Protocol of the Session on December 12, 2002

Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr verehrte Vertreter auf den Regierungsbänken, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne, ich begrüße Sie alle sehr herzlich am heutigen 12. Dezember 2002 zu unserer 76. Plenarsitzung, die ich hiermit eröffne.

Als Schriftführer haben neben mir Herr Abgeordneter Huster und Herr Abgeordneter Seela Platz genommen. Herr Abgeordneter Seela wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Ministerin Prof. Dr. Schipanski, die sich auf einer längeren Auslandsreise befindet, und unsere erkrankten Kollegen Herr Abgeordneter Nothnagel, Herr Abgeordneter Dr. Pidde, Herr Abgeordneter Pohl, Herr Abgeordneter Wunderlich, Herr Abgeordneter Dr. Zeh. Ich denke auch in Ihrem Namen zu sprechen, wenn wir allen erkrankten - zum Teil auch schwer erkrankten - Kollegen an dieser Stelle gute Genesungswünsche mitgeben.

(Beifall im Hause)

Dann möchte ich darauf hinweisen, dass wir im Laufe des Vormittags die Menschenrechtspreisträgerin der Stadt Weimar, Frau Dr. Carolyn Gomes, auf der Besuchertribüne begrüßen werden. Es sind dann auch Gespräche hier im Haus vorgesehen. Außerdem gibt es eine Plakatausstellung zur Entwicklungszusammenarbeit des Bund-LänderAusschusses, die im Oktober im Bundesrat gezeigt wurde und nun auch durch die Länder wandert und heute im Thüringer Landtag zu sehen ist.

Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt: Zu TOP 1 b: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem "Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze" hat die Drucksachennummer 3/2964. Sie wurde nicht in der des § 58 Abs. 1 GO zu entnehmenden Frist verteilt. Ich frage deshalb: Gibt es Widerspruch gegen eine Fristverkürzung? Wenn das nicht der Fall ist, dann ist diese Vorlage so aufgenommen.

Außerdem sind Änderungsanträge verteilt worden, einmal von Seiten der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3009 und von der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3010.

Zum TOP 2 a, Gesetzentwurf der Landesregierung "Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes" in Drucksache 3/2724 wurden Änderungsanträge der Fraktion der PDS in Drucksachen 3/2939 bis 3/2962 und 3/2974, ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/2971 und Änderungsanträge der Fraktion der SPD in Drucksachen 3/2988

bis 3/2991 und 3/2993 bis 3/3003 verteilt. Außerdem wurden Entschließungsanträge der Fraktion der SPD in Drucksachen 3/2969, 3/2986 und 3/2987 verteilt, ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/2972 und Entschließungsanträge der Fraktion der PDS in Drucksachen 3/2975 bis 3/2985.

Zu Punkt 3 a, Gesetzentwurf der Landesregierung "Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung" in Drucksache 3/2731 wurden Änderungsanträge der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2966 und der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3004 verteilt.

Zu TOP 3 b, Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens 'Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen'" in Drucksache 3/2725 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2992 verteilt.

Zu TOP 4, Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten" in Drucksache 3/2536 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2967 verteilt.

Zu TOP 5, Gesetzentwurf der Landesregierung "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Rundfunkgesetzes" in Drucksache 3/2556 wurden Änderungsanträge der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2965, der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2970 und der Fraktion der CDU in Drucksache 3/3008 verteilt.

Zu TOP 7, Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier" in Drucksache 3/2845 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3006 verteilt, der gegebenenfalls in der zweiten Beratung zum Tragen käme. Wir hatten uns im Übrigen darauf im Ältestenrat verständigt, dass dieser Tagesordnungspunkt auf jeden Fall unabhängig vom Stand der Erledigung unserer Tagesordnung heute in erster Beratung aufgerufen werden soll.

Zu TOP 16 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 3/2922 und 3/2923.

Das waren die Ansagen, die ich zur Tagesordnung zu machen hatte. Es gibt aber noch Meldungen von Seiten der Fraktion, Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, da die abschließenden Beratungen in den Ausschüssen erfolgt sind, bitten wir noch zwei Gesetze in zweiter Beratung mit in die Tagesordnung aufzunehmen.

Das ist einmal das "Thüringer Gesetz zur Änderung forstund naturschutzrechtlicher Regelungen", Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2434 einschließlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 3/2931, darüber hinaus das "Thüringer Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jagd-, Forst- und Fischereirechts", auch ein Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2729 und die dazugehörige Beschlussempfehlung, das ist die Drucksache 3/2930.

Gut. Weitere Meldungen sehe ich nicht. Dann will ich nur ergänzen, dass zu dem ersten von Ihnen genannten Gesetzentwurf noch ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vorliegt in Drucksache 3/2968, den wir bei Aufnahme dann mit berücksichtigen müssten. Im Blick auf den zweiten Gesetzentwurf in Drucksache 3/2729 gibt es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3005 und einen Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3007, die dann auch mitberaten werden müssten.

Ich lasse dann darüber abstimmen. Wer mit der Aufnahme dieser Punkte in die Tagesordnung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Enthaltungen? Eine Reihe von Enthaltungen. Dann mit Mehrheit so aufgenommen.

Dann stimmen wir auch über den zweiten genannten Punkt ab. Wer mit der Aufnahme dieses Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jagd-, Forstund Fischereirechts einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist eine Mehrheit. Trotzdem Gegenprobe. Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Dann auch mit Mehrheit so aufgenommen. Wir würden ihn dann, wohl wissend, dass der Punkt 7 heute auf jeden Fall beraten werden muss - aber er würde sich dann auch anschließen mit den zweiten Beratungen -, nach Punkt 7 einordnen. Ist das richtig, vor den ersten Lesungen, die dann kommen? Gut, dann ist die Tagesordnung so festgestellt und wir können unmittelbar in die Tagesordnung einsteigen, wobei wir uns im Vorfeld Gedanken gemacht haben, wie das zeitlich zu schaffen sein wird. Nach momentaner Zeitabschätzung würde es so sein, dass wir bis um die Mittagspause die Kommunalordnung und auch die Generalaussprache Haushalt jedenfalls so als Zielstellung haben und dass wir dann nach unserer Geschäftsordnung die Fragestunde und die Aktuelle Stunde einfügen und danach mit den Einzelplänen fortfahren. Das nur so als Orientierung, den genauen Zeitplan hat bei unseren Zeitmaßen, die wir hier in der Geschäftsordnung zur Verfügung haben, ohnehin niemand genau im Blick oder in der Voraussicht.

Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

a) Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1597 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/2906 ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2206 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/2964 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3009 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3010 ZWEITE BERATUNG

Die gemeinsame Berichterstattung wird durch den Vorsitzenden des Innenausschusses Herrn Abgeordneten Böck vorgenommen. Ich darf um die Berichterstattung bitten. Bitte, Herr Abgeordneter Böck.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Vertreter der Thüringer Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände, ich erstatte hiermit den mündlichen Bericht zu den Ausschussberatungen über die Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1597 und der Landesregierung in Drucksache 3/2206 zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Die Gesetzentwürfe waren ein wesentlicher Schwerpunkt der Gesetzesberatung im Innenausschuss in diesem Jahr. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der bereits durch Beschluss des Landtags am 14. Juni 2001 an den Innenausschuss federführend und an den Justizausschuss mitberatend überwiesen worden war, wurde im Innenausschuss gemeinsam mit dem durch Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2002 an den Innenausschuss überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde in insgesamt fünf Sitzungen zwischen Februar und November 2002 durch den Innenausschuss beraten. Die einzelnen Daten dazu können Sie der schriftlichen Beschlussempfehlung entnehmen. Am 17. April 2002 hat der Ausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD eine gemeinsame große und sehr viel besuchte Anhörung durchgeführt, an der der Gemeindeund Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreis

tag, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, der Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. und der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen sich aktiv beteiligt haben. Darüber hinaus hat uns auch eine Vielzahl schriftlicher Stellungnahmen erreicht.

Ich möchte mich hier bei den Abgeordneten entschuldigen, die ich vielleicht durch meinen Vortrag in ihrer Unterhaltung störe.

(Beifall im Hause)

Da der Innenausschuss in seiner Novembersitzung mehrheitlich empfohlen hat, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1597 abzulehnen, hat gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung auf Antrag der Fraktion der SPD die Mitberatung im Justizausschuss stattgefunden. Der hat sich der Beschlussempfehlung des Innenausschusses angeschlossen und den Gesetzentwurf abgelehnt. Über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze in Drucksache 3/2206 wurde vom Innenausschuss in insgesamt sechs Sitzungen, das heißt am 28. Februar, am 17. April, am 26. September, am 7. November, am 28. November und zuletzt am gestrigen Tage, dem 11. Dezember 2002 beraten und der Gesetzentwurf mehrheitlich mit den aus der schriftlichen Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2964 ersichtlichen Änderungen angenommen.

Zurückkommend auf die Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen möchte ich als eine wesentliche Grundaussage der Anhörung nochmals die dort vielfach getroffene Feststellung wiederholen, dass sich die Thüringer Kommunalordnung in ihren Grundzügen bewährt habe und der Gesetzentwurf der Landesregierung und die unterschiedlichen Änderungsvorschläge von Seiten der Anzuhörenden sowie die schließlich vom Innenausschuss beschlossenen Änderungsempfehlungen an dieser Grundaussage nichts ändern.

Die im Gesetzentwurf der Landesregierung in ca. 65 Einzelpositionen vorgesehenen Änderungen widersprechen dem ebenso wenig wie die nunmehr vorliegende Empfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, die wiederum ca. 35 Einzelpositionen ausmachen. Auf eine Darstellung dieser Änderungen im Einzelnen muss ich im Rahmen dieser mündlichen Berichterstattung verzichten und auf die schriftliche Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2964 verweisen. In dem Zusammenhang vielleicht noch ein Hinweis: Diese Drucksache ist erstmals wie ein Fließtext gefasst, so dass jeder, der mit der Kommunalordnung umgehen muss, auf den ersten Blick auch ein handhabbares Grundgesetz für die Kommunen in der Hand hat und nicht ewig blättern muss. Dafür ein besonderes Dankeschön sowohl der Landesregierung als auch der Landtagsverwaltung.

(Beifall im Hause)

Als ausgewählte Schwerpunkte möchte ich jedoch auf die Änderungsvorschläge des Innenausschusses zur Erweiterung der Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements in den §§ 16 und 17 der Kommunalordnung hinweisen. Der Innenausschuss ist hier nach ausführlicher Diskussion innerhalb und außerhalb der Ausschuss-Sitzungen zu der Überzeugung gelangt, dass, obwohl sich auch in der Anhörung Stimmen für die amtliche Unterschriftensammlung ausgesprochen haben, an einer Straßensammlung bei den plebiszitären Verfahren auf kommunaler Ebene festgehalten werden soll. Die Beteiligungsquoren für Bürgerantrag und Bürgerbegehren sowie für das Zustimmungsquorum für den Bürgerentscheid werden nunmehr im Gegensatz zur bisher geltenden Kommunalordnung und dem Gesetzentwurf der Landesregierung nach Gemeindegrößen, absteigend mit zunehmender Gemeindegröße, dreifach gestaffelt. Auch wenn von den Oppositionsfraktionen noch geringere Zahlen dafür vorgeschlagen wurden, kann man doch hier mehr als eine gewisse Annäherung der Positionen feststellen.

Als weiteren Beratungsschwerpunkt möchte ich Sie auf die Neuregelung im kommunalen Wirtschaftsrecht, hier insbesondere auf die Neufassung von § 66 Abs. 2 der Kommunalordnung, durch den Ausschuss aufmerksam machen.

Erwähnen möchte ich weiterhin die Neuregelung zur Wahl des hauptamtlichen Beigeordneten in § 32 sowie den Umstand, dass sich der Ausschuss mehrheitlich gegen die von der Landesregierung beabsichtigte Änderung der bisherigen Regelung zur Beanstandungspflicht ausgesprochen hat. Es bleibt also über ein bloßes Sollen hinaus dabei, dass die Rechtsaufsichtsbehörde rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden hat. Als eine allgemeine Tendenz ließ sich auch in den Ausschussberatungen erkennen, dass die Oppositionsfraktionen oftmals auf eine Stärkung der Gemeinde- und Stadträte bzw. eine Stärkung der Minderheitsrechte und plebiszitären Elemente gedrängt haben. Das schließt sich zuweilen auch gegenseitig aus, während der Regierungsentwurf und die Mehrheitsfraktion an einer starken Position sowohl des urgewählten Bürgermeisters und des urgewählten Landrats festhalten wollen.

Abschließend, und dazu bin ich vom Ausschuss ausdrücklich ermächtigt worden, möchte ich mich ganz persönlich noch einmal bei allen bedanken, die bei der Beratung des Gesetzentwurfs beteiligt waren, sowohl auf Seiten der Landesregierung, aber auch ganz besonders bei meinen Kollegen Mitgliedern des Innenausschusses. Bei allen inhaltlichen Gegensätzen war diese umfangreiche und komplexe Materie nur dadurch zu bewältigen, dass sich alle Beteiligten sehr kooperativ verhalten haben und von allen Seiten die erforderlichen Beiträge für ein Gelingen der Ausschussarbeit geleistet wurden. Herzlichen Dank dafür. Ich wünsche der Kommunalordnung hier noch einen weiteren guten Weg und den Kommunen ein gutes Existieren mit der heute zu verabschiedenden Novelle der Thüringer Kommunalordnung. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ehe wir zur Aussprache kommen, gestatten Sie mir noch einen technischen Hinweis zur heutigen Beschaffenheit des Plenarsaals, da an mich kritische Fragen von Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus herangetragen wurden, warum wir das Tageslicht heute nicht in den Saal hineinlassen. Natürlich hätten wir gerne das Tageslicht, aber noch mehr liegt uns, denke ich, an einer angemessenen Wärme im Raum. Beides zusammen wäre vielleicht für den Mittelblock noch möglich.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Aber an den beiden Seiten der Fraktion der SPD und PDS, besonders in den Fensterreihen, zieht es beträchtlich, da unsere Fenster, wie jeder weiß, seit Jahren nicht mehr dicht sind. Umso beachtlicher - gestatten Sie mir den einen Satz noch, den muss ich jetzt sagen - die Initiative des Mittelblocks, als weit weniger betroffene Kollegen, zu Gunsten der mehr betroffenen Kollegen, diesen Zustand demnächst dauerhaft beenden zu wollen.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Jetzt kommen wir zur Aussprache, und zwar Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, PDS-Fraktion, die sich auch in etwas wärmere Gefilde begeben kann, indem sie an das Pult tritt.

Danke Frau Präsidentin. Am frühen Morgen ist es ja immer noch warm, schlimmer wird es gegen Mittag und am Nachmittag. Am Abend ist es überhaupt nicht mehr auszuhalten. Da wir heute damit rechnen müssen, dass es sehr lange geht, ist jeder gut beraten, wenn er sich noch etwas Warmes mitgebracht hat.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir hörten eben vom Vorsitzenden des Innenausschusses, dass gestern Nachmittag die abschließende Beratung zur novellierten Thüringer Kommunalordnung durch den Innenausschuss stattgefunden hat. Wenn auch der Ausschussvorsitzende in seiner Berichterstattung eben bemerkte, dass wir in einer aufgeschlossenen Atmosphäre über einen langen Zeitraum sehr ausführlich beraten haben, kann ich dem zustimmen, aber mit Einschränkungen. Die möchte ich auch nennen. Es passte mir z.B. ganz und gar nicht, dass wir als Opposition in vier Beratungen jeweils neue Änderungsanträge der CDU-Fraktion in der Beratung vorgelegt bekamen, die wir also vorab nicht gründlich prüfen konnten. Ich finde es auch überhaupt nicht in Ordnung, dass die abschließende Beratung gestern erfolgte und die Opposition erst ab 18.00 Uhr in die Lage versetzt wurde,

Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf auf Basis der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3009 für den Landtag vorzubereiten. Ich halte letzteres Verhalten der Opposition gegenüber nicht nur für unseriös, ich halte es auch für unkollegial und verantwortungslos. Sie haben mir damit nicht nur den Adventsempfang gestern vermasselt.

(Beifall bei der PDS)

In dieser Situation, meine Damen und Herren, fällt es unserer Fraktion schwer, die Debatte sachgerecht zu führen. Aber das Thema erfordert Sachlichkeit, geht es doch um den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Hiervon sind alle Kommunen und die Bürger dieses Landes unmittelbar betroffen.

Aus meiner Vorbemerkung konnten Sie entnehmen, dass wir Änderungsanträge zur Thüringer Kommunalordnung einbringen. Das lassen wir uns beim wichtigsten Kommunalgesetz des Landes auch nicht nehmen.

(Beifall bei der PDS)

(Unruhe bei der CDU)