Protocol of the Session on September 16, 2005

(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)

Auf der Regierungsbank:

Ministerpräsident Christian W u l f f (CDU)

Minister für Inneres und Sport Staatssekretär Dr. Roland K o l l e r , Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Finanzminister Staatssekretär Dr. Lothar Hagebölling , Hartmut M ö l l r i n g (CDU) Niedersächsisches Finanzministerium

Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Dr. Ursula von der L e y e n (CDU)

Staatssekretär Gerd H o o f e , Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Kultusminister Staatssekretär Hartmut S a a g e r , Bernhard B u s e m a n n (CDU) Niedersächsisches Kultusministerium

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Staatssekretär Joachim W e r r e n , Walter H i r c h e (FDP) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)

Staatssekretär Gert L i n d e m a n n Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium

Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz S t r a t m a n n (CDU)

Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium

Beginn: 9.02 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 69. Sitzung im 24. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode und heiße Sie herzlich willkommen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest.

Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde. Es folgt Punkt 3, hier die Beratung der strittigen Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung. Die Beratung der Tagesordnungspunkte 33, 35 und 39 entfällt, da die antragstellenden Fraktionen ihre Anträge auf Durchführung einer ersten Beratung im Plenum zurückgezogen haben. Die Beratungsgegenstände werden lediglich zum Zwecke der Ausschussüberweisung aufgerufen. Tagesordnungspunkt 38 haben wir bereits gestern behandelt. Außerdem haben die Fraktionen vereinbart, die Mittagspause ausfallen zu lassen. Die heutige Sitzung wird somit etwa gegen 14.50 Uhr beendet sein.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch die Kollegin Schriftführerin. Bitte sehr!

Für heute haben sich entschuldigt von der Fraktion der CDU Frau Jahns, Herr Klare und Herr Nerlich, von der Fraktion der FDP Frau Peters und Herr Hans-Werner Schwarz; von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Heinen-Kljajić und Frau Janssen-Kucz.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 28: Mündliche Anfragen - Drs. 15/2155

Die Frage 47 wurde von den Fragestellerinnen zurückgezogen. Es ist schade, denn wir hätten die Frage gerne heute noch besprochen.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, bevor ich die Uhrzeit feststelle, möchte ich, weil es gerade während der Fragestunde immer wieder einige Turbulenzen gibt, noch einmal an § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung erinnern - ich füge hinzu, diese Vorschrift ist nicht neu, sondern galt schon in vergangenen Legislaturperioden -:

„Die Fragestellerin oder der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können bis zu zwei Zusatzfragen stellen... Für Zusatzfragen gilt § 45 Abs. 2 entsprechend.“

Jetzt lese ich vor, was dort steht; das ist nämlich das Wichtigste:

„Die Anfragen müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig.“

Dieses vorausgeschickt, rufe ich die erste Frage auf. - Es ist jetzt 9.05 Uhr.

Frage 1: Sachstand des Aufbaus der Regierungsvertretung am Standort Nienburg

Herr Kollege Dr. Lennartz!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 13. Juni 2005 bedachte Innenminister Schünemann die Arbeit der neuen Regierungsvertretungen mit etlichen Worten. Kein Wort verlor er allerdings über den Sachstand des Aufbaus der Regierungsvertretung am Standort Nienburg.

In der Antwort auf meine Anfrage zum selben Thema vom September 2004 heißt es:

„Die Landesregierung hat am 07.09.2004 die Einrichtung von vier Regierungsvertretungen an den Standorten Braunschweig, Lüneburg, Nienburg und Oldenburg beschlossen. Auf Vorschlag des MI sollen au

ßer Nienburg die Regierungsvertretungen grundsätzlich in den bisherigen Dienstgebäuden der Bezirksregierungen eingerichtet werden. Nach dem Ermittlungsstand des Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN) stehen derzeit in Nienburg keine ausreichenden Flächen in landeseigenen Liegenschaften zur Errichtung der Regierungsvertretung zur Verfügung. Zur Vermeidung von Mietkosten für eine Zwischenlösung ist daher die Landesregierung übereingekommen, die Regierungsvertretung Nienburg zunächst am Standort Hannover aufzubauen. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, noch im Verlauf des Jahres 2005 geeignete Bedienstete für eine wohnortnahe Verwendung in Nienburg zu gewinnen, um Umzüge zu vermeiden. Dies eröffnet die Möglichkeit, bereits im Laufe des Jahres 2005 Aufgaben bezogen die Arbeit der Regierungsvertretung nach Nienburg zu verlagern, bevor Anfang 2006 die volle Arbeitsfähigkeit am Standort Nienburg hergestellt wird. Voraussetzung für einen teilweisen Aufgaben bezogenen Aufbau in Nienburg sukzessive im Verlauf des Jahres 2005 ist allerdings eine wirtschaftliche Lösung der Raumfragen.“

Da das Jahr 2005 mittlerweile erheblich vorangeschritten ist, frage ich die Landesregierung:

1. Welchen Stand haben die Vorbereitungen zur Unterbringung der Regierungsvertretung am Standort Nienburg mittlerweile erreicht?

2. Die Bearbeitung welcher Aufgaben der Regierungsvertretung wird mit wie vielen geeigneten Bediensteten für die wohnortnahe Verwendung am Standort Nienburg wann im Laufe des Jahres 2005 nach Nienburg verlagert?

3. Kann die Landesregierung die geplante volle Arbeitsfähigkeit der Regierungsvertretung in Nienburg bis zum 1. Januar 2006 garantieren?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Der Herr Innenminister wird antworten. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Beschluss der Landesregierung vom 7. September 2004 zur Einrichtung von vier Regierungsvertretungen an den Standorten Braunschweig, Lüneburg, Nienburg und Oldenburg hat weiterhin Bestand. Die in der Anfrage zitierten Aussagen aus der Antwort auf eine Anfrage gleichen Inhalts vom September des vergangenen Jahres sind insoweit weiterhin richtig.

Im Rahmen der von der Landesregierung beschlossenen zweiten Stufe der Verwaltungsmodernisierung sind weitere Projekte initiiert worden, die Auswirkungen auf Standortentscheidungen haben könnten. Deshalb macht es Sinn, auch bereits in Aussicht genommene Standortentscheidungen vor dem Hintergrund neuer standortbezogener Entwicklungen zu betrachten. So befasst sich das Projekt zur „Neuorganisation der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst des Landes“ u. a. mit der Aus- und Fortbildung der Polizei in Niedersachsen. Dabei stehen zunächst die inhaltlichen und organisatorischen Aspekte einer Neuausrichtung im Vordergrund. Im Verlauf der Projektarbeit wird sich auch die Frage verdichten, an welchen Standorten die künftige Aus- und Fortbildung der Polizei vertreten sein soll.

In diesem Zusammenhang liegt es nahe, die im Land vorhandenen Liegenschaften auf ihre mögliche Eignung zu sichten. Dabei steht für den Landesliegenschaftsfonds eine umfassende wirtschaftliche Gesamtkonzeption, beispielsweise auch für den Standort Nienburg unter Einbeziehung einer Nachnutzung der Gebäude der aufzulösenden Fachhochschule Hannover - Fachbereich Nienburg -, im Vordergrund. Hierbei wird auch zu berücksichtigen sein, ob sich die infrage kommenden Liegenschaften bereits im Eigentum des Landes befinden oder aber angemietet wurden. Erst am Ende dieser Sondierungs- und anschließenden liegenschaftsbezogenen Prüfungsphase, die den kommunalen Verantwortungsträgern bekannt ist, wird aus sachlichen und wirtschaftlichen Gründen eine Standortentscheidung getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Ich beziehe mich auf die Vorbemerkungen und schließe damit die Beantwortung.

Vielen Dank. - Bitte schön, Herr Kollege Bode!

Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass in den Veröffentlichungen der Landesregierung und auch in der Presseberichterstattung über die Arbeit der Regierungsvertretungen die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit als ein Schwerpunktbereich ausgewiesen wurde, frage ich die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat ein Standort Nienburg oder Hannover auf die Arbeit im Bereich Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bode, es ist richtig, dass sich die Regierungsvertretungen schwerpunktmäßig um eine kommunale Zusammenarbeit bemühen sollen. Sie wissen, dass wir deshalb Herrn Professor Hesse gebeten haben, diesen Prozess zu koordinieren und zu moderieren; denn wenn wir eine interkommunale Zusammenarbeit haben, ist es ganz entscheidend, dass wir das Geschehen von außen betrachten und Hilfestellung geben können.