Annette Lehmann

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Last Statements

Ich bitte um Entschuldigung, der andere Punkt war jetzt schneller fertig als gedacht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 23. Januar 2014 ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Unser Ausschuss hat den Antrag in
fünf Sitzungen beraten, so in seiner 75. Sitzung am 13. März, in seiner 76. Sitzung am 3. April, in seiner 77. Sitzung am 15. Mai, in seiner 78. Sitzung am 12. Juni und abschließend in seiner Sitzung am 10. Juli 2014.
Der Ausschuss wollte sich dabei auch einen Gesamtüberblick über den Themenkomplex verschaffen. Deshalb fand in unserer 76. Sitzung am 3. April, in der 77. und in der 78. Sitzung sowie in der 79. Sitzung die Beratung des Antrags jeweils gemeinsam mit der Beratung des Thüringer Landtags durch den Rechnungshof nach § 88 Abs. 2 Thüringer Landeshaushaltsordnung zum Thema „Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung“ statt. Dabei handelt es sich um die Vorlage 5/4394. Zu der Thematik wurde dem Ausschuss eine Reihe von Unterlagen zur Verfügung gestellt, so zum Beispiel eine PowerPoint-Präsentation des Rechnungshofs, dazu eine tabellarische Übersicht zum Sachstand in Bund und Ländern sowie zwei Gutachten, die die Landesregierung uns ebenfalls vorgelegt hat. Finanzminister Dr. Voß erläuterte jeweils den Sachstand der Erarbeitung der IT-Strategie der Landesregierung, die das Kabinett im Zeitraum unserer Beratungen praktisch parallel durchlaufen hat. Die dann vom Kabinett beschlossene Strategie wurde dem Ausschuss Anfang Juni zugeleitet und konnte so in die Beratung vor Abschluss unserer Beratung im Ausschuss mit einbezogen werden.
Gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 GO wurde die Nummer 1 des Antrags mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt erklärt. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt Ihnen in Drucksache 5/7986 vor. Die Nummern 2 bis 5 des Antrags wurden abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, in der ersten Lesung wurden hier bereits viele Argumente für und gegen den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag der Linken in dieser Angelegenheit vorgetragen. Auch ich habe für unsere Fraktion ausführlich unsere Argumente und auch die handwerklichen Schwächen, die wir an Ihrem Gesetzentwurf festgestellt haben, dargelegt und deswegen kann und will ich mich heute kurzfassen.
An unserer Meinung zu diesen beiden Entwürfen hat sich in den vergangenen Wochen nichts verändert. Allerdings sehen wir es auch so, wie ich beim
letzten Mal schon gesagt habe, dass es mancherorts in Thüringen an den Schulimmobilien, an Schulsporthallen, an den Sportplätzen noch großen Investitionsbedarf gibt. Aber wir sehen - und das scheinen wir etwas anders zu sehen als manche hier in dem Hohen Haus - auch in manchen Landkreisen eine gute Schulimmobiliensituation und neue Sporthallen und auch gute Breitensportanlagen für den Sportunterricht. Das ist also etwas differenziert zu betrachten und in jedem Landkreis bzw. bei den Schulträgern gibt es auch unterschiedliche Ursachen, warum das so ist, dass Schulträger in Thüringen mancherorts ihre Schulnetzplanung regelmäßig fortgeschrieben haben und auch so strukturiert haben, dass die vorhandenen Schulimmobilien, die Schulen und die Sporthallen auch langfristig finanzierbar und in einem vernünftigen Zustand auch erhaltbar sind und Bestand haben. Dann haben wir die Schulträger, die - das sage ich auch ganz freundlich - noch nicht so weit sind auf dem Weg. Und dann haben wir noch die Schulträger, bei denen man unterschiedliche finanzielle Situationen vorfindet, oder auch, wo Kreistage und Stadträte unterschiedliche Schwerpunktsetzungen bei den Investitionsausgaben getätigt haben, so dass also mancherorts vielleicht auch manche Schule noch nicht so saniert ist, wie wir sie gerne hätten.
Insgesamt ist also festzustellen, dass es Bedarf gibt bei den Schulinvestitionen und auch den Sporthallen. Das ist Fakt. Deswegen sagt die CDU-Fraktion, hier sind weitere Investitionen erforderlich. Deshalb wollen wir das bewährte Schulinvestitionsprogramm fortsetzen und bei der Schulsanierung einen Schwerpunkt ab dem nächsten Landeshaushalt setzen und dabei auch erhebliche Millionenbeträge zusätzlich bereitstellen.
Wir als CDU sagen, wir wollen in der nächsten Legislatur 125 Mio. € für diesen Bereich der Schulinvestitionen bereitstellen und insbesondere damit den baulichen Zustand der Schulimmobilien verbessern, denn Bildungsinvestitionen sind bekanntlich auch Zukunftsinvestitionen. Das Ganze, werte Kolleginnen und Kollegen, muss allerdings auch seriös finanziert sein. Da sind wir ganz bei dem Vorschlag, den unser Finanzminister vor einiger Zeit getan hat; durch die Tilgung von Krediten im Landeshaushalt schaffen wir uns zusätzliche Möglichkeiten. Wir sparen die Zinsen für den Schuldendienst, die wir dann für diese Investitionen einsetzen wollen. So, Herr Kollege Barth, reißt man keine neuen Löcher auf, sondern unser Vorschlag ist seriös und solide gegenfinanziert, ohne neue Schulden zu machen und ohne Rücklagen angreifen zu müssen.
Es ist wichtig, dass das Geld nachhaltig investiert wird. Das heißt, es muss dann auch diverse Kriterien geben, zum Beispiel die Langfristigkeit von Schulstandorten. Es muss die Bildungsqualität eine
Rolle spielen. Es müssen entsprechend die Gelder nach den Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Inklusion weiter umzusetzen, eingesetzt werden. Das ist nach wie vor ein Punkt, den ich hier leider von keiner anderen Fraktion gehört habe. Es geht nicht darum, Geld einfach irgendwohin zu investieren, sondern es muss nachhaltig sein. Diese Dinge sollten nach Meinung der CDU-Fraktion dabei dann auch berücksichtigt werden. Das ist unser Ziel. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag der Linken wie angekündigt ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und Gäste, die Linken wollen das kommunale Hilfspaket von CDU und SPD ändern, indem für die Jahre 2014 und 2015 für die Schulträger eine investive Zuweisung ausschließlich für Schulgebäude eingeführt werden soll. Der Mitleistungsanteil der Schulträger, also der Eigenanteil, soll 20 Prozent betragen und, wie Herr Barth schon erläuterte, gegebenenfalls aus dem Landesausgleichsstock nach § 24 des Finanzausgleichsgesetzes gewährt werden. Dazu liegt auch ein entsprechender Entschließungsantrag vor, um die Rechtsvorschriften des FAG so zu ändern, dass dies überhaupt möglich würde. So weit zum Sachverhalt, was den Inhalt des Gesetzes betrifft. Die Finanzierung soll die 100 Mio. € aus der Rücklage bedeuten, also die 100 Mio. € sollen aus der Rücklage genommen werden.
Werte Kollegen der linken Fraktion, wenn das Thema nicht durchaus ernst wäre - und wir als CDUFraktion nehmen es auch ernst -, dann könnte man
sagen, Sie haben beim Aufschreiben dieses Gesetzentwurfs einen spaßigen Tag gehabt. Denn es sieht wirklich aus wie ein Wahlprogramm oder wie Ihr Teil vom Wahlprogramm. Wahlprogramme aufschreiben kann auch Spaß machen.
Aber ich begründe es auch: Wenn man Ihre Begründung zu dem Gesetzentwurf liest, kann man nur feststellen, das kann nicht ernst gemeint sein. Wenn ich lese: Große Einigkeit unter den Fraktionen, Änderungen können selbstverständlich großmütig berücksichtigt werden oder für die Anhörung der Spitzenverbände sei ausreichend Zeit. Das Letztere ist sogar eine Pflicht, an der niemand vorbeikommt. Ich meine, Ihre Begründung klingt sogar ein bisschen sarkastisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich hier nach Meinung unserer Fraktion um einen Schaufensterantrag und da bin ich mit Herrn Barth, mit dem ich sonst nicht immer einig bin, diesmal einig. Es ist im Vorfeld der Kommunal- und der Landtagswahl ein entsprechender Antrag, mit dem die Linken für sich werben wollen. Die Linken haben einfach einen guten Vorschlag unseres Finanzministers aufgegriffen, die Summe noch ein bisschen erhöht und das Ganze abgeschrieben.
Viel schlechter finanziert. Ich komme auch gleich noch einmal darauf zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, indem das Ganze auch noch in unser Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte gepackt werden soll, zeigt sich, dass die Linken immer noch die Zielrichtung unseres kommunalen Hilfspakets verkennen und damit ihren Vorschlag für ihre Politik nach dem Gießkannenprinzip einfach fortführen wollen.
Das kommunale Hilfspaket der Koalition, was aus mehreren Säulen besteht, hilft zum Beispiel den Kommunen, ihre Haushalte mit Blick auf Belastungen aus Investitionen unter der Berücksichtigung der demografischen Entwicklung anzupassen. Da bin ich gleich bei einem weiteren Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Kollege Ramelow, Sie können sich doch auch noch zu Wort melden, wir haben doch Zeit.
Meine Damen und Herren, es gibt Schulträger in Thüringen
- genau, jetzt kommen wir zu den einzelnen Situationen in Thüringen, Herr Kollege Ramelow -, es gibt Schulträger in Thüringen, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, die sich auch dem Thema der undankbaren Schulnetzplanung mit allen Folgen und auch Protesten gestellt haben und die jetzt ein Schulnetz vorhalten, das der demografischen Entwicklung der Schülerzahlen entspricht, das finanziell zu unterhalten ist und das auch die Bildungsqualität, denn die wollen wir nicht vergessen, für die Schüler durch entsprechende Mehrzügigkeit, zum Beispiel an den Gymnasien, entsprechend der Bildungsqualität eben auch bietet. Das dürfte bei der Mehrheit der Schulträger der Fall sein. Und es gibt die anderen Fälle. Es gibt die Fälle, wo Schulträger immer noch zu viele Schulimmobilien vorhalten, weil man diese politisch durchaus schwierigen Entscheidungen in den Kreistagen oder bei den Stadträten gescheut hat oder Stadträte und Kreistagsmitglieder dies nicht beschlossen haben.
Insofern gibt es in diesen Landkreisen natürlich mehr Aufwendungen bei der Unterhaltung und dem Erhalt der Immobilien zu stemmen, manchmal auch nur von hälftig genutzten Immobilien. Das ist in Thüringen so unterschiedlich, wie auch die Finanzlage der Schulträger unterschiedlich ist. Dabei zeigt sich auch die bisherige Schwerpunktsetzung in den Kommunalparlamenten bei den Investitionsausgaben. In manchen Kreisen gibt es gut sanierte Schulimmobilien und tolle Sportanlagen und in anderen Landkreisen ist das nicht so, da gibt es große Mängel zum Beispiel beim Brandschutz oder auch bei den sanitären Anlagen, die dann noch in einem schlimmen Zustand sind.
Meine Damen und Herren, auch der CDU-Fraktion ist dies bekannt, genauso wie der Landesregierung. Und auch wir sehen Handlungsbedarf, aber nicht nach irgendeinem Gießkannenprinzip und auch nicht ohne konkrete Vorgaben, was die Nachhaltigkeit dieser Investitionen betrifft. Oder wer würde hier sein Geld privat in ein Haus zum Beispiel investieren, wenn man weiß, dass es nach ein oder zwei Jahren abgerissen wird. Das würde sicherlich auch niemand tun. Und dass wir mit unseren Steuergeldern sorgsam umgehen wollen und müssen, ist auch ein Grundsatz unserer Fraktion. Deshalb gilt, auch Investitionen in die Bildung müssen Gegenstand sorgfältiger Abwägung zwischen den verschiedenen Investitionsmöglichkeiten sein. Eine pauschale Verwendung von Geld nur für Schulgebäude steht einer Verwendung für Lehrmittel gegenüber, die bei einigen Schulträgern auch noch hapert, obwohl bereits in den letzten Jahren viele
Millionen Euro, zum Beispiel Landes- und EU-Geld, für die Anschaffung von Computerkabinetten oder auch Whiteboards geflossen sind. Das wollen wir nicht vergessen. Aber es hapert wie gesagt auch bei der Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln.
Eine gezielte Förderung wie beim kommunalen Hilfspaket ist deshalb aus unserer Sicht auch bei den Bildungsinvestitionen erforderlich. Auch eine nachhaltige Finanzierung ist notwendig. Die Linken möchten gern die Rücklagen des Landes aufzehren und das zeigt wieder Ihre Linie bei der Finanzpolitik. Wir sagen, Finanzpolitik muss seriös sein, wir müssen vernünftig mit den Steuergeldern wirtschaften, die wir haben.
Wir brauchen Rücklagen für schlechte Zeiten und Investitionen auch in Schul- und in die Bildungslandschaft. Das ist ganz klar.
Mit dem Gesetzentwurf der Linken werden jedoch keine neuen Instrumente eingeführt, die den Schulträgern auch geeignete Anreize setzen, am Bedarf ausgerichtete Investitionen durchzuführen.
Nein, ich möchte erst meine Ausführungen zu Ende bringen. Am Ende.
Mit dem Gesetzentwurf der Linken gehen wir also nicht mit. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf auch nicht an den Ausschuss überweisen. Das kann ich hier gleich mit ansagen. Ich werde also dazu keinen Antrag stellen.
Erwähnt sei und das wollen wir nicht vergessen, dass es in den letzten Jahren auch das Konjunkturpaket des Bundes gegeben hat und hier schon viel zum Beispiel im Punkt energetischer Sanierung bei Schulimmobilien erreicht werden konnte und von daher viele Dächer, Außenfronten, Heizungen und anderes mehr bereits an Investitionen für diese Bereiche getätigt werden konnten. In der Tat - und das ist richtig so, die Zahlen stimmen, die hier genannt worden sind - wurden in den vergangenen Jahren
die Mittel der Schulbauförderung aufgrund des Auslaufens von Förderprogrammen und der Kürzung der Investitionspauschale für die Schulgebäude verringert und in der Tat sehen auch wir, dass es, wie ich es beschrieben habe, einen Sanierungsstau im Schulimmobilienbereich gibt, der nicht nur die Außenhaut betrifft, sondern auch im Innenbereich durch entsprechende Nutzung entstanden ist oder entsteht oder wie erwähnt auch die Lehrmittel und die Ausstattung der Räume mit Mobiliar und anderen Dingen betrifft. Aus den vorgenannten ganz verschiedenen Gründen und der unterschiedlichen Finanzlage der Schulträger bzw. auch der unterschiedlichen Prioritätensetzung der politischen Mehrheiten in den Kommunalparlamenten dazu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt trotz erreichter Fortschritte noch Schulen und Schulsporthallen oder Breitensportanlagen, die auch von Schulen genutzt werden, die in einem schlechten Zustand sind. Weiterhin sind zusätzlich Investitionen zur Anpassung des Schulnetzes an die demografischen Veränderungen sowie für die Herstellung der Barrierefreiheit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig.
Davon habe ich bisher von den Kollegen der Linken noch gar nichts gehört. Das macht DIE LINKE allerdings wie immer alles am novellierten Kommunalen Finanzausgleich fest, indem sie behaupten, dass die Kommunen nicht auskömmlich finanziert seien. Das finden wir im Punkt A des Gesetzentwurfs wieder. Das Thema haben wir jüngst wieder in unserem Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert.
Auch die ausgehändigten Mai-Steuerschätzungsunterlagen, meine Damen und Herren, sowie der Bericht zu den Kommunalfinanzen im Jahr 2013 widerlegen diese pauschale Behauptung der Linken und durch ständige Wiederholung, Herr Kollege Kuschel, wird es nicht besser. Es ist in der Begründung dieses Gesetzentwurfs der Linken auch nicht dargelegt, wie hoch denn der genaue Investitionsbedarf an den Schulen und Sporthallen in Thüringen überhaupt ist. Wahrscheinlich meinten Sie, einfach die Rücklage des Landes plündern, ohne konkrete Datenbasis als Grundlage zu wollen.
Meine Damen und Herren, der von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Gesetzentwurf ist auch in anderen Punkten noch nicht ausgereift, da viele Detailfragen offenbleiben. Insbesondere ist bei der Ausgestaltung des Antragsverfahrens unklar, wie diese Antragstellung überhaupt erfolgen soll, nach welchen Kriterien die Mittelverteilung erfolgen soll oder ob hier das Windhundprinzip gilt, der, der zuerst
einen Antrag stellt, bekommt Geld, andere dann nicht. Auch die Zweckbindung und die Nachhaltigkeit - und ich meine da zum Beispiel die Sicherung der Schulstandorte beispielsweise über mindestens zehn Jahre, in die das Geld fließen soll - sind nicht konkret geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das waren nur einige Dinge und Punkte, die zu berücksichtigen sind. Es gibt offenbar von mehreren Fraktionen bzw. Parteien Vorstellungen zur Hilfestellung für die noch nicht ausreichend sanierten Schulgebäude oder Schulsporthallen. Das konnten wir bereits alles in den Zeitungen lesen, aber, meine Damen und Herren, wir sind hier auf keinem Parteitag der Linken und schreiben hier auch keine Wahlprogramme. Da Sie das wissen, gehen Sie auch nicht ernsthaft von einer Behandlung Ihres Entwurfs aus, wie das schon allein aus Ihrer Begründung deutlich wurde. Das Thema, meine Damen und Herren, ist aber zu wichtig und hat es auch nicht verdient, von Ihnen so behandelt zu werden.
Jetzt möchte ich noch gerne mit Zustimmung des Herrn Präsidenten unseren Finanzminister Herrn Dr. Voß zitieren bzw. das zitieren, was der MDR am 5. Mai aus einem Interview berichtet hat. Ich zitiere: „Ab dem kommenden Jahr sollen die Mittel für Schulbau nach § 22 Finanzausgleichsgesetz von derzeit 15 auf 40 Mio. € jährlich aufgestockt werden. Der Finanzminister will das Geld aus Einsparungen beim Schuldendienst freischaufeln. Da Thüringen derzeit Schulden tilgt, fallen die Ausgaben für die Zinsen niedriger aus als geplant. Voß sprach von einer Konsolidierungsrendite. Die zusätzlichen 25 Mio. € stehen noch unter Vorbehalt, da der Doppelhaushalt 2015/2016 erst nach der Landtagswahl verabschiedet wird.“ So weit zu dem einen Zitat. Am 5. Mai 2014 wurde in der „Thüringer Allgemeine“ geschrieben, ich zitiere: „Dabei geht es nicht nur um die Gebäudesanierung, sondern auch um die Modernisierung der Ausstattung der Schulen.“ Das habe ich Ihnen ausführlich erläutert, dass wir das als CDU-Fraktion ganz genauso sehen.
Meine Damen und Herren, eine Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für Investitionen in Schulbauten und Schulsporthallen ist nach Meinung unserer Fraktion notwendig und sinnvoll. Darüber wird dann der neu gewählte Landtag beim nächsten Haushalt zu beraten und zu entscheiden haben. Da können Sie, werte Kollegen der Linken, Ihren Antrag bei der Haushaltsberatung auch wieder neu einbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der richtige Weg, damit auch den Schulträgern gleichermaßen die Mittel zufließen zu lassen und nicht zu schauen, wer zuerst irgendeinen Antrag stellt.
Abschließend noch einige Zahlen und Daten zur Erinnerung. Die Thüringer Kommunen haben einen Überschuss von 81 Mio. € im Jahr 2013 erzielt. Die Thüringer Kommunen treten mit einer überdurch
schnittlichen Investitionsquote hervor. Mit über 12 Prozent rangieren sie nach Bayern und BadenWürttemberg auf Platz 3. Zur Anpassung der Investitionsstruktur in den Kommunen wurde mit dem kommunalen Haushaltssicherungsprogramm des Freistaats Thüringen neben dem Finanzausgleich ein Hilfspaket in Höhe von 36 Mio. € bereitgestellt.
Ich möchte auch noch erwähnen, wie das mit den Bundesmitteln in Zukunft aussieht, denn auch hier wird es Erleichterungen für die Landkreise und kreisfreien Städte geben, die zumeist auch Schulträger sind. Bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist es ab diesem Jahr so, dass der Bund die vollen Kosten trägt, das heißt, dass unsere Landkreise und kreisfreien Städte um weitere 22 Mio. € entlastet werden, die sie ansonsten selbst aufzubringen hätten. Ab dem Jahr 2015 ist dann auch noch die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe durch den Bund in Höhe von 20 Mio. € für Thüringen geplant.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Probleme an den Schulen nicht verkannt werden, darf der eingeschlagene Sparkurs des Landes nicht verlassen werden. Denn durch die erhöhte Tilgung über die Zinsersparnis werden diese Investitionsspielräume eröffnet. Deswegen ist genau dieser Weg, dass wir jetzt verstärkt tilgen und dadurch im Haushalt diese Freiräume schaffen, indem wir das Geld nicht mehr für Zinsen ausgeben müssen, sondern andere Dinge damit gestalten können, richtig. Dadurch werden diese neuen Möglichkeiten eröffnet.
Für die Zukunft Thüringens werden die Schüler ausgebildet und die Zukunft würde ihnen von der Opposition jetzt sofort wieder genommen, wenn der Schuldenstand pro Kopf des Thüringers nicht mehr dauerhaft stabilisiert werden könnte, sondern möglicherweise, wir kennen ja Ihre vielen Anträge zu Haushalten, sogar wieder steigen würde.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass Investitionen mit Augenmaß getätigt werden und auch Rücklagen für Notzeiten jetzt nicht verzehrt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, ich beantrage daher keine Überweisung. Ich glaube, Herr Kubitzki wollte noch eine Frage stellen.
„Kurze Wege - kleine Beine“.
Also erst einmal freut mich, dass Herr Kubitzki auch die CDU-Wahlplakate wahrnimmt.
Herr Kollege Kubitzki, wir beide sitzen ja auch im Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises.
Da gäbe es noch einige Hausaufgaben in dem Punkt zu erledigen. Aber wir als CDU-Fraktion sagen durchaus, und das ist mit dem Plakat gemeint, dass die kleinen Schüler den Weg zu den Grundschulen nicht zu weit haben. Aber wir müssen auch feststellen, dass es in Thüringen unterschiedliche Situationen in den Landkreisen gibt. Und aufgrund von Vielzahl von Schulgebäuden, zum Beispiel auch bei Regelschulen oder auch bei Gymnasien, Gymnasien sind sicher ein Punkt, über den man sich mal unterhalten sollte, sind die Bereiche, wo vielleicht noch nicht so viel saniert wurde. Was wir bei uns im Kreis sehen, ist zum Beispiel, dass es Elterninitiativen gibt, Lehrerinitiativen gibt, in denen die Schulen mit eigenem Geld, mit Spendengel
dern, mit ganz verschiedenen, auch guten Aktionen selbst gemalert werden. Das kann kein normaler Zustand sein. Es ist Pflichtaufgabe des Schulträgers, die Schulgebäude in Ordnung zu halten und auch malermäßig herzustellen. Wir haben zum Beispiel am Gymnasium in Bad Langensalza eine Aktion, die da heißt „Yes, we paint“ und dort engagieren sich viele Eltern, auch einen Förderverein gibt es dazu. Das sind die Dinge, für die auch die Schulträger verantwortlich sind. Und es gibt vorbildliche Schulträger in Thüringen, wo das Geld entsprechend mit Schwerpunktsetzung in diese Schulen gesteckt wurde. Es gibt andere Schulträger, wo es diese Schwerpunktsetzung vielleicht nicht gibt oder das Geld, was wir vom Land bekommen, zum Beispiel im Unstrut-Hainich-Kreis, zur Kredittilgung verwendet werden muss, weil vor Jahren ein Kredit aufgenommen wurde, ein Vertrag dazu geschlossen wurde und dieses Geld für die Schulsanierung in den letzten Jahren niemals zur Verfügung stand. Also, Herr Kollege Kubitzki, „Kurze Beine - Kurze Wege“ - es geht um die Grundschulen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, heute beraten wir in zweiter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes und den Antrag für eine Bundesratsinitiative der Linken dazu. Ich kann vorausschicken, dass sich an der Auffassung der CDU-Fraktion zu beiden Vorschlägen der Linken gegenüber der Diskussion in der ersten Lesung nichts geändert hat. Die Fraktion DIE LINKE will mit dem Gesetz die Überziehungszinsen auf einen Zinssatz von maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz begrenzt haben. Eine entsprechende gleichlautende Gesetzesinitiative der Linken, das möchte ich in Erinnerung rufen, gab es bereits im Jahr 2012. Der Antrag, den es dazu gibt, der Entschließungsantrag besteht aus einem Entschließungsteil, in dem wir als Landtag feststellen sollen, dass die Dispozinsen generell zu hoch sind, und in dem wir die Landesregierung auffordern sollen, im Bundesrat aktiv zu werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Monaten hat sich der Ausschuss wie auch unsere Fraktion mit beiden Anträgen intensiv beschäftigt. Die Berichterstattung durch Frau Groß hat das Verfahren beschrieben. Es gab eine schriftliche und eine Online-Anhörung dazu. Bei der Online-Anhörung haben sich gerade einmal sechs Personen anonym beteiligt und ich meine, das sind nicht viele Menschen oder Betroffene, wenn wir an die über 1,86 Mio. volljährigen Bürger in Thüringen denken, von denen sicher viele zumindest auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Dispokredits haben. Natürlich ist es verständlich, dass bei dem derzeitig niedrigen Zinsniveau Dispokredite und Überziehungskredite als relativ teuer empfunden werden. Jedoch rechtfertigt diese Tatsache nach unserer Auffassung einen staatlichen Eingriff in die Zinsgestaltung der Thüringer Sparkassen nicht. Das haben auch die Zuschriften im Rahmen der schriftlichen Anhörung ergeben. Weil Überziehungskredite Kunden grundsätzlich ohne weitere Prüfung ihrer Bonität bis zu einem gewissen Limit automatisch eingeräumt werden und demzufolge keine konkrete Risikobewertung des Kunden erfolgt, ist der Überziehungskredit auch immer der teuerste Kredit einer Bank. Das ist auch immer noch so, gleichwohl einige Banken inzwischen freiwillig ihre Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite gesenkt haben. Das kam auch in der Diskussion im Haushalt- und Finanzausschuss zum Ausdruck. Frau Kollegin Skibbe, da habe ich eine andere Wahrnehmung aus unserer Ausschussdiskussion. Ich finde, wir haben sehr intensiv und sehr lange zu diesem Thema diskutiert. Wenn bei Ihnen jetzt noch Fragen geblieben sind, muss ich sagen, es gab die Gelegenheit, dass
Sie auch all Ihre Fragen oder Ihre Meinung im Ausschuss kundtun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Vorhaben der Linken ist aus rechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht höchst bedenklich und stellt nach unserer Auffassung einen rechtlich unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Vertragsautonomie dar. Es würde nach unserer Auffassung zu einer Schwächung der Thüringer Sparkassen führen, denn es hätte sinkende Erträge und somit auch weniger Ausschüttung zum Beispiel für die kommunalen Träger oder für die gemeinnützigen Engagements der Sparkassen zur Folge.
Ja.
Ich kann das so nicht erkennen, Herr Kollege Kuschel, weil ich ja eben von dem Wettbewerb der Banken, der Kreditinstitute untereinander auch gesprochen habe. Deswegen finde ich, dass man das eine von dem anderen schon unterscheiden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es gern noch mal: Das Vorhaben der Linken ist aus unserer Sicht, aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eben höchst bedenklich. Wie gesagt, wir plädieren hier auch für die Vertragsautonomie, die ebenfalls, Herr Kollege Kuschel, verfassungsrechtlich garantiert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Sparkassen verfügen über ein dichtes Netz an Filialen oder auch an Automatenstellen, die ja auch jeweils finanziert werden müssen. Das wird eben
auch aus diesen Einnahmen getan. Ein weiterer Punkt ist, dass die Risikovorsorge nach Basel III im Blick bleiben muss. Insbesondere die umfangreiche ablehnende Zuschrift des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen verweist auch auf die europarechtliche Harmonisierung des Verbraucherkredits, Herr Kollege Kuschel, und das sollten Sie auch nicht außer Blick lassen, wonach Mitgliedstaaten keine abweichende Regelungen zu Zinsoberund -untergrenzen treffen dürfen.
Im Ergebnis der Anhörung überwiegen die ablehnenden Stellungnahmen. Der Verband der Thüringer Wirtschaft sagte zum Beispiel, dass geschuldete und eingeräumte Überziehungskredite sowie Verbraucherkredite nicht als Instrumente der Sozialpolitik aufzufassen seien, und das würde den Wirtschaftsstandort Thüringen benachteiligen. Jeder verantwortungsbewusste Sparer sollte eine irrationale Verschuldung über den Dispo subventionieren. Das ist das, was die Linken hier vorschlagen. Der Gesetzentwurf führt Anreize zur Verschuldung ganzer Kundengruppen ein, die die Fraktion DIE LINKE folglich nur vorgeblich unterstützen will. Die Sparkassenkunden, alle Sparkassenkunden würden dann weniger Zinsen auf ihr Erspartes erhalten oder mehr Gebühren zahlen, um die Zinsbegrenzung der Verschuldungskunden zu finanzieren. Die Verschuldung von Bürgern soll mit diesem Gesetz also erleichtert werden. Und wenn noch mehr Bürger in die Schuldenfallen geraten, weil sie hineingelockt werden, weil sie dauerhaft mehr ausgeben, als sie einnehmen, dann benötigen wir auch noch mehr Schuldnerberatungsstellen oder haben am Ende noch mehr Privatinsolvenzen. Denn damit würde den Bürgern ein Weg eröffnet, den sie oft aus eigener Kraft nicht mehr verlassen können. Mit dem Dispo- und Überziehungskredit fängt es an, mit Bestellungen und Aboverträgen und anderen Dingen geht es weiter. Ich denke, das wollen wir alle nicht. Der Dispokredit ist nur für eine kurzfristige Finanzierung von Ausgaben angelegt und nicht für eine dauerhafte Finanzierung von Lebenshaltungskosten. Das hatte ich auch bereits bei der ersten Lesung ausgeführt. Für den Überziehungskredit gilt Gleiches. Im Übrigen besteht auch hier das Ausfallrisiko einseitig zulasten der Sparkassen.
Mit Ihren Wunschvorstellungen, werte Kollegen der Linken, wird gerade das Angebot für Kundengruppen mit der höchsten Nachfrage dann auch künstlich verknappt. Der Gesetzentwurf ignoriert die zwingenden Lehren aus der Finanzkrise, nicht mit altruistischen Schwärmereien Risiken wie die aus der Verschuldung zu ignorieren.
Letztlich will die Fraktion DIE LINKE die Verluste aus nicht rückzahlbaren Krediten zulasten aller Sparer sozialisieren. Damit wird eine Gruppe von Kreditinstituten bestraft, die als eine der wenigen nicht zu den Auslösern der Finanzkrise zählte und mit ihren Finanzdienstleistungen zur Versorgung
der Menschen vor Ort, wie gesagt, auch mit dem breiten Filialnetz beiträgt. Unsere Sparkassen erfüllen einen öffentlichen Auftrag und sind eine tragende Säule in unserem Bankensystem. Das Ziel kann nur sein, den vorhandenen Bedarf an Dispositionskrediten mit einem verantwortlichen Verschuldungsverhalten abzustimmen. Es ist wichtig, dass die Bürger selber die Entscheidungen für eine für ihre Bedürfnisse passende Kreditaufnahme treffen und zwischen den verschiedenen Marktangeboten auch entscheiden können. Aus den genannten Gründen kommt für uns eine Änderung des Sparkassengesetzes - wie hier vorgeschlagen - nicht infrage und auch die angestrebte Bundesratsinitiative werden wir ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Steuerflucht, Steuerhinterziehung, Steuergerechtigkeit und Steuermoral, das sind Begriffe, die im Moment aufgrund des aktuellen Falls auch wieder in aller Munde sind, die intensiv von Bürgern, Medien und natürlich auch in der Finanzverwaltung diskutiert werden, aber dennoch bei uns auch hier im Thüringer Landtag nicht neu sind. Wir haben uns in den letzten Jahren - ich habe mal in die alten Protokolle geschaut - auch immer wieder mit der Thematik in Plenarsitzungen auseinandergesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Steuern dienen der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur und des Gemeinwohls. Steueroasen konterkarieren dieses wichtige Ziel und gefährden einen ordnungsgemäßen Steuervollzug zulasten der Gemeinschaft. Hier sage ich für die CDU ganz deutlich: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die verfolgt werden muss und
- wie wir aktuell erlebt haben - auch verfolgt wird. In der Debatte um die Verfolgung von Steuersündern treten alle Fachpolitiker der CDU/CSU bundesweit für eine schnelle Eingreiftruppe ein. Das haben wir auch bereits letztes Frühjahr bei einer gemeinsamen Konferenz besprochen und dazu ein Positionspapier verfasst. Dazu gehören dann aber auch Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, die gut vernetzt sein müssen. Es darf auch weltweit keine Steueroasen mehr geben, in denen, zumindest nach den Zahlen, die ich gelesen habe, 130.000 Personen aus mehr als 170 Ländern ihr Geld vor dem heimischen Fiskus versteckt haben sollen. Die mit anderen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen sind auch ein wichtiger Baustein zur Durchsetzung von Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Sie allein reichen aber nicht aus, um flächendeckend Ausweichbewegungen zu vermeiden. Nur in partnerschaftlicher Zusammenarbeit aller Staaten kann zum Beispiel auch eine faire Besteuerung international agierender Konzerne sichergestellt werden. Im Juni 2013 wurde, zumindest was Deutschland betrifft, auf der Bundesebene gemeinsam mit den Ländern eine Arbeitsgruppe für die Betriebsprüfung eingerichtet.
Der Ankauf von Steuer-CDs wurde von meinen Vorrednern auch schon diskutiert oder angesprochen. Der systematische Ankauf von Steuer-CDs mit gestohlenen Daten ist aus unserer Sicht kein tragfähiges politisches Konzept, auch wenn Thüringen sich daran vor Jahren schon beteiligt hat, allerdings mit mäßigem Erfolg, und es aufgrund der Rechtsprechung auch wieder tun könnte - sagen wir es mal so. Letztlich ist das aber keine generelle Lösung für die Probleme, um die es hier geht.
Wir müssen von allen Staaten die Aufdeckung von Steuermissbrauch nicht nur erwarten, sondern auch fordern. Staaten, die hier nicht mitziehen, müssen auch die Konsequenzen zu spüren bekommen. Es ist auch so, dass die Schweiz hier einlenkt, ich denke, das ist auch gut so, dass es dort nach dem nicht zustande gekommenen Abkommen, was ich sehr schade finde, jetzt doch andere Möglichkeiten geben soll.
Wie sieht die Lage nun in Thüringen aus, meine sehr geehrten Damen und Herren? In den letzten Jahren seit 2010 gingen mehr als 100 Selbstanzeigen hier bei unseren Finanzämtern ein und haben letztlich auch mehrere Millionen Euro an Steuereinnahmen erbracht. Unstrittig ist, ich denke, da sind wir uns auch alle einig, dass der Druck auf Steuerhinterzieher weiterhin hochgehalten werden muss, denn gleiches Recht muss für alle gelten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten, gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, werden in Thüringen umfassend genutzt. Wir haben die Steuerfahndung, die sehr gut und schlagkräftig aufgestellt ist.
Wir haben mit etwa 260 Mitarbeitern in der Betriebsprüfung auch gut ausgebildete Fachleute, die unterwegs sind, um Steuerfehler - Herr Kollege Barth, da gebe ich Ihnen ein Stück weit recht, es gibt auch Fehler, die entstehen - aufzudecken, so dass die künftig nicht mehr gemacht werden. Wir haben unsere Fahndungsprüfungen auch in den letzten Jahren verstärkt. Unsere Fahnder gehen Hinweisen entsprechend nach. Ich gehe davon aus, dass der Minister die konkreten Zahlen, also auch die Mehreinnahmen, die dadurch zustande gekommen sind, hier noch mitteilen wird. Ich will zusammenfassend sagen: Wir haben eine gut arbeitenden Steuerverwaltung in Thüringen, gut aus- und weitergebildete Bedienstete, die alles dafür tun, damit Steuergerechtigkeit und auch der Einzug der Steuer gewährleistet ist.
Vielleicht noch einen Satz, Herr Kollege.
Gut, dann nicht. Dann bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit dem § 114 Abs. 1 unserer Landeshaushaltsordnung ist ein Entlastungsverfahren für jedes Haushaltsjahr durchzuführen und dazu liegt uns die Jahresrechnung für das Jahr 2011 durch die Landesregierung vor und der Bericht des Thüringer Rechnungshofs dazu.
Mit Schreiben vom 18.12.2012 hat das Finanzministerium diese Haushaltsrechnung vorgelegt. Der Rechnungshof hat dann seinen Prüfbericht dazu im Juli 2013 vorgelegt. Der Prüfbericht wurde sowohl bei uns in der Fraktion als auch im Haushalts- und Finanzausschuss umfassend beraten. Entsprechend der Beschlussempfehlungen der Koalitionsfraktionen sollen die Landesregierung und der Rechnungshof für das Jahr 2011 entlastet werden, wofür ich um Zustimmung aller Fraktionen bitte. Herr Kollege Barth, wir freuen uns auch, dass die FDP-Fraktion dem zustimmen möchte.
Ergänzend möchte ich zum Thema auch bemerken, dass am 29. Januar dieses Jahres der Jahresbericht 2014 für die überörtliche Kommunalprüfung vorgelegt wurde, der bisher in dem Jahresbericht des Rechnungshofs auch immer enthalten war, dieses Mal separat vorgelegt wurde. Ich werde dazu dann aber im Verlauf noch etwas sagen.
Zum Haushaltsjahr 2011 möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass es sich um einen Einzelhaushalt handelte, der am 9. Dezember 2010 hier im Plenum verabschiedet wurde. Das Haushaltsvolumen war damals mit 9,48 Mio. € festgelegt und lag damit um etwa 331 Mio. € unter dem des Jahres 2010. Der Rechnungshof bescheinigt der Landesregierung in seinem Bericht, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2011 insgesamt geordnet und gesetzeskonform war. Im Ergebnis schloss das Haushaltsjahr dann mit 9,34 Mio. € ab. Ein Nachtragshaushalt war nicht erforderlich. Auf Seite 15 des Berichts des Rechnungshofs finden Sie eine Übersicht, in der die Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem beschlos
senen Haushaltsplan aufgelistet sind. Es gab 76 Fälle von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die in dieser Übersicht sowie auch im Textteil dann noch mal erklärt sind. Insbesondere ergaben sich die Mehrausgaben im Jahr 2011 durch die Förderung zum Beispiel von Gemeindezusammenschlüssen, für Personalmehrausgaben im Kultusbereich, für Rentenleistungen im Sozialbereich, für die Auftragskostenpauschale oder auch für Mehrausgaben für die Kindertagesbetreuung.
Ich möchte Ihren Blick auch auf die Übersicht auf Seite 20 des Rechnungshofberichts lenken, in der Sie die Steuereinnahmen der Jahre 2009 bis 2011 als sehr übersichtliche Darstellung finden. So kann man feststellen, dass wir im Jahr 2011 ein Plus, und Herr Kollege Barth hat auf dieses Plus auch schon hingewiesen, in Höhe von 262 Mio. € bei den Gemeinschaftssteuereinnahmen gegenüber 2010 zu verzeichnen hatten. Dies kam hauptsächlich aus der Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer zustande. Bei den Landessteuern gab es auch Mehreinnahmen, und zwar in Höhe von 21 Mio. €, die zum größten Teil aus der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer resultierten. Erinnern darf ich dazu, dass wir den Steuersatz bei der Grundsteuer in dem Jahr ab April 2011 von 3,5 auf 5 Prozent hier durch Gesetzesbeschluss
- Grunderwerbssteuer, Entschuldigung, richtig erkannt, das war der Test, ob alle noch zuhören -,
bei der Grunderwerbsteuer angehoben hatten. Insgesamt stieg die Summe der Steuereinnahmen gegenüber 2010 um 6,2 Prozent an. Ursache dafür war das Ansteigen der Erwerbstätigkeit sowie die positive Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2011.
Die Steuerdeckungsquote betrug 51,9 Prozent und spiegelt damit auch die Steuereinnahmesituation des Haushaltsjahres wider. Auch die eigenen Verwaltungseinnahmen sind in dem Jahr angestiegen. Für 2011 war zunächst eine Kreditaufnahme in Höhe von 471,9 Mio. € vorgesehen. Für die Tilgung dieser Aufnahme von Krediten im Jahr 2011 gelten die Regelungen der Landeshaushaltsordnung. Letztlich wurden Kredite in Höhe von 261,4 Mio. € aufgenommen und - ich sage auch ganz offen - das ist sehr viel. Uns wäre es lieber gewesen, wir wären dort auch mit einer Null herausgekommen, aber immerhin 210 Mio. € weniger, als zunächst die Haushaltsermächtigung durch den Landtag vorgesehen hat. Es fanden - wie in allen Haushaltsjahren - auch geplante Umschuldungen statt, die aufgrund des niedrigen Zinsniveaus allerdings dann auch mit weniger Zinsausgaben in den Folgejahren einhergehen. Das werden wir nachher in der Debatte um die
Mittelfristige Finanzplanung auch noch mal erörtern. Dort sieht man auch die Auswirkungen dessen auf die jetzigen und künftigen Jahre. Für die Zinsen gab der Freistaat im Jahr 2011 etwa 635 Mio. € aus. Das waren 34 Mio. € weniger, als zunächst im Haushaltsplan eingeplant.
Die Personalausgaben und die Versorgungsverpflichtungen stiegen im Jahr 2011 weiter an und betrugen 25,1 Prozent. Das lag auch an den Tarifsteigerungen zum 01.04. und 01.10. von jeweils 1,5 Prozent für unsere Bediensteten. Das konnten die Einsparungen aus den 900 weniger besetzten Stellen in dem Jahr nicht kompensieren.
Die Investitionsquote ist auch immer ein wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte. Sie betrug im Jahr 2011 immerhin noch 14,9 Prozent. Der Rechnungshof weist in seiner Schlussbetrachtung zu Recht darauf hin, dass wir weiterhin an der Haushaltskonsolidierung arbeiten müssen, die Ausgaben reduzieren müssen und dabei aber auch immer die demografische Entwicklung im Blick haben sollen. Genau das ist dann auch im Folgejahr 2012 und bis heute fortgesetzt von der Landesregierung und von uns hier im Landtag mit den Haushaltsjahren und mit den Beschlüssen zu den Haushalten 2012, 2013 und 2014 beachtet und verfolgt worden. Das findet sich auch in der bereits erwähnten Mittelfristigen Finanzplanung wieder. Dort ist auch der Weg bis 2017 mit dieser Intention aufgezeichnet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einzelfeststellungen des Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung jeweils dazu haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert. Einzelfälle werde ich daraus jetzt nicht weiter vortragen. Es ist die Aufgabe des Rechnungshofs, diese Dinge aufzuzeigen, auf Fehler hinzuweisen, damit diese künftig nicht mehr passieren. Das hat der Rechnungshof getan und wir folgen auch in unserer Beschlussempfehlung als Koalitionsfraktionen diesen Empfehlungen bzw. den Stellungnahmen der Landesregierung dazu.
Zum 9. Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung möchte ich anmerken, dass auch hier die Mitarbeiter des Rechnungshofs wieder mit viel Akribie und umfangreichen Prüfungen vor Ort Fehler aufgedeckt haben mit dem Ziel, dass diese künftig abgestellt werden. Überrascht war ich jedoch davon, dass nach wie vor Themen wie öffentliche Ausschreibungen und Auftragsvergaben oder auch unzulässige Kreditaufnahmen und deren unrechtliche Verwendung sowie Vermögensschäden in erheblicher Größenordnung festgestellt wurden. Das betrifft die kommunale Ebene. Deshalb kann ich nur jedem empfehlen, dass der Bericht zur Pflichtlektüre werden sollte auch in den Kommunalparlamenten und eben auch bei den Kommunen, die nicht...
Ja, es ist so, Kollege Kuschel.
Dazu komme ich noch. Erst einmal auch bei den Kommunalparlamenten, bei den Bürgermeistern und auch bei den Kommunen, die in diesem Bericht nicht enthalten sind - er ist sowieso anonymisiert -, aber wo eben auch die überörtliche Rechnungsprüfung jetzt nicht war, denn daraus kann man auch sehr viel lernen. Und es ist mir wichtig - das sage ich hier an dem Pult in jedem Jahr immer wieder und ich werde auch nicht müde, das zu sagen -, dass diese Berichte auch bei den Rechtsaufsichten ausgewertet werden müssen und auch Konsequenzen zur Folge haben sollten und diese Berichte eben nicht in den Schubladen verschwinden. Ich darf darauf hinweisen, dass der Bericht zur überörtlichen Rechnungsprüfung auf der Homepage des Thüringer Rechnungshofs zu finden ist. Vielleicht auch als Hinweis für alle Zuhörer, die heute über das Internet die Plenardebatte verfolgen: Schauen Sie doch dort bitte nach und lesen Sie zumindest die ersten 20 Seiten, da sind die, glaube ich, wesentlichsten Feststellungen enthalten. Denn es ist ganz wichtig, dass mit unseren Steuermitteln auf allen Ebenen sorgsam umgegangen wird, und offensichtlich gibt es hier doch noch erhebliche Fehlerquoten, auch bei Auftragsvergaben, bei öffentlichen Ausschreibungen und dergleichen. Schauen Sie sich das an, daraus kann man auch eine ganze Menge Schlussfolgerungen für die eigene Kommune ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich namens meiner Fraktion ausdrücklich beim Präsidenten und den Direktoren sowie allen Mitarbeitern des Rechnungshofs für die engagierte Arbeit bei der Prüfung der Jahresrechnung 2011 sowie natürlich bei der von mir erwähnten überörtlichen Rechnungsprüfung. Es ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber zum einen den Haushaltsvollzug damit auch gut nachvollziehen können, kritische Punkte, aber auch Hinweise für künftiges Handeln aufnehmen können und auch die kommunale Ebene Auswertungen und Handlungsempfehlungen erhält. Ich danke ebenso allen Ministerien für die Auskünfte bei unserer Beratung.
Den Änderungsantrag der Linken, der auch eben in der Berichterstattung erwähnt wurde, haben wir bereits im Haushalts- und Finanzausschuss abgestimmt und den werden wir auch hier im Plenum ablehnen. Für meine Fraktion bitte ich um Zustimmung zur Entlastung der Landesregierung für 2011 und des Landesrechnungshofs. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung ist verpflichtet, einen Finanzplan für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren jährlich vorzulegen. Darin werden Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die zu ihrer Deckung eingeplanten oder vorgesehenen Einnahmen gegenübergestellt. Eine unmittelbare Rechtswirkung hat der Finanzplan nicht, aber ich denke, es ist auch für uns alle sehr wichtig, in die Zukunft zu schauen, auch über die Legislatur hinaus zu schauen, wie sich die Landesfinanzen weiterentwickeln könnten, denn es beruht zum Großteil auf Annahmen und Schätzungen der Steuerschätzer zum Beispiel, was wir dort an Zahlen finden. Das Anliegen der Landesregierung mit der Mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2017, den notwendigen Konsolidierungsprozess der Landesfinanzen nicht nur fortzusetzen, sondern sogar noch zu verstärken, wird ausdrücklich von meiner Fraktion begrüßt. Daher unterstützt die CDU-Fraktion zum Beispiel die vorgesehenen Tilgungen, die mit 412 Mio. € bis zum Jahr 2017 darin aufgelistet sind. Das Ziel ist auch aus Sicht der CDU-Fraktion eine nachhaltige Finanzpolitik in den kommenden Jahren. Diese ist gegeben, wenn künftige Generationen nicht mehr Schulden je Einwohner tragen müssen als derzeit, besser sogar noch, wenn es weniger sind. Derzeit haben wir einen Schuldenstand von etwa 7.500 € pro Kopf zu verzeichnen. Die Tilgungen müssen dann also 94 Mio. € ab 2015 erreichen, um gleichzeitig nicht nur unseren Verpflichtungen nachzukommen, sondern eben auch den Einwohnerrückgang zu kompensieren. Damit würde auch die Zinsausgabenquote von derzeit 7 Prozent auf etwa 6,2 Prozent zurückgehen, wie man der Tabelle auf Seite 13 und auf den Seiten 35 und 36 des Berichts sehr gut entnehmen kann. Zu
gute kommt uns dabei auch das anhaltend niedrige Zinsniveau. Ob und wie lange das so bleibt, weiß hier natürlich niemand. Doch davon jetzt ausgehend, können wir dadurch, also durch dieses niedrige Zinsniveau und durch klug vorgenommene Umschuldungen in den letzten Jahren, die wir vorhin bei der Jahresrechnung 2012 auch schon erwähnten, in nächster Zeit die Zinsausgaben weiter senken. Bisher hatten wir immer um die 630 Mio. € eingeplant und dieses Zinsniveau wird sich dahin gehend auswirken, dass zum Beispiel für das Jahr 2017 dann noch 552 Mio. € eingetaktet sind.
Wichtig ist der CDU-Fraktion, dass der Anteil der Investitionsausgaben, so wie auch in der Planung vorgesehen, bis zum Jahr 2017 stabil bei etwa 13 Prozent gehalten wird. Das ist auch eine zentrale Herausforderung für uns, da dieses Ziel bei 40 Prozent über dem Westniveau liegt und in den nächsten Jahren zugleich Zuweisungen vom Bund und EU-Fördermittel immer weniger fließen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die jetzt vorgelegte Mittelfristige Finanzplanung führt den mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 beschrittenen Weg fort. Dabei muss man für einen nachhaltigen Landeshaushalt das Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 und die Wirksamkeit des grundgesetzlichen Verbots der Kreditaufnahme ab 2020 fest im Blick haben.
Wir haben vorhin über das Jahr 2011 gesprochen. Ich denke, dass das Jahr 2011 einmal besonders in die Geschichte des Landes eingehen wird, nämlich mit dem Hinweis, dass es das letzte Jahr mit einer Kreditaufnahme gewesen ist. Nach unserem Willen soll dies nicht wieder vorkommen und ab dem Jahr 2020 greift dann auch die Schuldenbremse im Grundgesetz.
Festzustellen ist also auch an der Mittelfristigen Finanzplanung, dass die Landesregierung fest zu ihren landespolitischen Leitgedanken steht, die da sind: Die Aufnahme neuer Schulden wird vermieden und vorhandene Schulden werden getilgt.
Wie ich eingangs erwähnte, ist es daher auch aus unserer Sicht ganz wichtig, in den Jahren 2015 und 2016 zusätzlich zu der Verpflichtung, die aus dem Tilgungsplan für die im Jahr 2011 aufgenommenen Kredite besteht, also zusätzlich zu diesen aufgenommenen Krediten weitere 29 Mio. € in diesen beiden Jahren einzuplanen und im Jahr 2017 dann insgesamt 94 Mio. € zur Tilgung von Altschulden des Landes zu verwenden. Damit kommen wir dem eingangs erwähnten Einwohnerrückgang nach und wollen dem auch bei der Schuldentilgung gerecht werden und dies berücksichtigen.
So werden langfristige Handlungsspielräume für die Finanzpolitik geschaffen und so kann man auf sich ändernde Rahmenbedingungen auch angemessen reagieren. Und nur so gibt es ausreichend Hand
lungsspielräume für all das, was in allen anderen Politikfeldern umgesetzt werden soll und natürlich ganz oft auch viel Geld kostet.
Ein richtiger Schritt ist es ebenso, die Schulden des Landes in Gestalt der Sondervermögen, die auch vorhin bereits angesprochen wurden, mit in die Mittelfristige Finanzplanung einzubeziehen und Lösungen für die Rückführung vorzuschlagen. Auch das können wir in der jetzt vorgelegten Finanzplanung feststellen. Allein für den Sonderfonds „Ökologische Altlasten“ sollen im Jahr 2015 36 Mio. €, im Jahr 2016 73 Mio. € und im Jahr 2017 105 Mio. € zugeführt werden. Damit werden sowohl die vollständige Tilgung der im Sondervermögen aufgelaufenen Schulden bis 2017 als auch die Ausgaben des Sondervermögens in diesen Jahren bis dahin gedeckt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Vorlage der Mittelfristigen Finanzplanung soll der Landtag beurteilen, ob die Landesregierung geeignete Maßnahmen trifft, um eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung des voraussichtlichen gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens zu sichern. Dauerhafte finanzpolitische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum werden in der Planung klar benannt und an ihnen orientieren sich auch die zentralen Maßnahmen. Die Auswirkungen der Demografie und der Rückgang der Solidarmittel sind darin berücksichtigt. Negative demografische Entwicklungen beeinflussen unter zusätzlicher Berücksichtigung des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung sowohl einnahmeals auch ausgabeseitig natürlich die Finanzpolitik des Landes und sie schlagen auch auf die kommunalen Haushalte durch. Dies wirkt bereits jetzt in Höhe von ca. 50 Mio. € belastend im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Verschärft wird der Rückgang von Zuweisungen aus Bundesmitteln, wenn die ohnehin degressive Entwicklung der Einnahmen aus den Solidarmitteln mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zu ihrem Ende kommt. Nicht zuletzt wird der Abbau der EU-Förderung auf etwas über 2 Mrd. € in der Förderperiode 2014 bis 2020 die Einnahmesituationen verschärfen.
Insgesamt ist in den kommenden Jahren das Ausgabeverhalten sukzessive an das verringerte Einnahmevolumen anzupassen. Deshalb sagte ich auch schon, neue Schulden kommen nicht in Betracht. Das ist gegenüber der nachfolgenden Generation verantwortungsvoll und richtig, deswegen werben wir als CDU-Fraktion auch weiterhin für eine Mehrheit in diesem Hause, um eine Schuldenbremse in der Thüringer Landesverfassung zu verankern.
Die gegenwärtigen Steuereinnahmen und die Niedrigzinsphase beeinflussen den Finanzplanungsraum positiv, wie Sie sicher beim Lesen der Finanz
planung gemerkt haben. Die deutsche Konjunktur befindet sich auf Wachstumskurs und das hilft uns dabei. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im Schlussquartal 2013 um 0,4 Prozent an und für 2014 signalisieren die Wirtschaftsdaten, dass die gesamtwirtschaftliche Aufwärtsbewegung in einem breit angelegten Aufschwung mündet. Auch im Jahresdurchschnitt 2014 wird ein moderater Abbau der Arbeitslosigkeit erwartet. Die Zahl der Erwerbstätigen wird voraussichtlich um 0,6 Prozent steigen. Im Jahresdurchschnitt wird eine jährliche Inflationsrate von 1,5 Prozent erwartet. Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern ohne die reinen Gemeindesteuern sind kumuliert von Januar bis Dezember 2013 im Vorjahresvergleich um 3,3 Prozent gestiegen. Die gemeinschaftlichen Steuern überschritten das Vorjahresniveau um insgesamt 0,8 Prozent. Die Bundessteuern stiegen um 1,7 Prozent, während die Ländersteuern einen Zuwachs von 10,4 Prozent verzeichnen. Konjunkturbedingte Einnahmen, meine Damen und Herren, wie diese sind gut und angenehm, aber sie müssen nicht unbedingt für eine strukturelle Entlastung des Landeshaushalts sorgen, denn dafür müssen wir selber sorgen. Im Gegensatz zu einigen westdeutschen Flächenländern sollen in Thüringen deshalb eigene Konsolidierungsanstrengungen zu einer ausgabenseitigen Entlastung führen. Als Anreiz für die Umsetzung der Konsolidierungsbedarfe wirkt die Schuldenbremse in unserer Landeshaushaltsordnung bereits segensreich. Leider ist diese bisher, wie gesagt, nicht in den Verfassungsrang erhoben worden. Auch das haben wir hier schon oft diskutiert, aber ich denke, damit ist auch die Wahlentscheidung der Bürger im September eine Wette auf die Neuverschuldung in Thüringen. Nur die CDU garantiert die Fortsetzung eines erfolgreichen, durchsetzbaren Konsolidierungsweges, liebe Kolleginnen und Kollegen.
So ist das. Sie können nachher hier am Pult Gleiches sagen, dass Sie auch keine Neuverschuldung mehr wollen. Aber die FDP wird das sicher auch sagen, keine Neuverschuldung mehr in Thüringen, Herr Kollege Bergner.
Also, meine Damen und Herren, die Mittelfristige Finanzplanung, die jetzt vorliegt, wie ich sagte, beruht zum Teil auf Dingen, die wir für die Zukunft noch nicht ganz genau beschreiben können. So denke ich, dass weitere mögliche Personalkostensteigerungen durch Tarifabschlüsse, die in den nächsten Jahren noch anstehen, hier auch noch zu Buche schlagen könnten. Die Landesregierung hat ausdrücklich - und das verfolgen wir auch seit einigen Jahren - gesagt, dass man das durch die Einhaltung des Personalabbaupfades und weiteren Personalabbau, der auch hier in der Mittelfristigen Fi
nanzplanung aufgelistet ist, kompensieren kann. Das müssen wir dann sicherlich erst in den einzelnen Jahren von Fall zu sehen, denn die Höhe der Tarifabschlüsse kann man zwar in gewisser Weise eintakten, aber noch nicht genau vorhersehen. Die Ausgaben für den Personalbereich sind bereits jetzt mit einem Prozentsatz von etwa 28 ein erheblicher Ausgabefaktor und steigen nach der Planung bis zum Jahr 2017 auf voraussichtlich 29,4 Prozent an. Hier müssen wir aber auch sehen, wie sich das Volumen des Haushalts insgesamt weiter nach unten entwickelt. Auch die Pensionsverpflichtungen sind darin enthalten. Aus dem dafür separat von der Landesregierung vor einiger Zeit vorgelegten Bericht wissen wir um den weiteren erheblichen Anstieg der Pensionsverpflichtungen in den kommenden Jahren. Zu den positiven Entwicklungen zählen aber auch auf jeden Fall die Steuerdeckungsquoten in den einzelnen Jahren. Diese sollen von 57,5 Prozent auf etwa 65,8 Prozent steigen. Das ist besonders wichtig für uns, denn wir wollen auch nach dem Jahr 2020 noch als eigenes Bundesland Bestand haben und selbstständig wirtschaften können und eine solide Haushalts- und Finanzplanung haben.
Mit diesen Steuereinnahmen ist verantwortungsbewusst umzugehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Neben der angesprochenen Tilgung auf Landesebene und der Abfinanzierung der Sondervermögen ist aber auch die Ausstattung der Kommunen wichtig. Die Daten zu den Kommunen, ihren steigenden Steuereinnahmen im Planungszeitraum wie auch zu der Finanzausgleichsmasse findet man ab Seite 27 im Bericht. Neben den Personalausgaben des Landes stellt die Finanzausgleichsmasse den nächstgrößeren Ausgabenblock dar. Nach der Reform werden die Anreize in diesem Ausgabenfeld so gesetzt, dass die Ausstattung der Kommunen über die Finanzausgleichsmasse nach dem Partnerschaftsgrundsatz so ermittelt wird, dass sich für die Einnahmen von Land und Kommunen eine gleichmäßige Entwicklung nach dem Kommunalen Finanzausgleich ergibt. Damit wird wegen der Berücksichtigung der kommunalen Steuereinnahmen die Finanzausgleichsmasse im Planungszeitraum von etwa 1,83 Mrd. € auf etwa 1,789 Mrd. € sinken. Die Steuern und steuerinduzierten Einnahmen des Landes steigen nach der Finanzplanung voraussichtlich in den nächsten Jahren bis zum Jahr 2017 um 666 Mio. € auf dann 6,86 Mrd. € einschließlich der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und damit die Gesamteinnahmen auf insgesamt 7,1 Mrd. €. Dem stehen bis zum Jahr 2017 stark sinkende Einnahmen aus den SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten gegenüber, verschärft durch die geringer werdenden Einnahmen aus der EU-Förderperiode. In der Summe stehen dem Freistaat im
Jahr 2017 dann nur noch etwa 8,9 Mrd. € zur Verfügung und so etwa wird dann auch das Haushaltsvolumen künftiger Landeshaushalte sein.
Zur Ausgabenseite nannte ich eben bereits die Sondervermögen, die durch die Zuführung in den nächsten Jahren konsolidiert werden sollen. Das ist ganz wichtig, damit wir uns von dieser Last, die auf uns liegt, dadurch auch befreien können. Und es steht die Revision des Finanzausgleichsgesetzes an, deren Wirkung mit der Revision dann genau beleuchtet wird. Danach muss man sehen, ob die entsprechend eingetakteten Beträge für den Finanzausgleich auch so bleiben können.
Es bestehen auch noch weitere Konsolidierungsbedarfe für den Doppelhaushalt 2015 und 2016, wie ebenso aus der Finanzplanung hervorgeht. Auch daran muss mit Konsequenz weitergearbeitet werden.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Weg in die Haushaltskonsolidierung, wie ihn die Landesregierung beschritten hat und die CDU-Fraktion gewährleistet, dass er auch über den Finanzplanungszeitraum 2017 hinaus weiter beschritten wird. Daher kann das Gebot der Stunde nur lauten, alle Anstrengungen mit Augenmaß zur Konsolidierung zu nutzen, um der unseren und auch noch nächsten Generationen ein gutes Leben in Thüringen zu sichern.
Ich danke abschließend dem Thüringer Finanzministerium, dem Herrn Minister Dr. Voß und allen Mitarbeitern in Ihrem Hause, sowie allen aus den anderen Häusern, die zugearbeitet haben, für die Erarbeitung der Mittelfristigen Finanzplanung, die auch der Intention der CDU-Fraktion entspricht, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe meinen Redebeitrag so strukturiert, dass ich die einzelnen Punkte nacheinander abarbeiten werde, denn ich denke, für die Nachvollziehbarkeit ist das besser.
Zum Punkt 8 a) der Tagesordnung hat die CDUFraktion folgende Auffassung: Mit dem Gesetzentwurf der CDU und SPD werden die Regelungen für Verzugszinsen bei der Kreisumlage in Artikel 2 zum Vorteil der Kommunen, und das war auch deren Forderung, umgestaltet und gesenkt. Das Problem hat die CDU-Fraktion bereits im letzten Jahr in ihrer Sommerklausur aufgegriffen, diskutiert und Entlastung für die betroffenen Kommunen in Aussicht gestellt. Und heute nun soll dieses Ziel mit unserem Gesetzentwurf auch umgesetzt werden. Statt der bisherigen 6 Prozent pro Jahr Verzugszinsen sollen nun maximal 3 Prozent vom jeweiligen Basiszinssatz zur Anwendung kommen und der Basiszinssatz beträgt zurzeit minus 0,63 Prozent. Das Ganze wird außerdem in eine Kann-, also in eine Ermessensvorschrift umgewandelt. Damit werden die in Schwierigkeiten befindlichen kommunalen Haushalte entlastet und dem jetzigen niedrigen Zinsniveau Rechnung getragen.
Zu dem Änderungsantrag, den Herr Kuschel eben, nachdem er hier erst verbal sein Gift versprüht hat,
dann aber sachlich gesprochen hat, kann ich gleich...
Ja, Herr Kuschel, Ihre Spaltversuche werden nicht fruchten, auch heute nicht an Weiberfastnacht.
Herr Kollege Kuschel, ich kann Ihnen dazu also auch gleich sagen, dass wir trotz Ihres Änderungsantrags bei unserem Gesetzesvorhaben bleiben. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich das Für und Wider dazu ausgetauscht.
Die Argumente sind ausgetauscht worden. Es kann dazu verschiedene Auffassungen geben, das ist vollkommen legitim und normal, aber wir bleiben in dem Punkt bei unserer Auffassung. So viel also gleich zu Artikel 2 Ihres Änderungsantrags in Drucksache 5/7370.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit unserem Gesetzesvorhaben werden die in Schwierigkeiten befindlichen kommunalen Haushalte im Punkt Verzugszinsen entlastet und es wird damit auch dem jetzigen niedrigen Zinsniveau Rechnung getragen. Begleitet wird diese Änderung durch eine Anpassung der Gemeindehaushaltsverordnung - das möchte ich hiermit schon mal ankündigen - in Bezug auf Stundungszinsen bei der Kreisumlage, weil die entsprechend für die Stundung angepasst werden müssen. Damit werden für beide Fälle die Belastungen aus Zinsforderungen zielgerichtet reduziert, was auch unser Ziel war und ist. Wie sich aus der Begründung zu unserem Gesetzentwurf ergibt, profitieren davon die kreisangehörigen betroffenen Kommunen. Pauschale Zinsreduzierungen und Zinsgrenzen lassen nicht erkennen, welche Anreize die Linken mit ihrem Entwurf wirklich setzen wollen. Das war für uns nicht nachvollziehbar.
Völlig ungeeignet ist nach unserer Auffassung die Bezugnahme der Linken auf den Leitzinssatz der EZB unter Bestimmung der variablen Zinsforderung, denn diese gilt für Geschäfte der EZB zur Refinanzierung von Kreditinstituten, die hierfür Sicherheiten in Form von Wertpapieren stellen müssen. Wie Sie auf die Idee gekommen sind, ist, wie gesagt, für uns nicht nachvollziehbar. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf der Linken in Punkt 8 a) und auch den diesbezüglichen Änderungsantrag ablehnen.
Ich komme jetzt zu Punkt 8 b), dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Stärkung der kommunalen Haushalte: Ziel Ihres Gesetzentwurfs, werte Kollegen der Linken, ist es, den Kommunen zusätz
liche Finanzhilfen des Landes, so wie wir, in Höhe von 136 Mio. € zu gewähren. Die Summe ist also dieselbe, allerdings ist die Verfahrensweise, die Sie wollen, eine andere. Dazu soll - so wollen Sie das die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2014 um 106 Mio. € und im Jahr 2015 um 30 Mio. € erhöht werden. Im Jahr 2014 sollen davon 40 Mio. € und im Jahr 2015 30 Mio. € als finanzkraftunabhängige Investpauschale an Gemeinden und Landkreise ausgereicht werden. Sie wollen 2014 allerdings nur 10 Mio. € dem Landesausgleichsstock zuführen.
Im Gegensatz zu unserem Gesetzentwurf sollen, wie gesagt, die 136 Mio. € im Wesentlichen ohne Bedingungen und ohne weitere Voraussetzungen an die Kommunen ausgeschüttet werden. Es wird von den Linken unterstellt, die Kommunen seien nicht auskömmlich finanziert. Das hat Herr Kollege Kuschel eben in seinem Redebeitrag ganz am Anfang auch wieder behauptet, in dem er auch das FAG und die diesbezüglichen Regelungen angegriffen oder auch infrage gestellt hat. Mit dem Gesetzentwurf der Linken wird das Problem nicht annähernd so zielgenau und wirksam gelöst wie bei unserem Vorschlag, denn wir haben konkrete Vorgaben zur Verwendung des Geldes darin enthalten und das Geld soll eben zielgerichtet eingesetzt werden.
Die Koalitionsfraktionen setzen mit dem Gesetz an den Problemstellen an und wollen diese damit eben auch zielgerichtet in Angriff nehmen. Die Linken dagegen verschenken bedingungslos und pauschal Geld des Landes, ohne die Kommunen mit in die Verantwortung zu nehmen. Das ist das Ziel Ihres Gesetzesantrags, Herr Kollege Kuschel.
Das ist nach unserer Auffassung eben keine solide Haushaltspolitik. Aus diesen genannten Gründen werden wir den Gesetzentwurf der Linken nachher ablehnen.
Jetzt komme ich zum Tagesordnungspunkt 8 c), zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD Kommunalhaushaltssicherungsprogramm: Meine sehr geehrten Damen und Herren, über unseren Gesetzentwurf wurde hier im Plenum, aber auch im Ausschuss, in den kommunalen Gremien und auch in den Medien bereits sehr viel diskutiert bzw. berichtet. Deswegen kann ich mich auch heute etwas kürzer fassen. Das dachte ich zumindest bis zu dem Zeitpunkt, als der Entschließungsantrag der Grünen bei mir ankam. Bis zu dem Zeitpunkt dachte ich, ich könnte das heute ganz kurz halten. Aber als ich Ihren Änderungsantrag gelesen habe, der sicher nicht aus der Feder vom Herrn Kollegen Meyer stammt,
also das glaube ich auch einfach nicht, dass Sie das aufgeschrieben haben, denn Sie waren bei unseren Sitzungen im Haushaltsausschuss dabei und müssten eigentlich wissen, worum es in unserem Gesetz geht.
Also das, was hier aufgeschrieben wurde, kann nur jemand aufgeschrieben haben, der unseren Gesetzentwurf nicht kennt. Gut, ich komme aber gleich noch mal darauf zurück.
CDU und SPD haben im vergangenen Jahr zugesagt, dass den Kommunen gezielt geholfen werden soll, insbesondere denen, die zum Beispiel finanzielle Probleme haben. Und die Ursachen sind auch immer ganz unterschiedlich, wie auch aus der Rede des Finanzministers bei der Einbringung des Gesetzes deutlich wurde. Ursachen sind zum Beispiel hohe Verschuldung, durch den demografischen Wandel zurückgehende Einwohnerzahlen und damit natürlich auch zurückgehende Einnahmen - das wird auch oft nicht so gesagt, aber das ist ein Zusammenhang - und wir haben Kommunen ohne Haushalte. Auch das hat verschiedene Ursachen. Da muss man sich jeden Fall gezielt ansehen.
Wir haben hier schon verschiedene Orte diskutiert, auch in dem Plenum, und kennen auch die verschiedenen Gründe. Deswegen kann man da nicht pauschal helfen, sondern muss es gezielt tun und darauf komme ich auch gleich noch zu sprechen.
Vorausgegangen und begleitet wurde die Entstehung unseres Gesetzesvorhabens durch Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und auch Einbindung der kommunalen Spitzenverbände. Das Gesetz besteht aus fünf Säulen, die hier auch schon kurz angesprochen wurden und die die kommunalen Haushalte stärken sollen. Es soll zum einen die Investitionspauschale für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte geben, die auch ein Anrecht auf Schlüsselzuweisungen haben. Hier sollen 25,76 € pro Einwohner zur Verfügung gestellt werden, deren Verwendung in Absatz 3 des § 1 geregelt ist. Voraussetzung dafür ist die Anwendung des Demografiekriteriums von 4 Prozent. Das ergibt, dass 579 Gemeinden der über 800 Gemeinden Thüringens Geld für Investitionen aus diesem Topf erhalten werden. Wenn man uns Beratungsresistenz vorwirft, muss ich sagen, ist das keineswegs an dem. Wir haben zunächst geplant gehabt, in dem Gesetz das Demografiekriterium auf 5,1 Prozent festzulegen und nach verschiedenen Gesprächen ist diese Grenze dann auch schon auf 4 Prozent abgesenkt worden.
Mit diesem Geld, meine sehr verehrten Damen und Herren, können Schulden getilgt werden oder Investitionen unter Beachtung der demografischen Veränderung getätigt werden oder man kann das Geld als Eigenanteil für Förderprogramme einsetzen. Die Entscheidung, wie das Geld im Rahmen dieser drei Varianten konkret verwendet wird, soll im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort von den Gemeinde- und Stadträten getroffen werden.
Weiterhin ist im Gesetz in § 2 eine Investitionspauschale für Landkreise geregelt. Pro Einwohner geht es hier um 9,24 €. Die Verwendung ist adäquat der bei den Gemeinden.
Die dritte Säule im Gesetz ist die Zahlung einer Stabilisierungspauschale für Landkreise und kreisfreie Städte in Höhe von 6,17 € pro Einwohner. Die kreisfreien Städte hatten wir zunächst in unseren ersten Überlegungen nicht enthalten. Sie wurden aber später dann noch aufgenommen in den Kreis derer, die dieses Geld bekommen sollen. Ich sage es deshalb, weil es immer heißt, wir sind beratungsresistent, das ist keinesfalls so. Wir haben an diesen zwei wichtigen Stellschrauben auch gemeinsam gearbeitet und noch mal Veränderungen getroffen gehabt zu den ursprünglichen Überlegungen, bevor der Gesetzentwurf dann hier in das Plenum gekommen ist.
Bei den Kreisen soll damit die Kreisumlage stabil gehalten oder gesenkt werden. Dieses Geld kommt damit allen kreisangehörigen Gemeinden zugute. Die kreisfreien Städte, die keine Kreisumlage erheben, sollen mit diesem Geld ihre besonderen Ausgaben, die sie haben, zum Beispiel im Sozialbereich, abfedern können. Die Gelder aus diesen drei Säulen sollen kurzfristig zum Wirken kommen. Deshalb ist der 15. März 2014 als Endtermin für die Auszahlung zu diesen drei Säulen für die betreffenden Kommunen im Gesetz festgelegt.
Wir wollen schnell und wirkungsvoll mit diesen Geldern helfen. Deshalb haben wir die parlamentarische Beratung straff gehabt und am Dienstag im Haushalts- und Finanzausschuss mit einer Sondersitzung die Anhörung zu diesem Gesetz ausgewertet und das Gesetz im Endergebnis - wie die Berichterstattung auch gesagt hat - mehrheitlich zur heutigen Annahme empfohlen.
In § 4, werte Kolleginnen und Kollegen, geht es um die Zahlung von ergänzenden Bedarfszuweisungen, den sogenannten Landesausgleichstock. Immerhin 36 Mio. € in diesem Jahr und 30 Mio. € im nächsten Jahr sollen hier zusätzlich bereitgestellt werden. Und es gilt - und ich halte es hier einmal wie mit unserem Finanzminister, indem ich sage -, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und durch eine Haushaltskonsolidierung mit Teilentschuldung - unter Auflagen selbstverständlich, nicht pauschal, nicht mit der Gießkanne, sondern unter Auflagen, wie
das in § 24 FAG auch geregelt ist - dieses Geld dann am Ende auszureichen. Es soll der Haushaltskonsolidierung dienen, es sollen Mittel zur Entschuldung sein, wie ich sagte, Hilfe zur Selbsthilfe.
Ich werde jetzt nicht alle Kriterien aufzählen, die man dazu erfüllen muss, aber ich denke, die Betroffenen wissen es selbst und alle Beteiligten hier kennen sich damit auch bestens aus. Im letzten Jahr das sollten wir bei der Diskussion vielleicht auch noch einmal mit bedenken - haben 39 Kommunen aus dem Landesausgleichsstock insgesamt 29 Mio. € erhalten. Daran sieht man auch, dass die Notwendigkeit besteht, dass wir Geld in diesen Topf hineintun und diesen Topf aufstocken und nicht noch weitere 5,1 Mio. € herausnehmen sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Beispiel Eisenach ist hier auch schon mehrfach gefallen. Ich möchte daran erinnern, dass Eisenach im letzten Jahr bei diesen Kommunen dabei war und 2,5 Mio. € aus dem Landesausgleichsstock erhalten hat. Ich finde, das kann man hier ruhig noch einmal sagen: 2,5 Mio. € ist auch eine Menge Geld, selbst wenn Herr Kuschel jetzt hier das noch viel größere Haushaltsloch vorhin dargestellt hat. Die Voraussetzungen waren letztes Jahr offensichtlich erfüllt, um Geld aus dem Landesausgleichsstock zu bekommen, und wenn die auch weiterhin erfüllt sind, sehe ich keinen Grund, warum die Oberbürgermeisterin nicht auch einen erneuten Antrag dazu stellen kann.
Wie wichtig diese Hilfe ist, sehen wir auch am Beispiel Schlotheim. Das ist hier auch schon öfter genannt worden. Schlotheim hat sein Haushaltskonsolidierungskonzept ordnungsgemäß überarbeitet und erhielt so im Januar dieses Jahres 2,28 Mio. €. Mit dem größten Teil des Geldes wurden die Schulden aus der Kreisumlage bezahlt, so dass nun auch die Vollstreckung gegen Schlotheim ein Ende hat und wieder mit den eigenen Einnahmen im Verwaltungshaushalt gerechnet werden kann, die dann nämlich nicht mehr gepfändet sind und so, dass Schlotheim auch wieder vernünftig mit diesen Einnahmen planen und wirtschaften kann. Gleiches gilt für das Beispiel in Obermehler. Und an diesen zwei Fällen - zwei Fälle von vielen - sieht man die gute Wirkung der Bedarfszuweisungen, die mit Auflagen einhergehen, und wir wissen, dass eben noch an etlichen anderen Stellen und über Jahre hinweg dies sicherlich bei dem einen oder anderen Ort auch erforderlich sein wird. Aber genau dafür, für diese und weitere Fälle, brauchen wir diese Aufstockung in dem Bereich. Nur so kommen diese Gemeinden wieder auf einen finanzpolitischen Weg mit geordneten und auch ausgeglichenen Haushalten. Es ist ja das Ziel des Ganzen.
Ich möchte an dieser Stelle an den Rettungsschirm in Hessen erinnern. Wir sind nicht das einzige Bundesland, welches das Problem aufgegriffen hat. Wir
sind aber auch nicht in Hessen, wir haben keine Milliarden zur Entschuldung, die wir den Kommunen anbieten können, aber ich will damit deutlich machen, auch in anderen Ländern wird wirkungsvolle Hilfe geleistet und diese Hilfe ist auch immer an Kriterien und Auflagen gebunden, die sicherlich keinem leicht fallen, die aber erforderlich sind, um in den Orten jeweils wieder auf den geordneten Weg der Finanzpolitik zurückzukommen.
Ich hatte den Eindruck, dass hier manche, auch in den Medien, die einzelnen Säulen des Gesetzes so ein bisschen durcheinandergebracht haben, und deswegen war es mir wichtig, das noch einmal etwas dezidierter zu erläutern. Wir wissen, auch anhand der Diskussion im letzten Jahr, dass eine Reihe von Kommunen ohne Haushalte ist, auch das wurde ausführlich beraten. Deshalb ist es für uns wichtig, hier 66 Mio. € für beide Haushaltsjahre zusätzlich einzutakten. Nicht zuletzt sind im Gesetz auch die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes enthalten, in dem es um die Höhe, das hatte ich schon angesprochen, der Verzugszinsen geht. Hier wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden sein, wer Verzugszinsen für rückständige Kreisumlage erhebt und wer nicht. Denn auch hier wissen wir, die finanzielle Ausgangssituation der Landkreise in Thüringen ist recht unterschiedlich.
Auch die Änderung des Straßengesetzes findet sich dann in Artikel 3 wieder. Hier geht es um die Unterstützung von Kommunen mit bis zu 30.000 Einwohnern für den Winterdienst für Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen. Pro Jahr soll hier mit bis zu 3 Mio. € jährlich aus dem Landeshaushalt geholfen werden. Die gesamten finanziellen Mittel können wir aus der Rücklage des Landes nehmen, die aufgrund der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung des Freistaats bzw. der Landesregierung und aufgrund der Steuermehreinnahmen gebildet werden konnte.
Zu der Übernahme von zentralen Anschaffungen im Bereich Katastrophenschutz durch das Land statt wie bisher durch die Kreise und kreisfreien Städte, und das wurde in der Stellungnahme des Landkreistags auch speziell angesprochen: Es muss noch eine Regelung im Brand- und Katastrophenschutzgesetz getroffen werden. Die Kreise und kreisfreien Städte, die das Geld dafür bereits mit den Finanzzuweisungen des Landes erhalten haben, sollen diese behalten können. Das macht insgesamt einen weiteren Betrag von 6 Mio. € aus.
Zusammenfassend möchte ich noch anmerken, beide Koalitionsfraktionen waren sich einig, dass mit dem Gesetz nicht das Gießkannenprinzip angewandt werden soll, sondern gezielt geholfen werden soll. Ich habe hier auch noch einmal die Resolution des Landkreistags vom 06.12.2013 herausgesucht, in der genau das Gleiche auch festgestellt
wird, nämlich, dass das Geld nicht mit der Gießkanne verteilt werden soll, sondern gezielt für besonders bedürftige Kommunen eingesetzt werden soll. Ich werbe auch bei allen anderen Fraktionen heute im Landtag ausdrücklich dafür, das von uns initiierte ausgehandelte Hilfspaket und als gemeinsames Gesetz der Koalitionsfraktionen eingebrachte Paket heute auch gemeinsam zu verabschieden. Wir wollen mit diesen verschiedenen Maßnahmen in diesem Gesetz helfen, weil die Probleme der Kommunen höchst unterschiedlich sind und eben auch verschiedene Ursachen haben. Denjenigen, die in Konsolidierungsmaßnahmen eintreten und die Hilfe des Landes brauchen, soll auch geholfen werden. Und auch denen wird ein finanzielles Polster mitgegeben, die gut gewirtschaftet haben, damit sie weiter in ihrer Kommune investieren können und Maßnahmen zur Kompensation bzw. Abmilderung des Einwohnerrückgangs durchführen können. Das hat auch der Rechnungshof in seinen Berichten immer wieder erwähnt, man kann auch sagen, ein bisschen angemahnt, dass man auf den Einwohnerrückgang entsprechend reagieren soll und muss. Deswegen ist in dem Gesetzespaket eine Investitionspauschale enthalten sowie eine Stabilisierungspauschale, wie gesagt, zur Stabilisierung auch der Kreisumlagen, und von dieser partizipieren alle kreisangehörigen Kommunen.
Ein Großteil unseres Gesamtpakets über 136 Mio. € soll, wie gesagt, in den Landesausgleichsstock fließen, damit an den Ursachen der Probleme angesetzt werden kann und die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen nach und nach auch wieder hergestellt werden kann. Zusätzliche Entlastungen sind geplant durch die Beteiligung beim Winterdienst. Die Summe hatte ich auch schon erwähnt. Auf der Zielgeraden kamen wir dann am letzten Dienstag auf die Auswertung der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Dazu tagte unser Ausschuss in einer Sondersitzung. Die Zuschriften wurden ausgewertet, natürlich auch in unserer Fraktion. Man kann schon sagen, es ist logisch, es gibt immer wieder Wünsche, Begehrlichkeiten und neue Ideen, die man umsetzen könnte, wenn man noch mehr Geld hätte. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, mit den 136 Mio. € haben wir hier noch mal einen großen Schritt zugunsten unserer Kommunen getan bzw. wollen ihn heute tun. Dieses Geld ist wichtig, es ist richtig an diesen Stellen angelegt und deswegen werbe ich noch mal ausdrücklich für unseren Gesetzentwurf, mit dem wir das Machbare tun wollen. Es gibt ganz sicher in Thüringen auch andere Vorstellungen. Ich könnte mir denken, dass der Steuerzahlerbund eher sagt: „Dann nehmt doch die 136 Mio. und tilgt davon eure eigenen Landesschulden zusätzlich!“ Ich kann mir das schon denken, dass es da auch andere Vorschläge gibt, aber ich habe aufgenommen, dass alle anderen Fraktionen etwas für die Kommunen tun wollen, dass die Not
wendigkeit erkannt ist. Der Weg, der dahin führt, kann sicher unterschiedlich sein. Wie gesagt, es gibt verschiedene Sichtweisen zu dem Gesetzespaket, aber letztlich werbe ich für unseren Gesetzentwurf. Ich sage es auch noch mal ausdrücklich, wir haben damit auch den Prüfungsbericht des Rechnungshofs und seine Anregungen aufgegriffen. Wir wollen die Kommunen bei der Sanierung und Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und wir wollen die eigenen Anstrengungen der Kommunen dabei unterstützen und den Schuldenabbau vorantreiben.
Vielleicht noch ein paar Zahlen: Die Stabilisierungspauschale für alle kreisfreien Städte beträgt nach unseren Vorstellungen für Suhl 222.000 €, für Gera 589.000 €, für Eisenach 258.000 €, für Weimar 390.000 €, für Erfurt 1,25 Mio. €, für Jena 660.000 €. Insgesamt sind das 3,36 Mio. € zur freien Verwendung für die kreisfreien Städte. Suhl bekommt nach dem Gesetzentwurf schon jetzt zusätzlich 900.000 €, Gera ca. 2,5 Mio. € an Investitionspauschale. Ich denke, das sind enorme Beträge, die es sich lohnt, auch hier noch mal in der Öffentlichkeit zu erwähnen. Wie gesagt, Eisenach hat bereits im letzten Jahr auch aus dem Landesausgleichstock 2,5 Mio. € bekommen. Insgesamt ist es uns wichtig, dass es immer noch eine gewisse gerechte Verteilung zwischen den kreisfreien Städten, zwischen den größeren Städten und dem ländlichen Raum gibt. Deswegen bleiben wir bei unserem Gesetzentwurf.
Jetzt will ich noch etwas zu dem Antrag der Grünen sagen. Ich habe mich gefragt, wer das erarbeitet hat, Ihren Entschließungsantrag, und muss sagen, wir haben genau die spezifischen Probleme aufgegriffen, die in jeder Kommune anders sind. Das, was Sie hier in Ihrem Text schreiben, beinhaltet auch unseren Vorstoß, den Landesausgleichsstock aufzustocken. Deswegen haben wir mehr als 60 Mio. € gezielt, die wir dort hineintun wollen. Die spezifischen Probleme, die Analyse, die hat unser Finanzminister hier bei der Einbringung des Gesetzes bereits vorgetragen. Das kann man auch im Protokoll noch mal nachlesen. Ich verstehe diesen Entschließungsantrag überhaupt nicht. Wir werden ihn also ablehnen, ganz klar, habe ich auch schon gesagt. Zu dem Antrag der Linken habe ich auch schon einiges gesagt, da trifft dasselbe zu, aber nichtsdestotrotz wollen wir hier etwas Gutes für alle bewirken. Es spricht nichts dagegen, dass Sie unserem gemeinsamen Gesetzesvorhaben jetzt zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich heute etwas kürzer fassen, denn wir haben in der letzten Plenardebatte diesen Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt. Ich habe auch im Protokoll noch mal nachgeschaut, es sind alle Argumente von der Linkspartei sowie alle Argumente von den Koalitionsfraktionen, die sich gegen eine Verlängerung der Ausnahmeregelung gerichtet haben, denke ich, ausführlichst ausgetauscht worden. Wie es Herr Kuschel auch gesagt hat, es handelt sich - noch haben wir 2013 - um eine Übergangsbestimmung bis zum 31.12. dieses Jahres für Suhl und Eisenach mit einer höheren Hauptansatzstaffel gegenüber der ab 2014 regulären Einordnung in der Hauptansatzstaffel. Es war eine Ausnahmeregelung, die ihren Grund hatte, aber alle wussten auch, dass es eine Ausnahmeregelung ist.
Herr Kollege Kuschel, Sie können hier Fragen stellen, so viel Sie wollen. Ich kann Ihnen auch nur empfehlen, das Protokoll noch mal nachzulesen, dann werden Sie sehen oder lesen, dass unser Finanzminister Dr. Voß genau die Gründe, warum es für das eine Jahr diese Ausnahme gegeben hat, auch erläutert hat, Herr Kollege Kuschel. Der Vorabdruck dieses Landtagsprotokolls ist im Intranet.
Wenn Sie des Lesens mächtig sind, werden Sie das auch nachvollziehen können. Wir müssen nicht die Diskussion aus der letzten Sitzung hier komplett noch mal führen, können wir aber natürlich auch gern tun.
Meine Damen und Herren, ich habe auch schon darauf hingewiesen, Suhl und Eisenach sind auf dem Konsolidierungsweg, und wer sich auf den Weg der Konsolidierung macht und die entsprechenden Beschlüsse vorlegt, kann selbstverständlich, wenn er weiter in einer schwierigen Haushaltslage ist, Geld aus unserem Landesausgleichsstock beantragen. Es gibt die Regularien dafür und deswegen muss es keine Sondergenehmigung mit Hauptansatzstaffel und Ähnlichem mehr geben oder eine Verlängerung dessen, was Sie hier vorgeschlagen haben, sondern es gibt ganz reguläre Möglichkeiten, auch Überbrückungshilfen und anderes hier zu beantragen, und wenn man die Voraussetzungen erfüllt, wird sicherlich auch das Finanzministerium, das ein Interesse an solider Haushaltspolitik vor Ort und an Haushalten vor Ort hat, die Dinge sicher wohlwollend prüfen.
Herr Hey hat in der letzten Landtagssitzung schon darauf hingewiesen, dass der Ausgleichsfonds für diese beiden Städte greift, und ich darf darauf hinweisen, dass aufgrund des gestern ausführlichst in der Sondersitzung besprochenen Hilfsprogramms für unsere Kommunen zusätzlich Geld in die zwei Städte fließt. Aufgrund der zurückgegangenen Einwohnerzahl wird Suhl aus diesem Programm etwa 920.000 € für Investitionen erhalten. Für die Stabilitätspauschale sieht das so aus, dass die Stadt Suhl etwa 221.000 € daraus erhalten wird und Eisenach noch mal 257.000 €. Das kommt noch dazu. Das soll an der Stelle auch nicht unerwähnt bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion hält an ihrer Position fest. Eine Übergangsregelung - und das sagt das Wort schon aus - ist nur eine Übergangsregelung und darf keine dauerhafte Privilegierung gegenüber den anderen Kommunen in Thüringen sein. Wir haben beim letzten Mal schon die Zahlen diskutiert. Gerade die Linkspartei ist doch immer so solidarisch und wirbt für Solidarität untereinander, aber wir alle kennen auch die Situation unserer Kommunen. Herr Kollege Kuschel, da müssten Sie auch durch das Land gehen und allen Kommunen sagen, dass Sie zugunsten dieser beiden Städte auf etwa 1,50 € pro Einwohner verzichten müssten. Es macht etwa 1,8 Mio. € aus, die den anderen dadurch abgezogen würden.
Ja.
Nicht aus dem Ausgleichsstock.
Nein, das habe ich nicht geschrieben. Ich bin nicht bei der Presse angestellt.
Herr Kollege Kubitzki, wenn man der Grundrechenarten mächtig ist und vielleicht auch noch einen Taschenrechner zur Hand hat und beim Landesamt für Statistik die Einwohnerzahlen vom 31.12.2007 und vom 31.12.2012 miteinander vergleicht, stellt man fest, wer wie viele Einwohner verloren hat, und kann das mit einer leichten Prozentrechnung dann auch ausrechnen.
Herr Kollege Kubitzki, es hat niemand gesagt, dass es beschlossen ist. Bitte rufen Sie die Journalisten in der TA-Redaktion Mühlhausen an und fragen Sie, wie sie darauf gekommen sind. Ich habe denen das so nicht abgegeben.
Ich war im Gegensatz zu Ihnen nämlich gestern hier, Herr Kollege Kubitzki, und habe das verfolgt und habe der Presse mitgeteilt, dass das unser Plan ist, den wir mit der Koalitionsfraktion der SPD verabredet haben. Ich kann das schriftlich nachwei
sen, was ich abgegeben habe. Ich bin noch nicht bei der Presse angestellt, ich schreibe die Artikel auch nicht selber, vielleicht später einmal, wenn man Zeit für Hobbys hat.
Ich habe auch Zeit zum Telefonieren, natürlich. Sie haben Zeit, mit Ihrem Hund spazieren zu gehen, Herr Kollege Ramelow, während der Landtagssitzung und ich habe Zeit zum Telefonieren.
Also ich habe Ihre Frage soweit beantwortet. Wir sind optimistisch, dass unser Gesetzentwurf, den wir im Januar vorlegen wollen, dann zügig beraten wird im parlamentarischen Verfahren - so ist das der Presse übermittelt worden - und dann zeitnah auch beschlossen wird, so dass die Bescheide an die Kommunen ergehen können. Und man kann diese Zahlen durchaus selber ausrechnen.
Also noch mal zurück: Der Vorschlag der Linkspartei würde also den anderen Kommunen etwa 1,8 Mio. abziehen von ihren Zuweisungen; wir wollen das nicht. Alle Beteiligten wussten, dass es sich um eine Ausnahmeregelung gehandelt hat, die am 31.12. endet. Die Möglichkeiten, die es gibt, hier entsprechende Anträge zu stellen, sind den zwei Städten und auch den Stadträten ganz sicherlich bekannt. Ich denke, beide Stadträte werden sich freuen über unser Koalitionsfraktions-Kommunalhilfspaket, woraus dann auch die beiden Städte profitieren sollen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich könnte es ganz kurz machen, in der Tat, wie mir meine Fraktion hier auf den Weg nach vorn mitgegeben hat. Es ist schon alles gesagt, nur nicht von mir. Es ist so gewesen, dass wir gestern im Rahmen der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin und auch von unserem Finanzminister Dr. Voß die Vorhaben der Landesregierung gehört haben zu einem Großteil des Themas, das die Grünen hier beantragt haben, aber ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
In dem Antrag fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere nach dem Stand der Erörterungen einer Funktional- und Gebietsreform und den weiteren geplanten Schritten der Landesregierung. Wir waren schon der Auffassung, dass Sie heute diesen Antrag hätten zurückziehen können. Es ist wirklich so, dass sich alles wiederholt, was wir gestern und auch in anderen Tagesordnungspunkten bereits diskutiert haben.
Sie, die Grünen, erwarten eine umfassende Stellungnahme der Landesregierung zu den Reformvorschlägen des Berichts der Expertenkommission bis November 2013. Gut, im November 2013 sind wir schon, die Stellungnahme wurde gestern mit der Regierungserklärung gegeben. Insofern ist dieser Punkt aus unserer Sicht schon abgearbeitet. Sie erwarten einen Vorschlag für ein Leitbild zur künftigen Gemeinde- und Kreisstruktur bis Ende Dezember 2013 und eine Zeitschiene, mit der eine Ihrer Meinung nach notwendige Gebietsreform unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in einen demokratischen Prozess umgesetzt werden kann.
Auch das ist alles schon beantwortet,
aber ich lege gern an dieser Stelle hier noch einmal die Meinung der CDU dazu dar. Alle Argumente für und wider, meine ich, wurden ausgetauscht und deswegen wissen auch alle hier im Hohen Hause, dass eine wie von Ihnen und anderen Fraktionen hier im Landtag angestrebte Gebietsreform für uns nicht in Betracht kommt.
Gestern hat Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht noch einmal dargelegt, wie sich das bei den Kommunen entwickelt hat, bei denen wir seit Jahren auf
freiwillige Zusammenschlüsse und freiwillige Neugliederungen gesetzt haben, dass sich die Anzahl der Kommunen erheblich verringert hat. Sie hat auch die Zahlen seit 1990 insgesamt dargestellt und vermittelt, dass wir hier auf einem guten Weg sind, wo wir nicht vom grünen Tisch aus irgendwelche Kreise ziehen und irgendwelche Reformen veranlassen, sondern gesagt haben, liebe Gemeinden, liebe Städte, macht euch auf den Weg, geht freiwillig miteinander zusammen, schließt euch zusammen, wir unterstützen euch dabei. Es gab viele Jahre lang finanzielle Hilfe dazu, das soll auch nicht unerwähnt sein. So werden wir im Dezember dieses Jahres, also in den nächsten Plenarsitzungen, ein weiteres Gemeindeneugliederungsgesetz hier behandeln. Auch das zeigt auf, es ist der richtige Weg, den wir hier eingeschlagen haben. Die Zahlen sprechen für sich, die sind alle gestern hier auch genannt worden.
Eine Kreisgebietsreform, wie gesagt, kommt für uns nicht in Betracht. Warum kommt die nicht in Betracht? Es fehlt nach wie vor jeglicher Nachweis, dass eine solche Kreisgebietsreform tatsächlich Geld spart. Daher ist es folgerichtig, sich nicht zu verzetteln und jetzt eine effiziente und bürgernahe Verwaltungsreform anzugehen. Auch hier ist es so, dass Frau Lieberknecht gestern die Zahlen genannt hat. Bereits seit 2005 wurden noch einmal über 80 Landesbehörden fusioniert oder auf andere Art und Weise, auch über Privatisierung und Kommunalisierung, abgebaut. Über Kommunalisierung sind wir hier im Hause sicher unterschiedlicher Meinung. Ich bin kein Freund von Kommunalisierung, deswegen bin ich sehr froh, dass bei den jetzigen Vorschlägen diese Maßnahme nicht in Betracht gekommen ist und nicht vorgesehen ist, sondern dass wir hier andere Vorhaben haben, um Landesbehörden miteinander fusionieren zu lassen, ohne neue Dinge auf die kommunale Ebene zu geben.
Wir als CDU-Fraktion setzen auf identitätsstiftende, bürgernahe und effiziente Einheiten. Wichtig ist für uns auch ein Höchstmaß an Bürgernähe. Dies ist nur mit überschaubaren kommunalen Strukturen möglich. Riesige Großkreise stehen für Anonymität und den Wegfall von Bürgernähe. Heimat und Identifikation müssen in überschaubaren Strukturen bewahrt werden. Eine Kreisgebietsreform aus inhaltlichen Gründen ist unserer Auffassung nach überflüssig. Wichtiger sind vielmehr die Überprüfung von Aufgaben und Standards und eine Erleichterung der interkommunalen Zusammenarbeit. Wer Personalund Sachausstattungen gemeinsam nutzt, kann auch in den vorhandenen Strukturen viel Geld sparen; das ist bei einer Kreisgebietsreform nicht der Fall. Dafür gibt es Beispiele, auch aus Mecklenburg-Vorpommern, aus Sachsen. Wir haben das vor einigen Landtagssitzungen hier auch gehabt, das Beispiel Sachsen hatte ich Ihnen vorgetragen, wo man sieht - da gibt es eine schöne
Zusammenstellung des hiesigen Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes gerade zum Thema Sachsen -, dass dort die Kreisumlagen exorbitant gestiegen sind, nachdem man dort neue Großkreise gebildet hat. Ich kann wirklich nur empfehlen, sich diese Zahlen noch einmal anzuschauen.
Die interkommunale Zusammenarbeit wird durch uns auch unterstützt. Im Landeshaushalt sind hier jedes Mal 500.000 € für das Jahr 2013 und 2014 eingestellt. Es gibt eine entsprechende Richtlinie. Es gibt eine Arbeitsgruppe im Innenministerium, die sich damit beschäftigt. Sie können glauben, da, wo es hapert, werden wir uns jetzt noch einmal dahinterknien, wie man so sagt, und uns um die Fälle kümmern, wo Anträge da sind. Auch für uns als Fraktion ist es wichtig, die interkommunale Zusammenarbeit muss funktionieren. Gerade auch im Katastrophenschutzbereich kann man noch einmal wesentliche Ausgabeeinsparungen, insbesondere für die Landkreise, erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das am 31. Januar 2013 öffentlich vorgelegte Gutachten der Expertenkommission zur Funktional- und Gebietsreform wurde von der Landesregierung in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, wie in Thüringen künftig ein effizienter sowie der demografischen Entwicklung angepasster Verwaltungsaufbau ausgestaltet sein könnte. Darauf lege ich großen Wert, werte Kolleginnen und Kollegen, das umfasst auch den Hauptteil der, ich glaube, 300 Seiten des hier oft genannten „blauen Wunders“. Da ist der Hauptteil, über den man inhaltlich unterschiedlicher Meinung sein kann. Auch wir teilen lange nicht alles, was darin empfohlen wird. Aber der kleinere Teil in dem Gutachten ist in der Tat die Frage der Gebietsstrukturen. Auch das Thema der Personalstellen hatten wir bereits in der Aktuellen Stunde im Oktober hier im Landtag. Das Land muss zuerst seine eigenen Hausaufgaben machen und erledigen. Über die Stellenzahl wurde hier schon viel gesagt, über 8.000 Stellen sind bis zum Jahr 2020 einzusparen. Wir alle wissen genau, es müssten eigentlich viel mehr sein, es müssten ca. 11.000 Stellen sein, die wir hier selbstverständlich ohne Entlassungen - das sage ich auch einmal für unsere Gäste - abbauen müssen, um mit den eingesparten Personalkosten dann zum anderen natürlich auch unsere Pensionsverpflichtungen zu zahlen, die im gleichen Zeitraum weiter ansteigen werden. Uns kommt dabei zugute, dass viele unserer Landesbediensteten in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen werden und durch Nichtbesetzung von frei werdenden Stellen kann man diesen Stellenabbau sozialverträglich erreichen, ohne dass jemand nach Hause geschickt oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden muss. Erst wenn diese Reformen gegriffen haben und sich dennoch ein Konsolidierungsbedarf zeigt, müssen Gebietsstrukturen
gegebenenfalls noch einmal überprüft werden. Aber werte Kolleginnen und Kollegen, das wird nicht heute und morgen der Fall sein und sicher auch noch nicht in der nächsten Legislatur. Eine leistungsfähige Landesverwaltung, der Abbau von unnötigen Aufgaben und Standards und erweiterte Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit erlauben es danach, die eingearbeiteten und mit ihrem Gebiet vertrauten Landkreise grundsätzlich bestehen zu lassen. So ist die Auffassung der CDU-Fraktion dazu. Eine Kreisgebietsreform geht zulasten des ländlichen Raums, da dann regelmäßig die überwiegende Zahl der Behörden und der sozialen Infrastruktur in den städtischen Ballungsräumen konzentriert werden. Der ländliche Raum in Thüringen würde zunehmend an Bedeutung verlieren und abgekoppelt werden. Und, meine Damen und Herren, ich sage das ganz deutlich, Thüringen besteht nicht nur durch die großen Städten an der A 4 entlang. Der größte Teil unserer Bevölkerung lebt in Dörfern und kleineren Städten insgesamt über Thüringen verteilt.
Ich denke, das müssen wir auch im Blick haben. Was wäre denn die Folge, wenn zum Beispiel Heiligenstadt oder Nordhausen ihren Kreisstadtstatus verlieren würden? Die Folgen wären Wegfall des Landratsamtes, dann möglicher Wegfall von Amtsgerichten, später Wegfall der Polizeiinspektionen, die Sparkassen müssten fusionieren, die Genossenschaftsbanken betrifft dies auch, die Kreiskrankenhäuser stehen dann zur Debatte oder auch Schulstandorte wie Gymnasien oder Regelschulen. All dies muss man als Folgen einer möglichen Kreisgebietsreform bedenken, wenn man dafür wirbt oder wenn man darüber diskutiert, wie sich das auf das Leben der Menschen bei uns in den Dörfern und Städten auswirkt. Da habe ich jetzt nur ein paar Beispiele von dem angesprochen, was sich alles in diesem Zusammenhang mit verändern würde. Ob das positiv ist oder negativ, kann jeder für sich beurteilen. Wir sind auch aus diesen Gründen kein Freund von einer solchen Kreisgebietsreform, denn eine zusätzliche Folge dieser Ausdünnung wäre der Wegfall unzähliger Arbeitsplätze, eine sinkende Kaufkraft und schließlich der Verlust der Lebensqualität insgesamt. Auch die Fakten, werte Kolleginnen und Kollegen, zeigen, große Kreise arbeiten nicht effizienter.
Dies kann man gut an den jetzigen Kreisumlagen hier in Thüringen sehen. Die Kreise finanzieren ihren ungedeckten Finanzbedarf über diese Umlage, die sie von den Gemeinden einziehen. Jetzt komme ich noch einmal zurück zu Sachsen. Sachsen lag vor der Kreisgebietsreform mit Thüringen auf einem
Niveau. 2008 waren das 199 € je Einwohner im Durchschnitt bzw. 196 € je Einwohner. Nach der Kreisgebietsreform ist die Kreisumlage in Sachsen drastisch gestiegen und liegt mit derzeit 242 € je Einwohner nun über 22 Prozent über dem Wert von 2008. Auch die anderen Großkreisländer wie Mecklenburg-Vorpommern mit 259 € je Einwohner, Sachsen-Anhalt mit 275 € je Einwohner und Brandenburg mit 364 € je Einwohner liegen deutlich über dem Wert aus Thüringen. In all diesen Ländern ist die Kreisumlage nach der Gebietsreform deutlich angestiegen. Dies zeigt, unsere Thüringer Kreisstruktur arbeitet deutlich effizienter als die unserer Nachbarn und lässt auch den Gemeinden und Städten mehr Luft zum Atmen. Zu der Thematik an sich will ich nicht noch einmal in die Tiefe gehen, das ist eher das Thema unseres Innenpolitik-Kollegen Wolfgang Fiedler. Wir alle wissen, dass Gemeinden und Städte nie genug Geld haben können, dass es mehr Geld bedarf, auch um die Kreisumlagen auf dem Niveau zu halten. Dafür gab es gerade gestern Abend die heute schon viel angesprochene Beratung in unseren Reihen, um Gemeinden und Städten sowie Landkreisen nochmals finanziell unter die Arme zu greifen und zu helfen. Aber Sie alle kommen aus Gemeinden, Städten und Landkreisen hier in Thüringen und kennen daher auch selbst aus eigenem Erleben die Unterschiede zwischen den Kreisen. Auch diese Unterschiede hier in Thüringen zeigen auf, dass nicht ausgerechnet die einwohnerstärksten die „besten“, wenn ich das mal in Anführungsstrichelchen sagen darf, sind. Es gibt eine Reihe von hausgemachten Problemen. Es gibt handelnde Personen, die nicht mit Geld umgehen können. Es stellen sich die Fragen: Wer hält hier das Steuergeld zusammen? Wo, in welchem Kreis wurden die notwendigen Strukturmaßnahmen, zum Beispiel auch bei der Schulnetzplanung, bisher angegangen? Wo hat man davor zurückgeschreckt? Wo ist die Verwaltung schlank und effizient aufgestellt oder wo nicht? Das kann man auch hier an der Kreisumlage ein Stück weit, meine ich zumindest, erkennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht in ihrem Antrag von Brandenburg bzw. zielt auch ein Stück weit auf die Enquetekommission in Brandenburg ab. Der erste Zwischenbericht der Enquetekommission in Brandenburg ist im Sommer 2012 bekannt gegeben worden und der Abschlussbericht der dortigen Enquetekommission wurde Ende Oktober 2013, also auch bevor Sie, glaube ich, Ihren Antrag hier im Landtag eingereicht haben, fertiggestellt und dem dortigen Landtagspräsidenten überreicht.
Man kann verfolgen, was die Enquetekommission in Brandenburg gemacht hat, und dazu eignen sich insbesondere die Medienberichterstattungen aus
dem Bundesland dort. Hier kann man zum Beispiel lesen in der „Märkischen Oderzeitung“, dass es erhebliche Kritik an den Ergebnissen der Enquetekommission dort gibt. Im Übrigen gibt es auch die interkommunale - Sie fragen ja nach Vergleichen, wie wir das mit Brandenburg finden - Zusammenarbeit in Brandenburg. Die Linken und die FDP haben diese interkommunale Zusammenarbeit in der Enquetekommission dort favorisiert. Vielleicht mal als ein Punkt dazu.
Die Bürger und die Kommunalpolitiker in Brandenburg fordern aber eher eine Verwaltungs- als eine Gebietsreform. Die Bürger haben sich nach der letzten Gebietsreform - so kann man das dort nachlesen - nicht bzw. immer noch nicht mit den damals geschaffenen neuen Strukturen identifiziert. Weiterhin habe ich zur Kenntnis genommen, dass die SPD in Brandenburg pro Verwaltungseinheit 12.000 Einwohner auf der kommunalen Ebene fordert. Wir werden sehen, wie das dort in der Diskussion weitergeht. Interessant fand ich auch, dass die Linken in Brandenburg gesagt haben, die Gebietsreform löst die Probleme nicht und schwächt sogar die kommunale Selbstverwaltung. Das hat Frau Margitta Mächtig gesagt, Vorsitzende des Kommunalpolitischen Forums Brandenburg, Sie hat auch gesagt, dass es keine Identifizierung der Bürger mit den neuen großen Gebilden mehr gibt und weniger Bürger sich für ehrenamtliche Arbeit wie Gemeinderäte, Kreistagsarbeit oder Stadträte bereitfinden würden. Das war die Befürchtung der Frau Mächtig.
Auch die Kreissportbünde in Brandenburg haben sich zum Thema geäußert und haben anhand von Beispielen dargelegt, dass man zum Beispiel als junge Fußballmannschaft - natürlich auch alle anderen, aber wir wollen insbesondere auch die Jugendlichen fördern, auch im sportlichen Bereich zum nächsten Fußballspiel vielleicht 120 km weit fahren muss und dass das finanziell und organisatorisch kaum noch zu organisieren ist, wenn man im Rahmen zum Beispiel der Kreisliga spielt. Es sei auch aus Sicht des Sports viel zu teuer, sich dann noch in dieser Form zu betätigen, wie das jetzt der Fall ist.
Ich habe das jetzt nur mal auszugsweise hier dargelegt, wie sich das in Brandenburg im Moment gestaltet. Wie man dort weiterdiskutiert, müssen wir sehen. Welche Schlussfolgerungen der Landtag aus dem Bericht der Enquetekommission zieht, ob man wirklich auf Verwaltungseinheiten von 10.000 bis 12.000 Einwohnern pro Gemeinde abzielt und ob es nun sieben oder zehn Landkreise werden, da hat die dortige Enquetekommission einen breiten Spielraum gelassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ich habe unsere Auffassung zu dem Thema hier noch einmal ausführlich dargelegt. Wir werden den
Antrag oder die Vorhaben der Grünen ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wie aus den Redebeiträgen der Vorredner schon deutlich wurde, ist einziger Zweck des Gesetzentwurfs, dass die in § 36 Thüringer Finanzausgleichsgesetz auf das Jahr 2013 beschränkte und von § 9 abweichende Regelung für die Verteilung der Schlüsselmasse für die kreisfreie Stadt Eisenach und für die Stadt Suhl auch in 2014 gelten soll - so der Wunsch der Linken. Begründet wird dies damit, dass die Ursachen für die abweichende Regelung in beiden Städten immer noch nicht beseitigt sind, die finanzielle Situation weiter angespannt sei und daher eine Verlängerung geboten sei. Nach dem geltenden Finanzausgleichsgesetz ist der Hauptansatz für Eisenach bzw. Suhl auf 136,3 Prozent bzw. 135,63 Prozent festgesetzt. Zur Zeitschiene hat Herr Kollege Hey schon einiges dargelegt und da könnte man auch wieder einmal auf den Gedanken kommen, dass es nicht so ein ganz ernst gemeinter Vorschlag ist, wir nennen es manchmal auch Schaufensterantrag. Gut, aber nichtsdestotrotz, wir nehmen das natürlich ernst und haben uns auch damit beschäftigt und ich muss schon sagen, dass es eine Übergangsregelung für die beiden Städte Suhl und Eisenach bei der KFA-Novelle war und es wussten auch alle, dass es eine Übergangsregelung sein wird. Eine dauerhafte Privilegierung kann es daher auch nicht geben. Wir sagen, es ist auch an den beiden Städ
ten, ihre Hausaufgaben, so wie es viele andere Kommunen in Thüringen auch machen müssen, zu erledigen. Auch hier hat Herr Hey am Beispiel von Suhl, und auch Herr Kuschel ist eben darauf eingegangen, schon gesagt, dass da einiges in Bewegung ist, auch wenn Herr Kuschel natürlich vom Vermögenshaushalt in der Richtung gesprochen hat. Aber nichtsdestotrotz sind beide Städte gefordert, sich auf den Weg zu machen. Wir wissen ja auch, dass es in Eisenach ein hartes Ringen um Konsolidierung - ich lasse keine Zwischenfragen zu, Herr Kollege Kuschel.
Nein.