Mike Huster

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als Fraktion DIE LINKE begrüßen die angekündigte Schließung des Erfurter Kasinos.
Dieser hochsubventionierte Unsinn, den wir allein dem Spieltrieb einer alleinregierenden CDU besonders in den Jahren 1999 bis 2009 zu verdanken haben, wird endlich beendet und wir sind froh, dass dieses Zocken mit Steuergeldern endlich aufhört.
Denn die Kehrseite, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses und vieler anderer CDU-Prestige-Projekte sind unsere hohen Schulden und hohen Zinszahlungen im Land, die unsere derzeitigen und künftigen finanziellen Spielräume mindern.
Bereits seit langer Zeit fordern wir, dass es keine neue Konzession nach 2014 geben soll und es ist gut, wenn die Landesregierung nun offenbar auch zu dieser Einsicht kommt.
Ich erinnere an die unrühmliche Rolle, die das Kasino in einem Untersuchungsausschuss 4/1 in der 4. Legislatur des Landtags spielte. Ich erinnere daran, dass der damalige Finanzminister unter Missachtung des Parlaments eine harte Patronatserklärung ohne haushaltsrechtliche Grundlage abgegeben hat. Damit wurden die hohen Mietzahlungen für zehn Jahre vom Land abgesichert, fast 20.000 € im Monat, Jahr für Jahr. GA-Fördermittel in Millionenhöhe flossen in das Gesamtprojekt „Hotel/Spielbank“, während sich die finanziellen Erwartungen an die Spielbank nie erfüllt haben.
Bei der Beratung des Thüringer Spielbankgesetzes hier im 1. Thüringer Landtag hörte sich das ganz anders an. Am 21.10.1993 führte der damalige Innenminister Schuster, CDU, aus - ich zitiere, Frau Präsidentin -: „Ein solches Gesetz hat natürlich auch eine weitere Triebfeder, nämlich die, dass Spielbanken traditionelle Einnahmequellen des Staates sind. Dies wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass eine mittelgroße Spielbank heute etwa 20 bis 30 Mio. DM jährlich an Gewinnen abwirft.“ Die Realität zeigte, gerade mal ein Zehntel der versprochenen Mittel kamen im Landeshaushalt an.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Spielbank konnte nur durch staatliche Subvention betrieben werden. Sobald es kein Geld mehr vom Staat gibt, macht der Betreiber den Laden dicht. Damit wird wieder einmal klar, wie die CDU mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen ist: Sie haben sich verzockt, meine Damen und Herren.
Dabei wäre Geld in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft wirklich nötig gewesen und ist weiter nötig - für die Thüringer Kommunen, für Investitionen in Schulen, in unsere Kultur oder in Sporteinrichtungen und in viele andere sinnvolle Bereiche. Dafür, meine Damen und Herren, reicht allerdings die Schließung der Spielbank nicht aus, dafür braucht es einen Politikwechsel in Thüringen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kirchensteuer ist ein interessantes Feld,
deshalb sind wohl auch die Finanzerinnen und Finanzer der Fraktionen dafür zuständig, und das, obwohl es im vorliegenden Gesetzentwurf nicht einmal um finanzielle Veränderungen geht. Da steht nämlich Kosten - keine. Aber, meine Damen und Herren, auch wenn durch den Gesetzentwurf keine neuen Kosten entstehen, es geht bei der Kirchensteuer doch um sehr viel Geld. Die vom Staat erhobenen Steuern für die beiden großen Kirchen in Deutschland betragen pro Jahr etwa 9 bis 10 Mrd. €, darin enthalten sind mehr als 3 Mrd. €
Subventionen, also 3 Mrd. €, die dem Staat an Einnahmen entgehen, weil er die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer zulässt. Da sehen die zusätzlichen Staatsleistungen an die Kirche in Höhe von ca. 0,5 Mrd. € nahezu bescheiden aus. Noch eine Zahl will ich hier nennen, das sind die Einnahmen, die die Länder für die Erhebung der Kirchensteuer kassieren; im Jahr immerhin rund 0,25 Mrd. €. Wir verdienen also sogar mit.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Abschaffung der Mindestbetragskirchensteuer und des Reuemonats nach dem Kirchenaustritt im Bundesland Thüringen als Beitrag zur Harmonisierung der Ländergesetze. So weit, so gut. Das Beste aber an diesem Gesetzentwurf ist die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit dem Rechtsinstitut der Ehe.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich: Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft und das in einem Gesetz, dass die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge an die Kirchen, auch an die katholische Kirche, regelt. Ich denke, es handelt sich hier um ein historisches und weltgeschichtliches ich möchte sogar sagen -, revolutionäres Dokument.
Ob die katholische Kirche damit auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften akzeptiert, ist zwar noch nicht ganz klar, aber zumindest tut sie genau dies, wenn es um die Zahlung der Kirchensteuer geht.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden nur Dinge geregelt, die längst überfällig sind. Deshalb empfehle ich die Zustimmung zu dem Gesetz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Bildungsminister Matschie forderte unlängst mehr Geld für die Modernisierung von Schulen und Finanzminister Voß stellte als sogenannte Konsolidierungsrendite mehr Mittel für diesen Zweck ab 2015 in Aussicht. Begleitet wird dies von gegenseitigen Wahlkampfvorwürfen und von einer Debatte um die generelle Auskömmlichkeit des Finanzausgleichs.
Werte Kollegen, die Linke schätzt die Finanzausgleichsmasse als nicht auskömmlich ein.
Die Senkung der Investitionspauschale von 22,2 auf 15 Mio. € ab 2013 verschärfte den Investitionsstau an den Schulen in Thüringen zusätzlich. Wir hatten in der Haushaltsdebatte den Antrag eingebracht, jeweils 15 Mio. € zusätzlich in die Sanierung von Schulen und Schulsporthallen zu investieren. Als Deckung waren damals zu hoch veranschlagte Zinsen vorgeschlagen. Nun kommt offenbar erfreulicherweise Bewegung in die Debatte. Deshalb, meine Damen und Herren, liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vor, der jeweils 50 Mio. € in den Jahren 2014 und 2015 für zusätzliche Investitionen in Schulbauten und Schulturnhallen ermöglichen soll. Die Deckung soll aus den Rücklagen, aus Überschüssen der Jahre 2012 und 2013 erfolgen. Zusätzlich liegt Ihnen ein Entschließungsantrag vor, der auf eine Änderung der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Finanzministeriums zur Gewährung von Bedarfszuweisungen abzielt. Erreicht werden soll damit, dass die Ausrei
chung von Mitteln zum Zwecke der Sicherung des vorgesehenen Mitleistungsanteils bei Investitionen, insbesondere in Haushaltsnotlagegemeinden wieder möglich wird, mit anderen Worten, dass auch sehr arme Kommunen in Schulen investieren können. Und zeitlich, meine Damen und Herren, ist eine Beschlussfassung unseres Gesetzentwurfs noch vor der Sommerpause möglich, besteht doch offenbar inhaltlich eine große Einigkeit hier im Haus. Meine Damen und Herren, in Goethes Faust heißt es: „Der Worte sind genug gewechselt. Lasst mich auch endlich Taten sehn! Indes ihr Komplimente drechselt, kann etwas Nützliches geschehn.“ Oder anders, Herr Dr. Voß, „nun mal Butter bei die Fische“. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht, Herr Dr. Voß, ich versuche das Ganze ein bisschen zu versachlichen, denn ich würde es gerne immer zurückführen, dass es offenbar bei allen Fraktionen einen Bedarf gibt, also ein Bedarf erkannt wird und maximal unterschiedlich die Lösungsvorschläge sind, die hier vorgetragen wurden zum jetzigen Zeitpunkt. Um das noch einmal festzuhalten: Mir widerstrebt das auch hier zu diskutieren, wer war zuerst da. Auch das ist müßig, wenn wir uns auf Lösungen orientieren.
Aber jetzt sind Sie mal so gut und hören mir mal zu; ich muss doch die Möglichkeit haben, mal einen Fakt darzustellen. Unsere Fraktion hat bei der Beratung des Doppelhaushalts 2013/2014 mit niedrigeren Zinsen, die sich als richtig erwiesen haben, Änderungsanträge zum Doppelhaushalt gestellt mit dem Ziel, jeweils 15 Mio. € mehr in den Jahren 2013 und 2014 für genau diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Diese Anträge sind von der Koalition abgelehnt worden. Erstens.
Zweitens: Mit der Diskussion der Mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsausschuss und hier im Plenum, Dr. Voß, haben wir bekräftigt, was Herr Kuschel hier in seiner Rede bestärkt hat. Wir sind für den Schuldenabbau. Wir sind auch dafür, dass sich die Pro-Kopf-Verschuldung in den beiden Sondervermögen Ökologische Altlasten und Wasser und Abwasser nicht erhöht - jawohl Voß, das hast du richtig gemacht -, aber wir fragen uns, ob es nicht sinnvoller ist, anstatt der außerordentlichen Tilgung in dem dritten Sondervermögen, das am berechenbarsten ist, weil es planmäßig im Jahr 2023 abfinanziert ist, dieses Geld nicht stattdessen genau mit Ihrem Argument, wir müssen Vorsorge treffen, Frau Lehmann, in die Rücklage zu führen. Das wären nämlich genau die 53 Mio. €, die wir nicht zur Tilgung dieses Sondervermögens, sondern in die Rücklage, damit für den Haushalt 2015 und damit auch zur Verwendung zur Entscheidung des Parlaments zur Verfügung gestellt hätten. Das war unser Vorschlag, den haben wir im April gemacht. Den haben wir am 2. April gemacht. Das kann ich Ihnen sogar dokumentieren. Die Zeitung haben wir hier, Herr Dr. Voß.
Es findet in diesem Land in diesen Tagen eine Debatte darüber statt, dass wir nicht nur sparen können, sondern dass wir neben den freiwilligen Leistungen im Kommunalen Finanzausgleich eine zweite Großbaustelle haben, die sich in den letzten Jahren aufgestaut hat. Das sind die notwendigen Sa
nierungsmaßnahmen gerade in dem Bereich der Schulen und Schulturnhallen.
Es gibt andere zu nennen, wo wir etwas tun müssen. Es gibt die Kulturinvestitionen, die seit Jahren brach liegen, es gibt generell die Sporteinrichtungen und Sportanlagen in diesem Land. Ich könnte mir vorstellen anhand der Debatte um die Thüringer Schlösser, um unsere Kulturgüter, dass wir auch in dem Bereich Denkmalschutz neu, innovativ rangehen müssen und dort auch investive Mittel verstärken müssen.
Da ist es doch legitim, hier die Debatte aufzuwerfen und zu sagen, müssen wir nicht das Verhältnis zwischen Konsolidieren und politischer Gestaltung neu justieren, angesichts hervorragender Jahresabschlüsse, angesichts guter bis sehr guter Steuerschätzungen, da muss es doch Möglichkeiten geben. Diese Debatte haben wir geführt, wie ich finde, ganz seriös um das Verhältnis, wie wir in den nächsten Jahren zwischen unseren Konsolidierungswünschen und den Vorschlägen zur Gestaltung von Politik austarieren. Deshalb ist unser Gesetzentwurf, wie ich finde, auch zeitlich an der richtigen Stelle. Da erübrigt sich, meine Damen und Herren, wie ich finde, jede politische Polemik. Danke schön.
Danke, Herr Präsident.
Beschäftigte in der Staatskanzlei außerhalb des Stellenplans
Auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/7318 zur Finanzierung von Beschäftigten in den Ministerien und der Staatskanzlei in der Fragestunde der 145. Plenarsitzung am 28. Februar 2014 und auf Nachfragen antwortete die Landesregierung unter anderem (siehe auch Vorlage 5/4482), dass zwei Beschäftigte in der Staatskanzlei auf Zeit ausgeliehene Mitarbeiter von Institutionen seien.
Finanziert würden diese Mitarbeiter aus dem Haushaltstitel 02 01/546 01 (Vermischter Sachaufwand). Das Soll in diesem Haushaltstitel betrug 6.000 €. Gemäß § 37 Thüringer Landeshaushaltsordnung dürfen Ausgaben, die ohne nähere Angabe des Verwendungszwecks veranschlagt sind, nicht überschritten werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch waren die Ist-Ausgaben im Haushaltstitel 02 01/546 01 (Vermischter Sachaufwand) im Haushaltsjahr 2013 und welcher Teilbetrag wurde davon für die Finanzierung der Mitarbeiter verwendet?
2. Mit welchen Aufgaben waren bzw. sind die beiden Mitarbeiter jeweils beschäftigt, deren Finanzierung aus dem Haushaltstitel 02 01/546 01 (Ver- mischter Sachaufwand) erfolgt ist bzw. erfolgt?
3. Aus welchen Gründen hat das Thüringer Finanzministerium die Zustimmung zu den außerplanmäßigen Ausgaben aus dem Haushaltstitel 02 01/546 01 (Vermischter Sachaufwand) im Haushaltsjahr 2013 erteilt und um welche unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisse handelte es sich jeweils?
Danke Herr Präsident. Zunächst eine Nachfrage. Herr Staatssekretär, Herr Minister, Entschuldigung, so viel Zeit muss sein.
Für die beiden Personen, für die keine Stelle im Stellenplan vorhanden ist, erstatten Sie der ausleihenden Institution die Personalkosten. Nach § 51 der Landeshaushaltsordnung dürfen Personalausgaben aber nur geleistet werden, wenn Ausgabemittel ausdrücklich dafür vorgesehen sind. Beim vermischten Sachaufwand steht nichts von Personal, da steht nur was von amtsärztlichen Untersu
chungen und Stellenanzeigen. Meine Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Zahlungen der Personalkosten für die beiden Geliehenen?
Die zweite Frage, Herr Minister: Trifft es zu, dass der Titel 546 01 (Vermischter Sachaufwand) in Kapitel 02 01 mit einem Soll von 6.000 € im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich um rund 100.000 € überschritten wird oder - anders gefragt - welche Überschreitung hat denn die Staatskanzlei für das Jahr 2014 beim Finanzministerium beantragt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind emotionale mediale Ereignisse gewöhnt. Zu den bedeutendsten Ereignissen der letzten Wochen gehört sicher der Prozess gegen Uli Hoeneß und das entsprechende Urteil. Meine Damen und Herren, die Bewertung seiner Folgen macht auch vor der Politik nicht Halt. So fand und findet beispielsweise in der Bundesregierung eine Debatte über die Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige über Strafbefreiungen und Verjährungsfristen statt. Die deutsche Steuergewerkschaft rechnet in der Folge des Urteils mit einer Flut von Selbstanzeigen. Der Gewerkschaftsvorsitzende Thomas Eigenthaler rechnet in den nächsten Jahren mit 60.000 bis 120.000 Selbstanzeigen. Der Fall Hoeneß sei neben dem Ankauf von SteuerCDs ein ganz wesentlicher Faktor.
Meine Damen und Herren, bis jetzt kam es übrigens deutschlandweit zu ca. 60.000 Selbstanzeigen und von diesen Einnahmen profitiert auch Thüringen. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, zeigen die Dimension des Problems und die Schieflage in unserem Gemeinwesen. Bei vielen Menschen hat sich der Eindruck längst verfestigt, dass die Kleinen härter rangenommen werden und viele Große nur danach trachten, ihre Pfründe am Gemeinwesen vorbei zu scheffeln. Werte Kollegen, da muss Politik handeln.
Vor dem Hintergrund der Debatten um CD-Käufe und deren Mitfinanzierung durch die Bundesländer haben wir uns hier im Haus in der Vergangenheit des Öfteren mit der Problematik befasst und ebenso standen das damals geplante Abkommen mit der Schweiz, seine Vor- und Nachteile, hier zur Debatte. Aus unserer Sicht, aus Sicht der Fraktion DIE LINKE, überwogen klar die Nachteile, so dass die Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz aus unserer Sicht richtig war. Deshalb stand und steht für uns die Frage, ob die Landesregierung bei der künftigen Sicherstellung von Steuergerechtigkeit und Steuermoral ihre bisherigen Positionen ändert und genauer formuliert, ob der Finanzminister seine Position ändert, denn sowohl zum Steuerabkommen mit der Schweiz als auch beim Ankauf von
Steuer-CDs agierte Finanzminister Dr. Voß anders, als sein Koalitionspartner SPD dies gewünscht hat.
Ich stelle fest, auch bei diesem sehr wichtigem Thema für die Legitimation unseres Rechtssystems als auch für die Sicherung der Finanzierung des Gemeinwohls jenseits der bekannten Kürzungsprogramme, hat diese Koalition aus CDU und SPD keine einheitliche Position vertreten. So forderte Dr. Voß zwar, den Druck auf Steuerhinterzieher hochzuhalten, verweigerte sich aber einer Beteiligung Thüringens am Kauf von Steuer-CDs. Dies hat immerhin der jetzige Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Werner Pidde, festgestellt. Diese Position, Herr Dr. Voß, ist umso verwunderlicher, als neben Nordrhein-Westfalen die mit Abstand meisten Selbstanzeigen aus Bayern und Baden-Württemberg stammen, also zwei Bundesländern, deren Regierungen gegen den Länderfinanzausgleich klagen, einschließlich, will ich hinzufügen, einer politischen Kampagne gegen die vermeintlichen falschen Anreize an die sogenannten Nehmerländer.
Meine Damen und Herren, auch diesen Zusammenhang sollte man nicht vergessen.
Herr Dr. Voß, Ihre Position zum Länderfinanzausgleich, wie kürzlich vorgestellt, ist nachvollziehbar. Umso mehr verwundert uns als Fraktion, dass Sie bei der Frage der Steuergerechtigkeit und der Steuermoral Ihre Position offenbar nicht ändern wollen oder können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind überzeugt, dass wir Reichtum in diesem Land thematisieren müssen und auch, wie dieser Reichtum zur Finanzierung des Gemeinwesens besser herangezogen werden kann.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 in der Drucksache 5/5396, der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/5397, der Jahresbericht 2013 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in der Drucksache 5/6298 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in der Drucksache 5/6823 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregie
rung in der Drucksache 5/5397 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 in der Drucksache 5/5396, dem Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/6298 und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2013 in der Drucksache 5/6823 in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2013 und in seiner 73. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten. Zu den wesentlichen Anträgen im Haushaltsausschuss:
1. Dokumentenmanagementsysteme: Den Hinweisen des Rechnungshofs folgend soll die Landesregierung eine Strategie zum Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen erarbeiten und dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig berichten. Diese Forderung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Ein ähnlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE, der verlangte, dass ein solcher Bericht bis zum 30. Juni 2014 gegeben werden soll, wurde mehrheitlich abgelehnt.
2. Beamtenausbildung: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, die Strukturen der Beamtenausbildung im Freistaat zu optimieren, fand nicht die erforderliche Mehrheit.
3. Förderung der ThIS: Hier wollte die Fraktion DIE LINKE die Fragen des Rechnungshofs aufgreifen und wollte von der Landesregierung den Nachweis über das besonders wichtige, insbesondere wirtschaftliche öffentliche Interesse für den Wirtschaftsstandort Thüringen einfordern, mit dem die Notwendigkeit der Förderung der Thuringia International School begründet wurde. Eine Mehrheit im Ausschuss folgte dem nicht.
4. Förderung von Krankenhausschließungen: Im Zusammenhang mit der Förderung von Krankenhausschließungen hatte der Rechnungshof während seiner Prüfung inhaltlich wechselnde Aussagen seitens des Sozialministeriums beklagt. Die Fraktion DIE LINKE wollte die Landesregierung daher auffordern, künftig tatsachengerecht Auskunft zu geben. Dem folgte der Ausschuss mehrheitlich nicht.
5. Abwasserreinigung und Gewässergüte: Die Fraktion DIE LINKE beantragte die Aufnahme eines Textes in die Beschlussempfehlung, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, die Einnahmen aus der Abwasserabgabe gezielt zur Abwasserreinigung im ländlichen Raum einzusetzen. Diesem Antrag folgte die Mehrheit im Ausschuss nicht.
6. Förderung einer Betriebsverlagerung: Gegenstand der Beratungen war hier die Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Fraktion DIE LINKE wollte eine unverzügliche Prüfung und einen Bericht darüber im Haushalts- und Finanzausschuss.
Damit sollte eine Forderung des Rechnungshofs aufgegriffen werden. Jedoch stimmte auch hier die Mehrheit dagegen und votierte lediglich für eine Kenntnisnahme der Bemerkung des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung.
7. Bau eines Autobahnzubringers: Da der Rechnungshof in seinem Bericht den nicht wirtschaftlichen Einsatz von Landesmitteln beim Bau eines aus seiner Sicht überdimensionierten Autobahnzubringers kritisierte, verlangte die Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung bei Straßenbaumaßnahmen künftig die demografische Entwicklung, die Verkehrsprognosen, die Folgekosten und die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung beachten solle. Mehrheitlich wurde die Aufnahme dieser Forderung jedoch abgelehnt.
8. Die Förderung der politischen Stiftungen: Hier waren es die Fraktionen von CDU und SPD, die eine unterschiedliche Wertung der Aussagen von Rechnungshof und Landesregierung beantragten. So sollen die Bemerkungen des Rechnungshofs lediglich zur Kenntnis genommen werden, während der Stellungnahme der Landesregierung die zustimmende Kenntnisnahme erteilt werden soll. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
9. Die Förderung des Brandschutzes: Auch hier beantragten CDU und SPD die Erweiterung der Kenntnisnahme bei der Stellungnahme der Landesregierung. Mehrheitlich wurde beschlossen, die Stellungnahme der Landesregierung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
10. Verfahrensabläufe bei Förderung aus dem ESF: Nach den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung bis zum 30. Juni 2014 über die geplanten Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des Verfahrens bei Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds berichten. Ein entsprechender Antrag im Ausschuss wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
11. Die Sanierung des ehemaligen Teerverarbeitungswerks in Rositz: Die Fraktion DIE LINKE beantragte regelmäßige Berichte zu den finanziellen Risiken des Sondervermögens „Ökologische Altlasten“. Die Beratungen sollten im Juli 2014 und dann halbjährlich im Haushalts- und Finanzausschuss stattfinden. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt nun dem Landtag, der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung zu erteilen. Weiterhin wird dem Landtag empfohlen, von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2013 des Thüringer Rechnungshofes mit
Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2011 in den Drucksachen 5/6298 und 5/6823 Kenntnis zu nehmen sowie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II zuzustimmen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hier noch Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.
Meine Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/5392 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 in der Vorlage 5/3095 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 5/5392 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2011 in der Vorlage 5/3095 in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2013 und in seiner 73. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag einstimmig, dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich habe bis zum Schluss gehofft, dass ein Vertreter des Finanzministeriums an unserer Debatte teilnimmt, aber mit dem Stand gehen wir jetzt um.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, drei Anmerkungen seien mir gestattet. Der Rechungshofbericht, er stellt Einzelfälle aus einer Vielzahl von Prüfungen dar, die über das Jahr dort im Hause stattfinden. Und uns soll allen noch einmal klar sein, dass sich nicht alles in dem Bericht wiederfindet, sondern exemplarisch bestimmte Themen von Dr. Dette aufgegriffen werden, die weitergedacht und auch immer bedeuten, es geht nicht nur um den konkreten Fall, sondern eigentlich geht es auch um vergleichbare Fälle. Damit verstehe ich das auch als einen Appell an uns, darüber nachzudenken, über alle Ministerien, über alle Einzelpläne gedacht: Wo gibt es vergleichbare Kritiken und wo müssen wir als Abgeordnete Vergleichbares hinterfragen bei künftigen Haushalten?
Zweite Vorbemerkung: Vergangen ist vergangen. Das, was beschrieben ist, da diskutieren wir jetzt im Jahr 2014 Sachen aus dem Jahr 2011 und früher. Aber es geht darum - und das scheint der Ansatz des Rechnungshofs zu sein -, auch uns Hinweise zu geben, wie man in Zukunft Fehler vermeiden kann, die in der Vergangenheit möglicherweise auch in der Nachhineinbetrachung als Fehler oder als nicht ganz richtig bewertet wurden.
Meine Damen und Herren, warum ist das wichtig? Weil beispielsweise solche Streitfälle, Herr Meyer, wie die Förderung der ThIS hier in diesem Haus da geht es um die Förderpolitik generell - natürlich auch in den Haushaltsberatungen der Vorjahre immer auch Gegenstand von Auseinandersetzungen, von Diskussionen waren. Und, Frau Lehmann, an dem Beispiel „Bau eines Autobahnzubringers“ geht es gerade darum, was Sie hier in Ihrer Rede bemerkt haben: Demografiecheck, Folgekostenbetrachtung. Insofern, meine Damen und Herren, Frau Lehmann, ist es mir auch jetzt unverständlich, wie Sie einen Änderungsantrag zur Vorlage - sowohl im Ausschuss und angekündigt hier auch für das Plenum - ablehnen können, der gerade in Zukunft diese Fehler vermeiden will, der gerade dafür sorgen will, dass Förderpolitik in Zukunft stärker auch demografiegecheckt ist und die Folgekosten frühzeitig in den Blick nimmt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein drittes Beispiel nennen, weil sich der Bezug zur Mittelfristigen Finanzplanung hier anbietet. Es geht um das Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ und im Rechnungshofbericht zum Jahr 2011 um die Problematik Rositz. Meine Fraktion hatte einen Än
derungsantrag gestellt, der zum Ziel hatte, dass bei der Darlegung gegenüber dem Parlament, wie sich dort die möglichen Verpflichtungen in der Zukunft entwickeln werden, der Haushaltsausschuss lediglich informell angebunden sein soll. Sie sollten nach unserer Vorstellung nur ab Juli 2014 und dann halbjährlich im Haushaltsausschuss darüber berichten, wie sich nach Erkenntnissen der Landesregierung die Thematik, die Problematik in der Zukunft darstellt. Wenn das nun ein völliger Dissens dessen wäre, Frau Lehmann, was die Opposition fordert, zu dem, was die Landesregierung, vertreten durch den Finanzminister, fordert, könnte man noch Verständnis dafür haben, dass Sie so einen Antrag eines Berichtes ablehnen. Da könnte man noch ein gewisses Verständnis haben. Aber wenn Sie in die Mittelfristige Finanzplanung schauen, dort hat Dr. Voß als Finanzminister, wie ich finde richtigerweise, die Sondervermögen mit in den Blick genommen und er will uns mit der Mittelfristigen Finanzplanung vorschlagen, in den nächsten Jahren auch die Abfinanzierung der Sondervermögen bzw. das nicht weitere Anwachsen der Schulden in den Sondervermögen hier mit aufs Tablett zu heben. Frau Lehmann, dann erklären Sie mir noch einmal, warum Sie dann einen Antrag ablehnen, wo der Haushaltsausschuss beides verbindet, sowohl die Analyse des Rechnungshofs als auch das, was der Finanzminister uns mit der Mittelfristigen Finanzplanung als Strategie für die nächsten Jahre vorlegt und wir nichts anderes gemacht haben als, wie ich finde, unsere Pflicht wahrzunehmen und zu sagen, bitte bindet das Parlament informativ, informell frühzeitig und dann regelmäßig mit ein.
Frau Lehmann, das tut mir leid, da muss ich die Koalition kritisieren, mein Eindruck ist, Sie hatten da irgendwie keine Lust gehabt. Hatten Sie keinen Bock, sich mit den Dingen zu beschäftigen? Den Eindruck bekommt man insgesamt, wenn man sich mit dem Portfolio Ihrer Änderungsanträge...
Ja, genau. Den Eindruck muss man gewinnen, wenn man das Portfolio Ihrer Änderungsanträge insgesamt betrachtet.
Jetzt will ich mal den Bogen etwas spannen. Wir als Fraktion bedanken uns sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Thüringer Rechnungshof, die dort lange Zeit sehr intensiv an den Sachen gearbeitet haben. Ich glaube, es ist auch eine Form der Anerkennung und des Respekts, dass man sich in den Änderungsanträgen bemüht,
durchaus differenziert auf diese Wertungen, auch auf die intensive Diskussion im Haushaltsausschuss einzugehen.
Meine Damen und Herren, mir ist es insgesamt zu wenig, wenn man dann im Wesentlichen beide Positionen, sowohl die des Rechnungshofs als auch die der Landesregierung, lediglich zur Kenntnis nimmt. Ich glaube, das Verfahren ist sicherlich nicht dafür gedacht, dass man das hier im Hause so nach dem Motto „schön, dass wir mal darüber gesprochen haben und die sich einen Kopf gemacht haben“ abhakt. Aber welche Änderungen das nun hat und im Übrigen, welches Signal an die Ministerien damit geht, wie sie nun in Zukunft mit diesen Problematiken umzugehen haben, sendet dieses Haus dann nicht aus, weil sie sagen, na ja, ist eigentlich egal, wir haben das jetzt einmal wahrgenommen. Das gefällt mir insgesamt und gefällt uns als Fraktion insgesamt nicht.
Meine Damen und Herren, wir waren zwischen dem Frageverfahren im Haushaltsausschuss und dem Einreichen der Änderungsanträge im Haushaltsausschuss beim Thüringer Rechnungshof. Wir haben sehr intensiv über jedes einzelne Problem aus unserer Sicht sprechen können und haben das Für und Wider abgewogen und uns deshalb auch entschieden, umfangreich, umfangreicher auch mit Änderungsanträgen in den Haushaltsausschuss zu gehen und ins Plenum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die überörtliche Kommunalprüfung ist angesprochen worden, Herr Dr. Dette hat den entsprechenden Bericht veröffentlicht und er ist erstmals nicht mehr Gegenstand des normalen Entlastungsverfahrens, sondern wird separat vorgestellt. Wir als Fraktion werden - Herr Kuschel im Innenausschuss, im April voraussichtlich - diesen Bericht thematisieren. Wir freuen uns auf die Debatte, weil in der Tat - Frau Lehmann sagte es - sehr viele wirklich interessante Dinge auch für die Kommunen, aber auch für die Kommunalaufsichten im Bericht stehen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Sonderbericht mit dem Namen „Strategiesteuerung und Einsatz der IT in der Landesverwaltung“, den der Rechnungshof vor wenigen Tagen vorgestellt hat. Wir wollen Ihnen signalisieren, wir nehmen das alles sehr ernst, und wenn Sie sich an den Punkt aus den Bemerkungen B im Entlastungsverfahren erinnern, Dokumentmanagementsysteme, dann werden Sie sehen, dass sich genau dieser Punkt auch im IT-Bericht wiederfindet als ein Baustein dieser gesamten Problematik IT in der Thüringer Landesverwaltung. Ich denke, wir sollten als Parlamentarier da auch die Verpflichtung nehmen, uns sehr intensiv mit diesen Dingen zu beschäftigen. Werte Kollegen, wir
haben uns als Fraktion entschieden, unsere Änderungsanträge aus dem Haushaltsausschuss wieder ins Plenum einzubringen. Wir möchten als Fraktion Transparenz und Konsequenz für die nächsten Jahre. Ich darf allen Mitwirkenden an dem Bericht herzlich danken. Ich danke im Besonderen für unsere Fraktion unserem Mitarbeiter Andreas Schuster, der wie in den Vorjahren sehr intensiv und sehr genau diese Dinge federführend bearbeitet hat.
Und dem Vorsitzenden des Ausschusses danke ich für den ausführlichen Bericht. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Schreiben des Ministers für Bundesund Europaangelegenheiten vom 20. Dezember 2013 wurde dem Landtag der von der Landesregierung verabschiedete Mittelfristige Finanzplan - die MifriFi, Herr Mohring, richtig - für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen mit der Bitte um Vorabüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zugeleitet.
Die Präsidentin des Landtags hat gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser hat die Unterrichtung in seiner 71. Sitzung am 16. Januar 2014 und seiner 73. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten. Die zweite Beratung ergab sich, weil die Abgeordneten insbesondere zu den in der Mittelfristigen Finanzplanung behandelten Sondervermögen sowie zu den EU-Programmen weitere Informationen erbaten. Diese wurden vom Thüringer Finanzministerium an den Haushalts- und Finanzausschuss weitergeleitet und in der 73. Sitzung am 13. Februar beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen zur Kenntnis zu nehmen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Werner Pidde, so viel Lob für den Minister? Das muss ich erst einmal verarbeiten.
Ich will zunächst noch mal zwei, drei klarstellende Sachen zum Rahmen sagen, in dem wir uns bewegen, für die Debatte scheint es mir wichtig zu sein, wurde aber zum Teil schon von meinen Vorrednern angesprochen. Bei der Mittelfristigen Finanzplanung reden wir über die Zusammenstellung der wahrscheinlichen Ausgaben und Einnahmen für fünf Jahre, wobei das Ausgangsjahr das Jahr 2013 ist. Anders als beim Haushaltsplan entfaltet die Mittelfristige Finanzplanung keine unmittelbaren Rechtswirkungen und sie ist jährlich anzupassen. Zum politischen Rahmen gehört, dass das Land Thüringen über keine unmittelbaren signifikanten Möglichkeiten verfügt, die eigenen Einnahmen zu erhöhen, das geht im Wesentlichen nur über eine Steuerpolitik im Bund. Ebenfalls gehört zu unserem Rahmen, dass bei den Schulden, um das einmal etwas salopp zu sagen, der Deckel drauf ist. Ab 2020 gilt im Grundgesetz die Schuldenbremse verbind
lich für die Bundesländer. Wir haben die Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung per Gesetz und wenden sie seit Jahren an. Darauf zu fokussieren, dass nun ein qualitativer Sprung darin bestünde, die Schuldenbremse in die Thüringer Landesverfassung zu schreiben, ist aus meiner Sicht Unsinn, das ist Kokolores und es macht den Leuten irgendwas vor.
Es ändert qualitativ überhaupt nichts, meine Damen und Herren. Aber mit beiden Daten, Änderung der Einnahmen signifikant nur über Steuerpolitik im Bund möglich und bei den Schulden ist der Deckel drauf, ist klar, dass auf der Einnahmenseite, Herr Meyer, Sie haben das, denke ich, zu Recht gesagt, im Wesentlichen die Abhängigkeit auch dieser Mittelfristigen Finanzplanung von einer konjunkturellen Entwicklung besteht und damit im Wesentlichen die Entwicklung der Steuereinnahmen die Grundlage unserer Finanzplanung ist. Damit ist auch klar, dass aus landespolitischer Sicht natürlich ein wesentlicher Hebel zumindest zum Ausgleich des Verhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben natürlich dann die Ausgabeseite ist.
Meine Damen und Herren, zur finanzpolitischen Prognose, auch da sind bestimmte Rahmendaten als Ausgangsgröße zu akzeptieren. Beschlossen ist die Senkung des Solidarpakts II auf null. Herr Bergner, Sie haben völlig zu Recht erwähnt, dass noch einmal ganz wichtige Jahre kommen, nicht im Rahmen dieser Mittelfristigen Finanzplanung, dem Zeitraum bis 2017, sondern ein ganz wichtiges Datum wird die Zeit danach sein, 2018, 2019 und mit dem Auslaufen des Solidarpakts 2020. Da gibt das, was jetzt, sagen wir einmal, degressiv, linear-degressiv läuft, das gibt im Jahr 2019/2020 noch einmal einen richtigen Sprung nach unten
um 300 Millionen. Man wird verhandeln und man wird reden und das Thema Länderfinanzausgleich steht auch, aber jetzt, nach dem, was beschlossen ist, werden wir am Ende der kommenden Legislatur einnahmeseitig noch einmal einen massiven Sprung nach unten haben.
Da bin ich unmittelbar auf der Ausgabeseite. Nach dem uns vorliegenden Pensionsbericht der Landesregierung werden wir gegenüber heute ca. 115 Mio. € an Pensionen - im Jahr 2020 bei 250 Mio. € liegen, das heißt, es gibt auch Positionen, die sich nicht degressiv, sondern progressiv, also nach oben entwickeln. Legt man das Szenario des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht vom 6. Oktober 2010 zugrunde, da war das Ganze noch etwas wachrüttelnder formuliert. Da ist gar von einem Anstieg der Pensionen bis 2020 auf 400 Mio. € gesprochen worden, natürlich immer mit der Ansa
ge, wenn die Politik nicht gegensteuert. Aber auch so werden wir nach dem Pensionslastenbericht der Landesregierung im Jahr 2020 bei 250 Mio., also ungefähr eine Verdopplung zu heute, aber schon 2024 bei 400 Mio. € Pensionslasten und, wenn es so weitergeht, im Jahr 2030 zwischen 600 und 700 Mio. € Pensionslasten pro Jahr liegen. Damit ist, denke ich, in etwa auch das Spannungsfeld beschrieben, in dem wir stehen.
Noch einmal, ich komme zurück auf die Herleitung: Die wesentliche Säule unserer Einnahmen in den nächsten Jahren ist von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Das, was ich aber gerade gesagt habe, müssen wir zahlen, auch wenn die Konjunktur schlecht ist. Das zeigt in etwa, wo Finanzpolitiker zumindest denken müssen. Die müssen über längere Fäden und längere Stränge nachdenken, wenn das Ganze gut werden soll. Dazu müssen wir neben Solidarpakt, Länderfinanzausgleich noch die EU-Mittel in Augenschein nehmen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ab 2020, sagen wir vorsichtig, nicht steigen werden. Und wir müssen die Demografie in den Blick nehmen, die uns jetzt schon zu Mindereinnahmen führt, aber - und auch den Halbsatz haben wir wahrnehmen können, Dr. Voß, in Ihrer Planung - sie schwächt sich ab. Die demografische Entwicklung verbessert sich etwas, das heißt, da ist nichts, was unumkehrbar ist, sondern es verlangsamt sich der Rückgang der Einwohner. Zumindest sollte man auf dem Schirm haben, dass hier auch Entwicklung gestaltbar ist, die natürlich auch die finanzpolitische Seite der Demografie relativiert.
Ich fasse zusammen: Wichtig ist nicht nur, das, was Dr. Voß per Gesetz bis 2017 gemacht hat, in den Blick zu nehmen. Wir müssen den Faden schon etwas länger spinnen, auch mindestens in die Jahre 2018, 2019 und 2020. Insofern, Herr Meyer, wenn Sie es so gemeint haben, gebe ich Ihnen dann an der Stelle ausdrücklich recht. Über so einen Zeitraum konjunkturbasiert eine positive Erwartung zu ziehen, erscheint mir auch sehr optimistisch, aber das ist Gegenstand der Planung, die auf Steuerschätzung beruht. Dagegen gibt es nichts zu sagen, aber wir müssen diese gesunde Skepsis einfach mitnehmen, dass das nicht ewig anhalten wird.
Reden wir einmal über Größenordnungen. Sie haben 2001 erwähnt. In der Tat, wir haben da ca. 1 Mrd. € an Steuereinnahmen verloren. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise waren es in etwa 500 Mio. Das sind auf jetzigem Niveau ca. 10 Prozent. Jedem muss klar sein, wenn wir so ein externes Ereignis werden schultern müssen, dann sind wir sofort wieder im Bereich von Neuverschuldung, also wir sind sofort wieder bei dem Thema, was in den letzten Jahren vermieden werden konnte.
Meine Damen und Herren, nun etwas zu den Eckdaten. Auch da kann ich an Ihre Rede anknüpfen, Herr Bergner. Wir sind in der Tat bei bisherigen Mittelfristigen Finanzplanungen davon ausgegangen, dass das Haushaltsvolumen bis 2020 aufgrund der beschriebenen Ausgangsdaten von 1 Mrd. bis zu 2 Mrd. € im Worst Case sinken wird. Im Sonderbericht des Rechnungshofs vom 6. Oktober 2010 ist befürchtet worden, dass die Zinsen schon im Jahr 2013 auf 800 Mio. € ansteigen. Das hat sich Dr. Dette nicht ausgedacht, sondern er hat die Zahlen aus der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes 2009 genommen. Also das, was wir hier vor einigen Jahren beredet haben, ist von einem schlechteren Szenario, weit schlechteren Szenario ausgegangen. Nun können wir neu konstatieren, dass unsere Steuereinnahmen in der Prognose von jetzt 5,2 Mrd. auf 5,85 Mrd. € im Jahr 2017 steigen sollen. Das sind nur vier Jahre und dennoch ein durchaus signifikanter Anstieg um 650 Mio. €. Umkehrschluss: Sinken die Einnahmen, kommen die nicht, steigt entsprechend der Druck auf die Ausgaben. Die Zinsen sollen dank des für uns guten Zinsniveaus in dem Fall auf ca. 550 Mio. € pro Jahr sinken. Das kann man jetzt einmal vergleichen mit der Annahme aus der Mittelfristigen Finanzplanung 2009, 800 Mio. € pro Jahr. Das heißt rein theoretisch, wir hätten 250 Mio. € gegenüber früheren Planungen mehr zur Verfügung, entweder zur Tilgung alter Schulden oder zur politischen Gestaltung.
Die positive Nachricht ist, und das will ich zumindest noch einmal sagen, dass, entgegen früheren Prognosen, wir jetzt davon ausgehen können, dass das Ausgabevolumen und das Einnahmevolumen in etwa bis 2017 konstant sind. Insofern ist es logisch, wenn Dr. Voß nunmehr auch die Frage der Sondervermögen mit in den Blick nimmt und sagt, wir können uns natürlich nicht über einen positiven Jahresabschluss im Landeshaushalt freuen und uns Gedanken machen, an welcher Stelle im Bereich von Mehrausgaben wir schon wieder justieren. Für diese Debatte bin ich ausdrücklich. Aber wir müssen natürlich die Sondervermögen mit in den Blick nehmen. Wir haben jetzt bei den Sondervermögen so eine Konstellation, dass wir derzeit ca. 850 Mio. € Schulden haben. Ein Teil der Sondervermögen baut die planmäßig ab, aber bei einem anderen Teil der Sondervermögen werden die Schulden weiter aufgebaut, wenn wir nichts tun. Insofern ist es konsequent, das in den Blick zu nehmen. Einen Indikator pro Kopf, dass die Pro-KopfVerschuldung nicht weiter ansteigen soll, halte ich zumindest als Ausgangsgröße erst einmal für vernünftig, meine Damen und Herren. Eingedenk dieser Sachen, Dr. Voß, gibt es natürlich trotzdem Unterschiede. Ich habe das jetzt versucht herzuleiten. Die Achillessehne ist die konjunkturelle Entwicklung für all diese Überlegungen. Angesichts der Steuerüberschüsse gehen Sie jeder Debatte aus dem
Weg, die sich mit dem Thema Steuergerechtigkeit, Einnahmegerechtigkeit, andere Steuerpolitik bis hin zur Frage Umgang mit eingekauften Steuer-CDs befasst. Ich glaube, dass wir auf lange Sicht, auch angesichts der Risiken für den Konsolidierungskurs, um diese Debatte im Bundesmaßstab nicht herumkommen, aber auch originär aus unserer Interessenlage in Thüringen. Für mich ist ein Exempel, um das zu veranschaulichen, der Umgang mit den Hochwasserschäden, dass wir in diesem Land nicht in der Lage sind, ein - wie auch immer das heißt, soll es Jahrhunderthochwasser heißen, wir wissen doch, was auf der Klimaebene in den nächsten Jahrzehnten passieren wird -, dass wir als eine der gesündesten Volkswirtschaften in Europa nicht in der Lage sind, das aus laufenden Haushaltsmitteln zu bezahlen, sondern ein Sondervermögen, zusätzliche Schulden aufnehmen müssen, um die Schäden abzubezahlen und über 20 Jahre zu tilgen, was nichts anderes heißt, als dass wir noch die Schulden dieses Hochwassers 2013 tilgen werden, wenn wir schon wieder drei, vier neue Jahrhunderthochwasser haben. Das macht den Irrsinn deutlich. Natürlich haben wir momentan Steuerüberschüsse oder Überschüsse im Trend in den Haushalten, aber wir sind dort noch längst nicht bei einer gesunden Finanzierung des Staates und der Zukunftsaufgaben angelangt, meine Damen und Herren. Da haben wir wirklich einen Dissens, Herr Dr. Voß, und den wollte ich an dieser Stelle noch einmal dadurch feststellen und ergänzen, dass selbst das Institut der deutschen Wirtschaft kritisiert und sagt, liebe Leute, wir haben alleine in der öffentlichen Infrastruktur in den nächsten Jahren in Deutschland einen Investitionsbedarf von 120 Mrd. €, das ist eine Menge, was da getan werden muss.
Werte Kollegen, Herr Meyer hat das angesprochen, es geht natürlich auch darum, den Haushalt in Thüringen wetterfest zu machen, auch für all die unangenehmen Szenarien. Exemplarisch für die Arbeit dieser Koalition ist, dass sie auf dem Feld der Funktional- und Verwaltungsreform de facto nichts zustande gebracht hat. Und das ist nachteilig für das Land.
Ja, das haben Sie sicherlich getan. Sie werden es begründen und sagen, wir haben das ganz erfolgreich gemacht. Aber ich finde, Sie haben es eben nicht erfolgreich gemacht; wir stottern nach wie vor auf diesem Feld herum.
Herr Mohring, ich versuche, das zumindest an zwei Beispielen zu belegen: Wir sind nach wie vor
im Bereich der Personalkosten in einem Trend, auch nach dieser Mittelfristigen Finanzplanung, wir gehen auf eine Personalkostenquote von 30 Prozent am Landeshaushalt zu und Sie wissen, dass wir die Hochschulen schon gar nicht mehr dabei haben.
Wir haben gestern ein Gesetz für die Kommunen beschlossen, wo wir wissen, Wiedervorlage noch im Jahr 2014, das Problem ist nicht gelöst. Wenn ich nur einmal aufgreife, was die Präsidentin des Landkreistages bisher in der Debatte hat vernehmen lassen, dann heißt das, die Strukturen sind okay, wir brauchen in diesem System nur 250 Mio. € mehr. Das kann man machen. Wenn man Geld hat und an anderer Stelle nichts mehr tun will, kann man das so machen. Dann kann man sagen, wir in Thüringen sind anders, die Strukturen bleiben auf ewig so. Aber jedem muss einmal klar sein, dass mit jedem Einwohner, den wir verlieren, diese Strukturen pro Kopf teurer werden. Wenn der Maßstab von Herrn Dr. Voß bei dem Sondervermögen und bei den Verschuldungen gilt, dann muss er auch da gelten.
Das System, so wie wir es jetzt haben, im Bereich der Kommunalfinanzierung darf nicht so bleiben, meine Damen und Herren. Da haben wir schon die zwei größten Ausgabeblöcke genannt, nämlich die Personalkosten und den Kommunalen Finanzausgleich oder die Geldleistungen an die Kommunen insgesamt. Die Gliederung bei Dr. Voß - das können Sie auf den Seiten 21 bis 36 in der Mittelfristigen Finanzplanung zur Entwicklung der Ausgaben sehen, das sehen Sie aber auch im Sonderbericht von Dr. Dette vom Rechnungshof, den ich schon zweimal erwähnte, der eine ähnliche Gliederung verwandt hat. Damit ist klar, wenn an diesen beiden großen Blöcken nichts passiert, muss in den anderen Blöcken etwas passieren. Ich nenne nur ein paar Stichworte bei den Landesgesetzen, ein paar Stichworte, welche Leistungen, die wir hier verabschiedet haben, dann konkurrieren. Da ist das Landesblindengeld, die Staatskirchenverträge, die Forschung an Hochschulen und Hochschulklinikum, Schulen in freier Trägerschaft. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das geht aus der Mittelfristigen Finanzplanung hervor; mal exemplarisch. Damit ist klar, wenn ich an zwei großen Blöcken nichts tue, das System insgesamt aber unter Ausgabedruck steht, dann verteilt sich das natürlich in viele andere Bereiche. Da lohnt es sich, dass jeder Fachpolitiker seinen Nachbarn einmal anschaut und sagt, wenn ich an der einen Stelle Geländegewinne möchte, muss das in der Regel dann zulasten von anderen gehen.
Meine Damen und Herren, ergänzend will ich sagen: Dr. Voß, wir teilen das mit dem Sondervermö
gen, aber da muss man der Wahrheit halber auch sagen, dass genau diese Zuführung und die steigenden Zuführungen an die Sondervermögen genau aus diesem Pool der Ausgaben mit hinzukommen. Da wissen wir noch nicht einmal alles, wie sich die Sondervermögen entwickeln werden. Sie sehen, Sie bekommen alle ein Gefühl, welche riesige Erblast wir aus den letzten 24 Jahren hier vor uns her tragen.
Ich komme zum Schluss, ich will nicht ganz so pessimistisch enden. Die ganze Sache ist kein Selbstläufer, aber ich glaube auch, Dr. Voß, dass es sich durchaus lohnt, intensiver wieder das Verhältnis zwischen Konsolidierung - sprich Abbau von Altschulden - und Gestaltung von Zukunftsaufgaben zu diskutieren. Dass das nicht nur uns so geht, zeigt auch die Entwicklung im Land Brandenburg beispielsweise. Dort hat Rot-Rot das letzte Jahr mit 500 Mio. € Überschuss abgeschlossen. Und auch dort, finde ich, geht man vernünftig mit den Überschüssen um. Die Hälfte davon geht in die Tilgung von Altverbindlichkeiten und die Hälfte davon steckt man in eine sogenannte Schwankungsreserve. Das halte ich auch mit Blick darauf für vernünftig, dass wir in den neuen Bundesländern versuchen, mit Blick auf die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs eine vergleichbare Gefechtslage aufzubauen, die sagt, wir können als neue Bundesländer insgesamt unsere Interessen in den bevorstehenden Verteilungskämpfen verbinden. Da sagt natürlich auch die Performance der einzelnen Länder etwas aus.
Vorletzte Bemerkung: Wir wissen noch nicht, und Dr. Voß hat das im Haushalts- und Finanzausschuss auch aus seiner Sicht beantwortet, wie die Themen Fachkräftemangel und Mindestlohn sich in den Parametern der Finanzen widerspiegeln werden. Darauf bin ich sehr gespannt, meine Damen und Herren.
Ja, es ist wirklich das Ende. Was ich noch sagen wollte: Ich bedauere es sehr, dass bisher die Fragen einer umfassenden Verwaltungs- und Funktionalreform nicht angegangen wurden. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben, vor denen eine künftige Landesregierung steht. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Finanzierung von Beschäftigten in den Ministerien und der Staatskanzlei
Die Finanzierung der Personalkosten für die Beschäftigten in den Ministerien und der Staatskanzlei erfolgt in der Regel aus Haushaltstiteln der Gruppe 428 und bei Vertretungen oder Aushilfen aus der Gruppe 427. Die Anzahl und die Eingruppierung der Beschäftigten sind in den Stellenplänen geregelt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele von Institutionen außerhalb der Landesverwaltung, von Stiftungen und von Unternehmen abgeordnete und entsandte Personen sind derzeit in Thüringer Ministerien und der Thüringer Staatskanzlei beschäftigt?
2. Erfolgt die Finanzierung der Personalkosten für die in Frage 1 genannten Beschäftigten ganz oder teilweise aus Haushaltstiteln außerhalb der Hauptgruppe 4? Wenn ja, mit welcher Begründung?
3. Aus welchen jeweiligen genauen Haushaltstiteln werden die Gehälter bzw. Entgelte derjenigen Personen bezahlt, die von Institutionen außerhalb der Thüringer Landesverwaltung, von Stiftungen oder von Unternehmen zu einer Beschäftigung in einem Thüringer Ministerium oder in der Thüringer Staatskanzlei abgeordnet oder entsandt sind?
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, bei der Personenzahl vier sollte es Ihnen doch möglich sein, bitte den genauen Einzelplan und das Kapitel mit zu nennen und nicht nur den Titel.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Folgen das Agieren der Akteure am Finanzmarkt haben kann, ist inzwischen allgemein bekannt. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Staat gerade im Finanzwesen klare und strenge Regeln vorgeben muss und mindestes das ist eine Lehre der Krise, der wir uns stellen müssen, meine Damen und Herren.
Die Versorgungswerke der Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte und der Rechtsanwälte, die Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst und die Feuerwehrkasse verwalten allein in Thüringen ein Vermögen von mehreren Milliarden Euro - die Versorgungswerke der Freien Berufe übrigens in Deutschland insgesamt ca. 150 Mrd., das ist schon eine ganze Menge Holz und eine ganze Menge Verantwortung auch für den Staat. Mit diesem Vermögen sollen die Versorgungswerke die Altersabsicherung ihrer Mitglieder gewährleisten. Das hier vorliegende Thüringer Gesetz regelt die Aufsicht über die Verwaltung dieser Vermögen und die bisherigen Regelungen werden dabei in einem Gesetz nun zusammengefasst und in einigen Punkten etwas verschärft.
Vor allem geht es und ging es natürlich auch in der Anhörung und deren Auswertung um die qualitativen Anforderungen an die Personen, die mit der Verwaltung der Vermögensmassen zu tun haben. Und obwohl gerade das in der Anhörung von einigen auch kritisiert wurde, plädiert meine Fraktion nach Abwägung des Ganzen für die ungeänderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts haben Sie erwähnt. Wie sieht es denn mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts für 2013 aus und welche Gründe stehen denn bisher einer Genehmigung aus Ihrer Sicht entgegen?
Umbau des Klubhauses in Crossen
In der Gemeinde Crossen im Saale-Holzland-Kreis wurde in den letzten Jahren nach Kenntnis des Fragestellers das Klubhaus mit öffentlichen Mitteln umgebaut. Ursprünglich wurde dieser Umbau mit 805.000 € Kosten geplant. Dieser Ansatz wurde mit aktuell knapp 2,8 Mio. € um ein Mehrfaches überschritten. Zudem fehlte bei Maßnahmebeginn und fehlt bis heute ein Nutzungs- und Betreiberkonzept.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe wurde das Projekt Umbau des Klubhauses Crossen in welchen Jahren aus welchen Titeln des Landeshaushalts gefördert?
2. Welche Anträge und Planungen einschließlich eines Nutzungs- und Betreiberkonzepts der Gemeinde sowie einer Folgekostenberechnung lagen der Förderung jeweils zugrunde und wie wurden diese durch die Fördermittel bewilligende Stelle bewertet?
3. Gab es im Gemeinderat Crossen einen Beschluss zur Kostendeckelung auf 1,5 Mio. € und wie wurde er nach Kenntnis der Landesregierung umgesetzt?
4. Wurden nach Auffassung der Landesregierung die Bestimmungen der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung insbesondere hinsichtlich der Folgekostenbetrachtung nach § 10 Abs. 2 hinreichend beachtet und wie begründet sie ihre Auffassung?
Danke, Frau Staatssekretärin, für Ihre Antwort. Vor dem Hintergrund, dass es im derzeitigen Entlastungsverfahren der Landesregierung im Haushaltsausschuss für das Haushaltsjahr 2011 auch Bemerkungen beispielsweise des Rechnungshofs zur Förderung von Dorfgemeinschaftshäusern gibt und zumindest hier eine gewisse Parallelität für mich erkennbar wäre, wie bewerten Sie denn das NichtVorliegen einer Folgekostenbetrachtung und das Nicht-Vorliegen eines Maßnahme-Betreiber-Konzepts für die Bewilligung von doch erheblichen Fördermitteln auch vor diesem Hintergrund, dass die Gemeinde unter Umständen noch nicht nachweisen musste, wie sie denn dieses Haus vernünftig betreiben kann? Sind seitens Ihres Hauses Änderungen dann auch möglicherweise bei den Richtlinien geplant?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bergner, in einer von Ihnen vorgetragenen Kritik möchte ich Ihnen zustimmen. Trotzdem wir inhaltlich anderer Auffassung sind, hatten wir ja in der letzten Sitzung eine Ausschussüberweisung befürwortet. Das hielt ich immer für sachgerechter, gerade wenn es auch um verfassungsändernde Gesetze geht.
Aber, meine Damen und Herren, in der Sache hat sich der Standpunkt unserer Fraktion zur Ablehnung Ihrer Initiative gegenüber vor vier Wochen nicht verändert. Wir meinen, dass die Konsolidierung pflichtig nicht nur die Ausgabeseite, sondern auch die Einnahmeseite des Staates betrachten muss. Ihr Antrag, eine Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, geht drastisch und ausschließlich auf die Ausgabeseite. Unserer Meinung nach ist das falsch. Wir haben die Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung und ich will sagen, wir schätzen ein, dass sie unter guten konjunkturellen Bedingungen in Thüringen anwendbar ist. Wir plädieren statt weiterer Verschärfung auf der Ausgabeseite für mehr Einnahmegerechtigkeit in Deutschland, um die vielfältigen Zukunftsaufgaben erfüllen zu können. Ich will daran erinnern, dass wir de facto in jeder Aktuellen Stunde gehört haben, wie hoch die Investitionsbedarfe sind, eben am Thema Breitband haben wir es gehört. Ich will an unsere kommunale Finanzsituation erinnern und ich will daran erinnern, dass wir die Behebung der Hochwasserschäden in Deutschland nicht etwa aus laufenden Haushalten finanzieren können, sondern schon neue Schulden in einem Sondervermögen aufnehmen müssen. Das zeigt doch eigentlich, dass die öffentlichen Haushalte nach wie vor trotz guter Steuereinnahmen unterfinanziert sind und man daran nur was auf der Einnahmeseite ändern kann, meine Damen und Herren. Das zweite Ziel, was man natürlich damit verfolgen muss, neben der
Erfüllung von Zukunftsaufgaben, ist natürlich die Konsolidierung, sprich, das Abtragen alter Schulden.
Wenn man das zusammenfassen kann, unsere Position, Herr Bergner, dann müssen wir sagen, wir bleiben bei unserem Standpunkt. Wir lehnen einen Antrag zur Schuldenbremse in der Verfassung ab. Mit der FDP, das zeigt wieder die Debatte auch vom letzten Mal, kann man keinen Staat machen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich will das gar nicht unnötig in die Länge ziehen. Herr Bergner, Sie ha
ben jetzt noch mal versucht, Ihr Ansinnen einer Schuldenbremse mit dem Ziel der Generationengerechtigkeit in Verbindung zu bringen. Ich glaube, auch das ist genau diese einseitige Betrachtung, die wir Ihnen vorwerfen. Zur Generationengerechtigkeit gehört nicht nur, bei den Schulden vorsichtig zu sein, sondern es gehört auch dazu, heute so in die Zukunftsfelder zu investieren, dass die künftige Generation davon einen Ertrag hat und sich einen hohen Wohlstand leisten kann. Dazu gehört Infrastruktur, dazu gehören kommunale Investitionen, dazu gehören Investitionen in Bildung, Kindertagesstätten. Diese Betrachtung führt zwangsläufig dazu, dass, wenn wir mit dem Geld, was wir heute haben, nicht auskommen und absehbar weniger Einwohner haben werden, also auch in der nächsten Generation, wir dann zwangsläufig nicht nur über die Ausgabeseite nachdenken müssen, sondern auch über die Einnahmeseite. Dann stellen wir fest, Herr Bergner, dass wir trotz guter Konjunktur seit einigen Jahren und trotz der von Ihnen immer benannten Rekordsteuereinnahmen es in Deutschland noch nicht einmal jetzt schaffen, einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu haben, dass 12 Bundesländer im Jahr 2012 negativ abschließen und dass viele Kommunen nicht mehr handlungsfähig sind. Das gehört in die Betrachtung in jedem Fall mit hinein. Ich würde Sie bitten, das einfach mit zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie nicht versuchen, den Begriff der Generationsgerechtigkeit nur mit der Frage der Schuldenbremse in Verbindung zu bringen, sondern dass das auch zur Frage der Generationengerechtigkeit gehört, was wir heute als öffentliche Hand investieren, damit die künftige Generation davon einen Nutzen ziehen kann. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Lehmann, ich finde, Herr Barth hat recht, dass der Antrag der FDP-Fraktion sich von dem Antrag unterscheidet, den die FDP vor zwei Jahren hier im Thüringer Landtag eingebracht hat. Es hat mehr als nur eine kleine Änderung gegeben.
Nichtsdestotrotz, unsere politische Gesamtbewertung ist bekannt. Wir lehnen eine Verschärfung der Schuldenbremse über die Aufnahme in die Verfassung ab. Ich will das begründen.
Wir haben die Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung, sprich, in einem einfachen Gesetz. Sie ist anwendbar, zumindest unter vergleichsweise guten konjunkturellen Bedingungen, wie wir sie in den letzten drei Jahren erlebt haben. Wir haben beim Doppelhaushalt 2013/2014, wie ich meine, als Fraktion den besseren Vorschlag zum Umgang auch mit der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung gemacht. Wir wollten damit auch - bei aller Kritik an der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung - die Regelung, die wir jetzt im Gesetz haben, produktiv zugunsten künftiger Generationen anwenden, indem wir einerseits Schulden abbauen und andererseits heute auch für eine vernünftige kommunale Finanzausstattung sorgen und Investitionen heute tätigen, die ebenso im Sinne eines Generationenvertrags auch künftigen Generationen zugute kommen sollen. Im Praktischen, im Konkreten hatten wir vorgeschlagen, die ca. 200 Mio. € Mehreinnahmen aus 2012 zur sofortigen Tilgung alter Schulden einzusetzen und die daraus über die Schuldenbremse verpflichtenden Tilgungsbeträge in den vier folgenden Jahren freizuschaufeln für eine konstantere, stetigere kommunale Finanzausstattung in den nächsten vier Jahren. Ich meine auch in der Nachbetrachtung, dass unsere Vorschläge besser geeignet gewesen wären, die verschiedenen politischen Zielvorstellungen gemeinsam auf die Reihe zu bekommen, als das, was die Koalition dann letztendlich unter anderem über den Garantiefonds aufgenommen hat.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Kritik an der FDP-Fraktion und natürlich auch an dem, was die CDU-Politik vertritt, im Besonderen Dr. Voß als Finanzminister und Frau Ministerpräsidentin, die sich ja sowohl zur Schuldenbremse geäußert haben als auch zum Thema Ablehnung von Steuererhöhungen. Ich meine, wenn wir die Debatte rational fassen wollen, geht es ja um die Frage: Wie konsolidieren wir unsere Haushalte? Da glauben wir und sind fest davon überzeugt als Linke, dass man mit einer weiteren Verschärfung des Ausgabendrucks eben keine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen insgesamt erreichen kann, sondern wir brauchen einen gesunden, einen vernünftigen Mix aus zunächst einmal Ausgabenreduzierung und Ausgabenüberprüfung sowie Einnahmestabilisierung und Einnahmeerhöhung. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wer Haushalte nachhaltig konsolidieren will, muss ganz offen die Einnahmeseite mit in den Blick nehmen.
Die Stichworte, meine Damen und Herren, hatte ich gestern in der Aktuellen Stunde bei einem anderen
Thema bereits genannt. Wir haben nach wie vor im europäischen Maßstab mit den Auswirkungen der Finanzmarktkrise zu tun. Wir haben die konjunkturellen Risiken jederzeit, jedes Jahr, die wir natürlich in die Abwägung einfließen lassen müssen, und wir haben Zinsrisiken, die in der Summe die Einnahmen infrage stellen können. Herr Dr. Voß, vielleicht versuchen Sie in Ihrem Statement die Frage zu beantworten. Wenn es unter vergleichsweise guten konjunkturellen Bedingungen in den letzten Jahren nicht gelungen ist, im Bund einen Haushaltsausgleich herbeizuführen, in der Mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sehr wohl ein Überschuss in den nächsten Jahren erwartet werden kann, aber ich habe auch die Risiken genannt -, wenn auch im Jahr 2012 - außer vier Bundesländer - die Mehrheit der Bundesländer immer noch keinen Ausgleich ihrer Haushalte erreicht hat, wenn viele Kommunen, insbesondere auch in den alten Bundesländern, sich insgesamt mit Milliarden Kassenkrediten über Wasser halten, die längst an die Stelle einer Überbrückung getreten sind, sondern damit werden laufende Ausgaben finanziert, dann zeigt das doch, dass wir eben nicht nur auf der Ausgabeseite tätig werden müssen, sondern dass wir nach wie vor auch ein strukturelles Einnahmeproblem haben. Ich glaube, Herr Kollege Meyer hat gestern auch die Argumente angeführt, wie das im internationalen Vergleich aussieht, was die Besserverdienenden, die Vermögenden und deren Besteuerung betrifft, dass wir da in Deutschland Nachholbedarf haben.
Wir sind überzeugt als LINKE, dass wir deren Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte genauso brauchen wie die andere Seite der Medaille. Deshalb lehnen wir eine einseitige Verschärfung des Ausgabedruckes ab.
Auf der anderen Seite muss sich was bewegen. Es ist auch eine Frage, Dr. Voß, der Legitimation staatlichen Handelns. Wenn Sie auch hier im Freistaat Thüringen den Menschen Zwänge auferlegen und sagen, wir müssen in den nächsten Jahren hart konsolidieren, steht und fällt die Legitimität dieses Handelns aus meiner Überzeugung auch damit, dass am Ende des Tages die Menschen die Chance haben zu sehen, dass sich dieser Weg gelohnt hat, dass er auch erfolgreich war, dass wir am Ende des Tages auch mehr Spielräume in Haushaltsfragen haben. Ich glaube, auch von dieser Herleitung her ist es notwendig, dann dafür zu sorgen, dass eben die Einnahmen stabil sind und dass sie gegebenenfalls erhöht werden können, um diesen Prozess insgesamt auch politisch abzufedern. Nichts ist schlimmer, als wenn sie den Leuten jahrelang drastischste Ausgabenkürzungen verordnen und an den Einnahmen nichts machen, dann bekommen sie eine Zinswende und alle ihre Konsolidierungserfolge sind im Nu kaputt gemacht, weil wir dann für insgesamt weniger Schulden - aber Sie
wissen ja, wie das zusammenhängt mit Netto- und Bruttoverschuldung - am Ende des Tages doch mehr Zinsen haben und nicht mehr Spielräume, sondern weniger. Da, glaube ich, muss sich die CDU auch insgesamt positionieren, wie sie einen Ausgleich dieser beiden Seiten in den nächsten Jahren hinbekommen möchte. Wir als Linke glauben, dass das nur über eine gerechtere Steuerpolitik geht. Dass sie möglich ist, zeigt, dass die Schere zwischen Arm und Reich in den letzten Jahren zugenommen hat, dass die großen Vermögen insbesondere gewachsen sind. Es gäbe also durchaus eine absolute Berechtigung, hier nachzulegen. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch, Vermögenssteuer, eine erhöhte Erbschaftssteuer und einen höheren Spitzensteuersatz will ich hier als Stichworte nennen. Dass eine Konsolidierung ohne diese Elemente wenig erfolgreich ist, sehen wir gerade im Bereich der europäischen Schuldenkrise, dass die Länder, die drastisch in die Krise hineinsparen am Ende im Bruttoinlandsprodukt noch weiter abstürzen. Die Schulden steigen, statt dass sie durch solche drastischen Sparprogramme sinken und deswegen, glaube ich, brauchen wir auch einen gesunden Mix. Neben der Betrachtung der Einnahmenseite müssen auch entsprechend konjunkturelle Impulse gesetzt werden, um das Ganze abzufedern. Auch für diese konjunkturellen Impulse brauchen Sie Geld und das muss in den öffentlichen Haushalten stetig vorhanden sein, damit Sie auch investieren können, damit gerade nicht gesamte Volkswirtschaften abstürzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mir wünschen, wenn wir in der Debatte diese zweite Seite bei der Bewertung des FDP-Antrags mit in den Blick nehmen und ebenso die Frage, welche Aufgaben wir eigentlich in der Gesellschaft und in der Politik in den nächsten Jahren zu leisten haben. Es ist nicht nur ein Ziel an sich, eine Schuldenbremse in die Verfassung zu bringen, sondern es gibt andere Ziele, die mindestens gleichgewichtig zu diskutieren sind. Die Investitionen heute auch für die künftigen Generationen, die klassischen Investitionen in Infrastruktur, in Schulen, in Straßen, in Kindergärten, Investitionen in eine vernünftige Finanzausstattung, kommunale Finanzausstattung jetzt und hier und so weiter, demografischer Wandel, ökologischer Umbau der Gesellschaft - das sind alles Aufgaben, für die braucht die öffentliche Hand Mittel. Eine neue Schuldenbremse in der Verfassung, so wie von der FDP vorgeschlagen, würde die Spielräume heute und für die nächste Politikergeneration drastisch verschärfen, aus unserer Überzeugung auch hinsichtlich der Aufgaben einer Gesellschaft, vernünftig und nachhaltig tätig werden zu können.
Meine Damen und Herren, so viel an dieser Stelle. Die FDP-Anträge werden wir ablehnen, einer Aus
schussüberweisung allerdings werden wir uns nicht verweigern.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Mohring, ich stimme Ihnen zu: Es ist gut, dass DIE LINKE an dieser Debatte teilnimmt, denn DIE LINKE wird für eine gerechte Steuerpolitik in Deutschland gebraucht.
Zum ersten Teil Ihrer Aktuellen Stunde: Ja zu einer Milderung der Wirkung der kalten Progression, Ja zu einem höheren Grundfreibetrag - das sind Forderungen der LINKEN -, aber nicht zulasten der Einnahmeseite insgesamt.
Zum zweiten Teil Ihrer Aktuellen Stunde möchte ich etwas zur Ausgangslage sagen. Meine Damen und Herren, die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Schuldenkrise sind noch nicht überwunden. Konjunkturelle Risiken und Zinsrisiken gefährden die Einnahmeseite des Staates ebenso wie die Ausgabeseite. Darüber hinaus stehen umfangreiche Herausforderungen vor unseren Gesellschaften. Schulen müssen saniert werden, die Infrastruktur wie Schienen und Straßen - ist unsolide finanziert, wir haben den demografischen Wandel, Aufgaben im ländlichen Raum, die Energiewende, Bildungsaufgaben, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut sind nicht nur Bundesthemen, sondern auch und vor allem Thüringer Themen. Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, Thüringen braucht jeden Euro. Thüringen bezieht einen Großteil seiner Einnahmen aus Steuern, Bundesergänzungszuweisungen und dem Länderfinanzausgleich. Deshalb,
Herr Mohring, sind in der Tat auch in den Koalitionsgesprächen im Bund elementare Thüringer Interessen berührt, dieses Freistaats, seiner Kommunen und seiner Bürger. Meine Damen und Herren, Herr Mohring, weil Sie die Rekordsteuereinnahmen des letzten Jahres oder der letzten beiden Jahre angesprochen haben; das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass der Bund im letzten Jahr noch keinen Haushaltsausgleich erreichen konnte, dass von 16 Bundesländern insgesamt nur vier Überschüsse erwirtschaften konnten, trotz guter konjunktureller Lage in Deutschland.
Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich alle an unsere Beschlussfassungen zum Hochwasser. Wir reden dann vom Jahrhunderthochwasser und da wissen Sie, dass wir, um die Hilfen zu leisten, Milliarden Euro Schulden machen müssen in Bund und Ländern und die über 20 Jahre abzahlen müssen über einen Zeitraum, wo wir mit Sicherheit schon wieder mehrere Jahrhunderthochwasser und möglicherweise andere Naturkatastrophen abzufinanzieren haben. Wer in dieser Situation und vor diesen Herausforderungen davon redet, der Staat hätte genug Einnahmen und könnte seine Aufgaben solide finanzieren, hat aus meiner Sicht absolut unrecht.
Deshalb, Herr Mohring, wie im Titel Ihrer Aktuellen Stunde im zweiten Teil suggeriert, die Zukunftsaufgaben in der Gesellschaft und die Konsolidierung der Staatsfinanzen - wer das ohne Steuererhöhung finanzieren möchte, offenbart sich unserer Auffassung nach wieder einmal mehr hier im Thüringer Landtag als finanzpolitisch unsolide und er hat vielleicht sogar in Wirklichkeit gar kein Interesse an einer nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen.
Meine Damen und Herren, statt solcher Tabus, wie Sie sie formuliert haben, brauchen wir in der Tat eine gerechtere Steuerpolitik ganz ausdrücklich mit einer Vermögensteuer, mit einer höheren Erbschaftsteuer und auch einem höheren Spitzensteuersatz, meine Damen und Herren. Nur so ist solide Finanzpolitik auch für Thüringen zu leisten und nicht anders. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Nur der Vollständigkeit halber, nach Ihrer Argumentation: Uns ist aber noch allen erinnerlich, dass es durchaus schon einmal hier im Thüringer Landtag ein differenziertes Herangehen gab, nämlich als Frau Diezel noch Finanzministerin war und wir die OstWest-Angleichung durchgeführt haben. Stimmen Sie mir zu, dass wir damals ein differenziertes Vorgehen hatten, nämlich zuerst die Angleichung bei den unteren und mittleren Einkommen und dann später bei den höheren Gruppen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, wir sollten die parteipolitische Debatte an dieser Stelle nicht übertreiben, sondern jetzt mal einen Punkt machen. Wir haben uns ver
einbart auf ein parlamentarisches Verfahren, das für die Menschen zielführend ist, dass wir am Freitag handlungsfähig sind, die Landesregierung insbesondere. Verstehen Sie es als Plädoyer, das jetzt hier nicht zu übertreiben. Die Redebeiträge meines Kollegen Ralf Kalich und die von Herrn Meyer haben mich noch mal veranlasst, vor der Erwiderung des Ministers hier noch mal genau die Fragen zu stellen, die die Kollegen aufgeworfen haben, weil ich es schade fände, dass wir in die Haushaltsausschussdebatte gehen, ohne zumindest da noch mal Ihre Position zu hören.
Herr Kalich hat gefragt, ob Sie glauben, Herr Minister, dass das jetzige Volumen von 8 Mrd. € angesichts der Schäden reichen wird. Das kann man sicher noch nicht abschließend sagen, aber Sie können uns sicherlich eine Einschätzung geben. Und Herr Kalich hat die Frage aufgeworfen wie Herr Meyer auch, ob angesichts der höheren Wahrscheinlichkeit von Hochwasser und angesichts der notwendigen Investitionen zum Stichwort „umfassender Klimaschutz“ in den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden diese jetzige vorgesehene Finanzierung allein reicht. Insoweit nachvollziehbar ist, wie auch Herr Mohring postuliert hat, dass wir unseren Anteil natürlich nicht über neue Schulden finanzieren, fände ich die Frage in jedem Fall legitim, ob wir nicht mit den Gesamtkosten, die wir in die Vorsorge und Vorbeugung stecken müssen, wenn wir schon ohne Schulden auskommen wollen, dann eben über Mehreinnahmen, über eine gerechtere Steuerpolitik reden oder zumindest nachdenken müssen. Es scheint mir angesichts der Herausforderung, dass wir auf allen staatlichen Ebenen Gemeinden, Länder und Bund - hohe Investitionen in den nächsten Jahren zu stemmen haben und dass immer noch über uns das Damoklesschwert kürzerer Jahrhunderthochwasser schwebt, zumindest auch eine legitime Frage zu sein. Die lösen wir jetzt nicht, die lösen wir auch nicht im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, aber man sollte sie beim Nachdenken über Künftiges nicht weglassen.
Die letzte Frage, Herr Minister, auch was Herr Meyer als die Standardfrage noch mal thematisiert hat, da hätte ich gern noch mal eine Auskunft, eine Bewertung durch Sie: Bisher war ja davon die Rede, dass man anstrebt, dass die Kommunen keinen Mitleistungsanteil einzubringen haben. Viele Kommunen in Thüringen werden dazu nicht in der Lage sein. Die Standardfrage, die Herr Meyer gestellt hat, könnte implizieren, dass zumindest an einigen Stellen, um neu zu bauen und zu sanieren, de facto ein Eigenleistungsanteil der Kommunen zu bringen wäre, den sie aber aufgrund ihrer Haushaltslage nicht haben. Vielleicht können Sie abschließend dazu noch einmal Stellung nehmen, inwieweit aus Ihrer Sicht das ein Problem ist und - wenn ja - wie es angegangen werden soll. Herzlichen Dank.
Vielen Dank.
Rechtliche Bewertung einer Stellenausschreibung in der vorläufigen Haushaltsführung
In der Stadt Gera wurde im Dezember 2012 eine Stelle des Dezernenten/der Dezernentin „Zentrale Verwaltung und Service“ in den „Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera“, im Kommunalen Anzeiger, zum 1. Mai 2013 in der Besoldungsgruppe A 16 ausgeschrieben, welche bis zum 28. Dezember 2012 lief. Im Zuge der Ausschreibung wurde das entsprechende Auswahlverfahren begonnen.
Im vom Stadtrat beschlossenen Haushalt für das Jahr 2012 ist eine fragliche Planstelle mit A 14 bewertet, eine A 16 gab es nicht. Im Entwurf des Stel
lenplanes 2013 sollte diese Stelle nach A 16 offenbar gehoben oder eine neue Stelle A 16 geschaffen werden, jedoch lag zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder ein Beschluss des Stadtrats zum Haushalt 2013 noch eine separate Beschlussfassung zu dieser A 16 vor. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befand sich die Stadt Gera in der vorläufigen Haushaltsführung, somit galt der 2012 beschlossene Stellenplan.
Inzwischen wurde die Ausschreibung durch die Oberbürgermeisterin zurückgezogen.
Mit Schreiben vom 29. Januar 2013 habe ich mich an das Landesverwaltungsamt unter anderem mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob die A 16-Stelle hätte ausgeschrieben werden dürfen.
In der Antwort des Landesverwaltungsamtes vom 27. Februar 2013 wird eine Beantwortung meiner Frage vermieden, stattdessen wird darauf aufmerksam gemacht, „dass gemäß § 29 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Thüringer Kommunalordnung für die Ernennung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 ohnehin eine Beschlussfassung des zuständigen Ausschusses oder des Stadtrates erforderlich gewesen wäre.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Hätte die Stadt Gera die A 16-Stelle ohne beschlossenen Haushalt für 2013 und ohne separate Beschlussfassung terminiert zum 1. Mai 2013 ausschreiben dürfen und wie wird dies begründet?
2. Hätte der Stopp der Ausschreibung ebenfalls im Kommunalen Anzeiger der Stadt Gera veröffentlicht werden müssen und wie wird dies begründet?
3. An welche rechtlichen Voraussetzungen sind Stellenausschreibungen, insbesondere hinsichtlich der Fortgeltung des Stellenplans des abgelaufenen Haushaltsjahres, in der vorläufigen Haushaltsführung einer Thüringer Kommune gebunden?
4. Dürfen ausgeschriebene Stellen auch bei noch nicht vorhandener Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung einschließlich Stellenplan, insbesondere hinsichtlich des Gesamtdeckungsprinzips, besetzt werden und wie wird dies begründet?
Herr Staatssekretär, Ihre Antwort zu Frage 1 suggeriert, dass es möglich wäre, dass eine Exekutive, eine Verwaltung Stellen mit einer entsprechenden Dotierung ausschreibt, immer unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat dann beim Beschluss der Haushaltssatzung und des Stellenplans diesem folgt. Sehen Sie durch Ihre Antwort nicht die Gefahr, dass Verwaltungen die gewählten Gemeinderäte in Zukunft dadurch unter Druck setzen können, indem sie normativ Fakten schaffen, eine Ausschreibung beginnen, ein Auswahlverfahren beginnen und dem Gemeinderat dann sagen, eigentlich müsst ihr das jetzt unter diesen Bedingungen so nehmen, wie es ist, oder es bricht hier großes Chaos aus? Glauben Sie nicht, dass Ihre Antwort zu Frage 1 genau diese Entwicklung befördern würde?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um die Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zunächst für die Angestellten, später jedoch mit der Forderung nach Übernahme des Abschlusses auch für die Thüringer Beamten und natürlich, wie es in der Überschrift des CDU-Antrags heißt als zweite Dimension der Frage, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Was die Beamten betrifft, so wird die entsprechende Neuregelung wohl im gesamten Beamtenbesoldungsanpassungsgesetz zu regeln sein und muss hier im Thüringer Landtag verhandelt werden.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 konnte begrenzt Vorsorge für die Personalkostensteigerung geschaffen werden. Die Steigerung der Personalkosten für beide Jahre ist in etwa mit 230 Mio. € vorgesehen. Das ist aber nicht alles für die entsprechenden Entlohnungsanpassungen, sondern auch für strukturelle Veränderungen, wie beispielsweise geplante Mehrausgaben im Einzelplan 17 u.a. für mögliche Abfindungszahlungen im Lehrerbereich, vorgesehen. Der Tarifabschluss sowie die Auswirkungen für die Beamtenbesoldung stellen eine Herausforderung für den Landeshaushalt dar, das verkennen wir als Fraktion DIE LINKE nicht.
Wenn jetzt allerdings, meine Damen und Herren, die Tarifeinigung für die Angestellten als überzogen dargestellt wird, und wenn der Finanzminister jetzt offenlässt, inwieweit er das Ergebnis für die Beamten übertragen will, so muss aus unserer Sicht auf Folgendes hingewiesen werden: Zunächst sind die volkswirtschaftlichen Effekte zu bedenken. Erstens, höhere Einkommen bewirken u.a. auch höhere Steuereinnahmen für den Freistaat und zweitens die Bedeutung im Wettbewerb der Bundesländer untereinander.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ja jetzt schon über 20 Jahre nach der deutschen Einheit de facto die Abwanderung einer ganzen Generation von jungen, gut ausgebildeten Leuten in die alten Bundesländer zu beklagen. Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst hat eine wesentliche Verantwortung dafür, dass diese Abwanderung gestoppt wird und dass wir netto nicht mehr hier ausbilden für die finanzstarken Flächenländer im Westen.
Hier ist Gegensteuern, meine Damen und Herren, notwendig und wir haben den öffentlichen Dienst immer als Vorreiter für dieses Gegensteuern betrachtet. Mithin, meine Damen und Herren, ist die gesellschaftliche Wirkung insgesamt zu bedenken. Thüringen muss raus aus dem Billiglohnimage, da gibt es enorm viel Nachholbedarf. Wir wissen, dass nicht nur die Entlohnungs- und Besoldungshöhe hier bei der Frage Abwanderung eine Rolle spielt,
aber es ist sicherlich auch ein Faktor, der Familienentscheidungen für die neuen Bundesländer erschwert, wenn wir hier nicht vernünftig Vorsorge treffen.
Meine Damen und Herren, wenn der Finanzminister den fehlenden Spielraum im Landeshaushalt beklagt und die Länder im Allgemeinen die fehlenden Spielräume beklagen, dann muss der Hinweis gestattet sein auf die Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte in Deutschland insgesamt. Das betrifft auch die Länder- und die Kommunalhaushalte. Ich erinnere daran, dass allein die letzte Senkung des Spitzensteuersatzes für Thüringen zu Mindereinnahmen von 100 Mio. € jährlich geführt hat. Wir würden selbst über dieses Thema Tarifabschluss und eventuelle Übernahme in den Beamtenbereich ganz anders reden, wenn wir beispielsweise diese 100 Mio. € pro Jahr noch hätten.
Wir beklagen die fehlende Steuer- und Einnahmegerechtigkeit in Deutschland. Meine Damen und Herren, dieser Landesregierung und dieser Legislatur muss an dieser Baustelle grundsätzlich Versagen vorgeworfen werden, denn Sie haben in dieser Hinsicht nichts getan. Sie haben sich nur darauf geeinigt, im Bundesrat nicht weiteren Steuersenkungen zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Herausforderung beim Solidarpakt II, dem Länderfinanzausgleich, der Klage von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern und damit die drohende Aufkündigung der Solidarität zwischen reichen und armen Ländern, den Herausforderungen bei der Schuldenbremse drohen gerade - und ich denke, Herr Kowalleck, Sie haben das beschrieben - bei Fragen Personal die Spannungen zwischen den Kürzungszwängen in unserem Landeshaushalt und andererseits dem Anspruch an einen verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuzunehmen. Das ist das Problem, Herr Staatssekretär, das auch für Dr. Voß gilt, da beißt sich nämlich die Katze in den Schwanz. Wenn Sie für Ihre Politik per se ausschließen, dass die Steuerseite überhaupt betrachtet wird, wenn Sie ausschließen, dass es um gerechte Steuerpolitik geht, dann kommen Sie am Ende im Landeshaushalt in die Zwänge rein, bei den schlechten Rahmenbedingungen, die wir haben. Ich will Ihnen aber für unsere Fraktion ganz klar sagen, eine Konsolidierung des Landeshaushalts auf dem Rücken der Beschäftigten lehnen wir ab, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Rede und dieser Antrag zur Aktuellen Stunde durch Frau Lehmann war der untaugliche Versuch der CDU, die Deutungshoheit bei der Finanzpolitik für sich wiederzugewinnen.
Dieser Versuch muss scheitern, denn Sie machen nach wie vor Schulden. Sie machen nach wie vor Schulden, wenn man sich die Entwicklung der Sondervermögen anguckt. Ihre Argumentation ist daher unredlich, meine sehr verehrten Damen und Herren. Insgesamt sind mehr als ein Drittel der Schulden sowohl im Landeshaushalt als auch in den Sondervermögen CDU-hausgemachte Schulden, wegen dieser insbesondere größenwahnsinnigen Projekte in den Jahren 1999 bis 2009. Ich nenne nur drei Stichworte: Wasser/Abwasser, Flughafen Erfurt und die Finanzierung der Thüringer Kleinteiligkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Mohring,
- genau, darauf habe ich gewartet -, Sie haben mittlerweile fast 25 Jahre auf dem Buckel und Ihre Verschuldung entspricht mittlerweile der Auslandsverschuldung der DDR.
In 25 Jahren haben Sie das geschafft, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie können sich auch nicht unschuldig stellen, 26 von 30 Abgeordneten Ihrer Fraktion haben in einer der Legislaturen 1999 bis 2004 oder 2004 bis 2009 hier im Thüringer Landtag gesessen und jeden Unsinn mit abgestimmt, unter dem wir heute leiden, unter dem die Thüringerinnen und Thüringer heute leiden, meine Damen und Herren.
Sie haben kein Recht, sich hier hinzustellen. Meine Damen und Herren, es ist natürlich zu fragen, was könnten wir mit einer sächsischen Regelung gewinnen? Da muss man zunächst mal sagen, die Sachsen haben weniger Schulden aufgebaut ohne diese
Regelung in der Verfassung. Die haben eine andere Politik gemacht als die Thüringer Landesregierung, als die Thüringer Finanzminister, meine Damen und Herren.
Und sie haben ein Kopplungsgeschäft offenbar in Absicht zu solchen Dingen wie Pensionsfonds. Der sächsische Pensionsfonds hat mittlerweile 2 Mrd. € angespart, wo Sie bei 175 Mio. € liegen. Es ist völlig irrwitzig, dass Sie glauben, Sie könnten hier im Thüringer Landtag ein Kopplungsgeschäft hinbekommen, weil Sie konnten dort gar nichts leisten. Sie können doch gar nichts leisten, Sie können auch nicht leisten, dass die Sondervermögen nicht weiter anwachsen im negativen Sinne, weil Sie Sondervermögen haben, indem Sie neue Schulden aufnehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns die Regelung in der Thüringer Verfassung an, was die Sozialstaatsprinzipien betrifft, so ist ganz klar, für uns gelten die Artikel 43 und 44 sowie die vergleichsweise klareren Regelungen in den Artikeln 15 bis 19. Man muss aber auch bedenken, wenn man darüber nachdenkt, dass selbst das Grundgesetz Artikel 20 Abs. 1 „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Sozialstaat.“ nicht davor geschützt hat in den letzten Jahren, dass es zum Teil massiven Sozialabbau, ich denke nur an die Rente mit 67, gab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen ist klar, wer hier in Thüringen darüber reden will, der darf nicht an ein Kopplungsgeschäft denken, der muss über die Schuldenbremse in der Verfassung denken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da bin ich beim dritten Punkt. Wir haben eine Schuldenbremse in Thüringen. Wir haben sie in der Landeshaushaltsordnung. Sie ist Gesetz und sie ist anwendbar unter guten konjunkturellen Bedingungen. Das wissen wir. Wir wissen noch nicht, wie sie funktioniert unter vergleichsweise negativen konjunkturellen Vorzeichen. Das wird man sehen müssen. Allein daraus eine Notwendigkeit zur Verfassungsänderung in Thüringen abzuleiten, sehen wir als LINKE nicht.
Meine Damen und Herren, DIE LINKE im Thüringer Landtag hat in den letzten Jahren eine Haushaltspolitik mit Augenmaß betrieben, mehrmals wollten wir mit unseren Anträgen Schulden senken, also konsolidieren und an anderer Stelle mit Mehrausgaben Politik gestalten. Zuletzt beim Doppelhaushalt 2013/14 zugunsten von Kommunen, Schulen, Museen und Theater zum Beispiel.
Und, meine Damen und Herren, beides ist möglich, wenn Augenmaß vorherrscht und die Rahmenbedingungen stimmen. Die Koalition hat diese Änderungsanträge abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Augenmaß ist weiterhin notwendig. Deshalb ist die beste Schuldenbremse eine gerechte Steuerpolitik im Bund mit stabilen und gerechten Einnahmen.
Deshalb Millionärssteuer jetzt.
Jedes Mal, genau. Herr Mohring, das hören Sie noch sehr oft. Sie werden Freude an uns haben.
Wir brauchen eine Föderalismusreform III und eine stärkere Stellung der Kommunen im Staatsaufbau. Meine Damen und Herren, die beste Schuldenbremse in Thüringen ist endlich das Angehen einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen und nicht irgendwann, sondern sofort. Und, meine Damen und Herren, die beste Schuldenbremse ist der Bruch mit der Schuldenpolitik der CDU in Thüringen der letzten Jahrzehnte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank.
Ersatzvornahme und Enteignung zur Sicherung von Schloss Hummelshain?