Michael Siebel

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Last Statements

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen eine Geschichte von einer Begebenheit erzählen, die mir im Wahlkampf widerfahren ist. Ich mache momentan relativ viele Hausbesuche, und bei diesen Hausbesuchen hatte ich die Möglichkeit, mit einem älteren Herrn zu sprechen, der behindert ist.
Wir sprachen darüber, wie er sein Leben organisiert, und ich fragte ihn, warum er sich nicht Essen auf Rädern bestellen würde. Er sagte: Herr Siebel, dann muss ich Ihnen einmal meine Einkommensverhältnisse vorrechnen. Ich bekomme eine Rente von 613 €, und ich bekomme 97 € Wohngeld. Davon geht eine Miete von 474 € ab. Ich brauche 30 € – schauen Sie es sich an – für ein Notrufsystem; denn wenn mir etwas widerfährt, muss jemand merken, was los ist. Mein Fenster zur Außenwelt ist mein Fernseher. Dafür muss ich 17 € Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe bezahlen. – Dann sagte er: Herr Siebel, von den mir verbleibenden 200 € kann ich mir Essen auf Rädern nicht leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sagen wir: Für diese Menschen brauchen wir eine echte Mietpreisbremse. Und dafür wird die SPD in Hessen und in Deutschland sorgen.
Wir werden in den Gebieten, in denen ein aktueller Wohnungsmangel im unteren und mittleren Preissegment existiert, die Mietpreisspirale stoppen und eine Mietpreisbremse als eine wirksame Begrenzung drastischer Mietsteigerungen einführen. In einem ersten Schritt werden wir von den geringen Möglichkeiten Gebrauch machen, die das seit 1. Mai 2013 gültige Mietrechtsänderungsgesetz des Bundes für die Länder vorsieht. Dies umfasst allerdings nur die Möglichkeit einer Begrenzung der Mieterhöhung für bestehende Mietverhältnisse von 15 % in drei Jahren.
In einem zweiten Schritt werden wir uns auf Bundesebene für ein neues Gesetz einsetzen, das deutlich weiter geht. Wir wollen bei Bestandsmieten die mögliche Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf 15 % in vier Jahren begrenzen und die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf eine breite Basis stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber dieses Gesetz ist schon seit 1. März dieses Jahres in Kraft. Was macht die Hessische Landesregierung?
Der eine spielt momentan am Handy, der andere liest Zeitung.
Sie streitet sich. Ministerpräsident Bouffier kann sich durchaus eine Mietpreisbremse vorstellen und lässt prüfen, in welchen Kommunen die Mieten überhöht sind. Die FDP blockiert ihrerseits aus ideologischen Gründen, und weil hier in der FDP der Lobbyismus fröhliche Urständ feiert.
Das zeigt wieder einmal, Hessen darf weder von Zauderern und Zögerern noch von Lobbyisten regiert werden. Wir
brauchen eine Regierung, die im Miet- und Wohnungsbereich tatsächlich die Probleme, die wir haben, auch anpackt.
Es hat einer dazwischengerufen: „Haben wir doch!“ – Meine sehr verehrten Damen und Herren, 14 Jahre haben Sie überhaupt nichts gemacht. Sie haben die Probleme geleugnet. Ich will nicht einzelne Personen aus der Landesregierung zitieren, was sie mir zum studentischen Wohnraum gesagt haben. 14 Jahre haben Sie nichts gemacht,
und das vor dem Hintergrund, dass 40.000 Menschen in Hessen eine Sozialwohnung suchen und dass wir für 10.000 Studierende eigentlich Wohnungen bräuchten, um den tatsächlichen Bedarf auch zu decken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD hat – ich will das durchaus in aller Bescheidenheit sagen – Vorschläge zum Wohnungsbau gemacht, die sauber durchgerechnet sind und die tatsächlich auch einen Beitrag zur Lösung der Probleme leisten. Wir werden die Anzahl der darlehensgeförderten Sozialwohnungen in Hessen verdoppeln, d. h. pro Jahr mit Mitteln aus dem Sondervermögen für Wohnungsbau durch die WIBank 1.500 Wohnungen fördern.
Wir werden darüber hinaus aus den fest gehandelten Kompensationsmitteln des Bundes weitere 1.000 Wohnungen für einen sogenannten zweiten Förderweg für untere und mittlere Einkommen zur Verfügung stellen. Damit werden jährlich 2.000 preis- und belegungsgebundene Wohnungen geschaffen, also 12.500 in einer Legislaturperiode.
Ich sage: Das löst das Problem noch nicht insgesamt. Da müssen auch ein Stück weit die Kommunen, die betroffen sind, mit hinein. Aber das ist ein Wohnungsbauprogramm, das in Hessen einen Schritt nach vorne bedeutet und das einen Teil der Lösung des großen Problems, insbesondere in den Metropolen, darstellt.
Wir werden sehr, sehr schnell das Wohnraumfördergesetz angreifen. Ich will das jetzt nicht in allen Facetten ausführen. Aber ein Punkt ist doch wirklich skandalös. Sie haben die Bindungsdauer für Sozialwohnungen auf fünf Jahre heruntergefahren. Richtig ist aus inhaltlicher und fachlicher Sicht, dass die Bindungsdauer wieder auf 20 Jahre erhöht wird. Es ist doch völliger Quatsch, dass in fünf Jahren eine Sozialwohnung wieder aus dem Bestand raus ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein letzter Satz. – Wir werden auch zum Thema der Zweitmiete etwas unternehmen, und deshalb ist unser Vorschlag dazu,
aus Mitteln der KfW ein wirkliches Energieprogramm für Hessen aufzubauen, damit wir Wohnungen energetisch finanzieren können. Wohnen ist ein Grundrecht, und eine Regierung hat die Pflicht, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Mit unserem Programm haben wir Vorschläge gemacht. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Vorschläge nach dem 22. September auch Wirkung entfalten können. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute diesen Setzpunkt gewählt, weil wir der Auffassung sind, dass wir nach 14 Jahren CDU/FDP-Regierung vor einem Scherbenhaufen der fehlgeleiteten Wohnungsbaupolitik in Hessen stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 40.000 Menschen suchen in Hessen eine Sozialwohnung. 10.000 Wohnungen fehlen für Studierende. Sie haben 14 Jahre eine absehbare Entwicklung ignoriert. Sie haben Mahnungen aus der empirischen Wissenschaft ignoriert. Es wäre ein bisschen charmant formuliert, dass Sie das Thema verschlafen haben.
Es ist viel schlimmer. Sie haben sehenden Auges Ihre politischen Schwerpunkte anders gesetzt. Wohnen hat für die CDU und noch mehr für die FDP nie als Kernthema Ihrer Politik gegolten. In Ihrer Programmatik und in Ihrem Regierungshandeln hat Wohnen eine nachgeordnete Rolle gespielt. Das ist das, was Ihnen jetzt auf die Füße fällt.
Über Jahre hinweg haben wir ansehen müssen, wie der interne Streit zwischen Teilen der CDU und der FDP über die Frage Subjektförderung oder Objektförderung geführt worden ist. Ich kann mich entsinnen: Die CDU hatte einmal einen Wissenschaftsminister, der sinngemäß gesagt haben soll, dass Studentenwohnen keine Rolle spielt, weil man damit ja keinen Wahlkampf gewinnen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Wagner, ich will Ihnen einmal die Meilensteine auch Ihres Scheiterns vorführen.
Sie, Herr Wagner, haben mitverantwortlich 2011 die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft. Damit haben Sie, Herr Wagner, Mitverantwortung dafür zu tragen, dass den Kommunen in Hessen die einzige letzte Finanzierungsmöglichkeit genommen worden ist, um aus eigener Kraft Sozialwohnungen zu bauen.
Herr Wagner, Sie haben immer geleugnet – ich finde es ganz interessant, dass auch Sie sich jetzt einmal um Wohnungsbau kümmern –, dass der revolvierende Fonds in der Bank für Wirtschaftsförderung und Infrastruktur zugunsten des Wohnungsbauvermögens zu verändern ist. Es ist hochinteressant, dass jetzt nach Vorlage des Sonderprogramms doch 30 Millionen € umgesetzt werden können.
Bis vor zwei Monaten habe ich noch aus der Bank gehört, dass das nicht möglich ist, was jetzt plötzlich möglich gemacht werden soll. – Jetzt schüttelt auch noch einer, der im Beirat der Bank sitzt, heftig den Kopf. Der hat das auch immer behauptet.
Das ist ein Sinneswandel, der hochinteressant ist. Aber Sie haben über Jahre hinweg geleugnet und gesagt: Die Wirtschaftsförderung ist uns wichtiger als der Wohnungsbau. – Das fällt Ihnen jetzt auf die Füße.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Finanzminister hat doch dafür gesorgt, dass Sie allen Ernstes in Erwägung gezogen haben, die Nassauische Heimstätte zu verkaufen. Das Steuerungsinstrument des Landes Hessen, der Landesregierung, um Wohnungsbau zu realisieren, wollten Sie versilbern, damit Sie Wahlgeschenke machen können. Das war ein Skandal.
Das ist gescheitert, weil die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes das anders gesehen haben.
Sie haben das Wohnungsbaugesetz mit Ihrer Mehrheit verabschiedet. Wir haben darüber gestritten, dass es ein zahnloser Tiger ist, das keine Aussagen über die Finanzierung macht, das die Bindungsdauer für Sozialwohnungen auf inakzeptable fünf Jahre reduziert, das keine Regelungen für die Zweckentfremdung vorsieht. Es ist ein Gesetz, das Ihnen jetzt auch noch auf die Füße fällt, weil Sie selbst bei
den Bemühungen kurz vor Toresschluss mit diesem Gesetz nichts oder wenig umsetzen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Ihre Priorisierung falsch ist, haben Sie doch in Frankfurt und Wiesbaden erlebt. Die Kandidaten Peter Feldmann und Sven Gerich haben doch deshalb die Wahlen gewonnen, weil sie das Thema in ihren Kommunen zum Schwerpunkt gemacht haben.
Das haben wir im Hessischen Landtag getan. – Jetzt ist der Ministerpräsident wieder weg.
Dann reden wir miteinander. Das ist doch in Ordnung.
Jetzt hat der Ministerpräsident ein Sonderprogramm für den Wohnungsbau angekündigt. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat am 16. April 2013 dazu getitelt: „Konzeptlos, zu wenig, zu spät“. Wie vergegenständlicht sich das? Sie wollen den Bau von 200 Wohnungen pro Jahr mehr fördern. Aber als Minimum wären 1.000 neue Wohnungen pro Jahr notwendig. Sie wollen 2.000 Studentenwohnungen in den nächsten fünf Jahren fördern. Das werden andere aber schon besser machen. 10.000 wären notwendig.
Herr Rentsch, das ist etwas, was in Ihren Überlegungen überhaupt nicht enthalten ist. Sie machen zu dem Problem keinen Vorschlag, wie man im Rhein-Main-Gebiet Mietwohnungen für Menschen mittleren Einkommens schaffen kann. Ein Polizist kann sich in Frankfurt keine Wohnung mehr leisten. Das ist das Problem, dem Sie sich nicht gestellt haben, und zwar über 14 Jahre hinweg.
Das alles basiert obendrein noch auf ungedeckten Schecks. Es wird spekuliert, es seien 150 Millionen €. Das ist eine gegriffene Zahl. Das ist das vermutete Aufkommen aus der Kompensationsabgabe des Bundes für den Wohnungsbau. Keiner kann mir erklären, wie Sie auf diese 150 Millionen € kommen.
Jetzt soll es der wohnungsbaupolitische Koordinator, Herr Dr. Hirschler, richten, der als Mediator und Kommunikator durch das Land zieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass ich die Arbeit des Herrn Hirschler sehr schätze. Herr Hirschler weiß das auch.
Aber schauen wir doch einmal nur zwei Takte lang auf die Vita und die Einflussmöglichkeiten des Herrn Hirschler während eines großen Teils der letzten 14 Jahre der schwarz-gelben Landesregierung. Herr Hirschler war zunächst Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. Das ist eine der zentralen Stellen, an denen es um den Wohnungsbau geht und wo man gestalten kann. Ich höre bisweilen, dass die Staatssekretäre nicht so viel Einfluss hätten. Aber die Realität ist doch eine andere.
Herr Dr. Hirschler war lange Zeit Vorstandssprecher der WIBank. Das ist die Bank, die letzten Endes die Wohnungsbauprogramme administriert. Da frage ich: Warum
hat sich denn Herr Hirschler in diesen zentralen Funktionen nicht durchsetzen können? Warum kommen Sie überhaupt erst jetzt auf die Idee, ein bisschen in die Gänge zu kommen? Das deutet doch sehr darauf hin, dass Sie jetzt in Torschlusspanik versuchen, ein Programm aufzurichten, das zu spät kommt, das unzureichend ist und das deutlich macht, dass Sie das Thema verbaselt haben.
Mit dem hier zur Diskussion stehenden Papier hat die SPD-Fraktion einen konkreten und einen durchgerechneten Vorschlag gemacht.
Wir sagen, dass das Hessische Wohnraumfördergesetz vor Ablauf der Zweijahresfrist novelliert werden muss. Das, was novelliert werden muss, habe ich schon angedeutet.
Zweitens. Um einen relevanten Beitrag zum Bau von Sozialwohnungen in Hessen sicherzustellen, müssen vom Land mindestens 1.000 Wohnungen pro Jahr gefördert werden.
Drittens. Wir müssen den Wohnungsbau für Studenten mit richtig großen Schritten angehen.
Der Bau von 10.000 Wohnungen muss realisiert werden. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Thorsten Schäfer-Gümbel, hat schon im letzten Jahr den Vorschlag unterbreitet, dass das für diejenigen mit einer Mietgarantie verbunden sein soll, die sich da engagieren wollen.
Viertens. Das Land muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben novelliert wird. Ich finde das total interessant. Ich habe das gerade in einer meiner E-Mails gelesen. Der Hessische Ministerpräsident hat den Wohnungsbeauftragten der Landesregierung jetzt beauftragt, bei der Bundesregierung, und zwar bei Herrn Gehb, dem Chef der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zu intervenieren. Dabei geht es um eine Fläche der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Darmstadt, die in der Tat für den Wohnungsbau für Studierende mobilisiert werden könnte.
Ich finde es gut, dass er das tut. Ich finde das wunderbar. Ich bin ganz gespannt, was die schwarz-grüne Kommunalregierung in Darmstadt dazu morgen in der Stadtverordnetenversammlung sagen wird.
Dass Sie jetzt erst im Hinblick auf die Mobilisierung der Flächen des Bundes und des Landes im Land aufwachen, finde ich schon ein bisschen armselig. Das hätte ein bisschen früher passieren können.
Dann hätten wir jetzt die Wohnungen, die wir brauchen.
Fünftens müssen die Landesmittel und die Darlehensförderung für den seniorengerechten Wohnungsbau in Hessen optimiert werden. Ziel muss es sein, 3 % der Wohnungen in den öffentlichen Beständen seniorengerecht umzubauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sagen Sie doch einmal etwas zu der Reform des Mietrechts. Dazu haben alle noch ausreichend Möglichkeiten. Wir waren doch diejenigen, die im Hessischen Landtag darauf gepocht haben, dass Sie sich der Linie der SPD im Bundesrat anschließen. Was sagen Sie denn dazu, dass jetzt Vertreter des Deutschen Städtetags – das sind doch nicht alles nur Irre – gesagt haben, es solle bei den Mieterhöhungen eine Obergrenze geben?
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Es gibt noch ein paar Punkte. Vielleicht wird es eine zweite Runde geben.
Diese zehn Punkte haben Hand und Fuß. Sie sind durchdacht und durchgerechnet. Die SPD schlägt schon seit vielen Jahren diese wesentlichen Grundelemente vor. Unsere Forderungen ziehen sich seit vielen Jahren durch unsere Anträge und parlamentarischen Initiativen. Wir sind da verlässlich. Wir sind dem sozialen Wohl der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Das ist kein Stückwerk wie das, was von Ihnen zu spät vorgelegt wurde und unzureichend ist. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Lenders, ich habe mich zu Wort gemeldet, als Sie über den ländlichen Raum gesprochen haben, über Bereiche, die sicherlich im Wohnungsbau aufgearbeitet werden müssen. Ich will durchaus auf die Argumente, die Sie vorgetragen haben, eingehen.
Herr Lenders, letztens war ich bei einer kleinen Wohnungsbaugesellschaft in Weilburg. Die besitzen 80 Wohnungen und verwalten 20 weitere. Die haben mir gesagt: Herr Siebel, wir beantragen gar keine Fördermittel bei der WIBank mehr, denn für unser Wohnungsbauportfolio ist das völlig uninteressant. Bei der Realität auf dem Zinsmarkt holen wir uns das Geld bei unserer örtlichen Sparkasse.
Herr Lenders, das ist einer der Punkte, bei denen in der Administration der WIBank nachgesteuert werden muss. Das hören wir übrigens nicht nur beim Wohnungsbau, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Da muss auf kleine und kleinste Wohnungsbaugesellschaften gesetzt werden.
Gestern Abend habe ich mich mit Herrn Polster von der Wohnungsbaugesellschaft in Pfungstadt unterhalten. Er sagte mir, die Landesregierung hat keinen Strich getan, um einmal die Genossenschaften zu fördern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Genossenschaften wurden von Ihnen über 14 Jahre hinweg liegen gelassen.
Eine zweite Bemerkung möchte ich zur Nassauischen Heimstätte machen. Dabei beziehe ich mich auf das, was Sie in Ihren Anträgen aufgeschrieben haben. Wenn wir sagen, die Nassauische Heimstätte kann ein wesentliches Steuerungselement werden, dann liegt das doch daran, dass die Nassauische Heimstätte sowohl in den großen Städten wie auch in Kleinstädten Bestände an 153 Standorten hat und zum Entwicklungszentrum des Wohnungsbaus auch und gerade in den kleinen Städten werden kann. Das halte ich für ziemlich zentral.
Ich will noch einen dritten Punkt ansprechen, den Sie überhaupt nicht benannt haben, auch nicht in Ihrem Sonderprogramm. Das sind die Wohnungseigentümergemeinschaften. Dort ist doch 14 Jahre lang nichts geschehen.
Mein letzter Satz. – Deshalb haben wir in einem unserer Punkte aus dem Zehn-Punkte-Programm gesagt: keine Gewinnausschüttung von 2 Milliarden € der KfW-Bank – die werden für die energetische Qualifizierung genommen. Damit könnten wir auf diesen Segmenten auch den Wohnungseigentümergemeinschaften tatsächlich helfen; denn
es geht darum, dort einen Schub hineinzugeben. Die Menschen wollen die energetische Qualifizierung ihrer Wohnungen.
Es geht darum, dafür eine Motivation zu schaffen. Die wollen wir ihnen geben.
Herr Kollege Schaus, ich habe mich zu Wort gemeldet, nachdem Sie hier die linke Melodie gespielt hatten, die so geht: All das, was die Sozialdemokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlagen, ist zu wenig. Deshalb muss mehr gemacht werden. – Aber richtig geärgert habe ich mich, als Sie über den Verkauf von Wohnungsbaugesellschaften fabuliert haben. Dabei haben Sie sowohl in Berlin als auch in Leipzig mit Ihren dortigen Fraktionen daran mitgewirkt.
Herr Schaus, allein das Datum, zu dem das erfolgt ist, diskreditiert all das, was Sie vorher gesagt haben. Ich finde es hochinteressant, dass den Sozialdemokraten immer wieder vorgehalten wird, was in ihrer Regierungszeit, also vor 1999, passiert ist. Es mag sein, dass auch Sozialdemokraten im letzten Jahrtausend an der einen oder anderen Stelle Fehler gemacht haben. Aber, Herr Kollege Schaus, was den Wohnungsbau betrifft: Es waren die Sozialdemokraten, die 30.000 Wohnungen bauen ließen.
Es war der sozialdemokratische Wirtschaftsminister Lothar Klemm, der in der WIBank – sie hieß damals noch anders – den revolvierenden Fonds eingeführt hat. Wir haben die Grundlagen für den Sozialwohnungsbau in Hessen gelegt. Diese Grundlagen sind in den letzten 14 Jahren zerlegt worden.
Hören Sie also mit der Nummer „immer mehr“ auf. Das Thema ist ein bisschen komplizierter, als Sie es hier dargestellt haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den ersten beiden Redebeiträgen dieser Aktuellen Stunde können wir erst einmal wieder lernen: CDU und DIE LINKE brauchen sich hier im Hessischen Landtag offenbar dringend. Mich wundert, weshalb Sie nicht eine gemeinsame Aktuelle Stunde eingereicht haben.
Dass die CDU-Fraktion jetzt so heftig reagiert, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Wagner, bestätigt auch meine These. Sie brauchen sich gegenseitig, und das ist deutlich geworden.
Ich stelle fest: Ohne das Engagement der SPD-eigenen Verlagsgruppe ddvg wäre das Ende der „Frankfurter Rundschau“ schon im Jahr 2004 besiegelt gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Übernahme der „Frankfurter Rundschau“ durch die ddvg erfolgte – das möchte ich einmal hervorheben, Herr Wilken; es wäre ganz wichtig, dass Sie das einmal nachlesen – unter dem damaligen Redaktionsstatut der „Frankfurter Rundschau“. Das war auch einer der inhaltlichen Gründe, weshalb die ddvg gesagt hat: Ja, wir wollen die „Frankfurter Rundschau“ unter diesem Redaktionsstatut als linksliberale Zeitung erhalten. – Wo gibt es denn noch andere Zeitungen, die ein solches Redaktionsstatut wie die „Frankfurter Rundschau“ haben? Das galt es in der Tat zu erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben die „Frankfurter Rundschau“ damals gerettet. Ich als Sozialdemokrat stehe zu dem unternehmerischen Agieren der SPD in diesem Unternehmen.
Es ist doch der Kern Ihrer Einlassung, Herr Beuth, dass Sie da heranwollen. Das ist Ihre Kritik. Es geht nicht um die Frage, ob Sie die „Frankfurter Rundschau“ retten wollen.
Das ist doch heuchlerisch. Das ist doch gar nicht der Kern Ihres Begehrens.
Wir haben damals die „Frankfurter Rundschau“ gerettet.
Da haben wir offensichtlich eine andere Zeitung gelesen. Ich erinnere daran, dass die „Frankfurter Rundschau“ mit der Bundesregierung, der Regierung Schröder hart ins Gericht gegangen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben damals nicht – wie die CDU das getan hätte – Chefredakteure angerufen, um auf die Linie der Zeitung Einfluss zu nehmen. Vielmehr haben wir damals mit der „Frankfurter Rundschau“ ein Stück Pressefreiheit gerettet.
Die ddvg hat damals mehrere Hundert Arbeitsplätze gerettet. Dass es ab 2006 dem Hauptgesellschafter Dumont nicht gelungen ist, die „Frankfurter Rundschau“ langfristig zu sanieren, ist tragisch. Aber dass Sie, Herr Beuth, das Engagement von Investoren in diesem Bereich so sehr beschimpfen, finde ich kennzeichnend.
Ihre Argumente sind scheinheilig und zynisch. Das wird auch daran deutlich, dass die CDU und ihr damaliger medienpolitischer Sprecher Volker Hoff keine Gelegenheit ausgelassen haben, diese Zeitung zu diskreditieren und deren unternehmerisches Handeln zu blockieren.
In den Jahren 2002 bis 2008 wurde unter anderem durch eine im Nachhinein als verfassungswidrig festgestellte Rundfunkgesetzgebung erwirkt, dass die „Frankfurter Rundschau“ ihre Anteile an FFH abtreten musste.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, Ihr damaliger Ministerpräsident war klüger. Er hat versucht, die „Frankfurter Rundschau“ mit einer Bürgschaft zu retten.
Vor diesem Hintergrund, Herr Beuth, ist Ihre heutige Argumentation umso zynischer. Das ist Heuchelei. Da nutzt es auch gar nichts, dass Sie so laut rufen.
Das meine ich mit meiner Behauptung, dass Sie hier versuchen, mit Dreck zu werfen – in der Hoffnung, dass schon irgendetwas hängen bleiben wird. Das wird Ihnen aber nicht gelingen.
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag bedauert, dass die „Frankfurter Rundschau“ nicht in der intendierten Form gerettet werden konnte.
Wir bedauern, dass unter der Verantwortung der ddvg Arbeitsplätze abgebaut werden mussten.
Ich füge hinzu – – Herr Präsident, es ist extrem schwierig, hier zu sprechen.
Ich füge hinzu, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich bedauere, dass Arbeitsplätze abgebaut wurden. Das passierte damals aber in Abstimmung und unter Einbeziehung des Betriebsrats.
Zu dem Thema, wer mit wem spricht und wer sich womit auseinandersetzt, will ich ergänzen: Unser Fraktionsvorsitzender hat mit dem Betriebsrat gesprochen, hat mit der Redaktion und mit der Geschäftsführung gesprochen. Er hat in der Tat mehrmals versucht, zu retten, was zu retten ist.
Das will ich in der Tat noch einmal klarmachen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Mit dem Engagement der ddvg im Jahr 2004 wurde die „Frankfurter Rundschau“ gerettet. Dass unter der
Hauptverantwortung von Dumont die Sanierung nicht gelungen ist, bedauere ich.
Sie können mir glauben, dass der Verlust von Arbeitsplätzen mich und meine Fraktion in der Tat schmerzt.
Mein letzter Satz: Aber dass Sie diesen Vorgang zu einer schmutzigen Kampagne nutzen, ist verleumderisch und zynisch.
Das ist auch so zu benennen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss in der Tat sagen, dass mich diese Debatte sehr aufregt. Herr Lenders, Sie haben davon gesprochen: Bei uns gibt es keine Verlierer. – Wenn Sie Ihre Rede mit solchen Worten strukturieren, dann muss ich feststellen, dass Sie die Augen vor der Realität verschließen.
Herr Lenders, wir haben die Situation, dass 90.000 Menschen in Hessen keine berufliche Qualifikation haben. Herr Lenders, was tun Sie denn dagegen? – Herr Lenders, Sie haben davon gesprochen, dass es eine Begleitung der von Ihnen beschriebenen Jugendlichen geben soll. Herr Lenders, genau für diese Jugendlichen ist in dem Antrag der SPD ein Vorschlag gemacht worden. Das ist es, was wir unter trialer Ausbildung verstehen.
Was ist Ihrerseits denn in den letzten 14 Jahren passiert? – Was Sie vorgelegt haben, war doch alles Stückwerk. Deshalb ist es in der Tat richtig und konsequent, wenn die SPD eine Garantie realisieren will.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist das denn für eine Situation, wenn wir in diesem Land hergehen und Jugendliche nach der Schule von uns das Signal kriegen: „Wir brauchen euch nicht“? – Wir brauchen diese Jugendlichen. Ich will das noch einmal unterstreichen: Das ist notwendig, und Sie setzen das falsche Signal.
Herr Lenders, eine weitere Bemerkung zur Ausbildungsplatzabgabe; das will ich durchaus aufnehmen. Dazu muss ich Ihnen sagen: Offensichtlich fehlen Ihnen auch ein paar Kenntnisse. – Wir haben in bestimmten Bereichen, Herr Staatsminister Rentsch weiß das, durchaus ausbildungsplatzabgabebezogene Systeme, beispielsweise in Darmstadt und Weiterstadt bei den Gerüstbauern und im Krankenhausbereich. Es gilt doch, diese Konzepte fortzuentwickeln. Das ist doch nicht so platt, wie Sie es hier versuchen darzustellen.
Abschließende Bemerkung. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es nach 14 Jahren Stückwerk in diesem Land eine Auseinandersetzung über die Frage geben muss, dass für die Auszubildenden zu wenig gemacht worden ist, ist eine wichtige, notwendige und gesellschaftlich angesagte Diskussion. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schork, ich kann das gut verstehen. Denn das ist ein Thema, bei dem es um Emotionen geht. Sie haben hier weniger über den Rüstungsexport, sondern über die Bundeswehreinsätze und die gewaltsame oder nicht gewaltsame Lösung von Konflikten gesprochen. Ich will versuchen, das auf den Text des Entschließungsantrags zurückzuführen.
Ich will es gleich zu Beginn unmissverständlich und klar sagen: Für die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion sind Waffenexporte kein Mittel der Konfliktlösung.
Sie müssen restriktiv gehandhabt werden. Sie müssen hauptsächlich öffentlich kontrolliert werden.
Ich möchte die Diskussion noch ein bisschen mehr versachlichen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Deutschland nach Erhebungen des Stockholm International Peace Research Institute einen Anteil von 11 % an den weltweiten Waffenexporten hat. Das ist bei den Waffenexporteuren Platz 3 in der Welt.
Geregelt wird der Rüstungs- und Waffenexport unter anderem durch das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz und die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Herr Kollege Mack hat darauf hingewie
sen, dass diese von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 beschlossen wurden.
Damit wird die Bundesrepublik zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik und einer umsichtigen Genehmigungspraxis der Exportgeschäfte verpflichtet. Die rot-grüne Regierung hat bereits vor zehn Jahren durchgesetzt, dass drei wesentliche politische Kriterien bei der Frage der Genehmigung der Rüstungsexporte berücksichtigt werden:
Erstens ist das die Situation der Menschenrechte in den Empfängerländern.
Zweitens geht es um die Frage, ob ein Export in das Empfängerland eine nachhaltige Entwicklung be- oder verhindert.
Drittens geht es um den Beitrag, den die Lieferung zum Ziel der Friedenserhaltung und Konfliktvermeidung leistet.
Damit wurde die Verantwortung der Politik bei der Entscheidung über die Rüstungsexporte gestärkt.
Auf der anderen Seite muss man allerdings sagen, dass die Realität bei der momentanen Bundesregierung eine andere ist. In der Begründung der Bundesregierung für Lieferungen in Drittstaaten spielen folgende Argumente zunehmend eine Rolle. Lassen Sie sich diese Argumente in der Tat einmal auf der Zunge zergehen:
Partner in den Konfliktregionen sollen befähigt werden, mithilfe der Rüstungslieferungen ihre Sicherheitsvorhaben selbst in die Hand zu nehmen und als „Stabilitätsanker“ zu dienen. Solche Partnerstaaten würden in die Lage versetzt, nötigenfalls selbst in Krisenregionen zu intervenieren.
Sie könnten also selbst in Krisenregionen intervenieren.
Damit wäre einem direkten militärischen Engagement Deutschlands vorgebeugt. Während Waffenexporte in Konfliktregionen bisher grundsätzlich abzulehnen waren, würden sie gemäß dieser Logik nun zu einem wichtigen Pfeiler der deutschen Außenund Sicherheitspolitik.
Ich widerspreche dieser Argumentation ausdrücklich. Sie ist scheinheilig und bewirkt das Gegenteil dessen, was wir von einer deutschen Außenwirtschaftsstrategie erwarten und auch verlangen dürfen. Sie soll auch dafür sorgen, dass Krisen nicht noch durch Waffenexporte angeheizt werden.
Es ist egal, ob es sich wirklich um einen Paradigmenwechsel handelt oder ob eine schon lange praktizierte Politik nun offensichtlich begründet wird. Es ist ein gefährlicher Trugschluss, zu glauben, dass die Lieferung von Waffen oder Kriegsgeräten zur Stabilisierung der Lage in Konfliktregionen beitragen könne.
Eine Politik, die mit der Aufrüstung der Staaten „Stabilitätsanker“ schaffen will, greift zu kurz und übersieht die Probleme, die von Waffenlieferungen ausgehen können. Nicht demokratische Staaten können Kriegswaffen zur internen Repression einsetzen, was den Frieden im Land und in der Region zusätzlich gefährden würde. Wer wird die Waffen dann in einigen Jahren gegen wen richten? – Das ist nicht vorhersehbar. In keinem Fall sollte das Kriterium der Menschenrechte in den Empfängerländern bei der Entscheidung über Exporte einer vermeintlichen Stabilität in der Region oder Sicherheitsinteressen untergeordnet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Rechtsstaatlichkeit ist Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Friedenssicherung – mehr als Panzer und andere Kriegswaffen.
Die möglichen Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien, Katar und übrigens auch Indonesien wurden nicht nur in der Öffentlichkeit von der Konferenz Kirche und Entwicklung kritisiert, sie lösten auch im Jahr 2012 parlamentarische Diskussionen aus. Wer aber Informationen nicht rechtzeitig erhält, der kann weder argumentieren noch kontrollieren. Dies gilt übrigens nicht nur für die Opposition, sondern auch für die Abgeordneten der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag.
Als Gesetzgeber aber könnte sich der Deutsche Bundestag wirksame Informationsrechte verschaffen. Deshalb begrüßen wir nachdrücklich die Anstrengungen, die parlamentarische Kontrolle der Rüstungsexportpolitik zu verbessern. Ich weise darauf hin, dass die SPD-Bundestagsfraktion fast jährlich solche Anträge – im Jahr 2011 war es die Drucks. 17/5054, im letzten Jahr die Drucks. 17/9188 – in den Bundestag eingebracht hat. In diesen Anträgen wird von der Bundestagsfraktion der SPD beispielsweise sehr detailliert ausgeführt, dass man sich künftig streng an die geltenden Exportrichtlinien der Bundesregierung halten soll, an das Außenwirtschaftsgesetz, an die Außenwirtschaftsverordnung – ich habe zu Anfang ausgeführt, dass das die Grundlagen der Waffenexporte sind – usw.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, fast zum Abschluss will ich nun aus der Stellungnahme der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung zitieren:
Das Ziel, den internationalen Waffenhandel effektiv zu kontrollieren, lohnt alle Mühe. Dafür haben sich auch der Vatikan und der Ökumenische Rat der Kirchen immer wieder eingesetzt, darin sind wir uns mit unseren christlichen Partnerkirchen weltweit einig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Mühe hat sich die Noch-Opposition im Deutschen Bundestag unterzogen.
Doch nicht nur die Kirchen kritisieren damit die Bundesregierung, es mehren sich auch – und deshalb wundert mich der Wortbeitrag von Herrn Schork ein bisschen – die kritischen Stimmen innerhalb der Regierungsfraktionen.
Bundespräsident Gauck hat sich seinerseits in diese Debatte eingemischt. Er sagte: Die Lieferung von Waffen an Diktaturen oder fragile Staaten widerspricht den Richtlinien der Bundesrepublik für Rüstungsexporte. – Wenn der Bundespräsident diese Praxis der Bundesregierung kritisiert, dann hat er unsere volle Unterstützung.
Waffenlieferungen in Länder, die die Menschenrechte missachten, wie Saudi-Arabien, verstoßen gegen die Exportrichtlinien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend will ich eine letzte Bemerkung zu Hessen machen. Auch in Hessen brauchen wir eine Neuausrichtung der Außenwirtschaftsstrategie. Die SPD hat dazu eine eigene Positionierung vorgenommen. Allerdings habe ich nicht den Eindruck, dass in der Außenwirtschaftsstrategie der Landesregierung – so viel Fairness muss sein – diese Frage über
haupt eine Rolle spielt. Mir ist das bisher noch nicht aufgefallen.
In unserer Außenwirtschaftsstrategie, die wir seitens der SPD entwickelt haben, heißt es in einem ihrer ersten Sätze:
Die Unterzeichnung der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen durch die Bundesrepublik Deutschland hat auch für die Länder eine höhere Verantwortlichkeit entwickelt. Die Ziele der Erklärung sind eine Verpflichtung für die Entwicklungszusammenarbeit der Länder. Für uns ist die Verwirklichung der Menschenrechte unabdingbar. Armut kann nur bekämpft werden, wenn Menschenrechte und Demokratie verwirklicht werden, wenn Pressefreiheit herrscht und wenn die Gleichstellung von Frauen und Männern vorangebracht wird.
Und ich ergänze: dies natürlich ohne Waffenexporte. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erste Vorbemerkung. Wie bedeutsam der Setzpunkt der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP ist, sieht man daran, dass zu diesem Punkt, den ich für wichtig halte, kein Staatsminister dieses Landes heute dieser Diskussion beiwohnt. Ich nehme bewusst Herrn Kollegen Rentsch aus, der ordentlich entschuldigt ist und durch seinen Staatssekretär vertreten wird. Das müssten Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
So wichtig ist für Sie das Thema,
und so wichtig wird es von Ihrer Seite auch wahrgenommen.
Zweite Bemerkung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum die FDP die Piraten zitiert, wird das Geheimnis der FDP bleiben. Das wundert mich schon ein bisschen. Aber auch das ist etwas, was nicht jeder verstehen muss.
Dritte Bemerkung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir diskutieren heute über HochgeschwindigkeitsBreitbandnetze in Hessen. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass wir uns darüber einig sind, dass die Versorgung des ganzen Hessenlandes mit leistungsfähigen Breitbandstrukturen eine wesentliche Infrastrukturmaßnahme ist. Ich sage das sehr bewusst für meine Fraktion und auch für diejenigen, die vorher in Hessen Aufbauarbeit geleistet haben. Immer wieder stellt sich die neue Herausforderung, dass wir Ihnen nicht auf den Leim gehen, Herr Kollege Mack, unterschiedliche Infrastrukturmaßnahmen gegeneinander auszuspielen. Wir müssen bewerten, wo Straßen gebaut werden und wo nicht. Wir müssen bewerten, welche Infrastrukturmaßnahmen wir im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und auch des Luftverkehrs angehen. Wir müssen bewerten, wie wir im Hinblick auf die Infrastrukturmaßnahme „Breitbandausbau“ vorgehen.
Wir begehen heute den 50. Jahrestag der Vorstellung des „Großen Hessenplans“ von Georg August Zinn hier im Parlament.
Es wäre des Schweißes der Edlen wert, sich im Hinblick auf die Frage des Infrastrukturausgleichs und der Stärkung des ländlichen Raums auf diese Tradition zu berufen. Wir Sozialdemokraten stellen uns der schwierigen Aufgabe. Für uns ist Infrastruktur der Lösungsweg, um zu Gerechtigkeit im Hessenland zu kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Debatte ist in viele vorhergehende eingebettet. Ich möchte an den gemeinsamen Antrag zum Thema „Breitbandtechnologie in Hessen flächendeckend ausbauen“ erinnern, den wir hier verabschiedet haben, oder auch an die Diskussion, die wir Ende letzten Jahres auf der Basis eines Setzpunktes der FDP geführt haben, Herr Dr. Arnold.
Sie lassen sich in Ihrem Antrag lobend darüber aus, dass mittlerweile 99,5 % der Bevölkerung mit einer Grundversorgung von 2 Mbit/s ausgestattet sind. – Herr Dr. Arnold, ich wende mich an Sie,
weil ich mich auf Ihre Rede beziehen möchte. Das haben wir schon vor einem Jahr gelobt. Vor einem Jahr haben wir über die Frage diskutiert: Ist es ausreichend, wenn die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen als Ziel für Hessen 75 % Ausbau auf 50 Mbit/s festschreiben? Vor dem Hintergrund, dass Hessen spitze in der Bundesrepublik sein will, habe ich Ihnen damals schon gesagt, dass ich dieses Ziel für nicht ausreichend halte. Ich weiß, dass wir nicht auf 99 % kommen; aber von vornherein zu sagen, dass 75 % ausreichen, ist im Hinblick auf das,
was in Ihrem Bericht – darüber haben wir auch schon im vorletzten Jahr diskutiert – von den Unternehmen in Hessen gerade im ländlichen Raum formuliert wird, falsch. Es ist falsch vor dem Hintergrund der Untersuchungen, die in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitiert werden. Da heißt es: 10 % der Haushalte im ländlich geprägten Raum haben einen Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz von mindestens 50 Mbit/s. In den stadtnahen Bezirken sind es 35 %, und in den Städten liegen wir momentan bei 80 %. – Erzählen Sie mir doch nicht, dass ganz Frankfurt 50 Mbit/s hat. Das stimmt doch nicht. In den Randbereichen ist das nicht der Fall. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Ich kann nur sagen: Seien Sie nicht so hasenfüßig. Lassen Sie uns uns darauf verständigen: Wir wollen 100 % des Landes mit 50 Mbit/s versorgt wissen. – Das ist die richtige Forderung und nach meinem Verständnis der richtige Weg.
Wie kommen wir dahin? – Eine Forderung, die ich jetzt erneuere, ist – es ist viel Richtiges über das Verhältnis von privatem und privat-öffentlichem Engagement gesagt worden –, dass die Bedingungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Betätigung in den Kommunen verändert werden müssen. Da, wo es nicht läuft, müssen die öffentlichen Unternehmen, die Stadtwerke ertüchtigt werden, es tun zu dürfen. Deshalb ist eine Veränderung von § 121 Hessische Gemeindeordnung dringend notwendig. Das fordern wir
seit vielen Jahren, aber Sie sperren sich, vornehmlich aus ideologischen Gründen.
Im Kern ist es bei der Rede von Herrn Dr. Arnold allerdings – dann habe ich auch den Setzpunkt verstanden – um die Frage des Vectorings durch die Deutsche Telekom gegangen. Darüber haben Sie sich ausgelassen. Herr Dr. Arnold, wir haben uns bei der Breitbandstrategie im Kern intensiv über die Frage gestritten: Wollen und brauchen wir für einen erfolgreichen Ausbau einen Universaldienst oder nicht? Das, was Sie jetzt an dem Antrag kritisieren, den die Deutsche Telekom bei der Bundesnetzagentur gestellt hat, sind die Geister, die Sie mit Ihrer Strategie gerufen haben. Wir haben immer gesagt: Wir brauchen einen Universaldienst; denn da, wo kein Markt ist, kann es keine Marktfunktion geben. Wo gar nichts ist, wird es schwierig sein, einen Markt zu generieren, insbesondere dann, wenn viel Geld in die Hand genommen wird.
Wir haben immer kritisiert, dass die letzten Meter nicht erreicht werden; das wissen auch alle. Jetzt hat die Deutsche Telekom eine unternehmerische Strategie entwickelt, die der Strategie, die die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen vertreten, genau entgegenläuft. Gleichwohl bin ich mit Ihnen der Auffassung, dass der Antrag, den die Deutsche Telekom gestellt hat, kritisch kontrastiert werden muss,
getragen davon, dass sich der Verband kommunaler Unternehmen – jetzt sehen Sie die Spange – dazu sehr eindeutig positioniert hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich zitieren:
Die Genehmigung des Antrags der Deutschen Telekom AG auf Entfall der Zugangsverpflichtungen … hätte zur Folge, dass kein Wettbewerber mehr in den eigenen Glasfaserausbau unter Nutzung der Infrastruktur des marktbeherrschenden Unternehmens investieren kann.
Gerade ländliche Regionen wären ausschließlich auf die Ausbauaktivitäten der Deutschen Telekom AG angewiesen. Aber gerade in diesen Regionen sind kommunale Unternehmen und andere Wettbewerber der Deutschen Telekom AG häufig als Einzige im Breitbandausbau aktiv …, da die Deutsche Telekom AG in diesen für sie unwirtschaftlichen Regionen nur wenige Ausbauaktivitäten zeigt. Nach Erfahrungen einzelner Mitgliedsunternehmen werden von der Deutschen Telekom AG selbst in Neubaugebieten zurzeit kaum noch Aktivitäten gezeigt, kabelgebundene Infrastruktur auszubauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Stellungnahme ist es wert, intensiv im Ausschuss diskutiert zu werden. Ihr Antrag macht keine Aussage, wozu die Landesregierung nun aufgefordert wird. Den Reden, nicht Ihrem Antrag habe ich entnommen, dass Sie das Telekommunikationsregulierungsgesetz des Bundes verändern wollen. Dann muss in dem Antrag aber stehen, dass die Hessische
Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative dazu zu ergreifen. Oder die Landesregierung muss aufgefordert werden, darauf hinzuwirken, dass der Bund in seiner Verantwortung als 30-prozentiger Gesellschafter der Deutschen Telekom AG Einfluss nimmt. Aber das muss man schreiben, Herr Dr. Arnold. Dann kann man es konkretisieren, und dann wird ein Schuh daraus.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich halte es für des Schweißes der Edlen wert, den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Antrag der CDU und der FDP miteinander zu verknüpfen. Es ist dringend notwendig, Punkt 4 Ihres Antrags, in dem es um Vectoring geht, durch Maßnahmen zu konkretisieren und ihn nicht so allgemein stehen zu lassen.
Herr Dr. Arnold, ich empfehle Ihnen, sich vorher mit Ihrem Noch-Koalitionspartner darüber zu verständigen; denn der Redner hat etwas anderes gesagt als das, was in Ihrem Antrag steht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Ministerinnen und Minister! Die Tragödie der Ausschussberatung dieses Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE ist nur noch durch die Farce dessen zu übertreffen, was wir jetzt zu diesem Gesetzentwurf im Hessischen Landtag erleben.
Die Tragödie hat sich dadurch ausgedrückt, dass wir in der Tat ein Jahr lang diesen Gesetzentwurf im Ausschuss in einem Schwebeverfahren haben. Das Schwebeverfahren ist mittlerweile ein probates Mittel des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, aber in diesem Fall ist es auch im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr so gewesen. Ich glaube, dass insbesondere beim Ausschussvorsitzenden, Herrn Reif, eine Bereitschaft dazu vorhanden war, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Es wäre auch gut gewesen, wenn diese Anhörung stattgefunden hätte.
Wir hatten Stellungnahmen unterschiedlicher Ausrichtung. Es ist bereits von Frau Kollegin Wissler zitiert worden, dass eine Stellungnahme aus München vorlag, die durchaus Hinweise darauf gegeben hat, dass die Wiedereinführung der Zweckentfremdung eine zielführende Möglichkeit ist.
Auf der anderen Seite lag eine schriftliche Stellungnahme des Instituts Wohnen und Umwelt vor – das muss die Fraktion DIE LINKE auch einmal zur Kenntnis nehmen –, in der die Wirkung eines Gebots der Wohnraumzweckentfremdung mit einem Faktor von 0,14 bezeichnet wurde. Es ist ein Klassiker, dann eine Anhörung durchzuführen
und in der direkten Aussprache den Sachverhalt zu klären. Das ist der Punkt, den ich momentan bei CDU und FDP vermisse – gut, ich vermisse schon ein bisschen länger, dass Sie sich mit den Dingen einmal sachlich und fachlich auseinandersetzen. Es ist nicht zielführend, wenn Sie auf der einen Seite die Keule der Verfassungswidrigkeit schwingen, Herr Kollege Lenders, und Frau Wissler mit ihrer Keule zurückschwingen muss, dass die Bayerische Verfassung keine andere Grundlage hätte als die Hessische Verfassung. Das führt in der Sache nicht weiter. Ich hätte es sehr schön gefunden, wenn wir uns einmal sachlich über die Frage auseinandergesetzt hätten, um dort zu einem Ergebnis zu kommen.
Fakt ist, dass zumindest in Frankfurt – getragen von den Stellungnahmen der Stadt Frankfurt – Wohnraumzweckentfremdung stattfindet. Wenn es auch nur in Frankfurt und in Teilen in Wiesbaden wäre, meine ich, dass dann der Gesetzgeber des Landes Hessen aufgefordert ist, zu dem Ergebnis zu kommen, im Kontext kommunaler Selbstverwaltung Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, die Zweckentfremdung in Form einer Satzung auch zu erlassen. Wenigstens das wäre angebracht gewesen.
Das wird durch die Stellungnahmen von CDU und FDP nicht ermöglicht. Deshalb sage ich für die SPD-Landtagsfraktion, dass wir dem Gesetzentwurf in seiner Grundtendenz zustimmen. Es ist richtig, die Möglichkeit den Kommunen einzuräumen; ich sage vor dem Hintergrund der außerordentlich prekären Wohnraumsituation in Frankfurt sogar, es ist geboten. Wir werden deshalb dem Gesetzentwurf der LINKEN zustimmen, um ein Signal zu setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von CDU und FDP, ich kann Sie nur auffordern – wir hatten nun schon verschiedene Diskussionen zum Thema Wohnungsraum, die Zweckentfremdung ist nicht das Kernthema –, sich dem Thema zuzuwenden. Wenn Sie das nicht tun, versäumen Sie es, ein wichtiges Feld der Landespolitik zu bear
beiten. Sie haben es 13 Jahre lang versäumt. Es ist an der Zeit, sich dieser zentralen sozialen Frage und dieser zentralen Gerechtigkeitsfrage zu stellen; es ist noch nicht zu spät. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will einmal damit beginnen, dass es gut ist, dass es diesen Gesetzentwurf überhaupt gibt.
Der Gesetzentwurf ist zustande gekommen, weil der Hessische Landtag – ich habe das hier schon erwähnt – einstimmig beschlossen hat, die Hessische Landesregierung aufzufordern, ein Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnraums vorzulegen. Es war eigentlich das Ziel, dass wir final zu einer Beschlussfassung im Hessischen Landtag kommen, in der bei diesem wichtigen Thema möglicherweise eine breiter getragene Mehrheit zustande kommt, als das jetzt der Fall sein wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will Ihnen erläutern, woran dies liegt. Das Gesetz atmet davon, dass bei CDU und FDP für das Problem, dass wir in den Metropolen zu wenig und keinen Wohnraum haben, der bezahlbar ist, kein ausreichendes Bewusstsein vorhanden ist.
Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass da vielleicht auch zwischen CDU und FDP eine Diskrepanz besteht. Ich will Ihnen einmal einen Fall schildern, wo zumindest innerhalb der CDU Problembewusstsein da ist. Wir hatten letztens im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst eine Diskussion über die Frage: Brauchen wir mehr studentischen Wohnungsraum?
Auf der Basis eines Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir im Hessischen Landtag darüber diskutiert. Dieser Antrag hat den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst erreicht. Der Kollege Büger von der FDP hat pflichtgemäß erklärt, dass der Antrag abgelehnt werde und dass das alles ziemlicher Unfug wäre, was die GRÜNEN aufgeschrieben haben.
Dann meldete sich der ehemalige Finanzminister Karlheinz Weimar zu Wort und sagte: Leute, wir müssen doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir ein Problem mit studentischem Wohnraum haben, und deshalb müssen wir auch etwas dagegen tun. – Die Vorschläge von den GRÜNEN sind nicht die, die Karlheinz Weimar begrüßen oder unterstreichen würde, aber er sagt: Wir müssen auf alle Fälle versuchen, auf der Basis von Darlehnsprodukten etwas zu machen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Problembewusstsein.
Das, was Sie in diesem Gesetzentwurf aufgeschrieben haben, wird dem Problem der Wohnungsnot aber nicht gerecht, ganz im Gegenteil.
Aus diesem Grund hat die SPD sechs Vorschläge gemacht, wo der Gesetzentwurf im Kern unserer Ansicht nach verändert und verbessert werden müsste.
Punkt eins. Wir haben gesagt, in § 2 ist die Priorisierung der Schaffung von privatem Wohnraum gegenüber der Schaffung von Mietwohnungsbau genau umzukehren. Wir sagen: Es muss zuallererst Mietwohnraum geschaffen werden, und die Schaffung privaten Eigentums hat zweite Priorität.
Herr Lenders, Sie haben es im Prinzip argumentativ auch selbst so angelegt, denn Sie haben gesagt: Natürlich ist im ländlichen Raum die Frage von privatem Wohnraum virulent und muss unterstützt werden.
Es sagt auch niemand, dass kein privater Wohnraum unterstützt werden soll. Probleme gibt es aber in den Metropolen. In den Metropolen kommen Sie an das Problem nur heran, wenn Sie das über den Mietwohnungsbau machen, und vor dieser Realität verschließen Sie die Augen.
Zweiter Punkt. Sie machen in dem Gesetzentwurf überhaupt keine Vorschläge zu dem Thema, was wir eigentlich mit den Einkommensschichten jenseits des Sozialwohnungsbaus machen. Ich hatte an verschiedener Stelle gesagt, dass in Hamburg und Berlin ein zweiter Förderweg aufgelegt wird. Sie wissen alle, dass sich ein Polizist im Rhein-Main-Gebiet, in Frankfurt, aufgrund seines Einkommens keine Wohnung mehr leisten kann und von Aschaffenburg ins Rhein-Main-Gebiet fahren muss. Für diese Einkommensschichten müssen wir ein Förderprodukt entwickeln, damit auch diese Einkommensschichten überhaupt eine Chance haben, an preiswerten Wohnraum heranzukommen.
Herr Milde, ich bin gespannt, was wir zu dem Thema in der WIBank gemeinsam entwickeln können. Wir sind dazu bereit, weil diese Einkommensschichten zumindest denjenigen wichtig sind, die eine soziale Verantwortung für die Metropole haben.
Dritter Punkt. Über die Einkommensgrenzen, meine sehr verehrten Damen und Herren, lässt sich lange und heftig streiten. Die Einkommensgrenzen, die bei Ihnen im Gesetzentwurf angelegt sind, sind vor dem Hintergrund, Herr Lenders, dass Sie die Fehlbelegungsabgabe gestrichen haben, nicht ausreichend. Diese Einkommensgrenzen sind nicht ausreichend, und deshalb haben wir diese korrigiert. Aber man kann natürlich in der Tat über die Einkommensgrenzen in Relation zur Veranschlagung einer Fehlbelegungsabgabe reden. Das ist überhaupt kein Thema.
Nur ist es doch Ihre Melodie, dass Sie die Fehlbelegungsabgabe ohne Grund abgeschafft haben. Es stimmt im Übrigen nicht, dass sie nur Frankfurt und Wiesbaden erheben. Herr Lenders, es sind auch eine Reihe, das ist vielleicht nicht so ganz in ihrem Fokus, kleinerer Gemeinden, unter anderem Hofheim, die die Fehlbelegungsabgabe erhoben haben, und es ist die einzige originäre Einnahmemöglichkeit der Kommunen gewesen, um an Geld zu kommen und Sozialwohnungen zu schaffen. Genau das wollen wir wieder ermöglichen, damit die Kommunen diese Chance auch haben.
Damit habe ich schon einen weiteren Punkt abgehakt. Ich komme zu dem Punkt der Bindungsdauer. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie die Bindungsdauer auf fünf Jahre reduziert haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind mit den zehn Jahren gut gefahren.
Das ist übrigens einer meiner Kritikpunkte an dem Änderungsantrag von den LINKEN: Sie gehen auf zwanzig Jahre; das halte ich für daneben. Aber eine fünfjährige Bindung für Sozialwohnungen ist nicht von dieser Welt. Des
halb sind wir bei der alten Regelung von zehn Jahren geblieben.
Der letzte Punkt, den wir als SPD-Fraktion vorgeschlagen haben, ist in der Tat zentral. Ein Gesetzentwurf, der keine Aussage darüber macht, wie das, das in dem Gesetz steht, finanziert wird, ist eine leere Hülse.
Ich bleibe dabei: Dieses Gesetz ist eine leere Hülse, weil Sie zumindest eine Aussage darüber machen müssen, woher das Geld eigentlich kommen soll. Diejenigen, die sich ein bisschen mit der Frage auskennen, woher das Geld kommen soll, wissen natürlich, dass im revolvierenden Fonds der WIBank natürlich zu anderen Zeiten andere Prioritäten gesetzt worden sind. Wenn man die Priorität erkannt hätte, dass wir im Bereich des Wohnungsbaus mehr tun müssen, dann hätte man die Förderprodukte im Hinblick auf den Wohnungsbau schon entsprechend verändert. Dazu findet sich im Gesetzentwurf überhaupt kein Wort. Wir haben dazu die entsprechenden Anträge gestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einige Bemerkungen zu den vorliegenden Änderungsanträgen machen. Der Änderungsantrag von der CDU, Drucks. 18/6785, ist in der Tat ein Antrag, der in Nuancen – –
Entschuldigung. Ich habe versäumt zu sagen, dass der Änderungsantrag mit Drucksachennummer 18/6785 von CDU und FDP ist.
Was ich auch nicht zu sagen versäumen will, ist, dass wir uns bei diesem Antrag enthalten werden und damit auch signalisieren wollen, dass dort eine Verbesserung passiert ist. Es ist so, dass wir die Aufnahme genossenschaftlicher Förderung für richtig halten und dass dort auch im Hinblick auf die Nachwirkungsfrist für Darlehen eine Regelung geschaffen wurde, die nicht abzulehnen ist. Die Kernpunkte, die in dem Gesetz aber fehlen, habe ich genannt.
Der weitere Punkt. Der Änderungsantrag der LINKEN, Drucks. 18/6769, ist relativ spät gekommen. Auch bei dem Antrag werden wir uns enthalten, weil er Elemente enthält, die okay sind, aber auch Elemente aufweist, die zumindest sehr, sehr lange diskutiert werden müssten. Ich hatte schon erwähnt, dass wir die zwanzigjährige Bindungsdauer für zu lang halten. Die Förderinstrumente sind okay. Die Festlegung der Besetzungsrechte, wie Sie sie in dem Gesetzentwurf gemacht haben, halten wir für falsch. Das ist eine Bindung, die so nicht ausreichend flexibel ist, auch im Hinblick auf die Gestaltung von Wohnungsmärkten.
Ich will damit schließen, dass nach unserer Auffassung dieses Gesetz, das zwar Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heißt, seinem Namen nicht gerecht wird.
Ich will Ihnen am Schluss etwas aus dem Immobilienteil des „Spiegel“ vorlesen, Ausgabe 47 in 2012. Dort wird Folgendes ausgeführt:
Gerda Nillius-Bondkowski, 72, lebt seit fast drei Jahrzehnten hier. Mit ihrer Rente von 1.400 € kam die einstige Lehrerin früher einigermaßen zurecht – bis ihr die Wohnungsbaugesellschaft die Miete zweimal erhöhte: erst 2008, dann drei Jahre später erneut, jeweils um 20 %. Was Bürgerliches Gesetzbuch und Mietspiegel eben hergeben. Nun zahlt sie 995 € warm.
Das heißt: Die Miete frisst gut zwei Drittel ihrer Rente.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind reale Schicksale. Und wenn wir uns diesen realen Schicksalen mit unserer Rahmengesetzgebung im Hessischen Landtag nicht stellen, dann ist das ein schwerer Fehler und wird nicht dem gerecht, wofür die Sozialdemokratie in Hessen steht, nämlich dass wir soziale Gerechtigkeit schaffen wollen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man als Letzter spricht, hat man die Möglichkeit, sich auf die Vorredner zu beziehen. Ich will einmal mit einer kurzen Bemerkung zu Frau Wissler anfangen und den Zwischenruf von Herrn Weimar in Bezug auf Wohnraum aufnehmen. Momentan steht bis auf ganz wenige Sektoren in Frankfurt Büroraum leer, und er wird auch in Wohnraum umgewandelt, unter anderem auch in dem schon an anderer Stelle zitierten Darmstadt. Eine der studentischen Wohneinheiten in der Rheinstraße war vorher Büroraum, der umgewandelt worden ist. Das ist nicht der Kern des Problems.
Meine zweite Bemerkung bezieht sich auf Kollegen Weimar, der, wie ich finde, sehr viel Richtiges gesagt hat. Mit seinen Vorbemerkungen hat er sich aber hier in zwei Punkten als der bessere Wissenschafts- und Hochschulminister generiert als die eigentliche Amtsinhaberin. Er hat das am Beispiel HEUREKA erläutert. Er hat das am Beispiel der Genehmigung für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen gezeigt, die damals in seine Amtszeit gefallen sind und wo er ganz maßgeblich mitgewirkt hat.
Ich kann das noch um zwei weitere Punkte vervollständigen. Minister Weimar war derjenige, der damals in der Zeit, als die Studiengebühren abgeschafft worden sind, die wesentlichen Hinweise zur Finanzierung derselben aus dem Landeshaushalt gegeben hat. Außerdem hat Minister Weimar in der Verhandlung über den vorherigen Hochschulpakt einen Vorschlag gemacht. Hätten ihn damals die Hochschulen angenommen, hätte ihnen das mit 3,4 % longline eine bessere Finanzierung ermöglicht.
Herr Kollege Weimar, das Problem ist aber doch, dass weder HEUREKA weiterentwickelt worden ist, noch dass es hinsichtlich der Kinderbetreuung an den Hochschulstandorten eine Weiterentwicklung gab. Es gab dafür 250.000 € pro Hochschulstandort. Insofern ist da ein Leck entstanden.
Ich möchte eine weitere Bemerkung zu dem machen, was Sie gesagt haben. Herr Weimar, Sie haben völlig recht. Sie
haben gesagt: Wenn wir jetzt anfangen, bauen wir hinterher. – Ja, das stimmt: Wenn wir jetzt anfangen, bauen wir hinterher. – Aber wohl wissend, dass die Reaktion zu spät kommt, ist es noch nicht zu spät. Denn der eigentliche Schub der G-8-, G-9-Jahrgänge kommt jetzt an die Hochschulen. Diese Studierenden werden dann Wohnraum suchen. Ich meine, es ist deshalb des Schweißes der Edlen wert, sich über Konzepte, die auch tragfähig sind, Gedanken zu machen. Die Anstrengungen sollten jetzt noch einmal verstärkt werden.
Herr Kollege Lenders, ich will auch noch einmal auf etwas von Ihnen eingehen. Sie haben es sich einfach gemacht und gesagt: Na ja, alle Programme des Landes stehen für den studentischen Wohnungsbau zur Verfügung.
Wo ist er denn?