind diese Einsparungen völlig unabhängig von den Standorten, die wir überall erhalten wollen. Das haben Sie bereits in der Pressemeldung vom 4. Juli 2011 nachlesen können. Auch in der Regierungserklärung können Sie das nachlesen. An der heutigen Aktuellen Stunde ist also überhaupt nichts aktuell.
Das Leistungsspektrum der Schulämter wird selbstverständlich auf hohem Niveau aufrechterhalten bleiben. Wir wollen die Bildungsverwaltung mit Augenmaß umstrukturieren. Das ist keine einfache Aufgabe. Sie benötigt Zeit. Das erfordert verschiedene Konzepte, die intensiv durchdacht und die intensiv in der Landesregierung und den sie begleitenden Fraktionen besprochen werden. Herr Wagner, das Einzige, worüber Sie sich ärgern, ist, dass Sie bei diesen Gesprächen nicht dabei sind.
Wichtig ist, dass es am Ende ein gutes Konzept ist. Da sind wir auf einem sehr guten Weg.