Klaus-Jürgen Warnick
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen muss ich es nicht sagen: Wir befinden uns in der heißen Phase des Wahlkampfes. Wer bereit ist hinzuhören, wird überall auf die gleiche Stimmungslage treffen. Landauf, landab gibt es im Volksmund zu der Politik dieses Landes, die in den letzten zehn Jahren durch SPD und CDU verantwortet wurde, eine fast einhellige Meinung: die brandenburgische Politik der Pleiten, Pech und Pannen. Der Begriff ist für die Landesregierung mittlerweile wenig ruhmreich zum geflügelten Wort geworden. Das Scheitern der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft hat zu dieser negativen Einschätzung wesentlich beigetragen.
Wir als PDS waren es deshalb den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes schuldig, dafür zu sorgen, dass zunächst etwas Licht in die Abgründe der LEG-Pleite gebracht wurde,
damit man nicht ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen kann, damit die Verantwortlichen benannt werden, damit Schlussfolgerungen gezogen werden, um zukünftig solche gravierenden Fehler und die millionenfache Verschwendung zu vermeiden, damit zukünftig eine wirksamere Kontrolle von landeseigenen Gesellschaften gewährleistet wird, damit es aufhört, dass Millionen von Steuergeldern leichtfertig verpulvert werden, damit nicht abermals Selbstbedienungsläden geschaffen werden, bei denen sich wenig qualifizierte Führungsgremien überhöhte Gelder nach Lust und Laune bewilligen können.
Ich glaube, dass die PDS-Mitglieder im Untersuchungsausschuss dieser selbst gestellten Aufgabe gerecht geworden sind. Aber ich sage auch gleichzeitig: Leicht war es nicht. Das Auftreten vieler Zeugen hat bei mir zu einer immensen Wut geführt. Beispielhaft seien hier die Auftritte ehemaliger und amtierender Ministerinnen und Minister erwähnt. Sie mussten lernen, dass Minister zu sein in diesem Land ein wirklich undankbarer Job ist; denn sie werden weder ordentlich informiert noch haben sie irgendeine Entscheidungskompetenz. Sie trugen und tragen das ihnen Aufgeschriebene aber immer brav vor. - Originalton Simon. Die demokratischen Sozialisten können und wollen nicht akzeptieren, dass sich jetzige und ehemalige Minister dieses Landes genauso wie der ehemalige Ministerpräsident für nicht umfassend zuständig gehalten haben, dass sie unisono dargelegt haben,
wie wenig sie doch über die Tätigkeit der LEG informiert wurden und wie gering ihr Einfluss auf die Geschäftstätigkeit war.
Wenn es nicht immensen Schaden für dieses Land angerichtet hätte, könnte man zu Tränen gerührt sein, wie die LEG-Verantwortlichen und die im Beteiligungsreferat des MdF tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Ministerpräsidenten und seinen Ministern ständig Sand in die Augen gestreut haben. Wenn es der Wahrheit entspricht, stellt sich für mich allerdings generell die Sinnhaftigkeit einer gut bezahlten Ministerriege.
Wir stellen fest: Wenn sich Politiker hoch gelobte Fachleute ins Land holen, danach permanent in deren Geschäftspolitik mit „Wünsch dir was“-Forderungen eingreifen, ohne deren weiteres Geschäftsgebaren ausreichend kontrollieren zu lassen, dann ist klar nach dem Verursacherprinzip zu urteilen. Es ist unredlich, die Verantwortung für das Scheitern der LEG nur der Geschäftsführung anzulasten.
Es gibt eine ganz klare politische Verantwortung. Sie liegt vor allem bei der seit 14 Jahren tonangebenden SPD dieses Landes. Sie hatte ausreichend Zeit, die Beteiligungsverwaltung im Finanzministerium zu organisieren. Diese Beteiligungsverwaltung ist über die Vorgänge in der LEG umfassend informiert gewesen. Der Zustand der LEG war also dem MdF bekannt. Wenn dann aber kritische Stimmen aus der Beteiligungsverwaltung mahnten, wurden diese ruhig gestellt. Das haben wir im Ausschuss erfahren. Verantwortungsvolle Politik sieht nach unserer Meinung anders aus.
Wenn dann auch noch ein einzelner Fußballverein über diese Gesellschaft nach dem Gusto der Landesregierung finanziert wird, ist der landespolitische Auftrag einer Landesentwicklungsgesellschaft eindeutig verfehlt, der parteipolitische dagegen wahrscheinlich erfüllt. Sie, Herr Speer, haben sicherlich noch eine ganze Arbeit vor sich. Im Interesse des Vereins und seiner Mitglieder kann man Ihnen dabei nur viel Glück wünschen.
Die PDS hat seit Mitte der 90er Jahre auf eine Veränderung der strategischen Anbindung der LEG im MdF gedrängt. Wir haben damals darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Kontrolle bei der Besetzung des Aufsichtsrates mit Vertretern aus den Gesellschaften, Ministerien und Kommunen nicht gewährleistet, sondern allenfalls vorgetäuscht ist. Da ist der Verweis in Ihrem Votum, meine Damen und Herren von der SPD, auf vertretene Positionen der PDS allenfalls ein jämmerlicher Versuch, von der eigenen Verantwortung abzulenken; denn Sie hatten die Informationen, Sie hatten die Möglichkeiten, die Kontrolle und die Möglichkeit der Einflussnahme.
Aber auch die CDU dieses Landes kann sich nicht frohlockend zurücklehnen. Auch sie hat nach 1999 ihre Sorgfaltspflicht für die Geschäfte des Landes sträflich vernachlässigt. Insbesondere nach den Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode hätte man von Ihnen als selbst ernannten Wirtschaftsspezialisten bei den Landesbeteiligungen konsequenteres Handeln erwarten dürfen. Insbesondere bei den Vorgängen um die Eberswalder Fleischwarenfabrik zeigen sich die Besonderheiten der Förderpolitik der märkischen CDU.
Wir wollen, dass sich so etwas in diesem Land nicht mehr wiederholt. Deshalb haben wir aus dem Untersuchungsausschuss umfangreiche Schlussfolgerungen gezogen. Damit können wir allen Bürgerinnen und Bürgern eine Alternative für eine bessere Politik in Brandenburg anbieten.
Eines sei klargestellt: Die PDS sieht auch zukünftig eine landeseigene Gesellschaft zur strukturellen Entwicklung Brandenburgs als ein mögliches Instrument zur Überwindung struktureller Probleme an. Die durch die Vertreter der PDS-Fraktion festgestellten Untersuchungsergebnisse zeigen, dass der Gesellschafter der LEG, die brandenburgische Landesregierung,
vertreten durch das Ministerium für Finanzen, erkannte Fehler und Fehlentwicklungen in der LEG und ihren Tochtergesellschaften zum Schaden des Landes bis in die Gegenwart nicht beseitigt hat. Sie zeigen, dass sowohl die SPD-geführte Landesregierung als auch die spätere rot-schwarze Koalition aus dem Scheitern der BLG und den langjährigen Hinweisen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes keine Schlussfolgerungen für ihre Beteiligungspolitik gezogen haben.
Ein deutlicher Hinweis darauf: Die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau von der Aue, erklärte aus Anlass der Vorstellung des Jahresberichtes 2004 zum Thema Beteiligungspolitik schnörkellos:
„Hieran ist erkennbar, dass die Landesregierung noch immer keine ernsthafte Bereitschaft zeigt, ihre bisher verfehlte Beteiligungspolitik nachhaltig zu ändern. Ohne ein wirksames Beteiligungscontrolling, das sich transparent gestaltet und in dem die Verantwortlichkeiten klar zugeordnet sind, wird sich an diesem Zustand und den damit verbundenen, nicht unerheblichen Risiken auch zukünftig nichts ändern.“
Der PDS werden in den öffentlichen Medien gerade in der Wahlkampfzeit immer wieder fehlende Alternativen vorgeworfen. Ich gebe Ihnen ein gutes Beispiel dafür, dass dies nicht stimmt. Die PDS steht für eine andere Politik in diesem Land. Damit dies keine leere Floskel bleibt, empfehlen wir dem neu zu wählenden Landtag erstens die parlamentarische Kontrolle durch einen Beteiligungsausschuss, der ermächtigt ist, die Tätigkeit aller Landesgesellschaften zu überprüfen und zu verbessern. Dieser könnte zusätzlich zum Haushaltskontrollausschuss tätig sein oder durch eine veränderte Aufgabenstellung in diesen integriert sein bzw. werden.
Zweitens empfehlen wir dem neu zu wählenden Landtag, die Landesregierung aufzufordern, einen neuen Beteiligungsbericht vorzulegen, der alle zurzeit bestehenden Landesgesellschaften und Beteiligungen einschließt. Er soll Kernaussagen zu den einzelnen Gesellschaften enthalten, die sich auf die strategische Ausrichtung und das landespolitische Interesse an Gründung und Weiterbestehen gerade dieser jeweiligen Gesellschaft beziehen. Außerdem soll dieser Bericht auflisten, inwieweit ein effektives Controlling innerhalb dieser Gesellschaften gewährleistet ist oder gewährleistet wird.
Drittens empfehlen wir dem neu zu wählenden Landtag, die Landesregierung zu verpflichten, ihm gegenüber dezidiert darzulegen, aus welchen Gründen sie trotz der Kritiken des Landesrechnungshofes eine zentrale Beteiligungsverwaltung gegenüber einer dezentralen Verwaltung vorzieht;
viertens eine jährliche Einstellung von erforderlichen Haushaltsmitteln für Landesgesellschaften in den Landesetat einzuführen, verbunden mit einer jährlichen Berichtspflicht;
fünftens durch eine Satzung für landeseigene Gesellschaften Binnengeschäfte zur Erhöhung der gesellschaftseigenen Liquidität - wie bei der LEG geschehen - auszuschließen;
sechstens die landeseigenen Gesellschaften zu verpflichten, eine vollständig konsolidierte und testierte Konzernbilanz auch
dann vorzulegen, wenn es nach dem Handelsgesetzbuch noch nicht erforderlich ist;
siebtens die Vertreter des Landes in Aufsichtsräten und anderen Kontrollorganen unter Beachtung der Regelungen des Handels- und Gesellschaftsrechts zu verpflichten, bei strukturellen Fehlentscheidungen der Gesellschaften unverzüglich ihren jeweiligen Dienstvorgesetzten zu unterrichten;
achtens bei der Entsendung von Landesbediensteten in Aufsichtsräte oder andere Kontrollorgane eventuelle Interessenkonflikte, die sich aus der Kopplung von Amt und Mandat ergeben könnten, auszuschließen;
neuntens die in der LEG i.L. verbliebenen Projekte durch das jeweilige Fachressort zu prüfen und auf ihre Fortsetzung hin beurteilen zu lassen;
zehntens der Landesregierung einen festen Zeitrahmen für die Liquidation der LEG zu setzen. Dies ist notwendig, damit die Kosten für den Liquidator nicht ohne Zeitbegrenzung ins Unermessliche wachsen können.
Unser Fazit der dreijährigen Arbeit im Untersuchungsausschuss: Wenn es uns gelingen wird, durch die Verwirklichung der oben gemachten Vorschläge dafür zu sorgen, dass sich ein ähnliches Desaster einer landeseigenen Gesellschaft nicht wiederholt, hat sich die umfangreiche Arbeit gelohnt. Dann bestehen bessere Aussichten, das Land vor Schaden zu bewahren. Damit stehen auch mehr dringend benötigte Finanzen zum Umbau des Landes hin zu einer besseren und sozialeren Gesellschaft zur Verfügung.
Ich möchte noch etwas zu dem sagen, was Herr Helm gesagt hat. Er hat den „Haufen wilder Kerle“ zitiert. Ich habe das in Abstimmung mit meinem Kollegen Christoffers geklärt: Dies entspricht absolut nicht unserem Sprachgebrauch.
Ich weiß nicht, wie Sie zu diesem Zitat gekommen sind. - Vielen Dank.
Herr Kollege Ziel, Sie sagten, dass all unsere Deckungsvorschläge auf Veränderungen der Eigenheimzulage beruhen. Ist Ihnen bewusst, dass der Antrag, den wir bezüglich des Zuschusses an die Verbraucherzentrale für unabhängige Bauherrenberatung gestellt haben, „Ausgaben für Gutachten und Geschäftsbesorgung für die Infrastruktur- und Projektentwicklungsgesellschaft“ als Deckung hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch in Bezug auf wohnungspolitische Aktivitäten ist die PDS in diesem Jahr sehr sparsam mit ihren Änderungsanträgen zum Haushalt umgegangen. Obwohl wir uns im zuständigen Ausschuss nur auf wenige Punkte, konkret vier, konzentriert haben, sind auch diesmal alle Vorschläge abgelehnt worden.
Unser Anliegen, sich wenigstens nicht in die eigene Tasche zu lügen und bei den Planungen für die Wohngeldzahlungen zumindest von den aktuellen Istzahlen 2003 auszugehen, gehört zu den ignorierten Anregungen. Herr Kollege Ziel, es handelt sich um die Istzahlen dieses Jahres. Wir haben uns informiert: Wir werden dieses Jahr 5 Millionen Euro mehr benötigen. Nur diese Zahlungen wollten wir für nächstes Jahr einstellen. Selbst das ist schon tiefgestapelt. Jeder Bürger auf der Straße weiß, dass im nächsten Jahr die Bedingungen noch schlechter werden. Dadurch wird sich die Zahl der Arbeitslosen- und der Sozialhilfeempfänger wohl leider weiter erhöhen. Das bedeutet ganz klar auch 2004 höhere Wohngeldzahlungen als in diesem Jahr. Diese nicht in einer realistischen Höhe in den Haushalt einzustellen hat wenig mit dem hier beschworenen seriösen Haushalt zu tun. Wohngeldzahlungen sind eine Pflichtaufgabe des Bundes und der Länder. Egal, ob Sie hier schummeln oder nicht, egal, mit welcher Deckungszusage - die erhöhte Zahlung im Jahr 2004 verhindert es nicht. Mit dieser Art der Haushaltskosmetik streuen Sie unnötigerweise nur sich selbst und den Brandenburgern noch mehr Sand in die Augen.
Auch bei der unabhängigen Bauherrenberatung der Verbraucherzentrale - diese war schon mehrfach Thema - soll der Rotstift angesetzt werden. Unser Vorschlag, die bisher bereitgestellten Finanzmittel nicht wie geplant ganz zu streichen, sondern nur um die Hälfte zu reduzieren, steht heute im Parlament noch einmal zur Abstimmung. So könnte das in vielen Jahren erarbeitete Fachwissen der Mitarbeiter der Verbraucherzentrale wenigstens in hoffentlich noch kommende bessere Zeiten hinübergerettet werden. Die Häuslebauer wären sonst nur noch auf die parteiische Beratung durch Fachleute, die in erster Linie ihr Gewinninteresse im Auge haben, angewiesen. Unabhängige Tests haben immer wieder die oft unsachliche, unseriöse Hilfe abhängiger Berater kritisiert. Wir haben schon genug Menschen in diesem Land, die ihren Traum vom eigenen Heim infolge falscher Beratung durch unlautere Baufirmen oder wegen Insolvenz des Bauunternehmers begraben mussten. Auch eine gute Beratung durch die unabhängigen - Wert muss man hierbei auf das Wort „unabhängigen“ legen - Spezialisten der Verbraucherzentrale hätte nicht jeden dieser Fälle retten können, aber diese Zahl deutlich zu senken, dazu konnten und können sie in jedem Fall einen wichtigen Beitrag leisten.
Seit Jahren gibt es wohnungspolitisch in Ostdeutschland nur noch ein Top-Thema: den immer bedrohlicher werdenden Leerstand. Das Stichwort Stadtumbau füllt beinah wöchentlich Konferenzsäle und es gibt bergeweise Publikationen. Doch alle bisherigen Anstrengungen haben zu wenig bewirkt. So sollen nach Aussage der Landesregierung in Brandenburg bis 2009
ca. 48 000 Wohnungen abgerissen werden. Zumindest das ist finanziell jetzt erst einmal so weit gesichert. Nimmt man aber die Steigerungszahlen der letzten Jahre als Maßstab, so wird sich der Leerstand bis 2009 um mindestens 50 000 Wohnungen erhöht haben. Das heißt konkret: Die bisher von Bund und Ländern bereitgestellten Haushaltsmittel reichen noch nicht einmal aus, um den neu hinzukommenden Leerstand in den Griff zu bekommen. Umso wichtiger ist es, die bisherigen Städtebaufördermittel - egal, aus welchem Förderprogramm sie stammen - insgesamt in derselben Höhe beizubehalten. Deshalb liegt heute auch noch einmal unser Änderungsantrag vor, die Verpflichtungsermächtigungen im Titel 883 33 - Zuweisungen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung - für 2005 und 2006 um jeweils 4 Millionen Euro aufzustocken. Auch damit wäre dem großen Bedarf vor allen Dingen im äußeren Verflechtungsraum unseres Landes nicht einmal annähernd Genüge getan. Es wäre aber zumindest ein deutliches Zeichen dafür, dass das Landesparlament verstanden hat, worum es geht, und an dieser Stelle deutliche Prioritäten setzen will.
Noch einmal zur Eigenheimzulage, um ein wenig ein Gefühl für die Relationen zu bekommen. Wir haben in Brandenburg von 1997 bis 2001 für die Eigenheimzulage 1 Milliarde Euro ausgegeben. Wenn die auf Bundesebene geplanten Änderungen vorgenommen werden, werden Summen frei, wobei im Verhältnis dazu die 4 Millionen Euro, die jetzt pro Jahr zusätzlich als Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden sollen, vergleichsweise klein sind. Deswegen müssen und dürfen wir das Thema Eigenheimzulage nicht aus den Augen verlieren und müssen es in unsere Planungen einbeziehen.
Die PDS wendet sich in Bezug auf das Landeswohnungsbauvermögen auch weiterhin dagegen, dass die desolate Haushaltslage in Brandenburg durch Buchungstricks ein klein wenig schöngefärbt werden soll. Jeder Euro, der aus dem Landeshaushalt in das bei der ILB geparkte Wohnungsbauvermögen fließt, verschiebt die Frist bis zur Einstellung der Zahlung dieser jährlichen enormen Finanzmittel auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Ursprünglich sollten diese Zahlungen schon einmal 2008 nicht mehr notwendig sein. Später verschob sich dieser Termin auf 2013 und mit den weiteren Reduzierungen im Nachtragshaushalt 2003 von immerhin 24,2 Millionen Euro auf das Jahr 2016. Heutige Planungen gehen für die letzten Zahlungsverpflichtungen des Landes an das Wohnungsbauvermögen von den Jahren 2018 bis 2019 aus. Angesichts der Größenordnung dieser Zahlungsverpflichtungen geht es regelrecht ans Eingemachte. So sind noch viele Jahre Summen von über 300 Millionen jährlich dafür notwendig. Das Pikante daran: Das Land verschleiert durch immer weitere Reduzierung der Zahlung an die ILB nur die wirkliche Finanzlage. Sie benutzen das Landeswohnungsbauvermögen als „Steinbruch“, um selbst nicht noch höhere Nettoneuverschuldungen veranlassen zu müssen. Dies muss dann aber logischerweise stellvertretend im Wirtschaftsplan des Landeswohnungsbauvermögens geschehen.
Und so ist es auch. So stiegen dort die Zinsausgaben von 60 Millionen Euro 2002 auf 90 Millionen Euro 2003. Gleichzeitig werden die Tilgungsausgaben für die Schulden von 105 Millionen Euro 2002 und 53 Millionen Euro 2003 auf nur noch 51 Millionen Euro 2004 zurückgefahren. Die Tilgungen sinken, die Zinsausgaben steigen immer weiter - eine unheilvolle Entwicklung. Die neue Schuldenaufnahme des Wohnungsbauvermögens am Kreditmarkt steigt von 180 Millionen Euro 2002 über 259 Millionen Euro 2003 auf 263 Millionen Euro im Jahre 2004.
Fazit: Genau die Summen, die das Land angeblich einspart, müssen auf der anderen Seite zusätzlich als Neuschulden aufgenommen werden. Leider ist auch unser Antrag, wenigstens die ohnehin schon mehrfach reduzierten Abführungen an das Landeswohnungsbauvermögen in der jetzigen Höhe beizubehalten, im zuständigen Ausschuss abgelehnt worden.
Dieser vorher beschriebenen Verschleierungstaktik werden wir jedenfalls nicht zustimmen. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, über die wirkliche, durch massenhafte politische Fehlentscheidungen auf Bundes- und Landesebene verursachte finanzielle Notlage wenigstens wahrheitsgemäß informiert zu werden. - Vielen Dank.
Die 375 Millionen Euro sind eher tief gestapelt. Wir wissen natürlich, welche Bedingungen beim Bund herrschen - deswegen diese niedrige Zahl. Wie hoch jedoch würden Sie die tatsächliche Zahl einschätzen, die zukünftig benötigt wird, um das Problem der Altschulden einer endgültigen Lösung zuzuführen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Landtag liegen heute eine Reihe von Beschlussempfehlungen vor, die uns die Bestätigung von Jahresrechnungen und die damit verbundene Entlastung nach Artikel 114 der Landeshaushaltsordnung vorschlagen.
Mit der Entlastung der Präsidenten des Landtages, des Landesverfassungsgerichtes und des Landesrechnungshofes hat meine Fraktion keine Probleme. Bezüglich der Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsrechnung 2001 hat sie schon ein sehr ungutes Gefühl. Wir unterstellen dabei nicht rechnerische Unzulänglichkeiten, die bei einer Jahresrechnung selbstverständlich keine unwesentliche Rolle spielen, sondern haben unsere Probleme mit globalen Minderausgaben, sich häufenden Haushaltssperren, Erhöhungen der geplanten Nettokreditaufnahme im laufenden Haushaltsjahr oder mit Haushaltsdefiziten in der Jahresabrechnung. Dieses Gefühl hatte wohl auch der Ausschuss, indem er der Landesregierung ins Stammbuch schrieb:
„Der Ausschuss für Haushaltskontrolle mahnt die strikte Einhaltung des geltenden Haushaltsrechts im Haushaltsvollzug und beim Aufstellungsverfahren des Landeshaushalts an. Des Weiteren fordert er die Landesregierung auf, dem Konsolidierungsbedarf für den Gesamthaushalt und die Haushalte der Folgejahre unter Berücksichtigung der Mahnungen durch den Landesrechnungshof verstärkt Rechnung zu tragen.“
Für meine Fraktion ist das schon ein Grund, der Landesregierung auch bei exakter rechnerischer Darstellung des Jahresabschlusses die Entlastung zu versagen. Weil wir aus den vorgenannten Gründen dem Punkt 2 der Beschlussempfehlung laut Drucksache 3/6549 - Neudruck - nicht zustimmen wollen, dem Punkt 1 aber, an dessen Untersetzung wir aktiv mitgearbeitet haben, zustimmen, hat meine Fraktion getrennte Abstimmung zu diesem Punkt beantragt.
In meinen weiteren Ausführungen möchte ich auf ausgewählte Sachverhalte ab Punkt 10 der Vorlage eingehen.
Zunächst zu Punkt 10 - Haushaltslage: Mit den Formulierungen
„Die Gesamteinnahmen des Landes blieben im Haushaltsjahr 2002 aufgrund von sinkenden Steuereinnahmen um 195,3 Millionen Euro unter dem Ansatz... Die Mindereinnahmen führten zu einer erhöhten Nettokreditaufnahme. Darüber hinaus sind die Mittel zur Deckung des kassenmäßigen Fehlbetrages in Höhe von 325,7 Milli
onen Euro des Haushalts 2002 zusätzlich zu erwirtschaften. Die bisherigen Einnahmeerwartungen bis zum Jahre 2005 sind um 10 % nach unten zu korrigieren“
wird die Krisensituation deutlich beschrieben.
Dazu einige Anmerkungen: Die sinkenden Steuereinnahmen sind eine Tatsache und bleiben es, solange sich die Landesregierung beim Bund nicht für eine gerechtere Steuerpolitik für die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Länder einsetzt. Wir behaupten nicht, dass wir ohne Kürzungen auskommen können, aber wir nehmen für uns in Anspruch, ohne die sozialen Grausamkeiten auszukommen, die immer mehr zum Markenzeichen der Konsolidierungspolitik der Brandenburger großen Koalition werden.
Die weitere Reduzierung der Einnahmeerwartungen bis 2005 macht also ein Umsteuern dringend erforderlich. Ein Schuldenstand in Höhe von 15,2 Milliarden Euro per 31.12.2002, schon ohne Beachtung des Landeswohnungsbauvermögens, eine Zinssteuerquote von 17,8 % und die Verdoppelung der Nettokreditfinanzierungsquote auf 13,2 % lässt auch PDS-Abgeordnete nachts nicht ruhig schlafen.
Auch wir sehen keine Alternative zu einer kontinuierlichen Reduzierung der Nettokreditaufnahme. Aber wir wollen sie nicht als Rechenaufgabe, nicht um jeden Preis und nicht durch hemmungslosen Sozialabbau. Unsere Gegenvorschläge werden wir in den Haushaltsberatungen machen. Allerdings ist uns klar, dass der bankrotte Brandenburger Haushalt nur durch tief greifende Veränderungen im bundesdeutschen Steuer- und Vermögensrecht zu retten ist. Hier ist starker Druck der Landesregierung auf die Bundespolitik gefragt. Es geht um eine völlig andere Verteilung des gesamtgesellschaftlich produzierten Eigentums in Deutschland und darüber hinaus in Europa. Nur so ist eine wirklich nachhaltige Beseitigung des Finanzdilemmas auf allen Ebenen möglich.
Zurück zur Landespolitik: Allergrößte Schwierigkeiten haben wir mit der Formulierung, die das haushaltspolitische Verhältnis des Landes zu seinen Kommunen betrifft. In der Aufforderung, „die freiwilligen Zuweisungen des Landes - vorrangig im konsumtiven Bereich - außerhalb der Verbundmasse, die nicht gesetzlich oder vertraglich gebunden sind, dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen“, sieht meine Fraktion die Gefahr, durch weitere Kürzungen die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger endgültig infrage zu stellen.
Dem Appell, die wichtigsten Aufgaben zu definieren, Kernkompetenzen zu benennen und ein schlüssiges Konzept zur Ausgabenkürzung zu erarbeiten, werden wir folgen. Allerdings werden wir dabei mit Sicherheit von anderen Ansätzen ausgehen und andere Schwerpunkte setzen als die, die derzeit von der Landesregierung gesetzt werden und in die Krise geführt haben.
Bezüglich des Personalhaushalts unterstützt die PDS-Fraktion die Forderung, die aufgabenkritischen Ansätze der Personalbedarfsplanung kombiniert mit einer budgetmäßigen Deckelung der Personalausgaben konsequent durchzusetzen und durch ein effektives Controlling zu begleiten.
Bei der Erarbeitung der Beschlussvorlage waren die PDS-Ausschussmitglieder für folgende Berichtsteile als Berichterstatter verantwortlich: Punkt 16 - Bauvorhaben der öffentlichen Was
serversorgung -, Punkt 18 - Förderung der Landesverkehrswacht -, Punkt 23 - Untersuchung der Festsetzung von Eigenheimzulagen - und Punkt 25 - Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik.
Lassen Sie mich dazu Folgendes hervorheben:
Bei der Kontrolle von Bauvorhaben der öffentlichen Wasserversorgung hatte der Landesrechnungshof festgestellt, dass durch unzureichende Koordinierung der Förderung aus Programmen unterschiedlicher Ministerien eine Leistung doppelt abgerechnet wurde. Auf dieser Grundlage entspann sich ein fachlicher Streit mit dem Landesrechnungshof um unterschiedliche Rechtsauffassungen, der erst kürzlich beigelegt wurde. Jetzt müssen Fördermittel in einer Höhe von 80 000 Euro zurückgezahlt werden und die beiden Ministerien sind aufgefordert, Einvernehmen über die künftige Verfahrensweise bei gemeinsamer Förderung herzustellen.
Insgesamt wurden durch den Fördermittelgeber bereits unmittelbar nach der Kontrolle erste Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahrens gezogen und weitere eingeleitet; für die künftige Kontrollpflicht sind konkrete Vereinbarungen getroffen worden. Ich denke, alles in allem ist das ein Beispiel für positive Ergebnisse solcher Prüfungen.
Auch die Kontrolle des Einsatzes der Fördermittel des Landes durch die Landesverkehrswacht hatte Probleme in der Haushaltsführung der vergangenen Jahre aufgedeckt, die nun - danach - beseitigt wurden.
Die Kontrolle der Bearbeitung von Anträgen zur Festsetzung der Eigenheimzulage durch die Steuerverwaltung führte zu der Forderung des Landesrechnungshofes, die Organisation ihrer Bearbeitung zu optimieren. Dies wurde vom Ausschuss unterstützt, der aber auch den Einwänden aus der Steuerabteilung des Finanzministeriums folgte, aufwendige Organisationsmaßnahmen erst dann in Angriff zu nehmen, wenn die Auswirkungen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Abschaffung oder Modifizierung der Eigenheimzulage konkreter überblickt werden können.
Der Empfehlung der Rechnungshöfe, Mindestanforderungen zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik überall in der Landesverwaltung durchzusetzen, verleiht der Ausschuss Nachdruck, wenn aus dieser Beschlussempfehlung heute ein Beschluss wird. Damit bekommt die Koordinierungsstelle, die bereits für diese Aufgabe eingerichtet wurde, eine verbindlichere Grundlage, es können Fehlentscheidungen vermieden und es kann am Ende Geld, das dringend benötigt wird, gespart werden.
Ich habe versucht, an einigen Beispielen den Wert der Kontrolltätigkeit des Landesrechnungshofes zu würdigen und einige Erfolge der Arbeit im Ausschuss darzustellen. Insofern wird es Sie nicht wundern, dass ich meiner Fraktion die Bestätigung der hier festgestellten Sachverhalte und Beschlüsse des Punktes 1 der Beschlussempfehlung 3/6549 vorgeschlagen habe. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Peinlich, peinlich, nun haben wir den Salat: Schon wenige Tage nach In-KraftTreten der novellierten Brandenburgischen Bauordnung ist Reparaturbedarf sichtbar geworden.
Nun kann das bei einem so komplexen Gesetz wie diesem schon einmal passieren. Nur war dies bei der langen Entstehungsgeschichte eigentlich absehbar. Obwohl ursprünglich genug Zeit zur Verfügung stand, ist dieses Gesetzeswerk in letzter Minute mit der berühmten heißen Nadel gestrickt worden. Der Grund dafür waren monatelange, kaum überbrückbare Differenzen in der Koalition bei vielen Passagen der Novelle. Deshalb konnte das Gesetz auch nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, zum 1. Juli 2003 in Kraft treten. Dann, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, sollte im Schweinsgalopp eine Lösung her. In nur einer einzigen inhaltlichen Beratung des federführenden Ausschusses wurden in exakt 75 Minuten 59 Änderungsanträge durchgestimmt. Ironisch gesprochen: Ohne die lästigen Meinungsäußerungen der PDS wären diese Anträge auch im Halbminutentakt abgesegnet worden.
- Nein, nicht ganz, aber in jeweils einer halben Minute hätten Sie es geschafft.
Ich habe in meinen Reden schon im Rahmen der Verabschiedung der Bauordnung die nach monatelangem Stillstand plötz
lich entstandene Hektik vehement kritisiert. Ich habe auch auf die Folgen übereilter neuer Änderungen ohne erneute Diskussion mit den betroffenen Verbänden, Institutionen und Kommunen hingewiesen. Leider erfolglos. Wäre uns die Koalition wenigstens zum Teil gefolgt, hätten wir uns die heutigen Peinlichkeiten ersparen können.
Die heute zur Entscheidung anstehenden Änderungen basieren nämlich auf Anträgen der Regierungskoalition, die im Juni im Rahmen der Ausschussbefassung sehr kurzfristig gestellt wurden - zum Teil erst eine Stunde vor Beginn der Sitzung. So wenig Zeit, wie für die Einbringung der Anträge aufgewendet wurde, stand auch für die inhaltliche Diskussion zur Verfügung. Das Ergebnis sehen wir heute.
So viel zur Einführung.
Nun zu den inhaltlichen Änderungen der heute hier vorliegenden Gesetzentwürfe.
Natürlich werden wir den Gesetzentwurf des Ausschusses inhaltlich mittragen; die darin enthaltenen Änderungen sind sinnvoll und notwendig. Nur - wie bereits zuvor gesagt -, bei größerer Sorgfalt wären sie nicht notwendig gewesen.
Der redaktionelle Fehler ist ja noch zu entschuldigen. Auch der Fehler in § 65 wäre sofort bemerkt worden, hätte die brandenburgische Notarkammer, die wie alle anderen Beteiligten nur die letzte Fassung des Gesetzentwurfs vom April 2003 kannte, die Änderungsanträge im Vorfeld der endgültigen Entscheidung noch einmal gesehen.
Noch gravierender ist die Veränderung in § 83, die auch erst in den letzten hektischen Tagen hineinformuliert wurde. Auch hier gilt: Hätte der brandenburgische Städte- und Gemeindebund davon rechtzeitig erfahren, hätte er bestimmt zugunsten seiner Kommunen interveniert. Ursprünglich konnten die Kommunen, die noch in den Monaten Mai, Juni oder Juli dieses Jahres Bebauungspläne per Satzungsbeschluss verabschiedet und dabei die alte Bauordnung beachtet hatten, nämlich davon ausgehen, dass sie damit richtig gehandelt haben. Eine Aktualisierung hin auf das neue Baurecht zwischen Satzungsbeschluss und Rechtswirksamkeit war nach der allgemein zugänglichen Entwurfsfassung vom April 2003 nicht explizit vorgesehen. Im Vertrauen darauf handelten die Kommunen entsprechend.
Jetzt ist aber in § 82 Abs. 3 neu geregelt, dass für die Frage, welches Baurecht wann anzuwenden ist, der Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit maßgeblich ist. Nun stehen die Kommunen nach dem ausführlichen Studieren der veröffentlichten Fassung der Gesetzesnovelle überraschend vor einer neuen Situation oder sie haben, wie bisherige Informationen besagen, noch nicht einmal gemerkt, welcher Pferdefuß sich im Gesetzestext verbirgt, zumal die Landesregierung nirgends auf diese nicht unwesentliche Veränderung hingewiesen hat. Darüber gab es ja eine Menge Veröffentlichungen in den Medien und andere Publikationen dazu.
Das heißt, Bebauungspläne, die noch nicht die neue Definition des Vollgeschosses enthalten und bei denen bisher nur ein Sat
zungsbeschluss erfolgte, müssen wegen fehlender Rechtswirksamkeit noch einmal überarbeitet und neu beschlossen werden.
So hat die Kommune Kleinmachnow in der vergangenen Woche eine Sondersitzung einberufen müssen, um der neuen Situation gerecht zu werden und die Erlangung der Rechtswirksamkeit von in Arbeit befindlichen Bebauungsplänen nicht zu behindern. Wie viele weitere Kommunen dadurch völlig unnötig mit zusätzlichen Kosten und hohem Zeitaufwand belastet werden, lässt sich momentan nicht konkret ermitteln.
Ich kann mich da gut an das erinnern, was Herr Schippel vor kurzem, nämlich vor einer Stunde, hier im Parlament gesagt hat, als wir die Diskussion zum Zweiten Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben geführt haben. Er sagte: Jeder Verwaltungsakt, der entbehrlich ist, ist zu begrüßen. Da kann ich nur sagen: Bravo, handeln Sie so!
Wir halten den zusätzlichen Aufwand jedenfalls nicht für sinnvoll, zumal viele Kommunen jetzt unverschuldet die Leidtragenden der hektischen Verabschiedung des Gesetzes im Juni geworden sind. Der Verursacher, das Landesparlament, sollte hier Einsicht zeigen und den betroffenen Kommunen entgegenkommen.
Diesem Ziel dient unser Gesetzentwurf, wobei wir auch damit leben können, die drei in den beiden Gesetzentwürfen formulierten Anliegen in einem Gesetz zusammenzufassen. - Vielen Dank.
Ist es nicht so, dass wir die 59 Änderungsanträge, durch die der Gesetzentwurf völlig verändert worden ist, erst einen Tag vor der entscheidenden Sitzung bekommen haben, weshalb man uns also nicht vorwerfen kann, wir hätten das verschlafen? Das war ja eine völlige Veränderung der Bauordnung.
Für die Kritik vonseiten der Kollegin der DVU-Fraktion gilt das Gleiche: Ich kann mich nicht an einer Sache beteiligen, die mir nicht vorliegt.
Zu § 83 möchte ich Sie fragen, wie es sein kann, dass in all den Jahren davor mit der alten Fassung des § 83 alles in Ordnung war. Darin stand die Rechtswirksamkeit ja nicht. Warum muss es jetzt plötzlich drinstehen? Es hat all die Jahre vorher nicht dringestanden. Jetzt tut man so, als ob das notwendig wäre. Vorher stand es nicht drin und damit galt der Satzungsbeschluss. Es war doch vorher keine Situation, die völlig ins Leere ging.
Wie der Kollege Neumann schon sagte, hat sich die Situation geändert.
Die ursprüngliche Frage war wie folgt formuliert:
Die Landesregierung beabsichtigt nach Pressemitteilungen, die finanziellen Zuwendungen für den dringend notwendigen Stadtumbau im Haushalt 2004 deutlich zu kürzen. Dies würde auch einen Verzicht auf bereitstehende Bundesmittel bedeuten, da das Land Brandenburg seinen geforderten Mitfinanzierungsanteil dann nicht mehr vollständig zur Verfügung stellen könnte.
Nun habe auch ich den heutigen Pressemeldungen entnommen, dass sich die Situation geändert hat. Deshalb frage ich die Landesregierung: Sind die beabsichtigten Kürzungen in voller Höhe zurückgenommen worden und gilt das auch für die Folgejahre?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 3. Lesung möchte ich mich auf drei Änderungsanträge der PDS konzentrieren, die wir aus Zeitgründen in der 2. Lesung nicht mehr vortragen konnten und die Regelungen der Novelle berühren, die aus unserer Sicht besonders kritikwürdig sind. Es handelt sich um behinderten- und kinderunfreundliche Regelungen und die Weigerung, eine mieterfreundliche Regelung in die Novelle aufzunehmen.
Da die Änderungsanträge gestern nach der 2. Lesung zwar im Ausschuss noch einmal beraten wurden, aber nach der 2. Lesung schon abgestimmt worden waren, können wir sie heute nicht mehr einbringen. Wir haben deswegen einen neuen Änderungsantrag vorgesehen, der Ihnen in Drucksache 3/6048 vorliegt und zu dem ich mich noch äußern werde.
Zum Ersten: Statt wie versprochen die Belange von Menschen mit Behinderungen besser zu berücksichtigen, sind neue Verschlechterungen hinzugekommen. So sah der Entwurf der Novelle vor, dass in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen wenigstens die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein sollten. Dies sollte ebenso für Gebäude mit Fahrstühlen und mit mehr als zwei Wohnungen gelten. Das ist übrigens ein Vorschlag, der nicht von uns, sondern von der Landesregierung kam. In beiden Normen ist die Zahl der Wohnungen durch Änderungsanträge völlig unverständlicherweise auf vier höher gesetzt worden. Das ist ein Rückschlag für die mehr als 10 % der Menschen mit Behinderungen in unserem Land.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass bei der Errichtung von Werbeanlagen zukünftig die Belange behinderter Menschen angemessen zu berücksichtigen sind. Nun frage ich: Was ist angemessen? Der Forderung der PDS, Warenautomaten so zu gestalten und anzubringen, dass sie barrierefrei und ohne fremde Hilfe für Menschen mit Behinderungen benutzbar sind, wurde nicht entsprochen.
10 % und 50 %? Nein, das stimmt ja nicht.
Ein Antrag, Fahrstühle so auszustatten, dass die Tastatur von Blinden ertastet werden kann und eine elektronische Etagenansage erfolgt, wurde genauso abgelehnt. Das wäre eine Vorschrift, die mit einem sehr geringen finanziellen Mehraufwand verbunden wäre. Die zusätzlichen Kosten beim Einbau von Fahrstühlen bewegten sich in einer Größenordnung von unter 0,1 % oder sogar 0,01 %, zumal ein elektronisch programmierbarer Sprachchip heute nur noch wenige Euro kostet.
Bei der Diskussion zum Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen wurde übrigens immer wieder vonseiten der Koalition darauf hingewiesen, dass die baurechtlichen Regelungen zur Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderungen in diesem Landesgleichstellungsgesetz
nichts zu suchen hätten. Es bestehe dort kein Regelungsbedarf, weil die Forderungen der Behindertenvertreter in der Novelle zur Bauordnung Berücksichtigung finden würden. Dazu kann ich Ihnen einmal etwas aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen vom 26.02.2003 vorlesen:
„Die Abgeordnete Frau Konzack (SPD) erklärt, den Ausschussmitgliedern aus ihrer Fraktion sei es ganz wichtig, im Bericht der Beschlussempfehlung zu der Drucksache zum Gleichstellungsgesetz darauf hinzuweisen, dass begrüßt wird, dass im Gesetzentwurf der Landesregierung zum Entwurf einer Brandenburgischen Bauordnung die Verpflichtung enthalten ist, in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnung eines Geschosses barrierefrei zu gestalten. Es werde allgemein als positiv empfunden, dass eine solche Regelung Eingang in die Bauordnung finden werde. Das wäre ein Hinweis darauf, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen auf eine solche Regelung sehr großen Wert legt, und der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen hätte damit bereits allen Diskussionen, die darauf zielen, diese Regelung aus der Bauordnung herauszunehmen, entgegengewirkt.“
So weit aus dem Ausschussprotokoll, Frau Konzack von der SPD-Fraktion.
„Die Vorsitzende Abgeordnete Frau Birkholz (PDS) macht darauf aufmerksam, dass sich die Drucksache 3/5160, also die Bauordnung, noch im parlamentarischen Verfahren befindet und darauf geachtet werden müsse, dass diese Regelung erhalten bleibt.“
So weit aus der Ausschusssitzung.
Aber natürlich.
Das ist mir natürlich bekannt und Ihre Schwierigkeiten an dieser Stelle sind mir auch bekannt. Nichtsdestotrotz ist es ein fauler Kompromiss.
Das ist also für meine Begriffe ein deutlicher Rückschritt. Es gab ja sozusagen ein Kompensationsgeschäft. Jetzt sind die Normen und Standards aus dem bisherigen § 56 Abs. 4 weggefallen. Dies wäre entbehrlich gewesen, wenn man jeweils bei zwei Wohnungen geblieben wäre. Das ist aber nicht der Fall.
Darauf zielt unser neuer Antrag, der heute vorliegt. Wenn das jetzt auf vier Wohnungen hoch gesetzt werden soll, dann wollen wir, dass in § 56 der Standard in der alten Form - der neue § 45 - erhalten bleibt.
Ich will noch anmerken, dass von diesen Fragen ganz allgemein die immer stärker werdende Gruppe der älteren Menschen in diesem Lande betroffen ist. Ich weiß nicht, wer den aktuellen Artikel dazu in der „Wirtschaftswoche“ gelesen hat. Unsere Gesellschaft muss sich auf immer mehr ältere und oft auch mobilitätsbehinderte Menschen einstellen, ohne dass sie im herkömmlichen Sinne als Menschen mit Behinderungen gelten.
Barrierefreiheit in allen Formen wird deshalb immer mehr eine politische Alltagsforderung werden. Ich bin dafür, dass wir dieser Entwicklung nicht kleingeistig hinterherhumpeln, sondern fortschrittlich vorausgehen.
Aber natürlich.
Hier sehe ich keinen Widerspruch, zumal die Regelung, die ich hier erwähnt habe, von Ihrer Seite kam. Das war Ihre Regelung, die Sie verschlechtert haben.
Das Zweite, was ich noch ansprechen möchte, ist die kinderunfreundliche Regelung in § 7. Dort war bisher geregelt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die durch die Gemeinde in einer örtlichen Bauvorschrift nach § 81 festgesetzten Kinderspielplätze hergestellt werden müssen. Zukünftig müssen diese erst bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen errichtet werden. Das ist ein klares Zugeständnis an das maximale Gewinnstreben von Investoren und zugleich ein weiteres Armutszeugnis für dieses reiche, aber auch kinderfeindliche Land.
Ich komme zum Schluss. - Ich finde das auch peinlich für ein Land, das unter den Folgen der demographischen Entwicklung schwer zu leiden hat.
Wir haben es oft diskutiert.
- Es werden doch nicht mehr Kinder geboren, wenn die Kinderfeindlichkeit in diesem Lande fortbesteht. - Vielen Dank.
Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass Herr Minister Meyer vorhin gerade erklärt hat, dass das, was Sie hier kritisieren, nach wie vor in den DIN-Vorschriften enthalten ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte am Anfang meines Beitrages stehen: Die obligatorischen Lobreden für eine mit vielen Erwartungen gestartete Verordnungsnovelle haben wir, jedenfalls zum Teil, hinter uns. - Nun fängt ja doch die PDS an, deshalb muss ich anders beginnen.
Nun wird es Zeit, Anspruch und Wirklichkeit einem kritischen Vergleich zu unterziehen. Um es gleich vorweg zu sagen: Das Versprechen der Regierenden in diesem Land, eine bürgerfreundliche, unbürokratische und effektive Bauordnung zu schaffen, ist mit der jetzt beschlossenen Novelle weit verfehlt worden. Dies zeigt sich vor allem in der ablehnenden Reaktion der meisten Interessenverbände, die fast durchweg an den verschiedensten „Neuerungen“ und wegen der Nichtberücksichtigung ihrer eigenen Anregungen Kritik üben. Die Redezeit reicht hier nicht annähernd aus, um die mehrere Ordner umfassenden Zuschriften, Kritiken und fachlichen Hinweise aufzuzählen.
Trotzdem meinte die Regierungskoalition, diese Thematik nicht breit diskutieren zu müssen. In nur einer einzigen inhaltlichen Beratung des federführenden Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu dieser hochkomplizierten Materie wurden in exakt 75 Minuten 59 Änderungsanträge „durchgestimmt“. Sie wurden übrigens nur einen Tag vorher
den Ausschussmitgliedern übergeben. Ohne die „lästigen“ Meinungsäußerungen der PDS wären die Änderungsanträge auch im Halbminutentakt in weniger als 30 Minuten abgesegnet worden.
Es ist schon vermessen, dieses Reförmchen als großen Schritt nach vorn und als ein Zeichen für innovatives Handeln zu werten. Diese Minireform mit einem Mix aus kleinen und großen Verschlechterungen und Verbesserungen wird mit Sicherheit nicht für neue Arbeitsplätze und schon gar nicht für „blühende Landschaften“ in Brandenburg sorgen.
Außerdem ist ein weiterer Aspekt völlig unberücksichtigt geblieben. Erst gestern habe ich über die Medien vernommen, wie herausragende Politiker unseres Landes sich erneut über ihre Wunschträume von einer Fusion Berlin-Brandenburg ausgelassen haben. Wie immer: Alles leere Worte, ohne Taten! Die Novellierung hätte nämlich die Möglichkeit eröffnet, der immer wieder herbeigeredeten Fusion von Berlin und Brandenburg wenigstens einen kleinen Impuls in Richtung einheitlicher Standards und Vorschriften zu geben.
- Ja, natürlich kennen wir sie. Sie ist auch nicht unkritisch zu bewerten - völlig klar. Aber es geht darum: Wenn sich beide zusammengesetzt hätten, dann hätte vielleicht etwas daraus werden können. Diese Chance ist vertan worden.
Nun müssen sich Bau- und Wohnungswirtschaft, Architekten und Ingenieure, Verbände und Organisationen in einer gemeinsamen Region erneut mit zwei parallelen und teilweise widersprüchlichen Normen auseinander setzen. So werden gedankenlos reale Chancen vertan.
So viel zur politischen Einschätzung der Novelle. Nun zu den inhaltlichen Details. Ich fange mit den wenigen positiven Neuerungen an. Zukünftig sind Kleinkläranlagen bis zu einem Abwasseranfall von nicht mehr als täglich 8 m3, wie auch von der PDS in einem Änderungsantrag gefordert, genehmigungsfrei gestellt worden. Auch der Versuch, den Einbau von Holztreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern zu untersagen, wurde vernünftigerweise unterbunden. Werbeanlagen dürfen zukünftig mit weniger Restriktionen aufgestellt werden. Dass die Berechtigung zur Bauausführung nicht schon nach 12 Monaten, sondern erst nach vier Jahren erlischt, ist ebenfalls als Verbesserung zu bewerten. Dies trifft auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten zu. Ursprünglich sollte hierbei eine Mitteilungspflicht vorgeschrieben werden. Sie entfällt jetzt.
Schwerer wiegen allerdings die kritisch zu bewertenden Neuerungen. Dazu zählt unter anderem die Übertragung der Verantwortung für den Bedarf an notwendigen Stellplätzen vom Land auf die Kommunen. Sie wird vom Städte- und Gemeindebund strikt abgelehnt. So sollen die Kommunen ihren individuellen Bedarf an Stellplätzen nach Maßgabe der Novelle durch eine eigene Stellplatzverordnung festlegen. Sie können auch
„die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge untersagen oder einschränken, wenn verkehrliche, wirtschaftspolitische oder städtebauliche Gründe dies rechtfertigen und Stellplätze für die allgemeine Benutzung in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.“
Was hier unter „wirtschaftspolitischen“ Gründen verstanden werden soll, war der Regierungskoalition nicht zu entlocken. Wahrscheinlich sind wirtschaftliche Gründe gemeint und nicht wirtschaftspolitische.
Damit werden die Normen und Vorschriften nicht, wie behauptet, gesenkt, sondern noch uneinheitlicher und aufwendiger. Die erforderlichen Kosten und der notwendige Verwaltungsaufwand für Erarbeitung, Beschluss und Veröffentlichung der entsprechenden Verordnungen wird auf die ohnehin finanziell arg gebeutelten Kommunen abgewälzt. Außerdem bergen kommunal erarbeitete Stellplatzverordnungen ein wesentlich größeres Streitpotenzial in sich.
Nach allen kommunalpolitischen Erfahrungen sind Landesverordnungen leichter umzusetzen und werden von der Bevölkerung eher akzeptiert. Der Städte- und Gemeindebund hat in der Anhörung zur Bauordnung schon einmal vorsorglich den Boykott dieser Regelung angekündigt.
Zukünftig entfällt auch die Rohbauabnahme. Dies kann im Einzelfall berechtigt sein, wird aber allgemein dem Pfusch am Bau, der heute schon große wirtschaftliche Schäden hervorruft, weiteren Vorschub leisten. Die dadurch verursachten zusätzlichen Baukosten sowie ein erhöhter Kontrollaufwand der Baubehörden für die nachträgliche Beseitigung von bauordnungsrechtlichen Verstößen werden nach Meinung vieler Experten den angeblichen Vorteil für Bauherren und Verwaltung ins Gegenteil verkehren.
Lüftungsanlagen mussten bisher vor der ersten Inbetriebnahme durch den Bezirksschornsteinfeger auf ihre Funktions- und Brandsicherheit hin überprüft werden. Dabei stellten diese nach eigenen Aussagen oftmals gravierende Mängel fest. Der Wegfall dieser Vorschrift wird unsachgemäß errichtete Anlagen zur Folge haben, deren Fehlfunktion erst spät oder überhaupt nicht bekannt wird. Dies kann den Brandschutz in Gebäuden mit Lüftungsanlagen nachhaltig gefährden.
Der Planer eines Gebäudes oder Objektes wird zukünftig im Verordnungstext nicht mehr als Entwurfsplaner, sondern als Objektplaner und der Bauleiter als Bauüberwacher bezeichnet. Soweit völlig belanglos, aber die Kompetenzen werden auch neu verteilt. So bestimmt zukünftig der Objektplaner, ob er selbst oder ein von ihm heranzuziehender Bauüberwacher die Kontrolle der Bauausführung übernimmt. Das heißt, nicht derjenige, der die Musik bestellt, also der Bauherr, bestimmt, wer die Bauüberwachung übernimmt, sondern das Planungsbüro. Bei großen Baufirmen bedeutet dies, dass Planung, Bauausführung und Kontrolle in einer Hand liegen. Dies kann durchaus ein Kostenvorteil sein, kann aber auch eine wirksame Kontrolle unterbinden und damit den immer zahlreicher werdenden Baumängeln Vorschub leisten.
Deshalb muss die Wahl der Bauüberwachung, wie von der PDS in einem weiteren Änderungsantrag vorgeschlagen, beim Bauherrn liegen. Dies würde Unabhängigkeit garantieren und den vielen kleinen Planungsbüros in Brandenburg, die ohnehin als Ein-Mann-Unternehmen nicht auch noch die Bauüberwachung übernehmen können, entgegenkommen.
Vielen kleinen mittelständischen Bauunternehmen, die bisher kompetent die Bauleitung und Bauausführung getätigt haben und für die Planung einen Architekten beauftragt hatten, konn
te ich die Frage, wie sie zukünftig unter diesen Bedingungen arbeiten sollen, nicht beantworten.
Meine vorgenannten Ausführungen belegen, dass noch dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund hat unsere Fraktion sich auf neun Änderungsanträge konzentriert, die Ihnen heute vorliegen. Es wären viel mehr notwendig gewesen. Sie beziehen sich unter anderem auf Kinderspielplätze, die Frage von Kaltwasserzählern, die Anzahl der einzureichenden Bauunterlagen und vor allem auch auf die verschiedensten Aspekte des barrierefreien Bauens.
Ähnliche Anträge hatten wir auch schon im Ausschuss eingereicht.
Auf mehrere besonders gravierende Verschlechterungen werde ich aus Zeitgründen erst in der 3. Lesung, die ich im Namen meiner Fraktion schon einmal vorsorglich ankündige, eingehen können. Diese betreffen eine kinderfeindliche Regelung in § 7 und Details, die sich mit der besseren Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen beschäftigen. So weit meine Ausführungen. Wir sehen uns dann zu diesen Punkten wieder. - Vielen Dank.
Nun haben Sie mich doch so weit gereizt, an dieser Stelle, wo es um das barrierefreie Bauen geht, eine Zwischenfrage zu stellen.
Nein, wir können später darauf zurückkommen.
Sie haben - ebenso wie Herr Ziel - gesagt, dass die Regelung zur Barrierefreiheit wesentlich günstiger gestaltet worden sei. Wie kann man hier von einer positiven Entwicklung sprechen, wenn im ursprünglichen Entwurf stand, dass pro zwei Wohnungen die Wohnung eines Geschosses barrierefrei sein muss, und nunmehr - auf Druck der CDU - eine Heraufsetzung auf vier Wohnungen erfolgt ist? Ist das nicht eindeutig eine Verschlechterung?
Zunächst zu den Kaltwasserzählern. Ist Ihnen bekannt, dass in unserem Antrag eine Härtefallregelung enthalten ist, wonach in den Fällen, in denen der Einbau technisch nicht möglich oder zu aufwendig ist, darauf verzichtet werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist das Ergebnis mehrerer Gespräche mit leitenden Mitarbeitern von Wohngeldstellen, mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, mit Mietervereinen und mit Juristen, die mit dieser Materie befasst sind. Aktuell beschäftigen sich auch der Kreistag von Potsdam-Mittelmark und die Stadt Potsdam mit den Folgen des zum 1. Januar 2001 veränderten Wohngeldgesetzes.
Wo liegt nun das Problem? Die Bundesregierung hat mit der Veränderung der Wohngeldgesetzgebung Anfang 2001 auch durch entsprechende Pressemitteilungen bei potenziellen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern eine Erwartungshaltung geschaffen, die so nicht begründet war. Die Folge war eine Flut von neuen Anträgen bei den Wohngeldämtern. Die Zahl stieg allein im Kreis Potsdam-Mittelmark von 7 351 im Jahr 2000 auf 10 125 im Jahr 2001 und weiter auf 10 939 im Jahr 2002. Durch die Einführung der sechs Mietstufen auch in Ostdeutschland bisher galt hier eine stark vereinfachte Regelung - und die Berücksichtigung weiterer Kriterien ist der Bearbeitungsaufwand unverhältnismäßig angestiegen.
Ich habe mir die jetzigen Datenmasken auf den Computern angesehen und mit den alten Datenmasken des Jahres 2000 verglichen. Das Ergebnis: In vielen Untermenüs hat sich die Anzahl der Einzelabfragen mehr als verdoppelt. Der dadurch immens erhöhte Aufwand zeigt sich sehr deutlich in der Zahl der unbearbeiteten Anträge zur jeweiligen Mitte des Jahres. So ist diese Zahl, ebenfalls bezogen auf den Kreis Potsdam-Mittelmark, von 666 offenen Anträgen im Juli 1999 auf 778 im Juli 2000 auf erschreckende 1 929 im Juli 2001 und auf 1 980 im Juli 2002, also von etwa 700 vor der Novelle auf fast 2 000 nach der Novelle, gestiegen.
Die aufgezeigte Tendenz in der Wohngeldbeantragung und -auszahlung in Brandenburg wird übrigens durch die termingerechte Beantwortung meiner diesbezüglichen Kleinen Anfrage und die darin enthaltenen Fakten voll unterstützt. Ich will kurz aus dem Inhalt der Antwort sinngemäß zitieren:
Mit der Einführung des neuen Wohngeldrechts zum 1. Januar 2001 sei es zu gravierenden Erhöhungen bei der Anzahl der Wohngeldanträge gekommen. Hierbei handele es sich im Vergleich von 2001 zu 2000 um eine Steigerungsrate von 31,45 %. Bei der Zahl der Mitarbeiter habe es einen Anstieg um 10 % gegeben. Das Verhältnis von Wohngeldantragszahlen zu Wohngeldbewilligungen habe sich in den letzten drei Jahren zwischen 80 % und 86 % bewegt. Hätten im Jahr 2000 noch 86 % der Anträge zu einer Bewilligung geführt, so sei die Zahl im Jahr 2001 auf 80 % gesunken. Der Übergang zum neuen Wohngeldrecht sei von den Wohngeldstellen als rechtlich sehr schwierig eingeschätzt worden. Gesetzliche Neuregelungen wie die ebenfalls im Zuge der Rechtsangleichung erfolgte Einführung von Mietenstufen in den neuen Ländern ab 2002 hätten oftmals zu Unverständnis und Unmut unter den Antragstellern geführt. - So viel zu der Antwort.
Ich gehe einmal davon aus, dass die wenigsten von uns schon einmal einen Wohngeldantrag ausgefüllt haben. Deshalb habe ich ein paar Exemplare zur Ansicht mitgebracht: acht Seiten ursprünglicher Antrag, zwei Seiten Antrag zur Ermittlung der
Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung, zwei Seiten Angaben über die Wohnfläche. Ich glaube, der eine oder andere von uns würde, nachdem er eine Stunde lang Formulare ausgefüllt und langwierig Daten gesucht hat, das Handtuch werfen oder lieber gleich auf das Wohngeld verzichten. Allein die Liste der fünfzehn optional beizufügenden Bescheide, Nachweise und Verträge würde vielen von uns den Schweiß auf die Stirn treiben. Diese Anträge sind ein weiteres Beispiel für ausufernden Bürokratismus und Überorganisation in Deutschland, zumal wir mit dem Wohngeldsondergesetz Ost Anfang der 90er Jahre ein sehr positives Beispiel dafür hatten, wie solche Zahlungen auch relativ unkompliziert gehandhabt werden können.
Aber so durfte es nicht bleiben, und mehrere Modifizierungen haben dazu geführt, dass sich mittlerweile die bundesdeutsche Regulierungswut auch bei uns so richtig durchgesetzt hat. Wohngeldanträge brauchen deshalb heute - ich habe vorhin schon vorgelesen - nicht selten fünf bis sechs Monate bis zu ihrer Bewilligung. Das ist kein Problem für Menschen, die über genügend Erspartes verfügen, um die Wartezeit mit der vollen Mietzahlung aus der eigenen Tasche zu überbrücken. Leider reicht das Gesparte bei der Mehrzahl der Wohngeldberechtigten, die naturgemäß einer Gruppe mit geringem Einkommen angehören, nicht sehr weit. So werden sie teilweise wegen ausbleibender Wohngeldzahlungen - in einem solchen Fall unverschuldet - zu Mietschuldnern. Dies kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben, zumal damit auch die ohnehin in schwieriger Lage befindlichen ostdeutschen Wohnungsunternehmen zusätzliche Belastungen verkraften müssen.
Zum Teil kann die Lösung - auch nach Meinung der Fachleute in einer Vereinfachung der erneuten Antragstellung nach einem Jahr liegen. Denn alle Daten sind im Computer erfasst. Hat sich an der persönlichen Haushaltslage und am Mietverhältnis der Wohngeldempfängerin oder des Wohngeldempfängers nichts geändert, gibt es keinen vernünftigen Grund, die oben beschriebene Prozedur der Antragstellung immer aufs Neue zu wiederholen.
Darauf zielt unser Antrag ab. Für weitere Ideen und Anregungen zur Verringerung der Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen sind wir natürlich offen. Die Lösung des Problems berührt keine parteipolitischen Grundsätze oder ideologischen Widersprüche. Es handelt sich hier um ein rein fachliches Thema, das deshalb auch emotionslos über Parteigrenzen hinweg gelöst werden sollte. Ähnlich lautende Anträge hat die PDS übrigens auch in den anderen ostdeutschen Parlamenten initiiert.
Ich hoffe, dass wir nach meinen kurzen Erläuterungen Gelegenheit haben werden, diese Thematik im zuständigen Ausschuss ausführlich zu diskutieren. - Ich danke Ihnen.
Noch ganz kurz zu Frau Fechner und ihrer krausen Weltanschauung. Diese Anträge haben wir natürlich, wie alle anderen auch, in den Jahren 1988 und 1989 schon in Planwirtschaft ausarbeiten lassen. - Nur, damit Ihr krauses Weltbild nicht durcheinander gerät.
Herr Abgeordneter Dellmann, Sie sagten, dass alle Anzuhörenden meinten, das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 habe nichts mit dem Hochwasserschutz zu tun. Können Sie sich an die Äußerungen der Anzuhörenden vom BUND oder von der Bürgerinitiative erinnern? Sie haben meiner Meinung nach sehr wohl gesagt, dass es mit Hochwasserschutz zu tun habe. Es kann doch nicht stimmen, dass alle Anzuhörenden der Meinung waren, dass das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 nichts mit Hochwasserschutz zu tun hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Wohnungspolitik im Landtag auf der Tagesordnung steht, gibt es seit Jahren fast nur noch ein Thema: den dringend notwendigen Stadtumbau. Dieser ist die Folge der enormen Wanderungsbewegungen, vor allem von jungen Menschen, aber auch von Familien mit Kindern. Innerhalb unseres Bundeslandes stellt sich dies als Stadt-Umland-Bewegung dar, aber die Ost-WestFlucht ist sehr viel stärker. Ursache sind die gravierenden politischen Fehlentscheidungen der letzten 13 Jahre, die einen von den Regierenden nie für möglich gehaltenen Wirtschaftskollaps in Ostdeutschland mit all seinen dramatischen Folgen verursachten. Es ist nun einmal die bittere Wahrheit: Mehr als 50 % der jungen Menschen im Osten Deutschlands hat heute nur eine Wahl: entweder lang anhaltende Arbeitslosigkeit mit der vagen Aussicht auf vielleicht irgendwann einmal erfolgende Besserung am Arbeitsmarkt in Kauf nehmen oder die Koffer packen und - oft schweren Herzens - die vertraute Heimat und die Familie auf der Suche nach Arbeit verlassen. Dieser Prozess der immensen Wanderungsbewegung innerhalb Deutschlands ist zwanghaft, nicht freiwillig. Die daraus resultierenden Folgen sind kein unerwarteter Schicksalsschlag, sondern politisch verursacht und politisch zu verantworten. Dieser Aspekt wird im vorliegenden Bericht nicht deutlich genug hervorgehoben.
Ansonsten zeichnet der vom Landtag geforderte und seit November 2002 vorliegende Zwischenbericht aus meiner Sicht und nach meiner Einschätzung ein relativ realistisches Bild der aktuellen Problemlage und der daraus resultierenden Aufgabenstellung. Wie im Bericht erwähnt, stellt er allerdings nur eine Momentaufnahme in einem von hoher zeitlicher Dynamik geprägten Prozess dar. Wie schnell und wie tief greifend sich politische Rahmenbedingungen durch neue finanzielle Zwänge ändern können, sehen wir an der kontroversen Haushaltsdiskussion der letzten Wochen wie auch der in den heutigen Vormittagsstunden.
Ich kann nur hoffen, dass die Sparzwänge nicht auch noch die Stadtumbaufinanzierung erreichen - Minister Meyer hat vorhin schon vage Andeutungen gemacht -, denn die vermeintliche Einsparung wäre ein sehr kurzfristiger und auch kurzsichtiger Schritt auf dem Wege der Einsparung von Haushaltsmitteln. Schon nach kürzester Zeit würden sich die eingesparten Finanzmittel als Bumerang erweisen und als Steuermindereinnahme, erhöhte Kosten bei der Sozialhilfe, beim Arbeitslosengeld, beim Wohngeld und bei der Gesundheitsfürsorge wieder auftauchen für das Land im besten Fall ein Nullsummenspiel, für die Kommunen und die Wohnungsunternehmen das endgültige Ende ihrer Hoffnung auf einen einigermaßen glimpflichen Ausweg aus der unverschuldeten Misere.
Dabei sollten wir eine statistische Faustregel, die von vielen
Wirtschaftsinstituten in Bezug auf die Städtebauförderung immer wieder bestätigt wird, nicht aus den Augen verlieren. Danach stimuliert jede Million Euro Fördermittel im Städtebau durchschnittlich 8 Millionen Euro zusätzlich eingesetzte Investitionsmittel - eine Effektivität knapper Finanzmittel, die in anderen Wirtschaftsbereichen selten zu finden ist und im Vergleich zum Beispiel mit Lausitzring und CargoLifter - wenn diese funktioniert hätten - geradezu traumhafte wirtschaftspolitische Ergebnisse erzielt.
Also: Wer schon unverschuldet arm ist und heute auf Teufel komm raus sparen muss, sollte dies nicht noch bei den wenigen Investitionen tun, die in ihrer Wirkung eine deutlich positive Bilanz erzeugen. Ich weiß, dass Städtebauförderung und Stadtumbau - vielfach ist damit Abriss gemeint - bezüglich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen nicht hundertprozentig gleichzusetzen sind. Aber die positiven Effekte des Stadtumbaus sind immer noch eine deutliche Stütze der Wirtschaft in den betroffenen Regionen des Landes.
Weitere Hilfe ist also zwingend notwendig. Der Bericht zeigt unverschnörkelt auf, dass die unheilvolle Entwicklung noch längst nicht ihren Höhepunkt erreicht hat. Auch die anfangs so hoch gelobte Härtefallregelung nach § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes hat sich, wie von uns vorausgesagt, weitgehend als Flop erwiesen. Gerade elf Wohnungsunternehmen haben diese Hilfe bisher in Anspruch genommen oder in Anspruch nehmen können. Etwas verklausuliert, aber aus meiner Sicht trotzdem deutlich kommt im Bericht dabei die Verantwortung der Banken für dieses geringe Interesse zum Ausdruck.
Ich habe im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des AHG über das simple Vertrauen der Gesetzesmacher immer milde gelächelt, die doch nicht wirklich glauben konnten, dass Banker freiwillig auch nur auf einen Euro Dividende verzichten würden oder bereit wären, ihre Verluste weiter anwachsen zu lassen. Die Aussage im Bericht, dass sich die Kreditwirtschaft zunehmend vom ostdeutschen Wohnungsmarkt zurückzieht, umschreibt sehr vornehm diese Haltung der Banken. Die Zitrone ist ausgequetscht; mit der Schale kann man nichts anfangen. Wer glaubte, dass Banken nach moralischen Maßstäben handeln und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen bzw. soziale Kriterien in ihre Überlegungen einbeziehen würden, hat wohl diese Gesellschaft nicht richtig verstanden.
So viel zum Zwischenbericht Stadtumbau.
Nun zu Ihrem Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition. Er geht in vielen Positionen in die Richtung, die auch wir uns wünschen. Wenn ich von den altbekannten Ritualen im Umgang mit früheren wohnungspolitischen Forderungen an den Bund ausgehe, ist dieser Antrag für Ihre Verhältnisse sogar fortschrittlich zu nennen. Die Forderungen an EU und Bund sind ungewohnt deutlich. Fast vermisse ich die sonst üblichen Verbiegungen in Ihren Formulierungen, die alles offen lassen, um niemandem in Berlin oder Brüssel auf die Füße zu treten. Ich hoffe nur, dass Punkt 1 Ihres Antrages, wie anfangs schon beschrieben, nach der Haushaltsklausur nicht Makulatur ist.
Punkt 4 kann auch befürwortet werden. Er geht mir aber nicht weit genug. Noch sind die Positionen zum Eigenheimzulagegesetz auf Bundesebene nicht deutlich und endgültig abgestimmt. Hier wäre aber anzumerken, dass wir im Parlament gemeinsam und zusammen mit den anderen ostdeutschen Bundesländern darauf drängen sollten, die durch die bisher geplanten Reduzierungen dann einzusparenden Finanzmittel in Milliardenhöhe dem wohnungspolitischen Etat zu erhalten. Ich hoffe, der Minister wird dafür kämpfen. Sind die Mittel erst einmal ein Jahr ohne entsprechende Zweckbindung in den grauen Weiten des Bundeshaushaltes verschwunden, sind sie nie mehr für Städtebauförderung oder den Stadtumbau aktivierbar. Vielleicht finden wir hier eine gemeinsame Sprache. Ich empfehle meiner Fraktion die Annahme Ihres Antrages. - Vielen Dank.
Kollege Ziel, ich habe in Ihren Ausführungen eben einen Widerspruch bemerkt. Könnten Sie mich vielleicht aufklären? Sie sagten, dass Sie in Ihrem Antrag nicht mehr Geld forderten. Wie ist das zu verstehen? Unter Punkt 6 zum Beispiel fordern Sie die Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Das sind dann weniger Einnahmen beim Bund. Das ist also doch Geld, das man benötigt. Oder Sie fordern eine Entlastung von den Altschulden bei abzureißenden Wohnungen. Das alles ist mit finanziellen Forderungen verbunden. Wie ist das zu verstehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Ausführungen zu den Beschlussempfehlungen zu den Jahresrechnungen des Präsidenten des Landtages, des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts und des Präsidenten des Landesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 2000 kann ich sehr kurz fassen, indem ich die Zustimmung meiner Fraktion zu deren haushaltsrechtlicher Entlastung signalisiere. Es geht hierbei nicht um einen politischen Inhalt, sondern lediglich um die Bestätigung der rechnerischen Richtigkeit.
Zu den Unterrichtungen über die Haushaltsrechnung des Landes für das Rechnungsjahr 2000 und den Jahresbericht 2002 gibt es etwas mehr zu sagen. Mit diesen Beschlussempfehlungen entscheiden wir über die Entlastung der Landesregierung für das Rechnungsjahr 2000 und nehmen die auf der Grundlage des Jahresberichtes 2002 gegebenen Empfehlungen des Ausschusses zur Kenntnis.
Im Zusammenhang mit der Entlastung der Landesregierung musste eine Reihe von Mängeln angesprochen werden, die sich so in den Vorlagen nicht wiederfinden und die ich deshalb wenigstens thesenhaft ansprechen möchte.
Erstens: Die Erwirtschaftung der globalen Minderausgaben wurde von den Ressorts erneut zum Teil nicht ausreichend überwacht und nicht nachvollziehbar erfasst.
Zweitens: Während die Haushaltsüberschreitungen von 1997 bis 1999 schrittweise gesenkt werden konnten, sind sie von 1999 bis 2000 wieder gestiegen; bei 27 % fehlte überdies die erforderliche Einwilligung des MdF.
Drittens: Im Belegwesen ging die Fehlerquote gegenüber dem Vorjahr zwar weiter zurück, sie wies aber in einigen Ressorts zum Teil erhebliche Werte auf. Im Ministerium der Justiz waren es 24,4 %, im Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung 25,4 % und im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sogar 34,6 %. Hierbei handelt es sich nur um formale Fehler in der Rechnungslegung, aber das ist schlimm genug. 34,6 % sind zu viel.
Der Nachweis des Ressortvermögens des MSWV ist immer noch nicht in der tatsächlichen Höhe erfolgt. Die Einnahmen und Ausgaben des Spielbankenfonds waren für das Jahr 2000 nicht dargestellt.
Im Ergebnis einer Prüfung musste der Landesrechnungshof die zuständigen Stellen erneut auffordern, die haushaltsrechtlichen Bestimmungen mit größerer Sorgfalt anzuwenden. Diese Aufforderung sollten wir von hier aus mit der nötigen Bekräftigung versehen.
Ich komme damit zu den Empfehlungen an die Landesregierung auf der Grundlage des Jahresberichts 2002. Grundsätzlich kann auch in diesem Jahr gesagt werden, dass die einfache Summierung der Defizite im Fettgedruckten unmittelbar nach ihrem Erscheinen - so und so viele Millionen sind verschwendet worden -, wie es in vielen Medien zu lesen ist, kein reales Bild vermittelt. Es hat sich nach gründlicher Prüfung im Ausschuss dennoch herausgestellt, dass genug Mängel übrig bleiben, die das Parlament veranlassen sollten, die Landesregierung auf den sorgsameren Umgang auch mit kleineren Beträgen und den effektiveren Einsatz des knappen Landesgeldes mit Nachdruck hinzuweisen.
Es gibt leider auch die schweren Haushaltsbrocken, die dem Land großen finanziellen Schaden zugefügt haben. Als erstes Beispiel nenne ich den EuroSpeedway. Dort sind erhebliche Mängel im Förderverfahren aufgetreten, die Zuwendungssumme ist überschritten worden, die Baukosten sind überhöht, es sind nicht notwendig gewesene Baunebenkosten angefallen. Dies alles hat dem Land finanziellen Schaden zugefügt.
Durch Missmanagement, Einflussnahme von außen und unzureichende Überwachung der Geschäftsführung der LEG sind finanzielle Risiken zu lange unbeachtet geblieben. Sie haben sich, wie wir alle wissen, zur Katastrophe ausgewachsen.
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Privatisierung der BBF sind Fehler in der bisherigen Gesellschafterfunktion des
Landes festgestellt worden. Es musste auf Wege zur Schadensbegrenzung hingewiesen werden; die Hinweise kamen jedoch viel zu spät.
In einigen Fällen kam erschwerend hinzu, dass sich Prüfer und Geprüfte über das Ergebnis der Prüfung nicht einigen konnten und demzufolge ein langwieriges Ausräumungsverfahren erforderlich wird. Das hat zur Folge, dass eventuell berechtigte Ansprüche des Landes erst mit großem Zeitverzug geltend gemacht werden können.
Ich möchte die Aufzählung nicht fortsetzen; denn schon die wenigen Beispiele verdeutlichen, welche Reserven zu erschließen sind, wenn die Arbeit qualifizierter wird.
Zum Schluss sei auf einige Punkte hingewiesen, für die die Ausschussmitglieder meiner Fraktion verantwortlich zeichnen. Ich beschränke mich auf die Punkte „Vermögensnachweis“ und „Haushaltslage“.
Was den Vermögensnachweis betrifft, fordert der Ausschuss das MdF auf, das Bemühen um inhaltliche Richtigkeit und Aussagekraft des Nachweises zu erhöhen, um ihn zu einem echten Wertenachweis und damit einem Führungsinstrument der Prozesse zu qualifizieren. Dafür sind einige konkrete Schwerpunkte genannt und der Landesregierung abrechenbare Aufgaben gestellt worden.
Eine angemessene Finanzausstattung der brandenburgischen Kommunen zu sichern und in Verhandlungen mit dem Bund weitere Belastungen von ostdeutschen Kommunen abzuwenden war einer der Punkte, auf die wir unbedingt hinweisen wollten.
- Ja. - Was die Belastung der Kommunen angeht, wird deutlich, dass sich die Mitglieder meiner Fraktion im Ausschuss nicht durchsetzen konnten. Die von mir vorgeschlagene Formulierung, die finanzielle Situation der Kommunen spürbar zu verbessern, wurde abgeschwächt. Auch unser viel konkreter gefasster Formulierungsvorschlag - in diesem Zusammenhang erwartet er von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative, um finanzielle Mehrbelastungen, die den Kommunen durch bundespolitische Entscheidungen aufgebürdet werden, durch zweckgebundene zusätzliche Zuweisungen des Bundes an die Länder zu kompensieren - fand keine Mehrheit.
Der Ausschuss hat dennoch nach meiner Auffassung eine gute Arbeit geleistet und der Landesregierung eine Reihe von konkreten Aufgaben gestellt, deren Umsetzung er nun kontrollieren muss.
Deswegen empfehle ich meiner Fraktion die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung, obwohl sie nicht frei von Zugeständnissen ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor kurzem las ich in der „Märkischen Allgemeinen“ einen Leserbrief, den der Vorsitzende eines kommunalen Bauausschusses, der ganz in der Nähe tätig ist, geschrieben hatte. Unter der Überschrift „Zweifel an dem angekündigten großen Wurf“ machte ein Praktiker vor Ort, der mit den Tücken der Bauordnung vertraut ist, seinem Ärger Luft. Völlig richtig bemerkte er:
„Schon für die Novelle 1997 wurden Verfahrenserleichterungen und verminderter Verwaltungsaufwand in Aussicht gestellt. Wenn der gleiche Vorgang nun schon wieder angekündigt wird, kann es wohl damit damals nicht weit her gewesen sein.“
Sein kurzes Resumee:
„Es werden Reformen vorgetäuscht, die Belanglosigkeiten betreffen.“
So weit würde ich nicht gehen. Ein Mini-Reförmchen ist es schon, was in jahrelanger Arbeit und in Erfüllung des Koalitionsvertrages von 1999 ausgetüftelt wurde, der „große Wurf“ ist es aber mit Sicherheit nicht.
Wer zum Beispiel tatsächlich glaubt, dass die geplante Beschleunigung der Bauvorhaben etwas zur herbeigesehnten positiven Konjunkturentwicklung beitragen kann, muss wohl ein wenig an seinem Blick für Realitäten arbeiten; denn es ist schon heute absehbar, dass die auf Bauherren und Architekten übertragene größere Verantwortung zu ständiger „Nacharbeit“ bei den kommunalen Ämtern führen wird. Jeder von uns, der in kommunaler Verantwortung steht und mit den vielfältigen Bausünden in Kommunen mit hoher Bautätigkeit vertraut ist, weiß eines aus Erfahrung: Ein wesentlich erhöhter nachträglicher Kontrollaufwand und mannigfache Rechtsstreitigkeiten in den Folgejahren sind ein zu hoher Preis für die geplanten Vereinfachungen.
Besonders kritisch betrachten wir die Tatsache, dass keine gemeinsam mit Berlin erarbeitete oder zumindest eine an die Regelungen in Berlin angepasste Bauordnung erarbeitet worden ist. Auf der einen Seite spukt in den Köpfen zahlreicher Parlamentarier dieses Hauses nach wie vor die Idee eines neuerlichen Fusionsversuchs. In der Realität beweist das tägliche Agieren der Handlungsebenen in beiden Ländern das Gegenteil.
Statt über ÖPNV, Bildungswesen, gemeinsame Verkehrsvorha
ben, Touristik, Kooperation bei Kultur- und Sportstätten und die Angleichung der Bauvorschriften Stück für Stück zusammenzuwachsen, ticken die Uhren in Berlin und Brandenburg immer unterschiedlicher. Wenn Sie so weitermachen, meine Damen und Herren von der Koalition, können Sie Ihre schönen Fusionsträume auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Im Hauptausschuss des Landtages schmort seit langem ein Antrag, der das Ziel hat, alle Gesetze und Verordnungen, die neu beschlossen werden, auf Kompatibilität mit den Berliner Vorschriften zu prüfen. Berlin hat dieses Vorhaben wenigstens im Koalitionsvertrag festgelegt.
Aber zurück zu den konkreten Inhalten der Novelle.