Jacques Voigtländer

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der eben genannten Petition, hinter der sich 98 weitere verbergen. Es geht um eine, wie ich finde, äußerst komplizierte und schwierige Situation.
Etwa 100 000 Schüler in Niedersachsen leiden unter Legasthenie bzw. Dyskalkulie. Für die betroffenen Schüler ist die Situation an der Schule aus Sicht der Petenten unerträglich, inakzeptabel und unvernünftig.
Die Petenten sagen weiter: Eine Vielzahl von Schülern macht die jetzige Schulsituation psychisch krank. Das äußert sich in Form von Schulangst und psychosomatischen Erscheinungen und führt bis hin zu Selbstmordversuchen.
Die Petenten fordern einen Anspruch auf qualifizierten Förderunterricht. Sie weisen weiter darauf hin, dass dem Grundrecht nach Artikel 3, was Chancengleichheit angeht, bislang, Herr Kultusminister Busemann, auch im aktuellen Erlass nicht Rechnung getragen wird.
Wir wissen seit Anfang Dezember, dass es eine KMK-Richtlinie gibt, die weitergehend ist als das, was im derzeitigen Erlass steht. In dieser KMKRichtlinie wird empfohlen, Nachteilsausgleich und Notenschutz bis in die Abschlussprüfungen und Zeugnisse zu gewährleisten. Wir glauben, dass das richtig wäre. Insofern ist es dringend nötig, dass dies umgesetzt und der aktuelle Erlass geändert wird.
Den zweiten Punkt halte ich persönlich für sehr bedeutsam: Derzeit entscheidet eine Konferenz darüber, ob einer Schülerin oder einem Schüler Förderunterricht, eine spezielle Therapie, Notenschutz, Nachteilsausgleich oder Ähnliches gewährt wird. Ich glaube, wenn es um Grundrechte geht,
dann kann dafür nicht eine Konferenz zuständig sein, die in einem Jahr unter Umständen nach Belieben oder auch gar nicht zusammenkommt und dann entscheidet oder auch nicht.
Deshalb fordern wir „Berücksichtigung“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst ein paar Bemerkungen zu einigen Aussagen.
Herr von Danwitz, ich bin über das enttäuscht, was Sie heute vorgetragen haben. Das ist weder Ihre Gedankenwelt noch Ihr Sprachduktus. Ich weiß
nicht, wer aus dem Kultusministerium Ihnen das aufgeschrieben hat. Wenn Sie bei der Debatte am Mittwoch dabei gewesen wären, hätten Sie sich nicht getraut, das hier abzuliefern. Im Übrigen widerspricht es dem, was Sie sonst von sich geben.
Frau Körtner, Sie sind für jede Überraschung gut. Aber Zahlen sind nicht in beliebiger Weise interpretierbar. Ich werde noch darauf eingehen. Im Übrigen finde ich es beschämend, mit welchem Jux und mit welcher Tollerei mit diesem Thema umgegangen wird.
Hinter diesen ganz unterschiedlichen Zahlen stehen Schicksale, Schicksale und nochmals Schicksale. Für die rechte Seite des Hauses gibt es diese Schicksale gar nicht. Die linke Seite des Hauses weist aber unaufhörlich darauf hin.
Herr Hermann, so sehr ich Sie als Kollegen schätze und ernst nehme, meine ich doch, dass Sie sich unsere Anträge noch einmal durchlesen müssen, weil ich den Eindruck habe, dass das, was wir hinüberbringen wollten, und dass der Grund dafür, warum wir es hinüberbringen wollten, bei Ihnen nicht angekommen ist.
Ich werde es noch einmal versuchen. Geschafft haben wir es leider bislang nicht. Das muss ich eingestehen.
Zum Thema. Es gibt durchaus Leute, die - kritisch und ohne meiner Meinung zu sein - über dieses Thema streiten. Das habe ich gestern Abend mit Herrn Koch von der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen erlebt. Aber er wusste, worüber er geredet hat. Er wusste auch, was er mir zum Konzept der Landtagsfraktion sagen konnte. Er konnte vermeintliche Schwachstellen benennen, und er wusste ebenfalls, wo es möglicherweise Kompromisslinien gibt. Alles das habe ich bei der rechten Seite des Hauses bislang grundsätzlich vermisst.
Meine Damen und Herren, wir debattieren heute über vier Anträge zu - im Grunde genommen - dem gleichen Thema. Das Thema wurde durch die FDP-Fraktion bereits am Mittwoch hochgezogen. Es ist ein drängendes Thema. Die Zahlen sind - das tut mir leid für Sie - eindeutig. Wer heute davon spricht - dabei beziehe ich die bundespolitische Ebene mit ein -, dass der Ausbildungspakt klappt, der nimmt nicht zur Kenntnis, dass die Gewerkschaften an diesem Ausbildungspakt nicht teilnehmen und dass er grundsätzlich gescheitert ist, weil man bislang lediglich für dieses Jahr davon ausgehen kann, dass es deutliche Besserungstendenzen auf dem Ausbildungsmarkt gibt - bislang aber nur in diesem Jahr.
Ich komme auf die Ausbildungsplatzsituation zurück. Die Nachfrage und das Angebot an Ausbildungsplätzen klaffen eindeutig auseinander, Frau Körtner. Die Agentur für Arbeit - nicht unbedingt eine Einrichtung der niedersächsischen Landtagsfraktion der SPD - hat für April 2007 - Herr Hermann, also noch nicht ganz so lange her - deutschlandweit eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage von 210 000 Ausbildungsplätzen festgestellt. 210 000! Für Niedersachsen heißt das, 71 000 gemeldeten Bewerbern stehen nur 48 000 gemeldete Ausbildungsplätze gegenüber.
Wir haben also eine Lücke von 23 000 Ausbildungsplätzen.
- Ich merke, dass Ihnen die Zahlen wehtun. Anders ist Ihr aufgeregtes und überflüssiges Gebaren überhaupt nicht zu verstehen.
Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung wurden im letzten Jahr 384 000 Jugendliche in sogenannten Warteschleifen geparkt. In Niedersachsen waren das ca. 35 000 Jugendliche. Meine Damen und Herren, diese kommen in der Statistik überhaupt nicht vor. Sie kommen nicht vor, weil sie als Bewerber für Ausbildungsplätze überhaupt nicht mehr in Erscheinung treten. Ab Februar haben sie sich
erfolgreich bei den berufsbildenden Schulen eingeschrieben und sind dadurch keine Nachfrager nach Ausbildungsplätzen mehr. Hier ist der Hinweis von Herrn Koch vermutlich richtig: Was macht die Agentur für Arbeit an dieser Stelle, wenn sie weiterhin auf der Suche nach Vermittlungen ist? Geht sie in die berufsbildenden Schulen hinein, um sich zu erkundigen, wer in den Fachschulen, in den Grundbildungsjahren und Vorbereitungsjahren noch Nachfrager ist, oder tut sie es nicht? - Ich bin gespannt, ob wir darauf vernünftige Antworten bekommen werden.
Dies bedeutet, meine Damen und Herren, dass fast jeder zweite Bewerber in einer solchen sogenannten Warteschleife landet. Bundesweit streitet man sich über die Zahlen. Ich bin sicher, dass es sich bundesweit um eine Zahl zwischen 500 000 und 1 Million jungen Leuten unter 25 Jahren handelt, die weder einen Ausbildungsplatz noch einen Berufsabschluss haben.
Zur Darstellung unseres Konzepts benötige ich mein Redemanuskript nicht mehr, Herr Hermann; das erzähle ich Ihnen einmal so. Unser Konzept sieht folgendermaßen aus: Die Lehrerinnen und Lehrer in den berufsbildenden Schulen unterrichten jetzt in den Berufsfachschulen, in den Berufsvorbereitungsjahren und in den Berufsgrundbildungsjahren, allerdings auch in den Fachoberschulen und Wirtschaftsgymnasien. Ein Teil dieser Lehrkräfte könnte auch in dem Bereich unterrichten, in dem wir vollzeitschulische Maßnahmen einrichten wollen. Wir haben also die Lehrer und die Räume. Wir als SPD wollen lediglich für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren dazu beitragen, dass diese Lehrer nicht nur in den Bereichen unterrichten, die ich eben genannt habe, sondern dass sie die Bewerber, die erfolgreich vollzeitschulische Maßnahmen durchlaufen, dazu befähigen, sich zu einer Kammerprüfung melden zu können. Dies ist seit Jahren - ich meine, seit etwa fünf Jahren - aufgrund der Änderung des § 43 des Berufsbildungsgesetzes möglich.
Bislang hat das Kultusministerium diese Situation ganz ähnlich gesehen. Ich betone nochmals: ganz ähnlich. Nur jetzt, nachdem Sie sich erkundigt haben, was die Verbände davon halten und wie die aktuelle Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist, haben Sie sich von dem abgewandt, worüber wir uns zu verständigen versucht haben.
Der Unterschied zwischen Ihnen und uns war an dieser Stelle lediglich in zwei Punkten begründet.
Der erste Punkt: Wir wollen, dass die jungen Leute, die in vollzeitschulischen Maßnahmen mit einem hohen Praxisanteil qualifiziert werden, ein Entgelt bekommen. Über die Höhe dieses Entgelts kann man sich streiten. Die Agentur für Arbeit hat ausreichende Mittel zur Verfügung, und es ist auch der Einsatz europäischer Mittel denkbar.
Der zweite Punkt: Bis jetzt sind Sie immer davon ausgegangen, dass man in diesem Bereich lediglich regional anbietet. Unsere Vorstellung lautet demgegenüber, dass es nicht ausreicht, nur regional anzubieten, weil wir in einem hohen Maß zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen wollen. Wir denken in der Tat an 10 000 Plätze. Machte man dies nur regional, müsste man davon ausgehen, dass es an dem von mir geschilderten Berg von 35 000 fehlenden Plätzen in Niedersachsen nichts änderte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich hinzufügen: Wir fordern ein Recht auf Ausbildung.
Die Art und Weise, wie Sie dieses Menschenrecht abgelehnt haben, ist peinlich. Nichts kann peinlicher sein als die Weise, in der Sie sich hier geriert haben. - Vielen Dank.
Herr Hoppenbrock, ich weiß nicht, worüber Sie sich aufregen. Wenn ich mich mit dem Kollegen Hermann auseinandersetze, dann ist das eine
angenehme Geschichte. Ich habe damit überhaupt kein Problem. Die Art und Weise, in der er eben auf mich reagiert hat, hat überhaupt nichts mit dem zu tun gehabt, wie Sie darauf reagiert haben. Wenn Sie sich mit mir auseinandersetzen wollen, dann können Sie es gerne tun; ich stehe Ihnen zur Verfügung.
Herr Hermann, noch einmal zu dem, was Sie gesagt haben: Der Unterschied zwischen unseren beiden Aussagen besteht im Wesentlichen darin, dass es mir darum geht, den Berg der unter 25Jährigen abzubauen. Er ist so groß, dass es nicht alleine darum gehen kann, den Schwächeren zu helfen. Wissen Sie, wer heute die Schwächeren sind? - Es sind nicht mehr die Hauptschüler, weil es von ihnen kaum noch welche gibt. Ihr Anteil beträgt wohl 17 %.
Es sind also nicht mehr die Hauptschüler, sondern zunehmend die Realschüler. Das aber sind nicht die Schwachen.
Außerdem wünsche ich mir eine Verbindlichkeit der Zunahme der Zahl von Ausbildungsplätzen über einen befristeten Zeitraum. Danach würde das duale System so erfolgreich weitergeführt, wie es auch sonst der Fall ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt sie also doch noch: die gemeinsam getragene Beschlussempfehlung zum Thema „Schwimmfähigkeit an Grundschulen fördern und kontrollieren“. Dieser Antrag hat zumindest dazu geführt, dass das Thema Schwimmfähigkeit an Grundschulen in den Fokus des politischen Interesses gerückt ist.
Die gemeinsame Beschlussempfehlung hat eine Vorgeschichte. Meine Fraktion ging es in ihrem Antrag erstens darum, dass die Landesregierung die notwendigen Zahlen und Daten vorlegt, in welchem Umfang Schwimmunterricht in der Grundschule erteilt wird und welche Kompetenzen von den Schülerinnen und Schülern bis zum Ende des vierten Schuljahres dabei erworben werden. Zweitens ging es ihr darum, auf der Basis der ermittelten Daten die Rahmenbedingungen für die von Landesseite erforderlichen Voraussetzungen für einen Schwimmunterricht an der Grundschule zu schaffen, in dem alle Schülerinnen und Schüler am Ende der 4. Klasse das Ziel der curricularen Vorgaben, nämlich das Jugendschwimmabzeichen in Bronze, erreichen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rahmenbedingungen beim Schwimmunterricht in Niedersachsen haben sich verschlechtert. Eine Lehrkraft ist in einer Klasse, wenn sie nicht zusätzliche Hilfskräfte akquirieren kann, für den Schwimmunterricht allein verantwortlich. Diese Alleinverantwortlichkeit kann sie nicht delegieren. Das ist per Erlass so festgelegt.
Nun zu der gemeinsamen Beschlussempfehlung. Sie richtet sich, mit Verlaub gesagt, letzten Endes an alle. Es ist schon eine sehr weich gespülte Beschlussempfehlung. Für uns von der SPD ist das Ergebnis: In Zukunft wird die Schulinspektion im Rahmen ihrer kontrollierenden Aufgaben feststellen, wer schwimmen kann. Das heißt, in den Schulen wird alle drei bis vier Jahre zu erheben sein, wie die Zahl der Schwimmer zu beurteilen ist.
Des Weiteren bitten wir als Parlament die Landesregierung darum, den Schulen zu empfehlen, im Zeugnis anzugeben, wer schwimmen kann und
wer nicht. Ich möchte die Gelegenheit heute hier nutzen, um darauf hinzuwirken, diesen Punkt etwas deutlicher zu formulieren, vielleicht in der Richtung, dass von den Schulen am Ende von Klasse 4 im Zeugnis festgestellt wird, wer Schwimmer ist und wer welches Schwimmsportabzeichen erworben hat. Dies wäre ein weitergehender Vorschlag. Ich meine, er wäre mit den bisherigen Beratungen und auch mit dem, was bisher im Protokoll festgehalten worden ist, durchaus vereinbar. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Wolfsburger Nachrichten ist in diesen Tagen ein öffentlicher Brief von Lucie Weber zu lesen gewesen. Sie schreibt in der Ausgabe vom 1. September zur Rubrik „Manche Familien hungern für den Schulbesuch“:
wenigen Geld ist es kaum möglich, 45 Euro mehr im Monat auszugeben. Das bedeutet, dass Kinder aus ärmeren Familien ab der 10. Klasse nicht mehr zur Schule gehen können und somit kein Abitur machen können. Das kann nicht sein, finde ich! Alle müssen doch das gleiche Recht auf Bildung haben!“
So weit Lucie Weber.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Bundesrepublik Deutschland und auch Niedersachsen den Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung nicht verlieren wollen bzw. einen Vorsprung bei der wirtschaftlichen Entwicklung haben wollen, dann ist es nötig, dass sich jeder Schüler und jede Schülerin so gut wie möglich qualifizieren kann: Bildung von Anfang an, dauerhaft für alle, ein Leben lang.
Aber wie sieht die Realität aus? - Fast jeder zehnte Schüler in Niedersachsen verlässt die Schule ohne Abschluss. Von den unter 25-Jährigen in Deutschland sind fast 1 Million ohne berufliche Ausbildung. 4,6 Milliarden Euro zahlen Deutschlands Eltern im Jahr, damit ihre Kinder privat das lernen, was die Schule ihnen nicht beibringt.
Mittlerweile entscheidet immer mehr der Geldbeutel über die Zukunft des Kindes. Bildungsabschlüsse werden in Deutschland vererbt. Aus Akademikerkindern werden Akademiker, aus Arbeitslosengeld-II-Empfängern neudeutsch Hartz-IV-Empfänger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, wir sind uns an dieser Stelle in diesem Hause einig: Damit muss Schluss sein. Das kann so nicht weitergehen. Wenn es nur Fensterreden gibt, dann wird uns in der Bevölkerung niemand mehr ernst nehmen.
Jeder Schüler muss in Niedersachsen nicht nur bestmöglich gefördert werden, sondern er muss die Schule auch körperlich erreichen können, die er anstrebt. Die Schulpflicht in Niedersachsen dauert zwölf Jahre, Herr Kultusminister, der kostenlose Schülertransport jedoch nur zehn Jahre. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft,
CDA, unterstützt nicht nur die Forderung, dass die Schülermaterialien kostenlos abgegeben werden sollten, sondern auch die Forderung nach einer kostenfreien Schülerbeförderung im Sekundarbereich. Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und diejenigen, die im Übergangssystem der berufsbildenden Schulen sind, gilt, dass sie das Fahrgeld zur Schule aufbringen müssen. Das können die Kinder von Hartz-IVEmpfängern immer weniger. Jährlich bis zu 600 Euro und mehr sind nötig, um Schulen im Sekundarbereich II im Flächenland Niedersachsen zu erreichen. Für viele Schüler im Übergangssystem gilt zusätzlich: Es gibt wenig Perspektiven für einen Ausbildungsplatz und einen beruflichen Abschluss, aber dafür hohe Kosten für die Fahrkarte zur Schule - und dies im Übergangssystem, wie wir alle wissen, mehrere Jahre hintereinander.
Auch für Schulmittel ist im Hartz-IV-Satz fast gar kein Geld vorgesehen.
- Frau Kollegin, Sie werden das noch abwarten können. - Für Beförderungskosten sollen es 16 Euro sein - bei Kosten bis zu 80 Euro im Monat.
Das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche, Region Lüneburg, richtet eine Petition an den Deutschen Bundestag und Bundesrat und erklärt: Materielle Armut darf kein Hinderungsgrund für eine persönlich angemessene Bildung sein. Herr Kultusminister, wer ist nun zuständig? Wir können es uns ja leicht machen und sagen: Der Bund! - Wir können es uns auch leicht machen und sagen: Die Kommunen! - Wir können aber auch sagen: Das sind Kinder im Land Niedersachsen, und wir wollen für diese Kinder und Jugendlichen im Land Niedersachsen eine Lösung schaffen; denn dafür sind wir gewählt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, es ist müßig, Verantwortung von denen, die gewählt worden sind, auf andere abzuschieben. Warum kann es in Niedersachsen kein Gesetz geben, das die Kostenfreiheit des Schulwegs für alle Kinder gewährleistet, wie es dies beispielsweise in Bayern gibt?
Wir wollen, dass endlich für die Betroffenen etwas getan wird. Wir wollen, dass für die Kinder und Jugendlichen jetzt etwas getan wird.
Was meint der Kultusminister eigentlich, wenn er so häufig sagt: „Keiner darf verloren gehen“? - Herr Busemann, wenn Sie diese Aussage nicht nur wiederholen, sondern wirklich ernst meinen, dann werden Sie jetzt handeln.
Das Problem ist seit Anfang dieses Jahres bekannt. Seit Anfang dieses Jahres mehren sich in vielen Landkreisen des Landes Niedersachsen Petitionen, Bestrebungen und Initiativen, die auf diesen Missstand hinweisen, der unterschiedliche Ursachen hat. Davon sind alle Parteien betroffen. Ich habe Sie am 26. Februar angeschrieben und habe am 28. März eine Antwort erhalten. Sie schreiben:
„Eine Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf den Träger der Schülerbeförderung besteht vonseiten des Landes nicht, da die Schülerbeförderung zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte gehört.... Es bedarf einer Änderung des SGB II auf Bundesebene, um die Schülerbeförderungskosten als abweichende Leistung nach § 23 SGB II anzuerkennen. Ich bedaure, der Familie... nicht helfen zu können.“
Sie haben am 12. Mai von Franz Müntefering in gleicher Angelegenheit ein Schreiben erhalten. - Wir haben offensichtlich die gleiche Registratur. Am Ende dieses Briefes heißt es - Sie werden ihn gleich wahrscheinlich vollständig vorlesen - -
- Ich lese den Teil vor, der uns betrifft.
- Ich lese den Teil vor, der die im Land Niedersachsen Gewählten betrifft - noch zählen Sie dazu -:
„Da die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der Schülerbeförderung vorrangig in die Kultuszuständigkeit der Länder fällt, muss dort die Kostenbeteiligung für die Schülerbeförderung so geregelt werden, dass hilfebedürftige Familien von den finanziellen Belastungen, die durch die
Fahrtkosten entstehen können, befreit bzw. dadurch nicht in unangemessenem Umfang belastet werden. Ich bitte Sie deshalb, entsprechende Schritte zu veranlassen, um die Ausschlussregelung nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 zu modifizieren.“
Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, es braucht lediglich das Schulgesetz geändert zu werden. Dann ist das Problem längst nicht mehr so groß.
Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass dieses Thema seit Januar bekannt ist, dass seit Januar Briefe hin und her geschickt werden. Selbst Herr Althusmann hat das von der Diakonie in Lüneburg erfahren und ist dort wahrscheinlich schon tätig geworden.
Wir jedenfalls gehen davon aus, dass schnellstmöglich eine niedersächsische Lösung gefunden wird. Wenn Sie es nicht tun - nach dem Wahltermin am 27. Januar werden wir es tun. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Busemann, ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass die Eltern für ihre Kinder das Beste wollen. Das war Ihre Aussage; in dieser Frage stimmen wir völlig überein.
Die Eltern schaffen aber auch Fakten, so steht es in einem Kommentar von Herrn Randermann in der Neuen Presse von gestern. Ich gönne es mir, Ihnen diesen Kommentar mit Erlaubnis des Präsidenten vorzulesen:
meldungen. Die Hinweise der Union, dann könne man doch mehr Parallelklassen aufmachen, gehen ins Leere. Was für Monsterschulen sind das, in denen acht Parallelklassen mit über 200 Schülern in einem Jahrgang unterrichtet werden? Und wo sollen diese Schüler überhaupt sitzen, wenn Außenstellen nicht außerhalb einer bestimmten Entfernung gegründet werden dürfen?“
Herr Minister, ich frage Sie: Wie stehen Sie zu diesem Kommentar?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Petentin und andere Eltern bitten um eine einkommensabhängige Förderung der Kosten für Fahrkarten für die Schuljahrgänge 11 und höher ebenso wie um die Mitfinanzierung der Lernmittel. Da das Schüler-BAföG für viele nicht mehr reicht und die einkommensschwachen Familien Hilfe benötigen, sehen sie ihre Forderung als gerechtfertigt an. Sie verweisen auf positive Regelungen in anderen Ländern wie Bayern, BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz. Chancengleichheit in der Bildung sei ihrer Ansicht nach für Kinder aus ärmeren Familien in Niedersachsen nicht gegeben.
Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes besteht ein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung lediglich bis zum Ende der 10. Klasse. Nach der 10. Klasse müssen die Eltern die Schülerbeförderungskosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Studienreisen, zusätzliche Bildungsangebote und der Kauf von Lernmitteln sind insbesondere von Empfängern von Arbeitslosenund Sozialhilfe nicht leistbar. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sind ehemalige Unterstützungen für Hilfeempfänger weggefallen. Die Petentin und die Eltern aus Hildesheim wollen eine Mitfinanzierung. Es entstehen zusätzliche Kosten von zusätzlich über 600 Euro pro Jahr, wie wir soeben von Frau Kollegin Korter gehört haben. Die Erziehungsberechtigten können sich das nicht leisten. Im Übrigen ist die Situation in vielen Landkreisen inzwischen gleich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass Kindern aus armen Familien höhere Bildungsabschlüsse deshalb verwehrt sind, weil sie sich die Fahrkarte zur Schule nicht mehr leisten können. Insbesondere nach PISA kann sich diese Gesellschaft ein größeres Armutszeugnis nicht ausstellen.
Ich weiß nicht, ob die Landesregierung untätig bleibt. Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Kultusminister, wissen, wie man helfen kann. Im Kultusausschuss
haben, wenn ich mich richtig erinnere, alle Fraktionen dieses Thema zumindest für dringlich gehalten.
Eigentlich ist es ganz einfach: Erstens. 2008 wird in Niedersachsen die Lehr- und Lernmittelfreiheit wieder eingeführt.
Zweitens. Der § 114 Niedersächsisches Schulgesetz wird geändert. Es muss in Absatz 1 eingefügt werden: „Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13, die Sozialgeld nach § 28 SGB II erhalten.
Drittens. Wenn Sie das nicht wollen, wofür es aus Ihrer Sicht sicherlich Gründe gibt, starten Sie mit unserer Unterstützung eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, das SGB II so zu ändern, dass die Schülerbeförderungskosten als abweichende Leistung nach § 13 SGB II anerkannt werden.
Die Niedersächsische Landesregierung ist verpflichtet, den formalen Zugang zu Bildung nicht nur offenzuhalten, sondern auch die materiellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Angebote auch realisiert werden können. Bildung darf in Zukunft nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der heutigen Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung heißt es in einem Beitrag von Frau Kautenburger:
„Die Stadtwerke Uelzen erzeugen Strom und Wärme aus Palmöl. Das hilft im Grunde genommen der Umwelt, denn die Verbrennung schont das Klima.“
Da das in Uelzen passiert, interessiert mich das. Ich frage die Landesregierung, wie sie zu der Verbrennung von Palmöl steht.
Der Wissenschaftsminister hat auf die Frage des Kollegen Behr von der CDU sehr ausführlich und vermutlich kompetent geantwortet.
Ich möchte gerne wissen, ob der Landesregierung die Frage des Kollegen Behr vorher bekannt gewesen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht erst seit heute Morgen wissen wir in allen Fraktionen, dass der Schutz von Kindern erklärtes Ziel aller Fraktionen in diesem Landtag ist.
Heute Abend geht es um einen Teilbereich. Es geht auch um den Schutz von Kindern, nämlich um ein Thema, von dem man annehmen müsste, dass es gar nicht in den Landtag gehört. Wenn man sich das allerdings genauer anschaut, dann kann man schnell zu einer anderen Einschätzung kommen.
In Bielefeld hat es im vergangenen Jahr eine Untersuchung durch die dortige Universität gegeben. Diese Untersuchung hat Professor Dietrich Kurz geleitet. Nach Aussagen der DLRG kommt man in
dieser Untersuchung zu folgenden Erkenntnissen: Fast jedes fünfte Kind kann noch nicht einmal 25 m schwimmen. - So lautet das erschreckendste Ergebnis dieser repräsentativen Untersuchung zur Schwimmfähigkeit von Elfjährigen in NordrheinWestfalen. Die Projektgruppe hatte zwar einiges erwartet, war aber doch erschrocken über das Ausmaß der Defizite. Insgesamt wurden 1 700 Fünftklässler in 71 Schulen getestet. Sie sollten fünf Aufgaben bewältigen. Ich erspare es mir, die einzelnen Aufgaben zu nennen. Es ist festgestellt worden - dies fand ich besonders interessant -, dass es bei der Gruppe der Elfjährigen 30 % Nichtschwimmer gibt. Vor allem Kinder aus bildungsfernen Schichten seien betroffen, und hieran würde der derzeitige Schwimmunterricht in den Schulen nichts ändern. Im Gegenteil: Gerade die Kinder, die angaben, Schwimmen ausschließlich in der Schule gelernt zu haben, gehören in der Regel zu den Kindern, die nicht oder nur wenig schwimmen konnten.
Das Fazit von Professor Kurz: Offensichtlich ist die Grundschule in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht dazu in der Lage, allen oder auch nur den meisten Kindern das Schwimmen von Grund auf und gründlich beizubringen.
Die Ergebnisse der Bielefelder Studie bestätigen und stützen im Wesentlichen die bereits im Jahre 2004 von der Deutschen Lebens-RettungsGesellschaft in Auftrag gegebene repräsentative Studie zur Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung. Das Fazit dieser Studie: Ein Viertel der Bevölkerung kann gar nicht oder nur schlecht schwimmen.
Der Stellenwert des Schulschwimmunterrichts ist offenbar deutlich zurückgegangen und bisher überschätzt worden. Wenn er überschätzt worden ist, muss man sich natürlich fragen: Was ist eigentlich, wenn er gar nicht stattfindet? - Dann kann man ihn gar nicht weit genug überschätzen.
Menschen mit höherem Schulabschluss gehören in der Regel zu den besseren Schwimmern.
Fazit: Es wäre ein Fehler zu glauben, dass die Bielefelder Studie in anderen Bundesländern zu
anderen Ergebnissen kommen würde. - So weit als Einstieg zu diesen beiden Studien.
Nun zum Schwimmen selbst. Wenn man sich die Lehrpläne in den einzelnen Bundesländern anschaut, dann sieht man, dass das Schwimmen eigentlich eine hohe Bedeutung hat und dass das Schwimmen von den Schülern, den Kindern, auch sehr gemocht wird - das ist auch das Ergebnis der Fitness-Landkarte in Niedersachsen -, dass aber das Schwimmen offensichtlich, wie der ganze Sport, zu den Randfächern gehört, dass Randstunden häufig ausfallen und dass es somit eine Kontrolle und damit eine Erkenntnis über die Qualität und eine Verbesserung der Qualität in diesem Rahmen überhaupt nicht gibt.
Was kann Schwimmen im Einzelnen bringen? Die Schwimmausbildung in der Schule bildet mit ihren vielfältigen Formen und Anwendungsbereichen eine wesentliche Grundlage für die Gesunderhaltung und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Schüler. Im Schwimmen erleben und erfahren Kinder, dass sie unabhängiger und selbstständiger werden, was ihre Persönlichkeitsentwicklung in besonderer Weise unterstützt. Fazit: Schwimmen ist im Rahmen des Sportunterrichts von hoher Bedeutung. Aber wiederum muss gefragt werden: Wird Schwimmen denn auch unterrichtet? Die Zahlen ab der Altersgruppe elf sind eigentlich als katastrophal zu bezeichnen.
Wir haben uns in den letzten Monaten, eigentlich schon im gesamten letzten Jahr, auch parlamentarisch mit diesem Thema befasst. Es hat eine Petition gegeben, und es hat zwei Kleine Anfragen dazu gegeben. Zu den Antworten bzw. den Antwortversuchen der Landesregierung
muss man sagen: Es wurde in einer Weise geantwortet, dass man den Eindruck bekommen musste, dass die Landesregierung entweder dieses Thema nicht ernst nimmt
oder schlechte Informationen gibt und keine tragfähigen, gut formulierten Auskünfte.
Die Landesregierung hat im Rahmen dieser Auskünfte dazu Stellung genommen. Diese Stellungnahme will ich Ihnen nicht vorenthalten. Dabei wird im Kerncurriculum davon ausgegangen, dass der Schwimmunterricht in der Regel im dritten und vierten Schuljahr erteilt wird. Es heißt darin: Schülerinnen und Schüler dieser Schuljahrgänge können in der Regel schon recht sicher schwimmen, sodass keine zweite Aufsichtsperson erforderlich ist usw. Ich frage mich: Wenn man das weiß, woher weiß man das dann? - Ich möchte das Geburtstagskind von heute bitten, auch dazu noch unbedingt Ausführungen zu machen. Wenn man weiß, dass alle schon schwimmen können, wo wird das festgestellt?
Denn gleichzeitig sagt das Kultusministerium: Den Aufwand, der getrieben werden muss, um festzustellen, ob die Bedingungen für das Schwimmen auch erfüllt werden können, wollen sie nicht leisten. - Das, was hier ausgeführt wird, passt nach meiner Erfahrung nicht ganz zusammen.
Was machen andere Bundesländer? Man könnte ja annehmen, nur in Niedersachsen ist es schwer, festzustellen, in welchen Klassen die Schwimmfähigkeit gegeben ist. Von den anderen Bundesländern nenne ich Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Brandenburg oder Hamburg. Viele CDUAbgeordnete dort fragen: Ist die Schwimmfähigkeit gegeben oder nicht? - Die meisten Landesregierungen antworten. Hamburg antwortet vollständig.
Hamburg kann für jede Grundschule im Detail beantworten, welche Klasse z. B. das Seepferdchen bekommen hat oder welcher einzelne Schüler z. B. das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erhalten hat. Was heißt das? - Entweder hat die Landesregierung, hat das Kultusministerium Angst davor, festzustellen, dass es offensichtlich schlechte Ergebnisse gibt, oder aber es liegen Gründe vor, die im Augenblick nicht klar sind.
Ich möchte, wenn wir über den Schutz von Kindern reden, sehr darum bitten, dass wir diesen selbst
verständlichen Schutz, der auch der Rettung des eigenen Lebens dienen kann, ernster nehmen, als das hier am heutigen Tag gemeinhin getan worden ist. Wenn ich noch an die großen braunen Augen von Herrn Rösler heute Morgen denke, als er über Kinder geredet hat, und Sie jetzt bei diesem Thema nur nebensächlich aufmerksam sind, dann kommen da schon manche Dinge arg durcheinander.
Fazit: Dieser Entschließungsantrag hat, wie Sie sich vielleicht vorstellen können, ein Ziel. Dieses Ziel besteht erstens schlicht und ergreifend darin, dass diese Landesregierung in Zukunft die Schulen fragen soll, ob die Schwimmfähigkeit am Ende der Klasse 4 gegeben ist. Dafür ist übrigens auch keine bürokratische Organisation erforderlich; vielmehr ist das eine Selbstverständlichkeit. Über Selbstverständlichkeiten bräuchte man im Prinzip nicht zu reden.
Zweitens sollte in jedem Zeugnis eines Viertklässlers in Zukunft stehen, welche Schwimmbefähigung oder Nichtbefähigung am Ende der Klasse 4 erreicht wurde. Wenn das passieren würde, dann hätte dieser Entschließungsantrag einen Sinn.
Herr Kultusminister, Sie haben heute Geburtstag.
Da die Presse nicht da ist, können wir uns Ihnen an dieser Stelle noch viel deutlicher widmen. Ich weiß nicht, ob Sie schwimmen können.
Wir haben ja vorhin gehört: 20 % aller Erwachsenen können nicht schwimmen. Vielleicht gehört der Kultusminister dazu.
Ich habe zwar gehört, dass er Reserveleutnant der Bundeswehr ist; die müssten ja eigentlich tauchen
können. Aber, wie gesagt, ich weiß es nicht. Was schenkt man einem Geburtstagskind, das zugleich Kultusminister ist, wenn von Schwimmfähigkeit die Rede ist?
Diese Schwimmflügel waren nicht billig. Ich weiß nicht, ob meine Fraktion nachträglich bereit ist, die Kosten dafür zu übernehmen.
- Dann hättet ihr das ja vorher gesehen! - Ich glaube, das ist die letzte Packung, die es noch gegeben hat. Das sind Schwimmflügel für Erwachsene.
Es sind aber besondere Schwimmflügel für Erwachsene. Sie sind geeignet für Erwachsene mit einem Armumfang von 25 bis 33 cm.
Sie besteht u. a. aus zwei Hauptkammern. Als ich vorhin - dann bin ich auch am Ende - mit einigen CDU-Kollegen zusammengestanden habe, ist mir nicht klar gewesen, ob ich jetzt auch garantieren kann, dass die sicher sind, dass die dicht sind, ob Sie damit nicht unter Umständen untergehen.
Ich will das jetzt nicht lauter sagen, aber einer von Ihren CDU-Kollegen hatte eine Nadel bei sich. Ich glaube, das war Karl-Heinz Klare.
Herr Kultusminister, macht es nicht Sinn, künftig in die Fitness-Landkarte oder durch einen Nachtrag zu ihr auch die Schwimmfähigkeit einzuarbeiten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Weser-Kurier beschäftigt sich heute mit diesem Thema. Er schreibt, dass der Zeitraum bis zum Jahre 2010 hoffentlich eingehalten wird; Niedersachsen würde Verzögerungen befürchten. Sollte der Zeitplan nicht eingehalten werden, so der Weser-Kurier, profitieren die Bremer doppelt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Was kommt auf den Landeshaushalt zu,
wenn sich ein zeitlicher Verzug ergibt? Wie viel Landesmittel müssen aufgebracht werden, falls dieser Termin nicht eingehalten wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Morgen des 11. November 2006 wurden in der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalt Siegburg Einzelheiten eines Verbrechens bekannt, das der zuständige Oberstaatsanwalt als „absolut barbarische Brutalität“ bezeichnete. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hält es für denkbar, dass die drei Häftlinge ihren 20-jährigen Zellengenossen quälten und zum Selbstmord zwangen, um vorzeitig entlassen zu werden, weil sie traumatisiert seien. Im Anschluss an diese Tat wurden Vorwürfe laut, dass die Stationen in der JVA nicht ausreichend personell besetzt waren. Es mehren sich die Stimmen derer, die angesichts derartiger Vorfälle darauf hinweisen, dass in den JVAs klare Regeln, strikte Kontrolle, viel Unterstützung und nachts keine Verwahrung in einer Viermannzelle wie in Siegburg, sondern in Einzelzellen erforderlich seien. Das habe nichts mit „Kuschelvollzug“ zu tun, sondern mit Gewaltprävention.
Auch in niedersächsischen Gefängnissen ist es gängige Praxis, dass häufig nur mit einem Beamten pro Schicht und Haus Dienst geleistet werden kann. Zeitungsmeldungen vom 4. Dezember 2006 ist zu entnehmen, dass sich in der Uelzener JVA am Wochenende ein Gefangener das Leben genommen hat, obwohl er extra wegen besonders hoher Suizidgefahr aus Stade in die Uelzener Anstalt verlegt worden war. Der 27 Jahre alte Gefangene sei über einen Zeitraum von elf Stunden nicht kontrolliert worden, berichtet die Allgemeine Zeitung Uelzen. Der Mann war um 21 Uhr eingeschlossen und um 8 Uhr am folgenden Morgen tot aufgefunden worden. Nach diesem Todesfall hat eine Diskussion über die Belastung des Gefängnispersonals begonnen. Die Bediensteten beklagen, dass die Hafthäuser in Uelzen mit zu wenig Personal ausgestattet seien. Auch aus anderen niedersächsischen JVAs mehren sich die Beschwerden über fehlendes Personal.
Doch nicht nur die Personalsituation in den JVAs wird äußerst kritisch gesehen. Auch die der Öffentlichkeit vorgestellten Eckpunkte der Justizministerin für ein niedersächsisches Strafvollzugsgesetz lassen nach Ansicht von Vollzugspraktikern, Kriminologen und Strafrechtswissenschaftlern eine inhaltliche Abkehr vom Resozialisierungsvollzug hin zu einem bloßen Verwahrvollzug befürchten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hoch war bzw. ist der Personalbestand in der JVA Uelzen sowie in den übrigen niedersächsischen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2002 bis 2006 - ohne Berücksichtigung der bereits im Hinblick auf die bevorstehende Eröffnung der JVA Rosdorf eingestellten Personen und ohne Berücksichtigung des Personals in den Sozialtherapien -, und inwieweit hat sich die Belastung für das in den JVAs eingesetzte Personal in diesem Zeitraum verändert?
2. Wie viel Personal, das ursprünglich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Behandlung der Gefangenen in deren Unterkünften arbeitete, wird in den niedersächsischen Vollzugsanstalten zahlenmäßig und prozentual durch die Einführung und Ausweitung der sogenannten neuen Steuerungsmodelle - Controlling, Leistungsorientierte Haushaltsführung Niedersachsens, Kosten- und Leistungsrechnung - gebunden, und wie viel Personal wird in den einzelnen Hafthäusern des Nachts eingesetzt?
3. Wie sollen nach Ansicht der Landesregierung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Resozialisierungsauftrag und die Anforderungen nach dem „Einheitlichen niedersächsischen Vollzugskonzept“ künftig erfüllt werden, wenn durch die Anhäufung von Verwaltungsarbeiten, die Ausdünnung des AVD im Schichtdienst, durch deren Abzug in die Verwaltung und durch weitere Personalausdünnungen die Zahl derer kontinuierlich dezimiert wird, die noch mit den Gefangenen arbeiten, und inwieweit ist zu befürchten, dass das neue niedersächsische Strafvollzugsgesetz zu einer weiteren Verschiebung hin zu einem bloßen Verwahrvollzug führen wird?
Frau Ministerin, ich möchte noch einmal sehr eindringlich darauf hinweisen, dass es überhaupt keinen Vorwurf gegen die Bediensteten des Justizvollzugsdienstes gibt. Sie haben jedoch so getan, als ob es einen solchen Vorwurf gegeben hätte. Das ist aber nicht der Fall.
Im Übrigen bin ich neun Jahre Mitglied im Unterausschuss „Justizvollzug“ gewesen. Sie können davon ausgehen, dass ich weiß, worüber ich rede und was ich frage.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen. Es sind die Mitarbeiter des AVD, die sich bei mir gemeldet haben, weil sie in ihrer Not und angesichts der Schwierigkeiten nicht mehr weiter wissen. Wenn Sie hier davon berichten, dass die Zahl der Stellen zu Ungunsten des AVD landesweit um eine, zwei oder drei Stellen verringert worden ist, so ist das einfach falsch. Ich habe den Eindruck, dass Sie hier bewusst die Unwahrheit sagen.
Zu meinen Informationen zu Uelzen. Ich habe Kenntnis darüber, dass aus dem mittleren Dienst ein Bediensteter für Personalsachbearbeitung, ein Bediensteter für die Erfassung der Daten nach der leistungsorientierten Haushaltsführung, zwei Bedienstete für Systemadministration und ein Bediensteter für das Freigängerhaus abgeordnet worden sind, was die Situation im AVD unerträglich macht. Vor dem Hintergrund frage ich Sie: Was hat das eigentlich mit dem zu tun, was Sie hier zu der Situation landesweit ausgeführt haben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Busemann, ich habe mir lange anhören müssen, was Sie zu Statistiken gesagt haben. Wenn Sie sich diesen Antrag noch einmal anschauen, dann wird Ihnen deutlich, dass uns das, was derzeit in Papieren festgeschrieben wird, überhaupt nicht reichen kann. Hier geht es schlicht und einfach
lediglich darum, wie viel Unterricht in den unterschiedlichen Schulformen in Niedersachsen ausfällt. Wir wollen nichts über eine Software hören, die so gestaltet ist, dass sie immer 99 % auswirft. Sie werden in den nächsten Jahren merken, dass das so ist. Wir wollen nichts über eine Software hören, die immer 99,6 % oder 99,8 % oder Ähnliches auswirft, obwohl Sie längst Stellen umwidmen und weniger einstellen und das auch öffentlich sagen. Dieses Parlament möchte hingegen einmal im Jahr wissen, wie viel Unterricht tatsächlich ausfällt. Das haben Sie bisher nicht erklären können. Das hätte ich gerne einmal von Ihnen gewusst.
Sie haben hier vorne genebelt, genebelt und noch einmal genebelt. Sie haben nichts anderes gesagt, als dass hier Papiere gedruckt werden, aus denen man über eines nicht schlau wird: Wie viel Unterricht wird in niedersächsischen Schulen tatsächlich erteilt?
Erinnern Sie sich an die Debatte, die die Schulelternräte in Niedersachsen in niemandens Auftrag, sondern in der hehren Absicht veranstaltet haben, darauf hinzuweisen, wie viel Unterricht hier in Niedersachsen erteilt wird? Sie hätten da eigentlich wach werden müssen. Da ist von Unterrichtsversorgung, tatsächlich erteiltem Unterricht, in Höhe von 70 bis 80 % und ähnlichen Prozentzahlen die Rede gewesen. Nichts anderes hat dieser Antrag zum Ziel, nämlich zu wissen, wie viel Unterricht in Niedersachsen in den unterschiedlichen Schulformen erteilt worden ist. Das Parlament hat einen Anspruch darauf, das zu wissen. Deshalb will ich das an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der eben genannten Petition und beziehe mich dabei im Wesentlichen aber nicht auf die Unterrichtsversorgung an der Grundschule - die ist so, wie sie ist; sie könnte besser sein -, sondern auf eine Aussage in dieser Petition. Da heißt es scheinbar relativ lapidar - ich zitiere -:
„Schwimmunterricht muss wieder von den erforderlichen zwei qualifizierten Fachkräften erteilt werden.“
Nun könnte man ja annehmen, dass das auch eine Fachkraft machen kann. Bei einer Klasse von 30 bis 32 oder 34 Schülern wird ja wohl eine Lehrkraft in der Lage sein, qualifizierten Schwimmunterricht zu erteilen. Weit gefehlt!
Wie ist im Augenblick die Situation? - Das Ministerium gibt zu dieser Petition den folgenden Hinweis:
„Dabei wird davon ausgegangen, dass dieser Schwimmunterricht in der Regel im dritten und vierten Schuljahr erteilt wird. Schülerinnen und Schüler dieser Schuljahrgänge können in der Regel schon recht sicher schwimmen, sodass keine zweite Aufsichtsperson für den Schwimmunterricht in diesen Klassen zwingend notwendig ist.“
Das Ministerium stellt die Behauptung auf, Schwimmen sei in der dritten und vierten Klasse eigentlich schon sicher gegeben. Das Ministerium behauptet das, hat aber überhaupt keine Kenntnisse darüber; denn ob das Ziel des Schwimmunterrichts, nämlich das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze, das in der Grundschule besteht, erreicht wird, wird bei den Schulen nicht abgefragt - oder wird uns nicht mitgeteilt. Vielleicht kann der Kultusminister bei dieser Gelegenheit einmal sagen, ob er Kenntnisse hat und ob dieses Ziel des Schwimmunterrichts in Niedersachsen überhaupt erreicht wird.
Ein weiterer Punkt: Wie bedeutsam Schwimmen ist, will ich Ihnen am Beispiel der Aussagen der DLRG kurz nennen.
Die Sicherheit im Schwimmunterricht und die Sicherheit von Kindern bei außerschulischen Veranstaltungen am Wasser, Wandertag, wird wesentlich davon beeinflusst - jetzt kommt es -, über welchen Kenntnis- und Fähigkeitsstand die als Aufsichtspersonen eingesetzten Lehrkräfte im Schwimmen und Rettungsschwimmen verfügen. Wie ist es um die Ausgestaltung dieses Schwimmunterrichts in Niedersachsen bestellt?
Die Voraussetzungen für Lehrkräfte zur Erteilung von Schwimmunterricht haben sich geändert. Sie sind nicht mehr so, wie sie waren. Seitdem Sie die Bezirksregierungen abgeschafft haben, muss man feststellen, dass es keine Lehrerfortbildung mehr für Sportlehrkräfte gibt.
- Herr Althusmann, warum Sie da lachen, bleibt Ihr Geheimnis. Vielleicht lachen Sie grundsätzlich.
Mir ist bei diesem Thema nicht zum Lachen, weil immer mehr Kinder ertrinken.
Jedes vierte Kind in Niedersachsen und auch in Deutschland kann nicht schwimmen. Ich will Ihnen die Voraussetzungen gerne nennen, unter denen Schwimmunterricht jetzt stattfindet. Erstens: Voraussetzung ist, wie gesagt, die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte, die das durchführen. Die Rettungsfähigkeit ist in Niedersachsen dadurch gegeben, dass man den Grundschein der DLRG besitzt. Das ist in vielen anderen Bundesländern genauso. Aber - jetzt kommt es - Niedersachsen verzichtet grundsätzlich auf eine didaktisch-methodische Vorbereitung des Schwimmunterrichts und gehört damit zu ganz wenigen Ländern in Deutschland. Es ist also uninteressant, ob man den Schwimmunterricht methodisch-didaktisch durchführen kann oder nicht. Man muss es nicht belegen.
Der nächste Punkt ist: Es ist kein regelmäßiger Nachweis über die Rettungsfähigkeit erforderlich. Das müssen Sie sich einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.
Es ist kein Nachweis über die Rettungsfähigkeit notwendig. Damit ist Niedersachsen das Schlusslicht aller Bundesländer. Alle anderen Bundesländer verlangen die Wiederholung des Nachweises der Rettungsfähigkeit alle drei Jahre, also regelmäßig. Niedersachsen verzichtet darauf. Seit wann gilt das Ganze? - Seit 2004. Sie stellen damit dem Schwimmunterricht in Niedersachsen ein Armutszeugnis aus und gefährden die Sicherheit unserer Kinder. Deswegen beantragen wir, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Frau Körtner, ich muss noch etwas zu dem sagen, was Sie mir zu Unrecht vorgeworfen haben. Mir liegt die Petition vor. Darin heißt es - das sagte ich vorhin auch -: Schwimmunterricht muss wieder von zwei qualifizierten Fachkräften erteilt werden. Genau das steht in dieser Petition.
Sie haben diesem Parlament eben gesagt, ich hätte die Unwahrheit gesagt.
Ich fordere Sie auf, sich dafür zu entschuldigen. Es ist völlig inakzeptabel, was Sie hier eben gemacht haben.
Ein weiterer Punkt ist: Wenn Ihnen die Sicherheit des Schwimmunterrichts so wichtig ist und wenn das stimmt, was Sie eben behauptet haben, warum wird dann nicht in Niedersachsen in den Schulen überprüft, ob man das Ziel des Schwimm
unterrichts erreicht? Das ist doch ganz einfach! Warum machen wir das denn nicht?
Das zu einem bürokratischen Monstrum zu erklären, ist doch nur ein Abweichen von dem, was Fakt ist. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft ist weiß Gott kein sozialistischer Verein - ich wüsste es jedenfalls nicht.
Die DLRG stellt fest, dass es keine Lehrerfortbildung gibt, dass Schwimmunterricht in den Schulen immer weniger stattfindet und dass immer mehr Kinder ertrinken. Ich weiß gar nicht, was Sie noch wollen. Ändern Sie den Erlass! Sie stehen am Ende der Schlange - in Niedersachsen und in Deutschland.
Frau Ministerin, wir haben gehört, dass zwei hochrangige Juristen nach Hannover umziehen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Hannover eine wunderschöne Stadt ist. Aber niemand weiß, warum die nach Hannover gezogen sind, außer, dass es in Hannover besonders hübsch ist und hier u. a.
gerade die Weltmeisterschaft stattfindet. Ich möchte von Ihnen gern wissen: Haben Sie angesichts des Umzugs dieser beiden Menschen Zweifel an den Aussagen Ihres Staatssekretärs?
Ferner möchte ich wissen: Hat der Staatssekretär angesichts dieser Gesamtsituation weiterhin Ihr uneingeschränktes Vertrauen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation und zu den Perspektiven der beruflichen Bildung hat dem Kultusministerium und vielen anderen, die damit beschäftigt waren, viel Arbeit gemacht. Über den rundblick erfahren wir heute: Über tausend Stunden sind offensichtlich nötig gewesen, um dieses Zahlenwerk zusammenzustellen.
Ich glaube, es ist notwendig. Ich bedanke mich namens meiner Fraktion beim Kultusminister und bei allen, die daran gearbeitet haben, recht herzlich.
Auch wenn die Darstellung des Materials an der einen oder anderen Stelle Ungereimtheiten enthält, auf die ich noch eingehen werde und die noch nachgebessert werden müssen, ist etwas entstanden, was man als umfassendstes Datenmaterial zu diesem Bereich bezeichnen kann.
Wenn Frau Anne Zick heute im rundblick fragt - ich weiß nicht, in wessen Namen; vielleicht auch im Namen der Landesregierung -, warum wir so „detailverliebt“ gefragt haben, dann kann ich antworten: Das hat einen ganz eindeutigen Grund; wir wollen wissen, was in jedem Landkreis, was in jeder Stadt, was in den einzelnen Gemeinden nötig und möglich ist, um die Situation vor Ort zu verbessern. Wenn man das nicht weiß, wenn die Analyse nicht klar ist, dann kann man auch nicht die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Ich freue mich jedenfalls für Sie alle und vor allen Dingen für meine Fraktion, dass uns dieses Material jetzt zur Verfügung steht und wir darauf aufbauen können.
Eine grundsätzliche Frage lautet: Was ist die Zielsetzung einer Großen Anfrage, und was erreicht man mit ihr? - Meine Damen und Herren, wir wollen, dass sich die Situation für junge Menschen in Niedersachsen verbessert. Wir wollen, dass tausende von jungen Menschen, die in den Schulen sitzen, die Chance auf einen Ausbildungsplatz be
kommen, vor allen Dingen aber die Chance bekommen, einen Berufsabschluss zu erwerben; denn daran mangelt es in hohem Maße.
Sie versuchen, Antworten auf unsere 62 Fragen zu finden. Dafür benötigen Sie 47 Seiten; dazu gibt es eine - nicht mehrere - CD. Verwahren Sie sie gut! Sie hilft Ihnen bei Ihrer Arbeit weiter. Auf dieser CD finden sie 6 000 Seiten Anhang. Niemand soll sagen, dass die Landesregierung Anfragen der Opposition nachlässig beantworte!
Wer aber geglaubt hat, auf diesen 6 047 Seiten würden neue Erkenntnisse zur beruflichen Bildung vorgestellt, wird zunächst enttäuscht. Von 62 Fragen werden gerade einmal 35 vollständig beantwortet, 20 nur teilweise und sieben überhaupt nicht.
Auch wir können rechnen: Das sind 56,5 % aller Fragen, die wir gestellt haben.
- Herr McAllister, geht es Ihnen nicht gut? Kann ich Ihnen helfen? Soll ich einen Arzt verständigen?
Lassen Sie mich ein Beispiel für die Qualität Ihrer Antworten herauspicken: Auf unsere Frage nach der Anzahl der Ausbildungsabbrüche erhalten wir auf 85 Seiten umfassende Tabellen und erfahren dort u. a., dass letztes Jahr im Landkreis Celle ein Bauzeichner oder eine Bauzeichnerin die Ausbildung abgebrochen hat. Die Gesamtzahl der Ausbildungsabbrüche in Niedersachsen, der prozentuale Anteil von Abbrüchen in allen begonnenen Ausbildungen sowie etwaige Veränderungen seit dem Jahre 2000, nach denen wir gefragt hatten, werden uns jedoch vorenthalten. Damit erweckt die
Landesregierung den Eindruck, Statistik nicht als aufschluss- und hilfreiche Disziplin der Mathematik zu verwenden, sondern als ein Instrument der Verschleierung und der Oppositionsschikane.
Alles in allem: viel Material, viele Wiederholungen, viele Zahlen. - Wir alle sind dazu aufgefordert - gucken Sie ruhig einmal hinein -, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.
Zwei Themenbereiche werden von Ihnen, Herr Minister - dies will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen -, besonders hervorgehoben und gelobt: die Projekte „Regionale Kompetenzzentren“ und „Region des Lernens“. Dies ist unschwer nachvollziehen; denn gerade dies sind die wichtigen Projekte, die von der SPD-Landesregierung auf den Weg gebracht worden sind
und die Sie - das muss man Ihnen lassen - mit Engagement weiterführen. Erlauben Sie mir einen Hinweis auf das Projekt „Region des Lernens“: Die Kollegen in den berufsbildenden Schulen warten bis heute darauf, dass die Stellen vor Ort ankommen. Da besteht noch Nachbesserungsbedarf.
Was aber tun Sie darüber hinaus? Wie ist die Ausbildungsplatzsituation für junge Menschen in Niedersachsen? Wie hat sich die Ausbildungsquote entwickelt? Welche Chancen hat man mit welchen Abschlüssen auf dem Ausbildungsmarkt? Vor allem: Welche Chancen haben die Hauptschüler und Hauptschülerinnen mit ihrem Abschluss in Niedersachsen? Wie beurteilt die Landesregierung die Ausbildungsplatzperspektive junger Frauen? Wie schätzt sie die Situation ausländischer Jugendlicher in der beruflichen Bildung ein? - Danach haben wir gefragt.
Während tausende von Jugendlichen in Niedersachsen derzeit verzweifelt nach Ausbildungsplätzen suchen, Bewerbung um Bewerbung schreiben und eine Absage nach der anderen bekommen, scheint die Landesregierung andere Prioritäten zu setzen. Das halbe Kabinett ist bei der WM oder zu Gast bei Freunden. Da bleibt für die Frage der Ausbildungsplätze und die Sorgen der Jugendlichen selbstverständlich wenig Zeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, wenn das Ihre Antwort auf tausende von fehlenden Ausbildungsplätzen ist, dann tun Sie mir Leid.
Über die Situation von ausländischen Jugendlichen und über die Perspektiven junger Frauen erfahren wir in Ihrer Antwort nichts. Darüber wissen Sie offensichtlich nichts. Ich wiederhole es: Die Frage nach der Situation von ausländischen Jugendlichen und jungen Frauen wird quasi nicht beantwortet.
Lassen Sie mich nun näher auf die Ausbildungsplatzsituation in Niedersachsen eingehen. Die Zahl der Ausbildungsplätze geht dramatisch zurück. Nach Angaben der Landesregierung sind im Zeitraum von 1990 bis 1995 allein 41 000 Ausbildungsplätze verloren gegangen.
Die Lehrstellenlücke wird damit immer größer; denn die Zahl der Jugendlichen, die in das berufsbildende System drängen, steigt weiter an. Bis zum Jahre 2010 wird mit einer weiteren Zunahme von 15 000 Schülerinnen und Schülern gerechnet. Müssen eigentlich alle Schülerinnen und Schüler in die Warteschleifen der berufsbildenden Schulen, ohne dass sie dort bislang berufliche Abschlüsse erwerben können?
Zum Begriff der „Warteschleifen“, der vielleicht kritisiert werden kann, nur so viel: Alles das, was Übergangssystem bedeutet - also der Übergang von allgemein bildenden Schulen in das berufsbildende System, was aber keinen beruflichen Abschluss verspricht -, wird auf Bundesebene als „Übergangssystem“ bezeichnet. Es bedeutet nichts anderes, als dass man darauf wartet, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Meine Damen und Herren, in Niedersachsen ist es kein Einzelfall, dass sich viele Schülerinnen und Schüler zwei, drei, ja, bis zu fünf Jahre in einem solchen Rad drehen und darauf warten, dass sie einen Ausbildungsplatz bekommen.
Es nimmt dann nicht wunder, dass sich das Alter zwischen 1995 und 2005, also innerhalb dieser zehn Jahre, um zwei Jahre erhöht hat. Die Auszubildenden sind im Durchschnitt nicht mehr etwa 16,4 Jahre, sondern inzwischen 19 Jahre alt - das muss man sich einmal vorstellen! -, bevor die Ausbildung überhaupt beginnt.
- Lieber Kollege, ich würde nicht hier vorne stehen, wenn ich keinen Vorschlag hätte.
Aber ich muss ihn Ihnen doch nicht gleich sagen. Sie müssen erst einmal dazu in der Lage sein, die Situation überhaupt zu verstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland haben teil- und vollqualifizierende Ausbildungsgänge ihre Leistungsfähigkeit längst bewiesen und stehen gleichwertig neben dem dualen System. Wer es mit dem dualen System gut meint - dies wollen wohl wir alle -, der darf die beruflichen Schulen nicht nur für Reparaturzwecke einsetzen.
So wichtig Berufsvorbereitung auch ist, die Hauptaufgabe der beruflichen Schulen liegt in der beruflichen Qualifizierung, liegt also in Abschlüssen, die junge Leute erreichen können müssen.
Herr Busemann, die von Ihnen jüngst eingeführten Berufseinstiegsklassen sind, wie ich finde - ich hatte Ihnen dies gesagt -, gut gemeint. Sie haben aber einen entscheidenden Nachteil: Sie bedeuten insgesamt mehr Theorie, Theorie und noch mal Theorie. Und genau daran scheitern die jungen Leute.
Warum probieren Sie nicht das aus, was sich in der Praxis in vielen Bundesländern bereits als sinnvoll erwiesen hat? - Führen Sie Produktionsschulen ein, in denen die jungen Leute am Markt mit dem, was sie arbeiten können, gefordert sind und bei denen sie anschließend wirkliche Chancen
haben, in eine Ausbildung zu kommen. Wir brauchen an diesen Schulen nicht so viel Theorie - dies wissen wir aus den Berufsgrundbildungsjahren und Berufsvorbereitungsjahren -, sondern mehr theoriegeminderte und Praxisbereiche, auch mit Anwesenheitspflicht und Entgelten. Ich wiederhole es für Sie als Stichwort: Produktionsschulen.
Die negative Konsequenz - ich sagte es - ist: Die Auszubildenden werden immer älter. Der Wartesaal des dualen Systems wird immer größer und voller. Denken Sie an die 15 000 Schülerinnen und Schüler, an die ich erinnert habe.
Die fehlende Anrechnung von Teilqualifikationen führt zu bloßen Warteschleifen. Wer findet sich in diesen Warteschleifen? Welche Schülerinnen und Schüler sind das und mit welchem Abschluss? - Es sind vor allen Dingen Hauptschüler und Förderschüler und zu einem großen Teil Jugendliche mit Migrationshintergrund.
Unumstritten ist, dass es die Aufgabe des allgemein bildenden Schulwesens ist, seine Absolventen für den Eintritt in die Berufsausbildung fit zu machen. Der erfolgreiche Hauptschulabschluss sollte dieser Anforderung entsprechen. Dieses Minimalniveau für den Berufsausbildungseinstieg wurde im Jahre 2005 von bundesweit mehr als 80 000 Jugendlichen nicht erreicht.
Aber auch ein höherer Bildungsabschluss wie die Mittlere Reife ist keine Garantie für einen Ausbildungsplatz. Fast 50 % der mit Ausbildungsplätzen unversorgten jungen Menschen in Deutschland haben Mittlere Reife oder höhere Bildungsabschlüsse. Obwohl die Wirtschaft aufgrund des Bewerberüberhangs Bestenauslese betreiben kann, forciert sie ihre Klagen über die fehlende Ausbildungsreife der Schulabgänger, um diese selbst für die Ausgrenzung aus dem dualen System verantwortlich zu machen.
Wissen Sie, was das bedeutet? Jeder einzelne Bewerber, der mit der Post wieder eine Ablehnung bekommen hat, sieht sein persönliches Scheitern, glaubt, dass er versagt hat, und bekommt dies auch von allen Seiten übermittelt. Was es für ein demokratisches Staatswesen bedeutet, wenn ein großer Teil der Jugendlichen mit solchen Lebenserfahrungen in das Berufsleben starten soll, das kann sich jeder von Ihnen selbst ausmalen.
Der reibungslose Übergang von Ausbildung in Beschäftigung gilt als eine der Hauptstärken der dualen Ausbildung. Die Übernahmequote ist inzwischen längst gefallen. Es werden immer weniger junge Leute übernommen. Diejenigen, die ausgebildet werden, werden in der Regel gleich wieder entlassen. Damit hat das duale System eine seiner Hauptstärken und Hauptattraktivitäten eingebüßt.
Ich will mich kurz fassen, weil die Zeit rasend schnell dahinläuft. Sie haben mich durch Ihre Zwischenbemerkungen äußerst erfolgreich unterbrochen. Ich komme aber noch einmal, freuen Sie sich darauf.
Die Unterrichtsversorgung - Herr Busemann, das will ich in wenigen Sätzen am Ende sagen -, die überall 100 % betragen soll, liegt im dualen System bei 91 %. Ich darf auf den Kollegen von hier vorn noch eingehen, der fragt, welche Vorschläge ich habe. Die Vorschläge sind scheinbar so einfach, dass jeder darauf kommen müsste. Was kann man ändern, damit junge Menschen letzten Endes zu einem Berufsabschluss kommen.
Ich hatte Ihnen dargestellt, dass wir ein Übergangssystem haben. In ihm wird in dem Jahr gearbeitet, in dem Lehrer vorhanden sind, aber man erwirbt keinen Abschluss. Es darf in Niedersachsen in Zukunft - da möchte ich an Sie appellieren, dafür möchte ich Sie in diesem Parlament zur Mitarbeit gewinnen - kein Jugendlicher mehr in eine berufsbildende Schule gehen, ohne dass er die Chance gehabt hat, einen Berufsabschluss zu erwerben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte es nicht für schlimm, sondern für sehr belebend, aber am Ende dann doch nicht für besonders wohltuend, dass wir jetzt wieder in einem Gezänk und bei Schuldzuweisungen gelandet sind. Herr Minister Hirche, Sie haben darauf hingewiesen, sie bekämen zu viel Geld. Andere weisen darauf hin, sie sind nur praktisch begabt. Es wird jedenfalls überall nachgeschaut, warum wir nicht genügend Ausbildungsplätze haben.