Friedhelm Biestmann

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere durch die stürmische Entwicklung der Windkraft, und durch zu erwartende
Investitionen im Bereich des Neubaus von modernen und effizienteren konventionellen Großkraftwerken an der niedersächsischen Küste entstehen Kapazitätsengpässe im Übertragungsnetz. Der erzeugte Strom kann in Norddeutschland nicht verbraucht werden. Er muss daher zu den Verbrauchsstandorten in Süd- und Westdeutschland weitergeleitet werden. Für ein leistungsfähiges europäisches Verbundnetz wird der Ausbau bestimmter Abschnitte des Übertragungsnetzes notwendig. Nach der dena-Studie aus dem Jahr 2006 müssen 850 km Stromleitungen der 380-kVHöchstspannungsebene in Deutschland bis zum Jahr 2015 neu errichtet werden. Im Rahmen dessen ist in Niedersachsen der Neubau von 400 km Höchstspannungsleitungen erforderlich. Ohne den Netzausbau und den Ausbau der erneuerbaren Energien wird Deutschland seine klimapolitischen Ziele und das Ziel einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und sicheren Energieversorgung nicht erreichen.
Bei den Trassenplanungen in Niedersachsen haben die zuständigen Netzbetreiber in einem ersten Schritt die planerische Absicherung ihrer Leitungsprojekte im Rahmen der Novelle des LandesRaumordnungsprogramms beantragt. Dies hat die Landesregierung pflichtgemäß geprüft.
Für die Strecken Stade - Dollern und Wilhelmshaven - Conneforde konnten im Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms verträgliche Trassen gefunden werden. Wichtig ist, herauszustellen, dass wir für die zwei großen Leitungsprojekte Wahle - Mecklar und Diele - Niederrhein ein gesondertes Raumordnungsverfahren durchführen werden, da im LandesRaumordnungsprogramm keine Trassenkorridore räumlich abgestimmt werden konnten. Am Ende dieses Verfahrens legt die Landesregierung die Trasse fest und nicht E.ON, um das ganz klar zu sagen.
Damit werden die Belange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger umfassend berücksichtigt. Darüber hinaus gilt, dass gesetzliche Änderungen auch für die bereits im Landes-Raumordnungsprogramm festgelegte Trasse Ganderkesee - St. Hülfe wirksam werden sollen.
Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Zuge des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes Ende
letzten Jahres hat der Bund Rahmenbedingungen für eine beschleunigte Zulassung von Hochspannungsleitungen gesetzt. Im Rahmen dieser Beratungen ist eine mögliche, sehr eingrenzende bundesweite Erdverkabelungsregelung diskutiert worden. Auf sie ist im Ergebnis im Gesetzgebungsverfahren allerdings verzichtet worden. Auf Bundesebene ist lediglich eine Erdkabelregelung für den 110-kV-Bereich im 20-km-Küstenstreifen getroffen worden.
Meine Damen und Herren, damit gibt es nach dem Energiewirtschaftsgesetz aktuell keine Möglichkeiten zur Planfeststellung von Erdkabeln im 380-kVBereich. Die Energieversorgungsunternehmen beantragen deswegen den Netzausbau auf der Höchstspannungsebene auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes als Freileitungen. Bei den Kommunen und der Bevölkerung führt dies aufgrund fehlender Akzeptanz zu großem Widerstand. Die Bürgerinitiativen fordern eine vollständige Erdverkabelung anstelle der geplanten FreiIeitungsausführung.
Meine Damen und Herren, auf Initiative des Ministerpräsidenten Wulff hat die Landesregierung daraufhin die grundlegenden Fragen der technischen Machbarkeit, der Einsatzbereiche von Erdkabeln und die rechtlichen Voraussetzungen intensiv untersucht.
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums ist von Herrn Professor Dr. Schulte von der Uni Dresden ein Gutachten zur Gesetzgebungskompetenz des Landes erstellt worden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Land Niedersachsen für die Planfeststellung von 380-kV-Hochspannungsleitungen in der Erde die gesetzliche RegeIungskompetenz hat. Der Bundesgesetzgeber regelt im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung im Energiewirtschaftsgesetz zwar abschließend den Einsatz von 110-kV-Erdkabeln, lässt aber die Planfeststellung für Höchstspannungserdkabel offen.
Meine Damen und Herren, das Land Niedersachsen hat sich dank Ministerpräsident Wulff dazu entschlossen, sich diese Gesetzgebungskompetenz zunutze zu machen. Die Niedersächsische Staatskanzlei hat in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Planfeststellung
für Höchstspannungsleitungen in der Erde, das so genannte Niedersächsische Erdkabelgesetz, erarbeitet.
Ich möchte kurz auf die Inhalte dieses Gesetzes eingehen:
§ 1 regelt, dass der Vorhabensträger für erdverlegte Hochspannungsleitungen künftig ein Planfeststellungsverfahren beantragen kann, wenn die im Landes-Raumordnungsprogramm festzulegenden Mindestabstände für Freileitungen unterschritten werden - zu Wohngebäuden im Außenbereich 200 m, zu Wohngebäuden im Innenbereich von Siedlungen 400 m - oder ein Teilabschnitt durch ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet führt, das vor dem 15. Oktober 2007 ausgewiesen wurde.
Durch diese Stichtagsregelung soll gewährleistet werden, dass für die notwendigen Ausbauplanungen und die dafür vorgesehenen Verfahren Planungssicherheit geschaffen wird. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regeln verhindern, dass Kommunen, nur um eine Freileitung zu verhindern, Landschaftsteile als geschützt ausweisen. Damit ist eine Freileitung nicht zulässig, wenn die festgelegten Abstände unterschritten werden. Damit gibt es keine Alternative mehr zu Erdkabeln. Sensible Bereiche können durch Teilverkabelungslösungen in Zukunft von Belastungen freigehalten werden.
Meine Damen und Herren, ein Planfeststellungsverfahren ist darüber hinaus für Vorhaben möglich, bei denen nicht höhere Kosten für Kabelsysteme zu erwarten sind als für die Errichtung und den Betrieb einer Hochspannungsfreileitung.
Um zu vermeiden, dass auf kurzer Strecke sehr häufig die Systeme gewechselt werden, ist in den Gesetzentwurf der Begriff der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Teilabschnitte aufgenommen worden. Damit kann die Länge der Verkabelung - damit es wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist durchaus länger sein, als es die Mindestabstände im Rahmen der Trassenplanung erfordern.
Besonders wichtig ist, dass durch die Möglichkeit der Planfeststellung von 380-kV-Erdkabeln die Netzbetreiber die Mehrkosten für den Einsatz von Erdkabeln über die Strompreise abwälzen können.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf die Beratungen zu diesem Gesetz eingehen: Der Entwurf des Niedersächsischen Erdkabelgesetzes ist am 12. Oktober 2007 seitens des Ministerpräsidenten Wulff allen vier Landtagsfraktionen zugeleitet worden mit der Bitte, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam auf den Weg zu bringen. - Frau Geuter, bitte hören Sie zu! Wo Sie auf einmal die Zeit hernehmen wollen, diese Dinge noch über den Wahltag hinaus zu beraten, mag Ihr Geheimnis sein.
Insbesondere der SPD ist heute vorzuwerfen, dass sie sich unserem Niedersächsischen Erdkabelgesetz nicht anschließt.
- Sie haben keine konkreten Vorschläge gemacht.
Ich möchte der SPD in Erinnerung rufen, dass wir heute einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen beraten, der auf besondere Initiative des Ministerpräsidenten in Zusammenarbeit mit Ihrem Parteikollegen und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erarbeitet worden ist. Im Gegensatz zu Herrn Gabriel ist die SPD nicht bereit, diesen einvernehmlichen Gesetzentwurf mitzutragen, wie es ausdrücklicher Wunsch des Ministerpräsidenten gewesen ist. Es ist augenscheinlich, dass der Opposition dieses Engagement des Ministerpräsidenten, von CDU und FDP wahlkampfstrategisch nicht ins Konzept passt und sich somit einer gemeinsamen Vorgehensweise verweigert.
Meine Damen und Herren, insgesamt gelangt man zu dem Eindruck, im Wahlkampf sei alles erlaubt. Das, was SPD und Grüne im Zusammenhang mit der Erdkabeldiskussion an provokanten öffentlichen Erklärungen abgeben, ist politisch nicht korrekt, politisch unlauter und in der für uns alle wichtigen Sache höchst kontraproduktiv.
- Herr Haase, Sie kommen gleich auch noch dran!
Herr Jüttner zieht mittlerweile durch die Lande und verspricht der betroffenen Bevölkerung das Blaue vom Himmel.
Mit der Luftblase einer Vollverkabelung erweisen Sie aber den betroffenen Regionen einen Bärendienst. Darüber hinaus haben Sie am Anfang der Gesetzesberatung großmundig von zu ungenügend festgelegten Mindestabständen gesprochen. Im Laufe der Beratungen ist aber keine Einlassung dazu von Ihnen erfolgt. Sie haben keinerlei Vorschläge dazu gemacht, wie Sie ihre Abstandsregelungen begründet sehen.
Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist ein rechtssicheres Gesetz. Durch die durch das Schulte-Gutachten sehr eng ausgewiesene Gesetzgebungskompetenz kommt eine Regelung zur Vollverkabelung im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nicht infrage. Dies gehört auch zur Wahrheit gegenüber den Bürgerinitiativen. Um den möglichen Rahmen bestmöglich auszuschöpfen, regeln wir die Planfeststellung für Erdkabel auf Teilabschnitten in sensiblen Bereichen. Gleichwohl legen wir die Mindestabstände zur Vorsorge der Gesundheit im Landes-Raumordnungsprogramm fest.
Meine Damen und Herren, die Maximalforderungen der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen helfen uns nicht weiter, da alle weitergehenden Forderungen das Gesetzesvorhaben sehenden Auges gefährden. Die Opposition betreibt in dieser Frage reinen Populismus. Die von Ihnen geforderten größeren Mindestabstände von 300 und 600 m
- eine gegriffene Zahl, wie Ihr Umweltsprecher Haase geäußert hat - sowie eine Vollverkabelung sind unglaubwürdig und unehrlich. Auf die populistische und teilweise - -
- - - provokative Wahlkampfrhetorik Ihrer Abgeordneten und Kandidaten aus den betroffenen Regio
nen will ich nicht näher eingehen. Wir wollen einen Gesetzentwurf durchknüppeln - -
Ich hoffe, dass mir die Frau Präsidentin diesen Satz noch gestattet. - Ihr Vorwurf - -
- Hören Sie doch einmal richtig zu! Es geht nicht darum, was Sie hören wollen, sondern darum, was ich sage.
Ihr Vorwurf, wir wollten einen Gesetzentwurf durchknüppeln oder übers Knie brechen, ist unberechtigt.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das Raumordnungsrecht ist für ein Flächenland wie Niedersachsen von großer Bedeutung. Es gilt, die Rahmenbedingungen für die in der Zukunft notwendigen Entwicklungen unseres Landes zu sichern. Mit der Novelle zur Landesraumordnung deregulieren und vereinfachen wir das Raumordnungsrecht. Gleichzeitig koordinieren wir die übergemeindlichen und überregionalen Anforderungen an den Raum. Die vorliegende Verordnung ist eine geeignete Grundlage, um raumordnerische Steuerungserfordernisse und kommunale Selbstverwaltungsansprüche in Einklang zu bringen.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die mit der Novelle des Landes-Raumordnungsprogramms
vorgesehene Stärkung der regionalen und kommunalen Planungskompetenzen. Diese Verord
nung ist der Beweis für eine Politik, die für das Wohl des Landes, die wirtschaftliche und damit existenzsichernde Entwicklung und für den ländlichen Raum eintritt. Darüber hinaus ist sie ein weiterer Beweis für die kommunalfreundliche Politik der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, es ist die Aufgabe der Raumplanung, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen von Stadt und Land in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte abzustimmen. Nur so kann unser Land die Aufgabe erfüllen, im Einklang mit den entsprechenden
Grundsätzen der Raumordnung in allen Teilen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse anzu
streben. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Verordnung werden wir diesen Zielen gerecht.
Das zukünftig geltende Landes-Raumordnungsprogramm wird nur noch die über kommunale und fachliche Zuständigkeiten hinausgehenden Vorgaben enthalten. Die Kommunen tragen somit zukünftig eine größere Verantwortung für die Umsetzung der Raumordnungsziele und für die Entwicklung der kommunalen und regionalen Planungs
räume. Damit bestimmen die Kommunen die Gesamtentwicklung des Landes wesentlich mit. Die Bedeutung der kommunalen Planungsebene wird damit gestärkt.
Meine Damen und Herren, das Landes-Raumordnungsprogramm wird zukünftig nur noch in einer Verordnung dargestellt. Die Verordnung zur Aufstellung Regionaler Raumordnungsprogramme
entfällt. Die Regionalplanung wird auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Damit sind wir das Bundesland mit der kleinräumigsten Regionalplanung.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben in vielen Sitzungen sowohl das NROG als auch das LROP intensiv beraten. Dabei haben wir im Hinblick auf die nächste Novelle des LROP bereits im Juni 2007 innerhalb der Fraktion Beschlüsse zum
LROP gefasst, die in diese Beschlussempfehlung eingeflossen sind: Der demographische Wandel wird im Abschnitt 1.1 als besondere Herausforderung der Zukunft herausgestellt. Aus diesem Grunde bitten wir die Landesregierung, die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel - Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“ in die Begründung des Landes
Raumordnungsprogramms einzuarbeiten, sofern
diese für die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms relevant sind.
Nur so können wir der Bedeutung des demographischen Wandels und der Arbeit der EnqueteKommission gerecht werden.
Die CDU-Fraktion bekennt sich zu der Ausweisung eines Siedlungsbeschränkungsbereichs beim Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen, um den Flughafenstandort langfristig zu sichern.
Die CDU-Fraktion hält am Zentrale-Orte-Prinzip fest, meine Damen und Herren. Das wurde insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden und den Wirtschaftsverbänden in der Anhörung begrüßt. Die Ausrichtung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur auf Zentrale Orte bietet öffentlichen und privaten Einrichtungen durch Synergieeffekte am Standort eine hohe ökonomische Effizienz und den Nutzern von Einrichtungen Vorteile im Hinblick auf angemessene Erreichbarkeiten. Folgerichtig sieht das vorliegende LROP weiter eine Festlegung auf Ober-, Mittel- und Grundzentren vor. Im neuen LROP wird allerdings den Trägern der Regionalplanung zusammen mit den
Kommunen ein weiteres Ermessen in der Ausgestaltung und Umsetzung ermöglicht. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass Mittelzentren künftig oberzentrale Teilfunktionen und Grundzentren mittelzentrale Teilfunktionen übertragen bekommen können.
Im vorliegenden LROP sind nur zwei Höherstufungen vorgenommen worden, die wir begrüßen. Es sind dies Celle als künftiges Oberzentrum
(Zustimmung von Karl-Heinrich Lang- specht [CDU] und die Gemeinde Stuhr als künftiges Mittelzent- rum. Wir wissen, dass viele Kommunen und Städte im Rahmen der Verbandsanhörung den Wunsch zur Hochstufung geäußert haben. Aus diesem Grund bitten wir die Landesregierung, bei der nächsten Novelle des Landes-Raumordnungspro- gramms Niedersachsen weitere Hochstufungen zu Ober- und Mittelzentren zu prüfen. Im LROP soll ganz klar verankert sein, dass Hochstufungen nicht zulasten benachbarter Zentraler Orte erfolgen dürfen. (Beifall bei der CDU)
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Verbandsanhörung gab es sehr viele Nachfragen bezüglich des Abschnitts „Rohstoffsicherung“. Mit der Novelle des LROP aus 2005 wurde eigens dieser Abschnitt den aktuellen Gegebenheiten beim Rohstoffabbau in Niedersachsen angepasst. Seit 2005 haben sich keine grundlegend anderen Entwicklungen eingestellt. Deshalb soll dieser Teilabschnitt „Rohstoffgewinnung“ im Jahr 2009 umfassend fortgeschrieben werden.
Meine Damen und Herren, im Laufe der Beratungen zum LROP haben wir u. a. die Verflechtung der Oberzentren Braunschweig, Salzgitter und
Wolfsburg zum Mittelzentrum Wolfenbüttel und zum mittelzentralen Verbund im Harz diskutiert.
Nach meiner Ansicht kommen wir hier zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung. Die Oberzentren in Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg bilden in enger räumlicher Verflechtung zum Mittelzentrum in Wolfenbüttel einen oberzentralen
Verbund.
Darüber hinaus bitten wir die Landesregierung, sicherzustellen, dass der Entwicklung der oberzentralen Teilfunktionen des Verbundes der Mittel
zentren in Goslar, Bad Harzburg, Clausthal
Zellerfeld und Seesen ein verbindliches und mit den Nachbarstädten abgestimmtes Konzept zugrunde liegt.
Regionale Kooperationen und Wachstumsinitiativen, wie beispielsweise die Emsachse und die Wachstumskooperation Hansalinie A 1, sollten
nach Ansicht der CDU-Fraktion ebenfalls unterstützt werden.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch auf die vorliegenden Anträge eingehen. Das Thema FOC haben wir bereits im Juli 2007 ausführlich diskutiert. Die CDU-Fraktion spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung der alten Regelung zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten innerhalb von Oberzentren aus.
Als Verbindung von „Tourismus und Shopping“ und zur Stärkung einer infrastrukturschwachen Region - das ist immerhin ein Ziel-1-Gebiet - soll ein Hersteller-Direktverkaufszentrum im Rahmen eines eigenen Raumordnungsverfahrens zugelassen werden. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie „Masterplan Lüneburger Heide“. Eine gesonderte Raumverträglichkeitsprüfung sowie zuverlässige Daten hinsichtlich der Auswirkungen auf den Einzelhandel im Einzugsbereich sollen vorgelegt werden. - Diese eine Ausnahme wollen wir modellhaft entwickeln.
Zum Thema Erdkabel und somit zur Drucksache 4184 möchte ich anmerken, dass sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen Gesetzentwürfe zur Verwendung von Erdkabeln vorgelegt haben. Um einem geordneten und sachgemäßen Verlauf der Beratung dieses Gesetzes nicht vorzugreifen,
möchte ich heute auf das Thema Hoch- und Höchstspannungsleitungen nur grundsätzlich eingehen. Zu einer Verabschiedung des Gesetzes wird es voraussichtlich im Dezember kommen. Die CDU und die Landesregierung gehen mit einer sehr weitreichenden Formulierung hierzu im neuen LROP einen mutigen Weg. Die Maximalforderungen der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen helfen uns in dieser Frage nicht weiter.
Wir brauchen für den Einstieg in die Erdverkabelung machbare, finanzierbare, politisch und juristisch relevante Lösungen. Das besondere Engagement unseres Ministerpräsidenten - erfreulicherweise unterstützt von Bundesumweltminister Gabriel - möchte ich hier besonders herausstellen.
Im neuen LROP sind Mindestabstände von Hochund Höchstspannungsleitungen von 200 bzw.
400 m zu Wohngebieten bzw. zu Wohngebäuden vorgesehen. Bestehende Landschaftsschutzgebiete dürfen nicht durch Freileitungen gekreuzt werden. Zusätzliche Planfeststellungsverfahren mit
dem Ziel einer Teilverkabelung werden somit Bestandteil der zukünftigen Trassenplanung.
Die CDU-Fraktion hat sichergestellt, dass weitgehende und detaillierte Beschlüsse im Rahmen des vorbereiteten Niedersächsischen Erdkabelgeset
zes in das noch von der Landesregierung zu verabschiedende LROP eingearbeitet und berücksichtigt werden. Das LROP wird nach jetziger Planung zum 1. Februar 2008 in Kraft treten.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion unterstützt den vorliegenden LROP-Entwurf der Landesregierung. Das LROP setzt die Schwerpunkte der Raumordnungs- und Landesentwicklungspolitik neu. Es stärkt die Integration des Landes in die deutsche und europäische Raumentwicklung.
Die vorliegenden Anträge von SPD und Grünen lehnen wir ab. Sie machen deutlich, dass die Opposition nach wie vor auf Fragen der Entwicklung ländlicher Räume sowie auf Fragen nachhaltiger Landesentwicklung keine Antworten hat. - Danke schön.
Herr Minister, in Ihrer Antwort erwähnten Sie, dass das in Spuren gefundene Konstrukt mit der Glufosinatresistenz vom Robert-Koch-Institut als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wurde. Ich frage die Landesregierung: Wieso hat der Raps mit dieser gentechnischen Veränderung bisher keine Zulassung erhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgabe der Veterinäre ist es, das ankommende lebende Vieh zu beurteilen und das Lebensmittel Fleisch in der Produktion weiter im Auge zu behalten. Vor dem Hintergrund ist eine Frage wichtig: Gibt es anhand der arbeitsrechtlichen Bedenken und der humanen Gesichtspunkte, über die wir hier diskutieren, Besorgnisse in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der jüngsten Diskussion zum Landes-Raumordnungsprogramm ist das Thema „Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel“ bereits mehrfach und an unterschiedlicher Stelle diskutiert worden. Dabei ist auffällig, dass die Frage der Ansiedlung von sogenannten Factory-Outlet-Centern besonders sensibel ist und mit einer gewissen Emotionalität begleitet wird. Die CDU-Fraktion hat sich seinerzeit gegen den Bau eines Factory-Outlet-Centers im Raum SoltauFallingbostel ausgesprochen, weil sie insbesondere den Abfluss der Kaufkraft aus den umliegenden Innenstädten fürchtete.
Wir sind bereit, unsere Position in dieser Frage zu überdenken, weil diese Landesregierung für Zukunft, Innovation, Fortschritt und Reformen steht. Aus diesem Grunde unterstützen wir die von der Landesregierung im Entwurf einer Verordnung zum
Landes-Raumordnungsprogramm vorgeschlagene Regelung.
Die grundsätzliche raumordnerische Festlegung gilt weiterhin, nämlich dass Einzelhandelsgroßprojekte ihrer Verkaufsfläche und ihrem Warensortiment nach den zentralörtlichen Versorgungsfunktionen und dem Verflechtungsbereich des jeweiligen zentralen Ortes entsprechen müssen. Das ist das sogenannte Kongruenzgebot.
Darüber hinaus muss sich auch der Umfang neuer Flächen an den vorhandenen Versorgungseinrichtungen und innergemeindlichen Strukturen ausrichten. Damit können kleinere Hersteller-Direktverkaufszentren auch in Mittelzentren innerhalb von städtebaulich integrierten Lagen raumverträglich sein. In Grundzentren oder außerhalb von Grundzentren entsprechen Hersteller-Direktverkaufszentren von vornherein nicht mehr der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich des zentralen Ortes und sind somit schon deswegen unzulässig.
Meine Damen und Herren, bei der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten muss damit auch in Zukunft den Grundsätzen und Zielen zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen gefolgt werden. Deshalb sind auch weiterhin neue Einzelhandelsgroßprojekte nur innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen zentralen Ortes und nur innerhalb von städtebaulich integrierten Lagen zulässig. Im Klartext heißt das: An unserer grundsätzlichen Position, im Rahmen der Raumordnung Einzelhandelsgroßprojekte nur in Oberzentren zuzulassen, hat sich nichts geändert.
Ungeachtet dieser Festlegung wollen wir aber eine Ausnahme in Niedersachsen zulassen. Eine Ausnahme, Herr Klein! Wir wollen die Ansiedlung eines Hersteller-Direktverkaufszentrums in der überregional bedeutsamen Tourismusregion Lüneburger Heide. Wir wollen, dass hier die Potenziale der Verbindung aus Tourismus und Shopping für Niedersachsen genutzt werden. Ein solches Hersteller-Direktverkaufszentrum darf eine maximale Verkaufsfläche von 10 000 m² haben.
Diese im Entwurf der Verordnung zum LandesRaumordnungsprogramm festgelegte Regelung ist kein Freifahrtschein; denn ein Factory-Outlet- oder ein Designer-Outlet-Center in der Lüneburger Heide darf keine entwicklungshemmenden Beeinträchtigungen für den Einzelhandel in den umliegenden, im Einzugsbereich befindlichen Oberzent
ren oder Mittelzentren haben. In einem gesonderten Raumordnungsverfahren soll ermittelt werden, welche Beeinträchtigungen ein solches HerstellerDirektverkaufszentrum mit sich bringen würde. Erst danach wird die Landesregierung, die dieses Raumordnungsverfahren maßgeblich beeinflusst, entscheiden, ob ein FOC in der Lüneburger Heide überhaupt gebaut wird. Ein eventuelles HerstellerDirektverkaufszentrum hat sich in ein landesbedeutsames Tourismuskonzept für die Lüneburger Heide einzufügen. Diese Verknüpfung soll dann in einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Standortgemeinde und dem Projektbetreiber festgelegt werden.
Mit dieser Entscheidung folgen wir der Entwicklung des Einzelhandels in Deutschland der letzten Jahre, von denen auch Niedersachsen als Bundesland betroffen ist. Der Einzelhandel in Deutschland hat sich wesentlich verändert. Er ist Trends und Shoppinggewohnheiten wie dem Erlebniseinkauf unterworfen. Auch die Einkaufsmöglichkeiten im Internet beeinflussen den konventionellen Einzelhandel maßgeblich. Wenn wir von „Hersteller-Direktverkaufszentren“ sprechen, dürfen wir nicht mehr unweigerlich nur an FOCs und DOCs denken, um die es in dieser Debatte geht; wir müssen auch an Einrichtungen wie Ikea und Dodenhof denken, die nur wegen ihrer Ausgestaltung heutzutage nicht auf innenstadtrelevante Sortimente verzichten und in ihrer Verkaufsfläche die von uns diskutierten Größenordnungen von möglichen Hersteller-Direktverkaufszentren oft weit übersteigen.
Meine Damen und Herren, die heutigen Ansiedlungsersuchen richten sich vorrangig auf Standorte auf der grünen Wiese in der Nähe von Autobahnanschlüssen oder Raststätten, in der Nähe touristischer Zentren sowie in Zwischenlagen von großen Verdichtungsräumen. Es sollen Käuferschichten aus einem Einzugsbereich von bis zu 200 km und bis zu zwei Autostunden angezogen werden.
Mit dem FOC-Standort in der Lüneburger Heide werden diese Auswirkungen durch die Ausrichtung an dem Gedanken des Tourismus-Shopping abgemildert. Die räumliche Nähe und die funktionale Vernetzung mit touristischen Angeboten und Einrichtungen wird die Frequenz der touristischen Einrichtungen steigern und die touristische Attraktivität einer Region insgesamt erhöhen.
Damit vermeiden wir die aktive Umlenkung von Kaufkraft aus der umliegenden Region.
Meine Damen und Herren, dieser Gefahr begegnen wir mit grundsätzlichen Festlegungen zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels raumordnerisch. Dennoch soll das touristische Angebot der überregional bedeutsamen Tourismusregion Lüneburger Heide weiter verbessert und im internationalen Wettbewerb noch effizienter vermarktet werden. Mit einem Warensortiment, das die touristischen Besonderheiten gegenüber dem regulären Einzelhandel herausstellt, sollen die bestehenden Strukturen zur verbrauchernahen Versorgung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die besonders große räumliche Konzentration zahlreicher Tourismuseinrichtungen wie des Heide-Parks Soltau, des Vogelparks Walsrode, des Center Parcs, des Snow-Dome oder der Kartbahn in Bispingen unterscheidet die Lüneburger Heide deutlich von anderen Tourismusregionen in Niedersachsen und schafft optimale Rahmenbedingungen für ein Hersteller-Direktverkaufszentrum mit touristischer Verknüpfung. Das Vorhaben zielt mit seinen Versorgungsfunktionen entsprechend den örtlichen touristischen Angeboten ganz überwiegend nicht auf die Versorgung der örtlichen und regionalen Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, der ehemalige niedersächsische Innenminister Heiner Bartling sagte am 21. Januar 1999 im Rahmen einer Debatte zum FOC, dass sich die Landesregierung neueren Entwicklungen und Standortanforderungen im Einzelhandel, die durch einen notwendigen Strukturwandel im Einzelhandel entstehen, nicht verschließt. Und so möchten auch wir verstanden werden. Es gibt eben Entwicklungen, denen wir uns nicht verschließen dürfen. In unseren Nachbarländern werden nämlich Hersteller-Direktverkaufszentren sowohl vergrößert als auch neu geplant. Exemplarisch möchte ich nur das geplante FOC in Neumünster nennen, das 2008 eröffnet werden soll.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen aufzeigen, dass es durchaus auch andere Meinungen, beispielsweise innerhalb der SPD, gibt. 2001 wurde am Flughafen Zweibrücken in RheinlandPfalz ein Designer-Outlet-Center eröffnet. Bei der Erweiterungsfeier des DOC im September 2006 war auch der SPD-Vorsitzende Kurt Beck in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident zugegen. Er äußerte sich wie folgt:
„Mit dem DOC wollten wir Käuferströme umkehren und zurück nach Zweibrücken holen. Um gegenzusteuern, dass Menschen und Geld über viele Jahre aus der Grenzregion abgeflossen sind, hat man neue Perspektiven entwickelt.“
Er machte u. a. deutlich:
„Für den gut aufgestellten Einzelhandel sind diese Center keine Konkurrenz, sondern ein wichtiger Impuls, weil Arbeitsplätze und Besucher angelockt werden, von denen die gesamte Region profitiert.“
Besonders freut es mich aber, meine Damen und Herren, dass die Kreistags-SPD Soltau-Fallingbostel die mögliche Ansiedlung eines FOC/DOC unterstützen würde.
Eine entsprechende Pressemeldung ist uns bekannt.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass ich Sie weiter beunruhige. Deshalb will ich nicht weiter aus Ihren Reihen zitieren.
Danke schön, Frau Präsidentin. Das werde ich gerne tun.
Ich hoffe, dass wir am Ende mit allen Beteiligten Entwicklungen auf den Weg bringen werden, die Niedersachsen und die Tourismusregion Lüneburger Heide nach vorne bringen. - Danke schön.
Herr Präsident! Bisher haben wir die Frage der Saisonarbeitskräfte sehr stark unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten diskutiert. Wir sind ja nun immer mehr dabei, alle arbeitsmarktrechtlichen Reglementarien abzuwerfen, um einen möglichst freien Zugang der Saisonarbeitnehmer aus dem Ausland für die deutschen Betriebe zu erreichen. Es ist schlichtweg nicht einzusehen, dass Länder wie Holland und England, die von Polen und anderen osteuropäischen Ländern weiter entfernt liegen als Deutschland, günstigere Bedingungen bieten können, um ausländische Arbeitnehmer anzuwerben.
Sie haben die Verlängerung der Beschäftigungsdauer von vier auf neun Monate angesprochen und haben einen entsprechenden Antrag auf der Ebene der Landesminister gestellt.
Ja, das mache ich. - Es ist für mich nicht einzusehen, warum es dafür keine Mehrheit gibt. Ich frage daher die Landesregierung, ob die Aussicht besteht, dass noch eine Mehrheit dafür zustande kommt. Es ist schlichtweg nicht einzusehen, dass wir ausländischen Arbeitnehmern keinen attraktiven Markt bieten können und unsere Früchte auf den Feldern verkommen. - Danke schön.
Herr Minister, die Vorgängerregierung hat am 14. November 2000 einen Klimaschutzaktionsplan für Niedersachsen verabschiedet. Herr Minister, in welchem Umfang sind daraufhin die Mittel aus dem Fonds für Erneuerbare Energien abgeflossen? Was ist seit dem Zeitpunkt insgesamt getan worden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Versorgungsstrukturen ist für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung wichtig, aber auch für die Nutzung und Weiterentwicklung ihrer existenziellen Ressourcen spielt sie eine zentrale Rolle in der Landesraumordnung. Das gilt vor allem für ein kostengünstiges und dauerhaftes Energieangebot. Im Klartext: Es geht um Strom.
Im Rahmen der europaweiten Liberalisierung des Strommarktes mit einer zunehmenden internatio
nalen Vernetzung der Versorgungsstrukturen - ich erwähne hier die transeuropäischen Netze - stellt sich die Frage der energetischen Infrastruktur völlig neu. Durch den Ausbau der regenerativen Energieträger, aber auch durch die geplante Offshorewindkraftnutzung kommt es verstärkt zu dezentralen Netzanbindungen zur Einspeisung und Weiterleitung von Strommengen. Aus verschiedenen Gründen hat es in Deutschland in den letzten Jahren einen Entscheidungsstau beim Netzausbau gegeben.
Die Investitionen in die deutschen Stromversorgungssysteme haben nach Erhebungen des VDE in den letzten 25 Jahren um ca. 40 % abgenommen. Die durchschnittliche Stromausfallzeit ist in diesem Zeitraum von jährlich 15 auf 23 Minuten angestiegen. Das stimmt nachdenklich. Die Deutsche Netzagentur kommt in ihrer Studie zu dem Ergebnis, dass bis 2015 850 km neue Verbundnetztrassen gebaut werden müssen. Um diese Vorhaben zu bewältigen, wurde der Ausbau der Stromtrassen in das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz aufgenommen. Dadurch soll der notwendige Netzausbau beschleunigt werden. Das Gesetz ist am 17. Dezember 2006 in Berlin beschlossen worden. Dadurch wird deutlich, dass für die Versorgungssicherheit im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes der Bund zuständig ist. Das wird oft vergessen. Wenn man Frau Geuter hört, könnte man glauben, dass Sie mit dem, was dort politisch beschlossen wird, nichts zu tun haben.
Wir erleben auch in anderen politischen Bereichen, dass es so dargestellt wird, dass das, was nach Ihrer Meinung weniger gut läuft, ausschließlich Sache der CDU und CSU ist und dass Sie mit diesen Dingen nichts zu tun haben. Wir sollten hier, wie ich meine, durchaus einmal sagen - in dieser Hinsicht hat Herr Janßen nicht ganz unrecht -, dass die Bundespolitik diese Fragen anders bewertet hat, was das Energiewirtschaftsgesetz und das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz anbelangt. Wir hätten uns aus niedersächsischer Sicht, was die speziellen Fragen der Trassenführung angeht, andere Regelungen gewünscht.
- Herr Jüttner, Sie haben überhaupt keinen Grund, hier groß aufzutrumpfen. Zu Ihnen komme ich noch.
Ich will Ihnen nur dies sagen: Die Landesregierung hat gerade mit dem vorliegenden Landes-Raumordnungsprogramm deutlich gemacht, dass sie sehr wohl daran festhält, dass Erdverkabelung in unserem Lande in Zukunft möglich sein wird. Dies ist eine Grundaussage des Landes-Raumordnungsprogramms. Aber es ist nicht so einfach, wie es hier von Frau Geuter beschrieben wurde, nämlich dass wir einfach etwas beschließen und dass es morgen umgesetzt wird. Dazu gibt es zu viele entgegenstehende Faktoren, von denen ich Ihnen einige politisch etwas näherbringen werde.
Meine Damen und Herren, die Netzbetreiber können nur die Kosten für den Bau von Hochspannungsfreileitungen auf die Netzkosten umlegen, nicht aber - das ist bedauerlich - die Mehrkosten für die Umstellung auf Erdkabel. Gleichwohl sind die Energieversorgungsunternehmen zum Ausbau des europäischen Verbundnetzes gesetzlich verpflichtet.
Herr Jüttner, Sie ziehen hier durchs Land, streuen den Betroffenen Sand in die Augen
und verkünden aller Welt, dass die SPD für den Einsatz von Erdkabeln steht, obwohl Ihr Bundesumweltminister eine diametral entgegengesetzte Position in dieser Frage vertritt und wiederholt darauf hingewiesen hat, dass er keine Möglichkeit sieht, auf die Erdverkabelung umzusteigen.
Uns liegen verschiedene Stellungnahmen aus dem Hause des Bundesumweltministers vor, in denen immer wieder darauf hingewiesen wird, dass der Minister keine Möglichkeit sieht, auf Erdverkabelung umzusteigen. Grundsätzlich hält er dies zwar für möglich - er lehnt es nicht ab, sondern ist bereit, es mitzumachen -, aber es gibt keine nach vorne gerichtete Initiative des Ministeriums.
Ja, natürlich.
Ja, sie fällt aber anders aus.
- Es ist ja nicht schlecht, dass wir an einem so warmen Tag zum Schluss noch ein bisschen Spaß haben.
Herr Jüttner, was Herr Wulff in den letzten Wochen und Monaten gemacht hat, dass er nämlich immer wieder das Gespräch mit den Betroffenen gesucht hat - nicht nur im Bereich Ganderkersee und Sankt Hülfe, sondern auch jetzt -, die überrascht sind, wie wir an dieser Thematik arbeiten, und dass er immer wieder nach neuen - -
- Verhalten Sie sich einmal ganz ruhig! Ich bin es ja auch.
Der Ministerpräsident sucht immer wieder nach neuen Mitteln und Wegen, um hier im Sinne der Betroffenen neue Lösungen anzubieten.
Unter anderem hat er angeboten, im Bereich von Wissenschaft und Forschung zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und möglicherweise eine in Clausthal-Zellerfeld zu gründende Netzagentur damit zu beauftragen, diese Dinge zu untersuchen. Es ist doch nicht einfach Phraseologie, was er dort macht,
sondern er geht wirklich auf die Leute vor Ort ein. Das finde ich ganz hervorragend.
Wir müssen sehen, dass wir mit den bundespolitischen Entscheidungen zugleich regionalpolitische Lösungen vor Ort bekommen, mit denen wir klarkommen. Ich halte sehr viel davon - ich bin sehr viel unterwegs gewesen und habe mit den Menschen über diese Frage gesprochen -, ehrliche Antworten zu geben und ehrlich zu diskutieren. Da müssen Sie sich nicht nach hinten wenden, Herr Jüttner, auch wenn Ihnen diese Seite der politischen Arbeit eher abgeht.
Wir müssen den Menschen zeigen, was machbar ist und wie schwierig es ist, diese Dinge politisch umzusetzen.
Ich will damit jetzt aber nicht mehr Zeit verlieren.
Ich möchte das aus Zeitgründen nicht, weil ich noch meine Grundsatzaussagen machen will.
Alle im Landtag vertretenen Fraktionen beschäftigen sich seit 2005 mit der Frage, wie wir Strom mittels neuer Techniken weiterleiten können. Die Bevölkerung wünscht dies. Wir haben viel Verständnis dafür, und wir diskutieren in den Ausschüssen ernsthaft darüber. Wir haben auch Anhörungen dazu durchgeführt und Gutachten bekommen, die interessante Ergebnisse aufwiesen. Das
ForWind-Gutachten von Professor Oswald beinhaltet zwei zentrale Aussagen:
Erstens. Die Freileitung stellt aus technischer und energiewirtschaftlicher Sicht in allen betrachteten Fällen eindeutig die beste Lösung dar.
- Jetzt hören Sie doch einmal zu! Wollen Sie einen ernsthaften Dialog oder nicht?
Zweitens. Bisher wurden weder 380-kV-VPE-Kabel oder -GIL-Kabel in der hier vorgesehenen Länge von 54 km erdverlegt noch im europäischen Verbundnetz überhaupt eingesetzt, sodass weder Erfahrungen zum Betriebsverhalten noch zu den tatsächlich entstehenden Kosten vorliegen.
Das sind doch Tatsachen, die wir nicht von der Hand weisen können. Gleichwohl wollen wir in eine neue Technik einsteigen.
Nun bringe ich Ihnen unsere grundsätzlichen Aussagen näher. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Zielvorgabe des Entwurfs eines LandesRaumordnungsprogramms, eine Erdkabelverlegung als Regelverfahren anzunehmen und entsprechend zu genehmigen.
Die CDU-Fraktion hält die Forderung der Landesregierung in Verbindung mit der Anbindung von Offshorewindparks, die landseitige Netzanbindung bis hin zu den Netzeinspeisungspunkten nur noch über unterirdische Erdkabel zuzulassen, für einen Schritt in die richtige Richtung.
Wir halten es für angemessen, die aktuell beratene Freilandtrasse Wahle - Mecklar nicht unter irgendeinem Zeitdruck in das LROP aufzunehmen, um damit die Genehmigungsphase abzukürzen, sondern wir halten hier im Sinne ausgewogener Abwägungen sowie im Sinne von Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten ein gesondertes Verfahren für richtig.
Die CDU will hinsichtlich der Stromübertragungstechniken kurz- und mittelfristig den Einstieg in
eine neue Technik. Die Landesregierung hat dies mit ernst zu nehmenden Fachgutachten unterstützt. Wir wollen, wie bereits gesagt worden ist, dieses Thema in den Ausschüssen vernünftig begleiten.
Wir können uns nicht vorstellen, dass wir in drei oder vier Jahrzehnten eine Weiterleitung des Stroms über herkömmliche Freileitungen ähnlich regeln wie heute.
Dann will ich es abkürzen.
Wir sind uns mit dem Ministerpräsidenten darin einig, dass wir das Engagement der Wirtschaft und die Unterstützung aus Wissenschaft und Forschung brauchen. An unserer grundsätzlichen Einschätzung hat sich in den letzten zweieinhalb Jahren nichts geändert. Unsere Aufgabe muss es sein, den Menschen diese Signale zu vermitteln. Nicht alles ist finanzierbar.
Nicht alles ist wirtschaftlich, und es geht auch nicht alles sofort. Aber wir brauchen ein Signal. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer für seine Aktuelle Stunde eine derart provozierende und polemische Überschrift wählt, der möchte garantiert nicht aufklären, sondern ausschließlich jemanden anklagen - in diesem Falle den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen -, und der möchte auch keine ernsthafte Diskussion in Fragen grüner Gentechnik führen. Er will nur ideologische Weltbilder pflegen und nicht eine in die Zukunft gerichtete, sachorientierte und ausschließlich an den Interessen der Verbraucher, der Landwirte und der Gesellschaft ausgerichtete Diskussion führen, die wir dringend benötigen.
Wie wir aus Medienberichten erfahren, finden vor Ort wohl mehr vorkriegsähnliche Mobilmachungen von angeblichen Umweltschützern statt. Die Wortwahl des Kollegen Klein schießt einmal mehr über das Ziel hinaus. Sie zeugt von einem Bild der niedersächsischen Agrarwirtschaft, das betroffen macht.
Lassen Sie mich zunächst eine grundsätzliche Feststellung treffen. Die CDU maßt sich nicht an, unternehmerische Entscheidungen des Kammerpräsidenten Stegen auf seinem Betrieb fachlich zu analysieren und zu kommentieren. Wie der Landwirtschaftsminister zu Recht feststellte, handelt es sich um eine Wertprüfung bestimmter Maissorten auf 480 m² und nicht um den grundsätzlichen Anbau von GVO-Kulturen. Herr Stegen bewegt sich mit seiner Entscheidung eindeutig im Rahmen geltenden Rechts. Dass er sich damit auf öffentlich schwierigem Parkett bewegt, zeigt die heutige Aktuelle Stunde. Gleichwohl ist es unvertretbar, in welcher Form Kammerpräsident Stegen hier mit
samt seiner Familie in eine öffentliche und menschlich entwürdigende Anklage gerät.
Für die CDU-Fraktion möchte ich noch einmal grundsätzlich die Position in Sachen grüner Gentechnik formulieren, die wir an dieser Stelle bereits vor einem Jahr dargestellt haben. Ebenso hat die Bundesregierung zur weiteren Novellierung des Gentechnikrechts wichtige Eckpunkte beschlossen, die in die richtige Richtung gehen. Wir wissen, dass es bei Verbrauchern und Landwirten gegenwärtig erhebliche Vorbehalte gegenüber den gentechnisch veränderten Organismen gibt. Dies ist auch ein Ausdruck unzureichender Information und vor allem unzureichender Haftungsregelungen nicht geregelter Koexistenzfragen.
Wir nehmen diese Bedenken ernst, auch wenn Sie uns das wahrscheinlich absprechen, Herr Klein. In die Zukunft gerichtet wäre es aber falsch - um nicht zu sagen - verhängnisvoll -, sich gegenüber den künftigen Chancen und Entwicklungen der grünen Gentechnik zu verschließen. Gerade im Hinblick auf die stetig um 80 Millionen Menschen pro Jahr wachsende Weltbevölkerung und den damit verbundenen steigenden Bedarf an Lebensmitteln darf sich niemand dieser Potenziale verschließen.
Es gilt, das Risiko im Einzelfall zu bewerten, die Belange der Umwelt zu beachten und ethische Bedenken zu berücksichtigen.
Grüne Gentechnik kann zur Verbesserung der Nahrungsmittelsituation und zur Anreicherung mit lebensnotwendigen Stoffen beitragen. Sie kann zur Minderung von Umweltbelastungen durch den Anbau krankheits- und schädlingsresistenter Sorten führen. Sie kann auch zur Verbesserung der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe führen, was für Niedersachsen nicht unwichtig ist. Gerade vor dem Hintergrund weltweit operierender Betriebe im Bereich Biotechnologie, aber auch vor dem Hindergrund der hervorragenden Infrastruktur in der bioethischen und biowissenschaftlichen Forschungslandschaft bietet Niedersachsen einzigartige Möglichkeiten, diesen wichtigen Prozess im Sinne des Wettbewerbs, der Verbraucher, der Landwirtschaft und der Wirtschaft entscheidend mit zu gestalten.
- Herr Klein, es ist unsere Aufgabe, die grüne Gentechnik zu der Zukunftstechnologie zu machen, wie sie es verdient. Deshalb müssen wir diese Fragen in einer offenen und sachlichen Diskussion beantworten und kritisch hinterfragen. Dies muss aber jenseits ideologischer Aufgeregtheiten erfolgen, wie Sie sie uns mit dieser Debatte wieder vor Augen führen, Herr Klein. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Landes-Raumordnungsprogramm wird für die Dauer von mindestens zehn Jahren neu gefasst. Das jetzige hat in den Hauptbestandteilen seit 1994 Bestand. Wir haben in der Beratung und der Beschlussfassung das gesamte Gesetzes- und Verordnungswerk in zwei Teilen behandelt. Wir haben uns zunächst mit den raumordnungsrechtlichen Vorschriften befasst und haben hier eine neue Basis für ein zukunftsweisendes Raumordnungsrecht gelegt. Hierzu hat es im zuständigen Ausschuss eine Anhörung gegeben, die auf diesen ersten Rechtsteil abhebt. Die auf diesen Rechtsrahmen aufbauende Verordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten und beschlossen. Hierzu hat es eine weitere schriftliche Anhörung gegeben, die vor allem die vielen inhalt
lichen Punkte des Programms anspricht. Ziel der Einbringung dieses Landes-Raumordnungsprogramms in das Parlament ist der Frühsommer nicht heute.
Die Landesregierung hat soeben einen überarbeiteten LROP-Entwurf vorgelegt, der Gegenstand weiterer Beratungen sein wird und auf den Frau Stief-Kreihe eben abgehoben hat.
Er wird aber nicht heute Gegenstand der Beratungen sein, Frau Kollegin.
Jetzt noch ein Wort zum LROP. Die CDU-Fraktion hat bisher keine grundlegende Entscheidung zu irgendeinem Verordnungsteil des Landes-Raumordnungsprogramms getroffen. Dies gilt sowohl für die Fragen der Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels - beispielsweise FOC - oder der Trassenführung bei der Weiterleitung des Stroms als auch etwa für Fragen des Ausbaus von Verkehrswegen. Ich sage dies deshalb heute sehr deutlich, weil ich verhindern möchte, dass hier wieder sachfremde Diskussionen unter dem Begriff „Landesraumordnung“ geführt werden, Frau Stief-Kreihe.
Andererseits will ich auch deutlich machen, dass wir die raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht so umdeuten, dass sie zukünftig bereits inhaltliche Sachverhalte wie das FOC oder etwa die Verlegung von Erdkabeln rechtlich regeln. Für uns bleiben diese raumordnungsrechtlichen Vorschriften, die wir heute beschließen, eine Rahmengesetzgebung, die uns die Möglichkeit zu Deregulierung und zur Vereinfachung des bestehenden Raumordnungsrechts bietet. Diese Möglichkeit haben wir mit der Gesetzesvorlage sinnvoll genutzt. Bislang existieren in Niedersachsen vier Regelwerke des Raumordnungsrechts. Zukünftig soll das Raumordnungsrecht nur noch zwei Regelwerke umfassen: das Niedersächsische Gesetz über Raumordnung und Landesplanung, NROG, sowie das Landes-Raumordnungsprogramm, LROP.
Neben der Verschlankung des Raumordnungsrechts dient der Gesetzentwurf aber auch der Umsetzung von Bundes- und Europarecht. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres ist die strategische Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zwingend in Landesrecht umzuset
zen. Diese Umweltprüfung wird mit der Novelle in das NROG integriert und festgeschrieben. Die Umsetzung von Europa- bzw. Bundesrecht in Landesrecht erfolgt hier im Maßstab 1 : 1.
Die kommunalfreundliche Politik unseres Landes spiegelt sich in den Strukturen der niedersächsischen Raumplanung wider. Denn die Regionalplanung ist auf die Landkreise und die kreisfreien Städte übertragen worden. Damit sind wir das Bundesland mit der kleinsträumigen Regionalplanung. Um dem gerecht zu werden, wird mit diesem Entwurf das Gegenstromprinzip bewahrt. Das Gegenstromprinzip ist explizit in Bezug auf die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume ausformuliert worden.
Im Verlauf der Ausschussberatungen sind weitere Änderungen vorgenommen worden, auf die ich kurz eingehen möchte.
In § 2 NROG - Grundsätze der Raumordnung - ist ein Passus zum Klimaschutz eingefügt worden, der besagt, dass zum Schutz der Erdatmosphäre und des Klimas alle Möglichkeiten der Raumordnung genutzt werden sollen, um den Treibhauseffekt einzudämmen.
In den Grundsätzen wird nochmals das Ziel der leistungsfähigen zentralen Orte hervorgehoben. Wir halten am Zentrale-Orte-Konzept fest; denn wir wollen, das jeder das regelt, was auf seiner Ebene zu regeln ist. Wir wollen die kommunale Gestaltungsfreiheit, und wir wollen mehr Verantwortung vor Ort.
Im ehemals achten Grundsatz haben wir den Wünschen der Angehörten entsprochen. Das Wort „Basis“ ist entfallen. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist damit ein Teil des ländlichen Raumes, mit dessen Stärkung und Entwicklung Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, der Referentenentwurf zum NROG beinhaltete, dass ein regionales Raumordnungsprogramm automatisch zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten außer Kraft tritt, wenn nicht vorher ein neues regionales Raumordnungsprogramm in Kraft tritt oder die obere Landesplanungsbehörde die Geltungsdauer verlängert. Die vorgenommene Änderung ist als Reaktion auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zu verstehen. Demnach sind die regionalen Raumordnungsprogramme vor Ablauf von zehn Jahren insgesamt darauf zu überprüfen, ob eine
Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist. Das Außerkrafttreten eines regionalen Raumordnungsprogramms kann damit durch entsprechendes Handeln verhindert werden. Dies stärkt die kommunale Planungskompetenz vor Ort. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Entscheidung auf der Ebene der Kommunalpolitik.
Die Aufgabe der Raumplanung ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen von Stadt und Land in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte abzustimmen. Auch wenn es eine etwas trockene Materie ist, meine ich schon, dass man sie schon einmal im Landtag sachlich bewerten und ansprechen darf. Der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf bietet dazu eine sehr gute gesetzliche Grundlage. Alles andere später! Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das in Deutschland zur Umsetzung der EU-Vorgaben praktizierte Kontrollsystem aus betrieblicher Eigenkontrolle und amtlicher Überwachung ist ein Erfolg versprechendes System des Verbraucherschutzes. Zunächst einmal steht der Lebensmittelunternehmer selbst in der Verantwortung. Er muss für die einwandfreie Qualität der Produkte sorgen, die er herstellt und in den Verkehr bringt. Hierfür sind zwingend Eigenkontrollmaßnahmen erforderlich. Unverzichtbar ist darüber hinaus die amtliche Kontrolle. Sie hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Einhaltung der Eigenkontrollen zu überprüfen, Möglichkeiten der Optimierung aufzuzeigen, aber auch bei Verstößen gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften ein
zugreifen und sofortige Gefahrenabwehr- und Ahndungsmaßnahmen einzuleiten.
Genau hier, meine Damen und Herren, bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung, gehört Niedersachsen zu den Vorreitern in Deutschland. Dies resultiert daraus, dass der Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit höchste Priorität in Niedersachsen genießen. Die Lebensmittelüberwachung konzentriert sich bei der Auswahl der Betriebe und Proben auf Fälle, von denen erhöhte Risiken für den Verbraucher ausgehen können. Diese risikoorientierte Auswahl wird von der EU gefordert und erfolgt seit 2006 EU-weit nach einheitlichen Grundsätzen. Darüber hinaus erfolgen die Kontrollen grundsätzlich unangemeldet, was nach EU-Recht vorgeschrieben ist. In wenigen Fällen erfolgen - ebenfalls rechtskonform - angemeldete Kontrollen. Dies gilt in erster Linie für die Überprüfung von Qualitätssicherungssystemen und Zulassungen.
Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte führen die Betriebskontrollen vor Ort durch und entnehmen Proben zur Untersuchung. Dabei haben die Landkreise die Personal- und Organisationshoheit. Frau Stief-Kreihe, es ist keine besonders sachkompetente Analyse der Antwort auf eine Große Anfrage, wenn Sie Zahlen von nahezu 50 Gebietskörperschaften beliebig und willkürlich zusammensuchen. Sie müssen hinterfragen, welche Gründe dazu geführt haben, welche Betriebe untersucht worden sind und wie diese Betriebe strukturiert sind. Das, was Sie gemacht haben, war willkürlich und beliebig.
Im Rahmen der Gammelfleischskandale wurde immer wieder eine Rotation der Lebensmittelkontrolleure gefordert. Diese erfolgt bei den niedersächsischen kommunalen Behörden schon seit längerer Zeit. Niedersachsen ist damit ein Vorbild für andere Bundesländer. Frau Stief-Kreihe, hier gibt es nichts zu suggerieren, nichts, was diese Landesregierung mit ihrem Handeln dem Verbraucher oder Bürger an Handeln suggerieren müsste. Hier wird gehandelt, und zwar überzeugend.
Die Behörden wachen darüber, dass alle Vorschriften für die Zusammensetzung, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die richtige Kenn
zeichnung erfüllt sind. Auch die hygienischen Verhältnisse und andere Aspekte der Lebensmittelsicherheit sowie die Eigenkontrollsysteme der Betriebe werden überprüft. Die Fachaufsicht wird durch das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angemessen wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, die SPD hat mit dieser Großen Anfrage viele Fragen gestellt, die vom Minister überzeugend beantwortet werden. Mit der Beantwortung dieser Fragen wird aber das ganze Spektrum der getroffenen Maßnahmen und Initiativen dieser Landesregierung zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit noch nicht ausreichend deutlich. Ich denke hier vor allem an den Aktionsplan „Sichere Lebensmittel“. Unter der Verantwortung von Herrn Minister Ehlen wurden ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem mit unabhängigen Audits initiiert, die risikoorientierte Probenahme auf den Weg gebracht, risikobasierte Betriebskontrollen eingeführt und der mehrjährige Kontrollplan, gekoppelt mit einem Jahresbericht, eingeführt. Dies alles fließt in den Aktionsplan „Sichere Lebensmittel“ ein, der fortlaufend fortgeschrieben werden soll.
Aber nicht nur in Niedersachsen sind viele Initiativen auf den Weg gebracht worden. Auch auf Bundes- und EU-Ebene hat sich diese Landesregierung eingebracht und Zeichen gesetzt. Dazu nenne ich zwei Beispiele:
Erstens. Niedersachsen plädiert für eine Erweiterung der Meldepflicht nach der EG-LebensmittelBasisverordnung. Danach soll es eine Verpflichtung zur Meldung bei der Belieferung mit nicht verkehrsfähigem Fleisch geben.
Zweitens. Niedersachsen kämpft für praxisgerechte Lösungen bei der Überwachbarkeit des sogenannten Kategorie-3-Materials, also Schlachtabfällen und Stichfleisch. Auch dies ist eine besondere Initiative Niedersachsens, die der Minister angesprochen hat.
Besonders begrüßenswert finde ich die Initialisierung eines Ad-hoc-Aktionsstabs, der bei landkreisübergreifenden Ereignissen als Instrument des Krisenmanagements tätig wird. Dazu kommen Vertreter der betroffenen Landkreise, des LAVES, der Zentralstelle für landwirtschaftliche Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg und das ML zusammen. Aktuelle Sachverhalte können dann zügig unter Einbeziehung aller fachlichen, juristi
schen und untersuchungstechnischen Aspekte aufgearbeitet werden. Die vielfach geforderte Errichtung einer Task Force als Dauereinrichtung ist demgegenüber nicht zielführend, sondern überflüssig.
Meine Damen und Herren, in der öffentlichen Diskussion und auch hier im Landtag wird gefordert, man brauche in Deutschland einheitliche Standards in der Lebensmittelkontrolle. Die haben wir in Deutschland aber längst. Wir haben Standards in der Lebensmittelüberwachung durch die EUVerordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts und durch die EU-Verordnung zur speziellen Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Darüber hinaus dienen allgemeine Verwaltungsvorschriften als Basisinstrumente. Sie befassen sich mit der Durchführung der allgemeinen Überwachung und enthalten eine Vielzahl von Regelungen über Anforderungen an die Überwachungsbehörden. Betroffen sind hier Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen, damit Mindeststandards geregelt sowie die Inspektionshäufigkeit und ein einheitliches Verfahren beim Informationsaustausch festgelegt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf etwas hinweisen, Frau Stief-Kreihe, das ebenfalls sehr wichtig ist. Ich möchte deutlich machen, dass die CDU-Fraktion in den letzten Wochen nicht nur in einem Dialog mit Lebensmittelkontrolleuren gestanden hat, um nach neuen Wegen zu suchen, sondern auch bei der Gestaltung des Haushaltsplans 2007 tätig geworden ist. Trotz engster Kassenlage, trotz Erwirtschaftens einer globalen Minderausgabe sind zusätzliche Mittel für die Lebensmittelsicherheit und die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Größenordnung von insgesamt 566 000 Euro freigesetzt worden. Dieser Betrag ist aufgeteilt in 466 000 Euro für bis zu acht neue Stellen zur personellen Stärkung im Bereich der Lebensmittelüberwachung für die Geschäftsprüfung bei den kommunalen Überwachungsbehörden und den Ausbau der regelmäßigen Überprüfungen der Einhaltung der Voraussetzungen in EU-zugelassenen Betrieben sowie in 100 000 Euro für die Konsolidierung des Qualitätsmanagementsystems.
Mit diesem haushaltspolitischen Kraftakt war die Ausführung des Aktionsplans „Sichere Lebensmit
tel“ möglich, den eben auch schon der Minister in seiner Antwort beschrieben hat. Die Landesregierung hat diese zusätzlichen Mittel meines Erachtens konstruktiv und effizient im Sinne von Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz eingesetzt. Daran wird deutlich, dass die Landesregierung, aber auch die Regierungsfraktionen den Verbraucherschutz sehr ernst nehmen. Wir wünschen uns gemeinsam mit den anderen Fraktionen hier im Landtag, eine fachkompetente und ernste Analyse des Handelns und der Notwendigkeiten zu führen. Es sollte nicht nur mit der Lupe nach Fehlern und danach gesucht werden, wie man dem einen oder dem anderen Handelnden etwas am Zeug flicken kann.
Dass der Minister, Frau Stief-Kreihe, nur dann handelt, wenn mal wieder eine Lebensmittelkrise ansteht, er also handlungsunfähig wäre, ist ein Zerrbild, ein Wunschbild der SPD, hat aber mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Die Realität ist die, dass wir als CDU-Landtagsfraktion allen Grund haben, dem Landwirtschaftsminister in diesen Wochen und Monaten für sein tatkräftiges und kompetentes Handeln zu danken. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als der Ökofonds eingerichtet wurde, verfolgte man das Ziel, Tourismus, Energieerzeugung und Energieeinsparung zu fördern. Dieser Fonds sollte der ökologischen Entwicklung einen richtigen Ruck geben. Allerdings mussten wir feststellen, dass die Mittel selten so abgeflossen sind, wie gewünscht. Viele Jahre haben wir hier im Landtag eine sehr leidenschaftliche Debatte über diesen Ökofonds geführt.
Ein Highlight dieser Ökofonds war die Förderung von Brennwertkesseln, mit dem Erfolg, dass Brennwertkessel sich am Markt enorm verteuerten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Fonds.
Meine Damen und Herren, um den Abruf der Mittel sinnvoll zu forcieren, hat die CDU/FDPLandesregierung eine neue Richtlinie konzipiert, die zum Ziel hat, Innovationen zu fördern und eben nicht nur noch ein Solardach oder noch eine Windmühle. Gleichwohl hat diese Richtlinie bisher nicht den Erfolg gebracht, den wir uns erhofft haben. Wir sind selbstkritisch genug, dies auch einzuräumen.
So stellt sich uns die Frage, inwieweit wir Forschungsinitiativen hinsichtlich der technischen Umsetzung und der praktischen Anwendung durch eine Veränderung der Richtlinie miteinander verknüpfen können. Es gibt viele gute Forschungsbeispiele in Niedersachsen. Ich möchte einige nennen.
Erstens. Förderung des Zentrums für Windenergieforschung - ForWind - der Universitäten Oldenburg und Hannover; Fördersumme 4,6 Millionen Euro seit Mitte 2003 für fünf Jahre aus VW-VorabMitteln.
Zweitens. Forschungsverbund Dezentrale Energiesysteme - Einbindung und Verteilung dezentral erzeugter elektrischer Energie namentlich aus regenerativen Energiequellen in bestehende Netze. Dem Forschungsverbund gehören u. a. die Technischen Universitäten Clausthal und Braunschweig an, die Universität Oldenburg, das CUTEC-Institut; Fördersumme 4 Millionen Euro für drei Jahre mit Verlängerungsoption aus VW-VorabMitteln, Förderung seit dem 1. April 2006.
Drittens. ISFH-Institut für Solarenergieforschung; institutionelle Förderung 2,69 Millionen Euro im Haushalt 2007.
Die Umsetzung der Forschungsergebnisse aus eben diesen Förderprojekten muss unser Ziel sein. Im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2007 bis 2013 sollten dafür die Mittel aus dem EFRE-Fonds gebunden werden.
Der Bogen von Forschung zu Produktion und Anwendung muss effektiv und innovativ gespannt werden. Mittel für die Forschung sollten realistische Chancen auf nachhaltige Anwendung rechtfertigen.
Meine Damen und Herren, wenn wir über erneuerbare Energien sprechen - das hat der Minister auch anklingen lassen -, ist es das Ziel, CO2 einzusparen. Hier kann ich Sie, meine Damen und
Herren von der Opposition, nicht immer ganz verstehen.