Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie sehr herzlich. Erkrankt ist der Herr Abgeordnete Bernd Schröder. Wir wünschen ihm von hier aus gute Besserung.
Auf der Besuchertribüne begrüßen wir Schülerinnen und Schüler des Klaus-Harms-Gymnasiums aus Kappeln und Bürgerinnen und Bürger aus Hamweddel. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Wir haben Besuch von einer Delegation der Gemeinde Bosau mit dem Bürgervorsteher, Herrn Jeske, dem Bürgermeister, Herrn Schmidt, und dem Altbürgermeister. Außerdem haben wir eine Delegation aus der Gemeinde Süsel mit der Bürgervorsteherin, Frau Fürstenberg, und dem Bürgermeister, Herrn Voigt, zu Besuch. - Seien auch Sie ebenfalls herzlich begrüßt!
Auf der Tribüne habe ich noch den ehemaligen Kollegen Klaus Hopp und Herrn Dornquast, den Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg und Vorsitzenden des Gemeindetages, gesehen. - Herzlich willkommen!
Noch eine erfreuliche Ankündigung: Wir haben ein Geburtstagskind in unseren Reihen, Frau Abgeordnete Jutta Schümann hat Geburtstag. - Liebe Frau Schümann, herzlichen Glückwunsch von uns allen und alles Gute im neuen Lebensjahr!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Erstes Verwaltungsstrukturre- formgesetz)
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Verwaltungsstrukturreformgesetz, Drucksache 16/407, durch Plenarbeschluss vom 14. Dezember 2005 und den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD zur Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung, Drucksache 16/106 (neu) - 2. Fassung -, sowie hierzu den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/127, dem Innen- und Rechtsausschuss durch Plenarbeschluss am 28. September 2005 zur Beratung überwiesen. Der Ausschuss hat sich in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 22. März 2006, mit den Vorlagen befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP hat der Ausschuss den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung, Drucksache 16/127, abgelehnt.
Die Fraktionen von CDU und SPD zogen ihren Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung, Drucksache 16/106 (neu) 2. Fassung -, von dem ich sprach, zurück.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat dann in der vergangenen Sitzung zwei wichtige Änderungen beschlossen. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zum Ersten Verwaltungsstrukturreformgesetz, Drucksache 16/407, mit folgenden Änderungen.
Erstens. In Artikel 2 - Änderung der Gemeindeordnung - wird unter Nummer 2 folgender Absatz 3 angefügt:
„Im Falle des Abs. 1 Satz 1 kann in Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern die Gemeindevertretung beschließen, dass der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eine Gemeindedezernentin oder ein Gemeindedezernent zur Unterstützung ihrer oder seiner Aufgabenerfüllung zugeordnet wird. Die Gemeindedezernentin oder der Gemeindedezernent wird auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters von der Gemeindevertretung gewählt; für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 entsprechend. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 67 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 bis 4 entsprechend. § 16 Satz 2 der Amtsordnung findet keine Anwendung.“
„Wird die Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragen in einer Gemeinde oder einem Amt mit mehr als 10.000 aber weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Umsetzung von Art. 1 Nr. 5 oder Art. 2 Nr. 1 widerrufen, wird der Widerruf zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung frühestens drei Monate nach dem Beschluss der Gemeindevertretung oder des Amtsausschusses wirksam. § 2 Abs. 3 Satz 6 der Gemeindeordnung und § 22 a Abs. 1 Satz 6 der Amtsordnung bleiben unberührt.“
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Lassen Sie mich etwas nachholen, bevor ich die Aussprache eröffne: Von der Landesregierung ist Frau Ministerin Erdsiek-Rave wegen dienstlicher Verpflichtungen auf Bundesebene entschuldigt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind auf dem richtigen Weg. Mit dem heutigem Gesetzentwurf zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen beginnen die Fraktionen von CDU und SPD für unsere Kommunen in Gesetz umzusetzen, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Es ist ein erster Zwischenschritt, aber er
Der Landesrechnungshof hat schon vor einigen Jahren in seinem Sonderbericht „Verwaltungsstrukturen und Zusammenarbeit im kreisangehörigen Bereich“ - das war im Jahr 2003 - die wirtschaftlichen Auswirkungen von Verwaltungskooperationen genau analysiert und das Land zum Handeln aufgefordert: Die Verschmelzung kleinerer Gemeinden zu einer leistungsfähigen Verwaltung mit einer Mindestgröße von 8.000 bis 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ergibt deutliche Synergieeffekte. Dies waren seine Feststellungen. An dieser Größenordnung orientieren wir uns jetzt.
Unsere Reform ist kein Selbstzweck. Maximen bei der Verwaltungsstrukturreform sind hohe Effektivität und Wirtschaftlichkeit, sparsamer Ressourceneinsatz und konsequente Bürgerorientierung. Dazu werden wir auch die hauptamtliche Verwaltung professionalisieren. In größeren Verwaltungen besteht - neben anderen Vorteilen - eher die Möglichkeit, spezialisiert und differenziert zu arbeiten. Das hilft uns in einer Zeit, in der die Sachverhalte eher komplexer als einfacher werden, in der insbesondere auch die Förderpolitik der Europäischen Union ganz neue Anforderungen an unsere Verwaltung und ihre Größenordnung stellt.
Erste Priorität hat für die CDU-Fraktion, aber auch für die Koalition insgesamt der Erhalt der selbstständigen, ehrenamtlich verwalteten Gemeinden.
Wir wissen um die Wichtigkeit und Bedeutung des Ehrenamts gerade auch in der Kommunalpolitik. Was dort mit ehrenamtlichem Einsatz von Frauen und Männern vor Ort geleistet wird, könnten wir niemals hauptamtlich bezahlen.
Deshalb werden wir so etwas durch gesetzgeberischen Zwang aus Kiel niemals zerstören. Es wird keine vom Landesgesetzgeber verordnete Gebietsreform in Schleswig-Holstein geben.
Diese Reform - das ist in manchen Diskussionen häufig verkannt worden; aber ich freue mich, dass wir hier eine große Einigkeit in der Koalition und mit dem Herrn Innenminister haben - betrifft einzig und allein die Verwaltungen. Ich finde, das muss in den Diskussionen der nächsten Zeit noch etwas deutlicher werden. Wir haben uns hier - ich hatte den Korridor des Landesrechnungshofs genannt
auf 8.000 Einwohner geeinigt. Wir sind also in der unteren Marge geblieben, was auch für die Zukunft wirtschaftlich ist.
Die letzten Monate haben uns allen gezeigt, wie gut schon jetzt auf freiwilliger Basis Verwaltungszusammenschlüsse - ich betone das noch einmal funktionieren. Da mag auch die so genannte Hochzeitsprämie Paare gebildet haben, die sich vorher nicht unbedingt geliebt haben. Aber so ist es ja auch im wirklichen Leben: Viele Vernunftehen hat es schon immer gegeben und sie funktionieren ausgezeichnet.
Die kommunale Landschaft ist also schon heute in Bewegung geraten. 90 % der Fälle sind ohne Probleme gelöst worden. Ich darf mich an dieser Stelle, weil ja auch die kommunalen Landesverbände heute hier dabei sind, ganz herzlich für die konstruktive Mitarbeit an dem Ergebnis bedanken. Viele Ehrenamtler und viele Hauptamtler, aber auch viele Funktionäre, insbesondere des Gemeindetages und des Städtebundes, haben dazu mitgeholfen. Ein herzliches Dankeschön, dass wir so weit gekommen sind!
Natürlich bleiben ungelöste Fälle offen, die wir uns sehr genau ansehen werden. Wir müssen prüfen, wo die Probleme liegen und was getan werden kann. Wir müssen prüfen: Handelt es sich um ortspezifische, möglicherweise einmalige Sonderfragen der kommunalen Landschaft Schleswig-Holsteins? Hier muss der Gesetzgeber am Schluss des Prozesses prüfen, ob in Einzelfällen Handlungsbedarf besteht.
Wir haben auch sehr darum gerungen, den Beteiligten den Weg in einen Verwaltungszusammenschluss zu erleichtern. Gerade die Situation der heute hauptamtlich verwalteten Gemeinden und kleineren Städte unter 8.000 Einwohnern bringt Probleme mit sich. Sie sind - das ist nach dem Besuch von Kommunen meine Analyse - letztlich nicht allein von einem ehrenamtlichen Bürgermeister zu verwalten. Deshalb wurde auch in Gesprächen mit dem Gemeindetag und dem Städtebund ein Weg gefunden, wo ich dankbar bin, dass der Koalitionspartner dem Vorschlag der Union letztlich zugestimmt hat. Wir haben den Weg gefunden, dass ein Gemeindedezernent in diesen Kommunen eingerichtet werden kann, der den ehrenamtlichen Bürgermeister unterstützen wird. Das bedeutet, die Gemeinde- oder Stadtvertretung entscheidet allein über das Ob.
Aber mit dem Ob ist natürlich auch verbunden, dass diese hauptamtliche Person von der Kommune bezahlt werden muss. Auch hier gilt - darauf haben
Kommunalpolitiker immer viel Wert gelegt -: Wer bestellt, muss bezahlen. Das ist ein Grundsatz, den wir auch hier verankern.