Erkrankt sind die Abgeordneten Konrad Nabel von der SPD-Fraktion und Karl-Martin Hentschel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Beiden wünsche ich von dieser Stelle aus nochmals gute Besserung.
Beurlaubt sind von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Manfred Ritzek, von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Ulrike Rodust sowie von der Landesregierung Ministerin Dr. Trauernicht und die Minister Döring, Hay und Wiegard.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler von der Auenwaldschule in Böklund sowie Schülerinnen und Schüler von der Regionalschule in Altenholz mit ihren begleitenden Lehrkräften. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Noch eine Mitteilung zur Tagesordnung: Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass der Tagesordnungspunkt 32, Förderpolitik in der Tourismuswirtschaft, auf die Dezember-Tagung verschoben wird.
Umsetzung eines beitragsfreien Kindertagesstättenjahrs sowie Fortführung des Projekts „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in Schleswig-Holstein
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das beitragsfreie Kita-Jahr kommt; die Grundsatzreden dazu wurden beim letzten Mal gehalten. Heute geht es um die Umsetzung. Ihnen liegen heute der schriftliche Bericht und mit der Nachschiebeliste inzwischen auch die Entwürfe zum Kita-Gesetz und zum Finanzausgleichsgesetz vor.
Lassen Sie mich angesichts von Forderungen nach mehr Geld für die Bildung einen Satz grundsätzlich vorweg sagen: Das beitragsfreie Kita-Jahr ist ein Beispiel dafür, wie sehr wir jetzt trotz schwierigster finanzieller Rahmenbedingungen zusätzlich in Bildung investieren, meine Damen und Herren.
Wir steigern die Bildungsausgaben, und wir sind damit übrigens genau auf dem Weg, den der Bildungsgipfel, über den wir noch reden werden, aufgezeigt hat. Beim beitragsfreien Kita-Jahr ist es die frühkindliche Bildung, die davon profitieren wird. Hier ist beim letzten Mal zu Recht darauf hingewiesen worden, wie sehr das auch die Familien entlasten wird. In erster Linie geht es allerdings darum, alle Kinder mindestens im letzten Jahr vor der Schule - und in der Folge auch noch länger - in den Kindergarten zu bekommen. Das ist ein bildungspolitisches Ziel.
Dieser Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Oktober 2008 war bereits die zweite große Weichenstellung in diesem Bereich nach dem Beschluss, den Krippenausbau bis 2013 mit der großen Summe von insgesamt 113 Millionen € aus dem Landeshaushalt zu unterstützen.
Damit setzen wir sehr deutliche Schwerpunkte aus der Erkenntnis, dass sich die gezielte Stärkung von Bildung und Betreuung am Anfang des lebenslangen Lernprozesses positiv auf das Lernen in allen weiteren Stationen auswirkt. Es ist eine vorbeugende Maßnahme gegen Schulversagen, und es ist nachgewiesenermaßen ein Mittel, um das Bildungsniveau insgesamt zu heben, meine Damen und Herren.
Der schriftliche Bericht zur Umsetzung des beitragsfreien Kita-Jahres zeigt den Weg auf, den wir jetzt beschreiten werden, um die Eltern ab 2009 zu entlasten und um die Kinder für eine Betreuungszeit von bis zu fünf Stunden in den Kindergarten zu bekommen.
Der Bericht beschreibt auch, warum die Umsetzung nicht so einfach war, wie sie sich manch Außenstehender vielleicht vorgestellt hat. Auf das uneinheitliche Bild bei den Elternbeiträgen beziehungsweise bei den Sozialstaffeln haben wir in der letzten Debatte deutlich hingewiesen. Die Kreise und kreisfreien Städte haben darüber hinaus unterschiedliche Finanzierungssysteme für ihre Kindertageseinrichtungen, und als Folge gibt es ein breites
Spektrum bei der Höhe der Elternbeiträge und bei der Sozialstaffelermäßigung, die darauf gewährt wird.
Wie erreichen wir unter diesen Voraussetzungen die Beitragsfreiheit? - Das war die Frage, die natürlich zuallererst mit der kommunalen Familie zu diskutieren war. Um den Zugang zu Kindertageseinrichtungen zu erleichtern und die Familien zu entlasten, werden ab dem 1. August 2009 im letzten Jahr vor Schulbeginn Teilnahmebeträge und Gebühren nicht mehr erhoben. Das ist zusammengefasst der Inhalt des Gesetzes, das wir mit dem Haushaltsstrukturgesetz bezogen auf die genannten fünf Stunden Betreuungszeit vorlegen.
Das Land wird und muss die Mehrkosten ausgleichen, die dadurch auf kommunaler Seite entstehen. Wir stellen dafür für die ersten fünf Monate in 2009 zunächst 14,6 Millionen € bereit. Das Jahr 2010 wird dann vollständig beitragsfrei sein; hierfür werden 35 Millionen € aufgebracht.
Sie können sich vorstellen, dass die Bemessung dieses Ausgleichsbetrags unter den beschriebenen Bedingungen nicht ganz einfach war. Wir haben zusätzlich eine Plausibilitätsrechnung vorgenommen. Wir haben die Beiträge nicht nur im Durchschnitt errechnet und einen Durchschnitt gebildet, sondern die Gesamtbetriebskosten auf das Jahr 2010 hochgerechnet. Wir haben dabei auch prognostiziert, dass sich die Besuchsquote im Jahr 2010 auf 97 % der Kinder eines Jahrgangs erhöhen wird. Das ist nämlich gewollt, meine Damen und Herren.
Wir haben hinsichtlich der Gesamtbetriebskosten einen darauf bezogenen Finanzierungsanteil der Eltern bestimmt. Wir sind uns mit den kommunalen Landesverbänden darin einig, auf dieser Basis zu beginnen. Gemeinsam werden wir bis zur Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts, auf dem dieser Betrag beruht, diese Annahmen überprüfen. Darauf haben die Kommunen bestanden, und das ist meiner Meinung nach auch eine legitime Forderung ihrerseits.
Auf der neuen Grundlage sollen dann die Mittel für die Haushaltsjahre ab 2011 bereitgestellt werden.
Wir sind uns mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Vertretern der Kommunen auch darin einig, dass die Landesmittel allein den Familien zugute kommen sollen. Das heißt, die bisherige Finanzierungsbeteiligung der kommunalen Ebene soll zu 100 % erhalten bleiben. Was bis jetzt für
die Sozialstaffeln ausgegeben wurde, soll auch zukünftig im System bleiben und dazu dienen, die unterschiedlichen Beiträge vor Ort auszugleichen. Die Gespräche, die wir derzeit mit den Kommunen führen, sind nicht einfach. Ich bin jedoch dankbar dafür, dass inzwischen alle Beteiligten sehr pragmatisch und sehr konstruktiv zusammenarbeiten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit werden in § 25 des Kita-Gesetzes geschaffen. Diese Vorschrift - sie liegt Ihnen inzwischen vor - soll über das Haushaltsstrukturgesetz geändert werden. Gesetzlich abgesichert wird auch der Ausgleich, den die Kommunen für diese Mehrbelastung erhalten. Dazu gilt es eine entsprechende Bestimmung in das Finanzausgleichsgesetz aufzunehmen, und auch für die Verteilung der Landesmittel an die Kreise und kreisfreien Städte ist dort eine Regelung vorgesehen; sie wird von ihnen selbst vorgenommen werden. Sie sollen es in eigener Verantwortung an die Standortgemeinden und freien Träger weitergeben. Wir nutzen also die bewährten Wege und Strukturen der Vergangenheit, und damit sind auch alle Beteiligten einverstanden.
Dass damit gleichwohl Aufwand verbunden ist, steht außer Frage. Die Haushaltsmittel sind so kalkuliert - auch darin sind wir uns einig -, dass bis zu 1 % der 35 Millionen € für Verwaltungsaufgaben genutzt werden kann. Das ist das Fundament, meine Damen und Herren, um den Kindergartenbesuch Schritt für Schritt beitragsfrei zu stellen.
Sowohl in der Koalition als auch in den Gesprächen mit den Kommunen sind wir uns darin einig geworden, dass die weitere Perspektive der Beitragsfreiheit nicht auf dem Niveau von Absichtserklärungen verbleiben soll, sondern in die Wege geleitet wird, wie wir es im Koalitionsausschuss beschlossen haben, und zwar bis zum Mai des kommenden Jahres mit einer gesetzlichen Regelung der beiden Stufen für 2011 und 2013. Dazu ist zu sagen: Auch bei diesen Schritten geht es um eine feste Vereinbarung mit der kommunalen Seite im Sinne eines gemeinsamen Pakts für Kinder und Familien, und dessen erstes Kapitel haben wir jetzt geschrieben.
Das Ziel „verfassungsmäßiger Haushalt“ ist davon unberührt. Das bleibt selbstverständlich bestehen, und das gilt auch für jedes neue Vorhaben der Landesregierung.
Ein möglichst hohes Maß an Verbindlichkeit für die nächsten Schritte ist mir trotz dieser Zielsetzung wichtig. Um aus bildungspolitischer Sicht wirklich nachhaltige Effekte zu erzielen - das will ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit sagen -, reicht das
letzte Jahr vor Schulbeginn nicht aus. Ein Jahr ist zu kurz, um ein Kind angemessen fördern zu können.
Es ist besser, die volle Kindergartenzeit beitragsfrei zu gestalten, sodass alle Kinder von Anfang an einen Kindergarten besuchen. Das ist die beste Prävention, die wir leisten können. Mein Plädoyer geht dahin, dass wir uns alle gemeinsam in diese Richtung bewegen.
Ich danke der Frau Ministerin Erdsiek-Rave. - Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich TOP 8, den wir gestern nicht geschafft haben, im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt aufrufen werde.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder haben ein Recht auf Bildung und Erziehung unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Deswegen wollen wir das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Eltern gebührenfrei machen und stufenweise weitere Kindergartenjahre.
Bildung fängt für uns bereits im Kindergarten an, und deswegen haben wir auch einen Bildungsauftrag für die Kindertagesstätten formuliert. Insbesondere die vorschulische Sprachförderung wird in Schleswig-Holstein in der Zukunft noch weiter an Bedeutung zunehmen, da sich der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund unter sechs Jahren bereits jetzt auf 22,5 % beläuft. Diese Kinder müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wenn sie in den Schulen eine Chance haben sollen, und deswegen sind auch die verpflichtenden Deutschkurse vor der Einschulung so wichtig.
Auch die verbindliche Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen hat einen gesetzlichen Rahmen bekommen. Eine enge Vernetzung dieser beiden Bildungseinrichtungen ist notwendig, damit Stärken und Schwächen unserer Kinder besser erkannt und begleitet werden können und nicht an der Schnittstelle Einschulung verloren gehen. Das letzte Kindergartenjahr soll die Kinder gerade vor dem Hintergrund, dass nun alle 6-Jährigen