Ilkin Özisik
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Chancengerechtigkeit ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Keine andere Partei hat sich das so sehr auf die Fahne geschrieben wie die SPD. Gute Bildung ist die Grundlage einer solidarischen Gesellschaft. Das heißt auch, dass wir alles tun müssen, dass kein Mensch in diesem Sinne je abgeschrieben wird, egal, wer er ist, welche Bildungsvergangenheit er hat oder welche anderen Voraussetzungen er mitbringt. Bildung startet bei den Kindern.
Berlin braucht eine zukunftsgerichtete gerechte Bildungslandschaft, die kein Kind zurücklässt. Dabei gilt es zu begreifen, gute Bildung gibt es nicht umsonst. Deshalb haben wir die Ansätze im Bildungshaushalt deutlich erhöht und gehen auch konsequent an die Strukturen. Viele Baustellen sind wir dabei angegangen. Der Übergang Kita – Schule und Schule – Beruf sind zwei Beispiele, die Jugendberufsagentur, das Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung, das umfassende Lehrkräftebildungsgesetz, die integrierten Sekundarschulen, das Schulmittagessen, das Sanierungsprogramm für Schultoiletten, Finanzmittel für Sportstätten, die Fleximittel zur freien Verfügung für Schulen, das Brennpunktschulenprogramm und dessen Ausweitung auf Berufs- und Privatschulen und das Programm zur wachsenden Stadt umfasst allein eine halbe Milliarde Euro. Dies sind nur einige Dinge, die der Senat und das Abgeordnetenhaus zusammen angepackt haben. Aber wir werden nicht müde, weiter für eine gerechte Bildungslandschaft zu kämpfen.
Wir haben in dieser Legislaturperiode insgesamt richtig viel Geld in die Hand genommen, um Weichen für die Berliner Bildungslandschaft neu zu stellen. Darauf können wir stolz sein. Aber wir können uns jetzt nicht ausruhen. Wir müssen genauso energisch wie bisher an der Umsetzung unserer Vorstellungen eines gerechten Bildungssystems weiterarbeiten. Der kommende Bildungshaushalt soll genau dafür die Grundlage sein. Wir leben in einer sich rasant wandelnden Stadt. Dies ist sowohl eine große Herausforderung als auch eine große Chance für alle Berliner. Wir stellen die Weichen für kommende Generationen.
Der künftige Bildungshaushalt steht ganz im Zeichen des wachsenden Berlins. So wurden klar Prioritäten beim Personal gesetzt, bei der Sanierung und dem Ausbau von Schulen. Weiter geht es um die Inklusion, eine Ausweitung des Brennpunktschulenprogramms und dezentrale Schulbudgets. Für den Bereich Bildung stehen nach dem aktuellen Beschluss für beide Haushaltsjahre knapp 6 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist gegenüber dem jetzigen Haushalt noch einmal ein deutliches Plus von weit über 400 Millionen Euro. Davon werden unsere Kinder und diejenigen profitieren, die für gute und gerechte Bildung arbeiten. Zu erwähnen wären hier als
Beispiele 1 Million Euro zusätzlich für Verwaltungsleiterinnen und -leiter, 600 000 Euro für Bildungsverbünde, 100 000 Euro für die Förderung von Integration und Vielfalt „Dialog macht Schule“ und 360 000 Euro für Familienzentren.
Berlin braucht Lehrkräfte. Deshalb wird zusätzliches Schulpersonal eingestellt werden, mehr Lehrkräfte wegen der wachsenden Stadt und zur Verbesserung des pädagogischen Angebots, für Willkommensklassen, zur Anhebung des Integrationsdeckels und für die weitere Ausgestaltung der Inklusion. Zur Stärkung der Berliner Grundschulen werden darüber hinaus die Schulleiterinnen und Schulleiter an unseren Grundschulen höher vergütet werden. Dies sind zusätzliche Kosten, die enorm sind, aber eben auch enorm wichtig zur Unterstützung und Wertschätzung der tagtäglichen Arbeit.
Berlin hat viel aufzuholen;
insbesondere bei den Schulgebäuden wurde in den vergangenen 30 Jahren zu wenig investiert. Doch die Wende wurde in dieser Legislaturperiode geschafft. Für Bauinvestitionen im Schulbereich stehen für 2016 und 2017 insgesamt über 150 000 Millionen Euro zur Verfügung. Darin sind zwar auch modulare Ergänzungsbauten ein Thema, doch wird auch das Schulanlagensanierungsprogramm ausgeweitet und das Sonderprogramm Schultoiletten aus dem Jahr 2015 dauerhaft etabliert.
Über das dezentrale Schulbudget können Schulen Mittel nach ihren Bedürfnissen direkt, ohne großen Verwaltungsaufwand für Schönheits- und Kleinreparaturen, für Honorare, für Fortbildungen einsetzen. Hiervon profitieren allen öffentlichen Schulen.
Der anhaltende Flüchtlingszuzug stellt auch die Berliner Schulen vor eine riesige Herausforderung. Berlin wird weiterhin den Weg verfolgen, diese Kinder und Jugendlichen in den Schulen zu unterrichten. Die Integration in den Schulalltag muss gelingen. Mit diesem Haushalt und den darin enthaltenen Schwerpunkten befinden wir uns auf einem guten Weg mit einem finanziellen Gerüst, das uns in unserer wachsenden Stadt die Möglichkeit gibt, jede Schülerin und jeden Schüler mitzunehmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Antrag sieht vor, den Beginn der regelmäßigen Schulpflicht um drei Monate zu verschieben. Danach sollen Kinder schulpflichtig werden, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben statt, wie bisher, bis zum 31. Dezember. Zudem können Kinder, die vom 1. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten nur an einer Schule aufgenommen werden, wenn sie eine öffentlich finanzierte Tageseinrichtung der Jugendhilfe oder eine öffentlich finanzierte Tagespflegestelle besuchen und die besuchte Einrichtung eine Aufnahme befürwortet. Bei Zuzüglern oder Kindern, die aus anderen zwingenden Gründen keine solche Einrichtung besuchen konnten, ist eine vorzeitige Einschulung möglich, wenn das Kind schulfähig ist.
Der Antrag enthält zwei wesentliche Aussagen, erstens die Anhebung des Alters, ab dem Kinder schulpflichtig werden, und zweitens die Einschränkungen bei der freiwilligen Einschulung von sogenannten Antragskindern auf Wunsch ihrer Erziehungsberechtigten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bereitet entsprechend dem Beschluss des Senats in der Klausursitzung vom 8. Januar 2015 einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, dass ab dem Schuljahr 2017/18 das Einschulungsalter um drei Monate angehoben wird. Danach beginnt künftig die Schulpflicht für Kinder, wenn sie bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben. Damit wird Berlin seine Regelungen zum Beginn der Schulpflicht denen anderer Länder anpassen. Dies entspricht einem Teil des vorliegenden Antrags.
Der Gesetzesantrag ist jedoch in anderer Hinsicht zurückzuweisen, weil er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, indem er die Früheinschulung nicht nach allgemeingültigen Kriterien ermöglicht. Während bei Zuzüglern die Schulfähigkeit festgestellt werden muss, werden gegebenenfalls in gleicher Weise schulfähige Kinder
(Stefanie Remlinger)
nicht zugelassen, wenn die besuchte Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle die Früheinschulung nicht ausdrücklich befürwortet. Kinder, die keine Tageseinrichtung oder Tagespflege besuchen, sind sogar vollständig von der Möglichkeit ausgeschlossen, frühzeitig eingeschult zu werden. Diese Benachteiligung bei gleichen Voraussetzungen ist nicht sachgerecht zu begründen und mutmaßlich wegen des Verstoßes gegen das Grundgesetz verfassungswidrig. Zudem gibt es weder im Gesetzentwurf noch in der pädagogischen Wissenschaft eine Definition des Begriffs der Schulfähigkeit. Daher kann der Änderung des Schulgesetzes in dieser Form nicht zugestimmt werden. Die Anhebung des Einschulungsalters wird im Rahmen der nächsten Schulgesetzänderung vorbereitet, und dies ohne schwammige Begriffe und grundgesetzkonform. – Vielen Dank!
Bildungspolitik ist heute nicht mehr vorstellbar ohne den zentralen Gedanken des Umweltschutzes. Und Umweltpolitik geht nicht mehr, das wissen wir seit langem, ohne Bildungspolitik. Wir müssen unsere Kinder darauf vorbereiten, dass der Erhalt und der Schutz der Umwelt ein fundamentales Gut ist. Es ist die Basis unseres Lebens und die unserer Zukunft. Wir müssen das Interesse unserer Kinder für dieses sensible Thema wecken, auf dass sie kreativ und mit dem richtigen Kompass im Herzen die Zukunft mitgestalten.
Und Sie haben vollkommen recht, dafür ist die Schule der richtige Ort, denn es geht hier um Bildung im wortwörtlichen Sinne. Deutschland ist in diesem Bereich auch deshalb führend, weil wir über das Know-how verfügen. Das Wissen, das dahinter steht, entwickeln wir an unseren Schulen, an unseren Unis und an unseren Forschungszentren. Deshalb spielt Umweltschutz gerade an unseren Schulen auch eine bedeutende Rolle im Lehrplan, in Projekten und im herausragenden Engagement unserer Lehrkräfte.
Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE – soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nachhaltiges Denken vermitteln und die Nerven kitzeln, damit künftige Generationen die Chance haben, einen Prozess nachzuholen, den wir zu lange verschlafen haben. Die verheerenden Folgen dessen sehen wir täglich, auch wenn wir sie nicht immer hier in Deutschland spüren. Deshalb war und ist es unser Anliegen, in diesem Bereich voranzukommen.
Wir haben auf die Herausforderungen bezüglich des Umgangs mit den Ressourcen und des Klimawandels reagiert und bemessen diesem Thema einen hohen Stellenwert zu, wie es beispielsweise in der aktuellen Anhörungsfassung des Rahmenlehrplans und in den „Curricularen Vorgaben in globalen Zusammenhängen im Rahmen einer Bildung für nachhaltigen Entwicklung“ zum Ausdruck kommt. Mithilfe von Unterstützungs- und Anreizsystemen werden Klima- und Ressourcenschutz gestaltungskompetenzorientiert im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung unterrichtet. Hier ist die Umweltschule in Europa/Internationale Agenda 21-Schule zu nennen, Siegel und Wettbewerb der „Berliner Klimaschulen“, weitere Tagungen und Handreichungen. In Berliner Schulen werden bereits innerhalb bezirklicher Energiesparprojekte Energielotsen ausgebildet. Ich möchte hier z. B. „Fifty-fifty“ in Reinickendorf und „Köpfchen statt Kohle“ in Pankow hervorheben. Da können Sie gerne den Vergleich zum Mentorenprogramm in BadenWürttemberg ziehen. In anderen Schulen wurden für Projekte wie z. B. „Klimafrühstück“ Peer-to-Peer-Ausbildungssituationen geschaffen.
Insgesamt vermisse ich in diesem Antrag doch etwas den Rückbezug auf das, was wir hier in Berlin schon realisiert
(Dr. Turgut Altug)
haben. Sich nun an der sicherlich wünschenswerten Koordinierungsstelle aufzuhängen, halte ich für wenig hilfreich. Angesichts der bestehenden Unterstützungssysteme für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung erscheint eine Hauruckeinführung des Mentorenprogramms nicht sinnvoll. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf diesem Weg – und dies betone ich – gemeinsam weitergehen sollten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es steht außer Frage: Grundschulen sind einer der zentralen Orte der Integration, für einen erfolgreichen Start ins Bildungsleben überhaupt, da sind wir einer Meinung. Es ist auch eine Tatsache, dass Grundschulen in Berlin unter einem besonderen Druck stehen. Dieser Druck potenziert sich durch fehlendes Personal. Lehrkräfte gehen an ihre Grenzen, und das überträgt sich direkt auf unsere Kinder. Die, die ganz besonders darunter leiden, sind die, die gute Bildung am nötigsten haben. Deshalb ist es so wichtig, dass wir erfolgreich sind. Ich freue mich, dass wir uns hier auf einem guten Weg befinden, denn trotz eines hohen Einstellungsbedarfs konnten in den zurückliegenden Jahren genügend Lehrkräfte eingestellt werden.
Es gibt verschiedene Wege zur Werbung, die sehr erfolgreich verlaufen sind. Lehramtsanwärter erhalten frühzeitig eine Einstellungsgarantie. Ebenso erhalten befristet beschäftigte Lehrkräfte kurz nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres ein Entfristungsangebot. Der Berlin-Tag wird seit 2014 zwei Mal jährlich und mit großem Erfolg durchgeführt, um Laufbahnbewerber aus anderen Bundesländern nach Berlin zu holen. In regionalen und überregionalen Medien werden entsprechende Anzeigen geschaltet.
Darüber hinaus müssen wir in Berlin natürlich auch selbst ausbilden, das ist klar. 320 Studienplätze für die Jahre 2014 und 2015 sind in Anbetracht der kommenden Jahre wirklich zu wenig. Deshalb ist die Senatsverwaltung für Bildung auf allen Ebenen mit den Universitäten im Gespräch, um die Entwicklungsmöglichkeiten genau da auszuloten. Auch für die ab 2018 geltenden Hochschulverträge ist die Frage der Erweiterung der Kapazitäten absolut vorrangig. Wichtig und richtig ist jedoch: Wir brauchen die Erweiterung so schnell wie möglich; das ist mir auch klar.
Natürlich sind Lohnstrukturen auch ein wichtiger Motivationsfaktor und mehr als nur ein Zeichen der Anerkennung. Die geforderte Angleichung der Vergütung der
Grundschullehrkräfte auf das Niveau der ISS- bzw. der Gymnasiallehrkräfte ist wünschenswert. Für die Angleichung ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. In der Koalition wurde als erster Schritt eine Anhebung der Schulleitervergütung verabredet; das kommt und muss jetzt nach und nach auch umgesetzt werden, das Ziel ist klar. Ein sich daran anschließendes Konzept zur Aufstiegsfortbildung ist dann im Anschluss natürlich auch sinnvoll.
Doch wir dürfen auch andere Baustellen im Grundschulbereich nicht vergessen. Funktionsstellen fallen mir da ein, Verwaltungsleiterstellen, Fortbildungsmaßnahmen, Stellenbesetzungsverfahren und, und, und. Da hängt vieles am Personal, aber gewiss nicht alles.
Viele Punkte aus dem Antrag werden bereits umgesetzt. Die Anhebung der Vergütung für alle und auf einen Schlag wäre wünschenswert, ist im Augenblick jedoch absolut nicht machbar. Daher bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie ist aus Sicht des Senats der Start in das Schuljahr 2015/2016 verlaufen?
Ist die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften, insbesondere mit Blick auf die Situation geflüchteter Kinder, hinreichend gesichert? – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich mit der Situation von Kindern unter ganz besonderer Belastung, und wir als Gesellschaft haben eine ganz besondere Verantwortung, bestmögliche Strukturen zu
schaffen, um kein Kind abzuschreiben und zurückzulassen. Dazu brauchen wir schulische Bildung. Dafür brauchen wir aber vor allem Kurse, die diese Kinder nach individuellem Bedürfnis darauf vorbereiten. Es darf keine Minute ohne Bildung geben. Dafür müssen selbstverständlich Lehrkräfte und Räume zur Verfügung gestellt werden. Die zentrale Frage ist, welche Bedürfnisse Kinder haben, die ohne Sprachkenntnisse in die Regelschule integriert werden sollen. Welche Voraussetzungen müssen sie haben, um erfolgreich in der Schule mitzukommen? Welche individuellen Hilfestellungen benötigen sie?
Ich denke, dass ein dreimonatiger Sprachkurs für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler keine ausreichende Grundlage darstellt. Natürlich ist es wichtig, dass alle Kinder schnellstmöglich am Regelunterricht teilnehmen können. Doch wenn sie dem Unterricht nicht halbwegs folgen können, ist ihnen damit nicht geholfen.
Willkommensklassen wurden eröffnet, um direkt und individuell die nötigen sprachlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das oft gelobte Sprachbad im Regelunterricht kann fehlende Deutschkenntnisse nicht ohne Weiteres aufholen. Für einen guten Start haben wir die Willkommensklassen. Die Verweildauer in diesen Lerngruppen ist unterschiedlich, da sie von den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler abhängt. Die Einschätzung ausreichender Sprachkenntnisse muss bei unseren Lehrkräften bleiben.
Nein! – Insgesamt soll der Aufenthalt in den Lerngruppen zwölf Monate nicht überschreiten, jedoch wird ergänzend zum Unterricht in Lerngruppen die Teilnahme am Unterricht in den Regelklassen angeboten. Aus diesem Grund werden auch bis auf eine Ausnahme alle Lerngruppen direkt an die Schulen angegliedert. Ich denke, dass dies der richtige Weg ist, um die gezielte und individuelle Förderung zu realisieren.
Eine schnelle Aufnahme in die Berliner Schule, ein zügiger Erwerb der deutschen Sprache, ein schneller Übergang in eine Regelklasse und gegebenenfalls zusätzliche Betreuung bei Bedarf sind unsere Ziele. Willkommensklassen sind das richtige Instrument. Für gute Vorschläge Ihrerseits sind wir selbstverständlich immer offen. Deshalb freuen wir uns auf die Diskussion im Bildungsausschuss. – Vielen Dank!
(Regina Kittler)
Vielen Dank, Herr Präsident! – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag setzen wir uns für die Fortbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer ein. Unabhängig von der persönlichen Qualifikation und dem Einsatz unseres Lehrpersonals für unsere Schülerinnen und Schüler sind wir der Überzeugung, dass es nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig ist, sich im Sinne des lebenslangen Lernens regelmäßig weiterzubilden.
Es wäre absolut willkürlich, gerade bei denen Halt zu machen, die für die Bildung unsere Kinder Verantwortung tragen.
Die Gesellschaft verändert sich, damit auch die Schülerschaft und natürlich die Anforderungen an die Beschulung. Beispiele für die regulative Anpassung sind die Schulreform und die Änderungen z. B. durch das Lehrerbildungsgesetz. Gesellschaftliche, ideelle Veränderungen zeigen sich beispielsweise im Leitbild der inklusiven Schule.
Die Frage ist nun: Wie machen wir das? Wollen wir wirklich Unterrichtsausfall? Wollen wir die Lehrerinnen und Lehrer am Wochenende und sogar abends noch weiter belasten? – Nein!
Wir wollen mit diesem Antrag den Senat auffordern, einen der drei Präsenztage verpflichtend der Weiterbildung aller Berliner Lehrerinnen und Lehrer zu widmen. Im Schulgesetz ebenso wie im Lehrkräftebildungsgesetz ist die Verpflichtung zur Fortbildung für die Lehrkräfte geregelt, ohne dass, wie in anderen Ländern der Bundesrepublik, der Umfang festgeschrieben ist. Dies wollen wir nun ändern, und tun das, wie ich meine, mit Augenmaß.
Dieser Antrag stellt eine absolut sinnvolle Ergänzung dar. Durch die Fortbildungen werden noch mehr Anreize für Engagement in der Schule geschaffen, und davon profitieren unsere Schülerinnen und Schüler. Das ist für mich
(Stefanie Remlinger)
eine runde Sache. Daher bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Einschulungsregelung zielt darauf ab, für alle Kinder verpflichtend die schulische Förderung zu ermöglichen. Bildung ist die Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Menschen. Sie befähigt ihn dazu, selbstbestimmt und kritisch Dinge zu beurteilen und gesellschaftliche Teilhabe zu erleben. Bildung muss unabhängig von sozialer Herkunft und sozioökonomischem Hintergrund sein. Bildungsungleichheiten sind so früh wie möglich zu kompensieren, damit Bildung die Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit sein kann. Das Einschulungsalter ist dabei immer ein Dauerbrenner unter den Bildungsthemen, weil es unsere Kinder und uns Eltern direkt betrifft und wir als Erziehungsberechtigte für das Wohl unserer Kinder verantwortlich sind.
Das Beste, das wir für unsere Kinder wollen, lässt sich nicht in starre Regeln gießen. Deshalb haben wir flexible Einschulungszeiten beschlossen und das Verfahren vereinfacht, damit die Eltern den geeigneten Zeitpunkt bestimmen können, zu dem das Kind fit für die Schule ist. In der Fachwissenschaft wird seit Jahren hervorgehoben, dass die Schulfähigkeit nicht eine Frage des Alters oder gar des Monats ist, vielmehr geht es darum, ob ein Kind ausreichende kognitive Fähigkeiten hat.
Die Entwicklung der Schulfähigkeit prägt sich in der Kombination aus Kind, Familie, Schule und Kita. Das Ziel der Berliner Einschulungsregelung ist der möglichst frühe Beginn der Förderung, Bildung und Erziehung der Kinder. Uns geht es darum, den bestmöglichen Förderort für das jeweilige Kind zu wählen. Das ist in der Regel die Schule.
Wir als SPD-Fraktion haben uns auch mit dem Evaluationsbericht auseinandergesetzt. Daraus geht hervor, dass es keine Bildungsbenachteiligung der jüngeren Schülerinnen und Schüler in unserem Bildungsverlauf gibt. Das biologische Alter entscheidet nicht über den Lernerfolg des Kindes, sondern sein kognitive Potenzial, seine vorschulischen Lernerfahrungen sowie die Ausgestaltung und fachliche Qualität der schulischen Förderung. Wir dürfen nicht in die Ideologiefalle tappen. Wir müssen uns an der Realität orientieren, und dort brauchen wir gemeinschaftliche Bildungsangebote. Wir dürfen kein Kind zurücklassen.
Natürlich wollten wir die Aufnahmeregelungen für die individuelle Entscheidung der Eltern für das Wohlergehen des Kindes möglichst unbürokratisch ausgestalten. Seien Sie doch froh, dass das Instrument genutzt wird! Deshalb haben wir es möglich gemacht und möglichst einfach gehalten. Da brauchen wir nicht das Einschulungsalter insgesamt infrage zu stellen.
Wir sind aber immer offen für Veränderungen, wenn sie eine Verbesserung beinhalten. Wir sprechen bei diesem
Antrag über eine Verschiebung von drei Monaten. Sie haben richtig gehört: drei Monate. Ich glaube nicht, dass dies maßgeblich zu einer Veränderung führen wird.
Wir dürfen das eine Instrument nicht gegen das andere ausspielen. Ich bin froh, dass wir eine Vielzahl von Fördermaßnahmen haben. Wir können über das einzelne Instrument reden, jedoch konkret und so, dass wir der Sache gerecht werde. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der vorliegende Antrag befasst sich mit der Notwendigkeit eines aktuellen Schulentwicklungsplanes und fordert eine umgehende Darstellung und Vorlegung eines solchen. Der Schulentwicklungsplan hat vielseitige Aufgaben, unter anderem die Notwendigkeit, das Parlament und die Öffentlichkeit über den gegenwärtigen Entwicklungsstand und die Entwicklungserfordernisse der Berliner Schulen zu informieren. Daher ist es wichtig für unsere Arbeit, dass der Senat einen gut fundierten Schulentwicklungsplan vorlegt.
Dass dieser nicht innerhalb einer Woche fertiggestellt werden kann, ist klar. Ein solcher würde den Anforderungen auch nicht gerecht werden. Die Aufgabe des Senats ist es, mit einer guten Datenlage die jetzige Situation zu beurteilen und Entwicklungslinien darzustellen. Diese Grundlage brauchen wir. Diese Grundlage brauchen auch die Bezirke, siehe Spandau, und diese Grundlage – da bin ich zuversichtlich – wird es auch geben. Ich bin sicher, dass im Dezember ein Schulentwicklungsplan fertiggestellt und Anfang des Jahres übergeben werden kann und muss.
Darin werden die überarbeiteten Musterraumprogramme enthalten sein. Die Einbeziehung des Ganztagsbetriebes und der Inklusion in die Musterraumprogramme sind bereits realisiert, das können Sie auf der Homepage sehen. Die gegenwärtigen Regelungen zur Budgetierung sind in einer Phase der Revision, und ich denke, die Senatsverwaltung für Finanzen kann uns dazu eventuell noch Näheres berichten.
Nach meinem Kenntnisstand liegen derzeit keine Anträge auf Schulschließungen vor. Bei dem wachsenden Bedarf an Schülerplätzen wären sie auch nur dann ge
(Regina Kittler)
nehmigungsfähig, wenn der Schulraum für andere Schularten zur Verfügung gestellt werden könnte.
Ich möchte den Senat bitten, weiter an einem fundierten Schulentwicklungsplan zu arbeiten und diesen zu Anfang des kommenden Jahres öffentlich zu machen. Dieser Plan ist wichtig. Umso zuversichtlicher bin ich, dass dieser nun zügig vorgelegt werden kann. – Vielen Dank!
[Beifall bei der SPD – Torsten Schneider (SPD): Toll! Bravo! – Martin Delius (PIRATEN): Was ist denn der Unterschied von dem, was du gesagt hast, zu dem, was im Antrag seht?]
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Inklusion ist kein abstraktes Konzept, sondern die konkrete Frage, wie wir miteinan
der umgehen. Inklusion ist, wenn Gesellschaft gegenseitig Verantwortung übernimmt. Und Inklusion ist für viele Kinder, Jugendliche und Eltern ein ganz realer Wunsch. Nicht der einzelne Mensch muss sich an bestehende Systeme anpassen, sondern die Strukturen und Systeme müssen so geändert werden, dass alle Menschen von Anfang an einbezogen und ihre Teilhaberechte gesichert werden.
Für den Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft sind inklusive Bildung und Erziehung wichtige Bausteine. Sie sind eine Chance für alle Kinder. Unsere Aufgabe ist es, den gleichberechtigten Zugang zu einem integrativen Bildungssystem auf allen Ebenen sicherzustellen. Ich bin der Überzeugung, dass wir den Wunsch nach Miteinanderlernen von Kindern mit und ohne Handicap nicht nur verstanden haben, sondern auch auf einem guten Weg in eine inklusive Gesellschaft sind. Sie erwarten vielleicht, dass sich hier der wunde Punkt der SPD auftut. Ich sage Ihnen: Inklusion ist uns sehr, sehr wichtig!
Aber Inklusion ist kein Knopf, den man drückt, und dann ist sie da – auch wenn sich das einige hier wünschen, liebe Frau Kittler. Nein! So einfach ist es leider nicht. Inklusion ist ein Prozess und vor allem auch ein gesellschaftlicher Wandel. Für diesen Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft brauchen wir natürlich mehr Geld. Aber an dieser Stelle kommt es auch auf Haltung an. Wir dürfen uns bei diesem für die Gesellschaft so wichtigen Thema nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Eine Gesellschaft muss sich immer daran messen lassen, wie sie mit denen umgeht, die nicht in ein als selbstverständlich angenommenes Raster passen.
Ich habe zehn Minuten Zeit. Warten Sie; seien Sie geduldig! – Inklusion heißt eben auch, Praktiken zu hinterfragen, neue Möglichkeiten zu eröffnen und damit auch Ängsten entgegenzuwirken, indem wir sagen: Schaut her, so funktioniert es auch, und zwar viel besser, als wir es gewohnt waren!
Da haben wir in der Vergangenheit – und jetzt wird es vielleicht spannender für Sie; Sie haben ja heute keine Geduld mitgebracht – viel erreicht: Bei den Fortbildungsmaßnahmen für Schulleitungen und Lehrkräfte sind die Qualifizierungsmaßnahmen für Schulentwicklungsberater und -beraterinnen zu nennen. Auch die Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich der Unterrichtsentwicklung ist ein zentraler Bestandteil. Uns ist es wichtig, die Akzeptanz im Schulbetrieb zu erhöhen. Dafür gibt es finanzielle Mittel. Über das Schulsanierungsprogramm investieren wir darüber hinaus auch in die schulische Infrastruktur. Das bedeutet spezielle Investitionen in die Barrierefreiheit. Der bisherige Weg in Berlin enthält für Eltern und Schüler die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wenn sie das passende Angebot für sich
(Regina Kittler)
selbst in der Regelschule oder in speziellen Förderzentren finden.
Im Rahmen von Modellprojekten befinden sich Berliner Schulen in einer Übergangsphase hin zu inklusiven Schulformen. Besonders erfolgreich scheinen dabei jene Einrichtungen zu sein, die den Weg aus eigener Initiative mit der Unterstützung des Landes und der Bezirke heraus gehen.
Dies unterstreicht die Relevanz des gesellschaftlichen Engagements, aber auch des Engagements der Lehrkräfte. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich dafür bedanken.
Zentrale Instrumente für Inklusion und für mehr Inklusion sind Qualifizierungsmaßnahmen, das Schaffen von Netzwerken, die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches und das Schaffen von inklusiven Schwerpunktschulen.
Nein! – Die Teilerfolge sind unbestritten vorhanden. Vier Beratungs- und Unterstützungszentren für inklusive Pädagogik als Pilotprojekt sind bereits eröffnet. Weitere Zentren werden folgen. Das ist ein Beispiel für die erfolgreiche Kooperation zwischen Verwaltung und den Beiräten. Auch die Tariferhöhungen für die Schulhelfer sind mir sehr wichtig.
Ja, das kommt noch. – Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen wollen, müssen auch die Möglichkeit dazu haben. Dies ist in aller Regel auch der Fall.
Über 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf – das wissen Sie auch, was ich erzähle – sind an allgemeinbildenden Schulen. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass es in der jeweiligen Schule auch die Möglichkeiten gibt, optimale Hilfestellung zu leisten und die Hilfen auch in Anspruch zu nehmen. Die allgemeinen Schulen können die Umsetzung der Inklusion natürlich nicht von heute auf morgen schultern. Wir dürfen nicht überstürzt handeln,
sondern müssen gezielte Unterstützung anbieten. Die Schulen müssen in die Lage versetzt werden, alle Kinder gleich gut im Unterricht zu fördern.
Gleich gut kann nicht genau gleich bedeuten.
Sozialpädagogische Fachkräfte spielen im inklusiven Unterricht eine große Rolle.
Ihr Fachwissen und ihr Erfahrungsschatz sind für die allgemeinen Schulen unverzichtbar. Darüber, wie wir sie besser einbinden können, müssen wir reden.
Inklusion heißt auch Herausforderungen, nämlich für alle: Kinder, Jugendliche und Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Bund, Land und Bezirke. Das ist klar. Klar ist aber, dass wir schon einiges erreicht haben. Doch das entlässt uns nicht aus der Verantwortung, mehr zu tun.
Inklusive Bildung wird nur gelingen, wenn wir es schaffen, die Menschen, die sie tagtäglich umsetzen, dafür zu begeistern und optimal zu qualifizieren.
Wir brauchen Profis in dieser Stadt für Inklusion. Inklusive Bildung muss daher wichtiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung in allen pädagogischen Berufen werden. Wichtige Grundlagen dafür haben wir bereits mit dem Lehrkräftebildungsgesetz gelegt.
Nein!
Wir setzen uns als Fraktion ganz bewusst für Inklusion ein. Inklusion bedeuten eben nicht nur, dass man eine Gruppe geschlossen in eine andere einfügt.
Nein! Das ist lediglich eine weitere Form der Ausgrenzung. Inklusion ist die gegenseitige Unterstützung in einer gemeinsamen Krabbelgruppe, Kitagruppe, Schulklasse oder in der Ausbildung, anders ausgedrückt: In einer Gesellschaft, nicht in einer Parallelwelt.
Doch lassen Sie uns eines klipp und klar festhalten: Mit uns wird es keine unterfinanzierten Experimente geben.
Der Weg zur inklusiven Schule darf nicht auf maroden Pfeilern gebaut werden. Wir brauchen eine Gesamtkonzeption sowie eine solide finanzielle Ausstattung.
Doch müssen wir auch darüber nachdenken, woher das Geld kommt.
Im momentanen Haushalt hatten wir die notwendigen Mittel schlicht und ergreifend nicht zur Verfügung. Sie hätten uns Gegenfinanzierungsmöglichkeiten aufzeigen können.
Das muss hier allen klar sein. Nun gilt es, den Prozess zu beachten. Wir sind zwar gut dabei, Beratungs- und Qualifikationsstrukturen aufzubauen und sind dabei, konzeptionelle Eckpunkte und Schwerpunktschulen zu definieren. Die existierenden Teilkonzepte sollen dann in die Haushaltsverhandlungen einfließen.
Ja! – Doch müssen wir jetzt ein wenig vorankommen.
Sehen Sie! Die Geduld hat sich doch ausgezahlt.
Die Zahlen der GEW beispielsweise sind alarmierend. Wir haben bei den Förderstunden für Kinder im Bereich LES mehr als halbiert in den letzten zehn Jahren, und das, weil der Etat gedeckelt ist. Die Anzahl der Kinder jedoch, die sich nun an Regelschulen befinden, hat sich mehr als verdoppelt. Das ist klar. Wir dürfen keine politischen Forderungen aufstellen und diese dann unterfinanziert in der Praxis verkümmern lassen.
Wir haben ganz konkrete Probleme, mit denen wir umgehen, und wo Sie auch in den letzten Wochen gesehen haben, dass wir sofort reagiert haben.
Es ist aber eine grundsätzliche Angelegenheit. Inklusion mit gedeckelten Etats kann nicht funktionieren.
Ein weiteres Beispiel dafür sind die Schulhelfer. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder, die Hilfe für ihre Mobilität im Alltag benötigen, diese auch bekommen. Es ist toll, dass mehr Schüler auf Regelschulen gehen. Damit müssen jedoch auch die Stunden für Schulhelfer angepasst werden. Das ist uns klar.
Ich kann die Sorgen der Eltern zutiefst verstehen, die wissen wollen, wie es weitergeht. Ich kann auch die Lehrer verstehen, die Gewissheit haben wollen, die tagtäglich Verantwortung für ihre Schützlinge übernehmen und sich momentan in einer Situation befinden, die wir alle nicht als befriedigend empfinden können. Da muss der Senat jetzt liefern. Wir brauchen dringend ein übergreifendes Konzept, ein Inklusionskonzept, inhaltlich und mit einem klaren Finanzierungsvorschlag. Wir haben viel geschafft.
Es ist nicht korrekt, dass wir untätig waren. Doch wir müssen jetzt weitermachen und Resultate liefern. Lieber Senat! Zu verschiedenen Teilbereichen Konzepte zu entwickeln, reicht uns nicht. Unsere Erwartungshaltung ist klar. Wir wollen ein umfassendes Konzept für Inklusion, das die Menschen in den Mittelpunkt stellt, nicht die Struktur. – Meine Damen und Herren, vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kittler! Sie haben eine schriftliche Anfrage verfasst, und Sie haben auch eine Antwort der Senatsverwaltung erhalten. Leider haben Sie die gelieferten Daten falsch interpretiert. Deshalb bin ich nicht sicher, ob Ihre Schlussfolgerung richtig ist. Lassen Sie mich bitte meinen Punkt erklären. Im Prinzip verwenden Sie Zahlen aus der Anfrage, die natürlich korrekt sind. Sie vergleichen die Schülerinnen und Schüler aber komplett mit den Vollzeiteinheiten, die zugemessen werden. Das ist nicht ganz korrekt, weil die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ pauschal pro Klasse zugemessen werden. Die Schülerinnen und Schüler in der Schulanfangsphase bekommen für diese Förderschwerpunkte pauschal vier Stunden je Klasse zugemessen. Inklusion findet in der Schulanfangsphase für diese beiden Förderschwerpunkte also bereits statt.
Die von Ihnen errechnete Verschlechterung gibt es in der Praxis gar nicht. Es gibt natürlich trotzdem ein Problem. Im Augenblick haben wir die Situation, dass die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf stärker zunehmen, als die Stellen aus den abgebauten sonderpädagogischen Förderzentren gewinnen können.
Nein! – Hier ist der Senat gefragt, genau zu diesem Punkt. Ich gehe davon aus, dass der Senat im Rahmen des Inklusionskonzepts hierfür auch eine Lösung finden wird.
Ich stimme der Senatorin auch zu, dass wir dringend ein breit getragenes Inklusionskonzept in Berlin brauchen. Wir brauchen eine Marschroute, die Inklusion für alle möglich macht und trotzdem Wahlfreiheit lässt. Die größten Herausforderungen für das Inklusionskonzept sind die Versorgung mit Lehrkräften, die bauliche Gestaltung der Schulen und die Unterstützung der Schulen auf dem Weg der Inklusion. Wir wollen diesen Weg gehen und freuen
(Regina Kittler)
uns auf das hoffentlich bald kommende Konzept des Senats. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bedürfnisse sind nicht alle gleich: Kinder in der Grundschule haben andere Bedürfnisse als Jugendliche in der Sekundarschule. Das dürfen wir nicht vergessen. Und dass Studenten wiederum nicht vergleichbar sind mit 14-, 15-Jährigen, brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Mit der großen Suppenkelle über alle das Gleiche – das macht gar keinen Sinn. Wir müssen schauen, welcher Lebensabschnitt was erfordert, und welche Lösungen wie realisiert werden können. Es mag ja sein, dass die Personen, die diesen Antrag geschrieben haben, anders denken. Aber ich bin nicht sicher, ob sie die Realität der Berliner Jugendlichen kennen.
Meine älteste Tochter ist 14 Jahre alt. Über sie bekomme ich mit, wie der Alltag aussieht. Als Berufsberater an verschiedenen Schulen in Moabit und Wedding berate ich Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren. Daher weiß ich, dass Jugendliche etwas anderes wünschen als das standardisierte Kantinenessen.
Nein! Er hat doch gerade geredet. – In einem Lebensabschnitt, in dem sie Eigenständigkeit lernen und selbstständig mit Geld umzugehen, ist es oftmals auch das Bedürfnis, frei und selbst zu entscheiden. Meine Tochter kam gestern nach Hause und sagte: Ich habe heute eine Tüte YumYum gegessen,
(Martin Delius)
und ich finde, das ist vollkommen ok. Jugendliche müssen selbst erlernen, was sie essen möchten. Vielleicht ist das nicht immer das Gesündeste, doch diese Erfahrung müssen sie in diesem Alter selbst machen. Alles andere ist doch weltfremd und auch pädagogisch nicht sinnvoll!
Die Realität ist, dass Schülerinnen und Schüler das Angebot des Mittagessens nicht mehr annehmen. Kantinen werden heute in Kioske umgewandelt und sogar ganz abgeschafft. Deswegen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Er blendet die Realität an unseren weiterführenden Schulen komplett aus. Dennoch: Wir wollen ein gutes Mittagessen für unsere Jugendlichen an den Oberschulen. Doch wird dies künftig und insbesondere bei Jugendlichen anders aussehen müssen. Dazu brauchen wir einheitliche Standards. Ziel muss es sein, das Angebot altersgerechter zu definieren, um es wieder attraktiv zu machen: freie Auswahl, vom Snack bis zum vollwertigen Mittagessen.
Nein!
Wir haben bereits viel erreicht,
und darauf können wir stolz sein – das hat Herr Delius auch gesagt. Wir haben dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel damals bereitgestellt. Ich freue mich auch auf eine Diskussion im Bildungsausschuss und bedanke mich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Als bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion freue ich mich – ehrlich – jedes Mal, wenn sich Menschen für bessere Bildung engagieren. Gemeinsam müssen wir über die Gesellschaft nachdenken und diese erfolgreich gestalten. Wir müssen uns jedoch die Frage stellen, was wir unter einer besseren Bildung verstehen. Wir als sozialdemokratische Fraktion verstehen darunter eine gerechtere Teilhabe und Förderung, die Unterstützung von Schulen mit schwierigen Grundbedingungen, gut ausgebildete Lehrkräfte und damit vor allem die Gewährleistung einer erfolgreichen Ausbildung. Dafür arbeiten wir.
Doch das, was uns hier vorliegt – ich mache mir Gedanken, inwieweit das tatsächlich zu einer Verbesserung der momentanen Situation führen kann. Was wird gefordert? – Die Initiative will die Qualitätssicherung gegen die pädagogische Freiheit ausspielen. Sowohl die pädagogische Freiheit als auch die Qualitätssicherung sind für uns sehr wichtig und eben keine bloßen Kampfbegriffe, die gegeneinander gerichtet werden dürfen.
Um pädagogische Freiheit zu fördern, haben wir verschiedene Instrumente etabliert. Ein Beispiel an dieser Stelle ist das Brennpunktschulen-Programm. Die Schulen entscheiden selbst, wie sie ihre Schülerinnen und Schüler fördern wollen, wo sie Bedarf sehen – weg vom Gießkannenprinzip, hin zur eigenverantwortlichen Förderung.
Da gibt es einen weiteren Punkt: Ohne Standards, ohne einheitliche Prüfungs- und Testformate, ohne landesweite Richtlinien und ohne Vergleichsmöglichkeiten können wir eine gute Qualität unserer Schulen nicht sichern und schon gar nicht verbessern.
Die Kultusministerkonferenz hat nicht ohne Grund beschlossen, dass Schulversuche, die Schulabschlüsse tangieren, zulassungspflichtig sind. In dieser konsensorientierten Institution sitzen alle Parteien, auch die Grünen.
Um einer föderalen Zersplitterung entgegenzuwirken und Wildwuchs zu verhindern, müssen Schulversuche weiterhin genehmigungspflichtig bleiben.
(Vizepräsident Andreas Gram)
Deshalb, im Klartext: Ohne Qualitätsstandards verlieren nicht nur die Schulen, sondern insbesondere die Schülerinnen und Schüler, da sie nach einem Schulwechsel in ein anderes Bundesland um die Anerkennung ihrer schulischen Leistungen fürchten müssen. Unsere Fraktion ist der Überzeugung, dass es eine wichtige bildungspolitische Aufgabe ist, allen Kindern und Jugendlichen in Berlin ein gleichwertiges und qualitativ gesichertes Bildungsangebot zu garantieren. Und wissen Sie was? – Das ist Sozialdemokratie pur, allen Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Chance für ihre Zukunft zu bieten!
Dazu muss eine freie private Schule auch zeigen, dass sie Qualität liefern kann. Daher sprechen wir uns gegen eine Verkürzung der Wartefrist bei Neugründungen aus. Ich finde das auch fair, private Träger schaffen das schon. Darüber hinaus fördert es auch das langfristige Engagement im Bildungsbereich und garantiert den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern.
Wie bereits gesagt, schätze ich bildungspolitisches Engagement und nehme die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Wir Parlamentarier sind gewählt, um diese Ideen zu prüfen, zu diskutieren und zu entscheiden, ob sie gut für alle Berlinerinnen und Berliner sind, ob sie gut sind für unsere Kinder. An dieser Stelle, das muss ich zugeben, habe ich Bauchschmerzen,
Bauchschmerzen in Bezug auf die Qualitätssicherung, in Bezug auf gleiche Qualitätsstandards. Inwieweit bringt diese Idee tatsächlich Vorteile für unsere Berliner Schülerinnen und Schüler? Oder bedeutet sie nicht doch vielmehr Schwierigkeiten für die Zukunft?
Ich will die Diskussion nicht beenden, vielmehr möchte ich den Anstoß seitens der Initiative nutzen, um das Thema der besseren Bildung in die Gesellschaft hineinzutragen. Viele Menschen haben sich in der Initiative für eine bessere Bildung ausgesprochen. Das tun auch wir, und zwar als Repräsentanten aller Berlinerinnen und Berliner. Wir sind in der Verantwortung für alle.
Einige sehr wichtige Anstöße haben wir bereits vorangetrieben: das Schulprogramm, die Strukturreform, die Gemeinschaftsschule und vor allem das Brennpunktschulen-Programm. Lassen Sie uns gemeinsam nachdenken und dabei die Voraussetzungen für erfolgreiche und gerechte Bildungschancen nicht vergessen! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Bildung und gutes Lernen können nur in einer guten und sauberen Umgebung gelingen. Dafür treten wir genauso ein wie andere Fraktionen in diesem Haus. Wir engagieren uns in diesem sehr wichtigen Feld. Beispielsweise haben wir als Sozialdemokratische Fraktion mit unserem Koalitionspartner die Mittel für das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm verdoppelt. Und wir halten das: noch einmal 64 Millionen jährlich für die Berliner Schulen. Dennoch, nachlassen dürfen wir nicht. Die Situation der Schultoiletten muss sich deutlich verbessern. Daran arbeiten wir, zukunftsgerichtet und langfristig tragfähig für eine zuverlässige Reinigung und Hygiene in unseren Berliner Schulen.
In Bezug auf den Antrag gibt es ein paar Dinge, die unverständlich sind. Erstens: Warum jetzt? Warum wird jetzt auf Antworten gepocht, obwohl eine ausführliche Prüfung notwendig ist und geliefert wird? – Die Frage muss erlaubt sein. Warum kommt der Antrag zu diesem Zeitpunkt? Staatssekretär Rackles hat Ihnen im Hauptausschuss gegenseitiges Interesse zugesichert und einen ausführlichen Bericht für diesen Sommer angekündigt. Aber das Problem ist doch Folgendes: Wir brauchen eine langfristige, gute Lösung, die sicherstellt, dass die Mängel, die heute teilweise sichtbar werden, nicht wieder vorkommen. Dazu müssen wir die Struktur analysieren und die richtigen Stellschrauben für eine zufriedenstellende Lösung finden.
Nein! – Erst dann können wir langfristig erfolgreich handeln. Dafür brauchen wir den ausführlichen Bericht vonseiten der Senatsverwaltung. Und da bitte ich Sie um Geduld im Interesse der Sache. Der Bericht, den wir brauchen, kommt diesen Sommer.
Zweitens: Reden wir hier eigentlich nicht über Aufgaben der Bezirke? Der Senat ist aufgefordert, eine Musterausschreibung für Reinigungsleistungen zu erarbeiten. Ich darf Sie an dieser Stelle daran erinnern: Wir befinden uns im Landesparlament. Die Kooperation betrifft die Experten aus der Verwaltung und die Bezirke. Die Leistungsvergabe und Kontrolle der Reinigung liegt in der Zuständigkeit der Bezirke und Schulen selbst. Die Frage, die sich tatsächlich stellt, ist, inwieweit wir hier zu diesem Zeitpunkt vernünftig über bezirkliche Fragen reden können. Was wir brauchen, ist der detaillierte Bericht der Senatsverwaltung.
Natürlich sind wir als Parlament mit eingebunden in die Entscheidung und die Förderung der Schulen. Doch dürfen wir an dieser Stelle die Verantwortlichkeiten nicht außer Acht lassen. Die Senatsverwaltung arbeitet eng mit den Bezirken zusammen. Diese Kooperation ist sehr wichtig.
Insgesamt geht es hier um folgende Punkte: zum einen die investiven Mittel. Das Schulsanierungsprogramm, das ich eben erwähnte, ist der Teil der notwendigen investiven Mittel für die Sanierung und Instandsetzung der Sanitärbereiche. Doch setzen Bezirke ihre Prioritäten selbst. Zum anderen geht es um das Nutzerverhalten. Dahingehend ist eine Fachtagung für den Erfahrungsaustausch angekündigt. Und drittens geht es um die bereits angeführte Leistungsvergabe und Kontrolle.
Eine neue Musterausschreibung für Reinigungsleistungen kann positive Effekte bringen. Für konstruktive Ergebnisse brauchen wir den Bericht der Senatsverwaltung. Die Geduld müssen Sie aufbringen, um eine langfristige Lösung zu erarbeiten. Mittelfristige Lösungen sind die Probleme der Zukunft. Wenn wir den Kindern helfen wollen, müssen wir an einer guten Entscheidungsgrundlage interessiert sein. Das ist politische Verantwortung, das ist, was wir im Parlament brauchen, und das ist auch unsere Art und Weise, Politik zu machen. Ich freue mich auf die Ausschussarbeit und die dort stattfindenden Diskussionen, denn dort in den Bildungsausschuss gehört die Debatte. Dort sollten wir mit guter Grundlage diskutieren können. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir können in Berlin – und dort nehme ich meinen Wahlkreis nicht aus – nicht mehr die Augen davor verschließen, dass wir vor großen Herausforderungen in der Sprachförderung stehen. Als Bildungs- und Berufsberater sehe ich tagtäglich die Folgen des Zustands, den wir schlicht und ergreifend nicht wollen können. Wir haben bereits viel getan, doch wir müssen wir vor allem an der Grundförderung ansetzen, dort, wo die Grundlagen entstehen für ein erfolgreiches Berufsleben, und dafür, seine Fähigkeiten entwickeln und in die Gesellschaft einbringen zu können, ist die Grundlage Sprachförderung. Wenn ein Kind in Mathe die Aufgabe nicht versteht, kann auch ein mathematischer Kopf sie wirklich nicht lösen.
Wir als Gesellschaft dürfen nicht die Kostenfrage stellen, wenn es um Stadtteilmütter, Kitas und Sprachförderung geht. Was geschieht denn, wenn wir diesen zentralen Teil des wichtigsten Lebensabschnitts vernachlässigen? Wir
können das Problem nicht vor uns herschieben. Dadurch wird es nicht einfacher, sondern viel schwieriger.
Wir haben bereits viel getan, doch wenn die Kinder ihre Sprache nicht beherrschen, beginnen sie die Schule aus einer stark benachteiligten Position heraus.
Der Zug in der Schule rast an diesen Schülern mit einem hohen Tempo vorbei, und der Zug ist dann weg. Wir kämpfen für Chancengerechtigkeit, wissen aber, dass ein Kind, das am ersten Tag in der Schule nicht alles hundertprozentig versteht, nicht dieselben Chancen haben kann.
Genau aus diesem Grund sind eine frühe Sprachstandsfeststellung und eine Sprachförderung unerlässlich.
Mit dem neuen Schulgesetz wird der Sprachstand ein halbes Jahr früher als bisher festgestellt. Darüber hinaus werden Kinder mit entsprechendem Bedarf nun intensiver, 18 Monate lang fünf Stunden täglich, in der Kita gefördert. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder mit Förderbedarf bereits ab der 1. Klasse die gleichen Voraussetzungen mitbringen. Genau diese gleichen Startbedingungen wollen wir für alle Schülerinnen und Schüler garantieren.
Unser Ziel muss es sein, kein einziges Kind zurückzulassen.
Mit den Veränderungen und Ergänzungen des Berliner Schulgesetzes entkoppeln wir den Bildungserfolg eines Kindes von seiner sozialen Herkunft und fördern insbesondere auch Kinder mit Sprachdefiziten.
Wir reden über Kinder mit und ohne Migrationshintergrund, Flüchtlingskinder, Kinder, die zweisprachig aufwachsen. Wir machen Politik für alle hier in dieser Stadt.
Dennoch, wie wir alle wissen, gibt es Familien, die ihre Kinder nicht zur Sprachstandsfeststellung schicken. Das spricht direkt gegen die Zukunft dieser Kinder. Sie, nur sie tragen die Folgen. Deswegen erhöht das Gesetz auch die Verbindlichkeit des Verfahrens.
(Stefanie Remlinger)
Die Realität in der Stadt zeigt, dass die Sprachförderung nicht von allen Elternhäusern angenommen wird. Die Folgen trägt wirklich nur das Kind. Wer sein Kind nicht zur Sprachstandsfeststellung schickt und es im Zweifelsfall nicht an der Sprachförderung teilnehmen lässt, muss zukünftig als allerletztes Mittel mit einem Bußgeld rechnen.
Neu ist auch die Weitergabe einer Sprachdokumentation. Ich denke, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Mit dem Einverständnis der Eltern wird sie zukünftig von der Kita an die jeweilige Schule weitergegeben. Damit soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der Kita in die Schule geschaffen werden.
Nein! – Wir können nicht warten, auch nicht auf die Eltern, wir müssen sie mitnehmen. Wir müssen handeln, wir müssen uns kümmern, um kein Kind zurückzulassen. Genau darum geht es. Wenn wir in dieser Phase nur an die Kosten denken, möchte ich Ihnen ins Gedächtnis rufen, dass diese Kosten ansonsten auf uns zurückkommen. Alle Schüler müssen die Möglichkeit haben mitzuarbeiten, um auch insgesamt die Klasse nicht zu schwächen. Wenn ein Lehrer etwas dreimal wiederholen, vortragen muss, verlieren alle, verliert die gesamte Klasse. Daran können wir alle nicht interessiert sein. Eine geringere Sprachkompetenz darf auch für andere Kinder kein Hemmnis mehr sein. Von der Sprachförderung profitieren alle Kinder. Deshalb brauchen wir zum Wohle der Kinder diese Änderung. Das sind ganz wichtige Punkte, die mir am Herzen liegen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Was unternimmt der Senat, um die Unterrichtsversorgung durch eine ausreichende Versorgung mit Lehrkräften sicherzustellen? – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! – Ich habe noch eine Nachfrage: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Quereinsteiger für ihre Tätigkeit an den Schulen ausreichend zu qualifizieren?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Das Schulgesetz wird mit vielen kleinen Änderungen für Berliner Schülerinnen und Schüler angepasst und optimiert. Gesetze sind lebendig und dynamisch wie unsere Stadt und die Gesellschaft. Diese Entwicklungen in der Gesellschaft müssen sich auch im Schulgesetz widerspiegeln. Ich möchte nun auf einige geplante Änderungen im Schulgesetz eingehen.
Jedes Kind ist individuell. Einige Kinder benötigen gerade in der Schulanfangsphase mehr Zeit. Grundschulen, die die Jahrgangsstufe 1 bis 3 jahrgangsübergreifend verbinden, dürfen künftig die Schulanfangsphase von zwei auf drei Jahrgangsstufe erweitern, sodass Kinder ein weiteres Jahr in der Schulanfangsphase verweilen dürfen. Schülerinnen und Schüler, die in der zehnten Jahrgangsstufe ein Auslandsjahr verbringen, brauchen nur für die MSA-Prüfungen ihren Aufenthalt nicht zu unterbrechen. Sie werden nach dem Aufenthalt das erste Semester der 11. Klasse direkt besuchen können. Das erste Semester wird eine Probezeit werden. Bei Nichtbestehen erfolgt eine Wiederholung der 10. Klasse.
Eltern, die ihre Kinder mit schwachen schulischen Leistungen – in der Verordnung wird eine Durchschnittsnote der Förderprognose von 3,0 oder höher gemeint sein – gleichwohl am Gymnasium anmelden wollen – die unbedingt das Gymnasium wählen wollen –, dürfen nur nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch aufgenommen werden.
Falls es Eltern nicht gelingen sollte, ihr Kind an der ersten Grundschule anzumelden, erhält das Kind bei der Anmeldung an der zweiten oder dritten Grundschule Vorrang vor anderen Kindern, vorausgesetzt, sie wohnen in dem Bezirk, wo sich die Schule befindet. Damit helfen wir Familien und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Falls bei der Zulassung zur Oberschule in ein Gymnasium oder in eine Sekundarschule weniger Plätze bestehen als Bewerbungen, werden Geschwisterkinder bei der Aufnahme bevorzugt behandelt. Gegen Erziehungsberechtigte, die nicht dafür Sorge tragen, dass ihr Kind an der verpflichtenden Sprachstandsfeststellung oder anschließender Sprachförderung teilnehmen, kann künftig ein Bußgeld bis zu 2 500 Euro verhängt werden.
Schulen in freier Trägerschaft werden, wenn schulpflichtige Schülerinnen und Schüler die Privatschule veranlassen und wenn Schüler, die in den Jahrgangsstufen 1 und 7 an der Ersatzschule aufgenommen werden, zur Mitteilung an das für die Überwachung der Schulpflicht zuständige Schulamt verpflichtet. Außerdem wird die staatliche internationale Nelson-Mandela-Schule mit diesen Änderungen des Schulgesetzes zukünftig in eine zentral verwaltete Schule um 1. Januar 2014 umgewandelt.
Ich habe einfach versucht, einige Dinge aus diesen Änderungen vorzustellen und kann zum Ende meiner Rede nur noch empfehlen, die Gesetzesvorlage zur Änderung des Schulgesetzes zu beschließen, um eine zeitnahe Verabschiedung auch zu gewährleisten. Diese ist insbesondere für die Änderung in Bezug auf das Aufnahmeverfahren in die Sek I, die bereits für das im Frühjahr beginnende Anmeldeverfahren greifen sollen, sehr notwendig. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Das ist der zweite Bildungshaushalt, an dem wir als Neulinge im Abgeordnetenhaus von Berlin – da schaue ich in Richtung CDU-Fraktion, auf die bildungspolitische Sprecherin, mein Pendant – mitwirken durften. Bei den Beratungen konnten wir diesmal große Erfahrungen sammeln. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen sowie bei der Senatsverwaltung für Bildung, die uns bei den Beratungen sehr unterstützt haben, zunächst einmal ganz herzlich bedanken.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf zum Einzelplan 10 setzt den im letzten Doppelhaushalt gesetzten Trend fort und wächst weiter. Gleichzeitig bleibt die Bildung weiterhin die Priorität der Koalition, und der Senat setzt mit dem neuen Etat deutliche Schwerpunkte in den Bereichen der Bildung.
Das ist eine eindrucksvolle Leistung der Senatorin Scheeres. Das ist ein Erfolg.
Hört ihr nicht zu?
Berlin wächst. Die Schülerzahlen in unserer Stadt wachsen. Gegenwärtig haben wir einen Schülerbestand von 293 000 Schülerinnen und Schülern. Die 300 000-Grenze wird spätestens 2016 überschritten sein. Danach wird es bis 2022 sogar zu einem sehr starken Anstieg auf ca. 325 000 Schülerinnen und Schüler kommen. Damit ausreichend Kita- und Schulplätze sowie genügend Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung stehen, muss jetzt auf diese Entwicklung reagiert werden. Der Einzelplan 10 reagiert auf diese Herausforderung und stellt eine Basis für eine zukunftsorientierte Infrastruktur bereit.
Was heißt das konkret? Wie wollen wir reagieren? – Mit 500 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für Referendare! Mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs! – Hierunter fällt die Finanzierung der Erfahrungsstufe 5
und die Wiedereinführung einer Altersermäßigung. – Mit der Steigerung der bisherigen Bezuschussung zum Schulessen um jährlich 9,1 Millionen Euro! Mit der Fortführung der Jugendsozialarbeit mit allen Stellen und mit Tarifanpassungen bei den Schulhelfern!
Bis 2018 sollen über 200 Millionen Euro in Schulbaumaßnahmen und in den nächsten beiden Jahren über 25 Millionen Euro in modulare Ergänzungsbauten investiert werden. In marode Schulen werden auch im nächsten Doppelhaushalt zweckgebunden insgesamt 128 Millionen Euro zur Sanierung im Rahmen des Schulanlagensanierungsprogramms investiert. Diese Mittel dürfen auch für Sicherheitsmaßnahmen an Grundschulen und für kleinere Instandhaltungsarbeiten verwendet werden.
Besonders erfreulich ist unser neues Konzept für die Verbesserung der Schulqualität in sozialen Brennpunktgebieten – das Brennpunktschulenprogramm. Berliner Brennpunktschulen werden ab 2014 zum ersten Mal mit 15 Millionen Euro jährlich gefördert.
Im Rahmen dieses bundesweit einmaligen Programms können Schulen mit besonders komplexen Problemlagen in Problemkiezen eigenständig auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren. Die Schulen erlangen mehr Eigenständigkeit und werden die Schüler in schwierigen Situationen unterstützen können.
Nun muss ich noch mal etwas zum Bereich Jugend und Schule sagen, damit Kollege Eggert nicht mit mir schimpft. Aufgrund des Rechtsanspruchs und steigender Kinderzahlen – wie gesagt, Berlin wächst, es platzt aus allen Nähten – ist ein weiterer Ausbau der Kitaplätze unumgänglich. Im neuen Doppelhaushalt sollen nach dem Senatsentwurf weitere 18 Millionen Euro für das Landesprogramm zur Verfügung stehen. Um ab 2014 auch Kitas und Spielplätze zu sanieren, wird ein Sonderprogramm eingerichtet, und es stehen genau 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Was gibt es noch? – Der Zuschuss für das PestalozziFröbel-Haus wird um 300 000 Euro erhöht. Der LetteVerein erhält zusätzlich 800 000 Euro pro Jahr, und die staatlichen Leistungen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden um 450 000 Euro erhöht. Das Programm „Profivereine machen Schule“ wird um 100 000 Euro aufgestockt.
(Vizepräsident Andreas Gram)
Zu guter Letzt: Ein Erfolg ist auch die Rücknahme der Kürzungen im Bildungsbereich bei der ISV in Höhe von 150 000 Euro. –Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind davon überzeugt, dass wir die Schulsozialarbeit heute und morgen an unseren Schulen brauchen. Das ist klar. Ich spreche mich zusammen mit meiner Fraktion gegen jede Kürzung in der Schulsozialarbeit aus.
Der Landesparteitag der SPD hat das erkannt und sich deshalb am letzten Wochenende auch gegen die Kürzungen ausgesprochen. Der plötzliche Abbruch der Projekte führt bei den betroffenen Schulen zur kurzfristigen Kappung von Projekten im gerade begonnenen Schuljahr und bei den betroffenen Trägern zu kurzfristigem Stellenabbau. Schulsozialarbeit benötigt gut funktionierende und verlässliche Strukturen. Die vorhandenen Strukturen dürfen nicht abgebaut werden.
Das Programm ist seit 2006 im Konsens von Politik, Verwaltung und der Praxis kontinuierlich ausgebaut worden. Die Schulen – alle Schultypen! – brauchen Schulsozialarbeit.
Jugendsozialarbeit ist gleichzeitig ein Baustein zu einer inklusiven Schule und unterstützt die Bemühungen, wenn es um die Chancengerechtigkeit an den Schulen geht. Aus dem Programm Jugendsozialarbeit an den Berliner Schulen wurde Sozialarbeit an den früheren Hauptschulen ermöglicht und bei der Gründung der ISS komplett in diese übernommen.
Damit sehen wir aber auch, wo gerade Handlungsbedarf besteht, dass es in diesem Bereich, wo die Häufung von sozialen Problemen konzentriert ist, nicht zu einer Kürzung kommen darf.
Wir dürfen die Schulen mit ihren Problemen nicht im Stich lassen. Die Schule kann den Anforderungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler sonst überhaupt nicht gerecht werden. Die Lehrkräfte können trotz ihres großen Engagements nicht in diesem Maße die Arbeit leisten.
(Regina Kittler)
Über den dringlichen Antrag der Linken hier sofort abzustimmen, hilft uns nicht, die Kürzungen zu verhindern. Der Ort der Entscheidung ist der Hauptausschuss. Deshalb plädiere ich für eine Überweisung an den Hauptausschuss und keine sofortige Abstimmung.
Wir wollen das Problem ganz und endgültig lösen. Wir wollen, dass zukünftig alle Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet sind. – Danke!
Ich heiße Özışık.
Wollen wir gemeinsam üben?
Öz-ı-şık.
Sehr gut! Sehr schön! Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade gestern habe ich in meinem Wahlkreis in Moabit drei Schulleiterinnen und drei Schulleiter getroffen, die mir glaubhaft nahegelegt haben, mich für eine bessere Lehrerausbildung in Berlin einzusetzen.
Ja, du kennst mich gut! – Gute Bildung, gute Perspektiven brauchen fachlich gute Lehrerinnen und Lehrer. Genau das ist unser Ziel mit dem neuen Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer.
Im Jahr 2010 hat sich Berlin für eine Schulstrukturreform entschieden. Diese Reform war richtig und notwendig. Das ehemalige System mit den Haupt- und Realschulen benachteiligte die Schülerinnen und Schüler und verschärfte die Segregation in unserer Stadt.
Mit ihrem Nutzen brachte die Reform auch viele Herausforderungen, denen wir entsprechen müssen: einerseits, die kontinuierliche Umsetzung der Reform voranzubringen, andererseits fehlte aber noch die Anpassung der Lehrerbildung an das reformierte Schulsystem, um den gestiegenen Ansprüchen an Lehrkräfte gerecht zu werden. Deshalb haben wir diese Aufgabe als wichtigstes
(Lars Oberg)
Ziel für diese Legislatur im Koalitionsvertrag festgehalten.
Zur Vorbereitung der Reform der Lehrerbildung setzte die Senatsbildungsverwaltung eine Expertenkommission ein. Die Empfehlungen, die im Bildungsausschuss eine sehr breite Akzeptanz fanden – daran kann ich mich noch erinnern –, haben Eingang in den Gesetzentwurf gefunden.
Ja, das ist immer so.
Die neuen Lehrerinnen und Lehrer müssen eine spezialisierte Ausbildung bekommen, die sich an der Schulart und dem Bildungsgrad der Schüler orientiert. Diese Differenzierung ist notwendig und eine große Gelegenheit, um die Fähigkeiten der neuen Lehrer zu erhöhen. Damit wird es auch möglich, die anachronistische Ausbildung von Hauptschullehrerinnen und -lehrern und Realschullehrerinnen und -lehrern abzuschaffen, für die es in Berlin keinen Bedarf mehr gibt. Damit schaffen wir einen binnendifferenzierten Unterricht und werden von dem Nutzen der Schulreform hundertprozentig profitieren.
Ein Praxissemester für die Lehramtsstudentinnen und -studenten einzurichten, ist ein anderer Punkt dieses Gesetzes. Die Einführung eines Praxissemesters ist eine Gelegenheit für die Studentinnen und Studenten, ihren zukünftigen Arbeitsplatz in der Realität zu erfahren. Das ist auch richtig, weil dies eine unverzichtbare Voraussetzung ist, um gute Lehrerinnen und Lehrer auszubilden, die an ihrem ersten Tag im Unterricht voll auf der Höhe sein müssen. Dennoch ist das nicht alles. Mit der Umsetzung eines Praxissemesters wird noch eine andere Zielrichtung verfolgt. Die Mentorinnen und Mentoren werden auch von den Studentinnen und Studenten lernen, denn diese bringen aus der Universität aktuelle Studieninhalte, aktuelle didaktische Methoden und Fachlichkeit mit. Das bedeutet, wenn die Lehrkräfte eine offene Einstellung zeigen, dass sie davon auch profitieren können. Die Gelegenheit eines fruchtbaren Austauschs zwischen Erfahrung und aktuellen theoretischen Inhalten ist ein relevanter Nutzen der Einführung eines Praxissemesters. Dabei werden nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer und Studentinnen und Studenten, sondern auch zukünftig das gesamte Berliner Schulsystem und seine Schülerinnen und Schüler profitieren.
Schulen sollten die Möglichkeit erhalten, fachliche Schwerpunkte für die Praktikantenzuteilung zu setzen. So könnte sich eine Schule je nach Interesse des Kollegiums beispielsweise auf die Fächer Deutsch und Mathematik als Ausbildungsfächer einigen. Lehrerinnen und Lehrer, die mehrere Praktikantentandems betreuen, sollten die Stundenermäßigung akkumulieren können. Praktikantinnen- und Praktikantengruppen können von den Mentoren zur gegenseitigen Reflexion sowie gemeinsamer Vorbe
reitung angeleitet werden. Durch die beiden genannten Punkte würden an den Schulen feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit einer spürbaren Stundenermäßigung entstehen. Auch Schulbesuche der Dozentinnen und Dozenten sowie die Fortbildung der Lehrkräfte würden erheblich vereinfacht. Die Koordination des Praktikums sollte von einer zentralen Steuerungseinheit übernommen werden. Hier wird vonseiten der Hochschule der Bedarf gemeldet und die Verteilung der Praktikantinnen und Praktikanten in Fachtandems an die Schulen organisiert. Eine solche zentrale Steuerungseinheit kann die Praktikantenzuteilung aktiv beeinflussen und dadurch fördern, dass auch Brennpunktschulen z. B. zu aktiven Ausbildungsschulen werden. Der Status quo, dass sich Studierende ihren Platz selbst suchen, und dadurch eine ungleiche Verteilung entsteht, würde aufgehoben werden.
Ich bin Abgeordneter für Moabit und Wedding. Die Situation der Schulen in meinem Wahlkreis ist Ihnen bestimmt bekannt.
In unserem Wahlprogramm haben wir groß und deutlich geschrieben: Die SPD will gute Bildung für Berlin, und zwar für alle. Ich bin sehr stolz darauf, Schritt für Schritt dieses Versprechen einzulösen. Das neue Berliner Lehrerbildungsgesetz ist ein weiterer Schritt. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Schulgesetz wird mit vielen kleinen Änderungen für Berliner Schülerinnen und Schüler angepasst und verbessert. Gesetze sind lebendig und dynamisch wie unsere Stadt und die Gesellschaft. Diese Entwicklungen in der Gesellschaft müssen sich auch im Schulgesetz widerspiegeln. Zum Beispiel: Für die Geschwisterkinder und Bezirkskinder schaffen wir künftig in den weiterführenden Schulen einen Vorrang. Damit entlasten wir die Eltern und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.