Werner-Siegwart Schippel

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sehen mich ab und zu - auch in diesem Haus - in Uniform. Wenn ich heute in Zivil hier stehe, dokumentiert das, dass ich als Abgeordneter spreche,
wenngleich ich als Präsident des Landesfeuerwehrverbandes der CDU-Fraktion dankbar bin, dass sie dieses Thema wieder in die Öffentlichkeit gebracht hat. Das kann insbesondere angesichts der demografischen Situation, in der wir uns befinden, nicht oft genug geschehen.
Als Präsident des Landesfeuerwehrverbandes und als jemand, der nicht mehr für dieses Parlament kandidieren wird, sage ich Ihnen schon heute voraus: Bei allen Lobliedern auf Ehrenämter werden Sie in Zukunft Prioritäten setzen müssen. Denn es gibt nur ein Ehrenamt, das Sie nach einem Unfall auf der Autobahn aus dem Fahrzeugwrack schneidet; es gibt nur ein Ehrenamt, das bei einer Katastrophe in Ihrem Wahlkreis wirklich Hilfe leisten kann - die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen. Bei weniger werdenden Mitteln und weniger werdenden Menschen wird man sich entscheiden müssen.
Ich kann dem Kollegen Lakenmacher nur zustimmen, was den ersten Teil seines Redebeitrags betrifft, aber mir als Abgeordnetem ist natürlich eine gewisse Nähe zu den bevorstehenden Wahlen aufgefallen. Einiges ist gut und richtig benannt, vieles von dem, was benannt ist, ist aber in Arbeit bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Lassen Sie mich nur auf ein paar Dinge eingehen.
Stützpunktfeuerwehren: Die Richtlinie zu den Stützpunktfeuerwehren ist überarbeitet. Es gab einen Arbeitskreis, in dem Praktiker - Kreisbrandmeister, Landesfeuerwehrverband und andere - zusammensaßen. Die Richtlinie ist fertiggestellt und wird in den nächsten Tagen sicherlich veröffentlicht. Die Kreisbrandmeister wissen Bescheid und werden in Kürze aufgefordert, bestimmte Kontingente zwecks dieser Förderung anzumelden, damit wir im Jahr 2015 ohne Zeitverzug an die Beschaffung gehen können.
Ein anderer Punkt in Bezug auf Stützpunktfeuerwehren - und da muss man sehr vorsichtig sein, weil immer gesagt wird „Das Land muss unterstützen“ -: Der Träger hat hier eine Aufgabe zu erfüllen, und eine Stützpunktfeuerwehr hat ein Kriterium, das heißt: Sie muss in einer Zugstärke 24 Stunden einsatzbereit sein. Wenn dieses Kriterium nicht erfüllt ist, Herr Lakenmacher, dann kommen wir zu dem, was Sie sagen: Was nutzt mir die beste Technik, wenn sie nicht hinausfahren kann? Es ist schwierig, in den Wehren das Verständnis durchzusetzen, dass Geld auch etwas mit Verpflichtungen zu tun hat.
Den Digitalfunk hatten Sie angesprochen: Der ist im ElbeElster-Kreis als Pilotprojekt sozusagen durch; die Leitstelle Lausitz wird demnächst in den Probebetrieb gehen. Auch da sind wir faktisch also weiter, als es bei Ihnen anklang. Die Unterstützung des Landes beim Digitalfunk, die Sie hier einfordern, wird durch die LSTE aus meiner Sicht in überragendem Maße gegeben. Nicht nur, dass dort ausgebildet wird, die stehen jederzeit auch für Hilfe vor Ort bereit. Was die Kreisausbildung betrifft, liegt die Verantwortung nun einmal bei den Trägern. Aber sie wird, wie gesagt, unterstützt.
Verdienstausfall für Handwerker und Selbstständige: Das ist ein ganz schwieriges Thema. Wir haben da den Stand vom Anfang der 90er-Jahre: Für eine Stunde werden 16 Euro gezahlt. Das hört sich für einen Arbeitnehmer eventuell ganz gut an, ein Selbstständiger oder ein Handwerksbetrieb hat damit logischerweise seinen Aufwand nicht ersetzt. Gucken Sie nur einmal auf eine Handwerkerrechnung, was eine Meisterstunde kostet. Insofern gehen wir davon aus, dass es in Kürze dort eine Verdoppelung geben wird, also mindestens über 30 Euro. Es wird eine Kannbestimmung sein. Und da kommen wir wieder zu der Frage: Wer hat welche Lasten zu tragen? Für die Ausbildung von Handwerkern und Selbstständigen an der LSTE wird es das Land machen. Für die Träger, also für die Dinge, die dort auf Kreisebene passieren, muss es der Träger machen. Da habe ich schon Bürgermeister gehört, die sofort gesagt haben: Aber dann musst du zahlen! - Deswegen Kannbestimmung, weil: Das Prinzip der Konnexität kennen wir. Im Übrigen rate ich, irgendwann einmal das absolute Konnexitätsprinzip zu überprüfen. Es ist manchmal an bestimmten Stellen hinderlich.
Förderung ländlicher Raum: Dazu gab es einmal ein Programm, gemeinsam vom damaligen Landwirtschaftsminister Woidke und Innenminister Jörg Schönbohm getragen. Ich denke, das war eine gute Lösung. Es waren EU-Fördermittel, daran hängen bestimmte Dinge. Insofern muss man dann natürlich vorsichtig sein, wie man damit umgeht. Aber ich denke, eine Förderung des sozialen Zusammenhalts in den Dörfern, verbunden mit Dorfgemeinschaftshäusern und angeschlossenen Gerätehäusern, wird es vermutlich geben.
Jetzt werden Sie fragen: Wieso stimmen wir dann dem CDUAntrag nicht zu? Ich habe es schon gesagt: Einiges ist dort richtig benannt, aber vieles ist eben einfach auf dem Weg. Und wenn Sie fordern, dass wir eine Konzeption weiterentwickeln: Selbstverständlich!
- Ja. - Aber dann natürlich auf einer Grundlage eines Berichtes, so wie er in unserem Antrag steht. Wenn man Ihrem Antrag folgt, dann müsste - halbjährlicher Bericht - am 03.10.14 der nächste Bericht vorgelegt werden. Was nutzt uns der am 03.10.14? Gar nichts. Da ist der neue Landtag noch nicht einmal konstituiert. In dem Sinne: Folgen Sie unserem Antrag, das ist der weitergehende.
Frau Ministerin, Sie haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, eine Mindestzahl von 1 000 genannt. Nun hatten wir leidvolle Erfahrungen im Umgang mit den Zahlen von Kormora
nen und Ähnliches. Können Sie denn eine Höchstzahl nennen? Wo eine Mindestzahl vorhanden ist, müsste es ja theoretisch auch eine Höchstzahl geben, bei deren Erreichen man definitiv sagt: Wir greifen ein, weil es zu viel ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein herzliches „Dobry ´z˘e´n!“ den Vertretern des wendischen Volkes, vor allem Herrn Harald Konzack. Ich glaube, dass die Geschichte eines Volkes auch von Symbolen lebt bzw. in dieser Geschichte Ereignisse und Daten herausragen. Wenn der Landtag Brandenburg heute nach langer Diskussion das Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg beschließt, dann ist dies auch in gewisser Weise symbolisch in diesem neuen Landtag. Der Präsident des Bundestages hat es gestern auf den Punkt gebracht: Brandenburg hat seit tausend Jahren den ersten eigenen Landtag. - Insofern, denke ich, ist es wirklich ein herausragendes Ereignis.
Es soll auch ausdrücken, dass uns die Angelegenheiten unserer wendischen/sorbischen Minderheit am Herzen liegen - nicht nur, weil es Verfassungsauftrag ist oder europäische Rechte oder Anliegen zu erfüllen sind, sondern weil es zu uns, zu Brandenburg gehört, dass wir unserer einzigen nationalen Minderheit
den Schutz und die Entfaltungsmöglichkeiten garantieren; denn sie haben sie nicht nur verdient, sondern aus unserer eigenen Geschichte heraus stehen ihnen dieser Schutz und diese Entfaltungsmöglichkeiten zu.
Die Wenden - ich wähle diesen Begriff, weil ich Spreewälder bin - haben in der Zeit von 1933 bis 1990 Repressionen unterschiedlicher Art erfahren. Bis 1945 waren es die Versuche, Kultur, Herkunft und Sprache dieses Volkes umzudeuten und einzudeutschen - bis hin zur geplanten Auslöschung. Es ist eben keine Spreewaldtracht, die wir heute so oft zu bewundern haben, es ist eine wendische Tracht. Spreewaldtracht - dieser Begriff wurde genau in dieser Phase geprägt, um das Eindeutschen und Auslöschen mancher Dinge zu bewerkstelligen.
Von 1945 bis 1990 gab es einen Raubbau an dem angestammten Siedlungsgebiet in der Lausitz, ohne dass dafür die notwendigen materiellen und menschlichen Kompensationen geschaffen wurden. Ganze Dorfgemeinschaften wurden durch den Bergbau auseinandergerissen, und wenn manche darüber klagen, dann sollte man sich heute Kausche und Horno ansehen. Dort hat sich etwas in dem sogenannten Umsiedlungsverfahren geändert, und ich denke, das ist auch gut so.
Mit dem neuen Gesetz wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass Verlorenes eine Chance hat, wieder zu entstehen, bzw. Gebliebenes erhalten und geschützt wird. Dies betrifft insbesondere die Sprache und die Kultur.
Als sich neun Abgeordnete aller Parteien - außer den Grünen bereiterklärt haben, den Gesetzentwurf des Rates als den ihren einzubringen, habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es an diesem Entwurf Veränderungen geben wird. Auch wenn der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten als Initiator und Entwurfsverfasser nicht hundertprozentig zufrieden ist, so glaube ich doch, dass wir nunmehr eines der besten Minderheitengesetze in der Bundesrepublik haben.
Lassen Sie mich nur beispielhaft folgende Punkte nennen: die Benennung eines Beauftragten der Landesregierung für sorbische/wendische Angelegenheiten im Range eines Staatssekretärs - und ich glaube, darunter wird es nicht mehr zurückgehen -; die große Chance anhand festgelegter Kriterien, dass die Domowina als einziger und offizieller Spitzenverband anerkannt werden kann, und, damit verbunden, ein Verbandsklagerecht; das Antragsrecht des Rates bei kontinuierlichem Vorhandensein von Sprache oder Kultur zur Aufnahme in das wendische Siedlungsgebiet und die Sicherheit der Kommunen, bei der Aufnahme damit verbundene Kriterien nicht sofort und umfassend umsetzen zu müssen, sondern nach und nach, und wenn, dann unter Kostenbeteiligung des Landes. Das war übrigens nichts Neues. Wir haben es noch mal hineingeschrieben. In Brandenburg gilt das Konnexitätsprinzip. Insofern ist manche Diskussion, die dort im Vorfeld stattfand, nicht nur irritierend, sondern sie wurde auch sehr bewusst geschürt.
Meine Damen und Herren! Manches, was nicht sofort umzusetzen ist, wird sich in unserem Entschließungsantrag wiederfinden, zum Beispiel die Regelung, bei der Umstellung von Software bei Sprach- und Schreibprogrammen die niedersorbische Schreibweise sicherzustellen.
Als ältester Abgeordneter der ehemals neun Unterzeichner hatte ich den Versuch unternommen, die Gemeinsamkeit der Un
terzeichner bis zur Verabschiedung des Gesetzes beizubehalten. Aber leider - Sie haben es gehört - haben die Kollegen der CDU ihre Unterschrift zurückgezogen. Ausschlaggebend dafür war, dass auch der Rat den Antrag auf Aufnahme in das Siedlungsgebiet stellen kann und die Landesregierung nach entsprechender Prüfung eine Aufnahme gegen die Mehrheit einer Gemeinde beschließen kann. Minderheitenschutz ist aber nun mal Verfassungsauftrag und damit Landesaufgabe, und diese kann nicht durch eine - wie auch immer geartete oder zustande gekommene - deutsche Mehrheit in den Vertretungen ausgehebelt werden.
Das hat mit kommunaler Selbstverwaltung nichts zu tun. Ein markantes und leider schlechtes Beispiel dafür ist für mich die sogenannte Spreewaldstadt Lübben. Wer Sprache, Kultur und Emotionen eines Volkes kommerziell nutzt und vermarktet, ansonsten damit aber nichts zu tun haben will, wird auf die Dauer beliebig
und sollte sich schämen, den Zusatz „Spreewald“ zu beanspruchen, denn der Spreewald ist die angestammte Heimat - unter anderem.
Aber genau auf diese Problematik, denke ich, zielt das Zurückziehen der Unterschriften. Ich glaube, es geht mehr um Kommunalwahlkampf, und das wider besseres Wissen, denn es ist unser gemeinsamer Verfassungsauftrag und es gibt europäische Anforderungen zum Schutz unserer Minderheiten, die wir einzuhalten haben.
Dann ist alles andere Polemik und Stimmenfang in den kommunalen Verwaltungen oder Vertretungen, in denen es logischerweise eine deutsche Mehrheit gibt. Statt über die Verfassungslage zu informieren, statt die unbegründeten und bewusst geschürten finanziellen Ängste aufzuklären, zieht man sich auf solche Positionen zurück. Wenn Sie sich so gern als Lausitzer bezeichnen und das Image dieser Region nutzen wollen, dann machen Sie das anständig und richtig.
Zur Lausitz gehören nun einmal - und dankenswerterweise die Sorben und Wenden. Zur Lausitz gehört die Zweisprachigkeit. Zur Lausitz gehören die Kultur und die Geschichte dieses Volkes. Und dieses Volk in der Lausitz hat dazu beigetragen, dass wir innerhalb der Region Deutschland einzigartig sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, wir haben für die Bewahrung dieser Einzigartigkeit mit dem neuen Gesetz nicht nur das Fundament erhalten, sondern wir haben damit Perspektiven für unsere sorbischen/wendischen Mitbürger eröffnet. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde hier nicht großartig die Einzelheiten des Berichtes vortragen; wir sind hoffentlich alle des Lesens kundig. Der Vorsitzende hat dazu schon eine ganze Menge gesagt.
Das, was für mich beeindruckend war, war das Ergebnis dieser Kommission, das meiner Ansicht nach niemand so vorhersehen konnte, wonach die grundsätzlichen Empfehlungen dieser Kommission mit einer Zweidrittelmehrheit getragen werden, und das über fast alle Fraktionen hinweg; im Grundsatz über alle Fraktionen hinweg. Ich komme noch auf ein paar Einschränkungen zu sprechen.
Auch ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken, insbesondere bei Herrn Prof. Dr. Gebhardt, der die nicht leichte Aufgabe hatte, mit den Ministerien über die Aufgaben zu verhandeln, die dort gegebenenfalls künftig verlagert werden sollen. Natürlich möchte ich mich auch bei dem Vorsitzenden bedanken. Lieber Stefan, du hast mit deiner mitunter sehr peniblen Führung der Geschäfte sicherlich an mancher Stelle anschließende formale Streitigkeiten verhindert.
Es wurde schon gesagt: Es gab viele Anhörungen und Gutachten. Die beste Erfahrung und das beste Wissen kann man sich jedoch durch augenscheinlichen Eindruck vermitteln lassen. Insofern war für mich, das möchte ich nicht verschweigen, die Reise nach Skandinavien ein Erlebnis, wie man das gestalten kann. Dort sollen einer Europa-Untersuchung zufolge die glücklichsten Menschen leben. Insofern war ich schon erstaunt über das Ergebnis zum Beispiel in Dänemark, wo wir uns das angeschaut haben. Dort hat man den Kommunen eine Zahl vorgegeben und gesagt: Schließt euch zusammen! Werdet effizienter! Mindestens 20 000 Einwohner! Im Ergebnis sind es heute im Durchschnitt der Kommunen jeweils 55 000 Einwohner, die in einer Verwaltungseinheit glücklich leben. So sieht es zumindest aus.
Die Reformen in der Kommunalverwaltung gibt es nicht nur in Brandenburg. Wir haben festgestellt, sie sind deutschlandweit. Ich habe festgestellt: Manches andere Bundesland wird erst noch dahin kommen, wo wir heute schon sind. Wir haben die Chance, wieder ein Stück weiterzugehen. Sie sind europaweit, auch das haben wir an der Stelle festgestellt. Ich möchte als Beispiel - es findet sich im Bericht wieder - die neue Amtsgemeinde nach dem Verbandsgemeindemodell RheinlandPfalz nennen. Wir haben dort ein paar gute Dinge mitgenommen. Wir haben aber auch mitgenommen, was man nicht machen sollte, nämlich wie kleinteilig man nicht agieren sollte. Nicht zuletzt diese Kleinteiligkeit hat die jüngste Kritik des dortigen Landesrechnungshofs sowohl an die Adresse des Landes als auch an die Adresse der Kommunen hervorgerufen.
Ich habe Verständnis für die abweichenden Voten in Einzelfällen der Grünen, der FDP und auch der CDU speziell da, wo es um Aufgabenübertragungen geht. Ich habe in Teilen Verständnis für das Votum des Städte- und Gemeindebundes. Wofür ich kein Verständnis habe, ist die Klage des Städte- und Gemeindebundes, was die Aufgabenübertragung betrifft, der in seinem Minderheitenvotum praktisch sagt: Das taugt alles nichts, was die Kommission gemacht hat. Sie hatten die Chance. Dann muss man aber auch sachlich mit anderen zusammenarbeiten. Davon hat sich der Landkreistag wohltuend abgehoben.
Ich möchte ein Zitat anführen:
„Aber wir sind uns sicher, dass das Land so, wie es heute verfasst ist, in den nächsten Jahren nicht mehr verfasst sein wird. Es wird Veränderungen geben. Dieser Landtag hat den Mut, die Herausforderungen anzunehmen und gemeinsam mit den Menschen im Land Neues umzusetzen.“
Das ist ein Zitat vom 23.03., Sven, von dir. Es hat nach wie vor seine Richtigkeit. Mir scheint allerdings, lieber Sven, dass euch angesichts des Wahljahres der Mut ein bisschen verlassen hat.
Lassen Sie mich das aus meiner Erfahrung sagen, der ja nun ein paar Reformen mitgemacht hat. Ich kann mich an die Zeit erinnern, als Kollegen - der damalige Generalsekretär der
CDU, Herr Homeyer - noch mit dem entfremdeten Ortsschild „Rettet die kleinen Gemeinden“
- ist egal; Mitglied Ihrer Fraktion, zumindest war er ein einflussreiches Fraktionsmitglied -,
herumgerannt sind. 2003 mussten wir dann - daran sollten Sie denken - gemeinsam mit Jörg Schönbohm und Sven Petke viele dieser aufgebauten Ängste abbauen. Es war nicht selten in den Regionalveranstaltungen, in denen ich mit Jörg Schönbohm gemeinsam war, von Wahlbetrug die Rede. Das sollten Sie sich nicht mehr antun.
Ich komme darauf, weil Sie die 5 000er-Grenze, die damals an sich schon zu niedrig war und bei der erkannt wurde, dass sie nicht funktioniert, wieder in Ihrem Votum als das Seligmachende für das Land Brandenburg ankündigen. Insofern meine herzliche Bitte: Vielleicht finden Sie noch den Mut, in der Durchsetzung dieser anderen Dinge damit progressiver umzugehen.
Die letzte Veröffentlichung der Schülerzahlen im Land Brandenburg sollte uns allen Mahnung sein. Was bei den Schülern passiert, passiert anschließend bei den übrigen Bürgern. Diese Zahlen sind ausgerechnet auf 2030. Bevor diese Reform in Kraft tritt, werden wir das Jahr 2019 haben. Es ist so, dass man in der Bundesrepublik gemäß alter Gerichtsurteile sagt: Die Kommunen brauchen mindestens 20 Jahre Planungssicherheit. Also reden wir eigentlich vom Jahr 2040. Und das sollten wir dann im Hinterkopf haben, wenn die Reform umgesetzt wird.
Ich werde das von außen verfolgen, wünsche aber allen Kollegen, die dann damit befasst sind, ob sie bereits hier sitzen oder dann neu gewählt sind, den Mut, das im Hinterkopf zu haben, da die Brandenburgerinnen und Brandenburger zukunftssichere Strukturen auf der gemeindlichen Ebene verdient haben. Denn nur mit Zukunftssicherheit in den Strukturen entfaltet sich das entsprechende Gemeindeleben. Insofern wünsche ich bei der Umsetzung viel Erfolg und bedanke mich noch einmal bei allen Mitwirkenden.
Danke, Frau Ministerin. Herr Präsident, manche Abgeordneten sind gleicher. - Frau Ministerin, wenn Sie schon erkennen, und das glaube ich Ihren Worten entnommen zu haben, dass Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern sicherlich ihre Pferdefüße haben, aber eine Vertretung des Berufsstandes
sind, und wenn das jetzt nicht so schnell zu ändern ist, warum soll die Pflege dann nicht schnellstmöglich zumindest einen gleichberechtigten Berufsstand bekommen? Die Probleme hat Frau Nonnemacher richtig dargestellt.
Meine Frage lautet: Warum nicht zumindest prüfen? Meine zweite Frage: Hier sind die Zahlen genannt worden, welchen Bedarf wir in Zukunft haben. Es hat aber niemand davon gesprochen, wie die Verweildauer der Pflegekräfte in der Pflege ist. Sind Sie nicht der Meinung, dass das zumindest zu diesen Zahlen noch sehr erschwerend hinzukommt?
Am 01.08.2013 hatte ich einen Vor-Ort-Termin an der Grubenwasserreinigungsanlage in Vetschau. Der beauftragte Wasserund Bodenverband „Oberland Calau“, der die Anlage im Auftrag der LMBV wieder ertüchtigt hat und diese betreibt, informierte, dass über 95 % - in der Regel nahezu 100 % - des eisenhaltigen Wassers des Vetschauer Mühlenfließes und zusätzlich des Reudener Grabens nunmehr durch die Anlage wieder erfasst und behandelt werden.
In Mitteilungen von Greenpeace - „Lausitzer Rundschau“ vom 09.08.2013 - und der Fraktionschefin der Grünen im Bundestag Renate Künast - „Lausitzer Rundschau“ vom 15. August 2013 - stehen Vorwürfe, dass die Wirkung der wieder in Betrieb genommenen Anlage nicht sichtbar sei.
Ich frage die Landesregierung: Sind die Aussagen realistisch? Oder teilt sie die Auffassung, dass hier bewusst der Kohlebergbau in der Lausitz diskreditiert werden soll?
Im Oktober 2012 fand eine Befahrung von Spreewaldfließen statt, an der auch Vertreter des Ministeriums teilgenommen haben. Dort wurde in Aussicht gestellt, dass im März 2013 ein entsprechendes Gutachten vorliegen solle, was die Ursachen betrifft, und dass daraus abgeleitet erste Lösungsansätze vorgestellt würden.
Am 10.04.2013 gab es dann auf der Spreewaldkonferenz zwei recht lapidare Aussagen: Zum einen fehle die Finanzierung; zum anderen erfülle das Land seine Aufgabe, auch bei geringer Wassertiefe die Befahrbarkeit zu gewährleisten.
Ich frage die Landesregierung: Bis wann wird ein konkretes, terminlich und finanziell untersetztes Konzept zur dringend notwendigen Entschlammung vorliegen, welches die Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Biosphärenreservatsverordnung garantiert?
Frau Ministerin, die Zuständigkeiten kann ich so, wie Sie sie geschildert haben, nicht ganz nachvollziehen. Sie sprachen wei
ter von Kreuzungsbereichen und Ähnlichem. Ist Ihnen bewusst, dass durch die Verschlammung der Hauptfließe, zum Beispiel durch das Hochwasser, der Schlamm jetzt in Nebenfließe, in Stichgräben hineingeleitet wurde und dadurch Laichplätze etc. verloren gehen, Fauna und Flora - explizit - höchst gefährdet sind? Es geht nicht nur um das Kahnfahren, sondern um die Frage: Was wird aus der Vielfalt, die wir dort noch haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns im Grundsatz einig: Demokratie, einmal ganz leicht übersetzt, heißt, dass die Mehrheit entscheidet. Wir reden normalerweise von der Mehrheit der Wahlberechtigten. Die Frage ist: Was machen wir, wenn uns diese Mehrheit der Wahlberechtigten - aus welchen Gründen auch immer - verweigert wird?
Müssen wir dann nicht ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation absichern? Ich glaube, dies ist unsere Verpflichtung, damit die Gewählten - aber auch die Wähler - wissen: Da ist ein Prozess dann doch noch demokratisch zustande gekommen. - Einzig und allein diesem Ziel dient das Quorum.
In Zusammenhang mit der Wahl in Teltow-Fläming wurde auf Korruptionsvorwürfe und Ähnliches eingegangen. Es gab eine besondere Situation und das hat die Wahlbeteiligung entsprechend gedrückt. Wenn man es rein logisch betrachtet, hätte dann die einzig erfolgreiche Direktwahl eines Landrats nicht stattfinden können, denn auch im Landkreis OberspreewaldLausitz gab es eine außergewöhnliche Situation: Diese Wahl kam zustande, weil ein CDU-Landrat im Zusammenhang mit Kinderpornografie zurücktreten musste, also die Bürger sensibilisiert waren. Trotzdem lag auch dort die Wahlbeteiligung unter 30 %.
- Ich kann verstehen, dass Sie diesen Zusammenhang nicht herstellen wollen - es ist aber so. Es gab zwei herausragende Dinge. Die Korruption wurde hier als außergewöhnliches Ereignis angesprochen, und darauf beziehe ich mich.
Jetzt sage ich auch Folgendes: Wenn hier von dem SPD-Kandidaten die Rede war, Prof. Schierack, dann sage ich, dass man, wenn man unter dem Eichelbaum sitzt, nicht mit Kastanien werfen soll.
Auch da ist ja ein Verfahren anhängig. Ich lasse diese Polemik aber jetzt beiseite, denn das bringt uns nichts.
- Ja, ja, man muss auch irgendwann einmal auf Vorwürfe antworten können. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen! So ist das im Leben.
Wir haben es bei der Landratswahl mit einem Phänomen zu tun, das wir auch im Rahmen der Enquetekommission festgestellt haben: dass die Landkreisebene nämlich schon relativ weit vom Interesse des Bürgers entfernt ist - logischerweise, weil der Landrat zu 80 % Verwaltungsbehörde ist und zu 20 % eventuell noch politische Entscheidungen trifft. Dass das nicht gut ist, wissen wir. Es ist auch Aufgabe, daran zu arbeiten. Aber im Ergebnis ist es tatsächlich so. Fragen Sie doch heute einen Bürger, wer der Landrat ist. Wer der Bürgermeister ist, wissen alle, aber wer der Landrat ist, die wenigsten.
Insofern stimme ich mit Ihnen, Herr Prof. Schierack, überein wie auch mit Frau Nonnemacher. Die Wurzel des Übels all dieser Diskussionen ist die Wahlbeteiligung. Wir täten alle gut daran, Mittel zu finden, die Wahlbeteiligung den Leuten nicht aufzuzwingen, aber ihr Interesse zu wecken und sie dazu zu bewegen, zur Wahl zu gehen. Da kann ich Ihre Vorschläge, Frau Nonnemacher, durchaus erwägen: Lasst uns überlegen, inwieweit wir Wahltermine zusammenlegen.
Ja, gern.
Zum einen ist das keine Strafe, sondern ein Vorgang. Ansonsten würde man auch alle die bestrafen, die zum Wahlergebnis eine andere Meinung vertreten oder jemand anders gewählt haben. Die werden ja auch nicht bestraft.
Vielmehr wäre doch interessant, dass genau die Bürger, die hingehen und sagen „Ich möchte mein demokratisches Recht wahrnehmen“, die anderen mitziehen und dass wir als Parteien das Unsere dazu tun. Der Vorschlag von Frau Nonnemacher an der Stelle ist doch nicht schlecht. Das Problem ist nur: Dann müssen wir auch über die Frage der Amtszeit nachdenken; an der Stelle sind wir uns dann auch einig.
Von der Sache her und auch bezüglich der Ursache sind wir uns einig: Die mangelnde Wahlbeteiligung provoziert diese Diskussion, und daran sollten wir letzten Endes arbeiten.
Was ich ganz persönlich bei direkt gewählten Kandidaten speziell bei Landräten, die ja in hohem Maße Verwaltungsaufgaben wahrnehmen -, empfinde, ist, dass der Landrat im Zweifelsfall nicht seiner Beamtenrolle gerecht wird, wenn es schwierig wird, und sich aus politischen Prozessen zurückzieht und sagt: „Ich bin ja direkt gewählt. Was wollt ihr? Ich muss mich nicht entscheiden, ich gucke nur nach Gesetzen!“ - Wir alle wissen, dass Gesetze unterschiedlich auslegbar sind, ohne dass man sich bei einer bestimmten Art von Auslegung gleich in den Konflikt des Gesetzesbruchs begibt.
Ich rede jetzt einmal von meinem Landrat, dem einzigen direkt gewählten, der, als die Mehrheit des Kreistages beschloss, das Asylbewerberleistungsgesetz an der Stelle zu verändern, zweimal gegen das Votum des Landkreises vorgegangen ist. Ich glaube, das wäre einem durch den Kreistag gewählten Landrat nicht passiert, denn der hat schon Mehrheiten in seinen Entscheidungen zu beachten. Der kann sich nicht auf die Position zurückziehen: „Mir kann nichts passieren.“ Insofern glaube ich letzten Endes, dass zutrifft, was der Innenminister und auch
Prof. Schierack gesagt haben: Es ist zu früh, eine Gesamtbeurteilung zu treffen. Wir sollten sehen, wo das hingeht. Aber die Grundrichtung für mich ist die demokratische Legitimation durch ein Quorum; sie ist einer entsprechenden Wahl durch den Wähler zumindest gleichberechtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass Landräte oft zu weit weg sind vom Bürger, als dass man sagen könnte: Dann ist diese Direktwahl unbedingt erforderlich. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Ursula Nonnemacher, ich schätze dich als eine der fleißigsten und sachlichsten Abgeordneten in diesem Haus, und das nicht nur wegen der Vielzahl deiner Anträge, sondern auch wegen des Wissens, das dahintersteckt.
Und angesichts dieses Wissen auch bezüglich der Folgen - ich unterstelle, dass du das hast - konntest du nicht ernsthaft annehmen, dass dieser Antrag von uns angenommen wird, weil: Wir haben zusammen in dieser Enquetekommission gesessen. Du hast zu Recht darauf hingewiesen, dass manches dort noch nicht abgeschlossen ist. Ich denke nur an die Prüfung der Kreisfreiheit der von dir mit genannten am meisten verschuldeten Kommunen. Das hat doch alles Auswirkungen. Wenn ich jetzt mit einem Programm dort anfange, dann wecke ich eventuell Erwartungen, die sich nachher nicht erfüllen lassen, oder ich gebe Träumen Raum, die dann nicht ausgeträumt werden können. Insofern bitte ich dort um Verständnis.
Wir haben mit dieser Enquetekommission im Übrigen ein bemerkenswertes Ergebnis erzielt: Dass vier von den fünf im Landtag vertretenen Fraktionen das Gesamtwerk im Grundsatz mittragen, halte ich für ein beachtenswertes Ergebnis. Ich glaube, wir haben die Weichen richtig gestellt, um in der kommenden Legislaturperiode dem neuen Landtag möglichst schnell eine Vorgabe zu machen, wie er mit den Problemen an der Stelle umgehen sollte.
Und ja, Kollege Büttner - er ist jetzt nicht im Saal -, ich gebe Ihnen Recht: Manchmal muss man auch Koalitionen zum Jagen tragen. Der Einsetzungsbeschluss für diese Enquetekommission kam von der Opposition; ich finde ihn nach wie vor richtig. Was mich aber sehr enttäuscht hat, war der Rückzug einer der großen Fraktionen dieses Hauses aus dem erarbeiteten Ergebnis dieser Enquetekommission.
- Ich rede da von der CDU. Ich erinnere mich an die Zeit des Wahlkampfes 1999 und der Gemeindegebietsreform 2003 und sehe heute noch die Kollegen von der CDU mit den Schildern „Rettet die kleinen Gemeinden!“ Und dann bin ich anschließend mit dem von mir sehr geschätzten Innenminister Schönbohm und dem Kollegen Petke durchs Land gefahren und musste mir oft anhören - zum Leidwesen von Herrn Schönbohm -, wie ihm Wahlbetrug vorgeworfen wurde.
Ich hoffe, es ergeht Ihnen nicht wieder so. Man kann in der Politik Fehler machen. Aber aus Fehlern sollte man lernen. Wer aus Fehlern nicht lernt, ist entweder nicht auf der Höhe der Zeit oder betrügt bewusst. Wenn ich höre, wie Kollege Wichmann vorgestern wieder angedeutet hat, wir würden eine Zwangsgemeindegebietsreform umsetzen wollen, wovon im Bericht der Enquetekommission überhaupt keine Rede ist, dann muss man sich die Frage gefallen lassen, ob hier nicht wieder bewusst getäuscht wird.
Insofern meine herzliche Bitte an die Kollegen der CDU: Begehen Sie den Fehler nicht zweimal, den Leuten zu sagen: Wir haben eigentlich keinen großen Änderungsbedarf, alles soll so bleiben, wie es ist.
Meine Damen und Herren! Es gab in den letzten Tagen schon viele Abschiedsreden. Es ist auch meine letzte Rede nach 20 Jahren. Ich möchte mich bedanken, zunächst einmal bei allen, die hinter den Kulissen und von der Öffentlichkeit unbemerkt diesen Parlamentsbetrieb gewährleisten,
sprich bei der Landtagsverwaltung und den Fraktionsmitarbeitern, ohne die wir als Abgeordnete oft aufgeschmissen wären.
Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die sachliche, nicht immer reibungsfreie Zusammenarbeit bedanken. Wenn mal die Pferde mit mir durchgegangen sind, dann möge man mir das bitte verzeihen. Schon in einem meiner Schulzeugnisse stand, dass ich zu impulsiv sei. Ich wünsche Ihnen allen sowie Ihren Familien persönliches Wohlergehen und Gesundheit. Sehen Sie es mir nach, wenn ich Ihnen nicht
den politischen Erfolg wünsche; den wünsche ich meiner SPDFraktion, der ich 20 Jahre angehört habe. Ich glaube, wir haben nicht alles, aber doch das meiste im Sinne Brandenburgs richtig gemacht. In diesem Sinne Ihnen alles Gute!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Dank gilt zuerst dem Aktionsbündnis „Klare Spree“, welches über alle politischen Grenzen hinweg die bislang größte Gefahr für den Spreewald, die sogenannte Verockerung, genauso gezielt wie aber auch sachlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getragen hat. Frau Niels, hier unterscheiden wir uns. Das finde ich gut. Ich bin diesem Aktionsbündnis auch beigetreten,
weil dort zwischen Sanierungsbergbau und aktivem Bergbau differenziert wird. Kein Wirtschaftsexperte, kein Bergbausanierer, kein kommerzieller oder naturfachlicher Interessenvertreter hat das in dieser Art und Weise vorhergesehen. Auch wir Einwohner des Spreewaldes wurden von der Größe, der Zeitdauer und der umfassenden Auswirkung des Grundwasserwiederanstieges mit seiner Eisen- und Sulfatlast überrascht. Diese Überraschung kann aber ab heute nicht mehr als Vorwand für die stillschweigende Akzeptanz durch Verantwortliche herhalten.
Es macht auch keinen Sinn, im Nachhinein eine lange Rückschau zu halten und weiter Ursachenforschung betreiben zu wollen, wer wofür wann Verantwortung getragen hat. Der Bergbau hat eine 160 Jahre alte Tradition in der Lausitz. Wenn man zu Beginn über seine Auswirkungen nach Jahrzehnten nichts wusste, so war es zu DDR-Zeiten der größte Raubbau, der mit einer menschenverachtenden Devastierung einherging, ohne und das ist der Unterschied zu heute - dass die ökonomischen Grundlagen für eine wirkliche und umfassende Entschädigung und Sanierung bereitgestellt wurden.
Diese Grundlagen waren nicht vorhanden.
Selbst mit Stilllegung der Tagebaue Anfang der 90er-Jahre konnte man über die tatsächliche Größe der Auswirkungen nur Vermutungen anstellen. Ich gebe Ihnen Recht, Frau Niels, umso wichtiger ist heute, dass der jetzt aktive Bergbau Rückstellungen für dessen Folgen und für die Sanierung zwingend und gegen Nachweis einstellt. In dem Antrag finden wir einen Passus, in dem es heißt, dass die Landesregierung im III. Quartal in einem Bericht die Maßnahmen aufzeigen soll, zu denen Vattenfall aufgefordert ist, um den Menschen in der betroffenen Region die Gewissheit zu geben, dass sich etwas geändert hat.
Meine Damen und Herren, um es mit aller Deutlichkeit zu sagen, jetzt ist - um einen Begriff zu gebrauchen, der kurzfristiges Handeln in Notstandssituationen erlaubt bzw. sogar gebietet - Gefahr im Verzug sowohl in der Spree selbst als auch in den Fließgewässern unterhalb der Talsperre. Die schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme der Grubenwasserreinigungsanla
ge Vetschau oder der kurzfristige Bau zweier neuer Anlagen am Greifenhainer Fließ oder an der Wudritz würden zumindest eine langfristige Teillösung darstellen, bevor man wesentlich umfangreichere, aber unbedingt notwendige weitere Maßnahmen realisiert, und zwar dann auch oberhalb der Talsperre.
Helfen kann das alles nur, wenn Planungsabläufe, Beteiligungsverfahren und Realisierung sowie die Suche nach Deponierungsmöglichkeiten - auch das ist noch ein Punkt - für Vetschau noch im Jahr 2013 und, wenn es geht, für die neuen Anlagen im Jahr 2014 erfolgen. Das gilt gleichzeitig für den Erwerb, die Pacht oder die Enteignung benötigter Flächen. Es kann nicht sein, dass es wie in der Vergangenheit - laut Aussage der LMBV zu jahrelangem Stillstand im Beteiligungsverfahren kommt, weil eine bestimmte Käferart, eine bestimmte Lurchart an einer bestimmten Stelle die Dinge über Jahre verzögern. Wer weiter so an diese Sache herangeht, der riskiert nicht nur, dass an einer bestimmten Stelle für einen bestimmten Zeitraum eine Art verschwindet, der riskiert auch, dass Flora und Fauna des gesamten Spreewaldes nachhaltig geschädigt werden.
Es kann nicht sein, dass aufgrund von Verfahrensdauern über Jahre hinweg Arbeitsplätze im Tourismus des Spreewaldes oder auch in der Seenkette - die ist genauso betroffen - gefährdet werden. Frau Niels, Sie haben darauf hingewiesen. Ich warne auch davor, zu sagen: Jetzt geht die Welt unter. Denn das wäre schädlich. Wir sind im Moment an einem Punkt, wo wir das Problem noch beherrschen können. Aber dieser Punkt ist heute und jetzt, dieser Punkt ist nicht in zwei oder drei Jahren.
Wenn wir jetzt nicht handeln, werden wir gesellschaftlich-ökologisch und auch finanziell einen Preis zahlen, der dann weit höher ist als zurzeit absehbar. In diesem Zusammenhang nenne ich nur noch einmal Begriffe wie Baggergutrichtlinie, Bodennutzungsrichtlinie usw. Wir haben eine besondere Situation, und in dieser besonderen Situation muss besonderes Handeln erlaubt und möglich sein.
Auch die Diskussion, ob, wann oder wie viel der ehemalige Bergbau anteilig Schwermetalle oder andere Schadstoffe zu verantworten hat, ist für mich müßig. Er hat über Jahrzehnte hinweg die Gewässerbreiten, die Grundprofile der Fließe verändert und jetzt - Frau Niels, da gebe ich Ihnen Recht -, vielleicht weniger sichtbar, zusätzlich Eisenhydroxid und Sulfat gebracht und verstärkt abgelagert. Insofern muss schleunigst geklärt werden, was innerhalb des Spreewaldes dort gegebenenfalls noch an Sanierungsmitteln eingesetzt wird. Wenn wir jetzt nicht handeln, werden die Kosten dort um ein Vielfaches höher sein, weil herkömmliche Verfahren der Entschlammung dann nicht mehr anzuwenden sind.
Kurzfristiges Handeln ist nicht mit Hektik und Aktionismus zu verwechseln. Es soll konstruktiv, zügig und verantwortungsvoll sein. Was aber passiert, wenn Verantwortung zu sehr gesplittet wird, über mehrere - in diesem Fall - Ministerien verteilt wird, haben wir an anderer Stelle gesehen. Ich erwarte hier kurzfristig eine klare Konzentration der Zuständigkeiten, eine bessere Koordination durch die Landesregierung und die Bereitstellung der notwendigen Mittel aus dem Verwaltungsabkommen zur Braun
kohlesanierung, selbst wenn Konzepte verändert werden müssen, wenn Projekte zurückgestellt werden müssen und gegebenenfalls über die §§ 3 und 4 noch einmal neu nachgedacht wird.
Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt und hier und ab heute nicht handeln, wenn wir nicht den Mut haben, Planungsabläufe zu verkürzen, wenn wir uns weigern, den möglichen Preis von heute zu zahlen, werden wir morgen und über Jahrzehnte hinaus den Erhalt eines der schönsten Teile Brandenburgs nehmen Sie mir das als Spreewälder nicht übel
und die Chancen der dort lebenden und arbeitenden Brandenburgerinnen und Brandenburger riskieren. Das ist dann ein unbezahlbarer Preis für unsere Menschen und für die Natur. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Herren Lakenmacher und Hoffmann für ihre Kleine Anfrage. Es ist richtig, es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, Strukturen und Abläufe zu hinterfragen, wenn es zu Problemen kommt.
Der Antrag allerdings, den Sie im Ergebnis der Antwort der Landesregierung formuliert haben, liest sich so, als hätten Sie entweder die Antwort nicht verstanden oder als wollten Sie sie nicht verstehen.
Rettungsdienste und Brandschutz sind kommunale Aufgaben. Träger des Rettungsdienstes sind die Landkreise, Träger des Brandschutzes sind die Ämter und Gemeinden. Sie können mir als jemandem, der für Mitarbeiter einer Rettungswache verantwortlich ist, glauben, wenn ich Ihnen sage - Sie bemängeln einiges und fordern, dass festgestellt werden müsse, wo eventuell Fehler liegen -: Gehen Sie in die Leitstellen, lassen Sie sich die Protokolle zeigen! Da gibt es Wortprotokolle, da gibt es schriftliche Protokolle. Das ist einfach notwendig, um Schaden von den Mitarbeitern in den Rettungsdiensten usw. abzuwenden. Es gibt Angehörige, die oft ganz schnell kommen und fragen, warum das und das passiert ist. Vielleicht war die Feuerwehr, die Sie gerade erwähnten, vom Dienst abgemeldet; auch so etwas gibt es. Oder sie war zu einer bestimmten Zeit nicht im diensthabenden System. Das werden Sie nur herausbekommen, wenn Sie exakt den Fall in der Leitstelle hinterfragen.
Insofern ist Ihre Forderung nach einem Maßnahmenkatalog, nach der Evaluation eines gesamten Komplexes zu relativieren. Dieser laufende Prozess wird tagtäglich in den Leitstellen gemacht. Fahren Sie hin, gucken Sie sich das an! Dann werden Sie feststellen, dass tagtäglich daran gearbeitet wird.
Was die Qualifizierung betrifft, so ist dazu nun wirklich genügend festgelegt: 160 Stunden Fortbildung im Jahr allein für die Leute, die dort sitzen. - Ich will das gar nicht weiter ausdehnen. Diese Antwort hat Ihren Antrag überflüssig gemacht.
Bevor ich gute Weihnachtswünsche ausspreche, habe ich an Sie noch eine Frage - damit Sie unbeschadet über Weihnachten kommen -: Wissen Sie alle in diesem Saal, wie man einen Notruf richtig absetzt? Können Sie aus dem Stegreif die fünf W’s, die dazu gehören, sagen? Wir werden Gott sei Dank immer dazu in die Lage versetzt durch diejenigen, die das tun, die Rettungsdienste betreiben und wissen, wo der Haken ist. Er ist nun wirklich da, um zu helfen, wenn Leute anrufen, die in ihrer Aufgeregtheit Dinge verwechseln usw.
Ich kann die W‘s noch einmal ganz schnell nennen:
Das erste W: Wo ist der Notfall passiert? Das zweite W: Was ist geschehen? Das dritte W: Wie viele Betroffene sind zu versorgen? Das vierte W: Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen? Fünftes W: Warten Sie immer auf die Rückfrage der Rettungsleitstelle! Das ist wichtig, denn in der Aufgeregtheit geht es oft unter.
Ich hoffe, dass Sie ein unfallfreies Weihnachten haben. Und wenn Sie beherzigen, was ich soeben gesagt habe, die fünf Fragen also beantworten können, kommt auch schnell der Rettungsdienst. - Herzlichen Dank.
Ich will den Vorspann abkürzen. Ich bin Mitglied dieses Aktionsbündnisses. Wir waren bei der Gründungsveranstaltung von Mitarbeitern des Landes, also von Prof. Freude und dem Leiter des Bergamtes, über die Aussagen, die dort hinsichtlich der Zurverfügungstellung und dem Veröffentlichen dieser Studien getätigt wurden, angenehm überrascht.
Bei der zweiten Veranstaltung waren wir dann aber enttäuscht, als es seitens der LMBV hieß, diese Studien würden vorerst nicht veröffentlicht. Letzten Endes resultieren daraus die Aussagen der Landesregierung - so muss ich es an der Stelle sagen -, dass sich das bis zum II. Quartal 2013 hinziehen soll. So lange können wir nicht warten. Wenn der braune Schlamm erst einmal mit der Schlammwalze eingearbeitet ist, bekommen wir ihn nicht mehr heraus. Insofern meine herzliche Bitte, bei der Antwort daran zu denken, dass hier Eile geboten ist.
Herr Minister, Sie sprachen das Verwaltungsabkommen an, das gerade abgeschlossen wurde. Es hat drei Säulen, so die Frage der Gefahrenabwehr und die Hebung des Folgenutzungsstandards. Wie sieht die Landesregierung, nachdem inzwischen viele Überleiter gebaut wurden - teurer als ursprünglich geplant -, die Frage der Gefahrenabwehr bzw. der Prioritätensetzung in der Gefahrenabwehr gegenüber diesen anderen Säulen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Dank meines Kollegen Ludwig an unsere Kollegen in der Enquetekommission und an die Sachverständigen möchte ich mich gern anschließen. Ich möchte ihn erweitern auf die Landtagsverwaltung, die es nicht ganz einfach hat mit dem Schreiben von Protokollen und anderen Dingen.
Seit einigen Jahren steht die Zukunftsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen im Land und in seinen Kommunen im Fokus der öffentlichen Debatte. Der Landtag hat diese Enquetekommission eingesetzt, die die Strukturen und Aufgaben des Landes, der Landkreise und der Kommunen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der sinkenden Einnahmen prüft. Ich betone deshalb: Es muss ein Dreiklang sein; ohne den erreichen wir keine Lösung. Es können sich also weder das Land noch die Landkreise noch die Kommunen heraushalten.
Aufgabe von verantwortungsvoller und nachhaltiger Politik ist es, die Landes- und Kommunalstrukturen zur rechten Zeit auf diese sich verändernden Bedingungen einzustellen. Diese Einstellung muss nachhaltig sein. Eine kurzfristige nutzt uns nichts; diese traurige Erfahrung haben wir gemacht. Nachhaltigkeit spielt dabei also, wenn wir das Land denn weiter erfolgreich gestalten und den Kurs halten wollen, eine ganz große Rolle. Nicht nur der Landtag hat eine Kommission eingesetzt, nach der SPD haben fast alle Parteien Kommissionen eingesetzt, die sich mit Leitbildern der brandenburgischen Gesellschaft in der Zukunft beschäftigen.
Brandenburg hat in seiner jungen Geschichte bereits einiges an Erfahrungen mit Verwaltungs- und Verwaltungsgebietsreformen gemacht; ich komme noch einmal darauf zurück. Dennoch können wir die Augen vor den Herausforderungen nicht verschließen. Demografischer Wandel, sinkende Einnahmen - der Kollege Ludwig hat das bereits ausgeführt, dazu brauche ich nichts weiter zu sagen - sind allgegenwärtig. Die zu erwartenden jährlichen Einnahmen des Landes werden selbst bei prognostizierten Steuermehreinnahmen dramatisch sinken. Trotz geplanter Einsparungen zum Beispiel bei den Personalkosten, die nicht unumstritten sind, Polizei etc., wird es im Jahr 2020 eine
große Finanzierungslücke geben. Schätzungen in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro sind dabei nicht unwahrscheinlich.
Um es klar zu sagen: Wenn der Landeshaushalt 20 % weniger an Einnahmen hat, werden auch die Kommunen weniger Geld bekommen müssen. Das ist in unserem Ausgleichssystem so angelegt. Die FAG-Zuweisungen werden gesenkt werden müssen, und die heute vorhandenen Kommunalstrukturen werden in Brandenburg in der Perspektive nicht zu halten sein. Schon heute ist die Einwohnerzahl zahlreicher Gemeinden und Ämter unter das Niveau der Richtgröße von 5 000 Einwohnern für amtsfreie Gemeinden und für 500 für amtsangehörige Gemeinden gesunken, eine Richtgröße, die wir vor gar nicht langer Zeit, 2003, mal gemeinsam gefunden hatten. 2030 werden 28 Ämter und 35 amtsfreie Gemeinden unter 5 000 Einwohner haben, neun amtsfreie Gemeinden wahrscheinlich sogar unter 2 000.
An der Stelle sei mir gestattet zu sagen: Inwieweit dann ein Ausblick auf 2030 trägt, muss man sich fragen. Man sollte dann wenigstens, um Planungssicherheit für die Kommunen zu haben, im Hinterkopf behalten, schon mal das Jahr 2040 zu betrachten.
Dann rechnen Sie einmal mit derselben Prozentzahl und dem, was der Vorsitzende gesagt hat; zehn Jahre weiter. Wenn ich das auf den berlinnahen und den berlinfernen Raum beziehe, heißt das da, woher ich komme, im Klartext: Zu dem ohnehin geplanten Bevölkerungsschwund von 25 % - Elbe-Elster bis dato dasselbe - werden wahrscheinlich 10 % hinzukommen. Wir sollten das zumindest im Hinterkopf haben. Wir müssen Verwaltungen trotzdem bürgernah und professionell anbieten können. Deshalb müssen wir heute auf diese Entwicklung reagieren. Es liegt jetzt an der Enquetekommission, die entsprechenden Empfehlungen zu erarbeiten.
Erste persönliche Schlussfolgerungen: Das Land wird Aufgaben an Landkreise und die Landkreise werden Aufgaben an die Kommunen abgeben müssen, wenn wir sie in noch vertretbarer Entfernung - damit meine ich nicht die Kilometerentfernung, sondern ich meine den Kontakt mit dem Bürger - gewährleisten wollen und das immer im Sinne einer guten, zuverlässigen, professionellen und bürgernahen Aufgabenerledigung.
Wir werden die Einheitsgemeinden weiter stärken müssen, denn sie bieten als Grundmodell die effektivste Möglichkeit der Organisation örtlicher Gemeinschaften. Wir werden daneben aber das Amtsmodell verbessern müssen.
Wir werden diesmal - wenn ich diesmal sage, meine ich das bezogen auf 2003 - die Anzahl der Verwaltungsträger deutlich reduzieren müssen, um gleichzeitig einen Bürgerservice an den jetzigen Verwaltungsstandorten auf Dauer erhalten zu können. Wir werden also die Frage beantworten müssen: Viel Geld des Steuerzahlers für viele kommunale Verwaltungen oder bei sinkender Anzahl von Verwaltungskunden mehr Geld für die Ausgestaltung kommunaler Aufgaben? Der direkte Kontakt von Verwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern kann nicht ersetzt werden. Wo jedoch die Bearbeitung des Bauantrages, des An
trages auf Eheschließung oder was auch immer erfolgt, ist gleichgültig. Es wird zunehmend nicht mehr in dem kleinen Rathaus der Gemeinde X oder in dem Verwaltungszentrum des Amtes Y erfolgen.
Ein Wort noch zur Frage freiwilliger Kooperationen. Wir sind der festen Überzeugung, dass Kooperationen wichtig sind. Es hat sie immer gegeben. Es wird sie immer geben. Wir kennen die Wasser- und Abwasserverbände, wir kennen Tourismusverbände etc. Aber diese Kooperationen bieten keinerlei Gewähr für eine dauerhafte, zufriedenstellende Lösung struktureller Probleme. Sie bieten Optimierungspotenzial in einzelnen Sachfragen und für einzelne regionale Besonderheiten. Der Frage des demografischen Wandels und der Frage der Lückenschließung von Finanzen werden sie nicht Rechnung tragen.
Ein Wort aus eigener Erfahrung mit Verwaltungs- und Gebietsreformen in Brandenburg seit 1993: Die 93er Gemeindegebietsreform habe ich noch nicht mit vorbereitet und auch die Ämterreform nicht. Was wir alle aber feststellen, wenn ich mir diese Zeitspanne anschaue, ist, dass man aus heutiger Sicht und mit heutigen Erkenntnissen dort wesentlich zu kurz gesprungen ist. Von 2003 will ich gar nicht sprechen, weil wir da über die Anzahl von Verwaltungen überhaupt nicht geredet haben.
Eine weitere Erfahrung: Ich habe mir - wie immer - die Reaktionen angeschaut. Nun wurde vor kurzem ein Papier einzelner SPD-Mitglieder, die Mitglieder in der SGK sind, veröffentlicht. Dazu gibt es weder einen Parteibeschluss noch einen SGK-Beschluss noch sonst irgendetwas.
- Herr Kollege Petke, es ist so wie in jeder guten Volkspartei. Es wird diskutiert. Wir können Gott sei Dank heute unsere Meinung ändern oder veröffentlichen. Wir sind im Diskussionsprozess.
Dazu können alle beitragen. Wovor ich warne - damit meine ich ganz speziell die Oppositionsparteien - ist dieser Reflex, der dort ausgelöst wird, ich habe den Zeitungsausschnitt hier, demzufolge der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende erklärt hat: Das ist die Meinung der SPD!
Ich erinnere mich an die Zeit zum Beispiel vor 2003. Wir sind ja nun einmal die ganze Zeit in der Regierungsverantwortung. Damals war nicht klar, wer Koalitionspartner wird. Damals gab es zwei Oppositionsparteien. Es gab die CDU und es gab die Linke. Ich kann mich noch erinnern - der Kollege Homeyer ist nicht hier - an das große Schild: Wir retten die kleinen Gemeinden! Das war, glaube ich, sogar ein Wahlkampfplakat.
- Nein, das war gedruckt. Das war von euch.
Anschließend - und das meine ich - bin ich mit Herrn Schönbohm als dann Innenminister über die Lande gefahren. Kollege Petke war bei den Regionalkonferenzen dabei. Kollege Schönbohm musste sich dann als Verräter und Ähnliches beschimp
fen lassen. Ich will Sie davor warnen, diesen Weg noch einmal zu gehen.
Das betrifft im Übrigen auch die Linke. Lassen Sie uns die Zeit sachlich nutzen! Lassen Sie uns Ideen und Gedanken austauschen! Letztlich wird die Enquetekommission eine Empfehlung abgeben. Wir tun den Bürgern keinen Gefallen, wenn wir dieses Thema im Parteihickhack zerreißen. Wir sind gefordert, sachliche Lösungen zu finden, die zukunftsweisend sind und wenigstens - glauben Sie mir das - bis 2040 reichen müssen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine E-Government-Strategie wurde im Februar 2003 - damals noch gemeinsam mit dem von mir durchaus hochgeachteten Innenminister Schönbohm - erstmals von der Landesregierung vorgelegt. Das ist zehn Jahre her. Insofern ist es richtig, die Strategien zu einem aktuellen E-Government anzupassen. Aber genau das tut die Landesregierung. Sie arbeitet an der Fortschreibung dieser Strategie.
Die E-Government-Strategie des Landes Brandenburg umfasst die Schwerpunkte Ausbau der IT-Infrastruktur, Bereitstellung landeseinheitlicher Basiskomponenten und Onlinedienste sowie die Verbesserung der organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese Bereiche bilden den Handlungsrahmen bei der Umsetzung der Strategie.
Wir wollen mit der E-Government-Strategie Initiativen und Projekte des Landes und der Kommunen bündeln, koordinieren und steuern, und zwar mit dem Ziel einer bürgernahen Verwaltung und - ich komme noch einmal darauf zurück - des Abbaus von Bürokratie. Wir wollen Verwaltungsabläufe optimieren und nicht zuletzt - auch das spielt eine Rolle - Kosten sparen. Wir haben die Zeit seit 2003 genutzt. Sie können das alles auf der Seite des Innenministeriums nachlesen. Es wurden die verschiedenen Portale eingerichtet, beispielsweise das Dienstleistungsportal service.brandenburg.de, Mobile Bürgerdienste für Brandenburg, Maerker Brandenburg und weitere. All diese Portale dienen den Bürgerinnen und Bürgern in der Kommunikation, dienen dem Verwaltungsverfahren oder dienen dazu, Verwaltungsverfahren mit Behörden zu vereinfachen.
Sie haben es selbst erwähnt - das ist für mich der Gegenbeweis bzw. der Widerspruch -, Sie haben im Jahr 2003 angefangen, anschließend haben Sie die Jahre 2009 und 2010 erwähnt, in denen Brandenburg ausgezeichnet wurde. Dann zu sagen, das sei Stillstand oder Ähnliches, halte ich nicht für beweiskräftig.
Nun zu Ihrer Forderung an die Landesregierung, bis zum Ende dieses Jahres einen Bericht über den Umsetzungsstand der E-Government-Strategie vorzulegen: Diesbezüglich erinnere ich Sie an eine weitere Gemeinsamkeit. Im Jahr 2006 haben wir gemeinsam beschlossen, Bürokratie abzubauen und
Berichtswesen einzudämmen.
Insofern wäre es aus meiner Sicht vernünftig, diese Dinge gegebenenfalls im Innenausschuss zu behandeln. Dort kann zeit
nah und sehr konkret berichtet werden. Wozu brauchen wir also einen Bericht? - Ich dachte immer, Sie sind uns einen Schritt voraus. In diesem Fall ist dem nicht so; denn wir arbeiten bereits daran. Sie aber fordern von uns, nun endlich daran zu arbeiten. Insofern ist Ihr Antrag gegenstandslos, weshalb wir ihn als Koalition ablehnen werden.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dobry d´ze´n! Witasjo Rada za. Serbske nastu-pnosci!
Ich möchte mich bei Ihnen, dem Rat, sowohl für die Arbeit und die Mühe, die Sie in den Gesetzentwurf gesteckt haben, als auch für die dafür aufgewendete Zeit und vor allem für Ihre eingebrachten Erfahrungen bedanken.
Gemäß unserer gemeinsamen Verabredung wurde dieser Gesetzentwurf parteiübergreifend durch Lausitzer Abgeordnete eingebracht. Einen Teil der Verabredung - Sie haben darauf hingewiesen - habe ich nicht eingehalten. Dies betrifft den ehemaligen § 5a - den Landesbeauftragten. Nach vielen Gesprächen mit Kollegen unterschiedlichster Fraktionen war für mich absehbar, dass es diesbezüglich keine Mehrheit geben wird. Mit Blick darauf, nicht zu viel zu zerreden oder an falschen Stellen zu diskutieren, habe ich diesen Entwurf abgeändert an die Kollegen geschickt - mit dem Hinweis darauf, dass dieser Landesbeauftragte fehlt. Das Verfahren - Sie haben es richtig gesagt - liegt noch vor uns. Insofern werden wir sehen, ob ich an der Stelle mit meiner Auffassung Recht hatte.
Sicherlich werden weitere Dinge im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu diskutieren sein. Da stellt sich unter anderem die Frage: Welche Bestimmungen sind konnexitätsgebunden, was belastet eventuell die kommunalen Haushalte? Zudem gibt es die Frage der wissenschaftlichen Begleitung bzw. der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die Sorbisch/Wendisch unterrichten können, und die Frage, inwieweit Brandenburg das allein leisten kann oder Regelungen gefunden werden müssen, um gemeinsam - wie jetzt mit Sachsen - das Ganze anzugehen. Insofern liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns.
Die von mir genannten Dinge haben alle den finanziellen Hintergrund, der gegenwärtig in Brandenburg besteht und auch künftig bestehen wird. Jedoch gibt es auch Dinge, die ohne finanzielle Mittel zu regeln sind. Darunter fällt unter anderem das Verbandsklagerecht. Ich sehe nicht ein, dass zum Beispiel der NABU ein Verbandsklagerecht besitzt, wenn es um Kormorane oder Biber geht, es aber kein Klagerecht geben soll, wenn es um die Interessen einer nationalen Minderheit geht, also um Interessen von Menschen, von Brandenburgern. Der Fall wird zu diskutieren sein.
Eine Nation dokumentiert sich gern über öffentliche Darstellungen und öffentliche Symbole. Wir Deutsche sind da keine Ausnahme. Wir haben unsere Hymne, unsere Flaggen und unsere Wappen. Herr Landtagspräsident, bitte tragen Sie dafür Sorge - Frau Landtagspräsidentin, bitte übermitteln Sie es ihm -, dass sich dieses Recht an dem und in dem neuen Landtagsgebäude wiederfindet;
denn damit bringt man am ehesten die Achtung vor dieser nationalen Minderheit zum Ausdruck.
Herr Ministerpräsident und Herr Finanzminister, die Grundlage für den Erhalt der sorbischen Kultur bildet im Wesentlichen die Stiftung für das sorbische Volk - hervorgegangen aus dem Einigungsvertrag. Dabei müssen wir uns die Frage stellen, inwieweit wir diese Stiftung in die Lage versetzen, künftig ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Dafür brauchen wir einen Inflationsausgleich, sonst blutet diese Stiftung nach und nach aus.
Meine herzliche Bitte ist: Setzen Sie sich mit dem Bund und den Sachsen in Verbindung. Ich weiß, dass zum Beispiel die Sachsen einer solchen Dynamisierungsklausel durchaus positiv gegenüberstehen und etwas - zumindest im Entwurf - in den Haushalt eingestellt haben.
Meine Damen und Herren, morgen begehen wir einen Feiertag: das 20-jährige Bestehen der Verfassung des Landes Brandenburg. In dieser Verfassung gibt es den Artikel 25, der uns von anderen Landesverfassungen abhebt. Insofern wünsche ich mir, dass dieser Artikel 25, der die Rechte des wendisch/sorbischen Volkes und dessen Kultur in Worte gefasst hat, für uns Auftrag und Verpflichtung bleibt.
Einen letzten Satz, Frau Präsidentin: Dieser Artikel ist die Hoffnung unserer wendisch/sorbischen Mitbürger, ihre nationale Identität zu erhalten und diese leben zu können. - Herzlichen Dank.
Während eines einmaligen, zwei Stunden dauernden Besuchs in der Stadt Lübbenau/Spreewald warf der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neqkovic´ der Stadt Lübbenau öffentlich fehlendes Engagement für die vom bergbaubedingten Grundwasseranstieg betroffenen Bürgern vor.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es aus Sicht der Landesregierung im Hinblick auf den bergbaubedingten Grundwasserwiederanstieg Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der be
teiligten Landesinstitutionen wie dem LUGV, der Abteilung GL 6 oder der beauftragten LMBV mit der Stadt Lübbenau?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Sven Petke hat den Grundsatz bzw. Grundgedanken richtig charakterisiert. Es ist ein gutes Gesetz. Wir stehen ja vor der Frage: Wie beherrschen wir an dieser Stelle die demografische Entwicklung? Ein Mosaikstein, sie zu beherrschen, ist, diejenigen zu ehren, die für uns dort ehrenamtlich tätig bzw. im Einsatz sind.
Beim Katastrophenschutz war das bisher noch nicht der Fall; dort führen wir das jetzt sozusagen zusätzlich ein.
Es gibt noch einen anderen Punkt: Wir haben in zunehmender Zahl noch leistungsfähige Feuerwehrmänner, die in den Altersund Ehrenabteilungen aktiv sind, aber aufgrund einiger gesundheitlicher Einschränkungen nicht zum Einsatz kommen können. Sie entlasten dadurch die Leute, die im Dienst sind. Auch das wird dann mit der Medaille für treue Dienste gewürdigt. Insofern freue ich mich, dass der Landtag hier einer Meinung ist. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kann nicht alles unwidersprochen bleiben, Kollege Petke, was gerade gesagt wurde.
Richtig ist, es gab damals einen Antrag der CDU-Fraktion, der sich allein auf die Problematik der Feuerwehr-Führerscheine bezog, der dann dankenswerterweise von den anderen Fraktionen erweitert wurde, weil schon damals sowohl die Spitzenverbände als auch der Landesfeuerwehrverband gesagt hatten: Es ist nur ein Problem, lasst die anderen nicht aus dem Blick. Genau das haben wir getan.
Dass nichts passiert ist, stimmt an der Stelle auch nicht. Seit Juni dieses Jahres existiert eine Förderrichtlinie, nach der die Träger des Katastrophenschutzes - sie sind eng verbunden mit den Trägern des Brandschutzes -, also die Kreise und Kommunen, für die Anschaffung von Fahrschulfahrzeugen oder umgerüsteten Fahrzeugen, die der Fahrschule dienen können, eine Förderung erhalten, meines Wissens beträgt sie 70 %. Das
heißt im Klartext: Der Träger vor Ort hat die Chance, einen Antrag zu stellen und zu organisieren, dass zumindest der Kostenblock innerhalb des Führerscheinerwerbs, was das Fahrzeug usw. betrifft, nicht zu Buche schlägt. Damit wird die Fahrerlaubnis entsprechend billiger, so um die 1 000 Euro. Ich glaube, es wäre verkehrt, den Trägern des Katastrophen- und Brandschutzes zu versprechen, dass das Land ihnen für ein oder zwei Jahre die Aufgabe abnimmt, und zu sagen: Wir kümmern uns, wir geben euch 1 Million, bezahlt erst einmal alles. Das kann nicht der Weg sein. Angesichts der finanziellen Lage des Landes geht es meiner Meinung nach darum, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und sie zu unterstützen, aber jeder hat seinen Teil zu leisten.
Was die Ausgaben betrifft: Werfen Sie einfach nur einen Blick in den Haushalt der letzten Jahre und in den Haushaltsentwurf, dann werden Sie feststellen, dass für den Bereich des Brandschutzes von Jahr zu Jahr sukzessive mehr Geld ausgegeben wurde.
Vielleicht noch zu dem Konzept: Es ist aus meiner Sicht das erste Konzept, das einen längeren Zeitraum betrachtet. Wir haben gesagt, wir möchten ein Konzept bis 2020. Natürlich kann ein solches Konzept nicht alle Antworten geben. Natürlich müssen Fragen offenbleiben. Für uns war wichtig, dass die zukünftigen Probleme in diesem Land, was diesen Bereich betrifft, benannt werden und dass sie als Fragestellung in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken; denn man kann nicht oft genug daran erinnern: Brand- und Katastrophenschutz sind das einzige Ehrenamt, das eine Pflichtaufgabe des Landes erfüllt, und verdient daher besondere Beachtung.
Was der Antrag enthält, ist unmittelbar nach einer gewissen Etappe der Unsicherheit, die jetzt gegeben ist, automatisch die Frage: Wie viel Freiwillige haben wir nach dem Wegfall der Wehrpflicht noch? Sie wissen, im Katastrophenschutz konnte man Wehrersatzdienst leisten, wenn man sich verpflichtet hat, für sechs oder acht Jahre im Katastrophenschutz tätig zu sein. Mit dem Wegfall der Wehrpflicht stehen wir vor vollkommen neuen Ausgangsdaten. Wir wissen im Moment nicht, wie viele der Jüngeren dieses Werk weiterführen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Ich hatte vor 14 Tagen mit dem Betreuungszug die Feuerwehren des Landes zu versorgen. Hinter der Essensausgabe standen meine Katastrophenschützer. Das waren alles Leute, die im Schnitt über 50 sind. Zwei Jüngere waren dabei, nämlich zwei, die praktisch über diesen Wehrersatzdienst gewonnen worden waren. Wir wissen noch nicht, wie das ausgeht. Wenn ich an die 50-Jährigen denke und mir das Jahr 2020 vorstelle, dann, denke ich, kriegen wir ein arges Problem. Insofern können die Antworten noch nicht befriedigen. Wir wissen auch noch nicht, was bei großen Katastrophen, bei denen wir die Bundeswehr gebraucht haben, beim Elbe-Hochwasser, beim Oder-Hochwasser, passiert, wenn die Standorte nicht mehr existieren, die Bundeswehr vollkommen neue Aufgaben und logischerweise einen eingedampften Personalbestand hat. Insofern glaube ich, dass die Forderung, uns am Ende des I. Quartals 2012 vorzulegen, wie man sich den Katastrophenschutz im Einzelnen vorstellt, eine berechtigte Forderung ist. - Sind die 10 Minuten schon um?
Ich habe nur fünf Minuten? Gut, dann kann ich auch zum Schluss kommen.
Ich glaube, die Antworten, die am Ende des I. Quartals gegeben werden, werden zur Sicherheit in diesem Land beitragen, gerade was die Frage...
... des Brand- und Katastrophenschutzes betrifft. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke für die Ehre, die ich gern annehme; denn es macht stolz, als Sprecher der sich engagierenden Ehrenamtler zu fungieren.
Kollege Petke hat bereits einiges gesagt. Auf die Punkte, in denen wir uns im Wesentlichen einig sind, möchte ich nicht eingehen. Ich glaube, in Zukunft werden uns Katastrophen vermehrt ereilen. Wir alle haben es erlebt. Wer hätte gedacht, dass Jahrhunderthochwasser innerhalb eines Jahrzehnts mehrmals auftreten? Wer hätte gedacht, dass wir anfällig für Pandemien sind? Wer hätte gedacht, dass eine Woche lang der Strom ausfallen kann? - Katastrophen, mit deren Auswirkungen wir uns im Land Brandenburg - zumindest bis dato - in der Praxis glücklicherweise noch nicht beschäftigen mussten.
Insofern ist es folgerichtig, dass dem Katastrophenschutz in Zukunft ein höherer Stellenwert zukommt. Im ideellen Sinne kann man es nicht besser ausdrücken als mit einer öffentlich wahrnehmbaren Ehrung. Das ist die eine, die ideelle Seite der Medaille.
Wir müssen uns aber auch im Klaren darüber sein, dass die eben beschriebene Zukunft mit dem Mehr an Erfordernissen künftig auch ein Mehr an materiellem Hintergrund verlangen wird. Das ist zwar heute nicht Gegenstand der Diskussion, dennoch sollte man dies im Hinterkopf behalten. In jedem Fall bin ich froh, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird.
Eine künftige Ausweitung der Verleihung der Feuerwehrmedaille für 60-jährige Dienstzugehörigkeit entspricht der Lebenswirklichkeit. Es gibt heutzutage Menschen, die mit über 60 Jahren noch fit sind - einen ganzen Teil sehe ich dort hinten sitzen - und in den Alters- und Ehrenabteilungen ihren Dienst
tun. Diese Alters- und Ehrenabteilungen entlasten zunehmend die Kameraden im aktiven Dienst. Schließlich muss ein Feuerwehrgerätehaus gepflegt und müssen diese oder jene Dinge getan werden. Das übernehmen in der Regel die Älteren, die zum aktiven Dienst vielleicht aus Gesundheitsgründen nicht mehr herangezogen werden. Ohne deren Arbeit würde nichts funktionieren. Insofern ist diese Erweiterung folgerichtig.
Ich bin mir sicher, die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sowie die Katastrophenschützer werden diese Initiative begrüßen. Sie alle haben Gelegenheit, sich heute davon - zumindest bezüglich der Feuerwehrmedaille - zu überzeugen. Heute wird der Landesfeuerwehrverband seinen Parlamentarischen Abend veranstalten, und Sie werden die Gelegenheit haben, dort mit den Praktikern zu sprechen.
Insofern stimmen wir der Überweisung gern zu und freuen uns darüber, dass wir fraktionsübergreifend schnell und präzise diesen Gesetzentwurf beschließen werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, mit „niveaufrei“ ist die Beseitigung von Höhenunterschieden gemeint; ansonsten wollen wir schon ein hohes Niveau der Lösung haben.
Zu diesem Konzept erfolgten in den vergangenen drei Jahren Absprachen zwischen Gemeinde, Landkreis, Land, Bund und der Deutschen Bahn AG, um dort zu einer Lösung zu kommen. Diese übergreifende Zusammenarbeit war sehr erfolgreich.
Im Moment geht es um die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde. Man hat sich wohl per Handschlag auf ein Verfahren geeinigt. Wenn heute Abend oder morgen der Arbeitskreis wieder tagt, wird auch zu klären sein, welche grundlegenden Arbeitsschritte bzw. Vorgehensweisen im Hinblick auf den Genehmigungsantrag und die Kreuzungsvereinbarung einzuleiten sind. Wie ist der Stand hinsichtlich der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde - gilt der Handschlag? -, bzw. wer ist die zuständige Planfeststellungsbehörde?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Demografiefaktor, Finanzen 2019 - das kann schon keiner mehr hören. Trotzdem werden wir uns damit beschäftigen müssen; denn dazu sind wir hier, dazu sind wir gewählt. Es wird unsere Entscheidung sein, was in Brandenburg passiert.
Frau Nonnemacher, Sie haben letztens, als es um Brand- und Katastrophenschutz ging, gesagt: „Das ist ja ein Demografiebericht!“ Richtig. Alles, was wir in Zukunft in Brandenburg tun, wird etwas mit Demografie zu tun haben, nichts bleibt davon unberührt.
Es herrscht Einigkeit in allen Fraktionen, unabhängig davon, ob Opposition oder Koalition, dass Handlungsbedarf besteht. Es ist aus meiner Sicht eine der wichtigsten Voraussetzungen, wenn man über dieses Thema spricht, auch mit den Bürgern, dass Politik gemeinsam sagt: Hier müssen wir etwas verändern. Diese Einigkeit, die wir hier, was den Veränderungsbedarf betrifft, haben, gibt es überwiegend im Land. Fragen Sie in der Prignitz, schauen Sie sich die Diskussionen um Luckau, um das Amt Sonnenwalde dort, an. Genau das sind die Punkte, wo die Menschen sagen: Es funktioniert so, wie es im Moment ist, nicht mehr.
Das war einmal anders. Wir hatten Wahlkämpfe zu Zeiten, als es um die Gemeindegebietsreform und Ähnliches ging, wo man den Dissens als Wahlkampfmittel gebraucht hat, um zu sagen, was man denn nicht tun möchte und wie schlimm die anderen seien Das ist, glaube ich, zumindest in diesem Bereich vom Tisch.
Wenn wir eine solche Enquetekommission bilden, sollten wir uns keinerlei Denkverbote auferlegen, etwa in Richtung künftige Aufgabenwahrnehmung - welche Ebene nimmt die Aufgaben wahr? -, und in Richtung künftiger Strukturen, das heißt, wie Strukturen im kommunalen Bereich und in der Landesverwaltung aussehen. Auch das wird davon berührt werden.
Was wir aber alle gemeinsam machen müssen, ist Folgendes: Wir müssen dafür sorgen, dass öffentliche Aufgaben in Zukunft effizient - mit „effizient“ meine ich kostengünstig - und bürgernah erfüllt werden. Wenn ich von Bürgernähe spreche,
dann geht es nicht um Verwaltungsstandorte, sondern darum, dass dort Beratung und Entscheidung stattfindet, die der Bürger nachvollziehen kann und die schnell erfolgt, damit er nicht ewig auf Bescheide warten muss.
Das verstehe ich unter Bürgernähe. Bürgernähe resultiert aus der Qualität von Verwaltung. Unter Bürgernähe verstehe ich nicht die Entfernung zu Verwaltungsstandorten. Um es an dieser Stelle einmal zu sagen: auch nicht zu Gerichtsstandorten.
Verwaltung wird nach wie vor Geld kosten. Das ist so. Deutschland wird sein Geld in Zukunft aber in hohem Maße brauchen, um seine Sozialsysteme zu sichern. Die Brandenburger werden daneben Geld für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben brauchen. Deswegen muss Verwaltung so gering wie möglich gehalten werden. Anders wird es nicht funktionieren, für anderes werden wir das Geld nicht haben. Verwaltung hat Lohnkosten, Sachkosten, Gebäudekosten, Betriebskosten. Verwaltung verursacht Pensionskosten, wenn es Beamte sein müssen. Um diese Kosten geht es. Wenn wir dort nicht einsparen, werden wir kein Geld für Bildung und ähnliche Dinge haben.
Wenn man so etwas angehen will - Verlagerung von Aufgaben, Veränderung und gegebenenfalls Einsparung von Verwaltung -, dann muss man die Betroffenen mitnehmen. Betroffen ist der ganz normale Verwaltungsangestellte, der sagt: Oi! Dann kommen ja noch mehr Aufgaben auf mich zu. Wie soll ich das denn schaffen?
Betroffen ist eventuell ein gewählter Bürgermeister, der seine Lebensplanung darauf abgestellt hat, aber in der künftigen kommunalen Struktur mit seiner bisherigen Funktion vielleicht nicht mehr vorkommt.
Diese Menschen müssen wir mitnehmen. Wir werden auch jene mitnehmen müssen, die Ängste haben, etwa davor, dass vor Ort gar nichts mehr stattfindet, wenn der nächste Verwaltungsstandort nicht in 10 oder 20 km Entfernung zu erreichen ist.
Ich könnte noch viel sagen, aber die Redezeit ist zu Ende. Ich denke, mit der Gemeinsamkeit, die wir herstellen konnten, sind wir auf einem guten Weg. Ich freue mich auf die Arbeit der Kommission.
Als Letztes noch ein Wort zur Begründung, warum das Jahr 2020 ausdrücklich festgeschrieben worden ist. Herr Petke, ich gebe Ihnen Recht: Die Menschen müssen wissen, woran sie sind. Spätestens 2020 werden wir Strukturveränderungen vollzogen haben müssen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Expertengruppe, von der hier die Rede war, hatte sechs Monate Zeit, um das Konzept zu erarbeiten. Sicher gibt es diesbezüglich widerstrebende oder entgegenstehende Interessen. Umso mehr bedanke ich mich aber bei dem zuständigen Referat des Innenministeriums, das zumindest diese vielfältigen Interessen im Grundsätzlichen einmal zusammengebracht hat.
Ein Konzept taugt nichts, wenn es den Ist-Zustand nicht betrachtet, um kurz- und mittelfristige Maßnahmen abzuleiten.
Das, was hier neu ist, ist die langfristige Betrachtung, die bewusst gewollt war. Aufgrund dieser langfristigen Betrachtung erkennen wir auf einmal, dass viel mehr betroffen ist als nur der Brand- und Katastrophenschutz. Es spielen nämlich auch kommunale Verwaltungsstrukturen und kommunale Strukturen insgesamt eine ganz entscheidende Rolle, wenn man die demografische Entwicklung dagegensetzt.
In diesem Konzept werden acht Handlungsfelder untersucht, die teilweise schnell gelöst werden können. Unter anderem die Frage der Stützpunktfeuerwehren und des Erwerbs von Führerscheinen kann geklärt werden. Viel schwieriger wird es aber, wenn man die langfristigen Zusammenhänge betrachtet. Der Innenminister hat diesbezüglich einige Zahlen genannt. In meinem Wahlkreis zum Beispiel werden wir bis zum Jahr 2030 etwa 40 % der 1- bis 15-Jährigen verlieren; bei der Gruppe, die die Sicherheit und den Schutz der Bürger gewährleisten soll - also die 15- bis 65-Jährigen -, im gleichen Zeitraum etwa 45 %.
Wenn ich mir vorstelle, wir bleiben bei den gegenwärtigen Strukturen und bei der gegenwärtigen Trägervielfalt mit den ganzen Diskussionen, wie man denn miteinander zusammenarbeitet, ohne dass der eine den anderen übervorteilt usw., kann ich nur sagen: Das wird so nervenaufreibend, dass es an der Stelle aus meiner Sicht überhaupt nicht machbar ist.
Insofern sage ich ausdrücklich: Der Antrag, der hier gestellt wird oder bereits gestellt ist, auf Einsetzen einer Enquetekommission zur Untersuchung der Verwaltungsstrukturen und der kommunalen Strukturen insgesamt in Brandenburg ist längst überfällig.