Marianne Grosse
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Last Statements
Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass die Krankenkassen, die über keine Rücklagen verfügen, die
Beiträge erhöhen müssten. Welche könnten das in nächster Zukunft neben den acht eben genannten sein, und wie würden die Auswirkungen auf die privaten Haushalte nach Ihrer Einschätzung aussehen?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung das im jetzigen Entwurf der Bundesregierung beschriebene Vorhaben zur Neuorganisation der Jobcenter?
2. Welche Konsequenzen wird die vorgesehene getrennte Aufgabenwahrnehmung nach Einschätzung der Landesregierung für die Betreuung und Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen in RheinlandPfalz haben?
3. Ist die vorgeschlagene Kooperation der Träger vor Ort auf freiwilliger Basis aus Sicht der Landesregierung eine praktikable und geeignete Fortführung der Arbeit der Jobcenter?
4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die finanziellen Folgen der geplanten Neustrukturierung?
Frau Ministerin, wie schätzen Sie die Situation der Kommunen, der Beschäftigten und derjenigen Menschen, die arbeitslos sind, vor dem Hintergrund der sich ständig wechselnden Botschaften und der politischen Richtungen ein?
Frau Ministerin, wie bewerten Sie politisch die Situation, dass im Februar ein Kompromiss der 16 Bundesländer vorlag, die CDU diesen Kompromissvorschlag überraschend ablehnte und in der Koalitionsvereinbarung stand, dass keine Verfassungsänderung stattfinden werde, und nun doch wieder eine Verfassungsänderung im Raum steht?
Frau Ministerin, wie sieht die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände zu einer Verfassungsänderung aus?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute – das haben wir der Berichterstattung schon entnehmen können – abschließend den Gesetzentwurf der Landesregierung für das Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts.
Lassen Sie mich kurz im Kern darstellen, worum es geht. In Rheinland-Pfalz gibt es 106 anerkannte geförderte Betreuungsvereine. Ihre Aufgabe besteht darin, sich im Bereich der rechtlichen Betreuung um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zu bemühen, sie in ihre Aufgaben einzuführen, fortzubilden, zu beraten und zu unterstützen.
Mit diesen geförderten und anerkannten Betreuungsvereinen ist in Rheinland-Pfalz eine bundesweit vorbildliche flächendeckende Betreuungsstruktur entstanden. Mit dieser flächendeckenden Versorgung ist aber auch ein Punkt erreicht, an dem man ehrlicherweise darüber nachdenken muss, inwieweit man diese Strukturen noch weiter wachsen lassen möchte, zumal – das hat die Praxis bestätigt – eine weitere Ausweitung der Förderung auf keinen Bedarf mehr trifft.
Herr Präsident, vielen Dank.
Daher sehen wir auch die Notwendigkeit, die Anzahl der geförderten Vereine zu begrenzen und damit verbunden eine Steuerung stärker als bisher über die Qualität der Arbeit der Vereine zu etablieren.
Zur Umsetzung dieses letzten Punktes sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Anerkennungsvoraussetzungen für die Betreuungsvereine vor. Diese müssen zukünftig Vereinbarungen über Qualität und Leistungen abschließen, die die Zahl der Qualifikationen, der Weiterbildungen und der Supervision für die in den Vereinen tätigen Personen festlegen.
Wichtig ist auch noch, dass die geförderten Betreuungsvereine auf 106 begrenzt bleiben und die Höhe der Förderung des Landes dabei unverändert bestehen bleibt.
Im Sozialpolitischen Ausschuss haben wir ein Anhörverfahren durchgeführt. Auf diese Anhörung geht auch ein großer Teil des gemeinsamen Änderungsantrags aller Fraktionen zurück, nämlich die Einbeziehung der örtlichen Betreuungsbehörden bei der Qualitäts- und Leistungsvereinbarung.
Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die wesentlichen Inhalte der Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen ermöglicht einheitliche Standards für die
Betreuungsvereine. Das halten wir für außerordentlich wichtig.
Außerdem wird dadurch gewährleistet – das ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig –, das das Verfahren für die Kommunen – darin waren sich alle Fraktionen einig –, was den Verwaltungsaufwand betrifft, überschaubar und praktikabel bleibt.
Alle weiteren wichtigen Änderungen sind Anpassungen, die sich aus dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2010 ergeben. Was den Entschließungsantrag der CDU angeht, gibt es mit der jetzt bestehenden Struktur ein gut ausgebautes Netz. Das hatte ich eben schon erwähnt. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass das dem Bedarf entspricht und die Anzahl der geförderten Vereine auf die Einwohnerzahl bezogen ist.
Ein regelmäßiger Bericht über die Anzahl der anerkannten Betreuungsvereine, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden, und darüber, inwieweit die Betreuungsvereine trotz Erfüllung der Voraussetzungen des Gesetzes nicht anerkannt werden und die regionale Verteilung der Förderung der regionalen Bedarfssituation an Betreuungsvereinen entspricht, macht nach unserer Auffassung Sinn.
Somit werden mögliche Entwicklungen bzw. Veränderungen aufgezeigt. Sie tragen dazu bei, dass der Bedarf an Betreuungsvereinen auch weiterhin flächendeckend in allen Regionen des Landes gewährleistet ist.
Den entsprechenden Entschließungsantrag der CDUFraktion tragen wir mit. Ich mache aber auf einen kleinen Satz aufmerksam. Das ist mir erst aufgefallen. In der regionalen Bedarfssituation stehen die Wörter „an Betreuung“. Ich nehme an, dass Sie Betreuungsvereine meinen. Das macht auch Sinn und entspricht dem Inhalt dessen, was ich gerade vorgetragen habe. Wenn wir das noch ändern, tragen wir den Entschließungsantrag von Ihnen sehr gern mit.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es uns im Sozialpolitischen Ausschuss wieder einmal gelungen ist, sehr sachlich und in bewährt konstruktiver Form zusammenzuarbeiten
und gemeinsam das Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht zu verabschieden.
Ich danke Ihnen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben der Bundesregierung, die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zukünftig in getrennter Aufgabenwahrnehmung zu organisieren?
2. Welche Konsequenzen wird dieses Vorhaben nach Einschätzung der Landesregierung für die Betreuung und Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen in Rheinland-Pfalz haben?
3. Welche Konsequenzen wird dieses Vorhaben nach Einschätzung der Landesregierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn in Rheinland-Pfalz haben?
4. Wie bewerten die übrigen Länder nach Kenntnis der Landesregierung das Vorhaben der getrennten Aufgabenwahrnehmung?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat im Jahr 2008 einstimmig für eine Verfassungsänderung votiert, um die Sicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung festzulegen, das vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die Verfassungsmäßigkeit nicht erklärt hatte.
Im Dezember 2008 hat im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidenten an den damaligen Bundesarbeitsminister Scholz und die Herren Ministerpräsidenten Beck und Rüttgers den Auftrag erteilt, eine Grundlage zu schaffen, um die Beschlüsse der ASMK zu realisieren.
Meine Damen und Herren, diese einvernehmliche Lösung lag nach verhältnismäßig großen Schwierigkeiten, aber doch sehr großen Anstrengungen der beiden Ministerpräsidenten im Februar 2009 vor.
Dann wurde es ein bisschen kurios. Nachdem die Länder einstimmig diesem Vorschlag zugestimmt hatten, hat völlig unerwartet und ohne die geringste Vorwarnung die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gesagt: Aber mit uns nicht. – Meine Damen und Herren, das hat zu großen Irritationen geführt. Die Kanzlerin griff im Übrigen auch nicht ein. Der Koalitionsvertrag, wie er jetzt vorliegt, zementiert das, was die Bundestagsfraktion damals an Widerstand hervorgebracht hat, nämlich von einer Verfassungsänderung abzusehen.
Meine Damen und Herren, was bedeutet das? Was bedeutet das für Rheinland-Pfalz, und was bedeutet das für unsere Kommunen?
Der wesentliche Punkt der Arbeitsmarktreform, nämlich die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, also die Leistungen aus einer Hand, wird so, wie es jetzt im Koalitionsvertrag steht, schlicht und ergreifend
nicht mehr möglich sein. Meine Damen und Herren, das halte ich gelinde gesagt aus arbeitsmarktpolitischer Sicht für eine totale Katastrophe.
Uns werden vor Ort alle arbeitsmarktpolitischen Strukturen auseinanderbrechen. Wir werden auf ein Niveau von vor 2005 zurückfallen und alles das verlieren, was jetzt von der Bundesagentur für Arbeit mit den Kommunen gemeinsam erreicht worden ist – übrigens auch mit Einwirkung der Länder. An dieser Stelle sage ich unserer Arbeitsministerin herzlichen Dank. Das war zum Teil nicht einfach, läuft in Rheinland-Pfalz inzwischen aber wirklich gut. Alles das wird uns schlicht und ergreifend auseinanderfliegen.
Schauen wir uns einmal an, was das dann wieder zu bedeuten hätte: zwei Anlaufstellen, zwei Anträge und zwei Bescheide. Schlimmstenfalls müssten die Betroffenen auch zweimal klagen. –
Die Beschäftigten der ARGEn sind natürlich höchst verunsichert – im Übrigen nicht erst, seit der Koalitionsvertrag vorliegt, sondern schon, seit die CDU sich ausgeklinkt hat. Sie haben ein Rücktrittsrecht, können also wieder in die Kommunen zurückgehen. Was machen die Kommunen denn in diesem Fall? Bei meinem Landkreis, dem Landkreis Mainz-Bingen, ginge es zum Beispiel um 60 Beschäftigte. Ich wüsste gerne einmal, wie die Kommunen das schultern sollen und wie sie es auch finanzieren sollen. Dazu wird überhaupt nichts gesagt. Diese Antwort ist uns die Bundesregierung bisher schuldig geblieben.
Mit dem jetzt Vorliegenden klinkten wir die Kommunen ebenfalls in Bezug auf Strukturierung und Ideen beim Arbeitsmarkt aus. Wir wollen den Kommunen die Einflussnahme auf die kommunale Arbeits- und Sozialpolitik aber nicht wegnehmen. Sie sollen weiter im Boot bleiben und auch weiter konstruktiv mitarbeiten können. Wie das vor dem Hintergrund des jetzigen Koalitionsvertrags aussehen soll, ist mir völlig schleierhaft.
Im Übrigen hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz bei ihrer Tagung in der vorletzten Woche das im Februar dieses Jahres schon Beschlossene noch einmal bestärkt. Ich gebe zu, dass Baden-Württemberg sich anders entschlossen hat. 15 Länder haben diesem Kompromiss aber erneut zugestimmt. Übrigens wird Rheinland-Pfalz, worüber ich sehr froh bin, eine entsprechende Bundesratsinitiative initiieren.
Meine Damen und Herren, die Frage ist doch: Wie reagiert jetzt der Bund, und wie reagieren wir, insbesondere natürlich die CDU-Fraktion, darauf,
dass die Länder erklärt haben, sie fänden das in Ordnung? Denn dann müssten alle in den Ländern, was Arbeitsmarktpolitik angeht, mit dem Klammersack gepudert sein, weil sie dem Kompromiss zustimmen, wäh
rend die Bundestagsfraktion dies vehement bekämpft. Auf Ihre Antworten bin ich einmal sehr gespannt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde schon, dass die Diskussion, die wir jetzt führen, ein bisschen kuriose Züge hat.
Herr Dr. Schmitz, das, was im Koalitionsvertrag steht, ist doch – – –
Eben. Pikanterweise nicht.
Im Koalitionsvertrag steht, es wird keine Verfassungsänderung vorgenommen werden. Das steht im Koalitions
vertrag. Die Schlussfolgerung daraus, dass laut Koalitionsvertrag keine Verfassungsänderung vorgenommen werden soll, ist zwingend die getrennte Aufgabenwahrnehmung, sonst sind Sie juristisch völlig auf dem Holzweg.
Wenn Sie Nein sagen, widersprechen Sie all dem, worüber wir jahrelang gesprochen haben.
Im Übrigen glaube ich schon, dass Sie bemerkt haben, dass Sie sich in dem, was Sie jetzt in der Argumentation versucht haben, einen schlanken Fuß machen. Also keine Verfassungsänderung, aber wir können doch gemeinsam Aufgaben wahrnehmen, was aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts nicht geht.
Herr Dr. Schmitz, wenn wir oder Sie davon sprechen, dass wir einen albernen Streit durchführen würden, dann – finde ich – ist Ihr parlamentarisches Verständnis an der Stelle sehr fragwürdig.
Wenn nicht hier, wo sonst sollen wir uns darüber auseinandersetzen?
Der Streit ist nun wirklich nicht albern.
Meine Damen und Herren, ich glaube – dabei bleibe ich auch, Frau Thelen und Herr Schmitz, bei aller Hochachtung –, wenn wir das Eckpunkteprogramm, das jetzt von der Bundesregierung vorliegt, vollziehen, dann geht die Arbeitsmarktstruktur bei uns in den Kommunen kaputt. Davon bin ich fest überzeugt.
Meine Damen und Herren, den Langzeitarbeitslosen, also denjenigen, denen die Vermittlung aus einer Hand dienen soll, ist im Wesentlichen überhaupt nicht klar, was das in letzter Konsequenz bedeuten würde, wenn das, was im Koalitionsvertrag steht, realisiert würde, und wenn das Eckpunkteprogramm realisiert wird, das jetzt vorliegt.
Wenn dem nicht so sein sollte, also wenn Frau Thelen sagt, auf Bundesebene müssen wir noch einmal schauen, dann frage ich mich, warum der Koalitionsvertrag so unterschrieben worden ist, wie er unterschrieben worden ist, und ich frage mich auch, warum das Eckpunkteprogramm jetzt so vorliegt, wie es vorliegt.
Herr Staatssekretär, in Bezug auf die Gesamtplanung, können Sie uns Ihrerseits eine Einschätzung zur Koordination auf Bundesebene geben?
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurden Vorwürfe geäußert, die ich versuchen möchte, ganz sachlich zu entkräften. Ich möchte auch von dem Versuch wegkommen, dieses Instrument zu skandalisieren.
Die Landesregierung hat zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise ein Maßnahmenpaket geschnürt. Zu diesem vielfältigen Maßnahmenpaket gehört das Schnellinformationssystem der Betriebsräte. Dieses Schnellinformationssystem ist ein Aspekt dieses ganzen Maßnahmenpaketes. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass das ausschließliche Ziel dieses Projektes darin besteht, die Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung zu sichern und Arbeitgeber wie Arbeitnehmer miteinander zu verbinden.
Bei dem Schnellinformationssystem der Betriebsräte – auch das möchte ich ausdrücklich noch einmal unterstreichen – geht es in keiner Weise darum, geheime Detailinformationen zu erhalten oder etwa geheime Detailinformationen nach außen weiterzugeben.
Es geht darum, Qualifizierungsbedarf festzustellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Qualifizierungsmaßnahmen oder Informationsmaßnahmen zu motivieren. Es geht darum, Kurzarbeit zu nutzen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, dass über 1.000 Betriebsräte an Qualifizierungs- bzw. Informati
onsveranstaltungen seit Beginn dieses Jahres teilgenommen haben.
Meine Damen und Herren, das ist ein großer Erfolg. Darauf wird man einmal hinweisen dürfen.
Ebenfalls möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Technologieberatungsstelle des DGB einen ausgezeichneten Namen im Laufe der vielen Jahre ihrer Tätigkeit durch die Unterstützung der Betriebe erarbeitet hat. Sie hat sich einen ausgezeichneten Namen dadurch erarbeitet, dass sie da ist, wenn Betriebe in Krisenzeiten durch schweres Wasser gehen. Genau in dieser Zeit hat die Technologieberatungsstelle ihre große Stärke bewiesen. Auch das will ich an dieser Stelle ausdrücklich unterstreichen.
Meine Damen und Herren, die Betriebsräte spielen in unserem Land – ich will ausdrücklich sagen Gott sei Dank – eine außerordentlich große Rolle. Das ist gut so, und das ist richtig so.
Was für ein Interesse sollten denn die Betriebsräte daran haben, geheime Informationen nach außen zu geben? Die Betriebsräte sind doch ebenso wie die Unternehmensspitze und die Unternehmensleitung daran interessiert, Arbeitsplätze zu sichern, die Interessen des Betriebes aufzugreifen und diese Interessen des Betriebes zu unterstützen.
Es soll Ziel aller im Betrieb Beschäftigten sein – das ist auch das Ziel –, Arbeitsplätze zu festigen und den Betrieb zu stärken. Dabei spielen die Betriebsräte eine außerordentlich große Rolle. Das ist gut so.
Ich meine, es spricht überhaupt nichts dagegen, dass die Arbeitnehmer ebenso wie die Arbeitgeber ihre subjektiven Eindrücke schildern können. Ich halte es für völlig richtig, dass sie dadurch ein Instrument haben. All das – ich will das noch einmal unterstreichen – zum Wohle des Betriebes. Meine Damen und Herren, das ist sehr gut.
Erlauben Sie mir eine Geschichte aus meinem Wahlkreis zu den Betriebsräten und zur Arbeit der Betriebsräte. Es gibt in meiner Verbandsgemeinde einen bekannten Traditionsbetrieb, der in große Schwierigkeiten geraten ist. Vor einigen Jahren hat ein internationales Unternehmen diesen Betrieb aufgekauft. Der Betriebsrat war in den vergangenen Jahren in der Lage, der Belegschaft klarzumachen, dass sie auf einen ganz wesentlichen Teil ihres Lohnes verzichten muss. Das ist akzeptiert worden. Das hat der Betriebsrat mitgetragen. Schwere Zeiten!
Die Zeiten wurden aufgrund der Finanzkrise noch schwieriger. Weil unter anderem auch Sprachschwierigkeiten bestanden und weil unter anderem auch die Geschäftsleitung häufiger wechselte, waren die Einzigen, die für die, die im Betrieb arbeiten, da waren, die Betriebsräte. Meine Damen und Herren, das waren die Ansprechpartner. Deshalb meine ich, dass das, was mit
dem Schnellinformationssystem beabsichtigt ist, nämlich dass die Betriebsräte ein eigenes Instrument erhalten, richtig ist. Ich meine auch, dass es richtig war, den Betriebsräten diese Stärkung zukommen zu lassen. Ich bin der Überzeugung, dass eine intensive Beteiligung auch der Betriebsräte
bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise höchst angemessen ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegen zum Thema „Gesundheitspolitik“ heute drei Anträge vor. Meine Damen und Herren, dabei ist es der SPD das größte Anliegen, dieses wertvolle, auf Solidarität aufbauende Gesundheitssystem zu erhalten. Wir wollen gleichzeitig die Herausforderungen, die in der Zukunft anstehen, bewältigen.
Meine Damen und Herren, mit der Krankenhausplanung hat Rheinland-Pfalz frühzeitig auf Kooperation und Fusionen hingewirkt. Außerdem gibt es in Rheinland-Pfalz unterschiedliche Präventionsprogramme. Ich möchte beispielhaft die Prävention der Zahngesundheit nennen und viele weitere Aktionen, die gemeinsam mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung auf den Weg gebracht worden sind.
Um es klar zu machen, die SPD steht für eine Bürgerversicherung als Grundlage für eine solidarische Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass alle Einkommensarten zur solidarischen Finanzierung unseres Gesundheitssystems beitragen. Wir wollen deshalb auch, dass der Steueranteil für die gesetzliche Krankenversicherung schrittweise erhöht wird. In Rheinland-Pfalz ist ebenfalls erkannt worden, dass das Gesundheitswesen ein großer Wachstumssektor ist. Deshalb ist als logische Konsequenz sozusagen die Initiative Gesundheitswirtschaft gegründet worden, um dieses Potenzial zu nutzen. Auch hier hat die Landesregierung umsichtig und frühzeitig zielorientiert gehandelt.
Meine Damen und Herren, zu den Anträgen der CDU und der FDP fällt zunächst einmal auf, dass sie sich nicht nur in den Überschriften sehr ähnlich, fast identisch sind, sondern sie sind auch inhaltlich außerordentlich gleich. Das ist grundsätzlich in Ordnung. Nur stellt sich die berechtigte Frage, meine Damen und Herren, das richte ich jetzt an die Kolleginnen und Kollegen der CDU
an die anwesenden Kolleginnen und Kollegen der CDU –,
ob es nicht doch redlicher und ehrlicher ist, auch hier eine Politik zu vertreten, die durchgehend Bundes- und Landesebene miteinander verbindet, und dann auch zu einer Politik zu stehen, die auf Bundesebene von der SPD und von der CDU gemeinsam gestaltet wird.
Dazu nenne ich natürlich auch den Gesundheitsfond, der in beiden Anträgen – das ist jetzt keine neue Botschaft – in negativen Zusammenhängen erwähnt wird. Dabei möchte ich – das geht auch wieder in die Richtung der CDU – die CDU daran erinnern, dass der Gesundheitsfonds bei Weitem keine Idee der SPD war, sondern eine Idee der CDU, insbesondere der Bundeskanzlerin. Auch das ist keine neue Botschaft. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass es manchmal so verrückte Situationen gibt, dass die SPD-Politiker den Gesundheitsfonds verteidigen müssen, der deshalb zustande kam, weil es der SPD unglaublich wichtig war, den morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich umzusetzen.
Dieser konnte nur erreicht werden im Kompromiss auf der einen Seite Risikostrukturausgleich und auf der anderen Seite der Fonds. Da hat die SPD gesagt, dann nehmen wir den Fonds mit, dann machen wir das, weil wir nicht wollten, dass die Krankenkassen, die die chronisch Kranken und die Schwerkranken versichern, letztlich die Verlierer im Wettbewerb sind. Deshalb hat die SPD dem Fonds zugestimmt. Darum wäre es schön, wenn sich die CDU hier auf Landesebene auch dazu bekennen würde.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Antrag der FDP. Ich verrate Ihnen jetzt kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass der Antrag, den die FDP hier jetzt eingebracht hat, eine Minimalversion des Antrags ist, der auf Bundesebene von der FDP im Februar eingebracht worden ist. Er ist ein bisschen weich. Ich hatte das Gefühl, Sie werfen mit Wattebäuschchen und formulieren unheimlich nett und soft. Es erscheint alles sehr harmlos. Wenn man dann aber genau hinschaut, stellt man fest, dass tatsächlich mit dem, was gemeint ist, das gesamte solidarische Gesundheitssystem infrage gestellt wird und Sie extrem radikale Änderungen mit dem, was Sie formulieren, erreichen möchten.
Da nenne ich Ihnen ein Beispiel. Sie fordern den Übergang vom Sachleistungsprinzip hin zum Kostenerstattungsprinzip. Die Begründung ist ein einziger Satz, welcher lautet – ich darf zitieren –: „Nur wer weiß, was Gesundheit kostet, kann sich kostenbewusst verhalten.“ –
Herr Pörksen, ich muss sagen, das klingt eigentlich okay.
Dann muss man einmal fragen, was das bedeutet, das Sachleistungsprinzip gegen das Kostenerstattungsprinzip auszutauschen. Faktisch bedeutet das, dass jede
Rechnung von allen Versicherten in unserem Land nach der privatärztlichen Gebührenordnung abgerechnet werden müsste.
Ja. Die Patientinnen und Patienten müssten in Vorleistung treten, oder sie erklären mir gleich diesen Übergang anderweitig, oder die Patienten müssten – das ist Fakt – in Vorleistung treten und Rechnungen bezahlen oder aber mit den Versicherungen darüber streiten, worauf sie Anspruch haben und worauf nicht.
Dieses System ist für einen Großteil der Bevölkerung – meine Damen und Herren, davon bin ich fest überzeugt – nicht zumutbar,
und schon gar nicht für die Einkommensschwachen und chronisch Kranken.
Ein weiteres Beispiel aus dem FDP-Antrag klingt ähnlich zart. Da geht es um die Finanzierung eines Solidarausgleichs aus Steuermitteln. Auch das hört sich gut an. Nur verschweigen Sie dabei, dass selbstverständlich nicht alle Bürgerinnen und Bürger in die Gunst dieses Solidarausgleichs kommen würden, bei Weitem nicht, sondern nur ein ganz, ganz geringer Prozentsatz.
Die Frage, welche Einkommensgrenzen Sie sich vorstellen, beantworten Sie nicht. Meine Damen und Herren, Sie erklären auch nicht, welcher Prozentsatz des Einkommens dafür ausschlaggebend sein sollte, dass man den Solidarausgleich in Anspruch nehmen könnte.
Meine Damen und Herren von der FDP, kein Wort sagen Sie dazu, wie viele Milliarden dieser Solidarausgleich kosten würde.
Sie sagen kein Wort dazu, woher Sie das Geld nehmen möchten. Schon gar kein Wort sagen Sie dazu, wie Sie das finanzieren wollen, obwohl Sie doch eigentlich, so wie wir das gerade gehört haben, die Steuern senken wollen. Vielleicht können Sie das gleich noch einmal erläutern; denn ich finde, wenn wir von Gesundheitspolitik sprechen, müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass das, was wir versprechen, auch finanzierbar sein muss.
Auch die CDU fordert einen Solidarausgleich aus Steuermitteln. Das ist die logische Konsequenz aus der Forderung nach der Kopfpauschale.
Ein Satz auch dazu:
Das, was durch diesen Solidarausgleich bei der Kopfpauschale ausgeglichen werden sollte, wird nach meiner festen Überzeugung und auch nach Überzeugung der SPD-Fraktion niemals das Niveau erreichen können, das wir jetzt mit unserem System an hohem Niveau aufweisen können.
Meine Damen und Herren, deshalb lassen Sie mich eines festhalten: Wir werden an dem guten, wichtigen und richtigen Grundsatz des solidarischen Krankensystems festhalten.
Das hört sich aber anders an.
Mit dem, was die CDU und FDP in ihren Anträgen formulieren, ist klar, dass das solidarische System, auf das wir sehr stolz sein können, zwingend eingerissen werden würde. Besonders Einkommensschwache und diejenigen, die nicht gewohnt sind, mit Behörden umzugehen, oder chronisch Kranke werden nach unserer festen Überzeugung die Verlierer sein, wenn wir diesen Anträgen zustimmen würden.
Meine Damen und Herren, wir wollen – das sind Kernstücke der Gesundheitspolitik und Kernstücke sozialdemokratischer Politik, mit denen ich im Übrigen groß geworden bin und die Solidarität bedeuten – Solidarität zeigen, Junge zeigen Solidarität mit den Alten, eine Solidarität der Gesunden mit den Kranken und eine Solidarität derer, die viel verdienen, mit denen, die nicht so viel verdienen.
Meine Damen und Herren, wir werden alles dafür tun, dass die Menschen unabhängig von ihren Einkommensverhältnissen auf dieses gute solidarische Gesundheitssystem zurückgreifen können.
In logischer Folge werden wir daher Ihre beiden Anträge ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute die Änderungen zum Nichtraucherschutzgesetz. Ich darf Ihnen sagen, ich bin darüber sehr froh.
So sehe ich das auch, Herr Pörksen.
Im März ist einstimmig über den Entwurf für dieses Nichtraucherschutzgesetz – ein gemeinsamer Entwurf aller Fraktionen – abgestimmt worden. Meine Damen
und Herren, ich wiederhole noch einmal, was ich schon in der ersten Beratung des Gesetzes gesagt habe. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Fraktionen einigen konnten. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir gemeinsam vorangehen. Es ist ein gutes Zeichen für gemeinsames Handeln. Ich sage auch, es ist ein gutes Zeichen für Rheinland-Pfalz.
Vielleicht darf ich Ihnen die Kernpunkte dieses Gesetzes, das sich sehr eng an den Urteilen der beiden Verfassungsgerichte orientiert, erläutern. Es geht im Wesentlichen darum, dass Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten bis zu 75 m² das Rauchen dort unter bestimmten Bedingungen gestatten dürfen. Sie dürfen es erstens gestatten, wenn diese Gaststätte getränkedominiert ist, das heißt, wenn dort nur einfach zubereitete Speisen gereicht werden. Es muss ausdrücklich gekennzeichnet werden, es ist eine Raucher- oder Nichtrauchergaststätte.
Meine Damen und Herren, wir haben des Weiteren in unserem Gesetz in Rheinland-Pfalz eine Ausnahmeregelung zugelassen. Das betrifft die geschlossenen Gesellschaften. Lassen Sie mich aber ausdrücklich betonen, diese geschlossenen Gesellschaften – darauf wird Herr Dr. Schmitz bestimmt gleich noch einmal gesondert eingehen – umfassen nur einen wirklich sehr kleinen Rahmen. Das ist Teil des Kompromisses, den wir getroffen haben.
Wir haben diese geschlossenen Gesellschaften in dem Gesetz so gefasst und so formuliert, dass es wirklich nur private Gesellschaften sein dürfen. Vereine sind ausdrücklich ausgenommen. Das heißt, es dürfen keine gewerblichen Veranstaltungen sein. Wir reden also bei den geschlossenen Gesellschaften wirklich von der klassischen Familienfeier. Es dürften nur ganz wenige Einzelfälle sein, bei denen das überhaupt stattfinden wird.
Auch hier wiederhole ich das, was ich bereits einmal gesagt habe. Wir erlauben es in unserem Gesetz. Trotzdem – ich glaube, da spreche ich auch im Namen aller anderen Fraktionen – richten wir den Appell an diejenigen, die rauchen wollen, das Rauchen doch in Gebäuden und bei Feierlichkeiten zu vermeiden, insbesondere den jungen Menschen und den Kindern zuliebe. Das will ich ausdrücklich noch einmal hervorheben. Das halten wir für außerordentlich wichtig.
Es gab noch einen weiteren Punkt, den wir berücksichtigt haben. Wir haben nämlich Abstand von einem generellen Rauchverbot bei Einrichtungen in der Jugendhilfe genommen. Das ist an uns herangetragen worden. Da geht es darum, jungen Menschen unter bestimmten Umständen das Rauchen zu gestatten, wenn sie multiple andere Abhängigkeiten vorweisen. Das kann dann die jeweilige Leitung der Jugendeinrichtung entscheiden.
Es gab auch ein Anliegen des Jugendhilfeausschusses, das in einem Brief vorgetragen wurde, der im Übrigen von allen drei Fraktionen gemeinsam dahin gehend beantwortet wurde, dass wir meinen, den Änderungen, die der Landesjugendhilfeausschuss haben wollte, ha
ben wir schon in der ursprünglichen Form unseres Gesetzes, das vorliegt, entsprochen. Das heißt, es darf dort geraucht werden, wo auch immer die Leitung dieser Einrichtung das für nötig hält.
Meine Damen und Herren, ich halte es für gut, dass wir das, was wir gestartet haben, nämlich die gemeinsame Arbeit der drei im Landtag vertretenen Fraktionen, indem wir den Vertretern des Landesjugendhilfeausschusses gemeinsam geantwortet haben, weiterführen. Ich finde, das ist durchaus beispielgebend für dieses Hohe Haus. Wir können darauf sehr stolz sein.
Meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Nichtraucherschutzgesetz etwas erreicht, was wir jetzt schon erkennen können, nämlich eine große Akzeptanz in der Bevölkerung, insbesondere in den Speiserestaurants, wenn ich das so sagen darf.
Ich glaube, es ist unbestritten, dass das eine große Errungenschaft ist. Niemand würde überhaupt noch daran denken, dort zu rauchen. Wenn wir jetzt einmal die Hand aufs Herz legen und uns an die Nase fassen, so war das vor einem oder eineinhalb Jahren nahezu undenkbar.
Es ist also in der kurzen Zeit viel erreicht worden. Ich darf allen sehr herzlich danken. Ich darf der FDP- und der CDU-Fraktion für die wirklich konstruktive, wenngleich monatelange Zusammenarbeit danken. Ich darf auch dem Ministerium sehr herzlich danken, vorneweg Frau Malu Dreyer. Vielen Dank für die wirklich konstruktive Zusammenarbeit!
Ich darf auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Ich glaube, dass wir heute wirklich ein gutes und großes Gesetz verabschieden, bei dem wir die wirtschaftlichen Interessen sehr wohl bedenken, bei dem wir aber das fortführen, was unser ureigenes Interesse war, nämlich Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Blockadehaltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Reform der Jobcenter ist die Presse voll mit Meldungen wie folgt: „JobcenterDebakel“, „Armutszeugnis“, „Kommunen bestürzt über Scheitern der Jobcenter-Reform“.
Meine Damen und Herren, selbst die „Financial Times Deutschland“ titelte: „Albtraum für Arbeitslose“.
Meine Damen und Herren, auch die letzte Überschrift „Albtraum für Arbeitslose“ trifft noch nicht das, was nach meiner Einschätzung eintreten wird, wenn dieser Kompromiss tatsächlich scheitern wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir es mit einem viel größeren Problem zu tun haben werden, als das bisher wahrgenommen wird. Das wird Millionen von Menschen treffen.
Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, was die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu bewogen hat, diesen Kompromiss platzen zu lassen. Das ist unverant
wortlich. Das kann verheerende Folgen für den Arbeitsmarkt und nicht nur für die 370 bundesweit agierenden ARGEn bzw. Jobcenter, sondern natürlich auch für die 33 ARGEn in Rheinland-Pfalz und für die zwei Optionskommunen haben.
Meine Damen und Herren, zur neuen Organisationsform im SGB II, um die Jobcenter auf verfassungsmäßig guten und festen Boden zu stellen, hat sich das Bundesverfassungsgericht Ende des Jahres 2007 erklärt und dabei deutlich gemacht, dass die Vermittlung aus einer Hand sehr wohl in Ordnung und gut ist, dass wir sie aber verfassungsfest gestalten müssen.
Dann gab es ein Gespräch der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin, in dem man sich darauf einigte, diese Vermittlung aus einer Hand solle fortgeführt werden, sodass verfassungsrechtlich dafür der Boden geschaffen werden müsse. Es wurden unser Ministerpräsident Kurt Beck und Ministerpräsident Jürgen Rüttgers beauftragt, gemeinsam mit der Bundesregierung einen Kompromiss zu finden. Meine Damen und Herren, das ist nach monatelangen und sehr schwierigen Verhandlungen geglückt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem Ministerpräsidenten Kurt Beck und Malu Dreyer für die insgesamt sehr, sehr schwierigen Verhandlungen danken.
Ergebnis war, dass alle 16 Bundesländer diesem Kompromiss zugestimmt haben. Alle 16 Bundesländer! In all der Zeit der Verhandlungen gab es nicht ein Wort aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es gab nicht einen Einspruch. Nichts hat sie verlauten lassen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, und auch die CDU/CSUBundestagsfraktion muss sich darüber im Klaren sein, wie die Folgen aussehen werden, wenn es nicht zu dem vereinbarten Kompromiss kommt. Die ARGEn – bundesweit genauso wie in Rheinland-Pfalz – können dann die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen nicht mehr vornehmen. Es wird keine gemeinsame Vermittlung von Bund und Kommunen mehr geben können. Auch die 69 Kommunen – ich vermute, das ist übersehen worden –, die sich in Optionsmodellen befinden, können verfassungsrechtlich nicht abgesichert werden. Sie können nicht entfristet werden.
Nein, Frau Thelen, das stimmt nicht. Dazu gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Sie können nicht entfristet werden, und sie können verfassungsrechtlich nicht auf festen Boden gestellt werden.
Das bedeutet, auch die 69 Optionskommunen befinden sich im freien Raum, und alles würde auf eine getrennte Aufgabenwahrnehmung hinauslaufen. Wir würden arbeitsmarktpolitisch vor die Zeit von 2005 zurückfallen. Meine Damen und Herren, das wäre für die Arbeits
marktpolitik sowohl bundesweit als auch in RheinlandPfalz eine schlichte Katastrophe.
Die Fachleute der kommunalen Spitzenverbände, Fachleute aus der gesamten Arbeitsmarktpolitik, niemand versteht das Verhalten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Eines müssen Sie auch sehen: Natürlich geht mit dieser Blockadehaltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Riesenkonflikt mit der CDU im Allgemeinen und der CDU in den Ländern einher.
Vergangene Woche gab es genau zu diesem Thema eine Debatte in Nordrhein-Westfalen. CDU-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat sich eindeutig geäußert.
Herr Präsident, ich darf vielleicht abschließend noch das Zitat bringen.
Er hat wörtlich gesagt: „Deswegen halte ich die Entscheidung, die die CDU-Fraktion am Dienstag im Deutschen Bundestag getroffen hat, … für ganz eindeutig falsch.“ Ich kann dem CDU-Minister aus NordrheinWestfalen nur zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Thelen, ich habe mit der strikten Ablehnung vonseiten der CDUFraktion im Land in Bezug auf den Kompromiss nicht gerechnet. Bei der strikten Ablehnung würde ich doch gern einmal wissen, wie Sie Ihre CDU-Länder bewerten, die diesem Kompromiss vorbehaltlos zugestimmt haben.
Frau Thelen, Sie haben den Riesenkonflikt in Bezug auf die Arbeitsmarktpolitik in der CDU noch einmal ganz klargemacht. Wir wissen alle, dass es Probleme bei der Umstrukturierung in den ARGEn gab. Das war eine große Arbeitsmarktreform, die aber – auch das wissen wir alle und haben es oft besprochen – in vielen ARGEn inzwischen sehr gut funktioniert.
Das, was bisher nicht so gut funktioniert hat, nämlich die Personalhoheit und der eigene Haushalt, ist jetzt in den „Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG)“ drin. Das ist in dem Kompromiss enthalten, der erarbeitet worden ist und mit dem eigentlich alle sehr gut hätten leben können. Alle standen am Start und wollten loslegen.
Nun will die CDU von diesem System weg. Jetzt müsste wieder ein völlig neues System aufgebaut werden, das wir bis 2010 einarbeiten müssten. Wie das funktionieren soll, hat mir bisher noch niemand verraten können. Im Übrigen ist auch die CDU-Bundestagsfraktion die Antwort auf diese Frage schuldig geblieben.
Meine Damen und Herren, vielleicht erlauben Sie mir, noch einmal Minister Laumann zu bemühen, der zum Abschluss seiner Rede letzte Woche gesagt hat: „Das Allgemeinwohl muss nicht das Aneinanderreihen parteipolitischer Interessen sein.“
Das ist genau der Punkt. Parteipolitischen Interessen sind die Interessen der arbeitslosen Menschen zum Opfer gefallen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr herzlich, nehmen Sie Einfluss auf Ihre Bundestagsabgeordneten, damit wir kein Chaos in der Arbeitsmarktpolitik haben.
Ich danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass der Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes, den wir heute beraten, ein gemeinsamer Entwurf aller Fraktionen ist. Das ist ein gutes Zeichen des gemeinsamen Handelns in Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, das ist
auch ein gutes Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.
Der CDU und der FDP möchte ich ausdrücklich für die Zusammenarbeit danken. Die monatelangen Verhandlungen haben sich gelohnt und einen Kompromiss erbracht, der gut ist.
An dieser Stelle möchte ich auch ausdrücklich der Ministerin danken. Bestimmt war es nicht einfach, dass das Ministerium uns so konstruktiv begleitet hat. Dafür auch vielen herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, ich betone ausdrücklich, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorausgegangen ist, nun 15 Bundesländer ihre Gesetze zum Nichtraucherschutz überarbeiten müssen. In keiner Form bildet Rheinland-Pfalz also eine Ausnahme oder nimmt eine Sonderposition ein.
Meine Damen und Herren, bei dem Kompromiss, den wir gemeinsam in Rheinland-Pfalz erarbeitet haben, gehen wir sehr eng an den Richtlinien des Verfassungsgerichts entlang. Das ist gut so.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes können Betreiberinnen und Betreiber – damit komme ich zu den Kernpunkten des Gesetzes – das Rauchen in Gaststätten mit einer Fläche von bis zu 75 m² erlauben. Dazu müssen allerdings folgende Kriterien erfüllt sein:
Es muss eine Kennzeichnung außen an der Gaststätte angebracht werden, ob es sich um ein Raucher- oder Nichtraucherlokal handelt.
Die Gaststätte muss getränkedominiert sein. Das bedeutet, es dürfen nur sogenannte einfach zubereitete Speisen angeboten werden. Zur Rechtssicherheit sind Beispiele in der Begründung zum Gesetz aufgeführt. Ich betone, dass es sich um Beispiele handelt. Diese Speisen müssen in sogenannter untergeordneter Nebenleistung angeboten werden und dürfen somit nicht in einer Gaststätte dominierend sein.
Als dritten Punkt haben wir eine Ausnahme für sogenannte geschlossene Gesellschaften in das Gesetz aufgenommen. Es kann in den Fällen davon Gebrauch gemacht werden, wenn es sich ausschließlich um Gesellschaften in privater Trägerschaft handelt. Wir wollten ausdrücklich und unbedingt, dass Vereine und Vereinigungen nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen, damit wir den Kreis derer, die das in Anspruch nehmen könnten, so klein wie möglich halten.
Meine Damen und Herren, wir gehen auch davon aus, dass diese Einzelereignisse gering sein werden und die Regelung nur in geringem Umfang in Anspruch genommen wird. Ich vertraue sehr wohl auf die Verantwortung der Erziehungsberechtigten, dass bei Familienfeiern insbesondere dann, wenn Kinder anwesend sind, von der Raucherlaubnis in diesen Einzelfällen nicht Gebrauch gemacht wird.
Meine Damen und Herren, wir haben als vierten Punkt das generelle Rauchverbot in Einrichtungen der Jugendhilfe gelockert. Das hat den Grund, dass an uns herangetragen worden ist, dass beispielsweise bei multiplen Abhängigkeitsverhältnissen junger Menschen ein Rauchverbot zu einer Blockade führen könnte, überhaupt eine Therapie in Anspruch zu nehmen. Diese Hürde wollten wir abbauen und wollten der Leitung der Einrichtung für Jugendhilfen dieses freistellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist uns sehr wichtig, dass der Nichtraucherschutz dort, wo er reibungslos funktioniert, nicht ausgehöhlt werden kann.
Es ist heute zum Glück selbstverständlich, dass in Speisegaststätten nicht mehr geraucht wird. Die Akzeptanz ist außerordentlich groß geworden. Ich glaube, es ist nicht übertrieben, wenn ich sage, das hätten wir nie erreicht, wenn wir nicht schon vorab das Gesetz aus dem letzten Jahr, vom Februar 2008, beschlossen hätten.
Ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass das Bewusstsein in Bezug auf den Schutz derer, die nicht rauchen, in der Gesellschaft immer größer werden wird, und ich hoffe sehr, dass wir über dieses Gesetz in fünf oder spätestens in sieben Jahren mit einem ganz anderen Schwerpunkt diskutieren können.
Mit dem Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, führen wir das Begonnene im Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils fort, nämlich Nichtraucher und Nichtraucherinnen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, ohne dabei wirtschaftliche Interessen außer Acht zu lassen und die Raucher in eine negative Ecke zu stellen. Wir können mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf überaus zufrieden sein, und wir können ebenfalls außerordentlich zufrieden sein, dass dieser Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz von allen Fraktionen getragen wird.
Ich danke Ihnen.
Frau Ministerin, können Sie eine Einschätzung geben in Bezug auf die Arbeitsplätze, die entstehen werden. Sie haben von 200 Arbeitsplätzen gesprochen, direkt auch an der Universität, durch das Exzellenzzentrum, von 100 Arbeitsplätzen über Professuren und wissenschaftliche Mitarbeiter.
Können Sie eine Einschätzung darüber geben, wie sich das auswirken könnte, auch auf den Standort Ingelheim selbst?
Frau Ministerin, können Sie uns etwas über die beruflichen Qualifikationen der Lehrerin sagen, über die wir sprechen, auch über das, was ihr vorhergehender Arbeitgeber ihr an beruflichen Fähigkeiten attestiert hat?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Schmitz, das kann ich Ihnen jetzt aber nicht ersparen: Allein der Titel dieser Aktuellen Stunde „Honorarchaos im Gesundheitssys- tem – Ärzteversorgung in Rheinland-Pfalz gefährdet?“!
Ich weiß jetzt nicht, wer sich das wie ausgedacht hat. So lautet aber der Titel Ihrer Aktuellen Stunde.
Ich weiß nicht, wie es funktionieren kann, wenn man es nicht einreicht, dass es dann so draufsteht. Das verstehe ich jetzt nicht.
Der Titel der Aktuellen Stunde heißt so, wie ich ihn eben genannt habe.
Meine Damen und Herren, damit trägt man dann zur Verwirrung bei. Lassen Sie mich darauf eingehen, was Herr Dr. Schmitz gesagt hat.
Warum haben wir eigentlich diese Honorarreform, meine Damen und Herren? Es geht darum, die vertragsärztlichen Leistungen grundsätzlich mit festen Preisen zu
vergüten. Herr Dr. Schmitz, darauf sind Sie vorhin eingegangen.
Wir haben jetzt die Eurogebührenordnung. Das ist gut so, meine Damen und Herren. Wir haben eine Überarbeitung der EBM. Auch das ist gut so, meine Damen und Herren. Das ist ein großes Ziel des GKV-WSG gewesen. Wir begrüßen das ausdrücklich.
Die Kalkulierbarkeit der Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf ihr Einkommen ist erheblich größer geworden. Auch das begrüßen wir.
Herr Dr. Schmitz, wenn Sie davon sprechen, dass die Landesregierung Versprechungen abgegeben hat, die sie nicht gehalten hat, dann sage ich: Weit gefehlt, die Landesregierung hat versprochen und gehalten. Dafür möchte ich ausdrücklich dem Ministerpräsidenten und der Ministerin danken.
Wir haben in Rheinland-Pfalz Zuwächse von 8,6 % zu verzeichnen, was die Honorarvergütung der Ärztinnen und Ärzte betrifft.
Das bedeutet in Zahlen 112 Millionen Euro. Das wiederum bedeutet im Schnitt – ich weiß, es ist ein bisschen schwierig, was die Durchschnittswerte betrifft – eine Steigerung für die 6.700 Ärzte, die in Rheinland-Pfalz tätig sind, von 17.000 Euro.
Nichts „was“. Es gibt eine Steigerung im Schnitt von 17.000 Euro.
Meine Damen und Herren, wir haben bundesweit nicht 2,6 Milliarden Euro, sondern nahezu 3 Milliarden Euro mehr als Vergütung für die niedergelassenen Ärzte. Dass die Aufgabe der Verteilung und der Honorare eine Aufgabe der Selbstverwaltung ist, haben Sie eben auch angesprochen.
Meine Damen und Herren, wie die Honorare verteilt werden, ist zunächst auf Bundesebene und dann auf Landesebene von der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt worden.
Nun gab es in Rheinland-Pfalz ein paar Schwierigkeiten, weil die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassen sich nicht ha-ben einigen können. Das ist tatsächlich ein schwieriger Punkt gewesen, weil dort die regionalen Bezüge nicht angemessen bewertet werden konnten.
Das wird jetzt revidiert und geändert. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines eindeutig sagen: Auf die Selbstverwaltung kann das Gesundheitsministerium nicht einwirken. Warum auch? Es ist eben Aufgabe der Selbstverwaltung. Es ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung.
Ich halte es auch nicht für redlich, wenn wir dieses Thema ausführlich im Ausschuss besprechen, die Ministerin
ausführlich darauf Bezug genommen hat, was wir im Einzelnen gefragt haben,
wir ausdrücklich übereingekommen sind, welch große Leistungen die Ministerin in Bezug auf die Honorarsteigerungen in Rheinland-Pfalz für die niedergelassenen Ärzte bundesweit erwirken konnte
nein – und wir dann eine solche Aktuelle Stunde vorfinden, Herr Dr. Schmitz.
Lassen Sie mich eines noch sagen: Die Kassenärztliche Vereinigung hat jetzt auch, was das Regelleistungsvolumen angeht, Simulationsrechnungen angeboten, ebenso wie eine Hotline, um diese Missverständnisse, die tatsächlich vorhanden waren, zu beheben.
Das heißt, viele Ärzte sind davon ausgegangen, dass dieses Regelleistungsvolumen alles ist, worauf sie sich beziehen können. Das ist nicht so.
Es gibt weitere Leistungen, die außerhalb des Regelleistungsvolumens berechnet und angerechnet werden können. Es gibt Simulationsrechnungen von der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese besagen, dass es zum Teil für die Praxen eine 50 %ige Steigerung außerhalb der Regelleistungsvolumina gibt.
Meine Damen und Herren, ich glaube das ist ein wichtiger Punkt, auf den wir hier hinweisen müssen. Ich glaube, wenn wir die ersten Missverständnisse aus dem Weg geräumt haben, sind wir auf einem sehr guten Weg.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Schmitz, bei aller Hochachtung, wenn Sie mir aber vorwerfen, es sei geradezu zynisch, was ich hier vorbringen würde, so habe ich da wirklich Interpretationsschwierigkeiten.
Natürlich gibt es auch Verlierer. Es gibt Schwierigkeiten, es gibt Missverständnisse. Aber ich habe ausdrücklich auch gesagt, dass die Kassenärztliche Vereinigung dabei ist, das nachzubessern.
Nun sind Sie in einer Situation, die verhältnismäßig komfortabel ist, weil Sie auf Bundesebene und auch auf Landesebene in einer Ecke stehen und sagen: Alles, was Ihr da macht – übrigens in einer Großen Koalition, Herr Dr. Rosenbauer, nur dass wir daran noch einmal erinnern –, ist Quatsch.
Okay. Das ist Ihre Auffassung. Diese ist dann zumindest ehrlich und wird auf Bundes- und Landesebene so vertreten, weit weg von dem, was ich denke, aber wenigstens ist sie in sich schlüssig.