Christopher Vogt
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Last Statements
Herr Präsident, ich verweise auf die Drucksache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sehen es derzeit wieder: Eine gute wirtschaftliche Entwicklung hilft den Arbeitnehmern, bringt sie in sozialversicherungspflichtige Jobs und lässt auch die Reallöhne wieder steigen - anders als im Antrag der Opposition behauptet. Die Situation auf unserem Arbeitsmarkt ist so gut wie schon seit sehr langer Zeit nicht mehr. Es gibt in Deutschland so viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze wie nie zuvor. Die Zahl der Arbeitslosen ist auf einem sehr niedrigen Niveau. Es gibt derzeit rund 1 Million offene Stellen auf unserem Arbeitsmarkt. Davon profitieren zunehmend auch auf dem Arbeitsmarkt eher benachteiligte Gruppen. Sie profitieren noch zu wenig, aber immerhin schon deutlich spürbar.
Meine Damen und Herren, die positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist nicht vom Himmel gefallen, Sie hat sehr viel mit der vor einigen Jahren geschaffenen Flexibilität in diesem Bereich zu tun. Das sollten wir uns bei diesen Debatten immer wieder in Erinnerung rufen. Meine Fraktion befürwortet sinnvolle Maßnahmen, die für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt sorgen. Missbrauch muss bekämpft werden. Das hohe Maß an Flexibilität, das für eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik von großer Bedeutung ist, muss jedoch erhalten bleiben. Das scheint uns in diesem Haus zumindest teilweise weiterhin zu trennen.
Im Rahmen der letzten arbeitsmarktpolitischen Debatte an dieser Stelle hatte ich es bereits gesagt: Der Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen zum Mindestlohn enthält einige sehr interessante Punkte, über die wir gern ausführlicher beraten hätten. Das war aufgrund der knappen Zeit bis zur Landtagswahl nicht möglich. Das wussten die Antragsteller allerdings vorher. Insofern ist dies an dieser Stelle wenig tragisch. Für uns ist weiterhin klar: Wir wollen für einen fairen Wettbewerb sorgen, Lohndumping verhindern und die Lohnfindung bei den Tarifpartnern belassen. Wir wollen keine staatliche Subventionierung von Lohndumping. Wir wollen keine Wettbewerbsverzerrung durch Ausbeutung von Arbeitnehmern, aber wir wollen auch keine unnötige Gefährdung von Arbeitsplätzen, Herr Dr. Stegner. Unsere Haltung ist bekannt und wird heute auch Beschlusslage des Landtags. Wir wollen die Einführung verbindlicher Lohnuntergrenzen unterstützen, die sich an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren. Wir wollen Lohnuntergrenzen, die nach Branchen und Regionen differenziert sein können. Alles andere halten wir für wenig sinnvoll. Die unterschiedliche Produktivität in den
Branchen und die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Regionen müssen Berücksichtigung finden.
Das halten wir für die beste Lösung, die nach unserer Auffassung auch ganz im Sinne der sozialen Marktwirtschaft ist. Der Gesetzentwurf der Grünen geht immerhin in diese Richtung. Er sieht zwar mit der Ausnahme von Auszubildenden einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € vor, aber wir bewegen uns mit Blick auf die im Entwurf vorgeschlagene Lohnfindungskommission ein kleines Stück aufeinander zu. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Dass die jeweilige Landesregierung aber durch die Besetzung des Vorsitzes dieser Kommission und damit mit der entscheidenden Stimme Einfluss auf die Empfehlung nehmen soll, halten wir für falsch. Das entspricht nicht unserer Vorstellung.
Mit Blick auf weitere Anträge, die wir beraten werden, möchte ich kurz zur „Instrumentenreform“ des Bundes kommen, die wir grundsätzlich für richtig halten und begrüßen. Sie war ja nach der JobcenterReform und der Reform der Regelsätze die erste arbeitsmarktpolitische Reform des Bundes,
die nicht auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zurückzuführen war.
Lieber Herr Kollege Baasch, wir haben hier eine Koalition auf Landesebene. Der Antrag, den der Kollege Kalinka und ich eingebracht haben, wurde hier angesprochen. Wir haben darin auf Landesebene unsere Kritikpunkte an der Reform deutlich gemacht, und die Landesregierung hat die auch im Bundesrat eingebracht. Mittlerweile wurde ja auch das entsprechende Gesetz auf der Bundesebene verabschiedet. Es gibt jetzt endlich einen aufgeräumten Instrumentenkasten. Das war aus unserer Sicht dringend notwendig, um für mehr Transparenz und Effizienz bei der Arbeitsvermittlung zu sorgen.
Die pauschale Forderung von SPD und Grünen, die öffentlich geförderte Beschäftigung jetzt wieder auszuweiten, Herr Kollege Baasch, teilt meine Fraktion nicht. Vorrangiges Ziel in der Arbeitsmarktpolitik müssen natürlich die Weiterbildung und die Qualifizierung sein. Den Aufbau eines großen öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, wie Sie ihn hier heute fordern, halten wir für einen völlig falschen Weg.
Sie haben vorhin Schlecker angesprochen. Ich weiß nicht, ob Sie gestern auch andere Nachrichten gelesen haben. Gestern wurde nämlich berichtet, dass zum Beispiel Edeka sehr viele ehemalige Schlecker-Mitarbeiter übernehmen möchte. Mir ist es lieber, wenn Beschäftigte, die ihren Job verlieren, schnell einen neuen Job finden und nicht in öffentlichen Beschäftigungsverhältnissen geparkt werden, wie Sie dies fordern. Ich finde, der erste Arbeitsmarkt ist der richtige Weg. Deshalb müssen wir versuchen, dort alles hineinzubringen, nicht aber in öffentlich geförderten Beschäftigungssektoren, die nur Dritten nutzen.
Herr Präsident! Ich möchte erneut auf die Drucksache verweisen.
Liebe Frau Präsidentin, ich verweise auch dieses Mal auf die Vorlage.
Liebe Frau Präsidentin! Ich verweise erneut mit großer Freude auf die Vorlage.
Liebe Frau Präsidentin! Um dem Kollegen in nichts nachzustehen, will auch ich Ihnen dieses Mal den ganzen Text vorlesen.
Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 27. Januar 2012 überwiesenen Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt am 19. April 2012, beraten. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE empfehle ich Ihnen im Namen des Ausschusses, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen - tut mir leid, dass ich die Spannung etwas kaputt machen muss -: Meine Fraktion sieht im Gegensatz zu Teilen der Opposition keinen Anlass, die Realisierung der festen FehmarnbeltQuerung infrage und das Projekt auf den Prüfstand zu stellen. Wir sehen die Chancen, die für unser Land mit diesem Projekt verbunden sind, und wir wollen diese nutzen. Wir nehmen aber auch die Risiken und Bedenken sehr ernst, die mit einem solchen Großprojekt natürlich immer verbunden sind.
Die Linken machen es sich mit ihrem schön zusammenkopierten Antrag sehr einfach. Sie wollen das Projekt kurz vor der Wahl wieder einmal auf den Prüfstand stellen. Das ist einigermaßen konsequent von der Linken, schließlich ist der Verzicht auf die feste Fehmarnbelt-Querung beziehungsweise die Kostenbeteiligung des Landes an der Hinterland
anbindung Ihre Standardantwort auf die Frage, wie sie die Forderungen aus Ihrem Programm finanzieren möchten. Insofern ist es konsequent. Ich möchte Sie nur dezent darauf hinweisen, dass einmalig 60 Millionen nicht ausreichen und eben nur einmalig sind. Vielleicht sollte das Argument an der Stelle noch ein bisschen geschärft werden.
Die Haltung der Grünen ist ebenfalls nicht neu, und sie sind dem SSW-Antrag jetzt beigesprungen. Beim SSW finde ich es etwas bedauerlich, dass Sie in dieser für Dänemark wichtigen Frage Kopenhagen immer wieder von der Fahne gehen, aber das müssen Sie mit Ihren dänischen Freunden direkt besprechen.
- Anke Spoorendonk sicherlich, bei Lars Harms bin ich nicht so sicher.
Ich glaube, die werden da schon ihre Kontakte haben und sicherlich auch einmal öfter von der Regierung in Kopenhagen ins Gebet genommen. Das ist ja auch in Ordnung.
Meine Damen und Herren, wirklich interessant in den Reihen der Opposition ist die Haltung der SPD zu diesem Projekt. Bei der anstehenden Landtagswahl bekommt man, wenn man im nördlichen Teil Ostholsteins, also in der betroffenen Region, wohnt, von der SPD ein interessantes Angebot: Wenn man dort mit der Erststimme die SPD wählt, stimmt man gegen die feste Fehmarnbelt-Querung, wenn man mit der Zweitstimme dort SPD wählt, spricht man sich für die feste Fehmarnbelt-Querung aus. Das nennt man wahrscheinlich breite inhaltliche Aufstellung.
Herzlichen Glückwunsch dazu! Bei der Bundestagswahl ist das übrigens ganz genauso. Das ist ein sehr gutes Angebot an die Wähler.
Lieber Dr. Stegner, ich finde Ihren Änderungsantrag in diesem Kontext sehr gelungen. Er besteht ja nur aus einem Satz, der wie in Stein gemeißelt daherkommt und lautet - ich möchte den Satz gern zitieren, weil er so schön ist -:
„Wenn die feste Fehmarnbelt-Querung kommt, wird Schleswig-Holstein seine mög
lichen Chancen herausarbeiten und umsetzen.“
Ein wirklich großartiger Antrag, den Sie uns da vorgelegt haben!
Vor einigen Jahren hätte dieser dünne Satz vielleicht noch Sinn ergeben, in der jetzigen Planungsphase wirkt er eher wie: Wir wissen auch nicht so recht, was wir wollen, und einige bei uns sind dagegen, deswegen machen wir einmal so einen komischen Antrag. Insofern werden wir auch diesen Antrag ablehnen.
- Sogar Lars Harms klatscht begeistert; darüber freue ich mich sehr.
Meine Damen und Herren, die vor kurzem angekündigte Verzögerung bei der Realisierung der festen Querung mag vielleicht ein willkommener Anlass für die Projektgegner in diesem Hause sein, dieses Projekt und seine Realisierung erneut in Zweifel zu ziehen. Ich möchte aber auch heute festhalten: Verzögerungen bei der Realisierung eines Projekts sind immer ärgerlich, bei einem solch komplexen Großprojekt allerdings nicht wirklich ungewöhnlich.
Entscheidend für die Chancen Schleswig-Holsteins ist die Schienen-Hinterlandanbindung, und darüber sollten wir uns mehr unterhalten und weniger über das Projekt insgesamt. Meine Fraktion setzt sich seit Jahren für eine Trassenführung ein, die die Interessen der betroffenen Anwohner, Gewerbetreibenden und Kommunen möglichst gut berücksichtigt. Kritisch sieht meine Fraktion bei der Hinterlandanbindung nach wie vor das geplante Nadelöhr am Fehmarnsund. Das ist bei der Planung mindestens unglücklich so geschehen.
Für Diskussionen sorgt leider auch immer wieder auch das klang hier an - das eingerichtete Dialogforum. Meine Fraktion setzt sich für ein transparentes Verfahren bei Planung und Bau der festen Fehmarnbelt-Querung und der Hinterlandanbindung ein. Wir wünschen uns einen möglichst breit angelegten Dialog, der die betroffenen Bürger mitnimmt und zur Findung der besten Lösung beiträgt.
Die Belange der betroffenen Anwohner, des Tourismus, der Kommunen in der Region sowie Sicherheits- und Umweltaspekte müssen umfangreich berücksichtigt werden. Akzeptanz beim Bürger ent
steht nur durch eine breite Diskussion und durch Transparenz der Verfahren. Fundierte Kritik von Gegnern und Skeptikern nehmen wir sehr ernst. Deshalb steht auch meine Fraktion zu diesem sachlichen Dialog mit den Gegnern des Projekts, auch wenn wir uns natürlich für das Projekt aussprechen und darin - wie gesagt - mehr Chancen als Risiken sehen. Wir plädieren dafür, dass alle Beteiligten dazu beitragen, dass die Initiativen, die jetzt das Dialogforum leider verlassen haben, wieder an den Besprechungstisch zurückkehren können. Es sollte von allen Beteiligten versucht werden, das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen. Nur wer miteinander spricht, kann auch zu guten Ergebnissen kommen.
Wir sind davon überzeugt, dass dieses Projekt unserem Bundesland sehr viele Vorteile bringen wird. Wir gehen auch davon aus, dass es kommen wird. Insofern werden wir die Umsetzung des Projekts weiterhin konstruktiv begleiten. Wir beantragen Abstimmung in der Sache und müssen leider alle Oppositionsanträge ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben bei der heutigen Beratung ja eine Reihe von Anträgen und einen Gesetzentwurf aus den Reihen der Opposition vorliegen. Ich möchte mich vor allem mit dem Gesetzentwurf der Grünen beschäftigen, weil dieser Gesetzentwurf aus meiner Sicht interessant ist und deshalb auch Aufmerksamkeit verdient. Vorweg kann ich mir aber die Bemerkung nicht verkneifen, dass mich die Einbringung des Gesetzentwurfs der Grünen doch etwas überrascht hat. Genauer gesagt finde ich den Zeitpunkt merkwürdig, ebenso die Tatsache, dass die Opposition bei diesem Thema getrennte Wege geht, wo man sich doch sonst einig sein möchte. Kollege Baasch, es ist schon eine großartige Bemerkung zu sagen: Wir sind uns grundsätzlich komplett einig, aber irgendwie doch nicht. Insofern ist es auch lustig, dass die SPD mit Gesetzen aus Bremen nicht leben kann. Das zeigt ja schon, dass sie ihren Bremer Genossen nicht zutrauen, gute Gesetze zu machen.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Tagen mehrfach die originelle Logik der Opposition hören dürfen: Gesetzesinitiativen der Koalition kurz vor der vorgezogenen Landtagswahl sind grundsätzlich Schnellschüsse, Gesetzesinitiativen der Opposition verdienen dagegen eine ernsthafte Beratung. Ich mache einmal gute Miene zum bösen Spiel und beschäftige mich jetzt mit den Inhalten des Gesetzentwurfs und ignoriere, wie Sie ja auch, die noch nicht abgeschlossene Ausschussberatung zum Thema Mindestlohn. Das ist übrigens ein merkwürdiger Umgang mit dem Parlament, aber sei es drum.
Früher als erwartet, aber gern.
Ich gebe Ihnen Verlängerung, Herr Kollege.
Herr Kollege, wir sind im Bereich der politischen Festsetzung. Da Sie letztes Jahr, wie Sie gerade sagten, bei 7,50 € waren und sich jetzt an die Gewerkschaftsforderung angedockt haben - was machen Sie denn, wenn die Gewerkschaft im nächsten Jahr 10 € fordert? Werden Sie dann wieder automatisch nachziehen?
Wären Sie so freundlich und würden erst einmal meine erste Frage beantworten?
Ich verweise auf die Drucksache!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Antrag hat zwar Oliver Kumbartzky unterschrieben, aber ich wollte die Debatte jetzt nicht komplett den Dithmarschern überlassen. Deswegen habe ich den Redebeitrag übernommen.
Eine gut funktionierende Infrastruktur ist die Voraussetzung dafür, dass in unserem Bundesland wirtschaftliches Wachstum entstehen und die Lebensqualität erhöht werden kann. Schnelle Internetverbindungen haben eine immer größere Bedeutung bei der Ansiedlung und auch bei der Erweiterung von Unternehmen in unserem Land. Das gilt nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch ganz besonders im ländlichen Raum. Die Breitbandversorgung muss deshalb im ganzen Land möglichst zügig ausgebaut werden. So weit sind wir uns ja anscheinend einig, Herr Kollege Buder.
Die Grundversorgung ist mittlerweile weitestgehend gewährleistet. Es geht jetzt um das Erreichen des gesetzten Ziels, bis zum Jahr 2020 flächendeckend 100 Mbit/s zu erreichen.
Meine Damen und Herren, es geht dabei nicht nur um die Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums als Wirtschaftsstandort, um die Wettbewerbsfähigkeit größerer Unternehmen. In unserem Flächenland gibt es viele kleine Unternehmen und vor allem auch Freiberufler, für die es zunehmend von existenzieller Bedeutung ist, möglichst schnell sehr große Datenmengen bezahlbar übertragen zu können. Dabei darf nicht ausgeblendet werden, dass der Breitbandausbau nicht nur für Unternehmen und Freiberufler in der Fläche wichtig ist, sondern zunehmend auch für Privathaushalte. Es geht somit auch um die Attraktivität der Wohnstandorte.
Ich freue mich sehr, dass auch mein Wohnort in den nächsten zwei Wochen aufgewertet wird, weil ich dann auch einen Glasfaseranschluss bekomme. Man sieht daran: Man kann auch persönlich von der guten Politik der Landesregierung profitieren.
Meine Damen und Herren, wir wollen den Versorgungsgrad im Breitbandbereich möglichst schnell weiter erhöhen. Schleswig-Holstein ist hier auf einem sehr guten Weg. Wir stehen in diesem Infrastrukturbereich ausnahmsweise auch im bundesweiten Vergleich gut da. Es gibt aber natürlich noch Luft nach oben. Wir müssen uns in den nächsten Jahren noch besser aufstellen. Es gilt bei den öffentlichen Förderprogrammen zur Verbesserung der Breitbandversorgung ja völlig zu Recht das Prinzip, dass nur dort gefördert werden soll, wo ausreichende Marktlösungen nicht zustande kommen. Die bestehenden öffentlichen Programme unterstützen die Kommunen vor allem bei der Förderung von Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen, bei der Realisierung von lokalen Breitbandnetzen und bei der Verlegung von Leerrohren, die für die Breitbandinfrastruktur genutzt werden können.
Die Nachfrage der Kommunen bei der Landesförderung war zuletzt sehr groß. Das war auch eigentlich absehbar. Aus diesem Grund hatte sich meine Fraktion bereits bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 für höhere Mittel bei den entsprechenden Fördertöpfen des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums eingesetzt. Wir konnten uns zum damaligen Zeitpunkt nicht komplett durchsetzen, da es noch differenzierte Ansichten über die Notwendigkeit gab, diese Fördertöpfe zu erhöhen.
Das hat sich dann relativ schnell geändert. Die Mittel für den Breitbandausbau wurden bereits im Juni vergangenen Jahres per Umschichtung deutlich er
höht, was wir natürlich sehr begrüßt und unterstützt haben.
Meine Damen und Herren, der Koalitionsausschuss hat dann am 14. Februar 2012 beschlossen, bei der Ausgestaltung der nächsten Förderperiode im Doppelhaushalt 2013/2014 neben Landesmitteln in Höhe von 3 Millionen € pro Jahr auch weiterhin die vorhandenen Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union für den weiteren Breitbandausbau in Anspruch zu nehmen.
Das unterstützen wir mit unserem Antrag. Wir halten die Höhe für angemessen. Ich lade alle Fraktionen ganz herzlich dazu ein, dem Antrag, den wir heute gestellt haben, zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass ich die Pinneberger Kreispolitik wieder verlassen und zum Thema Energiewende in diesem Land zurückkehren möchte.
Frau Dr. Trauernicht, ich war über Ihren interessanten Redebeitrag begeistert, über die recht zusammengesammelten Angriffe auf CDU und FDP, aber an Argumenten habe ich nicht viel herausgehört. Sie scheinen die politische Debatte der letzten Monate nicht so sehr verfolgt zu haben. Die Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene scheinen Sie nicht so präsent zu haben und auch nicht die Beschlüsse des Landtages zu den unterschiedlichsten Themen.
Die SPD hat zur heutigen Landtagssitzung einen Antrag mit einem Sammelsurium an Allgemeinplätzen - auch mit einigen wichtigen und einigen unsinnigen Forderungen - gestellt. Das heißt aber nicht, dass wir dann auch einen Antrag stellen müssen, nur um zu Sachen, zu denen wir schon Beschlüsse haben, auch etwas zu beantragen.
Frau Kollegin, ich verweise Sie auch noch einmal auf den Antrag zum Einspeisemanagement. Da sind wir uns mit den Kollegen der Grünen im Kern einig. Sie haben gesagt, wir hätten nichts zur dezentralen Energieversorgung und so weiter gesagt. Deshalb möchte ich Sie auf diesen Antrag noch einmal hinweisen.
Ich möchte aber eigentlich etwas zu den Grünen sagen. Herr Kollege Dr. Tietze, Sie freuen sich schon, das sehe ich. Sie haben einen großartigen Redebeitrag geleistet.
In der Argumentation war er etwas dünn, aber dafür in der Lautstärke umso heftiger. Ich muss Ihnen sagen: Wir können uns sehr gern -
- Frau Kollegin, ich mache niemanden nieder. Das waren aber doch sehr heftige Attacken, sehr heftige Vorwürfe, in unsere Richtung, auf die möchte ich wenigstens reagieren dürfen.
Wir können uns doch gern über die Fristen, Frau Fritzen, unterhalten. Das wäre doch einmal eine ernsthafte Debatte. Dazu habe ich heute kaum etwas gehört. Der Kollege Harms hat es angesprochen, aber das war auch schon fast der Einzige, der etwas zu den Fristen gesagt hat. Das ist doch eigentlich der Schwerpunkt beim Thema Solarförderung. Die Frist lief zunächst am 9. März aus, dann wurde sie auf den 1. April verlängert. Das ist doch schon einmal etwas. Man hat eingesehen, dass die erste Fristsetzung falsch war,
Herr Kollege Dr. Stegner.
Wir sind der Meinung, wir brauchen eine schnellere Degression bei der Solarförderung. Sie haben selbst gesagt, es müsse eine Degression geben.
Ich bin immer wieder sehr erstaunt, wie Ihre politischen Attacken kommen. Sie haben heute wieder Herrn Rösler angegriffen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und FDP waren, dass das also keine Einzelaktion eines Ministers war, sondern ein Beschluss der gesamten Koalition in Berlin.
Die volkswirtschaftliche Vernunft -
- Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich kann Ihre Aufregung ja verstehen. Aber ich finde, volkswirtschaftlich vernünftig -
- Herr Dr. Stegner, Mitleid hatte ich heute mit Ihnen bei Ihrem Redebeitrag - aber egal. Ich würde doch ganz gern zum Thema zurückkommen.
Es muss doch bei diesen Themen um die volkswirtschaftliche Vernunft gehen, darum, dass man dort einen Ausgleich findet. Herr Dr. Tietze, es ist interessant: Sie sind immer gegen Subventionen, außer wenn es um Ihre Kernklientel geht.
Ich kann mich noch gut an die Debatte zum Thema Ökolandbau erinnern. Mir war heute schon klar, was zum Thema Solarförderung kommen wird. Da hauen Sie voll drauf, ohne jegliche Argumente. Wenn es um Ihre Klientel geht, dann sind Sie vorn mit dabei, wenn Subventionen gefordert werden.
Herr Dr. Tietze, ich stimme Ihnen zu, mit grünen Ideen schwarze Zahlen zu schreiben, auch darum geht es. Ich bin aber der Meinung, wir brauchen eine stärkere Degression. Darüber kann man sich vielleicht etwas sachlicher austauschen. Das wäre ganz nett.
Ich muss ganz ehrlich sagen, beim Thema Netzausbau haben wir noch eine Menge zu tun. Wir sollten uns aber auch beim Thema Netzausbau über die
wirklichen Fragen und nicht über diesen Klamauk unterhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion unterstützt die Bundeswehrreform der Bundesregierung angesichts der sich wandelnden Anforderungen an die Bundeswehr ganz ausdrücklich, auch wenn uns die zahlreichen Entscheidungen mit ihren Auswirkungen auf Schleswig-Holstein natürlich nicht gefallen haben. Die Auswirkungen dieser Reform treffen Schleswig-Holstein
ausgesprochen hart. Wenn man ehrlich ist, dann ist das keine große Überraschung. Nichtsdestotrotz haben sich viele Betroffene der Bundeswehrreform und viele Angehörige der Bundeswehr noch Hoffnungen gemacht, die an einigen Standorten nicht erfüllt werden konnten.
Ähnlich wie bei den Bundeswehrreformen in den Jahren 2001 und 2004 werden mehrere Standorte in Schleswig-Holstein aufgegeben oder deutlich verkleinert. Die Bundeswehr gehört mit ihren vielen Standorten seit Jahrzehnten zu Schleswig-Holstein. Die umfangreiche Strukturreform des Bundesverteidigungsministeriums ist jedoch notwendig und sollte deshalb von uns allen konstruktiv begleitet werden. Trotz der Standortschließungen und -verkleinerungen gehört Schleswig-Holstein auch in Zukunft zu den Bundesländern mit der höchsten Bundeswehrdichte. Neben den negativen Auswirkungen der Strukturmaßnahmen gibt es - wie im Beispiel Husum mit der Einrichtung des Flugabwehrausbildungszentrums - auch gute Nachrichten, was für betroffene Menschen in Lütjenburg, Boostedt oder auch Glücksburg kein Trost sein wird.
Betroffen ist vor allem der strukturschwache Schleswiger Landesteil. Deshalb appellieren wir mit Nachdruck an die strukturpolitische Verantwortung der Bundeswehr und an die Bundesregierung, hier Hilfen zu gewähren. Die Landesregierung hat mit der sofortigen Auflegung des Aktionsplans Konversion nach der Verkündung der Standortentscheidungen angemessen reagiert und das Gespräch mit den betroffenen Kommunen gesucht. Das war und ist der richtige Weg. Land und Kommunen müssen gemeinsam an einem Strang ziehen. Es gilt einmal mehr, dass der Bund beim Thema Konversion mit ins Boot geholt wird und vielleicht sogar stärker eingebunden wird, als dies bei den vergangenen Reformen der Fall war.
So bitter die Standortentscheidungen für die betroffenen Orte und Regionen auch sind, es hilft jetzt nicht, sich lange darüber zu beklagen. Wir müssen gemeinsam nach vorn schauen und bei der Konversion jeweils das beste Ergebnis erzielen. Wie gesagt, der Bund steht dabei ausdrücklich in der Verantwortung. Er muss ein umfassendes Konversionsprogramm auflegen, das eine sinnvolle Nachnutzung der Standorte ermöglicht und die betroffenen Kommunen umfangreich unterstützt. Die einen oder anderen werden sich erinnern, wir hatten in der Debatte im November ergänzend zum Aktionsplan Konversion der Landesregierung in unserem Antrag von FDP und CDU mehrere konkrete Forderungen aufgelistet. Ich begrüße es ebenso wie die
Kollegin Langner und der Kollege Matthießen sehr, dass wir auf der Grundlage des Antrags von FDP und CDU mittlerweile zu einem gemeinsamen Antrag der fünf Fraktionen in diesem Haus gekommen sind, die sich für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Bundeswehr einsetzen. Die parteipolitischen Profilierungen, die man im November noch hören konnte und die im November anscheinend noch sein mussten, können wir jetzt - so glaube ich - beiseite lassen. Deswegen freue ich mich, dass wir zu einer gemeinsamen Grundlage gekommen sind, um mit der Bundeswehrreform angemessen und konstruktiv umzugehen.
Ganz elementar ist für uns dabei: Die Konversionsmaßnahmen an den einzelnen Standorten dürfen nicht durch unnötige Bürokratie hinausgezögert oder blockiert werden. Der Bund muss den betroffenen Kommunen substanzielle Konversionshilfen gewähren und die verlassenen Flächen und Gebäude frei von Altlasten und zu günstigen Konditionen an Private oder auch an Kommunen abgeben. Das sollte nicht irgendwann geschehen, sondern schnellstmöglich nach Aufgabe der jeweiligen Anlagen durch die Bundeswehr.
Meine Damen und Herren, die größtenteils gut intakten und teilweise sogar sehr modernen Anlagen sollten nicht erst durch ein jahrelanges Brachliegen verkommen und dabei unnötig an Wert verlieren. Es müssen jetzt Konzepte entwickelt werden, die schnellstmöglich in die Umsetzung gehen können. Es gibt in Schleswig-Holstein einige positive Konversionsbeispiele. Ich glaube aber, jeder von uns kennt mit Sicherheit auch negative Beispiele, bei denen dies nicht geklappt hat. Das wollen wir mit unseren Forderungen, die wir in dem gemeinsamen Antrag formuliert haben, verhindern. Wir wollen außerdem und ganz besonders mithilfe einer Bundesratsinitiative erreichen, dass Baumaßnahmen zur Weiterentwicklung von Anlagen im Außenbereich stark vereinfacht werden. Viele Anlagen liegen im Außenbereich. Dort gab es auch negative Beispiele, weil man dort nicht einfach so bauen konnte. Eine Vereinfachung würde die Umwandlung in Gewerbe- und Wohnanlagen an mehreren Standorten deutlich beschleunigen und erleichtern. Hierbei sollen auch EU-Strukturmittel fließen dürfen.
Wichtig sind uns außerdem Ausgleichsregelungen im Bereich des Katastrophenschutzes. Der Kollege Matthießen hat dies schon ausgeführt. Wichtig sind auch verlässliche Beschäftigungs- und Qualifizierungsperspektiven für die betroffenen zivilen
Mitarbeiter der Bundeswehr. Der SSW hatte speziell zu diesem Thema einen zusätzlichen Antrag eingereicht. Auch diesen Antrag werden wir uns im Ausschuss gern noch einmal anschauen. Ansonsten bitte ich um eine große Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wir sollten den Antrag des SSW am besten noch einmal im Wirtschaftsausschuss beraten und noch in dieser Legislaturperiode angemessen bearbeiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser etwas verspäteten Aschermittwochsrede möchte ich betonen, dass wir unseren Antrag, der im Wesentlichen eine Bekräftigung der Beschlusslage des Landtags darstellt, in der aktuellen Situation eingebracht haben, weil sich die politische Diskussion - wie wir gerade festgestellt haben - über den einzigen internationalen Verkehrsflughafen unseres Landes immer weiter zuspitzt.
- Kollege Baasch, die Situation des Flughafens Lübeck-Blankensee ist nicht gerade berauschend, aber eben auch nicht aussichtslos.
- Sie lachen. Bei Herrn Stegner haben Sie nicht so oft gelacht. Insofern war seine Rede anscheinend nicht so gut.
Sehr geehrter Kollege Baasch, der erfolgreiche Bürgerentscheid in der Hansestadt Lübeck gibt dem Flughafen noch bis Ende des Jahres Zeit, zu einem wirtschaftlich tragfähigen Konzept zu kommen. Der neue Flughafen-Chef Friedel, den ich für sehr kompetent halte, gibt sich sichtlich Mühe, um dieses Ziel zu erreichen. Wir werden nächste Woche im Wirtschaftsausschuss mit ihm und auch mit dem Bürgermeister darüber sprechen. Er hat sicher keine leichte Aufgabe übernommen, hat aber dankenswerterweise im Gegensatz zu früheren Zeiten von Beginn an sehr offen kommuniziert. Das politische Umfeld ist dabei mehr als schwierig, gerade in den letzten Monaten.
DIE LINKE, Grüne und - wie Sie heute gemerkt haben - zunehmend auch Sozialdemokraten reden
die verbliebenen Chancen des Flughafens mit großem Engagement kaputt.
Kollege Baasch, als Begründung für diese Position müssen vor allem finanz- und ordnungspolitische Argumente herhalten. Interessant an dieser Debatte ist, dass das ausgerechnet von Leuten kommt, denen ordnungs- und finanzpolitische Argumente sonst vollkommen egal sind.
Wenn uns Frau Jansen mit finanzpolitischen Argumenten kommt, dann ist Vorsicht geboten, kann ich nur sagen.
Insofern muss man das auch beachten. Es geht den meisten Flughafengegnern - Kollege Baasch, Ihnen würde ich das nie vorwerfen - natürlich um ideologische Gründe. Herrn Kollegen Tietze zum Beispiel würde ich das nie vorwerfen, weil Kollege Tietze dort ein moderner Grüner ist. Für den Flughafen auf Sylt hat er sehr viel übrig. Er hat sich nicht dazu geäußert, dass wir auch den gefördert haben. Keine Äußerung ist in diesem Fall auch eine Äußerung. Insofern möchte ich Herrn Kollegen Tietze dabei ausnehmen.
Herr Kollege Tietze, Sie haben heute wieder einmal eine flammende Rede gehalten. Ich bin immer total begeistert. Allerdings hätte Ihre Rede besser in die Lübecker Bürgerschaft und weniger in den Schleswig-Holsteinischen Landtag gepasst. Aber immerhin: Es war eine sehr schöne Rede.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion bekräftigt mit dem vorgelegten Antrag von CDU und FDP die Unterstützung für die Aufrechterhaltung dieser Verkehrsinfrastruktur in Lübeck-Blankensee.
Der SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig - endlich kommt der Name; ich glaube, viele haben darauf gewartet - hat vor drei Wochen öffentlich verkündet, dass er keine Infrastrukturmaßnahme in Blankensee unterstützen würde, und hat dies mit dem Satz begründet: „Schleswig-Holsteins Flughafen ist Fuhlsbüttel.“
Das große Vorbild von Torsten Albig ist, wie wir in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben lesen konnten, Olaf Scholz, mit dem er sich auch sehr gut versteht. Ich würde natürlich nie gegen die Ham
burger Regierung sticheln wollen. Aber ich kann nur sagen: Ich wünsche Torsten Albig, dass sein Einfluss auf Olaf Scholz so groß ist, dass Olaf Scholz demnächst verkündet: Hamburgs Windenergiemesse steht in Husum. Das wäre mal ein großer Erfolg.
Sie wollen die große Zusammenarbeit mit Hamburg. Da könnte Torsten Albig doch einmal seinen Einfluss geltend machen.
Meine Damen und Herren, dass Schleswig-Holsteins Flughafen Fuhlsbüttel ist, das ist nicht ganz falsch - das möchte ich einräumen -, es blendet allerdings die Frage aus, was in der Zukunft sein soll, wenn Fuhlsbüttel an die Kapazitätsgrenzen stoßen wird.
Dann ist wahrscheinlich nach Torsten Albigs Lesart auch Hannover Schleswig-Holsteins Flughafen. Das wäre die konsequente Fortsetzung seiner Argumentation.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns vor Augen führen - Herr Kollege Arp hat es schon gesagt -, dass diese Infrastruktur, die es in Lübeck gibt und in die das Land schon viele Millionen Euro, auch in früheren Jahren unter anderen Regierungen, hineingesteckt hat, verloren gehen würde, wenn der Flughafen schließen müsste. Es ist für die Wirtschaft in der Region eine strategische Frage.
Hinzu kommt, Frau Jansen, dass auch die Stadt Lübeck das Schließen des Flughafens sehr teuer zu stehen kommen würde.
Das wird bei der ganzen Diskussion gern ausgeblendet. Herr Saxe hat das im Wirtschaftsausschuss schon einmal dargestellt.
Meine Damen und Herren, besonders skurril finde ich abschließend die Äußerungen von Herrn Albig, die etwas unnötig und kontraproduktiv waren. Ich habe es schon angesprochen, Herr Kollege Arp und ich haben es neulich kritisiert. Es folgte prompt eine scharfe Antwort aus der SPD-Fraktion. Die Sprecherin für Mittelstand und Technologie, Frau Kollegin Langner - die ich gerade nicht sehe -, die dieses mächtige Amt in der SPD-Fraktion inne hat, hat uns erklärt, wir würden Unsinn reden, wir würden Krokodilstränen vergießen
- sehr gut -, und hat uns dann konsequenterweise aufgefordert, dass die Landesregierung mehr Geld in den Flughafen stecken soll. Das finde ich wirklich großartig. Nachdem Sie jahrelang in dieser Frage herumeiern wie sonst keine Fraktion in diesem Hause, sagen Sie jetzt: Wir wollen kein Geld hineinstecken, aber Herr de Jager soll mehr Geld hineinstecken. Eine wirklich großartige Argumentation! Ich kann Ihnen dazu nur gratulieren.
Meine Damen und Herren, ich fordere die SPD auf, in dieser Frage klar Farbe zu bekennen und endlich einmal aufzuhören herumzueiern. Sie haben Ihr Verhalten mehrfach geändert. Sie haben keinen Antrag eingebracht, Herr Kollege Stegner. Insofern freuen wir uns auf die Abstimmung, besonders auf Ihr Abstimmungsverhalten. Bekennen Sie klar Farbe! Bei den Grünen wissen wir, wie sie abstimmen. Sie haben ja auch einen eigenen Antrag. Das ist in Ordnung. Die SPD hat keinen Antrag. Wir werden mit Freude erwarten, wie Sie sich entscheiden werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin begeistert, dass die Flughafenpolitik der SPD Schleswig-Holstein in den 30er-Jahren stehen geblieben ist. Das ist wirklich interessant.
Herr Kollege Höppner, der entscheidende Punkt ist doch, dass der Flughafen Hamburg in den nächsten Jahren an die Kapazitätsgrenze stoßen wird. Das ist doch der Kern der Debatte!
Es gibt tatsächlich eine kleine rot-grüne Wiedervereinigung hier im Plenarsaal: Die Grünen folgen der SPD bei der Schuldenpolitik, die SPD den Grünen bei der Flughafenpolitik. Das ist doch schön!
Herr Kollege Tietze, Sie haben gesagt, es gehe nicht direkt um Ihren Antrag, über den wir hier reden, sondern um das Grundsätzliche. Gerade Ihre Partei, gerade Ihre Fraktion setzt doch auf Bürgerbeteiligung und Bürgerwillen. Schauen Sie sich doch einmal an, wie das in der Realität umgesetzt wird! Ich will den Vergleich zu Stuttgart gar nicht ziehen, aber es fällt doch auf: Sie geben vor, die Mehrheit zu vertreten, dann verlieren Sie in einer Volksabstimmung, in einem Bürgerentscheid, und am Ende versuchen Sie, das Ganze hintenrum zu konterkarieren. So sieht Ihre Bürgerbeteiligung aus. Da geht es ums Grundsätzliche.
Frau Jansen hat leider keine Zwischenfrage erlaubt. Kollege Harms hat den Punkt Betriebspflicht angesprochen. Es gibt eine Betriebspflicht. Gerade das treibt die Kosten einer Schließung in die Höhe. Frau Kollegin Jansen, Sie sind ja auch noch Mitglied in der Lübecker Bürgerschaft. Schön, dass Sie heute bei uns sein können trotz der Bürgerschaftssitzung in Lübeck. Schauen Sie sich einmal die Kosten an!
Wir haben mehrfach betont und deutlich gemacht: Es geht um den Erhalt der Infrastruktur, weil Hamburg an die Kapazitätsgrenze stoßen wird.
- Herr Kollege Baasch, Kaltenkirchen wird es nicht mehr geben.
- Herr Kollege Baasch, bleiben Sie doch flauschig, ich möchte das ausführen.
- Bleiben Sie so flauschig wie Ihre Gesichtsbehaarung, Herr Kollege Baasch, dann kommen wir miteinander ins Gespräch.
- Das ist nur Neid, weil bei mir nicht so viel wächst.
Herr Kollege Dr. Stegner, wenn Sie sagen, Sie hätten die Infrastrukturförderung von uns unterstützt und wollten Gespräche mit Hamburg führen, um zu einer sinnvollen Einigung zu kommen, kann ich Sie nur einladen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Genau das sagt unser Antrag aus. Wir wollen das Jahr 2012 im Sinne des Bürgerentscheids nutzen und als Land dazu beitragen, dass es eine gemeinsame Lösung gibt. Hören Sie auf mit Enthaltung! Das ist die Beschlusslage, der auch Sie letztes Mal zugestimmt haben.
- Herr Stegner, es ist de facto eine Enthaltung, wenn Sie gegen beide Anträge stimmen.
Stimmen Sie unserem Antrag zu, bekennen Sie Farbe, eiern Sie nicht rum wie Herr Albig! Sie sind doch ein Mann, der klare Kante zeigt!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten bereits in der letzten Legislaturperiode mehrere Debatten zum Thema Tariftreue. Die Landesregierung hatte vor ziemlich genau einem Jahr wie angekündigt die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes mit der integrierten Tariftreueregelung vorgelegt, die wir dann auch verabschiedet haben. Die Tariftreueregelung war und ist noch immer an die Hamburger Regelung angelehnt und eben nicht an die Regelung aus Bremen, was die Opposition gern gehabt hätte. Sie bezieht sich auf das Arbeitnehmerentsendegesetz und hält sich an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Sie verstößt nicht mehr gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 49 des EG-Vertrags, was das Problem mit dem alten schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetz war. Wie gesagt, wir haben schon öfter darüber diskutiert. Ich hatte mich schon gefragt, wann wohl die nächste Initiative aus den Reihen der Opposition dazu kommt. Jetzt ist es so weit.
- Vielen Dank, Herr Stegner. Ich weiß, dass Sie mir gern eine Freude machen. Das, was Sie gemeinsam mit dem SSW vorgelegt haben, nämlich den Antrag auf eine Gesetzesänderung in § 14 Abs. 5, ist sehr interessant. Zunächst einmal freue ich mich, dass sich SPD und SSW mittlerweile damit angefreundet
haben, dass die Tariftreueregelung in das Mittelstandsförderungsgesetz eingebunden ist. Hier waren Sie vor einiger Zeit noch anderer Auffassung. Ich freue mich, dass Sie hier Einsicht haben. Willkommen im Club, besser spät als nie! Ich freue mich auch darüber, dass Sie anerkannt haben, dass eine Mindestlohnforderung in diesen Bereich nicht hineingehört. Auch hier gratuliere ich gerade der SPD zur Einsicht. Der SSW hatte diese schon früher.
Zum Thema ÖPNV, der jetzt Teil der Kernforderung ist: Hier haben wir uns im vergangenen Jahr aus rechtlichen Gründen ganz bewusst dagegen entschieden. Es geht dabei vor allen Dingen um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Busunternehmen. Zumindest meine Fraktion - und ich denke auch die CDU-Fraktion - hat im Rahmen der Anhörung öfter mit Gewerkschaftsvertretern - vor allem mit Vertretern von ver.di - darüber gesprochen. Es gibt nach wie vor unterschiedliche rechtliche Beurteilungen. Nach unserer Tariftreueregelung können öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich im Hinblick auf die Mindestarbeitsbedingungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes verpflichten. Die Regelungen beziehen sich nicht mehr - wie im alten Tariftreuegesetz - auf bestimmte Branchen. Sie gelten jetzt dort, wo es Tarifverträge gibt, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das ist im ÖPNV-Bereich nicht der Fall. Das wurde schon ausgeführt. Wir hatten uns deshalb gegen die Einbeziehung des ÖPNV entschieden, weil wir eine rechtlich einwandfreie Regelung haben wollten. Jetzt schlagen Sie ein Verfahren vor, bei dem es einen repräsentativen Tarifvertrag gibt. Das werden wir uns genauer anschauen.
Sie sagen, das sei EU-rechtskonform. Auch wenn wir hier sehr skeptisch sind, werden wir uns dies genau anschauen. Im Übrigen finde ich es in diesem Zusammenhang bemerkenswert, dass die Landesregierung laut Ihrem Vorschlag das Verfahren, mit dem festgelegt werden soll, welcher Tarifvertrag als repräsentativ zugrunde gelegt werden soll, selbst bestimmen soll und auch die Möglichkeit bekommen soll, einen Beirat einzurichten, für den Sie aber keine genauen Vorgaben in der Frage machen, wie er genau aussehen soll. Ich bin der Meinung, dass man dann, wenn man so etwas vorschlägt, in den Gesetzentwurf aufnehmen sollte, wie das genau laufen soll.
- Herr Stegner, Sie werden der Landesregierung nicht angehören. Insofern glaube ich, dass Sie ihr
vertrauen werden. Es mag sein, dass Sie hier bei sich selbst skeptischer sind.
Von den zwölf Bundesländern, die in Deutschland eine Tariftreueregelung haben, haben nur sieben Bundesländer eine Regelung für den Verkehrssektor aufgenommen. Wir sind in Bezug auf die Aufnahme des Verkehrssektors nach wie vor sehr skeptisch und werden uns dies im Rahmen der Ausschussberatungen noch einmal genau anschauen. Der Kollege Harms hat uns aufgefordert, in uns zu gehen. Kollege Harms, wir gehen öfter in uns, wie Ihnen vielleicht schon aufgefallen ist. Deshalb werden wir das auch dieses Mal tun. Gerade die FDP geht öfter in sich und auch mal aus sich heraus. Insofern werden wir das auch dieses Mal tun. Ich freue mich auf eine ernsthafte Beratung im Ausschuss. Herr Dr. Stegner, ich gehe natürlich nicht davon aus, dass Ihre Initiative irgendetwas mit der DGB-Veranstaltung in der nächsten Woche zu tun hat und diese irgendwie flankieren soll. Das ist sicherlich nicht der Fall.
Insofern freue ich mich auf eine ernsthafte Ausschussberatung. Damit das nicht falsch herüberkommt, kann ich Ihnen sagen, dass wir keine Gesetze beschließen werden, die gegen EU-Recht verstoßen werden. Das machen wir nicht. Herr Dr. Stegner, wir schauen das aber genau an, weil wir ein Interesse daran haben, Sie als Oppositionsführer auch einmal einzubinden, wenn Sie einen Vorschlag machen. Diesen gucken wir uns dann genau an. Vielleicht ist ja einmal etwas Konstruktives dabei.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den Antrag am 27. Oktober 2011 beraten und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Arbeitsschutz hat auch für die FDP-Landtagsfraktion eine große Bedeutung. Die Sicherheit am Arbeitsplatz beziehungsweise der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ist in einer sozialen Marktwirtschaft mehr als nur Unfallverhütung.
Der Erhalt der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnt in unserer Gesellschaft zum Glück immer mehr an Bedeutung. Der Kollege Neve hat dies vorhin bereits angesprochen. In einer Gesellschaft, die immer älter wird und in der wir deshalb auch immer länger arbeiten müssen, ist dies nicht nur für den einzelnen Arbeitnehmer von großer Bedeutung, sondern auch für die gesamte Gesellschaft. Ich bin mir sicher, die große Mehrheit der Arbeitgeber in unserem Land sind sich der zunehmenden Bedeutung des Arbeitsschutzes bewusst; denn diese erhöht auch die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Die Gesundheit der Mitarbeit ist ein großes Anliegen der meisten Unternehmen in unserem Land.
Die SPD-Landtagsfraktion hat es mit ihrem Antrag daher sicher gut gemeint, aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. In diesem Fall ist es schon gar nicht gut gemacht. Vor einigen Wochen haben wir diesen Antrag bereits im Sozialausschuss beraten.
Ich fand die Argumente der Landesregierung im Gegensatz zu den SPD-Forderungen sehr überzeugend.
Allein der Anlass Ihres Antrags spricht schon gegen die Zustimmung zu diesem Antrag. Dies betrifft die Übernahme des LASI-Vorsitzes durch SchleswigHolstein. Das jeweilige LASI-Vorsitzland übernimmt nämlich nur Koordinierungsaufgaben der bundes- und EU-weiten Akteure des Arbeitsschutzes. Der Vorsitz für drei Jahre wäre für SchleswigHolstein mit zusätzlichem Aufwand verbunden, der dem Arbeitsschutz in unserem Land nicht dienen würde.
Der Vorsitz wäre angesichts der Personalsituation in diesem Bereich für die Überwachung des Arbeitsschutzes in Schleswig-Holstein sogar kontraproduktiv. Nach meiner Kenntnis hat das Land Bremen den LASI-Vorsitz in jedem Fall noch im Jahr 2012 inne. Die Diskussion, die es derzeit zwischen den Bundesländern gibt, bezieht sich also auf die Zeit ab dem Jahr 2013.
Meine Damen und Herren, die staatliche Arbeitsschutzbehörde ist seit einigen Jahren bei der Unfallkasse Nord angesiedelt. Die ehemalige Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht von der SPD hat das Personal, das im Vollzugsbereich des Arbeitsschutzes tätig ist, zum 1. Januar 2008 auf die Unfallkasse Nord übertragen. Das scheint der SPD entgangen zu sein. Ansonsten würde sie nämlich in ihrem Antrag nicht fordern, dass die Landesregierung ein Personalentwicklungskonzept für den Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein vorlegen soll. Die Landesregierung hat seit dieser Verlagerung im Jahr 2008 überhaupt keinen unmittelbaren Einfluss mehr auf die Personalentwicklung. Deshalb macht es auch keinen Sinn, dass Sie ein Konzept hierfür fordern.
Meine Damen und Herren, im Bereich des Arbeitsschutzes ersetzt die Systemkontrolle immer mehr die Einzelprüfung, die in der Vergangenheit vorrangig vorgenommen wurde. Das ist meines Erachtens auch sinnvoll, weil die Probleme an der Wurzel gepackt werden müssen. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Arbeitsschutzes. In diesem Geiste wird auch derzeit das Arbeitsschutzkonzept des Landes als Grundlage für das künftige Aufsichtshandeln im Land fortgeschrieben. Wir unterstützen dies ausdrücklich. Dieser Ansatz ist auch für den Baubereich völlig richtig. Die Überwachung des Arbeitsschutzes in der Seeschifffahrt wird in
Schleswig-Holstein von den Seemannsämtern und von der Seeberufsgenossenschaft wahrgenommen.
Aus unserer Sicht ist dies umfassend geregelt. Wir sehen deshalb keinen weiteren Handlungsbedarf. Das Arbeitsschutzkonzept des Landes ist ungefähr sieben bis acht Jahre alt und befindet sich derzeit in Überarbeitung. Ich glaube, es macht Sinn, dass sich der zuständige Ausschuss, in diesem Fall der Sozialausschuss in einigen Monaten noch einmal damit befasst und dies umfassend berät.
Meine Damen und Herren, zusammengefasst kann man sagen, die Übernahme des LASI-Vorsitzes macht für Schleswig-Holstein keinen Sinn und würde dem Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein einen Bärendienst erweisen. Die Forderungen der SPD in ihrem Antrag sind entweder nicht sinnvoll oder bereits umgesetzt. Aus diesen Gründen werden wir dem Ausschussvotum folgen und den SPD-Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich danke der Ministerin für Ihren heutigen mündlichen Bericht, und ganz besonders danke ich Ihnen auch für die Feststellung, dass auch Sie Zweifel daran haben, dass die Geschäftsgrundlage für das verbindliche Angebot, das die Deponie Rondeshagen abgegeben hatte, nach wie vor vorhanden ist. Wir haben daran ebenfalls ernsthafte Zweifel. Sollten sich diese Zweifel bestätigen und diese Geschäftsgrundlage für das verbindliche Angebot keinen Bestand mehr haben, dann können die Trans
porte natürlich nicht stattfinden. Meine Fraktion würde das sehr begrüßen.
Vielleicht noch eine Bitte an Sie, Frau Ministerin: Wenn Sie Zweifel daran haben, sollten Sie noch einmal prüfen, ob das Angebot ausgesetzt werden kann, bis die Zweifel ausgeräumt sind.
Meine Damen und Herren, ich habe es bereits mehrfach gemeinsam mit meinem Kollegen Carsten-Peter Brodersen erklärt, dass meine Fraktion von der Notwendigkeit dieser Transporte nicht überzeugt ist. Das gilt nach wie vor. Aus unserer Sicht wäre es aus umweltpolitischer Sicht die beste Lösung, wenn man die Halde in Wunstorf-Luthe vor Ort dauerhaft absichern würde.
Das ist natürlich umstritten, aber ich bin der Meinung, das wäre aus heutiger Sicht das Beste. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Umlagerung zweifelhaft, da es letztlich um Steuergelder geht, die dafür eingesetzt werden sollen.
In der Region Hannover hat man sich angesichts der anscheinend vorhandenen Möglichkeit, für das Räumen der Halde in Wunstorf-Luthe EFREMittel zu verwenden, dazu entschieden, die dortige Fläche wieder als Gewerbefläche herzustellen. Das ist ihr gutes Recht. Es ist jedoch auch unser gutes Recht als Abgeordnete in Schleswig-Holstein, die geplanten Transporte nach Rondeshagen und nach Ihlenberg, die durch Schleswig-Holstein laufen werden, kritisch zu hinterfragen.
Da gibt es leider immer noch recht viele Fragen, die die Region Hannover unserer Landesregierung möglichst schnell beantworten sollte. Die Region Hannover muss sich vor allem die Frage nach der Art des Transports gefallen lassen. Nach den bisherigen Planungen soll nur ein kleiner Teil der Sonderabfälle, nämlich die Asbestzement-Scherben, in sogenannten Bigbags transportiert werden. Im Jahr 2009, als man in Niedersachsen noch plante, Sonderabfälle in Hannover-Lahe zu entsorgen, hat sich das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg damit beschäftigt. Das Gericht hat damals den Anträgen der Gemeinde Isernhagen und von Anwohnern der dortigen Deponie teilweise stattgegeben und entschieden, dass die Sonderabfälle komplett in Big Bags transportiert werden müssen. Sie haben da
mals eine Interessenabwägung vorgenommen und sind zu dem Ergebnis gekommen.
Die Deponie in Hannover-Lahe ist mittlerweile geschlossen. Deswegen hat sich die Region Hannover nach anderen Möglichkeiten umgeschaut, um die Sonderabfälle entsorgen zu können. Jetzt sollen es Rondeshagen und Ihlenberg sein. Man fragt sich natürlich, warum die Sonderabfälle nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts jetzt nicht komplett in Big Bags auch zu diesen Deponien transportiert werden sollen.
Meine Damen und Herren, es steht außer Frage: Sondermülltransporte sind notwendig und Sonderabfalldeponien auch. Schleswig-Holstein und Hamburg werden nur noch wenige Jahre eine eigene Sonderabfalldeponie haben; Rondeshagen wird in einigen Jahren verfüllt sein. Wir werden dann auf die Sonderabfalldeponien in anderen Bundesländern angewiesen sein. Für uns steht jedoch außer Frage, dass man die geplanten Transporte kritisch hinterfragen muss. Je länger wir uns in der FDP damit beschäftigen - Frau Kollegin Fritzen, Sie erinnern sich sicherlich auch noch an die erste Umweltund Agrarausschusssitzung, in der wir darüber beraten haben -, desto kritischer sehen wir die geplanten Transporte.
Meine Damen und Herren, die Verunsicherung der Bevölkerung in der Region um Rondeshagen, die meine Heimatregion ist, ist derzeit ziemlich groß. Viele kommunale Vertretungen in der Region haben Resolutionen gegen die Durchführung der geplanten Transporte verabschiedet. Die betroffene Gemeinde Rondeshagen ist auch juristisch aktiv geworden. Aus diesem Grund sollten alle Beteiligten daran mitwirken, dass möglichst schnell Klarheit herrscht.
Wir haben durch das Gutachten, das das Land Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben hat, Zeit gewonnen. Das ist gut. Wir sollten diese Zeit intensiv nutzen, weil nach wie vor viele Fragen offen sind. Ich will sie nicht alle wiederholen, sie wurden schon von den Kolleginnen und Kollegen genannt. Diese Fragen sollte uns die Region Hannover beziehungsweise die Landesregierung schnell beantworten.
Im Januar werden wir hoffentlich mehr Informationen haben. Dann können wir an dieser Stelle weiter darüber diskutieren. Vielleicht entscheidet sich die Region Hannover ja in der Zwischenzeit, die Trans
porte nicht mehr vorzunehmen. Das wäre ein schönes Weihnachtsgeschenk für die ganze Region.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende SPD-Antrag ist ein weiterer Schritt auf dem langen Marsch der Sozialdemokraten, der sie möglichst weit von den Hartz-Gesetzen der rot-grünen Zeit wegführen soll. Im Jahr 2003 haben SPD und Grüne mit der damaligen Hartz-II-Reform die bis dahin bestehende Wochenarbeitszeitbegrenzung von 15 Stunden bei der geringfügigen Beschäftigung aufgehoben. Jetzt soll auf Wunsch der SPD eine Wochenarbeitszeitbegrenzung von zwölf Stunden eingeführt werden. Das wäre ein Mindestlohn von knapp 8,50 € pro Stunde. Der Kollege Baasch hat aus meiner Sicht allerdings bei der Formulierung des Antrags vergessen oder nicht mitbekommen, dass sich die Vertreter von Union und FDP auf Bundesebene vorher schon darauf geeinigt hatten, die Verdienstgrenzen in diesem Bereich von 400 € auf 450 € anzuheben. Ansonsten würde er bei zwölf Wochenstunden in diesem Bereich einen Mindestlohn von über 9 € pro Stunde fordern. Das würde aus meiner Sicht eigentlich der SPD-Programmatik widersprechen, aber sei es drum.
Wir werden das ablehnen, weil wir es für kontraproduktiv halten. Wir unterstützen vielmehr die be
schlossene Anhebung der Verdienstgrenze von 400 € auf 450 €, um die Situation von geringfügig Beschäftigten zu verbessern. Das gebietet im Übrigen schon die Entwicklung der Inflation, da das in den letzten Jahren nicht angehoben wurde. Ebenso unterstützen wir die Verbesserung der Alterssicherung von geringfügig Beschäftigten. Die Einigung auf Bundesebene sieht nämlich vor, dass geringfügig Beschäftigte künftig grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert sein sollen und damit unter anderem Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die soziale Sicherheit, die in diesem Bereich oft kritisiert wird, wird damit deutlich verbessert.
Dafür sollen die geringfügig Beschäftigten den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers aufstocken. Wer dies nicht möchte, kann darauf verzichten. Es bleibt dann bei der bisherigen pauschalen Abgabe des Arbeitgebers.
Die wichtigsten Argumente für die geringfügige Beschäftigung sind die hohe Flexibilität und die Eindämmung der Schwarzarbeit. Aus unserer Sicht will die SPD das aber mit ihrem Antrag konterkarieren. Die Flexibilität bei geringfügigen Beschäftigungen soll nach Wunsch der SPD deutlich eingeschränkt werden. Das verringert die Attraktivität der geringfügigen Beschäftigung und ist absolut kontraproduktiv, wenn man die Schwarzarbeit effektiv bekämpfen möchte. Die SPD möchte die Landesregierung mit ihrem Antrag auffordern, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu unterstützen.
Ich frage mich, warum Sie in Ihrem Antrag - auch in Ihrem Redebeitrag habe ich es nicht mitbekommen - nicht darauf hinweisen, dass es bereits morgen im Bundesrat eine Initiative von NRW gibt, die die Landesregierung anscheinend unterstützen soll. Wir sind der Meinung, dass sie das nicht tun sollte. Ich kann verstehen, dass Sie Frau Kraft im Bundesrat flankieren wollen. Wir möchten das nicht, weil wir es für kontraproduktiv halten.
Wir reden in diesem Bereich mittlerweile über 4 Millionen Menschen in Deutschland, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind. Diese geringfügig Beschäftigten - der Kollege Neve hat das eben schon ausgeführt - sind arbeitsrechtlich allen anderen Beschäftigten gleichgestellt. Ihre Tätigkeit ist sozialversicherungsfrei, und es gibt Besonderheiten im Lohnsteuerrecht. Die SPD spricht im An
trag Probleme im Bereich des Urlaubsanspruchs und bei der Gewährung von weiteren Arbeitnehmerrechten an. Diese Probleme sind, Herr Kollege Baasch, im Einzelfall unbestritten vorhanden. Aus diesem Grund bitten wir die Landesregierung mit unserem Antrag, sich weiterhin auf Bundesebene und bei der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass geringfügig Beschäftigte ihre bestehenden Rechte in den Bereichen Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz sowie Kündigungsschutz effektiver wahrnehmen. Eine Verbesserung der Aufklärung ist hier aus unserer Sicht vonnöten.
Wir haben es formuliert: Geringfügige Beschäftigung bietet die Möglichkeit, den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu erleichtern und auch Menschen mit geringen Chancen und geringer Qualifikation das ist hier das Problem - die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Diese Brückenfunktion wird oft als völlig unzureichend und viel zu gering kritisiert. Das ist auch nicht ganz unberechtigt, aber geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind vor allem auch ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Sie anscheinend auch bekämpfen wollen, allerdings - finde ich - mit dem völlig falschen Ansatz.
Wir wollen die Landesregierung bitten, sich für die Beibehaltung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse einzusetzen und die Initiative aus NRW abzulehnen. Herr Kollege Baasch, ich möchte Sie auf einen Artikel in den heutigen „Kieler Nachrichten“ hinweisen, in dem es um die Ansiedlung des Unternehmens Möbel Kraft in Kiel geht. Da spricht ein Kollege von Ihnen. Ich möchte das mit Erlaubnis der Präsidentin gern zitieren:
meilenweit entfernt von prekären Arbeitsverhältnissen.“
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das die Kieler SPD und der Gewerkschaftsbund in Kiel sagen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag kontraproduktiv ist, und bitte um Zustimmung für unseren Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die FDP-Fraktion befürwortet das Projekt der Elektrifizierung auf der rund 30 km langen AKNStrecke zwischen Kaltenkirchen und HamburgEidelstedt. Wir freuen uns, dass sowohl die Grünen in Schleswig-Holstein als auch die GAL in Hamburg dies verfolgen. Die GAL hat, wenn ich das richtig verfolgt habe, für die Bürgerschaftssitzung in der nächsten Woche einen gleichlautenden Antrag eingereicht. Ich freue mich, dass diese beiden
Landesverbände die Aktivitäten der Landesregierungen mit ihren entsprechenden Anträgen unterstützen.
Das Projekt ist im sogenannten Achsenkonzept der Landesregierungen für Schienenprojekte in der Metropolregion enthalten. Es wird im Koalitionsvertrag von CDU und FDP befürwortet, es ist auch Bestandteil des Landesweiten Nahverkehrsplans. An dieser Stelle möchte ich mir den bemühten Witz im Zusammenhang mit der S 21 und den Grünen „klemmen“. Die Strecke hat erhebliches Potenzial. Bei einer Elektrifizierung und einem möglichen Anschluss an das Hamburger S-Bahn-Netz könnte es genutzt werden. Auf das bisherige Umsteigen der Fahrgäste in Hamburg-Eidelstedt könnte dann verzichtet werden. Im Zusammenspiel mit einer besseren Taktung würde die Strecke vor allem für Pendler mit 20 Minuten deutlich an Attraktivität gewinnen. Mehr Pendler in den Zügen bedeutet weniger Autos, die tagtäglich nach Hamburg hineinfahren. Insofern müsste es auch von großem Interesse Hamburgs sein.
Es wäre eine Stärkung für die gesamte Region, vor allen Dingen für die Kreise Pinneberg und Segeberg, und es wäre eine bessere Anbindung an die Hamburger Innenstadt. Die Probleme, die der Kollege Schröder beschrieben hat, sind auch uns bekannt. Es ist erfreulich, dass es eine große Unterstützung für das Projekt in der Region gibt. Sie alle haben wahrscheinlich Schreiben - vor einigen Tagen beispielsweise vom Amt Kaltenkirchen - bekommen.
So schön das alles wäre - wir müssen zunächst einmal einige offene Fragen klären. Die politische Unterstützung hier im Landtag scheint recht groß zu sein. Beim Hamburger Senat ist da noch ein bisschen Luft nach oben. Herr Kollege Schröder, Sie haben vor Kurzem eine gemeinsame Fraktionssitzung mit den Hamburger SPD-Kollegen durchgeführt. Ich bitte Sie, mit Ihren Hamburger Kollegen zu sprechen, dass die Priorität auch in Hamburg gesehen wird. Die Chancen sind auch deshalb gestiegen, weil die Grünen in Hamburg vor einiger Zeit abgewählt wurden. Die haben ein anderes Projekt, das bezüglich der Mittel in Konkurrenz gestanden hätte, verfolgt, nämlich das StadtBahnProjekt. Das ist mit den Grünen aus der Regierung sozusagen herausgeflogen.
(Beifall der Abgeordneten Hans-Jörn Arp [CDU] und Tobias Koch [CDU]
Insofern sind die Chancen auch hier gestiegen.
Jetzt möchte die GAL das Hamburger Umland besser anbinden. Wir halten das für sehr vernünftig. Das größte Fragezeichen des Ausbaus ist die Finanzierung der rund 50 Millionen €, die der Ausbau kosten würde. Schaut man sich dann noch die Anschaffungskosten für die entsprechenden Fahrzeuge an, kommt man auf über 100 Millionen €. Wie man der Presse entnehmen kann, bevorzugt der zuständige Hamburger Senator Frank Horch aus Kostengründen bisher andere Projekte, Herr Kollege Schröder. Das ist natürlich die S 4 nach Ahrensburg, die wir auch unterstützen; wir halten das Projekt durchaus für vernünftig. Allerdings hält er die Verlängerung der U 4 zu den Elbbrücken, die Busnetzoptimierung in Hamburg und den barrierefreien Ausbau von Haltestellen für wichtiger. Das ist alles in Ordnung. Allerdings muss man sehen: Wenn es zeitnah kommen soll, muss Hamburg seine Prioritäten anders setzen. Sonst wird das alles nichts.
Dennoch bereitet die Landesregierung zurzeit mit Hamburg eine sogenannte standardisierte Bewertung vor, die Voraussetzung für eine eventuelle Förderung des Ausbaus durch den Bund ist. Sollte der Bund das tatsächlich fördern wollen, würde er rund 60 % der 50 Millionen € reinen Ausbaukosten übernehmen. Dann blieben für Hamburg und Schleswig-Holstein rund 20 Millionen €. Weil ein Großteil der Strecke in Schleswig-Holstein liegt, würden wir ungefähr 15 Millionen €, Hamburg nur 5 Millionen € tragen müssen. Aber die Schienenfahrzeuge würden mit über 50 Millionen € zu Buche schlagen. Da müsste Hamburg als 50-prozentiger Anteilseigner bei der AKN natürlich etwas mehr Geld aufbringen. Aber, wie gesagt, bei der AKN müssen sowieso neue Fahrzeuge angeschafft werden.
Es gibt also noch viel vorzubereiten, sowohl fachlich als auch politisch. Das Alter der AKNSchienenfahrzeuge ist teilweise schon sehr hoch. Da muss in den nächsten Jahren etwas passieren. Insofern halte ich den Zeitpunkt für richtig, das parlamentarisch voranzubringen. Ich freue mich, dass wir das im Großen und Ganzen gemeinsam beantragen.
Ich möchte noch eine Bemerkung zur AKN-Verkehrsgesellschaft machen. Es laufen immer noch Gespräche zwischen den Landesregierungen in Hamburg und in Schleswig-Holstein. Wie man hört, sollen sie ganz gut vorangehen. Ich hoffe, dass wir von der Landesregierung zeitnah einen Bericht dazu bekommen, was daraus geworden ist.
Wir wollten eigentlich Abstimmung in der Sache beantragen, weil wir ein Signal senden wollten,
weil die Hamburger das Thema nächste Woche auch auf der Agenda haben. Ich habe allerdings den Ausführungen des Kollegen Schröder gut zugehört und würde deshalb auch einer Ausschussüberweisung zustimmen.
Sehr geehrter Herr Kollege Fürter, würden Sie erstens endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass das Land vor allem in die Sicherheitsinfrastruktur am Lübecker Flughafen investiert hat und dass das vor allem der Sicherheit der Passagiere zugutekommt, und würden Sie zweitens - da Sie es am Sonntag in Lübeck leider nicht in die Stichwahl geschafft haben - die Frage beantworten, warum Sie Ihren Antrag nicht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag, mit dem wir die Einführung verbindlicher Lohnuntergrenzen unterstützen, die sich an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren sollen, wollen wir fairen Wettbewerb stärken, Lohndumping verhindern und klarstellen, dass die Lohnfindung durch die Tarifpartner umgesetzt werden soll. Die Tarifautonomie ist in Deutschland ein hohes Gut. Sie ist im Grundgesetz verankert, und sie hat sich auch generell bewährt. Es gibt jedoch Bereiche, in denen dieser Weg bisher nicht optimal umgesetzt wurde. Es gibt leider auch Unternehmen, bei denen das Aufstocken der Löhne durch den Staat zum Geschäftsmodell gehört. Genau das darf nicht sein, und genau das wollen wir verhindern, meine Damen und Herren.
Sie sagen es sogar selbst in Ihrem Antrag, und das ist auch völlig richtig: Viele Unternehmer sehen es nicht mehr ein, dass sie diese Wettbewerbsverzerrung auch noch bezahlen sollen. Wir wollen keine staatliche Subventionierung von Lohndumping, wir wollen keine Wettbewerbsverzerrung durch Ausnutzung von Arbeitnehmern. Aber wir wollen eben auch keine Gefährdung von Arbeitsplätzen. Das wäre nicht im Interesse der Arbeitnehmer, nicht im Interesse der Unternehmen und auch nicht im Interesse der Steuerzahler.
Im Gegensatz zur Opposition wollen wir deshalb Lohnuntergrenzen, die nach Branchen und Regionen differenziert sein können. Alles andere ist aus unserer Sicht wenig sinnvoll. Die unterschiedliche Produktivität in den Branchen und auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Regionen müssen berücksichtigt werden. Das ist eine Lösung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft. Staatswirtschaftliche Lösungen mit einer politischen Lohnfindung, die Sie hier beantragen, lehnen wir nach wie vor ab.
Wir wollen keinen gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn. Den wichtigsten Grund dafür, dass wir dieses Modell ablehnen, liefern Sie uns mit Ihren Anträgen ja auch frei ins Haus. Je weiter links die Parteien im politischen Spektrum stehen, desto höher fällt auch ihre Mindestlohnforderung aus, die sie gesetzlich festlegen wollen. Die LINKEN propagieren schon seit längerer Zeit 10 €, die SPD ist gemäß der DGB-Forderung für 8,50 €, die Grünen haben sich lange für 7,50 € eingesetzt, seit einigen Tagen auch für 8,50 €. Woher der eine Euro auf
einmal kommt, werden uns die Grünen sicherlich gleich erklären. Vielleicht ist das schon die vorweggenommene Euro-Inflation; man weiß es nicht.
Ich muss ehrlich sagen, ich habe mich doch über den sehr differenzierten SSW-Antrag gefreut. Das ist aus meiner Sicht ein Modell, über das man wenigstens diskutieren kann.
Meine Damen und Herren, die Höhe des Mindestlohns darf nicht zum Wahlkampfthema werden. Ein einheitlicher Mindestlohn für ganz Deutschland wäre in München und Stuttgart wirkungslos und könnte in strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze gefährden. Es gibt zu dieser Frage viele Gutachten. Wir haben ja auch schon in der Förde-Runde darüber diskutiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte jetzt auch einige in Auftrag gegeben. Wie es bei Studien ist, sie kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, Herr Stegner. Wenn aber auch die SPD-nahe Stiftung die Probleme aufzeigt, die es geben kann, sollte man das zumindest ernst nehmen. Wir wollen deshalb die negativen Auswirkungen vermeiden.
Meine Damen und Herren, es wurde schon angesprochen: Der deutsche Arbeitsmarkt, das haben die letzten Jahre gezeigt, hat sich als sehr robust erwiesen. Die Stärke des deutschen Arbeitsmarktes ist kein Zufall. Wir haben innovative Unternehmen, wir haben einen starken Mittelstand, wir haben eine große Zahl qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gilt nach wie vor: Wir brauchen Brücken in den ersten Arbeitsmarkt, wir brauchen Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung, und wir brauchen auch flexible Arbeitsmarktinstrumente, die Sie leider in letzter Zeit immer stärker infrage stellen.
Meine Fraktion setzt sich für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt ein. Wir haben das Schonvermögen verdreifacht. Die Taschengeldregelung ist ein weiteres Beispiel. Das Taschengeld der Kinder aus ALG-II-Familien wird nicht mehr, wie das noch unter Rot-Grün oder in der großen Koalition war, angerechnet. Das ist auch eine ganz wichtige Lösung, um mehr Fairness zu erreichen.
Es ist auch kein Geheimnis, dieses Thema ist in unserer Partei ein sehr sensibles Thema. Unser Arbeitsminister Heiner Garg befürwortet das von uns geforderte Modell schon seit längerer Zeit, und er hat ja auch für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz in der kommenden Woche einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ich habe auch mit Interesse verfolgt, was der CDU-Bundesparteitag dazu beschlossen hat. Er hat am Ende doch ziemlich
genau das Modell beschlossen, das wir hier heute beantragt haben. Deswegen sind wir auch ganz zuversichtlich, dass sich andere Landesregierungen dem anschließen werden.
Noch ein Wort zum Thema Niedriglohnsektor. Ich habe in letzter Zeit ja öfter, auch von der SPD, gehört, dass beklagt wird, wir hätten in SchleswigHolstein einen großen Niedriglohnsektor. Herr Kollege Callsen hatte schon angesprochen, wie das definiert wurde. Man muss sich wirklich anschauen, wie die Wirtschaftsstrukturen in Schleswig-Holstein sind. Wir haben wenig Industrie, wir haben viele Jobs im Tourismus. Meine Damen und Herren, ich finde es auch reichlich absurd, dass gerade die SPD, die 21 Jahre lang regiert hat - seit 2 Jahren gibt es eine Regierung ohne SPD-Beteiligung -, das beklagt, als wäre das gerade gestern vom Himmel gefallen. Das ist reichlich absurd.
Wir wollen mit dem Thema konstruktiv umgehen. Deshalb werden wir auch einer Ausschussüberweisung in den Wirtschaftsausschuss zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Kollege Eichstädt, für die Vorschusslorbeeren. Das war nicht zu Unrecht. Ich danke auch dem Ministerpräsidenten für seinen Bericht. Es ist bei dem Bericht deutlich geworden, dass sich die Landesregierung sehr umfassend mit dem Thema auseinandersetzt und die Interessen SchleswigHolsteins bei den stattfindenden Diskussionen auch sehr gut vertritt.
Es geht bei den Strukturfonds der EU in der Tat um sehr hohe Finanzmittel für unser Land, die wir an verschiedenen Stellen auch nach 2013 dringend brauchen werden. Die Strukturpolitik wird auch bei der Umsetzung der Europa-2020-Strategie eine wichtige Rolle spielen. Da sich der Umfang der europäischen Mittel wahrscheinlich nicht erhöhen wird, sieht es danach aus, dass wir als wettbewerbsfähige Region innerhalb der EU nach 2013 mit Abstrichen, wahrscheinlich vor allem bei den EFREMitteln, zu rechnen haben. Es gilt also, angesichts unserer schwierigen finanziellen Situation für unser Land das Beste herauszuholen.
Dabei müssen wir auch über das Thema Kofinanzierung sprechen. Der Ministerpräsident hatte bereits Anfang 2010 hier im Landtag sehr offen bekannt, dass wir zukünftig nicht mehr alle EU-Programme werden kofinanzieren können. Damit stehen wir in Europa nicht allein da.
Die von der Landesregierung genannten Ziele bei der Kohäsionspolitik teilen und unterstützen wir ganz ausdrücklich. Meiner Fraktion ist es wichtig, dass wir auch nach der Neuausrichtung der Kohäsionspolitik weiterhin Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Förderung von nachhaltigen Investitionen und zur Modernisierung unseres Landes erhalten, die wir dann auch kofinanzieren können. Die vorgesehenen Mittel - es wurde schon gesagt betragen in dieser Periode etwa 800 Millionen €, 373 Millionen € für den Bereich EFRE, im ESFBereich sind es rund 100 Millionen € und im ELER-Bereich sind es in etwa 302 Millionen €. Die vorgesehenen Mittel kann das Land Schleswig-Holstein wahrscheinlich auch weitestgehend abrufen. Sie verdeutlichen uns, dass die regionale Strukturpolitik in Schleswig-Holstein eigentlich nur noch durch die bestehenden EU-Strukturfonds möglich ist.
Meine Fraktion ist - wie wahrscheinlich die meisten Fraktionen hier im Landtag - der Auffassung, dass alle Regionen innerhalb der EU weiterhin von der europäischen Kohäsionspolitik profitieren müssen, eben auch die wettbewerbsfähigen Regionen, zu denen auch Schleswig-Holstein gehört, müssen weiterhin berücksichtigt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit muss schließlich in allen Regionen innerhalb der EU gesteigert werden. Insofern sollten auch den Regionen weitere Zuständigkeiten in diesem Bereich übertragen werden.
Die EFRE-Mittel sind von großer Bedeutung für unsere Strukturpolitik. Besonders betonen möchte ich allerdings die ESF-Mittel, die die aktive Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein überhaupt erst möglich machen, die 100 Millionen € für die sieben Jahre. Zum Glück haben wir im europaweiten Vergleich eine vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit. In anderen Regionen Europas sieht es momentan ziemlich dramatisch aus. Der Qualifizierungsbereich muss deshalb europaweit nicht nur gestärkt, sondern weiter ausgebaut werden.
- Danke, auch ich freue mich über Applaus von der rot-grünen Seite.