Birgit Wöllert
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Last Statements
Meine erste Nachfrage: Ist diese nichtärztliche Praxisassistentin dann so ausgestattet wie beim Modellprojekt?
Meine zweite Frage betrifft die jetzige Entscheidung, dass der Einsatz nur in unterversorgten Gebieten erfolgt. Hält die Landesregierung es für richtig, dass dort, wo ärztliche Unterversorgung besteht, die Aufgaben von nichtärztlichen Praxisassistentinnen übernommen werden und in anderen Bereichen nicht? Ursprünglich war ja angedacht, das als grundsätzliche Aufgabenstellung zu betrachten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem schon mit dem Gesetz über den öffentlichen
Gesundheitsdienst die Vorgaben zur Krankenhausplanung geändert worden sind, liegt nun ein geändertes Krankenhausgesetz - ganz modern nun Krankenhausentwicklungsgesetz genannt - zur Verabschiedung vor.
Meine Fraktion wird dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen. Die Gründe können Sie aus unseren Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf ableiten. Im Ausschuss hatte die Linke acht Änderungsanträge eingebracht, von denen wir Ihnen heute noch einmal drei zur Abstimmung vorlegen. Ich möchte auf diese Änderungsanträge kurz eingehen:
Erstens spricht sich meine Fraktion für Krankenhäuser in Trägerschaft der öffentlichen Hand, also der Landkreise und kreisfreien Städte, aus. Nachdem in der zu Ende gehenden Wahlperiode schon die Landeskliniken privatisiert worden sind einige negative Folgen spüren wir schon an der einen oder anderen Stelle; ich nenne nur das Stichwort Leiharbeit -, wird nun im Gesetz der Vorrang privater und gemeinnütziger Betreiber verankert. Wir halten das für den falschen Ansatz.
Zweitens soll das Krankenhausentwicklungsgesetz einen Beitrag zur Überwindung der immer noch viel zu starren Grenzen zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung leisten sowie die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander stärken. Das ist schon wegen der Versorgungslücken im Lande unverzichtbar. Der Gesetzentwurf enthält ja auch in § 9 den richtigen Ansatz. Nur fragen wir: Warum bleiben Sie eigentlich auf halbem Wege stehen? Sie begrenzen die Nutzung von medizinisch-technischen Großgeräten der Krankenhäuser durch ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte allein auf das Ziel der Verkürzung der Verweildauer.
Die Landeskrankenhausgesellschaft hat Ihnen vorgeschlagen, die Zusammenarbeit sehr viel weiter zu fassen, nämlich grundsätzlich auf die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung auszurichten. Das halten wir für richtig. Frau Lehmann, Sie haben die Lobbyarbeit im Bereich der Gesundheit immer kritisiert, und zwar ganz bestimmt oftmals zu Recht. Nun hat eine Lobbygruppe einmal etwas ganz Vernünftiges vorgeschlagen, aber Sie folgen deren Vorschlag nicht. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Auffassung heute korrigieren könnten, indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmten. Dann wären wir mit der Krankenhausgesellschaft völlig in Übereinstimmung.
Drittens geht es um die Frage, inwieweit sich Ärztinnen und Ärzte beim Thema des Kinderschutzes anders oder besser verhalten sollen. Sie führen mit dem Gesetz die Verpflichtung für die Krankenhausärzte ein, Anhaltspunkte einer Misshandlung, einer Vernachlässigung, eines sexuellen Missbrauchs anzuzeigen. Wohlgemerkt: Es geht um die zwingende Pflicht zur Anzeige. Sie können es auch heute schon. Die Verpflichtung klingt wunderbar entschlossen und konsequent. Die niedergelassenen Kinderärzte haben Ihnen auch schon bei der Diskussion über das Gesetz zum öffentlichen Gesundheitsdienst gesagt, dass Sie mit diesem Thema sensibler umgehen sollten.
Kern des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten bzw. im Falle von Kindern auch deren Eltern ist ein besonderes Vertrauen. Eltern, die ihr Kind geschlagen oder misshandelt haben oder die das dulden, gehen in der Regel nicht zur Polizei oder zum Jugendamt. Aber zum Arzt gehen sie aus Sorge um ihr Kind eben oft doch, wenn auch manchmal im letzten Moment. Die Frage, die auch die Ärzte gestellt haben, lautet: Tun diese Eltern
das auch noch, wenn sie genau wissen, dass sie hinterher angezeigt werden? Der Arzt hat dann auch gar nicht die Möglichkeit, eventuell in andere Hilfen zu vermitteln, weil ihm das genau vorgegeben ist.
Warum Sie unserem Antrag schon im Ausschuss nicht gefolgt sind, ist mir heute noch unverständlicher als damals in der Ausschusssitzung, weil die Kolleginnen und Kollegen der SPD mit dieser Begründung das neue Gesetz zum Kinderschutz nicht haben zustande kommen lassen, indem sie gesagt haben: Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz. - Dann machen Sie das, was Sie im Bundestag gefordert haben, doch hier und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Das wäre ein wirkliches Signal für den Kinderschutz, das Sie dann hier setzen. Danke.
Frau Ministerin, stimmen Sie mir, da es sich hier um eine Klinik handelt, die vom Landesbesitz in privaten Besitz übergegangen ist - erstens - zu, dass die Landesregierung deshalb eine besondere Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat?
Zweitens: Inwieweit gibt es hier Widersprüche zwischen dem, was vorher zwischen der Landesregierung und dem Unternehmen ausgehandelt wurde, und der jetzigen Personalentwicklung?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Dank unserer umfassend informierenden Medien weiß ich, in welcher permanenten Gefahr ich mich befinde. Gerade im ereignisschwachen Monat Januar kommt die Grippewelle nicht nur wie gerufen, sondern auf allen Viren. Daher: Ansteckungsgefahr, Erkrankungsgefahr, Seuchengefahr, Todesgefahr.“
Das habe ich aus einer satirischen Geschichte in dem Büchlein „Ich bin nüchtern, aber in Behandlung“ entnommen, welches ich Ihnen empfehle. Diese kleinen Satiregeschichten sind wirklich interessant, und wie immer bei Satire enthalten sie eine wahre Kernbotschaft.
Nun werden Sie sich fragen, wie ich bei der Großen Anfrage der DVU auf Satire komme. Der Satire-Gedanke kam mir im Zusammenhang mit der Fragestellung „Versorgungsnotstand im Brandenburger Gesundheitswesen“.
Da es sich hier aber nicht um Satire handelt, muss nun doch nach dem eigentlichen Sinn dieser Großen Anfrage gefragt werden. Satire spitzt zu, um sich Problemen zuzuwenden, um sie zu lösen. In dieser Großen Anfrage kommt zum Ausdruck, dass es hier nicht um die Lösung von Problemen durch die DVU geht, sondern dass die DVU mit ihren Kerngedanken das Problem ist.
Fakt ist: Wer so formuliert, macht sich nicht wirklich Sorgen um Probleme, die es ganz sicher zu lösen gilt, sondern schürt Panik und Angst - und das ist unverantwortlich.
In diese Argumentationskette passt auch das Zitat des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung, Dr. Köhler, nicht, den die DVU hier für ihre Horrormeldungen missbraucht - ich habe nachgelesen -; denn er sprach im Zusammenhang mit dem von Ihnen zitierten Satz nicht von einem Notstand, sondern von einer besorgniserregenden Situation. Dazwischen liegen Welten.
Was Sie nun eigentlich wollen - damit trifft es wohl den Kern, meine Damen und Herren der DVU - ist, die Menschen zu verunsichern, indem Sie ihnen einreden, dass in Brandenburg die Versorgung in den Krankenhäusern nur noch durch ausländische Ärzte aufrechterhalten wird, indem Sie ihnen einreden, es würden neue Definitionen von Begriffen über Über- und Unterversorgung verwendet, die schon acht Jahre alt sind. Ich weiß nicht, was Sie unter neu verstehen.
Kurzum: Der Stil Ihrer Anfrage zeugt weder von Sachkenntnis noch von dem Willen, Probleme zu benennen und zu lösen, sondern, im Gegenteil, selbst Ihren Fragen haftet eine permanente ausländerfeindliche Grundhaltung an,
die immer wieder vermitteln soll, dass von ausländischen Medizinerinnen und Medizinern irgendeine Gefahr in Form einer schlechten Versorgung der Menschen ausgeht.
Ich kann nur hoffen, dass den 15 916 im Ausland tätigen deutschen Medizinerinnen und Medizinern Zeitgenossen mit Ihrem politischen Hintergrund nicht begegnen
und sie dort in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen können. Das wünsche ich mir auch für die in etwa in gleicher Anzahl vorhandenen - genau sind es 16 080 - ausländischen Medizinerinnen und Mediziner hier in Deutschland.
Ich hoffe sehr, dass wir in der nächsten Wahlperiode von Anfragen dieser Machart verschont bleiben. - Danke.
Hören Sie doch erst einmal zu, Herr Minister Speer.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als am 4. Juli 2007 das brandenburgische Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in diesem Hohen Hause verabschiedet wurde, war bereits klar, dass die Beratungsstellen mit nun 10 % weniger Mitteln nicht auskommen werden. Das hat sich auch in der Anhörung so angedeutet. Deshalb beantragte die Linksfraktion sowohl mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf als auch mit einem Antrag zur Haushaltsdiskussion zum Doppelhaushalt 2008/2009 eine Fortführung
der Finanzierung auf dem Niveau von 90 % der Personal- und Sachkosten der Beratungsstellen. In beiden Fällen hat die Koalition unsere Anträge abgelehnt.
Ihre großzügige Alternative dazu war: Wir führen die Kürzung in zwei Schritten durch - 260 000 im Jahr 2008 und noch einmal die gleiche Summe im Jahr 2009. Aber bereits im Jahr 2008 wurde von den Beratungsstellen signalisiert, dass der bisherige Beratungsstandard - besonders die Beratungen vor Ort, in den Schulen und auch Hausbesuche - nicht mehr im bisherigen Umfang gewährleistet werden können. Ein wesentlicher Grund - so die Bearbeiterinnen und die Beraterinnen selbst sei der Papierkram, der nun von den Beraterinnen zu erledigen sei. So äußerten sie sich.
Am 27. Februar des vergangenen Jahres zeigte sich Frau Ministerin Ziegler noch überzeugt, dass die gute Qualität der Beratungsleistungen erhalten bleiben wird. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage 1626 heißt es wörtlich:
„Wir werden das natürlich auch ganz genau beobachten. Wir sind uns, glaube ich, im Parlament einig, dass der wesentliche Schwerpunkt darin liegen muss, junge Frauen, auch Schülerinnen in der Schule, ganz intensiv zu beraten, welche Möglichkeiten der Verhütung, des Umgangs mit der Schwangerschaft und auch der Entbindung es gibt.“
So weit Frau Ministerin. - Sie können im Protokoll nachlesen, Herr Kollege Schippel.
Wehrte Frau Ministerin, wenn Sie die Situation genau beobachtet haben, können Sie die Signale der Beratungsstellen doch nicht übersehen und überhört haben. Diese zeigen: Es geht so nicht. Wie ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, meinen Sie eigentlich das, was im Entwurf des Wahlprogramms Ihrer Partei zur Landtagswahl 2009 steht? In den Zeilen 115 bis 118 steht:
„Der vorsorgende Sozialstaat ist für die Entwicklung unserer Heimat das zentrale Leitbild. Sein Ziel ist es, früher und wirkungsvoller zu fördern, um später Probleme zu vermeiden oder zu reduzieren. Mit dem vorsorgenden Sozialstaat wollen wir mehr Lebenschancen für alle eröffnen. Deshalb wollen wir Probleme so früh wie möglich erkennen und lösen.“
Wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Diesem Ansatz entspricht genau die Schwangerschaftsberatung in ihrer gesamten Vielfältigkeit. Wir brauchen mit diesem Ansatz der Vorsorge nicht weniger, sondern mehr Beratung.
Das ist im Sinne von Nachhaltigkeit allemal besser. Auch hier trifft das Motto der Kita-Initiative zu, das bekanntlich heißt: Jetzt investieren, statt später reparieren.
Es ist immer schlecht, wenn man mit seinen eigenen Aussagen konfrontiert wird und sich dann anders entscheiden muss. Ich weiß es, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein Problem.
Mir begegnet seit einiger Zeit ein Plakat der SPD, auf dem steht: „Wer Dumpinglöhne will, wählt CDU!“ Es ist so auffallend, weil es eigentlich dazu auffordert, jemand anderen zu wählen. Sie sollten im Sinne Ihres Wahlprogramms unserem Antrag zustimmen, sonst könnte wirklich jemand auf die Idee kommen: Pinocchio wird Ihr Wahlmaskottchen.
Auf der einen Seite feiern Sie es als Erfolg, 14 Netzwerke Gesunde Kinder mit 22 Standorten ins Leben gerufen zu haben und bei den Netzwerken künftig einheitliche Qualitätsstandards einzuführen. Doch das reicht nicht, wenn Sie auf der anderen Seite der Professionalität in der Beratung finanziell den Hahn abdrehen.
Die Schwangerenberatungsstellen sind ein wichtiger Teil der Netzwerke. Pro Familia mit seiner Schwangerenberatung in Lauchhammer war einer der ersten Partner des dortigen Bündnisses. Ohne diese Beratungsstelle wäre es nicht denkbar. Gerade deshalb muss die Finanzierung der Personalkosten auch im Interesse der Netzwerke für die Schwangerenberatungsstelle wieder auf sichere Füße gestellt werden. Deshalb sollten Sie unserem Antrag ruhig zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ziegler, ich habe an keiner Stelle gesagt, dass das Netz der Schwangerenberatungsstellen gefährdet sei. Lesen Sie das einfach noch einmal in Ruhe nach.
Zum Zweiten möchte ich noch einmal sagen: Dass die Schwangerenberatungsstellen jetzt weiter arbeiten - ja, was erwarten Sie denn! -, ist doch nur ein Zeichen dafür, dass es ihnen wirklich darum geht, die Angebote weiterhin in guter Qualität zu unterbreiten. Dass es aber noch viel besser gehen könnte und dass sie ihre Arbeit schon einschränken mussten, ist Ihnen ja gesagt worden. Denn wir brauchen eigentlich mehr Prävention.
Da bin ich ja ganz bei Ihnen, Frau Schier. Ich habe völliges Verständnis dafür und sehe es auch so, dass der Schutz des ungeborenen Lebens ein Anliegen der Schwangerenberatungsstellen ist. Der beginnt aber nicht erst mit der Schwangerschaft, sondern schon damit, dass Mädchen und Jungen auf neues Leben vorbereitet werden. Diese Beratungstätigkeit, genau diese, ist den Schwangerenberatungsstellen jetzt so nicht mehr möglich.
Die Koalition hat ja schon immer ausgeführt, der Landesrechnungshof sei eigentlich die Ursache dafür, dass gekürzt werden müsse.
Sie hätten damit eigentlich gar nichts zu tun, Sie setzten nur um, was der Landesrechnungshof sage.
Genau das ist schlicht und einfach falsch. Es stimmt nicht. Der Landesrechnungshof hat nicht die Schwangerenberatungsstellen bzw. deren Abrechnung kritisiert, sondern die Landesregierung,
dass ihre Praxis nicht in Ordnung gewesen sei.
Ich habe den Bericht hier. - Nein, das ist kein Quatsch. Ich habe ihn hier.
Der Landesrechnungshof kritisierte zu Recht eine Reihe von Versäumnissen wie das Fehlen landesrechtlicher Regelungen im Sinne von § 4 Schwangerenkonfliktgesetz zum Zeitpunkt 2006,
die Nichtdurchführung vorgeschriebener Prüfungen. In vielen Fällen sind Stellen sieben Jahre lang nicht geprüft worden.
Wie gesagt, alles Versäumnisse des Ministeriums, keine Fehlverwendung oder Verschwendung durch Träger der Beratungsstellen!
Der Rechnungshof wirft zweitens die Frage auf, ob und inwieweit neben den eigentlichen Beraterinnen auch sogenannte Verwaltungskräfte durch das Land zu finanzieren sind. Das beträfe konkret 12,5 Stellen im ganzen Land. Für das Jahr 2003 sind dafür 366 500 Euro bereitgestellt worden.
Allerdings - das wiederum halte ich für richtig, wie das Ministerium dort gehandelt hat - in der Aussprache zu diesem Bericht bleibt das Ministerium bei der Auffassung, dass auf die
Förderung der Personalkosten für Verwaltungskräfte zur Umsetzung der Beratungen nicht verzichtet werden kann.
Der Landesrechnungshof eröffnet diese Möglichkeit auch. Er sagt hier nämlich wörtlich:
„Eine Subventionierung dieser Kosten könnte allenfalls dann notwendig werden, wenn ohne das Verwaltungspersonal die Beratungsleistungen nicht in dem erforderlichen Maß zu erbringen wären.“
Genau das passiert jetzt eben.
Genau das haben Sie ja auch gemacht. Das möchten wir wieder ausgebaut haben. Den Nachweis liefert die Praxis. Deshalb unser Ansatz, dass es wieder ausfinanziert werden muss. Da geht es gar nicht um zusätzliche Mittel. Herr Homeyer hat vorhin doch etwas Schönes gesagt; er hat gesagt: Nun ist es gut mit Reden, Fakten müssen geschaffen werden!
Schaffen wir Fakten, stimmen Sie unserem Antrag zu, und dann stimmen Sie wieder mit Ihrem Wahlprogramm überein!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie sich vielleicht erinnern, war die 1. Lesung des Psychisch-Kranken-Gesetzes vor wenigen Wochen ein wenig der Bombenentschärfung auf dem Brauhausberg zum Opfer gefallen. Das ist zu verschmerzen, obwohl ich ganz deutlich sagen möchte, dass der Umgang mit psychisch kranken Menschen für eine Gesellschaft eine sensible Aufgabe ist, die große Aufmerksamkeit verdient. Es geht an vielen Stellen um die Einschränkung von Grundrechten, die der Gesetzgeber sehr gründlich abzuwägen hat und die er auch nicht einfach an Fachleute delegieren kann. Gerade diese Fachleute - in der Regel Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern - erwarten von einem Gesetz, dass es ihnen die nötige Rechtssicherheit gibt.
Es gibt unter psychiatrischen Chefärzten ein geflügeltes Wort, das heißt: Es wäre überhaupt kein Problem, die Hälfte meiner Patienten sofort zu entlassen. Ich weiß nur nicht, welche Hälfte. - Ich will damit vor allem eines deutlich machen. Wir haben immer ein immenses Problem, wenn jemand aus der Psychiatrie oder sogar aus dem Maßregelvollzug kommt und die Gesundheit anderer Menschen durch sein Tun Schaden nimmt oder noch Schlimmeres passiert. Warum konnte der raus?, wird dann gefragt.
Da ist es schwer, immer wieder auch andersherum zu fragen: Muss ein Patient oder eine Patientin auch gegen den eigenen Willen in die Psychiatrie kommen oder dort bleiben? Ich rede nicht von bewusstem Missrauch der Psychiatrie, den es in der Geschichte leider auch gegeben hat, sondern von Unsicherheit bei der Beurteilung, bei der Prognose und auch von möglicherweise noch nicht optimalen Betreuungsmöglichkeiten außerhalb der stationären Psychiatrie.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute eine Beschlussempfehlung des Fachausschusses vor. Es gab insgesamt 37 Änderungsanträge aus allen Fraktionen, was bei dem Umfang des Gesetzentwurfs doch beachtlich ist. Vorangegangen war eine Anhörung, in der von elf eingeladenen Anzuhörenden
alle elf die Möglichkeit wahrgenommen haben, zum Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen. In einem Fall geschah das nur schriftlich. Ich möchte mich auch noch einmal von dieser Stelle aus bei allen, die der Einladung zu dieser Anhörung gefolgt sind, recht herzlich für die hohe fachliche Qualität der Vorträge bedanken.
Wenn meine Fraktion heute noch einmal drei Änderungsanträge zur Abstimmung stellt - von elf, die die Linken in der Ausschussberatung vorgelegt hatten -, dann hat dies vor allem mit meinen Eingangsbemerkungen zu tun. Es geht uns dabei um die Sicherung einer hohen fachlichen Qualität, um die bessere Koordinierung, einschließlich der Vernetzung von stationären und ambulanten Angeboten, und um die Beschränkung von Grundrechtseingriffen auf das unumgängliche Maß, besonders in Bezug auf Minderjährige.
Zum ersten Änderungsantrag: In § 6 Abs.1 ist die fachärztliche Leitung der Sozialpsychiatrischen und Jugendpsychiatrischen Dienste nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern nur gewünscht. Dass es besser ist, eine fachärztliche Leitung zu haben, war sogar politischer Konsens. Was also steht dem entgegen, wenn man berücksichtigt, was ich vorhin zum Gesetz und zu dem, was ein Gesetz bewirken soll, gesagt habe, das im Gesetz auch so zu formulieren? Erstens - so lautete die Argumentation - die Praxis: Da es nicht genug Ärzte gibt, braucht es auch nicht ins Gesetz. - Und zweitens - so die Argumentation die Konnexität: Wenn es im Gesetz steht, muss das Land auch die Kosten für die Facharztstelle zur Verfügung stellen.
Mit dem Gesetz wird die Verantwortung des Sozialpsychiatrischen Dienstes wachsen. Wir meinen, dass es dann nicht angezeigt ist, die fachlichen Anforderungen zurückzuschrauben. Auch der Umstand, dass es gegenwärtig nicht gelingt, überall die Stellen fachlich zu besetzen, muss für uns nicht Anlass sein, das Rad rückwärts zu drehen.
Die gleiche Argumentation folgte beim § 7 Abs.1 Satz 2. Im Gesetz steht:
„Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen die Wahrnehmung der koordinierenden und steuernden Aufgaben in der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich sicher. Sie können dazu eine Psychiatriekoordinatorin oder einen Psychiatriekoordinator berufen.“
Da übereinstimmend die Notwendigkeit dieser Funktion beurteilt wurde, sollte das unserer Meinung nach auch so im Gesetz stehen. Aber die Argumentation ist die gleiche wie vorhin: Konnexität, also Bezahlung, bzw. Mangel an Fachkräften. Da stellt sich doch die Frage: Welche Verantwortung hat hier das Land für all seine Regionen? Die reichen Regionen leisten sich Fachärzte und Psychiatriekoordinatoren, die ärmeren können ruhig darauf verzichten. Genau das ist nicht unser Politikansatz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum dritten Antrag: Das Gesetz regelt die Möglichkeit der Anwendung sogenannter besonderer Sicherungsmaßnahmen. Das sind die Beschränkung des Aufenthalts im Freien, die körperliche Durchsuchung, die Absonderung in einem besonderen Raum, die Fixierung oder die der mechanischen Fixierung gleichkom
mende Ruhigstellung durch Medikamente. Zweck und damit Rechtfertigung solcher Maßnahmen ist letztlich die Gefahr eines Tötungsdelikts, einer Selbsttötung bzw. von ernsthaften Verletzungen. Wir möchten mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass die mechanische oder medikamentöse Fixierung bei minderjährigen Patienten nicht zulässig ist. Der schwerwiegendste Eingriff soll für Kinder und Jugendliche die Aussonderung in einem besonderem Raum sein, wobei zwingend vorgesehen ist, dass das nur unter fachärztlicher und fachtherapeutischer Aufsicht geschehen darf.
Zum Schluss möchte ich noch auf folgendes Problem hinweisen: Es geht um § 36 „Ziele und Vollstreckungsplan des Maßregelvollzuges“. In der Anhörung wurde auf den - ich sage mal - antiquierten und medizinisch nicht mehr benutzten Begriff der Entziehungsanstalt verwiesen. Daraufhin stellte sich heraus, dass es sich hierbei um einen bundesgesetzlichen Begriff aus dem Strafvollzugsgesetz handelt. Deshalb wurde vorgeschlagen, zur Klarstellung den kompletten Paragrafen in das Landesgesetz einzufügen. Ich denke, es ist zumindest fragwürdig, was diesbezüglich bei einem neuen modernen Landesgesetz des Ministeriums, das für Gesundheit zuständig ist und diesen Begriff im Titel führt, herauskommt.
§ 137 Strafvollzugsgesetz von 1976 besagt Folgendes:
„Ziel der Behandlung in einer Entziehungsanstalt ist es, ihn von seinem Hang zu heilen und die zugrunde liegende Fehlhaltung zu beheben.“
Das sind Erkenntnisse, die schon im letzten Jahrhundert veraltet waren. Schon 1968 war durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts klargestellt worden, dass es sich bei Sucht um eine Krankheit handelt. Die neurobiologische Forschung der letzten zehn Jahre hat das Verständnis von Sucht als Krankheit untermauert. Ich spare mir weitere Ausführungen und verweise auf Artikel im „Ärzteblatt“ von Wilfried Köhler und Siegmund Drexler vom Januar 2009. Darin ist das gut nachzulesen.
Zumindest müsste darauf hingewiesen werden, dass die Weltgesundheitsbehörde die Sucht schon seit vielen Jahren als eine Krankheit klassifiziert hat. Zu fragen bleibt, ob wir an dieser Stelle nicht auf eine Modernisierung des Strafvollzugsgesetzes orientieren sollten, statt alte Regelungen zu übernehmen.
Ich möchte meine Ausführungen angesichts dessen, dass wir manche Gesetze damit begründen, dass wir sie reformieren und sie der Praxis anpassen, mit einem Zitat aus der Anhörung beenden. Herr Dr. Kühl - ein Jurist, der daran mitgearbeitet hatte - meinte in Bezug auf die Absenkung von Standards:
„Ich habe den Eindruck, da passt man sich der Praxis an. Man sollte sich meines Erachtens gegen diese Praxis stellen, und das kann man nur mit einem Gesetz machen.“
- Ich danke Ihnen.
Geben Sie mir Recht, dass Sie in der Anhörung darauf verwiesen haben, dass das erstens deshalb nicht im Gesetz formuliert wurde, weil es sowieso nicht genug Fachärzte gibt, die dort tätig sein können, und dass zweitens das Land gerade wegen des letzten Urteils des Landesverfassungsgerichts dann wegen des Konnexitätsprinzips auch in die finanzielle Verantwortung gekommen wäre? Wenn das so ist, dann hat das überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie jetzt hier gesagt haben. Ich habe das im Übrigen auch nicht so begründet, wie Sie dann auch im Protokoll werden nachlesen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wären Sie unserer Forderung nach einem konsequenten Schutz vor den Folgen des Passivrauchens vor einem Jahr nachgekommen, müssten wir uns heute hier nicht noch einmal dazu verständigen.
Welche Botschaft geht von dem Änderungsgesetz aus? Die erste: Der Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens wird zugunsten wirtschaftlicher Interessen eingeschränkt. Ich verstehe gar nicht, Frau Ministerin, warum Sie hier Raucherzahlen aufführen. Um die Raucher geht es überhaupt nicht. Es geht um die, die in Räumen sind und, ob sie wollen oder nicht, passiv mitrauchen müssen. Es geht hier überhaupt nicht um Raucherinnen und Raucher, sondern um den Schutz vor dem Passivrauchen. Auch da gibt es fürchterliche Zahlen, die rechtfertigen, dass wir ein konsequentes Gesetz im Sinne des Gesundheitsschutzes schaffen.
Zweitens sollten wir uns - Sie haben es angesprochen - vielleicht einmal daran erinnern, worum es - ich habe es
jetzt gesagt - in dem Gesetz geht: Sie sagen selbst: Was wird jetzt diskutiert? - Ob eine Bulette, eine Bockwurst, die heiß gemacht oder kalt gegessen wird, serviert wird. Als ob das einen Unterschied macht, ob dort jemand etwas isst, was dort gerade gekocht wurde oder kalt serviert wird, wenn es um das Passivrauchen geht! Das steht in keinem Zusammenhang miteinander; das kann mir keiner erklären. Das Problem hätten wir bei einem konsequenten Schutz auch nicht.
Punkt 3: Da wir schon in dem jetzigen Gesetz die mangelnde Konsequenz für einen umfangreichen Gesundheitsschutz kritisieren, werden wir natürlich auch diesem Gesetz nicht zustimmen können. Das können wir heute schon sagen, wir können es kurzmachen.
Um noch etwas Versöhnliches zu sagen: Das einzig Positive an dem Gesetz ist, dass der Kinder- und Gesundheitsschutz konsequenter gefasst wird. Ansonsten wird es von uns keine Zustimmung zu diesem Gesetz geben.
- Sie brauchen gar nicht mit Berlin zu kommen. Sie führen ja auch nicht das beitragsfreie Kitajahr ein, nur weil es das in Berlin gibt.
Also: Es reicht!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion legt Ihnen heute einen Antrag vor, der die Landesregierung dazu auffordert, in den Bundesrat einen Antrag zur
Anhebung der Regelleistungen für Kinder nach dem SGB II sowie der Regelsätze nach dem SGB XII einzubringen.
Leider ist es mittlerweile eine gesicherte Erkenntnis, dass das Armutsrisiko für Kinder in Deutschland schneller als das Armutsrisiko für Erwachsene gestiegen ist. Diese Erkenntnis können wir auch dem vor etwa sechs oder acht Wochen vorgelegten Lebenslagenbericht der Landesregierung entnehmen.
Seit 2007 ist die Rede davon, dass der Regelsatz für Kinder nicht dem Bedarf entspricht bzw. nicht dem Bedarf entsprechen kann. Inzwischen gibt es das Urteil des Bundessozialgerichts, das zumindest festgestellt hat - dies ist schon sehr heftig -, dass dieser Regelsatz willkürlich festgelegt wurde. Das ist für eine Gesetzesvorgabe einer Bundesregierung eine schallende Ohrfeige. Es geht nun darum, diese willkürliche Vorgabe so schnell wie möglich dem Bedarf der Kinder anzupassen.
Das ist das, was ausschlaggebend ist. Es geht darum, das Wohl des Kindes - wie es die UN-Konvention über die Rechte des Kindes aussagt - in den Mittelpunkt zu stellen und zum Maßstab in unserem Lande zu machen. Das hat uns UNICEF bei verschiedenen Studien - ob es die Kindergesundheit oder anderes betraf - ins Poesiealbum geschrieben. Genau diesen Maßstab haben wir nicht. Es wird zu oft vom Kind als Teil der Familie oder als kleiner Erwachsener ausgegangen. Mit dieser Praxis muss jetzt Schluss gemacht werden. Das Kind als eigenständige Person steht im Mittelpunkt.
Natürlich beginnt Armutsbekämpfung nicht bei Hartz IV. Das ist uns völlig bewusst. Es wäre sehr viel besser, wenn die Eltern Arbeit und existenzsichernde Löhne hätten, die solche sozialen Begleitungen nicht notwendig machen würden.
Uns muss es jedoch sehr nachdenklich stimmen, wenn Tafeln und Suppenküchen Konjunktur haben, die keine Merkmale eines Sozialstaates, sondern eher eines Wohlfahrtsstaates sind. Der Unterschied zum Sozialstaat liegt vor allem darin, dass ein Anspruch festgelegt wird.
Das ist der Anspruch des Kindes. Auf diesen Anspruch wollen wir mit unserem Antrag eingehen.
Ich gehe noch einmal auf das zurück, was der Bundesrat selbst im Mai 2008 beschlossen hat. Der Bundesrat geht nämlich wesentlich weiter als Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, mit Ihrem Antrag. Der Bundesrat hat gesagt, dass die Regelleistungen unverzüglich anzupassen sind. Es sollte ein Zeitraum bis Ende 2008 vorgesehen werden. Da ist es natürlich nicht ausreichend - es sah so aus, als würde die Ministerin das auch unterstützen -, wenn im Rahmen des Konjunkturpakets jetzt der Regelsatz für eine Altersgruppe angehoben wird. Das reicht nicht aus. Es geht darum, alle Altersgruppen, alle Kinder zu berücksichtigen. Das ist der erste Punkt.
Der Bundesrat hat aber eine zweite Feststellung gemacht, und zwar dass das System, wie der Regelsatz ermittelt wird, nicht
das richtige ist. Er sagte, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei nicht das richtige System, den besonderen Bedarf von Kindern in den verschiedenen Altersgruppen festzulegen. In Ihrem Entschließungsantrag stellen Sie genau wieder auf diese Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ab. Das lehnen wir ab. Es muss eine eigene Grundlage der Regelbemessung für Kinder entwickelt und herangezogen werden.
Es muss uns doch nachdenklich stimmen, wenn der Paritätische Gesamtverband sagt, er habe bei seinen Proben - zugegebenermaßen auf Grundlage anderer Berechnungsmodelle - für die Null- bis Sechsjährigen einen Regelsatz von 276 Euro festgestellt, für die Sieben- bis Dreizehnjährigen 332 Euro und für die Vierzehn- bis Siebzehnjährigen 358 Euro. Das müssen wir ja nicht 1 : 1 übernehmen. Aber zumindest ist gesichert, dass alle Kinder einen höheren Regelsatz brauchen. Deshalb stellen wir heute unseren Antrag als einen ersten Schritt, um für alle Altersgruppen den Regelsatz ganz schnell um 10 % zu erhöhen. Lassen Sie uns dann gemeinsam alle weiteren Schritte gehen, die notwendig sind. - Danke,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange bei dem an, worin wir uns einig sind, denn ich denke, das ist immer die beste Voraussetzung. Ich habe heute festgestellt, dass wir gemeinsam wollen, dass der Regelsatz gemäß den speziellen Bedürfnissen der Kinder festgelegt wird.
Diesem Bekenntnis steht allerdings gegenüber - so lesen wir es in Ihrem Entschließungsantrag -, dass Sie wieder auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 abstellen.
Ich komme auf den Beschluss des Bundesrates vom Mai zurück. Darin heißt es:
„Mit dem jetzigen System können besondere entwicklungsbedingte Bedarfe der Kinder und Jugendlichen, insbesondere im Zusammenhang mit der Teilhabe an Bildung … nicht hinreichend abgebildet werden. Der Grund dafür ist unter anderem, dass die bisherigen statistischen Modelle nicht am Bedarf der Kinder ausgerichtet sind, sondern sich allein an den Ausgaben der einkommensschwachen Haushalte orientieren und als Bezugspunkt der Bedarf eines allein stehenden Erwachsenen dient.“
Genau deswegen ist diese Probe, auf die Sie sich jetzt wieder beziehen, nicht das richtige Mittel. Das ist unsere Kritik. Ein Grund für unsere Forderung nach einer pauschalen Anhebung
um 10 % - deswegen habe ich auf das abgestellt, was der Paritätische Wohlfahrtsverband vorgebracht hat - ist auch, dass die bisherige Bemessungsgrundlage - ausgenommen das, was im Konjunkturpaket mit der Erhöhung um 35 Euro für die 7- bis 13-Jährigen beschlossen wurde - die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2003 ist.
- Aber bezogen auf das Jahr 2003. - Insofern gehen wir davon aus, dass eine Anhebung der Regelsätze um 10 % für alle Kinder auf jeden Fall notwendig sein wird. Das ergibt sich schon aus den Preissteigerungen seit 2003. Jeder, der Kinder hat, weiß, dass sie tatsächlich nicht wie kleine Erwachsene zu behandeln sind. Auch für die Null- bis Sechsjährigen hat man erhöhte Ausgaben. In Ihren Fraktionen gibt es Abgeordnete mit kleinen Kindern, zum Beispiel Frau Geywitz, die feststellen können, wie schnell Kinder aus ihren Sachen wachsen, wie teuer Windeln und Nahrungsmittel sind. Das alles bewegt sich doch nicht mehr auf der gleichen Grundlage wie 2003. Inhalt unseres Antrags ist, mit der Anhebung um 10 % schnell eine Lösung, eine Zwischenlösung, zu haben.
Ihr Entschließungsantrag tut zwar nicht weh, aber er beschleunigt das Verfahren nicht. Er trägt nicht dazu bei, schnell zu handeln und unverzüglich eine Veränderung zu bewirken. Natürlich weiß ich, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen wollen und vor allem nicht können. Aber ich finde es schon toll, dass Sie uns so ernst genommen haben und wissen, dass wir eigentlich doch Recht haben mit dem, was wir verlangen, und dass Sie daraufhin einen Entschließungsantrag eingebracht haben. Das ist doch schon mal was, und es stimmt mich hoffnungsfroh, dass wir auf den anderen Wegen auch noch weiter vorankommen. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es ungeheuerlich, dass die Abgeordnete Fechner in ihrem Redebeitrag die Bezeichnung Bombenholocaust im Zusammenhang mit der traurigen Bombardierung von Dresden gebraucht hat. Das zeigt, welches Geschichtsverständnis hinter dieser Partei steckt. Das zeigt auch, welche Geisteshaltung sie wirklich hat.
Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass ich es zutiefst verurteile, den Holocaust mit diesem Ereignis gleichzusetzen und dabei nicht zu beachten, dass der Krieg nach Deutschland zu
rückgekommen ist, von wo er ausgegangen ist. Das ist Geschichtsverfälschung.
Nach einem Bericht der „Märkischen Oderzeitung“ vom Februar 2009 werden im Landkreis Oder-Spree Bürgern bzw.
deren Hinterbliebenen die Kosten für Einsätze des Rettungsdienstes in Rechnung gestellt, wenn der Patient vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes verstorben ist. Ein Vertreter des Landkreises wird mit den Worten zitiert: „Wir müssen versuchen, das Geld zu bekommen, sonst muss es der Landkreis selbst aufbringen.“
Ich frage die Landesregierung: Welche gesetzeskonforme Möglichkeit hat der Träger des Rettungsdienstes - in diesem Falle der Landkreis -, eine Belastung der Angehörigen mit den genannten Kosten zu vermeiden?
Vielen Dank, Frau Ministerin. Darauf zielt meine Nachfrage. Ich bin von Rettungsassistenten darauf angesprochen worden, dass es gleichfalls ein Problem gebe bei Patientinnen oder Patienten, die den Notruf in Anspruch nehmen, dann aber nicht in ein Krankenhaus transportiert werden müssen, weil sie zum Beispiel einen starken Zuckerschock hatten und diejenigen, die den Rettungsdienst gerufen haben, dies nicht erkannt haben und dachten, der Mensch sei in Lebensgefahr.
Nach dem aktuellen Konjunkturprogramm der Bundesregierung ist vorgesehen, den Regelsatz nach dem SGB II für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren um 35 Euro zu erhöhen. Bekanntlich hatten sowohl der Bundesrat als auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Bundesregierung grundsätzlich aufgefordert, die Regelleistungen für Kinder auf der Grundlage des spezifischen Bedarfs von Kindern neu zu bemessen. Dazu liegt bisher kein Vorschlag der Bundesregierung vor.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Stand gibt es hinsichtlich der Umsetzung der genannten Beschlüsse, die auf eine am speziellen Bedarf von Kindern orientierte Neufestsetzung der Regelsätze nach dem SGB II und dem SGB XII zielen?
Wenn im Konjunkturpaket ausdrücklich steht, die Beschlüsse der Sozialministerkonferenz und des Bundesrates seien damit erledigt, dann trifft das nicht den Kern Ihrer Aussage. Deswegen interessiert es mich, wie Sie diesen Satz bewerten.
Meine zweite Frage, die sich daran anschließt: Es ist jetzt im Konjunkturpaket der Regelsatz nur für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht worden. Wie bewerten Sie, dass für die Gruppen der unter Sechsjährigen oder der über Dreizehnjährigen der Regelsatz gleich bleibt?
In verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde in der vergangenen Woche unter Berufung auf Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen darüber berichtet, dass in Deutschland Zehntausende Kinder ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz seien. Hintergrund ist demnach, dass ihre Eltern zwar versichert seien, sie aber als Geringverdiener häufig in Beitragsückstände gerieten. Infolgedessen können nur noch Notfälle und akute schmerzhafte Erkrankungen behandelt werden.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Handlungsbedarf sieht sie, um inbesondere Kinder mit einem ausreichenden und lückenlosen Krankenversicherungsschutz auszustatten?
Ich habe zur Klarstellung eine Nachfrage. Wenn es so ist, wie Sie erklärt haben und wie die Bundesministerin argumentiert hat, gäbe es für die Krankenkassen überhaupt keine Veranlassung, diesbezüglich in Sorge zu geraten. Sie bekommen das
Geld ja sowieso, egal, ob die Beitragszahler im Rückstand sind oder nicht.
Meine Frage bezieht sich ganz konkret auf den Fall einer Nichtleistungsbezieherin, die sich selbst gesetzlich versichern muss, weil der Lebenspartner, mit dem sie in einer Gemeinschaft lebt, zu viel Geld verdient. Das kann manchmal nur sehr wenig zu viel sein; das sind also keine Gutverdiener. Trifft das dann auf die genauso zu, wie Sie das hier geschildert haben?
Liebe Frau Schier, das Letzte war eigentlich unter Ihrem Niveau.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Lassen Sie uns an Frau Fechner gerichtet eines feststellen: Die große demokratische Opposition in diesem Landtag kritisiert nicht, dass der Bericht nicht Armutsbericht heißt. Es kommt darauf an, was darin steht und welche Schlussfolgerungen wir gemeinsam ziehen.
Ich glaube, wir sind uns mit den demokratischen Parteien in diesem Hause einig, dass wir das Problem angehen wollen. Vielleicht sehen wir viele Dinge anders. Aber lassen Sie sie uns unter den verschiedenen Sichten gemeinsam herangehen! Es gibt einen großen Teil Menschen - hier stimme ich schon nicht mit einer Schlussfolgerung überein -, die meinen, Armut sei eigentlich kein so großes Problem. Es ist für alle Betroffenen ein Problem, egal, wie viele es sind.
Hier haben wir einfach zu handeln und etwas zu tun. Ich glaube, darin sind wir uns auch einig.
Sie haben völlig richtig gesagt, Frau Ministerin: Ursachen erkennen - ohne Kenntnis der genauen Wirklichkeit keine Veränderung. Dazu bietet der Lebenslagenbericht gute Ansätze. Da wünsche ich mir in vielen Dingen noch mehr. Das können wir später im Einzelnen besprechen. Es gibt einige Daten, die ich mir noch genauer wünsche. Das brauchen wir heute nicht zu sagen, das ist heute erst der Auftakt.
Zum Zweiten: Frau Lehmann, Sie sprachen von Armut als Phänomen. Aber Armut ist genauso wenig ein Phänomen wie Reichtum. Armut und Reichtum sind das Ergebnis von politischen Rahmenbedingungen. Das ist damit gemeint.
Zum Dritten möchte ich sagen: Ich wünsche mir sehr, dass wir diese Verantwortung, von der Sie als Abschluss Ihres Satzes gesprochen haben, indem Sie sagten: Lassen Sie uns die Verantwortung gemeinsam wahrnehmen!, auch wirklich gemeinsam wahrnehmen.
In diesem Sinne möchte ich mich auf den Teil „Gesichter der Armut“ konzentrieren, weil ich glaube, die Wohlfahrtsverbände wissen, wovon die Rede ist. Hier teile ich also nicht Ihre Kritik am Vorsitzenden des Sozialverbandes Deutschlands, der in Elsterwerda mit uns die Podiumsdiskussion bestritten hat. Er weiß wohl, wovon er redet - wie alle, die in diesem Bereich beschäftigt sind. Sie alle wissen es. Lassen Sie mich sagen, was dort steht, weil ich denke, dass das durchaus wichtig ist. Ich zitiere von Seite 274:
„Bundesweit wachsen die Armutsrisiken für Kinder schneller als für die Gesamtbevölkerung.“
Dies ist übrigens ein Ergebnis einer OECD-Studie.
Auch für Brandenburg ist das nicht anders. Im Ranking der Bundesländer nimmt Brandenburg Platz 9 ein und ist damit auch nach Aussage der Wohlfahrtsverbände weit davon entfernt, zum kinderfreundlichsten Land zu werden. - So weit.
Die Realität in Brandenburg ist eher von eingeschränkten und mangelnden Teilhabechancen geprägt. In der Leistungs- und Konsumgesellschaft ist die Entwicklung der Kinder dem sozialen Risiko der Armut ausgesetzt. Dies steht auf Seite 269 und stammt nicht von den Linken. Ich will es nur noch mal sagen: Diese Feststellung stammt nicht von unserer Fraktion.
Ich möchte jetzt zu Schlussfolgerungen kommen, die die Wohlfahrtsverbände hier formuliert haben. Sie mahnen an: Wir brauchen eine Strategie gegen Armut.
Sie haben aber nur Maßnahmen gegen Armut. Jede einzelne Maßnahme, die Sie haben und hier benennen, ist für den einzelnen Betroffenen und die Gruppe eine gute Maßnahme. Die wollen wir gar nicht schlechtreden, aber sie sind keine Strategie.
Bestes Beispiel sind die Eltern-Kind-Zentren, die Sie auch benennen. Ich war in der vergangenen Woche zwei Tage in der Staatskanzlei. Eltern-Kind-Zentren werden nicht mehr gefördert. Die 40 000 Euro vom MBJS gibt es nicht mehr. Dafür kommt ein neues Förderprogramm: Eltern-Kind-Gruppen. Ja, dann vernetzen Sie sich bitte einmal im MASGF und im MBJS, tun sich zusammen, lassen es bei der Förderung der Eltern-Kind-Zentren - darin können auch die Eltern-Kind-Gruppen weiter gefördert werden - und verstetigen die Arbeit! Das wäre doch mal eine Strategie.
Ich fahre fort: Gesichter der Armut, Fragen der Gesundheit. Folgende Schlussfolgerungen ziehen die Wohlfahrtsverbände da sind wir bestimmt beisammen, aber alles stetig und finanziert -: Erstens Bildungsangebote für Eltern, zweitens Ausbau und finanzielle Sicherung von Präventionsprogrammen, drittens personelle Sicherung regelmäßiger Reihenuntersuchungen durch die staatlichen Gesundheitsämter. In dem Punkt haben Sie durch die Neufassung des ÖGD die Bedingungen schlicht und einfach verschlechtert statt verbessert, und das ist bei der Bekämpfung von Armut eben nicht passend.
Punkt 2 - Bildung. Folgende Vorschläge werden von den Wohlfahrtsverbänden gemacht: Erstens Rechtsanspruch aller Kinder ab erstem Lebensjahr. Hier passt die Strategie Eltern-KindZentren, Eltern-Kind-Gruppen gut hinein.
Zweitens: Kosten für Kitaplätze ab drittem Lebensjahr für alle sozial benachteiligten Kinder. Sind die Kitaplätze kostenfrei, haben sie die Teilhabechance aller Kinder gesichert.
Drittens: Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation.
Viertens: Kitas als Zentren der Familien weiterentwickeln. Ich bin wieder bei dem vorgenannten Beispiel.
Fünftens: Flexible Gestaltung von Schulen zur tatsächlichen individuellen Förderung, und zwar in allen Schulformen.
Sechstens: Erhalt kleiner Schulstandorte. Bei diesem Punkt, bei dem wir auf einem guten Weg waren und hoffentlich auch sind, sind wir vielleicht am weitesten gekommen.
Ich komme zum nächsten Punkt - Forderung Teilhabe: Das ist einmal Anhebung der Regelleistung für Familien, insbesondere für Kinder. Es wird die deutliche Anhebung, nämlich um etwa 20 %, gefordert.
Zweitens: Stopp des Abbaus von Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Hier erinnere ich Sie an die fatalen Beschlüsse, die wir beim Schwangerschaftskonfliktgesetz hatten.
Pro Jahr bauen wir 240 000 Euro ab. Die Schwangerenberatungsstellen können nicht mehr sichern, Beratungen in Einrichtungen und Schulen durchzuführen. Sie sagen es uns, sie signalisieren uns, dass dies notwendig wäre. Wir aber machen hier einfach weiter so. - Das wäre eine Strategie, die Prävention bedeutet.
Drittens: Die Struktur der Arbeitslosigkeit in einigen besonderen Regionen, die wir auch haben, haben Sie in Ihrem Lebenslagenbericht auch so dargestellt. Dass das im Land vollkommen unterschiedlich strukturiert ist, ist völlig richtig. Dass hier ganz gezielt mit Fördermaßnahmen eingegriffen und ein geförderter Arbeitssektor geschaffen wird, der vor allem im Jugendbereich wirksam wird, das alles sind Forderungen, die DIE LINKE unterstützt.
Wir sagen generell: Lassen Sie uns darüber reden, wie wir weg von einer maßnahmeorientierten Politik zu einer Strategie für möglichst gerechte Lebenslagen für alle Menschen kommen, die in unserem Land wohnen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe nach dem, was Frau Dr. Münch heute früh gesagt hatte, gedacht, ich würde jetzt hier mit unserem Antrag Wasser in den Brunnen tragen. Aber nach dem Verlauf der Debatte weiß ich, das wird nicht so sein. Deshalb möchte ich schon noch mal einiges in Erinnerung rufen.
Schlagzeile im „Stern“, 21. Oktober 2008:
„Deutschland verarmt - Die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer: In Deutschland haben die Einkommensunterschiede stark zugenommen, berichtet die OECD in einer neuen Studie. Im Vergleich zu anderen Industrienationen hat sich die Lage hierzulande stark verschlechtert. Besonders betroffen: Alleinerziehende und Kinder.“
Vielleicht haben viele von Ihnen am 11. November die Sendung „Frontal 21“ gesehen: „Kein Herz für Arme“. Auch hier ging es darum, dass fast 2 Millionen Kinder nichts von der angekündigten Kindergelderhöhung ab 1. Januar haben werden.
Die Schlagzeilen sind skandalös bzw. zeigen skandalöse Zustände auf, oder man muss sagen, es ist eine skandalöse Politik der Großen Koalition, die einmal zur Kenntnis nimmt, dass in keinem anderen reichen Land die Armut von Kindern in den letzten Jahren so hoch gestiegen ist wie bei uns in Deutschland, und trotzdem sehenden Auges ein Gesetz auf den Weg bringt, nach dem die Armutsschere weiter auseinandergeht; konkret um 120 Euro oder ab dem vierten Kind um 192 Euro pro Monat. Daran ändert auch das Paket für Schulkinder nichts, das Sie den Kindern bis zur 10. Klasse mit auf den Weg geben. Ich möchte Sie bitten, nun nicht mehr von Ungerechtigkeit zu reden, sondern endlich zu handeln und Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Im November vorigen Jahres wurde hier darüber gesprochen, die Eckregelsätze auch für Kinder zu verändern. Das ist ein Jahr her. Im Mai beschäftigte sich der Bundesrat damit, brachte es auf den Weg und hofft jetzt, dass der Bundestag darüber diskutiert.
Ja, sagen Sie mal, wieso dauert es eigentlich so lange, bei armen Kindern etwas auf den Weg zu bringen, wohingegen es ganz schnell geht - es dauerte nicht mal eine Woche -, einen 500-Milliarden-Euro-Schirm für die Banken aufzuspannen? Das ist eine Politik, die einfach nicht mehr erträglich ist.
Ja, bitte.
Das kann ich Ihnen sagen. Die Begründung war, dass nicht verstanden wurde, dass es die Nachrangigkeit gibt, und es wird jetzt ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. So weit zur Antwort auf Ihre Frage.
Wenn all das, was in diesem Parlament immer gesagt wurde, dass wir es uns nicht leisten können, auch nur ein Kind zurückzulassen, zutrifft, dann sollten Sie unserem Antrag zustimmen, dann sollten Sie das berücksichtigen, was Ihre Kollegin aus Rheinland-Pfalz gesagt hat. Besser kann ich es auch nicht ausdrücken, als sie es am 7. November im Bundesrat formuliert hat: „Ich bin mir selbstverständlich voll bewusst“ - so sagte Ihre Kollegin Malu Dreyer -, “dass die vorgeschlagenen Änderungsanträge rechtssystematisch angreifbar sind.“
Das ist übrigens im Bundestag auch so gesagt worden.
„Sie stellen eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass es sich beim Kindergeld um anzurechnendes Einkommen handelt. Doch nach Prüfung sämtlicher Alternativen ist eine Änderung, die kurzfristig mit dem Gesetz greifen könnte, auf anderem Weg nicht zu erreichen.“
Das habe ich Ihnen vorhin versucht klarzumachen, als ich ausführte, seit wann wir hier diskutieren, und wie lange es dauert, bis tatsächlich eine Verbesserung bei den Kindern ankommt.
In diesem Sinne bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Lassen Sie Ihren Worten doch auch einmal Taten folgen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich merke schon: Opposition wirkt auch in diesem Landtag. Als wir hier unseren Antrag zum Mittagessen einbrachten, lautete der Standpunkt der CDU noch, für das Mittagessen seien die Familien verantwortlich. Es freut mich, dass das heute schon ganz anders klang.
Im Übrigen möchte ich noch einmal Folgendes zu bedenken geben: Ich finde es prima, dass 100 Euro für ein Schulbedarfspaket vorgesehen sind.
Ich möchte erst ausreden.
Erstens sind 100 Euro immer noch 20 Euro weniger als 120 Euro; ich denke, dafür braucht man keinen Taschenrechner. Ab dem vierten Kind sind es 192 Euro weniger.
Es sind mehr als 100 Euro, aber nach der gegenwärtigen Regelung werden den bedürftigen Familien 192 Euro pro Jahr abgezogen. Ich denke, das lässt sich einfach nachrechnen. Dieser Betrag von 192 Euro ist deutlich höher als die 100 Euro, die das Schulkind jetzt für den Schulbedarf bekommen soll. Das ist doch logisch.
- Wir sind uns doch darüber einig, dass der Eckregelsatz erhöht werden muss. Prima! Wenn Sie uns sagen, dass das ab Januar der Fall ist - die Berechnungsgrundlage gibt es ja -, erübrigt sich unser Antrag. Sie haben uns aber heute nichts Entsprechendes gesagt, sondern nur von „sollte“, „könnte“ oder „könnte geprüft werden“ gesprochen. Wenn Sie es schaffen, dass ab 1. Januar ein Kind, das von Sozialgeld oder ähnlichen Leistungen nach dem SGB XII leben muss, profitiert, dann können wir tatsächlich sagen: Wir ziehen unseren Antrag zurück. Aber nichts, was Sie heute gesagt haben, deutet darauf hin.
- Ja, klar, es ist total falsch, wenn wir das sagen.
Es wundert mich nur, warum Sie sich nicht an die Seite von Rheinland-Pfalz stellen. Dort sagt man: so lange, bis der Eckregelsatz erhöht ist. - Das wäre nur ein befristetes Aussetzen der Regelung.
- Wenn Sie im Protokoll der Bundesratssitzung vom 7. November nachlesen, werden Sie das sehen.
Deswegen fordern wir eine Bundesratsinitiative. Die Äußerungen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz klingen positiv. Auch Brandenburg und Berlin könnte ich mir an deren Seite vorstellen. Es gibt doch noch mehr SPD-regierte Länder, noch ist es so. Also hat eine Bundesratsinitiative vielleicht Erfolg.
Frau Ministerin, die Landesregierung vertröstet uns bezüglich der Vorlage des Lebenslagenberichts nun seit fast anderthalb Jahren. Es ist schön, dass er nun für das Ende des Jahres anvisiert ist.
Aber trotz der Formalien, die Sie gerade benannt haben: Was steht eigentlich einer Zuleitung - bereits jetzt - an die Abgeordneten des Parlaments im Wege, damit wir gemeinsam über den Inhalt und nicht über Zeitungsartikel kommunizieren können?
Meine Frage geht in die gleiche Richtung. Ich muss hier mein Unverständnis darüber äußern, dass Sie über kein statistisches Zahlenmaterial verfügen. Ich komme aus Spremberg. In meinem Fachausschuss bei der Stadt Spremberg liegen jedes Jahr regelmäßig Zahlen über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler vor, die in Sachsen beschult werden, und zwar betreffend die Übergänge aus der 4. Klasse, aus der 5. Klasse und aus der 6. Klasse. Sie sind in den jeweiligen Kommunen abzufragen. Im Rahmen des Überleitungsverfahrens sind diese statistischen Zahlen vorhanden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Thema der Aktuellen Stunde, die im Februar stafffand, hat die DVU-Fraktion faktisch ihren Antrag von heute eingeleitet. Was ich damals gesagt habe, trifft auch heute zu. Frau Fechner meinte damals sagen zu sollen, manch einer melde sich zu Wort, der es hätte sein lassen sollen. Ich habe ihr empfohlen, diesen ihren Satz für sich selbst zu berücksichtigen. Das hat sich, was die DVU-Fraktion heute mit ihrem Antrag betrifft, nicht erledigt, sondern ist damit auch gemeint.
Da aber die DVU hier ein Thema besetzt, das die Menschen im Land tatsächlich bewegt, sollten wir das, was sie hier gemacht hat, auch ernst nehmen. Ich tue das durchaus, und zwar in dem Kontext Ihrer Aktuellen Stunde vom Februar 2008, in der Sie sich allein durch Ihre Sprache entlarvt haben, welcher Intention Sie folgen.
Zu Ihrem Antrag selbst kann ich nur sagen: Er strotzt nur so vor pseudowissenschaftlichen Aussagen, in denen weder Logik steckt noch klare Zusammenhänge zu erkennen sind. Was Sie wollen, bringen Sie überhaupt nicht zum Ausdruck. Sie verwechseln Ursachen und Folgen. Es ist überhaupt nicht klar, ob Sie die Ursachen von Misshandlungen aufdecken wollen oder ob die Folgen von Misshandlungen analysiert werden sollen. Sie verarbeiten auch nicht die Antwort der Landesregierung betreffend die Kriminalstatistik; Sie selbst haben sie erwähnt. Dort ist Ihnen gesagt worden, dass es überhaupt nicht möglich ist, anhand der wenigen Fälle - jeder Fall ist zu viel - eine solche Analyse vorzunehmen, weil jeder Fall mit seinen Ursachen und Folgen, die daraus abzuleiten sind, einzeln zu betrachten ist.
In dem Zusammenhang versuchen Sie, mit Ihrem Antrag auf ein Thema zu setzen, das viel zu ernst ist, als dass Sie es mit einem solchen Antrag hier tatsächlich ernsthaft angehen könnten.
- Ich rede von Ihrem Antrag, Herr Nonninger.
Um noch einmal nachzulegen, was Sie eigentlich meinen, welcher Sprache Sie sich bedienen und woher diese Sprache kommt, lassen Sie mich einige Sätze zitieren, die Sie genannt haben. Sie haben im Februar zum Beispiel vom „traurigen Phänomen der Gewalt gegen Kinder, der Verachtung und sogar Tötung der jüngsten Glieder unseres Volkes“ gesprochen. Überlegen Sie sich einmal, welche Sprache Sie wählen. Sie reden vom „feministischen Irrweg“, der die „Familien zerstört“. Sie verwenden Formulierungen, die sehr eindeutig die Herkunft erkennen lassen,
wenn Sie sagen, „die sozialen und moralischen Verwahrlosungstendenzen in unserer Gesellschaft“ gehörten „ausgemerzt“. Ähnlich haben Sie sich vorhin zum Auftakt Ihrer Rede geäußert. Also ist Ihr Antrag überhaupt nicht zu bearbeiten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag will die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung dazu auffordern, sich im Bundesrat zu positionieren. Zur Begrenzung des Versandhandels liegt dem Bundesrat ein Antrag Bayerns vor, dem Sachsen und Thüringen beigetreten sind. Zu diesem Antrag wird sich die Landesregierung verhalten müssen, also zustimmen, ablehnen oder sich enthalten müssen. Gegenwärtig ist der Antrag im Gesundheitsausschuss.
Wir möchten, dass Brandenburgs Landesregierung das Anliegen unterstützt. Warum? Der genannte Antrag zielt auf ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dieser ist zurzeit erlaubt. Wir haben die Frage zu beantworten, welchen Qualitätsanspruch wir an die Arzneimittelversorgung anlegen wollen, gerade in einem Flächenland wie Brandenburg.
Zur Qualität gehört eine kompetente Beratung unbedingt dazu, und das können nur die Apotheken leisten.
- Das hören Sie gleich.
Der Anteil der über das Internet bezogenen rezeptpflichtigen Arzneimittel steigt permanent. Der entsprechende Umsatz geht den Apotheken verloren, und es ist absehbar, dass der wirtschaftliche Druck die Existenz und Präsenz von Apotheken gerade im ländlichen Raum in Gefahr bringt. Wir möchten diese Apotheken erhalten, weil wir sie für die Versorgung der Bevölkerung brauchen, nicht um ihren Inhabern wirtschaftliche Pfründe zu garantieren. Die inhabergeführte Präsenzapotheke mit einem ausgebildeten Pharmazeuten an der Spitze, Frau Kircheis, und vielen kundigen Angestellten soll auch zukünftig die qualitätsgesicherte und flächendeckende Arzneimittelversorgung in Brandenburg garantieren. Nach einem Ärztemangel, der schon absehbar ist, sollten wir einen Apothekenmangel möglichst zu verhindern suchen.
Die Bedeutung bzw. die Rolle des Apothekers oder der Apothekerin als Heilberuflerin ist angesichts der älter werdenden Bevölkerung und der Komplexität medizinischer Neuerungen bzw. permanenter Veränderungen im Gesundheitssystem eher noch zu stärken als zu schwächen.
Die Freigabe des Versandhandels für alle zugelassenen Arzneimittel ab 2004 war eingebettet in die Kostendämpfungsbemühungen des Gesetzgebers. Sicher haben wir eine Vielzahl von Apotheken, womit wir allerdings „nur“ im europäischen Mittelfeld liegen. Aber die Apotheken sind nicht der Preistreiber bei den permanent steigenden Arzneimittelausgaben. So sind die Ausgaben für Arzneimittel von 1995 bis 2005 von 8,94 Milliarden Euro auf 15,44 Milliarden Euro gestiegen. Im gleichen Zeitraum aber haben sich die Rohgewinne der Apotheken und des Apothekengroßhandels von 5 Milliarden im Jahr 1995 auf 4,94 Milliarden Euro im Jahr 2005 sogar geringfügig reduziert. Kostentreiber sind folglich die Pharmakonzerne, und das sind auch die Gewinner.
Also nicht einmal das Argument der Minderung der Arzneimittelausgaben zieht bei der Ermöglichung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Sicher werden etliche Menschen auch zum Versandhandel gehen - aus finanziellen Gründen, weil sie teilweise oder gänzlich den Wegfall von Zuzahlungen benötigen. Aber hierzu ist zu sagen: Zuzahlungen passen prinzipiell nicht zur Bereitstellung medizinisch notwendiger Güter in einem solidarischen Gesundheitssystem.
Die Zuzahlungen müssen weg, nicht die Apotheken. Mit einer solidarischen Bürgerversicherung - vielleicht stimmen Sie mir dann wieder zu, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD würden wir dieses Problem tatsächlich lösen und im Interesse der Versorgung der Bevölkerung in einem Flächenland wie Brandenburg qualitätsgesichert mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auch lösen können. - Danke schön.
Frau Dr. Münch, stimmen Sie mir denn zu, dass sich die Qualität der Beratung nicht verbessern würde, wenn wir jetzt dem Versandhandel diese Aufgabe übertrügen? Es ist unstrittig, dass die Qualität verbessert werden muss. Dieses Problem haben wir ja immer.
Lesen Sie bitte im Protokoll nach: Es war ein Mehrheitsbeschluss - so ist es dort auch formuliert -, dass wir diesen Brief schreiben und die Ministerin beauftragen. Das habe ich als Ausschussvorsitzende und nicht in meiner Funktion als gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE gemacht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen! Ich schicke voraus, was ich schon in der 1. Lesung sagte: In der übergroßen Mehrheit der Intention dieses Rettungsdienstgesetzes stimmen wir mit Ihnen überein. Auch wenn Sie nachher wieder schimpfen, wir würden alles schlechtreden, haben wir doch Kritikpunkte. Wir meinen, dass sie wichtig und zu bedenken sind. Vielleicht denken Sie mit uns heute noch einmal nach, ob Sie den Änderungsanträgen meiner Fraktion vielleicht doch zustimmen. Ich werde mich den Kritikpunkten gleich zuwenden. Deswegen wird das natürlich durchgängig Inhalt meiner Ausführungen sein.