Protocol of the Session on March 15, 2000

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vertreter auf der Regierungsbank, verehrte Gäste, ich darf die heutige 12. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 15. März 2000 eröffnen. Ich darf Sie alle sehr herzlich begrüßen. Besonders herzlich begrüße ich das neue Mitglied des Thüringer Landtags Volker Pöhler, der den Platz von Herrn Dr. Dr. Dietz eingenommen hat. Herzlich willkommen!

(Beifall bei der CDU, SPD)

Ich darf mitteilen, dass als Schriftführer neben mir Frau Abgeordnete Wackernagel und Herr Abgeordneter Mohring Platz genommen haben. Der Abgeordnete Mohring wird die Rednerliste führen.

(Unruhe im Hause)

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt zu Beginn dieser Sitzung Herr Minister Schuster, dann Herr Abgeordneter Dr. Koch und Frau Thierbach. Weitere Hinweise gebe ich, indem ich darauf aufmerksam mache, dass morgen um 13.00 Uhr eine Ausstellung der Gesellschaft für Fotografie e.V. der Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt und des Sächsischen Fotoverbandes e.V. zum Thema "Aussichten" - 2. Mitteldeutscher Kinder- und Jugendfotopreis 1999 - im Zwischenbau eröffnet wird. Außerdem haben wir eine Präsentation der vier Staatlichen Thüringer Umweltämter im Foyer vor dem Landtagsrestaurant. Es wird morgen weiterhin eine UNICEF-Arbeitsgruppe Erfurt eine Verkaufsaktion von Grußkarten vor dem Landtagsrestaurant durchführen. Und schließlich teile ich noch mit, dass der Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 unserer Geschäftsordnung dem freien Fotografen Jens-Ulrich Koch von ADN/Nachrichtenagentur ddp eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 3. Wahlperiode für Ton- und Bildaufnahmen erteilt hat.

Damit kommen wir zur Tagesordnung. Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

Zu TOP 5 a und b: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Antrag der Landesregierung "Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1997" hat die Drucksachennummer 3/426.

Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses zu dem Antrag des Thüringer Rechnungshofs "Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 1997" hat die Drucksachennummer 3/427.

Zu TOP 14 ist zu sagen: Zur "Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (AG G 10)" wurde eine Unterrichtung zum Wahlvorschlag der Fraktion der PDS verteilt, sie hat die Drucksachennummer 3/432.

Damit komme ich zu TOP 15 - Fragestunde -: Folgende Mündliche Anfragen kommen für die heutige Fragestunde hinzu, und zwar die Drucksachen 3/414, 3/415, 3/416, 3/417, 3/418 und 3/428. Für die 13. Plenarsitzung am morgigen 16. März 2000 kommt die Mündliche Anfrage - Drucksache 3/431 - hinzu.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Botz - Drucksache 3/353 - wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Ich habe darüber in der Drucksache 3/424 unterrichtet.

Die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Huster - Drucksache 3/346 - und des Abgeordneten Pohl - Drucksache 3/352 - wurden von den Fragestellern in Kleine Anfragen umgewandelt. Auch hier liegen die entsprechenden Unterrichtungen in Drucksachen 3/344 und 3/451 vor.

Zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Höhn - Drucksache 3/416 - wurde eine Neufassung verteilt, zu der von Seiten der Landesregierung allerdings eine abweichende Auffassung signalisiert wurde.

Ich möchte noch den Hinweis geben, dass die Fragestunde gemäß § 21 Abs. 1 Satz 5 Geschäftsordnung gleich nach der Feststellung der Tagesordnung aufgerufen wird.

Zum TOP 16 - Aktuelle Stunde - möchte ich noch sagen: Es ist im Ältestenrat zwischen allen Fraktionen einvernehmlich vereinbart worden, die Aktuelle Stunde erst in der morgigen Plenarsitzung aufzurufen. Ich gehe davon aus, dass dem nicht widersprochen wird. Das ist nicht der Fall, entsprechend verfahren wir so.

Mir wird gerade noch gesagt, die Drucksache 3/348 des Abgeordneten Fiedler ist zurückgezogen worden.

Gut, dann möchte ich noch sagen, dass die Landesregierung angekündigt hat, zu den Tagesordnungspunkten 3 a und 3 c sowie zu 11 und 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Ich frage jetzt das Plenum: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist der Fall. Ich bitte zunächst Herrn Abgeordneten Stauch.

Frau Präsidentin, ich beantrage zur Aufnahme in die Tagesordnung die Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses. Es ist dazu die Unterrichtung der Präsidentin zu dem Wahlvorschlag der CDU in der Drucksache 3/423 verteilt worden. Ich schlage vor, dies unabhängig von der übrigen Tagesordnung morgen als Tagesordnungspunkt 2, das heißt nach der Regierungserklärung, einzuordnen.

Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich, den Gesetzentwurf zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes auf die Tagesordnung zu nehmen mit Fristverkürzung, und würde vorschlagen, diesen Punkt am Ende der Beratung der Gesetze in erster Lesung, also als Punkt 4 a, in die Tagesordnung aufzunehmen.

Gut, vielen Dank. Wir haben die beiden Wortmeldungen gehört. Ich lasse dann darüber abstimmen. Wer mit der Aufnahme des Tagesordnungspunkts "Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 14, 15 und 18 Thüringer Richtergesetz" einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Für die Platzierung war morgen als Punkt 2 nach der Aussprache zur Regierungserklärung gewünscht. Gibt es dazu Widerspruch? Das sehe ich nicht, dann verfahren wir so.

Dann haben wir den Antrag der SPD-Fraktion "Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes", hier ist eine Fristverkürzung erforderlich. Ich frage: Gibt es Widerspruch gegen die Fristverkürzung? Wenn das nicht der Fall ist, dann haben wir auch hier den Tagesordnungspunkt mit Fristverkürzung entsprechend aufgenommen. Widerspricht jemand, dass wir das mit der gewünschten Platzierung tun, also TOP 4 a nach den anderen Gesetzen, die wir auf der Tagesordnung haben? Das ist auch nicht der Fall, dann verfahren wir so. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt.

Ein Hinweis noch: Herr Minister Köckert ist auch für den heutigen Tag entschuldigt, das wusste ich zwar, wird mir aber jetzt schriftlich zugereicht. Das wird also auch noch im Protokoll vermerkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 15

Fragestunde

Wir beginnen mit der Drucksache 3/347. Der Abgeordnete Kummer, PDS-Fraktion, hat das Wort.

Auftragsvergaben des Landes an die Fujitsu Computer GmbH Sömmerda

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen Parteispenden und ihr Einfluss auf politische Entscheidungen im Rampenlicht der öffentlichen Diskussion. Die Politik gerät in einen immer schlechteren Ruf. Deshalb ist es notwendig klarzustellen, dass es in Thüringen keine Zusammenhänge zwischen Spenden und politischen Entscheidungen bzw. Auftragsvergaben gibt.

Nach einem Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 2. Februar 2000 spendete die Firma Fujitsu Computer GmbH der CDU 33.345,36 Deutsche Mark.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aufträge erhielt die Firma Fujitsu Computer GmbH Sömmerda bisher von der Landesregierung bzw. Landesbehörden?

2. Wann wurden die Aufträge erteilt?

3. Wie viele weitere Firmen nahmen an den diesbezüglichen Ausschreibungen teil und warum erhielt Fujitsu den Zuschlag?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Richwien.

Frau Präsidentin, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Zuständigkeit der Landesregierung für Vergabeverfahren antworte ich wie folgt: Die Landesregierung ist verpflichtet, bei einer Auftragsvergabe die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Vergabeverfahren unterliegen dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und den Verdingungsordnungen. Soweit ein Wettbewerber der Auffassung ist, dass eine Vergabe rechtswidrig zu erfolgen droht, kann er die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls bei Überschreitung des Schwellenwerts bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Sollte es um konkrete Vergabeverfahren gehen, müsste danach dann auch namentlich gefragt werden.

Gibt es Nachfragen aus dem Haus? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann bedanke ich mich beim Herrn Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Anfrage. Abgeordneter Fiedler hatte zurückgezogen. Dann haben wir jetzt Frau Abgeordnete Tasch mit der Anfrage in Drucksache 3/356.

Belegung von Frauenhäusern

Im Freistaat Thüringen wurde nach der Wende ein bedarfsgerechtes Netz an Frauenhäusern bzw. Frauenschutzwohnungen aufgebaut.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die durchschnittliche prozentuale Belegung in den Jahren 1995 bis 1999 in den einzelnen Häusern dar?

2. Gibt es gravierende Unterschiede bei der Belegungsauslastung der einzelnen Häuser in den oben genannten Jahren?

3. Wie hat sich die Verweildauer der Schutz suchenden in den Jahren 1995 bis 1999 in diesen Einrichtungen entwickelt?

4. Wie groß war die Zahl der Schutz suchenden Frauen und Kinder in den einzelnen Jahren von 1995 bis 1999?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Bauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneten Tasch wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 1995 lag die durchschnittliche prozentuale Belegung bei 77 Prozent, im Jahr 1996 bei 67,5 Prozent, im Jahr 1997 bei 67,1 Prozent und im Jahr 1998 bei 66 Prozent. Die Zahlen für das Jahr 1999 liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, da die Abgabe der Verwendungsnachweise durch die Träger der Frauenhäuser und -schutzwohnungen für das Vorjahr bis zum 31. März erfolgen muss.

Zu Frage 2: Die Belegungsauslastung schwankte 1995 zwischen 45 bis 105 Prozent, 1996 zwischen 40 und 89 Prozent, 1997 zwischen 38 und 86 Prozent und 1998 zwischen 33,1 und 107 Prozent. Dabei sind die Schwankun

gen verteilt auf die Frauenhäuser und es gibt keine Einrichtung, die kontinuierlich eine schlechte Auslastung hat.

Zu Frage 3: In den Jahren vor 1995 bis 1998 ist die Auslastung in allen Einrichtungen zurückgegangen. Für diese Entwicklung sind zwei Gründe zu nennen. Zum einen sind die Kommunen schneller in der Lage, geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Zum anderen kommt eine wachsende Anzahl von Frauen, gerade auch älterer Frauen ohne Kinder in die Frauenhäuser und -schutzwohnungen. Die Aufgabe in den Einrichtungen verschiebt sich durch diese Entwicklung hin zu mehr ambulanter Beratung und Begleitung und mehr nachgehender Betreuung.