Protocol of the Session on July 5, 2000

Liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr verehrte Regierungsvertreter, ich begrüße die Gäste auf der Pressetribüne, ich darf die 22. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 5. Juli 2000 eröffnen. Es haben hier vorn mit Platz genommen als Schriftführer die Frau Abgeordnete Wackernagel und der Abgeordnete Mohring. Die Rednerliste wird Frau Abgeordnete Wackernagel führen.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Minister Dr. Birkmann, der Abgeordnete Gentzel, der Abgeordnete Sonntag, die Abgeordnete Zitzmann, der Abgeordnete Buse, der Abgeordnete Dr. Koch und der Abgeordnete Scheringer.

Ich möchte noch einige Hinweise geben: Am 6. und 7. Juli, also morgen und übermorgen, findet eine Präsentation von Fotos der Selbsthilfegruppe Fotografie, die sich "Die alten Fotohasen" nennt, statt unter dem Dach des Schutzbundes der Senioren und Vorruheständler in Thüringen. Des Weiteren mache ich aufmerksam auf einen Informationsstand der Jugendkunstschulen vor dem Landtagsrestaurant und auf den Abend der Landespressekonferenz für den morgigen Abend ab 20 Uhr im Speiseraum und, soweit es witterungsmäßig möglich ist, auf dem Hof im Freien.

Für den heutigen Tag haben wir vereinbart, die heutige Plenarsitzung möglichst so zu beenden, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung des Thüringischen Landkreistages ab 18.00 Uhr möglich ist. Der für heute vorgesehene Tagesordnungspunkt 20 - Fragestunde - und der Tagesordnungspunkt 21 - Aktuelle Stunde - und der Tagesordnungspunkt 1 - Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung - sollen aber auf jeden Fall behandelt werden.

Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

Zu TOP 1: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung - hat die Drucksachennummer 3/805. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Pohl benannt. Dazu wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/813 verteilt.

Zu TOP 2: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung - hat die Drucksachennummer 3/804. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Jaschke benannt. Dazu wurde ein Änderungsan

trag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/812 verteilt.

Zu TOP 3: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und zur Einführung von Verbraucherbeiräten - hat die Drucksachennummer 3/800. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Schemmel benannt. Dazu wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/809 verteilt und dazu wird weiterhin ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/821 verteilt.

Zu TOP 16: Zu dem Antrag der Fraktion der PDS - Zucht, Vermehrung und Haltung von Hunden - in Drucksache 3/786 wurde eine Neufassung verteilt.

Zu TOP 17 - Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihrer Stellvertreter - werden Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/814, zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/818 und zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/820 verteilt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der PDS in der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/724 wurde von der Fraktion der PDS zurückgezogen.

Zu TOP 20 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen für die heutige Sitzung hinzu: Drucksachen 3/788/790/791/792/793/794/797/802. Für die 23. Plenarsitzung am morgigen 6. Juli kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 3/806 und 3/807. Die Fragestunde wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung gleich nach der Feststellung der Tagesordnung aufgerufen.

Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15 und 16 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Soweit die Hinweise, die ich an dieser Stelle noch geben wollte. Ich frage damit: Wird der Tagesordnung und den von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 möchten wir schon vorankündigen, dass wir für den Fall, dass keine Ausschussüberweisung dort beschlossen wird, beantragen wollen, die zweite Beratung der ersten anzuschließen. Für den Tagesordnungspunkt 16 würden wir darum bitten, dass der in jedem Fall noch am morgigen Tag aufgerufen wird.

Wir haben die Vorankündigung gehört, die nehmen wir so zur Kenntnis, gegebenenfalls würden wir dann morgen darüber abstimmen. Aber als Vorbereitung für die anderen Fraktionen zu dem Verlangen, TOP 16 auf jeden Fall morgen aufzurufen: Gibt es dagegen Widerspruch?

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Warum?)

Das ist nicht begründungspflichtig. Sonst stimmen wir mit Mehrheit darüber ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Bei einer Zahl von Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, dann ist die Tagesordnung so festgestellt. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 20

Fragestunde

Zunächst gebe ich dem Abgeordneten Dr. Schuchardt das Wort für die Drucksache 3/719.

Borreliose in Thüringen

Infizierte Zecken sind die Hauptüberträger der Borreliose. Oft unklare oder ignorierte Symptome im Anfangsstadium der Erkrankung und eine hohe Resistenz der Erreger gegen Medikamente erschweren die Therapie der Erkrankten.

Hat sich der Erreger im Körper manifestiert, kann es nach Monaten oder Jahren im Spätstadium der Krankheit zu großem Leiden für die Patienten kommen. Neben der Lyme-Arthritis kommt es zu neurologischen Krankheitsbildern, wie u.a. auch zu Schlafstörungen und Persönlichkeitsänderungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Neuinfektionen an Borreliose gab es 1997, 1998 und 1999 in Thüringen?

2. Welche Thüringer Fachärzte und Speziallabors, die sich mit der Behandlung und Diagnostik von Borreliose, ganz besonders der Spätborreliose, befassen, gibt es?

3. Wie erfolgt die Qualifizierung und Weiterbildung der Hausärzte im Hinblick auf die Frühdiagnostik und -behandlung von Borreliose?

Ich frage insbesondere:

4. Gibt es in Thüringen Selbsthilfegruppen für an Borreliose Erkrankte? Wenn nicht, beabsichtigt die Landesre

gierung die Bildung solcher Gruppen zu unterstützen?

Das Wort zur Antwort hat der Minister für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Abgeordneter Dr. Schuchardt, ich möchte nicht unbedingt in einen medizinischen Disput mit Ihnen eintreten, doch ich möchte denen, die an dieser Borreliose erkrankt sind, die Aussichten nicht ganz so schlecht aufzeigen. Nach den Quellen, die ich durchgesehen habe, besteht keine hohe Resistenz gegen Antibiotika, sondern, im Gegenteil, die Borreliose ist recht gut behandelbar, insbesondere in den Anfangsstadien. Eine Problematik - da gebe ich Ihnen Recht - gibt es in den Spätstadien; wenn sich die Krankheitserreger in schlecht durchblutetem Gewebe niedergelassen haben, dann sind sie schlecht zu erfassen. Deshalb auch von dieser Stelle eher der Aufruf, bei Zeckenbissen und Reaktionen nach Zeckenbissen in diesen Sommermonaten den Arzt aufzusuchen, damit die Therapie - und das ist eigentlich das Entscheidende - rechtzeitig und umfassend eintreten kann.

Nun zu Frage 1: Neuinfektionen an Borreliose sind wie folgt gemeldet worden, wobei ich darauf hinweise, dass keine Meldepflicht für die Borreliose besteht, sondern dass dies eine freiwillige Meldung ist, ich werde nachher noch darauf eingehen: 1997 30 Fälle, 1998 30 Fälle, 1999 27 Fälle und bis zum Juni dieses Jahres 11 Fälle.

Zu Frage 2: 1992 bereits wurde aus fünf in Thüringen bestehenden Arbeitsgruppen auf Empfehlung des Sozialministeriums eine Landesarbeitsgruppe zur Erforschung der durch Zecken übertragbaren Krankheiten gegründet, in der Mikrobiologen, Internisten, Neurologen, Pädiater, Epidemologen und Biologen zusammenarbeiten. Die Basisdiagnostik und die Behandlung der Lyme-Borreliose obliegt den Hausärzten, insbesondere, wie ich gesagt habe, weil sie ja nicht meldepflichtig ist. Je nach Erstmanifestationsort sind dann möglicherweise hinzuzuziehen oder empfehlenswerterweise hinzuzuziehen niedergelassene Neurologen, Dermatologen, Pädiater und Internisten, aber auch speziell - je nach der Manifestation der Erkrankung - Rheumatologen und andere. Zur Diagnostik und Behandlung der Spätform der Lyme-Borreliose stehen insbesondere die Mitglieder der Arbeitsgruppe mit ihren Fachkliniken und spezialisierten Laboratorien zur Verfügung. Diese sind: das Klinikum Erfurt, die Neurologische Klinik und die Hautklinik, an der Friedrich-Schiller-Universität die Kinderklinik und das Landesfachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Stadtroda. Diese sind auch konsiliarisch tätig, so dass auch hier die niedergelassenen Hausärzte sich Informationen einholen können. Als Konsiliarlaboratorium für Borrelia burgdorferi steht das Max-von

Pettenkofer-Institut für Hygiene und medizinische Mikrobiologie in München zur Verfügung.

Zu Frage 3: Die Frühdiagnostik und die Behandlung von Borreliosen ist zwingender Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Die Qualifizierung der Allgemeinmediziner und der anderen Fachärzte erfolgt neben der klinikinternen Fortbildung insbesondere über Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitsgruppe "Frühsommer-Meningo-Enzephalitis-Lyme-Borreliose", die neben Informationen über aktuelle Fragen der Lyme-Borreliose auch ein diagnostisches und therapeutisches Training anbietet.

Zu Frage 4: In Thüringen gibt es zurzeit keine Selbsthilfegruppe von an Borreliose Erkrankten. Wenn sich eine Selbsthilfegruppe bilden sollte, denke ich, werden wir auch dort Unterstützung geben, aber im Augenblick ist die Frage nicht relevant.

Gibt es Nachfragen? Ja, Herr Dr. Schuchardt.

Herr Minister, würden Sie die Bildung einer solchen Selbsthilfegruppe oder mehrerer Selbsthilfegruppen für sinnvoll, ja notwendig halten?

Ich muss Ihnen gestehen, ich halte sie nicht unbedingt für notwendig. Sinnvoll ist es immer bei Spätfolgen, bei chronischen Erkrankungen, wenn man sich dort gegenseitig informiert. Die Zahl der Erkrankten ist ja, wie Sie an den Neuzugängen erfahren haben - und Neuzugänge bedeutet ja nicht, dass es chronische Formen der Borreliose sind, sondern es sind Borreliosen, die medikamentös zum Teil sehr gut behandelt werden können. Wenn sie mit Antibiotika behandelt worden sind, sind sie häufig ausgeheilt. Es bedarf dann weiter keiner Selbsthilfegruppe. Ich denke, es ist durchaus nicht von Nachteil, aber eine zwingende Notwendigkeit sehe ich im Augenblick nicht.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage - Drucksache 3/722 -. Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba.

Zur Entwicklung der Fachhochschule Jena

Nach Pressemitteilungen soll es Pläne zur Verlagerung von Teilen der Fachhochschule an andere Standorte geben, außerdem ist gelegentlich von Kürzungen die Rede.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es Absichten, Teile der Fachhochschule von Jena weg an andere Standorte zu verlagern?

2. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit der zweite Bauabschnitt der Sanierung für das Haus 4 termingemäß beginnen kann?

3. Ist gewährleistet, dass die Zahl der Professoren und Mitarbeiter entsprechend der steigenden Zahl der Studierenden wächst?

Es antwortet für die Landesregierung Frau Ministerin Prof. Schipanski.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich diese Frage wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.