Uwe Höhn
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Last Statements
Herr Abgeordneter Dittes, wenn es der PDS-Fraktion so sehr ernst mit dem Gesetzentwurf gewesen ist, den Sie im letzten Plenum eingebracht hat, warum haben Sie dann nicht in den beiden stattgefundenen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses und des Innenausschusses die Behandlung genau des an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs verlangt?
Nein, das ist nicht beantragt worden. Ich war selber im Haushalts- und Finanzausschuss und da ist das nicht zur Behandlung im Ausschuss beantragt worden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Abgeordneten Böck als Ausschussvorsitzenden des Untersuchungsausschusses 3/4 möchte ich für die Kenntnisgabe des Verfahrensstandes ausdrücklich danken. Seine persönlichen Bemerkungen dazu möchte ich ausdrücklich zurückweisen.
Meine Damen und Herren, es ist in diesem Landtag bestimmt nicht neu die Tatsache, dass die CDU hin und wieder ihre eigenen Wahrheiten hat.
Dass Innenminister im Allgemeinen und unser jetziger Innenminister im Besonderen ihre eigenen Wahrheiten haben,
davon konnten wir uns hinreichend in den bisherigen Beratungen des Ausschusses überzeugen. Ich will es hier an dieser Stelle noch einmal betonen, weil ich den Eindruck wirklich zurückweisen möchte, den der Abgeordnete Böck eben hier zu vermitteln versucht hat, dass es um die Tatsache der Videoüberwachung an sich geht. Im Übrigen haben wir gelernt, Herr Böck, nicht im Rennsteigtunnel, sondern vor dem Rennsteigtunnel, sogar vor dem Tunnel "Alte Burg", aber das nur nebenbei. Unserer Fraktion geht es ausdrücklich mit diesem Untersuchungsausschuss nicht darum, irgendwelche technischen Details zu dieser Überwachung zu ermitteln, sondern es stehen die Fragen im Mittelpunkt zu klären, ob der Minister den Innenausschuss des Thüringer Landtags und ob der Minister den
Thüringer Landtag falsch informiert hat, man kann auch sagen, ob der Innenminister gelogen hat. Das ist der Mittelpunkt unseres Untersuchungsausschusses und nichts anderes, damit hier Klarheit herrscht.
Der Innenminister weigert sich hartnäckig, so konnten wir uns in öffentlicher Sitzung überzeugen, dies zuzugeben. Nun gut, das Recht hat er. Er bemüht allerdings dazu recht abenteuerliche Erklärungsmuster, auf die ich später noch zurückkommen werde. Die Mehrheitsfraktion, wie nicht anders zu erwarten, unterstützt ihn dabei vehement, aber ich stelle mir so manchmal die Frage, warum man es sich selbst an Ihrer Stelle so schwer macht zuzugeben, dass er an dieser Stelle wirklich gelogen hat. Ich meine, es ist mir ja irgendwo klar, dass selbst für Sie, die Thüringer CDU, momentan, ich betone ausdrücklich momentan, ein solcher Umstand noch untragbar zu sein scheint.
Wir haben inzwischen die beiden Vermerke, die vom Ausschussvorsitzenden eben erwähnt wurden vom 15.07.2003 und vom 09.12.2003 nebst den Anlagen, durch die der Innenminister von der automatischen Kennzeichenerfassung informiert wurde, gelesen, ausgewertet. Der Untersuchungsausschuss hatte - wie schon gehört - den Herrn Minister als Zeugen. Die schriftlichen Beweise, also die Vermerke, belegen deutlich, dass die Fachabteilung im Innenministerium immer, zu jedem Zeitpunkt darum wusste, dass es für dieses Vorhaben keine Rechtsgrundlage gab und auch ein Probebetrieb zumindest rechtlich bedenklich ist. Für das Wissen um diese Rechtswidrigkeit des Probebetriebs sprechen die zahlreichen Auslegungsversuche, nicht zuletzt durch den Innenstaatssekretär, die den Probebetrieb legalisieren sollten. Heute wissen wir, auch der Probebetrieb war rechtswidrig.
Aus den Vermerken haben wir weiterhin erfahren, dass ursprünglich der Landtag von Anfang an eingebunden werden sollte, dass der Innenminister den Probebetrieb angeordnet haben soll, das Projekt eingestellt wurde, weil man wegen der Videoüberwachung in Weimar kalte Füße bekommen hat. Das geht alles aus der Aktenlage hervor. Kurz gesagt: Eben nach dieser Aktenlage wurde der Minister vollständig informiert, auch von der Rechtswidrigkeit.
Es wird nicht ersichtlich, jedenfalls nicht aus der Aktenlage, warum der Minister im Innenausschuss auf die Nachfrage meines Kollegen Pohl, ob das so genannte Tunnelprojekt weiterverfolgt werde, gesagt hat, dass eine Überwachung im Rennsteigtunnel mit ihm nicht zu machen sei, unabhängig davon, was in einer Pressemitteilung bezogen auf die Bund-Länger-Gruppe gemeldet worden sei. Oder, dass er dem Parlament am 22.12. in der Sondersitzung gesagt hat, dass für ihn die Mitteilung entscheidend gewesen sei, dass es keine illegale Kennzeichenerfassung
auf der A 71 gibt, gab und nicht geben wird, außer, er wollte bewusst die Unwahrheit sagen. Einen anderen Grund gibt es nicht, Herr Minister.
Auch Ihre Zeugenvernehmung hat belegt, dass Sie wirklich - und das bedaure ich außerordentlich - noch nicht so weit sind, die Verantwortung für Ihre Handlungen zu übernehmen und ganz einfach diese Lüge zuzugeben. Sie weigern sich hartnäckig zuzugeben:
1. dass es einen Probebetrieb gegeben hat, weil Sie dann zugeben müssten, gelogen zu haben;
2. dass er dem Innenausschuss und dem Parlament bewusst die Unwahrheit gesagt hat, weil das ebenfalls das Eingeständnis der Lüge bedeuten würde.
Hierzu haben Sie uns, man kann sagen über Stunden, bei der Zeugenvernehmung die abenteuerlichsten Erklärungen angeboten, um nicht zugeben zu müssen, dass es einen Probebetrieb gegeben hat, über diesen ja laut Vermerk das Parlament sogar informiert werden sollte, für den man eine Freigabe für das Datenschutzgesetz gebraucht hätte und nicht zuletzt eine Rechtsgrundlage. Er verkündet, es habe gar kein Probebetrieb stattgefunden. Das kann man im Protokoll nachlesen. Als seien die Aktivitäten, die unumstritten im letzten Jahr im Rennsteigtunnel stattgefunden haben, reine Fiktion, nennt er die Phase nunmehr, in der immerhin 658 amtliche Kennzeichen erfasst und gespeichert wurden, technische Installation durch die Firma. Testphase - interessant, nicht wahr? Unter Verantwortung der Thüringer Polizei sei nicht getestet worden, aber auf meine Nachfrage hat er gesagt,
das gesamte Projekt steht unter der gesamten Verantwortung des Thüringer Innenministeriums, also unter seiner.
Um nicht zugeben zu müssen, den Innenausschuss belogen haben zu müssen, behauptete er - das kann man ebenfalls im Protokoll nachlesen -, er habe sich mit einer Vorlage der Arbeitsgruppe "Kripo" des Bundeskriminalamtes am Vortag so intensiv befasst, dass der eigens für die Information des Ausschusses angefertigte Vermerk für ihn persönlich und sein unbestrittenes Wissen um die automatische Kennzeichenerfassung am Rennsteigtunnel ganz einfach in den Hintergrund geraten ist. Ich habe mich damit nicht ausführlich befasst.
Frau Präsidentin, mit Verlaub, ich gebe das wieder, was in einer öffentlichen Sitzung in der Zeugeneinvernahme des Herrn Minister Trautvetter wiedergegeben worden ist.
Nein. Dann bitte ich Sie, sich im Protokoll zu überzeugen. Ich bleibe hier bei meiner Darstellung.
Frau Präsidentin, darf ich weiterreden?
Nein, ich gebe wieder, was im Protokoll steht. Ich betone es noch einmal.
Ich habe auch keine Würdigung vorgenommen.
Das ist Ihre Meinung. Wovor haben Sie eigentlich Angst?
Warum regen Sie sich so auf? Das ist doch schon komisch.
Richtig. Ich fahre fort
und das ist wiederum Inhalt des Protokolls. Dies sei nach seiner Auffassung der Grund, warum er in der Sitzung des Innenausschusses missverständlich hervorgehoben habe, dass es sich hier um ein bundespolitisches Projekt und die Verantwortung seines Hauses hervorgehoben habe. Man konnte an der Stelle den Minister in vielen Variationen fragen, ob er der Auffassung sei, die Wahrheit gesagt zu haben. Das haben wir, das kann man auch ebenfalls nachlesen. An der Stelle hätte man sicher einen Pudding an die Wand nageln können.
Wir werden in der nächsten Sitzung weiterhin versuchen, mit der Zeugeneinvernahme des Innenstaatssekretärs und der Frau Datenschutzbeauftragten zu ergründen, was in Verantwortung des Thüringer Innenministeriums rechtswidrig geplant wurde und dem Ausschuss und dem Landtag verschleiert werden sollte. Es gibt nur einen einzigen, der dieses Procedere abkürzen könnte, einen einzigen, der könnte das tun, was die Öffentlichkeit - ich habe auch manchmal den Eindruck seine eigene Partei - von ihm erwartet. Aber, wie gesagt, Herr Minister, das liegt in Ihrer Entscheidung. Danke schön.
Herr Kollege Böck, ich habe ja Verständnis dafür, wenn Sie in Ihrer letzten Sitzung des Landtags hier noch einen kabarettreifen Auftritt hinlegen wollen,
aber er geht an der Sache völlig vorbei.
Wofür?
Für kabarettreif?
Wenn Sie von der Mehrheitsfraktion der Meinung sind, dass meine Zitate aus dem Protokoll der Äußerungen des Innenministers Trautvetter eine Wertung darstellen, dann ist Ihnen sowieso nicht zu helfen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, Ihre Not muss schon ganz schön groß sein, Ihre Not und vor allen Dingen auch Ihre Angst um den Verlust der absoluten Mehrheit im Lande Thüringen, dass Sie ein solches Papier, ein solches Werk, Sie nennen es Regierungserklärung, hier dem Thüringer Landtag vorlegen. Acht Seiten halbseitig beschrieben, mit Verlaub, Herr Althaus, das ist keine Regierungserklärung, das ist eine Bankrotterklärung.
Ihre Ausführungen, die Sie vorhin dazu noch gemacht haben, die machen die Sache nicht besser, sie verschärfen das Problem eigentlich noch. Sie sind seit einem knappen Jahr Ministerpräsident unseres Freistaats.
Sie haben in dieser Zeit die verschiedensten TalkshowSessel ausprobiert, Sie haben sich als Außenminister Thüringens generiert, Sie haben als Bundesratspräsident die Klaviatur der Bundespolitik gespielt, meist kamen jedoch Misstöne dabei heraus,
Sie sagen immer nur dann, wie es nicht geht. Was machen Sie denn eigentlich für Thüringen? Was machen Sie denn eigentlich in Thüringen, Herr Althaus?
Sie erklären am 3. Juli 2003 in Ihrer Regierungserklärung zu diesem jetzt hier auf der Tagesordnung stehenden Thema "Wasser und Abwasser" in ganzen 13 Zeilen - im
Protokoll so nachzusehen - sinngemäß, es muss etwas geschehen. Jawohl, Herr Ministerpräsident, es muss etwas geschehen und schon nach 10 Monaten, am 1. Mai 2004, da geschieht etwas. Aber was eigentlich, meine Damen und Herren, was geschieht hier eigentlich? Was ist eigentlich in den letzten viereinhalb Jahren geschehen auf dem Gebiet im Freistaat Thüringen?
Wir haben im Sommer 2000 in diesem Haus das Kommunalabgabengesetz geändert. Der § 7 wurde u.a. damals um wesentliche Bestandteile ergänzt, Stundungsregelung etc. Verjährungsfristen wurden zweimal verlängert. Bei einigen Zweckverbänden hat das dazu geführt, dass das Leiden nur verlängert worden ist, aber das nur nebenbei. Und man wusste schon lange, bei den Zweckverbänden stimmt vieles nicht. Sie wurden überprüft, alle 180. Tiefenprüfung nannte sich das, dauerte eineinhalb Jahre. Okay, so was muss gründlich gemacht werden. Am Ende stand ein Abschlussbericht und für jeden Zweckverband - für jeden - eine Handlungsempfehlung. Ziel des Ganzen: die Zweckverbände von ihren teilweise horrenden Schulden runterzubringen, effizienter zu arbeiten. Und wodurch, was ist der Tenor in allen diesen Handlungsempfehlungen? Durch kostendeckende Gebühren und Beiträge. Das war die Politik der Landesregierung in den letzten viereinhalb Jahren. Richtig, sage ich. Ja, ich sage, richtig.
Ihr zuständiger Minister hat alles getan, um die Zweckverbände dazu zu bringen - oder Ihre zuständigen Minister, es waren ja mehrere auf diesem Gebiet -, wozu sie nach wie vor in Thüringen verpflichtet sind, nämlich ihre Investitionen über Beiträge zu refinanzieren. Und was machen Sie, Herr Althaus? Sie schmeißen im Handstreich sämtliche Bemühungen Ihrer eigenen Regierung und der Beteiligten vor Ort über den Haufen und verkünden das auf Ihrem Wahlkampfauftakt Ihrer Partei sozusagen als einen vollkommenen Paradigmenwechsel in der Wasser- und Abwasserpolitik.
Warum tun Sie das eigentlich? Haben wir etwas verpasst? Liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich seit dem 1. Mai 2004 etwa die Rechtslage geändert in Thüringen oder in der Bundesrepublik Deutschland? Nein, es war etwas anderes. Es protestieren zig tausende Menschen gegen horrende Beiträge. Zu Recht tun sie das, meine Damen und Herren, aber diese horrenden Beiträge haben klar definierte Ursachen. Anstatt aber diesen Ursachen nachzugehen - und da nützt es gar nichts, wenn Sie hier die einzelnen Beispiele auflisten, ich könnte Ihnen noch genauso viele und noch mehr Beispiele mit noch viel höheren Beträgen hier darlegen - aber anstatt diesen Ursachen nachzugehen - ich weiß, das ist schwer, Herr Alt
haus, und man muss den Menschen komplizierte Zusammenhänge erklären -, da gehen Sie her und beseitigen mit einem Schnitt einfach die Symptome in einem nie gekannten Populismus.
An dieser Stelle, mit Verlaub, Herr Ministerpräsident, ich erkenne da erschreckende Parallelen zwischen Ihnen und dem, was die PDS in den letzten Monaten zu diesem Thema hier uns offeriert hat. Auch Herr Ramelow hat jetzt dieses leider wieder bestätigt. Gnadenloser Populismus sind diese Vorschläge, sind diese Maßnahmen, die Sie am 1. Mai verkündet haben.
Ich will Ihnen mal was sagen, ganz persönlich, Herr Althaus: Wir hätten es uns einfach machen können, wir von der SPD, wir sind - ist Ihnen ja besonders recht gewesen damals - seit 1999 in der Opposition, wir hätten uns auch hinstellen und sagen können, jawohl, das muss alles weg, das ist alles ungerecht. Wir haben - und ich persönlich - in den letzten eineinhalb Jahren, seitdem ich dieses Thema beackere, immer so argumentiert und immer solche Vorschläge auf den Tisch gelegt, als müsste ich das selbst morgen in Verantwortung umsetzen. Leider ist das
bei Ihren Vorschlägen offensichtlich jetzt nicht der Fall. Nun kann ja jeder spekulieren, welche Gründe das haben mag. Aber nichtsdestotrotz, ich will Ihnen,
damit Sie sich noch mal in Erinnerung rufen, was da jetzt eigentlich passiert, noch mal ein Zitat von unserer Landtagssitzung vom 1. April, also ziemlich genau vor einem Monat, als auf unseren Antrag das Thema hier auf die Tagesordnung kam, offerieren. Dann vergleichen Sie mal dieses Zitat mit dem, was - ich nehme an, Sie waren alle da - Sie am 1. Mai in Apolda auf Ihrem Parteitag gehört haben. Ich zitiere, Frau Präsidentin, aus dem Protokoll, aus der Rede von Innenminister Trautvetter: "Ich bin an dieser Stelle dankbar, dass in dem Antrag der SPDFraktion nach der Einschätzung der Belastungen durch Beiträge und Gebühren gefragt wird, denn das ist genau der Punkt, der in den Diskussionen der letzten Wochen zum Teil übersehen wurde. Wenn von einigen, wie ich meine, rein populistisch und wider besseres Wissen die gänzliche Abschaffung von Beiträgen gefordert wird, dann wird verschwiegen, dass dies zu einer Erhöhung der Gebühren führen muss, und diese hohen Gebühren sind dann nicht nur jetzt, sondern die nächsten 10, 20, 30 Jahre von den Gebührenzahlern zu tragen. Genau das soll man
aber auch jenen Bürgern sagen, die Mieter sind, und die dann durch erhöhte Gebühren die eingesparten Beiträge zusätzlich tragen müssten.
Die Erhebung von Beiträgen und Gebühren ist deswegen auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei der Abgabenerhebung." Recht hat er, der Mann, der Herr Trautvetter, Recht hat er. Und das will schon was heißen, wenn ich das sage.
Ja, Herr Trautvetter, Sie sagen hoi, ich will Ihnen mal was ganz anderes sagen, was ganz Persönliches im Hinblick auf diese Dinge: Sie sind ein Südthüringer wie ich auch. Man sagt uns nach, wir sind ein stolzes Völkchen.
Wenn Sie noch einen Funken Ehre im Leib haben, dann wüssten Sie, was Sie als Innenminister dieses Freistaats zu tun haben, aber das haben Sie nicht.
Ich will aber, Herr Althaus, auf einen anderen Aspekt Ihres Regierungshandelns in dieser Beziehung abstellen. Was ist denn das für eine Verlässlichkeit in Ihrer Regierungspolitik? Sie schreiben in diesem Pamphlet von einer Kontinuität im Regierungshandeln. Ja, da lacht doch die Koralle, meine Damen und Herren, was soll denn das?
Sieht so Ihre Verantwortung vor den Menschen aus? Sie haben einen Eid geschworen für dieses Land. Ist Ihnen das denn eigentlich noch im Bewusstsein? Also, Ihre erste Maßnahme, ihr erster Vorschlag, den Sie hier der Öffentlichkeit präsentiert haben - Sie brauchen erst einmal Zeit, Zeit, um über den Wahltermin zu kommen -, das ist ein ziemlich billiges Manöver, Herr Althaus, ziemlich billig und Gott sei Dank hat die Öffentlichkeit das mittlerweile erkannt. Sie sagen, die Zweckverbände müssen die Beitragserhebung aussetzen. Halt, stopp - Sie bitten sie. Trautvetter führt die so genannte verbindliche Bitte in das Regierungsinstrumentarium ein. Gut, bei ihm geht das, das wissen wir, da geht so vieles. Wissen Sie eigentlich, was Sie da tun? Die Beitragserhebung ist nach wie vor geltendes Recht hier in Thüringen, aber auch durch übergeordnete Rechtsprechung. Sie fordern die Verantwortlichen in den Zweckverbänden auf
- und die Meldungen, die uns aus dem Land erreichen, bestätigen dies - Rechtsbruch und -verstöße zu begehen. Aber Verstöße das kann bis hin zu Haftungsansprüchen führen, wenn nämlich Investitionen getätigt werden sollen. Diese Haftungsansprüche liegen dann bei den Verantwortlichen vor Ort, weil sie sich ja noch nicht mal auf eine Weisung oder sonst was stützen können, sondern auf eine Bitte. Aber das zählt nicht.
Unter diesem Aspekt bekommt der Begriff Staatshaftung eine völlig neue Bedeutung, Herr Ministerpräsident. Was Sie da treiben, ist ein Affront gegen die Zweckverbände, die unter großen Schmerzen, jedenfalls die meisten von ihnen, ihre Pflicht erfüllt haben. Sie richten ein Chaos an, Sie verunsichern. Die Zweckverbände wissen nicht mehr was gilt und wie lange es gilt. Ich will Ihnen ein Beispiel aus der gestrigen Lokalpresse aus dem Raum Suhl-Schmalkalden hier offerieren. Dort ist eine Verbandsvorsitzende eines Südthüringer Zweckverbandes interviewt worden. Die erste Frage, wie denn der Verband so dasteht, wurde sinngemäß beantwortet, dem Verband geht es gut, es gibt viel, viel schlechtere. Bei der zweiten Frage, wie hoch ist denn der Schuldenstand in diesem Zweckverband, kam als Antwort 33 Komma nochwas Millionen im Wasser und 32 Komma nochwas Millionen Euro im Abwasser also 66,4 Mio. ,denstand in diesem einen Zweckverband mit etwa 40.000 Abnehmern. Die nächste Frage war, wie wollen Sie von den Schulden runterkommen? Ja, sagt sie, wir werden das im nächsten Jahr um sage und schreibe 1,5 Mio. reduzieren. Wunderbar, aber dazu stellt dieser Zweckverband momentan seine komplette Investitionstätigkeit ein für diese Zeit, für das nächste Haushaltsjahr, und das ist ein Problem. Die Krönung kam ja ganz am Ende. Da war die Frage gestellt, was ist denn eigentlich mit den Handlungsempfehlungen vom Herbst 2002? Da sagt die gute Frau, ja die wurden alle umgesetzt bis auf zwei. Das eine war die Erhebung von Beiträgen beim Trinkwasser und das andere war die Erhebung von Beiträgen beim Abwasser, das haben wir nicht gemacht.
Herr Althaus, mit dem, was Sie jetzt hier vorschlagen, befördern Sie diesen Dilettantismus noch in den Zweckverbänden auf das Äußerste. Das ist das Problem, Sie verunsichern die Leute vor Ort, und vor allen Dingen Sie verunsichern die, die bisher ihren Job gemacht haben, und das war nicht einfach. Es bleibt festzuhalten, meine Damen und Herren, das Aussetzen - ich bin da immer noch beim ersten Vorschlag von Herrn Althaus der Beiträge ist rechtlich unverbindlich, kostet Geld, Geld des Landes, und ist somit aus meiner Sicht ein steuerfinanzierter Wahlkampfgag der CDU.
Meine Damen und Herren, mit den Vorschlägen vom 1. Mai - Sie waren aber auch ganz ruhig, Herr Krauße, an der Stelle, o.k. - gerät noch etwas anderes aus den Fugen, und das ist aus meiner Sicht und aus unserer Sicht die Frage der Gerechtigkeit bis hin zu einer sozialen Schieflage. Wenn jeder das Gleiche zahlt, das sollten Sie eigentlich wissen - ich rede jetzt vom Trinkwasser -, dann ist das noch lange nicht gerecht, Herr Althaus.
Ich komme noch dazu, ich komme noch dazu, Sie werden gleich sehen, was ich erzähle. Jetzt können Sie ja hergehen und einige Prinzipien, die durch die Verfassung und Gerichte festgestellt worden sind, einfach ausblenden. Das können Sie tun, aber deswegen bestehen die weiter fort,
auch wenn Sie sie ausblenden.
Man muss an dieser Stelle den Leuten - ich hab das vorhin schon mal erwähnt, Herr Althaus - viel erklären. Das ist schwer, das ist das Bohren dicker Bretter, das ist offensichtlich nicht Ihr Ding. Und weil Sie es von mir erwarten, will ich Ihnen gern begründen, warum die Aussetzung von Erhebungen von Trinkwasserbeiträgen nicht gerecht ist. An dieser Stelle kommt immer wieder das Argument von vielen - das höre ich bei all meinen Besuchen, bei all meinen Gesprächen mit Vertretern von Bürgerinitiativen und betroffenen Bürgern -, Grundstücke verbrauchen doch kein Wasser, was hat das Wasser mit dem Grundstück zu tun. Nun gut, kennen Sie eigentlich die bundesrepublikanischen bzw. davon abgeleitet die Thüringer Baugesetzgebung, Herr Althaus? Es gibt in der kürzlich neu gefassten Thüringer Bauordnung im Übrigen übernommen aus der alten, das hat sich nicht geändert, steht nur an einer anderen Stelle - in § 76 - ich kann Ihnen das auch gleich zitieren: Eine bauliche Anlage darf erst benutzt werden, wenn selbst Zufahrtswege, Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind. Das heißt, für ein bebaubares Grundstück - und da ist es unerheblich, ob es schon bebaut ist oder noch bebaut werden kann - gibt es drei primäre Benutzungsvoraussetzungen; das ist das Vorhandensein einer
öffentlichen Zufahrt, das ist das Vorhandensein einer Wasserleitung und das Vorhandensein einer Abwasserleitung. Und weil dies so ist, ist die Wasserleitung, die an dem Grundstück vorbeiführt, ein besonderer Vorteil, der diesem Grundstück zugute kommt. Daraus leitet sich der Begriff des grundstücksbezogenen Vorteils, der in der Rechtsprechung verwendet wird, ab. Weil besondere Vorteile nach dem Äquivalenzprinzip unserer Verfassung auch entsprechend äquivalent abgegolten werden müssen, gibt es dort Unterschiede in der Bewertung. Das heißt, ein Grundstücksbezitzer muss dafür, dass diese Wasserund die Abwasserleitung an seinem Grundstück vorbeiführt, einen äquivalenten Beitrag leisten. Das ist im Übrigen die Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils von 1981. Das steht da drin.
So, Herr Althaus, wenn ich diesen grundstückbezogenen Vorteil erst einmal für mich, oder wenn Sie selbst das nicht können, dann haben Sie hoffentlich genügend Fachleute, jedenfalls bis zum 30. April hatten Sie die noch, dann leiten sich aus diesen baurechtlichen Voraussetzungen eben jene verfassungsrechtlichen ab und es ist eine Frage der Gerechtigkeit, ob dann alle, nämlich alle Nutzer, und da ist doch völlig klar, jeder Nutzer zahlt doch auch dafür, dass er den Wasserhahn aufschraubt, dafür dass er die Wasserspülung in seiner Toilette benutzt. Dafür zahlt ja auch jeder, aber dafür, dass die Wasserleitung überhaupt erst dort liegt, ist der Grundstücksbesitzer verantwortlich. Diesen Unterschied blenden Sie mit der Abschaffung der Beiträge im Trinkwasserbereich völlig aus. Es ist ja nun nicht so, dass das nicht ginge in Thüringen, es geht ja schon. Man kann das ja tun, Sie haben ja völlig zu Recht gesagt, einige Verbände tun das ja auch.
Von diesen rund oder knapp über 50 Prozent, Herr Althaus, sind einige dabei, die tun das auf rechtlicher Basis, weil sie nämlich die Kriterien erfüllen, was den Anschlussgrad und die Anschlussdichte betrifft, meinetwegen die Stadt Erfurt oder andere große Städte, und die anderen tun dies bewusst im Konflikt mit der Rechtsprechung, sie tun dies bewusst.
Na eben nicht mit guten Argumenten; Sie müssten doch als Ministerpräsident verfassungsgemäße Grundsätze respektieren. Wollen Sie das bestreiten, dass es einen Gleichheitsgrundsatz und ein Äquivalenzprinzip in der Verfassung gibt, wollen Sie das ernsthaft bestreiten, dann sagen Sie das den Leuten aber auch.
Meine Damen und Herren, ich habe diesen kleinen Diskurs in die Rechtsprechung geführt, um Ihnen darzulegen, dass es eben nicht so einfach ist und dass es viele Zweckverbände gibt, die sich diesen Dingen, wenn auch schweren Herzens, unterwerfen. Aber dann kommt es darauf an, dass diese Umsetzung, nämlich in ihre Kalkulationen - und da bin ich ja wieder bei Ihnen -, so geschieht, dass die Grundstücksbesitzer nicht überfordert werden. Aber das hat andere Ursachen. Auf diese Ursachen gehen Sie mit Ihren Vorschlägen nicht ein. Das hat die Ursachen, dass zu großzügig kalkuliert worden ist, dass eine Globalkalkulation vorgenommen wurde auf der Basis von Planungen, die zum Teil ein Jahrzehnt alt sind. Dadurch entstehen Quadratmeterpreise, die jenseits von gut und böse sind. Sie wissen, dass die Strukturen der Zweckverbände so ineffizient sind, dass dort weitere Kosten für die Bürgerinnen und Bürger entstehen, das sind nur zwei der eigentlichen Ursachen. Die gehen Sie damit gar nicht an. Ich habe ja Verständnis, meine Damen und Herren, dass ein Hausbesitzer, der sein Portemonnaie öffnen soll, das nicht verstehen will oder dass er sich innerlich dagegen wehrt, dafür habe ich wirklich Verständnis, aber es ist Ihre Aufgabe als Regierung, den Menschen das zu erklären und bis zum 30. April haben Sie das auch erklärt. Das ist die Frage der Verlässlichkeit von Regierungshandeln, von heute auf morgen über Nacht schmeißen Sie sämtliche Grundsätze, die bis dahin gegolten haben, über den Haufen. Aber, wie gesagt, es ist offensichtlich der leichtere Weg aus Angst vor dem Verlust der absoluten Mehrheit in Thüringen. Das ist Ihr Kalkül, ich kann es nicht oft genug wiederholen.
Ich will Ihnen einmal eine Geschichte erzählen, die mich persönlich sehr berührt hat. Es gab einmal einen Bundeskanzler Anfang der 80ger-Jahre in Deutschland, der ist mit dem Hubschrauber über den Bonner Hofgarten geflogen. Da unten haben rund eine halbe Million Menschen demonstriert. Dieser Kanzler hat sich gedacht: Mein Gott, haben die alle Unrecht, habe ich allein Recht mit meiner Entscheidung? Dieser Kanzler hieß 1983 Helmut Kohl. Die halbe Million Menschen haben damals demonstriert und protestiert gegen den so genannten NATO-Doppelrüstungsbeschluss. Ich habe es in seinem Buch gelesen, er hat sich dort schwere Gedanken gemacht und hat wirklich überlegt, ob er gegen den mehrheitlichen Willen seines Volkes hier etwas Falsches tut. Er hat seine Entscheidung getroffen. Wir wissen das alle, und die Geschichte hat ihm Recht gegeben. Das ist verantwortungsvolles Regieren, Herr Althaus. Und Sie beugen sich hier einem Druck der Straße,
der aus ganz anderen Gründen entstanden ist, als den, den Sie jetzt mit Ihren Maßnahmen bekämpfen wollen. Das ist das Problem. Es ist also falsch, meine Damen und Herren, was Sie in Ihrem zweiten Vorschlag - der zweiten Vorschlag, so will ich ihn bezeichnen, ist die Abschaffung von Beiträgen im Trinkwasserbereich. Sie
können die verfassungsrechtlichen Bedenken an dieser Stelle nicht ausräumen und Sie wissen das. Dann frage ich Sie noch einmal: Sie haben vorhin - ich habe das in diesem Papier ebenfalls gelesen - gesagt, was wird denn eigentlich mit denen, die im Vertrauen auf die Rechtslage ihre Beiträge brav bezahlt haben. Ich habe da etwas gelesen von Zurückzahlen. Ich habe auch etwas gehört von Verrechnen. Zurückzahlen, ja o.k., aber wovon und wer zahlt zurück? Die Zweckverbände? Meine Damen und Herren, das Geld ist doch sprichwörtlich in der Erde verbuddelt. Wenn dort zurückgezahlt werden soll, sind Kredite notwendig. Die müssen sinnvollerweise die Zweckverbände aufnehmen. Da entstehen neue Kosten,
die letztendlich dann auch wieder die Bürger belasten, diese Kredite, weil die Zinskosten ja in den Gebühren stecken, das sollten Sie wissen. Verrechnen? Die Verrechnungsmöglichkeit, womit denn verrechnen? Mit den Trinkwassergebühren? Zahlt dann einer, der 3.000 gezahlt hat, dann zehn Jahre lang keine Trinkwassergebühren mehr? Wie stellen Sie sich das eigentlich vor, Herr Althaus? Die Antworten auf diese Fragen sind Sie nach wie vor schuldig geblieben. Die Menschen haben draußen ein Recht, dass Sie diese Fragen beantworten.
Kommen wir zu den Vorschlägen im Bereich Abwasser. Hier sollen die Beiträge zwar erst ausgesetzt und dann aber wieder erhoben werden. Nun haben Sie ja sicher auch die Forderungen der Bürgerinitiativen gelesen, die auch mittlerweile die Abschaffung der Beiträge im Abwasserbereich fordern.
Na ja, in ihrer Logik haben die Leute sogar Recht. Warum sollen sie das eigentlich nicht. Nennen Sie mir einen einzigen rechtsrelevanten Grund, Herr Althaus, wo der Unterschied liegt zwischen Trinkwasser und Abwasser an dieser Stelle. Beides sind leitungsgebundene Einrichtungen. Beides bietet dem Grundstück einen Vorteil, wie ich vorhin anhand der Rechtslage erläutert habe, und beides ist Nutzungsvoraussetzung
für die Nutzung eines Grundstücks. Also, wo ist der Unterschied? Es kann doch nicht sein, dass Sie den Unterschied nur deshalb machen, weil auf der einen Seite die Investitionen höher sind als auf der anderen Seite.
Das würde doch vor keinem Gericht dieses Landes standhalten. Deswegen ist es ja so schlimm, dass Sie das den Leuten auch noch vorgaukeln, meine Damen und Herren. Also, Sie machen hier einen Unterschied in unzulässiger Weise. Und warum? Wieder aus purem Populismus und Wahlkampfmanöver. Aber gut, nehmen wir einmal an, es bleibt bei den Beiträgen beim Abwasser. Sie unterbreiten hier insgesamt drei Vorschläge. In allen Vorschlägen - unbebaute Grundstücke, Beitragspflicht soll erst entstehen, wenn tatsächlich gebaut wird. Okay, da kann ich ja sogar mitgehen. Für bebaute Grundstücke
erfolgt die Beitragserhebung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Bebauung. Das ist schon etwas problematischer, weil hier wieder Baurecht greift. Aber wenn Sie wollen, erläutere ich Ihnen das auch noch einmal unter vier Augen. Beides jedenfalls bringt enorme Vorhaltekosten mit für die Zweckverbände und mit Ihren 3 Mio. mit Verlaub, das ist ja wohl lächerlich, was Sie den Leuten da offerieren. Das ist genauso ein Kleister. Lassen Sie das seriös rechnen und Sie wissen genau, offensichtlich weiß Ihr "Noch-Innenminister", dass dort wesentlich mehr in Rede steht. Und nun das Problem der übergroßen Grundstücke. Hier soll gekappt werden. Okay, der Thüringer Landtag hatte das sogar einmal beschlossen. Können Sie sich noch an das Weimarer Urteil erinnern? Ja, was ist denn der Wegfall der Tiefenbegrenzung? Ist das keine Kappung, was wir beschlossen hatten? Natürlich ist das eine Kappung, Herr Althaus. Wenn Sie davon sprechen, dass Sie diese Kappungskosten nicht auf die kleineren Grundstücke umlegen wollen, das ist ja sehr zu begrüßen, dann frage ich Sie aber, dann bleibt ja nur noch eine Möglichkeit. Dann können Sie diese Differenz nur aus Steuermitteln begleichen. Ist denn das gerecht, dass dann alle diese Kappungsgrenze wieder mit bezahlen?
Also, meine Damen und Herren, Sie sehen an diesen Vorschlägen... Ja, ich rede Unfug, das glauben Sie ja wohl selber nicht. Ihre Regierungserklärung, das ist ja nun wirklich das Dünnste, was in den letzten 14 Jahren als Regierungserklärung auf dem Tisch des Thüringer Landtags gelegen hat.
Bei diesen drei Beispielen wird die Kostenfrage völlig ausgeblendet. Ich will die aber gar nicht in den Vordergrund stellen, die stelle ich nicht in den Vordergrund, Herr Althaus. Mir ist auch klar, dass man letztendlich - und wenn Sie sich erinnern, ich habe da auch meine Position vertreten, ich habe auch gesagt, dass an bestimmten Stel
len das Land Geld in die Hand nehmen muss, aber anders, als Sie das hier vorsehen, nämlich wirklich bei den Ursachen, nämlich dort, wo sich herausstellt, dass zu groß kalkuliert worden ist, dass zu teuer gebaut worden ist. Diese Dinge müssen bereinigt werden und das ist nicht nur allein kommunale Verantwortung - jawohl auch, aber nicht nur. Es gab Planungsvorgaben in den 90er-Jahren - und da kann der Herr Skenar dementieren wie er will mit der abwassertechnischen Zielplanung, die zum Teil heute noch umgesetzt wird, und das bringt die enormen Kosten. Dort will ich Landesmittel in die Hand nehmen, um dort die Bürger nicht mit mehr Abgaben zu belasten, als das für ihre Anlagen unbedingt notwendig gewesen wäre. Das ist der Punkt und das ist der Unterschied, Herr Althaus.
Also, alle Ihre Vorschläge, die Sie unterbreitet haben, halten juristischer Prüfung nicht stand, sie sind ungerecht und Sie wissen das. Wenn Sie darauf vertrauen, wie vorgestern in Ihrer Pressekonferenz, da gibt es ein Zitat. Ich hoffe, ich gebe es einigermaßen richtig wieder: Sie vertrauen darauf, dass die Rechtsprechung sich weiterentwickelt. Na, das ist ja eine Position für einen Regierungschef. So etwas habe ich ja noch nie erlebt. Wenn Ihr Staatssekretär aus dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sagt, wir lassen uns von den Juristen nichts mehr vorschreiben, wie das in der Zeitung zu lesen war, dann ist das ja alles zu begrüßen. Aber verantwortliches Handeln, Herr Ministerpräsident, verantwortliches Handeln für diesen Freistaat Thüringen, das sieht anders aus.
Ich kann hier an dieser Stelle nur noch einmal wiederholen: Unsere Vorschläge, meine Damen und Herren, liegen seit dem 1. April auf dem Tisch, wie wir uns vorstellen, wie wir die Bürger von diesen horrenden Beiträgen und horrenden Gebühren..., denn das ist das Ende der Fahnenstange ihrer Vorschläge. Die Gebührenbelastung beim Trinkwasser für alle Bürger wird enorm steigen und das ist nicht zuletzt auch ein Wirtschaftsfaktor, ein negativer allerdings, meine Damen und Herren. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch, wir müssen an die Strukturen der Verbände heran, wir müssen die Kommunalaufsichten in die Lage versetzen, die Zweckverbände, die über das Ziel der kommunalen Selbstverwaltung hinausschießen, nicht nur satzungsrechtlich, sondern auch betriebswirtschaftlich zu prüfen. Das ist ein großes Manko. Die Leute vor Ort sagen, ja das würden wir gern tun, wir müssen nur mit diesen Kompetenzen ausgestattet werden. Wir sind für die Transparenz bei den Kalkulationen in den Verbänden, damit vor den Investitionen, bevor die Rohre in der Erde liegen, bevor das Geld verbuddelt ist, klar ist, was auf die Bürgerinnen und Bürger zukommt und letztendlich sie auch mitsprechen lassen, ob sie diese Ausgaben in dieser Höhe auch wollen. Das ist der Punkt und das unterscheidet uns in unseren Vorschlägen von Ihrem gnadenlosen Po
pulismus der letzten Woche.
Fazit, meine Damen und Herren, bei der allerersten echten Bewährungsprobe, bei der Bewältigung eines echten latenten Problems in Thüringen, da versagen Sie, Herr Althaus.
Da versagen Sie, Sie stellen wahlkampftechnisches Kalkül über eine tief gehende Analyse und eine echte und nachhaltige Korrektur der Wasser- und Abwasserpolitik. Sie brüskieren verantwortungsvolle Arbeit vor Ort und Ihre eigene Regierung und Sie setzen einem noch nicht einmal gewählten neuen Gesetzgeber ein Diktat in für mich unerträglicher Manier. Ob Sie überhaupt am 1., und das ist ja der interessanteste Satz in dieser Regierungserklärung, so ziemlich hinten, Moment einmal, ich muss noch einmal nachschauen, dass ich auch ja nichts falsches erzähle: "Mein Kabinett wird das Gesetz bis zum 1. Oktober 2004 beschließen." Bis vorhin haben Sie den Eindruck erweckt, dass bis zum Oktober das Gesetz beschlossen ist, vom Landtag, vom neuen Landtag. Das ist aber...
Also, meine Damen und Herren, so einen Ministerpräsidenten hat Thüringen nicht verdient.
Sie haben Ihre Glaubwürdigkeit verloren, von Kompetenz auf diesem Gebiet ganz zu schweigen. Nun tun Sie noch eins, Herr Althaus, gehen Sie raus zu den Leuten und sagen ihnen die Wahrheit.
Gehen Sie raus und sagen Sie ihnen die Wahrheit über Ihre Absichten und dann werden wir sehen, wie das Ganze ausgeht. Danke schön.
Herr Ministerpräsident, ist Ihnen bekannt, dass zumindest bis zum 30. April dieses Jahres das Thüringer Innenministerium Handlungsempfehlungen an die Zweckverbän
de, an diejenigen, die bisher im Trinkwasserbereich keine Beiträge erhoben haben, unter Androhung von Zwangsmaßnahmen diese Beitragserhebung versucht haben durchzusetzen bzw. durchgesetzt haben? Wie vereinbart sich das mit der Aussage bezüglich Trinkwasser, die Sie heute in dieser Erklärung getan haben?
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 29. Januar 2004 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein "Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften" an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf abweichend von der Regel nach § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor Beratung des federführenden Haushalts- und Finanzausschusses in seiner 38. Sitzung am 6. Februar 2004 beraten, jedoch seine Beratung damals nicht abgeschlossen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den o.g. Gesetzentwurf in seiner 58. Sitzung am 27. Februar 2004 beraten und zu dem Gesetzentwurf ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
An der Anhörung wurden beteiligt die Rektoren der Hochschulen, der Hochschullehrerbund - Landesverband Thüringen e.V., der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Thüringen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen, der Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Thüringer Beamtenbund, der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag, der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen, der DGB - Landesbezirk Thüringen, die Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Thüringen, der Thüringer Richterbund, der Thüringer Lehrerverband und die Christliche Erziehergemeinschaft in Thüringen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass einige der Anzuhörenden in ihren Antwortschreiben Kritik an der Kurzfristigkeit der Terminstellung für ihre Stellungnahme geäußert haben.
In der 59. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 19. März 2004 erfolgte die Auswertung der Anhörung und die Beratung über die Vorschläge der Fraktionen zur Beschlussempfehlung. Alle drei Fraktionen hatten Vorschläge für die Beschlussempfehlung vorgelegt. Allerdings haben nur die Vorschläge der CDU-Fraktion die Ausschussmehrheit auf sich vereinigen können und damit logischerweise Eingang in die Beschlussempfehlung des Ausschusses gefunden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf noch einmal in seiner 41. Sitzung
am 26. März 2004 beraten und bestätigte mit Mehrheit die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die nunmehr in der Drucksache 3/4131 dem Hause vorliegt.
Abschließend möchte ich namens des Haushalts- und Finanzausschusses allen Beteiligten für ihre schriftlichen Hinweise, Anregungen, Bedenken sowie die Diskussion im Ausschuss danken. Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.
Ermittlung der Einsatzzeiten bei den Aufgabenträgern des bodengebundenen Rettungsdienstes in den verschiedenen Rettungsdienstbereichen Thüringens
Um eine bedarfsgerechte Durchführung des Rettungsdienstes sicherzustellen, sind die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) verpflichtet, Rettungsdienstbereichspläne aufzustellen. Darin sind Standorte und Einsatzbereitschaft der Rettungswachen so festzulegen, dass Rettungsmittel jeden Ort an
einer öffentlichen Straße in der Regel in einer Fahrzeit von zwölf, in dünn besiedelten Gebieten in 15 Minuten erreichen können.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gab es in Thüringen eine Untersuchung (Einsatzsta- tistik), deren Ergebnisse zeigen, in welcher Fahrzeit (Ein- satzzeit) in den verschiedenen Rettungsdienstbereichen die Rettungsmittel tatsächlich ihren Einsatzort entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 erreichen?
2. Von wem wurden entsprechende Untersuchungen in Auftrag gegeben bzw. durchgeführt?
3. Zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen, insbesondere auch hinsichtlich der Fahrzeit (Einsatzzeit) der Rettungsmittel entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, in den verschiedenen Rettungsdienstbereichen gekommen?
4. Wo und durch wen können die entsprechenden Ergebnisse eingesehen werden?
Herr Minister, ich frage noch einmal nach, Sie sehen sich also außer Stande, trotz Kenntnis dieser Statistiken hier vor dem Landtag darüber Auskunft zu geben?
Maßnahmen der Landesregierung zur Gestaltung gerechter und vertretbarer Beiträge im Bereich Wasser/Abwasser
Den immer lauter werdenden Protesten gegen ihre Politik im Bereich Wasser/Abwasser will die Landesregierung mit der Neuauflage eines Zinshilfeprogramms und einer Informationskampagne begegnen. Mit den am 16. März angekündigten Maßnahmen sollen laut Ministerpräsident Althaus Beiträge gerecht und vertretbar gestaltet werden. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse und Handlungserfordernisse haben am 16. März 2004 einen Kabinettsbeschluss zur Ergreifung von Maßnahmen, die die Gestaltung gerechter und vertretbarer Beiträge ermöglichen sollen, notwendig gemacht?
2. Können nach der angekündigten Änderung der Zinshilferichtlinie jedem Beitragszahler Hilfen gewährt werden? Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen Beitragszahler entsprechend der vorgesehenen Zinshilferichtlinie erfüllen, damit sie Hilfen beantragen und in Anspruch nehmen können?
3. Mit welchen Kosten für die neuen Zinshilfen rechnet die Landesregierung in 2004 und aus welchem Titel des laufenden Haushalts sollen diese Mittel aufgebracht werden?
4. Gibt es Pläne der jetzigen Landesregierung zur Finanzierung der beschlossenen Zinshilfen über das Jahr 2004 hinaus und welche Finanzierungsquellen kommen aus Sicht der Landesregierung dafür in Frage?
Danke. Herr Minister, zu Ihrer Antwort zu Frage 1: Nun wissen wir ja, dass die Zweckverbände nicht erst unmit
telbar vor dem 16. März Beiträge erheben. Warum hat die Regierung erst jetzt auf diese Forderungen seitens der Verbände, aber auch der Bürgerinnen und Bürger reagiert und welche Gründe gab es damals im Jahre 2001, bei den Beratungen um den Doppelhaushalt 2001/2002, das bestehende Zinsbeihilfeprogramm für Bürgerinnen und Bürger abzuschaffen?
Herr Minister, heißt das, Sie sind mit mir einer Meinung, dass die - wie Sie es ausdrücken - Nichtannahme der ursprünglichen Zinsbeihilfe, die aus der 2. Legislatur stammt, damit begründet wird, dass die Zweckverbände bis zu diesem Zeitpunkt nur ungenügend Investitionen per Beitrag verbeschieden haben und dann angesichts der drohenden Verjährung verstärkt dazu übergegangen sind, aber zu diesem Zeitpunkt bereits die ursprüngliche Zinsbeihilfe abgeschafft war?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Kollegin Wildauer, ich hatte mir ursprünglich vorgenommen, am Schluss meiner Ausführungen auf Ihren Entschließungsantrag einzugehen. Aber nach Ihren Ausführungen jetzt sehe ich mich doch veranlasst, gleich etwas dazu zu sagen. Sie haben hier dargelegt, dass die PDS dafür steht - und wo auch immer das steht, wir wollen hier eigentlich keine Wahlprogramme zitieren -, Sie sind für die mittelfristige Abschaffung von Beiträgen, das heißt also die Abschaffung des § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Ich sage Ihnen hier: Mit Ihrer Drucksache 3/4145, mit diesem Entschließungsantrag, erkennen Sie die Existenz, die Weiterexistenz dieses § 7 an. Sie müssen schon sagen, was Sie wollen. Wenn Sie hier Änderungen in diesem § 7 vorsehen, dann muss ich ihn zunächst erst einmal akzeptieren, sonst kann ich daran nichts ändern. Dann kann ich ihn auch nicht abschaffen. Ich habe schon einmal von diesem Platz aus die Frage der Wahrhaftigkeit, allerdings an eine andere Fraktion gestellt. Ich möchte das hier ausdrücklich in diese Richtung tun und möchte das noch untermauern. Sie haben eben auch gesagt, Frau Kollegin Wildauer, dass Ihre Partei offensichtlich paradoxerweise jetzt die Vertreterin von Haus- und Grundbesitzern ist und der Minister gerade die Mieter vertritt. Da sage ich Ihnen ganz deutlich, ich habe es selbst erlebt, wie ein wahrscheinlich zukünftiger Kollege von Ihnen in Versammlungen mit den Haus- und Grundbesitzern die Abschaffung von Beiträgen fordert, weil das ja viel gerechter ist und am nächsten Tag zu den Mietern sagt, passt aber auf, wenn die alles über Gebühren machen wollen, dann könnt ihr klagen. Das ist Wahrhaftigkeit. Das muss ich an dieser Stelle verurteilen.
Moment, gemach Kollegen, Sie sind auch noch dran.
Zu dem Entschließungsantrag speziell: Es sind hier einige Punkte aufgeführt, die die SPD-Fraktion seit längerem auch öffentlich vertritt, wenn es um die Frage der Strukturen geht, wenn es um die Frage der Beratungen geht bis hin auch zur Abschaffung dieser Wasser- und Abwassermanagement GmbH. Dann möchten Sie im konkreten Fall zwei Gremien wieder einführen - Kommunalabgabenbeirat und Pflichtverbraucherbeiräte. Im Übrigen, die Verbraucherbeiräte, die es gibt, funktionieren auch. Ich sage Ihnen, es ist wesentlich besser, die Weisungsrechte von Stadt- und Gemeinderäten hinsichtlich ihrer Verbandsräte in den Zweckverbänden zu stärken.
Das greift mir wesentlich stärker ein. Allerdings sage ich Ihnen hier, Kollegen von der CDU-Fraktion, genau diese Änderung vor Jahren in unserem Änderungsgesetz zur Thüringer Kommunalordnung haben Sie abgelehnt, nur so viel. Deswegen sage ich insgesamt...
Ja, natürlich weiß ich was ich rede, Herr Kollege.
Wir hatten in den Gesetzentwurf zur Novellierung der Thüringer Kommunalordnung hineingeschrieben,
dass wir die Weisungsrechte von Gemeinde- und Stadträten hinsichtlich der Bindungswirkung von Beschlüssen in den Zweckverbänden stärken wollten. Das ist abgelehnt worden. Da können Sie nicht vorbei. Sie wissen im Übrigen ganz genau, dass das vielmals helfen würde, falsche Entscheidungen im Vorfeld von Investitionen zu verhindern. Letztendlich muss ich sagen, meine Damen und Herren, dass dieser Entschließungsantrag - ich sage es freundlich, Frau Kollegin, weil Sie haben das vorhin auch so freundlich getan - gut gemeint ist, aber er hilft nicht wirklich weiter.
Meine Damen und Herren, zum eigentlichen Thema zurück, zu unserem Berichtsersuchen und zu dem was der Herr Minister heute hier ausgeführt hat. Nun haben wir ja den Umstand, dass justament zur Minute, kann man sagen, draußen vor dem Landtag zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres eine Demonstration von Thüringer Bürgerinnen und Bürgern gegen die Politik dieser CDU-Landesregierung im Bereich Wasser und Abwasser stattfindet. In vielen Teilen des Landes, nicht in allen, das ist völlig korrekt, aber in vielen Teilen des Landes hat man, um
dieser Unzufriedenheit mit Ihrer Politik Ausdruck zu verleihen, sogar die Tradition der Montagsdemonstrationen wieder aufleben lassen. Das ist vielleicht ein Stück weit Ironie des Schicksals, Herr Minister, dass das nun ausgerechnet in Ihrer Heimat passiert. Aber ich sage Ihnen ganz klar und deutlich von dieser Stelle aus, diese Proteste sind ein Beleg für das Versagen Ihrer Regierung, das Notwendige für die Lösung dieser wirklich schon seit langem bekannten Probleme in diesem Bereich zu tun.
Überraschen kann das Ergebnis dieser Politik weder mich noch sonst jemanden, der wirklich wachen Auges diese Politik verfolgt. Denn statt an die Wurzel...
Kommen Sie mir doch nicht immer mit dem Herrn Dewes. Entschuldigung Herr Minister, Sie sind seit fast fünf Jahren allein an der Regierung und Sie haben alle Mittel und Möglichkeiten in der Hand, um hier etwas zu ändern.
Anstatt an die Wurzel des Übels zu gehen, ist in Ihren knapp fünf Jahren Alleinregierung wirklich nichts Grundsätzliches zur Beseitigung der Misere geschehen. Der neue Ministerpräsident Herr Althaus - es ist wirklich bedauerlich, dass er bei diesem Thema, was die Menschen wirklich bewegt, nicht anwesend ist - hat das vor knapp einem Jahr zur Chefsache erklärt. Er hat Lösungen angekündigt, mit denen die Menschen angeblich gut leben könnten. Wie erfolgreich das war, zeigt ganz offensichtlich die Demonstration gerade vor der Tür. Er hat, um das mal in Erinnerung zu rufen, meine Damen und Herren, seine Antrittsrede als Präsident des Bundesrates mit einem Goethe-Zitat überschrieben. Er hat gesagt, es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. Meine Damen und Herren,
er hat damit die Erwartung der Menschen in die Politik zum Ausdruck gebracht, die Erwartung daran, dass die Politik in ihrem Interesse etwas verändert. Aber selbst hat er sich offensichtlich nicht als Adressat dieser Erwartung verstanden, denn statt etwas zu tun, hat die gesamte Regierung versucht, im Bereich Wasser und Abwasser die Probleme auszusitzen. Ich weiß, es ist schwer, man muss den Menschen dabei auch manchmal etwas Unangenehmes sagen und schwierige Sachverhalte erklären. Das ist mir sehr wohl bekannt. Aber Sie haben gehofft, dass die Bürgerinnen und Bürger bis zur Landtagswahl einfach stillhalten. Diese Hoffnung, das zeigt sich immer mehr und das zeigen auch Ihre überstürzten Maßnahmen der letzten Wochen, war trügerisch. Viele Thüringer sehen ihre In
teressen durch diese Regierung nicht mehr vertreten. Unser Ministerpräsident hat diese Erwartungen ganz einfach auch in persona enttäuscht. Diese Enttäuschung wird nunmehr ganz deutlich zum Ausdruck gebracht.
Aber, meine Damen und Herren, durch welches unterlassene Tun ist es denn so weit gekommen, zu dieser Situation, in der wir uns jetzt hier befinden? Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die Ursachen für die Probleme schon zu Beginn dieser Legislatur hinreichend jedem deutlich geworden sein müssten. Eine der Ursachen war und ist bis heute der hohe Investitionsbedarf, der aus dem notwendigen Aufbau der Wasser- und Abwasserwirtschaft nach 1989 resultiert. Ich sage es hier ganz deutlich an dieser Stelle, es sind sicher damals Fehler gemacht worden, Frau Kollegin Wildauer hat eben angesprochen, die Zerschlagung der ehemaligen so genannten WAB, die als Treuhandbetriebe bis Mitte 1993 gearbeitet haben. Ich habe damals auf der anderen Seite gestanden. Ich war damals kommunale Ebene. Ich habe dieses Procedere, dieses Verfahren wirklich, man kann sagen, am eigenen Leibe erlebt. Es ist sicher nicht redlich, den damals Verantwortlichen vorzuwerfen, dass sie damals Fehler gemacht haben. Die sind sicher gemacht worden. Aber man muss auch deutlich sagen, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, dass der Wille der kommunalen Seite zur Übernahme der kommunalen Pflichtaufgabe Wasserver- und Wasserentsorgung damals riesengroß war. Das muss man ganz deutlich sagen und dazu stehe ich auch. Zum Glück, muss ich sagen, vor kurzem gab es eine Veröffentlichung in der, ich glaube, Südthüringer Zeitung, wo einige Bürgermeister der Region sich genau zu dieser damaligen Verantwortung bekannt haben. Das ist heutzutage ziemlich mutig, das muss man schon sagen, aber es war so. Es war ebenfalls schon bekannt, dass der Aufbau einer leistungsfähigen und kostengünstigen Wasser- und Abwasserwirtschaft durch die Zahl der Aufgabenträger behindert wird. Das war nicht erst - das sage ich auch in aller Deutlichkeit, Herr Minister, damit wir uns da nicht falsch verstehen - in den letzten fünf Jahren bekannt, spätestens seit in etwa 1995/1996 war bekannt, dass die Strukturen, die sich 1993 aus diesen ehemaligen Treuhandbetrieben entwickelt haben, über kurz oder lang zu Problemen führen werden. Es wurde, da gibt es entsprechende Ergebnisse aus der 2. Legislatur, schon eine systematische Tiefenprüfung der Aufgabenträger durchgeführt. Aufgrund dieser Erkenntnisse, Herr Minister, wurde damals das Strukturhilfeprogramm entwickelt und aufgelegt. Das Ziel des Programms war es, die Bildung großer Verbände zu unterstützen. Es sollten in betriebswirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht tragfähige Strukturen entstehen. Aber trotz vereinzelter Erfolge, und das dürfte auch Ihnen nicht verborgen geblieben sein, war doch relativ schnell klar, dass diese strukturellen Probleme auf diesem Wege nicht grundsätzlich behoben werden konnten. Die SPD - man kann das nachlesen, wenn man es möchte hat vor der letzten Landtagswahl schon gefordert - und wir haben das auch entsprechend in unserem Programm damals niedergeschrieben -, die Zahl der Aufgabenträger deutlich zu reduzieren. Wenn ich mich recht entsinne, haben wir
damals 30 bis 40 Verbände hineingeschrieben. Ich komme nachher noch dazu, wo ich das nicht unbedingt von der Zahl der Verbände, sondern von der Zahl der zu versorgenden und entsorgenden Bürger abhängig mache. Zumindest partiell schienen sich entsprechende Erkenntnisse auch bei der jetzigen Landesregierung - man muss ja schon sagen, jetzt schon nach knapp vier Jahren - durchgesetzt zu haben. Das belegte unter anderem ein Aufruf von unserem verehrten Umweltstaatssekretär, Herrn Baldus, aus dem März vergangenen Jahres. Darin forderte er die Verbände dazu auf, sich zu wirtschaftlich leistungsfähigen Einheiten zusammenzuschließen. Da hat er es auch schon mitbekommen. Ausgelöst wurde dieser Aufruf durch die Feststellung, dass ca. zwei Drittel der Mittel des 1998 aufgelegten Strukturhilfeprogramms ungenutzt geblieben waren. Wir haben vorhin in der Fragestunde ja darüber debattiert. Herr Minister, ich bin mit Ihnen darüber einig, dass das damalige Zinsbeihilfeprogramm für die Bürgerinnen und Bürger, genau diesen Teil meine ich, problembehaftet war, völlig unstrittig. Was wir kritisieren, war die völlige Abschaffung mit dem Doppelhaushalt 2001/2002. Natürlich hätte man das Programm in die Richtung, in die es heute gehen soll, damals schon umbauen können. Der Fehler war, dass es ohne Ersatz abgeschafft worden ist. Und das, muss ich sagen, ist erst jetzt durch die neuen Proteste bei Ihnen wieder ins Bewusstsein getreten und da muss man sich schon fragen,
ob diese Politik noch wirklich wahrhaftig ist. Bis in die Chefetage der Landesregierung - ich sagte es - hatten sich die entsprechenden Erkenntnisse offensichtlich noch nicht durchgesetzt, denn es fällt offensichtlich bis heute schwer, diese strukturellen Defizite deutlich als Hauptursache für die mangelnde Leistungsfähigkeit der Aufgabenträger zu benennen und dann aber auch entsprechend zu handeln, etwas zu tun. Einer der Gründe, meine Damen und Herren, dafür ist es wohl, dass es die CDU selbst war, die in der 1. Legislatur - und ich sage hier wirklich bewusst mit der mangelnden Weitsicht agiert hat, die Entstehung dieser kleinteiligen Strukturen zu verhindern. Die kommunale Ebene sollte es richten. Aber, ich denke, die Erwartung an die Landesebene, zumindest hinweisend in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen, das haben Sie ja auch selbst in den letzten Jahren bei den einen oder anderen Problemfällen aufgeführt, Herr Minister. Ich war selbst dabei in Rudolstadt, als es um den berühmten WAZOR ging. Ich habe es vorhin schon gesagt, dass das damals kommunaler Wille war, ich will das nicht noch einmal wiederholen. Aber wenigstens jetzt gibt es ja auch schon neuere Wahlprogramme, auch von Ihnen, liebe Kollegen von der CDU, da kann man nachlesen, da will sich die CDU in Zukunft für wirtschaftliche und effektive Strukturen bei den Aufgabenträgern einsetzen und so für gerechte und vertretbare Beiträge sorgen.
Meine Damen und Herren, ich habe da so meine Zweifel, dass ihr das gelingen werde, käme sie in Regierungs
verantwortung ganz allein, denn - ich habe es vorhin schon erwähnt - in den letzten fünf Jahren hatten Sie alle Mittel und Möglichkeiten dazu, genau dies zu tun. Aber Ihr Wirken war, Sie haben ein bestehendes Programm, sicher problembehaftet, abgeschafft und merken nun, dass Ihnen damit der Volkszorn sicher ist. Zur Unterstützung der Aufgabenträger fiel Ihnen aus meiner Sicht hingegen wenig Neues ein.
Anfang 2001 wurde beschlossen, eine weitere Tiefenprüfung durchzuführen. Dabei ging es Ihnen aber nicht, wie man eigentlich vermuten könnte, darum, die Erkenntnisse für eine Restrukturierung der Wasser- und Abwasserwirtschaft zu gewinnen. Die Prüfung war nichts anderes als eine erneute Bestandsaufnahme der schon bekannten Probleme. Sie zeigte noch einmal, was das Haupthindernis für den Aufbau einer Wasser- und Abwasserwirtschaft ist, die es Bürgerinnen und Bürgern möglich macht, gerechte und verträgliche Beiträge und Gebühren zu bezahlen. Es war nach wie vor die kaum zu beherrschende Zahl unterschiedlich großer, unterschiedlich organisierter und das ist auch äußerst wichtig - unterschiedlich leistungsfähiger Aufgabenträger. Das sind rund 180 im Lande Thüringen, wenn Ihnen die Zahl entfallen sein sollte. Und bei diesen unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten der Aufgabenträger will ich anknüpfen. Es wurde sehr deutlich, dass zahlreiche Träger nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben wirtschaftlich und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend durchzuführen. Sie machen leider Satzungsfehler, sie veröffentlichen fehlerhaft, sie kalkulieren falsch und sie kalkulieren auf der Grundlage zu großer und vor allem veralteter Planungen, wenn ich da an die unselige abwassertechnische Zielplanung von 1993 denke. Die ist, Gott sei Dank, nicht überall umgesetzt worden. Und dort, wo sie nicht umgesetzt worden ist, haben wir die wenigsten Probleme.
Übrigens Schmalkalden, der Bereich, aus dem Sie kommen - das habe ich erst gestern der Presse wieder entnehmen können durch den Verbandsvorsitzenden - hat sich strikt an dieses Konzept gehalten und hat dadurch Anlagen, die jenseits von Gut und Böse, was die Größe betrifft, sind. Solche Mängel lassen sich dann nur, und das ist ein schwieriges Verfahren, durch Neugründungen, Neuveröffentlichungen, neue Kalkulationen, neue Satzungen beseitigen. Das erfordert einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Trägern und bei den Behörden, selbst bis hin zum Innenministerium. Für die Beitragszahler, meine Damen und Herren, sind diese Folgen besonders negativ, wenn der politische Wille und die Kraft zur Durchsetzung einer Refinanzierung der Investitionen über Beiträge fehlen, das sage ich ausdrücklich bei der Zweckverbands- bzw. bei der kommunalen Ebene, und sich die Beitragsveranlagungen verzögern. Die Folgen, die erleben wir alle: wachsende
Verschuldung der Verbände mit einer Zunahme der Zinsbelastung und am Ende einer solchen Entwicklung entsteht dann eine höhere Belastung der Bürger mit Kommunalabgaben als notwendig gewesen wäre. Und spätestens nachdem der Regierung die Ergebnisse dieser zweiten Prüfung bekannt waren, hätten wirksame Maßnahmen zur Restrukturierung der Wasser- und Abwasserwirtschaft ergriffen werden müssen. Aber konnte man das wirklich von dieser Regierung, die bis dato nichts verändert hat, erwarten ungefähr ein Jahr vor Ende einer Legislatur, dass sie die Kraft hat, eine solche Entscheidung zu treffen? Das konnte man anderthalb Jahre vor der Wahl wohl erst recht erwarten! Stattdessen beschloss sie den Aufbau einer Management GmbH. Diese so genannte WAM soll die Aufsichtsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Frau Kollegin Wildauer ist vorhin schon darauf eingegangen. Meiner Meinung nach - und die habe ich nun schon oft auch öffentlich geäußert - ist sie vor allem aus einem Grund entstanden, um die eigene Ideenlosigkeit zu verschleiern und von der Unfähigkeit zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Konsolidierung der Wasser- und Abwasserwirtschaft in Thüringen abzulenken. Für mich ist die Gründung dieser Management GmbH aber auch ein Hinweis auf das Eingeständnis von Defiziten bei den kommunalen Aufsichtsbehörden selbst. Und letztlich sind diese Defizite auf das fehlende Problembewusstsein bei Ihnen in der Regierung zurückzuführen. Um rund 180 unterschiedlich große und unterschiedlich organisierte Aufgabenträger "beherrschen" zu können, sind nämlich deutlich bessere Aufsichtsbehörden notwendig. Wenn man allerdings - wie der Herr Ministerpräsident und der Herr Innenminister - die Vielzahl der Aufgabenträger nicht deutlich als Hauptursache benennt, ist man auch weit davon entfernt, die richtigen Rückschlüsse zu ziehen und entsprechende Entscheidungen hinsichtlich der Ausstattung der eigenen Behörden zu treffen. Wir als Fraktion haben die Gründung dieser Wasserund Abwassermanagement GmbH von Anfang an abgelehnt. Wir halten es für eine zusätzliche bürokratische Struktur und zur Vermittlung von Beratungsaufträgen zur Problemlösung einfach ungeeignet. Hinzu kommt ja noch Folgendes: Dem Einsatz dieser WAM sind ja auch enge Grenzen gesetzt. Sie kann ja nur durch Beauftragung der Aufsichtsbehörde und in enger Abstimmung mit ihr arbeiten. Bei einer solchen Konstruktion waren erhebliche Reibungsverluste von Anfang an doch vorprogrammiert. Das Agieren dieser GmbH und das Ausscheiden des Geschäftsführers nach wenigen Monaten muss wohl als ein Ergebnis dieser Rangeleien zwischen Behörden und Management GmbH gewertet werden, jedenfalls ich werte das so. Letztlich hat die Gründung der WAM vor allem zu mehr Bürokratie geführt und erhebliche Kosten verursacht. Statt des Aufbaus neuer Abteilungen in GmbH-Form halten wir - und ich wiederhole es, weil es ein wichtiger Punkt an dieser Stelle ist - eine bessere Ausstattung der Aufsichtsbehörden für nötig. Die Leistungsfähigkeit der Aufgabenträger kann nach unserer Auffassung nur verbessert werden, wenn sie von den Aufsichtsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf einem deutlich höheren qualitativen Niveau als heute beraten werden. Es kommt nämlich
darauf an, im Vorfeld von Investitionen falsche Entscheidungen zu verhindern. Wenn dann die Rohre in der Erde liegen und die Kläranlage gebaut ist und dann die Beiträge kommen, die Bürger auf die Barrikaden gehen, die Verbände sich verschulden, dann kommt die Regierung mit der Strukturhilfe. Die Strukturhilfe ist notwendig, aber sie ist ein Instrument immer dann, wenn das Kind schon im Brunnen liegt. Und dem muss vorgebeugt werden und das kann ich nur im Vorfeld von Investitionsentscheidungen. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Punkt in der Debatte.
Meine Damen und Herren, im Rückblick auf die letzten fünf Jahre - ich habe es am Anfang erwähnt - ist diese Demonstration, die ja jetzt momentan noch stattfindet, ich hoffe, sie findet noch statt, ich möchte nämlich auch noch hin, nur ein weiterer Höhepunkt.
Ja, ich weiß, Sie können gern mit, ich werde dort reden zu den Leuten. Es gab ja schon einmal so einen Höhepunkt im Zusammenhang mit der Beitragsveranlagung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Oberes Rinnetal", Stichwort WAZOR. Der Erfolg von damals schreckte sogar unseren Ministerpräsidenten, kurzzeitig jedenfalls, aus seiner Selbstzufriedenheit auf. So bewertete er Anfang Juni 2003 auf dem Landestag der kommunalpolitischen Vereinigung seiner Partei, also der CDU, die überhöhten Abwasserbeiträge als "ein Politikum". Aber Anlass für diese Bewertung war in erster Linie nicht seine Sorge um die zu hohe Belastung der Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Sorge bereitete ihm vielmehr eine mögliche Beeinträchtigung seiner Wahlchancen im Jahr 2004. Deshalb wollte der Ministerpräsident damals die so genannte schnelle Lösung. Aber wie sich heute zeigt, haben die Bürgerproteste des vergangenen Jahres ihn nicht nachhaltig genug aufgeschreckt, denn außer den Verbänden zu drohen, ist nicht viel geschehen. Sie wurden aufgefordert, endlich Konsequenzen zu ziehen. Wenn dies nicht geschehe, müssten sie mit Eingriffen in ihre kommunale Selbstverwaltung rechnen.
Ja, ich habe es vorhin gesagt, diese lenkende Hand des Landes, die hätte man sich schon viel früher wünschen müssen. Das ist doch genau eine der Ursachen der Probleme, die sie haben. Aber da kann ich doch heute nicht hergehen im Erkennen des eigenen Fehlers und dann denen, die sie ausbaden müssen, noch drohen. Da muss ich mich mit ihnen zusammensetzen und muss nach Lösungen suchen. Das ist doch der Punkt. Ich bin übrigens ein Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung,
aber ich sage auch ganz deutlich, es gibt Grenzen und die muss man in einer fairen Diskussion aufzeigen, damit wir uns nicht falsch verstehen.
Bitte schön.
Nein, das ist keine dumme Frage, Frau Kollegin Groß. Ich habe vorhin in meinen Ausführungen - ich kann das noch mal tun, wenn Sie wollen - den Herrn Innenminister zitiert, der den Verbänden gedroht hat, die kommunale Selbstverwaltung auszuhebeln. Und ich sage, diese Drohungen helfen nicht weiter. Ich sage, die kommunale Selbstverwaltung hat dann ihre Grenzen, wenn sie zu unerträglich hohen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger führt. Aber das kann ich nicht mit Drohungen lösen, sondern indem ich, wie ich sagte, einen eigenen Fehler und diese Erkenntnis ist das Eingeständnis eines eigenen Fehlers - gemeinsam mit den Verbänden versuche zu lösen. Das ist mein Ansatz.
Welcher Partei die Chefin der Kommunalaufsicht angehört, ist ungefähr so interessant, wie wenn in Sibirien eine Schneeschaufel umfällt. Ich habe mich mit anderen Kommunalaufsichten unterhalten, gerade was das Verhältnis Wasser- und Abwassermanagement GmbH und Kommunalaufsichten betrifft,
das waren beileibe nicht nur SPD - das sind übrigens die wenigsten. Nur, dass wir uns da nicht falsch verstehen.
Meine Damen und Herren, angesichts der nicht abschwellenden Proteste hat nun diese Regierung - und ich will es noch einmal ganz deutlich wiederholen, was ich kürzlich schon einmal dazu gesagt habe - eine Notpaket geschnürt, das im Übrigen interessanterweise mit altbewährten Maßnahmen der SPD gefüllt werden soll. Das ist ja gar nicht zu kritisieren, dagegen habe ich nichts. Zu ihnen gehört die von uns in der 2. Legislatur geschaffene Möglichkeit, Beiträge zinslos zu stunden. Die Motivation für dieses späte Handeln liegt auf der Hand. Es geht Ihnen nicht darum, die Bürgerinnen und Bürger von einer ungerechten und sozial unverträglich hohen Aufgabenbelastung zu befreien, Ihr Handeln wird geprägt von der Sorge, die Bürger könnten Ihr unterlassenes Tun in den letzten Jahren bei der nächsten Wahl entsprechend honorieren. Das ist Ihre Sorge bei diesen jetzigen Maßnahmen, die Sie so kurzfristig aufgelegt haben.
Die Regierung Althaus zeigt kurz vor der Landtagswahl auf diesem wichtigen Gebiet Nerven nach fast fünfjährigem Aussitzen der Probleme und sie täuscht hektische Betriebsamkeit vor. Jedoch, auch wenn die beschlossenen Maßnahmen in die von uns geforderte Richtung insgesamt gehen, springt die Regierung nach meiner Auffassung auch dieses Mal wieder zu kurz. So begrüßenswert diese Maßnahmen auch sind, im Ergebnis - und das bleibt festzustellen - wird keine grundlegende Lösung der Probleme erreicht. Die Probleme werden nur verlagert, und zwar von den Beitragszahlern auf die mittlerweile wirklich schmalen Schultern der Allgemeinheit. Die Kosten, die ihre Ursachen zu einem erheblichen Teil in der verfehlten Politik dieser Regierung haben, werden auf die Allgemeinheit umgelegt. Und durch die Entwicklung der letzten fünf Jahre sehen wir uns in der Einschätzung vom Ende der letzten Legislatur bestätigt. Die Politik in diesem Bereich muss eine grundlegende Neuorientierung erfahren. Dazu muss sie auf die zügige Schaffung leistungsfähiger und effizienterer Strukturen in der Wasser- und Abwasserwirtschaft zielen.
Mittelfristig kann nur so, und davon bin ich überzeugt, eine gerechte und verträgliche Abgabenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats gewährleistet werden und wir müssen auch dabei den Landeshaushalt mit im Blick behalten. Wir wollen deshalb Strukturen, bei denen der Versorgungsbereich eines Aufgabenträgers mindestens 40.000 Einwohner beträgt. Wie viel das dann werden, das ist regional sehr unterschiedlich und man muss auch sicher auf territoriale Gegebenheiten und Eigenheiten Rücksicht nehmen, aber diese Zahl ist zumindest dafür geeignet, die Strukturen wesentlich zu verbessern.
Die Entwicklung zeigt uns aber auch vor allem eines, und damit möchte ich meine Ausführungen beenden, meine Damen und Herren: Zumindest was den Bereich Wasser und Abwasser betrifft, waren die letzten fünf Jahre für die Bürgerinnen und Bürger verlorene Jahre. Die Thüringer CDU hatte trotz Alleinregierung nicht die Kraft, zukunftsweisende Entscheidungen auf diesem Gebiet zu treffen. Dieser Bereich, ich will jetzt nicht abschweifen, aber lassen Sie mich das abschließend noch sagen, steht nur beispielhaft im Brennpunkt der Öffentlichkeit; andere Bereiche wären hier genauso zu nennen: Verwaltungsreform, Länderkooperation - dazu kommen wir heute noch -, Landesentwicklungsplan. Insgesamt hoffe ich und ich biete hier an dieser Stelle ausdrücklich auch die Zusammenarbeit unserer Fraktion, unserer Partei auf diesem Gebiet an. Wir wollen erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen mit Gebühren und Abgaben nur so belastet werden, wie es ihren Einkommen, wie es ihren Verhältnissen entspricht und sie nicht überlastet werden. Das sollte das Ziel von uns allen sein und dafür müssen wir allerdings auch etwas tun, und zwar gemeinsam. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin ganz schön beeindruckt von dem Vortrag meines Kollegen Mohring. Ich hätte nicht gedacht, dass er sich so viel Mühe unterzieht dieses Thema betreffend. Denn ich denke, wir haben das heute hier im Thüringer Landtag sozusagen den Geraer Verhältnissen zu verdanken. Aber sei es wie es sei, es steht auf der Tagesordnung und schon allein deshalb gebietet es sich aus Respekt, diesen Antrag entsprechend zu behandeln. Ich will auch im Folgenden durchaus eine gewisse Skepsis meinerseits gegenüber solchen Verträgen zum Ausdruck bringen, die allerdings nicht Resultat von irgendwelchem Antiamerikanismus ist, im Gegenteil, ich bin sogar ein sehr großer Fan dieses Landes.
Eine gewisse Grundskepsis diesen Geschäften gegenüber aus völlig anderen Gründen, die ich im Nachfolgenden noch begründen möchte, ist aus meiner Sicht durchaus geboten. Bis jetzt ist weder in der Begründung des Antrags noch in den Ausführungen meines Kollegen deut
lich geworden, worum es hier eigentlich geht. Ich frage mal einfach in die Runde: Weiß denn jeder, was mit dem Begriff Cross-Border-Leasing gemeint ist? Was passiert denn da eigentlich?
Ja, die Reaktion zeigt, es wäre seitens der Antragsteller vielleicht nicht schlecht gewesen, wenn man diese Erläuterung möglicherweise hätte in den Antragstext packen können. Ich will es versuchen so zu erklären, dass man möglicherweise auch auf den anderen Rängen in diesem Hause versteht, worum es hier eigentlich geht. Bei diesem Cross-Border-Leasing müssten aus Sicht der USA ausländische Investoren in diesem Land einen so genannten Trust gründen. Eine deutsche Kommune, die ja notorisch klamm sind, wie wir alle wissen, kann ihre so genannten langlebigen Infrastrukturgüter, das sind z.B. Kraftwerke, Krankenhäuser, Straßenbahnen, Schienennetze oder auch - man höre - Wasser- und Abwasseranlagen, an diesen Trust verkaufen und mit einem relativ komplizierten Rechtsgeschäft auf in der Regel 30 Jahre oder auch neuerdings auf 99 Jahre wieder zurückleasen. Die Risiken dieser Geschäfte bestehen aus meiner Sicht schon allein darin - es ist vorhin gesagt worden vom Kollegen Mohring völlig richtig, der deutsche Fiskus hat keinen Nachteil, aber ganz offensichtlich der amerikanische Fiskus. Denn es werden dort Steuersparmodelle zulasten des amerikanischen Steuerzahlers dargestellt, ohne reale Investitionen in diesem Land zu realisieren. Mir ist bekannt, dass gegenwärtig in den USA Bestrebungen bestehen, genau diese Steuervorteile für ausländische Trusts wieder, ich will nicht sagen abzuschaffen, aber zumindest einzuschränken, so dass sich aus meiner Sicht schon allein von dieser Seite her für deutsche Kommunen ein Risiko ergibt, was die Zukunft dieser Cross-Border-Transaktionen betrifft.
Zum anderen, das ist an dieser Stelle schon mehrfach angeklungen, natürlich kann man sich hinstellen und sagen, diese ganze Geschichte ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung. Das ist völlig richtig. Das ist wie immer nicht falsch, aber auch nur die halbe Wahrheit. Wenn wir sagen, diese Geschäfte sind genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsichten - das ist auch ein richtiger Satz. Nur dann stelle ich mal hier die Frage: Sind denn unsere Kommunalaufsichten überhaupt in der Lage, solche, wie wir eben auch gehört haben vom Kollegen Mohring, relativ komplizierten Vertragswerke entsprechend zu beurteilen und zu würdigen? Ich denke, wenn wir dies täten, wenn wir sagen, ja Kommunalaufsichten prüft mal, dann müssen natürlich diese Leute in den Kommunalaufsichten auch in die Lage versetzt werden, solche Werke zu durchschauen. Da sehe ich einen entscheidenden Knackpunkt in diesem ganzen Verfahren, so dass ich das als zweites Risiko von meiner Seite her bezeichnen möchte. An der Stelle kann ich nur noch
einmal wiederholen, dass es dem Zitat vom verehrten Herrn Präsidenten des Rechnungshofs, der auch dieses als so genanntes vermintes Gelände bezeichnet hat, eigentlich wirklich nichts hinzuzufügen gibt.
Ich würde mir aufgrund der geschilderten Risiken wünschen, dass man in Thüringen ähnlich wie im Land Sachsen zu einer Regelung kommt, die zunächst die kommunale Selbstverwaltung in voller Höhe respektiert, aber insofern Hilfestellung leistet, indem das zuständige Ministerium, in dem Fall natürlich das Innenministerium, einen entsprechenden Erlass herausgibt. Dieser Erlass, der kann durchaus so restriktiv gestaltet sein, dass es äußerst schwierig sein wird, solche Geschäfte für die jeweilige Kommune durchzuziehen. Im Übrigen glaube ich nicht, dass es in Thüringen überhaupt eine Kommune gibt, die dieses Volumen umfassen, was diese Geschäfte sinnvollerweise zum Inhalt haben sollen, es wird da in der Regel gesprochen von einem Volumen von mehr als 100 Mio. Dollar. Nun können wir uns alle mal ausrechnen, welche Größenordnungen städtische Vermögen in Thüringen umfassen. Also auch von dieser Seite her ist nicht zu erwarten, auch wenn die Stadt Gera mittlerweile mit diesem Gedanken mehr oder weniger schwanger geht. Ich glaube nicht, dass dies aus den jetzt schon vorliegenden Gründen genehmigungsfähig ist. Nichtsdestotrotz denke ich, wir brauchen an dieser Stelle sicher kein Gesetz, wir brauchen auch sicher kein völliges Verbot, aber eine lenkende Hand seitens des Landes an dieser Stelle würde ich mir schon wünschen. Danke schön, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns nicht am Silvesterabend mit dem all wiederkehrenden Theaterstück "Diner for one" mit dem immer wiederkehrenden Satz "the same procedure as every year", aber dennoch, es ist wieder einmal soweit, ein Haushaltskreislauf schließt sich wieder mit der Entlastung der Landesregierung, dieses Mal, wie schon gesagt, für das Haushaltsjahr 2001. Der Rechnungshof hat seine Arbeit getan, wofür wir ihm an
dieser Stelle recht herzlich danken. Er hat den Finger wieder in verschiedene offene Wunden gelegt und hat ausgewählte Probleme auch konkret benannt. Hin und wieder habe ich allerdings den Eindruck, dass der Finger, der in der Wunde liegt, mal einen mehr oder weniger dicken Handschuh trägt. Sei es wie es sei, im Vergleich zu den Anfangsjahren der Thüringer Landesverwaltung sind die Verstöße gegen das Haushaltsrecht harmloser und der entstandene Schaden vielleicht geringer. Doch sollte uns das nicht die Augen verschließen, denn in Zeiten knapper Kassen tut jeder umsonst oder unwirtschaftlich ausgegebene Euro besonders weh, er tut doppelt weh. Deshalb muss nach unserer Auffassung konsequent weiter daran gearbeitet werden, dass Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Gebot der sparsamen Haushaltsführung gar nicht erst passieren.
Ja, horch, horch, Herr Kollege Jaschke, das gilt besonders für Ihre Fraktion. Das ist das geflügelte Wort, wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht, das ist so ein häufiges Argument in diesen Debatten. Das ist zwar richtig, aber wir müssen dem Eindruck energisch entgegentreten, dass Fehler in der öffentlichen Verwaltung häufiger vorkommen und weniger streng geahndet werden als in der Privatwirtschaft. Das sind wir den Steuerzahlern, deren Geld die Regierung treuhänderisch verwaltet, ganz einfach schuldig.
Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, verstehe ich nicht - und ich möchte mich da den Äußerungen meines Kollegen Huster an dieser Stelle anschließen -, wieso die Fraktion der CDU - hören Sie zu, Herr Kollege Jaschke bei der Bewertung einzelner Sachverhalte wirklich recht unkritisch, und das sage ich bewusst vorsichtig, die beschwichtigenden Aussagen der Landesregierung einfach hingenommen hat. Damit werden Sie, meine Damen und Herren, damit wird Ihre Fraktion unserem Verfassungsauftrag als Parlamentarier, als Kontrollorgan der Regierung schlicht und ergreifend nicht gerecht.
Nein, das weiß ich genau, dass es nicht anders ist. Sie beweisen das in jedem Jahr neu. Aber Sie können das gern hier vorn noch einmal darlegen, wenn Sie möchten.
Meine Damen und Herren, seit der Rechnungshof in Thüringen Jahresberichte liefert, ist es üblich, dass wir im Rahmen dieser Jahresrechnungen in der Bewertung auch einmal einen Gesamtblick auf die Haushaltssituation des Freistaats wagen. Ich habe diesen Gesamtblick und die Bewertung durch den Rechnungshof so wie meine Fraktion auch immer begrüßt, weil hier von neutraler Seite bewertet wurde, wie sich das Land in einzelnen finanzwirtschaftlichen Bereichen im Vergleich zu anderen, vor allem neuen
Bundesländern, behauptet. Ich finde es ganz einfach schade, dass beim Bericht 2003 weit gehend auf Vergleiche der neuen Länder verzichtet wurde. Dabei wäre der Freistaat, das muss man mal an der Stelle durchaus sagen, da habe ich gar kein Problem, bei der Betrachtung des Haushaltsjahrs 2001 gar nicht so schlecht weggekommen. Denn erst ab dem Jahr 2002 hat Thüringen, das belegen ja nun die Zahlen, die uns allen vorliegen, im Länderranking so richtig abgebaut und hat, wie im Jahr 2003 beispielsweise, die niedrigsten Investitionsausgaben aller neuen Länder mit der höchsten Personalausgabenquote aller neuen Länder. Das hat, das habe ich auch schon an dieser Stelle öfters gesagt, seine Ursache in einer jahrelang verschleppten und nun zu zaghaft begonnenen Überprüfung der Thüringer Verwaltungsstrukturen.
Aber nicht nur, meine Damen und Herren, Ländervergleiche habe ich im Bericht des Rechnungshofs vermisst, auch die Aussagen zur indirekten Verschuldung sind im aktuellen Bericht, man kann sagen, diplomatischer verfasst als in früheren Jahren. Oder ist es vielleicht Resignation, da die CDU-Mehrheitsfraktion und die Landesregierung bisher alle mahnenden Worte zur alternativen Finanzierung schlicht in den Wind geschlagen haben? Aus meiner Sicht ist es nach wie vor ein großes Problem, dass die alternative Finanzierung und die daraus resultierenden Belastungen in Thüringen immer noch nicht im Gesamtzusammenhang mit den Kreditschulden gesehen und ausgewiesen werden.
Mehrere hundert Millionen Euro Belastung aus der alternativen Finanzierung können einfach nicht ausgeblendet werden, nur um die Verschuldungsbilanz des Landes an dieser Stelle zu schönen. Es wird eine Aufgabe der kommenden Legislaturen sein, Transparenz bei der Ausweisung aller finanziellen Verpflichtungen des Freistaats herzustellen. Die alternativen Schulden sind dabei ja nur ein Aspekt. Die "Pensionsschulden", so will ich es mal bezeichnen, sprich die Belastungen, die wegen der expansiven Verbeamtungspraxis in Thüringen in die Zukunft verschoben wurden, die sind ein weiterer Aspekt. Oft wird bei der Betrachtung des Gesamthaushalts des Freistaats der Blick verengt auf die Ausgaben und auf die Kreditaufnahme als einzelne Einnahmeposition. Die übrigen Einnahmen sind meist nicht Mittelpunkt des Interesses. Doch gerade in den Zeiten, in denen sich manche in immer neuen Steuersenkungsvorschlägen und Bierdeckeldiskussionen ergehen, da muss man auch diesen Bereich etwas genauer betrachten. Der Rechnungshof tut dies übrigens und stellt fest, dass die Steuerdeckungsquote in Thüringen im Jahr 2001 45,8 Prozent gegenüber durchschnittlich 72 Prozent in den alten Bundesländern betrug.
Meine Damen und Herren, genau dieser Blick auf die Steuerdeckungsquote und das Wissen um die schon beschlossenen und deshalb automatisch 2005 wirkenden Steuerreformstufen mussten doch jeden vernünftig denkenden Menschen davon abhalten, weitere Versprechungen zu machen, die die Steuerdeckungsquote, die Steuereinnahmen des Landes noch mehr absenken - sollte man
meinen -, doch weit gefehlt. Hier in diesem hohen Hause gibt es durchaus Leute, die verlangen für das zurückliegende Jahr von der Bundesregierung für deren Vorschlag, die Reform um ein Jahr vorzuziehen, eine volle Gegenfinanzierung. Wenige Wochen später, vielleicht waren es auch nur Tage, stellen sich die gleichen Leute hin und fordern eine Steuerreform, die zu Steuerausfällen in Höhe von 32 Mrd. . %" / ) ten wir allerdings noch heute. Und weil, meine Damen und Herren, jetzt will ich mal Ross und Reiter nennen, Sie, Herr Althaus, leider nicht anwesend, Sie, Frau Diezel, und auch Sie, Herr Mohring, nicht den Mut haben, diese Deckungsvorschläge zu machen, wird die CDU-Steuerreform so auch nicht kommen.
Und noch etwas, meine Damen und Herren - ich weiß nicht, wer in den letzten Tagen von Ihnen aufmerksam die einschlägige Fachpresse studiert hat -, endlich liegt es mit dem internen Gutachten der Finanzministerkonferenz schwarz auf weiß vor, dass CDU/CSU, FDP, Kirchhoff und Lang allesamt Luftschlösser bauen und Wunsch und Wolke versprechen.
Schauen Sie sich das an, der Blick in die Details offenbart das, was wir von der SPD, was ich selbst hier in diesem Hause schon mehrfach geäußert habe: Die von der CDU geforderte radikale Steuerreform entlastet die, die genug haben, das kann man schwarz auf weiß nachlesen, Geringverdiener werden in vielen Fällen gar belastet. Das Unionsmodell verarmt zudem den Staat, während wiederum sich einen armen Staat nur die ganz Reichen leisten können. Erklären Sie das dem Bürger, meine Damen und Herren, das ist dann Ihre Aufgabe, aber schenken Sie ihnen endlich reinen Wein ein an dieser Stelle als nur vermeintliche Wohltaten zu verkünden. Das ist eine Frage der Wahrhaftigkeit, meine Damen und Herren.
Und nun zu Ihrem Bierdeckelgag, Herr Kollege Mohring: Ich will Ihnen da einmal mit einem Zitat begegnen.
Sie brauchen keine Angst zu haben, ich werde nicht Müntefering zitieren.
"Das Bestreben, Normen zu reduzieren, darf nicht übersehen, dass hoch komplexe Lebenssachverhalte auch eines
angemessenen Maßes an steuerlichen Regelungen bedürfen und eine übermäßige Verkürzung zwangsläufig zu Problemen führt." Ich gebe zu, es könnte von Müntefering sein, es ist auch nicht von Hans Eichel, Frau Ministerin Diezel wird es genau wissen, es ist nämlich ein Beschluss der Finanzministerkonferenz von letzter Woche, meine Damen und Herren. Ich nehme an, Sie waren dabei und es wäre gar nicht so schlecht, wenn Sie das, Frau Ministerin, der Jungen Union auch einmal erklären könnten, wie die Zusammenhänge sind.
Ich bin im Übrigen zusammen mit meiner Partei auf Landes-, aber auch auf Bundesebene gar nicht dagegen, die Einkommenssteuer zu vereinfachen, aber bitte schütten Sie das Kind nicht mit dem Bade aus. Ich bin ja mal gespannt, was dann aus dem auf Ihrem Parteitag im letzten Herbst beschlossenen Konzept nach dem Kompromiss mit Ihrer Schwesterpartei noch übrig bleibt.
Man kann, meine Damen und Herren, in Thüringen nur eine seriöse und verlässliche Finanzpolitik machen, wenn man auch auf Bundesebene redlich diskutiert und agiert. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, war dieser kleine Exkurs in die Steuerpolitik aus meiner Sicht ganz einfach notwendig.
Wenn es die CDU seriös meint mit dem Abbau der Verschuldung in Thüringen, dann muss endlich dieses unselige Doppelspiel aufhören, bei dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Finanzierungskonzepte vorzulegen und wenn sie dies tut, wird es von der CDU im Bundesrat abgelehnt. So geht es nicht, meine Damen und Herren. Aber zurück zur Landespolitik. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung dieser Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zur Entlastung verliefen, da kann ich allen meinen Vorrednern durchaus zustimmen, äußerst konstruktiv. Die Landesregierung beantwortete in diesem Falle bereitwillig alle Fragen relativ offen, das muss man an dieser Stelle wirklich deutlich feststellen, wie mit den vom Rechnungshof festgestellten Problemen umgegangen wurde. Resultierend aus den Anhörungen folgten in verschiedenen Bereichen aber durchaus unterschiedliche Bewertungen. Darauf hat mein Kollege Huster ebenfalls schon hingewiesen. Leider ließ die CDU-Fraktion bei der Abstimmung der Beschlussempfehlung wieder einmal nur ihre eigene Meinung gelten mit den uns nun vorliegenden Auswirkungen und stimmte alle anderen Vorschläge weg.
Aber irgendetwas hat mich dann doch ein bisschen gefreut, muss ich Ihnen sagen. Die PDS-Fraktion hatte als einzige Fraktion einen Antrag zum Komplex H beantragt. Der Inhalt dieses Komplexes ist, dass dort der Rechnungshof die Punkte der Übereinstimmung mit der
Landesregierung festgestellt hat. Also der Komplex H dokumentiert die Übereinstimmung Rechnungshof/Landesregierung. Nun hatte aber dummerweise die PDSFraktion einen Antrag gestellt, genau das zur Kenntnis zu nehmen. Mehr hatten wir ja nicht verlangt. Der ist nun dummerweise auch abgelehnt worden. Also es heißt, Sie haben es noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. So viel zu Ihrer Abstimmungspraxis im Ausschuss. Ich finde, Sie sollten da mit Ihren Zwischenrufen in Zukunft etwas vorsichtiger sein, meine Damen und Herren Kollegen. Einen relativ schweren Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung stellte der Rechnungshof bei den überplanmäßigen Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung fest und das ist es durchaus wert, auch an dieser Stelle genannt zu werden. Dabei wurde eine Summe in Höhe von 8,3 Mio. 0 / & zeitnahe Information ausgegeben. Es handelte sich bei diesen 8,3 Mio. , 1 - .&wasserzweckverbände. Der Verwendungszweck wird ausdrücklich nicht kritisiert. Aber ab 8 Mio. &! )ßige Ausgaben sagt unsere Haushaltsordnung, der § 37 Abs. 4, ist ein Nachtragshaushalt. Nicht nur, dass man uns informiert, sondern da ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Dies hat die Regierung pflichtwidrig unterlassen. Wir wollten dieses Verhalten als Parlamentarier mit einem entsprechenden Antrag missbilligen, aber, wie gesagt, die Verfahrensweise im Ausschuss war so, wie sie immer war.
Noch einige Bemerkungen zu einigen Dingen des Rechnungshofs bei Feststellungen von bestimmten Einzelplänen. Sie wurden zwar von der Landesregierung überwiegend akzeptiert und auch in der schon angesprochenen Synopse in der Regel Besserung gelobt bzw. Veränderungen angekündigt, bemerkenswert ist allerdings, Frau Ministerin, dass der gröbste haushaltswirtschaftliche Verstoß ausgerechnet im Bereich des Finanzministeriums passiert ist. Sie wissen sicher, was ich meine. Beim mit einem erheblichen Aufwand betriebenen Umbau des Kellergeschosses des Bildungszentrums der Steuerverwaltung in Gotha, das sollte nämlich zu einer Wäscherei umgebaut werden, ich weiß zwar nicht genau, was da alles weiß gewaschen werden sollte, aber sei es wie es sei, es wird wohl mit dem angeschlossenen Internat begründet. Zumindest sollte das Kellergeschoss zu einer Wäscherei umgebaut werden. Man musste seitens des Ministeriums eingestehen, dass man keine Kostenvergleiche durchgeführt, aber 365.000 $& zu einer Wäscherei ausgegeben hatte. Jetzt stellt man fest, das war doch alles zu teuer und es ist auch im laufenden Betrieb zu teuer. Nun soll eine externe Vergabe dieser Wäschereileistungen zum 31.12.2004 erfolgen. Das ist natürlich, Frau Ministerin, ein herber Schlag ins Kontor, wenn ausgerechnet beim Sparministerium das Geld sozusagen verwaschen wird. Aber, wie gesagt, man hat zumindest noch gemerkt, dass der Zug dort an der Stelle in die falsche Richtung fuhr und hat die Notbremse eingelegt. Insofern denke ich, das dann im nächsten Jahr ausgemerzt sein wird.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung bedanken, die ihre Arbeit ordentlich gemacht haben. Das ist natürlich die übergroße Mehrzahl aller Mitarbeiter. Es bleibt zu hoffen, dass die Verstöße gegen das Haushaltsrecht in Thüringen, die auch in diesem Jahr wieder dokumentiert wurden, in den kommenden Jahren weiter zurückgehen werden. Vielen Dank.
Versprochen ist versprochen, Herr Kollege. Geschätzter Kollege Mohring, noch einmal zu Ihren Ausführungen zur Steuerreform. Haben Sie zur Kenntnis genommen, wie das Bierdeckelkonzept in der letzten Woche von der Finanzministerkonferenz unter der, denke ich, maßgeblichen Mitwirkung unserer Frau Ministerin bewertet worden ist, und wie bewerten Sie persönlich diese Bewertung?
Herr Minister, da muss ich Sie korrigieren. Im Landkreis Hildburghausen...
Ja. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass man seitens des Landkreises Hildburghausen jetzt einen anderen Standort als Eisfeld für eine Containerlösung in Erwägung zieht?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, zunächst einmal einige Worte zu Ihnen. Ich war schon vorhin etwas erschrocken, ich glaubte, Sie hatten zunächst wahrscheinlich das falsche Manuskript erwischt. Es klang mir so wie eine Rede zu Ihrem Parteitag. Das war jedenfalls der Eindruck, der sich uns aufgedrängt hat. Bevor ich zu unserem eigentlichen Thema komme, und ich will mich da ganz gerne an die Reihenfolge halten, die uns die Tagesordnung aufgibt, nämlich mit der Mittelfristigen Finanzplanung beginnen. Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen u.a. davon gesprochen, dass im Zuge der Vermittlungsausschussverhandlungen die CDU/CSU den, so wörtlich, "entgleisten Zug" wieder flottgemacht hätte. Das ist ja wirklich interessant. Sie bringen den Zug erst zum Entgleisen im Bundesrat, brechen sich fast das Kreuz, um die Lokomotive wieder in die Schienen zu heben und dann haben Sie ihn flottgemacht. Das ist eine interessante Variante. Das muss man sich für die Zukunft merken.
Meine Damen und Herren, wie angekündigt, lassen Sie mich zunächst einmal zu dem Punkt der Mittelfristigen Finanzplanung einige Ausführungen machen. Manche meinen ja, viel Papier, viele Zahlen, wenig Bindungskraft, aber so unspektakulär und so langweilig ist dieses Thema gar nicht, wenn man etwas genauer hinschaut und wie wir Finanzer sagen, die MiFriFi, das ist kein neues Produkt einer bekannten Tiefkühlkette, sondern das ist ein sehr wichtiges Finanzinstrument der Länder und des Bundes. Die Rechtsgrundlage dafür ist ja auch das Gesetz zur Förderung der Stabilität, darauf haben Sie hingewiesen, und das Haushaltsgrundsätzegesetz und nicht zuletzt unsere Thüringer Landeshaushaltsordnung. Man sollte wissen, wenn man darüber diskutiert, die Mittelfristige Finanzplanung hat ausschließlich Programmcharakter und ist jährlich der Entwicklung anzupassen. Aber gleichwohl gewährt diese Mittelfristige Finanzplanung, jedenfalls in diesem uns hier vorliegenden Falle, sehr, sehr interessante Einblicke in die Bewertung aktuell politischer Sachverhalte durch unsere Landesregierung. Doch was die Regierung, was die Finanzministerin uns hier als Bericht vorgelegt hat, entspricht nicht den Erwartungen, jedenfalls nicht unseren Erwartungen, die man an eine solche Berichterstattung stel
len kann, meiner Auffassung nach stellen muss.
Meine Behauptung, die werde ich im Nachfolgenden natürlich noch untersetzen: Durch Informationsverkürzung, manchmal sogar Informationsvorenthaltung werden mögliche kritische Fragestellungen im Wahljahr von vornherein ausgeschlossen. Das ist eine Schlussfolgerung, die ich beim Lesen dieses Berichts gewonnen habe. Informationsverweigerung ist ja schon ein altbewährtes Mittel dieser Regierung. Das hat Methode und zieht sich wie ein schwarzer Faden durch das Handeln dieser Legislaturperiode. Ich kann einige Beispiele hier aufführen, wen es interessiert, also es gibt bis heute noch keine Auskünfte über die landeseigenen Gesellschaften. Ich erinnere auch, das hat jetzt nicht unbedingt mit Finanzplanung etwas zu tun, dass der Abgeordnete Schemmel sich sein Fragerecht vom Gericht bestätigen lassen musste, Kienbaum-Studie, im Umweltausschuss ein sehr langwieriges Thema zur Fusion von Talsperrenanstalt/Fernwasserversorgung. Aber erinnert sei auch an die Weigerung der Landesregierung während der letzten Haushaltsberatungen, uns die kompletten Zahlen zum aktuellen Haushaltsvollzug vorzulegen. Haben wir ja alles erlebt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schaue da gerade die Legislative an, ich kann hier verkünden, wir haben gewonnen. Die Legislative hat sich gegen die Exekutive durchgesetzt. Seit heute Vormittag lagen im Postfach nun endlich die aktuellen Zahlen des Haushaltsvollzugs. Es hat ungefähr vier Monate gedauert, aber ich denke, wir sollten uns als Parlamentarier in unserem Interesse als Kontrollorgan der Regierung da nicht von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen lassen.
Meine Damen und Herren, ich bin auch so frei zu behaupten, dass Sie Ihre, ja man kann sagen, Machtstellung innerhalb der Regierung ausnutzen und wirklich nur die Informationen herausgeben, die Ihnen in den Kram passen, die Ihnen genehm sind und die unangenehmen Fragestellungen vermeiden. Leider wird das durch Ihre Fraktion, durch die Legislative, die ja Kontrollfunktion hat, durch eine gewisse Vasallentreue noch unterstützt. Das ist nicht der Anspruch an parlamentarischer Kontrolle, den wir als Fraktion dazu erheben.
Zum Stichwort "Informationsverkürzung": Die Mittelfristige Finanzplanung hat sich in den vergangenen Jahren zurückentwickelt, Frau Ministerin, sie ist quasi degeneriert zu einem Instrument von Regierungspropaganda.
Ich kann das auch belegen. Wenn man sich dieses Werk anschaut, selbstkritische Wertungen - Fehlanzeige, ein vorausschauendes Aufzeigen von Perspektiven sucht man vergebens, lediglich Zustandsbeschreibungen.
Meine Damen und Herren, wir waren da schon mal weiter in der Qualität der Mittelfristigen Finanzplanung. 1998 ich habe das recherchiert - beschäftigte sich der Haushaltsund Finanzausschuss aufgrund eines Selbstbefassungsantrags der SPD mit dem Thema "Inhaltliche Gestaltung der Mittelfristigen Finanzplanung". Die SPD forderte damals unter anderem die Darstellung der Entwicklung der Pensionslasten - schönes Thema -, konkrete Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung in Thüringen und deren Auswirkungen auf den Einnahme- und Ausgabebereich und die Darstellung der Steuereinnahmen nach den einzelnen Steuerarten, eine Darstellung sämtlicher finanzieller Leistungen des Freistaats durch die Thüringer Kommunen. Im Ergebnis - das kann man nachlesen - hat auch das Ministerium damals einen Gliederungsvorschlag vorgelegt, der diesen Ansprüchen genügt hat, aber peu à peu im Verlaufe der Alleinregierung der letzten viereinhalb Jahre hat man sich von diesen Grundsätzen wieder verabschiedet und wir sind jetzt bei diesem Ergebnis, das ich schon beklagt habe, dass ehrliche Bestandsaufnahme in dieser Finanzplanung nicht vorkommt. Dabei sind auch die Fragen - das habe ich noch vergessen, ich will das gern noch hinzufügen - nach der direkten und indirekten Verschuldung und deren Entwicklung auch hinsichtlich der Entwicklung des Europäischen Stabilitätspakts ja doch spannender denn je, meine Damen und Herren, das sollten wir doch nicht verkennen. Es ist mir ja klar, dass solche Zahlen, wie z.B. die Gesamtverschuldung des Freistaats von mehr als 13 Mrd. die korrigierte Zahl habe ich zur Kenntnis genommen, Frau Ministerin, aber das macht das Problem auch nicht besser, 12,7 Mio. ! 1, & ; auch noch rund 1,9 Mrd. Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien kommen sowie rund 900 Mio. aus Verpflichtungen, alternative Finanzierungen von Hochbaumaßnahmen, das wird gern verschwiegen, das passt nicht in das Bild, das Sie seit 14 Jahren in dem durchweg von der CDU geführten Finanzministerium der Öffentlichkeit präsentieren wollen. Da erübrigt sich auch die Frage nach den Hauptschuldenmachern in Thüringen in den letzten 14 Jahren.
Die indirekten Schulden, meine Damen und Herren, sind für mich aber auch Verpflichtungen - das habe ich vorhin schon etwas angerissen -, die für Beamtenpensionen entstehen, weil dafür so gut wie keine finanzielle Vorsorge betrieben wird. Ich weiß, das ist in anderen Bundesländern auf Länderebene üblich, das scheint ein Konstruktionsfehler seit rund 50 Jahren in dieser Bundesrepublik zu sein. Nichtsdestotrotz, in diesem Bereich droht uns noch eine, wie ich finde, riesige Belastungswelle, weil wir - und da können Sie sich aus der Verantwortung wirklich nicht stehlen, meine Damen und Herren - das Beamtensystem und die Verbeamtungspraxis der alten Länder bedenkenund kritiklos übernommen haben. Bereits hier - und das haben wir immer gefordert - hätte ein durchdachtes Personalentwicklungskonzept auf den Tisch gehört. Wir haben heute den Fall, Frau Ministerin, dass durch die Budgetierung der Personalkosten im Landeshaushalt - ich möchte wirklich bewusst sagen - Fehlanreize in Bezug auf die
Verbeamtungen ausgehen. Was meine ich mit Fehlanreizen? Da Verbeamtungen zunächst einmal "Geld sparen sollen", wird zur Einhaltung des Budgets möglichst schnell verbeamtet. An die zukünftigen Lasten denkt aber dabei keiner.
Meine Damen und Herren, auch wir als Thüringer Landtag sollten es zur Kenntnis nehmen und ernsthaft darüber debattieren, ich halte es nämlich für einen sehr guten Ansatz, wie von Rheinland-Pfalz seit einigen Jahren praktiziert, jetzt ganz frisch in der letzten Woche vom Bund durch den Bundesinnenminister Schily angedacht, dass für alle neuen Beamten eine versicherungsmathematisch kalkulierte Versorgungsrücklage geschaffen wird. Nicht nur eine Rücklage, die das Abdecken der Versorgungsspitze vornimmt, die es jetzt schon gibt, das wissen wir, sondern die gesamten entstehenden Lasten, dann relativiert sich nämlich der Verbeamtungsvorteil rein finanziell gesehen. Aber wer soll denn das tun, wenn wir unsere Lasten für die Zukunft besser in den Griff bekommen wollen, meine Damen und Herren? Es muss da auch wirklich Schluss sein mit dieser Sorglosigkeit in dieser Beziehung mit dem Verschieben von Lasten in die Zukunft.
Meine Damen und Herren, noch einige wenige Einzelwertungen zur Mittelfristigen Finanzplanung seien mir an dieser Stelle gestattet. Die Landesregierung hat im Finanzplan für den Planungszeitraum eine - die Ministerin hat das vorhin noch einmal ausgeführt - vorsichtigere Prognose beim Wirtschaftswachstum und bei den Steuereinnahmen zugrunde gelegt als die regionalisierten Daten, die ja zentral nach der Steuerschätzung errechnet werden, vorgenommen. Auf meine Nachfrage hin im Ausschuss - und das ist wirklich nicht so, Frau Ministerin, dass im Ausschuss an dieser Stelle zur Mittelfristigen Finanzplanung gar nicht nach...
Doch, Sie haben gesagt, es gab keine Nachfragen, das möchte ich an dieser Stelle nicht so stehen lassen. Das hat auch nicht gestimmt. Aber Sie waren nicht bereit, die Originalzahlen, auf deren Basis Sie dann Ihre eigene sozusagen Steuerschätzung vorgenommen haben, uns mitzuteilen. Da, muss ich sagen, nützt auch der Verweis auf Ihre Kollegin von Mecklenburg-Vorpommern nichts, die das ebenfalls nicht getan hat. Im Übrigen wusste ich gar nicht, dass Sie sich neuerdings mit einer SPD/PDS-Regierung vergleichen wollen, aber wenn es denn so sein soll. Ich hätte mir gewünscht, für uns zu erfahren interessant, welche Prognosen, welche Annahmen Sie konkret für Thüringen hier zugrunde legen.
Wir haben zur Kenntnis genommen, meine Damen und Herren, dass das ifo-Konjunkturbarometer das neunte Mal in Folge gestiegen ist und auf dem höchsten Stand seit drei Jahren liegt. So hält auch der Bundesverband der deutschen Industrie 2 Prozent Wachstum für das Jahr 2004
und 2,5 für das nächste Jahr durchaus für möglich. Ich bin ja bereit, mit solchen Prognosen sehr vorsichtig umzugehen. Ich bin auch dafür, nicht in Euphorie diesbezüglich zu verfallen, aber, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, man sollte das Ganze auch nicht ins Gegenteil verkehren, auch das schadet nämlich dem Standort Deutschland, nebenbei bemerkt.
Im Berichtsteil des Finanzplans bleibt die Landesregierung nach unserer Auffassung beim Thema "Notwendigkeit, Zielrichtung und Finanzierung weiterer Steuerreformstufen" nebulös. Wie soll das auch anders sein, darauf werde ich nachher im anderen Teil, den wir hier noch zu diskutieren haben, näher eingehen. Aber beispielsweise wäre schon interessant zu wissen, was will denn die Regierung im Detail, wenn es heißt - Zitat aus dem Plan -: "Ein hoher Anteil der Gegenfinanzierung ist über Ausgabenkürzungen im konsumtiven Bereich zu erbringen." Das ist ein völlig korrekter Satz, keine Frage. Aber im Haushaltsund Finanzausschuss auf meine Nachfrage, was man sich denn darunter konkret vorzustellen hat, was man damit meint - konsumtive Aufgaben -, welchen Bereich man dort genau kürzen will, da habe ich keine Antwort erhalten. Aber beim Thema "Steuern", da sind wir das Herumeiern, Herr Althaus, ja von Ihrer Partei durchaus gewohnt.
Die ist sehr konkret, sehr wohl, sie hat ja auch ein Gesetz im letzten Jahr vorgelegt. Aber lassen Sie uns dann im nächsten Teil dazu näher ausführen, da werde ich Ihnen dann noch Ihre Argumentation wahrscheinlich erklären müssen.
Im Hinblick - noch ein letzter Punkt zur Mittelfristigen Finanzplanung - auf die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, da lassen Sie die Katze nun auch nicht aus dem Sack, wie die dem Freistaat ab 2005 zustehenden zusätzlichen Bundesergänzungszuweisungen dann eingesetzt werden sollen und welchen Anteil ganz konkret die Kommunen davon erhalten sollen. Ich hätte mir gewünscht, ich hätte in Ihrer Rede dazu eine Aussage gehört, das habe ich vermisst.
Ja, meine Damen und Herren, Sie sehen also, in einer recht unproblematisch scheinenden Drucksache kann durchaus sehr viel Konfliktpotenzial liegen und, ehrlich gesagt, ich bin mir sicher, dass die nächste Mittelfristige Finanzplanung, die wir hier im hohen Hause zu diskutieren haben, viele meiner heutigen Hinweise berücksichtigen wird. Dreimal dürfen Sie raten, warum?