Uwe Schünemann

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantrage, die Tagesordnung um einen wichtigen Punkt zu erweitern.
Herr Innenminister Bartling hat in der Sendung „Wahlhearing“ am Montag behauptet, dass die Kriminalitätsentwicklung in Niedersachsen rückläufig sei.
Heute muss ich der Presse entnehmen, dass diese Mitteilung eine - um es vorsichtig auszudrücken gewagte Behauptung ist. Es ist zu lesen, dass es im Jahr 2002 einen dramatischen Anstieg gegeben hat - um wohl 13,5 % -, und das gerade in den Feldern, die das Sicherheitsbedürfnis der Menschen besonders berühren: im Bereich Sexualdelikte um 22,5 %, im Bereich Körperverletzung um 14,8 %, im Bereich Diebstahl aus Autos um 16,4 % und im Bereich schwerer Diebstahl um 15,8 %.
Meine Damen und Herren, ich meine, die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, über die wahre Kriminalitätsentwicklung in Niedersachsen informiert zu werden.
Aus dem Grunde beantrage ich, dass die Tagesordnung um den Punkt „Unterrichtung der Landesregierung über die Kriminalitätsentwicklung in Niedersachsen“ erweitert wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Lagebeschreibung sind wir uns in diesem Hause, glaube ich, einig: Die finanzielle Situation der Kommunen ist wirklich katastrophal. Die kommunale Selbstverwaltung in Niedersach
sen ist gefährdet. Worüber wir uns allerdings nicht einig sind, ist die Frage, wie wir aus dieser Krise wieder herauskommen. In Bezug auf den Änderungsantrag, den die SPD-Fraktion vorgelegt hat, kann ich Herrn Klein nur zustimmen und sagen: Das bewirkt gar nichts. Denn man sagt nur: In Berlin kann man etwas machen; hier im Landtag kann man gar nichts machen. - Meine Damen und Herren, wir haben die Verantwortung für die Kommunen, und die sollten wir auch wahrnehmen.
Das einzig Substanzielle, das in diesem Antrag steht, besteht darin, dass man auf die Kommission zur Gemeindefinanzreform unter dem Vorsitz von Finanzminister Eichel in Berlin verweist. 1998 sollte diese Kommission schon einberufen werden. Einberufen wurde sie schließlich im Mai 2002.
Ich frage Sie: Wie oft hat diese Kommission denn getagt, Herr Plaue?
Das war zweimal; das letzte Mal im Oktober 2002.
Der dritte Termin ist überhaupt noch nicht vereinbart worden. Bis zum heutigen Tage ist noch nicht einmal der Arbeitsauftrag verabschiedet worden. Das Konnexitätsprinzip soll nämlich überhaupt nicht behandelt werden. Und so etwas fordern Sie hier in diesem Antrag! - Darauf hat man sich in der Kommission gar nicht geeinigt. Ebenso sind ein Aufgabenabbau und eine Aufgabenkritik überhaupt nicht vereinbart worden. Meine Damen und Herren, diese Kommission zur Gemeindefinanzreform hat noch gar nicht angefangen zu arbeiten. Und dann wollen Sie deren Arbeit loben? - Sie sollten sich von Ihrem Finanzminister besser berichten lassen.
Natürlich ist es richtig, dass wir die Landkreise und die Kommunen gerade von der Sozialhilfe entlasten müssen. Aber wenn das so ist, dann müssen wir die Schritte dahin gemeinsam beschließen. In Bezug auf diese Gemeindefinanzreform ist noch überhaupt nichts auf den Weg gebracht worden. Gerade in Niedersachsen stellt sich die finanzielle
Situation der Kommunen so dar, dass es eigentlich fünf nach zwölf ist. Es ist überhaupt noch nichts geregelt. Ich kann mich noch daran erinnern, als hier der Innenminister einen Vorstoß unternommen und gesagt hat: Wir müssen jetzt tatsächlich ein Leistungsgesetz machen, um die Kommunen von der Sozialhilfe zu entlasten. - Bis zum heutigen Tage ist daraus - ich denke etwa an eine Bundesratsinitiative - gar nichts geworden. Nichts hat er gemacht!
Wir müssen sehen: Was können wir denn tatsächlich auf Landesebene tun? - Das, worunter die Kommunen wirklich leiden, ist, dass wir hier - das ist auch in anderen Parlamenten so - immer über Leistungsgesetze reden, sie auch verabschieden, aber die Finanzierung nicht hundertprozentig regeln und die Kommunen immer weiter belasten. Damit können wir Schluss machen, meine Damen und Herren, indem wir hier im Landtag das Konsultationsprinzip beschließen, wie es das in Österreich gibt.
Die kommunalen Spitzenverbände müssen ein Vetorecht haben. Wenn man sich nicht über die Bezahlung einigt, dürfen diese Leistungen nicht kommen. Wir werden, wenn wir die Verantwortung bekommen, so etwas sofort beschließen.
Die finanzielle Situation des Landes ist nach 13 Jahren rot-grüner bzw. roter Regierung ebenfalls dramatisch. Wir haben 42 Milliarden Euro Schulden bei einem Haushalt von 21 Milliarden Euro. Deshalb werden wir eine Zeit brauchen - das ist überhaupt keine Frage -, um die Finanzen einigermaßen in die richtige Richtung zu bringen. Aber es kann doch nicht sein, dass die Einnahmen der Kommunen heute insgesamt auf der Höhe des Jahres 1990 sind, dass aber die Ausgaben um 40 % gestiegen sind. Wenn das so bleibt, meine Damen und Herren, dann werden wir die Kommunen finanziell nie in vernünftige Bahnen lenken können.
Es gibt einige Kommunen, die wirklich nicht mehr wissen, wie sie überhaupt die Pflichtaufgaben erfüllen sollen. Denn auch dafür haben Sie die Finanzierung nicht sichergestellt. Auch aus diesem Grunde müssen wir ein langfristiges Entschul
dungsprogramm auflegen. Es geht nicht anders. Wir müssen bei den Bedarfszuweisungen etwas drauflegen; denn sonst haben die Kommunalpolitiker vor Ort überhaupt keine Möglichkeit, die kommunale Selbstverwaltung umzusetzen. Das ist das Schlimmste: Wenn die kommunale Selbstverwaltung in unserem Lande nicht mehr umgesetzt werden kann, dann gefährdet das im Prinzip die Demokratie, weil auf der kommunalen Ebene der Bürger konkret mitarbeiten kann.
Wir müssen ebenfalls dazu kommen, dass wir uns zurücknehmen. Wir müssen Sicherstellungsaufträge erlassen, und wir dürfen keine kostenträchtigen Gesetze mehr verabschieden.
Das sind alles Punkte, die wir sehr schnell erledigen können. Sie hatten 13 Jahre Zeit dazu.
Sie haben gezeigt, dass Ihnen die Kommunen wirklich nicht am Herzen liegen. Kommunalpolitik ist für uns Herzensangelegenheit.
Deshalb werden wir die kommunale Selbstverwaltung auf jeden Fall retten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann das nicht so stehen lassen, dass sich die SPD in den letzten 13 Jahren um die kommunalen Finanzen gekümmert habe.
Herr Möhrmann, Ihre Bilanz nach 13 Jahren SPDgeführter Landesregierung sind Überziehungskredite in Höhe von 2,2 Milliarden Euro.
1990 waren es noch Überziehungskredite in Höhe von 40 Millionen. Sie müssen sich vorstellen, dass wir damit 20 % aller Kassenkredite in Deutschland aufgenommen haben.
In Ihrem Antrag schreiben Sie, das sei kein landesspezifisches Problem, keine hausgemachte Sache. Sie haben damit bewiesen, dass Sie die Kommunen in diesen 13 Jahren wirklich nicht unterstützt, sondern ihnen Geld entzogen haben.
Und dann behaupten Sie, dass die Regierung Kohl für das alles verantwortlich ist. Das ist schon interessant.
Dabei vergessen Sie natürlich sehr gerne, dass Herr Schröder schon seit viereinhalb Jahren regiert. Ich kann verstehen, dass man sich daran nicht immer erinnert fühlen will. Aber, meine Damen und Herren, die Fakten sind schon etwas andere. Die kommunalen Spitzenverbände haben Ihnen das
aufgeschrieben. Seit dem Jahr 2000 sind die Kosten der Kommunen für die Sozialleistungen durch zusätzliche Gesetze um 20 % gestiegen. Meine Damen und Herren, deshalb darf man sich auch nicht wundern, dass die Kommunen in eine schwierige Lage geraten sind. Man muss sich immer überlegen, wer das tatsächlich bezahlen muss. Die Kommunen können es nicht mehr bezahlen, und deshalb können Sie es in Berlin und Hannover nicht immer beschließen.
Nun noch einmal zur Gewerbesteuerumlage. Meine Damen und Herren, das Ganze ist verabschiedet worden, weil man eine große Steuerreform beschlossen hat, von der man gesagt hat, sie wird die Konjunktur so richtig in Gang bringen. Aber was ist passiert, Herr Möhrmann? Das Gegenteil: Die Konjunktur ist überhaupt nicht in Gang gekommen. Deshalb haben wir noch weniger Steuern eingenommen, und die Kommunen sind in eine noch schwierigere Situation geraten. Damit ist die Geschäftsgrundlage entfallen, und deshalb ist doch klar, dass man das wieder reduzieren muss. Wenn Sie das nicht machen, meine Damen und Herren, dann muss man sich doch fragen, was Sie vorher eigentlich vereinbart haben.
Und dann uns vorzuwerfen, dass wir das nicht im Sofortprogramm haben! Das brauchen wir nicht, weil es die unionsregierten Länder schon dreimal im Bundesrat beantragt haben. Sie hätten nur zustimmen müssen, dann wäre das schon längst erledigt.
Wir haben hier klare Aussagen gemacht. Wenn wir tatsächlich regieren sollten - es sind noch zehn Tage; wir müssen sehen, was passiert -, ist ganz klar, dass wir hier sofort das Konnexitätsprinzip einbringen und noch vor der Sommerpause beschließen. Darauf können Sie sich verlassen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, dann darf ich nicht wiederholen, was ich alles gesagt habe. Herr Möhrmann, lesen Sie es nach! Wir werden den Kommunen helfen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wird es uns gelingen - -
- In einem längeren Zeitraum, wie ich gerne zugeben will. Weil Sie 13 Jahre lang die Kommunen belastet haben, werden wir das nicht in einem Jahr und auch nicht in einem 100-Tage-Programm hinkriegen. Aber Sie können sicher sein, dass es den Kommunen am Ende der Legislaturperiode besser geht als jetzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang November 2002 kam es vor der Universität Hannover zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwölf Ausländern iranischer und jugoslawischer Herkunft, bei der u. a. Knüppel, Messer und Schusswaffen eingesetzt und mehrere Personen verletzt wurden. Beim Schusswechsel wurde ein vorbeifahrender Lieferwagen von einer Kugel getroffen. Ein weiterer Schuss schlug in ein Fenster der Universitätsbibliothek ein. Nur durch einen glücklichen Umstand wurde niemand verletzt. Nach Presseberichten waren Verteilungskämpfe im Drogen- und Schutzgeldmilieu Anlass für diese Auseinandersetzung. Die von der Polizei festgenommenen Männer sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum Teil bereits vorbestraft bzw. wegen verschiedener Delikte in der Vergangenheit polizeilich aufgefallen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus haben die an den Bandenkrieg beteiligten Ausländer?
2. Aus welchen Gründen wurden die bereits vorbestraften Teilnehmer des Bandenkrieges zuvor nicht ausgewiesen bzw. abgeschoben, und inwieweit ist nach dem geschilderten Vorfall eine Ausweisung bzw. Abschiebung vorgesehen?
3. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung und der Stadt Hannover unternommen, um die Bevölkerung vor derartigen Auseinandersetzungen ausländischer Banden zu schützen?
Vor dem Hintergrund Ihrer Schilderungen, die uns alle doch sehr geschockt haben, frage ich Sie: Erstens. Was hat Sie eigentlich bewogen, im Bundesrat der CDU-Initiative nicht zuzustimmen, Straftäter bereits dann abzuschieben, wenn sie zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden sind?
Zweitens. Können Sie uns auch mitteilen, wie viele strafrechtlich verurteilte Ausländer seit 1990 überhaupt in Niedersachsen ausgewiesen worden sind?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, Herr Präsident Wernstedt, hier im Landtag darf man Reden nicht zu Protokoll geben. Im Bundestag ist das anders. Deshalb werden wir uns mit diesem Tagesordnungspunkt intensiv beschäftigen müssen.
- Ja, das hat nur keine Auswirkungen. Da haben Sie auch wieder Recht.
Wir müssen uns mit diesem Tagesordnungspunkt intensiv befassen, obwohl wir eigentlich damit gerechnet hatten, dass der Haushaltsführungserlass mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts erledigt wäre. Dann hätte man diesen Tagesordnungspunkt in der Tat sehr schnell verlassen können. Aber wir wissen nun, dass dieser Haushaltsführungserlass weiter Geltung haben soll, und zwar mit gleichem Inhalt. Das heißt, dass lediglich die Bereiche Polizei und Lehrer außen vor gelassen werden sollen, aber eben nicht der Verfassungsschutz. Ich muss schon sagen, angesichts der Bedrohungslage in Deutschland kann ich nicht nachvollziehen, dass man beim Verfassungsschutz Stellen in Abgang stellen will.
Die Ausschussberatungen haben bewiesen, dass das, was wir in unserem Antrag ausgeführt haben, richtig ist. Mit dem Haushaltsführungserlass vom August 2002 sollen 11,3 Vollzeiteinheiten, wie es so schön heißt - also 11,3 Stellen, wie es früher hieß -, zur Disposition gestellt werden. Dabei hat der Verfassungsschutz sogar noch Glück gehabt: Da man ihm vor der Verabschiedung dieses Haushaltsführungserlasses bereits Zusagen gegeben hat, konnten noch neun Stellen wiederbesetzt werden; das will ich gar nicht verschweigen.
Aber fest steht auch, dass der Verfassungsschutz insgesamt nur 227 Stellen hat. Im September 2001 sind Gott sei Dank noch zehn Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt worden. Drei Stellen sind jedoch nicht besetzt und können aufgrund dieses Haushaltsführungserlasses jetzt nicht besetzt werden.
Fakt ist auch: Wenn eine Stelle jetzt frei wird, darf sie nicht wiederbesetzt werden. Dabei geht es um eine Größenordnung von 11,3 Vollzeiteinheiten.
Das muss man sich einmal vorstellen, gerade in der jetzigen Situation. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Wenn der Bereich innere Sicherheit bei den Einsparmaßnahmen außen vor bleiben soll, dann frage ich mich, warum Sie den Verfassungsschutz ausdrücklich ausklammern.
Der Innenminister hat dazu gesagt, man könne durchaus noch einmal beim Finanzminister nachfragen und vielleicht auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen. - Meine Damen und Herren, wenn das gerade in diesem sehr sensiblen Bereich so gewollt ist, dann sollten Sie nun wirklich unserem Antrag zustimmen und den Verfassungsschutz aus dem Haushaltsführungserlass, der auch nach der Verabschiedung des Nachtragshaushalts weiter Geltung hat, herausnehmen. Dann hätten wir Klarheit, und dann müssten wir uns über diese Dinge nicht mehr unterhalten. Sie haben es jetzt in der Hand, hier Klarheit zu schaffen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen noch einmal die Situation vor Augen führen, obwohl Sie sie sicherlich kennen. Es gab in jüngerer Vergangenheit Terroranschläge auf Urlaubsziele in Kenia und in Djerba. Wir wissen, welche Bedrohung durch islamistische Extremisten entsteht. Ich darf auch in Erinnerung rufen, dass erst kürzlich Tonbandaufnahmen veröffentlicht worden sind, auf denen Osama bin Laden und dessen Stellvertreter nachdrücklich bekräftigt haben, dass nicht nur die USA, sondern vor allem auch Deutschland und Frankreich bedroht sind.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund müsste man doch eigentlich ganz anders diskutieren. Sogar der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, hat inzwischen öffentlich gesagt, dass auch in Deutschland von einer höheren Gefährdung ausgegangen werden muss. Verschiedene Terrorexperten gehen davon aus, dass die Sicherheitslage zurzeit so angespannt ist wie noch nie seit dem 11. September 2001.
Meine Damen und Herren, wie haben die anderen Bundesländern darauf reagiert? - Ich darf immer wieder daran erinnern, dass in Bayern über 400 Mitarbeiter beim Verfassungsschutz tätig sind. Ähnlich sieht es in Baden-Württemberg, aber auch in Nordrhein-Westfalen aus: Dort ist die Anzahl der Mitarbeiter beim Verfassungsschutz erheblich höher als in Niedersachsen. In Niedersachsen ha
ben Sie das Personal beim Verfassungsschutz von 1990 bis 2001 immer weiter abgebaut, von insgesamt 361 Stellen in 1990 auf 217 Stellen in 2001. Dann sind wieder zehn Stellen dazugekommen. Bayern, Baden-Württemberg und die anderen Länder haben angesichts dieser Bedrohungslage bis zu 50 Mitarbeiter eingestellt, um genau diese Gefährdung besonders im Auge zu haben und dafür zu sorgen, dass wir gerade in diesem Bereich eine vernünftige Aufklärung bekommen. Sie haben hier zwar zehn Stellen geschaffen, stellen diese aber jetzt indirekt wieder zur Disposition. Das ist etwas, was die Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht verstehen.
Meine Damen und Herren, deshalb abschließend: Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass Sie beim Verfassungsschutz nicht kürzen wollen, dann gibt es für Sie heute nur eine Entscheidung: dass Sie unserem Antrag zustimmen. Nur dann, wenn der Verfassungsschutz aus dem Haushaltsführungserlass herausgenommen wird, ist klar, dass Sie im Bereich der inneren Sicherheit nicht sparen wollen.
Ich bin gespannt, wie Sie sich heute dazu verhalten. Auf jeden Fall wird klar, ob Sie den Verfassungsschutz - zumindest einige Stellen - weiterhin zur Disposition stellen oder ob Sie hier Klarheit schaffen, indem Sie unserem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass jetzt wirklich Klarheit herrscht. Nachdem der Ministerpräsident festgestellt hat, dass er sich auf die Vergangenheit bezogen hat, also dass die Lehrer schon eingestellt worden sind und dass sie in der Zukunft nur noch weiterfinanziert werden müssen, und der Finanzminister eben auch deutlich gemacht hat, dass die SPD-Fraktion nicht beabsichtigt, zustätzliche 2 500 Stellen in den Haushalt einzustellen,
frage ich den Ministerpräsidenten, ob er bereit ist, seine in der Bild-Zeitung zitierte Äußerung “Wir stellen über 3 000 zusätzliche Lehrer ein” nun zurückzunehmen.
Nachdem das hier klargestellt worden ist, sind Sie jetzt wirklich aufgefordert, das zurückzunehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 3730 legen Ihnen die Mitglieder der „Enquete-Kommission zur künftigen Arbeit des Niedersächsischen Landtages am Beginn des 21. Jahrhunderts“ ihren Bericht vor. Angesichts des sehr umfangreichen Prüfauftrags bitten wir, es uns nachzusehen, dass dies nicht - wie zunächst in dem Einsetzungsbeschluss vom 21. Juni 2000 vorgesehen war - bereits vor einem Jahr geschehen ist. Wir sind allerdings der Auffassung, dass es sich gelohnt hat, dass Sie uns mit Ihrem Beschluss vom 14. März 2001 diesen Zeitaufschub gewährt haben.
Die Enquete-Kommission hat sich in insgesamt 20 Sitzungen, von denen drei nichtöffentlich waren, mit den im Einsetzungsbeschluss aufgeworfenen Fragen beschäftigt und dazu zwei Anhörungen durchgeführt.
Eine wichtige Grundlage für die aus unserer Sicht erfolgreiche Arbeit der Kommission war die Entscheidung, auch ihren nicht dem Landtag angehörenden Mitgliedern durch Änderung des § 18 a der Vorläufigen Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages das volle Stimmrecht einzuräumen. Durch diesen im März letzten Jahres gefassten Beschluss hat der Landtag dafür gesorgt, dass wir dem eigentlichen Auftrag einer EnqueteKommission, nämlich sich ergebnisoffen unter Einbeziehung externen Sachverstandes mit der Klärung komplexer Sachverhalte auseinander zu setzen, in angemessener Weise gerecht werden konnten. Dies ist insbesondere bei den Empfehlungen deutlich geworden, die nach zum Teil kontroversen Diskussionen mit wechselnden Mehrheiten zustande gekommen sind.
Da Ihnen der Bericht seit rund einem Monat vorliegt und einige der Empfehlungen bereits anlässlich seiner Übergabe an den Herrn Landtagspräsidenten öffentlich diskutiert und kommentiert worden sind, beschränke ich mich darauf, auf die Kommissionsvorschläge einzugehen, die den Verlauf der Beratungen besonders geprägt haben.
Die Enquete-Kommission hat den im Bericht mit „Aufgaben des Landtages in dem sich wandelnden Europa“ überschriebenen ersten Komplex, der die Frage des Selbstverständnisses eines Landesparla
ments in der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat, als die zentrale Frage ihrer Arbeit betrachtet. Hier sind in den letzten Jahren von Kommissionen, Arbeitsgruppen und Fraktionen verschiedener Landesparlamente zahlreiche Reformvorschläge ausgearbeitet und unterbreitet worden. Beispielhaft nenne ich das am 23. Mai 2000 von den Präsidenten der deutschen Landesparlamente beschlossene Diskussionspapier. Wir sind vor diesem Hintergrund zu der Erkenntnis gelangt, dass es schon bisher nicht an inhaltlich geeigneten Vorschlägen dafür gemangelt hat, wie dem Bedeutungsverlust der Landtage begegnet werden kann. Erforderlich ist nach Überzeugung der Kommission vielmehr eine wirkungsvolle Strategie, diese Initiativen zu bündeln, um sie mit dem nötigen Nachdruck vortragen und in die auf Bundesebene vorangetriebene Diskussion einer Föderalismusreform einbringen zu können.
Neben verschiedenen Vorschlägen, die den Landtag der Verwirklichung des Anspruchs näher bringen sollen, nicht nur die legitime, sondern auch eine wirksame Vertretung des Volkes des Landes Niedersachsen zu sein, ist daher aus der EnqueteKommission der Gedanke hervorgegangen, einen „Konvent der Landesparlamente“ einzuberufen. Dieser Konvent soll eine Verbesserung der Position der Landesparlamente im Gefüge der deutschen Politik sowie der EU-Politik bewirken, zu der ein Landtag allein nicht in der Lage wäre. Zu unserer Freude und Genugtuung ist diese Anregung von der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente aufgegriffen und auch durch den Niedersächsischen Landtag mit einer gemeinsamen Entschließung aller Fraktionen unterstützt worden. Mit diesem für Ende März 2003 vorgesehenen Konvent, der zurzeit von einer Arbeitsgruppe der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten vorbereitet wird, ist damit nach Auffassung der Enquete-Kommission auf der Seite der Landtage das derzeit Notwendige und Erreichbare zur Stärkung des Föderalismus als entscheidende Voraussetzung der Lebens- bzw. Überlebensfähigkeit des Länderparlamentarismus in Deutschland auf den Weg gebracht.
Breiten Raum nahm bei der Arbeit der EnqueteKommission auch die Erörterung von Vorschlägen dafür ein, wie die Arbeit des Landtages und seiner Ausschüsse effektiver und aktueller gestaltet werden kann. Zur Arbeit des Landtages gab es jeweils deutliche Mehrheiten für die Empfehlungen, den Sitzungsrhythmus des Landtages zu verkürzen, grundsätzlich auf Redezeitbeschränkungen zu ver
zichten sowie das Verfahren für Kleine und Dringliche Anfragen neu zu gestalten. Die Mitglieder der Enquete-Kommission sehen darin geeignete Mittel, die Lebendigkeit der Debatte zu erhöhen, die Attraktivität der Sitzungen für die Öffentlichkeit zu steigern und gleichwohl die Rechte der bzw. des einzelnen Abgeordneten zu wahren oder – beispielsweise mit der Liberalisierung der Regeln über das Rederecht - sogar zu stärken.
Um die Ausschussarbeit effektiver zu gestalten, wird u. a. vorgeschlagen, die Anzahl der Ausschüsse in Annäherung an die Zuständigkeiten der Ministerien zu reduzieren, den Ausschüssen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein Selbstbefassungsrecht einzuräumen sowie die Sitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden zu lassen.
Ausführlich beraten wurde die Frage, ob künftig in Niedersachsen ein eigenständiger Petitionsausschuss eingerichtet werden soll. Während ein Teil der Kommission die Auffassung vertreten hat, das niedersächsische Verfahren habe sich bewährt und biete insbesondere den Vorteil, dass die Mitglieder der Fachausschüsse einen erheblichen Teil der für die Beratung anderer Gegenstände benötigten Fachkenntnisse aus der Eingabenberatung gewinnen würden, plädierte die Mehrheit der EnqueteKommission für die Einrichtung eines Petitionsausschusses.
Dies wurde nach den Erkenntnissen aus der zu dieser Frage durchgeführten Anhörung insbesondere damit begründet, ein eigenständiger Petitionsausschuss gewährleiste eine größere Professionalität der Eingabenberatung und biete die Gewähr, dass dem Grundrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes der angemessene Stellenwert beigemessen werde. Frau Dr. Laubach hat sich als externe Sachverständige in einem Sondervotum darüber hinaus dafür eingesetzt, das Amt eines Bürgerbeauftragten zu schaffen, um Vertrauen aufzubauen und die Distanz zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Volksvertretung zu verringern.
Im Hinblick auf die Zahl der dem Niedersächsischen Landtag angehörenden Abgeordneten hat sich die Kommission mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, den Landtag nicht zu verkleinern. Die Kommissionsmitglieder der CDU-Fraktion hatten eine Verringerung der Abgeordnetenanzahl um 20 bei entsprechender Reduzierung der Wahl
kreise empfohlen. Sie können dem diesbezüglichen Sondervotum entnehmen, dass die Kommissionsmitglieder der CDU-Fraktion hierin einen nach der vorgeschlagenen Reduzierung der Ausschüsse folgerichtigen - wenn auch kleinen - Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts sehen. Die Kommissionsmehrheit hat sich dem nicht anschließen wollen und hat Maßnahmen abgelehnt, die dazu führen würden, die Distanz zwischen Bevölkerung und Politik zu vergrößern.
In den Beratungen des dritten Abschnitts des Einsetzungsbeschlusses hat sich die EnqueteKommission ausführlich mit den neuen Formen der Haushaltsgestaltung in Niedersachsen und - im Rahmen einer Anhörung - mit denen in Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz beschäftigt. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Konzeption der Landesregierung, wie sie sich zurzeit darstellt, keine unzulässige Einschränkung des Budgetrechts des Landtages erkennen lässt. Es wird Aufgabe dieses Landtages sein, den weiteren Reformprozess aktiv zu begleiten. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die maßgeblichen Vorgaben, Zielvereinbarungen und Kontrollmechanismen hinreichend entwickelt sind und dem Landtag frühzeitig und in der gebotenen Deutlichkeit bekannt gegeben werden.
Die Enquete-Kommission rät dem Landtag aus verfassungsrechtlichen Gründen davon ab, über Zielvereinbarungen mit der Landesregierung selbst Eingriffe in den Verwaltungsvollzug vorzunehmen oder sich über die Ausbringung neuer Zustimmungsvorbehalte in den Gesetzesvollzug einzuschalten. Das Parlament sollte sich vielmehr bemühen, in Abstimmung mit der Landesregierung parallel zu dem Reformprozess ein den Bedürfnissen des Landtags gerecht werdendes ControllingKonzept zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang empfiehlt die EnqueteKommission, die Einrichtung von Stiftungen (des privaten wie auch des öffentlichen Rechts) auf Einzelfälle zu beschränken. Unabhängig von der Rechtsform als Stiftung des privaten oder des öffentlichen Rechts hat die Einrichtung einer Stiftung durch das Land zur Folge, dass Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten des Landes und damit verbunden Kontrollmöglichkeiten des Parlaments - auch in finanzieller Hinsicht - auf Dauer verloren gehen.
Meine Damen und Herren, damit möchte ich den Bericht schließen. Ich danke allen Beteiligten, insbesondere den Sachverständigen Frau Goes, Frau Dr. Laubach, Herrn Dr. Meyer, Herrn Dr. Schneider, Herrn Waike und Herrn Prof. Dr. Thaysen, sehr herzlich für ihre Mitarbeit und möchte in diesen Dank auch den Gesetzgebungsund Beratungsdienst einschließen, der den Bericht zusammengefasst hat. Ich meine, dass wir insgesamt sehr mit dem zufrieden sein können, was in den zwei Jahren erarbeitet worden ist. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der letzten Woche einen Justizskandal erleben müssen, der die Menschen in unserem Lande zutiefst erschüttert hat. Es hat ein Mord allein deshalb verübt werden können, weil sich die Staatsanwaltschaften bei einem Vergewaltigungsfall nicht in der Lage gesehen haben, innerhalb von sechs Monaten Anklage zu erheben. Wegen vermeidbarer Verfahrensverzögerung musste das Gericht entscheiden, dass ein Straftäter, der bereits zu einem Tötungsdelikt verurteilt worden ist, aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste.
Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger sind fassungslos, wenn sie dieses hören.
Meine Damen und Herren, aus dem Grunde könnten die Bürgerinnen und Bürger auch nicht verstehen, wenn wir heute hier im Plenum nur in der Aktuellen Stunde darüber diskutieren und nicht gleichzeitig konkrete Maßnahmen verabschieden, damit so ein Justizskandal in unserem Land nicht wieder passieren kann.
Deshalb beantragen wir erstens, Herr Präsident, die Tagesordnung um einen Entschließungsantrag zu erweitern, in dem wir die Landesregierung auffordern, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte unverzüglich so auszustatten
und ein funktionierenden Frühwarnsystem einzurichten, dass eine solche Fristenüberschreitung nicht eintreten kann.
Zweitens beantragen wir, dass Gewalt- und Sexualstraftäter nun endlich verpflichtend von jeweils zwei externen Sachverständigen untersucht werden, bevor sie Freigang aus Haft- und Maßregelvollzug erhalten.
Wir beantragen drittens, dass nun endlich ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, mit dem die nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglicht wird.
- Ich muss ja schon den Antrag formulieren, damit Sie wissen, worüber wir tatsächlich sprechen wollen.
Viertens beantragen wir, dass nun endlich eine Bundesratsinitiative ergriffen wird, damit die Gesetzeslücken beim Sexualstrafrecht geschlossen werden können.
Meine Damen und Herren, alle diese Punkte haben wir seit Monaten, seit Jahren hier beantragt. Hier gibt es Versäumnisse, die vor allen Dingen der Justizminister zu verantworten hat. Danach, was in den letzten zwei Wochen passiert ist, bleibt nur ein einziger Schluss, nämlich dass wir als Landtag den Ministerpräsidenten auffordern, seinen Justizminister zu entlassen!
Genau dies beantragen wir mit unserem Entschließungsantrag.
Ich glaube, die Menschen in unserem Lande würden es nicht verstehen, wenn Sie am heutigen Tage nicht über diesen Entschließungsantrag debattieren und nicht auch am heutigen Tage darüber entscheiden wollten. Ich bitte, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Pothmer, die Aktuelle Stunde ist eben nicht dafür geeignet, etwas direkt zu beschließen. Deshalb müssen wir einen Entschließungsantrag einbringen. Ich freue mich, dass die Fraktionen darin übereingekommen sind, tatsächlich über diesen Antrag zu diskutieren, und dass wir dann zumindest die Möglichkeit haben, sofort über diesen abzustimmen, weil er eilt. Deshalb werden wir auf jeden Fall beantragen, dass direkt abgestimmt wird. Wir sind damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Aktuellen Stunde darüber diskutieren und dass der Punkt an die Aktuelle Stunde angehängt wird. Uns geht es darum, dass schon heute konkrete Maßnahmen beschlossen werden können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Justizminister, die zentrale Aufgabe in Ihrem Amt ist es, die Menschen vor Straftaten zu schützen. Das ist Ihre Pflichtaufgabe. Bei dieser Aufgabe darf man sich keine Fehler erlauben. Meine Damen und Herren, alles andere ist Kür. Seit zwei Jahren kümmern Sie sich sehr intensiv um die Kür, aber leider Gottes vernachlässigen Sie dabei die Pflicht.
Sie werden heute in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung mit dem Satz zitiert: Wenn man mir ein Versäumnis nachweisen kann, dann werde ich zurücktreten.
Herr Justizminister, Sie müssen sich schon fragen lassen, warum Sie immer erst dann reagieren, wenn schreckliche Dinge passiert sind.
Warum unternehmen Sie jetzt eine Bundesratsinitiative, um Fristen zu verlängern? Wir haben seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass die Sechsmonatsfrist immer wieder überschritten wird. Wenn Sie uns nicht glauben, warum glauben Sie dann nicht den Fachleuten, z. B. dem Richterbund, von dem erst kürzlich ein Aufschrei durch die Zeitung ging - ich zitiere -: Folge der Überlastung: Beängstigend viele Straftäter laufen frei herum. Warum reagieren Sie nicht vorher? Ihre Aufgabe ist vor allem, die Menschen vor Straftaten zu schützen, also auch präventiv zu wirken.
Ich will gar nicht verhehlen, dass ich Ihre jetzige Initiative für falsch halte. Herr Schröder hat das auch dargestellt. Warum haben Sie aber die Staatsanwaltschaften nicht rechtzeitig organisatorisch so ausgestattet, dass es nicht zu solchen Fristüberschreitungen und zu vermeidbaren Verfahrensverzögerungen kommt?
Frau Merk war gestern bei mir und hat sich darüber beschwert, dass ich sie als Ihre Vorgängerin mit in die Verantwortung genommen habe. Sie hat gesagt: Als ich im Amt war, habe ich ein Frühwarnsystem installiert. - Heute Morgen mussten wir leider Gottes hören, dass es unter Ihrer Leitung dieses Frühwarnsystem nicht mehr gibt, zumindest kein Frühwarnsystem, das diese Fristüberschreitung tatsächlich verhindert.
Bevor es zu einer solchen Fristüberschreitung kommt, muss die Spitze des Hauses informiert werden, damit man einschreiten kann. In diesem Zusammenhang müssen wir Ihnen den Vorwurf machen, dass Sie Ihr Haus und die Staatsanwaltschaft organisatorisch nicht so im Griff gehabt
haben, wie es normalerweise notwendig gewesen wäre. Das ist ein klarer Vorwurf.
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Sie jetzt versuchen, sich damit herauszureden, dass der Täter im Prinzip selbst dafür verantwortlich sei, weil er nicht rechtzeitig zu einem Gutachter gegangen sei.
Wollen Sie der Öffentlichkeit wirklich weismachen, dass ein alkoholabhängiger Straftäter, der bereits wegen Mordes verurteilt worden ist, tatsächlich selbst in der Verantwortung sein soll, zu einem Gutachter zu gehen? Das wollen Sie den Menschen doch wohl wirklich nicht weismachen. Damit können Sie wirklich kein Vertrauen in unserem Lande erwerben.
Ich darf nur noch einmal kurz daran erinnern, dass wir Ihnen, was die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeht, oft Vorhaltungen gemacht haben. Warum haben Sie nicht längst im Lande die Initiative ergriffen und dies rechtzeitig in ein Gesetz gekleidet, damit nichts passieren kann und wir eine solche Möglichkeit auch in Niedersachsen haben? Auch das muss man Ihnen vorwerfen. Sie würden es wahrscheinlich erst dann machen, wenn wieder etwas Schreckliches passiert ist. Unserer Meinung nach muss man präventiv im Voraus etwas tun, Herr Justizminister.
Ich habe mich schon gewundert, als wir in der Presse den schrecklichen Fall in Moringen verfolgen mussten. Sie haben hier, glaube ich, vor einem Jahr gesagt, grundsätzlich gebe es bei Sexualverbrechern bzw. Schwerverbrechern zwei Gutachten, bevor sie Freigang erhalten, davon ein externes Gutachten. Wir mussten hier aber feststellen, dass das im Maßregelvollzug überhaupt nicht angeordnet worden ist. Jetzt, nachdem etwas passiert ist, haben Sie sich zusammen mit der Sozialministerin vor die Presse gestellt und erklärt, dass Sie ein externes Gutachten in Auftrag geben würden. Herr Justizminister, vorher müssen Sie so etwas tun!
Ich könnte die Liste der Versäumnisse noch verlängern. Aber ich habe leider nicht so viel Redezeit. Allerdings möchte ich zum Schluss noch Folgendes sagen, weil es mich besonders ärgert: Am Freitag sind Sie vor die Presse getreten. Sie haben - rhetorisch durchaus verklausuliert, aber doch sehr deutlich - Richterschelte betrieben. Ich verlange von einem Justizminister, dass er sich in einer solchen Situation vor seine Beamten stellt und nicht, Herr Justizminister, weil man sich selbst einen schlanken Fuß machen will, Richterschelte betreibt.
- Herr Plaue, Sie sollten an dieser Stelle einmal zuhören, weil es um etwas geht, was die Menschen tatsächlich besonders bewegt.
Dabei sollten Sie nicht einen solchen Klamauk machen.
Es gab einen Bundesinnenminister, der sich nichts vorzuwerfen hatte, aber zurückgetreten ist, weil er seine Beamten schützen wollte.
Meine Damen und Herren, ich meine, in dieser Situation muss man auch einmal sagen: Es kann nicht sein, dass man sich dafür rühmt, in seiner Amtszeit 290 Vorträge gehalten zu haben, also nur die Kür im Auge gehabt hat, aber der Pflicht, die Menschen vor Straftaten zu schützen, nicht in dem Umfang nachgekommen ist, wie es normalerweise notwendig gewesen wäre. Aus meiner Sicht gibt es an dieser Stelle nur eine einzige Möglichkeit, nämlich dass Sie von Ihrem Amt zurücktreten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich mich bei der Einbringung auf die wesentlichen Punkte beschränken.
Meine Damen und Herren, innere Sicherheit ist das zentrale Thema, die zentrale Aufgabe des Staates. Deshalb ist es notwendig, dass wir alles dafür tun, dass die Menschen in unserem Lande vor Straftaten geschützt werden.
Wir können deshalb in Niedersachsen nicht damit zufrieden sein, dass wir eine Aufklärungsquote von nur rund 50 % haben, während in anderen Bundesländern von drei Tätern zwei dingfest gemacht werden können, also zwei Drittel der Straftaten dort aufgeklärt werden können.
- Herr Lanclée, ich gebe zu, dass die Kriminalstatistik in Niedersachsen schon manchmal Anlass zu Diskussionen gegeben hat. Wenn wir das aber als Basis nehmen, können wir es auch mit anderen Bundesländern vergleichen. Dann muss man schon einmal zur Kenntnis nehmen, dass es Bundesländer
gibt, die tatsächlich zwei Drittel der Straftaten aufklären. Das, lieber Herr Lanclée, sollte tatsächlich Ziel in Niedersachsen sein.
Deshalb sollten wir sehen, wie wir es tatsächlich schaffen können, auch in Niedersachsen eine bessere Aufklärungsquote zu bekommen, und wir sollten uns bemühen, die Jugendkriminalität einzudämmen, sodass wir nicht ständig steigende Zahlen haben. Wir haben, vor allen Dingen was die Schwerkriminalität angeht, leider Gottes in Niedersachsen steigende Zahlen.
Wie können wir es schaffen, Niedersachsen zum sichersten Land in Deutschland zu machen? Das muss Anspruch und Ziel eines jeden Politikers sein.
Es gibt dort vier Dinge, die wir beachten müssen. Einmal müssen wir natürlich die Polizei so ausstatten, ihr vor allen Dingen rechtlich die Möglichkeit geben, dass sie tatsächlich vernünftig eingreifen und die Straftäter dingfest machen kann. Deshalb ist es notwendig, dass man in Niedersachsen ein effektives Polizeigesetz bekommt. Ferner ist es absolut notwendig, dass wir eine vernünftige Personalausstattung und eine vernünftige materielle Ausstattung haben. Natürlich - das ist ganz wichtig - brauchen wir eine Kriminalprävention, die vor allen Dingen vor Ort noch verbessert werden kann.
Lassen sie mich auf das effektive Polizeigesetz kommen. 1990 hat Rot-Grün zunächst die Regierung hier übernommen. Das Erste, was sie dort getan haben, war, das bewährte Polizeigesetz abzuschaffen. Damals hatten wir Herrn Trittin als Bundesratsminister hier. Nachdem das neue Polizeigesetz, das Gefahrenabwehrgesetz, verabschiedet worden ist, hat er gesagt: Wir können jetzt froh sein, dass wir Polizei und Verfassungsschutz an die Kette gelegt haben. - Das haben wir nicht vergessen. Das bedeutet natürlich, dass Sie in Niedersachsen eben kein effektives Polizeigesetz, sondern - ich will es vorsichtig ausdrücken - das liberalste Polizeigesetz haben.
Geändert worden sind die Vorschriften und gesetzlichen Regelungen zum Teil nur dann, wenn schreckliche Ereignisse passiert sind. Ich nenne die Chaos-Tage. Sie können sich daran erinnern. Es ist zum Teil nachgebessert worden, und der Unterbindungsgewahrsam ist, auf vier Tage beschränkt, eingeführt worden. Dann haben wir den 11. September 2001 gehabt. Wir alle haben noch in
Erinnerung, dass die Rasterfahndung und die Aufzeichnung von Videoaufnahmen ermöglicht worden sind. Darüber hinaus müssen wir doch einmal gucken, wie es in anderen Bundesländern aussieht. Wenn man aus der Wirtschaft kommt, weiß man, dass Benchmarking - das heißt: vom Besten lernen - genau das richtige Wort ist. Wir müssen sehen, was sich in anderen Bundesländern bewährt hat.
- Das, was sich bei uns bewährt hat, müssen wir natürlich im Gesetz belassen; das ist überhaupt keine Frage. Aber wir müssen doch auch einmal sehen, Herr Lanclée, warum es in anderen Bundesländern besser läuft. Und wenn es in anderen Ländern besser läuft, müssen wir entsprechende Regelungen auch in unser Polizeigesetz übernehmen.
Es macht schon Sinn, dass man den Unterbindungsgewahrsam gerade hier in Niedersachsen auf zehn Tage ausweitet. Wir haben Glück gehabt, dass der letzte CASTOR-Transport das Zwischenlager tatsächlich so schnell erreicht hat. Wenn man bedenkt, dass das in früheren Zeiten zum Teil länger als Woche gedauert hat, macht es schon Sinn, bis zu zehn Tage Unterbindungsgewahrsam auch hier einzuführen.
Außerdem kann ich überhaupt nicht verstehen, dass der finale Rettungsschuss bis zum heutigen Tage im Polizeigesetz nicht eindeutig rechtlich abgesichert ist,
weil man dadurch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in einer ganz schwierigen Situation tatsächlich im Regen stehen lässt.
Meine Damen und Herren, der Begriff „öffentliche Ordnung“ ist bis zum heutigen Tage auch noch nicht als schützenswertes Rechtsgut wieder ins Polizeigesetz geschrieben worden. Das werden wir natürlich sofort machen, wenn wir im nächsten Jahr dazu die Möglichkeit bekommen.
- Sie können natürlich auch jetzt schon zustimmen, dann können wir es sehr schnell einführen. Ich glaube, dass es absolut notwendig ist.
Schauen Sie sich doch die Praxis vor Ort an. Es macht keinen Sinn, wenn Sie das insgesamt den Kommunen aufdrücken. Wenn Städte so etwas tatsächlich machen wollen und wie in Cuxhaven Verordnungen verabschieden, die sich hervorragend bewährt haben, greifen anschließend, wenn auch andere Städte das machen wollen, die Bezirksregierungen ein und sagen: So etwas wollen wir auch nicht. - Ich kann nicht verstehen, dass Verordnungen, in denen vorgeschrieben wird, wie die öffentliche Sicherheit und Ordnung tatsächlich geschützt werden sollen, anschließend von der Bezirksregierung abgelehnt werden. Das muss man den Kommunen zugestehen.
Meine Damen und Herren, es geht nicht nur darum, Straftaten aufzuklären, sondern es geht natürlich vor allen Dingen auch darum, Straftaten zu verhindern. Nach dem derzeitigen Polizeigesetz kann die Polizei erst tätig werden, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt; Das hat ganz klar einen Vergangenheitsbezug. Es bedeutet, dass man damit rechnet, dass eine Straftat bereits begangen worden ist. Viel wichtiger ist doch, dass wir der Polizei die Möglichkeit geben, schon ermittelnd tätig zu werden, wenn eine Straftat geplant wird. Das betrifft vor allen Dingen die Bereiche Terrorismus, Organisierte Kriminalität und insgesamt die Schwerstkriminalität. Hier müssen wir Maßnahmen einführen, damit die Polizei schon dann tätig werden kann, wenn es berechtigte Anhaltspunkte gibt.
Wir wollen zwei Dinge im Polizeigesetz einführen: Erstens die präventiv-polizeiliche Überwachung der Telekommunikation. Es ist natürlich völlig klar, dass dazu eine richterliche Anordnung erforderlich ist und dass diejenigen, die nach der Strafprozessordnung ein Auskunftsverweigerungsrecht haben, davon natürlich ausgeschlossen werden. Das will ich hier ganz klar erwähnen.
Zweitens wollen wir auch bei Schwerkriminalität, bei Organisierter Kriminalität und bei Terrorismusverdacht die präventiv-polizeiliche Strukturermittlung ermöglichen. Das bedeutet nichts ande
res, als dass man bei begründeten Anhaltspunkten Verdeckte Ermittler einsetzt, um Straftaten zu verhindern. Davon völlig unberührt ist natürlich, dass wir weiterhin daran festhalten, dass bei der Organisierten Kriminalität der Verfassungsschutz durchaus im Vorfeld Ermittlungen übernehmen kann. Dieses Vorgehen hat sich in einigen Bundesländern, die es bereits eingeführt haben, sehr bewährt. Ich kann gar nicht verstehen, warum wir in Niedersachsen diesen Beispielen nicht folgen wollen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Punkte ansprechen, die uns besonders Sorge bereiten. Zum einen ist das der Anstieg der Jugendkriminalität, die in erster Linie natürlich präventiv verhindert werden muss. Da muss erheblich mehr getan werden, z. B. in Präventionsräten. Vor allen Dingen bei Gewalt an Schulen kann man durch aktive Präventionsräte sehr viel erreichen.
Zum anderen natürlich müssen Jugendliche, wenn sie eine Straftat begehen, auch sehr schnell merken, dass es so nicht geht und dass die Strafe so schnell wie möglich auf die Tat folgt. Deshalb müssen wir gerade in diesem Bereich beschleunigte Verfahren einführen. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass wir bis zum heutigen Tage die geschlossene Heimunterbringung in Niedersachsen nicht geregelt haben, obwohl wir das hier im Parlament fraktionsübergreifend - zumindest die beiden großen Fraktionen haben zugestimmt - beschlossen haben.
Der Ministerpräsident hat erst vor wenigen Wochen die Jugendämter dazu aufgefordert, Jugendliche in begründeten Fällen in geschlossenen Heimen unterzubringen. Aber das ist natürlich doppelzüngig: Wenn ich diese Heime in Niedersachsen überhaupt nicht zur Verfügung stelle und die Kommunen mit den Kosten auch noch allein und im Regen stehen lasse, macht das doch beim besten Willen keinen Sinn.
Meine Damen und Herren, in MecklenburgVorpommern hat man eine Möglichkeit eingeführt, die für bestimmte Jugendliche tatsächlich sinnvoll ist.
- Ich selber war in Gauting und habe mir genau angeschaut, wie es da vonstatten geht. Ich würde auch Ihnen empfehlen, sich das einmal anzugucken, weil Sie vielleicht auch noch erzählen wollen, dass dort die Jugendlichen weggesperrt werden. Das ist etwas völlig anderes. Diese Jugendlichen werden rund um die Uhr von Therapeuten betreut, um sie wieder auf den rechten Weg zu bringen. Von dieser Sache, lieber Herr Kollege Watermann, verstehe ich nun wirklich etwas.
Meine Damen und Herren, man muss den Jugendlichen, die eine Bewährungsstrafe bekommen haben, auch deutlich machen, was es bedeutet, eine Straftat begangen zu haben. Deshalb hat man in Mecklenburg-Vorpommern eine Art Jugendarrest auch bei Bewährungsstrafen ermöglicht, d. h. Jugendliche können auch bei einer Bewährungsstrafe für wenige Tage durchaus in Jugendstrafvollzugsanstalten untergebracht werden, damit sie sehen, was es bedeutet, wenn sie ihre Bewährungsstrafe aufs Spiel setzen.
Wir halten es durchaus für angemessen, dass das Jugendstrafrecht geändert und die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre erhöht wird. Sie alle haben vielleicht noch das Beispiel vor Augen, über das erst vor wenigen Monaten in der Presse berichtet worden ist. Ein Zwanzigjähriger hatte einen dreifachen Mord begangen, wurde nach Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Haft verurteilt und hat nach seiner Entlassung leider Gottes wieder eine sehr schreckliche Tat begangen. Das war nur möglich, weil er nach Jugendstrafrecht verurteilt worden ist. Ich meine, dass die Höchststrafe hier auf jeden Fall angehoben werden muss.
Lassen Sie mich noch etwas zur Ausländerkriminalität sagen, weil wir hier einfach die Fakten zur Kenntnis nehmen müssen. Der Anteil der Ausländer an der Kriminalitätsrate ist doppelt so hoch wie der Anteil der Ausländer an unserer Bevölkerung. Wir müssen schon sehen, wie wir mit dieser Tatsache umgehen. Vor allen Dingen hat das natürlich etwas mit Integration zu tun. Darüber haben wir an anderer Stelle schon einmal gesprochen, und wir haben das holländische Modell für Niedersachsen auch schon einmal im Landtag beantragt.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass Politiker, vor allen Dingen ja auch der Bundeskanzler, in großen
Reden immer davon sprechen, es müsse die Möglichkeit geben, dass Ausländer die Haft in ihrem Heimatland verbüßen. Man muss prüfen, ob das tatsächlich möglich ist oder ob nur diese Sprüche gemacht werden. Zurzeit steht im Gesetz, dass die Verbüßung der Haft im Heimatland nur auf freiwilliger Basis möglich ist. Deshalb darf man sich nicht wundern, dass es nicht klappt. Hier muss es also eine Gesetzesänderung geben.
Meine Damen und Herren, wer hier straffällig und zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird, der muss damit rechnen, dass er aus unserem Land abgeschoben wird. Wir meinen, dass dies notwendig ist und auch gesetzlich neu geregelt werden müsste.
Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass man die DNA-Analyse, eine moderne Technik, die es ermöglicht, Straftäter sehr schnell und auch ganz zweifelsfrei dingfest zu machen, nicht so anwendet, wie es möglich wäre. Ich habe gehört, dass gerade mit der DNA-Analyse sehr viele Ängste verbreitet werden. Es wird behauptet, dass man nach Abgabe des genetischen Fingerabdrucks auf das Erbgut der betreffenden Person schließen kann. Das aber ist schlichtweg Blödsinn. Das heißt nur, dass man jemanden sofort dingfest machen kann. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass es möglich sein muss, die DNA-Analyse bei jeder Straftat anzuordnen.
Sie sollten sich gerade bei der DNA-Analyse nicht so aufregen. Sie ist nichts Weiteres als ein moderner Fingerabdruck. Wer etwas anderes behauptet, der sagt nicht die Wahrheit, sondern der will die Bürger verunsichern, meine Damen und Herren.
Natürlich ist das nur dann sinnvoll, wenn die Prognose von weiteren schweren Straftaten ausgeht oder wenn ein Wiederholungstäter dingfest gemacht worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung will ich jetzt nichts mehr sagen; darüber haben wir heute Nachmittag schon sehr viel gehört. Wir meinen, dass hierfür endlich eine Regelung geschaffen werden muss. Wir werden sehen, ob das auf Bundesebene
mit der neuen Justizministerin schnell geschehen kann, obwohl sie ja die Länder aufgefordert hat, ihrerseits entsprechende Regelungen zu schaffen.
Meine Damen und Herren, die Polizei in Niedersachsen ist personell so ausgestattet, dass wir die geringste Polizeidichte in ganz Deutschland haben. 451 Bürger kommen auf einen Polizeibeamten. Das ist eine völlig abstrakte Zahl, mit der wir wahrscheinlich nur sehr wenig anfangen können. Die konkreten Auswirkungen sind allerdings interessant. Ich war erst vor kurzem in Wittmund. Dort haben mir Vertreter der Polizei ganz eindeutig gesagt, wie es dort aussieht. Wenn Sie Freitagnacht „110“ wählen, müssen Sie damit rechnen, dass die Polizei erst nach 45 Minuten am Tatort eintrifft.
Meine Damen und Herren, das sind die Auswirkungen, wenn man eine solch geringe Polizeidichte in Niedersachsen zulässt.
Natürlich befinden wir uns in einer finanziell schwierigen Situation. Politik bedeutet aber, Prioritäten zu setzen. Wenn wir unser Land sicherer machen wollen, kommen wir nicht umhin, 1 000 Polizeibeamte zusätzlich einzustellen. Nur auf diese Weise werden wir eine vernünftige Ausstattung bekommen, sodass die Polizei auch im ländlichen Raum innerhalb von nur 15 Minuten am Tatort eintreffen kann, wenn „110“ gewählt worden ist, meine Damen und Herren.
Die Finanzierung kann zum Teil auch aus dem eigenen Bereich erwirtschaftet werden. Gucken Sie sich einmal den Bericht des Landesrechnungshofs an. Wenn der Innovationspakt tatsächlich so umgesetzt wird, wie er vorgeschlagen worden ist, dann können Sie sehr viel umschichten. Es geht doch vor allem darum, dass wir mehr Vollzugsbeamte, also mehr Beamte auf der Straße einsetzen und unsere Personalressourcen nicht in Werkstätten oder in anderen Bereichen vergeuden.
Meine Damen und Herren, auch bei der materiellen Ausstattung können Sie, wenn Sie investieren, tatsächlich auch einsparen. Ein Beispiel möchte ich Ihnen zum Abschluss nennen. Wenn Sie die Polizeifahrzeuge mit Laptops ausstatten, dann müssen
die Streifenwagenbesatzungen nicht nach jeder aufgenommenen Anzeige in das Revier zurückfahren und dort einen großen Verwaltungsaufwand in Gang setzen. Wenn Sie das direkt vor Ort gleich im Auto mit einem Laptop machen könnten, könnten sie hervorragend verwaltungsvereinfachend arbeiten und auch die Kriminalität besser bekämpfen, um hier nur ein Beispiel zu nennen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt viel zu tun, um einen Anspruch, den wir als niedersächsische Abgeordnete eigentlich haben müssten, nämlich Niedersachsen zu einem der sichersten Länder zu machen, umzusetzen. Wir haben heute einen Gesetzentwurf eingebracht, der so effektiv ist wie sonst kein anderes Polizeigesetz in Deutschland. Meine Damen und Herren, wenn wir das Aktionsprogramm so umsetzen, dann werden wir es schaffen, dass Niedersachsen insgesamt sicherer wird.
Herr Finanzminister, übersteigt es Ihre Vorstellungskraft,
dass durch Maßnahmen, wie sie der Kollege Wulff vorgeschlagen hat, die Schwarzarbeit bekämpft wird und dadurch die Steuereinnahmen und natürlich auch die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt erheblich ansteigen? Können Sie bestätigen, dass in den letzten Jahren nur in Deutschland die Schwarzarbeit erheblich angewachsen ist, während dies in anderen europäischen Ländern nicht der Fall war? Wie wollen Sie die Schwarzarbeit bekämpfen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines ist wohl völlig klar: Hinter verschlossenen Türen hat die neue rot-grüne Bundesregierung bereits die Abschaffung oder weitestgehende Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Sie können sicher sein, dass das auf unseren vehementen Widerspruch stoßen wird, meine Damen und Herren.
Der einzige Grund, Herr Kollege Plaue, warum diese Passage zunächst einmal wieder aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden ist, sind die Landtagswahlen in Hessen und in Niedersachsen.
Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Es kann doch nicht sein, dass nach einer Wahl, sogar nur wenige Stunden nach einer Wahl der Ministerpräsident eine Pressekonferenz einberuft, seine wahren Steuervorstellungen verkündet und sich in dieser Rolle sogar noch besonders gut vorkommt. Er hat nämlich gesagt - ich darf wörtlich zitieren -: „Ich bin ein Betrüger, und ich stehe auch dazu.“ Weiteres Zitat: „Grinsend und feixend hat er dann noch hinzugefügt: ‚Das hätte Ihnen wohl so gepasst, dass ich meine Steuerpläne vor der Wahl auf den Tisch gelegt hätte.‘“
Meine Damen und Herren, so kann man mit den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande nicht umgehen!
Deshalb stellen wir heute diesen Antrag, damit Sie vor der Wahl bekennen müssen, was Sie tatsächlich im Schilde führen. Deshalb bin ich ganz gespannt, wie Sie hierauf reagieren.
Ich will, obwohl sie jetzt nicht da ist, Frau Sozialministerin Trauernicht aus dieser Kritik herausnehmen. Sie hat auch jetzt noch erklärt, dass sie klar für die Abschaffung oder Kappung des Ehegattensplittings ist. Ich teile diese Auffassung nicht. Aber sie sagt es wenigstens vor der Wahl. Wenn ein Ministerpräsident nicht den Mut hat, dazu zu stehen, verstehen wir das überhaupt nicht. Das werden wir den Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Wochen auch sagen.
Meine Damen und Herren, die Disziplin ist insgesamt in der rot-grünen Koalition eben nicht so gut, als dass nicht auch viele andere durchaus eingestehen, es sei schon beschlossene Sache, nach den Wahlen das Ehegattensplitting weitestgehend abzuschaffen.
Warum sind wir so vehement dagegen? - Die Familien werden bereits jetzt durch Ihre Steuerbeschlüsse mit mehr als 23 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern und Abgaben belastet. Das ist mehr als das Doppelte des Solidaritätszuschlages, um Ihnen die Summe einmal deutlich zu machen. Heruntergebrochen auf die einzelnen Familien sind das mehr als 200 Euro pro Familie allein an Steuer- und Abgabenerhöhung. Sie müssen sich aber auch die Lohnnebenkosten anschauen. Allein durch die Erhöhung der Lohnnebenkosten wird jeder Beschäftigte mit bis zu 210 Euro zusätzlich belastet. Das müssen Sie bei den Familien auch noch hinzurechnen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie tatsächlich das Ehegattensplitting abschaffen wollen, hat das ganz fatale Auswirkungen auf die Familien. Das ist nicht hinzunehmen, und vor allen Dingen ist es unsozial.
Ich will Ihnen einmal deutlich machen, welche Auswirkungen allein eine Kappung hat. Nehmen wir die Kappungsgrenze bei 45 000 Euro Familieneinkommen pro Jahr an. In dem Fall würde jede Familie mit einem Familieneinkommen von 50 000 Euro mit 40 Euro zusätzlich belastet. Bei einem Familieneinkommen von 60 000 Euro beträgt die Mehrbelastung sogar schon 220 Euro pro Monat. Wenn man das noch einmal in D-Mark umrechnet und dann auf ein Jahr hochrechnet, ist es eine Mehrbelastung von 5 200 DM im Jahr, wenn die Kappungsgrenze bei 45 000 Euro liegt. Sie müssen vor der Wahl sagen, dass Sie die Eltern und die Familien so sehr zusätzlich belasten wollen.
Ich bin ganz sicher, dass die Kappung erst der erste Schritt ist. In Wirklichkeit wollen Sie die vollständige Streichung dieses Ehegattensplittings, weil Sie Ehe und Familie nicht als schützenwertes Rechtsinstitut betrachten.
Sie haben eben ein anderes Gesellschaftsbild vor Augen. Dazu sage ich Ihnen: Nicht mit uns! Das werden wir nicht zulassen.
Die Ehe ist nach wie vor die Keimzelle der Familie, und ich sage in diesem Zusammenhang ausdrücklich: Das ist auch gut so!
Meine Damen und Herren, Sie behaupten immer wieder, das Ehegattensplitting sei eine zu Unrecht gewährte Vergünstigung. Das ist schlicht Unfug. Die deutsche Rechtsprechung hat für diesen Sachverhalt eine ganz klare Feststellung getroffen. Demnach ist der Beitrag des nicht berufstätigen Ehepartners zum Familieneinkommen nicht geringer zu veranschlagen als der des berufstätigen Ehepartners, und beiden Ehegatten steht das Familieneinkommen zu. Es bleibt beiden natürlich überlassen, wie sie es ausgeben.
Der entscheidende Punkt, der die Ehe zu Recht gegenüber anderen Lebensformen privilegiert, sind aber die gegenseitigen Unterhaltspflichten. Eine Abschaffung des Splittings bedeutet, dass ein verheirateter Steuerzahler, dessen Ehepartner z. B. arbeitslos ist oder ein Kind erwartet, genauso viel Steuern zahlt wie ein Lediger, obwohl der verheiratete Einkommensbezieher zum Unterhalt des nicht berufstätigen Ehepartners verpflichtet ist.
Es kann doch nicht sein, Frau Pothmer, dass derjenige, der 40 000 Euro verdient und verheiratet ist, genauso viel Steuern zahlt wie derjenige, der unverheiratet ist. Der eine hat Unterhaltspflichten und der andere nicht. Sie wollen beide gleichstellen. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Mit uns ist das nicht zu machen!
Ehe bedeutet nämlich, Verantwortung für den anderen mit zu übernehmen. Wenn ich für einen anderen Verantwortung übernehme, darf das nicht bestraft, sondern muss das vom Staat gefördert werden. Und das wollen Sie abschaffen.
Meine Damen und Herren, wir tolerieren - das sage ich ausdrücklich - und akzeptieren die Entscheidung eines jeden, in anderen Lebensformen zu leben. Das ist ihr oder sein gutes Recht. Es geht aber nicht, dass die Familie als Leitbild engster menschlicher Gesellschaft in Frage gestellt wird. Das werden wir nicht mitmachen! Die Familie ist unverzichtbar, und sie wird über allen Wandel der Lebensformen hinweg die Leitvorstellung des Zusammenlebens bleiben. Partnerschaft, Verlässlichkeit, Zuwendung zu den Kindern und zu den Alten, das sind die Maßstäbe, an denen sich Formen des Zusammenlebens von Mann und Frau, von Eltern und Kindern messen lassen, und sie müssen es bleiben. Wohin auch immer die gesellschaftliche Entwicklung führen mag, Ehe und Familie sind am besten geeignet, diese Ansprüche zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, ich sage auch ausdrücklich: Wir müssen verstärkte Anstrengungen unternehmen, damit die berufliche Verwirklichung von Mann und Frau gleichermaßen sichergestellt wird. Es darf aber nicht sein, dass ein Partner, der sich dafür entscheidet, vorübergehend nicht erwerbstätig zu sein und die Kindererziehung zu übernehmen,
dafür bestraft wird, dass er in dieser Form Verantwortung für unsere Gesellschaft übernimmt.
Meine Damen und Herren, all die Dementis, die jetzt kommen, sind nun wirklich nicht glaubwürdig. Nicht nur das Ehegattensplitting steht auf dem Prüfstand. Wenn man sich im BMF umhört, erfährt man, was dort tatsächlich schon alles vorbereitet worden ist. Es geht nicht nur um die Abschaffung des Ehegattensplittings, sondern die Entfernungspauschale soll halbiert und der Sparerfreibetrag soll gedrittelt werden. Diese Pläne und Vorlagen liegen in der Schublade. Die wollen Sie erst nach dem 2. Februar 2003 wieder herausholen. Meine Damen und Herren, wir werden Sie vorher stellen!
Meine Damen und Herren, diesen Antrag haben wir gestellt, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande erfahren, wie Sie zum Ehegattensplitting stehen, wie Sie zum Rechtsinstitut der Ehe stehen, ob Sie die Familien weiterhin fördern wollen oder ob Sie tatsächlich nach und nach Ihr anderes gesellschaftliches Bild umsetzen wollen.
Meine Damen und Herren, wenn das alles nicht richtig ist – offensichtlich ist es das, da Sie so aufgeregt dazwischen schreien -, dann gibt es nur eines: Stimmen Sie schlicht unserem Antrag zu. Dann kann man sehen, ob Sie tatsächlich hinter der Ehe und hinter der Familie stehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war schon ganz interessant zu sehen, wie die SPD-Fraktion auf den Redebeitrag von Frau Pothmer reagiert hat. Immer dann, wenn es darum ging, Ehegattensplitting abzuschaffen, hat Ihre Fraktion, Herr Plaue, zumindest im hinteren Teil der Reihen drastisch und dramatisch geklatscht. Herr Plaue, irgendwie haben Sie es wohl nicht im Griff.
Es ist heute in der Debatte nicht klar geworden, ob das, was ich sage, nicht doch stimmt, nämlich dass das Konzept gegenwärtig im Finanzministerium lediglich in der Schublade verschwunden ist und Sie durchaus planen, es wieder aus der Schublade herauszuholen.
Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir der erstaunten Öffentlichkeit durchaus einmal die Gelegenheit geben, nunmehr die Nagelprobe zu machen. Deshalb beantrage ich für meine Fraktion sofortige Abstimmung. Dann können Sie jetzt dokumentieren, dass Sie solche Pläne tatsächlich nicht hegen. Ich bin gespannt auf die Abstimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tagesordnung war hervorragend aufgestellt; leider ist sie jäh unterbrochen worden. Aber den Bildungsauftrag in den Kindergärten zu stärken und das letzte Kindergartenjahr freizustellen, das ist unsere Antwort auf die Probleme in den Familien und in unserer Gesellschaft.
- Lieber Herr Mühe, hören Sie noch einmal zu!
Aber die Kindergärtnerinnen und Kommunalpolitikerinnen und die Kommunalpolitiker zu diffamieren, das ist leider Gottes die Antwort, die der Justizminister gegeben hat.
Herr Professor Pfeiffer, einiges von dem, was Sie dort ausgeführt haben, war durchaus bemerkenswert. Sie haben nämlich erstmals anerkannt, dass sich nach zwölf Jahren SPD-Landesregierung Parallelgesellschaften in unserem Lande gebildet haben.
Das ist doch eine Erkenntnis, die Sie so bisher nicht anerkannt haben. Und Sie haben auch erstmals anerkannt, dass Kriminalität von Ausländern, insbesondere was die Gewaltkriminalität angeht, besonders in Niedersachsen an der Tagesordnung ist. Auch das haben Sie bisher so deutlich nicht gesagt.
Nur das Fazit Ihrer Analyse haben Sie völlig falsch gezogen. Denn Sie können doch nicht die Kommunalpolitik dafür verantwortlich machen, dass die Integrationspolitik der Landesregierung in diesem Lande gescheitert ist.
Schauen Sie sich doch einmal an, wie es in anderen Bundesländern aussieht.
Schauen Sie sich doch einmal Bayern und BadenWürttemberg an! Gehen Sie doch einmal dort in die Schulen!
Da können die ausländischen Kinder zum Teil sehr viel besser deutsch sprechen als die deutschen Kinder hier. Das hat PISA gezeigt. Dafür können Sie etwas tun.
Meine Damen und Herren, das Problem ist, dass hier immer andere verantwortlich gemacht werden. Wir haben im Landtag unsere Verantwortung übernommen. Erinnern Sie sich daran! Im Mai 2002 haben wir von dieser Stelle aus einen Antrag zur Integration eingebracht, in dem wir klar gesagt haben, nach welcher Methode hier vorgegangen werden sollte, nämlich nach der Methode: Fordern und Fördern, so wie es in anderen europäischen Ländern erfolgreich gemacht wird. Sie haben diesen Antrag abgelehnt.
Leider haben Sie die Probleme mit der Zustimmung im Bundesrat zum Zuwanderungsgesetz weiter verschärft, sofern das Gesetz denn Gesetzeskraft erlangt. Das werden wir ja heute nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sehen.
Denn dadurch werden die Probleme vor Ort natürlich noch verschärft, weil die Zuwanderung in die Kommunen noch zunehmen wird und die Kommunen dann noch mehr alleine gelassen werden. Wenn Sie behaupten, dass die Aufbaukurse tatsächlich vom Land und nicht von den Kommunen gezahlt werden, dann machen Sie schon wieder eine Mogelpackung auf. Wir haben diese Angelegenheit doch im Innenausschuss erörtert. Da wurde uns gesagt, dass das Ganze über das Erwachsenenbildungsgesetz finanziert wird. Aber schauen Sie sich doch einmal Ihre mittelfristige Finanzplanung an. In der mittelfristigen Finanzplanung, gerade in den letzten Tagen verteilt, ist zu lesen: Kein müder
Cent mehr wird zur Verfügung gestellt. - Das heißt, dass dieser Kostenaufwand den Kommunen aufgedrückt wird, ohne dass Sie einen Cent dazubezahlen. Und vor dem Hintergrund sagen Sie, dass hier etwas getan wird.
Ich kann den Kollegen Schröder nur unterstützen. Es wäre wichtig, wenn Sie sich in Ihrer Rolle endlich einmal zurechtfinden würden. Sie sind Minister dieses Landes. Sie sind eben nicht mehr der Professor, der Theorien aufstellen und vor Ort überall wissenschaftliche Abhandlungen vortragen kann. Sie müssen sich die Praxis anschauen. Sie müssen vor Ort helfen. Das ist doch Ihre Aufgabe. Konzentrieren Sie sich doch erst einmal auf Ihren Bereich. Da gibt es so viele Bereiche, die noch nicht vernünftig angepackt sind. Ich glaube, dass es gut wäre, wenn Sie sich aus diesen Bereichen heraushalten würden und wenn diese Fraktion einmal etwas für die Integration vor Ort täte und die Kommunen nicht im Stich ließe.
Frau Ministerin Trauernicht, Frau Pothmer hat vorhin sehr konkret gefragt, wann die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Interventionsprogramms das letzte Mal getagt hat. Ist es vielleicht nicht doch so, dass der Protest der Kommunen berechtigt ist, dass die Arbeit, nachdem Sie die Zuständigkeit bekommen haben, dort nicht fortgeführt und insofern beerdigt worden ist?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen der stellvertretenden Ministerpräsidentin ist klar, dass in dieser Frage eigentlich nichts klar ist. Deshalb beantragen wir, dass der Ministerpräsident hierher zitiert wird und dass er sich selber hier erklärt. Wir haben den Ministerpräsidenten auch angeschrieben, dass er zu dieser Frage eine Regierungserklärung abgibt. Er hat gesagt, das sei nicht nötig. Danach, was wir hier erlebt haben, ist es mehr als nötig. Wir wollen, dass der Ministerpräsident hier Rede und Antwort steht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verfassung zu schützen gegen Rechtextremismus, Linksextremismus, gegen Ausländerextremismus und gegen alle Feinde der Demokratie gehört zu den elementaren Aufgaben unseres Staates. Deshalb ist die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz von entscheidender Bedeutung für die Wahrung der inneren Sicherheit in unserem Lande.
Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass sich der derzeitige Bundesumweltminister bis zum heutigen Tage immer noch dafür rühmt, mit dazu beigetragen zu haben, dass das Landesamt für Verfassungsschutz personell halbiert worden ist und dass es auch materiell starke Einbußen hat hinnehmen müssen. Es ist bedauerlich, dass Sie von der SPD - Sie regieren hier seit 1994 allein diese Politik von Trittin fortsetzen und mit dazu beigetragen haben, dass die Zahl der Mitarbeiter im Landesamt für Verfassungsschutz im Vergleich zum Jahr 1990 halbiert worden ist.
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Anträge gestellt und gesagt, dass der Verfassungsschutz ein sehr wichtiges Instrument für die Wahrung der inneren Sicherheit ist. Leider Gottes sind all unsere Anträge von Ihnen nicht beachtet worden. Sie haben das Personal immer weiter abgebaut.
Dann kamen der 11. September 2001 und die für uns alle unfassbaren Anschläge in New York und Washington. Nach diesen Ereignissen hat es hier Debatten gegeben. Wir haben große Reden vom Ministerpräsidenten, vom Innenminister und vom Justizminister gehört. Sie alle haben gesagt, dass sie im Bereich der inneren Sicherheit einen Schwerpunkt setzen wollen, dass sie den Verfassungsschutz stärken werden und Stellen schaffen wollen.