Heidemarie Mundlos
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese drei Punkte werden ja zusammen beraten. Ich möchte gleich in die einzelnen Bereiche einsteigen.
Lassen Sie mich vorab allerdings noch eine Sache erwähnen und korrigieren. Herr Jüttner hat in seiner Rede vorhin auf die Kinderarmut, die Situation in Niedersachsen und die UNICEF-Studie hingewiesen. Dazu kann ich nur sagen:
Erstens. Wir liegen nicht auf Platz zwölf, sondern auf Platz zehn.
Zweitens. Die Kinderarmut ist unter der Vorgängerregierung angestiegen und jetzt das zweite Mal in Folge zurückgegangen.
Drittens. In Rheinland-Pfalz - dort regiert Herr Beck - gibt es eine Drucksache, in der auf die UNICEF-Studie Bezug genommen wurde. Ich
empfehle, das nachzulesen. Herr Beck hat gesagt, die inhaltliche Aussagekraft der UNICEF-Studie zur Kindergesundheit und das vorgenommene
Ranking unter den Bundesländern sind sehr kritisch zu beurteilen, weil sie zum Teil auf alte Daten zurückgehen. Das bezieht das ganz klar mit ein.
Ich komme nun zu den drei Punkten, die heute auf der Tagesordnung stehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gesunde Aufwachsen von Kindern
und der effektive Schutz des Kindeswohls sind das Recht eines jeden Kindes. Es geht um die Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Dabei sind Kinder auf ein gewaltfreies, positives und liebevolles Umfeld angewiesen. Sie brauchen einen geschützten Raum, in dem sie unbeschwert aufwachsen können. Sie brauchen Zuwendung und Vertrauen. Sie brauchen Menschen, die sie unterstützen und fördern. Hierbei kommt der Familie eben eine ganz besondere Bedeutung zu. Sie hat einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder. Die Familie ist für unsere jüngste Generation der Dreh- und Angelpunkt und das Einstiegstor in ihr weiteres Leben.
So zeigt die Erfahrung, dass es Kindern, die in erheblich belasteten sozialen Verhältnissen aufwachsen, schwerfällt, sich in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Ihre Zukunftschancen sind deutlich eingeschränkt. Das dürfen und wollen wir nicht einfach hinnehmen. Mit „wir“ meine ich dabei sowohl uns als Verantwortliche in der Politik als auch die zuständigen Ämter, die Verbände, die Kirchen und die medizinischen Bereiche, also im Grunde genommen die gesamte Gesellschaft. Wir dürfen nicht wegschauen, wenn es um das Wohl von Kindern geht.
Dabei steht jedoch fest - das möchte ich besonders hervorheben -, Millionen von Eltern in unserem Land bieten ihren Kindern ein positives Umfeld.
Die überwiegende Mehrheit der Mütter und Väter wird ihrer Erziehungsverantwortung dem Nachwuchs gegenüber gerecht. Das darf man bei den ganzen Diskussionen nicht vergessen.
Aber in den Fällen, in denen Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen können oder wollen, muss der Staat das staatliche Wächteramt mit einer breiten Palette von Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen ausüben. Es geht
dabei zunächst vorrangig um Hilfestellungen.
Ich halte fest: In Sachen Kinderschutz sind wohl wir alle uns hier im Hause einig.
Wir alle wollen, dass Kinder vor Misshandlung und Verwahrlosung geschützt werden. Wir alle sind uns darüber einig, dass Kinderrechte in der Verfassung ein grundlegendes Fundament für einen effektiven Kinderschutz bieten können. Aber wir sind uns auch einig, dass uns und vor allem den Kindern eine reine Symbolpolitik nicht weiterhilft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es eben nicht nur bei symbolischen Handlungen zu belassen, stellen wir heute den vorliegenden Entschlie
ßungsantrag zur sofortigen Abstimmung. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag stellen wir die Weichen, um das bereits bestehende Netz von Hilfsmaßnahmen weiter auszubauen und Kinder noch stärker in ein umfassendes gesundheitliches Vorsorgesystem einzubinden. Ziel des Antrags ist es, Kinderrechte in die Landesverfassung aufzunehmen. Auch hierbei sind wir uns wohl im Grunde einig. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung ist ein wichtiges bedeutendes Signal. Aber allein die Aufnahme in die Verfassung reicht eben nicht.
Beleg hierfür sind im Übrigen die tragischen Vorkommnisse in Schleswig-Holstein. Dort sind die Kinderrechte in der Verfassung verankert. Trotzdem gab es dort diesen dramatischen und tragischen Zwischenfall.
Ich halte fest: Eine Erweiterung des Verfassungstextes kann den Schutz der Kinder auf ein rechtliches Fundament stellen. Aber man muss auch zugestehen, dass das nur ein Baustein sein kann, wenn auch ein sehr bedeutender. Wir brauchen weitere Bausteine. Es muss ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept sein.
Herr Schwarz, ich bedauere sehr, dass es in dieser Legislaturperiode nicht möglich war, einen Konsens zu erreichen. Jedoch muss ich Ihnen auch sagen: An uns lag es nicht.
Auf der Ebene der Rechtspolitiker wäre ein Konsens möglich gewesen. Das ist nicht nur meine Einschätzung. Auch die Grünen erschienen uns erheblich flexibler. In unserem Koordinierungsgespräch hat Ihnen Herr Nacke einen Kompromiss angeboten, mit dem wir unseren Vorschlag auf
Anspruch auf Bildung erweitert haben. Ich muss jedoch festhalten: Herr Schwarz, Sie waren in dieser Frage nicht besonders kooperativ.
Das ist schade. Damit ist eine Chance vertan.
Unser heutiger Antrag geht natürlich darüber hinaus. Er bezieht den Kinderschutz mit ein und zeigt auch ganz klar, wie wir uns in der nächsten Wahlperiode aufstellen wollen.
Mit der Einführung des verbindlichen Einladungswesens für die Früherkennungsuntersuchungen binden wir Eltern, Jugendämter und Ärzte gleichermaßen gemeinsam in die Struktur der Erkennung von Misshandlungen und Verwahrlosung ein. Hierzu werden wir uns auf Bundesebene für die Weiterentwicklung der Kinderuntersuchungsrichtlinie einsetzen, um Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern künftig besser erkennen zu können.
Wir unterstützen das Familienhebammenpro
gramm der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ und fördern den flächendeckenden Ausbau. Wir werden Mitarbeiter im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen gemäß § 8 a SGB VIII weiterbilden. Das Ministerium hat in diesen Tagen bereits die Mustervereinbarung für diese Qualifizierungsmaßnahmen vorgelegt. Hierfür herzlichen
Dank!
Die vorhandenen Angebote für Beratung und Hilfe für junge Eltern verknüpfen wir weiter. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass Familiengerichte und Jugendämter ihre Aufgaben noch besser als bisher miteinander verzahnen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist sicherlich ein umfassendes Paket. Ich habe aber deutlich gemacht, dass wir das auch brauchen und dass wir den Kinderschutz in Niedersachsen damit deutlich stärken. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich: Stimmen Sie unserem Antrag und der sofortigen Abstimmung darüber zu! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedauere es ein wenig, dass bei aller Sachlichkeit in der Debatte gleichwohl Tatsachen ausgeblendet und verdreht worden sind. Ich möchte deshalb in aller Kürze noch Folgendes anfügen.
Herr Schwarz! Frau Meißner, Herr Böhlke und ich haben unabhängig voneinander bereits während der Sommerpause versucht, einen Termin für eine Anhörung gleich nach der Sommerpause hinzubekommen, um alles zügig zu beraten. Das haben Sie abgelehnt. Wir haben Sondersitzungen angeboten. Das haben Sie abgelehnt. Wir haben nach der Anhörung ein sofortiges Weiterberaten angeboten. Das haben Sie abgelehnt. - Nur so viel dazu.
Lassen Sie mich Ihnen vielmehr - dies ist mir nämlich erheblich wichtiger - noch einmal aufzeigen, was Niedersachsen für den Kinderschutz bereits auf den Weg gebracht hat. Wir sind nämlich alles andere als Schlusslicht. Einige Punkte sind inzwischen genannt worden. Ich möchte dies um das Handbuch für Kinderärzte und Gynäkologen als Hilfsmittel zur schnelleren Erkennung von Kindesmisshandlungen, die Unterstützung der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ und das Projekt „Pro Kind“ ergänzen. Ich nenne die vorbildlichen Koordinierungszentren für Kinderschutz in Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Lüneburg,
die 19 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie 27 Gewaltberatungseinrichtungen für Frauen und Mädchen.
Last, but not least möchte ich noch einmal ausdrücklich auf das Programm „Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen“ hinweisen. Wir haben hier bewusst Möglichkeiten vorgesehen, um in sozialen Brennpunkten niedrigschwellige und aufsuchende Hilfen für Kinder zu organisieren.
Wir haben damit frühzeitig Akzente gesetzt. Ich finde es zwar schön, wenn die SPD jetzt ein 20Millionen-Euro-Programm für ihr Kinderschutzkonzept fordert. Das ist lobenswert. Aber man muss dann der Öffentlichkeit auch sagen, woher man das Geld nehmen will. Sie zweigen das Geld nämlich aus dem Programm „Familien mit Zukunft“ ab!
Erst heute Morgen haben wir gehört, wie erfolgreich dieses Programm angelaufen ist. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist schon etwas eigenartig.
Sie alle wissen doch, wie bedeutsam eine gut ausgebaute Kinderbetreuung gerade für den Bereich des Kinderschutzes ist.
Auch dass von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD noch im November ein nationaler Aktionsplan gefordert wurde, stimmt mich etwas verwunderlich; denn diesen Aktionsplan gibt es ja inzwischen. Er ist im März auf den Weg gebracht und gestern im Bundestag verabschiedet worden. Er sieht eine ganze Menge Dinge vor, die sehr gut und sehr wichtig sind, nämlich neben der Stärkung der Elternkompetenz gerade auch den weiteren Ausbau von Familienhebammen. Etwas, was hier erfolgreich läuft, wurde damit übernommen und eingebunden. Des Weiteren ist die Rede von der Verdichtung der Intervalle der Kinderuntersuchungen und von Bonusprogrammen für die Teilnahme an den Untersuchungen. - Dies alles ist dort eingebunden. Dieses Programm, unser Entschließungsantrag und die bereits vorgenommenen Maßnahmen der Landesregierung sind ein solider und effektiver Kinderschutz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eines: Kurt Beck hat sich gestern für ein verbindliches Einladungswesen ausgesprochen. Wenn Sie
das noch einmal auf sich wirken lassen, dann sollten Sie vielleicht doch zu dem Ergebnis kommen, am Ende heute zuzustimmen. Ich möchte dies mit einem Zitat aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. Dezember noch einmal untermauern. Darin wird auf die Debatte im Bundestag Bezug genommen und die SPD-Abgeordnete Frau Rupprecht zitiert. Sie warnt vor zentralstaatlichem Aktionismus und verwarf Vorstellungen, medizinische Vorsorgeuntersuchungen mit Zwang zu belegen. Dies ist eine ganz klare und deutliche Aussage, die zeigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.
Ich möchte noch einmal die SPD aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht zu dieser Sache im Bundestag zitieren. Die Vertreterin der SPD-Fraktion hat die Frage, ob Lücken im Gesetz existierten, eindeutig verneint. Würde das Kinderund Jugendhilfegesetz konsequent umgesetzt,
hätte man viele der in den vorliegenden Anträgen geforderten Maßnahmen nicht extra aufführen
müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich appelliere noch einmal ausdrücklich an Sie: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Kein Wahlkampf auf Kosten unserer Kinder! Lassen Sie uns nach der Wahl das Projekt „Kinderrechte in die Verfassung“ in der gebotenen Sachlichkeit und Ruhe angehen! Wir, die Fraktionen der CDU und der FDP, wollen das. Wir sind dazu bereit, gemeinsam mit SPD und Grünen die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Wir reichen Ihnen die Hand. Es liegt an Ihnen, sie zu ergreifen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, man kann es so, wie Sie es gesagt haben, Herr Schwarz, einfach nicht im Raum stehen lassen.
Es ist ganz klar so, dass Sie die Maßnahmen, mit denen bereits vor den Maßnahmen, welche heute auf der Tagesordnung stehen, begonnen worden ist, sowie die Maßnahmen, die weiter fortgesetzt, ausgebaut und zusätzlich ergänzt werden sollen, negieren. Das kann nicht angehen. Wenn Sie unserem Antrag heute schon nicht zustimmen können, dann springen Sie doch bitte wenigstens über Ihren Schatten und stimmen Sie einer sofortigen Abstimmung zu, damit diese Landesregierung
zügig weiterarbeiten kann, damit wir zugunsten der Kinder agieren können und eben keine Zeit durch Wahlkampf verstreichen lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einmal mit dem Samariterimage aufräumen, das sich Herr Schwarz immer so gern anheftet.
Er fordert Sachlichkeit in der Sozialpolitik ein, ist aber der Erste, der die Sozialpolitik dann gleich wieder unsachlich weiterführt. Seine Rede ist das beste Beispiel dafür. Er lässt einfach kein Thema aus, um es für den Wahlkampf zu missbrauchen.
Ich möchte nur einmal drei Beispiele dafür nennen. Erstens die Kürzungen, die Herr Schwarz im Bereich Demenz gesehen haben will. Fakt ist, dass im Jahr 2007 1,5 Millionen Euro in der Erwartung bereitgestellt worden sind, dass es auf Bundesebene eine Pflegereform gibt. Wir haben gesagt, wir wollen diese Pflegereform 1 : 1 gegenfinanzieren. Diese Pflegereform ist in der Form aber nicht gekommen. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass wir bei unserer Haltung bleiben. Wenn die Pflegereform kommt und vom Bund mehr Mittel für Demenzkranke bereitgestellt werden, dann werden wir dem entsprechend Rechnung tragen.
Zweitens möchte ich die Kritik an den für die schwerstkranken Kinder eingestellten Mittel ansprechen. Herr Schwarz, im Ausschuss ist mehrfach darüber informiert worden, dass die im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht abgerufen werden.
Es macht wenig Sinn, im Haushalt mehr Mittel einzustellen, als abgerufen werden.
Das dritte Beispiel für Ihre Unredlichkeit sind die Landeskrankenhäuser. In der Mipla 2002 bis 2006 haben Sie selbst noch den Verkauf der Landeskrankenhäuser vorgesehen - aus rein fiskalischen Gründen. Ich stelle fest: Sie lassen keine Schäbigkeit aus. Die Menschen sind Ihnen allenfalls Mittel zum Zweck.
Ich möchte noch einen ganz besonderen Punkt herausgreifen, nämlich den Kinder- und Jugendschutz sowie die Maßnahmen zugunsten von Familie und Gesundheit. Wir haben festgestellt, dass sich hier bereits unsere bisherige Bilanz sehen lassen kann; Frau Meißner hat etliche Punkte genannt. Wir haben in diesem Bereich nicht nur eine, sondern viele Maßnahmen initiiert, die sich gegenseitig ergänzen.
Bereits im Jahr 2007 haben wir die Mittel für den Kinderschutz um 40 % auf 1,7 Millionen Euro angehoben.
Diese Mittel werden auch im nächsten Jahr zuverlässig zur Verfügung stehen. Die Kinderschutzzentren werden darüber hinaus mit 470 000 Euro gefördert. Zu Ihrer Zeit war da Fehlanzeige.
Der Ansatz für Hilfen bei Schwangerschaftsabbrüchen wird von uns um 70 000 Euro erhöht. Für Gewaltprävention und Beratungsmöglichkeiten
stellen wir insgesamt rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist mehr denn je. Das sollten Sie nicht weiter ignorieren.
Wir haben auch für die präventive Schuldnerberatung speziell für Kinder und Jugendliche
200 000 Euro mehr eingesetzt. Das ist mehr denn je, mehr als zu Ihrer Zeit.
Für die Arbeit der Familienbildungsstätten war es uns ein besonderes Anliegen, dass die Mittel auch
bei den wirklich Bedürftigen ankommen. Wir haben den Ansatz von 920 000 Euro auf 1,2 Millionen Euro aufgestockt. Das ist eine Erhöhung um mehr als ein Drittel. Auch das zeigt natürlich, dass unsere Familienpolitik zukunftsgewandt ist, im Einklang mit dem Bund steht und im Land große Anerkennung findet. Das sehen auch die Menschen so. Dass Sie das ärgert, Herr Schwarz, kann ich zwar verstehen. Die Menschen aber finden das, was in der Familienpolitik gemacht wird, gut, und das ist gut so.
Ich möchte den Kultushaushalt mit einbeziehen, da Sie hier auch das Thema Kinderarmut angesprochen haben. Selbstverständlich wollen auch wir die Kinderarmut zielgerichtet bekämpfen. Aus diesem Grunde haben wir 3 Millionen Euro bereitgestellt, damit Kinder aus einkommensschwachen Familien regelmäßig am Schulmittagessen teilnehmen können. Ihr Versuch, das kleinzureden, ist zum Scheitern verurteilt. Im Bund-Länder-Vergleich werden Sie feststellen, dass viele Länder überhaupt nichts und einige Länder nur wenig machen. Wir können uns da sehen lassen.
Sie dagegen wecken lediglich Hoffnungen und schüren Sozialneid. Doch davon werden Kinder nun bestimmt nicht satt.
Wir handeln im Einklang mit Kommunen, Stiftungen und privatem Engagement. Das ist eine Soforthilfe, die auch zielgerichtet genau bei denen ankommt, die diese Hilfe brauchen, nämlich bei den Kindern. Darüber hinaus ist in diesem Bereich auch weiterhin der Bund in der Pflicht. Das will ich aber nur am Rande erwähnen.
Unsere Hilfe ist zielgerichtet zum Wohle der Menschen, der Kinder, der Familie, der Jugend. Sie stehen bei unserer Politik im Mittelpunkt.
Deshalb darf ich abschließend feststellen: Auch für das Jahr 2008 haben wir nicht nur einen ausgewogenen Haushalt für den Bereich Soziales vorgelegt, sondern ein ganzes Paket an Sozialleistungen für viele Bereiche. In vielen Fällen gehen wir weit über die Aktivitäten anderer Bundesländer hinaus. Also: Niedersachsen wird auch in den nächsten Jahren seine bewährte Sozialpolitik fortsetzen. Niedersachsen hat ein soziales Gesicht,
ein menschliches Gesicht. Das soll und wird auch so bleiben. - Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schwerstkranken Kinder stellen für das ganze familiäre Umfeld ein großes Problem dar. Die Kinder und die Familien brauchen Hilfe, und diese Hilfe sollen sie auch bekommen. Das ist uns sehr wichtig. Deshalb haben wir nach wie vor entsprechende Haushaltstitel. Wir sind hier in der Verantwortung und auch in der Pflicht. Wir nehmen das sehr ernst.
Wenn Sie auf die Spendenbereitschaft der Menschen für diese Einrichtungen anspielen, Herr Schwarz, dann müssen Sie bedenken, dass das auch komplementär zu sehen ist. Es ist gut, dass die Menschen bereit sind zu spenden. Sie erkennen damit, dass ihre Hilfe notwendig ist. Das ist per se nichts Schlechtes, sondern gesamtgesellschaftlich anzuerkennen.
Zu den Demenzkranken sage ich Ihnen nur eines, auch weil ich die anderen Kolleginnen und Kollegen damit jetzt nicht weiter belasten will: Ich erkläre es Ihnen nachher gerne noch einmal in Ruhe,
weil ich den Eindruck habe, dass Sie ein bisschen mehr Zeit brauchen, um es zu verstehen.
Frau Janssen-Kucz, ich finde es schon sehr bedauerlich, dass Sie bei diesem Thema Teilbereiche herausgreifen und davon dann auch noch Teile ausblenden. Deshalb will ich noch einmal ausdrücklich betonen: Die Bilanz zur Familien-, Kinder- und Jugendpolitik sowie der gesamte Schutzaspekt können sich durchaus sehen lassen. Ich nenne nur in Stichworten die Kinderschutzkonferenz, die landesweite Arbeit der Familienhebammen, den Kinderschutzleitfaden, die Unterstützung der Stiftung „Eine Chance für Kinder“, das Projekt „ProKind“, die Koordinierungszentren für Kinderschutz, die Förderung der Gewaltberatungsstellen, die Förderung der aufsuchenden Sozialarbeit gerade auch durch das Programm „Familie mit Zukunft“. Von diesem Programm „Familie mit Zukunft“ profitieren gerade die Tagesmütter. Das war uns außerordentlich wichtig. Das hat mit „billig“ absolut nichts zu tun.
Denn für unsere Kinder steht selbstverständlich Qualität ganz klar im Vordergrund. Sie muss gewährleistet sein und wird auch gewährleistet.
Zum Stichwort „Hebammen“ möchte ich hinzufügen - das muss hier klar gesagt werden und darf nicht ausgeblendet werden -: Die Landesregierung engagiert sich in ganz besonderer Weise und in besonderem Umfang bei der Qualifizierung dieser Hebammen, um Unterstützung zu geben, damit die Aufgaben sachgerecht und zielgerichtet wahrgenommen werden können. Das ist ein Erfolgsprogramm, das kann man überhaupt nicht abstreiten.
Zur Jugendarbeitslosigkeit darf ich erwähnen, dass es zahlreiche Projekte gibt, die sehr erfolgreich
laufen und im Laufe der letzten vier Jahre immer wieder an die jeweils gegebene Situation angepasst worden sind, damit sie greifen können.
Lassen Sie mich abschließend - auch wenn Sie das jetzt wahrscheinlich wieder etwas ärgert - noch eines anfügen: Neben allen guten Maßnahmen, die im Sozialbereich auf den Weg gebracht worden sind, gibt es auch eine unterstützende Maßnahme aus dem Finanzbereich: Dass die Zahlung von Zinsen für Schulden innerhalb von wenigen Jahren von 7 Millionen Euro pro Tag auf 2,6 Millionen Euro heruntergefahren werden konnte,
ist ein großes Verdienst dieser Landesregierung.
Davon profitieren am Ende am allermeisten die Kinder. Davon profitiert unsere Zukunft.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Behindert“ - was heißt das eigentlich? Die Definition im vorliegenden Gesetzentwurf ist zwar eindeutig, aber natürlich juristisch nüchtern. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Und was heißt „behindert“ im täglichen Leben? Immer noch passiert es zu oft, dass Menschen mit Behinderung durch pure Gedankenlosigkeit oder Oberflächlichkeit der Gesellschaft vor Barrieren stehen, die für Gesunde nicht spürbar oder unsichtbar sind. Da gibt es Bahnhöfe ohne Fahrstühle, Eingänge ohne Rampen, zu enge Sanitäranlagen, fehlende Handläufe, akustische und optische Hürden und sogar Veranstaltungen für Menschen mit Hörbehinderung ohne Gebärdendolmetscher. All diese Dinge erschweren eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder machen sie gar unmöglich. Damit werden Menschen isoliert. Sie werden zum zweiten Mal im wahrsten Sinne des Wortes behindert.
Die Benachteiligungen sind so vielfältig wie die Arten der Behinderung. Dabei müsste sich jeder darüber im Klaren sein, dass es durch Krankheit oder Unfall jederzeit auch ihn treffen kann. Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann, aber eben auch ein Geschenk, das verpflichtet.
Gerade deshalb ist heute ein guter Tag für Menschen mit Behinderungen; denn mit der Verabschiedung dieses Gesetzes machen wir einen großen Schritt nach vorne für eine bessere Teilhabe gerade dieser Personen.
Wir geben der Selbstverständlichkeit einen rechtlichen Rahmen. Maßstab dafür ist mit Sicherheit nicht die Wunschvorstellung der Opposition - Frau Helmhold, gestatten Sie mir, dass ich das so deutlich sage -, sondern Maßstab sind für uns dabei die Menschen, die uns wichtig sind und deren Bedürfnissen wir damit gerecht werden wollen.
Zugegeben, es hat lange gedauert. Landesregierungen vor uns hätten die Möglichkeit zum Handeln gehabt,
sind aber in plakativen Last-minute-Gesetzentwürfen steckengeblieben.
So gesehen, ist es schon sehr ermutigend, wenn man zum vorliegenden Gesetzentwurf in einer Presseerklärung, die der Sozialverband Deutschland vor ein paar Tagen herausgegeben hat, lesen kann:
„Lange mussten wir auf ein akzeptables Gesetz warten. In der kommenden Woche wird die Landesregierung nun eine Fassung verabschieden, die wir als größter Sozialverband des Landes mittragen können.“
Das, was mit dem Gesetz geleistet wird, ist etwas, wohinter die Verbände stehen. Genauso haben es sich die Verbände vorgestellt. Dem wird hier
Rechnung getragen.
Das heute zu verabschiedende Gesetz hat eine in der Tat besondere Geschichte. Wohl kein anderes Gesetz ist so partnerschaftlich im Dialog mit Betroffenenverbänden entstanden, getreu dem Motto der Menschen mit Behinderungen: Nicht über uns ohne uns!
Ich danke deshalb zunächst Herrn Finke, dem Landesbehindertenbeauftragten, der sich in die
Beratung der Vorlage konstruktiv und nachhaltig eingebracht hat. Ich sage auch allen Verbänden Dank. Zwar sind bei der Anhörung auch Wünsche deutlich gemacht worden. Aber insgesamt hat die Anhörung belegt, dass das Gesetz und das Verfahren breite Zustimmung finden.
Ich danke allen an den Anhörungen Beteiligten, auch den beteiligten Ministerien, allen voran unserer Sozialministerin, Frau Ross-Luttmann. Vor allem danke ich den Hauptpersonen, den Menschen mit Behinderung für ihr Engagement und ihre Offenheit. Die Tatsache, dass sie uns an ihren Erfahrungen haben teilhaben lassen, hat die vorliegende Fassung des Gesetzes ermöglicht. Es ist ein gutes Gesetz.
Lassen Sie mich kurz die Kernpunkte noch einmal vorstellen: Wir schreiben das Benachteiligungsverbot für öffentliche Stellen auf Landes- und auf kommunaler Ebene fest. Wir erkennen die Gebärdensprache als eigenständige Sprache an und sichern Menschen mit Hörbehinderung das Recht, mit Gebärdensprache im Verwaltungsverfahren, aber auch in Kindergärten und Schulen mittels eines Dolmetschers zu kommunizieren. Dazu dient auch der heute vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der fast deckungsgleich mit dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ist. Ich kann schon ankündigen, Frau Helmhold, dass wir Ihren Antrag auch hinsichtlich des zweiten Satzes, der noch angefügt werden soll, mittragen werden.
Des Weiteren stellen wir die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, öffentliche Informationstechnik und in der Verwaltung sicher. Wir führen das Klagerecht für Verbände ein und sichern damit die Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte für Menschen mit Behinderungen. Mit der Finanzierung von Wahlschablonen für sehbehinderte Menschen stellen wir sicher, dass diese ebenfalls ihr Wahlrecht eigenständig ausüben können. Dass die Mittel zur Finanzierung der Wahlschablonen - das will ich ausdrücklich betonen eingeworben wurden, ist in der Tat neu.
Den Kommunen sichern wir die Finanzierung zu, damit sie das Gesetz auf ihrer Ebene umsetzen können. Ich sage hier ausdrücklich, meine sehr geehrten Damen und Herren: So solide hat zuvor keine Landesregierung gearbeitet.
Wir bauen die Rechte des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung deutlich aus. Eine Überprüfung, die bereits 2010 stattfinden soll, stößt auch bei den Menschen mit Behinderung und bei den Verbänden ausdrücklich auf Zuspruch. Das ist gut so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicherlich können Forschung und Medizin Behinderungen unterschiedlich abmildern. Aber nehmen können sie die Behinderungen und die damit verbundenen Probleme eben nicht. Deshalb ist es in der Tat eine der vorrangigsten Aufgaben von Politik, dafür zu sorgen, dass Barrieren im täglichen Leben abgebaut werden. Genau das wird mit diesem Gesetz energisch vorangetrieben. Dieses Gesetz schließt im Grunde genommen auch den Kreis zu den Maßnahmen, die im Laufe der letzten Jahre für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht worden sind. Ich will als Beispiel nur ein Projekt nennen, nämlich das Persönliche Budget.
Politik für Menschen mit Behinderung ist uns sehr wichtig. Deshalb sind wir sehr froh darüber, dass wir hier einen weiteren Baustein anfügen können. Ich freue mich über dieses Gesetz. Ich freue mich für alle Menschen mit Behinderung. Mit diesem Gesetz machen wir unsere Gesellschaft heute ein Stück behindertengerechter, und das ist gut so. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der älteren Generation wächst, gerade unter dem Aspekt des demografischen Wandels. Deshalb haben wir nicht nur auf ein Antidiskriminierungsgesetz geschielt, sondern auch als eine unserer ersten Maßnahmen eine Enquete-Kommission auf den Weg gebracht, die sich zielgerichtet mit dieser Thematik befasst hat.
Diese Entwicklung stellt unsere Gesellschaft zwar vor vielfältige Herausforderungen; aber wir begreifen diese Herausforderungen nicht als unüberwindbare Probleme. Denn wir haben eine sehr vorbildliche, aktive, engagierte ältere Generation. Sie ist durchaus selbstbewusst und eine Bereicherung für unsere Gesellschaft insgesamt. Um diese Chancen wahrnehmen zu können, ist erforderlich, sich ein neues Bild vom Alter und vom Altern zu machen und die angeblichen Defizite durch ein differenziertes und realistisches Bild zu ersetzen, welches die vielfältigen Potenziale und Bedürfnisse des Alters hervorhebt.
Bemerkenswert ist: Niedersachsen ist hier schon auf vielfältige Weise aktiv geworden. Ich will in der Kürze der Zeit nur einige Beispiele nennen.
Erstens. Wir fördern seit 2003 den Bau von Mehrgenerationenhäusern, Häusern, die als Kumulationspunkt dienen, um ein gemeinsames Leben und Erleben, einen generationenübergreifenden Erfahrungsaustausch möglich zu machen. Das hat mittlerweile Schule gemacht. Unsere niedersächsischen Mehrgenerationenhäuser sind bundesweit zu einem echten Erfolgsprojekt geworden.
Zweitens. Die Niedersächsische Landesagentur Generationendialog vernetzt Angebote von Jung und Alt und organisiert den Dialog der Generationen; denn im Miteinander liegt die Zukunft.
Drittens. Die Landesinitiative Niedersachsen generationengerechter Alltag, kurz LINGA, sensibilisiert und ermutigt Wirtschaft, Politik und Verwaltung, ältere Menschen mit ihren unterschiedlichen Anforderungen, Bedürfnissen und Wünschen ernst zu nehmen. Diese Landesinitiative verbessert die Lebensqualität in Niedersachsen zunächst vorrangig für die ältere Generation, aber damit eben auch für uns alle.
Viertens. In Zusammenarbeit mit der Wolfsburg AG haben wir die niedersächsische Landesinitiative generationengerechte Produkte gegründet. Durch diese Initiative entsteht ein kooperatives Netzwerk. Die Bedürfnisse der älteren Menschen werden somit stärker beachtet; ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale werden stärker genutzt. Wir fördern dadurch Produkte und Dienstleistungen, die für ältere Menschen nutzungsfreundlich sind und damit die Ansprüche aller Generationen besser erfüllen. Ein Blick ins Netz zeigt viele Beispiele ganz konkret auf. Wer das noch nicht getan hat, dem kann ich das nur empfehlen.
Fünftens. In Niedersachsen als erstem Bundesland gibt es den Modellversuch „Freiwilliges Jahr für Senioren“. Hier sollen ganz zielgerichtet Erfahrungen an Jüngere weitergereicht werden. Wir merken
bei den älteren Menschen einen Zuspruch für dieses soziale Jahr, sodass wir davon ausgehen können, dass es weiter ausbaufähig sein wird.
Sechstens. Niedersachsen ist 2006 dem Netzwerk Seniorenwirtschaft der Europäischen Regionen beigetreten. Diese Vernetzung rundet zahlreiche Aktivitäten ab.
Zu den weiteren Maßnahmen, die ich nicht alle aufführen kann, zählen die Wohnraumförderung für den altengerechten Umbau von Wohnungen, die Förderung der Errichtung des Wohn- und Kompetenzzentrums für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, niedrigschwellige Angebote und der landesweite Ausbau der Palliativstützpunkte.
Herr Schwarz, wenn Sie hier Herrn Mißfelder ins Spiel bringen, dann sollten Sie vielleicht zunächst einmal Ihr Problem Lauterbach lösen. Denn wer Herrn Lauterbach in seinen Reihen hat, der braucht andere Dinge eigentlich besser nicht zu benennen. Herr Lauterbach hat bei der Rentendiskussion u. a. gesagt, dass er der Meinung ist, dass man Menschen, die aus verschiedenen Gründen vielleicht nicht so lange leben, andere Rentenbeiträge abnehmen sollte. Es ist sehr altersdiskriminierend, solche Äußerungen überhaupt in die Diskussion einzuführen. Das ist Gott sei Dank auch bei den eigenen Leuten so aufgenommen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen. Eine zukunftsweisende Politik, die Altersdiskriminierung nicht nur bekämpft, sondern, soweit es in unserer Macht steht, gar nicht erst entstehen lässt, wird von dieser Landesregierung vorbildlich praktiziert und auf den Weg gebracht. Es wird gehandelt. Ihre Aufforderung hätten wir nicht gebraucht. Unsere älteren Menschen haben es als Selbstverständlichkeit verdient, mit all ihren Wünschen, Bedürfnissen und Fähigkeiten wie alle anderen auch vollwertig akzeptiert zu werden.
Abschließend möchte ich auf die „Leitlinien für eine moderne Seniorenpolitik in Niedersachsen“, herausgegeben von unserem Sozialministerium, hinweisen. Diese Broschüre enthält 20 Leitlinien, eine Analyse, wie Sie, Herr Schwarz, sie gemacht haben, konkrete Beispiele und Forderungen, aber eben vor allen Dingen auch eine Auflistung erfolgter Maßnahmen. Am Ende werden Ansprechpart
ner aufgezeigt, die man einbinden kann, wenn man weiter gehende Fragen hat. Ich stelle fest: Umfassender kann eine vorbildliche Politik für unsere ältere Generation gar nicht dargestellt werden.
Herr Schwarz, mit Schwarzmalerei bringen Sie uns an dieser Stelle nicht weiter. Sie sind auch nicht gerade eine mustergültige Vertretung der Senioren überhaupt. Hätten Sie dieses Heft gelesen, hätten Sie sich Ihren Antrag sparen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Parallel zu dem sich in Deutschland abzeichnenden demografischen Wandel vollzieht sich eine weitere Entwicklung, die allmählich immer deutlicher wird, nämlich die Zunahme der Familienarmut und damit auch der Kinderarmut. Auf der einen Seite haben wir immer weniger Kinder, diese unterliegen aber einem immer größeren Armutsrisiko. Dabei ist die höchste Abhängigkeit bei alleinerziehenden Frauen mit Kindern gegeben. Hier sind fast 45 % auf Hilfe des Sozialamtes angewiesen.
Arme Kinder findet man im Übrigen überall in Städten und auch im ländlichen Bereich. Nicht nur
Hartz-IV-Empfänger sind betroffen; auch in Teilen des Niedriglohnbereichs sind Familien arm.
Kinderarmut kann man an vier Punkten festmachen:
Erstens: materielle Grundversorgung. In Kitas und Ganztagsschulen wird das Essensgeld von Eltern häufig später bezahlt oder werden Kinder ganz abgemeldet. Es mangelt an körperlicher Pflege oder gar an notwendiger Kleidung.
Zweitens: kulturelle Beteiligung. Es zeigen sich Auffälligkeiten beim Spiel- und Sprachverhalten. Nur 69 % der armen Kinder werden altersbezogen regulär eingeschult.
Drittens: die soziale Lage. Arme Kinder werden von anderen oft gemieden, damit isoliert und ausgegrenzt.
Viertens: die gesundheitliche Lage. Gesundheitliche Probleme oder Entwicklungsverzögerungen treten - das ist wissenschaftlich nachgewiesen bei armen Kindern häufiger auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um materielle Armut - aber nicht nur um materielle Armut, sondern um die Rahmenbedingungen insgesamt. Ich glaube, dass am Ende nur ein Gesamtkonzept helfen kann. Das ist recht komplex und vielfältig.
Was können wir tun, um zu helfen, und was haben wir getan? Ich möchte dazu fünf Punkte kurz aufzeigen:
Erstens. Wir müssen den Zugang zu Bildung absichern. Bildung ist die Eintrittskarte in die Gesellschaft überhaupt. Mangelnde Qualifikation ist das größte Armutsrisiko. 13,9 % der Empfänger staatlicher Hilfen in Deutschland sind ohne Schulabschluss. Das muss uns in der Tat zu denken geben. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben daher bereits einige Maßnahmen ergriffen. Ich will das nur in Stichworten aufzählen: Sprachförderung vor Schuleintritt, Kooperation zwischen Kita und Grundschule, Einrichtung von Ganztagsschulen, beitragsfreies letztes Kindergartenjahr, 100-Millionen-Euro-Programm „Familie mit Zukunft“.
Zweitens. Neben Bildung brauchen wir Hilfestellung zur Organisation des Lebensalltags; denn dort, wo das Leben von der Hand in den Mund zur Norm wird, fällt perspektivisches Denken aus. Auch hier gibt es in Niedersachsen gute Ansätze,
die sicherlich weiterentwickelt und weiter ausgebaut werden können. Ich nenne nur in Stichworten das Hebammenprojekt, Schuldnerberatung, Sozialpädagogen an Hauptschulen und Beratungsstellen für Familien insgesamt.
Drittens. Eine konsequente Beschäftigungspolitik verringert Arbeitslosigkeit und wirkt damit auch der Armut entgegen. Auch hier nur in Stichworten: Pro-Aktiv-Zentren, Förderung von Jugendwerkstätten und Projekte wie PRINT und NiKo.
Viertens. Wir brauchen Gesundheitsprävention. Ich nenne die von uns abgesicherte Schuleingangsuntersuchung und die von unserer Sozialministerin angestrebte größere Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen insgesamt.
Fünftens. Rahmenplanung und Stadtentwicklung dürfen nicht fehlen. Wir wollen keine Gettobildung. Besonders danken möchte ich deshalb für die konsequente Fortsetzung des Projektes „Soziale Stadt“ und die Einrichtung und Förderung von Mehrgenerationenhäusern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vieles ließe sich noch anfügen. Material, Daten und Fakten gibt es reichlich. Frau Eckel hat recht, wenn Sie sagt, dass wir kein Erkenntnisdefizit haben. Es steht also fest, es ist Handlungsbedarf gegeben, und niemand, auch wir nicht, will die Verantwortung auf andere Institutionen abschieben.
Es gibt positive Signale. Einiges davon habe ich für Niedersachsen aufgezählt. Darüber hinaus hat auch der CDU-Bundesvorstand unlängst einen ganzen Maßnahmenkatalog beschlossen. Die Kommunen sind auch mit dabei. Wie Sie wissen, gibt es zahlreiche Kommunen, die eine entsprechende Förderung aus eigener Kraft mit auf den Weg bringen. Ich meine, wir brauchen ein Bündnis aller gesellschaftlichen Institutionen - mit allen Ebenen: Kommune, Land und Bund. Ich darf Ihnen sagen, dass genau das in der Haushaltsrede von Müntefering auf Bundesebene thematisiert wurde.
Herr Minister Müntefering hat ganz klar gesagt, dass er sich höhere Eckregelsätze für Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften vorstellen kann. Er sagt aber auch ganz klar, dass wir ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut benötigen. Nur mit einer Aufstockung von Geld dürfte es an der Stelle nicht getan sein.
Ich freue mich, wenn ich hier spüre, dass in dem Grundgedanken, Kindern zu helfen, durchaus Konsens deutlich wird. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Beginnen wir mit einem entsprechend breiten Votum zur Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung. Darüber hinaus sind wir uns sicherlich darin einig, dass wir alles daransetzen müssen, den Teufelskreis zu durchbrechen, damit aus armen Kindern nicht arme Eltern werden, die wiederum arme Kinder haben. In dem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Schwarz, Sie tun immer so, als wüssten Sie alles und als wären Sie überall dabei. Ich stelle hier einmal fest, dass Sie nicht bei allen Gesprächen mit den Wohlfahrtsverbänden dabei waren. Das letzte Gespräch, das wir geführt haben - davon will ich Sie gern in Kenntnis setzen -, war im Juli. Dort haben wir darum gebeten, dass die Wohlfahrtsverbände das, was sie bei der Sozialberichterstattung an Bedarf haben, konkretisieren und auch entsprechende Fragen formulieren. Das steht immer noch aus. Darauf warten wir. Stattdessen wurde uns der Sozialbericht aus NordrheinWestfalen zugeschickt. Ich sage das jetzt nicht im Sinne eines Vorwurfs. Sicherlich werden die Wohlfahrtsverbände ihre guten Gründe dafür haben, dass sie unseren Wunsch noch nicht erfüllt haben. Wir sind jedenfalls durchaus bereit, uns nach einer Konkretisierung den Daten zu widmen, die vorhanden sind, diese aufzubereiten und sie auch zur Verfügung zu stellen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange wurde im Bundestag über einen Schutz vor Passivrauchen diskutiert, bis dann auf die Bundesländer als zuständige Instanzen verwiesen wurde. Hierzu gab es eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, und Niedersachsen hat die Federführung zügig übernommen, um neue, konkrete, tragbare Vorschläge für gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz zu erarbeiten. Heute wollen wir alle gemeinsam das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz verabschieden. Ich bedanke mich zunächst einmal ausdrücklich vor allem beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, aber auch bei allen anderen Beteiligten für die zügige Zuarbeit, insbesondere bei unserem Sozialministerium.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rauchen ist gesundheitsschädlich, aber Passivrauchen eben auch. Zahlreiche Untersuchungen belegen das eindrucksvoll. Deshalb ist es konsequent, auch für Niedersachsen ein Regelwerk zum Nichtraucherschutz zu verabschieden, das übrigens in weiten Teilen genau so auch in anderen Bundesländern geplant ist. Darüber hinaus belegen die Erfahrungen in ganz Europa, dass nach einem anfänglichen Gewöhnungsprozess Ruhe und Akzeptanz einkehren.
Ab 1. August soll also in Niedersachsen Nichtraucherschutz bestehen: in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Heimen und Bildungseinrichtungen. Es soll dann Nichtraucherschutz bestehen bei Gruppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden,
insbesondere Gaststätten, Sport- und Kultureinrichtungen - zum Schutz aller Nichtraucher, ganz besonders auch - mit Vorbildcharakter - der Kinder und Jugendlichen und auch zum Schutz unserer Behinderten. Es besteht Rauchverbot auch für den Landtag. Genau wie in anderen öffentlichen Einrichtungen auch wird die Möglichkeit eingeräumt, Raucherräume einzurichten - gleiches Recht für alle, auch für Abgeordnete.
Die Rauchverbote sollen nötigenfalls durch Bußgelder durchgesetzt werden. Hierfür gilt eine Übergangsregelung. Damit kommen wir insbesondere der Gastronomie entgegen, die so eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen durchführen kann.
Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, z. B. für Vernehmungsräume bei der Polizei. Aber in der Tat ist die Zahl der Ausnahmen sehr begrenzt und überschaubar. Sie sind klar und deutlich definiert, damit man mit der gesetzlichen Regelung sinnvoll umgehen kann. Eines muss jedoch klar sein - das will ich hier noch einmal betonen, um Missverständnissen vorzubeugen -: Das Gesetz gilt ab 1. August uneingeschränkt. Die gesetzliche Verpflichtung ist von diesem Zeitpunkt an zu beachten. Auf Nachfrage hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bestätigt, dass bewusstes und wiederholtes Zuwiderhandeln ein rechtswidriges Verhalten darstellt. Dies aber nur zur Klarheit, aber auch gerade zur Klarheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur meine Beobachtungen zeigen, dass es bei den Gastwirten eine größere Bereitschaft gibt, den Nichtraucherschutz zu realisieren, als manche glauben machen wollen. Ich habe nicht vergessen - dies gilt für alle anderen Kollegen gleichermaßen -, dass es zwischendurch eine klare Ansage vom DEHOGA gab, dass die Politik für eine klare, einheitliche Regelung sorgen möge. Genau dies haben wir mit der vorliegenden Regelung getan.
Was mich in der Tat hoffnungsvoll stimmt, ist, dass inzwischen bereits viele den Nichtraucherschutz für ihre Institutionen, Gaststätten und Einrichtungen realisiert haben. Der Nichtraucherschutz greift also schon im Vorgriff auf das zu erwartende Recht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion der letzten Monate hat gezeigt, dass die Menschen einen größtmöglichen Schutz vor Passivrauchen wünschen und dass die Menschen dazu bereit sind, dafür Einschränkungen hinzu
nehmen. Dies sehen im Übrigen auch die allermeisten Raucher so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorgelegte Gesetzeswerk muss sich ab 1. August bewähren. Ich bin davon überzeugt, dass das besser klappen wird, als mancher zurzeit herbeizureden versucht. Den Antrag der Fraktion der Grünen, der bereits einmal in Berlin Bestandteil der Diskussionen war, lehnen wir ab. Dies ist sicherlich nicht verwunderlich.
Ich bitte zu guter Letzt um Ihrer aller Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich fordere Sie auf: Seien wir alle Vorbild für unsere Kinder, und gewähren wir den Nichtrauchern in Niedersachsen einen größeren Schutz! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht im Raum stehen lassen, was Herr Schwarz gesagt hat.
Ich halte das nämlich für Kaffeesatzleserei.
Herr Schwarz, wenn man verantwortungsbewusst mit den Dingen umgehen will, dann sollte man nicht einen Pflegenotstand herbeidiskutieren.
Wir werden nachhaltige Konzepte auflegen. Wenn Sie einen Blick in die Historie werfen, dann werden Sie feststellen, dass sich die Umlage in der Tat nicht bewährt hat, dass Sie damit schon einmal Schiffbruch erlitten haben.
Insofern müssen andere Konzepte aufgelegt werden. Sie liegen auf dem Tisch, sie greifen bereits, und wenn es erforderlich ist, dann werden wir mehr davon auflegen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Elsner-Solar, Ihre Ausführungen haben mit den harten Fakten der Beantwortung der Großen Anfrage offensichtlich wenig gemein.
Sie sollten einer sachlichen Auseinandersetzung ins Auge sehen. Aber davon sind Sie weit entfernt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinderarmut und Kindergesundheit sind schon allein deshalb zwei sehr wichtige Themen, weil die Grundlagen für die spätere Entwicklung früh gelegt werden. Das gilt sowohl im Bildungsbereich - z. B. über die Sprachförderung - als auch bezüglich späterer Zivilisationskrankheiten, an denen zugegebenermaßen oft erst die Erwachsenen erkranken, bei denen der Ursprung aber ganz klar im Kindes- und Jugendalter liegt. Der dritte Aspekt ist mindestens genauso bedeutend, nämlich die Tatsache, dass sich Armut und Gesundheit oft gegenseitig bedingen.
Wir wollen, dass Kinder optimale und gerechte Bildungschancen haben, egal in welchem Eltern
haus sie geboren werden. Deshalb haben wir das 100-Millionen-Euro-Programm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ aufgelegt. Deshalb werden wir das letzte Kindergartenjahr neu ordnen.
Deshalb gibt es Konzepte zur Sprachförderung. Deshalb gibt es die klaren politischen Vorgaben bei den Schuleingangsuntersuchungen. Deshalb gibt es die Akzeptanz für Projekte wie SOPHIA und das Weser-Ems-Modell.
Mit dem Öffentlicher-Gesundheitsdienst-Gesetz, das wir novelliert haben, gibt es erstmals eine gesetzliche Verankerung der kommunalen Gesundheitsberichterstattung als Bestandteil sozialer Untersuchungen.
Natürlich brauchen wir Daten; niemand bestreitet das. Aber es gibt mehr Daten, als die Opposition wahrhaben will. Die Sozialberichterstattung unter Ihrer Regie fand letztmals 1998 statt. Dann haben Sie sie quasi still im Winkel liegen gelassen und sich fünf Jahre lang überhaupt nicht darum gekümmert.
Und jetzt in der Opposition entdecken Sie dieses Thema. Das lässt tief blicken!
Ich sage Ihnen: Niedersachsen ist gut.
- Frau Elsner-Solar, auch wenn Sie noch so lange schreien: Im Moment rede ich! Ich habe Ihnen zugehört. Vielleicht bekommen auch Sie das hin.
Niedersachsen nimmt sich der Sorgen aktiv an. Niedersachsen handelt für die Kinder und für die Eltern. Ich möchte versuchen, das in acht Aspekten kurz herauszugreifen, in der Kürze der Zeit stichwortartig.
Erstens. Säuglingssterblichkeit. Das Robert-KochInstitut hat festgestellt, dass die Säuglingssterblichkeit in Niedersachsen im Bundesvergleich einen drastischen Rückgang verzeichnet. Starben 1990 noch sieben Kinder je 1 000 Lebendgebore
ne, so sind es 2004 nur noch vier. Das ist ein Rückgang von 42 %.
Zweitens. Die Anzahl der Schulunfälle ist fast konstant geblieben. Die Anzahl der Schulwegunfälle ist zurückgegangen.
Drittens. Etwas sollte uns in der Tat umtreiben: Die Anzahl der übergewichtigen Kinder hat zugenommen. Das führt zu zahlreichen Folgeerkrankungen wie z. B. Diabetes, Bluthochdruck, Gelenkerkrankungen usw. Aber hier ist reagiert worden. Hier laufen bereits Projekte, um prophylaktisch zu arbeiten und vorzubeugen.
Viertens. Zahnprophylaxe. Auch hier zeigen die Fakten, dass gute Dinge auf dem Weg sind, auch wenn der Präventionsbedarf in Förder- und Hauptschulen sicherlich weiterhin am höchsten ist.
Fünftens. Impfen. Die Auswertung der Impfdaten zeigt, dass unsere Initiative zur Masernelimination absolut berechtigt war. Auch das haben Sie kritisiert. Niedersachsen bietet seit Juli 2003 unentgeltliche Schutzimpfungen an. Während der ÖGD das Personal zur Verfügung stellt, tragen die Krankenkassen die Sachkosten.
Das ist ein ganz klares Beispiel für eine konsequente Gesundheitspolitik.
Sechstens. Stichwort „Sprache“. Die Auswertungen zu Sprachstörungen belegen eindrucksvoll, dass die Landesregierung, gerade der Kultusminister, mit den Sprachfördermaßnahmen frühzeitig gehandelt hat und goldrichtig liegt, auch wenn Sie das ignorieren.
Siebtens. Stichwort „Rauchen“. Interessant ist, dass der Anteil der Nie-Raucher in der Altersgruppe der 12- bis 19-Jährigen von 36 % im Jahre 2001 auf 45 % im Jahre 2005 gestiegen ist. Die Gruppe der Nie-Raucher hat zugenommen. Hier zeichnet sich ein neues Bewusstsein und Selbstbewusstsein ab. Auf diesem Ergebnis gilt es aufzubauen.
Auch hier geht ein ganz klares Lob an den Kultusminister; denn er hat diese Entwicklung durch seine konsequente Arbeit in den Schulen, Aufklärung zu betreiben und das Rauchen zu verbieten, in aller Deutlichkeit mit angeschoben. Dafür gebührt ihm unser Dank.
Achtens. Stichwort „Alkohol“. Interessant ist, dass sich die Alkoholrauscherfahrungen kaum verändert haben. Der regelmäßige Konsum hat sogar deutlich abgenommen. Unsere Jugendlichen sind deutlich gesundheitsbewusster, als es uns die dramatischen, von den Medien dargestellten Fälle glauben machen wollen. Dennoch müssen wir uns sicherlich Gedanken darüber machen, wie wir dem sogenannten Komaflatrate-Saufen begegnen können. Hierbei setzen wir auf Prävention. Auch in diesem Punkt ist der Kultusminister gemeinsam mit der Sozialministerin aktiv allen voran.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle zunächst zur Kindergesundheit fest: Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass Niedersachsen sehr aktiv ist und dass hier viele Projekte durchgeführt werden, um die Gesundheit der Kinder weiter zu verbessern.
Viele dieser Projekte beinhalten Kooperationen mit unterschiedlichen Institutionen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die Sportvereine lobend erwähnen, weil die im außerschulischen Bereich besonders viel leisten.
Jetzt noch zum Stichwort „Kinderarmut“: Bildung ist in Niedersachsen so konzipiert, dass Kinder nachhaltig und Erfolg versprechend gefördert werden. Dazu kann ich Ihnen ganz klar sagen: Ich will Ihnen nicht verschweigen, dass es noch einen Punkt gibt, der mich bewegt und auch ärgert. Seit längerer Zeit ist die Landesregierung intensiv darum bemüht, die Früherkennung und die Frühförderung von behinderten und von von Behinderung bedrohten Kindern deutlich auszubauen und zu verbessern. Die Verankerung von Komplexleistungen im Leistungskatalog des SGB IX seitens des Bundes war notwendig und gut. Umso mehr ärgert es mich, dass sich die Diskussionen mit den Leistungsträgern seit geraumer Zeit auf der Stelle bewegen. Monatelange Debatten finden statt, und der Schwarze Peter wird zulasten der betroffenen Kinder hin und her geschoben. Man muss aber deutlich sagen: Hierfür trägt nicht die Landesregierung die Verantwortung, sondern die Verantwortung liegt woanders. Ich halte das Getue zulasten der Beteiligten für unanständig.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu guter Letzt der Landesregierung und den Ministerien für die Beantwortung danken. Hier wurde eine hervorragende Arbeit geleistet; denn die uns gegebenen Informationen können wir im ganzen Land weiterreichen. Damit können wir zeigen und belegen, dass in den letzten Jahren zum Wohle unserer Kinder und unserer Jugendlichen sowie für eine bessere Gesundheit und somit für eine gute Ausgangsbasis für all das, was danach kommt, eine exzellente Arbeit geleistet worden ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Janssen-Kucz, ich bin für das Angebot zum Dialog sehr dankbar. In der Kinderpsychiatrie gibt es in der Tat Probleme. Daran sollten wir - gerne gemeinsam - arbeiten. Für Sachlichkeit und Nachdenken ohne Scheuklappen zum Wohle der Kinder habe ich immer ein ganz offenes Ohr.
Aber nun zur Scheinwelt von Herrn Albers: Eigentlich verbietet sich hier jeglicher Kommentar.
Ich nenne nur drei Punkte, an denen wir ganz erfolgreich etwas vorangebracht haben: Schuldnerberatung, Kinderschutz und Sprachförderung. Zur Zeit Ihrer Landesregierung war da ein ganz tiefes Loch: Fehlanzeige, absolut Fehlanzeige.
Wir reden über Gesundheit. Ich stelle fest: Gegen gestörte Wahrnehmung und Ideologie ist eben noch kein Kraut gewachsen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion der letzten Wochen hat ganz klar gezeigt, welchen Stellenwert der Nichtraucherschutz und das Gesundheitsbewusstsein in unserer Bevölkerung haben. Das ist grundsätzlich positiv. Nach guter, solider Vorarbeit durch unsere Gesundheitsministerin, die maßgeblich das Vorgehen der Gesundheitsminister koordiniert hat, liegt jetzt ein Entwurf der Landesregierung vor, der auch die Vorstellungen der Verbände berücksichtigt.
Es ist nun Konsens, dass in öffentlichen Bereichen wie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Theatern und Museen sowie in Gaststätten und Diskotheken ein umfassendes Rauchverbot herrschen soll. Der vorliegende Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb mehr als unnötig. In einigen Teilen ist er deckungsgleich mit dem Entwurf der Landesregierung, in den Abweichungen ist er ohne Relevanz, zum Teil schießt er über das Ziel hinaus. Kurz: nichts als vernebelnder Rauch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man die Debatte der letzten Wochen auf ihren Kern zurückführt und die armseligen Versuche einer oppositionellen Schmutzkampagne außer Acht lässt, muss man sich die Frage stellen, ob der Staat sämtliche Bereiche des Privaten mit Verboten regeln muss oder ob noch Raum für eigenverantwortliches Handeln gewollt ist. Unsachliche Ausei
nandersetzungen mit dieser Frage sind hier jedenfalls fehl am Platz.
Eine freiheitliche Lösung, die die Selbstständigkeit des Einzelnen berücksichtigt und Vertrauen auf den mündigen Bürger setzt, muss zunächst grundsätzlich Vorrang vor staatlichen Verboten haben.
Dieser Ansatz ist von der Opposition nur zu gern verdreht und zu einer gesundheitsfeindlichen Haltung umgemünzt worden. Die hier eingeforderte Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen als Nichtraucherfeindlichkeit auszulegen, nenne ich in höchstem Maße populistisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf der Landesregierung geht in der Tat über die Vorschläge der Grünen konsequent hinaus. Zu den Forderungen im Bereich des Arbeitsschutzes ist ganz klar festzustellen, dass der Bund dafür zuständig ist und dieser längst zugesagt hat, die Arbeitsstättenverordnung nach Prüfung zu ändern, wenn die Länder ihre Nichtraucherschutzgesetze erlassen haben. Im Übrigen halte ich die Umsetzung eines Bedienungsverbots für nicht praktikabel. Ein Dreisternerestaurant, in dem die Gäste sich ihr Essen selbst aus der Küche holen, kann ich mir in der Tat nur schwer vorstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Lesen des Gesetzentwurfs der Grünen hat mich eines sehr verblüfft. Nachdem dieses Thema intensiv diskutiert worden ist, wollen die Grünen ihr Gesetz jetzt erst drei Monate nach Verkündung in Kraft treten lassen. Jetzt, wo endlich etwas passiert und wir weiter denn je sind, wollen Sie noch einmal um drei Monate schieben. Das kann ja wohl nicht wahr sein! Der DEHOGA und seine Mitglieder jedenfalls sind längst weiter. Dort will man so schnell wie möglich wissen, wo es denn nun längs geht, und wieder der täglichen Arbeit nachgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf der Landesregierung schafft die umfänglichen Voraussetzungen für einen effektiven Nichtraucherschutz in Niedersachsen. Hier bedarf es keiner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderten unnötigen Ausweitung. Ich rate daher: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Stimmen Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fakt ist, dass sich der Einzelhandel heute mehr denn je auf neue Wettbewerbssituationen einstellen muss. Ich erwähne hier nur das Internet, das 7 mal 24 Stunden geöffnet hat und intensiver genutzt wird, als sich das die meisten von uns je