Protocol of the Session on April 13, 2000

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 14. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 13. April 2000. Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten sehr herzlich, die Vertreter der Landesregierung und auch die Gäste auf unserer Tribüne.

Neben mir haben Platz genommen als Schriftführer Frau Abgeordnete Wackernagel und Herr Abgeordneter Mohring. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Wackernagel.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Dr. Dewes, Herr Abgeordneter Dr. Koch, Herr Abgeordneter Thomas Kretschmer, Herr Abgeordneter Schugens, Frau Abgeordnete Dr. Stangner und Herr Abgeordneter Dr. Zeh.

Ich möchte noch einige Hinweise geben:

Gegen 13.00 Uhr wird eine Ausstellung der Jenaer Malerin Rita Müller "Wohllaut der Farben durch Harmonie" in der 1. Etage im Zwischenbau eröffnet.

Des Weiteren präsentiert sich die Selbsthilfegruppe "Schlaganfall-Betroffene und Angehörige" der Stiftung "Deutsche Schlaganfallhilfe" Gütersloh mit ihren Regionalgruppen Arnstadt, Ilmenau und Bad Liebenstein im Foyer vor dem Landtagsrestaurant.

Heute Abend hat der Landessportbund zu einem parlamentarischen Eisstockschießen eingeladen, das nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr in der Eissporthalle stattfinden wird. Das ist bereits über die letzten Jahre eine traditionsreiche Veranstaltung und ich empfehle Teilnahme.

Zur Tagesordnung nun einige Hinweise; die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

Zu TOP 1: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Vergabe von Studienplätzen, hat die Drucksachennummer 3/552. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Döring bestimmt.

Zu TOP 2, Umsetzung von Regierungsaussagen zur Arbeitsmarktpolitik, Antrag der Fraktion der PDS, wurde eine Neufassung der Drucksache 3/404 verteilt.

Zu TOP 3, Auswirkungen der gesundheitspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung in Thüringen, Antrag

der Fraktion der CDU - Drucksache 3/411 -, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/560 verteilt.

Zu TOP 5, Keine Maut in Thüringen, Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/455 - wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/558 verteilt.

Zu TOP 6, Enquetekomission "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen", Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/468 -, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/562 verteilt.

Hierzu eine weitere Anmerkung: Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung des Antragstellers zulässig. Gibt die Fraktion der CDU ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktion der PDS, muss ich deshalb jetzt die Fraktion der CDU fragen.

Die Zustimmung ist nicht erteilt, damit ist der Änderungsantrag also nicht zulässig.

Zu Tagesordnungspunkt 13, Ablehnung der durch die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagenen Erhöhung der Rundfunkgebühr durch die Thüringer Landesregierung, Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/524 -, wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/563 verteilt.

Des Weiteren zu Tagesordnungspunkt 14, Wahl von Ersatzmitgliedern des Gremiums nach § 3 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten sowie Wahl von weiteren stimmberechtigten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des erweiterten Gremiums nach § 4 Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetz, wurde eine Unterrichtung zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU verteilt. Sie hat die Drucksachennummer 3/557.

Zu Tagesordnungspunkt 15, Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (AG G 10), wurde eine Unterrichtung zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der PDS verteilt, sie hat die Drucksachennummer 3/537.

Nun zur Fragestunde - Tagesordnungspunkt 16: Folgende Mündliche Anfragen kommen für die heutige Fragestunde hinzu, und zwar die Drucksachen 3/535, 3/536, 3/542, 3/543, 3/544, 3/545, 3/547 und 3/549. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf - Drucksache 3/447 wurde von der Fragestellerin in eine Kleine Anfrage umgewandelt, diese liegt auch in Drucksache 3/554, Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags, vor.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Scheringer - Drucksache 3/431 - wurde vom Fragesteller zurückgezogen, auch hier liegt die Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/561 vor.

Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 3 und 10 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Soweit Hinweise meinerseits. Ich frage jetzt, wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist der Fall, Herr Abgeordneter Stauch meldet sich. Bitte.

Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung die Drucksache 3/550, ein Antrag der CDUFraktion "Fortbestand von Strukturanpassungsmaßnahmen in Thüringen". Hier besteht ein thematischer Zusammenhang mit dem bisherigen Tagesordnungspunkt 2, allerdings handelt es sich bei unserem Antrag um ein Berichtsersuchen. Wir beantragen eine gemeinsame Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten, da es sich, wie gesagt, aber bei unserem Antrag um ein Berichtsersuchen handelt, beantragen wir, diesen Antrag vor dem bisherigen Tagesordnungspunkt 2 einzuordnen. Des Weiteren beantrage ich zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag in Drucksache 3/546 "Mangel an Computerfachleuten in Deutschland" und bitte um Einordnung nach dem Tagesordnungspunkt 10. Weiterhin möchte ich beantragen, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 unabhängig von der Abarbeitung der übrigen Tagesordnung morgen als Tagesordnungspunkte 1 und 2 aufzurufen.

Gut, vielen Dank. Wir sammeln erst. Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion beantragt, folgende Anträge in die Tagesordnung aufzunehmen: die Drucksache 3/538 "Kurz-, mittel- und langfristige Lösungen zum Ausbau und zur Sicherung des Forschungs- und Innovationsstandorts Thüringen durch IT-Spezialisten". Hier besteht ein enger Zusammenhang zum Antrag der CDU in Drucksache 3/546. Ich würde deshalb vorschlagen, dass

das nach Tagesordnungspunkt 10 als Punkt 10 a beraten wird. Da es sich um ein Berichtsersuchen handelt, würde ich darum bitten, dass es vor dem Antrag der CDUFraktion behandelt wird, aber in gemeinsamer Aussprache beraten wird.

Weiterhin beantragt die SPD-Fraktion den Antrag "Strukturanpassungsmaßnahmen im sozialen, Sport-, Kultur-, Kinder- und Jugendbereich" in die Tagesordnung aufzunehmen. Er ist in Drucksache 3/539 verteilt worden und hier beantragen wir, das nach Tagesordnungspunkt 2, also als 2 a aufzunehmen.

Als dritten Antrag den Antrag "Trägerwechsel der Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie" in Drucksache 3/540 als Tagesordnungspunkt 13 a und als Tagesordnungspunkt 13 b schlagen wir vor den Antrag "Abitur in Thüringen" in Drucksache 3/541.

Weitere Meldungen sehe ich nicht, dann wollen wir jetzt die Dinge im Einzelnen durchgehen.

Zunächst der von der CDU gestellte Antrag in Drucksache 3/550. Hier weise ich darauf hin, dass, wenn dieser Tagesordnungspunkt heute aufgerufen wird, eine Fristverkürzung notwendig ist. Ich frage, wird dieser Fristverkürzung widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Fristverkürzung genehmigt. Die Einordnung dieses Punkts war unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, und zwar als erstes, weil es sich hier um ein Berichtsersuchen handelt. Ich frage, wird dem widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir noch gleich den Antrag der SPD, weil er auch zum Punkt 2 gemeldet worden ist, Drucksache 3/539, den würden wir auch zu diesem Tagesordnungspunkt aufrufen und wir haben den Grundantrag der PDS, so dass wir dann in der Reihenfolge das Berichtsersuchen durch 2 a, dann den PDSAntrag in 2 b und den SPD-Antrag in 2 c verhandeln würden in gemeinsamer Aussprache. Wird dem widersprochen? Herr Buse.

Frau Präsidentin, verstehe ich Sie richtig, in der Komplexbehandlung, dass wir trotzdem zuerst zur Begründung unseres Antrags reden, bevor die Landesregierung zur Berichterstattung kommt?

Begründung des Antrags zum Gesamttagesordnungspunkt von Ihrer Seite ist an erster Stelle natürlich dann möglich.

Dann haben wir den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/546. Hier wurde vorgeschlagen nach Tagesordnungspunkt 10, wobei hier auch der Antrag der SPD-Fraktion

mit zu verhandeln ist - Drucksache 3/538 -, und zwar als 10 a ein Berichtsersuchen. Hier müssten wir dann über die Reihenfolge abstimmen, ob zunächst der Antrag der SPD-Fraktion als Berichtsersuchen aufgenommen wird und dann der Antrag der CDU-Fraktion. Wenn dem nicht widersprochen wird, können wir dann auch an dieser Stelle so verfahren.

Frau Präsidentin, entschuldigen Sie, es war für uns noch nicht einzusehen, warum die Behandlung dieser Anträge nun nach dem Tagesordnungspunkt 10 eingeordnet werden soll. Für die im Tagesordnungspunkt 2 zu behandelnden ist die Logik erkennbar, für die nach Tagesordnungspunkt 10 beantragten nicht. Sie sollten für meine Begriffe nach den bisher vorliegenden Anträgen behandelt werden.

Das ist so beantragt worden. Deswegen habe ich darüber abgestimmt. Ja, es wird widersprochen, dann müssen wir natürlich darüber abstimmen. Also, wer damit einverstanden ist, dass zunächst der Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/538 nach dem Tagesordnungspunkt 10 eingeordnet wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist die deutliche Mehrheit hier im Haus. Gegenstimmen? Klar. Enthaltungen? Dann ist das mit Mehrheit so beschlossen. Jetzt der Antrag der CDU-Fraktion, das käme dann praktisch als 10 b - Drucksache 3/546 -, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Also auch mit großer Mehrheit so beschlossen. Dann haben wir noch den Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/540, und zwar wurde hier beantragt, ihn als Tagesordnungspunkt 13 a aufzurufen. Gibt es hiergegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, dann können wir so verfahren. Der Antrag "Abitur in Thüringen" - Drucksache 3/541 - würde dann als Tagesordnungspunkt 13 b behandelt werden. Gibt es hier Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall, dann ist das auch so beschlossen. Des Weiteren wurde von der CDUFraktion beantragt, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 morgen als Erstes um 9.00 Uhr aufzurufen. Gibt es hiergegen Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall, dann verfahren wir so. Dann ist die Tagesordnung mit all den jetzt noch beschlossenen Änderungen festgestellt, und wir können mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 beginnen. Moment, Herr Wunderlich, Entschuldigung.

Frau Präsidentin, ich bitte nach § 33 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags um eine persönliche Erklärung außerhalb der Tagesordnung.

Herr Abgeordneter Wunderlich, das ist selbstverständlich möglich, allerdings heute am Ende der Plenarsitzung. Sie werden dann entsprechend aufgerufen.

Dann können wir mit der Tagesordnung beginnen, und zwar zunächst Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Vergabe von Studienplätzen (Thüringer Studienplatzver- gabegesetz - ThürStVG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/385 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/552 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Döring benannt. Ich bitte um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 15. März 2000 ist der soeben genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner 5. Sitzung am 7. April 2000 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Damit ist die Berichterstattung bereits beendet. Wir kommen zur Aussprache in zweiter Beratung. Wird das Wort gewünscht? Es liegt eine Meldung von der Abgeordneten Frau Neudert, PDS-Fraktion, vor.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zur heutigen zweiten Beratung steht als Einheit das Thüringer Studienplatzvergabegesetz und der Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik über die Vergabe von Studienplätzen. Da sich das Thüringer Studienplatzvergabegesetz im Kern auf die Ermächtigung zur Rechtsverordnung durch das zuständige Ministerium beschränkt, bleibt die konkrete Regelungsebene der Verordnung ausgespart und der Regelungsmechanismus in seiner Ganzheit vage. Die in Aussicht gestellten Rechtsverordnungen erhalten allein durch den Bezug auf den Staatsvertrag Bestimmtheit. Ob das genügt, um den Erfordernissen von Ar

tikel 84 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung zu genügen, kann bezweifelt werden. Der erwähnte Satz lautet: "Es" - das ermächtigende Gesetz - "muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen."

Meine Damen und Herren, die Zulassung zum Studium ist ein oft behandeltes Thema in der öffentlichen Diskussion geworden. Kritiker der Massenuniversitäten wollen durch Zulassungsbeschränkung das Problem lösen. Studierende, die auf einen Studienplatz warten, wollen eine Erweiterung der Zulassung. Auch die fachbezogene Zulassung stößt auf Kritik, man hört im Fach X sollte zu Gunsten des Faches Y die Zulassung geändert werden und umgekehrt. Trotz des lebhaften Interesses an der Studienplatzvergabe ist diese in einer Weise geregelt, die Transparenz weitgehend ausschließt. Daran ändert weder der neue Staatsvertrag noch das Thüringer Studienplatzvergabegesetz etwas. Das ist wohl ein bleibender Mangel. Die geringe Transparenz der Studienplatzvergabe in Verbindung mit der Kompliziertheit der Regelung der Vergabe von Studienplätzen erlaubt es jungen Menschen nur selten, über die Äußerung von Unbehagen und Unverständnis hinaus sachliche Kritik zu üben.

Bezüglich der Rechtswissenschaften ist das nun aber geschehen und ich verweise auf den Artikel von Thomas Württenberger und Michael Feeling mit der Überschrift "Zur Verfassungswidrigkeit des Curricularnormwertes für das Fach Rechtswissenschaft" in der Juristenzeitung Nr. 4 dieses Jahres. Ich mache Sie auf diese Analyse aufmerksam, weil am Beispiel Rechtswissenschaft generell Schwachstellen der Studienplatzvergaberegelung und der festgelegten Kriterien deutlich werden. Die Aufnahmekapazität, meine Damen und Herren, der Fachrichtung einer Hochschule wird nach dem Curricularnormwert, kurz CNW, bestimmt. Diese drückt mittels einer komplizierten Formel den Aufwand aus, den die Lehre des Fachs verursacht, der so genannte Lehraufwand. Je höher der Lehraufwand ist, umso mehr Stellen für Lehrende gibt es und desto günstiger ist das Verhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden. Da für die Rechtswissenschaften der CNW mit 1,7 im Vergleich zu den anderen Fächern den niedrigsten Wert aufweist, kam es in der Rechtswissenschaft zum schlechtesten Betreuungsverhältnis aller Fächer. Die Folgen äußern sich im Verkümmern von Forschung, in der Einschränkung von Wahlfachprogrammen, in privat finanzierter Vorbereitung auf Staatsexamensprüfungen usw. Die Ursachen für die schlechte Einstufung der Rechtswissenschaft vermuten die Autoren darin, dass als Studienveranstaltungen nur Vorlesungen, Übungen und Seminare berücksichtigt werden, nicht aber Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltungen, Klausurkurse, Tutorate oder Arbeitsgemeinschaften, auch keine Prüfungsbelastungen wie in anderen Studiengängen. Berücksichtigt wird auch nicht die Lehre der juristischen Fakultät an anderen universitären Einrichtungen, z.B. die Rechtsausbildung von Volkswirten, die besondere Belastung für ausländische Studierende, für deutsche Erasmusstudenten usw. So kommt es, meine Damen und Herren, zu Un

gereimtheiten, wie z.B. Folgender: Der CNW für Fachhochschulen liegt in der Regel um ein Mehrfaches höher als an Universitäten. Wie bereits angeführt liegt er für die Rechtswissenschaft an Universitäten bei 1,7, bei Fachhochschulen für Wirtschaftsrecht aber z.B. bei 5,6. Das bedeutet, der Bewerber an einer Fachhochschule muss höhere Voraussetzungen in Form der Abiturnote erfüllen als an der Universität. Die Betreuung des Studenten ist an den Fachhochschulen besser möglich als an den Hochschulen. Es stellt sich die Frage, ob das sinnvoll und hochschulpolitisch gewollt ist. Die Universitäten kommen in die Rolle, auffangen zu müssen, was an Fachhochschulen nicht ankam. Ein Professor in einem universitären Studiengang bildet dreimal so viele Studenten aus, wie ein Professor an der Fachhochschule.