Silke Grimm

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ganz besonders, dass ich heute den letzten Redebeitrag in diesem Hohen Haus für unsere Fraktion im 6. Sächsischen Landtag halten darf.
Auch für mich wird dies heute der letzte Redebeitrag im Hohen Haus sein. Ich werde der 7. Legislatur nicht mehr angehören. Unser Kreisvorsitzender Tino Chrupalla findet, ich habe zu wenig gemacht. Das kann jeder so sehen, wie er denkt.
Ich werde mich also wieder meinem Unternehmen widmen und die Firma und meinen Mann unterstützen und werde jetzt zu meinem Redebeitrag kommen.
„Vision Zero – Null Verkehrstote: schwere Verkehrsunfälle verhindern, Konzept für mehr Verkehrssicherheit in Sachsen erarbeiten“, das ist der Titel des Antrags, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute hier auf die Tagesordnung gebracht hat. Die Grundidee des Antrages
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hört sich erst einmal ziemlich gut an: null Verkehrstote. Da dürfte jede Partei hier im Hohen Haus mitgehen. Liest man aber das Kleingedruckte, entpuppen sich die GRÜNEN wieder als das, was sie schon immer sind, nämlich eine Verbotspartei.
Der Antrag knüpft an das Konzept „Vision Zero“ an, das menschliche Fehler minimieren will, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Seit 2000 wird dieses Konzept auch im Straßenverkehr in Deutschland angewandt. Im Antrag findet man aber nicht die Ideen des Konzepts wieder, sondern stößt auf grüne Verkehrsideologie. Zwei Klicks im Internet reichen, um diese Mogelpackung zu entlarven. „Vision Zero“ sieht zum Beispiel folgende Maßnahmen vor: bauliche Trennung von Fahrstreifen, Kreisverkehr statt Kreuzung, Rüttelstreifen, Wartepflicht mit Inseln, Überholen ohne Gegenverkehr. Bekannt sind diese Maßnahmen unter dem Begriff „selbsterklärende Straße“. Der Fahrer erlebt keine negativen Überraschungen, Gefahrenstellen sind als solche nicht erkennbar.
Der Antrag der GRÜNEN will hier aber Straßensanierung im Sinne fehlerverzeihende Straße, erhebliche Einschränkung des Individualverkehrs, Zwang zur Nutzung anderer Verkehrsmittel, Tempolimit 30 Kilometer pro Stunde innerorts, 80 Kilometer pro Stunde außerorts und 120 Kilometer pro Stunde auf der Autobahn. Jetzt wird es noch schlimmer: Die GRÜNEN wollen sogar eine regelmäßige Wiederholung der Führerscheinprüfung.
Wo bei den GRÜNEN „Vision Zero“ draufsteht, sind also nur Verbote drin. Das Ende des motorisierten Individualverkehrs ist ein massiver Eingriff in die Freiheit des Menschen, in die Wirtschaft und das Wohnen.
Die verschiedenen Formen der Mobilität ergänzen einander. Sie verwechseln das mit ersetzen. Mobilität, vor allem die individuelle, ist die Grundvoraussetzung für Fortschritt, in dem das Wort „fortschreiten“ steckt. Mobilität ist kein Übel und bedarf keiner Rechtfertigung. Geistige und räumliche Mobilität stehen in direktem Zusammenhang. Die von Ihnen gewollte Einschränkung der individuellen Mobilität bedeutet Rückschritt, und das in Bezug auf jeden Lebensbereich.
Tempolimits waren schon immer der GRÜNEN liebstes Kind. Innerorts flächendeckend Tempo 30 macht den Verkehr weder sauberer noch flüssiger, noch lärmärmer. Fakt ist: Die meisten tödlichen Verkehrsunfälle ereignen sich auf Landstraßen. Ein Geschwindigkeitsverbot auf Autobahnen hat damit nichts zu tun. Die Tempolimits der GRÜNEN dienen einzig dazu, die Autofahrer zu drangsalieren.
Sicherlich kommt beim Bürger auch Freude auf, wenn er hört, dass er in Zukunft die praktische und theoretische Führerscheinprüfung regelmäßig wiederholen darf. Als Berufskraftfahrer kennen wir schon die zeitlich sehr aufwendige und finanziell mit 700 Euro untersetzte Hürde, aller fünf Jahre seine Fahrerlaubnis verlängern zu müssen, um Lkw oder Bus fahren zu dürfen. Wollen Sie das jetzt für jeden Pkw-Fahrer?
Verschonen Sie die Bürger Sachsens mit Ihrer Verbots- und Regulierungswut! Machen Sie Politik, die sich an den Bedürfnissen mündiger Bürger orientiert und nicht an der Umsetzung Ihrer eigenen Ideologie! Dann werden wir vernünftige Anträge zur Verkehrssicherheit auch unterstützen.
Die Fraktion der AfD wird Ihren heutigen Antrag daher ablehnen.
Ich wünsche allen, die im nächsten Jahr hier weiter streiten, viel Erfolg und dass sie auch mit allen demokratischen Parteien hier im Haus vernünftig, sachorientiert zusammenarbeiten. Das wäre mein größter Wunsch.
Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister Dulig! Welche Ursachen sehen Sie für den Rückstau beim Straßenbau, der jetzt auch überall in den Medien wieder ausgebreitet wurde?
Hat Sachsen Bundesmittel für die Sanierung der Bundesstraßen beantragt?
Ich muss nochmals auf den Bereich Straßenbau zu sprechen kommen. Wieso ist vor allem im ländlichen Raum der Investitionsstau so beträchtlich? Sie wollen ja den ländlichen Raum eigentlich attraktiver machen. Gerade im Erzgebirge gibt es aber schon Gegenden, wo man die Schlaglöcher mit Blumen bepflanzt. Es sind also gerade im ländlichen Raum gravierende Mängel erkennbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist recht offensichtlich etwas, womit sich die GRÜNEN in erster Linie gegenüber ihren eigenen Parteigängern und ihrer potenziellen Klientel selbst produzieren wollen.
Die plakativen Forderungen des Antrages lassen erkennen, dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Recherche für diese Aktion, die man uns hier als
parlamentarische Initiative verkaufen will, wenig Arbeit gemacht hat.
Viele Dinge, die die GRÜNEN fordern, sind laut Stellungnahme der Staatsregierung längst auf einem weit fortgeschrittenen Weg, sie sind Bundesthemen oder ohnehin schon bundesrechtlich vorgegeben. Der Antrag ist daher überflüssig.
Aus unserer Sicht verbietet sich aber auch wegen des Beginns der Begründung zu diesem Antrag eine Unterstützung der AfD. Dort ist wieder die Rede von „der Klimawandel“ und des Weiteren werden die Treibhausgasemissionen von Straßen- und Schienenfahrzeugen gegeneinander aufgerechnet.
Es wird zu einem konsequenten Vorgehen und entschlossenem Handeln aufgerufen, und das in unrealistischen Zeiten.
Die GRÜNEN haben in Zusammenarbeit mit den Regierungen in den Bundesländern – seien sie an diesen beteiligt oder nicht – schon viel zu viel Wohlstand vernichtet und für die Zukunft aufs Spiel gesetzt. Niemand weiß, wie dieses Land den Kohleausstieg verkraften soll,
und niemand weiß, wie man dafür sorgen will, dass hier die Lichter an bleiben. Und schon wird die nächste Sau durchs Dorf getrieben und immer mit der gleichen schwachen Begründung: Unser Beitrag zur Rettung des Weltklimas. Die GRÜNEN würden uns in ihrem Klimawahn, wenn es nach ihnen ginge, als die umweltfreundlichste Nation der Erde abschaffen oder uns in die wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit stürzen.
Um es kurz zu sagen: Auch die AfD ist selbstverständlich für eine Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur in Sachsen, nicht nur bei der Elektrifizierung der sächsischen Strecken, sondern auch beim Schienengüterverkehr.
Eine Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf die Schiene ist wünschenswert. Das setzt aber in allererster Linie eine völlig neue Logistik bei fast allen Unternehmen, die an Warentransporten beteiligt sind, voraus. Eine Anbindung der Gewerbegebiete an den Schienenverkehr wäre die erste Maßnahme.
Weiterhin muss eine solche Transportalternative zur Kostenersparnis für die Unternehmen führen; denn sonst kann ich mir nicht vorstellen, dass diese angenommen wird. Der zeitliche Faktor spielt ebenfalls eine große Rolle. Immer häufiger werden Warensendungen heute bestellt und müssen möglichst morgen schon beim Kunden sein. Auf diese hohe Flexibilität sind unsere Unternehmen im zu bestehenden Wettbewerb angewiesen. Nicht umsonst ist schon einmal die Rollende Landstraße hier in Sachsen gescheitert.
Die AfD-Fraktion ist bekannt für Flexibilität,
auch bei der Auswahl des Transportmittels. Sie, werte GRÜNE, wollen die Abschaffung des Gigaliners, der ja mit seiner Transportkapazität mehrere Lkw ersetzt. Ist das Ihr Umweltdenken? Weiterhin fordern Sie in Ihrem Antrag eine Ausdehnung der Mautpflicht auf Staatsstraßen und Kreisstraßen sowie eine Erhöhung dieser. Das wäre automatisch eine Benachteiligung des ländlichen Raumes
und geht zulasten des Geldbeutels der Bürger; denn jede Lebensmittellieferung zum Supermarkt wird damit teurer. Auch die Bauunternehmer sind mit großen Fahrzeugen mautpflichtig. Wie wollen Sie die steigenden Kosten in diesem Gewerbe mit dem von Ihnen gewünschten sozialen Wohnungsbau vereinbaren? Insbesondere im ländlichen Sachsen ist man auf den letzten Meilen immer auf die Straße angewiesen.
Aus diesen Gründen lehnt die AfD-Fraktion Ihren Antrag ab.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegevollversicherung umgestalten. Liebe LINKE, Karl Marx wäre stolz auf Sie. Treffender lässt sich Ihr Antrag wohl nicht zusammenfassen.
Sie möchten, dass alle durch die Pflege resultierenden Kosten durch die Pflegeversicherung übernommen werden und dass das alles „die da oben“ schon bezahlen werden. Beitragsbemessungsgrenzen sollen Ihrer Meinung nach entfallen und nicht nur das Erwerbseinkommen, sondern alle Einkommen zur Finanzierung herangezogen werden. Ich denke, dass Sie das, was Sie mit Ihrem Antrag anrichten, überhaupt noch nicht überblicken. So macht es zumindest auf mich den Eindruck.
Erstens. Die Vollversicherung soll – so wie Ihr Antrag formuliert ist – nur für die professionelle Pflege gelten.
Frau Schaper, Sie können mir auch zuhören.
Gut.
Die Leistungsbeiträge für selbst beschaffte Pflegehilfen wären also laut Ihrem Antrag gleichbleibend. Die Angehörigenpflege wird in Ihrem Antrag nicht erwähnt und ist somit nicht erfasst. Sie wissen aber schon, dass die meisten Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen oder von ambulanten Pflegediensten gepflegt werden. Eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, so wie die AfD-Fraktion es will, ziehen Sie auch nicht in Betracht. Also wird es keine Verbesserung für den pflegenden Angehörigen mit Ihrem Antrag geben. Das ist völlig inakzeptabel. Ihr Antrag wird dadurch einen Heimsog und einen Sog in die professionelle Pflege auslösen, den sich bisher niemand hätte erträumen können. Das würde letztendlich zum völligen Kollaps des Pflegesystems führen. Das kann wirklich niemand wollen.
Zweitens. Die Abwägung von Solidar- und Versicherungsprinzip wird völlig verzerrt. Die Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung. Das heißt, dass ein jeder das leistet, wozu er imstande ist. Im Gegenzug erhält er von der Solidargemeinschaft die Absicherung des Risikos. Im vorliegenden Fall ist eine eventuell eintretende Pflegebedürftigkeit abgesichert.
Die soziale Pflegeversicherung ist trotz aller richtigen und wichtigen Umverteilungselemente wie die Beitragsbemessungsgrenze oder die kostenlose Familienversicherung immer noch eine Versicherung. Die Beträge dürfen also nicht völlig unverhältnismäßig dem Risiko gegenüberstehen.
Man kann trefflich über die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze streiten. Sie aber abzuschaffen ist nach gängiger Rechtsauffassung und nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nicht verfassungskonform.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Ich denke, niemand ist bereit, für seine Kfz-Versicherung nach einer Lohnerhöhung mehr zu bezahlen als vorher. Aber genau das würde die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung bedeuten.
Aufgrund dessen und weil wir am morgigen Tag einen eigenen Antrag – Herr Schreiber hat es angesprochen – zur Zukunft von Leistungen und Beiträgen der sozialen
Pflegeversicherung einbringen werden, lehnen wir Ihren Antrag heute ab.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich über die heutige Debatte zum Nahverkehr in Sachsen. Was ist moderner Nahverkehr? Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, moderne und behindertengerechte Fahrzeuge, freundliches Fahr- und Servicepersonal und in ferner Zukunft auch autonomes Fahren. Vieles davon meistern unsere sächsischen Verkehrsunternehmen heute schon. Busfahrer, Lokführer, Servicepersonal sind an 365 Tagen rund um die Uhr – also im Drei-SchichtSystem – unterwegs. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle einmal ganz herzlich danken.
Was gehört noch dazu? Nutzerfreundlicher Ticketverkauf – das haben wir schon gehört –, Übersichtlichkeit der Fahrpläne, hundertprozentige Anschlussgewährung an den Verknüpfungsstellen von Bus und Bahn sowie Pkw-
und Fahrradabstellmöglichkeiten an diesen Verknüpfungsstellen. Das sind wichtige Dinge, die dringend verbessert werden müssen.
All diese Themen wurden ausgiebig in der Strategiekommission erörtert, auch, ob dafür fünf kommunale Zweckverbände notwendig sind. Natürlich ist es schwer, in den seit über 27 Jahren gewachsenen CDU-Strukturen etwas zu verändern, zumal alle Zweckverbandsvorsitzenden CDU-Landräte sind.
Auch viele Mitarbeiter der Zweckverbände und Dezernenten auf Landkreisebene und der kommunalen Ebene, die den kommunalen Verkehr organisieren, sind nicht parteiunabhängig.
Wer hört da schon auf einen Minister Dulig von der SPD?
Herr Heidan von der CDU, Sie sagten kürzlich zum Thema Landesverkehrsgesellschaft – ich zitiere –: „Die Gespräche mit den Landräten waren zuletzt auf einem guten Stand.“ Ich hätte erwartet, dass sie der Verkehrsminister zum Erfolg führt.
War der Minister bei diesen Gesprächen dabei? Was waren das denn für Gespräche mit den Landräten, die zuletzt auf einem guten Stand waren? Was hätte Minister Dulig tun sollen, um diese zum Erfolg zu führen? Reden Sie mit Ihrem Koalitionspartner? Oder wer ist der stärkere Partner in der Koalition?
Ja, bitte, Herr Heidan.
Mir ist das bekannt, was in der Presse stand. Das Azubi-Ticket gibt es bisher nur im MDV. – Es ist in allen anderen noch nicht gültig. Das ist ja so etwas, dass nichts in allen Verkehrsverbünden gleichzeitig gemacht wird. Jeder macht sein Ding für sich.
2019. Aber der MDV hat es schon seit 2018. – Warum haben es nicht alle seit 2018?
Genau, und das ist die Uneinigkeit. Genau das meine ich damit.
Die Verkehrsexperten der Strategiekommission bezweifelten auch, dass es fünf Zweckverbände sein müssen.
Die Gründung einer Landesverkehrsgesellschaft wurde ebenfalls angesprochen. Diese Variante würde aber eine lange Übergangszeit bedeuten und spürbare Veränderungen erst in ferner Zukunft erkennen lassen. Ausschreibungen von Nahverkehrskonzeptionen sind im Verkehrsgewerbe immer acht bis zehn oder zwölf Jahre gültig. Viele davon wurden erst erneuert oder vergeben, oder die Ausschreibungen laufen derzeit.
Wenn die Landesverkehrsgesellschaft von Anfang an Wille der SPD gewesen wäre, warum wurden dann nicht die Möglichkeiten einer Umstrukturierung in der ÖPNVStrategiekommission erörtert und durchgerechnet?
Ich war in der AG Organisation. – Von Anfang an war diese Variante vom Tisch, weil das so, wie es ist, besser ist. Es wurde nicht eindeutig darauf hingearbeitet, dieses umzustellen. Aber es waren alle Fachexperten am Tisch. Die Möglichkeit hätte es vor vier Jahren gegeben. Aber es ist jetzt anscheinend alles Wahlgetöse der SPD. – Weiter von mir in der zweiten Runde.
Danke.
Danke. Ich möchte noch einmal den ländlichen Raum betrachten. Ein guter Ansatz ist das Pilotprojekt, das derzeit im Landkreis Bautzen und Görlitz läuft. Es wird über Bundesmittel finanziert, und es soll jetzt eine Mobilitätszentrale in Görlitz eröffnet werden, die sieben Tage 24 Stunden erreichbar ist, um alternative Bedienformen im ländlichen Raum an den Bedürfnissen der Bevölkerung auszuprobieren und auszutesten. Es nützt nichts, wenn im Stundentakt leere Busse im ländlichen Raum durch die Gegend fahren.
Dieses Projekt sollten alle Zweckverbände genau beobachten, die Ergebnisse auswerten und in die Planung des neuen ÖPNV einbeziehen. Ich finde das sehr spannend. Gerade im Norden des Landkreises Görlitz ist eine sehr niedrige Besiedlung vorhanden, und dort sollen auch erste Dinge ausgetestet werden.
Denken Sie bitte bei der Planung für mehr Verkehr im ländlichen Raum in Stadt und Land auch an die Ausbildung des entsprechenden Fahrpersonals! Die ersten Anzeichen hatten wir jetzt in den Februarferien in Chemnitz, wo plötzlich der Takt nicht verkürzt, sondern verlängert wurde, weil es zu wenig Lokführer und Busfahrer gibt. Verpassen Sie dort nicht, nachzusteuern! Sie können zwar mehr Busse fahren lassen, aber wenn Sie dafür keine Fahrer haben, haben Sie ein Problem.
Selbst ist die Frau, genau. Wo bleiben denn die versprochenen Fachkräfte? Viele Hürden müssen überwunden werden. Die deutsche Sprache in Wort und Schrift ist Grundvoraussetzung für Fahrpersonal in der Personenbe
förderung. Das steht in den Ausschreibungen und in unseren Verträgen. Eine weitere Hürde: Das Fahrpersonal ist erst ab 21 Jahren für den Personenverkehr zugelassen. Es kann also keiner mit 17 Jahren eine Lehre machen, der von einer Oberschule kommt. Er kann zwar eine Berufskraftfahrerausbildung machen, dann ist er vielleicht 19 Jahre, aber er kann dann noch lange nicht Zug oder Bus fahren. Auch hier besteht eine Lücke, die irgendwo geschlossen werden muss.
Bezahlen Sie nicht Langzeitarbeitslosen die vierte Umschulung! Es gibt beispielsweise Personen, die vom Amt den Busschein bezahlt bekommen, aber nach zwei Jahren keine Lust mehr haben zum Busfahren, und dann gehen sie wieder zum Amt, denn die Umschulung geht ja nur von halb 8 bis nachmittags halb 4. Dann machen sie die nächste Umschulung, beispielsweise zum Hausmeisterservice. Es gibt Personen, die wirklich die vierte Umschulung mittlerweile gemacht haben, haben sämtliche Befähigungen, aber wollen nicht arbeiten. Das sollte beendet werden. Bilden Sie am Bedarf aus!
Moderner Nahverkehr in Sachsen gelingt nur, wenn Taten zu sehen sind. Das haben wir heute bereits mehrfach gehört. Herr Nowak, Ihre Ankündigungen sind sehr gut, was alles werden soll. Ich glaube nicht, dass es zum Fahrplanwechsel schon viel geben wird. Ich glaube, die Verkehrsunternehmen brauchen dazu eine Vorlaufzeit und mehr Fahrzeuge, mehr Personal.
Herr Dulig, manchmal hilft ein Bluff. Es hat sich ja etwas getan, nachdem Sie eine Landesverkehrsgesellschaft angekündigt haben. Die AfD vermutet aber, dass die Landesverkehrsgesellschaft bei Ihnen nicht mehr als ein Bluff ist. Wir warten ab, ob es so wird, wie Sie sich das vorstellen. Es ist sinnvoller, einige Themen zentral zu organisieren. Aber wer weiß, ob die SPD in der nächsten Legislaturperiode noch in Regierungsverantwortung ist.
Also wir werden im September weitersehen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Tischendorf, wenn DIE LINKE wirklich ein schlankes und modernes Vergabegesetz vorgelegt hätte, wäre das okay gewesen, aber dieser Entwurf der Fraktion DIE LINKE muss zu Recht auf breiter Front abgelehnt werden. Natürlich kann in diesem Vorschlag nicht die Zukunft des Vergaberechts für den Freistaat Sachsen gesehen werden.
Warum ist das so? Was DIE LINKE nicht gesehen hat: Jede Wirtschaftspolitik für Sachsen, auch im Vergaberecht, muss in erster Linie Mittelstandspolitik sein. Schon in Deutschland als Ganzem sind die kleinen und mittleren Unternehmen das Rückgrat der Wirtschaft. In Sachsen gilt das umso mehr. Wir haben kaum Großbetriebe. Die Arbeitsplätze in unserem Land hängen am Mittelstand. Dann sollte man im Freistaat Sachsen auch Gesetze machen, die die eigenen Betriebe nicht benachteiligen. Das bisherige Vergaberecht trägt dem in seiner Konzentration im Wesentlichen Rechnung. DIE LINKE will das Vergaberecht auf alle möglichen politischen Ziele in Dienst nehmen. Die Bürokratisierung durch DIE LINKE kommt schon darin zum Ausdruck, dass DIE LINKE die Anzahl der Paragrafen von 11 auf 23 mehr als verdoppeln will. Außerdem will sie drei Verordnungsermächtigungen schaffen. Damit ist die in Wahrheit angestrebte wunderbare Vorschriftenvermehrung bei Betrachtung des Gesetzes selbst noch gar nicht absehbar.
DIE LINKE will außerdem eine neue Kontrollbehörde schaffen, die zu überprüfen hätte, ob die vom Auftragnehmer verwendeten Vorprodukte unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm zustande gekommen sind. Unsere Unternehmen werden schon genug kontrolliert und sind mit Bürokratie- und Aufzeichnungspflichten mehr als ausgelastet. Das kann unter den heutigen Bedingungen internationaler Wertschöpfungsketten weder der Auftragnehmer selbst absichern und dokumentieren, noch kann es die sächsische Landesbehörde ernsthaft überprüfen wollen.
Was bleibt, ist eine gerade für die mittelständische Wirtschaft völlig unzumutbare Ausweitung der Bürokratie.
Schon heute bewerben sich deswegen kaum noch Unternehmen um öffentliche Aufträge, auch weil die Zahlungsmoral bei öffentlichen Aufträgen meist noch schlechter ist, als wenn sich die Unternehmen andere Aufträge suchen.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil wir wollen, dass die kleinen sächsischen Unternehmen zu fairen und zumutbaren Bedingungen an öffentlichen Ausschreibungen in ihrem eigenen Land teilnehmen können und eine realistische Chance bekommen.
Vielen Dank.
Ja.
Herr Homann, die Arbeitgeber sind erst einmal diejenigen, die diese Ausschreibungen bewältigen müssen, die dann die Aufträge bekommen und damit auch ihre Arbeitnehmer bezahlen können.
Es sollte schon möglich sein, dass jeder mittelständische Betrieb an solchen Ausschreibungen teilnehmen kann, ohne fünf Leute einstellen zu müssen. Sie haben es wieder nur von der Seite der Kommune betrachtet. Wenn dort mehr Aufwand entsteht, das ist dann nicht mehr zumutbar.
Aber wenn die Unternehmen ständig mehr Bürokratie bewältigen müssen, das ist dann in Ordnung. Sie sehen immer nur die großen Unternehmen, und das ist nicht in Ordnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Entwurf der GRÜNEN kann ich nahtlos an das vorhin zum Entwurf der LINKEN Ausgeführte anschließen. Nur treiben es die GRÜNEN mit der mittelstandsfeindlichen Bürokratie noch mehr auf die Spitze. Sie wollen sogar 30 Gesetzesparagrafen und zusätzlich zehn Verordnungsermächtigungen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr soll zum Beispiel nach § 7 des Entwurfs durch Rechtsverordnung regeln, was eine umweltgerechte und energieeffiziente Beschaffung im Sinne dieser von den GRÜNEN angestrebten Gesetzesregelung ist. Trotz Ihrer vorgeblichen
Kompetenz in solchen Fragen haben sich die GRÜNEN nicht einmal die Zeit genommen, ihre Vorstellungen in Form eines Verordnungsentwurfs zu konkretisieren. Welcher mittelständische Unternehmer soll dann die Zeit haben, solche Verordnungen zu lesen und zu verstehen? Hier haben wir ein unberechenbares Einfallstor für noch viel mehr Bürokratie, als es der jetzige Gesetzentwurf offen zeigt. Es führt ins Uferlose, eine solche Ermächtigung zur Bürokratie Gesetz werden zu lassen.
In der Sachverständigenanhörung ist bereits ein ganz wichtiger Punkt deutlich geworden: Die nicht auftragsbezogenen Zuschlagskriterien, die die LINKEN und die GRÜNEN aufgebaut haben, sind entweder schon rechtlich vorgeschrieben und müssen ohnehin beachtet werden, oder sie sind für den Mittelständler nicht zu überwachen bzw. ist deren Einhaltung nicht mit vertretbarem bürokratischem Aufwand nachweisbar.
Die GRÜNEN machen mit ihren starren Anforderungen in diesem Gesetz noch einen groben gesetzgeberischen Fehler. Wir alle wissen, dass etwa die geltenden Energieeinsparregelungen im Baubereich schon mehr als weitreichend sind. Deswegen stehen sie ja auch, insbesondere im öffentlichen Wohnungsbau, seit einiger Zeit in heftiger Diskussion.
Innerhalb dieser schon eng gezogenen Grenzen muss sich doch ein öffentlicher Auftraggeber einmal gegen die Ideologie der GRÜNEN und für die Wirtschaftlichkeit und den sächsischen Steuerzahler entscheiden dürfen. Wir als AfD-Fraktion sind immer auf der Seite des sächsischen Mittelstandes. Wir sind aber auch auf der Seite der sächsischen Steuerzahler. Deshalb können und werden wir diesem Bürokratieaufbaugesetz der GRÜNEN nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir debattieren heute über den Antrag der BÜNDNISGRÜNEN „Glyphosat – Sachsens Landwirte jetzt beim Ausstieg unterstützen und Chance für eine generelle Pestizidreduktionsstrategie nutzen“.
Eigentlich ist das, was wir heute besprechen, kein großes Politikthema mehr. Der Ausstieg aus dem Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft steht ja längst fest. Man muss bis zum Jahr 2022 aber noch nach Alternativen forschen und diese erproben.
Wir haben Kontakt zu zahlreichen Landwirten in Sachsen. Genau wie beim Einsatz von Düngemitteln versichern uns unsere Landwirte immer wieder glaubhaft, schon aus Kostengründen werde kein Landwirt mehr davon einsetzen, als unbedingt erforderlich sei. Wir nehmen die Landwirte daher ganz ausdrücklich gegen die pauschalen Unterstellungen der BÜNDNISGRÜNEN in Schutz.
Ganz verzichten kann der Großteil der Landwirte heute noch nicht auf dieses Mittel, wenn er auf wirtschaftlich vertretbare Weise diese Produkte in der Qualität herstellen will, wie sie vom Verbraucher gefordert werden.
Wir haben auch vollstes Verständnis für die Unsicherheit und Skepsis vieler Menschen gegenüber Glyphosat. Verbraucherschutz ist also ein Stück weit ein zweischneidiges Schwert.
Nun hören sich die Forderungen in dem vorliegenden Antrag, Sachsens Landwirtschaftsbetriebe auf das bevorstehende Ende der Einsatzmöglichkeit von Glyphosat vorzubereiten und Alternativen aufzuzeigen, zunächst einmal gut an. Auch die Zielsetzung, den Pestizideinsatz insgesamt zu reduzieren, klingt attraktiv. Es gibt aber auch eine von den BÜNDNISGRÜNEN nicht durchdachte Kehrseite. Leider müssen wir den GRÜNEN den Vorwurf machen, dass sie wieder einmal mit gespaltener Zunge sprechen.
Gegen die derzeit bestehenden Alternativen zum Einsatz glyphosathaltiger Unkrautvernichtungsmittel wie etwa das Unterpflügen oder die sonstige mechanische Vernichtung unerwünschter Pflanzen gibt es heute ebenfalls weitreichende ökologisch motivierte Einwände, teilweise wegen Erosion durch Wind und Wasser – das haben wir jedes Jahr mehr; oder wir haben Trockenheit – und vor allem wegen eines sehr hohen Energieeinsatzes und wegen entstehender Emissionen. Es ist schwer, sich die Konsequenzen auszumalen, wenn ganze Felder etwa durch thermische Oberflächenbehandlung unkrautfrei gemacht werden würden.
Auch die den BÜNDNISGRÜNEN ureigene Ideologie einer bedingungslosen Förderung der sogenannten erneuerbaren Energien wirkt der Machbarkeit ihrer jetzt hier präsentierten Pestizidreduktionsstrategie zum jetzigen Zeitpunkt entgegen. Durch die starke indirekte Subventionierung des Energiepflanzenanbaus, vor allem von schnellwachsenden Pflanzen wie Mais und Raps, sind heute große landwirtschaftliche Flächen mit diesen besetzt. Dort kommt eine Reduzierung von Glyphosat derzeit nicht in Betracht, weil die natürliche Versorgungsmaßnahme der Fruchtfolge für diese Flächen weitestgehend ausfällt.
Die wichtigste Einzelmaßnahme wäre die Rückkehr zu einer ausgewogenen Fruchtfolge auf unseren Feldern. Das würde natürlich erfordern, dass die künstliche Förderung der Energiepflanzen beendet wird, womit den von den GRÜNEN so geliebten Biogasanlagen bald der Rohstoff ausginge.
Insgesamt glauben wir nicht, dass die GRÜNEN die Landwirte in ernstzunehmender Weise unterstützen wollen. Wie bereits gesagt, ergibt sich dies schon aus den Pauschalverurteilungen in der Begründung Ihres Antrags.
Der vorliegende Antrag ist jedenfalls nicht geeignet, um die Landwirtschaft in dieser schwierigen Phase zu unterstützen. Daher lehnt die AfD-Fraktion diesen Antrag auch ab.
Vielen Dank.
Danke. Herr Minister Schmidt, auch von mir vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ist es geplant, die SAPOS-Daten und auch die Geodaten den Landwirten dauerhaft kostenlos zur Verfügung zu stellen? Ab wann können wir im ländlichen Raum mit schnellem Internet rechnen, damit dann auch Echtzeitdaten verwendet werden können?
Danke. Herr Minister Schmidt, mich interessiert, warum für die Gülleausbringung im Herbst keine Stabilisatoren wie Piadin und N-Lock verpflichtend in die Düngeverordnung aufgenommen worden sind. Wie wollen Sie die Landwirte mit der erhöhten Bürokratie, die entstanden ist, bei der Düngemittelplanung unterstützen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor reichlich einer Woche wurde der Abschlussbericht der Enquete-Kommission Pflege feierlich an den Landtagspräsidenten übergeben – heute nun hier die Aussprache dazu.
Jedem, der trotz der widrigen Rahmenbedingungen in der Pflege Menschen pflegt, gilt meine größtmögliche Anerkennung und mein aufrichtiger Dank. Ohne das Engagement der Angehörigen wäre bereits jetzt Land unter.
Fakt ist: Wir haben einen Pflegenotstand in Sachsen. Dazu bedurfte es nicht der Feststellung durch die Enquete-Kommission. Es brennt an allen Ecken und Enden, und das, was in der Vergangenheit seitens der CDU-geführten Landesregierung getan wurde, war nicht mehr als Notstandsverwaltung. Warum Notstandsverwaltung? Seit
Jahren steigt die Anzahl der Pflegebedürftigen rasant – zuletzt um 22,5 % im Vergleich zu 2015.
Seit Jahren laufen uns die Pflegekräfte davon, weil beispielsweise in Bayern für die gleiche Arbeit 1 000 Euro im Monat mehr zu verdienen sind. Die seit Jahren betriebene Arbeitsmarktpolitik in allen Branchen führte zu hoher beruflicher Mobilität und vor allem zu Abwanderungen auf dem Land. Angehörige sind zur Pflege ihrer Eltern oder Verwandten in vielen Fällen schlichtweg nicht mehr da. Zunehmend müssen Pflegedienste die entstandenen Lücken schließen, geraten aber durch den Pflegekräftemangel an ihre Grenzen. Auch falsche Vergütungsregeln machen die Versorgung in ländlichen Regionen unattraktiv. Ich nenne hier nur die eigentliche nicht vorhandene Fahrtkostenregelung für ambulante Pflegedienste.
Kommen wir zu einem weiteren Punkt, den Eigenanteil für die stationäre Pflege. Auch dieser steigt seit Jahren und zuletzt sogar dramatisch. Gestiegene Eigenanteile von 500 Euro pro Monat waren zum Jahreswechsel in Sachsen keine Seltenheit. Pflegebedürftigkeit wird ein immer stärkeres Armutsrisiko. Unter Altern in Würde stelle ich mir etwas anderes vor. Denn Würde heißt auch angemessene, bedarfsorientierte und vor allem verfügbare Pflege.
Wie soll das bei der derzeitigen Personalsituation zukünftig gelingen? Ein Beispiel zum Nachtdienst: Eine Fachkraft pro Haus ist die Mindestbesetzung. Mehr Personal ist auch oftmals nicht vorhanden, und das reihenweise. Wer weiß, dass das durchschnittliche Heim in Sachsen heute 61 Pflegeplätze hat, kann sich ausmalen, was diese Regelung in der Praxis bedeutet. Patienten, die sich in ihrem eigenen Urin, in ihren Fäkalien stundenlang wundliegen, weil sie mangels Personal nicht ordentlich gepflegt und gelagert werden können: Ist das in Würde altern? Ist das die Pflege, die Sie sich wünschen? Ich hoffe nicht.
Um mehr Pflegepersonal zu erhalten, brauchen wir entschiedenes und schnelles Handeln. Dazu gehört erstens die Stärkung der Angehörigen. Wir sehen es dringend geboten, dass Familienarbeit, zu der Angehörigenpflege zählt, den gleichen Stellenwert erhält wie eine Berufstätigkeit. Um diese Familienarbeit angemessen zu unterstützen, braucht es eine Entgeltersatzleistung, die eine Reduzierung der Berufstätigkeit kompensieren kann. Das bisher gezahlte Pflegegeld reicht hier leider derzeit nicht aus. Es geht bereits zu großen Teilen für den Einkauf notwendiger Unterstützungsangebote und Pflegehilfsmittel drauf. Die Initiative der AfD-Fraktion vom Dezember 2018 wird Ihnen sicherlich noch bekannt sein.
Wir forderten ein sächsisches Landespflegefördergeld als monatliche Zuwendung von bis zu 300 Euro für pflegende Angehörige als erste Maßnahme.
Der Bund muss endlich aktiv werden.
Sie hatten die Chance, den Druck auf den Bund mit unserem Antrag von 2018 zu erhöhen. Doch durch Ihre ideologisch motivierte Ablehnung haben Sie diese vertan.
Zweitens. Die Verbesserung der Berufs- und Arbeitsbedingungen in der Pflege. Wer unter hohen Belastungen und mit wenig gesellschaftlicher Anerkennung arbeiten muss, wird das logischerweise nicht sehr lange ertragen.
Die ständige Arbeitsbelastung führt zu Krankheit, Fehlzeit und Erschöpfung und langfristig zum Berufsausstieg oder einer Teilzeitbeschäftigung. Die durchschnittliche Verweildauer im Altenpflegeberuf liegt je nach Studie zwischen acht und 19 Jahren. Auch wenn die Angaben stark schwanken: Lange arbeiten die wenigsten in der Pflege. Wir brauchen in Sachsen nicht nur ein Lohnniveau, das die ausgebildeten Pflegekräfte im Freistaat hält. Wir müssen auch die Belastung senken und die Attraktivität des Pflegeberufs steigern. Der Ansatzpunkt der AfDFraktion hierfür ist die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich. Dies würde die Entwicklung der vermehrten Teilzeittätigkeit aus Gründen der Belastungen anerkennen und ein Signal an Interessierte setzen, die einen Pflegeberuf ergreifen sollen. Dass die 35-Stunden-Woche möglich ist, zeigen die IG-Metall-Tarife seit fast 25 Jahren.
Drittens. Die Verringerung der finanziellen Last von Pflegebedürftigen. Die Pflegeversicherung funktioniert nach einem Teilleistungsprinzip. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein bestimmter Betrag an den Pflegebedürftigen ausgezahlt oder dieser erwirbt einen Sachleistungsanspruch in einer bestimmten Höhe bei einem professionellen Pflegedienstleister. Einfach gesprochen: Der Leistungsbetrag ist gedeckelt. Braucht man mehr Leistung, als das Budget hergibt, ist das aus eigener Tasche zu finanzieren. Die Problematik betrifft sowohl den stationären als auch den ambulanten Bereich. Derzeit gehen durch die gedeckelten Leistungen beispielsweise Lohnerhöhungen für Pflegekräfte zulasten der Pflegebedürftigen. Das sehen wir kritisch. Wir möchten die Sachleistungsbeträge der Pflegeversicherung an die Preisentwicklung der Pflegeleistung anpassen. Zudem muss die Pflegeversicherung als einzige Sozialversicherung bisher ohne regulären Bundeszuschuss auskommen. Auch das kann man ändern.
Was wir auf der Landesebene in Blick nehmen sollten, ist die Förderung der Investitionskosten unserer sächsischen Pflegeheime. Das liegt nach § 9 SGB XI in Landesverantwortung. Sachsen ist eines von vier Bundesländern, die diese Förderung nicht vornehmen. Die Investitionskosten der stationären Pflegeeinrichtungen betragen in Sachsen etwa 11 Euro am Tag. Sie stellen ein hohes Entlastungspotenzial dar, das wir nutzen sollten.
Diese Themen finden sich alle im Bericht der EnqueteKommission wieder. Die dazugehörigen Handlungsempfehlungen sind aus Sicht der AfD-Fraktion jedoch stellenweise viel zu vage formuliert. Es bleibt also viel zu tun. Wir werden auch in Zukunft durch konstruktive Initiativen unsere Möglichkeit nutzen, bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts behilflich zu sein. Darauf können Sie sich verlassen. Dass man unseren Ideen durchaus zustimmen kann, haben Sie in der EnqueteKommission bereits unter Beweis gestellt, indem auf unsere Initiative hin beispielsweise das Kapitel zum Thema „Junge Pflegende“ inklusive unseres Formulierungsvorschlages aufgenommen wurde. Vielen Dank an alle Mitglieder der Enquete-Kommission und die Sachverständigen für die konstruktive Zusammenarbeit auch mit der AfD-Fraktion.
Alle Leser des Berichts sollten sich unbedingt auch die Minderheitsvoten der AfD-Fraktion intensiv durchlesen.
Vielen Dank.
Danke. – Wir finden es gut, dass alle Fraktionen der Meinung sind, es muss sofort gehandelt werden. Deshalb danke für die vielen Entschließungsanträge. Bei dem GRÜNEN-Antrag können wir allerdings in dem Punkt 9 nicht mitgehen.
Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Für die AfD-Fraktion ist die Forderung nach dieser Vollkaskoversicherung im Moment nicht bezahlbar. Deshalb können wir dem nicht zustimmen. Unsere Fraktion macht sich auf Bundesebene jetzt Gedanken zu diesem brisanten Thema Pflege und Rente.
Wenn wir dort eine Lösung haben, dann – – Wie gesagt, dem LINKEN-Antrag können wir nicht zustimmen.
Danke. Wir hoffen ebenfalls, dass die CDU und die SPD diesen Entschließungsantrag ernst nehmen und auf den Bericht der Enquete-Kommission Taten folgen. Wir alle wissen, wie viele Berichte schon
irgendwo in der Schublade verschwunden sind. Wir machen uns Gedanken. Deshalb werden wir zustimmen und hoffen, dass das erfüllt wird, was in diesem Entschließungsantrag steht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir debattieren heute über den Antrag der Regierungskoalition „Stärkung der sächsischen Forstwirtschaft in Zeiten von Sturm und Borkenkäfer“. Vorab: Ihr Antrag greift viel zu kurz.
Der sächsische Wald ist zerstört, zerstört durch Sturm, Borkenkäfer und zuletzt auch noch durch Schneebruch. Es besteht jetzt dringender Handlungsbedarf.
Wenn Sie, liebe CDU und SPD, in der Vergangenheit eine nachhaltigere Wald- und Forstpolitik gemacht hätten, dann wären die derzeitigen Schäden nicht so groß. Nachhaltigkeit ist ein Mäntelchen, das sich die Landesregierung immer gern, aber immer wieder zu Unrecht anlegt.
Nach dem Durchlesen Ihres Antrags frage ich Sie: Wo bleibt Ihr Nachhaltigkeitskonzept für den Wald? Ich lese davon nichts in Ihrem Antrag. Wieso sehen Sie den sächsischen Wald weiterhin ausschließlich als Wirt
schaftsfaktor und nicht als Erholungsfaktor? Sie regieren wie immer an den Bedürfnissen und Wünschen der Sachsen vorbei;
denn Sie lassen die Erholung, die der Wald für Menschen bieten kann, in Ihrem Antrag völlig außer Acht. Dabei haben Mediziner nachgewiesen, dass der Blutdruck im Wald sinkt und zum Beispiel Menschen mit Depressionen im Wald gesunden. Ja, bei Ihrer absurden Politik ist der Wald für manche Sachsen eigentlich die einzige Rettung.
Sie zerstören den Erholungswert des sächsischen Waldes aus Wirtschaftsinteresse, ohne über die Folgen für die Bevölkerung nachzudenken. Ein Beispiel für Ihre Zerstörungswut: Viele Wanderwege sind heute für ältere Menschen überhaupt nicht mehr passierbar. Riesige Forstmaschinen zerstören die Wege. Bäume bleiben viel länger als notwendig kreuz und quer über den Wanderwegen liegen. Davon konnte ich mich selbst überzeugen, als ich zwischen Weihnachten und Silvester im Wald spazieren gehen wollte. Es war nicht möglich, auf den Wegen zu laufen.
Um die Zerstörung des sächsischen Waldes zu stoppen und die Erholung zu fördern, fordere ich vier Dinge: erstens behutsamere Bewirtschaftungsmethoden etwa mit Pferden, wie sie unter anderem Bayern bereits sehr erfolgreich anwendet; zweitens eine zügige Instandsetzung der Waldwege nach der Bewirtschaftung durch die Forstbetriebe; drittens die vorzeitige Entnahme einzelner vom Borkenkäfer befallener Bäume mit einer solchen schonenden Technik wie zum Beispiel Rückepferden, um die rasante Verbreitung des Borkenkäfers einzudämmen – aber das haben Sie wahrscheinlich schon verpasst –; viertens die sofortige Prüfung, wo Monokulturen von Nadelhölzern durch Mischkulturen ersetzt werden können,
um künftige Wind- und Borkenkäferschäden zu minimieren.
Ich appelliere an Sie: Der Wald ist kein reiner Wirtschaftsfaktor. Ändern Sie endlich Ihre Ansichten, auch im Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes.
Der sächsische Wald ist ein wichtiger Faktor für Erholung und steigert die Lebensqualität der Menschen. Er ist wichtig für den Artenreichtum und der beste CO2Speicher überhaupt.
Ich möchte noch einen weiteren sehr wichtigen Aspekt ansprechen, der in der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses bei der Expertenanhörung deutlich geworden ist: Der Tierbesatz in der Offenlandbeweidung ist gerade in Sachsen viel zu gering, um die ökologischen und landschaftspflegerischen Ziele erreichen zu können.
Das ist eine Folge der nur an der Fläche gebundenen Subventionierung der Landwirtschaft.
Wir stehen also vor der grundsätzlichen Frage, ob die Landesregierung nicht staatliche Flächen in Waldanschlussbereichen identifizieren sollte, die künftig mit robustem Misch- und Laubwald bepflanzt und somit in Waldflächen umgewandelt werden könnten. Damit würde der Gesamtwaldbestand des Landes für die Zukunft abgesichert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der sächsische Wald ist Wirtschaftsfaktor und Erholungsfaktor zugleich. Sie schauen bisher ausschließlich auf die wirtschaftlichen Aspekte. Eine gesunde und erholte sächsische Bevölkerung sollte Ihnen aber am Herzen liegen. Nehmen Sie deshalb unsere Änderungsvorschläge ernst und lassen Sie uns gemeinsam für eine nachhaltige Waldzukunft kämpfen.
Die AfD-Fraktion stimmt dem Antrag zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir am Mittwoch in der Nacht zu einer unchristlichen Zeit schon einmal über die finanziellen Mittel für diesen Antrag gesprochen haben, möchte ich heute dazu den Sachantrag einbringen. Das Thema unseres Antrages ist „Schutz von Rehkitzen bei der Grasmahd in Sachsen“. Unser letzter Antrag in diesem Kalenderjahr greift das Thema Tier- und Naturschutz auf.
Wir machen uns heute für die Vermeidung unnötigen Leides der heimischen Rehkitze stark. Worum geht es
überhaupt? Wer es am Mittwochabend nicht mehr ganz so vernommen hat, für den möchte ich das jetzt noch einmal ausführen.
Jedes Jahr werden in ganz Deutschland mehrere Tausend Rehkitze grausam verstümmelt oder zerhäckselt, wenn der Landwirt seine Wiesen mit Hilfe von großen Mähmaschinen mäht. Die Kitze werden von den Ricken in den Feldern abgesetzt, während die Ricken auf Futtersuche gehen. Dabei haben die Kitze in den ersten Lebenswochen einen Drückinstinkt, das heißt, sie drücken sich bei drohender Gefahr flach auf den Boden, um von Fressfeinden nicht gesehen zu werden. Das habe ich schon einmal erörtert. Die Landwirte haben keine Chance, die Kitze im hohen Gras zu entdecken, wenn sie mit den Mähmaschinen über das Feld fahren.
Keinen Landwirt lässt es kalt, wenn er das einmal erlebt hat.
Was kann man nun zum Schutz von Rehkitzen tun? In Schleswig-Holstein und in der Schweiz gibt es bereits erfolgreiche Projekte, um das Rehkitzsterben einzudämmen. In diesen Gebieten werden zum Beispiel Drohnen mit Wärmebildkamera benutzt und mit deren Hilfe vor der Grasmahd die Wiesen nach Rehkitzen abgesucht. Werden Rehkitze aufgefunden, wird die Liegestelle großzügig abgesteckt, damit der Landwirt diese Stellen umfahren kann. So konnte beispielsweise in SchleswigHolstein die Kreisjägerschaft Dithmarschen-Nord innerhalb von zwei Wochen 15 Drohnenflüge auf 2 300 Hektar Land durchführen und dadurch nachweislich 158 Rehkitzen das Leben retten.
Wir möchten in Sachsen nach dem obigen Vorbild ein Drohnen-Modellprojekt initiieren, um die Rehkitzrettung flächendeckend anbieten zu können. Für dieses Projekt soll die Staatsregierung mindestens 13 Drohnen mit Wärmebildkamera anschaffen und mindestens eine dieser Drohnen jeder unteren Jagdbehörde kostenlos zur Verfügung stellen. Die Drohnen können dann von den Landwirten und Jägern nach einer Einweisung in die Bedienung kostenlos geliehen werden. Das Modellprojekt soll von 2019 bis 2021 laufen, danach einer Evaluierung unterzogen werden, um es entweder weiter auszubauen oder bei Misserfolg bzw. fehlender Nachfrage wieder einzustellen.
Herr Staatsminister Schmidt hat uns bereits den Hinweis erteilt, dass – ich zitiere aus der Stellungnahme des SMUL zu unserem Antrag –: „… Drohnensysteme, die primär der Digitalisierung von Geschäftsprozessen dienen, über die Richtlinie ‚Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer‘ aus dem Jahr 2014 gefördert werden können“ und die Nutzung dieser Drohnensysteme zur Wildrettung dabei nicht ausgeschlossen sei.
Vielen Dank, Herr Minister, für diesen Tipp. Sie kennen allerdings unsere Haltung zum Umgang der EU mit unserer Landwirtschaft. Diese Förderrichtlinien sind für Landwirte mehr Aufwand als Nutzen.
Allein die Antragsstellung ist ein wahres Bürokratiemonster. Das möchten wir unseren kleinen landwirtschaftlichen Betrieben nicht zumuten.
Wir befürworten bei der Umsetzung des Modellprojektes eine pragmatische Lösung und wollen diese durch die Berücksichtigung von drei Kriterien erreichen: erstens, oberste Priorität für alle Beteiligten haben wenig Aufwand und viel Nutzen, zweitens, eine unbürokratische Handhabung für Jäger und Landwirte durch direkte Zusammenarbeit im Modellprojekt mit der unteren Jagdbehörde und, drittens, keinerlei Kosten für Jäger und Landwirte, die sich freiwillig der Rehkitzrettung annehmen.
Ein Landwirt soll nicht erst eine Drohne kaufen, einen Antrag auf Förderung stellen, monatelang auf die Antwort warten und sich dann rechtfertigen und eventuell mit Sanktionen rechnen müssen. Der Landwirt soll entweder selber die Möglichkeit haben oder nach Rücksprache mit dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten in den Genuss der Nutzung einer Drohne kommen können.
Wenn wir diese drei Kriterien berücksichtigen und das Modellprojekt gemeinsam umsetzen, kann das verheerende Zerhäckseln von Rehkitzen endlich reduziert werden.
Auch wenn Sie unseren Haushaltsänderungsantrag zu diesem Thema bereits abgelehnt haben, bitte ich hier noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. Machen Sie sich bitte ausnahmsweise frei von ideologischen Beweggründen und stimmen Sie unserem Antrag zu. Die lebenden Rehkitze sollten es Ihnen wert sein.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Sie alle unseren Antrag wie immer schlechtgeredet haben – „überflüssig“, „keine gute Idee“ –,
bitte ich trotzdem noch einmal um Zustimmung. Ihnen, Herr Günther, möchte ich sagen, dass es sich um ein Pilotprojekt handeln soll, zusätzlich zu dem, was bereits gemacht wird mit dem Abstecken, das Sie erklärt haben. Das ist alles gut, aber es soll zusätzlich ein solches Modellprojekt geben.
Die Jäger machen das alle ehrenamtlich, und dafür soll dieses Projekt vom Staat angeschafft und bei der unteren Jagdbehörde angesiedelt werden, damit die Jäger nicht noch mehr Kosten in diesem Bereich haben. Die Landwirte tun dies außerdem nicht absichtlich, da sie die Tiere in ihren großen Maschinen nicht sehen. Ich will keinem Landwirt unterstellen, die Tiere absichtlich totzufahren. Im Gegenteil, wir wollen den Landwirten helfen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass das gehauene Gras durch die Tiere verunreinigt wird, und dieses Futtermittel wird dann an Nutztiere verfüttert. Wenn sich diese verdorbenen Fleischreste in der Silage befinden, kann das vor allem bei Milchkühen zu einer Fleischvergiftung führen
da brauchen Sie nicht zu lachen, das ist so –, die zu deren Tod führen kann.
Nein, das brauchen Sie auch nicht, denn das ist so.
Deshalb sollten Sie die Jäger und Landwirte dabei unterstützen, dass die Kitze gar nicht erst getötet werden und in der Silage enden und letztlich die Rinder sterben.
Den sächsischen Jägern liegt die Hege und Pflege des einheimischen Wildes am Herzen. Dabei wollen wir sie mit unserem Modellprojekt unterstützen. Stimmen Sie unserem Antrag zu und ermöglichen Sie den Jägern, dass diese moderne Drohnentechnik auch in Sachsen angeschafft und genutzt werden kann. Unterstützen Sie also die ehrenamtliche Arbeit der Jäger. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie heute unserem Antrag zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vergangene Woche Montag hat mich ein Artikel in der „SZ“ noch einmal bestärkt, heute hier unseren Antrag einzubringen mit dem Titel: „Erzeuger und Erzeugerorganisationen regionaler Produkte fördern – Einführung einer sächsischen Regional- und Qualitätsmarke für Lebensmittel“. In diesem Artikel war zu lesen, Verbraucherzentrale und „SZ“ hätten in sächsischen Supermärkten nach sächsischen Produkten gesucht. Ergebnis: erstens schwierige Produktsuche mangels Kennzeichnung und zweitens, wenn sächsische Produkte gefunden wurden, dann waren sie häufig nur in Sachsen verpackt, aber nicht produziert worden, zum Beispiel Sachsenmilch.
Die Milch wird teilweise in Tschechien, Polen und Österreich eingekauft, hierher transportiert – das sehen wir ständig auf der A 4, wenn uns die tschechischen und polnischen Milchlaster entgegenkommen – und dann in Leppersdorf nur abgefüllt, und man gaukelt uns vor, dass es sich um sächsische Milch, also um Milch von Kühen aus Sachsen handeln würde.
Das ist gelogen, weil es keine geschützte sächsische Regionalmarke gibt. Mit diesem Betrug muss endlich Schluss sein.
Positive Beispiele für Regional- und Qualitätsmarken gibt es bereits in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Seit der Einführung der hessischen Regionalmarke „Geprüfte Qualität Hessen“ können sich
die Hessen sicher sein, dass die Eier mit dem Siegel auch von hessischen Hühnern stammen. Weil ich das bei Eiern aus dem sächsischen Supermarkt bisher nicht weiß, kaufe ich schon jahrelang
die Eier beim Oberseifersdorfer Bauern um die Ecke. Das geht, weil ich auf dem Land wohne, aber die in der Stadt haben schon ein größeres Problem.
Genau hier setzt mein Antrag an: „Geprüfte Qualität Sachsen“ als Siegel im Supermarkt,
damit alle Sachsen wissen: Wo Sachsen draufsteht, ist auch Sachsen drin.
Wir wollen mit diesem Antrag zwei Dinge erreichen: die sächsischen Erzeuger von Lebensmitteln stärken, indem eine Regional- und Qualitätsmarke eingeführt wird, und diese Marke soll sicherstellen, dass die Lebensmittel hier, in Sachsen, produziert und verarbeitet werden.
Dass unser Anliegen den Nerv der Zeit trifft, zeigt die aktuelle mitteldeutsche Markenstudie des MDR. Nach dieser Markenstudie legen 47 % der Käufer in Mitteldeutschland Wert auf regionale Lebensmittel und regionale Qualität.
Auch das sächsische Umweltministerium unterstützt uns, wahrscheinlich ungewollt. Es gab die Studie „Wie regional is(s)t Sachsen?“ in Auftrag. Dabei wurde herausgefunden, dass rund 70 % der Sachsen regionale Lebensmittel bevorzugen. Die Nachfrage ist also da und aus wirtschaftlicher Sicht auch begrüßenswert. Warum aus wirtschaftlicher Sicht? – Weil wir sächsische Hersteller stärken und sächsische Arbeitsplätze sichern. Es handelt
sich nicht um einen vorübergehenden Trend, sondern um den steten Wunsch der Sachsen nach ihrer Heimat, auch in Bezug auf Lebensmittel.
Uns ist bekannt, dass es einen Internetauftritt gibt, der versucht, das Regionalmarkenproblem in Sachsen ansatzweise zu lösen. Dieser Internetauftritt reicht aber nicht, da er zu weit weg vom Bürger und vom Supermarktregal ist.
Wer von Ihnen googelt am Einkaufsregal, ob das Produkt wirklich aus regionalen Rohstoffen hergestellt wird? – Eher die Minderheit.
Unser Fazit: Eine Regional- und Qualitätsmarke des Freistaates Sachsen wäre aus Sicht der AfD-Fraktion verbraucherfreundlicher, auch wenn es für das Staatsministerium mit Aufwand und Kosten verbunden wäre. Es stärkt unsere Heimat und sichert Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu.
Danke, Herr Präsident! Ich muss noch einmal auf einige Redebeiträge reagieren. Herr Fischer, wir wollen Klarheit mit einer echten sächsischen Marke und nicht mit den vielen Tausend, die es schon gibt, in denen teilweise keine sächsischen Produkte enthalten sind. Auf Ihrer Internetseite www.regionales.sachsen.de kann man auch bayerische Unternehmen finden, die sich darauf vermarkten können, zum Beispiel die Glück Sauerkrautfabrikation Feilitzsch.
Ich weiß nicht, ob ich, wenn ich auf eine Sachsenseite gehe, bayerische Unternehmen finden will. Man sollte das strikt trennen. Deshalb habe ich gesagt, Ihre Internetseite ist nicht ausgereift. Wenn Sie die Zeitung vorige Woche gelesen haben, stand bei der Recherche, dass in den Läden von Lidl und Aldi kaum sächsische Produkte zu finden sind. Bei Edeka und Rewe ist das etwas anderes. Zu Lidl und Aldi können Sie gern einmal hingehen, aber vielleicht kaufen Sie dort nicht ein.
Frau Kagelmann, es wird kein Produzent gezwungen, an der Zertifizierung teilzunehmen. Das soll für jeden freiwillig sein. Wer sich das leisten kann und denkt, er kann dadurch mehr verkaufen, kann gern seine Produkte zertifizieren lassen.
Herr Winkler, das Branchenforum der Ernährungswirtschaft und des Einzelhandels ist von 2013. Sie wissen aber schon, dass wir fast 2019 haben. Vielleicht hat sich etwas in dem Einkaufverhalten der Bürger geändert.
Herr Günther, auch Baden-Württemberg mit einem grünen Ministerpräsidenten hat so ein regionales badenwürttembergisches Siegel. Wenn wir heute ein reines Biosiegel beantragt hätten, dann hätten Sie bestimmt zugestimmt, aber das wollen wir gerade nicht.
Ja, bitte.
Es soll von der normalen Landwirtschaft bezogen werden. Es sollen keine reinen Bioprodukte sein. Die Rohstoffe sollen weitestgehend in Sachsen angebaut, verarbeitet und verpackt, also nicht nur hier verpackt oder verarbeitet werden. Wenn es in Sachsen keinen Schlachthof mehr gibt und das Rind von Sachsen ist, wenn man das irgendwo schlachten lässt – – Oder man muss es vom Bauern – – Oder wir müssen in Sachsen wieder einen Schlachthof eröffnen.
Das Fleisch muss aus Sachsen kommen, das ist eindeutig. Das Produkt muss von hier sein, und es soll auch hier verpackt werden.
Herr Fischer, haben Sie die Verbraucherzentrale auch gefragt, warum sie sich in der Zeitung so kritisch zu diesen Auszeichnungen äußert wie vorige Woche?
Dass die unseren Antrag nicht brauchen, ist klar. Aber wenn sie sich kritisch äußern – –
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Es gibt eine aktuelle Studie zu Prüf- und Gütesiegeln bei Lebensmitteln der Fachhochschule
Münster aus diesem Jahr, aus der hervorgeht, dass Verbraucher eher Lebensmittel mit dem bekannten Prüfsiegel kaufen als das gleiche Produkt ohne Prüfsiegel.
Sie hingegen beziehen sich bei der Stellungnahme auf das Branchenforum aus dem Jahr 2013, wo die Akteure der Wertschöpfungskette, sprich: die Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Einzelhandels, dies nicht wünschen. Warum wünschen diese Unternehmen kein sächsisches Prüfsiegel? Befürchten sie vielleicht starke Konkurrenz für ihre günstigen Eigenprodukte durch sächsische Qualitätsmarken? Hören Sie endlich auf die Verbraucher! Hören Sie endlich auf die Bürger unseres Landes! Wir müssen unseren Bürgern in Sachsen das Leben so schön und so sorglos wie möglich machen.
Ein sächsisches Prüfsiegel im Einkaufsregal, auf in Sachsen produzierte und verarbeitete Produkte, würde hier mit Sicherheit helfen. Da etwas mehr als die Hälfte der Fläche Sachsens landwirtschaftlich genutzt wird, ist es umso wichtiger, mit gutem Beispiel voranzugehen, die sächsischen Erzeuger und Verarbeiter zu stärken und den Verbraucherbedürfnissen entgegenzukommen.
Herr Fischer, ich weiß nicht, ob Sie im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft und vorige Woche in der Haushaltsklausur waren. Wir haben einen Änderungsantrag zu dieser Marke eingebracht. Wenn Sie da nicht zugehört haben, haben Sie morgen die Möglichkeit, uns noch einmal zuzustimmen; denn den werden wir morgen noch einmal als Änderungsantrag vorlegen.
Nein, danke.
Heute bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Wie gesagt, morgen können Sie dann das Finanzielle in den Haushaltsverhandlungen noch nachholen.