Henning Höppner
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Mindestlohn wird natürlich nicht nur in der Politik oder in der Wirtschaft diskutiert. Ich möchte einmal darauf aufmerksam machen, dass auch die christlichen Kirchen sich diesem Thema gestellt haben. Ich weiß, dass die CDU als Fraktion beim Papst gewesen ist, Herr Ministerpräsident Carstensen sogar zweimal. Natürlich weiß ich nicht, ob er sich mit dem Papst über den Mindestlohn unterhalten hat. Aber es gibt vielerlei Veröffentlichungen des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden zu diesem Thema, der sich mit der katholischen Soziallehre und der katholischen Sozialethik beschäftigt, die nach meinem Kenntnisstand auch die Grundlage für die Entwicklung der Christlich Demokratischen Union in Deutschland gewesen sind.
Die katholische Kirche hat eine sehr eindeutige Meinung dazu, wie hoch ein Mindestlohn sein soll; sie hat im Übrigen in der Bundesrepublik sehr häufig gemeinsame Erklärungen mit den Gewerkschaften verabschiedet. In Artikel 7 der katholischen Sozialenzyklika steht: „An erster Stelle steht dem Arbeiter ein ausreichender Lohn zu für seinen und seiner Familie Lebensunterhalt.“ Außerdem heißt es in der Sozialenzyklika, dass sich diejenigen einer himmelschreienden Sünde schuldig machen, die dem Arbeitnehmer, der sich notgedrungen zu einem Hungerlohn verdingen muss, seinen gerechten Lohn vorenthalten. - Es gibt in der Soziallehre der katholischen Kirche also eine Verpflichtung, einen entsprechenden Lohn zu zahlen.
Es ist wirklich wichtig, dass wir als diejenigen, die unsere Werte in der christlichen Lehre sehen, uns wieder dessen bewusst werden, was wir hier eigentlich diskutieren. Wir diskutieren einen gerechten Lohn, der nicht nur unter dem Aspekt der Menschenwürde zu sehen ist, sondern auch unter dem unserer Verpflichtungen im Sinne der christlichabendländischen Kultur. Ich wäre sehr froh, wenn die Politik sich dieser Grundlage wieder bewusst werden würde.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Ehlers hat es eben bereits erwähnt: Es gab unter den beiden ehemaligen Koalitionspartnern im Rahmen des Koalitionsvertrages von 2005 keine gemeinsame Linie zur sogenannten grünen Gentechnik. Aus diesen Gründen gab es auch keine Anträge, denen die SPD hätte zustimmen können.
Die SPD-Fraktion hat stets zu ihren Aussagen aus den vorherigen Wahlperioden zur freiwilligen Ausweisung von gentechnisch freien Regionen gestanden und den Beitritt Schleswig-Holsteins zum Bündnis gentechnikfreier Regionen begrüßt.
Meine Damen und Herren, ich freue mich daher schon jetzt auf die Abstimmung, die gleich kommen wird. Meine Fraktion wird diesem Antrag zustimmen.
Anders als im Umwelt- und Agrarausschuss, der dieses Thema nicht aufgreifen wollte, sehe ich hier im Plenum eine politische Chance, klare Zeichen für die Zukunft Schleswig-Holsteins als gentechnikfreie Landwirtschaftsregion zu setzen. Das wollen und werden wir gern tun.
Herr Minister von Boetticher hat im Mai dieses Jahres darzulegen versucht, ob der Beitritt Schleswig-Holsteins zu diesem Bündnis im Jahre 2005 Bestand hatte oder nicht. Wir wollen jetzt Klarheit darüber schaffen. Wir Sozialdemokraten wollen dieses Bündnis wiederaufleben lassen. Es geht uns hier im Kern um die Frage, wie die Politik den Wil
len der Bevölkerung rechtzeitig aufgreift und in konkrete Maßnahmen umsetzt, denn man muss nicht vorherig Positionen wie etwa beim Thema CO2-Einlagerung erst nach Bürgerprotesten und Demonstrationen zurechtrücken.
Die aktuellen Überlegungen der EU-Kommission, Entscheidungen über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen den EU-Ländern jeweils selbst zu überlassen, sind aus unserer Sicht zu begrüßen. Wir als SPD fordern dies seit Langem. Aus Sicht der SPD ist dies ein wichtiger Mosaikstein, um dem Vorsorgegedanken konsequent Geltung zu verschaffen, denn nur die Mitgliedstaaten selbst können anhand der lokalen Gegebenheiten beurteilen und entscheiden, ob der Anbau Risiken birgt.
Wenn in naher Zukunft die Mitgliedstaaten auf gesicherter rechtlicher Basis selbst über den Anbau von genveränderten Pflanzen entscheiden können, ist das ein enormer Fortschritt für die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit zur Verhinderung des Gentechnik-Anbaus auch nutzt. Was Herrn Seehofer für Bayern recht ist, das muss auch für Schleswig-Holstein gelten.
Wir brauchen die freie Wahlmöglichkeit für alle Regionen Deutschlands, sich als gentechnikfreie Region rechtssicher festzulegen.
Eine überwältigende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab und wird sie nicht kaufen. Daher müssen einerseits die Systeme zur Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel ausgebaut und transparent dargestellt werden, andererseits liegen in der Ausweisung als gentechnikfreie Region und in der entsprechenden Verbraucherinformation große Chancen, die schnell genutzt werden sollten.
Wir wollen die gentechnikfreie Produktion zu einem Markenzeichen für Schleswig-Holstein machen und damit für unsere landwirtschaftlichen Produkte neue Marktchancen schaffen. Wir waren in Schleswig-Holstein in der rot-grünen Regierungszeit bundesweit führend beim Thema gentechnikfreie Landwirtschaft und haben das Netzwerk gentechnikfreier Regionen dafür genutzt. Wir haben die gentechnikfreie Erzeugung von landwirtschaft
lichen Produkten immer als eine Art schleswig-holsteinisches Reinheitsgebot betrachtet. Auch das, lieber Kollege Ehlers, ist eine freiwillige Bindung, das Reinheitsgebot.
Ein Schreiben aus dem Ministerium aus dem Jahr 2005 hat diese sinnvolle Mitarbeit der Region, in dem Bündnis beendet. Lassen Sie uns heute aus dem Plenum ein politisches Zeichen setzen, dass wir uns wieder aktiv am Netzwerk gentechnikfreier europäischer Regionen beteiligen wollen. Wir werden diesem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bauliche Maßnahmen im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen sind Angelegenheiten der kommunalen Träger. Da es für solche Maßnahmen keine eigentlichen Landeszuschüsse gibt, sondern nur treuhänderisch vergebene kommunale Mittel aus dem Vorwegabzug über das Finanzausgleichsgesetz, liegt natürlich alles in der Verantwortung der Kommunen, auch wenn es natürlich schulaufsichtliche Aspekte oder Aufsichtsaspekte über Gemeindebedarfseinrichtung über die Kreise zu bewerten gibt.
Die Aufgaben des Landes beziehen sich im Wesentlichen also auch auf die Information der Träger. Ich kann wie meine Vorrednerinnen und Vorredner auch nur auffordern, dass wir diese wichtige Broschüre des Sozialministeriums mit dem schönen Titel „Psst! - Könnt ihr bitte leise sein? Raumakustik in Schulen“ auch weiter verbreiten und den kommunalen Trägern zur Verfügung stellen.
Nach Bewertung des baulichen Gesamtbestandes von Kindertagesstätten und Schulen werden wir sicherlich nicht die Möglichkeit haben, jede Schule so zu gestalten, dass sie diesen Anforderungen gerecht wird. Wenn man einmal sieht, wann Schulen
in Schleswig-Holstein gebaut wurden, dann stellt man fest, dass wir im Wesentlichen fünf Generationen von Schulbauten haben: Schulen vom Ende des 19. Jahrhunderts, dann die Schulen nach der Schulreform 1919 - das waren früher im Wesentlichen Mittel- oder Realschulen; beide Gruppen sind eigentlich auch von hohem denkmalpflegerischen Wert -, dann haben wir Schulen des Wiederaufbaus aus den 50er-Jahren, dann - insbesondere, weil es eine große Menge sind - die Schulen, die im Zusammenhang mit dem Generalschulbauplan in den 70er- und 80er-Jahren entstanden sind sowie neuere, das sind im Wesentlichen Teilbauten, die aufgrund der Schulentwicklungsplanung nach 1990 entstanden sind.
Man muss leider sagen: Es gibt vielfach Konglomeratbauten oder Schulen, in denen viele Schulteile aus unterschiedlichen Zeiten zusammengefügt sind, manchmal sind sie gar nicht zusammengefügt, sondern auf einer Liegenschaft einzeln verteilt. Wir werden an vielen Schulen schwerlich die Möglichkeit haben, eine Barrierefreiheit herzustellen. Das muss man leider im Jahr der Inklusion sagen. Dazu sind viele Bauten einfach nicht geeignet.
Es gibt aber eine Generation von Schulen, in denen insbesondere das Thema Lärmschutz nach den damals geltenden Richtlinien der TR Schulbau auch vollzogen worden sind. Es handelt sich um die meistens doch sehr ungeliebten Betonbauten aus dem sogenannten Kasseler System der 70er-Jahre, in denen Schallschutz und Lärmschutz eine wichtige Rolle gespielt haben. Diese Schulen haben in der Regel Akustikdecken, und man hat aus diesen Gründen auch grundsätzlich Teppichfußböden für diese Schulen gewählt. Das geschah leider zum Ärger vieler Schulträger, die diese auch beseitigt haben, weil diese Dinge sehr aufwendig in der Pflege sind.
Es gibt aber auch die Möglichkeit der Förderung außerhalb des Konjunkturpakets II. Auch nach den alten Richtlinien der Schulbauförderung konnten und können auch nach wie vor Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und Maßnahmen des Lärmschutzes gefördert werden. Das gilt auch für andere Dinge, zum Beispiel im Rahmen des Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetzes, wenn Straßenbaumaßnahmen stattfinden.
Die Entscheidungen müssen vor Ort getroffen werden, ob man eine Schule barrierefrei ausbauen oder Maßnahmen zum Lärmschutz ergreifen will. Nur derjenige, der bauen will, kann und wird seine Investitionen in diesem Zusammenhang tätigen. Ich kann nur appellieren, dass wir gerade im Jahr der
Inklusion dafür werben, dass sich Schulträger verstärkt diesen Themen stellen. Ich denke, wir sollten aus diesem Grund auch eine durchaus intensive Diskussion im Bildungsausschuss führen. Ich denke, auch der Innen- und Rechtsausschuss sollte hier beteiligt werden, da es durchaus Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Landesbauordnung gibt. Wir werden natürlich Schritt für Schritt durch die Landesregierung erfahren, wie die Mittel aus dem Konjunkturpaket II angekommen sind und für welche Maßnahmen sie verwendet worden sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat in der letzten Zeit erhebliche Irritationen darüber gegeben, ob die Unterschutzstellung von Teilen des Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel die Nutzung der betreffenden Gebäude zu ihrem eigentlichen Zweck einschränken würde und ob mit einer solchen Unterschutzstellung Sanierungs- und Umbaumaßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen wären. Hinter dieser Kontroverse steht nach meinem Eindruck ein falsches Verständnis von Denkmalschutz. Denkmalschutz bedeutet nicht, dass vorhandene Bausubstanz nicht verändert werden darf. Es bedeutet nicht, dass jede andere Nutzung von vornherein diesem Ziel hintanzustellen ist.
Dahinter steht meines Erachtens ein weiteres und wie ich meine - weit gefährlicheres Missverständnis. Es wird - wie in diesem Fall auch - häufig grundsätzlich nicht angezweifelt, dass jüngere Bauwerke, die nach Kriegsende entstanden sind, von vornherein nichts sind, was eigentlich als Kulturdenkmal betrachtet werden sollte; nach dem
Motto: Das ist noch nicht so alt, das kann weg, das kann verändert werden. Solche Vorstellungen verbinden sich mitunter mit politischen Erwägungen und führen zu Entscheidungen, die vielleicht heute auf eine breite Zustimmung, in wenigen Jahrzehnten aber auf scharfe Kritik stoßen können. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Entscheidung, das wichtigste Repräsentationsgebäude der ehemaligen DDR, den Palast der Republik, abzureißen, in 50 Jahren als Musterbeispiel für Bilderstürmerei nach einer politischen Wende gelten kann.
Das Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz hat kürzlich eine Veröffentlichung vorgelegt, in der eine Reihe von Bauten der 60er-Jahre sowohl in der Bundesrepublik als auch in der ehemaligen DDR in ihrer Bedeutung als Kulturdenkmäler gewürdigt werden. Für manche von ihnen kam diese Rettung zu spät. Gebäude eines Universitätscampus sind nicht nur Zeitzeugnisse. Sie sind auch Sinnbilder, die über das Verständnis von Baukultur ihrer Erbauer Auskunft geben. Die Universität Kiel, die einzige und erste Volluniversität des Landes, ist eine typische Erscheinung der Nachkriegszeit und des wirtschaftlichen Aufschwungs. Anders als bei den Hochschulretortenanlagen etwa in Bremen, Bochum, Wuppertal oder Würzburg haben die Planer und Architekten bei den Bauten mit zentralen Funktionen des Campus darauf geachtet, dass diese als Solitäre und seinerzeit nach städtebaulichen Kriterien mit baukünstlerischem Anspruch entstanden sind. Herr Kollege Dr. Klug, Sie sind damals im Rahmen von Wettbewerben prämiert worden. Sie sind im Rahmen von Prämierungen zum Beispiel durch den BDA ausgezeichnet worden.
Architektur ist identitätsbildend und nicht ausschließlich zweckbestimmt. Das trifft auch für unser Haus zu. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass eine so hochrangige Kultureinrichtung wie eine Universität ihre Zeitzeugnisse pflegt und in die Zukunft hineintradiert. Wir selbst haben uns als Bildungsausschuss eine Universität in Breslau angeschaut, die fast ausschließlich aus denkmalgeschützter Substanz besteht, die auch gepflegt wird. So weit sind wir noch lange nicht. Anders gesprochen: Man darf seine eigene Geschichte nicht über Bord werfen.
Ich bin der Landesregierung dankbar, dass sie in ganz ähnlicher Weise wie die Dokumentation des Nationalkomitees das Bauensemble des CAU-Campus architektonisch darstellt und dem Wert nach analysiert. Dieser Bericht macht deutlich, dass Erweiterungen auch im Einvernehmen mit den Denkmalschutzbehörden grundsätzlich möglich sind und
dass Sanierungen nicht nur möglich, sondern auch notwendig sind. Der Genehmigungsvorbehalt für die Denkmalschutzbehörden bedeutet in der Praxis kein grundsätzliches Nein, sondern die sorgfältige Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen mit oder ohne Auflagen durchgeführt werden können.
Ich hoffe, dass der Bericht der Landesregierung nicht nur hier im Plenum und dann im Bildungsausschuss, dem wir ihn zur abschließenden Beratung überweisen wollen, gelesen wird, sondern dass er auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Ich glaube, dass einiges an Zuspitzungen in der öffentlichen Diskussion durch diese Dokumentation deutlich entschärft worden ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es auch für die Tribüne klarzumachen: Es gibt in der Großen Koalition keine gemeinsame Politik im Hinblick auf die grüne Gentechnik. Das sei an dieser Stelle deutlich festgehalten. Folglich gibt es auch keine gemeinsame Linie, die wir hier vertreten wollen. Die SPD hat bei vielerlei Gelegenheiten hier zur grünen Gentechnik Stellung genommen und immer darauf hingewiesen, dass wir dieses Land im Hinblick auf den Anbau von gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen, im Hinblick auf die sogenannte Koexistenzregelung für ungeeignet halten.
Wenn man Erkenntnisse hat, dass eine gentechnisch veränderte Pflanzensorte schädlich ist, dann hat das mit Behinderung von Forschung gar nichts zu tun,
sondern diese Pflanze ist schlichtweg aus dem Verkehr zu nehmen.
Meine Damen und Herren, nach Österreich, Ungarn, Frankreich, Griechenland und Luxemburg ist Deutschland nunmehr das sechste Land, das den Anbau der Genpflanzensorte MON810 verboten hat. Wir sind auch etwas erstaunt darüber, dass dieselbe Ministerin, Frau Ilse Aigner, die dieses Verbot ausgesprochen hat, umgekehrt den Anbau der BASF-Kartoffel Amflora zugelassen hat. Dieser Kurs ist für uns schwer nachvollziehbar. Es wird ja auch schon heftig spekuliert, welche Gründe hierfür vorlagen.
Statt sich in Einzelfragen zu verlieren, ist in der grünen Gentechnik unserer Auffassung nach ein klarer Kurs notwendig. Wir als SPD bedauern sehr, dass Schleswig-Holstein durch einen Brief des Landwirtschaftsministeriums 2005 aus dem europäischen Netzwerk „Gentechnikfreie Regionen“ ausgetreten ist, und setzen uns dafür ein, dass dieser Schritt rückgängig gemacht wird.
Dabei dürfen wir jedoch nicht stehen bleiben. Staaten und Regionen müssen auf der Basis gesicherten Rechts selbst entscheiden dürfen, welche Gentechnik-Pflanzen sie verbieten oder ob sie sich ganz gegen den Einsatz von grüner Gentechnik aussprechen wollen. Nach unserer Überzeugung kann dies
am besten durch die rechtlich abgesicherte Erklärungen von gentechnikfreien Regionen erfolgen. So ist am effektivsten das Ziel zu erreichen: Der vorsorgende Schutz von Mensch und Umwelt muss auch bei der Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft oberste Priorität haben.
Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik werden das langwierige Doppelspiel der CSU in Bayern und der CDU/CSU-Fraktion auf Bundesebene sicherlich in Erinnerung behalten: Für Bayern fordern Ministerpräsident Seehofer und Umweltminister Söder gentechnikfreie Regionen. Gleichzeitig wird auf Bundes- und Europaebene bis zum allerletzten Moment eine Hängepartie durch Nichtfestlegung betrieben. So haben CDU und CSU Ende April den SPD-Vorschlag abgelehnt, im Bundestag als deutsche Haltung festzulegen, dass die Entscheidung über den Anbau von GVO-Pflanzen auf der Ebene der Nationalstaaten und Regionen erfolgen soll.
Das ist der richtige Weg, den wir weiter verfolgen wollen, und darüber werden wir mit unserem Koalitionspartner in Kiel weiter sprechen müssen.
In ganz Europa wird inzwischen die Forderung nach Gentechnikfreiheit in zusammenhängenden Regionen gestellt. Die Teilnehmer der 5. Europäischen Konferenz der gentechnikfreien Regionen haben Ende April ein EU-weites Moratorium für die Zulassung und den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen angeregt. Heute, nachdem sechs EU-Mitgliedstaaten den Anbau von MON810 verbieten, und angesichts der rasanten Zunahme gentechnikfreier Regionen in ganz Europa - es sind über 180 - ist der Augenblick für ein Moratorium so günstig wie nie. Das Moratorium sollte genutzt werden, erstens um die EU-Gesetzgebung zu überdenken und die regionale Selbstbestimmung zu stärken, zweitens um die Risikobeurteilung im Sinne des Vorsorgeprinzips neu festzulegen und drittens um die gentechnikfreie Landwirtschaft hinsichtlich der Vielfalt und der genetischen Potenziale von Pflanzen und Nutztieren stärker zu fördern.
Gentechnikfreie Landwirtschaft und gentechnikfreie Lebensmittel entsprechen dem Willen der Bevölkerungsmehrheit in Europa. Das hat der Kollege Matthiessen schon erklärt. Das muss für uns ein Maßstab sein. Für Europas Bäuerinnen und Bauern, Konsumentinnen und Konsumenten ist die nachhal
tige Nahrungserzeugung ohne Gentechnik die Strategie für heute und macht auch die Landwirtschaft zukunftsfähig. Das gilt insbesondere auch für Schleswig-Holstein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt eine gute Nachricht: Schleswig-Holstein ist es gelungen, den Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den Regelschulen integriert sind, in den vergangenen 15 Jahren von 18 % auf 45 % zu steigern.
Im Vergleich zum europäischen Ausland ist das allerdings noch eine schlechte Nachricht, denn dort liegt der Standard bereits bei 85 %. Verehrte Kollegin Franzen, irgendwann wird auch ein konservativer Bildungspolitiker feststellen, dass das, was um uns herum geschieht, eigentlich nicht so schlecht ist.
Gerade die Erkenntnisse, die Sie im Hinblick auf die Ausrichtung unseres Schulsystems in den letzten Jahren gewonnen haben, zeigen, dass Sie sich dem nähern können. Es ist für uns aber noch ein langer Weg, auch wenn wir - das können wir durchaus mit Stolz sagen - weiter sind als die meisten anderen Bundesländer.
Zum 1. Januar 2009 ist Deutschland der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen beigetreten, in deren Artikel 24 es heißt:
,,Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht der Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen...“
Entsprechend einer Empfehlung der UNESCOWeltkonferenz der Bildungsminister, die im vergangenen November in Genf stattgefunden hat, wonach die Mitgliedstaaten der UNESCO ihre Bildungssysteme nach dem Grundsatz der Inklusion gestalten sollen, steht das Jahr 2009 unter dem Motto: Jahr der inklusiven Bildung.
Im Englischen entspricht ,,inclusion“ meistens dem deutschen Begriff der Integration. Im Deutschen hat sich aber durchgesetzt, dass mit „Inklusion“ eine entscheidende Weiterentwicklung des Prinzips der Integration gemeint ist. Danach werden Kinder nicht nach ihrer sogenannten Marginalisierung we
gen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Krankheiten und Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder aus anderen Gründen wahrgenommen, sondern jedes Kind bringt Stärken und Schwächen mit, auf die gemeinsam eingegangen wird. Gemeinsamer Unterricht in einer Regelklasse ist der Grundsatz, von dem es Ausnahmen geben kann, während nach der früheren Logik, an der die CDU noch einiges Gutes zu finden scheint, getrennter Unterricht der Regelfall war, von dem es Ausnahmen geben konnte.
Wir Sozialdemokraten vertreten das Ziel des möglichst umfassenden gemeinsamen Lernens. Weder Herkunft noch Behinderung dürfen ein grundsätzliches Argument dagegen sein.
Dabei müssen wir uns auch vor Augen führen, dass gerade die früheren Sonderschulen für Lernbehinderte lange als Auffangstation für Kinder herhalten mussten, über deren Schicksal ihre soziale oder ethnische Zugehörigkeit entschied. Man denke nur daran, wie viele Sinti- und Roma-Kinder ohne jede Not an Sonderschulen gelandet sind, womit ihre berufliche Zukunft von vornherein entschieden war.
Eine ganze Reihe von Verbänden und auch die Medien haben Formulierungen wie die vom Ende der Sonderschule geprägt. Auch bei dieser Strukturfrage sind wir einen deutlichen Schritt weiter als viele andere Länder, denn es ist nicht nur Kosmetik, wenn wir im neuen Schulgesetz von Förderzentren statt von Sonderschulen sprechen. Die aus unserer Sicht bestmögliche Perspektive für diese Schulen ist es, sich wie das schon erwähnte Landesförderzentrum „Sehen“ in Schleswig zu einer Schule ohne Schüler zu entwickeln;
das ist eine Einrichtung, die mit den Regelschulen bei der Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Sehschädigung eng zusammenarbeitet und diese berät und unterstützt.
Wir sind uns darüber einig, dass es auch auf lange Sicht eine gänzliche Abschaffung der Förderzentren nicht geben kann, weil ein Teil der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung immer Lernvoraussetzungen mitbringt, die in einem integrativen beziehungsweise inklusiven Unterricht beide Seiten überfordern und einem Erfolg im Wege stehen würden. Aber auch in solchen Fällen muss es nicht so
sein, dass die Unterrichtung in einem Förderzentrum eine unumkehrbare Entscheidung ist. Es sollte auch dann das Ziel sein, die Rückkehr in eine Regelschule zu ermöglichen.
Ein ehemaliger Sonderschullehrer - also jemand, der es wissen muss - hat kürzlich in einem offenen Brief vor einer Umschulung von der Regelschule in das Förderzentrum Lernen mit drastischen Worten gewarnt. Ich zitiere:
„Fast alle Kinder/Jugendliche in den Förderzentren Lernen stammen aus armen und unterprivilegierten Familien. Sie sind durch die sozialen Verhältnisse in ihrer Entwicklung beeinträchtigt worden. Somit hat die ihnen zugeschriebene Behinderung in der Regel keine individuellen, sondern gesellschaftliche Ursachen. Die Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer können bei allem Einsatz die Folgen der Umschulung nicht kompensieren. Der Besuch eines Förderzentrums Lernen verhilft den Schülerinnen und Schülern nicht zu besseren Leistungen, sondern führt sie vielmehr zu lebenslanger Beschämung und dauerhaft geringem Selbstwertgefühl, auch zu Frustration und Aggressionen.“
So weit dieser Sonderschullehrer.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zum „Jahr der inklusiven Bildung“ eine Parlamentsinitiative mit einem Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes und einem Entschließungsantrag gestartet. Sie gehen von einer Übergangszeit von lediglich drei Jahren für ihr Modell aus, in dem es keinen Unterricht mehr in Förderzentren für Kinder mit Lern-, Sprach- oder Verhaltensbehinderungen gibt. Das setzt natürlich zusätzliche Qualifikationen für die Lehrkräfte an den Regelschulen voraus und auch eine ganze Menge an baulichen Investitionen.
Diesem Zeitplan der Grünen können wir nicht folgen. Die Schulreform, die im Schulgesetz von 2007 verankert ist, verlangt von nahezu allen Schulen große Anstrengungen. Das wird sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern.
Selbstverständlich müssen alle Lehrkräfte im Studium, in der Referendarzeit und in der Fort- und Weiterbildung auf die individuelle Förderung sowohl von Kindern mit besonderen Problemen als auch mit besonderen Begabungen trainiert werden. Das tun wir auch. Wir werden die pädagogische Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer auch in Zukunft
auf das Thema individuelle Förderung hin ausbauen.
Aber das, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Zeitplan - ich nenne es mal „Turbo-Inklusion“ - vorsehen, kann, fürchte ich, nicht geleistet werden. Wir müssen uns auch davor hüten, die Lehramtsausbildung, die durch die konsekutiven Studiengänge und durch den neu geregelten Vorbereitungsdienst verkürzt und verdichtet wurde, durch immer neuere Belastungen, denen keine Entlastungen gegenüberstehen, unattraktiv zu machen.
Unsere Vorstellungen sind folgende: Wir wollen einen realistischen Zeitplan, um den europäischen Durchschnitt von rund 85 % bei der integrativen oder inklusiven Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in einem Zeitraum von zehn Jahren zu schaffen.
Um dies vorzubereiten, muss die vorschulische Prävention, besonders im Bereich der Sprachförderung und der Sprachheilförderung, verstärkt werden. Dazu sollen künftig Kindertagesstätten mit einem Förderzentrum zusammenarbeiten.
An den bisherigen Förderzentren „Lernen“ sollen zunächst die beiden ersten Jahrgangsstufen der Eingangsphase auslaufen, und frühestens zum dritten Jahrgang soll die Aufnahme eines Kindes in ein Förderzentrum beschlossen werden. Die Förderzentren sollen sich schrittweise darauf orientieren, zur Schule ohne Schüler zu werden und mit den Regelschulen zusammenzuarbeiten.
Der Übergang von Kindern mit besonderem Förderbedarf in die Sekundarstufe I muss der Regelfall, nicht die Ausnahme werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass dies an allen Schulen grundsätzlich möglich ist, auch an Gymnasien.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir sind uns mit Ihnen in der Zielperspektive einig, nicht aber über den Weg dorthin. Wir werden über diesen Gesetzentwurf im Bildungsausschuss diskutieren, und ich habe doch die Hoffnung, dass wir in der Diskussion noch zu einer gemeinsamen Lösung finden werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen wollen mit ihrem Antrag zwei Aspekte ansprechen. Erstens soll die Bedeutung des Grünlandes betont werden. Das war sehr lehrreich, aber das wussten wir schon, lieber Herr Kollege.
Zweitens soll die Landesregierung, der Sie böse Vorwürfe machen, zum Handeln aufgefordert werden. Auch das schlägt fehlt; denn es gibt Regeln, an die wir uns zu halten haben. In dieser Hinsicht haben wir alle notwendigen Dinge umgesetzt.
Die besondere Bedeutung des Grünlands als Grundlage für die Milchwirtschaft, aber auch für die Artenvielfalt, den Boden- und Gewässerschutz und damit für den Klimaschutz ist unbestritten. Nach den Daten des IPCC, dem zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen, eine Einrichtung, die zusammen mit Al Gore den Nobelpreis bekommen hat, aber auch des Umweltbundesamtes ist festzustellen, dass pro Hektar Grünlandumbruch 20 bis 35 t Bodenkohlenstoff freigesetzt
werden. Sie können sich das auch etwas einfacher vorstellen: Wenn Sie 1 m2 Grünland umbrechen, werden dabei bis zu 3,5 kg Bodenkohlenstoff freigesetzt. Das passiert übrigens auch in Ihrem eigenen Garten, wenn Sie dort das Grünland umbrechen und ein Blumenbeet anlegen oder vier Gartenplatten auf die Fläche legen.
Dies allein sollte schon Grund genug sein, Grünland zu schützen und seinen Erhalt durch Förderprogramme zu unterstützen. Das geschieht auch. Dennoch haben wir nicht nur in Schleswig-Holstein einen Rückgang des Grünlands zu verzeichnen. Die im Antrag genannten Zahlen mit einem Rückgang von 3,4 % bundesweit im Zeitraum 2003 bis 2008 und in Schleswig-Holstein von 7,5 % sind in der Tat ein alarmierendes Signal. Die Gründe für diesen Rückgang sind die zunehmende Flächenkonkurrenz zwischen Grünlandnutzung und alternativen Anbauformen auf dem Acker, zum Beispiel durch Mais und auch Weizen.
Mit der EU-Agrarreform sind die Weichen für den freien Markt ab 2013 gestellt, und es soll für die Landwirtschaft einvernehmlich die Wahlfreiheit dahin gehend bestehen, womit die Landwirte ihr Geld verdienen wollen. Es gibt also auch die Wahl der Bewirtschaftung zwischen Grünland und Ackerland. Es gibt jedoch auch klare Spielregeln darüber, wie dies zu erfolgen hat. Bei Verstößen sind Sanktionen möglich. So verpflichtet die EU-Verordnung Nr. 1782/2003 die Mitgliedstaaten zum Erhalt des Dauergrünlands. Durch folgende Rechtsvorschriften wird ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass das Verhältnis von Dauergrünland zu Ackerflächen auf Basis der 2003 beantragten Flächen um nicht mehr als 10 % zuungunsten des Dauergrünlandes abnehmen darf. Bei einer Abweichung von mehr als 5 % ist die Landesregierung ermächtigt, den Umbruch von Grünland zu verbieten oder von einer Genehmigung abhängig zu machen. Das ist geschehen.
- Vielen Dank für den Beifall. - Minister von Boetticher hat im Juni vergangenen Jahres eine entsprechende Verordnung erlassen. Wer jetzt noch Dauergrünland umbrechen will, der darf das nur noch mit behördlicher Genehmigung tun. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Kürzung der EU-Direktzahlungen rechnen. Erst bei einem Rückgang von mehr als 8 % kann die Landesverordnung vorschreiben, dass das umgebrochene Dauergrünland wieder eingesät wird, womit neue Flächen geschaffen werden. Aufgrund dieser Regelung besteht zurzeit keine rechtliche Möglichkeit, die von den Grü
nen beantragten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gründlandquote des Jahres 2003 zu ergreifen.
Diese Regelungen gelten nicht nur für SchleswigHolstein, sondern sie gelten EU-weit. Darüber hinaus gibt es besondere Schutzauflagen im Naturschutz, besonders in Natura-2000-Gebieten. Wir sollten daher die weitere Entwicklung beim Grünlandanteil sorgsam beobachten und uns im Ausschuss nach dem Grünlandumbruchverbot über die aktuellen Daten berichten lassen. Dann sollten wir aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten für das Grünland, die in den Beschlüssen zum Health Check, also zur Gesundheitsreform der Landwirtschaft, beschrieben werden, entscheiden, in welcher Form wir in Schleswig-Holstein Dauergrünland halten und stärken wollen.
Ich glaube, wir sind in diesem Land auf dem richtigen Weg. Neuen staatlichen Dirigismus brauchen wir nicht. Ich beantrage die Überweisung dieses Antrags an den Umwelt- und Agrarausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe optisch vernommen, dass von Herrn Wadephul schon mächtig auf gelbes Blinklicht gesetzt worden ist.
- Ich verstehe das nicht. Ich bin schwerhörig. Entschuldigen Sie. - Ich habe in der vorletzten Landtagstagung vorgerechnet, dass wir wahrscheinlich schon im nächsten Schuljahr eine Situation haben, in der die Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein die stärkste Schulart sein wird.
Sie wissen, Gemeinschaftsschulen sind obligatorisch offene Ganztagsschulen. Wir wissen, dass fast die Hälfte der Gymnasien offene Ganztagsschulen sind. Ich sage ausdrücklich für meine Fraktion und für meine Landespartei: Wir sind auch auf dem Weg, uns dafür einzusetzen, dass die weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein zukünftig alle Ganztagsangebote vorhalten werden. Es wird nur im Moment noch nicht sein.
Die Gymnasien erhalten keine Zuschüsse. Dennoch sind 46 Gymnasien in der Lage, Ganztagsangebote vorzuhalten. Das hat einen einfachen Grund. Anders als die anderen Schularten, die offene Ganztagsangebote vorhalten, gibt es an den Gymnasien ein höheres Unterrichtsangebot beziehungsweise eine höhere Unterrichtsnotwendigkeit. Viele Gymnasien, die heute offene Ganztagsschulen sind, brauchen keine zusätzlichen Unterrichts- oder Betreuungsangebote, sondern regeln dies durch Arbeitsgemeinschaften oder andere Dinge, die zum allgemeinen Schulleben gehören.
Führt man die Diskussion mit den Eltern, erfährt man, dass es nicht fehlende Betreuungsangebote sind, die sie bekümmern, sondern der vermehrte
Unterricht, der durch die Einführung von G8 zustande kommt. Der bringt die Eltern auf, und sie sagen, wir müssen dazu kommen, dass es an den Gymnasien des Landes eine Mittagsbetreuung gibt, weil wir Nachmittagsunterricht machen müssen.
Im Schuljahr 2008/2009 haben wir mit einer 5. Jahrgangsstufe angefangen. Sie wissen, dass in den Jahrgangsstufen fünf und sechs 63 Unterrichtsstunden erteilt werden sollen. In der Regel sind wir in der 5. Klasse mit 30 und 31 Stunden gestartet. Im nächsten Schuljahr, 2009/2010, werden wir eine 6. Klasse haben, die 32 oder 33 Unterrichtsstunden haben wird. Wir werden gleichzeitig mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 dafür sorgen - so sieht das auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses, und so sehen es unsere Beschlüsse vor -, dass wir sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler, die in den G8-Jahrgängen aufwachsen, die Möglichkeit bekommen, über die Mittagszeit hinweg betreut zu werden. Das ist das Ziel. Das ist auch die Erwartungshaltung der Eltern. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Ausschussempfehlung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich aufgrund der Äußerung von Herrn Kollegen Dr. Garg über das Hotelprojekt in
Haffkrug gemeldet und will daran erinnern, dass es nicht immer sinnvoll ist, jedes Projekt in jeder Gemeinde wirklich durchzuführen. Es gibt durchaus Regionen, in denen die Entwicklung des Tourismus eine gewisse Überhitzung erfahren hat.
Ich denke insbesondere an die Insel Sylt. Eine Entwicklung, die dort vielleicht begrüßt werden mag, führt zu Situationen, die für die Gemeinden dort kaum noch zu verkraften sind und die viele Gemeindevertreter zu Höhenflügen veranlassen, wobei solche Situationen wie in List auf Sylt entstehen, nämlich genau das, was die Kollegin Poersch beschrieben hat. Man einigt sich zwischen Gemeinde und Investor auf ein Hotel mit zwölf Modulen und dann werden 18 herausgehandelt. Da hat eine Gemeindevertretung das Geschäft eigentlich nicht mehr in den Händen.
Ich denke an das Projekt in der Gemeinde Wenningstedt-Braderup, wo man ein großes Kurhaus bauen will, zuerst selbst plant, mit der eigenen Planung aufhört, 1 Million € Planungskosten in den Sand setzt, dann einen Investor findet, das Projekt sehr viel zu groß plant, dann Probleme mit dem Baurecht bekommt und letztlich die Baugrube wieder zuschüttet, wahrscheinlich mit einem weiteren Verlust für die Gemeinde in Höhe von 4 Millionen €.
Ich denke auch immer mit Bedauern an das, was im Ortsteil Keitum der Gemeinde Sylt-Ost passiert, insbesondere dann, wenn ich an einem Bauschild vorbeigehe, auf dem dargestellt wird, dass eine Therme gebaut werden soll. Seit mehr als einem Jahr gibt es keine Bewegung bei diesem 20-Millionen-€-Projekt. Ich bin auch immer sehr traurig darüber, dass auf diesem Bauschild dargestellt wird: „Hier fördern die Europäische Union und das Land Schleswig-Holstein“, und nichts kommt voran.
- Doch, doch. Guckt euch das Bauschild einmal an. - Man muss vor Ort durchaus sehr kritisch prüfen, ob das, was geplant ist oder was Investoren wollen, für eine Gemeinde vertretbar und verkraftbar ist. Auf Sylt sehe ich die Situation so, dass man am Ende ist, dass diese Insel wahrscheinlich nicht mehr verkraften kann.
Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass man in der Gemeinde Haffkrug darauf besteht, dass die Regeln von der Gemeinde festgesetzt werden und
nicht von den Investoren. Nur so kommen wir weiter. Ansonsten verlieren wir das Heft des Handelns in den Gemeinden über die Entwicklung des Tourismus in Schleswig-Holstein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der IGLU-Studie gute Ergebnisse für Schleswig-Holstein, in der PISA-E-Studie keine Fortschritte. Im Kompetenzbereich Lesen ein 12. Platz. Das ist natürlich bedauerlich. Ich werde mich im Verlauf meines Beitrags ein wenig mit diesem Kompetenzbereich Lesen beschäftigen.
Ich erinnere mich als Elternteil gern an Sitzungen der Konferenzen in den Schulen meiner Töchter. Solche Klassenelternkonferenzen waren für die Eltern immer die Möglichkeit, über die Art und Qualität des Unterrichts und die Leistungen der einzelnen Lehrerkolleginnen und -kollegen zu diskutieren. Und ich erinnere mich an den Bericht einer Mutter, oder besser gesagt an eine Beschwerde über den Unterricht eines Lehrers in der neunten Jahr
gangsstufe: „Stellen Sie sich vor“, hat sie gesagt, „Herr P. lässt immer noch aus dem Geschichtsbuch vorlesen und verlangt dann, dass die Schüler das zusammenfassen, nacherzählen und erläutern. Das ist doch wohl viel zu einfach, das ist doch Unterricht von vorgestern.“ Das ist eine Meinung, die da viele Elternteile auch vertreten haben. Wahrscheinlich aber - das bestätigen die Studien IGLU und PISA im Zusammenhang mit den Untersuchungen von Lesekompetenz - ist diese Methode des Lehrerkollegen P. gar nicht so verkehrt. Lesen und Vorlesen im Unterricht ist meines Erachtens im Stellenwert wahrscheinlich viele Jahre lang unterschätzt worden.
An der PISA-Studie nehmen Hauptschulen, Gesamtschulen, Realschulen, organisatorisch diese verbindende Schulformen, Gymnasien, Berufliche Schulen und wie in Schleswig-Holstein zuletzt auch freie Schulen teil. Förderschulen haben nicht teilgenommen. Sie fallen auch nicht in die Bewertung im Rahmen der Vergleichsliste der Bundesländer PISA-2006-E.
Im Hinblick auf die Bildungsbeteiligung der Schülerinnen und Schüler der einzelnen Schularten im Rahmen von PISA ist es aber durchaus wichtig zu wissen, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die in den Bundesländern die Förderschulen besuchen. Nehmen wir das Bundesland Sachsen, das zum neuen Star 2006 erklärt wurde. Sachsen hat gut 289.000 Schülerinnen und Schüler auf den allgemeinbildenden Schulen. Das sind etwa 10.000 Schüler weniger als in Schleswig-Holstein. In Sachsen leben aber rund 1.400.000 Einwohner mehr als bei uns. Nach der letzten Statistik gibt es in Sachsen 18.250 Förderschüler, in Schleswig-Holstein bei höheren Schülerzahlen lediglich 9.100, weniger als die Hälfte. In allen neuen Bundesländern, die sich ja so gut entwickelt haben, ist der Anteil der Förderschüler erheblich höher als bei uns. Und gleichwohl ist anzumerken, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migration in diesen Bundesländern erheblich kleiner ist als in Schleswig-Holstein. Beide Aspekte sind also vorteilhaft für die neuen Länder, also im Bundesvergleich.
Lassen Sie mich auch die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Bildung in den Bundesländern etwas näher beleuchten. Die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen galten gegenüber Schleswig-Holstein eigentlich immer als Referenzländer: ähnliche Bevölkerungszahlen, ähnliche Strukturen, viel ländlicher Raum, keine besonders großen Oberzentren.
Alle drei neuen Länder haben starken Bevölkerungsverlust zu beklagen. Sachsen-Anhalt hat derzeit weniger als 60.000 Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen, Thüringen weniger als 64.000. Schleswig-Holstein hat so viele Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen wie beide Bundesländer zusammen. Noch ein Vergleich: In Sachsen sind es 112.000 Grundschüler, aber, wie gesagt, dort leben 1,4 Millionen Einwohner. Das bedeutet natürlich auch, dass die Frage der Finanzierung von Bildung in den neuen Ländern eine wesentlich größere Rolle spielt als bei uns. Entsprechend sind die Folgen. Die Schulen werden kleiner, die Klassenfrequenzen geringer.
So geht es vielfach in den neuen Bundesländern um den Erhalt von Schulen und Lehrerarbeitsplätzen. Der Lehrerberuf ist in den neuen Bundesländern kein Vollzeitberuf mehr, außer für Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Mitglieder des Bildungsausschusses haben das in Dresden vom damaligen sächsischen Kultusminister Steffen Flath persönlich erfahren. Es gibt grundsätzlich nur 0,8 Stellen in den Schulen im Angestelltenbereich der Vergütungsgruppe E 12. Für diejenigen, die sich an den BAT erinnern: BAT III. Das sind Rahmenbedingungen für den Lehrerberuf, die heute keiner der Berufskolleginnen und -kollegen hier akzeptieren würde.
Es gibt aber unter den Lehrerkollegien in den neuen Ländern den festen Willen, mit viel Einsatz Schulstandorte zu erhalten, wenn eine Regelschule oder Mittelschule an die 120 Schülerinnen und Schüler hat. Wir müssen leider feststellen, dass vielerorts hier bei uns nicht die Bereitschaft der Kollegien zur Weiterentwicklung des Schulsystems besteht.
Es lohnt sich schon, dass man sich in der PISAStudie mit dem - wie ich es nenne - „Kleingedruckten“ beschäftigt, oder mit der Methode, und zwar insbesondere, um festzustellen, warum wir denn einen bestimmten Platz auf der Ranking-Liste einnehmen. Ich nehme hier als Beispiel das Thema Lesekompetenz. Da stehen wir auf der Länderliste auf Platz 12 mit 485 Kompetenzpunkten - schon oft erwähnt -, drei Plätze vor uns das Bundesland Berlin mit 488 Punkten. Berlin hat von der Schulstruktur her etwas Ähnliches wie wir: Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, integrierte Gesamtschulen.
Ich gehe dann, was die Schularten betrifft, in die Schularten-Kompetenz-Länderliste: Berlin verzeichnet bei den Gymnasien 585 Punkte, Schleswig-Holstein ebenfalls 585; da sind wir gleich. Die Realschulen Berlins haben 484 Punkte, SchleswigHolsteins Realschulen 511 Punkte, also 27 Punkte
mehr als die Berliner. Die Gesamtschulen Berlins haben 451 Punkte, Schleswig-Holsteins Gesamtschulen 503, also 52 Punkte mehr. Die Hauptschulen Berlins 355 Punkte, unsere Hauptschulen 387 Punkte, also 32 Punkte mehr. Alle Schularten in Schleswig-Holstein schneiden besser ab als die Schularten in Berlin.
Angesichts dieser Feststellung ist klar: Entscheidend für die Ermittlung des Kompetenzwertes ist nicht zwangsläufig die Leistungsfähigkeit der einzelnen Schularten in einem Bundesland, sondern entscheidend ist die Bildungsbeteiligung, also wie viele Schüler und Schülerinnen insgesamt ihren Anteil in den einzelnen Schularten wahrnehmen. Da steht Schleswig-Holstein noch ganz im dreigliedrigen System mit dem geringsten Anteil an Gymnasiasten und neben Bayern mit dem höchsten Anteil an Hauptschülerinnen und Hauptschülern.
Das heißt: Hast du viele Gymnasiasten, seien sie auch nur durchschnittlich, wird dein Kompetenzwert hoch, und dann spielen auch schlechte Hauptschulen, wenn sie nur in einem geringen Anteil vorhanden sind, keine so große Rolle. So ermittelt sich der PISA-Wert.
Meine Damen und Herren, ich habe das mal untersucht am Beispiel der Bildungsbeteiligung des Kreises Stormarn. Dort liegt der Anteil der Hauptschülerinnen und Hauptschüler bei 8,8 % im Jahre 2006 und der Anteil der Gymnasiasten bei 45 %. Der Kreis Stormarn läge, wenn man diese Formel zugrunde legte, im Kompetenzwert „Lesen“, wenn wir ihn so übertragen würden, deutlich über Finnland. Es ist also wirklich die Frage: Wie ist die Bildungsbeteiligung in den einzelnen Schularten?
Das kann für uns nur die Schlussfolgerung haben: Wir müssen - wir sind ja auch dabei - die Hauptschulen abschaffen! Es gibt weder organisatorische noch pädagogische Gründe, diese Schulform auch als eigenständigen Bestandteil einer organisatorischen Verbindung in die Zukunft zu tragen. Aus diesen Gründen heraus gibt es auch keinen Grund dafür, die Realschule als eigenständige - ich sage mal hauptschülerfreie - Schule zu erhalten. Darüber werden wir noch in dieser Tagung sprechen müssen. Diese Erkenntnis müsste eigentlich inzwischen auch Herrn Dr. Klug erreicht haben, auch wenn er so heftig vom Verband des VdR als vermeintlicher Retter der Realschulen gefeiert wird.
Wir haben mit der Verabschiedung des Schulgesetzes im Januar des letzten Jahres genau die richtigen Weichen gestellt. Leider aber werden wir frühestens im Schuljahr 2013/14 erstmals 15-Jährige
haben, die die Regional- und Gemeinschaftsschulen seit dem Aufbau 2008/09 besuchen. So wird es also noch zwei weitere PISA-I- und PISA-E-Studien 2009 und 2012 geben, die in Schleswig-Holstein mit den Schülerinnen und Schülern des dreigliedrigen Schulsystems operieren müssen.
In unseren Schulen wird derzeit viel über neue und eine zu hohe Anzahl von Regelungsinstrumenten geklagt, die den Schulalltag zusätzlich belasten. Ich kann den Unmut der Kolleginnen und Kollegen aus der Lehrerschaft nachvollziehen. Ich sehe aber jetzt im Verlauf des letzten Jahres eine wachsende Bereitschaft, den eingeleiteten Reformprozess aktiv mitzugestalten. Dieser Prozess motiviert auch zunehmend Eltern, sich innerhalb der Schule zu engagieren. Der Reformprozess motiviert jetzt auch die Schulträger, endlich wieder etwas für ihre Schule zu tun. So wird endlich wieder investiert in Schulen und Ausstattungen und nicht gewartet, was angesichts der demografischen Entwicklung so passieren wird mit den Schulstandorten.
Würden die Schulstrukturen nämlich so bleiben, wie sie sind, so würde bei den Schulträgern das eintreten, was wir seit Ende der 80er-Jahre erlebt haben, als die Schülerzahlen stark sanken: keine Investitionen, sondern eine Nutzung der vorhandenen Substanzen. Das stellt sich heute, insbesondere bei vielen großen Schulträgern, als Mangel in der Sachausstattung dar. Wir haben auch hier aufgrund der Investitionsprogramme des Landes und des Bundes neue Perspektiven.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Kompetenzentwicklung oder - einfacher gesagt - die Entwicklung der Leistungsfähigkeit unserer Schulen braucht einen langen Atem, auch was die Ergebnisverbesserung in den PISAStudien angeht. Das war uns bei den Entscheidungen zur Veränderung unseres Schulsystems bewusst. Wir sind aber wirklich auf dem richtigen Weg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 20. November dieses Jahres hat der EU-Agrarministerrat in einer Nachtsitzung die im Vorfeld heiß diskutierten Beschlüsse zum sogenannten Health Check - auf Deutsch heißt das: die Überprüfung der Gesundheit der gemeinsamen Agrarpolitik - gefasst.
Nun hat sich der Nebel über den Äckern und Wiesen gelegt, und die kontroverse Kommentierung der Beschlusslage über die Inhalte lässt den Schluss zu, dass mit diesen Kompromissbeschlüssen ein tragfähiges Ergebnis erzielt wurde.
Wer mehr für die Landwirtschaft oder den ländlichen Raum erwartet hat, der sei daran erinnert, dass immerhin noch rund 43 % des EU-Haushalts in die Agrarpolitik fließen. Von den Etats der Landwirtschaft und der ländlichen Räume mit zusammen 53 Milliarden € gingen im letzten Jahr 6,8 Milliarden € an deutsche Bauern. Angesichts der erforderlichen Verlässlichkeit für die Landwirtschaft konnte daher nur eine Weiterentwicklung und keine Kehrtwende in der Agrarpolitik vollzogen werden.
Der Weg in eine zukunftsfähige Landwirtschaft und eine bessere Infrastruktur in den ländlichen Räumen ist klar und wird durch die Beschlüsse unterstrichen: Direktzahlungen werden entkoppelt und mit konkreten Umwelt- und Naturschutzstandards gekoppelt. Das nennen die Fachleute „Cross Compliance“. Der Aufwand für die Betriebe und Behörden wird weiter vereinfacht.
Die Umverteilung der Direktzahlungen der ersten Säule in die Entwicklung des ländlichen Raumes, also in die zweite Säule, wird durch neue Modulationssätze, gestuft nach Größe der Betriebe, verstärkt. Hier stehen neue Mittel bereit, um in den Bereichen Klimawandel, Wassermanagement, Schutz der biologischen Vielfalt und Erzeugung von Bioenergie und als Mittel für den sogenannten Milchfonds eingesetzt werden zu können.
Diese neuen Modulationsmittel müssen durch Bund und Land kofinanziert werden. Für Schleswig-Holstein sind im Schnitt 16 Millionen € zu 25 % von Bund und Land kozufinanzieren, damit die Gelder im Land gehalten werden können. Das ist angesichts unserer Haushaltslage keine einfache Aufga
be. Der Appell im Antrag des SSW ergeht aber auch in unserem Namen.
Weiter entsteht durch die in letzter Minute getroffene Entscheidung, den geplanten sanften Milchquotenausstieg in den benachteiligten Regionen mit Mitteln aus der zweiten Säule zu fördern, eine Konkurrenz zu den Zielen Biodiversität, Klimaschutz, Wasserhaushalt und erneuerbare Energien. Diese Konkurrenz darf bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Milcherzeuger auch in Schleswig-Holstein nicht dazu führen, dass alle anderen Ziele vergessen werden. Wir wollen eine zukunftsfähige Milchproduktion und Landwirtschaft in einem intakten ländlichen Raum mit guter Infrastruktur.
Angesichts der großen Probleme für unsere Milchbauern dürfen bei dem Weg raus aus der Milchquote bis zum Jahr 2015 mit dem Milchfonds von über 300 Millionen € bundesweit keine zu großen Hoffnungen genährt werden. Der „Spiegel“ spricht in seiner aktuellen Ausgabe bei einem Zuschuss von 0,5 ct/l - wenn Sie das nachrechnen, stellen Sie fest, dass das bei einer 500-l-Kuh, die wir haben, ungefähr 42,50 € pro Euter und Jahr wären; das ist natürlich keine Größenordnung - etwas spöttisch von einem sogenannten Sterbegeld für die Milchbauern. Dies ist angesichts der Schwankungen auf dem Milchmarkt keine wesentliche Stütze.
Schleswig-Holstein hat als guter Milchproduktionsstandort mit seinem Produktionswert von knapp 800 Millionen € jährlich gute Chancen und muss seinen eigenen Weg gehen, um die Milchproduktion zu steigern. Dazu gehören einzelbetrieblich betrachtet erhebliche Anstrengungen und strukturelle Anpassungen in überbetriebliche Kooperationen, dies selbstverständlich auch bei den Meiereien. Dieser Weg des aktiven Wachstums wird durch die leicht erhöhten Milchquoten gestützt, denn er macht die Milchquoten als solche billiger.
Wir beantragen, beide vorliegenden Anträge dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen und auf besondere Bitte der Kolleginnen und Kollegen aus dem Europaausschuss auch dorthin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr haben wir bei der Förderung der deutschen Privatschulen eine Lösung gefunden, die wir interfraktionell getragen haben und die von den Privatschulen selbst auch akzeptiert wurde. Ein Dankeschön-Konzert vor wenigen Wochen hat uns das deutlich gemacht. Wir haben im letzten Jahr an dieser Stelle gemeinsam deutlich gemacht, dass die freien Schulen auch im kommenden Doppelhaushalt 2009/2010 Sicherheit haben werden und auf der gefundenen Basis sicher planen können.
Nun wissen wir ja, dass die Grünen, die feststellen mussten, dass ihr Antrag im Bildungsausschuss abgelehnt wurde, vielfach der Auffassung sind, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern an Privatschulen zu ihrem potenziellen Wählerklientel zählen. Das ist, glaube ich, Ihre Einschätzung, und aus dieser Einschätzung heraus verstehe ich auch, dass Sie den Antrag heute noch einmal debattieren und Zeichen setzen wollen: Liebe Leute in den Privatschulen, wir wollen euch besser fördern als andere. Dabei wissen Sie natürlich, dass Sie eine kleine Partei sind und sich immer in Koalitionen und in Gemeinsamkeit mit anderen einzuordnen haben.
Sie haben offenbar auch das Geld gefunden, um die Wartezeit faktisch auf ein Jahr zu verkürzen und Investitionskostenanteile zu zahlen. Ich weiß nicht, wo ihr Gegenvorschlag zur Finanzierung dieses Vorhabens liegt; vielleicht, wie gestern diskutiert, in einer Anhebung der Grunderwerbsteuer. Sagen Sie uns, wo Sie meinen, dieses zu finden.
Meine Damen und Herren, wir haben Verständnis dafür, dass die Verbände der Privatschulen eine Bezuschussung auf der Ebene von 100 % der aktuellen Schülerkostensätze fordern. Das habe ich auch im letzten Jahr deutlich gemacht. Aber wir haben eine andere Philosophie. Es wird seitens der Privatschulen immer auf eine bundesweite Rechtsprechung verwiesen. Ich möchte an dieser Stelle eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim erwähnen, der im Jahr 2000 festgestellt hat, dass ein Eigenfinanzierungsanteil von 20 % für die Eltern sozial verträglich ist.
Es mag, um ein anderes Problem der Rechtsprechung klarzumachen, sicherlich kein Staatsmonopol im Bereich der Schulbildung geben. Die Kernverantwortung für die Errichtung von Schulen liegt allerdings in den Händen des Staates, im Rahmen des Auftrages der Daseinsvorsage auch Schulen einzurichten, selbstverständlich überall, also auch auf Inseln und Halligen. Die Privatschulen - das wissen
wir - orientieren sich an Märkten. Wir finden sie in Schleswig-Holstein - ich beziehe nicht die Schulen des Dänischen Schulvereins ein - ausschließlich in verdichteten Räumen, also dort, wo auch die Märkte sind. Die Grundversorgung der Gesellschaft kann, so steht es schon im Grundgesetz, durch private Schulangebote ergänzt werden, wo Eltern ein Interesse an anderen pädagogischen Konzepten als an denen der öffentlichen Schulen haben. Solche Angebote wird es aus wirtschaftlichen Gründen nicht überall im Land geben können.
Meine Damen und Herren, das Haushaltsstrukturgesetz, über das wir im Dezember zu entscheiden haben, entlastet die Privatschulen durch eine Änderung zu § 122 des Schulgesetzes, indem die Abschläge bei den Sonderzahlungen, die die Lehrkräfte des öffentlichen Dienstes hinnehmen mussten, nicht zu Zuschusssenkungen für Privatschulen führen.
Wir haben den Antrag der Grünen ausführlich und mehrfach im Ausschuss beraten und uns dazu entschlossen, ihn abzulehnen. Ich bitte das Parlament daher, der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu folgen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fühle mich aufgefordert, zu dem Vorschlag von Frau Heinold Stellung zu nehmen, einmal nach Skandinavien zu schauen. Ich möchte sehr deutlich machen, dass die Privatschulen im Königreich Dänemark mit einem Kostensatz von 75 % der laufenden Kosten gefördert werden,
was noch deutlich unter dem liegt, was wir in Schleswig-Holstein als Förderanteil an die freien Schulen weiterreichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte an dieser Stelle den Wortbeitrag meines Kollegen Hans Müller. Hans Müller hatte heute Nacht einen Trauerfall im engeren Familienkreis zu beklagen. Wir wünschen ihm viel Kraft und Trost zugleich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Denkmalschutz steht immer im Zeichen eines Konflikts. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, dass Denkmäler aufgefunden, gesichert und instand gehalten werden. Dem steht häufig das Interesse der Eigentümer entgegen, die möglichst ihr Eigentum freizügig nutzen und die Belastungen durch den Denkmalerhalt im bezahlbaren Rahmen halten wollen. Der Gesetzgeber kann die Denkmaleigentümer nicht von jeder Belastung freistellen, muss ihnen aber ein Höchstmaß an Planungssicherheit und ein Höchstmaß an Entlastung von bürokratischen Prozeduren bieten.
Mit Recht stellt die Landesregierung in der Begründung zum Gesetzentwurf fest, dass es nicht darum geht, das 1996 grundsätzlich novellierte Denkmalschutzgesetz ad acta zu legen und das Rad neu zu erfinden. Es müssen aber die Änderungen in der Rechtslage auf Bundesebene und besonders auf
europäischer Ebene aufgenommen werden. Die Auseinandersetzungen um die Elbtalbrücke bei Dresden haben uns gezeigt, auf welch dünnem Eis wir bei dem Konflikt zwischen kulturellen und ökonomischen Interessen gehen. Selbstverständlich wollen wir der Lübecker Altstadt den Status als Weltkulturerbe erhalten. Darüber hinaus streben wir an, dass das Danewerk in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wird.
Die Landesregierung strafft das Denkmalschutzgesetz. Das sogenannte konstitutive Eintragungsverfahren wird durch die Änderung von § 5 in ein nachträgliches Verfahren verändert und damit vereinfacht und beschleunigt. Es geht auch darum, dass Denkmaleigentümer Kenntnis von der Schutzwürdigkeit ihres Eigentums haben müssen, denn in der Vergangenheit ist es häufig so gewesen, dass man eine Veränderung des Baus beantragt, etwa bei der Bauordnungsbehörde, die wiederum feststellt, dass dies ein sogenanntes einfaches Kulturdenkmal ist, wodurch dann häufig das Eintragungsverfahren ausgelöst wird. Das muss im Hinblick auf die Planungssicherheit der Eigentümer verändert werden.
Aufseiten der Grundeigentümer wird es nicht auf helle Begeisterung stoßen, dass in § 8 das Verursacherprinzip eingeführt wird, wonach derjenige, der ein Bauvorhaben durchführen will, zu den Kosten für Rettungsgrabungen und Untersuchungen herangezogen werden kann. Die SPD unterstützt diese Regelung ausdrücklich. Denn es trifft in der Regel ja nicht den einfachen Denkmaleigentümer, sondern in der Regel Großinvestoren, die in Altstadtquartieren Flächensanierung oder Straßenbau betreiben, um nur einige Beispiele zu nennen.
Im Übrigen gab es schon immer, Herr Kayenburg, die Pflicht, ein verändertes Kulturdenkmal oder ein beseitigtes Kulturdenkmal im alten Zustand wieder herzustellen. Das sah bereits das alte Gesetz vor, dies hat sich nicht geändert.
Es gab Überlegungen der Grünen in ihrem Gesetzentwurf, den sie schon vor geraumer Zeit eingebracht haben, den behördlichen Sonderstatus von Lübeck aufzuheben. Der jetzt vorgelegte Entwurf der Landesregierung verfolgt diese Absicht nicht mehr. Ich halte auch das im Sinne Lübecks für eine richtige Entscheidung, nicht weil ich der Auffassung bin, dass Lübeck nichts dringlicher brauchte als möglichst viele zusätzliche Verwaltungsstrukturen, aber der Sonderstatus der Lübecker Altstadt
als Denkmalensemble wird dem Status des Weltkulturerbes gerecht und rechtfertigt diesen Sonderstatus auch hinsichtlich der Verwaltung. Mit Recht weist die Landesregierung darauf, dass die personelle Ausstattung der Denkmalpflege in SchleswigHolstein im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr schlank ist. Böse Zungen würden sogar sagen, unzureichend.
Dieser Gesetzentwurf ist bereits im Vorwege mit vielen Gesprächspartnern vorbereitet worden. Das bedeutet aber nicht, dass es im Anschluss an die Anhörung keine weiteren Änderungen geben kann. Ich bitte darum, diesen Gesetzentwurf federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch jetzt wieder spreche ich in Vertretung meines Kollegen Hans Müller.
Ich freue mich, dass wir zum zweiten Mal den Bericht über die Landesmuseen im Plenum entgegennehmen - früher haben wir es immer im Bildungsausschuss gemacht - und dass wir diesen Bericht schon kurz nach der Sommerpause bekommen haben. Früher hat das manchmal einige Zeit länger gedauert.
Der erste Blick gilt natürlich unter Betrachtung der wirtschaftlichen Aspekte den Besucherzahlen, aber auch der Entwicklung der Einnahmen. Dies ist ja auch unserer Aufgabe als Haushaltsgeber; denn letztlich leisten wir mit 6 Millionen € Zuschuss den größten Anteil an den Gesamteinnahmen der Stiftung.
Die Besucherzahlen sind im Jahr 2007 wie auch im Jahr zuvor um circa 10 % angestiegen. Interessant ist allerdings, dass sich dieser Zuwachs nicht an allen Standorten gleichermaßen abbildete. Sie erinnern sich, dass wir im Jahr 2006 schon an allen Standorten leichte bis starke Besucherzuwächse zu verzeichnen hatten, auch beim traditionellen Sorgenkind, weil weiter entfernt gelegen, dem Volkskundemuseum auf dem Hesterberg. Die frühere kulturpolitische Sprecherin meiner Fraktion, Frau Ulrike Rodust, musste allerdings im letzten Jahr mit Sorge feststellen, dass es einen starken Rückgang der Besucherzahlen im Jüdischen Museum in Rendsburg gab. Die damit verbundenen Befürchtungen haben sich glücklicherweise nicht bewahrheitet. Gut 3.000 Besucher mehr als im Vorjahr ha
ben im Jahr 2007 den Weg nach Rendsburg gefunden.
Das Volkskundemuseum auf dem Hesterberg - ich hatte es schon erwähnt - konnte seinen Aufwärtstrend aus dem Vorjahr fortsetzen und hatte 2007 doppelt so viele Besucher wie 2005.
Obwohl die Gesamtbesucherzahl aller Standorte deutlich nach oben gegangen ist, sind die Einnahmen der Museen gegenüber 2006 sogar leicht zurückgegangen. Die Hauptursache dafür sind die auffallend starken Besucherrückgänge auf Schloss Gottorf selbst. Wir verzeichnen Einnahmeausfälle von annähernd 10 %; das sind ungefähr 100.000 €. Diese konnten auch durch den Barockgarten oder das Globushaus nicht wettgemacht werden.
Über eines muss man sich im Klaren sein: Zurückgehende Besucherzahlen mit einer Anhebung der Eintrittsgelder kompensieren zu wollen, ist ein Irrweg.
Die Kaufkraft der Haushalte der abhängig Beschäftigten wächst im Gegensatz zu der anderer EU-Bürger nicht. Darüber hinaus ist es nicht ausgesprochen preiswert, einen Museumstag in Schleswig zu machen, wenn man das gesamte Angebot mit mehreren Familienmitgliedern wahrnehmen möchte. Die Besucher denken nämlich in angespannten Finanzsituationen häufiger darüber nach, ob sie nicht auf bestimmte kulturelle Angebote verzichten und stattdessen das knapper werdende Geld für andere Dinge verwenden. Insofern empfehle ich, keine Erhöhung der Eintrittsgelder als Kompensation vorzunehmen.
Herr Professor Guratzsch - das ist schon erwähnt worden -, der demnächst ausscheidende Leitende Direktor von Schloss Gottorf, hat kürzlich in einem gemeinsamen Interview mit unserem Ministerpräsidenten, der Stiftungsratsvorsitzender von Gottorf ist, den seiner Auffassung nach zu geringen Landeszuschuss beklagt. So sehr ich Verständnis für seine Klage habe, so sehr wäre es aus Gründen der bekannten Haushaltslage und zuzüglich der unabwägbaren Risiken der Finanzkrise nicht besonders seriös, wenn ich hier mehr Mittel für die Stiftung Schloss Gottorf einfordern würde.
Es ist auch nicht Sinn einer Stiftungskonstruktion, dass die öffentlichen Haushalte sämtliche Kostensteigerungen auszugleichen haben; der Stiftungszweck sieht eigentlich das Gegenteil vor.
Es führt allerdings nichts daran vorbei, meine Damen und Herren, dass wir die Museumspolitik in Schleswig-Holstein - ich zähle Schloss Gottdorf als Herz der Museumslandschaft in Schleswig-Holstein hinzu - stärker konzeptionell ausrichten müssen. Dazu gehört auch, dass wir uns über die Trägervielfalt Gedanken machen. Schließlich haben wir in Schleswig-Holstein über 220 Museen. Insofern muss vermehrt darüber nachgedacht werden, die Museen sowohl konzeptionell als auch organisatorisch stärker zu vernetzen oder es muss zur Bildung von Museumsverbänden der unterschiedlichen Träger kommen. Dies gilt insbesondere immer dann, wenn es um die Darstellung der kulturellen Identität unseres Landes geht.
Namens der SPD-Landtagsfraktion bedanke ich mich beim Vorstand der Stiftung für den vorgelegten Bericht und ganz besonders bei Herrn Professor Guratzsch und Herrn Professor von Carnap-Bornheim für die in den letzten Jahren geleistete Arbeit. Darüber hinaus bedanke ich mich bei Frau Ute Drews als Leiterin des Wikinger Museums Haithabu.
Ich denke, wir werden im Bildungsausschuss hinreichend über dieses Thema diskutieren müssen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht bei der Ergänzung des Landesbesoldungsgesetzes im Wesentlichen darum, die Umgestaltung des schleswig-holsteinischen Schulwesens im Bereich der Funktionsstellen nachzuvollziehen - neben einzelnen Leitungsstellen in anderen Bereichen, im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sowie im Abwasserzweckverband Pinneberg und entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses im Medizinausschuss nach § 33 des Hochschulgesetzes.
Es gibt wenig Zweifel daran, dass die neuen Schularten Koordinatorenstellen benötigen, um den organisatorischen Rahmen für die pädagogische Umsetzung unseres gemeinsamen Ziels zu schaffen, jede Schülerin und jeden Schüler optimal zu fördern und dies, soweit es möglich ist, im gemeinsamen Unterricht. Das sind keine Tätigkeiten, die man dem ehrenamtlichen Engagement der Lehrerinnen und Lehrer überlassen kann oder die man ihnen als Pflichtaufgabe zusätzlich zu ihrem Unterrichtspensum aufs Auge drücken kann. Je größer die Schule ist, umso mehr Koordinatorenstellen werden natürlich benötigt. Das kostet sicher Geld, das wissen wir, und zwar nicht wenig. Wir haben uns aber dafür ausgesprochen, die Schulleitungen zu stärken, und dafür müssen auch Mittel bereitgestellt werden.
Es wäre völlig realitätsfern - um mal die Befürchtung, die der Kollege Koch angesprochen hat, auszusprechen -, dass die Lehrerkollegien in den neuen Schulen nun in einem Übermaß mit Koordinatoren angereichert werden. Als Beispiel: Eine große Gemeinschaftsschule wird in den Sekundarstufen I und II nicht mehr Funktionsstellen haben als ein gleich großes Gymnasium.
Die Koalitionsfraktionen haben in den zuständigen Ausschüssen darauf verzichtet, in das Grundgefüge des von der Landesregierung vorgelegten Entwurfs einzugreifen, und nur zwei zusätzliche Anpassungen an das Bundes- und das Landesbesoldungsrecht vorgenommen, was die Koordinatorenstellen an sehr großen verbundenen Systemen und was die Förderzentren angeht. Darüber hinaus waren zwei redaktionelle Klarstellungen anzubringen, die die Funktionsstellen in den Besoldungsgruppen A 14
und A 15 insofern folgerichtig einschränken, als die dort genannten Schülerzahlen sich auf die Sekundarstufe I beziehen. Natürlich kann heute niemand pro Kopf und damit auch auf Euro und Cent genau berechnen, wie sich die Zahl der Funktionsstellen entwickeln wird und welche Kosten auf uns zukommen werden. Das hängt entscheidend vom Prozess der Umsetzung der Schulreform ab.
Der Prozess der Umwandlung bestehender Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Regional- und Gemeinschaftsschulen ist in vollem Gange, wir merken es. Zum Teil wird es bei einfachen Umwandlungen bleiben, in anderen Fällen wird durch Zusammenschlüsse bisher selbstständiger Schulen die Zahl der Schulleitungsstellen aber auch reduziert werden können.
Wir bedauern es, dass die ursprünglich vorgesehene Anhörungsfrist zu kurz bemessen war. Die späten Sommerferien haben weitere Verzögerungen in die parlamentarische Beratung gebracht. Umso wichtiger ist es, dass wir heute zu einer Beschlussfassung über die neue Besoldungsstruktur an unseren Schulen kommen, die dem Bildungsministerium Gelegenheit gibt, die Struktur umzusetzen.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung einschließlich der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Schulgesetz haben wir im Januar des Jahres 2007 vor 18 Monaten - verabschiedet. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir in jeder Plenarsitzung danach einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes gehabt.
- Auch von Ihnen. Wenn man einen solchen Antrag schreibt - ich nehme an, das geht an die Adresse der Grünen -, so muss man feststellen: Zurzeit besteht eine große Verunsicherung bei den Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie bei den Kommunen bezüglich der Weiterentwicklung der Regionalschulen. Da kann ich nur sagen: Wer ständig Gesetzentwürfe einbringt und alles wieder auf den Prüfstand stellen möchte, der verunsichert in der Tat die Eltern.
Das ist etwas, was wir uns nicht leisten sollten. Ich glaube, dass wir durchaus in der Lage waren, auch dieses Schulgesetz nach draußen zu kommunizieren. Die intensive Diskussion, die draußen, vor Ort bei den Schulträgern, aber insbesondere bei den Eltern stattgefunden hat, ist ein Aspekt, der sagt, dass dieses Schulgesetz ein gutes Schulgesetz ist.
Das Schulsystem steht ja auch noch nicht fertig da. Wer hat denn vor, dass im Jahre 2010/2011 alle Schulen beginnen sollten, den Veränderungsprozess aufzunehmen? Dass es viele schon weit vorher getan haben, ist natürlich eine schöne Sache. Das begrüßen wir natürlich.
Was die Situation in den Schulen angeht: Wir haben an allen genehmigten Regionalschulen und an allen genehmigten und schon existierenden Gemeinschaftsschulen noch die Situation, dass gemeinsamer Unterricht erteilt wird. Wir sind im Grunde über die Orientierungsstufe noch gar nicht hinaus. Es ist noch an keiner einzigen Realschule oder Gemeinschaftsschule bisher der Unterricht im Sinne der Differenzierung erteilt worden. Auch das muss man sehr deutlich sehen.
Wir freuen uns als Sozialdemokraten natürlich darüber, dass die von uns in die Diskussion eingebrachte Schulform der Gemeinschaftsschule flächendeckend so gut angenommen wird, stärker, als wir selbst erwartet hätten.
Das Ergebnis der Kommunalwahlen wird auch dazu beitragen, dass die bisherigen gallischen Dörfer, wenn wir sie einmal so nennen wollen - die Landeshauptstadt Kiel und die Hansestadt Lübeck -, ihre Verweigerungshaltung gegenüber der neuen Schulart aufgeben werden, denn diese Haltung ist von den Wählerinnen und Wählern nicht belohnt worden.
Wir haben in Schleswig-Holstein - auch zusätzlich beziehungsweise neu - eine Mindestgrößenverordnung eingeführt. Dies ist auch deswegen besonders wichtig, weil wir an einer Vielzahl von sehr kleinen Schulen doch sehr üppig mit den Personalressourcen umgehen. Ich glaube, dass auch dies ein wichtiger Schritt ist, die Schulentwicklung in Schleswig-Holstein positiv zu steuern.
Was die Strukturen angeht, bedeutet das natürlich, dass wir nicht an jedem Standort Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen nebeneinander anbieten können. Das ist eine Erkenntnis, mit der wir leben müssen. Sie bezieht sich ja insbesondere auf den Aspekt des Wahlrechts der Eltern, den Sie in Ihrem Antrag anführen. Auch in einem Zwei-SäulenModell kann man nicht sozusagen den Eltern die Wahlfreiheit geben, sondern die Wahl ist immer auch verbunden mit Wegen, weil natürlich an einem Standort, wie ich eben sagte, nicht eine Gemeinschaftsschule und ein Gymnasium gemeinsam vorhanden sein müssen.
Unser Schulgesetz garantiert, dass Eltern, deren Kind mindestens eine Realschulempfehlung hat, nach der Grundschule entscheiden können, ob sie ihrem Kind den kürzeren, vielleicht sehr viel anstrengenderen Weg über acht Jahre zum Abitur zumuten wollen oder ob sie sich für den neunjährigen Weg über die Gemeinschaftsschulen entscheiden. Über die Regionalschulen wird dieser Weg auch möglich sein sowie über die Fachgymnasien und die Beruflichen Gymnasien.
Das neue Schulgesetz stellt für unsere Schülerinnen und Schüler, für unsere Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für die Eltern und die Schulträger in manchen Punkten eine große Herausforderung dar. Deswegen lehnen wir es ab, zu diesem Zeitpunkt die jetzigen Grundstrukturen der weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein neu zu definieren.
Wir stehen zu diesem Schulgesetz, das wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner erarbeitet haben und das wir auch, wie ich vorhin schon sagte, draußen sehr gut vermitteln können.
In Schleswig-Holstein können Schulträger zukünftig eine Entscheidung treffen, welche Form der weiterführenden Schule sie neben dem Gymnasium vorhalten wollen. In der Vergangenheit sind je nach Stellung der Orte im System der zentralen Orte die weiterführenden Schulen mehr oder minder zugeordnet worden - Hauptschulen in die Trägerschaft der Gemeinden, Realschulen in die Trägerschaft der zentralen Orte. Die Wahlfreiheit der Schulträger zwischen Regionalschulen und Gemeinschaftsschule halten wir in der SPD für eine deutliche Stärkung des Selbstverwaltungsrechts, das unseren Gemeinden ja verfassungsmäßig zusteht. So haben viele Schulträger im Hinblick auf die Hebung der Standortqualität ihrer Gemeinden eine Entscheidung zugunsten der Gemeinschaftsschule getroffen. Das sind, wenn wir in den Landesteil Schleswig oder in den südlichen Landesteil, nach Lauenburg, schauen, immerhin Schulträger und Gemeinden gewesen, die nicht sozialdemokratisch geführt worden sind. Das muss man an dieser Stelle auch sagen.
Auch in den kommunalen Kreisen der CDU hat die Gemeinschaftsschule eine hohe Akzeptanz, vielleicht eine manchmal höhere als die Regionalschule.
Was wir Sozialdemokraten für besonders wichtig halten - deutlich mehr als in der Vergangenheit -: Den Eltern wird ein Wahlrecht gegeben. Dies ist besonders wichtig für uns, weil wir natürlich wollen, dass sich Eltern in den Schulen auch engagieren. Das tun sie natürlich weniger oder überhaupt nicht, wenn es eine Schulart gibt, die ihren Wunschvorstellungen nicht entspricht, siehe die Probleme, die wir an den Hauptschulen bezüglich der Aktivitäten der Eltern hatten.
Es sind zum beginnenden Schuljahr 35 Regionalschulen genehmigt worden, die Kollegin hat es schon gesagt, mit 2100 Schülern, die diese Schulen besuchen werden. Ich gehe davon aus, dass auch im nächsten Schuljahr etwa die gleiche Größenordnung vorhanden ist. Sechs davon werden erst einmal befristet installiert. Im vergangenen Schuljahr, also ein Jahr vorher, wurden sieben Gemeinschafts
schulen eingerichtet, zum Schuljahr 2008/09 weitere 48. Das sind schon mehr als 5.100 Kinder, die die unteren Klassen der Gemeinschaftsschulen besuchen. Ich selbst habe Kenntnis von 38 Beschlüssen für eine Antragsstellung zum Schuljahr 2009/10. Dann wären wir insgesamt bei 93 Gemeinschaftsschulen.
25 Gesamtschulen sollen den Weg in die Gemeinschaftsschule gehen. Das haben wir in der Großen Koalition so beschlossen. Von der 26., der KurtTucholsky-Schule in Flensburg, wissen wir nicht, wie sie sich entscheiden wird. Das wären dann schon 118 Schulen. Das sind mehr, als wir Gymnasien haben, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir schon 2010 eine Situation haben, wo die Gemeinschaftsschule die stärkste Schulart in Schleswig-Holstein sein wird.
Das ist eine Entwicklung, die wir als SPD ausgesprochen begrüßen. Diese Entwicklung wird vor Ort breit getragen, über alle Parteigrenzen hinweg. Das muss hier auch deutlich gesagt werden. Das ist auch ein deutlicher Hinweis darauf, dass unser Schulgesetz, das wir vor 18 Monaten verabschiedet haben, auch richtig angenommen wird. Wir wissen auch, dass die meisten Bundesländer mit großer Aufmerksamkeit nach Schleswig-Holstein schauen. Für uns jedenfalls in der SPD ist dies auch ein Grund, keine neuerlichen Änderungen an der Architektur unseres Schulgesetzes vornehmen zu wollen. Ich beantrage deshalb, den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Umbau des schleswig-holsteinischen Schulsystems, den wir mit dem neuen Schulgesetz Anfang 2007 in die Wege geleitet haben, bedingt eine große Zahl von Anpassungen.
Dazu gehört natürlich auch, dass entsprechend der neuen Schularten neue Amtsbezeichnungen eingeführt und in die Landesbesoldungsordnung eingefügt werden, während sich manche Amtsbezeichnungen bereits erledigt haben. Ich denke daran, dass wir keine Abendrealschulen mehr haben, und alle Bezeichnungen, die in diesem Zusammenhang stehen, werden nicht mehr benötigt. In den nächsten Jahren wird es so sein, dass wir keine Haupt-, Realund Gesamtschulen mehr haben.
Die Einstufung der neuen Ämter ist aus unserer Sicht schlüssig. Ob es Einwände gibt, werden wir sehen. Sie liegen teilweise bei uns auf dem Tisch. Wir sind natürlich auch dankbar für Anregungen, es handelt sich heute um eine erste Lesung. Wir werden ein Anhörungsverfahren - allerdings recht knapp - durchführen, und wir werden über viele Dinge auch noch zu diskutieren haben.
Lassen Sie mich wegen der Irritationen in der Presse auch noch eines hervorheben: Wer bei der Übertragung von Stellen zwischen den Schulkapiteln Böses vermutet, hat eine simple Logik nicht verstanden: Es gibt natürlich von Jahr zu Jahr weniger Stellen für Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen, weil diese Schularten auslaufen werden. Das ist ganz natürlich. Nicht die Grundschulen - um es einmal deutlich zu sagen - geben im großen Maße Stellen an die Gemeinschafts- und die Regionalschulen ab, sondern die Hauptschulen. Wir haben ein gemeinsames Kapitel für Grund- und Hauptschulen, und die Hauptschulen sind es, die im Wesentlichen für die Verschiebung sorgen.
Allerdings ergeben sich doch nicht zu unterschätzende Probleme für den Landeshaushalt. Wir gehen davon aus, dass uns die demografische Entwicklung dazu zwingen wird, eine größere Anzahl selbstständiger Schulen, die es in unserem Lande gibt, zu reduzieren. Ich sage es an dieser Stelle auch deutlich im Hinblick auf eine Presseberichterstattung: Wir haben uns in der Großen Koalition auf eine Mindestgrößenverordnung geeinigt. Wer im Grundschulbereich mit seiner Grundschule in allen Klassenstufen deutlich unter 80 Schüler sinkt, der muss sich einen Partner suchen und sich mit einer anderen Grundschule zu einer Schule verbinden. Das ist etwas ganz Normales, das ist auch kein Vorstoß des Kollegen Höppner gewesen, und es gibt auch keinen Dissens in der Großen Koalition dazu. Das sage ich an dieser Stelle sehr deutlich.
Dennoch dürfen wir nicht verhehlen, das wir teilweise sehr viele Schüler verlieren werden. Zum Beispiel in meinem Kreis liegt ein Schulentwicklungsplan vor, der sagt, wir werden 2015 bis 2020 39 % weniger Schülerinnen und Schüler haben. Fehlende Kinder der Geburtsjahrgänge 2002 bis 2008 kann man nicht nachproduzieren. Sie fehlen. Das sind die Jahrgänge, die 2008/09 bis 2014/15 eingeschult werden sollten. Das kann man nicht
ausgleichen. Da fehlen Schüler, und die lassen sich nicht vermehren. Ich sage das auch deswegen, weil die Zahlen in Hamburg ganz anders sind. Es gibt steigende Kinderzahlen und Geburtenzahlen in Hamburg. Und das ist - um es auch wieder auf die Presseberichterstattung zu beziehen - der Grund, weswegen man in Hamburg mehr Grundschullehrer einstellen will, ganz abgesehen davon, dass sich die grün-schwarze Koalition dort darauf geeinigt hat, dass die Grundschule zukünftig sechsjährig sein wird.
Meine Damen und Herren, wir werden diskutieren müssen, was es kostet. Der Kollege Koch hat es schon gesagt: Etwa 5,2 Millionen € bis zum Jahr 2015. Wir werden sehen, wie wir das in den Haushalt einstellen.
Weitere Änderungen im Landesbesoldungsgesetz betreffen Leitungsstellen im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sowie im Abwasserzweckverband Pinneberg. Gegebenenfalls offene Fragen das habe ich schon gesagt - sollten wir im Zusammenhang der Ausschussberatungen vertiefen. Ich beantrage daher, das Gesetz federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss, den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.