Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr verehrte Vertreter der Landesregierung, sehr verehrte Damen und Herren Gäste und Vertreter der Medien auf der Besuchertribüne, ich eröffne unsere 65. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 13. Juni 2002 und darf Sie alle sehr herzlich begrüßen.
Als Schriftführer haben Frau Abgeordnete Bechthum und Frau Abgeordnete Katja Wolf Platz genommen. Frau Wolf wird die Rednerliste führen.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Ministerpräsident Dr. Vogel und Herr Minister Gnauck entschuldigt. Ab Mittag werden wir auch auf Herrn Minister Dr. Birkmann verzichten müssen, sie alle vertreten den Freistaat an anderer Stelle. Weiterhin haben sich Herr Abgeordneter Otto Kretschmer, Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann und Herr Abgeordneter Scheringer entschuldigt.
Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen und kundtun, was Sie am Wochenende schon ausführlich den Medien entnehmen konnten. Der Kollege Ramelow hat sich in den Ehestand begeben, dazu darf ich ihm und seiner Frau die besten Wünsche mit auf den Weg geben, möge Glück und Erfolg ihren Lebensweg begleiten.
Als allgemeine Hinweise möchte ich noch voranschicken: Die Landespressekonferenz hat heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr stattfindet. Sie alle wissen, man sollte die Presse nicht unnötig in Verdruss bringen. Es wird darum gebeten, heute Abend pünktlich zu schließen.
Zu TOP 2: Zum Thüringer Gesetz zur Deregulierung und Beschleunigung disziplinarrechtlicher Verfahren bei Beamten, es ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1943, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2517 verteilt.
Zu TOP 3 a: Zum Thüringer Gesetz zur Änderung des Polizei- und Sicherheitsrechts, es ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2128, wurden Änderungsanträge der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2519 und der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2521 verteilt.
Zu TOP 10 b, Neuregelungen des Erwerbs von Abschlüssen im Realschulbildungsgang und im gymnasialen Bildungsgang, Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2487, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2518 verteilt.
Zu TOP 17, Benachteiligungen und Überführungslücken im Rentenrecht beseitigen, Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2485, wurde eine korrigierte Neufassung verteilt.
Zu TOP 19 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu, nämlich die Drucksachen 3/2502, 3/2505, 3/2506, 3/2508 und 3/2512.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass es eine interfraktionelle Übereinkunft gibt, den ganzen Bildungskomplex - das betrifft die Punkte 10 a und b, den Punkt 11, den vermutlichen Antrag, den Sie noch stellen werden in Drucksache 3/2501, dann den Punkt 12 a und b - morgen nach TOP 9 aufzurufen. Das ist so.
Dann möchte ich noch sagen, dass die Landesregierung angekündigt hat, zu den Tagesordnungspunkten 9 a und b, 15 und 17 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Jetzt gibt es noch einige Wünsche von Seiten der Fraktionen. Herr Abgeordneter Stauch und dann Herr Abgeordneter Dr. Pidde. Bitte.
Frau Präsidentin, wir beantragen den Antrag der CDUFraktion "Thüringen - eine bürgernahe Region im Zentrum einer erweiterten Europäischen Union" in Drucksache 3/1878 inklusive der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2511 zur Aufnahme in die Tagesordnung. Wir bitten um Aufruf in jedem Falle am morgigen Tage.
Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion beantragt, folgende Anträge in die Tagesordnung aufzunehmen, zunächst Änderung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes in Drucksache 3/2038. Das würden wir gern als Punkt 3 c gemeinsam mit 3 a und b beraten. Als Zweites den Antrag "Kompetenzen und Aufgaben der Lenkungsgruppe der KOST-G bei der Umsetzung der Maßnahme gegen häusliche Gewalt" in Drucksache 3/2499. Hier schlagen wir gemeinsame Beratung mit 9 a und 9 b vor, also als neuen Tagesordnungspunkt 9 c. Dann, wie die Präsidentin schon richtig vermutet hat, "Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung
und Berufsvorbereitung junger Menschen" in Drucksache 3/2501. Hier bietet sich eine gemeinsame Beratung mit 10 a und b an, also als 10 c.
Dann stimmen wir kurz darüber ab, wenn ich keine weiteren Wünsche sehe. Zunächst der Antrag der CDU... Wie? Entschuldigung. Frau Nitzpon, bitte.
Wir haben keinen Wunsch, etwas Neues auf die Tagesordnung aufzunehmen, aber die PDS-Fraktion beantragt und man soll doch darüber abstimmen, dass an beiden Sitzungstagen auch alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet werden.
Dann stimmen wir am Ende auch darüber ab. In dem Ziel sind wir uns sicher einig, aber ob das abstimmungsfähig ist, werden wir sehen.
Zunächst der Antrag der Fraktion der CDU, also die Europadebatte, in Drucksache 3/1828 mit der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2511, wer damit einverstanden ist, sie auf die Tagesordnung zu nehmen und auf jeden Fall am morgigen Tage zu verhandeln, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist großer Konsens im Hause. Danke. Gegenprobe? Enthaltungen? Einmütig so aufgenommen. Dann verfahren wir so und nehmen diesen am Freitag noch dran. Vielleicht schaffen wir tatsächlich auch alles.
Jetzt kommen die Anträge der SPD-Fraktion, zunächst das Polizeiaufgabengesetz in Drucksache 3/2038. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2524, der noch verteilt wird. Die Beschlussempfehlung liegt auch vor. Es sind alle Voraussetzungen für die Aufnahme gegeben. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die gemeinsame Beratung mit TOP 3 a und 3 b und dieses als 3 c wäre auch einvernehmlich, weil das vom Sinn her entsprechend so gegeben ist. Die Fristverkürzung ist mit der Einstimmigkeit schon hergestellt. Also es ist einstimmig so entschieden, dass wir diesen Punkt als 3 c aufnehmen.
Es muss, Frau Bechthum sagte es schon, ein Punkt 9 c geschaffen werden, und zwar "Kompetenzen und Aufgaben der Lenkungsgruppe der KOST-G bei der Umsetzung
der Maßnahmen gegen häusliche Gewalt" das war Ihr Antrag, er liegt in Drucksache 3/2499 vor. Gemeinsame Beratung mit TOP 9 a und 9 b bietet sich an als neuer 9 c. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist auch sehr einmütig. Gegenprobe? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Keine. Dann verfahren wir so.
Jetzt haben wir "Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung junger Menschen", Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2501. Hier bietet sich die gemeinsame Beratung mit 10 a und 10 b an, als neuer 10 c. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Auch das ist einmütig der Fall. Gegenstimmen? Enthaltungen? Sehe ich nicht. Dann verfahren wir hier auch so.
Nun haben wir noch einen Antrag, der generell unsere Verfahrensweise mit der Tagesordnung betrifft, nämlich dass alle Punkte heute und morgen abgearbeitet werden sollen, ob das Beschlussreife hat. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Eine Enthaltung. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Ich möchte aber trotzdem betonen, dass uns selbstverständlich allen daran liegt, die Punkte doch zügig abzuarbeiten,
Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1902 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/2475 ZWEITE BERATUNG
Hier hat sich als Stellvertretung für Herrn Dr. Hahnemann Frau Dr. Wildauer kurzfristig zur Berichterstattung bereit erklärt. Ich bitte um den Bericht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf sagen, dass der Bericht von Dr. Hahnemann erarbeitet wurde und ich ihn lediglich vortrage. Der in Drucksache 3/1902 hier zur weiteren Beratung anstehende Entwurf eines Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes, eingereicht durch die SPD-Fraktion, wurde am Ende der ersten Beratung im Plenum mit Beschluss des Landtags am 8. November 2001 federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Justizausschuss überwiesen. Der Innenausschuss er
Ich bitte Sie, wir sind beim ersten Punkt, so weit muss doch die Konzentration noch reichen, dass wir Frau Wildauer in der Berichterstattung zuhören können.
Obwohl der Gegenstand des Gesetzentwurfs von großer öffentlicher Bedeutung ist, fand der Antrag auf öffentliche mündliche Anhörung keine Mehrheit und so wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Im Anhörungsverfahren äußerten sich der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag und die Beauftragte für den Datenschutz. Die beiden kommunalen Spitzenverbände bemängelten vor allem die gegebenenfalls entstehenden personellen, organisatorischen und finanziellen Belastungen, die einer Verabschiedung des Gesetzes folgen könnten oder würden. Außerdem verwiesen sie auf einzelne in Landesgesetzen verankerte Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger oder Informationspflichten von Ämtern und Behörden. Die Datenschutzbeauftragte beleuchtete den Gegenstand eingehend unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, machte auf einige Widersprüche in einzelnen Regelungen aufmerksam und machte auch Vorschläge für nach ihrer Ansicht günstigerweise zu wählende Regelungen. Auch sie verwies auf einzelne bereichsspezifische Auskunftsrechte und Informationspflichten nach Thüringer Gesetzen und auf den allgemeinen Grundsatz des Auskunfts- und Einsichtsrechts in Akten und Dateien von Trägern öffentlicher Gewalt nach Artikel 6 Abs. 4 der Landesverfassung.
In der 45. Sitzung des Innenausschusses am 30. Mai 2002 fand eine weitere Beratung des Gesetzentwurfs statt. Sie beschränkte sich darauf, dass die Vertreter der Fraktionen nochmals kurz ihre Auffassungen zum Gesetzentwurf skizzierten. Änderungsanträge gab es keine. In der letztendlichen Abstimmung fand der Gesetzentwurf keine Mehrheit. Da sowohl die Einreicher als auch die Vertreter der beiden anderen Fraktionen auf ihr Recht gemäß Geschäftsordnung § 81 Abs. 4 Satz 1 verzichteten, kam es nicht mehr zur Mitberatung des zur Ablehnung empfohlenen Gesetzentwurfs im Justizausschuss.
In Drucksache 3/2475 liegt Ihnen der Beschluss des Innenausschusses vor, der die Ablehnung der Drucksache 3/1902 empfiehlt. Danke.
Damit kommen wir zur Aussprache und ich rufe als Ersten den Abgeordneten Fiedler, CDU-Fraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute im ersten Tagesordnungspunkt mit dem Gesetzentwurf der SPD, Entwurf eines Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes, der uns vorgelegt wurde und den auch wir intensiv beraten haben. Es ist vorhin vorgetragen worden, dass im entsprechenden Innenausschuss dieses beraten wurde, und ich weiß, dass die SPD-Fraktion mit dem Ergebnis, das dort herausgekommen ist, nicht zufrieden ist. Ich weiß auch, dass insbesondere der Kollege Schemmel sich hier große Mühe gegeben hat, um den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Ich möchte aber an der Stelle darauf verweisen, dass wir zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt haben. Frau Dr. Wildauer hat das vorgetragen, wir haben zu dem Instrumentarium der schriftlichen Anhörung gegriffen, das ist genau nicht anders, als ob ich eine mündliche Anhörung mache.