Heinrich Aller

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für richtig, dass sich die beiden Oppositionsfraktionen am Ende der Legislaturperiode noch einmal richtig mit dem IT-Konzept der Landesregierung auseinander setzen, beweist dies doch, dass man allmählich zur Kenntnis genommen hat, dass auf diesem Gebiet in den letzten Jahren eine Menge vorwärts entwickelt worden ist, auch wenn es bei der Implementierung völlig neuer Strukturen und völlig neuer Einrichtungen in der elektronischen Datenverarbeitung einige Schwierigkeiten gegeben hat. Die Opposition muss sich aber irgendwann entscheiden: Wollen Sie bei der Investition in die IT-Technologie vorangehen? Wollen Sie bei der Modernisierung und der Reformierung der Verwaltung mit Unterstützung von IT mitmachen, oder wollen Sie ständig auf der Bremse stehen, Investitionen verhindern, Neuorganisationen in der Verwaltung behindern und hier alle zwei oder drei Jahre nur einen kleinen Auftritt organisieren und all das kritisieren, was bisher geschehen ist?
Zusammenfassend ist zu sagen: P 53 ist für die öffentliche Verwaltung und in zunehmendem Ma
ße auch nach außen hin bahnbrechend gewesen. Diese Bilanz wird dadurch bestätigt, dass andere Bundesländer auf Niedersachsen zurückgreifen und interessiert fragen: Wie habt ihr das gemacht? - Wir sind - Herr Althusmann, das entgeht Ihnen immer; das tut mir ein bisschen Leid - mit dem Programm ELSTER in das Projekt FISCUS eingebunden, das die Mehrheit der Bundesländer - Niedersachsen allemal - puscht, um es voranzubringen. ELSTER ist ein Baustein. FISCUS insgesamt wird derzeit durch das Land Bayern behindert, das gegen die Ländermehrheit ein anderes Modell durchzusetzen versucht.
Wir haben inzwischen die Gesellschaftsstruktur so aufgebaut, dass wir sagen können: Wir kommen voran, einschließlich ELSTER; dabei sind wir längst aus den Problemen der Kinderschuhe heraus.
Um es deutlich zu machen: Bezüglich der Neustrukturierung des niedersächsischen IT-Vorgehens müssen Sie sich entscheiden: Entweder Sie kritisieren weiterhin die Insellösungen, oder Sie stellen sich hinter unser Gesamtkonzept, mit dem wir Millionenbeträge in IT investieren. Dann muss das aber so aufgestellt sein, dass es möglichst in allen Verwaltungen homogen eingesetzt werden. Man darf allerdings nie die notwendige Flexibilität in Einzelbereichen außer Acht lassen.
Aber schon unter dem wichtigen Gesichtspunkt des schonenden Umgangs mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben, macht es Sinn, die CIO-Struktur zu wählen, wie sie vorgeschlagen worden ist. Sie ist übrigens aus der Privatwirtschaft entlehnt und nicht einfach kopiert oder übertragen worden. Das ist der eigentliche Pioniereffekt, den wir im ITBereich durchgesetzt haben, indem wir aus der Wirtschaft und von den Technologieanbietern lernen. Aber wir setzen die Struktur auf reformierte Verwaltungsstrukturen auf und nutzen damit die Chancen, die wir bei der Effizienzsteigerung und den Organisationsmöglichkeiten haben. Das ist der gewaltige Unterschied zwischen uns und dem, was Sie hier vorgetragen haben.
Ich möchte noch etwas zum Datenschutz und zur Zertifizierung sagen: Das sind Bestandteile, die in der Diskussion, die wir im Augenblick vorantreiben, mitentwickelt werden müssen. Sie können sicher sein, dass sie in diese Diskussion Eingang gefunden haben. Dass sich der Datenschutzbeauftragte dezidiert geäußert hat, zeigt, dass er auf der Höhe der Entwicklung ist. Sie können davon aus
gehen, dass er als ein wichtiges Element in der Landesverwaltung eingebunden wird. Datenschutz ist ein Thema, das uns möglicherweise mehr verbindet als andere Fraktionen hier im Haus. Aber eines ist auch sicher: Die Beachtung des Datenschutzes muss bei diesem Prozess mit Augenmaß eingebracht werden und kann nicht dazu führen, dass wir vorhandene Entwicklungschancen so lange hintanstellen müssen, bis sich der Datenschutzbeauftragte geäußert hat. Von daher ist sein Beitrag, den er jetzt geliefert hat, für Niedersachsen wichtig; aber er muss auch dafür sorgen, dass er in die vernetzten Strukturen in der gesamten Bundesrepublik und darüber hinaus Eingang findet. Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das Wort „Herzensangelegenheit“ von Herrn Schünemann von der Opposition so beklatscht wird, dann kann ich sicherlich davon ausgehen, dass Sie in Ihrem 100-Tage-Programm, das Sie ja gerade veröffentlicht haben, die massive Erhöhung der Bedarfszuweisungen ausfinanziert haben und dass Sie nicht nur an den Bund appellieren, dass er ein Infrastrukturprogramm mit Investitionen unterlegt, sondern dass die CDU-Phantomregierung inzwischen weiß, wie sie dieses Investitionsprogramm notfalls absichert, wenn der Bund das nicht leisten kann.
Herr Schünemann, bei dem, was Sie hier tun wollen, geht um hunderte von Millionen Euro. Sie wissen das, und Sie machen hier eine Woche vor der Wahl immer noch die alten Versprechungen,
und meinen, Sie könnten sozusagen ohne Rücksicht auf Verluste aus dem Landeshaushalt die Millionen herausschneiden und den Bund auffordern, er möge das tun, was Sie fordern. Sie werden begreifen müssen, Herr Schünemann, dass die Auseinandersetzung um die Gemeindefinanzreform viel weiter reicht, als Sie das mit Ihrer schlichten Oppositionsrhetorik versuchen hier darzustellen.
Wäre das anders, Herr Schünemann, hätten Sie die 16 Jahre unter Kohl nicht verstreichen lassen
und die notwendige Gemeindefinanzreform vorangetrieben.
Jetzt sitzen Ihre Leute in einer Kommission, die von der von SPD und Grünen geführten Bundesregierung eingerichtet worden ist. Sie sitzen gleichberechtigt mit den kommunalen Spitzenverbänden am Tisch - was es vorher nie gegeben hat
und sind in der Lage, dort mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den Ländervertretern eine Konzeption zu entwickeln.
Was Sie konsequent nicht zur Kenntnis nehmen, weil das Ihr Weltbild zerstören würde, ist, dass diese Kommission zwei wesentliche Schwerpunkte gesetzt hat. Der eine betrifft die zentrale Frage auf der Einnahmeseite: Wie geht es weiter mit den rund 50 Milliarden DM - 25 Milliarden Euro Gewerbesteuer? - Da verweigern Sie die Aussage, weil Sie nicht wissen, ob Sie das eine Modell oder das andere unterstützen sollen, aus Angst darüber,
dass Sie sich mit der einen Gruppe oder mit der anderen anlegen könnten.
- Wir haben uns geäußert.
Ich sitze ja für die Landesregierung und auch im Sinne der SPD dort. Ich habe mich auch mehrfach öffentlich dahin gehend geäußert, dass völlig klar ist, dass wir die Fortschreibung der Gewerbesteuer mit verbreiterter Basis haben wollen. Sie haben gekniffen, weil Sie Angst vor der einen oder der anderen Gruppe haben. Deshalb haben Sie gar keine Meinung.
Das Zweite betrifft die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Da geht es darum - das wissen Sie genau -, die Hartz-Konzeption, die Sie ja im Grunde auch abgelehnt haben, in einen Diskussionsprozess, der läuft, mit einzubeziehen.
In der Frage der Konnexität, mein lieber Kollege Schünemann, sind wir uns, wenn es um das Wort geht, immer einig. Wenn es aber darum geht, konkret etwas darunter zu packen, sind Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern längst nicht so forsch wie Sie hier. Sie werden begreifen müssen, dass man bisweilen über den Tellerrand gucken muss, wenn man Mehrheiten organisieren will.
Die Kommission ist nicht alles; das sage ich ganz ausdrücklich. Nur, wir in Niedersachsen haben eines der flexibelsten kommunalen Finanzausgleichsgesetze, das auf die Schwankungen auf der Einnahmeseite und auf die Schwankungen bei der Finanzausstattung der Kommunen reagiert.
Dieses Gesetz haben Sie beklagt, weil es angeblich nicht genug für die Kommunen bereitstellt und ungerecht ist.
Die Backpfeife, die Sie vom Staatsgerichtshof bekommen haben, ist immer noch auf Ihrer Wange zu sehen.
Trotzdem laufen Sie im Wahlkampf immer noch mit dem Versprechen umher, 500 Millionen pro Jahr für die Kommunen in diesem Land zur Verfügung zu stellen. Sie haben aber nicht einmal 100 Millionen in Ihrem 100-Tage-Programm bereitgestellt, um die Sofortprogramme, die Sie ständig ankündigen, auch nur andeutungsweise zu finanzieren.
Zieht man einen Schlussstrich unter die Situation, dann gibt es nur festzustellen: Wir treten für die zügige Umsetzung der Pläne der Gemeindefinanzreform ein: Vorlage Mitte 2003, gesetzliche Umsetzung 2004. Wir wollen die Verstetigung und Sicherung der Einnahmen der Kommunen, insbesondere über die Gewerbesteuer. Ihre Leute polemisieren ganz aktuell gegen den Versuch, eine Mindestgewerbesteuer durchzusetzen. Das macht deutlich: Sie sind eigentlich dafür, dass es solche Steueroasen wie in Schleswig-Holstein auch in Zukunft gibt, zu denen sich die Unternehmen hin bewegen, um die Verwerfungen bei der Gewerbesteuer in diesem Lande zu nutzen und die Gewerbesteuer letztendlich nicht zu zahlen.
Wir sind gegen Verschiebebahnhöfe bei der Arbeitslosenunterstützung und bei der Sozialhilfe. Das habe ich gesagt. Wir sind unter Beteiligung und Nutzung der von Hartz auf den Weg gebrachten Instrumente auf einem konstruktiven Weg. Nimmt man das als Kernaussagen der Kommission, dann sind wir auf einem Weg, den kluge Leute aus der CDU mitgehen werden. Ob die CDU in Niedersachsen überhaupt eine Position hat, ist mir bis jetzt nicht klar geworden. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab möchte ich feststellen, dass sich der Wortbeitrag von Herrn Rolfes wohltuend von dem unterschieden hat, was in dem sehr knappen Antrag der CDU-Fraktion mit zwei Schwerpunkten - Konzentration auf das Kerngeschäft und im Übrigen sofortiger Schlusspunkt Berliner Bankgesellschaft - zu Papier gebracht worden ist.
Es wäre vielleicht ganz gut gewesen, Herr Rolfes, wenn Sie die Tageszeitung regelmäßig läsen und heute die Berichterstattung über die Bilanzpressekonferenz der NORD/LB zur Kenntnis genommen hätten. Es steht heute das, was Sie gerade angefragt haben, im Wesentlichen in den Tageszeitungen, allerdings nicht unter Todesanzeigen, sondern auf der Wirtschaftsseite.
Im Wesentlichen geht es darum - das hat der Vorstandsvorsitzende noch einmal deutlich gemacht -, dass die NORD/LB trotz der insgesamt sehr schwierigen Lage, in der sich die Banken, aber auch die Börsen befinden, ein insgesamt gutes und zufrieden stellendes Ergebnis hat. Die Konzernbilanz übersteigt 202 Milliarden Euro. Das Betriebsergebnis nach Risikovorsorge erreicht nach Darstellung des Vorstandsvorsitzenden 517,8 Millionen Euro. Weitere Einzelheiten können Sie der Presseinformation entnehmen, die ich Ihnen gleich zur Verfügung stelle. Gleichzeitig sage ich natür
lich zu, was ich immer gemacht habe, im Ausschuss weitergehend zu unterrichten.
Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, meine Damen und Herren, findet meine volle Unterstützung. Sie kennen meine Auffassung über die Positionierung der Aufstellung der NORD/LB. Darum will ich nicht auf alle Einzelheiten eingehen, von denen in dem Antrag gesprochen worden ist. Besonders unterstützen möchte ich an dieser Stelle jedoch die Nordoststrategie der NORD/LB. Die NORD/LB hat frühzeitig das enorme Wirtschaftspotenzial zunächst in Ostdeutschland und bald darauf in Nordosteuropa erkannt und weitere Geschäftsaktivitäten entsprechend entwickelt.
Diese Strategie kann man schwerlich als das ureigenste Kerngeschäft bezeichnen. Sie hat sich inzwischen auch als richtig und vorteilhaft erwiesen.
Die Entscheidung, eine strategische Allianz mit der Bankgesellschaft Berlin zu treffen, ist von den Gremien der NORD/LB wie alle übrigen Entscheidungen auch, Herr Rolfes, immer einstimmig getroffen worden. Es ist eben nicht so, dass die Niedersächsische Landesregierung oder der Niedersächsische Landtag einer Bank, die über sechs Gewährträger verfügt - drei Bundesländer, drei Sparkassenverbände -, vorschreiben kann, wo es denn langzugehen hat. Einstimmige Beschlüsse machen meiner Meinung nach deutlich, dass das angelegte Konzept auf breite Zustimmung gestoßen ist. Inzwischen ist wohl auch deutlich geworden, dass es in keinem Fall darum ging, allein auf die Berliner Bankgesellschaft zu setzen. Das machen allein die weiteren Dependancen in den Nordund Ostsee-Anrainerstaaten deutlich.
Zusammenfassend weise ich darauf hin, dass der Aufsichtsrat den Vorstand ebenfalls einstimmig beauftragt hat, nicht einen Schlusspunkt Berlin auf Knall und Fall und unter Hinnahme aller Verluste zu setzen. Er hat schlicht und einfach gesagt, dass das zehnprozentige Engagement so eingesetzt werden soll, dass es sich für die NORD/LB möglichst optimal auszahlt und dass es die mit Berlin inzwischen aufgebauten Engagements und Kooperationen schont. Es geht um die dvg, es geht um die Hypo-Bank, und es geht auch um die LBS, die inzwischen fusioniert haben. Das wissen Sie. Sie haben es hier aber nicht erwähnt. Das macht deutlich, dass es Ihnen gar nicht so sehr um das Thema NORD/LB geht, sondern dass Sie eher versuchen, ein Thema am Kochen zu halten, was für die
Imagebildung der Bank nicht gerade vorteilhaft sein wird.
Zu der Frage, wie international eine solche Bank eigentlich aufgestellt sein muss, haben Sie eben erfreulicherweise deutlich gemacht, dass auch Sie insbesondere die Begleitung des Mittelstandes auf ausländischen Märkten unterstützen. Insofern kann ich nur feststellen, dass Sie sich nicht gegen Vertretungen der NORD/LB in London, New York und Singapur und nicht dagegen ausgesprochen haben, dass Sie sich auch andernorts mit Dependancen etabliert hat. Das ist ein optimaler Mix zwischen dem, was wir gemeinsam als Kerngeschäft für die Region, für den Mittelstand und für die drei Bundesländer sowie die Sparkassenorganisationen feststellen können, und dem, was wir international inzwischen daneben stellen müssen. Das scheint mir die wichtigste Feststellung in Ihrem Antrag zu sein, was ich ausdrücklich begrüße.
Trotzdem macht es Sinn, auf den Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslasten hinzuweisen. Das ist die eigentliche Herausforderung neben der Kostenentwicklung in der Bank. Darüber kann man überhaupt nicht hinwegsehen. Da geht es im Wesentlichen um die massiven Investitionen, die im IT-Bereich getätigt werden müssen. Das heißt, die Bank ist aufgefordert, sich mit den Fragen zu beschäftigen, die nach dem Wegfall von Anstaltslasten und Gewährträgerhaftung zu beantworten sind. Dafür ist eine Diskussion in zwei Phasen vorbereitet. Im Frühjahr nächsten Jahres wird der Vorstand eine erste Studie vorlegen. Mitte nächsten Jahres wird sich der Aufsichtsrat mit den Herausforderungen der Neuaufstellung in Richtung 2005 auseinander setzen.
Lassen Sie mich schließen mit dem Hinweis darauf, dass die Diskussion - auch über die Sparkassenverbände - zur Abrundung der Nordoststrategie meiner Einschätzung nach bereits eingesetzt hat. Die Sparkassenverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen befinden sich im Gespräch über eine Fusion. Es wird über die Bausparkassen verhandelt. Weitere Kooperationen zeichnen sich mit den beiden Landesbanken aus dem Hamburger und dem schleswig-holsteinischen Bereich ab, die derzeit dabei sind, miteinander zu fusionieren.
Fasst man das zusammen, dann ist das eine Bestätigung für die Ausrichtung der NORD/LB in den nordosteuropäischen Raum, aber mit dem Kernbereich Nordostdeutschland. Die Basis für die NORD/LB - daran geht überhaupt kein Weg vor
bei - sind die sechs Gewährträger - drei Länder, drei Sparkassenverbände -, die in der Vergangenheit jeden Schritt gemeinsam diskutiert haben und auch in Zukunft jeden Schritt gemeinsam diskutieren, erörtern, entscheiden und durchtragen werden.
- Herr Rolfes, Sie können sicher sein, dass wir uns freuen werden, wenn Sie konstruktiv mitarbeiten und dafür sorgen werden,
dass sich die NORD/LB auch in Zukunft positiv am Markt behaupten wird. - Schönen Dank.
Da Herr Möllring versucht hat, mit dem Hinweis auf den Verwaltungsaufwand die Vermögensteuer an sich infrage zu stellen, möchte ich ihn daran erinnern, dass es die Vermögensteuer 46 Jahre lang in Deutschland gegeben hat,
dass sie offensichtlich funktioniert hat und dass dadurch Einnahmen in Milliardenhöhe zur Finanzierung unserer Systeme - auch für die Bildung erzielt werden konnten.
Wenn Herr Möllring darauf verzichtet, zu sagen, woher die Einnahmen für den Landeshaushalt kommen sollen, dann verstehe ich den ersten Satz eines Papiers, das offensichtlich seine zukünftige Finanzpolitik - wo immer er sie dann auch macht darstellt, nicht. Da heißt es:
„Die CDU wird die ausgabenorientierte Finanzpolitik aufgeben und eine einnahmeorientierte Finanzpolitik starten. Das heißt, nur was bezahlbar ist und Niedersachsen nach vorne bringt, findet Einzug in den Landeshaushalt.“
Nun muss man das in den Kontext des niedersächsischen Landeshaushalts stellen, Herr Möllring. Sie werfen der Landesregierung vor, der Landeshaushalt sei notorisch unterfinanziert. Eben haben Sie erklärt, Sie wollten auf die Einnahme von 700 Millionen Euro jährlich verzichten und wollten, wenn das Geld nicht vorhanden sei, auch keine Ausgaben tätigen. Wenn das so richtig interpretiert ist, dann können Sie Ihre 2 500 Lehrer, die 1 000 Polizeibeamten und das kostenfreie dritte Kindergartenjahr ab heute in den Wind schreiben. Dann müssen Sie vermutlich auch Ihr Wahlprogramm neu schreiben; denn das, was Sie zur Finanzpolitik sagen, ist nicht mehr mit dem kompatibel, was Sie bildungspolitisch fordern. Damit ist es nicht finanzierbar.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut eineinhalb Monate vor der Landtagswahl in Niedersachsen liegen alle Karten auf dem Tisch.
Wir kennen die Probleme, die die laufenden Haushaltssituation bestimmen: Das war die BEBRückzahlung von 615 Millionen Euro, die wegbrechenden Steuereinnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro und von 1,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr.
Der Vorsitzende des Ausschusses hat eben sehr ausführlich dargestellt, wie wir als Landesregierung zu der Auffassung kommen, dass die Situation, in der wir den Finanzierungshaushalt vorlegen, verfassungskonform sei. Das wird durch das Gutachten des NIW untermauert, das dem Ausschuss und dem Landtag zur Verfügung steht. Nach der Feststellung des gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts besteht daran überhaupt kein Zweifel.
Wir haben sichergestellt - das ist auch deutlich gemacht worden -, dass frühzeitig die Bausteine unseres haushaltspolitischen Konzepts aus dem Jahre 2002, überleitend nach 2003 und Folgejahre, erkennbar vor der Wahl auf dem Tisch liegt. Deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Finanzierungshaushalt insbesondere breit getragen
durch diesen Landtag geht, dass wir den Konsolidierungsnachtrag 2003 nachschalten
und dass wir klargestellt haben, dass wir durch das, was wir in dem laufenden Jahr schon an Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt haben, insgesamt 1,9 Milliarden Euro in den nächsten drei Haushaltsjahren erwirtschaften können.
Unser zweiter Baustein, den wir bekannt gegeben haben, ist die Haushaltsbewirtschaftung schlechthin. Wir haben durch vier haushaltsbewirtschaftende Maßnahmen das Ziel von 100 Millionen Euro nahezu erreicht.
Der dritte Baustein, der Abbau von Steuervergünstigungen, ist von mir in diesem Hause erläutert worden. Er resultiert aus der Berliner Politik, der sich ja einige in diesem Haus massiv widersetzen. Kommen die nicht, hätte Niedersachsen allerdings ein Problem in dieser Größenordnung. Darum appelliere ich auch an die Opposition, die CDU, sich dieser Politik nicht zu verschließen.
Der vierte Baustein ist heute Morgen ausführlich diskutiert worden: 700 Millionen Euro erwarten wir aus der Vermögenssteuer, die, wenn sie umgesetzt wird, in die Mittelfristige Planung unserer Finanzkonsolidierungspolitik einmünden wird.
Nimmt man dieses Konzept und fragt man nach Alternativen, dann ist mir aus den Veröffentlichungen der letzten Tage deutlich geworden, dass offensichtlich die CDU allemal, aber auch die Grünen das Grundkonzept akzeptiert haben. Denn es wird per se nicht infrage gestellt. Zumindest gibt es dazu keine Alternativen. Die Grünen haben einen Haushaltsänderungsantrag entwickelt, den ich nicht näher charakterisieren will. Er befasst sich nur mit einigen kleineren Maßnahmen. Weggelassen worden sind die Ansagen, die in der letzten Zeit immer wieder gefordert worden sind, zum so genannten Substanzsparen. Offensichtlich ist kurz vor der Wahl auch bei den Grünen die Luft aus der haushaltspolitischen Debatte heraus.
- Der fehlende Mut kann es auch sein. Aber das macht deutlich, dass offensichtlich zu dem, was die Landesregierung mit dem Mehr-BausteineProgramm auf den Tisch gelegt hat, so vom Grundsatz her keine Alternative in diesem Land
besteht. Deshalb nehme ich auch die Kritik gelassen, die hier heute möglicherweise noch kommt.
Wenige Sätze zu dem, was die Opposition über Jahre versucht hat. Die CDU hat es ohnehin nie geschafft, einen kompletten Haushaltsantrag auf den Tisch zu legen, und hat deshalb heute auch das Gesellenstück für den verpasst, der künftig in der Opposition weiter Schattenminister bleiben wird.
Tatsache ist, dass uns vorgeworfen wurde, wir hätten eine Verschleierungspolitik gemacht. Diese Legende ist in sich zusammengebrochen angesichts der Zahlen, die eben der Vorsitzende des Haushaltsausschusses sehr ausführlich dargestellt hat. Wir haben im vergangenen Jahr Monat für Monat und Etappe für Etappe offen gelegt, wie sich die Situation entwickelte, und damit die Voraussetzungen für den Finanzierungshaushalt geschafft.
Wir haben auch festzustellen, dass die zweite Legende, an der jahrelang gestrickt worden ist, in sich zusammengebrochen ist. Die CDU hat immer wieder versucht, deutlich zu machen, wir hätten ein hausgemachtes Finanzierungsproblem im niedersächsischen Haushalt. Inzwischen zeigt sich - das ist mit der Steuerschätzung nachdrücklich bundesweit klar geworden -, dass alle Bundesländer in der gleichen schwierigen Situation sind. Wenn selbst das reiche Land Hessen mit einem Nachtragshaushalt, der im Verhältnis zu unserem eine weitaus höhere Nettokreditaufnahme hat, um den Haushalt auszugleichen, diesen Weg wählt, dann ist damit klar, Herr Möllring,
dass die Schwierigkeiten bundesweit überall gleich sind.
Einen dritten Punkt halte ich für wichtig, weil versucht worden ist, im Zusammenhang mit den Haushaltsentwicklungen immer wieder darauf hinzuweisen, Niedersachsen sei in vielen Vergleichszahlen besonders schlecht. Die aktuelle Diskussion um Pleiten macht ausdrücklich deutlich, dass diese Schlechtredepolitik, die von der CDU perfektioniert worden ist, keine Basis hat. Niedersachsen hat mehr Neugründungen als Firmenlöschungen: 10.560 im laufenden Jahr zu 3.800 Löschungen. Das macht klar, dass wir einen
Gründerboom in einer Größenordnung wie kein anderes Bundesland haben.
Zweiter Punkt. Wir haben uns verpflichtet, die Jugendarbeitslosigkeit insbesondere bei den langzeitarbeitslosen Jugendlichen herunterzufahren und zu halbieren. Wir sind nahezu am Ziel: von 9 300 auf 5 000 junge Menschen. Das heißt, wir haben die Zahl der langzeitarbeitslosen Jugendlichen ungefähr auf die Hälfte heruntergedrückt. Wir liegen jetzt auf Platz 5 und haben uns deutlich verbessert.
Diese beiden Beispiele sollen deutlich machen, dass wir nicht nur sparen und konsolidieren, sondern trotz der knappen Kasse in ausgewählten Feldern der Politik durchaus erfolgreich sind. Der Haushalt ist verfassungskonform. Daran kann es gar keinen Zweifel geben. Das NIW-Gutachten, das wir vorgelegt haben, macht deutlich, dass, je nachdem, wie man bewertet, zwischen 38 000 bis über 50 000 Arbeitsplätze wegfallen würden, wenn wir diesen Weg über den Finanzierungshaushalt nicht gehen würden.
Das Pikante an der Geschichte ist, dass sich offensichtlich auch Herr Möllring dieses Gutachten zu Eigen gemacht hat und dann allerdings die Einsparungseffekte, die theoretisch möglich wären, für bare Münze genommen und sie dann umgesetzt hat. Täte er das in der Realität, käme er zu einem völlig kontraproduktiven Ergebnis. Dann könnte er alles das, was über Einstellungsstopp, Haushaltsbewirtschaftung, Streichung umgesetzt werden müsste, natürlich auch auf seine eigene Politik übertragen. Damit hätte er automatisch die komplette Streichung des CDU-Wahlprogramms vornehmen müssen.
So wird dann manches, was man liest, aber nicht versteht, zum Bumerang, Herr Möllring.
Wir werden mit diesem Vorgehen, das wir hier sichergestellt haben, in den nächsten Jahren über den Doppelhaushalt 45 Milliarden Euro in Niedersachsen verausgaben. Die Hälfte davon geht direkt und indirekt in den investiven Bereich und in die
Sicherung von Arbeit und Qualität niedersächsischer Politik, insbesondere aber in die Bildungspolitik. Das ist Ihnen klar. Deshalb weise ich ausdrücklich auch auf das Programm Schulbausanierung hin, das wir gemeinsam mit den Kommunen durchfinanziert haben.
Flankierend zu dem 400-Millionen-Progamm, das über die Ganztagsschulen nach Niedersachsen fließen wird, ist es ein investiver Baustein für die nächsten Jahre, der insbesondere Arbeit in Mittelstand und Handwerk bringen wird.
Meine Damen und Herren, Sie sehen daran, dass es darum geht, in dieser schwierigen Situation einen vernünftigen Mix aus Sparpolitik, aus Aktivierung von Mitteln, die auch aus anderen Ebenen nach Niedersachsen geholt werden können, sicherzustellen, d. h. konstruktive Mitarbeit im Bundesrat.
Das Dritte ist, dass wir unseren eigenen Beitrag leisten, indem wir mit Schwerpunktsetzung in der Politik Niedersachsens deutlich machen, wohin die Reise geht. Zu diesem Zeitpunkt steht die Landesregierung - das fasse ich zusammen - eindeutig mit dem einzigen diskussionsfähigen Projekt Finanzpolitik in diesem Jahr, im nächsten Jahr und für die nächsten fünf Jahre vor den Wählerinnen und Wählern. Alle beiden Oppositionsfraktionen bleiben den Beweis schuldig, dass sie auch in diesem Jahr die bessere Alternative liefern können. Die Grünen haben sich bemüht, aber ein Feigenblatt zustande bekommen. Die Opposition hat auch zum wiederholten Male keinen Haushaltsantrag zu Papier bringen können. - Schönen Dank.
Herr Kollege Golibrzuch, wir haben die mittelfristige Finanzplanung, die auf der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres basiert, im Mai vorgelegt. Wir haben mit der Steuerschätzung, die im November vorgelegt worden ist, im Finanzierungs
haushalt sichergestellt, dass zu berücksichtigende Fehlbeträge aus dem Jahr 2001 - insbesondere die BEB-Lasten - herausgenommen werden können. Im Gegensatz zu anderen, die in ihren mittelfristigen Finanzplanungen Handlungsbedarfe nicht offen ausgewiesen haben, haben wir vor der Bundestagswahl und damit auch zum jetzigen Zeitpunkt ein handlungsfähiges Konzept vorgelegt, allerdings - das ist völlig unstrittig - mit der klaren Ansage, dass diese Lücken in den Haushalten, die noch zu bewältigen sind, in der Zukunft zu schließen sind. Das ist die eine Sache.
Die andere Sache ist Folgende. Die Fragen, die zu der Lehrerfinanzierung gestellt worden sind, sind beantwortet. Ich erlaube mir nur eine Anmerkung: Wir haben nicht die Möglichkeit gesehen, weitere 2 500 zusätzliche Stellen für die Zukunft in der mittelfristigen Finanzplanung zu veranschlagen,
die die Opposition bzw. die CDU-Fraktion angeblich noch zusätzlich finanzieren kann. Das haben wir leider nicht berücksichtigen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Strategie beider Oppositionsfraktionen ist relativ klar. Sie suchen nach einer Deckung für ungedeckte Haushaltsanträge und haben jetzt offensichtlich eine geeignete Quelle gefunden. Herr Golibrzuch, Sie wissen ganz genau, wie es sich mit den Rückständen verhält, und Sie wissen auch, wie Niedersachsen im Bundesdurchschnitt dasteht. Sie wissen, dass sich die Rückstände zum 31. Dezember 2001 bundesweit auf 19,546 Milliarden Euro belaufen haben. Auf Niedersachsen sind weniger als 10 % dieses Betrages entfallen. Das ist eine völlig normale Situation, die wir auch in anderen vergleichbaren Größenordnungen haben. Das ist nichts Besonderes.
Noch wichtiger aber ist, dass die niedersächsische Oberfinanzdirektion mit ihren positiv zu bewertenden Ergebnissen im Vergleich mit den Oberfinanzdirektionen in den anderen Bundesländern auf Platz 7 liegt. Das heißt, dass wir uns in der Spitzengruppe befinden. Sie aber suggerieren hier, dass Niedersachsen besonders schlecht ist. Das jedoch ist eindeutig falsch. Deshalb ist auch die Vermutung, dass hier verborgene Schätze lägen, vom Grundsatz her zunächst einmal nicht so durchzuhalten.
Dort, wo Sie von „Rückständen“ sprechen, reden wir inzwischen über rechtsbewehrte Tatbestände. Dort, wo Stundungen oder sogar Aussetzungen ausgesprochen worden sind, kommt man derzeit nicht an das Geld heran.
Wir verzichten zwar nicht auf das Geld, sondern wir versuchen, Euro für Euro hereinzubekommen. Wenn aber ein Betrieb vor der Pleite steht, dann werden Sie diesen Betrieb, wenn er durch eine Steuerstundung am Leben erhalten werden kann,
doch nicht endgültig liquidieren und damit alle Steuern abschreiben. Das heißt, dieses sensible Geschäft - auf der einen Seite so viel Steuern wie möglich einzunehmen, auf der anderen Seite die Privaten und die Wirtschaftsbetriebe aber nicht kaputtzumachen - ist viel komplizierter, als Sie es mit Ihrer Darstellung auf einen Nenner zu bringen versuchen.
Ihre Personalbetrachtung geht in Bezug auf den Budgetbegriff in die eine Richtung und in Bezug auf die Personalhaushalte innerhalb der Finanzämter aber in eine ganz andere Richtung. Sie haben zu Recht gesagt: Niedersachsen nimmt bei Fahndung und Außenprüfung ganz deutlich einen Spitzenplatz ein. Wir haben dort nämlich einen Akzent gesetzt. Sie wissen, dass wir mit dem Projekt „Finanzamt 2003“, das Sie so ärgert, weil es so erfolgreich ist, genau im Bereich der Veranlagungsstellen die erforderlichen Modernisierungsschritte eingeleitet haben, um im Zusammenspiel von Außen- und Innendienst diejenigen Erfolge zu erreichen, die Sie in Baden-Württemberg vermeintlich schon erkannt zu haben glauben. Das heißt, das Personalentwicklungskonzept, um das es an dieser Stelle geht, ist sehr viel umfassender, als dies Ihr Antrag suggeriert, mit dem Sie deutlich machen wollen, dass Sie die Finanzverwaltung irgendwann als Problem der Landesverwaltung insgesamt erkannt haben. Das aber wird nicht ausreichen.
Deshalb ist es wichtig, mit wenigen Kennziffern deutlich zu machen, dass die Personalstrategie, in Verbindung mit Investitionen in den IT-Bereich und in Organisationsveränderungen hinein zu mehr Effizienz zu kommen, richtig ist. Alle qualifiziert Ausgebildeten werden übernommen und ersetzen Personal, das in Pension geht. Unsere derzeitigen Einstellungsquoten decken das aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausscheidende Personal ab. Wir haben einen kompletten Überblick über die ausscheidenden Personalkräfte in den nächsten Jahren. Die Verstetigung, die wir gerade wieder bei den Nachwuchskräften eingeführt haben, hat dazu geführt, dass wir innerhalb kürzester Zeit mehr als 1 500 junge Kolleginnen und Kollegen in die Steuerverwaltung eingestellt haben, die jetzt in den Finanzämtern ihren Dienst tun. Das heißt, der Verjüngungsprozess und der Qualifizierungsprozess sind verstetigt worden und werden auch über das Ende dieser Legislaturperiode hinaus fortgeführt.
Ich habe gesagt, Herr Althusmann, dass die von Ihnen genannten Zahlen ein Problem haben. Das, was die Bewertung, Rückstellungen und andere Dinge mehr angeht, habe ich schon angesprochen. Darüber hinaus tun Sie aber immer so, als würde jedes neu verabschiedete Gesetz immer auch eine entsprechende Anzahl von Steuerbeamten notwendig machen. Das aber ist völlig falsch. Wir werden lernen müssen, das Verhältnis zwischen steuerpflichtigem Bürger und Verwaltung über Compliance und andere Dinge zu verbessern. Andere Länder wie z. B. Holland haben das inzwischen vorgemacht. Wir befinden uns mitten in diesem Prozess. Durch ihn wird der Veraltungsaufwand reduziert. Außerdem entstehen dadurch Spielräume für Schwerpunktbildungen.
Ich möchte Ihnen dafür zwei Beispiele anführen. Die so genannten Bankenfälle haben wir in Niedersachsen deshalb so erfolgreich abgewickelt, weil wir gesagt haben: Dieses steuerrechtliche Unrecht wollen wir innerhalb einer begrenzten Zeit gezielt bekämpfen. Von insgesamt 65 000 anonymen Fällen haben wir inzwischen 58 000 aufgeklärt. Dadurch sind inzwischen 1,05 Milliarden DM in die Kasse zurückgeholt worden. Wenn diese Fälle abgewickelt worden sein werden, werden wir das Personal dort aber abziehen und in andere Schwerpunktbereiche geben. Genau so verhält es sich mit den 50 Stellen, die wir für die Task Force in Gang gesetzt haben. Wir wollen nämlich auf besondere Erkenntnisse im Steuerbereich auch mit besonderen Präventionsmaßnahmen reagieren. Deshalb ist Ihr Konzept grundsätzlich falsch.
Nun noch zwei Sätze zur Budgetabsenkung: Sie wissen, dass wir diese Personaleinsparungen im Wesentlichen in Tätigkeitsfeldern realisieren, die mit der steuerfachlichen Seite nichts mehr zu tun haben, weil die Arbeitsplätze durch Investitionen in Technologie inzwischen so ausgestattet sind, dass ganzheitlich gearbeitet werden kann. Zuarbeiten, die noch vor fünf, sechs oder acht Jahren notwendig waren, sind weggefallen. Das betreffende Personal werden wir mittel- und langfristig durch hoch qualifiziertes steuertechnisches Personal ersetzen müssen. Die dafür erforderlichen Mittel frei zu bekommen ist auch Bestandteil der Reduzierung in den von mir soeben skizzierten Personalbereichen.
Das ist der Ansatz, den wir verfolgen. Der führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen sicher sein können, dass die niedersächsische Steuerverwaltung nicht nur personell fit
ist, sondern aufgrund der Verwendung von Informationstechnologien und zuwachsenden OnlineSystemen natürlich auch schneller und effizienter sein wird. Die Zahl der Beschäftigten kann sich immer nur als eine Kenngröße neben den anderen Investitionen darstellen.
Nimmt man dies zusammen, so ist der vorliegende Antrag mehr als mager im Vergleich zu den Problemen, die wir inzwischen bewältigt haben. Er bietet auch keine Perspektive für das, was wir noch tun müssen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war vorauszusehen, dass die Debatte so beginnen würde, wie Herr Möllring sie angefangen hat. Ich darf daran erinnern, dass dem gesamten Komplex „Gutachten der Landesregierung“ im Haushaltsausschuss eine sehr umfangreiche Debatte vorausgegangen ist, in der sich die Vertreter der Oppositionsfraktionen und der Regierungsfraktionen sehr intensiv über mehrere Stunden auch mit mir darüber unterhalten haben, festgemacht an dem Thema Roland Berger.
Es hat dann eine Reihe Kleiner Anfragen gegeben, immer festgemacht an dem Thema Berger als Gutachter für die Landesregierung. Sie alle sind schriftlich beantwortet worden,
liegen diesem Haus auch vor.
Es hat dann über einen größeren Zeitraum eine Debatte über das Thema Roland Berger gegeben. Das ist dann gesteigert worden, indem Akteneinsicht in einem sehr unübersichtlichen Zusammenhang aus einer Debatte im Haushaltsausschuss angefordert worden ist - -
- Darf ich einmal meinen Eindruck wiedergegeben, Herr Möllring? - Wir haben dann gesagt: Wir einigen uns darauf, dass die Fragen schriftlich zusammengefasst werden und die Landesregierung Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen antwortet. Der Finanzminister, der Ihnen zur Verfügung gestanden hat, hat gesagt, es werde darum gehen, die Zuständigkeiten der verschiedenen Ressorts, die die Aufträge vergeben, zu berücksichtigen und die Antworten in angemessener Zeit aufzubereiten.
Daraufhin haben Sie die Große Anfrage, die jetzt Gegenstand der Debatte ist, vorgelegt und gleichzeitig einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt und fundiert vorgetragen. Den hat die Landesregierung in kürzester Frist beschieden. Deshalb sind wir in einer Situation, wie sie ist, Herr Möllring. Nun ist es schon schwierig, Ihnen zu widersprechen, weil Sie Jurist sind und ich nicht.
Tatsache ist aber, dass Sie aus Ihrer juristischen Vorbildung wissen müssten, dass es so etwas wie schützenswerte Daten innerhalb von Gutachten, die erstellt werden, gibt.
Geschützt wird nicht das Interesse der Landesregierung, sondern derer, die geboten haben oder die angesprochen waren, Gutachten zu erstellen. Wenn dann entschieden worden ist, ist es eben nicht möglich, in der Öffentlichkeit darzustellen, warum der eine genommen und warum der andere nicht genommen wurde. Ich sage das nur als ein Beispiel; Sie haben auch punktuell versucht, Informationen mit einer bestimmten Tendenz in die Debatte zu bringen.
Nein, keine Zwischenfragen bitte von Herrn Möllring. Der kann sich wieder melden.
Der entscheidende Punkt, den ich voranstellen möchte, ist, dass wir bei der Fristsetzung bei einer Großen Anfrage im Haus gezwungen sind, innerhalb kürzester Frist den Fragenkatalog abzuarbeiten, den die CDU zugrunde gelegt hat. Es ist nun einmal eindeutig so, dass derjenige, der den Fragenkatalog aufgestellt hat - ich weiß nicht, wer das getan hat -, hätte wissen müssen, dass er die Landesregierung durch die Fragestellung selbst zwingt, viele Dinge für vertraulich zu erklären, weil sie eben in öffentlicher Debatte nicht diskussionsfähig sind. Deshalb haben wir als federführendes Finanzressort gesagt: Wir wählen einen Weg, der das höchste Maß an Transparenz organisiert. Deshalb ist der Anhang zur Beantwortung der Großen Anfrage in tabellarischer Form penibel erarbeitet und ist für jedes Ressort dargestellt worden, welches Gutachten zu welchem Zeitpunkt an welchen Auftraggeber mit welchem Inhalt zu welchem Preis herausgegeben worden ist. Diese Transparenz ist da. Der Landtag hat jede Möglichkeit, sich vertieft in die Sache einzuarbeiten, wenn er die vertraulichen Akten, die beim Landtag hinterlegt worden sind, präzise diskutieren oder einsehen will.
- Herr Möllring, wenn Sie meinen, das sei unvollständig, können Sie das zum Gegenstand von Debatten im Haushaltsausschuss machen. Ich bitte Sie ausdrücklich darum. Sonst wäre die ganze Arbeit, die hier geleistet worden ist, umsonst.
Keiner von der Landesregierung bestreitet dem Landtag insgesamt, den Fraktionen und den einzelnen Abgeordneten die Rechte, die aus der Verfassung und der Geschäftsordnung abgeleitet sind. Wir wollen sie voll einhalten. Bisweilen ist aber einmal die Frage zu stellen, ob Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Frage, die Sie gestellt haben, die bis 1954 zurückreicht,
- Entschuldigung, 1994! -, die gesamte Landesverwaltung gezwungen hat, den Aktenbestand über acht Jahre aufzuarbeiten, die entsprechenden Unterlagen zu sichten, beizubringen, zu bewerten, zu katalogisieren und wieder hinzulegen.
Wir haben einmal berechnet, dass diese Anfrage 46 Arbeitstage gekostet hat, ohne das, was die Ministerien an Koordinierung hineinstecken mussten.
Ich darf daran erinnern, dass es eine Anfrage der Kollegin Mundlos von der CDU gegeben hat, die 110 Arbeitstage gekostet hat, nur um ein Ergebnis zu produzieren, das offensichtlich für Sie eine Viertelstunde Ergebnis dargestellt hat.
Geht man aber auf die ursprüngliche Rolle zurück, die Sie, Herr Möllring insbesondere auch im Haushaltsausschuss auszufüllen haben, dann darf ich Sie daran erinnern, dass der Haushaltsausschuss bei jeder Haushaltsberatung jedes Einzelressort sehr intensiv diskutiert hat und jedes einzelne Kapitel und jeden einzelnen Titel durchguckt. Da ist immer wieder der Punkt „Dienstleistungen für Außenstehende“ ausgeworfen. Da wird festgesetzt, wie viel der Landtag bereit ist, den Ressorts zur Verfügung zu stellen, eben auch für gutachterliche Tätigkeit.
Offensichtlich haben Sie dieses Thema acht Jahre lang für nicht so intensiv zu behandeln erachtet. Jetzt wollen Sie das Thema innerhalb von wenigen Stunden durch eine Große Anfrage aufarbeiten. Das ist keine Schelte für die Arbeit, die Sie acht Jahre lang nicht geleistet haben, aber ein Hinweis darauf, dass die vorbereitende Tätigkeit des Landtages der Exekutive einen gewissen Spielraum gibt, diese Mittel so einzusetzen, wie sie es für sinnvoll hält. Dabei ist ganz entscheidend, dass der Abwägungsprozess, ob die Landesregierung eigenes Personal durch Arbeitsgruppen ressortübergreifend einsetzt oder im Einzelfall entscheidet, sich externen Sachverstand einzuholen, eine Aufgabe der Exekutive ist. Wir haben in vielen Bereichen - Sie haben einige aufgezählt, die vielleicht in der
Überzeugung, die dahinter steht, oder in den Argumenten, die dahinter stehen, nicht so bestechend sind
das durchgängig eindeutige Ergebnis, dass es unter Verwaltungsreformgesichtspunkten allemal sinnvoller ist, die Stäbe und die Planungsstäbe, die früher in Landesregierung gang und gäbe waren, entweder sehr klein zu halten oder sogar abzuschaffen und durch Kernmannschaften sicherzustellen, dass man in der Lage ist, die Leistungen von Experten und Spezialisten im Einzelfall hinzuzukaufen. Das ist allemal besser, als das Personal für größere Projekte, die gutachterlich begleitet werden, für 30, 40 Jahre zu beschäftigen und im Wesentlich unausgelastet in der öffentlichen Verwaltung zu halten. Darüber kann es gar keinen Zweifel geben, weil dies auch in der privaten Wirtschaft Praxis ist. Kein vernünftig wirtschaftendes Unternehmen hält sich für jede Spezialfrage die entsprechenden Experten und hält sie über viele Jahre vor. Der Begriff „Outsourcing“ dürfte Ihnen bekannt sein. Man kauft Expertenwissen von außen zu und, wenn es idealtypisch läuft, reichert man sogar das Wissen der eigenen Verwaltung an.
Diese kooperative Vorgehensweise haben wir bei einer Vielzahl von Reformprojekten gerade in den Bereichen, in denen es darum geht, privatwirtschaftliche Kenntnisse in den öffentlichen Bereich hineinzuholen, praktiziert. Wir legen Wert darauf, dass nicht wir als Betroffene oder Interessenvertreter gewissermaßen das Controlling vornehmen, sondern es macht Sinn, dass man sich extern begutachten lässt. Täten wir es nicht, wäre die Opposition natürlich sofort zur Stelle und sagte: Wenn die eigenen Leute hinterher das Ergebnis, das sie selbst erarbeitet haben, begutachten,
kann natürlich nur etwas Gutes herauskommen. Deshalb verstehe ich überhaupt nicht, dass Sie sich, wenn externes Controlling eingeführt wird, auch in so sensiblen Bereichen wie P 53,
hier als Kritiker einer objektiven Bewertung darstellen. Das entzieht sich nun jeder Logik. Daran wird deutlich, dass es Ihnen um Wahlkampf geht, wenn Sie kritisieren, dass wir Veranstaltungen organisiert haben, auf denen wir ein hochqualifiziertes Publikum zusammengeführt haben.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten acht Jahren in der Tat 368 Gutachten in Auftrag gegeben. Das macht - das ist nicht zu bestreiten eine Summe von 28 Millionen Euro aus. Aber hier muss man Folgendes beachten: Gutachterliche Tätigkeit wird in Tagessätzen abgerechnet. Wenn ich also zu einem Spezialthema einen Gutachter oder einen Berater heranhole, dann habe ich die auf das Projekt bezogenen Tagessätze zu zahlen. Aber das Ergebnis resultiert natürlich aus dem Wissen, das die Gutachterfirma oder die Beraterfirma mit einbringt, z. B. einer Computersoftware, die sonst nirgends auf dem Markt vorhanden ist. Folgt man nun der Logik von Herrn Möllring, müsste ich die Software selber entwickeln - mit eigenem Personal, das das nicht kann -, und wenn das dann nicht funktioniert, müsste ich mir im Landtag vorhalten lassen, dass ich keinen Gutachter oder keine Beratungsfirma damit beauftragt habe.
Genau so gehen wir nicht vor, Herr Möllring. In den Bereichen, von denen die Ressorts wissen, dass sie das Personal und das Expertenwissen nicht haben, lassen sie sich gutachterlich begleiten oder holen sie sich Berater zur Lösung der Probleme heran.
Ich will ganz deutlich sagen: Wenn der Weg, den Sie hier einklagen, gegangen werden soll, müssen Sie den BAT und das Beamtenrecht überprüfen. Bestimmte Experten mit bestimmten Qualifikationen bekommen Sie gar nicht in den öffentlichen Dienst hinein; Sie können das Personal nicht - schon gar nicht auf Dauer - im öffentlichen Dienst beschäftigen. Wer hier so tut, als hätten wir in der Landesverwaltung Kohorten von Experten für jeden Fachbereich, der zeichnet ein Bild vom öffentlichen Dienst, das so nicht stimmt.
Deshalb ist der Weg - ich betone das noch einmal ausdrücklich -, den wir gehen, völlig richtig. Es gibt eine Ressortzuständigkeit, und die Fachleute in den Ressorts erbringen ein Höchstmaß an Arbeit
in Eigenleistung. Dann gibt es die Möglichkeit, das Fachwissen ressortübergreifend zu bündeln. Das wird bei ressortübergreifenden Aufgabenstellungen auch getan. Das gilt insbesondere für das Finanzministerium, das im Wesentlichen Querschnittsaufgaben zu erledigen hat. Aber wenn beides nicht ausreicht, bedient man sich des externen Sachverstands.
Ich will, weil Sie Fälle aus dem Finanzministerium angesprochen haben, wenige Beispiele aufgreifen. Wir haben uns in dem Verfahren um den Länderfinanzausgleich gutachterlich, anwaltlich und auch vor dem Bundesverfassungsgericht selbst durch einen hochqualifizierten Wissenschaftler vertreten lassen, der diesen Gutachtenauftrag natürlich auch bezahlt bekam. Wir haben uns in dieser Auseinandersetzung mit hochqualifizierten Gutachtern anderer Länder, vor allem der süddeutschen Länder, messen lassen müssen. Wir haben obsiegt, weil wir uns fachlich erstklassig haben beraten lassen. Dieser Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht bringt dem Land Niedersachsen ab 2005 ungefähr 150 Millionen Euro pro Jahr. Diese hätten wir mit Sicherheit verloren, wenn sich die süddeutschen Länder durchgesetzt hätten, die mit einer hochkarätigen Berater- und Gutachtermannschaft angetreten waren. Daran wird deutlich, dass Waffengleichheit bisweilen angezeigt ist und sich auch auszahlt.
Das Gleiche gilt für das von Ihnen angesprochene Projekt P 53. Über die Anlaufschwierigkeiten dieses IT-Projektes mag man lange streiten. Aber hätten wir P 53 jetzt nicht, dann hätten wir in der Verwaltung - allein im Kassen- und Finanzwesen tausende von Mitarbeitern mehr beschäftigen müssen, weil dort die Technologie inzwischen an die Stelle des Personals getreten ist. Hier beginnt sich die Informationstechnologie zu amortisieren. Wir haben Standards aus der Privatwirtschaft in die öffentliche Verwaltung geholt und sie in Kooperation mit der Privatwirtschaft - gewissermaßen als Berater und Gutachter gleichzeitig - in einem PPPProjekt umgesetzt. Wer das nicht wahrhaben will, der hat ein Problem mit dem gesamten Vorgehen, das allerdings in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor inzwischen gängige Praxis ist.
Lassen Sie mich noch Folgendes zum weiteren Verfahren sagen. Die Große Anfrage hat die Landesregierung gezwungen - aber sie hat das letztendlich auch gerne getan -, für den Landtag eine Vorlage zu erarbeiten, die an Klarheit und Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt, die nichts
verschleiert und die es dem Landtag entsprechend dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ermöglicht, Zugriff auf alle Detailinformationen zu bekommen.
Ich erkläre hier für das Finanzministerium, dass wir für unseren eigenen Wirkungsbereich selbstverständlich auch im Ausschuss zur Verfügung stehen, um weitergehende Fragen, deren Beantwortung der Vertraulichkeit unterliegt, auch zu beantworten. Ich stimme mit dem Kabinett, mit den übrigen Ressorts überein, wenn ich hier erkläre, dass, wenn einzelne Maßnahmen oder einzelne Gutachter- und Beratertätigkeiten angesprochen werden, diese von dem jeweiligen Ressort vertreten werden, weil sie auch in der Ressortzuständigkeit in Auftrag gegeben worden sind. Ich bitte um Verständnis, dass das Finanzministerium hier nur für die Gutachten Rede und Antwort stehen konnte, für deren Beauftragung es selbst die Verantwortung trägt. - Schönen Dank.
Herr Golibrzuch, es ist sonst nicht meine Art, unmittelbar in der Debatte dazwischen zu gehen. Aber ich möchte daran erinnern, dass ich in meiner Eingangsdarstellung deutlich gemacht habe, dass es eine Reihe von Kriterien gibt, die eine öffentliche Diskussion schlichtweg verbieten. Sie haben eben mit fixen Zahlen und Prozentsätzen behauptet, eine messbare Zahl von Gutachten sei vergabewidrig vergeben worden. Sie haben Beträge genannt, die zu hoch oder zu niedrig gewesen seien. Sie haben über ein Unternehmen gesagt, dass es nicht in der Lage sei, Gutachten zu erstellen. Sie haben einige Qualitätsmerkmale abgegeben. Sie haben sie öffentlich gemacht.
Ich sage auch noch einmal in Vertretung der anderen Ressorts, die im laufenden Geschäft tätig werden müssen: Was Sie hier machen, ist die Zuspitzung eines sehr komplexen Themas. Ich weiß nicht, was Sie gegen die Firma Berger haben. Aber offensichtlich ist sie deshalb ausgesucht worden, weil es sich politisch so schön transportieren lässt. Ich teile Ihre Auffassung ausdrücklich nicht. Jedes Haus muss entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Sachverhalt es ein Gutachten einholt, und wer dann den Auftrag erhält.
Ich weise erst einmal darauf hin, dass Ihre schlanke Behauptung, die Verwaltung habe in 80 % der Fälle rechtswidrig gehandelt, mit Sicherheit nicht zutrifft. Ich bitte Sie, den Beweis dafür anzutreten.
Wenn Sie auch aus wahlkampftaktischen Gesichtspunkten die Forderung erheben, von heute ab Gutachten zu stoppen und auszusetzen, dann könnte das für viele wichtige Projekte in unserem Land bedeuten, dass sie nicht weitergetrieben werden können. Ich warne ausdrücklich davor, dass beispielsweise das Projekt Tiefwasserhafen in Niedersachsen, das durch Berater und Gutachter begleitet wird, auf Eis gelegt werden könnte, wenn man Ihre Forderung ernst nähme.
Da bestehen natürlich Verträge, die eingehalten und auch weitergetrieben werden. Ich bitte Sie ganz herzlich, auf Ihre eigene Tätigkeit im Haushaltsausschuss zurückzugehen. Denn Sie haben auch acht Jahre lang darin gesessen und haben offensichtlich bisher die Brisanz des Themas Dienstleistung Außenstehender, mit der Sie heute diskutieren, nicht erkannt.
Es wäre Ihre Pflicht und Ihre Möglichkeit gewesen, bei der Bewilligung der Mittel eine Begrenzung einzusetzen und bei der Kontrolle nachzufragen. Mir geht es im Wesentlichen darum, nicht die Falschen - die nämlich ihre Pflicht erfüllt haben mit diesen Vorwürfen zu belegen und das nicht so in der Öffentlichkeit stehen zu lassen. Mir geht es auch darum, den Firmen und Unternehmen, die für das Land Niedersachsen hervorragende Arbeit geleistet haben, nicht in Bausch und Bogen zu diskreditieren. Auch das darf eine Landesregierung nicht zulassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den ungewöhnlichen Weg einer Regierungserklärung gewählt, um die neue Situation nach der Steuerschätzung darzustellen und einen Finanzierungshaushalt in den Landtag einzubringen. Es ging uns im Wesentlichen darum, sicherzustellen, dass die Beratungen dieses Finanzierungshaushaltes mit Blick auf den Nachtrag 2003 und die anstehende Landtagswahl sehr früh geführt werden können, sodass auch die Oppositionsfraktionen eine ausreichende Chance haben, sich auf die neue Situation einzustellen und sich nicht hinter fadenscheinigen Argumenten technischer Art zu verstecken.
Deshalb macht der Finanzminister von seinem Recht Gebrauch, diese Regierungserklärung vorzulegen.
Nur wenige Stunden nach der Steuerschätzung, meine Damen und Herren, hat die Niedersächsische Landesregierung reagiert. Sie hat öffentlich gemacht, wie sie mit den massiven Steuerausfällen umgehen will. Sie hat gestern im Landeskabinett einen Finanzierungshaushalt beschlossen, der dem Landtag unmittelbar danach zugeleitet worden ist. Bis zur endgültigen Beschlussfassung im Dezember haben also die Fraktionen des Landtages und der Landtag insgesamt Zeit, die Beratungen durchzuführen. Damit liegen wir voll in dem Zeitplan, den wir immer wieder vertreten haben. Die Vorlage dieses Finanzierungshaushaltes ist situationsgerecht, schnell und offensiv erfolgt.
Es ist die konsequente Fortsetzung der Schrittfolge, die wir im laufenden Jahr wiederholt vorgetragen haben. Die Vorlage des Finanzierungshaushaltes im Zusammenhang mit der Vorlage klarer Eckdaten für einen nachfolgenden Konsolidierungshaushalt ist mutig - besonders in dieser Zeit -, weil allenthalben davon gesprochen worden ist, dass diese Landesregierung versuchen würde, die reale Situation zu verschleiern.
Die Nettokreditaufnahme steigt angesichts dieser Situation von 1,35 Milliarden auf 2,95 Milliarden im Jahr 2002 und von 1,3 Milliarden auf 2,65 Milliarden im Folgejahr. Die beiden Haushalte haben ein Volumen von 21,9 bzw. rund 23 Milliarden Euro. Das macht deutlich, dass die Diskussionen, die in diesem Lande zum Teil geführt werden und die zum Gegenstand haben, Politik sei in Niedersachsen am Ende, völlig absurd sind.
Wenn so viel Geld in die Wirtschaft, in die Leistung und in den Service dieser Landesverwaltung gesteckt wird, dann kommt für die Menschen in diesem Lande auch viel heraus. Das ist völlig unstrittig so bei den Investitionen in die Bildung, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt.
Die Investitionsquote unterstreicht das. Sie bleibt bei 9,4 % in diesem Jahr und steigt auf 10,2 % im nächsten Jahr. In absoluten Zahlen sind das
478 Millionen Euro, die in die Bauwirtschaft fließen.
Wir haben deutlich gemacht, dass die Situation aufgrund der Erhöhung der Nettokreditaufnahme dramatisch ist. Sie macht aber auch deutlich, dass die Konsolidierungserfolge, die sich in der Kreditfinanzierungsquote ausdrücken, durch die aktuelle Entwicklung konterkariert werden. Es ist dieser Landesregierung und den Vorgängerregierungen gelungen, die Kreditfinanzierungsquote im Durchschnitt der 90er-Jahre auf 7,4 % abzusenken. Unter Albrecht waren es im Durchschnitt 9,1 %. Das macht klar, wie die Konsolidierungsmaßnahmen gegriffen haben.
Es macht aber auch klar, dass die Nettokreditaufnahme, die jetzt zusätzlich notwendig ist, die Kreditfinanzierungsquote nach oben schnellen lässt.
Wir haben in den vergangenen Jahren und Monaten deutlich gemacht, dass diese Landesregierung konsolidiert und spart, aber nicht um der Konsolidierung und des Sparens willen, sondern auch, um Freiräume für Politik zu entwickeln.
Dies ist uns durch hartes und intelligentes Sparen gelungen. Ich nenne nur einige Zahlen, um das zu unterstreichen.
Die Bildungsoffensive an den Schulen umfasst im Zeitraum 2000 bis 2006 ein zusätzliches Volumen von 1,3 Milliarden Euro.
Der Innovationspakt mit den Hochschulen mit der Einführung der Stiftungshochschulen bringt Planungssicherheit für die Universitäten und Hochschulen und wird durch ein Fachhochschulentwicklungsprogramm ergänzt, das der Öffentlichkeit inzwischen vorgestellt worden ist.
Wir werden die IN-Bank in Betrieb nehmen und damit insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich etwas in den Markt geben, nämlich 180 Millionen Euro an Darlehen und 170 Millionen Euro an Zuschüssen.
Der Tiefwasserhafen ist nicht nur vertraglich auf Kiel gelegt, sondern er wird umgesetzt. Das Investitionsvolumen wird 750 Millionen Euro betragen.
Wir haben im IT-Bereich, auch weil wir personalwirtschaftlich vorankommen wollen, erhebliche Summen investiert. Dafür sehen wir 170 Millionen Euro in 2003 vor; im Jahr davor sind es 193 Millionen Euro.
Im Hochbau haben wir mit den Summen, die wir durch die Vorziehung einer ganzen Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, 112 bzw. 117 Millionen für die Hochschulen und 40 Millionen Euro für die Justizvollzugsanstalten bereitgestellt. Das macht deutlich, dass die Landesregierung konsolidiert hat und trotzdem Freiräume für Investitionen hat.
Diese entscheidenden Maßnahmen sind gerade vor dem Hintergrund des festgestellten wirtschaftlichen Ungleichgewichts wichtig; denn durch das Vorziehen von Investitionen aus dem Doppelhaushalt haben wir massiv Aufträge in die mittelständische Industrie getragen. Durch das Vorziehen haben wir 180 Millionen Euro in die Bauwirtschaft in Niedersachsen gepumpt.
Was die Entwicklung des Arbeitsmarktes und den Abbau der Arbeitslosenzahlen angeht, so ist mit Sicherheit nicht zu übersehen, dass Niedersachsen im Zehnjahresvergleich mit einem Plus von 5,6 % an der Spitze gelegen hat und auch im Fünfjahresvergleich von 1996 bis 2001 einen hervorragenden Platz im Mittelfeld einnimmt.
Das haben Sie nie wahrhaben wollen. Das aber ist die Realität. Ich komme gleich noch darauf zu sprechen, unter welchen Bedingungen wir das durchgesetzt haben.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass Niedersachsen heute nach wie vor deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Fasst man das zusammen, dann steht fest, dass wir sparen und konsolidieren, aber dieses Land nicht kaputtsparen.
Deshalb werden wir Sie da fordern, meine Damen und Herren,
wo Sie Mehrausgaben fordern, statt zu sparen, und da, wo Sie sich davor drücken, unangenehme Entscheidungen zu treffen.
Die CDU-Opposition versucht immer wieder, deutlich zu machen, Niedersachsen sei eine finanzpolitische Insel mit besonders schuldhaften Handlungen der Sozialdemokraten.
- Vorsichtig, meine Damen und Herren! Sie schreien zu früh und zu laut. - Niedersachsen ist keine Insel, weder ökonomisch noch arbeitsmarktpolitisch und schon gar nicht fiskalisch. Auch unter dem Eindruck der aktuellen Situation macht es Sinn, darauf hinzuweisen, dass die Zahl der Einwohner in Niedersachsen in der Zeit von 1990 bis 2001 um 600 000 gewachsen ist. Dadurch stieg die Nachfrage nach Schulen, nach Wohnungen, nach Dienstleistungen und nach Infrastruktur, die diese Landesregierung trotz der knappen Kassen zu bewältigen hatte. Wir haben das, wie die Arbeitslosenzahlen bewiesen haben, hervorragend gemacht.
Wenn es eine Sondersituation in Niedersachsen gegeben hat, dann in den 80er-Jahren, als die Regierung Albrecht aus Förderzins und Förderabgabe 8,5 Milliarden netto zusätzlich in die Kasse bekommen hat, aber offensichtlich nichts daraus gemacht hat; denn die Verschuldung ist in Rekordhöhe gestiegen.
Die SPD-Landesregierung hat sie übernehmen müssen. Sie zahlt heute die Zinsen für die Schulden von Albrecht.
Dass die Situation aus dem Ruder gelaufen ist, ist unstrittig. Wenn man einige Zitate anführen will,
so ist eines sicherlich besonders geeignet. Ich darf es vortragen:
„Wenn selbst Länder wie Hessen und Bayern als wirtschaftsstärkste Bundesländer trotz aller Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen die Notbremse ziehen, dann ist klar, dass die gesamtwirtschaftliche Situation völlig aus den Fugen geraten ist.“
Das ist ein Zitat meines CDU-Kollegen aus Hessen, einem Bundesland, das, was die Einnahmesituation angeht, offensichtlich besser dasteht als Niedersachsen, das aber mit Blick auf die sich abzeichnende Situation vorsorglich die Nettokreditaufnahme mehr als verdoppelt hat und heute in der gleichen schwierigen Situation steht wie Niedersachsen, und das unter Bedingungen, die alle kennen: Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sind die finanzstarken, Niedersachsen und die restlichen Bundesländer sind die finanzschwachen Länder.
- Herr Möllring, Sie dürfen gerne dazwischenrufen. Aber es wird nichts nutzen. - Niedersachsen wird seine Pflicht erfüllen, was Konsolidierung im Sinne von Maastricht angeht. Niedersachsen wird seine Pflicht erfüllen, wenn es darum geht, den Aufbau Ost mitzufinanzieren. Wir sind stolz darauf, dass wir beim Länderfinanzausgleich so verhandelt haben, dass sich die Süddeutschen und die CDU in Niedersachsen nicht durchgesetzt haben; denn das hätte uns viel Geld im Länderfinanzausgleich gekostet. Wir werden nach 2005 150 Millionen Euro mehr haben.
Über Monate hat die CDU versucht, dem Volk deutlich zu machen, die Landesregierung wolle vor der Bundestagswahl verschleiern, wie die Haushaltslage wirklich ist,
und sie wolle versuchen, über den Wahltermin hinwegzukommen. Wir haben, ausgehend von dem BEB-Urteil, gesagt: Fester Fahrplan, nämlich erste Steuerschätzung Mai, dann Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung, abwarten der Bundestagswahl - es hätte ja passieren können, dass Stoiber
gewinnt und dass nicht finanzierbare Steuersenkungs- und Mehrausgabenprogramme durchgesetzt worden wären -, Steuerschätzung, Vorlage einer entsprechenden Aktion, wie wir es jetzt tun, und Vorlage von Eckdaten mit Blick auf 2003. An diesen Fahrplan haben wir uns exakt gehalten. Im Gegensatz zu dem, was von der Opposition landläufig transportiert worden ist, haben wir die mittelfristige Finanzplanung vor der Bundestagswahl auf den Tisch gelegt und dazu ein Konsolidierungskonzept, das tiefe Einschnitte in den Landeshaushalt deutlich gemacht hat. Gleichwohl haben wir die Wahl grandios gewonnen.
Das Ergebnis der SPD war das Zweitbeste. Das Ergebnis der CDU war das Zweitschlechteste.
Wenn man sich das auf der Zunge zergehen lässt, dann ist folgende Annahme nicht ganz falsch, Herr Wulff: Wenn Sie in Hildesheim nicht „Pecunia non olet“ hätten und ein paar tausend Stimmen mehr in Niedersachsen gewonnen hätten, dann wäre Herr Stoiber - jeder von uns wollte das natürlich nicht Bundeskanzler geworden. Sie haben in Niedersachsen Stoibers Kanzlerschaft verhindert. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Dass Sie trotzdem ein gutes Ergebnis auf dem Bundesparteitag der CDU erzielt haben, kann man auch mit Mitleid begründen oder mit der Tatsache, dass die Allianz der Verlierer nun auf die Hessenwahl und die Niedersachsenwahl setzt. Was an Medientrommelfeuer derzeit gegen das aufgebaut wird,
was in Berlin an steuerpolitischen Beschlüssen gemacht wird, macht schon stutzig, meine Damen und Herren. Deshalb sage ich Ihnen,
die Diskussion um einen Untersuchungsausschuss gegen die Bundesregierung, die Sie in Berlin führen, richtet sich in Niedersachsen gegen die CDU. Der Untersuchungsausschuss, den Sie in Berlin
fordern, wird sich gegen die Wahlbetrüger der CDU wenden müssen, weil sie in den letzten Jahren keinen einzigen Haushaltsantrag zustande gebracht haben, gleichwohl der Bevölkerung das Blaue vom Himmel versprochen haben.
Ich sage ihnen in aller Deutlichkeit: Wenn es denn nötig ist, Kronzeugen aufzurufen, dann ist der Kollege Perschau - CDU-Finanzsenator aus Bremen - vielleicht geeignet. Er hat gestern gesagt, er habe natürlich gewusst, wie die Einnahmenentwicklung in diesem Lande war. Er hat gesagt, wenn andere das nicht mitbekommen hätten, seien sie - ich zitiere ihn einmal frei - zu dumm, oder sie wollten es nicht mitbekommen. Das trifft dann voll auf die zu, die heute an dieser Stelle Politik machen wollen.
Sie in Niedersachsen haben jedenfalls gewusst, wie die Einnahmeentwicklung war, weil wir in Debatten in diesem Haus und im Haushaltsausschuss zeitnah und offen über die jeweilige Entwicklung informiert haben. Mit der mittelfristigen Finanzplanung haben wir die Handlungsbedarfe offen gelegt und sie der Steuereinnahmesituation in diesem Lande gegenübergestellt. Sie wissen, dass es heute nicht nur um die Diskussion eines Finanzierungshaushaltes und Finanzierungsnachtrages geht, den wir vorgelegt haben. Gleichzeitig muss diskutiert werden, was an klarer Profilbildung für Politik für die Jahre 2003 und folgende vom Ministerpräsidenten dargestellt worden ist.
Sie haben gefordert, auf den Tisch zu legen, wo denn gekürzt, eingespart und umstrukturiert werden soll. Wir haben das getan. Der Ministerpräsident hat es deutlich gemacht.
Dieses fehlt bei der CDU bisher völlig. Ein Blick in ihr Wahlprogramm macht deutlich, dass sie die Politik des Versprechens, aber des Nichtfinanzierens fortsetzt.
Sie setzen eine Politik der 100 Anträge für Mehrausgaben fort und bezahlen mit ungedeckten Schecks.
Um es auf den Punkt zu bringen: Der Finanzierungsnachtrag reduziert sich auf wenige Kernpunkte, die auch dringend erforderlich sind. Mit Blick auf die Sorge der Grünen sage ich ausdrücklich: Die zusätzlichen Kredite, die aufgenommen werden, werden ausschließlich zur Finanzierung der wegbrechenden Steuern im Jahr 2002 und 2003 eingesetzt. Dass wir gleichzeitig die 615-Millionen-BEB-Zahlungen mit abdecken, kommt der Kritik entgegen, dass die Stückelung dieses Betrages vermieden werden soll. Sie werden aus dem Haushalt heraus ebenfalls zum Teil kreditär finanziert, aber - was entscheidend ist - wir arbeiten mit diesem Finanzierungshaushalt auch die Folgen der Flutkatastrophe ab, was aus der verschobenen Steuerreformstufe finanziert wird. Sie wissen darum. Wir hätten noch mehr Schulden bundesstaatlich aufnehmen müssen, wenn wir Ihnen gefolgt wären, meine Damen und Herren von der CDU. Das ist doch der Widersinn Ihrer Diskussion, die Sie führen.
Es wird auch deutlich, dass wir ganz ehrlich klar machen: Wer früher mehr Schulden aufnehmen will oder muss, der wird auch die Zinsen dafür zahlen müssen. Deshalb sind die auch in diesem Finanzierungshaushalt ausgewiesen.
Fasst man das zusammen, dann ist mit dem Finanzierungshaushalt ein verfassungskonformer Weg gefunden worden, um den unmittelbaren Druck auf viele Länderhaushalte, auf die kommunalen Haushalte und auf den Bundeshaushalt wegzunehmen, allerdings - das ist das Schwierige an der Situation - um den Preis zusätzlicher Kreditaufnahme. Deshalb sage ich für die Landesregierung, auch mit Blick auf den Stabilitätspakt: Dies ist keine Entlastung und schon gar keine Freisprechung von der Fortsetzung der Konsolidierungspolitik. Nein, im Gegenteil: Sie muss verschärft werden.
Die Landesregierung hat auch, unabhängig davon, dass am 2. Februar gewählt wird, Herr Wulff, einen Haushaltsbewirtschaftungserlass vorgelegt,
der in seiner Schärfe an das anknüpft, was wir über das Jahr hinweg schon getan haben und was von Ihnen jedes Mal bekämpft worden ist, wenn es konkret wurde.
Wenn wir in Stellen gegangen sind, wenn wir in Maßnahmen gegangen sind, wenn wir in Kürzungen gegangen sind, waren ihre Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion die Ersten, die im Landtag Fragen gestellt und in der Bevölkerung dafür gesorgt haben, dass der Versuch unternommen wurde, die Sparmaßnahmen zu konterkarieren. Diese Doppelstrategie, Herr Wulff, wird Ihnen am 2. Februar die Quittung bereiten. Sie werden in den nächsten Wochen durchschaut werden, dass Sie bei der Vorlage eines alternativen Finanzierungskonzeptes völlig versagt haben.
Meine Damen und Herren, es macht nicht viel Sinn, die Bundesländer, den Bund oder die Kommunen jetzt im Einzelnen aufzuzählen,
die nach der Feststellung des gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichtes durch Kreditaufnahme reagiert haben, weil sie gegen die Löcher, die durch die wegbrechenden Steuern entstanden sind, nicht ansparen können. Aber die Zahlen Hessens, weil da ein Direktvergleich so viel Spaß macht, will ich denn doch noch für das Protokoll sagen. Herr Koch, der Kandidat der CDU, der ja Spezialist ist für Untersuchungsausschüsse in diesem Land und das Aussitzen von Problemen, und die FDP, die ja offensichtlich Spezialisten sind, was Möllemann und andere Veranstaltungen in NRW angeht, haben in Hessen die Kreditaufnahme von 818 Millionen Euro auf 1,988 Milliarden Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt.
Das ist die hessische Politik, Herr Wulff. Sie greifen nun die niedersächsische Politik an. Da müssen Sie aber sehr, sehr vorsichtig sind, damit Sie nicht auch gleichzeitig Herrn Koch - das ist ja einer von Ihren Kampfesbrüdern an der Berliner Front - mit treffen. Wir stellen jedenfalls fest: Objektiv scheint es so zu sein, dass selbst reiche Bundesländer gar nicht anders können, als durch die Kreditaufnahme aus dieser Einnahmekrise herauszukommen.
Zusammenfassend ist mit Sicherheit darauf hinzuweisen, dass die Situation, die wir mit dem Finanzierungshaushalt geschaffen haben, auch um der Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern willen dadurch ergänzt werden muss, dass wir sagen, wie dieses Konsolidierungskonzept, das unter dem Eindruck der Steuerschätzung im Jahre 2003 von der neuen Landesregierung vorgelegt wird, in wesentlichen Konturen aussehen kann. Da ist es mit Sicherheit eine mutige Entscheidung, 50 Millionen Euro aus dem Bereich der Zuwendungen und Subventionen herauszunehmen und auch zu bezeichnen. Das fehlt mir bei der CDU völlig. Sie verlaufen sich in dem Irrgarten der Überschriften, die möglichst unpräzise sind, sodass Sie weitermachen können, allen alles zu versprechen, aber keinem einzigen präzise wehzutun.
Wir haben gesagt, dass wir über konkrete Maßnahmen in der Verwaltungsreform Einschnitte auch beim Personal dann vorsehen, wenn die Arbeit nicht mehr zu erledigen ist, und dass wir, wenn wir Strukturen verändern, erhebliche Einsparungen durch das Zusammenführen von Personalbewirtschaftungskonzepten, von Personalentwicklungskonzepten und Investitionen in Organisation und Technologie vorsehen wollen. Diese Strategie haben wir mit Summen hinterlegt, die nachprüfbar deutlich machen, dass ein solches Vorgehen funktioniert. Wenn es dann zur Nagelprobe bei Reformen, auch Verwaltungsreformen, kommt, Herr Wulff, haben wir ein gutes Beispiel in diesem Hause gehabt. Da hat nämlich die CDU, als es um die Region Hannover ging, die Hälfte ihrer Leute vor der Tür gehabt, weil diese Kolleginnen und Kollegen eben keine Verwaltungsreform wollten, die in dem Service für die Bürger, in der Zuständigkeit für die Kommunen und für die Verlagerung von Staatsaufgaben auf die kommunale Ebene durchgreifend Erfolge bringt. Da ist die Hälfte ihrer Mitglieder draußen gewesen, weil sie Angst vor der Entscheidung und vor der Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger in dieser Region hatten.
So werden Sie jedenfalls Reformen nicht durchgreifend umsetzen können. Dafür fehlt Ihnen schlichtweg der Mumm. Dafür haben Sie im Grunde genommen auch nicht die richtigen Konzepte. Mit Ihrer Überschriftpolitik „Weg mit den Bezirksregierungen“ ist das Problem nicht gelöst; diese
Politik trägt nicht durch. Sie wissen selbst, dass die Menschen und die Aufgaben entsprechend umgebaut werden müssen.
Zu den beiden Punkten, von denen ich gesprochen habe, und zu der Frage, wie die SPD-Landesregierung künftig Verwaltungsreform organisiert, hat der Ministerpräsident sehr deutlich gesagt, dass wir den Prozess von unten - wie bei der Region Hannover - fördern wollen. Aber wir sagen auch, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten in einen Umbauprozess mitnehmen müssen. Es wird unvermeidlich sein, dass wir mehr Flexibilität und Mobilität von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten müssen. Wir können uns gut vorstellen, dass das, was mit dem Hartz-Konzept an Instrumentarium und Maßnahmen angelegt ist, auch in der niedersächsischen Landesverwaltung Eingang finden kann.
Wir sehen es durchaus als realistisch an, die Jobbörse so weiterzuentwickeln, dass freie Stellen präzise benannt und Personal, das von der einen oder anderen Dienststelle umgesetzt werden muss, mit einem ähnlichen Instrumentarium wie bei den Hartz-Vorschlägen in der niedersächsischen Verwaltung umgesetzt werden können, bevor neues Personal von außen eingestellt werden muss, weil wir davon ausgehen, dass viele Dienststellen und Personalkörper zusammengeführt werden können.
Ein weiterer Punkt, der für uns in Niedersachsen ganz entscheidend ist: Sie haben offen erklärt, dass Sie als CDU mit allen Mitteln - bis hin zur Blockade im Bundesrat und zur Blockade im Vermittlungsausschuss - verhindern wollen, dass die neue Bundesregierung ihr Paket, also das Steuerentlastungs- oder Steuerumbaupaket, auf den Weg bringt.
Sie wissen, dass es im Kern um den Abbau von Subventionen geht. Ich halte es für skurril, dass man, wenn man überall Subventionsabbau fordert, dann, wenn er konkret angewendet wird, plötzlich von Steuererhöhungen spricht. Diese Verkehrung der Realität will mir als Finanzminister und auch vielen Ihrer Finanzminister nicht einleuchten.
Herr Kollege Stratthaus hat vor der Wahl öffentlich erklärt, er könne sich vorstellen, dass es eine Mindestbesteuerung geben soll, und dafür kämpfe er auch. Da, wo sie auf dem Tisch liegt, wird aber
offen erklärt: Vor dem 2. Februar findet in Deutschland nichts statt.
Eine solche Blockadepolitik, meine Damen und Herren, schlägt dem Fass den Boden aus. Da werden auf der ersten Seite der Bild Leute mobilisiert, die die Bundesregierung kritisieren, und hinter diesen Fotos verstecken sich CDU-Politiker und Scharfmacher, die im Grunde genommen nichts anderes wollen als Stillstand und Chaos in dieser Republik, damit sie ihr Süppchen auf dieser Situation kochen können.
Um das für Niedersachsen noch deutlicher zu machen: Sie im Niedersächsischen Landtag vertreten niedersächsische Interessen. Ich habe Ihnen bereits bei der Koalitionsvereinbarung vorgerechnet,
wie viel aus dem Paket den niedersächsischen Landeshaushalt und - was viel wichtiger ist - die niedersächsischen Kommunen entlasten würde. Das sind schon Summen - unabhängig davon, ob sie um plus/minus 10 Millionen verändert werden -, die man zur Kenntnis nehmen darf. Es sind 140 Millionen Euro für das Jahr 2003, 420 Millionen Euro für das Jahr 2004, 580 Millionen Euro für das Jahr 2005 und 640 Millionen Euro für das Jahr 2006.