Max Liess
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die Bereinigung des bremischen Rechts. Ich will jetzt versuchen, das auch kurzzufassen. Wir haben als Landtag den Senat aufgefordert zu prüfen, wie er zukünftig mit der Befristungsregelung eigentlich umgehen will. Er hat gesagt, er will nur noch dann befristen, wenn eine Evaluation bei Rechtsnormen vorgesehen ist beziehungsweise wenn eine zeitlich begrenzte Regelungsnotwendigkeit besteht. Dem haben wir uns angeschlossen. Wir schließen uns dem auch nach wie vor an. Wir finden, dass dieses vorgelegte Gesetz dem auch gerecht wird. Insofern stimmen wir diesem Gesetz auch zu. interjection: (Beifall bei der SPD)
In diesem Zusammenhang haben ja dann CDU und FDP noch einmal eigene Anträge gestellt. Ich möchte die Debatte über die Normenprüfstelle nicht noch einmal führen, weil wir sie ja schon einmal geführt haben. Es hat schon einmal einen CDU-Antrag gegeben, wir haben ihn abgelehnt. Ich will in dem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass die Masse der Rechtsnormen, um die es geht, nicht durch die Landesgesetzgebung, sondern durch die Bundesgesetzgebung beeinflusst wird. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass der Senat darauf aufmerksam gemacht hat, dass er seine Erfahrung in die Bundesarbeitsgruppe mit einbringt. Insofern sehe ich auch gar nicht die Notwendigkeit, dass wir dieses hier angehen. Daher können wir den Punkt nur ablehnen.
Im zweiten Punkt des CDU-Antrags, es geht um die Genehmigungsfiktion für Baugenehmigungen – da––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
rauf komme ich dann auch noch einmal im Rahmen unseres Antrags –, schlagen Sie im Grunde genommen ja ein Pilotprojekt vor, ein Pilotprojekt, das wir auch schon einmal hatten. Sie schlagen vor, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitfrist eine zu dem Zeitpunkt nicht erteilte Genehmigung einfach als genehmigt gilt, wenn denn kein Widerspruch seitens der Behörde erfolgt. Hier möchte ich nur darauf hinweisen, es hat eine Auseinandersetzung – und ich sage Auseinandersetzung jetzt nicht im negativen Sinne, sondern Auseinandersetzung mit dem Thema – auch in der Baudeputation im Rahmen der Landesbauordnung gegeben. Dort ist man zu anderen Ergebnissen gekommen, von denen ich deutlich sage, dass man sie sich noch einmal ansehen muss, und das werde ich zu unserem Antrag auch noch einmal sagen. Die FDP geht ja deutlich darüber hinaus, sie sagt, sie möchte insgesamt zum Anzeigeverfahren kommen, das heißt, in weiten Teilen auch vom Genehmigungsverfahren wegzukommen, und das, finde ich, meine Damen und Herren, birgt nun eine Gefahr von Wildwuchs, die eigentlich keiner haben möchte. Es kann nicht sein, dass wir hier das freie Spiel unregulierter Kräfte haben, sondern es muss schon danach gehen, dass alle sich an Rechte und Normen halten, daher können wir dies nur ablehnen.
Nun zur Fragestellung, was der SPD- und GrünenAntrag macht! Dass wir den Erwartungen der CDU nicht entsprechen, das haben wir erwartet, und das überrascht uns nicht so sehr. Wir halten es nicht für richtig, dass wir, auch angesichts der Debatte, die es über die Landesbauordnung gegeben hat, jetzt in der Form wieder einen Piloten einrichten. Wir halten es für vernünftig, dass wir uns den Bereich der öffentlichen Verwaltung insgesamt ansehen, dass wir insgesamt schauen, wo wir diese Genehmigungsfiktion einsetzen können, und ich sage für meine Fraktion, wir haben dafür hohe Sympathie, das zu tun. Wenn Sie den Antrag genau lesen, dann verbinden wir damit auch noch einen zweiten Punkt. Wir wollen nicht nur, dass das geprüft wird, sondern wir wollen auch prüfen, welche Hindernisse es eigentlich gibt, das nicht tun zu können. Das ist mir viel wichtiger, es ist ja immer einfach zu sagen, es geht nicht: Warum geht es eigentlich nicht, und können die Hürden nicht überwunden werden, dass wir wirklich zu einem Bürokratieabbau kommen? In dem Zusammenhang bin ich dankbar, dass die CDU dem auch zustimmt. Ich bitte insgesamt um Zustimmung dieses Hauses zu unserem Antrag! – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich bei dem Gesetz um eine Fortführung dessen, was wir angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise damals beschlossen haben und insbesondere was sich auch im Rahmen der Abwicklung des Konjunkturprogramms II als positiv abgezeichnet hat, nämlich die Erhöhung der Wertgrenzen. Das heißt, dass wir in der Lage sind, freihändige Vergaben bis zu einer größeren Wertgrenze und auch beschränkte Ausschreibungen vornehmen zu können. Wir haben damit insgesamt durchaus Erfolge erzielt. Wir haben, was auch beabsichtigt war, der regionalen Wirtschaft geholfen und glauben, dass es auch richtig ist, dies im augenblicklichen Zeitpunkt fortzusetzen. Wir kommen damit auch einem Wunsch der Handelskammer, Kreishandwerkerschaft und Handwerkskammer entgegen.
Im Übrigen machen wir das nicht im Rahmen einer Insellösung, sondern wir müssen feststellen, dass die meisten Bundesländer den gleichen Weg gehen. Insbesondere geht auch unser großes Nachbarland Niedersachsen diesen Weg. Daher halten wir es für richtig, dass wir so etwas wie eine Chancengleichheit auch für die bremischen Unternehmen sicherstellen müssen, indem wir hier auch auf die gleichen Wertgrenzen anheben. Ich will eines allerdings auch nicht verhehlen: Es geht natürlich auch darum, wenn man die Wertgrenzen anhebt, dass man leicht in den Vorwurf kommen kann, man würde die Aufträge immer an die gleichen und altbekannten Firmen geben. Dann treten Vorwürfe von Korruption und Mauschelei auf. Wir haben schon damals versucht, als wir die Wertgrenzen erhöht haben, dagegen zu wirken – indem wir die eine bestimmte Anzahl benannt haben, die angefragt werden müssen –, indem wir für die Veröffentlichung dieser Vergaben sorgen und glauben, dass wir dem entgegenwirken können, indem wir genau dies auch fortsetzen.
Trotzdem will ich zum Abschluss eines sagen. Es ist uns schon wichtig, dass wir dies nun nur auf ein Jahr befristen und innerhalb dieses Jahres uns anschauen, wie damit umgegangen werden kann und es insgesamt aussieht. Wir müssen uns insgesamt vor Augen führen, wenn es überall so gehandhabt wird, bedeutet das natürlich auch, dass auch die Chancen bremischer Unternehmen im niedersächsischen Umland durchaus schlechter sein könnten. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Daher müssen wir das im Laufe des Jahres prüfen. Ich glaube aber auch, dass wir nur zu einer einvernehmlichen Lösung kommen können und uns nicht als Insel begreifen müssen. Wenn, dann kann es eine Änderung nur im Verbund mit Niedersachsen geben.
Ich glaube, wir machen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der regionalen Wirtschaft in Bremen und auch im Umland. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für das Gesetz. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbst wenn der Kollege Kastendiek die Debatte eingeläutet hat, generell über die Wirtschaftspolitik der Regierung zu reden, möchte ich doch vielleicht noch ein paar Worte zu der Großen Anfrage verlieren, weil man ein paar Dinge doch, glaube ich, noch einmal zur Kenntnis nehmen muss. Es geht bei der Großen Anfrage der CDU um Fragen, die im Juni letzten Jahres gestellt, im August letzten Jahres beantwortet wurden. Sie bezogen sich insbesondere auf die krisenhafte Situation, die wir sowohl in der Finanz- als auch in der Wirtschaftswelt gehabt haben, und die Frage, die die CDU damals gestellt hat – im Übrigen, der Senat kann nichts dafür, wenn die Fragen so sind, wie sie sind, und der Senat antwortet höflich auf die Fragen, die ihm gestellt werden, und hat auch nicht die Veranlassung, dann auch mehr zu sagen, soviel zu Herrn Ella, ich komme nachher noch auf etwas anderes zurück –, wurde dann beantwortet, nämlich, wie diese Koalition reagiert hat.
Da muss man doch schlicht und ergreifend für den Zeitpunkt Folgendes festhalten: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ging in 2009 um 3,9 Prozent in Bremen zurück, im Bundesgebiet um 5 Prozent; man muss zur Kenntnis nehmen, dass der Anstieg der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Arbeitslosenzahlen in den westdeutschen Bundesländern in dem Zeitraum 8,2 Prozent betrug, in Bremen – man darf eigentlich das Wort nur nicht sagen, aber im Vergleich – nur 3,8 Prozent; man muss dann auch zur Kenntnis nehmen, dass das verarbeitende Gewerbe in dem Zeitraum geschrumpft ist, bundesweit um 18 Prozent, in Bremen nur um 8 Prozent; man muss zur Kenntnis nehmen, das IAB-Betriebspanel, das wir ja auch immer mitbezahlen, worüber wir auch die Informationen bekommen, hat aufgezeigt, dass das verarbeitende Gewerbe seine Investitionen in Bremen krisenbedingt kaum eingeschränkt hat.
Dann zu sagen, die Regierung hätte in der schwersten Wirtschaftskrise, die wir wohl in der Nachkriegszeit erlebt haben, nicht angemessen reagiert, kann ich nicht teilen. Ich möchte noch einmal ausdrücklich auf das hinweisen, was Sie auch am Ende der Beantwortung der Großen Anfrage finden, nämlich einen Satz des Gutachters zum Mittelstandsbericht, der sagt: „Insgesamt zeigt sich im Bereich der Finanzierung und Investitionen kein neuer Handlungsbedarf.“
Das Land Bremen hat angemessen auf die Wirtschafts- und Finanzkrise reagiert.
Wenn wir uns jetzt das Ganze anschauen, dann ist ja die Frage, was jetzt in der Gesamtkritik übrig bleibt. Übrig bleibt in der Gesamtkritik eine, wie ich finde, relativ formale Kritik an den Zahlen. Ich habe in der Wirtschaftsdeputation selbst schon einmal darauf hingewiesen, dass wir uns auch einmal über diese Zahlen unterhalten müssen, weil ich die Kritik berechtigt finde, die jetzt von mehreren Seiten gekommen ist, ob es richtig ist, wenn wir Planzahlen aufstellen, in eine Wirtschaftskrise laufen und meinen, die Planzahlen so weiter verfolgen zu können. Ich halte das nicht für richtig. Das halte ich für einen Fehler, den wir insgesamt machen. Ich will im Übrigen damit nicht sagen, dass ich die Planzahlen so anpassen will, dass sie dann mit der Realität übereinstimmen, um das einmal gleich vorwegzunehmen, das ist nicht Sinn der Übung, sondern dass man dann auch zu realistischen Annahmen insgesamt kommt. Ich finde, dass wir unser Verfahren, und damit auch die Kriterien, die wir selbst an die Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Land haben, dort korrigieren sollten.
Ansonsten finde ich es nach wie vor richtig, wir haben unsere Wirtschaftsförderung umgestellt, wir haben die WFB als gemeinsame Einheit geschaffen, wir stärken – ich kenne die Kritik, einige sagen zu spät – die Bremer Aufbau-Bank, wir geben ihr eine viel stärkere Rolle, wir tun das auch deshalb, weil wir die Finanzmittel der Bremer Aufbau-Bank dafür einsetzen wollen. Von daher kann ich die Kritik, wie sie hier in diesen Fällen vorgetragen worden ist, auch nicht teilen. Ich kann auch nicht teilen, dass gesagt worden ist, diese Beantwortung der Großen
Anfrage würde keine Perspektive entwickeln, weil nach Perspektiven auch nicht gefragt worden ist.
Ich komme auf das zurück, was Herr Ella gesagt hat, danach wurde nicht gefragt, im Übrigen weiß ich ja, was dann kommt: Wenn wir Ihnen dann sagen, dass wir Masterpläne und diverse Pläne für die einzelnen Bereiche haben – im Übrigen, Herr Ella, das Innovationsprogramm ist in der letzten Wirtschaftsdeputation behandelt und beschlossen worden –, dann bekommen wir von Ihnen zu hören, das sind nur Pläne, das wollen wir alles nicht wissen. Daher, finde ich, ist die Kritik in diesem Fall auch unangemessen.
Ich glaube, der rot-grüne Senat hat sich und die Regierungskoalition gut aufgestellt, sie macht eine Wirtschaftspolitik, die transparent ist und durchaus auch Schwächen deutlich macht, aber die Klarheit schafft, wie die Wirtschaftssituation ist und welche auch begrenzten Möglichkeiten, nur um das auch einmal wieder zu betonen, staatliches Handeln hat. Hier wirtschaftet nicht der Staat, wir wollen als Staat nicht wirtschaften,
wir wollen anderen nur die Voraussetzung schaffen, und ich denke, dass wir das richtig erreicht haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einmal auf den Haushalt zurückkommen und für den Bereich Wirtschaft sagen: Erstens, die Schwerpunktmaßnahmen, die wir für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in den Regionen unseres Landes vorgesehen haben, werden wir finanzieren können. Das betrifft die Überseestadt, das betrifft das GVZ, das betrifft die Hansalinie, das betrifft den Science-Park in Bremen-Nord, das betrifft die schon vorgestellten Havenwelten in Bremerhaven und die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Bremerhaven. Gleichzeitig werden wir Mittel dafür einsetzen, dass wir auch die Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft vorantreiben können, weil wir genau dort die Potenziale heben müssen, um die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken.
Dies alles gibt der Haushalt her. Dabei gehen wir eben nicht, wie in der Generaldebatte gesagt, unsolide vor, sondern wir gehen solide vor, indem wir nämlich nicht, wie man einer Pressemitteilung der CDU entnehmen durfte, das Geld mit vollen Händen ausgeben wie bei den EFRE-Mitteln, sondern darauf schauen, dass wir die Mittel sorgsam über die Jahre verteilt auch ausgeben müssen. Daher geht es nicht, einfach zu sagen, wir haben hier noch Mittel irgendwo in einem Haushaltstopf, die müssen jetzt ausgeben werden. Das ist unsolide!
Wenn in der Generaldebatte gefordert worden ist, man müsste strukturelle Veränderungen machen. Was haben wir denn mit der Umstellung auf die Darlehensforderung gemacht? Eine strukturelle Veränderung,
die hoch anerkannt und angenommen ist und die im Übrigen noch finanzpolitische Freiräume schafft, weil sie nämlich dazu führt, dass wir die Gelder, die wir jetzt einsetzen, durch die Zurückzahlung wieder einsetzen können. Es ist eine Haushaltsentlastung! Das ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sind Dinge, die Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen!
Bisher haben wenige CDU-Redner geredet, aber ich finde es doch ein Stück weit absurd: Es ist hier schon ausgeführt worden, Kultur braucht mehr Geld! Herr Bödeker hat soeben gesagt, für unter Dreijährige brauchen wir mehr Geld, für die Gewerbeerschließung brauchen wir mehr Geld. Sie haben soeben gesagt, wir brauchen mehr Geld für die Cherbourger Straße. Dann sagen Sie gleichzeitig, aber die Einnahmen wollen wir nicht erhöhen.
Wenn Sie uns hier vorwerfen, wir würden keinen soliden Haushalt aufstellen, wir würden hier nicht sparen und würden die Vorschläge nicht machen, dann kann ich nur sagen: Das, was Sie hier abliefern, ist die Bankrotterklärung der CDU. – Vielen Dank!
Ich habe es heute nicht so mit den Fröschen, Herr Kollege! Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Winther hat soeben schon auf die Beantwortung der Frage in der Fragestunde verwiesen. Ich darf noch einmal darauf hinweisen – und da kann man von der einen wie der anderen Seite schauen –, dass wir 17 Landesgesetze außer Kraft gesetzt haben, fünf Ortsgesetze und 66 Verordnungen. Gleichzeitig war davon die Rede, dass es nicht um die Quantität geht, sondern auch um die Frage der Qualität und um die Fragen, was geregelt werden muss und in welchem Umfang es geregelt werden muss.
Ich möchte auf das hinweisen, was in der Beantwortung der Großen Anfrage dann auch gesagt wird, nämlich was wir eigentlich getan haben. Es ist richtig darauf hingewiesen worden, dass wir die Befristung und die Überprüfung innerhalb dieser Fristen eingeführt haben. Wir setzen verstärkt auf IT-Dienste, um die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu stärken, wir werden in Bremen eine einheitliche Rufnummer einführen, wir haben nach dem Mittelstandsförderungsgesetz im Bereich Wirtschaft und Häfen die Prüfungen vorgenommen und nehmen sie weiterhin vor. Bremen beteiligt sich in der Frage des Normenkontrollrates durchaus, auch dies ist der Antwort des Senats zu entnehmen.
Ich schätze die Einrichtung des Unternehmerbüros etwas anders ein, als Sie das getan haben. Ich erwarte von einem Unternehmerbüro nicht, dass es die Entscheidungskompetenz direkt vor Ort hat, sondern es ist die Funktion der Anlaufstelle, die auch gewissermaßen durch die Verwaltung insgesamt führen kann. Es ist nicht die Stelle, an der sich die Staatsräte versammeln, um dann über die Dinge zu entscheiden. Daher ging es darum, mit dem Unternehmerbüro tatsächlich eine Stelle zu schaffen, zu der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
man mit seinen Problemen als wirtschaftlich Tätiger auch kommen kann, bei der man die Information erhält und wo man im Zweifelsfall auch geführt wird. Ich glaube, dass dies hinsichtlich der Frage der Rechtsbereinigung oder des Bürokratieabbaus ein richtiger Ansatz ist. Ich möchte aber zum Abschluss noch auf eines hinweisen, wenn man dafür ist, dass man auch in Bremen einen Normenkontrollrat haben möchte, bitte ich, auch Folgendes noch einmal ernsthaft zu erwägen: Von den Informationspflichten, die geleistet werden müssen, müssen wir doch feststellen, dass die rechtlichen Grundlagen dafür zu 95 Prozent Bundesvorgaben sind. Nur 5 Prozent, also jede zwanzigste Verordnung, jedes zwanzigste Gesetz, kommen tatsächlich aus dem Land, und ich finde die Forderung nach einem Normenkontrollrat hier für Bremen in diesem Zusammenhang auch überzogen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren jetzt über das Ladenschlussgesetz oder genauer genommen, da wir ja auch nicht darum herumreden wollen, über die Frage: Wollen wir die Öffnungszeiten beim Mediterraneo in Bremerhaven verlängern oder nicht? Das ist der Kern der Sache, um die es hier geht.
Vielleicht zur Erinnerung: Wir haben damals, als wir das Ladenschlussgesetz beschlossen haben, eine Ausnahmeregelung oder eine besondere Regelung insbesondere für den Bereich der Havenwelten getroffen. Wir haben sie definiert als einen besonderen vom Tourismus gekennzeichneten Bereich und gleichgestellt mit den Bereichen Fischereihafen in Bremerhaven, aber auch mit anderen Gebieten in Bremen, und haben gesagt, dass auch hier besondere Öffnungszeiten, insbesondere Sonntagsöffnungszeiten, gelten sollen, hatten das aber verbunden. So war damals unsere Hoffnung mit einer angemessenen Bezahlung – das ist auch einem Beschluss der Stadtbürgerschaft zu entnehmen –, und unser Ziel war es, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifparteien insgesamt zu erreichen, damit auch tariflich gezahlt werden kann.
Nun ist es an der Zeit zu schauen – da die Frage sich ja stellt, wollen wir es verlängern oder nicht –, wie die Bewertung insgesamt ausfällt, und dann muss man zum einen sagen, die Unternehmen sagen: Das war klasse, was ihr gemacht habt. Das, sage ich einmal, wundert mich nun nicht unbedingt. Auf der Arbeitnehmerseite muss man feststellen, so klasse kann es nicht sein, da die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht geklappt hat, ich sage das auch ohne jegliche Schuldzuweisung. Die Tarifpartner waren nicht in der Lage, die notwendigen Daten beizubringen, um hier tatsächlich zu einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu kommen.
Das, was festgestellt worden ist, ist aufgrund einer Befragung im Mediterraneo geschehen, dass es eine angemessene oder tarifähnliche Bezahlung gibt. Das ist noch immer etwas anderes als ein Tarifvertrag. Wir hätten uns da mehr gewünscht, ich sage es deutlich, aber die Situation ist, dass nicht mehr zu erreichen war. Zumindest zukünftig wird seitens des Centermanagements für zukünftige Mieter sichergestellt, dass bei ihnen diese Neumieter ebenfalls angemessen bezahlen sollen. Insofern könnte man erwarten, und ich erwarte es auch, dass wir dann eine Besserung der jetzigen Situation haben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang eines aber nicht verhehlen, weil dies pressemäßig eine Rolle gespielt hat und natürlich in der politischen Diskussion auch eine Rolle spielt, nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sonntagsöffnungen in Berlin. Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht am 1. Dezember 2009 geurteilt hat, dass man eine Öffnung nicht allein aus wirtschaftlichem Interesse oder aus dem Einkaufsinteresse der Konsumenten heraus betreiben darf, sondern dass es dem Prinzip der Regel und Ausnahme entsprechen muss. Dazu ist zunächst einmal anzumerken, dass wir, jedenfalls nach unserer Auffassung, diesem Anspruch auch gerecht werden, denn die Fläche, um die es hier geht, ist räumlich begrenzt. Es bezieht sich eben nicht auf ganz Bremerhaven. Die kirchlichen Feiertage sind explizit ausgeschlossen, und es geht insgesamt um 20 Tage.
Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Vorschlag des Senats, nun diese Sonderregelung aufzuheben und anzupassen an die Gesamtlaufzeit des Ladenschlussgesetzes, zu. Ich will nicht verhehlen, dass uns das als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch ein Stück weit schwer fällt, da wir tarifliche Bezahlung als den eigentlich richtigen Punkt in dieser Angelegenheit ansehen würden. Wir sind aber in der schwierigen Abwägung, ob wir eine Gefährdung des Tourismusstandorts der Havenwelten gegen die Bezahlung der Beschäftigten, die nicht dem Tarifvertrag, aber immerhin angemessen bezahlt sind, stellen dürfen, und wir kommen in der Abwägung
dazu, dass wir sagen, wir finden es richtig, dass wir die jetzt geübte Praxis auch fortsetzen. Wir halten sie in dieser Situation für insgesamt vertretbar. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Kastendiek sehr dankbar für die Eingangsworte, die er gesagt hat, da ich dadurch verstanden habe, worum es wirklich ging. Als ich die Fragen und die Beantwortung der Großen Anfrage gelesen habe, habe ich mich gefragt: Was soll es eigentlich? Ich habe jetzt gelernt, es soll eine Lehrstunde für das Parlament werden, was Standortmarketing eigentlich bedeutet, wie die Mittel eingesetzt werden, wer die Akteure sind und welche Probleme vielleicht bestehen. Das ist insoweit dann auch in Ordnung. Ich finde, dass die Fragen und auch die Antworten deutlich machen, wo wir im Augenblick stehen, und ich will jetzt auch nicht auf einzelne Punkte in der Beantwortung der Großen Anfrage eingehen, sondern mich mehr darauf konzentrieren, was hier von den Vorrednern schon geäußert worden ist oder welche Problempunkte als solche benannt worden sind.
Es ist gesagt worden, das Standortmarketing befände sich in einem Zustand – das Wort ist in der Form so nicht gefallen – der Zersplitterung. Es seien zu viele Akteure, und sie seien zu wenig aufeinander abgestimmt. Es ist, wenn man auch auf die Große Koalition zurückblickt, immer die Frage gewesen, ob man denn meint, die Konzentration auf einen Punkt würde die Effektivität des Standortmarketings erhöhen. Dazu muss man einfach feststellen: Das ist nicht so, denn wir haben spezialisierte Gesellschaften, die in den jeweiligen Bereichen genau die Kenntnisse haben, die auch notwendig sind.
Wenn wir uns das Marketing von bremenports anschauen, machen die selbstverständlich nicht irgendwie ein kulturelles Marketing. Wenn wir uns die BTZ anschauen, die auch noch eine besondere Struktur ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
hat, dann wissen wir, dass dies der maßgebliche Treiber für den Tourismus ist. Wenn wir uns die ehemalige BMG anschauen, so wissen wir, dass wir dort die Organisation von großen Veranstaltungen vorgenommen haben. Das heißt, wir setzen Spezialisten ein, und gleichzeitig sorgen wir dafür, dass diese Spezialisten aufeinander zukommen und sich auch verständigen. Das ist eine größere Stärke als die Konzentration auf einen Punkt!
Vielleicht muss man in dem Zusammenhang auch noch einmal erwähnen, dass wir das, was die Konzentration und die Möglichkeit betrifft, diejenigen zusammenzufassen, die ungefähr im gleichen Umfeld tätig sind, mit der Gründung der WFB ja gemacht haben. Der Bereich Messe ist zur Wirtschaftsförderung gekommen, und die BMG ist dazugekommen, unter dieses Dach, wenn Sie so wollen. Das heißt, wir haben hier das gebündelt, was sich auch sinnvoll bündeln ließ. Daher sehe ich auch nicht, dass wir uns irgendwie im Zustand einer Zersplitterung befinden.
Dann ist von zwei Rednern ausgeführt worden: Was macht eigentlich diese Koalition? Was investiert sie eigentlich in das Stadtmarketing? Da kann man sich ja die Tabellen noch einmal anschauen, 8,9 Millionen Euro sind das allein in diesem Jahr. Dann muss man bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, weitere große touristische Einheiten zu bauen, sondern es muss darum gehen, die touristischen Einheiten, die wir haben, auch zu bespielen. Es muss darum gehen, das zu nutzen, was wir haben, und das, was wir haben, zeigen doch die Zahlen. Selbst wenn hier gesagt wird, das Universum würde sich schon abnutzen, stimmt es von den Zahlen her nicht. Es gibt nach wie vor eine hohe Attraktivität. Diese Attraktivität gilt es weiterhin zu nutzen, und es gilt, für diese Attraktivität zu werben.
Dann hat Herr Müller vorhin die Stadtteilinitiativen angesprochen, und da möchte ich dann doch aus der Vorlage noch etwas zitieren, da hier, glaube ich, ein deutlich erkennbares Missverständnis vorliegt.
Es wird ausgeführt, dass seit 1994 13 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln und neun Millionen Euro an privaten Mitteln eingesetzt worden sind. Es war vorhin so zu verstehen, als wären dies andernfalls jährliche
Mittel gewesen. Nein, der jährliche Einsatz liegt ungefähr bei 900 000 Euro und ist auch ungefähr stabil. Das ist auch vernünftig, denn, wenn wir die Identifikation unserer Bürgerinnen und Bürger mit den Stadtteilen wollen, dann brauchen wir diese Stadtteilinitiativen, dann brauchen wir dieses Engagement und die Vernetzung von Wirtschaft, sozialen Einrichtungen und die Möglichkeit, dass die Bürger sich in ihrem Stadtteil wiederfinden und auch wohlfühlen.
In dem Zusammenhang will ich einmal sagen, was unter Rot-Grün durchaus neu ist und hier, fand ich, so einen negativen Zungenschlag bekommen hat: Die Debatte um den Leitbildprozess der Stadt ist der Versuch, alle Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und ihnen die Chance zu geben, sich einzubringen. Daher ist das ein neues und qualitativ hochwertiges Element, das wir in dieser Koalition gemacht haben.
Lassen Sie mich zum Abschluss vielleicht noch eines sagen: In der Rede, die Herr Ella gehalten hat, glaube ich, hatten Sie, Herr Ella, sich vertan, die Zusammenlegung von BTZ und BMG haben wir natürlich nicht gemacht. Wir haben die BMG zur WFG verschmolzen. Die BTZ wollen wir auch mit Sicherheit so erhalten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst mit einer Bemerkung anfangen, weil hier wieder der Eindruck erweckt worden ist, dass wir in Bremen tatsächlich eine Kreditklemme hätten. Ich möchte noch einmal daran erinnern, wer an der letzten Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen teilgenommen hat, weiß, dass dies dort Thema und Gegenstand war: Dort ist berichtet worden, dass das Ressort auch schon zu Beginn der Finanz- und dann sich zur Wirtschaftskrise ausgewachsenen Krise die Gespräche mit Unternehmensverbänden und den Kammern geführt hat, dass genau dies für Bremen nicht beobachtet wird. Daher, finde ich, muss man, wenn man über dieses Thema redet, auch bei dem bleiben, was wir hier vor Ort tatsächlich vorfinden. Wir finden dieses Problem so nicht.
Ich habe hier bei mehrfachen Gelegenheiten gesagt, dass wir aber in der Tat darauf schauen müssen, falls sich solche Anzeichen tatsächlich hier ergeben würden, dass wir entsprechend zu reagieren haben. Bei dem Reagieren bin ich dann bei dem, was der Antrag der LINKEN hier fordert. Ich will mich jetzt nicht weiter auslassen über Fragen der Finanzund Wirtschaftskrise, ihre Ursachen und ihre Mittel ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der Behebung, kann es mir aber auch nicht verkneifen zu sagen, dass ich die Abwrackprämie für ein gelungenes Instrument der Beschäftigungssicherung gehalten habe und auch nach wie vor halte.
Ich will zu dem Antrag der LINKEN, der ja im Grunde genommen darauf abzielt, dass man über so etwas wie einen Überbrückungskredit oder eine Finanzierung für einen ganz bestimmten Zeitraum aus einem ganz bestimmten Anlass Geld zur Verfügung stellen soll, doch einfach nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir schon zu Zeiten der Großen Koalition erfolgreich in Bremen unseren Bremer Unternehmerkredit eingeführt haben und dieser Bremer Unternehmerkredit nachgefragt wird wie noch nie, so muss man es deutlich sagen. Das Besondere daran ist, dass er nachgefragt wird insbesondere mit kleinen Beträgen und damit genau deutlich macht, dass er passgenau auf die Situation, die Sie kritisieren, reagiert. Das heißt, das Instrument haben wir bereits.
Dann lassen Sie mich etwas anderes sagen zu dem Punkt drei Ihres Antrags! Wirtschaftliches Handeln setzt Verträge voraus. Verträge sind von allen Seiten einzuhalten, und das bedeutet auch, dass Zahlungsziele von allen Seiten einzuhalten sind. Dies gilt für den Staat und natürlich auch für diejenigen, die Leistungen für den Staat erbringen. Ich halte es für nicht angemessen, dass, wenn ein Unternehmen für den Staat oder für eine staatliche Gesellschaft einen Auftrag erledigt, der Staat dann von sich aus das Zahlungsziel vorzieht, sondern es hat eine beidseitige Vereinbarung gegeben, und daran, finde ich, sind auch beide gebunden. Ich sehe nicht ein, dass wir hier zu einer Situation kommen, dass wir, die ja auch klamme Kassen haben, für die Liquidität der Unternehmen sorgen und gleichzeitig uns die Liquidität nehmen. Ich glaube, hier muss man ein Abwägungsprozess vornehmen.
Wofür ich sehr bin, ist, dass die Zahlungsziele nicht überschritten werden. Wenn ich den Bericht zum Handwerk noch richtig in Erinnerung habe, haben wir den Fall auch, zumindest was den Handwerksbereich angeht, eben genau nicht gehabt, und das ist auch richtig so.
Abschließend will ich sagen, wir haben bereits das richtige Instrument, um Finanzierungsklemmen bei kleineren und mittleren Unternehmen begegnen zu können. Wir haben keinen Handlungsbedarf, hier auf Landesbürgschaften zusätzlich zuzugreifen. Daher werden wir den Antrag ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute den Mittelstandsbericht und kommen damit einer Verpflichtung nach, die im Mittelstandsförderungsgesetz festgeschrieben ist, dass einmal während der Legislaturperiode über besondere Aspekte des Mittelstands berichtet werden soll.
Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen noch einmal ein paar Grunddaten für den Mittelstand benennen, um die Bedeutung des Mittelstands auch gegenüber dem Hause noch einmal hervorzuheben. Wir wissen, das finden Sie auch im Bericht wieder, dass 99,3 Prozent – das muss man sich einmal vorstellen! – der 22 600 Unternehmen im Land Bremen kleine und mittlere Unternehmen sind, damit also der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
überwiegende, fast der vollständige Teil unserer bremischen Wirtschaft. 75,4 Prozent dieser Unternehmen sind Kleinstbetriebe, nämlich Betriebe mit unter zehn Beschäftigten, was auch deutlich macht, dass hier insgesamt ein Schwerpunkt der Mittelstandsförderung liegen muss. Die durchschnittliche Betriebsgröße insgesamt ist allerdings höher als im Bundesgebiet, das ist auch zu begrüßen. Selbstverständlich leistet der Mittelstand – das wissen wir aus vielen Debatten – den maßgeblichen Anteil bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.
Von daher und rückblickend auf das, was wir vor vier Wochen hier in der Bürgerschaft hinsichtlich des Handwerks diskutiert haben, können wir konstatieren, dass der Mittelstand, die kleinen und mittleren Unternehmen, das Rückgrat der bremischen Wirtschaft sind.
Von daher ist es richtig, dass wir uns intensiv damit beschäftigen.
Ich will nun nicht auf weitere statistische Daten eingehen, weil ich glaube, das bringt uns insgesamt wenig. Wer sich den dicken Ordner, das dicke Papier angeschaut hat, weiß, es ist eine hervorragende Datenquelle, über die man sich dann im Detail und in der Deutung auseinandersetzen kann. Wichtiger ist mir, den Mittelstandsbericht als das zu nehmen, was er ist, nämlich ein Mittel der Politikberatung. Wenn man sich das hinsichtlich der Politikberatung anschaut, dann kann man die Frage stellen, wie denn die Politik der Regierung zu bewerten ist und was dieser Bericht denn tatsächlich ausführt.
Als Erstes stellen wir fest, dass ausgeführt wird – damals noch vor dem Hintergrund der sehr aktuellen und aktueller als heute stehenden Krise in der Weltwirtschaft –, dass die Finanzierung nach den Zahlen damals jedenfalls ausgereicht hätte. Ich füge allerdings hinzu, dass wir genau diese Frage der Finanzierung der Unternehmen mit einem Fragezeichen versehen und genauer hinsehen müssen, ob dies eigentlich im Augenblick auch so gilt. Ich glaube, wir haben Handlungsbedarf, wenngleich die rot-grüne Regierung schon damals, zu Zeiten der Krise, mit der Schaffung weiterer Kreditmöglichkeiten die richtigen Schritte unternommen hat.
Bemerkenswert – lassen Sie mich das für die sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion sagen – war für mich, dass dieser Bericht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Absicht, die wir immer verfolgt haben, nämlich die Schaffung revolvierender Fonds, ausdrücklich begrüßt wird. Wir haben das ja bei revolvierenden Fonds, bei Starthilfefonds schon gemacht, und von daher, finde ich, ist das eine schöne Bestätigung unserer Überzeugung.
Die Umstellung auf Darlehen, um auch dies noch einmal zu betonen, hat nicht dazu geführt, dass die Wirtschaftsförderung insgesamt zum Erliegen gekommen ist. Der Bericht führt aus, dass mehr Unternehmen größere Volumina haben in Anspruch nehmen müssen. Deshalb war auch diese Entscheidung, die Umstellung auf Darlehen, zielgerichtet und richtig.
Ich möchte in dem Zusammenhang aber auch sagen, dass wir natürlich nach wie vor nicht auf Zuschüsse und Investitionszuschüsse verzichten. Die GRW-Mittel sind Zuschussmittel, und selbstverständlich ist und bleibt es so. Für die Ausrichtung neuer Cluster, für die Schaffung neuer Schwerpunktgebiete werden wir auch in Zukunft Zuschüsse vergeben.
Dann hat der Bericht ausgeführt, dass die Unternehmensnachfolge ein drängendes Problem ist. Ich erinnere mich an viele Debatten hier im Haus, bei denen dies immer als unzureichend betrieben durch den rot-grünen Senat beschrieben wird. Ich erlaube mir jetzt zu zitieren! Auf Seite 68 des Berichts heißt es zum Thema Unternehmensnachfolge als drängendes Problem: „Ein weiterer Ausbau des umfassenden Angebots zur Unterstützung der Unternehmensnachfolge ist nicht erforderlich.“ Das heißt, der rotgrüne Senat hat seine Hausaufgaben hier gemacht.
Hinsichtlich der Innovationspolitik wird ausgeführt, dass es eine bessere Anbindung der kleineren und mittleren Unternehmen an die exzellente Hochschulund Forschungslandschaft geben muss, etwas, was wir ausdrücklich teilen. Hier haben wir – wie auch in anderen Bereichen, darauf komme ich gleich – nach wie vor Bereiche, denen wir mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, als wir es vielleicht bisher getan haben. Der Bericht schließt mit den Fragestellungen, welche Handlungsfelder sich denn jetzt auftun. Was ist jetzt eigentlich noch zu tun, was ist zu verbessern? Da geht es darum, dass man die Fördermöglichkeiten verbessern und insbesondere auch die Zuständigkeiten besser klären muss. Man braucht eine größere Übersichtlichkeit im Angebot, etwas, das wir eindeutig teilen. Das Ressort hat in der Deputationsbefassung am 10. Februar dieses Jahres die Behandlung dieses Punktes als dringlich eingeschätzt und auch zugesagt, dass es dort zu Veränderungen kommen soll.
Ein zweiter Punkt war, dass man ein Unternehmerempfangsbüro, wie es damals noch hieß, unter Einbeziehung des einheitlichen Ansprechpartners einrichten sollte. Das ist mittlerweile erfolgt, diese Handlungsempfehlung ist bereits umgesetzt. Dann ist gesagt worden, dass der Internetauftritt professionalisiert werden muss. Wer sich das anschaut, kann das nur bestätigen. Das muss so sein, daran wird gearbeitet. Es ist weiterhin ausgeführt worden, es muss eine engere Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft- und der Arbeitsmarktpolitik geben, etwas, was
wir als Rot-Grün hier per Antrag im Parlament damals beschlossen und wozu wir auch die ersten Berichte erhalten haben. Nach wie vor bleibt dies auch nach unserer festen Überzeugung als Aufgabe, wenngleich drei der explizit genannten Punkte auch schon angegangen worden sind, nämlich zum Beispiel die Frage der Qualifizierung. Ich darf nur daran erinnern, dass gerade die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Bremerhaven im Rahmen der Windenergie ein durchaus großer Erfolg ist und dies ein Beispiel dafür ist, wie Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung Hand in Hand gehen können.
Bei der Frage der Unternehmen mit Menschen mit Migrationshintergrund, für die wir ja insbesondere deshalb mehr Fördermöglichkeiten eingesetzt haben, weil die Menschen mit Migrationshintergrund eine höhere Tendenz haben, sich selbstständig machen zu wollen, als Deutsche ohne Migrationshintergrund, haben wir gesagt, dass wir dies auch fördern wollen. Dies tun wir ja auch schon, und wir werden es auch fortsetzen.
Dann ging es darum, dass man die kleinen und mittleren Unternehmen besser in die Bestandspflege der WFB einbinden muss. Wer die Presse verfolgt hat, weiß, dass sich die Wirtschaftsförderung Bremen neu aufgestellt hat und genau den Punkt der Bestandspflege, das Angebot an kleine und mittlere Unternehmen, aufgenommen hat, um hier auch zu besseren Kontakten zu kommen und dafür zu sorgen, dass gerade auch Kleinstunternehmen eine gute Chance haben, vom Staat als wichtig und wesentlich – die Zahlen habe ich genannt – erkannt und unterstützt zu werden.
Als Fazit lassen Sie mich Folgendes sagen: Wir sind, das weist der Bericht aus, gut aufgestellt. Dem rotgrünen Senat wird bescheinigt, dass er eine erfolgreiche Mittelstandspolitik macht. Ich füge im Übrigen hinzu, weil ich nicht möchte, dass das zu unnötigen Konfrontationen führt: Wir bauen damit natürlich insgesamt auf eine Entwicklung in den letzten zehn bis 15 Jahren. Ich kann mich daran erinnern, in den letzten Legislaturperioden ist das, was den Mittelstand angeht – nicht immer die einzelne Akzentuierung, aber das, was den Mittelstand angeht –, im Haus breit getragen worden. Insofern zeigt das, dass wir auch ein gemeinsames Anliegen an der Förderung des Mittelstands haben.
Der rot-grüne Senat hat die Aufgaben also richtig gemacht. Wir werden weiterhin den Schwerpunkt in der Mittelstandspolitik setzen, und ich kann Ihnen zusichern, dass wir der einen Handlungsempfehlung des Berichts mit Nachdruck nachkommen werden: Wir werden das Mittelstandsgesetz nämlich nicht zum 31. März 2011 auslaufen lassen. Es ist vernünftig, es weiterzuführen und anhand von
Berichten hier auch darüber zu debattieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte noch ein paar Anmerkungen für diese Debatte! Ich will mit Herrn Müller anfangen. In der Tat haben wir noch einen gesonderten Tagesordnungspunkt, bei dem wir über Ihren Antrag zu Bürgschaften und so weiter reden werden, ich will mich damit deshalb im Augenblick auch nicht befassen in dieser Debatte. Ich möchte aber eines sagen: Ich glaube, man darf nicht einem Missverständnis aufsitzen. Die Politik ist ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nicht für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen verantwortlich. Sie ist dafür verantwortlich, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Insofern haben wir dort im Augenblick, oder ich habe Sie missverstanden, eine andere Auffassung.
Ich möchte dann etwas zu dem sagen, das wird Herrn Kastendiek nun wiederum nicht wundern, was Herr Kastendiek ausgeführt hat, ist ja völlig klar! Ich finde das gut, wenn Sie sagen, wir könnten auf die Gebetsmühle verzichten, dass die Umstellung von Darlehen auf Zuschüsse richtig gewesen ist. Ich entnehme Ihren Worten, Sie haben das jetzt akzeptiert und anerkannt, dass dies ein taugliches Mittel ist. Wenn das denn so ist, dann können wir die Gebetsmühle auch abstellen.
Ich möchte eines ausdrücklich noch einmal sagen, da das in der Debatte hinsichtlich der gesellschaftlichen Verantwortung der Banken ausgeführt worden ist, dass es eine gesellschaftliche Verantwortung für die Wirtschaft gibt. Das war übrigens der Grund, weshalb wir in der Großen Koalition mit der CDU darüber gestritten haben, ob ein Mittelstandsgesetz dies auch zum Ausdruck bringen soll. Deshalb hat der Prozess bis zur Formulierung des Mittelstandsgesetzes auch eine lange Zeit gedauert. Darin stand zunächst nichts über die Ausbildungsplätze. Es war im ersten Entwurf enthalten, dass auch die Wirtschaft eine gesellschaftliche Verantwortung hat. Nun ist es darin, und deshalb ist das Gesetz gut.
Ich möchte dann ein Wort aufgreifen, weil mir das die Möglichkeit bietet, auf Herrn Ella noch kurz einzugehen. Herr Kastendiek hat ausgeführt, man soll sich nicht von Zahlen blenden lassen, man darf sie nicht überinterpretieren. Herr Ella, wenn Sie davon reden, dass der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen hinsichtlich des Umsatzes in Bremen geringer ist als im Bundesdurchschnitt, dann müssen Sie natürlich auf der anderen Seite auch zur Kenntnis nehmen, dass wir in Bremen immer noch der sechsgrößte Industriestandort Deutschlands sind und dies natürlich seine Auswirkungen hat. Insofern muss man sich nicht allzu sehr wundern, dass sich das in den Zahlen dann auch niederschlägt. Ich unterstelle Ihnen auch nicht, dass Sie nun gegen die Großindustrie wären, aber ich finde, Sie sollten es in Ihrer Argumentation mit berücksichtigen.
Der nächste Punkt: Ich glaube, den Fachkräftemangel in Deutschland oder in Bremen darauf zurückzuführen, wie die Güte des Bildungssystems ist, kennzeichnet nicht die Ursache des Fachkräftemangels. Die Ursache des Fachkräftemangels ist die demografische Entwicklung, und ich finde, da muss man auch ein bisschen vorsichtiger in der Argumentation sein. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss eines noch einmal sagen, und ich will noch einmal aus den Bericht zitieren. Auf Seite 65 finden Sie in dem Bericht als eine Beurteilung der Maßnahmen in den letzten vier Jahren, ich zitiere: „Hinsichtlich der Schärfung der Förderinstrumente kann grundsätzlich festgestellt werden, dass das Land Bremen aktuell über einen bedarfsgerechten und zielgerichteten Instrumentenkasten zur Unterstützung der kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen verfügt.“ Das ist das Urteil, wie Sie das in dem Gutachten finden. Das heißt für uns nicht, dass wir uns ausruhen. Das heißt nicht, dass wir die Instrumente nicht ständig wieder überprüfen müssen, aber es heißt für uns, wir haben die Weichen richtig gestellt. Wir haben es richtig angesetzt, und wir werden diesen Weg jetzt konsequent weitergehen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, als Erstes muss man feststellen, dass wir in diesem Hause alle zusammen dem Handwerk gegenüber eine hohe Wertschätzung haben, und das kommt ja nicht von ungefähr.
Auf die Anzahl der Beschäftigten ist schon hingewiesen worden, es ist auf die Anzahl der Ausbildungsplätze hingewiesen worden, die ja höher ist als der Anteil, den dieser Wirtschaftszweig insgesamt an der Wirtschaft in Bremen hat. Von daher gilt auch für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der besondere Dank an das Handwerk. Wir wissen auch sehr zu schätzen, dass wir mit dem Handwerk tatsächlich ein Rückgrat der Wirtschaft in Bremen haben. Denn in der Tat ist es ja so, dass das Handwerk von der Globalisierung weniger betroffen ist als andere Bereiche, das Handwerk findet schlichtweg vor Ort statt. ––––––– *) Vom Redner nichjt überprüft.
Dass dies an der Politik nicht so ganz spurlos vorbeigegangen ist, kann man einfach daran sehen, wenn man sich die Fragen, die die FDP-Fraktion ja freundlicherweise einmal aufgelistet hat, unter einem anderen Blickwinkel anschaut. Wenn man sie sich unter dem Blickwinkel der Vernetzung anschaut, stellt man fest, dass es eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Bildungsressort gibt, was die Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern angeht, dass es eine enge Verbindung mit dem Arbeitsressort gibt, was die Qualifizierung angeht, dass es eine enge Verbindung mit dem Wirtschaftsressort gibt, was Fördermaßnahmen angeht. Ich glaube, dass es insgesamt in Bremen – und das ist, glaube ich, der Konsens im gesamten Haus – ein hohes Interesse daran gibt, dass das Handwerk den hohen Stellenwert, den es heute hat, auch weiterhin wird behalten können und wir das fördern.
Wir haben im Rahmen des Konjunkturprogramms II sehr bewusst die Möglichkeiten, die wir haben, ausgeschöpft, nämlich der Versuch der freihändigen Vergabe oder auch das Herunterbrechen auf Lose, um möglich zu machen, dass wir für Bremen und für die Region die Aufträge haben vergeben können. Im Übrigen, Herr Müller, kann ich Ihre Berechnung, die Sie da gemacht haben, nicht weiter nachvollziehen, das will ich jetzt auch nicht. Ich weiß nicht, wie Sie auf ein Auftragsvolumen in Millionhöhe kommen, wenn die Bezugsgröße in der Beantwortung der Frage 13 nicht steht, sondern es nur um die Anzahl der Aufträge geht. Aber das lassen wir einmal dahingestellt, das können wir vielleicht nachher einmal klären.
Wichtig ist mir aber, dass damals, als es um das Konjunkturprogramm II ging, der Senat sehr schnell reagiert hat, als es Vorwürfe aus dem Handwerk gab, liebe Leute, ihr schreibt in das neue tariftreue Vergabegesetz, dass wir uns präqualifizieren müssen und jetzt haben wir überhaupt nicht die Zeit, das zu tun, tut doch einmal etwas für uns, damit wir uns auch tatsächlich bewerben können. Deshalb hat der Senat damals das Präqualifizierungsverfahren ausgesetzt. Ich finde, es war eine richtige Entscheidung, das in der Situation zu tun, eine richtige Entscheidung, um der Wirtschaftskrise vor Ort begegnen zu können, und ich glaube auch eine richtige Entscheidung für das Handwerk.
Ich will dann noch zwei Anmerkungen machen, die ich auch ein bisschen kritisch betrachten möchte. Ich glaube, wir müssen uns noch einmal anschauen – das ist in anderen Kleinen Anfragen, die zu anderen Themen vorliegen, schon ein Thema gewesen –,
wie die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber gegenüber dem Handwerk ist. Ich glaube, da sollten wir genauer hinschauen. Das Zweite ist, und das vermisse ich eigentlich in den Fragen, die die FDP aufgestellt hat, es ist ja heute nicht mehr so, dass das Handwerk irgendwie – ich sage das jetzt bewusst negativ und will das aber nicht herabwürdigend verstanden wissen – ein vermuffter alter Beruf ist, sondern ganz im Gegenteil, zum Teil sind das hochtechnologische, auf dem neuesten Kenntnisstand der Wissenschaft agierende Unternehmen. Von daher finde ich es lohnenswert, sich auch darauf zu konzentrieren, wie eigentlich die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft einerseits und Handwerk andererseits und der Wissenstransfer von der Wissenschaft in das Handwerk vielleicht besser befördert werden kann. Ich glaube, dass wir da noch eine Aufgabe haben, bin aber sicher, da alle Akteure wissen, welche Bedeutung das Handwerk hat, dass wir auch hier die nach meiner Auffassung im Augenblick noch bestehende Lücke werden schließen können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte am Anfang einen kleinen Rückblick auf das Jahr 2008 geben und einfach einmal ein paar Zahlen nennen, von denen ich glaube, dass sie noch einmal genannt werden sollten. Es ist uns gelungen, 1 060 neue Arbeitsplätze zu schaffen. 4 700 Arbeitsplätze konnten gesichert werden. Es hat durch B.E.G.IN 571 neue Arbeitsplätze gegeben. Mit einem Zuschussvolumen von nur 7 Millionen Euro konnten 107 Millionen Euro Investitionsvolumen generiert und 518 Arbeitsplätze geschaffen werden. Dies ist Ergebnis der rot-grünen Politik! Dies ist ein Weg, den wir in Zukunft auch fortsetzen wollen und mit diesem Haushalt für den Bereich Wirtschaft auch fortsetzen können.
Wir setzen die Umstellung auf Darlehen fort. Heute Morgen habe ich Herrn Dr. Schrörs sehr interessiert zugehört. Er hat gesagt, nicht jeder Investitionszuschuss sei gerechtfertigt. Das haben wir auch so gesehen. Deshalb haben wir eine Zeit lang auch die Forderung nach dem Landesinvestitionsprogramm umgestellt, dergestalt, dass wir nur noch die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert haben. Wir haben uns aber so flexibel gezeigt, dass wir angesichts der Krise jetzt auch wieder die Sicherung von Arbeitsplätzen aufgenommen haben. Daher sehen Sie, meine Damen und Herren, diese Koalition zementiert nichts, sondern sie reagiert auch auf die jeweilige wirtschaftliche Situation. Selbstverständlich setzen wir alles daran, die Masterpläne, die wir haben, auch im Rahmen des Strukturkonzepts umzusetzen. Wir tun – anders als die FDP das leider suggeriert – auch etwas im Innovationsbereich, indem wir nämlich genaue Schwerpunkte setzen. Wenn Sie sich das Innovationsprogramm anschauen, sehen Sie, dass wir uns auf bestimmte Cluster konzentriert haben. Genauso, wie wir das auch in der Gewerbeflächenpolitik tun.
Was heißt das jetzt? Das heißt, dass wir im Jahr 2010 138 Millionen Euro für die Wirtschaft zur Verfügung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
haben. Im Jahr 2009 hatten wir noch 176 Millionen Euro. Ich erwähne die Zahl deshalb, weil jetzt der Eindruck entstehen könnte, dass im Bereich Wirtschaft gekürzt wird. Das ist aber mitnichten der Fall, sondern wir bewegen uns auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2009. Die Diskrepanz kommt zustande, weil es nun gelungen ist, in dieser Größenordnung tatsächlich Abträge im Kapitaldienstfonds zu leisten, und Tilgungen erfolgt sind. Insofern kann man nur sagen, dieser Haushalt ist insgesamt gut aufgestellt. Uns stehen in den Jahren 2010 und 2011 29 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung, sofern es 2011 so bleibt. 2010 sind es 12 Millionen Euro, und 2011 sind es 17 Millionen Euro. Wir werden das natürlich für die großen Projekte nutzen, die wir in der Stadt haben: für die Überseestadt, für die Hansalinie, aber auch in Bremerhaven, das will ich auch besonders erwähnen, für den Masterplan Fischereihafen.
Zusätzlich stehen uns Gelder im Rahmen des Sondervermögens Überseestadt und Gewerbeflächen in Höhe von 6 Millionen Euro zur Verfügung. Wir haben durch die Effizienzgewinne aus der Verschmelzung zur WFB im Jahr 2010 1,4 Millionen Euro zur Verfügung, die wir unter anderem für die Kreativwirtschaft einsetzen. Insofern sind Parolen, die andeuten, dass in Bremen nicht investiert werde, völlig falsch.
Wer einen Blick in dieses Papier wirft, das verteilt worden ist, wird feststellen, dass wir uns im Investitionsbereich auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2009 befinden. Das macht deutlich, Rot-Grün setzt auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, und dies bleibt wesentliches Element der Politik. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch einmal sagen, der Präses der Handelskammer hat eben nicht recht, wenn er von Wirtschaftsferne dieser rot-grünen Koalition redet, sondern die Stärkung der Wirtschaftskraft war, ist und bleibt ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Regierung!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte am Anfang damit beginnen, noch einmal eine kleine Rückschau zu halten! Sie wissen, dass wir die erste Lesung – der Präsident hat dies eben noch einmal vorgetragen – in dieser Legislaturperiode sehr frühzeitig durchgeführt haben und dass damals der Grundsatz galt, dass wir mit diesem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz erreichen wollten, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort tatsächlich auch gezahlt werden kann und wir Mittel und Wege dafür finden wollten.
Das ist im Übrigen nicht nur etwas, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, sondern das betrifft in gleichem Umfang die Unternehmen. Auch für die Unternehmen ging es darum, dass sie unter solchen gleichen Bedingungen konkurrenzfähig sind, insbesondere auch zu Unternehmen aus dem europäischen Ausland, die sich hier bei uns um Aufträge bewerben.
Nun hat es dann ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegeben. Die Insider oder diejenigen, die sich mehr damit beschäftigt haben, kennen es unter dem Begriff „Rüffert-Urteil“. Dieses Urteil hat zunächst den allgemeinen Ansatz, der in dem ersten Entwurf der Koalitionsfraktionen verfolgt worden war, zunichte gemacht. Es war notwendig, dass mehrere Gutachten eingeholt werden mussten, es war notwendig, dass geprüft wird, wie man eigentlich das Ziel, Lohndumping zu verhindern, angesichts dieser Rechtsprechung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
des Europäischen Gerichtshofs noch regeln kann. Wir haben deshalb – so muss man sagen – eine doch erhebliche Verzögerung gehabt, bis wir heute zur Verabschiedung des Gesetzes kommen können.
Im Übrigen erlaube ich mir zu sagen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, glaube ich, sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen nicht sehr hilfreich gewesen ist.
Am Kern hat sich nichts geändert. Wir wollen Lohndumping im Interesse der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhindern. Wir wollen und werden die Tarifbindung festschreiben, dies können wir uneingeschränkt nur im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Ansonsten müssen wir uns der Mittel bedienen, die uns über das Entsendegesetz gegeben sind, das heißt, über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Dies ist eine Krücke, die wir auch aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs gehen müssen. Wir werden mit diesem Gesetz erreichen, dass wir eine Tarifbindung haben, wir werden eine Bindung an das Entsendegesetz vorlegen können.
Wir werden zugleich auch etwas realisieren, was uns auch wichtig ist, nämlich einen Mindestlohn. Ich möchte bei dem Thema Mindestlohn noch einmal eines für die sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion deutlich betonen: Beim Mindestlohn geht es nicht darum, dass dies die Bezahlung sein soll, die vor Ort geleistet wird, sondern das ist die mindeste Bezahlung, die geleistet werden soll.
Wir streben nach wie vor an, dass wir Tarifverträge haben, die selbstverständlich mehr an Bezahlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten. Das bedeutet, dass auch ihr Lebensstandard in einem höheren Maße gesichert ist. Mindestlohn ist der Versuch einer Existenzsicherung durch Arbeit, nicht mehr. Er ist nicht das Ziel dieses Gesetzes.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir in dem Gesetz insgesamt auch weitere Kriterien aufgenommen haben, die im ersten Entwurf in dieser Ausführlichkeit und Form nicht vorhanden gewesen sind. Es handelt sich dabei insbesondere um die Aufnahme der Arbeitsnorm der internationalen Arbeitsorganisation. Da haben wir, wenn Sie sich erinnern, aufgrund eines Antrags, den DIE LINKE damals eingereicht hat, zwischen der ersten und der heutigen zweiten Lesung eine Debatte gehabt. Ich habe damals schon angekündigt, dass wir die internationale Arbeitsnorm in dieses Gesetz mit aufnehmen werden, weil es notwendig und wichtig ist, dass fairer Han
del, Kinderarbeit und all dies auch in diesem Gesetz mit geregelt wird, soweit wir es können.
Zudem haben wir soziale Standards mit eingefügt. Wir setzen darauf, dass bei einem vergleichbaren Angebot diejenigen Unternehmen bevorzugt werden können, die sich an Ausbildung und Frauenförderung beteiligen, die die Förderung von Schwerbehinderten betreiben. Ich glaube, dies ist ein wesentlicher Punkt, dass wir nicht nur nach der Quantität des Angebots, sondern auch nach der Qualität des Unternehmens gehen. Das Ganze kann natürlich nur funktionieren, wenn man auch tatsächlich dafür sorgt, dass man es kontrolliert. Deswegen wird es eine Sonderkommission geben, die die Vergaben überprüft.
Ich kann mir vorstellen, dass sehr schnell der Vorwurf kommt, dass das Ganze zum bürokratischen Monster wird. Das genau wollen wir mit der Präqualifizierung vermeiden. Präqualifizierung bedeutet, dass Unternehmen unabhängig von einer Vergabe tatsächlich ihre notwendigen Unterlagen vorlegen müssen, dass sie berechtigt sind, ein Angebot auch abgeben zu können, dass sie den Kriterien genügen. Wir sind damit in der Lage, bei Angeboten ohne die Menge Papier, die heute vorgelegt werden muss, dies tun zu können. Insofern ist dies auch ein Stück Bürokratieabbau.
Ich glaube, wir legen Ihnen von daher jetzt nach einer Verzögerung ein Gesetz vor, das die Tariftreue festschreibt, das diese Tariftreue kontrolliert und qualitative Anforderungen an öffentliche Vergaben stellt. Ich nehme das Wort höchst selten in den Mund, aber ich darf mit einem gewissen Stolz sagen, dass wir in der Bundesrepublik auf diesen Gesetzentwurf bereits ein sehr positives Echo erfahren haben. Wir sind hier in einer Vorreiterrolle, wir sind hier, denke ich, ein Parlament – wenn wir es denn heute hier beschließen, und davon gehe ich aus –, das deutlich macht, dass öffentliche Vergaben auch damit zu tun haben, die Existenzsicherung von Menschen und auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu garantieren.
Ich möchte mich zum Abschluss noch bei all denen bedanken, die sich in diesem langen Zeitraum manchmal ganz entnervt mit diesem Thema beschäftigt haben. Das betrifft sowohl die Vertreter des Ressorts als auch die Vertreter der Koalitionsfraktionen. Ich möchte mich im Übrigen auch bedanken, weil ich es – und das möchte ich auch ausdrücklich sagen – für einen guten Weg halte, dass die CDU in der Wirtschaftsdeputation diesem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Wenn wir hier eine breite Mehrheit haben, glaube ich, dass wir zukünftig auf einer guten Grundlage
öffentliche Vergaben vornehmen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Ausführungen der Kolleginnen und Kollegen führen dann doch dazu, dass ich mich dazu noch einmal äußern muss! Zum ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ersten: Ich glaube, es liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor, wenn man meint, der Mindestlohn wäre der Regellohn.
Genau das ist er nicht, sondern der Mindestlohn bedeutet eine Mindestabsicherung. Unsere öffentliche Vergabe soll sich nicht auf ein Niveau des Mindestlohns stützen, sondern es soll gesichert werden, wenn wir denn keine anderen Anbieter haben, dass mindestens dieser gezahlt wird. Unser Ziel bleibt es nach wie vor, Unternehmen zu finden, die ihre Beschäftigten im Rahmen von Tarifverträgen bezahlen.
Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch einmal darauf hinweisen, weil es vorhin angeklungen ist, dass der Mindestlohn im ersten Gesetzentwurf, den Bündnis 90/Die Grünen und SPD vorgelegt haben, nicht vorgekommen wäre. Ich möchte da noch einmal auf Paragraf 9 des ersten Gesetzentwurfs verweisen, in dem insbesondere davon gesprochen worden ist, dass Aufträge an solche Unternehmen vergeben werden, die mindestens ein Entgelt in Höhe des tarifvertraglich vorgesehenen Mindestentgelts für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Landes und der Gemeinden zu bezahlen haben. Das heißt, der Mindestlohn ist jetzt keine neue Erfindung mit diesem Gesetzentwurf, sondern den hat es im ersten Gesetzentwurf auch schon gegeben. Insofern ist die Behauptung, es wäre im ersten nicht vorgekommen, schlichtweg falsch.
Wenn ich bei der Frage des Mindestlohns bin, dann nehme ich noch einmal das auf, was Herr Kastendiek sehr zu Recht gesagt hat zum Unterschied zwischen Mindestlohn und Kombilohn. Kombilohn heißt, dass der Staat die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen direkt bezuschusst. Das, finde ich, ist nicht das richtige Modell, und das finde ich auch nicht wettbewerbsgerecht.
Lassen Sie mich noch darauf eingehen, weil der Kollege Dr. Möllenstädt gefragt hat, wie es denn zu verstehen sei – oder so habe ich es zumindest verstanden, ich nehme es freundlicherweise so auf –, was es denn heißen würde, wann etwas für einen Auftrag für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union von Bedeutung ist, Bezugnahme auf Paragraf 9
Absatz 2 des neuen Gesetzes! Das lässt sich ganz einfach erklären: Es ist dann von Bedeutung, wenn das europäische Recht greift. Das europäische Recht greift dann, wenn der Schwellenwert erreicht ist. Von daher verstehe ich diese Kritik auch nicht. Das Suchen nach irgendwelchen faulen Dingen, die man meint, in dem Gesetz finden zu können, die dort aber nicht darin stehen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen kann ich es nicht begreifen, dass man die Existenzsicherung und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen als sachfremde Erwägung begreift, so ist das vorhin von Herrn Dr. Möllenstädt ja im Rahmen des Mindestlohnes gesagt worden. Das finde ich unangemessen und – lassen Sie mich das wirklich sehr persönlich sagen – beschämend.
Dann haben wir noch den Punkt, auf den Herr Kastendiek hingewiesen hat. Ich stimme ihm zu, die Güte des Gesetzes wird sich daran messen lassen, wie es ausgeführt wird. Daher kommt es in der Tat darauf an, dass wir die hier gemachten Vorgaben, insbesondere im Bereich der Qualifizierung, zügig umsetzen, weil die Präqualifizierung in der Tat ein wesentliches Entlastungselement ist. Ich kann dies nur unterstreichen, das wird von uns genauso gesehen.
Zum Abschluss noch eines! Wenn man den Gesetzentwurf in drei Deputationen behandelt, dann hat man dort dreimal die Gelegenheit, auch den eigenen Antrag, Frau Nitz, zu debattieren und die Deputation damit zu befassen. Das ist – ich kann das für die Wirtschaftsdeputation sagen – nicht erfolgt. Sie haben die Chance nicht genutzt, das können Sie uns hier jetzt nicht vorwerfen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie wird der Bürgerschaftsbeschluss, Drucksache 17/430, die Beratung über die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen in Deutschland zur Regelaufgabe der Einheitlichen Ansprechpartner im Land Bremen zu machen, konkret umgesetzt?
Zweitens: Wie wird der Forderung des Parlaments Rechnung getragen, bei der Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner im Land Bremen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen ungehinderten Zugang zu den Leistungen dieser Stellen zu gewährleisten?
Drittens: In welcher Weise wird der Senat sicherstellen, dass neben ausländischen auch alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Bremen und Bremerhaven von den sie betreffenden Beratungsangeboten der Einheitlichen Ansprechpartner Kenntnis erhalten?
Herr Staatsrat, darf ich Ihre Antwort zu Frage 1 so verstehen, dass der Einheitliche Ansprechpartner in Fragen der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmung nichts anderes ist als ein Briefkasten?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte am Anfang noch einmal deutlich machen, worum es bei diesem Ladenschlussgesetz und der Veränderung des Ladenschlussgesetzes eigentlich geht! Es steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umgestaltung, die in Bremerhaven insgesamt vorgenommen worden ist. Wir haben in Bremerhaven den Versuch unternommen, wir unternehmen ihn weiterhin, und wir sehen auch schon, dass es tatsächlich gelingt, dass Bremerhaven auch einen touristischen Schwerpunkt bekommt. Wir haben mit dem An- und Umbau des Deutschen Schifffahrtsmuseums, mit der Neugestaltung des Zoos am Meer, der Gründung des Auswandererhauses, der bald anstehenden Eröffnung des Klimahauses und mit der Neuorganisation des Alten und Neuen Hafens etwas völlig Neues in Bremerhaven geschaffen. Wir haben ein neues Tourismusgebiet geschaffen, und das steht im Gesetzentwurf.
Nun liegt in diesem Bereich natürlich auch das Mediterraneo, und das war ja Anlass für viel Streit, der öffentlich ausgetragen worden ist. Eines steht auch eindeutig im Gesetz, das Mediterraneo kann nicht schlechter gestellt werden als die touristischen Gebiete, die es bereits heute gibt, also Schnoor, Böttcherstraße, aber auch Fischereihafen. Das bedeutet, dass selbstverständlich 20 Sonntage im Jahr eine Sonntagsöffnung mit einem touristischen Angebot möglich sein muss, auch dies steht im Gesetzentwurf. Wir wollen aber auch der besonderen Situation Bremerhavens Rechnung tragen. Wir wollen der Situation Rechnung tragen, dass Bremerhaven sich auf ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
den Weg gemacht hat, den Strukturwandel positiv voranzutreiben. Wir wollen dem Rechnung tragen, indem wir die Möglichkeiten schaffen, an 20 weiteren Sonntagen zu öffnen. Das soll per Verordnung über die Stadtgemeinde Bremerhaven geregelt werden; ich finde, dies ist auch eine gute Regelung, die der Sondersituation Bremerhavens gerecht wird, und deshalb – das sei an dieser Stelle auch gesagt –, werden wir dem Antrag der FDP nicht zustimmen können, weil wir den mühsam gefundenen Prozess über die Sonntagsöffnung in Bremen nicht gefährden wollen. Wir halten an unserem Ziel fest, so wenig Sonntagsarbeit wie möglich!
Von daher finden wir es richtig, dass hier die Trennung zwischen Bremen und Bremerhaven erfolgt.
Uns treibt allerdings durchaus eine Sorge. Wir wissen, dass es mit der Ansiedlung des Mediterraneo auch zu einem verschärften Wettbewerb und Einzelhandelswettbewerb in Bremerhaven kommt. Im Übrigen, wer sich darüber eingehend informieren will, dem empfehle ich die Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer über die Situation des Einzelhandels in Bremerhaven, sehr lohnenswert!
Daraus ergibt sich auch die Sorge, die wir ebenfalls haben, nämlich dass hier eventuell auf dem Rücken der Beschäftigen Sonntagsöffnung betrieben werden soll. Das können wir, das wissen wir alle, gemeinsam in diesem Haus staatlicherseits so nicht verhindern, aber wir möchten an die Tarifpartner appellieren, dass hier nach Tarif bezahlt wird. Wir möchten appellieren, dass Sonntagsarbeit zusätzlich gut bezahlt wird, und wir finden den Vorstoß der Gewerkschaft ver.di richtig, dass es zu einer regionalen Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Tarifverträge kommt. Das setzt voraus – und das ist das, was wir staatlicherseits tun können –, dass das Arbeitsressort sich bemüht, das Recht für die Erklärung der regionalen Allgemeinverbindlichkeit vom Bund zu erhalten, ansonsten wird es aber Sache der Tarifpartner sein, sich darauf zu verständigen. Wir haben ein hohes Interesse, dass es zu einer solchen Verständigung kommt, denn wir setzen darauf, wenn Unternehmen sonntags öffnen wollen, sie motivierte Mitarbeiter brauchen, und diese müssen auch richtig bezahlt werden.
Wir sind erfreut, begrüßen es ausdrücklich, dass dieses Gesetz zunächst eine Befristung erfährt, dass es ein automatisches Auslaufen nächstes Jahr gibt. Das bedeutet für uns, wir werden im Sommer nächsten Jahres beurteilen müssen, ob die Sonntagsöffnungen tatsächlich dazu geführt haben, dass mehr externe Kaufkraft nach Bremerhaven gekommen ist, denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Kaufkraftin
dex in Bremerhaven nur 80 Prozent beträgt, also 20 Prozent unter Bundesdurchschnitt. Das alles kann nur funktionieren, wenn tatsächlich mehr externe Kaufkraft in dieses Tourismusgebiet gezogen wird. Das werden wir beurteilen müssen, genauso wie wir – und das sage ich für die sozialdemokratische Seite besonders – darauf achten werden, ob es zur regionalen Allgemeinverbindlichkeitserklärung gekommen ist. Insofern ist der Gesetzesvorschlag ein Angebot zur Verbesserung des touristischen Angebots. Es eröffnet Chancen für Bremerhaven, meine Damen und Herren, und von daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, und ich habe schon gesagt, den Antrag der FDP werden wir ablehnen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Anmerkungen möchte ich doch noch einmal machen. Wenn hier in der Debatte insbesondere eben von Herrn Dr. Möllenstädt ausgeführt worden ist, es müsste Rechtsgleichheit für alle Bereiche gelten, dann, glaube ich, haben Sie nicht zur Kenntnis genommen, dass es eine Unterscheidung zwischen den Gebieten gibt. Wir weisen extra Tourismusgebiete aus, weil sie eine besondere Funktion in diesen beiden Städten haben.
Daher ist das, was Sie vorschlagen, in allen Stadtteilen alles gleich möglich zu machen, was Frau Nitz gesagt hat, die Sonntagsöffnung als eigener Anlass, genau das, was wir nicht wollen! Wenn Sie sagen, wir haben auf der einen Seite nicht die Kraft, alles zu verhindern, oder auf der anderen Seite nicht die Kraft, wie Sie das so schön ausgedrückt haben, endlich einmal etwas Neues vorzulegen, dann sage ich Ihnen eindeutig, unsere Kraft liegt darin, dass wir die Sonntagsöffnung insgesamt begrenzen wollen!
Wir wollen nicht den ungezügelten Wettbewerb an jedem Sonntag, aber wir nehmen auch zur Kenntnis, dass es gerade in touristischen Gebieten die Bedürfnisse gibt, und ich denke, das ist eine richtige Position, die wir in diesem Gesetz vorschlagen.
Dann habe ich die Fragen nicht verstanden, die hier mit dem Staubsauger anfangen und damit enden, was denn die Rolle der Stadtgemeinde sei. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf doch einmal zu lesen! Darin steht, was sie machen sollen. Sie sollen festlegen, wie denn das zukünftige Warenangebot an den 20 weiteren Ta––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gen tatsächlich ist. Wer lesen kann, ist eben eindeutig im Vorteil!
Dann will ich ein Letztes noch dazu sagen! Hier ist seitens der CDU, der wir ansonsten ja anscheinend relativ nahe sind,
und der FDP der Eindruck erweckt worden, die Regierungskoalition müsse sich bei solch einem Gesetz der Neutralität befleißigen. Nein, das müssen wir natürlich nicht, sondern wir haben darauf zu achten, dass die Menschen aus einem Gesetz nicht Nachteile erleiden! Das heißt für uns eindeutig, wenn es im Rahmen und in Begleitung dieser Gesetzgebung gelingt, dass wir allgemeinverbindliche Tarifverträge im Einzelhandel bekommen, dann ist dies eine positive Entwicklung für die Beschäftigten.
Wir sind in dieser Frage eben nicht neutral, weil genau das tatsächlich unsere politische Absicht ist! – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fand den Beitrag von Herrn Dr. Möllenstädt jetzt irgendwie ein Stück weit selbstentlarvend. Wir haben als Sozialdemokraten versucht – oder ich in meiner Person – deutlich zu machen, wo wir in dieser Frage insgesamt stehen, und Sie antworten mit Ideologiebegriffen. Sie werfen uns Ideologie vor. Fast reflexartig, wenn das Wort Arbeitnehmerkammer fällt, reden Sie vom ideologischen Steigbügelhalter. Ich darf Sie vielleicht daran erinnern, dass ich in meiner Rede gesagt habe, es wäre sehr lesenswert. Ich habe nicht signalisiert, dass ich mit allem übereinstimme, aber offensichtlich führt allein die Erwähnung des Namens bei Ihnen zu unvorhersehbaren Reflexen.
Es hat mich auch irgendwie gewundert, dass Sie den Sozialismus dann in einer wunderbaren Gleichsetzung von Neid und Missgunst betrachten. Ich empfehle Ihnen dann doch ein bisschen mehr historische Kenntnis und sich etwas näher damit zu befassen, welche Wurzeln auch der demokratische Sozialismus hat. Sie sollten wissen, dass der liberale Freiheitsgedanke eine dieser Wurzeln ist, aber das ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
konnte ich bei Ihnen jetzt nun absolut nicht mehr erkennen.
Da scheint etwas in der neoliberalen Fundamentalideologie, und das ist dann auch Ideologie, untergegangen zu sein. Was das Maß an Borniertheit meines Auftritts betrifft, ich glaube, da wird das Publikum entscheiden müssen, wer hier den Preis gewinnt. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg vielleicht kurz sagen, warum wir das Ganze jetzt als Dringlichkeitsantrag einbringen, das ist ja durchaus ein etwas ungewöhnliches Verfahren.
Eigentlich haben wir uns seit mehreren Jahren bemüht, in Bremen Standortgemeinschaften ins Leben zu rufen. Nun gibt es zwei Standortgemeinschaften, die kurz davor sind, auch tatsächlich tätig werden zu können: Ansgari und Das Viertel. Die eine ist die kleinste und die andere die größte Standortgemeinschaft, die es in Deutschland geben wird. Zu dieser Gelegenheit und bei nochmaliger Durchsicht des Gesetzes ist festgestellt worden, dass wir hier zu bestimmten Dingen noch ungeklärte Punkte haben. Es fehlen nämlich zum Beispiel Fristen: Es fehlt eine Ablehnungsfrist der Grundstückseigentümer, und es fehlen auch Fristen für die Rücknahme der Ablehnung. Um das Gesetz insgesamt rechtsfest zu machen und die Standortgemeinschaften nicht an formalen Fehlern scheitern zu lassen, haben wir diesen Dringlichkeitsantrag hier vorgelegt. Er orientiert sich im Übrigen an unserem Vorbild, das wir damals hatten, nämlich Hamburg, ergänzt um noch einige weitere Punkte.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich um Zustimmung, damit wir tatsächlich mit den Standortgemeinschaften starten können!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Nitz, uns allen hier liegt Wahlkampf natürlich völlig fern. Wir machen hier, denke ich, insgesamt auch Politik, aber natürlich, das will ich vorwegschicken, sind wir damit einverstanden und beantragen, dass Ihr Antrag an die Deputation für Wirtschaft und Häfen überwiesen wird. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wir machen das auch deshalb – das hat mich etwas erstaunt an Ihrem Antrag –, weil wir ja eigentlich am 13. Dezember 2007 bereits eine erste Lesung eines neuen Tariftreuegesetzes gehabt haben und Sie in Ihrem Papier, das Sie hier vorlegen, immer noch Bezug auf das alte Gesetz nehmen. Insofern wäre es klug gewesen, sich einiges darin noch einmal anzuschauen. Sie werden in dem Gesetzentwurf zum Beispiel die Vergabe nach Losen, also das, was Sie fordern, schon finden. Sie werden dort finden, dass auch soziale Aspekte bei der Vergabe mit berücksichtigt werden sollen. Das war damals, im Dezember 2007, durchaus ein Streitpunkt untereinander. Sie werden dort aber nicht das finden, was Sie in Ihrem Antrag an mehreren Stellen formulieren, nämlich dass Sie von vornherein bestimmte Bieter gleich ausschließen wollen. Das heißt, Sie wollen einen Wettbewerb überhaupt nicht zulassen, und Sie wollen Unternehmen sogar etwas vorschreiben, was wir wirklich nicht rechtsverbindlich machen können. Wir können nicht bei einer bestimmten Auftragsvergabe und einer Höhe oder Größe eines Unternehmens das Unternehmen verpflichten, beispielsweise Maßnahmen zur Gleichstellung der Frau durchzuführen. Das wird rechtlich nicht haltbar sein.
Sie haben eben selbst ausgeführt, es muss rechtskonform sein. Rechtskonform muss auch verlässlich sein, das wollen wir auch garantieren. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf von damals noch einmal anschauen, finden Sie, dass bei gleichwertigen Angeboten eben diese sozialen Kriterien den Ausschlag geben sollen. Das ist der Weg, über den das nur gegangen werden kann.
Ich will an dieser Stelle dann auch etwas zur Frage der Tariftreue und des Mindestlohns sagen! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten streben an, in diesem Gesetz zu Formulierungen zu kommen, dass wir, wenn wir schon nicht allgemein verbindliche Tarifverträge haben, den Mindestlohn an dieser Stelle sicherstellen können. Wir sind sehr darum bemüht, die entsprechenden rechtlichen Formulierungen dazu zu finden. Unser Kern bleibt aber: Wir wollen, dass hier eine Mindestentlohnung bei öffentlichen Vergaben auch tatsächlich stattfindet.
Im Übrigen haben Sie die ILO-Kernarbeitsnorm aufgeführt. Das ist ein Punkt, bei dem wir uns sofort entgegenkommen können, das werden wir auch bei uns mit aufnehmen. Von daher, denke ich, ist der richtige Weg, es im Detail – wobei ich es eben auch schon getan habe und der Versuchung erlegen bin – in der Deputation zu behandeln, um noch in diesem Jahr ein Tariftreuegesetz vorlegen zu können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch kurz auf zwei oder drei Aspekte eingehen! Es ist von Herrn Strohmann und Herrn Dr. Möllenstädt gesagt worden, wir brauchen eine schlanke Regelung, es drohe ein Bürokratieaufbau. Ich möchte Sie bitten, sich dann doch vielleicht noch einmal den Entwurf des Bremischen Gesetzes zur Sicherung – und jetzt ist es vielleicht auch spannend, sich den Titel noch einmal zu merken! – von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe, eben nicht nur das klassische Vergabegesetz, anzuschauen, und sich dort den Paragrafen zur Präqualifizierung anzusehen. Sie werden sehen, dass dies auch ein erheblicher Beitrag zur Entlastung der Bürokratie ist.
Zweite Anmerkung: Sie haben vorhin schlicht gesagt, Europa definiert sich aus dem freien Warenverkehr und den freien Dienstleistungen. Das ist die Realität, wie wir sie im Augenblick erleben, es ist aber nicht das politische Ziel, das wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten anstreben.
Ich will deutlich sagen, dass Europa auch vermehrt die sozialen Aspekte nach vorn stellen muss, dass Europa deutlich machen muss, dass es für die Menschen da ist. Das tut es in vielen Bereichen schon, einige Urteile sind leider so geartet, dass sie dem nicht so ganz gerecht werden. Ich will aber eines ganz deutlich sagen: Für uns gilt nach wie vor der Grundsatz, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort bezahlt werden soll. Das heißt, wir wollen eine Bezahlung, die dann auch noch auskömmlich ist, dazu trägt ein Mindestlohn bei. Im Übrigen finde ich es immer irreführend, wenn über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen geredet wird. Dann müssten Sie einmal mit Unternehmen reden, wie die eigentlich zum Thema Mindestlohn stehen und wie sie eigentlich dazu stehen, dass ein Mindestlohn auch dazu beiträgt, dass es nicht zu Lohndumping kommt. Das ist nämlich auch eine Standortfrage der deutschen Wirtschaft.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem besonderen Aspekt beginnen, denn ich finde, es ist schon schwer zu ertragen, dass der Staat vermehrt als Reparateur für schwere Managementfehler auftreten muss. interjection: (Beifall)
Es ist ja leider so, dass nicht die Finanz- und Wirtschaftskrise Ursache dieser Entwicklung ist, sondern die Ursachen sind leider hausgemacht und durch die Wirtschaftskrise jetzt allerdings verstärkt worden, auch dies lässt sich ja nicht leugnen, aber für uns ist die Frage gewesen: Wie gehen wir mit einer solchen Situation um? Finden wir es richtig, dass wir die Beschäftigten im Regen stehen lassen, wenn einige Manager nicht in der Lage waren, den Laden richtig zu führen? Das finden wir nicht.
Ich möchte zur besonderen Situation von Karstadt in Bremen und Bremerhaven noch einiges sagen. Herr Müller hat ja richtigerweise ausgeführt, wir haben hier eine tarifliche Bezahlung, wir haben hier zwei große Einzelhandelsstandorte, die auch ausbilden. Ich erinnere mich an eine Untersuchung, die in Bremen einmal gemacht worden ist. Da sind die Leute befragt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
worden, die in Bremen in der Innenstadt zum Einkaufen gehen, und man hat herausbekommen, dass mindestens 80 Prozent der Befragten doch zumindest bei Karstadt vorbeischauen. Das macht deutlich, dass wir hier tatsächlich Perlen in Bremen und Bremerhaven haben, sowohl was die Beschäftigungssituation als auch was die Akzeptanz dieser Häuser angeht. Insofern können wir uns auch nicht danebenstellen.
Wesentlich ist natürlich auch, dass beide Häuser schwarze Zahlen schreiben. Das Bremer Haus – wer „buten un binnen“ gesehen hat, unser ehemaliger Kollege Blumenberg hat das dort einmal deutlich formuliert –, ist unter den ersten zehn, oft unter den ersten fünf in der Leistungsfähigkeit. Da kann man nur sagen, es sind starke Häuser, und wir können uns nur dafür einsetzen, dass diese auch hier erhalten bleiben.
Ich freue mich ausdrücklich, dass wir hier nicht den Kampf um das Erstgeburtsrecht führen, sondern dass wir hier tatsächlich gemeinsam oder weitestgehend gemeinsam zu einer Entscheidung kommen können. Dem Antrag der CDU werden wir nicht folgen können, denn wir glauben, er ist nicht konkret genug. Wir finden, es muss benannt werden, welche Möglichkeiten gegeben sind. Mit dem Wirtschaftsfonds sind diese Möglichkeiten gegeben, und es ist selbstverständlich für uns, dass wir die Anstrengungen des Senats – der Bürgermeister hat jetzt einen Brief an die Bundesregierung geschrieben – mit unterstützen und dass sie unsere volle Unterstützung haben. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu dem Antrag.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen den Nachtragshaushalt beschlossen, das heißt, wir haben die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um Maßnahmen jetzt auch tatsächlich umsetzen zu können. Wir folgen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einer Empfehlung der Bundesregierung und auch Festsetzungen, die in dem Vergabegesetz des Bundes dort getroffen worden sind, mit dem Ziel, beschleunigte Umsetzungen der Investitionen vornehmen zu können. Das bedeutet, dass bei diesen vereinfachten Verfahren die Wertgrenzen verändert werden. War es beispielsweise bisher so, dass eine freihändige Vergabe im Bereich der Bauleistungen bis 30 000 Euro möglich war, soll diese jetzt bis zu 100 000 Euro möglich sein, das bedeutet, der Spielraum insgesamt, freihändige Vergaben oder beschränkte Ausschreibungen zu machen, wird erhöht. Es gibt die Chance, hier schnell Aufträge vergeben zu können, es gibt die Chance, schnell Impulse für die Wirtschaft vor Ort setzen zu können, und ich glaube, dass wir hier mit diesem Gesetz einen richtigen Weg beschreiten. Ich möchte hinzufügen, weil in dem Zusammenhang mit Vergaben auch immer schnell der Vorwurf gemacht wird, dass man – und das ist selbstverständlich! – sehr gewissenhaft prüfen und schauen muss und dass wir darauf achten müssen, dass nicht der Verdacht – auch nur der Verdacht! – von Vorteilsnahme oder Korruption entsteht, dass in diesem Zusammenhang die Bieteranzahl erhöht worden ist; bei der freihändigen Vergabe auf vier, bei der beschränkten Ausschreibung auf sechs, und das schon ab 10 000 Euro. Insofern schaffen wir hier auch ein Höchstmaß an Transparenz und Kontrolle, und zur Transparenz trägt auch bei, dass insgesamt die Vergaben, sofern sie über 25 000 Euro betragen, im Internetportal veröffentlicht werden sollen und nachdem der Auftrag erteilt worden ist, auch dort kenntlich gemacht wird, welches Unternehmen den Zuschlag bekommen hat.
Von daher schaffen wir, glaube ich, ausreichend und hinreichend Transparenz. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wir verbinden hiermit die Hoffnung – ich sage bewusst die Hoffnung, denn es wird sich erweisen müssen, ob die Veränderung der Wertgrenzen tatsächlich dazu führt –, dass wir Impulse für die Wirtschaft schnell setzen können. Dies ist Ziel des Konjunkturprogramms. Dieses Gesetz zur Erleichterung von Investitionen ist ein Beitrag dazu, dass wir zur schnellen Umsetzung kommen. Da wir alle davon ausgehen, dass die Krisensituation spätestens im Jahr 2010 vorbei ist, ist das Gesetz auf Ende 2010 befristet, dann werden wir wieder zu den alten Regelungen zurückkehren können. Von daher bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetz. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen. Wir erleben hier die Wiederholung eines Antrages, den wir bei der ersten Lesung schon abgelehnt haben und der jetzt in einem anderen Gewand daher kommt. Aber wir haben in der ersten Lesung schon abgelehnt, dies zu unterstützen, weil mit diesen Formulierungen, für gemeinnützige Vereine den Ausschank von Alkohol zu ermöglichen, nach wie vor der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann, dass es sich dann hier – wie in der Begründung des Änderungsantrages der LINKEN beim letzten Mal auch formuliert – um den Charakter eines Gaststättenbetriebes handeln könnte.
Das genau wollen wir vermieden wissen. Wir möchten eine rechtliche Klarstellung, deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt darauf beschränken, die auch in dem Bericht als strittig dargestellten Punkte noch einmal kurz zu beleuchten und nicht auf das Thema des Gaststättenrechts insgesamt einzugehen. Es ist klar, dass wir dies hier als Erbe der Föderalismusreformkommission I bearbeiten müssen. Demnach haben wir ein Landesgaststättengesetz zu erarbeiten, und offensichtlich hat es unterschiedliche Vorstellungen gegeben.
Ich will mit dem ersten Punkt anfangen: Die CDU hatte einen eigenen Antrag vorgelegt. Die Anträge der Koalition und der CDU unterschieden sich darin, dass die Koalition sich für eine präventive Erlaubnisprüfung einsetzt und die CDU ein Anzeigeverfahren befürwortet. Es war die Frage, inwieweit man hier einen Beitrag dazu leisten kann, vielleicht die Verfahrensabläufe zu vereinfachen. Ich habe damals in der Debatte in der ersten Lesung gesagt, dass ich mir so etwas durchaus vorstellen kann. Wir haben in der SPD-Fraktion auch eingehend über diesen Punkt debattiert, kommen aber jetzt zu dem Ergebnis, wenn wir das auch ernst nehmen wollen, was wir in einem anderen Artikel des Gesetzes hinsichtlich der Bewachungsaufgaben geschrieben haben, nämlich die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit auch in diesem Bereich, dass wir dies gern auch insgesamt im Gaststättenrecht verankert wissen möchten. Das heißt, wir sind dafür, bevor eine Personalkonzession vergeben wird, dass vorher die Erlaubnis erteilt wird. Es ist in dem Bericht der Deputation darauf hingewiesen worden, welche zeitlichen Verzögerungen, welche rechtlichen Schwierigkeiten insbesondere bei der Anforderung von Sicherheitskonzepten entstehen, wenn man vom bis heute gültigen Verfahren der vorherigen Erlaubnisprüfung abweichen würde. Das möchten wir nicht riskieren, von daher möchten wir hier an dieser Regelung festhalten.
Dann hat es den Antrag der FDP hinsichtlich der Sperrzeiten gegeben. Wir halten es nach wie vor für richtig, dass in zwei Städten dafür gesorgt werden muss, wenn es denn notwendig ist, es zu regeln. Es
ist ja nicht zwangsläufig gesagt, dass man es regeln muss, dass es ein friedliches Nebeneinander zwischen Wohnbebauung einerseits und Gaststättenerlebnis andererseits geben muss. Insofern halten wir es für richtig, die schon ursprünglich vorhandenen Sperrzeiten auch weiterhin aufrechtzuerhalten, genauso wie wir über diesen Weg nicht den Versuch unternehmen möchten, den Beschluss der Stadtbürgerschaft hinsichtlich der Flatrate-Partys zu unterlaufen. Bezüglich des Hinweises, das sei alles schon im Jugendschutzgesetz geregelt, muss ich die FDP noch einmal darauf hinweisen, dass es an der Stelle nicht nur um Jugendliche geht, es geht um die Einschränkung des Alkoholkonsums insgesamt. Von daher ist es richtig, die Frage der Flatrate-Partys anzusprechen und sie zu unterbinden.
Dann war für uns als Sozialdemokratinnen und -demokraten wichtig, nachdem auch der Landesbehindertenbeauftragte sich zu Wort gemeldet hatte, zwei Dinge zu regeln: Das eine ist, dass die barrierefreie Benutzbarkeit der Gaststätten auch in Zukunft gewährleistet sein sollte. Das Bundesgesetz, das wir ablösen, sah dies vor, dies war im ersten Gesetzentwurf nicht vorhanden, dies ist jetzt aufgenommen, genauso wie aufgenommen worden ist, dass die Behindertenverbände ein Verbandsklagerecht erhalten und damit mit ihren rechtlichen Ansprüchen gleichgestellt sind, wie sie es im Bundesgesetz gehabt haben. Deswegen schlagen wir auch ein Artikelgesetz vor, in dem nämlich auf der einen Seite das neue Gaststättengesetz verabschiedet werden und gleichzeitig das Behindertengleichstellungsgesetz verändert werden soll. Nur im Gleichklang kann der Rechtszustand für die Behindertenverbände wieder hergestellt werden. Wir möchten diesen Konflikt nicht mehr. Wir finden es richtig, dass dieser alte Rechtszustand wieder hergestellt wird, und sind froh, dass wir dies jetzt haben.
Nun hat uns gestern ein Änderungsantrag der LINKEN erreicht, in dem gefordert wird, dass es für gemeinnützige Vereine im Rahmen von Kulturveranstaltungen oder kulturellen Aktivitäten eine Ausnahmeregelung geben soll. Hier, meine Damen und Herren, so sympathisch, wie es im ersten Augenblick klingt, insbesondere bei der Begründung, dass diese Vereine ja davon auch profitieren können, haben wir das große Bedenken, dass, wenn wir dies so freigeben, wir dazu kommen, Vereine sich gründen können und damit das Gaststättenrecht insgesamt untergraben. Stellen Sie sich vor, Sie haben den Verein der Whiskyfreunde Nordirlands, und die veran
stalten alle vier Wochen dann irgendwelche Partys, um das so zu machen!
Ich weiß, dass das so nicht gemeint ist, nur im Augenblick, so wie es formuliert ist, ist diese Möglichkeit gegeben, und von daher werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mir ja gewünscht, dass die CDU mit dem Antrag im November gekommen wäre, als wir hier verschiedene Anträge beraten haben.
Die Konjunkturkrise hat uns damals erreicht, und ich glaube, es wäre klug gewesen, wenn die einzelnen Punkte dort auch besprochen worden wären. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich kann die Einschätzung ausdrücklich nicht teilen, dass in der Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen über diese Konjunkturkrise nur ein Rahmen beschrieben worden sein soll, sondern der Senator hat eindeutig dargestellt, was getan wird, er hat deutlich dargestellt, dass er Gespräche mit den wirtschaftlichen Akteuren führe, dass er sie kontinuierlich führt, um zu überprüfen, welche Maßnahmen seitens des Senats eingeleitet werden müssen. Er hat eine Prüfung des Investitionsprogramms zugesagt und gleichzeitig die besonderen neuen Angebote vorgestellt, die die Bremer Aufbaubank leistet. Insofern kann man von Untätigkeit überhaupt nicht reden, und man kann auch nicht davon reden, hier sei nur ein Rahmen beschrieben worden. Der Senat hat gehandelt!
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass auch die Bürgerschaft in ihrer letzten Sitzung einen Antrag zur Konjunkturkrise beschlossen hat. Dort wurde der Senat aufgefordert – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – darzustellen, „welche bereits beschlossenen Investitionen des Doppelhaushalts vorgezogen werden können“. Was wir heute in dem CDU-Antrag vorfinden, ist – lassen Sie es mich ein bisschen abschätzig sagen – so etwas wie Resteverwertung. In Wirklichkeit ist alles schon beschlossen, alles ist im Gang. Der einzige Unterschied zwischen Ihnen und uns ist der: Wir vertrauen dem Senat, dass er diese Probleme angeht, Sie vertrauen ihm eben nicht.
In der Diskussion eben wurde ausgeführt, dass Planungen nicht weiter betrieben werden sollen, und möglicherweise sei es so, dass es zu irgendwelchen Einschränkungen kommen könnte. Herr Dr. Schrörs, es wäre hilfreich, wenn wir über die einzelnen Sachpunkte reden könnten und Sie konkret benennen, worum es bei Ihnen eigentlich gehen soll, damit wir nicht – ich stelle das leider in den letzten Monaten wiederholt fest – in einem nebulösen Gewaber bleiben.
Zu dem Antrag der CDU möchte ich in einem Punkt noch etwas sagen. Es wird ja von der Instandsetzung öffentlicher Gebäude geredet, die Bundesprogramme geben das nach meinem Kenntnisstand bislang nicht her, es kann hier also nur um das Vorziehen der Landesprogramme gehen. Das genau wird aber geprüft, und ich gehe davon aus, dass Herr Senator Nagel uns im Rahmen der Debatte auch noch Auskunft geben wird, genauso wie über die weitere Bereitstellung von GRW-Mitteln, die wir komplemen
tieren und für die Wirtschaftsförderung werden einsetzen können. In der Diskussion wurde eben gesagt, man wolle eine einzelne Abstimmung. Wir brauchen für die Sozialdemokratie keine einzelne Abstimmung über Dinge, die schon laufen. Deshalb werden wir den Antrag in Gesamtheit, und wenn es dann so sein muss, dass er in Einzelpunkten abgestimmt wird, auch in Einzelpunkten ablehnen. Er bringt uns insgesamt nicht voran, und er klappt in einer Debatte nach. Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen! Es ist manchmal interessant, wie der bürgerliche Oppositionskampf in diesem Hause tobt, wenn FDP und CDU gegeneinander streiten. Ich möchte mich auch nicht einmischen, weil es Ihr Schaukampf ist, aber ich möchte eines, was der Kollege Ella gesagt hat, ausdrücklich noch einmal zurückweisen: Das Mittel der Steuersenkung löst das Problem der Konjunkturkrise nicht!
Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Zu dem, was der Kollege Müller hinsichtlich seines Antrages, der heute am Ende der Debatte diskutiert werden soll, geäußert hat, werde ich dann Stellung nehmen, dann haben wir genügend Gelegenheit, das zu debattieren.
Ich werde mich gleich zum Orakel äußern! Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir war ursprünglich eigentlich gar nicht klar, worauf die CDU jetzt hinaus will, jetzt wissen wir es ja wieder. Ich will einmal mit ein paar grundsätzlichen Bemerkungen anfangen! Ich glaube, es ist ein Irrtum, wenn man denkt, dass, wenn man eine Struktur hat, sie allein schon den Erfolg von Handeln und von Beratung garantiert. Sie haben in der Antwort des Senats gelesen, dass der Bereich der Startmesse einer ist, der der Umorganisation bedarf. Insofern ist es richtig, dass man auch die Strukturen, die man hat, jeweils den Bedarfen anzupassen hat. Von daher greift in dem Fall, finde ich, der kausale Zusammenhang, dass wir eine gute Struktur haben und sich eine gute Leistung daraus ableitet, zu kurz.
Im Übrigen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass in der Senatsantwort beschrieben worden ist, dass die Angebote, die insgesamt zur Verfügung gestellt werden, auch weiterhin aufrechterhalten werden. Jetzt sind wir bei dem Punkt: Was glauben wir denn ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
jeweils? Das ist das, was wir, glaube ich, in der vorletzten Bürgerschaftsdebatte schon einmal hatten, als der Kollege Dr. Schrörs hinsichtlich der Gewerbeflächen gesagt hat, er glaube ja, dass es in Bremen nun zu Abwanderungen komme. Sie, Frau Winther, glauben ja, dass wir uns nun insgesamt verschlechtern.
Ich glaube demgegenüber, dass wir uns die Situation zunächst einmal ansehen müssen.
Ich sage Ihnen deutlich, B.E.G.IN ist für uns ein Erfolg. Es ist eine große Leistung, die zu einem relativ geringen Preis erbracht worden ist. Es ist für uns auch so, dass wir bei dieser Kürzung von 200 000 Euro sehr genau darauf schauen, die für 2009 vorgesehen ist. Für mich ist das bei der Finanzzuweisung für den Bereich B.E.G.IN nicht das Ende, weil ich Ihnen deutlich sage: Wenn wir die Tendenz erkennen sollten, dass die Beratungsangebote nicht mehr zu der Gründungsintensität führen, dass die Gründer insgesamt mehr Schwierigkeiten haben, bin ich sehr dafür und dann werden wir es auch tun und im nächsten Haushalt mehr Mittel einsetzen müssen. Das wird gar nicht anders gehen.
Wir wissen alle gemeinsam, dass mit den Gründern auch ein Stück weit Strukturwandel in unserem Land betrieben wird. Von daher ist es notwendig, diesen Bereich ganz besonders zu fördern. Ich bin aber noch nicht so weit zu sagen: Ich trete hier der CDU bei, die sagt, dass diese Kürzung, wie sie im Augenblick vorgesehen ist und von der der Senat sagt, dass sie auch so vertretbar ist, nicht vertretbar ist. Im Übrigen sagen Gespräche, die man mit einigen Verantwortlichen im Bereich B.E.G.IN führt, ähnliches. Jetzt gleich die Flinte ins Korn zu werfen und den Versuch hier nicht zu machen, diese Mittel auch einzusparen – –.
Von daher, meine Damen und Herren, bewegen wir uns wieder auf die Frage des Glaubens zu, was denn die Zukunft so bringen wird. Ich möchte mir erst einmal ansehen, was die Zukunft so bringen wird, sage aber auch deutlich: Wenn es hier negative Veränderungen gibt, müssen und werden wir gegensteuern.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass es heute nicht wieder der Auftakt zu einer eineinhalbstündigen Debatte ist. Ich glaube es aber nicht. Ich bin im Rahmen der Debatte um das Strukturkonzept gestern schon darauf eingegangen, dass wir in der Verzahnung zwischen Arbeitsmarkt und Wirtschaftspolitik und den Fördermöglichkeiten einen wesentlichen Punkt sehen. Wir haben in der Bürgerschaft einen Antrag verabschiedet. Dieser Antrag hatte die Zielrichtung, dass Unternehmen und Arbeitnehmervertretung passgenaue und umfassende Unterstützung angeboten bekommen sollen, und zwar insbesondere im Bereich Wirtschafts-, Wissenschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Dieser erste Bericht, den wir eingefordert haben, liegt uns jetzt vor. Es war uns wichtig, zunächst einmal Kenntnis davon zu erhalten, in welchem Maße eigentlich Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung schon zusammenarbeiten, in welchem Maße es tatsächlich zu einem gemeinsamen Vorgehen kommt und wie vielleicht eine engere Verzahnung in diesen beiden Bereichen tatsächlich erreicht werden kann. Im fachlichen Kern geht es uns – wir haben es eben in einem anderen Zusammenhang debattiert – durchaus auch um den Fachkräftemangel. Es geht uns darum, dass wir auf der einen Seite Unternehmen haben, die einen Bedarf an Fachkräften haben; auf der anderen Seite haben wir natürlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Bedarf nach Qualifizierung haben. Hinzu treten Dinge wie Ablauf und Prozessorganisation, die neben Investitionsförderung auch im Rahmen der Arbeitsmarktförderung geleistet werden können. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Der Senat legt diesen Bericht jetzt vor. Der Bericht konzentriert sich insbesondere auf die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Komponenten. Die Frage ist nun, ob der Senat jedenfalls nach unserer Auffassung die ihm auferlegten Hausaufgaben nun tatsächlich auch gemacht hat. Dazu ist Folgendes festzustellen:
Erstens: Die angestrebte Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung ist Bestandteil des strukturpolitischen Konzeptes, wie es gefordert ist.
Zweitens: Der Bericht macht deutlich, dieses Konzept ist bereits auch mit Maßnahmen unterlegt. Konkret heißt das, es wird eine einheitliche Erstberatung in den Gesellschaften geben, und einheitlich heißt, dass die operativ tätigen Gesellschaften – wie zum Beispiel die BIG oder auch die BIS und die bag oder die Arbeitsgemeinschaften – jeweils von der anderen Gesellschaft wissen, welche Angebote gemacht werden können. Um dieses Wissen auch zu verstetigen und dafür zu sorgen, dass es auf dem aktuellen Stand ist, wird Regelkommunikation eingeführt. Jede Gesellschaft weiß von der anderen, welche Förderinstrumente sie hat, und die Verzahnung des Internetauftritts wird vorgenommen.
Wir betrachten das als einen ersten wichtigen und zentralen Schritt. Für uns ist das der Einstieg in eine Verzahnung zwischen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung. Wir legen allerdings auf einen Punkt noch ein besonderes Gewicht und freuen uns, dass dies auch so aufgenommen worden ist, das ist die Frage der One-Stop-Agency und die Frage des damit verbundenen Scouts.
Es wird ganz entscheidend davon abhängen, dass es nicht nur bei der Bekundung der One-Stop-Agency bleibt, sondern dass die Rolle auch angenommen wird, dass es eine Betreuung der Kunden, die Arbeitnehmer oder Betriebsräte oder auch Unternehmen sein können, aus einer Hand gibt und eine Begleitung aus einer Hand. Nach dem, was der Senat vorlegt, ist dies die Absicht, es sind die ersten Schritte eingeleitet. Wir werden das sehr aufmerksam verfolgen, denn nur, wenn diese Rolle angenommen und gelebt wird, kann eine solche Verzahnung, die wir für notwendig halten, gelingen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal mit einem Missverständnis aufräumen, das eben von Frau Kollegin Winther aufgeworfen worden ist. Bei den von Ihnen aufgezählten angeblichen Gesellschaften handelt es sich um Projekte, die europaweit ausgeschrieben werden müssen und die in der Abwicklung in der Hand der bag sind. Insofern beruht das, was Sie hier geäußert haben – ich sag es einmal vorsichtig – auf nicht ausreichenden Infor––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mationen. Es ist schlichtweg nicht so, wie es tatsächlich ist.