Protocol of the Session on February 22, 2006

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 82. Sitzung im 29. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode. Zugleich darf ich die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.

Geburtstag haben die Abgeordneten Rudolf Götz,

(Beifall im ganzen Hause)

Uwe Harden

(Beifall im ganzen Hause)

sowie Frau Abgeordnete Meißner.

(Beifall im ganzen Hause)

Herzlichen Glückwunsch an alle!

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch ein paar Bemerkungen zur Tagesordnung.

(Unruhe)

- Wenn Sie mir zuhören würden, wäre es für das ganze Haus sehr sinnvoll; denn wir werden heute erstmals mit der Geschäftsordnung in einer Fassung umgehen müssen, die uns noch weitgehend unbekannt ist.

Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor.

Als Punkt 3 der Tagesordnung ist die Beschlussfassung über eine Änderung unserer Geschäftsordnung vorgesehen. Die Änderungen, die wir beschließen werden, werden sich unmittelbar auf den Sitzungsverlauf auswirken. Im Einvernehmen der Fraktionen wurden sie bereits bei den Vorbereitungen für diesen Tagungsabschnitt berücksichtigt.

Bevor ich auf die Einzelheiten eingehe, möchte ich noch darauf hinweisen, dass nach der Praxiserprobung der Neuregelungen in einigen Monaten überprüft wird, ob sich diese Gestaltungsmöglichkeiten bewährt haben. Ich möchte an Sie appellieren, die neuen Möglichkeiten so einzusetzen, dass dem Präsidium die Sitzungsleitung nicht unnötig erschwert wird.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, weise ich auf § 98 unserer Geschäftsordnung hin - das ist

der zumindest für das Präsidium wichtigste Paragraf -:

„Über Zweifel bei der Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet die Präsidentin oder der Präsident“.

Das ist ein ganz wichtiger Paragraf.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Zu- stimmung bei der SPD)

Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet auch darüber, was „Zweifel“ sind.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, nun zu den Einzelheiten. Auf die Veränderungen, die sich für die Behandlung der Dringlichen und der Mündlichen Anfragen ergeben, werde ich vor der Behandlung dieser Tagesordnungspunkte hinweisen.

(Unruhe)

- Wenn Sie jetzt zuhören würden, wäre das meiner Meinung nach wirklich sinnvoll. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir anschließend ins Schleudern kommen, wenn einige die Neuigkeiten, die jetzt wichtig sind, nicht mitbekommen haben.

An dieser Stelle möchte ich lediglich die beiden Änderungen ansprechen, die den gesamten Tagungsabschnitt betreffen: die Möglichkeit des „Umbuchens“ von Redezeiten gemäß § 71 der Geschäftsordnung und die in § 77 a der Geschäftsordnung vorgesehenen Kurzinterventionen.

Das Ausmaß, in dem - basierend auf den im Ältestenrat festgelegten Redezeiten und dem gleichfalls im Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssel - von der Möglichkeit des „Umbuchens“ Gebrauch gemacht wurde, bzw. die nunmehr geltenden neuen Zeitkontingente der Fraktionen ersehen Sie aus der Ihnen vorliegenden Übersicht. Ich darf mich bei den Mitarbeitern bedanken, die diese gestern bis zum späten Abend erstellt haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es ist vorgesehen, die Fraktionen und die Landesregierung auch zukünftig in dieser Weise über die Veränderungen zu informieren. Ich mache darauf aufmerksam, dass das auch für die Kolleginnen und Kollegen von der Presse ein wichtiges Datum ist.

Hinsichtlich der Möglichkeit der Kurzintervention weise ich darauf hin, dass für die Kurzintervention ebenso wie für die Antwort jeweils maximal eineinhalb Minuten zur Verfügung stehen. Das Präsidium wird wegen der Möglichkeiten, die die Geschäftsordnung bietet, darauf achten, dass dieser Zeitrahmen nicht überschritten wird, weil sich ansonsten der Ablauf der Plenarsitzung nicht hinreichend beherrschen lässt. Wenn Sie sich zu einer Kurzintervention melden möchten, ist es für das Präsidium der einfachste Weg, wenn Sie das orangenfarbige Kärtchen mit dem großen „K“ hochhalten, das Sie neben den etablierten und bekannten Vordrucken für Wortmeldungen in den Schubladen Ihrer Tische finden.

(Unruhe)

- Ist das so einfach, dass man das beherrschen kann? - Gut.

Ich weise darauf hin, dass Kurzinterventionen in der Aktuellen Stunde, bei den Dringlichen Anfragen und in der Fragestunde nicht möglich sind.

Für die Aktuelle Stunde liegen vier Beratungsgegenstände vor.

Es liegen drei Dringliche Anfragen vor, die morgen früh ab 9 Uhr beantwortet werden.

Ich gehe davon aus, dass die vom Ältestenrat vorgeschlagenen Regelungen für die Beratungen verbindlich sind und darüber nicht mehr bei jedem Punkt abgestimmt wird. - Dem wird nicht widersprochen.

Die heutige Sitzung soll gegen 19 Uhr beendet sein.

Ich möchte Sie noch auf eine Veranstaltung hinweisen: In der Portikushalle ist die vom Niedersächsischen Landesarchiv erarbeitete Ausstellung „60 Jahre Niedersachsen“ zu sehen.

Im Rahmen der Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden drei Tagen fünf Schülerinnen und Schüler der Europaschule Friesenschule Leer live aus dem Landtag berichten. Als Patin wird die Abgeordnete Frau Modder erste Ansprechpartnerin der Nachwuchsjournalisten sein.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst - bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr - wird erinnert.

Es folgen nun geschäftliche Mitteilungen durch die Kollegin Schriftführerin.

Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Herr Kultusminister Busemann - vormittags -, von der Fraktion der CDU Herr Matthiesen - vormittags - und Frau Pfeiffer, von der Fraktion der SPD Frau Eckel, Herr Helberg, Herr Nahrstedt und Herr Schack - vormittags -, von der Fraktion der FDP Herr Dürr - vormittags - und Herr Rickert sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Meihsies.

Vielen Dank Frau Kollegin. - Meine Damen und Herren, Herr Kollege Wenzel hat sich nach § 75 unserer Geschäftsordnung zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Er ist inzwischen so erfahren, dass ich ihm nicht noch einmal vorlesen muss, was dabei zu berücksichtigen ist. Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beantragen eine Erweiterung der Tagesordnung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung um den folgenden Tagesordnungspunkt: Dilettantischer Gesetzgebung durch Regierungsfraktionen und Landesregierung ein Ende setzen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Zahl der Gesetze, die dilettantisch erstellt wurden und vor Gericht gescheitert sind, nimmt immer mehr überhand. Die Medien schreiben dazu: übereilt, handwerklich unsauber und ideologisch verbohrt. Ein aktueller Fall ist das Haushaltsbegleitgesetz mit der Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes, das das Land aufgrund der jüngsten Panne voraussichtlich 16 Millionen Euro mehr kostet. Hier haben Sie die Ausnahme zur Regel gemacht. Ich nenne in diesem Zusammenhang weiterhin das Polizeirecht, das vor Gericht einkassiert wurde, das Mediengesetz, das sich als rechtswidrig erwiesen hat, das Niedersächsische Hochschulgesetz, das vor Gericht in Teilen für nicht wirksam oder ungültig erklärt wurde, und das Schulgesetz, das durch eigene Erlasse unterlaufen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir halten es für notwendig, über diesen Punkt heute aktuell zu diskutieren, um auch auf die neueste Panne eingehen zu können und dem Landtag Gelegenheit zu geben, darüber zu diskutieren, wie in Zukunft Schaden vom Land abgewendet werden kann

(Widerspruch bei der CDU)

und die Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Gesetzespannen dieser Art geschützt werden können. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, ich will nur darauf hinweisen, dass § 66 Abs. 1 Nr. 1 vorsieht, dass Gegenstände zusätzlich auf die Tagesordnung genommen werden können, wenn nicht zehn Abgeordnete widersprechen.