Sigrid Leuschner

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein altes, oft schon im Plenum debattiertes Thema, aber dennoch aktuell: Der Erste Vorsitzende von Haus + Grund in Braunschweig beklagt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Er sagt, dass sie nicht bürgerfreundlich sei, dass sie zu höheren Kosten führe und dass die Verwaltungsgerichte höheren Belastungen ausgesetzt werden würden. Im Grunde genommen sagt er auch, dass gerade der Bereich des Abgabenrechts für die Mitglieder von Haus + Grund relativ wichtig sei.
Wir können uns dieser Stellungnahme nach wie vor nur anschließen. Das Thema ist auch jetzt noch aktuell. Die Braunschweiger Kolleginnen und Kollegen haben auch noch einmal Rücksprache gehalten.
Allerdings ist etwas anderes ein bisschen prekär - Haus + Grund hatte auch in der Anhörung gegen die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens Position bezogen -, nämlich dass diese Petition zwei Jahre der Bearbeitung durch einen Abgeordneten bedurfte. Das ist ein Unding. Man muss manchmal recherchieren, und das dauert manchmal etwas länger. Das betrifft jetzt nicht die gegenwärtigen Mitglieder des Innenausschusses. Es kann und darf aber nicht sein, dass eine Petition zwei Jahre lang vielleicht nur deshalb vor sich hindümpelt, weil sie nicht angenehm ist.
Wir sind für „Berücksichtigung“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht mit einem Bibelzitat in die Debatte einsteigen. Aber Frau Helmhold hat völlig recht: Es geht um Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt worden ist. Die Kommission hat unter Prüfung des Einzelfalls die letzte Möglichkeit, diesen Menschen aus humanitären oder sehr persönlichen Gründen zu helfen. Frau Lorberg, es ist schlicht und einfach nicht richtig, wenn Sie sagen, dass eine hohe Fallzahl einfach nicht vorhanden war, weil sich gesetzlich etwas verändert hat. Es sind 141 Fälle eingereicht worden. Nur elf davon sind in der Kommission behandelt worden. Fünf sind von der Kommission anerkannt worden.
Das liegt an dem Quorum, daran, dass drei Viertel der Mitglieder die Entscheidung treffen müssen. Das ist aus unserer Sicht einfach eine zu hohe Hürde. Das hat ein Kommissionsmitglied, Herr Schmalstieg, gestern und heute in den Zeitungen ganz deutlich kritisiert. Wir haben im Vergleich aller Bundesländer die strengste Verordnung. Die Kriterien für Nichtbefassung und für Ausschlussgründe sind sehr hart. Es ist ja bekannt, Herr Minister Schünemann, dass Sie sich lange geweigert haben, überhaupt eine Härtefallkommission für Niedersachsen einzurichten. Wir haben im Plenum oft darüber debattiert.
Ich bedauere auch, dass zwei Kommissionsmitglieder erklärt haben, dass sie Ende des Jahres zurücktreten und andere benennen bzw. vorschlagen würden. Aber sie haben das ja nicht nur so gemacht, sondern in einem vierseitigen Zwischenbericht dargelegt, wo in der Verordnung im Interesse der Menschen etwas verändert werden
muss.
Es geht wirklich nicht - das betone ich - um viele Fälle. Es geht um Einzelfälle, in denen die Situation manchmal sehr diffizil ist.
Manchmal gehören die Betreffenden in ihren Herkunftsländern ethnischen Minderheiten oder religiösen Minderheiten an. Teilweise handelt es sich um Frauen, die kleinere Kinder haben. Wenn man allein bei den Ausschlussgründen die Hürde so hoch ansetzt, dass man seinen Lebenshalt allein bestreiten können muss, wenn es beispielsweise darum geht, ergänzende Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, dann fallen Einzelfälle, in denen es nicht nur aufgrund christlicher Werte, sondern aus
Gründen der Menschlichkeit und der Humanität unserer Hilfe bedarf, hinten runter. Das kann und darf in unserem Land nicht sein.
Lassen Sie mich noch auf einen anderen Punkt eingehen. Auch ich bin sehr skeptisch, wenn jemand straffällig geworden ist. Aber einige sind in jungen Jahren straffällig geworden, haben eine geringe Strafe erhalten und sind im Laufe der Jahre im positiven Sinne dadurch auffällig geworden, dass sie einen tadellosen Lebenswandel geführt
haben. Deswegen darf es aus unserer Sicht auch nicht sein, dass man allein die Tatsache der Straffälligkeit als Kriterium anwendet, ohne dabei zu berücksichtigen, wie hoch das Strafmaß war, wann das war und was passiert ist.
Ich finde, es geht auch nicht an, wenn allein der Vorsitzende der Härtefallkommission, der nicht stimmberechtigt ist, darüber entscheidet, welche Fälle überhaupt zugelassen werden. Die Entscheidung müsste von einer breiteren Mehrheit getroffen werden.
Wir werden eine andere Verordnung vorlegen. Ich denke, dass sie im Wesentlichen der Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entspricht. Ich weiß, dass der Innenminister und Ihre Mehrheit keine Änderung vornehmen wird. Wir werden abwarten. Wir werden über einen neuen Innenminister gewiss eine neue Verordnung einbringen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Biallas, ich habe vermutet, dass Sie mit einem solchen Zitat kommen. Aber Sie haben auch gesagt, dass das 1999 war. Mittlerweile hat sich in der Debatte viel verändert,
und wir haben eine breite parlamentarische Unterstützung für die Einrichtung einer Härtefallkommission erreichen können. Das ist auch wichtig und notwendig. Ihre alten Kamellen bringen uns daher überhaupt nicht weiter.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Wir haben den Beschluss zur Einsetzung der Härtefallkommission hier gemeinsam als Kompromiss verabschiedet. Aber die Ausgestaltung obliegt aus
schließlich dem Innenminister. Darum geht es. Das haben wir in einzelnen Punkten auch immer wieder kritisiert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben über dieses Thema am 10. November 2006 schon einmal hier im Plenum beraten. Ich hätte mir gewünscht, dass dieses wichtige Thema nicht als letzter Tagesordnungspunkt behandelt wird.
Das können wir leider nicht ändern. Herr Biallas, das ist manchmal so. Deswegen werde ich meine Rede nicht so ausführlich machen.
Ich bitte Sie trotzdem um etwas Geduld.
Im November haben wir von der SPD-Fraktion dargelegt, dass es eine neue Studie zum Rechtsextremismus gibt, für die 5 000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland - 3 876 in den alten Bundesländern - zu ihrer Haltung zu Diktaturen, nationalem Chauvinismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Sozialdarwinismus und Nationalismus befragt wurden. Wer allen diesen Thesen
zustimmte, dem attestierten die Forscher ein sogenanntes geschlossenes rechtes Weltbild.
Herausgekommen ist, dass nach den Feststellungen der Forscher die Ausländerfeindlichkeit die Einstiegsdroge ist. Uns sind verlässliche, auf Niedersachsen heruntergebrochene Zahlen vorgelegt worden. 31 % der befragten Niedersachsen stimmten Aussagen mit ausländerfeindlicher Tendenz zu. Das bedeutet nicht, dass sie a priori ausländerfeindlich sind. Aber in ihren Köpfen sind eine Mentalität der Ausgrenzung und eine Anfälligkeit für Rechtsextremismus vorhanden. Das müssen wir ernst nehmen.
Deshalb ist der Ansatz unseres Antrages, die politische Bildung zu verstärken, im Bereich der frühkindlichen Bildung zu beginnen und Familienzentren aufzubauen, um gerade Familien aus sozial benachteiligten Gruppen und Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zu geben, an unserem demokratischen Prozess teilzuhaben und auch Sprachbarrieren zu überwinden. Kinder unterschiedlicher Kulturkreise sollen sich dort kennenlernen und gemeinsam für unser Land und unsere Demokratie einstehen können. Unser Ansatz ist ein bildungspolitischer Ansatz.
Wir erkennen selbstverständlich die Aktivitäten der Landesregierung gegen den Rechtsextremismus an. Da ist im Grunde genommen kein Dissens. Aber das sind vielfach Maßnahmen, die wir zu unserer Zeit in Gang gesetzt haben und die Sie fortführen. Herr Innenminister Schünemann, uns fehlt ein Gesamtkonzept, das darüber hinausgeht. Das ist der bildungspolitische Ansatz.
Ich will jetzt nicht wieder erwähnen, dass Sie die Landeszentrale für politische Bildung aufgelöst haben, die ein wichtiges Instrument war.
Aber gestern war ja der Parlamentarische Abend der Erwachsenenbildung, an dem wir gemeinsam teilgenommen haben. Da hat auch Herr Minister Stratmann gesagt, dass gerade die politische Bildung wieder verstärkt werden muss.
Warum lösen Sie die Landeszentrale erst auf, wenn Sie jetzt zu der Erkenntnis kommen, dass da Defizite vorhanden sind?
Das ist doch im Grunde genommen absurd und wirft uns um Jahre zurück.
Der zweite Punkt unseres Antrags zielt auf eine Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation in Niedersachsen ab. Wir haben darüber schon an den letzten beiden Tagen debattiert. 21 600 Jugendliche in Niedersachsen hatten im letzten Jahr keinen Ausbildungsplatz. Gerade sie sind verunsichert und in einer unsicheren Situation, was ihre Zukunftsperspektiven betrifft. Damit sind sie für rechtsextremes Gedankengut anfällig. Da müssen wir etwas tun. An dieser Stelle versagt aber nach unserer Ansicht das Konzept der Koalitionsfraktionen.
- Herr Biallas, hören Sie doch bitte einmal zu! Sie können ja gleich reden. Dann können wir das wieder auf eine sachliche Ebene bringen.
Zu unserem Ansatz gehört, die Landesregierung aufzufordern, zu überprüfen, ob man nicht im Bereich des Versammlungsrechts Änderungen vornehmen kann. Ich weiß, dass das Versammlungsrecht ein hohes Gut ist, das man nicht in irgendeiner Weise beschränken darf. Aber es kann doch nicht sein, dass an für Rechte symbolträchtigen Tagen Demonstrationen in großen Städten stattfinden, dass teilweise Demonstrationsrouten genehmigt werden, die an Plätzen vorbeiführen, wo ehemals Synagogen gestanden haben oder heute Synagogen oder Moscheen stehen. Das ist von vornherein absurd und bringt die Menschen, die dagegen sind, zu Recht auf die Straße. So etwas könnte man durch eine Überprüfung, gegebenenfalls auf dem Erlasswege, verändern und dadurch eine einheitliche Regelung in Niedersachsen schaffen. Das ist unser Ansatz.
Selbstverständlich sind wir auch noch gegen die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts im
Internet. Da müssen wir insgesamt etwas tun. Ich weiß, dass das nur auf europäischer Ebene möglich ist.
Wir als Abgeordnete sind dazu aufgefordert, alles dafür zu tun, um rechtsextremem Gedankengut entgegenzutreten und demokratische Prozesse zu fördern. Ich finde es hier im Plenum manchmal wirklich absurd - jetzt ist Herr McAllister leider nicht da -, dass immer von Extremismus geredet wird und das im Grunde genommen gleichgesetzt wird. Es geht hier um die Bekämpfung von Rechtsextremismus; das ist etwas anderes.
Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Herrn Briese hat ja deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir in Niedersachsen viele Gewalttaten haben. Ich wiederhole: In Northeim waren es im letzten Jahr 18, in der Region Hannover 11 Gewalttaten Rechtsextremer. Deshalb bitte ich wirklich darum, hier keine Gleichsetzung vorzunehmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Biallas, können Sie bestätigen, dass meine Formulierung, als ich meine Ausführungen zur Studie „Vom Rand zur Mitte“ gemacht habe, gelautet hat, dass man selbst mit dem Liedgut ein bisschen vorsichtig umgehen solle?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hiebing, wenn es so einfach wäre, wie Sie es hier dargestellt haben, dann wären wir einen
großen Schritt weiter. Aber es stimmt nicht: Ihre Verwaltungsreform ist nicht zu Ende gedacht; sie wurde mit populistischen Zielen versehen und dann knallhart umgesetzt. Das Resultat, dass es nicht funktioniert, sehen jeder und jede.
Ich mache noch einmal deutlich, dass die Regierungsvertretungen ihre Aufgaben nicht erfüllen und die interkommunale Zusammenarbeit nicht funktioniert.
Das hat Ihnen auch Ihr Gutachter, Professor Dr. Hesse, ins Stammbuch geschrieben.
Ich gehe jetzt nur noch auf die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Schaffung zukunftssicherer Kommunen ein. Die SPD-Landtagsfraktion findet viele der aufgeworfenen Fragen sinnvoll. Aber ich habe in meiner Rede am 11. Oktober schon meine Skepsis hinsichtlich des knappen zeitlichen Rahmens zum Ausdruck gebracht. Wir können keine Enquete-Kommission einrichten, die sich in nur knapp einem halben Jahr dieser Aufgabe widmen soll, selbst dann nicht, wenn von Ihnen, Herr Professor Dr. Lennartz, der Trick angewandt werden soll, auf den Ergebnissen der Kommission zum demografischer Wandel aufzubauen. In dieser Form wäre es nicht zielorientiert und aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Meine Kollegin Johanne Modder wird gleich zu dem Bereich interkommunale Zusammenarbeit des Antrags der Fraktionen von CDU und FDP Stellung nehmen. Aus unserer Sicht ist Ihre Verwaltungsreform, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, gescheitert. Aber wir werden Ihrem Antrag, Herr Professor Dr. Lennartz, nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich werde es aus Zeitgründen sehr kurz halten; insofern verweise ich auf den umfangreichen schriftlichen Bericht.
Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Für diese Empfehlung haben die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SPDFraktion gestimmt, während sich das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthalten hat. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat ebenso abgestimmt; im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben sich auch die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion der Stimme enthalten.
Im Namen des federführenden Ausschusses, des Innenausschusses, bitte ich um Ihre Zustimmung
zur Beschlussempfehlung. - Den Rest des mündlichen Berichtes gebe ich zu Protokoll.
Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 17. Oktober 2006 eine Verbandsanhörung durchgeführt. Die Beschlussempfehlung greift einige Anregungen aus der Anhörung auf.
Außerdem wurde am 22. November 2006 Professor Dr. Jörn Ipsen als juristischer Sachverständiger zu der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgeworfenen Frage angehört, ob die Regelungsdichte des Kommunalabgabenrechts auf Landesebene erheblich verringert werden kann. Die Sachverständigenanhörung hat ergeben, dass eine durchgreifende Verringerung der landesrechtlichen Vorgaben zum Kommunalabgabenrecht nicht empfohlen werden kann, weil aus Rechtsgründen für die kommunalen Abgabensatzungen landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen erforderlich sind, die zudem hinreichend bestimmt gefasst sein müssen. Vor diesem Hintergrund und auch bei einem Vergleich mit der Steuergesetzgebung des Bundes hält die Ausschussmehrheit das geltende niedersächsische Kommunalabgabenrecht mit seinen neun Paragrafen zu den einzelnen Abgabenarten und insgesamt - einschließlich des Verfahrensrechts - zwanzig Vorschriften nicht für überreguliert.
Auf die Änderungsempfehlungen des Ausschusses möchte ich hier nicht im Einzelnen eingehen; darüber gibt der Ihnen bereits vorliegende schriftliche Bericht Auskunft. Dabei geht es vielfach um redaktionelle Detailarbeiten, aber auch um eine inhaltliche Abstimmung verwandter Vorschriften aufeinander. So sollen beispielsweise die in zwei verschiedenen Gesetzen geregelten Kurbeitragsregelungen für die Gemeinden und für das Land sachlich stärker einander angeglichen werden.
Grundlegende Bedeutung für alle Abgaben hat der Vorschlag, künftig in § 2 des Kommunalabgabengesetzes eine Toleranzgrenze für die Abgabenkalkulation festzulegen, die in diesem Bereich für eine größere Rechtsbeständigkeit der kommunalen Satzungen sorgen soll. Die eingehende Erörterung der rechtlichen und rechtspolitischen Aspekte einer solchen Regelung - auch im mitberatenden Rechtsausschuss - hat zu einem Formulierungsvorschlag geführt, der den bisher in der Rechtsprechung erörterten Bedenken gegen eine solche
Heilungsmöglichkeit Rechnung trägt. Hervorzuheben ist, dass die Kommunen auf diese Weise kein höheres Abgabenaufkommen erzielen, denn durch Kalkulationsfehler entstandene Überzahlungen sollen - auch wenn sie nicht zur Aufhebung des Abgabenbescheids führen - weiterhin ausgeglichen werden.
Zwei wesentliche Änderungen betreffen die Samtgemeinden. Zum einen soll in § 9 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes die Ermächtigung für die Samtgemeinden zur Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen an die geänderte allgemeine Vorschrift des § 72 der Gemeindeordnung angepasst werden, indem die Übertragung der Aufgabe durch einzelne Mitgliedsgemeinden auch im Abgabenrecht berücksichtigt wird. Praktisch noch wichtiger ist in Artikel 4/1 Nr. 1 die Ergänzung der Gemeindeordnung um die Klarstellung, dass die Übertragung einer Aufgabe insoweit auch die Satzungsgewalt mit übergehen lässt. Damit soll einer Rechtsunsicherheit entgegengewirkt werden, die sich aus einer neueren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg ergeben hat.
Schließlich wird im selben Artikel 4/1 unter Nr. 2 auch vorgeschlagen, die frühere Rechtslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wiederherzustellen und den Gemeinden die Erhebung dieser Abgabe freizustellen. Auch in diesem Punkt greift der Ausschuss Erkenntnisse aus der Anhörung auf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir diesen Gesetzentwurf zum ersten Mal in der Hand hatten, wirkte er harmlos. Wir haben gedacht, dass es lediglich um eine schlichte Anpassung an gesetzliche Vorgaben geht. Darum geht es aber nicht. Mit diesem Trick will der Innenminister unser bewährtes Modell der Vergabe von Führungspositionen auf Zeit im Beamtenverhältnis nach § 194 a - wir haben dieses Modell 1995 eingeführt - verändern, und zwar mit der Zielrichtung der Vergabe von Führungspositionen auf Probe. Wir halten das für skandalös, weil sich unser Modell wirklich bewährt hat.
Wenn man sich die Begründung Ihres Gesetzes anschaut, wird es noch haarsträubender. Sie bemühen darin die Bayerische Verfassung und eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 2004 und schreiben darin, dass die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nicht mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar sei und dass man das im vorauseilenden Gehorsam auch in Niedersachsen anpassen müsse. Dieses ist nicht die Wahrheit. Herr Innenminister, lassen Sie doch einfach die Katze aus dem Sack! Sie von den damaligen Oppositionsfraktionen sind, als wir 1995 unser Modell eingeführt haben, dagegen Sturm gelaufen. Insofern kann man hier die wahren Gründe nennen, aus denen Sie dieses Gesetz ändern wollen. Aus unserer Sicht hat sich das Gesetz bewährt, weil man in vielen Bereichen, insbesondere im Schulbereich, eine Zeit lang braucht, um sich in einer Führungsposition zu bewähren. Man braucht auch eine Überprüfung. Das hat Ihnen in der Anhörung die Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes gesagt. Sie sagte, dass sich das Modell bewährt habe und es mit unserer Niedersächsischen Verfassung durchaus vereinbar sei.
Mittlerweile gibt es zwei Urteile. Es gibt ein Urteil von 1996 aus Niedersachsen zum Niedersächsischen Schulgesetz. Darin ist man zu der Erkenntnis gelangt, dass die Regelung verfassungsgemäß ist, weil wir das Bekenntnis zum Berufsbeamtentum nicht in unserer Landesverfassung verankert haben. Aber, Herr Innenminister, es gibt auch eine Entscheidung vom 19. September 2006 aus Nordrhein-Westfalen. Darin gelangt man zu der gleichen Erkenntnis. Worin liegen also die Gründe, aus denen Sie ein sehr bewährtes Modell einfach abschaffen wollen? - Der Niedersächsische Richterbund hat in der Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass in Abwägung der Verhältnismäßigkeit die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit einfach sinnvoller ist. Dieser Auffassung schließen wir uns natürlich an, und diese Argumentation finden wir sehr konsequent.
Zusätzlich durchlöchern Sie Ihren Gesetzentwurf durch Einzelausnahmen, die ich hier nicht ausführen möchte, indem Sie Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen schaffen. Dadurch wird das Ganze noch abstruser. Wir halten an unserem alten Modell fest und werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Bode, es überrascht mich doch, dass Sie noch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof bemühen und in aller Deutlichkeit noch einmal sagen, dass die Landesregierung daraus die richtigen Konsequenzen ziehe. Das ist doch lächerlich!
Das Bekenntnis zum Berufsbeamtentum ist in der bayerischen Landesverfassung verankert. In Niedersachsen existiert das nicht; wir haben zwei anders lautende Entscheidungen zu beachten. Die müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Das ist doch vorauseilender Gehorsam und Unsinn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus sind nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie und die politische Kultur in Deutschland.
In der Plenarsitzung am 22. Juni dieses Jahres haben wir deshalb auf Grundlage unseres Antrags mehrheitlich eine Entschließung verabschiedet, deren Ziel es war, als Parlament alles gemeinsam gegen Rechts zu unternehmen und erneut zu prüfen, ob ein NPD-Verbot durchsetzbar ist. Uns, der SPD-Landtagsfraktion, ist klar, dass die Verabschiedung einer Entschließung nicht ausreichen
kann. Wir müssen gemeinsam mehr tun. Wir brauchen ein Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus; deswegen bringen wir heute unseren Antrag ein.
In der Plenarsitzung im Juni habe ich aus einer Untersuchung der Universität Bielefeld zitiert, die in den Jahren 2002 bis 2005 durchgeführt wurde. Man kam zu dem Ergebnis - ich wiederhole diese Befunde -, dass sich die Hälfte der Niedersachsen und etwas mehr als die Hälfte der übrigen Deutschen politisch genau in der Mitte verortet; nur ein Sechstel sieht sich politisch eher oder ganz rechts. Jedoch, meine Damen und Herren, vertritt ein gutes Fünftel der Niedersachsen - ein ähnlicher Anteil wie bei den übrigen Deutschen - rechtspopulistische Einstellungen. Das heißt, sie stimmen antisemitischen und ausländerfeindlichen Aussagen zu und fordern eine Law-and-Order-Politik. Dagegen müssen wir vorgehen.
Mittlerweile gibt es eine aktuellere Studie mit dem Titel „Vom Rand zur Mitte“, die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht wurde. Im Rahmen dieser Studie wurden ca. 5 000 Menschen - 4 000 in den alten Bundesländern, gut 1 000 in den neuen Bundesländern - zu 18 Aussagenkomplexen befragt. Ich nenne die Bereiche Diktatur, nationaler Chauvinismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Sozialdarwinismus und Nationalismus. Wer allen Thesen zustimmte, dem attestierten die beiden Forscher ein geschlossenes rechtes Weltbild. In diesem Zusammenhang kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass rechtsextreme Einstellungen in allen gesellschaftlichen Gruppen und allen Bundesländern gleichermaßen stark vertreten sind. Rechtsextremismus ist ein politisches Problem in der Mitte unserer Gesellschaft. Dagegen müssen wir vorgehen.
In den Dimensionen des Rechtsextremismus zeigten sich erschreckend hohe Zustimmungen zu den Bereichen der Ausländerfeindlichkeit und des Chauvinismus. Die Autoren bezeichnen diesen Bereich als „Einstiegsdroge“ zu einem geschlossenen rechten Weltbild.
Wenn man die Studien mit vorliegenden Studien aus den Jahren davor vergleicht, dann kann man zu dem Ergebnis kommen, dass sich Rechtsextremismus in Deutschland auf einem konstanten Niveau bewegt, aber der nationale Chauvinismus
deutlich zugenommen hat. Dagegen müssen wir vorgehen.
Zwar sind Jugendliche, die keine berufliche Perspektive haben, anfällig für rechtsextremes Gedankengut. Aber die Einstellung ist genauso unter älteren Menschen verbreitet. Sie zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten und ist ein Problem der Mitte. Ursachen hierfür sind natürlich wachsende Erfahrungen sozialer Ungleichheit in einer immer komplexer werdenden Gesellschaft. Bei vielen jungen Menschen macht sich eine bedenkliche Zunahme von nationalsozialistischem, ethnozentristischem und antisemitischem Denken breit, was auch Gewalttaten zur Folge hat.
Wir sollten angesichts der letzten Wahlerfolge rechtsextremer Parteien sehr aufmerksam sein, konsequent gegen Rechtsextremismus vorgehen
und alles daran setzen, dass wir als Parlament geschlossen dagegenstehen.
Die Polizeilichen Kriminalstatistiken zeigen einen Anstieg; die empirische Sozialforschung kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Erschreckend ist nicht nur die Zunahme der Zahl rechtsextrem motivierter Gewaltdelikte. Auch die wachsende Brutalisierung dieser Szene sollten wir sehr ernst nehmen.
Meine Damen und Herren, die Ursachen liegen also nicht primär bei den Jugendlichen selbst. Sie liegen in der Mitte unserer Gesellschaft, für die rechtsextremistische Erklärungsmuster immer attraktiver werden. Es ist erschreckend, dass viele Bürgerinnen und Bürger, die sich eigentlich in der Mitte unserer Gesellschaft einordnen, bei genauerem Nachfragen rechtspopulistische Aussagen stützen, sie tolerieren und sie teilweise auch in Handlung umsetzen. Das muss für uns ein Signal sein, dagegen etwas zu tun.
Natürlich unterstützen wir als SPD-Landtagsfraktion die Maßnahmen der Landesregierung gegen rechts. Sie sind doch nicht zuletzt in unserer Zeit ins Leben gerufen worden. Es wäre absurd, wenn wir sie nicht weiter fortführen würden. Aber ich will noch einmal erwähnen, dass die Koalitionsfraktionen die Landeszentrale für politische Bil
dung abgeschafft haben. Dort wurden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet, die dieses Themas Herr werden sollten. Die Abschaffung ist nach wie vor ein Fehler, meine Damen und Herren.
Wir fordern ein Gesamtkonzept, das gerade im Bildungsbereich ansetzt - von Familienzentren bis hin zu Gesamtschulen -, weil man dort die Möglichkeit hat, die Eltern einzubeziehen und demokratische Strukturen zu fördern. Es ist unser wichtigster Ansatz, im Bildungsbereich zu investieren und gerade junge Menschen zu befähigen, demokratische Erlebnisse umzusetzen.
Der nächste Bereich: Wir fordern die Landesregierung auf, alles zu unternehmen, um der wachsenden Jugendarbeitslosigkeit entgegenzutreten und gerade diejenigen, die schlechte Hauptschulabschlüsse haben, zu qualifizieren und ihnen eine Perspektive zu bieten.
Wir wissen - das ist ein Ergebnis der Studie -, dass es nicht ausreicht, ordnungspolitische Maßnahmen aufzuziehen, um dem rechtsextremen Gedankengut entgegenzutreten. Man kann nicht verbieten. Eine Law-and-Order-Politik reicht nicht aus. Es muss in gesellschaftspolitischen Prozessen angesetzt werden. Aber wir wollen, dass das Versammlungsrecht überprüft wird. Das muss man mit Augenmaß tun. Dabei muss man sehr sensibel vorgehen. Denn die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber wir dürfen rechten Gruppierungen nicht die Straße überlassen. Wenn es uns gelingt, in Niedersachsen auf diesem Gebiet einen Schritt weiterzukommen, wären wir auf einem guten Weg. Ich bitte die Fraktionen im Landtag, diese Position zu unterstützen.
Der nächste Punkt unseres Antrags betrifft die Internetauftritte von rechtsradikalen Gruppierungen. Ich weiß, dass es schwierig ist, dieses Themas Herr zu werden. Die ändern immer wieder die Adressen. Man kann das wahrscheinlich nur im europäischen Kontext bewerkstelligen. Aber ich meine, dass es wichtig ist, dafür einzutreten, dass die rechten Gruppen keine Möglichkeit haben, über Internet an die Bevölkerung heranzutreten.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen. Wir müssen dieses Thema gemeinsam weiter bearbeiten. Es gilt, Gesicht zu
zeigen und für Weltoffenheit und Toleranz in unserem Land einzutreten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier im Haus besteht in vielen Positionen Übereinstimmung. Das ist ja bei diesem Thema nur positiv. Je
de Anregung, wie unser Antrag noch besser gestaltet werden kann, nehmen wir natürlich gerne auf.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Herr Biallas gesagt hat, dass Rechtsextremismus mehr ein Problem in den neuen Ländern ist. Herr Biallas, schauen Sie sich einmal die Studie der FriedrichEbert-Stiftung und konkret die Vergleiche darin an, die nach den neuen und alten Bundesländern aufgegliedert sind. Dann kommen Sie zu der Erkenntnis, dass es kein Problem nur der neuen Länder ist. Gerade im Bereich der Ausländerfeindlichkeit, der sogenannten Einstiegsdroge, steht im Vergleich der westlichen Bundesländer Niedersachsen mit 31,4 % an erster Stelle. Das sollte uns doch wirklich zu denken geben, meine Damen und Herren!
Wir fordern ein Gesamtkonzept, Herr Schünemann. Wir sind durchaus der Überzeugung, dass die Landesregierung viele sinnvolle Maßnahmen macht. Aber wir müssen im frühkindlichen Bereich beginnen. Wir müssen Eltern unterstützen, ihre Kinder zu selbstbewussten Jugendlichen und Erwachsenen zu erziehen, die weltoffen und tolerant sind und von einer Gleichwertigkeit der Kulturen und Religions- und weltanschaulichen Gemeinschaften in unserem Land ausgehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hilbers, wenn in Niedersachsen alles so toll wäre, wären wir einen großen Schritt weiter. Die SPD-Landtagsfraktion teilt Ihre Auffassung, Herr Professor Dr. Lennartz, dass die von der CDU/FDP-Landesregierung durchgeführte Verwaltungsreform nicht zu Ende gedacht wurde.
Das haben wir hier häufiger diskutiert, und das habe ich hier auch immer gesagt. Die Verwaltungsreform wurde einzig mit dem populistischen Ziel „weg mit der Mittelinstanz!“ durchgeführt. Danach ist man nicht weitergegangen. Wir haben zum Ausdruck gebracht, dass es klar ist, dass wir sie nicht wieder rückgängig machen können, wenn diese Entscheidung einmal getroffen worden ist. Aber man muss darüber hinaus denken und andere Modelle weiterführen. Wir haben gesehen, dass in vielen Bereichen die interkommunale Zusammenarbeit nicht funktioniert, die Regierungsvertretungen funktionieren nicht so, wie sie es sollten, und wir müssen darüber hinaus einen Schritt weiterdenken.
Nein! - Deswegen halte ich den Antrag, von Herrn Professor Lennartz eingebracht, mit der Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für durchaus wichtig. Eine Enquete-Kommission könnte diese Aufgabe erledigen. Die aufgezeigten politischen Handlungsfelder sind die Themen der Zukunft. Das ist auch die Meinung der SPD-Fraktion, dass diese Themenstellungen weiter zu untersuchen sind.
Ich würde Ihnen, lieber Kollege Hilbers, recht geben, dass der Zeitrahmen sicherlich sehr engagiert und sehr kurz ist. Ich habe in der letzten Legislaturperiode beispielsweise in einer EnqueteKommission mitgearbeitet und kann nur zum Ausdruck bringen, dass da sehr viel Arbeit in einem längeren Zeitraum geleistet werden muss.
Sie machen geltend, dass Sie auf Ergebnisse der Enquete-Kommission „Demografischer Wandel...“ zurückgreifen und dadurch das Verfahren beschleunigen könnten. Das kann sein. Aber in diesem Punkt, Herr Professor Lennartz, sind wir skeptisch.
Dennoch sind wir durchaus dafür, die EnqueteKommission zu unterstützen, auch unter den Fragestellungen, die aufgeführt worden sind. Wir halten es für einen sinnvollen Weg. Wir müssen uns dieser Aufgabe widmen, weil es so nicht mehr weitergeht. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird Sie in diesem Haus vielleicht wundern, dass wir einer ähnlichen Auffassung sind wie der Innenminister. Auch von unserer Seite finden die Änderungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes in den wesentlichen Punkten Zustimmung.
Es werden Anpassungen an das neue Tarifrecht vorgenommen. Die Kollegin Jahns hat eben schon auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch in Niedersachsen Anpassungen vorzunehmen. Im Grunde genommen ist das schon überfällig.
Wenn wir aber über Änderungen im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz reden, müssen wir sensibel mit dem Thema umgehen. In der Vergangenheit hat es von unterschiedlicher Seite immer Forderungen gegeben, die Freistellungsregelungen zu verschlechtern. Es wurde bemängelt, die Personalräte hätten zu viele Rechte und sie behinderten alles. Das war nie unsere Auffassung. Wir müssen uns hier auf die Seite der Personalräte und der Gewerkschaften stellen.
Es kann und darf nicht sein, dass über Änderungen Dammbrüche in Gang gesetzt werden, die die Beteiligungsrechte der Personalräte verschlechtern. Ich finde es gut, dass die Landesregierung den weitergehenden Forderungen der kommunalen Spitzenverbände eine Absage erteilt hat, was die Freistellungsstaffel angeht. Sie hat noch einmal deutlich gemacht, dass sie Personalräte als gleichberechtigte Partner in der Landesverwaltung sieht und diese ein wichtiger Bestandteil für unser Land sind. Ich richte an die Personalräte meinen großen Dank. Sie haben in der Vergangenheit schwierige Arbeit geleistet.
Als Landtagsfraktion der SPD werden wir im Fachausschuss die Durchführung eine Anhörung beantragen.
Ich werde jetzt nicht die wesentlichen einzelnen Punkte des Gesetzentwurfes wiederholen. Zwei Punkte werden von den Gewerkschaften und von den Personalräten aber kritisch betrachtet. Es handelt sich einmal um die Verkürzung des Einigungsstellenverfahrens. Wir werden noch diskutieren, was wir im Endeffekt auf diesem Gebiet mitmachen. Es ist richtig, wenn die kommunalen Spitzenverbände immer sagen, es gebe veränderte Strukturen, weshalb eine Anpassung erfolgen müsse. Das ist auch unsere Auffassung. Dennoch darf es keine Veränderung bei den Rechten der Personalräte geben.
Was die Jugend- und Auszubildendenvertretung betrifft, tragen wir die Änderungen mit.
Man kann durchaus den Einsatz neuer Kommunikationstechnologien berücksichtigen, wenn man von verselbständigten Dienststellen redet. Dann kann man auf eigene Personalvertretungen verzichten.
Wir stehen dem Gesetzentwurf also positiv gegenüber. Weil es aber um die Rechte von Personalräten geht, wird es Sie nicht wundern, dass wir im Fachausschuss die Durchführung einer Anhörung beantragen. Ich freue mich auf die Beratung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Text der Beschlussempfehlung ist ein Kompromiss der Fraktionen von SPD, CDU und FDP mit dem Ziel, als Parlament in Niedersachsen gemeinsam alles zu unternehmen, dass die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem gefährlichen Gedankengut der extremen Rechten von allen demokratischen Parteien verstärkt und offensiv geführt wird.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass diesem gemeinsamen Antrag ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion von Februar 2005 zugrunde liegt, dessen Ziel schon vor eineinhalb Jahren war, diese Initiative im Parlament zu starten. Heute ist dieses Ziel aktueller denn je, und wir müssen alles daran setzen, um rechtsextremem und ausländerfeindlichem Gedankengut in Niedersachsen keinen Raum zu geben.
Im Mittelpunkt unseres Antrages stand als zweiter Punkt, hervorgerufen durch das provokative Verhalten der NPD-Abgeordneten im Sächsischen Landtag, erneut zu prüfen, ob ein NPD-Verbot notwendig und durchsetzbar ist. Das ist der wichtigste Grund für unseren Antrag, den wir auch hier aufrechterhalten. Aus unserer Sicht sind schon heute genug Erkenntnisse vorhanden; sie liegen dem niedersächsischen Innenministerium bereits seit dem Jahr 2001 vor.
Im Jahr 2004 hat es neue Erkenntnisse gegeben. So hat beispielsweise der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei gesagt, dass dem Bundesvorstand der NPD zwei einschlägig bekannte Neonazis angehören. Außerdem hat es zahlreiche Äußerungen von NPD-Vertretern gegeben, in denen die verfassungsfeindliche Haltung dieser Partei zum Ausdruck gebracht worden ist.
Allerdings, meine Damen und Herren, sind bei dieser erneuten Prüfung auch alle Risiken eines
möglichen Scheiterns abzuwägen. Ein erneutes Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht können wir uns nicht leisten. Das muss sachgerecht geprüft werden. Aber wir sehen darin trotzdem eine gute Chance. Es ist uns ein Anliegen, dass das alle hier im Parlament vertretenen Fraktionen unterstützen.
Meine Damen und Herren, im Laufe des Verfahrens haben sich die Vertreter der CDU, FDP und wir darauf geeinigt. Das ist unser Hauptanliegen. Der niedersächsische Innenminister scheint ja geprüft zu haben und zu einer anderen Erkenntnis gelangt zu sein. Das scheint nicht die Meinung der Koalitionsfraktionen zu sein.
Meine Damen und Herren, leider - das ist der Grund, weshalb wir hier keine parlamentarische Übereinstimmung hinbekommen haben - war es nicht möglich, sich gemeinsam mit den Grünen über die erneute Prüfung des NPD-Verbots zu verständigen. Die Grünen haben hier eine andere Position; das hat ihr Vertreter immer zum Ausdruck gebracht. Sie halten die Prüfung eines erneuten Verbotsverfahrens sogar für kontraproduktiv. Das schreiben sie in Punkt 4 ihres Antrags.
Meine Damen und Herren, in diesem Punkt besteht ein Dissens. Während der Verhandlungen ist ein so genanntes Junktim erzeugt worden. Die Grünen haben einen eigenen Antrag auf den Tisch gelegt, der in vielen Punkten sehr gut ist und in den auch Forderungen, die in unserem Ursprungsantrag enthalten sind, mit aufgenommen worden sind. Aber sie lehnen eine erneute Prüfung ab. Wegen dieser Verkopplung können wir ihrem Antrag leider nicht zustimmen. In diesem Punkt waren sie starr. Wir hätten uns gefreut, wenn auch die Grünen der gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung - ich sage ausdrücklich, sie ist ein Kompromiss - hätten zustimmen können.
Die gemeinsam getragene Beschlussempfehlung enthält aber auch noch andere Punkte. Wir begrüßen natürlich die Aktion der Landesregierung „Rechtsextremismus entgegentreten“. Aber man muss dazu auch sagen, dass das Maßnahmen in den Ministerien sind, die bereits zu unserer Regierungszeit in Kraft gesetzt worden sind und die wir mit finanziellen Mitteln unterlegt haben.
- Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, haben beispielsweise die Landeszentrale für politische Bildung, die in erheblichem Umfang Aktionen und Seminare gegen Rechtsextremismus veranstaltet hat und die in unserem Land sehr wichtig war, aufgelöst.
Deswegen meine ich, dass die Landesregierung hier in einer besonderen Verantwortung ist, alles in Gang zu setzen, dass rechtsextremes Gedankengut hier in Niedersachsen keinen Raum hat. Wir müssen alles daransetzen, die Bevölkerung aufzuklären. Wir müssen gerade auf junge Menschen einwirken, dass sie ein demokratisches Verhalten an den Tag legen und jeglichem Ansatz von Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus die Grenzen aufzeigen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass es uns auch noch wichtig ist, alles zu unternehmen, dass beispielsweise rechten Wohngemeinschaften kein Raum gegeben wird. Deswegen sprechen wir auch noch einmal den Fall des Heisenhofs im Landkreis Verden an.
Wir fordern außerdem von allen Bürgerinnen und Bürger ein entschlossenes Entgegentreten. Das gilt natürlich auch für uns als Parlamentarier. Wir dürfen in dem Punkt keinen Schritt zurückweichen. Wir müssen Aktionen, die beispielsweise von jungen Menschen gegen Rechtsextremismus veranstaltet werden, voll und ganz unterstützen.
Ich will Ihnen an einem Punkt nahe bringen, wie es in Niedersachsen aussieht. Es hat eine Untersuchung von Frau Dr. Beate Küpper von der Universität Bielefeld zum Thema „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Niedersachsen“ gegeben. Diese Untersuchung kommt man zu dem Ergebnis, dass sich subjektiv viele Menschen als politisch in der Mitte der Bevölkerung stehend einschätzen. Wenn man diese Position dann aber mit ganz bestimmten Fragen hinterfragt, dann gelangt man zu dem Ergebnis, dass der Rechtspopulismus in den Köpfen der Menschen in den letzten Jahren zugenommen hat. Dem müssen wir gemeinsam entschlossen entgegentreten.
Ich bitte Sie, dieser gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bode, ich stimme Ihnen zu,
dass eine erneute Prüfung des NPD-Verbots nur ein Punkt ist und dass es vielfältiger Maßnahmen bedarf, die darüber hinausgehen und der Bildungsarbeit sowie der Aufklärung dienen. Darüber waren wir uns auch im Ausschuss einig.
Mich haben aber die Aussagen von Kollegin Jahns zum Teil nachdenklich gemacht; denn ich meine, wir waren in den Ausschussberatungen schon um viele Stücke weiter. Unser gemeinsames Anliegen muss es doch sein, für Toleranz und demokratische Werte zu stehen, und kann es doch nicht sein, wieder in einen Hickhack mit den Vertretern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzutreten und zu formulieren: Das macht mir Angst.
Mir machen rechte Gewalttäter Angst.
Mir macht Angst, wenn rechtspopulistisches Gedankengut in den Köpfen der Menschen entsteht. Dagegen müssen wir entschieden vorgehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da kann man nur sagen: Gut gebrüllt, Herr Innenminister! Ich hätte gedacht, dass Sie sich diesem Thema etwas seriöser nähern würden.
Ich habe mir die Antworten der Landesregierung sehr aufmerksam durchgelesen.
So, wie Sie es gesagt haben, ist es eben nicht. Sie loben Ihre Verwaltungsreform erneut über den grünen Klee, ohne in die Details zu gehen und die Schwachpunkte aufzugreifen. Das kreiden wir Ihnen an.
Als Sie sich entschieden haben, die Bezirksregierungen in Niedersachsen abzuschaffen, war das ein rein ideologisch begründetes und populistisches Ziel.
Sie haben gesagt: Das ist die größte Verwaltungsreform aller Zeiten,
und andere Länder wollten das niedersächsische Modell kopieren. - Es ist aber doch schon erstaunlich, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in BadenWürttemberg und in Nordrhein-Westfalen dem Ganzen verhalten gegenüberstehen und am dreistufigen Aufbau festhalten.
Wenn man es schon macht, dann muss man es auch vernünftig machen. Sie haben das Gutachten von Herrn Professor Jörg Bogumil eben als studentische Arbeit, als Auftragsarbeit diffamiert. Ich möchte aus diesem Gutachten zitieren:
„Die Abschaffung der staatlichen Mittelinstanzen ist nicht das Ergebnis einer detaillierten Aufgabenkritik, sondern sie war die politische Ausgangsbedingung für eine anschließende Aufgabenkritik zur Umsetzung dieses Ziels.
Das ist es, was wir kritisieren. Man hätte eine vernünftige Aufgabenkritik gemeinsam mit den Beschäftigten an den Beginn des Prozesses stellen müssen
und dann - Herr Innenminister, das wissen Sie auch - die Aufgaben in Form einer Bündelung zusammenführen müssen. Sie haben gesagt: „Zweistufigkeit ist alles. Das ist toll. Das spart Geld. Da sind wir prima im Prozess.“ Herausgekommen ist ein Sammelsurium, bei dem Sie nicht mehr wissen, wer die Bündelungsfunktion wahrnimmt und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen hat.
Auch wir als SPD-Fraktion wollen die Bezirksregierungen alter Couleur nicht mehr. Aber Ihr Reformprozess fängt quasi am Ende an. Er schafft vollendete Tatsachen, und wenn es nicht funktioniert, dann wird nachgebessert. Das kann es doch nun wirklich nicht sein!
Das ist eine, ich sag mal, sehr kurzfristige, sehr ungenaue Arbeitsweise - wenn nicht sogar eine schlampige; entschuldigen Sie, dass ich diesen Begriff verwende.
Ich möchte jetzt auf einzelne Details eingehen. Ihre Regierungsvertretungen - ich zitiere aus dem Vorspann Ihrer Antwort - sollen das Sprachrohr der Regierung vor Ort sein. Sie sollen mit Vertretern und Organisationen gemeinsam Entscheidungsprozesse vorantreiben und das Ganze dann beflügeln. - Aber letztlich ist es doch so, dass zentral in Hannover, in den Ministerien entschieden wird.
Deshalb verwende ich hier gerne den Begriff „Regierungsbüros“; denn sie haben eine reine Moderatorenrolle. Sie entscheiden nicht, und sie bündeln auch keine Zuständigkeiten. Der Begriff „Regierungsvertretung“ ist aus unserer Sicht verfehlt.
Jetzt noch einmal zu unserem Lieblingsthema, zu § 109 NBG, dem so genannten goldenen Handschlag. Mittlerweile - Herr Professor Lennartz hat das deutlich gesagt - sind es schon 750 Beamtinnen und Beamte, die ihr Geld im Grunde genommen fürs Nichtstun bekommen. Sie sagen, damit sparen Sie jährlich 8 Millionen Euro. Dabei verschweigen Sie aber, dass die 75 % Ruhestandsbezüge, die Sie diesen Beamtinnen und Beamten zahlen, Sie 24 Millionen Euro kosten.
Der Skandal dabei ist, dass 200 dieser 750 Beschäftigten jünger als 55 Jahre sind, womit für fast ein Viertel die Ausnahme zur Regel geworden ist. Diese ganze Verfahren ist aus unserer Sicht völlig absurd.
Nun zur Job-Börse. Die Job-Börse ist zwar zu unserer Regierungszeit initiiert worden, aber ich meine, dass sie nicht gut arbeitet.
Wir sind uns einig, Herr Rolfes, dass es notwendig ist, die Auszubildenden zu übernehmen und dass einzelne Berufsbereiche Anforderungen stellen, die es erforderlich machen, von außen einzustellen. Aber Sie müssen doch einsehen, dass in der Job-Börse noch genügend qualifizierte Kolleginnen und Kollegen vorhanden sind und man deshalb nicht in dem Umfang, wie Sie es getan haben, Ausnahmen vom Einstellungsstopp zulassen kann. Das geht nicht, und das weisen wir zurück.
- Zum Beispiel die Schulassistenten. Die 33 Schulassistenten- und die Fahrerstellen hätte man nicht von außen besetzen müssen!
Für diese Stellen waren durchaus qualifizierte Kolleginnen und Kollegen vorhanden. Da hätte man nur einmal genau hinschauen müssen. Unser Anliegen ist es, die Job-Börse weiter auszubauen und sie zu einem vernünftigen Instrument zu machen.
Lassen Sie mich abschließend zu Ihrem angeblich so voluminösen Einsparpotenzial kommen. Ich meine, davon kann nun wirklich keine Rede sein. Vielleicht können Sie dem Gutachter zumindest in seinem Fazit folgen: Die Einsparungen, die durch die Verwaltungsreform in dem Umfang stattgefunden haben, sind marginal.
Ich finde, Herr Innenminister, Sie hätten sich das Gutachten in seinen einzelnen Punkten genauer anschauen und nicht von einer „studentischen Auftragsarbeit“ reden sollen.
Ich zitiere noch einmal von Seite 5:
„Die Abschaffung der staatlichen Mittelinstanzen ist nicht das Ergebnis einer detaillierten Aufgabenkritik, sondern war die politische Ausgangsbedingung für eine anschließende Aufgabenkritik zur Umsetzung dieses Ziels. Sie ist mit einigen Problemlagen verbunden; denn
sie birgt die Gefahr eines wachsenden Ressortegoismus aufgrund fehlender Bündelung,
sie führt unzweifelhaft zu einem Anwachsen und zu einer Verfestigung von Sonderbehörden,
und sie führt in Kombination mit dem teilweisen Wegfall des Widerspruchsverfahrens zu einem deutlichen Anstieg der Gerichtsverfahren in Höhe von knapp 40 %.“
Ich glaube, das spricht für sich.
Wir haben auf die unsinnige Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hingewiesen. Am Beispiel Lüneburg sehen Sie ja, dass sich die Anzahl der Prozesse verdreifacht hat.
Also, Sie hätten Ihre Verwaltungsreform im Vorfeld vernünftig durchdenken und nicht populistisch Ihr Ziel „weg mit der Mittelinstanz“ umsetzen sollen. Dann hätte hinterher auch nicht der Reparaturbetrieb beginnen müssen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Biallas, Ihre Intervention war dem Thema nun wirklich nicht angemessen. Das war Klamauk. Ihre Intervention war im Grunde genommen unsachlich.
Sie wissen, dass es um etwas ganz anderes geht. Es geht um Verwaltungsstrukturen in Niedersachsen, und es geht um das, was man auch aus anderen Ländern bei dieser Thematik lernen kann. Wir sprechen vom aktivierenden Staat und nicht vom schlanken Staat. Wenn hier immer wieder von der Reduzierung auf die Kernaufgaben staatlichen Handelns die Rede ist, würde mich einmal interessieren, wer denn endlich sagt, was die Kernaufgaben staatlichen Handelns sind. Es geht dabei um Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger. Darüber können wir trefflich streiten. Wir sollten hier aber keine Klamaukveranstaltungen durchführen, in denen mit Unterstellungen gearbeitet wird. Das geht nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr McAllister, nach Ihrer Lobesrede kann man nur zu der Überzeugung gelangen, dass die Erde eine Scheibe ist.
So, wie Sie es hier behauptet haben, stimmt es nicht. Sie wissen, dass Sie auf der Ebene der Verwaltungsreform einen Trümmerhaufen hinterlassen haben.
Das werde ich Ihnen noch einmal darlegen. Wir haben Ihnen gesagt, dass das, was Sie gemacht haben, nämlich die Mittelinstanz in Niedersachsen abzuschaffen, ein Fehler ist, weil die Kommunen dadurch keine Ansprechpartner mehr haben.
Sie haben stattdessen Regierungsbüros installiert, von denen man nicht weiß, welche Aufgaben sie im Endeffekt erfüllen. Wie schwierig ganz bestimmte Verfahren geworden sind, kann ich Ihnen aus einer Beilage der Ostfriesenzeitung vom 7. Februar beweisen. Da geht es um die Genehmigung einer Windenergieanlage. Das war vorher unproblematisch. Jetzt rennen die Leute von Hinz zu Kunz, und nichts tut sich. So arbeiten Ihre Regierungsbüros in der Fläche.
Nun hat der Innenminister, Herr Schünemann, angekündigt, dass durch die Verwaltungsreform exorbitante Einsparungen zustande kommen.
Ich kann Ihnen sagen: Das stimmt absolut nicht. Von 54 Millionen Euro ist hier die Rede. Man kann das en detail widerlegen. Sie haben schon im letzten Haushaltsjahr gesagt, 36,5 Millionen würden Sie durch die Verwaltungsreform einsparen. Herr Innenminister, wir haben Ihnen gesagt, haushaltswirksam werden nur 0,5 Millionen Euro, weil sie bei den Beamtenstellen die Versorgungslasten nicht mitrechnen und dort von einer Summe von 40 000 Euro pro Stelle ausgehen, während sich in der Realität - das bestätigt auch der Landesrechnungshof - nur 8 000 Euro pro Stelle haushaltswirksam niederschlagen. Also, wo sind dann Ihre Einsparungen?
Nehmen wir den § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes.
Nehmen wir den § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes. Sie reden von Einsparungen in Höhe von 7 Millionen, die durch Maßnahmen auf dieser Rechtsgrundlage zustande kommen. Aber Sie verschweigen der Bevölkerung, dass 21 Millionen Euro jährlich gezahlt werden, damit hoch qualifizierte Beamtinnen und Beamte im Grunde genommen nichts tun. Das ist ein Skandal!
Das Nächste. Sie berücksichtigen bei Ihren Kostenberechnungen nicht die Folgewirkungen der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Das OVG in Lüneburg schafft trotz zusätzlicher Stellen die Arbeit schon jetzt nicht mehr. Diese zusätzlichen Stellen sind auch nicht wirksam veranschlagt worden.
Weiterhin: Wo sind denn die Kosten für die Umorganisation des Landesbetriebs für Straßenbau veranschlagt? Diese Kosten sind auch nicht veranschlagt. Das Gleiche gilt für die Kosten für die Verwaltungsmodernisierer und die Stabsstelle. Das sind jährlich gut 2 Millionen Euro. Dieser Betrag ist nicht veranschlagt. Sie behaupten trotzdem, das alles sei eine gute Sache.
Nun zur Job-Börse. Mithilfe dieser Börse sollen Mitarbeiter vermittelt werden, deren Arbeit infolge der Abschaffung der Bezirksregierung überflüssig geworden ist. Im Grunde genommen werden aber Neueinstellungen auch dann vorgenommen, wenn es dafür in der Job-Börse Mitarbeiter gibt. Die zur Job-Börse gemeldeten Mitarbeiter werden nicht vermittelt. Das ist ebenfalls ein Negativpunkt Ihrer Verwaltungsreform.
Jetzt gehe ich noch auf Ihre guten Vorschläge zur Neugliederung des Raumes Lüchow-Dannenberg ein. Wir haben erlebt, dass Ihr Gesetzentwurf mehrere Monate nach der Anhörung der Expertinnen und Experten zurückgezogen werden musste. Das ist ja eine schöne Blamage. Ich meine, dass das im Endeffekt für sich spricht.
Ihre Verwaltungsreform und Ihre Entscheidung sind auf der ganzen Linie gescheitert. Wenn man
sich schon für einen zweistufigen Verwaltungsaufbau in Niedersachsen entscheidet, dann hätte man dabei vernünftig vorgehen müssen, indem man eine Aufgabenkritik vorangestellt hätte,
und die Beschäftigten im Grunde genommen an dieser Reform beteiligen müssen. Das haben Sie unterlassen, und das wird sich rächen.
Wer, wie der Innenminister, Behauptungen wie „exorbitante Einsparungen“ und „eine Erfolgsstory“ in den Raum stellt, der muss schon ziemlich am Ende sein, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir diesen gemeinsamen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Januar-Plenum zum ersten Mal debattiert haben, hatte ich gehofft, dass er die Zustimmung aller Fraktionen im Landtag finden würde. Die Debatte in den Fachausschüssen hat jedoch gezeigt, dass das nicht der Fall ist und dass Sie von den Regierungsfraktionen unseren Argumenten nicht zugänglich sind. Ich bitte Sie noch einmal, dass Sie im Interesse des Datenschutzes zu einer anderen Überlegung kommen, weil ich glaube, dass der
Antrag so moderat formuliert ist, dass er alle hier im Haus, alle Fraktionen überzeugen kann.
Der Antrag stellt deutlich dar, dass der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten auch hier im Plenum öffentlich erörtert werden sollte, damit man daraus Konsequenzen ziehen und rechtzeitig eingreifen kann.
Wir halten es auch für wichtig, dass bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Regelungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, die Anhörung des Landesbeauftragten für den Datenschutz rechtzeitig stattfindet. Ich denke, dagegen ist nichts einzuwenden, meine Damen und Herren.
Wir bitten ferner - über Ihre zeitliche Verzögerung haben wir eben schon debattiert -, einen Gesetzentwurf mit den aus Anlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 erforderlichen Änderungen im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sehr, sehr schnell vorzulegen. Das haben Sie bisher nicht gemacht. Die Debatte eben hat das gezeigt.
Wir halten es auch für wichtig, dass bei automationsgestützten Verfahren der Personal- und Haushaltsbewirtschaftung Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der dabei zu bearbeitenden personenbezogenen Daten vorhanden sein müssen.
Wir begrüßen weiterhin die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz gemeinsam mit dem Sozialministerium, den Standesorganisationen der Ärzte und den Berufs- und Patientenverbänden initiierte Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“. Dazu bestand im Ausschuss eine große Übereinstimmung, dass man das gut fand. Darum frage ich mich, warum Sie dem nicht zustimmen.
Wir begrüßen auch die Bemühungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Aktivitäten der Landesverwaltung und der Kommunen im Bereich des E-Governments durch die Entwicklung datenschutzgerechter Lösungen und Anwendungen zu unterstützen.
Unter Nr. 7 bitten wir die Landesregierung, unter Einbeziehung der in den Ländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gewonnenen Praxiserfahrung zu prüfen, ob nach der kürzlich erfolgten Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes nunmehr auch für den Bereich der niedersächsischen
Landesverwaltung und Kommunen eine vergleichbare Regelung getroffen werden kann. Meine Damen und Herren, das ist ein Prüfauftrag. Ich denke, dass die Regierungsfraktionen dies eigentlich auch nicht verwehren können.
Um es kurz zu machen: Wir wollen eine Stärkung des Datenschutzes. Herr Innenminister, Sie wollen den Datenschutz offenbar demontieren. Sie haben den nichtöffentlichen Bereich an sich gezogen.
Angesichts der zahlreichen juristischen Pannen in der Landesregierung bestehen wir darauf, zunächst die offenen Rechtsfragen beim Datenschutz zu klären und erst dann einen neuen Landesbeauftragten zu wählen. Wir wollen damit verhindern, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen schon vor der Wahl einer neuen Person beschädigt wird. Das hat unser Fraktionsvorsitzender Wolfgang Jüttner in einem Brief an Innenminister Schünemann deutlich gemacht. Er hat ihm deutlich gesagt: Bevor wir über eine Neubesetzung entscheiden, müssen die massiven rechtlichen Bedenken gegen den seit dem 1. Januar geltenden Zuschnitt der Zuständigkeit ausgeräumt werden. Ich erinnere noch einmal daran, dass es dagegen massiven Protest von allen Datenschützern aus ganz Deutschland gegeben hat. Herr Innenminister Schünemann, Sie wachen seit Beginn dieses Jahres über den nichtöffentlichen Datenschutz. Wir meinen, dass das nicht gut gehen kann.
In der Vergangenheit haben Sie sich eher den Ruf eines Datensammlers erworben. Ich glaube, dass mittlerweile klar ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in einem sensiblen Bereich einen besseren Umgang mit ihren Daten fordern. Herr Schünemann, kommen Sie endlich zur Vernunft! Wir erwarten auch noch die Entscheidung der EU-Kommission, die wegen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik ansteht. Ändern Sie auf jeden Fall Ihre starre Haltung!
Ich bitte alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen, diesem gemeinsamen Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schrader, es geht nur darum, die Bevölkerung durch eine öffentliche Debatte zu informieren und sie auch zu sensibilisieren. Sie haben uns vorgeworfen, dass wir 16 Jahre lang keine öffentliche Debatte gefordert haben. Wir haben aber mittlerweile ganz andere Anforderungen an den Datenschutz, sodass diese zwingend erforderlich ist.
In Ihren Ausführungen haben Sie ja im Grunde genommen gesagt, dass Sie unseren Punkten zustimmen könnten. Lesen Sie bei Nr. 7 bitte noch einmal nach: Es handelt sich dabei um einen Prüfauftrag. Einem Prüfauftrag kann man sich nun wirklich nicht verschließen. Herr Schrader, ändern Sie Ihre Position, und überlegen Sie es sich noch einmal! Wir halten eine öffentliche Debatte im Interesse des Datenschutzes für notwendig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Biallas, es überrascht mich wirklich, wie Sie die Beratung im Innenausschuss hier in diesem hohen Haus geschildert haben. Es ist üblich, dass dann, wenn der Wissenschaftsbereich tangiert wird, der zuständige Fachausschuss mitberät. Das hat meine Fraktion beantragt. Das ist von Ihnen inhaltlich überhaupt nicht diskutiert worden. Sie haben gesagt „wir ziehen das durch“, Sie haben gesagt „wir sind doch einer Meinung“, ohne die Argumente der Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker überhaupt zu hören. - So geht es nicht!
Man kann nicht in einer Tischvorlage einfach etwas an einen vorher unstrittigen Gesetzentwurf anhängen, was die Fachpolitiker nicht beraten können. Es wäre noch Zeit gewesen. Das ist eine Unverschämtheit und eine Missachtung unserer parlamentarischen Rechte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2630 schlägt Ihnen der Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig und im Einklang mit dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vor, den Gesetzentwurf der
Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen und damit zugleich dem Abkommen zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass wir uns in einer zweiten Beratung befinden. Aber da das Gesetz unstrittig ist, gebe ich den Rest meines Berichtes zu Protokoll. - Vielen Dank.
Mit dem Abkommen wird die bisherige PolizeiFührungsakademie des Bundes und der Länder in die Deutsche Hochschule der Polizei überführt. Wesentliche Regelungen zu dieser neuen Einrichtung sind in dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei enthalten. Das Gesetz ist Bestandteil des Abkommens. Die gewählte Rechtskonstruktion erfordert nach Auffassung des federführenden Ausschusses einige formale Ergänzungen des Zustimmungsgesetzes. So soll z. B. auch das genannte Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Abkommen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden.
Der federführende Ausschuss hat sich zudem mit der Frage befasst, wie bestehende Mitwirkungsrechte des Landtages gewährleistet bleiben können, wenn sich zukünftig das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei und damit das Abkommen selbst ändert. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat dem Ausschuss hierzu schriftlich erklärt, auch in solchen Fällen sei die Zustimmung des Niedersächsischen Landtages nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung erforderlich.
Durch diese Erklärung konnten Bedenken des Ausschusses hinsichtlich der Wahrung der Mitwirkungsrechte des Landtages bei künftigen Änderungen des Abkommens ausgeräumt werden. Daher bitte ich namens des Ausschusses für Inneres und Sport um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Datenschutz in Niedersachsen ist mit Beginn dieses Jahres entschieden geschwächt worden. Ich könnte es auch noch krasser formulieren: In Niedersachsen wird der Datenschutz mit Füßen getreten.
- Ich komme gleich noch darauf. Hören Sie sich einmal an, was Ihr Kollege Biallas gesagt hat!
Wir haben den Sachverhalt zu den Tagesordnungspunkten 4 a und b ja schon im Juni-Plenum ausführlich diskutiert. Damals habe ich ausgeführt, dass der niedersächsische Innenminister, Herr Schünemann, wieder einmal zugeschlagen hat.
Mittlerweile ist das Realität, meine Damen und Herren. Seit dem 1. Januar ist der unabhängige Landesbeauftragte für den Datenschutz seiner Kompetenz enthoben. Die Zuständigkeit für die datenschutzrechtliche Kontrolle und die Beratung von nichtöffentlichen Bereichen ist auf das Innenministerium übertragen worden. So können wir der Broschüre des Datenschutzinstitutes Niedersachsen, in der Kurse, Seminare, Workshops und Gesprächskreise angeboten werden, Folgendes entnehmen - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich -:
„Es fehlen im Programm 2006 allerdings Angebote für den nichtöffentli