Esther Schröder

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der berechtigten und wahrlich großen Frage, wie sich die Reformen am Arbeitsmarkt auswirken, sind deutschlandweit zahlreiche Forschungsinstitute beschäftigt. Für die Brandenburger Opposition stand das Urteil über die Arbeitsmarktreform aber schon 2004, vor Inkrafttreten der Hartzreform fest. Ihr Urteil lässt sich scheinbar in einem einzigen Satz zusammenfassen, der an die einstige Arbeits- und Sozialministerin dieses Landes, Regine Hildebrandt, erinnert, die, als sie die Politik verließ, sagte:
„Wir haben nichts erreicht, nichts.“
Doch gerade dieser Satz bezog sich damals auf eine Politik nicht enden wollender Maßnahmekarrieren für Langzeitarbeitslose - mit ABM und SAM -, eine Politik, der die Linke bis heute anhängt.
Worin unterscheiden sich unsere Ansätze heute? Sie wollen den alimentierten Arbeitslosen, eingesperrt in Maßnahmen, ohne Integration in reguläre Arbeit. Sie fordern nicht nur einen abgeschotteten zweiten oder gar dritten Arbeitsmarkt, sondern ebenso eine Regelleistung von 500 Euro plus Kosten der Unterkunft. Was denn nun, Herr Görke? Muss Hartz IV weg, oder soll Hartz IV besser ausgestaltet werden? Wenn Sie hier nach fünf Jahren nicht endlich für Klarheit sorgen, dann haben Sie keine Grundsätze und bleiben auf Dauer die Partei ohne Programm. Bevor Frau Kaiser an den Toren der Brandenburger Staatskanzlei rüttelt, muss sie in ihrer Partei erst einmal klären im Bund wie im Land -, was Sie in der Regierung arbeitsmarktpolitisch wollen, falls Sie je dorthin gelangen sollten.
Wir wissen, was wir wollen. Wir wollen Berufskarrieren statt Maßnahmekarrieren. Sie wollen Maßnahmen auf Dauer. Darin unterscheiden wir uns arbeitsmarktpolitisch grundsätzlich.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum Ernst der Lage. Die schwerste Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg wird den Arbeitsmarkt mit voller Wucht treffen. Wenn die Kurzarbeit nach 24 Monaten ausläuft, rechnen Ökonomen auch
für unser Land, für Deutschland, mit einem kräftigen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Ende 2009 könnte die Marke von vier Millionen überschritten sein. Die OECD prognostiziert für das kommende Jahr sogar 5,1 Millionen Menschen ohne Job.
Die tiefste Rezession mit ihren noch nicht absehbaren wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellt die Arbeitsmarktpolitik vor immense Herausforderungen. Verglichen mit der Situation der Jahre 2002 und 2003, als die Zahl der registrierten Arbeitslosen schon einmal über der Marke von vier Millionen lag, was die Agenda 2010 auf den Plan rief, stehen wir aktuell vor neuen Fragen, die neuer Antworten bedürfen.
2003 verzeichneten wir in Brandenburg mit 253 000 Arbeitslosen im Jahresschnitt den Rekordwert seit Bestehen des Landes. Bis 2008 sank die Zahl auf 175 500. Es wurde also etwas erreicht in den Reform- und Konjunkturjahren. Die Arbeitslosigkeit sank um ein Drittel. Die Erwerbstätigkeit steigt seit dem Jahr 2006. Inwieweit dies alles der Konjunktur zuzuschreiben oder aber auch den Arbeitsmarktreformen zu verdanken ist, ist unter Experten umstritten. Doch welche Antwort man auch gibt, entscheidend ist die Frage, inwieweit das Erreichte krisenfest ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns den Anstieg der Erwerbstätigkeit strukturell einmal genauer ansehen - und davor verschließen wir eben nicht die Augen, Herr Görke -, erkennen wir, und das leugnen wir auch nicht: Ja, dieser Anstieg hat auch seinen Preis. Er bedeutet für noch viel zu viele Brandenburgerinnen und Brandenburger alltäglich eben nicht nur gute Arbeit. Die Landesregierung liefert hierzu in ihrem Bericht und in ihrer Antwort auf die Große Anfrage die Befunde: Anstieg der Zahl marginal Beschäftigter, Anstieg der Zahl der Minijobber und Midijobber, Anstieg der Beschäftigtenzahl in Zeitarbeitsunternehmen, Anstieg der Zahl erwerbstätiger Hartz-IV-Empfänger innerhalb der letzten Jahre.
Das Politische daran ist jedoch nicht, ob die Befunde uns überraschen oder nicht, wie im Bericht vermerkt, sondern wohin die darin beschriebenen Entwicklungen uns tatsächlich volkswirtschaftlich führen. Schlagen wir mit diesen Formen atypischer Arbeit tatsächlich Brücken in existenzsichernde Erwerbsarbeit, oder erweist sich dieser Pfad am Ende gar als Fallbrücke in einen Niedriglohnsektor, aus dem es auch mit Hilfe der teuersten staatlichen Leitern und selbst mit vergoldeten Sprossen so gut wie kein Entkommen gibt? Einmal Niedriglohn - immer Niedriglohn? Anders formuliert: Wenn europavergleichende Studien für Geringverdiener in Deutschland die geringsten Aufstiegschancen ermitteln und vor allem vor damit verbundener zunehmender Armut und Ausgrenzung warnen, widersprechen wir dem konservativem Slogan: „Alles, was Arbeit schafft, ist sozial“ und setzen als Sozialdemokraten an diese Stelle: „Alles, was gute Arbeit schafft, ist sozial.“
Wir meinen, damit in erster Linie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Regel, Arbeit, die fair bezahlt wird, nicht krank macht, Möglichkeiten zur Weiterbildung eröffnet und familienfreundlich gestaltet ist. Damit müssen wir uns befassen. Hierin stecken die zentralen Fragen unserer Zeit, die in der kommenden Legislaturperiode sowohl im Bund als auch im Land beantwortet werden müssen. Wollen wir die Ausweitung des Niedriglohnsektors, ohne dass es damit gelingt, den Sockel
der Langzeitarbeitslosigkeit abzutragen, oder müssen wir den Ausuferungen einen politischen Riegel vorschieben, um den Sozialstaat in Gänze nicht zu gefährden?
Meine Damen und Herren, Sozialdemokraten verstehen Reformen grundsätzlich als dynamischen Prozess, in dem alle demokratischen Kräfte aufgerufen sind, umsetzbare und finanzierbare Vorschläge zur Weiterentwicklung einzubringen. Zwei Dinge sind jedoch für die SPD ab dem 27. September 2009 sowohl im Bund als auch im Land nicht mehr verhandelbar: zum einen gerichtet an die CDU, die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes nicht unter 7,50 Euro als Lohnuntergrenze,
zum anderen gerichtet an die Linke, die Rückabwicklung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Meine Damen und Herren, wir fürchten uns nicht vor kritischen Hinweisen der wissenschaftlichen Evaluation, sind aufgeschlossen und werden, wo nötig, auch Korrekturen an den Reformen vornehmen, und wir wollen sie im Interesse der Arbeitsuchenden und des solidarischen Handelns in der Gesellschaft weiterentwickeln. Als Arbeitsmarktpolitikerin sehe ich nach vielen Hinweisen von Langzeitarbeitslosen auch an das Hartz-IV-Kontaktbüro meiner Fraktion und nach Gesprächen mit Akteuren der Grundsicherungsstellen vor Ort folgende Handlungsfelder:
Erstens: Wir müssen zuerst qualifizieren ohne zu entlassen, Kurzarbeit sinnvoll gestalten, um Beschäftigte in der Krise in den Unternehmen möglichst lange zu halten.
Zweitens: Wir brauchen eine grundlegende Neuordnung des unteren Einkommensbereiches. Im Mittelpunkt steht dabei ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Wir sollten für arbeitende einkommensschwache Familien ergänzend aber auch das Bofinger-Walwei-Konzept der negativen Einkommenssteuer ins Visier nehmen. Arbeit muss sich auch in Zukunft lohnen. Wir müssen die Aufstockerproblematik in Angriff nehmen, die Tür nach unten in Richtung sittenwidriger Löhne fest verschließen und Minijobs wieder auf 15 Wochenstunden begrenzen.
Drittens: Im Zuge einer verfassungskonformen Nachfolgeregelung für die ARGEn und Optionskommunen müssen wir uns noch einmal grundsätzlich über den Sinn oder Unsinn der Trennung von Arbeitslosen in Premiumkunden bei der Arbeitsagentur und Discountkunden bei den Jobcentern verständigen. Diese Teilung der Arbeitslosen in Arbeitslose erster und zweiter Klasse war ursprünglich im Reformkonzept nicht vorgesehen und im Vermittlungsausschuss auch keine Idee der SPD. Es gibt nicht per se den besseren ALG-I-Empfänger und den schlechteren ALG-II-Empfänger; das ist purer Unsinn.
Viertens brauchen wir ein modernes, qualifiziertes Fallmanagement. Dazu gehört endlich auch die Einlösung des Betreuungsschlüssels. An dieser Stelle haben wir unsere Ziele noch nicht erreicht. Wir brauchen die Aufstockung der Zahl der Ar
beitsvermittler, vor allem auch in der Krise. Ich weise darauf hin, dass Brandenburg aktuell 16 500 offene Stellen hat, davon 13 100 sofort zu besetzende, 7 500 davon ungefördert.
Fünftens gehören aus meiner Sicht auch die 1-Euro-Jobs auf den Prüfstand. Aktuell gibt es davon in Brandenburg nicht, wie gestern behauptet, 13 3000, sondern sogar 20 800 im Bestand der ARGEn und Optionskommunen. Sie haben die zugelassenen kommunalen Träger vergessen. Diese Instrumente sind zwar meist genutzt, aber ineffizient. Studien belegen Einspareffekte. Im Grunde sind sie die Fortsetzung der alten Arbeitsmarktpolitik mit anderen Mitteln. 1-Euro-Jobs führen in der Regel nicht in reguläre Beschäftigung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Programm steht. Kernaufgabe bleibt die Integration in reguläre Arbeit. Wir können das schaffen. Ich halte es da mit Regine Hildebrandt: „Erzählt mir doch nicht, dass es nicht geht!“ - Vielen Dank.
Meine Frage richtet sich auf das heute schon in Rede stehende Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Meine Frage lautet: Wie viele Stellen waren zum 30.06.2009 im Land Brandenburg besetzt? Ich bitte, wirklich nur die Landeszahl zu liefern und die Zahlen für die Regionen schriftlich nachzureichen.
Wenn ich es so schnell richtig mitbekommen habe, sind es 2 149 Stellen, die zurzeit von 7 500 avisierten Stellen bis Ende des Jahres besetzt sind. Meine erste Frage lautet: Warum sind 5 000 Stellen nicht besetzt?
Meine zweite Frage ist: Setzt sich die Tendenz fort, die aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage hervorging, wonach nicht einmal die Hälfte der Kommunal-Kombi-Beschäftigten älter als 50 Jahre ist? Wir haben uns das Ziel gesetzt, insbesondere ältere Menschen mit diesem Programm zu erreichen. Die Frage lautet: Ist immer noch etwa nur die Hälfte über 50 Jahre alt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern legte die Bundesagentur für Arbeit ihre aktuellen Berichte zur Lage auf dem Arbeitsmarkt und auf dem Ausbildungsstellenmarkt vor. Danach stehen in Brandenburg aktuell 6 433 unversorgte Bewerber für Berufsausbildungsstellen 4 426 unbesetzten Ausbildungsplätzen gegenüber. Sie wissen, das ist eine Momentaufnahme. Der Vergleich zu den Juni-Werten der beiden Vorjahre zeigt, dass die sogenannte Ausbildungsplatzlücke weiterhin schrumpft.
Die erfreulichen Entwicklungen sind für uns jedoch kein Ruhekissen, dürfen sie auch nicht sein, weil wir erstens wissen, dass die Krise auf dem Arbeitsmarkt immer auch eine Krise auf dem Ausbildungsstellenmarkt zur Folge hat, weil wir zweitens wissen, dass geburtenstärkere Jahrgänge künftig wieder mehr Schulabgänger als Bewerber auf dem Ausbildungsmarkt ankommen lassen, weil wir drittens wissen, dass noch immer viel zu viele junge Leute wegen ungelöster Ausbildungs- und Arbeitsmarktprobleme unserem Land den Rücken kehren, weil wir viertens wissen, dass der Fachkräftebedarf in den kommenden Jahren erheblich zunehmen und die momentane betriebliche Ausbildungsbasis künftig den Anforderungen nicht standhalten wird, wenn - wie die Landesregierung in dem Bericht informiert nur etwa 25 % der Brandenburger Betriebe überhaupt ausbilden, und das auch nicht kontinuierlich, also nicht jedes Jahr.
Meine Damen und Herren, viel Geld fließt im Rahmen des arbeitspolitischen Programms unseres Landes in die Förderung der Berufsausbildung, jährlich etwa 52 Millionen Euro. Das ist knapp die Hälfte aller EU-, Bundes- und Landesmittel. Wenn wir über 52 Millionen Euro sprechen, so ist das angesichts klammer Haushalte wahrlich kein Pappenstiel, und wir müssen uns fragen, ob die eingesetzten Mittel geeignet sind, jungen Menschen die Überwindung der ersten Schwelle beim Einstieg in die Berufsausbildung zu ermöglichen, und vor allem fragen: Taugen die Maßnahmen im Nachhinein - das ist ja das noch viel Wichtigere - tatsächlich zur Überwindung der zweiten
Schwelle zur Erstanstellung, werden die Maßnahmen den Marktanforderungen gerecht, und sichern sie in der Qualität nicht nur in der Quantität, sondern vor allem in der Qualität den künftigen Fachkräftebedarf?
Betonen möchte ich an dieser Stelle aber ganz klar auch und immer wieder, dass Ausbildung und Fachkräftesicherung vornehmlich Aufgabe der Wirtschaft bleiben müssen und der Staat hier nur ergänzend eingreifen kann und auch soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aktuell sind in Brandenburg - Frau Bednarsky hat auf das Problem bereits hingewiesen - 6 582 Altbewerber registriert. Das sind 52 %, also mehr als die Hälfte aller gemeldeten Bewerber. Während also das Problem der Ausbildungsplatzlücke schrumpft, wächst das Problem der Altbewerber. Jeder junge Mensch, der sich mit einem Schulabschluss lediglich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befindet, steht dem Brandenburger Arbeitsmarkt als Fachkraft nicht bzw. noch nicht zur Verfügung, wird dabei immer älter, was wiederum künftige Beschäftigungschancen schmälert. Somit ist jede Warteschleife Verschwendung so dringend notwendigen Fachkräftepotenzials.
Der vorliegende Bericht informiert über einige sozialstrukturelle Merkmale zu den Altbewerbern. Die Struktur ist sehr differenziert und erfordert somit auch differenzierte Ausbildungsangebote. Dabei ist die Tatsache, dass 80 % - ich betone: 80 % - der Altbewerber über einen Schulabschluss, fast jeder Fünfte sogar über die Fach- und Hochschulreife verfügt, besonders hervorzuheben. Es sind also nicht die mit den schlechten Schulabschlüssen und nicht die vielleicht ohne Schulabschluss. Darum ist bei der Ausbildungsförderung genauso wie beim Fallmanagement in der Arbeitsförderung der Einzelfall zu sehen, ist der junge Mensch in den Mittelpunkt aller Bemühungen zu rücken, und es sind individuelle Problemlösungen bei der Einbindung in Ausbildung zu finden. Wir brauchen an der ersten Schwelle keine Maßnahmen von der Stange, sondern wir brauchen immer mehr spezifisch zugeschnittene Förderangebote, selbstverständlich auch hier nach dem Grundsatz „Fördern und fordern“; denn die aktiven Bemühungen der Jugendlichen selbst sind in diesem Prozess gefragt und auch erster Meilenstein auf dem Weg in eine Ausbildung und in eine spätere Beschäftigung.
Dazu gehört auch die verantwortungsvolle Wahl eines Ausbildungsplatzes mit Perspektive. Wenn der vorliegende Bericht Auskunft darüber gibt, dass ein Viertel - ein Viertel! - aller Ausbildungsverhältnisse in Brandenburg vorzeitig gelöst wird, ist dies nicht nur aus der Perspektive von Ausbildungsabbrechern vergeudete Lebenszeit, sondern auch betriebswirtschaftlich wie volkswirtschaftlich eine enorme Verschwendung von Potenzialen.
Die Landesregierung zeigt im Bericht verschiedene Möglichkeiten auf, vor allem Ausbildungsabbrecher ohne Anschlussperspektive zu unterstützen. Ich muss diese nicht alle noch einmal aufzählen. Inwieweit - das ist die entscheidende Frage diese Angebote für Ausbildungsabbrecher und solche für Altbewerber tatsächlich tragen und echte Lebenshilfe für junge Leute bieten, muss künftig noch stärker auch in der Hinterfragung der Effizienz der Programme im Fokus verantwortlicher Politik stehen. - Vielen Dank.
Die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist für den Monat April 2009 für das Land Brandenburg einen Zugang von 3 971 gemeldeten offenen Stellen am ersten Arbeitsmarkt aus. Das sind im Krisenjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr 2 % mehr gemeldete und insgesamt 15 641 unbesetzte Stellen im Bestand, davon ungefördert etwa 7 800 Stellen und 12 000 sofort zu besetzende Stellen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Art dieser nicht besetzten offenen Stellen und Gründe für deren Nichtbesetzung im Land Brandenburg vor?
Ich habe zwei Nachfragen. Erste Frage: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dieser Statistik und diesen Erkenntnissen, die Sie gerade selbst formuliert haben, des „Mismatches“ zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt für die weitere Aktualisierung oder Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Programme?
Zweite Frage: Die „FAZ“ weist heute in einer Meldung darauf hin, dass auch bundesweit zu sehen ist, dass viele Stellen unbesetzt bleiben, und spricht von einer Vakanzzeit von 64 Tagen, also die Zeit zwischen Ausschreibung der Stelle und deren Besetzung. Gibt es Informationen darüber, wie derzeit die Vakanzzeit im Land Brandenburg beziffert wird?
Das „Handelsblatt“ vom 8. Mai berichtete, dass Rezession und Finanzkrise im I. Quartal 2009 auf die Mehrzahl der Landeshaushalte durchschlugen. 12 Bundesländer, darunter Brandenburg, gaben mehr aus, als sie einnahmen, während Länder wie Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern trotz des tiefen Wirtschaftseinbruchs im I. Quartal des laufenden Jahres noch einen positiven Saldo im zwei- und dreistelligen Millionenbereich in ihren Landeshaushalten verzeichneten.
Ich frage die Landesregierung: Woraus resultiert der negative Finanzierungssaldo des Landes Brandenburg in Höhe von 87,3 Millionen Euro im I. Quartal 2009?
Im I. Quartal war die Krise in Brandenburg noch nicht angekommen. Wie sieht denn die Prognose für das II. Quartal bzw. für das Jahr 2009 aus, insbesondere unter Einbeziehung der aktuellen Steuerschätzungen?
Herr Minister, es ist ja in Eisenhüttenstadt ein Alternativkonzept der Geschäftsführung der Konzernspitze vorgelegt worden, was leider scheiterte. Welche Informationen haben Sie darüber? Können Sie hier sagen, warum es scheiterte, zu verhindern, den großen Hochofen nicht abschalten zu müssen?
Zweite Frage: Ich habe Verständnis dafür, dass Sie hier die Verhandlungen nicht im Einzelnen, auch nicht die politische Einflussmöglichkeit der Landes- und Bundespolitik, darstellen können. Dennoch meine Frage: Wie schätzen Sie überhaupt die Einflussmöglichkeiten von Landes- und Bundespolitik in diesem Prozess ein, da es sich um einen weltweit agierenden Konzern handelt?
Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi bleibt bundesweit, auch in Brandenburg, weit unter seinen Möglichkeiten. Obwohl in der Richtlinie festgeschrieben ist, dass es für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen vorgesehen ist, entschied der Bund, das Programm auf Regionen mit bis zu 12 % Arbeitslosigkeit auszuweiten.
Da das Programm aber maßgeblich mit ESF-Fördermitteln kofinanziert wird, frage ich die Landesregierung, ob eine solche Ausweitung - gegebenenfalls unter 12 % - den bestehenden ESF-Regelungen entgegensteht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leiharbeit, Zeitarbeit, Personal-Leasing, Arbeitnehmerüberlassung - all diese Termini stehen für eine Arbeitsform, die seit Mitte der 80er Jahre ein erhebliches Wachstum erfährt. Schon in der Begriffsvielfalt kommt die seit Jahren bestehende gesellschaftliche Kontroverse um das arbeitsrechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeitnehmern, Zeitarbeitsfirma und Entleihbetrieb zum Ausdruck. Die Diskussion läuft polarisiert. Von Menschenhandel, der verboten gehöre, reden die einen, von der Wertschätzung des Instruments flexibler Personalwirtschaft reden die anderen. Für meine Partei stelle ich fest, dass eine Polarisierung dem Thema nicht angemessen ist und auch nicht Schritt hält mit der Entwicklung solcher Beschäftigungsverhältnisse in unserer Arbeitswelt.
Derzeit sind bundesweit mehr als 700 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Leiharbeit beschäftigt, mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2003. Das entspricht knapp 2 % der Gesamtarbeitnehmerschaft. Zum Vergleich: In Brandenburg betrug der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen im vergangenen Jahr, 2007, 1,2 %.
Die ursprüngliche Einsatzlogik von Leiharbeit, Auftragsspitzen in der Wirtschaft und damit anfallende temporäre Personalbedarfe abzufangen, ist legitim. Politisch problematisch wird es, wenn Leiharbeit bei normaler Auftragslage in Unternehmen gezielt eingesetzt wird, um sukzessive Kernbelegschaften in Randbelegschaften umzuwandeln. Insoweit sind wir der gleichen Auffassung. Wenn die größte Hoffnung einer Leiharbeitskraft dar
in besteht, Stammarbeitskraft zu werden, und die größte Angst einer Stammarbeitskraft, Leiharbeiter zu werden, dann steckt hierin betriebswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sprengstoff. Insbesondere der davon ausgehende Druck auf das allgemeine Lohnniveau und verschlechterte Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfordern politische Intervention.
Schon seit dem Jahr 2002 wird auf EU-Ebene um einen neuen Rahmen für Leiharbeit gerungen. Nun endlich im Oktober 2008 wurde die Richtlinie über Leiharbeit vom Europäischen Parlament verabschiedet. Da das Ziel der Richtlinie darin besteht, für den Schutz der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zu sorgen und die Qualität der Leiharbeit zu verbessern, ist dies ein großer Erfolg im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping auf europäischer Ebene. Eine mehr als sechsjährige Diskussion in der EU findet hiermit ihren - so sage ich einmal vorläufigen Abschluss. Insbesondere hatte sich bekanntlich Großbritannien bis zuletzt geweigert, Leiharbeitnehmern gleichen Lohn und gleiche Rechte zuzugestehen.
Mit der verabschiedeten Richtlinie sollen Leiharbeitnehmer EUweit in den Unternehmen, in denen sie arbeiten, die gleichen Rechte und insbesondere die gleiche Bezahlung erhalten, und zwar vom ersten Arbeitstag an, wie in diesen Unternehmen fest angestellte Arbeitnehmer. Meine Partei und insbesondere der Bundesarbeitsminister haben diesen Kompromiss ausdrücklich begrüßt. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt in Deutschland bereits seit dem Jahre 2004. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind bei uns allein über Tarifvertrag möglich. Diese Ausnahme, also Tarifautonomie, Herr Görke, lässt also auch die EU-Richtlinie ausdrücklich zu.
Da das deutsche Recht, festgeschrieben im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, den Vorgaben der Richtlinie weitestgehend entspricht, ist davon auszugehen, dass der Anpassungsbedarf hier in Deutschland überschaubar ist. Selbstverständlich wird die Bundesregierung ihre Hausaufgaben machen und innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne von drei Jahren, also bis zum Jahre 2011, das deutsche Arbeitsrecht dahin gehend anpassen. Dazu bedarf es wahrlich nicht der Aufforderung der Linken, egal, ob im Bundestag oder in einem Landtag. Auch bedarf es keiner Einbindung des Bundesrates. Ihr Antrag ist überflüssig.
Herr Görke, an der Öffnungsklausel, nach der Arbeitgeber und Gewerkschaften Löhne für Leiharbeitnehmer vereinbaren, die auch niedriger als die üblichen Löhne der Stammbelegschaft sein können, wird sich durch die EU-Richtlinie nichts ändern. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis. Somit richtet sich die Verantwortung nicht mehr nur an die Bundesregierung, an die Politik, sondern vornehmlich an die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, vor allem die christlichen Gewerkschaften, in der Zeitarbeitsbranche. Diese bestimmen letztlich auch nach dem Willen der EU - auch nach dem Willen der EU, Herr Görke - die Tarife für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.
Das Augenmerk der Politik ist also weiterhin auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und neuen flexiblen Arbeitsformen zu richten, dabei - das sage ich hier ausdrücklich für die SPD - unbedingt auch auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Arbeitsformen. - Vielen Dank.
Der Brandenburger Landtag hat sich in seiner 72. Sitzung zu der Zielstellung bekannt, die unterschiedliche Höhe der Renten in Ost und West in einem angemessenen Zeitraum zu überwinden. Er begrüßte das geschlossene Vorgehen aller neuen Bundesländer im Bundesrat in dieser Frage. Nun ergab ein Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 10.11.2008, dass vollständig gleich berechnete Renten in Ost und West erst in 50 Jahren gezahlt würden, weil deren einheitliche Berechnung erst ab 2020 beginne. Bis 2019 erworbene Rentenansprüche würden von den neuen Regelungen nicht berührt. Zudem wurde berichtet, dass die Ost-Ministerpräsideten vor einer überholten Angleichung der Rentenberechnung Ost und West sogar warnen würden.
Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie in dieser Frage?
Herr Staatssekretär, Sie sprachen von zeitnaher Vorlage von Modellrechnungen. Was heißt „zeitnah“ genau?
Die Bundeskanzlerin hat das ja schon zur Chefsache erklärt. Rechnen Sie noch in der laufenden Legislatur mit einer echten Lösung in dieser Frage?
Herr Kollege, Sie haben jetzt noch einmal über Altersversorgung und Kostenpauschalen gesprochen. Ich freue mich, dass Sie nun endlich auch zu der Erkenntnis gelangen, die ich schon lange vertrete: Diese Altersversorgung ist nicht mehr zeitgemäß.
Ich habe eine ganz simple Frage: Warum haben Sie, wenn Sie doch so dafür plädieren, heute dem Parlament nicht einen Änderungsantrag oder einen neuen Gesetzentwurf mit genau diesen Implikationen, Altersversorgung für Abgeordnete in diesem Land zu verändern, zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, wie ich es schon vor fünf Jahren hier in diesem Parlament durch einen eigenen Gesetzentwurf gemacht habe? Oder haben Sie vor, wenn wir den Entwurf in den Hauptausschuss überweisen, dort endlich einen solchen Gesetzestext vorzulegen? Denn nur diesen kann man dann beraten und auch beschließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Brandenburger Landtag hält doch immer wieder Überraschungen bereit: Da verweigert sich die Opposition der aktiven Mitarbeit bei den Themen Weiterbildung und Erstausbildung. Wenn aber die Opposition bei diesen Themen zunehmend zum Totalausfall wird, dann übernehmen wir die Aufgabe gern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Thema: Vor wenigen Tagen legte die Bundesagentur für Arbeit unter der Überschrift „Erstmals seit sieben Jahren mehr unbesetzte Ausbildungsplätze als unversorgte Bewerber“ ihre Bilanz über das Berufsberatungsjahr 2007/2008 vor. Hauptgründe sind das gute konjunkturelle Umfeld und die Entlastung durch demografische Veränderungen, sprich: Rückgang der Bewerberzahl. Allerdings gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen Ost und West. Die Lage in Ostdeutschland ist erstens durch eine relativ starke Zunahme gemeldeter betrieblicher Ausbildungsstellen gekennzeichnet. Zweitens gibt es beträchtlich weniger außerbetriebliche Ausbildungsangebote. Drittens verzeichnen wir seit mehreren Jahren einen Rückgang der Bewerberzahlen.
Zur Situation in Brandenburg: Im Laufe des zurückliegenden Berichtsjahres meldeten sich bei den Brandenburger Arbeitsagenturen 21 065 Jugendliche als Bewerber, denen 17 953 Ausbildungsstellen angeboten werden konnten, davon 56 % betriebliche und 44 % außerbetriebliche Stellen. Am Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2008/2009 haben wir 770 unversorgte Bewerber bei einem Bestand an 562 noch unbesetzten Ausbildungsstellen.
Meine Damen und Herren, noch vor einigen Jahren waren wir von einer solchen Bilanz am Ausbildungsmarkt weit, weit entfernt. Auf der Politik lastete Jahr für Jahr erheblicher Druck, wenigstens rein rechnerisch die Lücke zu schließen. Erhebliche Mittel fließen nach wie vor in staatliche Förderprogramme zur Berufsausbildung. Im vergangenen Jahr lagen die Gesamtausgaben in Brandenburg bei 55 Millionen Euro. Der Finanzplan des Landes sieht für das Jahr 2011 vor, rund 27 Millionen Euro zu verausgaben. Wir haben es hier also schon in sehr naher Zukunft mit einer prognostizierten Halbierung der Fördermittel zu tun, was vor allem auf absehbar sinkende Förderfälle im rückläufigen Ausbildungsprogramm Ost zurückzuführen ist.
Wenn sich die Lage jetzt rein quantitativ entspannt und der Druck auf die Politik hinsichtlich des klassischen Lückenschlusses nachlässt, dann bedeutet das keineswegs, dass wir das Thema ad acta legen könnten. Es entstehen neue politische Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Ich sehe insbesondere drei Schwerpunkte in der strategischen Ausrichtung künftiger Landesausbildungspolitik:
Erstens geht es um eine bessere Konzentration auf die Matchingprozesse. Wie können wir bei zurückgehenden Zahlen Angebot und Nachfrage am Ausbildungsmarkt noch effektiver zusammenführen? Dies berührt auf der einen Seite die Frage nach der Ausbildungsreife der Bewerber: Mit welchem Stand kommen Jugendliche von den Schulen? Auf der anderen Seite geht es darum, welche Anforderungen die Unternehmen an ihre künftigen Auszubildenden stellen. Das alles ist unter dem Gesichtspunkt eines zunehmenden bundesweiten Konkurrenzkampfes um gut ausgebildete Fachkräfte zu bewerten. Können wir also - das ist eine entscheidende Frage - Brandenburger Jugendliche dafür begeistern, hier im Land qualifizierte Angebote anzunehmen? Insbesondere meine Fraktion hat unter anderem im Rahmen der Kampagne „Schule - Wirtschaft“ immer wieder auf diese Zusammenhänge hingewiesen.
Der zweite Schwerpunkt umfasst eine stärkere Konzentration auf die Qualität von staatlichen Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten. Wo stehen die Jugendlichen nach den Maßnahmen? Überspringen sie die erste Schwelle? Überspringen
sie dann auch die zweite Schwelle? Ist es wirklich effektiv, was mit Steuergeldern finanziert wird? Diese und noch viele andere Fragen müssen wir unbedingt noch genauer beantworten.
Dritter Schwerpunkt: Wir brauchen eine stärkere Konzentration auf das Problem der Altbewerber, also auf die Jugendlichen, die schon länger als ein Jahr nach einem Ausbildungsplatz suchen. Im letzten Berichtsjahr waren 57,8 % der Bewerber sogenannte Altbewerber. Noch im Jahr 2000 lag dieser Anteil bei etwa 44 %. Wir sehen also, dass mit dem Rückgang der Bewerberzahl dieses Problem in der Tendenz der letzten Jahre steigt. Insbesondere den jungen Leuten, die schon mehrere Schleifen gedreht haben und immer älter werden, was am Ausbildungsmarkt auch einen Nachteil bedeutet, müssen wir helfen. Der Bund hat hierzu einen Ausbildungsbonus beschlossen, der - laut Planung - bis zum Jahre 2010 rund 100 000 Ausbildungsplätze schaffen soll.
Meine Damen und Herren! Angesichts eines wachsenden Fachkräftebedarfs, von dem schon im vorherigen Antrag die Rede war, kann sich weder Politik noch Wirtschaft leisten, hinzunehmen, wenn Jugendliche nach Beendigung ihrer Schulzeit nicht am Ausbildungsmarkt und später am Arbeitsmarkt ankommen. Mit den drei genannten Schwerpunkten unseres heutigen Antrags wollen wir Anstöße geben, vor allem die Qualität beruflicher Erstausbildung als Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land Brandenburg zu verbessern. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Bednarsky, es geht uns um detaillierte Informationen über die Gruppe der Altbewerber, die - ich hoffe, diesbezüglich stimmen Sie mir zu - eine Schwerpunktgruppe unter den jugendlichen Stellensuchenden ist. Solche detaillierten Informationen liegen bisher nicht vor. Wir wissen nur, dass von dieser Gruppe ein sehr differenziertes Bild zu zeichnen ist.
Wenn Sie mehr wissen, nennen Sie mir bitte eine Quelle, aus der wir im Detail Kenntnisse über Brandenburger Altbewerber erlangen. Nennen Sie mir ebenfalls Quellen, in denen wir detaillierte Ausführungen über einzelne Förderprogramme im Land Brandenburg zur Berufsausbildung finden - ich halte es für sehr wichtig, dass wir die Qualität von Programmen viel stärker hinterfragen -, die tatsächlich mit Übergangsstudien und Angaben zur weiteren Entwicklung der Teilnehmer an Ausbildungsgängen aufwarten. Ich bitte Sie darum, diese Quellen konkret zu nennen.
Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei. Nach Presseinformationen wird jedoch nur in Sachsen das Mindestelterngeld auch nicht auf das zu versteuernde Einkommen der Eltern angerechnet. In den anderen Bundesländern zahlen die Eltern auf dieses Geld zwar keine Steuern, aber es wird in die Steuerprogression einbezogen. Das Thema wurde inzwischen länderübergreifend behandelt.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie ist nunmehr ihr Standpunkt zu dieser Frage?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE! Sehr geehrter Herr Görke, Ihr Antrag hat mich schon verwundert. Seit Monaten ringt die SPD um den Erfolg des Kommunal-Kombi, vor allem in Brandenburg. In meinem Büro gehen sogar schon Klagen von Ihren Anhängern ein, warum nicht die Linke, sondern die SPD um 11 300 mögliche Arbeitsplätze kämpft. Ja, was soll ich denn da antworten? Dass nicht die Linke, sondern die SPD ein solches Beschäftigungsprogramm für Ostdeutschland auf den Weg gebracht hat; dass nicht die Linke, sondern die SPD auf die notwendige Landeskofinanzierung gedrängt und 40 Millionen Euro durchgesetzt hat; dass nicht die Linke, sondern die SPD die Umsetzung des Programms befördert, intensiv begleitet und dabei selbstverständlich immer wieder auf Rückstände hingewiesen und zusätzliche Anstrengungen der Kommunen eingefordert hat; dass nicht die Linke, sondern die SPD den Stand der Umsetzung in den Landtagsgremien, vor allem im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, auf die Tagesordnung setzte; dass nicht die Linke, sondern die SPD auch künftig mit Brandenburger Adleraugen über den weiteren Verlauf des Programms wachen wird, um für möglichst viele Langzeitarbeitslose eine würdevolle Arbeit zu ehrlichen Löhnen im öffentlichen Sektor zu organisieren?
Nun zu den Fakten. Das Angebot des Bundes steht: 11 300 dreijährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält
nisse für Langzeitarbeitslose in Brandenburg. Eintritte sind ausschließlich in diesem und im kommenden Jahr möglich. 7 500 Stellen sind landesseitig kofinanziert, 3 700 im Jahr 2008. Davon waren zum 31.08.2008 landesweit 2 000 Stellen beantragt, 1 250 Stellen bewilligt und etwa 900 KommunalKombi-Stellen besetzt. Wir müssen also bis Ende Dezember um mindestens weitere 2 800 Arbeitsplätze und ihre Besetzung ringen, um das hier im Landtag mit dem Haushalt selbstgesteckte Landesziel zu erreichen. Das ist ein Kraftakt - ja -, dem wir uns aber stellen.
Meine Damen und Herren Antragsteller! Sehr geehrter Herr Görke, im Juli sprachen Sie hier im Parlament von einem „guten Start“ des Kommunal-Kombi. In Ihrem heutigen Antrag meinen Sie, der Kommunal-Kombi werde „nur unzureichend angenommen“. Was gilt denn nun?
Aus meiner Sicht gilt, dass die Entwicklung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi in den zwölf beteiligten Landkreisen und kreisfreien Städten inzwischen sehr unterschiedlich läuft. Auf der einen Seite konnten die Stadt Cottbus, die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Prignitz und SpreeNeiße im August schon vorzeigbare Ergebnisse vorlegen. Auf der anderen Seite gab es in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark sowie in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) zum genannten Zeitpunkt erhebliche Rückstände. Mit den arbeitsmarktpolitischen Hintergründen dieser Rückstände müssen wir uns politisch auseinandersetzen.
Doch dem verweigert sich die Linke. Am 10. September 2008 waren Sie, Herr Görke, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zwar anwesend, aber an der Diskussion zu der von mir unter Tagesordnungspunkt 4 ordentlich angemeldeten Berichterstattung der Landesregierung über den Stand der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi in Brandenburg haben Sie nicht teilgenommen.
Auch nachdem ich Sie ausdrücklich in Bezug auf Ihren heutigen Antrag angesprochen hatte, blieben Sie stumm. Das müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern erklären. Und heute halten Sie im Plenum eine scheinheilige Rede!
Ihr Antrag ruft nach Widerrede.
Erstens: Die Orientierung auf Landkreise und kreisfreie Städte mit über 15 % Arbeitslosigkeit ist fachlich und sachlich korrekt, denn wir müssen uns zuerst den Regionen zuwenden, in denen die Probleme am größten sind.
Zweitens: Solange die vorhandenen Kontingente der EU, des Bundes und des Landes nicht verbraucht sind, können Sie nicht weiteres Geld vom Bund einfordern.
Drittens: Ihr Einwand, die Kommunen hätten per se kein Geld, wurde in der vergangenen Ausschusssitzung durch die anwesende Mitarbeiterin des Innenministeriums begründet zurückgewiesen. Sie wissen also, dass auch in Kommunen mit schwieriger Haushaltslage die Machbarkeit des Kommunal-Kombi
gesichert ist. Mein Vorschlag, für finanzschwache Kommunen den Landesanteil lieber zu erhöhen, als nicht abgerufene Millionen am Ende verfallen zu lassen, steht weiterhin im Raum.
Meine Damen und Herren, kümmern wir uns also darum, dass aus dem Machbaren auch das Vollbrachte wird. Solange wir die abrufbaren, zur Verfügung stehenden 300 Millionen Euro vom Bund und die 40 Millionen vom Land nicht in Tausende sozialversicherungspflichtige dreijährige Arbeitsplätze verwandelt haben, brauchen wir beim Bund wahrlich nicht vorstellig zu werden. Ihr Antrag ist somit entbehrlich. - Vielen Dank.
Frau Blechinger antwortet bestimmt, aber das ist egal. - Die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte in Brandenburg sind angesichts der „Hartz-IV“-Klagen nach eigenen Angaben vollkommen überlastet. Es gibt verschiedene Wege, dies zu ändern: zum einen durch eine Verbesserung der qualitativen Arbeit der Grundsicherungsträger, zum anderen durch eine Erhöhung der Zahl von Sozialrichtern. Das Justizministerium kündigte für die Brandenburger Sozialgerichte bereits acht bis neun Neueinstellungen an, davon drei bis vier zum Herbst.
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und ihre Anwälte werfen Grundsicherungsträgern immer wieder gravierende Fehler in den Bescheiden vor. Durch eine Verbesserung der Arbeit dieser Einrichtungen könnten die Sozialgerichte ebenfalls erheblich entlastet werden.
Ich frage die Landesregierung: Lässt sich die angespannte Situation sowohl für Richterinnen und Richter als auch für die Hilfebedürftigen im Hinblick auf eine Verbesserung der Qualität der Arbeit der Grundsicherungsträger aus Ihrer Sicht zum Positiven verändern?
Frau Präsidentin! Wir haben zurzeit im Land 21 000 1-EuroJobs und 2 600 ABM im SGB-II-Bereich. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, SPD, bezieht sich bei seiner Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente auch auf aktuelle unabhängige Studien, Evaluationsergebnisse zu ABM. Ich gehe davon aus, dass die Ihrem Haus bekannt sind. Danach verschlechtern ABM die Integrationschancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie seien weder wirksam noch effizient, heißt es vonseiten mehrerer unabhängiger Forschungsinstitute.
Welche arbeitsmarktpolitischen Gründe sprechen aus Ihrer Sicht trotzdem für ABM, zumal sich ABM heute in der Ausgestaltung kaum noch von 1-Euro-Jobs unterscheiden? Laufzeit: ein halbes Jahr, begrenzte Wochenarbeitszeit, minimale Vergütung, keine neuen Anwartschaftszeiten, keine anschließende Eingliederung. Das wäre meine erste Frage.
Meine zweite Frage: Nachdem Sie gestern den Erfolg des Kommunal-Kombi in Brandenburg gepriesen haben, ohne konkrete Zahlen aus den Regionen vorzulegen, müssen wir heute der Presse entnehmen, dass in der Uckermark, dem Landkreis mit dem höchsten Kontingent für Kommunal-Kombi, von den vorgesehenen 1 344 sozialversicherungspflichtigen Stellen bis heute gerade einmal 48 Stellen bewilligt, also noch nicht einmal besetzt sind. Meinen Sie nicht, dass es im Interesse einer vorsorgenden, vorausschauenden und nachhaltigen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik endlich an der Zeit ist, sich von der Geldverschwendung mit verstaubten unwirksamen Instrumen
ten zu verabschieden und neue Instrumente wie den Kommunal-Kombi, Jobperspektive und andere zum Erfolg zu führen und als neues politisches Instrument auszugestalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zwei Dinge vorweg zu sagen. Ich finde es erstens beschämend, bei einem solchen Thema vor nahezu leeren Rängen sprechen zu müssen.
Nicht nur Männer haben den Saal verlassen, sondern auch Frauen, was ich besonders bedauere. Zweitens sollten wir die parteipolitischen Gräben bei diesem Thema unbedingt überwinden bzw. vermeiden. Denn gerade beim Thema Frauenpolitik gilt es auch, ein Frauenbündnis zu schließen, um hier endlich mehr voranzukommen.
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ - zugegeben, ein provokanter Satz, der aber wegen der heute noch immer so ungleichen Verhältnisse zwischen den Geschlechtern durchaus seine Berechtigung hat. Für die SPD ist der Satz nicht nur ein Satz, sondern Programm zur Veränderung der Gesellschaft, beschlossen auf unserem Bundesparteitag - auch mit den Stimmen von Männern.
Im Zeitraffer nur lassen sich an dieser Stelle einige Klippen skizzieren, die ein Mädchen „Made in Brandenburg“ im Laufe ihres Lebens bemüht sein muss zu umschiffen. Nennen wir sie einmal Hanna, beliebtester Mädchenname 2007. Hanna ist Wunschkind, aber auch Einzelkind. Ob sie in Potsdam, Frankfurt (Oder), in der brandenburgischen Lausitz oder auf dem Land in der Uckermark geboren wird, ist heute schon nicht mehr unerheblich. Denn wirtschaftliche, soziale und demografische Bedingungen üben starken Einfluss auf die Entwicklungschancen aus.
In der vom MASGF in Auftrag gegebenen Studie zur Lebenssituation von Frauen werden drei Landkreise Brandenburgs familienpolitisch schon gar als „gefährdete Regionen“ ausgewiesen. Hier muss einer zunehmenden Differenzierung auch weiterhin über das familienpolitische Maßnahmenpaket, so wie wir es angestrengt haben, entgegengewirkt werden.
Nehmen wir für Hanna an, alle Rahmenbedingungen stimmen, und sie wächst in den ersten Lebensjahren gesund, munter und wohlbehütet auf. Dann ist damit zu rechnen, dass hier ein wissbegieriges Mädchen, voller Elan, eingeschult wird, das auch in den Folgejahren dranbleibt, sehr gute und bessere Lernergebnisse als viele Jungen ihrer Klasse erzielt und nach zwölf Jahren erfolgreich am Gymnasium ihre Abiturprüfung ablegt. Denn junge Brandenburgerinnen sind laut Studie die bildungsbereitesten und erfolgreichsten Mädchen in ganz Deutschland.
Meine Damen und Herren, welch ein Potenzial, welch ein hohes Gut, über das unser Land verfügt! Wie aber hegen und pfle
gen, fördern und unterstützen wir gerade solche begabten Mädchen und jungen Frauen? Welche Perspektiven bieten wir ihnen in Brandenburg? Welchen Stellenwert räumen wir unseren Frauen auch fachübergreifend in der Landespolitik ein? Um es gleich vorwegzunehmen: Es gibt keine einfachen Antworten auf diese Fragen. Bericht und Studie enthalten viel Positives, verweisen aber auch auf schwerwiegende Probleme.
Wenn Hanna das Abitur in der Tasche hat, heißt das nicht, dass aus der Abiturientin alsbald die Hochschulstudentin wird, denn nicht einmal zwei Drittel der brandenburgischen jungen Frauen nutzen ihre Hochschulzugangsberechtigung adäquat. Genau hier beginnen weibliche Biografien in unserem Land brüchig zu werden, hoffentlich nicht die Hannas. Warum verlassen junge Frauen, Brandenburgerinnen, das Land? Warum suchen sie sich in anderen Bundesländern eine Ausbildung oder ein Studium? Warum suchen und finden sie ihren Arbeitsplatz nach erfolgreicher Ausbildung oft leider nicht in Brandenburg? Das sind Fragen, die wir nicht leichtfertig weginterpretieren dürfen, die auch nicht ein Ministerium sozusagen handeln kann, sondern hier braucht es übergreifende, fachübergreifende Landespolitik.
Das beste Ausbildungsprogramm taugt eben nicht, wenn nach erfolgreicher Ausbildung keine Festanstellung erfolgt. Somit dürfen wir also auch nicht den bloßen Lückenschluss als politischen Erfolg werten, sondern die Bewältigung der zweiten Schwelle ist von entscheidender Bedeutung. Auch das beste Arbeitsmarktprogramm taugt nicht, wenn Frauen danach in Brandenburg keine berufliche Perspektive haben.
Auch unsere Hochschulen können scheinbar nicht verhindern, dass wir - teuer bezahlt - hochqualifizierte Frauen für die anderen Bundesländer ausbilden. Das ist mehr als bedauerlich. Hier geht uns wichtiges Potenzial verloren, und hier brauchen wir die politische Intervention.
Zurück zu Hanna. Nehmen wir an, sie nutzt ihre besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lehre, schließt diese mit besten Ergebnissen ab und interessiert sich für eine berufliche Entwicklung in Brandenburg. Ihre Chancen stehen schlecht. Die Übernahmequoten von Auszubildenden liegen hier unter dem ostdeutschen Schnitt, für Frauen bei nur 30 %. Oder nehmen wir an, sie nutzt ihre besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Hochschulstudium, schließt dieses mit überdurchschnittlichen Ergebnissen ab und interessiert sich für eine wissenschaftliche Laufbahn. Auch hier stehen die Chancen im Verhältnis zu den männlichen Hochschulabsolventen und den weiblichen in anderen Bundesländern eher schlecht. Doch selbst wenn Hanna im Land bleibt als Vollzeitbeschäftigte im Beruf, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit schlechter als die Männer bezahlt. Seit Jahren steigt der Anteil von Frauen in Teilzeit- und Minijobs, oft nicht freiwillig. Alleinerziehende junge Frauen haben besondere Probleme bei der Existenzsicherung, sind in besonderer Weise von Armut bedroht. Bei Arbeitslosigkeit erschwert die fehlende flexible Kinderbetreuung häufig auch im Land Brandenburg noch den erneuten Berufseinstieg.
Hier zeigt sich, dass Gleichstellungspolitik in Brandenburg nach wie vor ein großes Aufgabenfeld ist. Dass sie sich nicht im Selbstlauf vollzieht, belegt auch die Tatsache, dass wir in Brandenburg im Jahr 2008 weder über eine Landrätin noch über eine Staatssekretärin verfügen. Doch die Debatte, ob
Fachabteilung oder Stabsstelle, die ja auch häufig geführt wird, ist, glaube ich, nicht die entscheidende. Die entscheidende Debatte ist: Was passiert in den vorhandenen Strukturen? Was wird hier tatsächlich konkret für Frauen getan?
Dass mehr konkret für Frauen geschieht, interessiert uns hier im Landtag und wird auch Hanna interessieren. Verschaffen wir ihr also die gleichen Chancen wie Hannes und sorgen wir vor allem politisch dafür, dass sie einmal in Anlehnung an einen aktuellen Songtext Folgendes über unser Land berichten kann: Ich will sagen: So soll es sein. So kann es bleiben. So habe ich es mir gewünscht. Alles passt perfekt zusammen, weil endlich alles stimmt. Wünschen wir ihr diesen Erfolg! Noch sind wir ein Stück davon entfernt. Vielen Dank.
Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi läuft seit 01.01.2008. Nur in den Jahren 2008 und 2009 sind Eintritte möglich; das, was bis 31.12.2009 nicht realisiert ist, passiert auch nicht mehr. 11 300 Stellen können in den genannten beiden Jahren geschaffen werden.
Ich frage die Landesregierung nicht, wie die anderen Fragesteller, nach den beantragten, sondern nach den tatsächlich besetzten Stellen. Wie schlüsseln sich die bis jetzt tatsächlich besetzten Stellen - Stand 30.06.2008 - im Einzelnen auf die Landkreise Uckermark, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Elbe-Elster, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße, MärkischOderland, Barnim sowie auf die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) auf?
Damit die Bürger auch wissen, was in meinem Landkreis passiert, und erfahren, wie sich tatsächlich das Tempo beim Anlauf
des Programms darstellt, frage ich zusätzlich: Wie viele Stellen waren, aufgeschlüsselt auf die infrage kommenden Landkreise und kreisfreien Städte, jeweils zu den Stichtagen 31.03./30.04./31.05. besetzt? Zu dieser Frage genügt mir eine Gesamtzahl für Brandenburg; das andere kann mir nachgereicht werden.
Frau Ministerin, ich habe wirklich kein Verständnis dafür, dass Sie hier und heute nicht die besetzten 600 Stellen auflisten können,
- wenn das Land doch diese Stellen kofinanziert. Wollen oder können Sie diese Zahlen nicht veröffentlichen?
Zweite Frage: Ich glaube, was wir jetzt nicht brauchen, ist Zahlenakrobatik; denn tagtäglich erreichen mich Anrufe von Betroffenen, die händeringend nach einer dreijährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung suchen.
Fakt ist, dass wir bis jetzt 5 % der tatsächlich möglichen Arbeitsplätze besetzt haben - nach einem halben Jahr! Wir können die Arbeitsplätze nur noch bis Ende 2009 besetzen. Darum die Frage: Wie wollen Sie, wenn Sie es in einem halben Jahr geschafft haben, 5 % der Stellen zu besetzen, in den nächsten drei Halbjahren 95 % der Stellen besetzen?
Die dritte Nachfrage bezieht sich auf die bis zum 30.06.2008 abgeflossenen Landesmittel. Ich frage Sie: In welcher Größenordnung sind bis zum 30.06. Landesmittel zur Kofinanzierung des Programms geflossen? Wenn Sie das nicht beantworten können, bitte ich, die Antwort schriftlich nachzureichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der LINKEN, Sie stellen hier heute ein Thema zur Debatte, welches mehr beinhaltet als die lapidare Frage - wie Sie es formulieren -, was denn nun ein „echter europäischer Arbeitsmarkt“ sei. Vielmehr kommt es darauf an, die Grundfreiheiten in der EU - freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr - auch politisch mit den Grundwerten unserer Gesellschaft - Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit - zu verbinden. Das ist die große Herausforderung auf europäischer wie auf bundes- und landespolitischer Ebene.
Insofern löst der Punkt I Ihres Antrags bei mir eine gewisse Verwunderung aus ob Ihrer allein - ich betone: allein! - wirtschaftsliberalen Sicht. Sie verlangen zuerst, der Landtag solle quasi die bedingungslose Arbeitnehmerfreizügigkeit feststellen. Erst unter II formulieren Sie am Schluss den folgenden Satz:
„Um Lohndumping zu verhindern und eine wirtschaftlich faire wie sozial gerechte Wettbewerbssituation zu schaffen, ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes bzw. die Ausweitung des Mindestarbeitsbedingungs- und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes dringend notwendig.“
Herr Görke, die Frage nach dem Wann beantworten Sie nicht in Ihrem Antrag. Ich meine jedoch, die Fragen nach dem Wann und dem Wie sind nicht zu trennen; sie sind bei diesem Thema unzertrennlich.
Sie schreiben im vorliegenden Antrag nicht, wann und wie es geschehen soll. Für uns Sozialdemokraten setzt Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland jedoch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn voraus, für den wir, wie Sie wissen, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aktiv streiten.
Die Frage nach leistungsadäquater, existenzsichernder Entlohnung, letztlich nach dem Wert von Arbeit ist für uns die Schlüsselfrage bei der Gestaltung einer Politik der sozialen Gerechtigkeit. Ihre Beantwortung entscheidet auch in Zukunft über nicht weniger als über das Sozialgefüge in Deutschland.
Nun zur aktuellen Entwicklung: Gegenwärtig geht der Bundesarbeitsminister unter Verweis auf die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit - wir nehmen die Zahlen heute wieder zur Kenntnis; es sind im Land noch immer über drei Millionen Menschen arbeitslos - eher davon aus, dass eine Verlängerung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bis zum Jahr 2011 anzustreben sei. Er rechnet also mit einer schrittweisen Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für eine weitere Beschränkung über 2009 hinaus müsste der Bund der EU jedoch eine schwere existierende oder drohende Störung am deutschen Arbeitsmarkt plausibel darlegen. Entscheidungen hierzu fallen wahrlich nicht in Potsdam, sondern auf Bundesebene ohne ein Mitspracherecht der Länder und nicht vor dem Frühjahr 2009. Der Bundesrat ist hierbei nicht gefragt. Gleichwohl bringt Brandenburg seine Vorstellungen auf Bundesebene schon heute ein. Sie wissen das; das wurde jüngst, in der Ak
tuellen Stunde am 24. Januar, ausführlich besprochen. Der Ministerpräsident hat eine klare Stellungnahme der Landesregierung abgegeben.
Aus den genannten Gründen und wegen der zeitlichen Abfolge der Entscheidungen läuft Ihr Antrag heute ins Leere. Wir bedauern, dass wir ihn ablehnen müssen; das Thema jedoch bleibt.
Wir sagen mit Augenmaß Ja zur Arbeitnehmerfreizügigkeit bei gleichzeitigem deutlichem Ja zu einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. - Vielen Dank.
Im Jahr 2005 wurden 53,9 Millionen Euro und im Jahr 2006 58,3 Millionen Euro für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Land Brandenburg ausgegeben.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Personen haben in Brandenburg in den Jahren 2005 und 2006 diese Hilfe erhalten? Ich bitte um Nennung der Gesamtzahlen für Brandenburg und um Nachreichung der Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten. - Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, von der Partei DIE LINKE wird die Abschaffung der 58er Regelung mit einem negativen Touch versehen. Stimmen Sie mir zu, dass die Abschaffung der 58er Regelung sehr wohl zu begrüßen ist, weil durch diese Regelung Arbeitslose höheren Alters von der Arbeitsvermittlung ausge
grenzt wurden und dies kontraproduktiv für unsere politische Zielstellung ist, ältere Menschen wieder verstärkt in die Erwerbstätigkeit einzugliedern? Stimmen Sie mir zu, dass es unter diesem arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkt sehr wohl vernünftig ist, die 58er Regelung endlich auslaufen zu lassen?
Im Jahr 2005 wurden 269,6 Millionen Euro und im Jahr 2006 259,1 Millionen Euro für Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Land Brandenburg ausgegeben.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Personen haben in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs jeweils 2005 und 2006 diese Hilfe erhalten?
Die im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)
organisierten Pflegedienste haben sich in einer Initiative zusammengeschlossen, um aufzuzeigen, dass es keiner Wiederbelebung der sogenannten Gemeindeschwester bedarf. Mit der Kampagne „Wir sind die Gemeindeschwester Agnes - Ihre bpa-Pflegedienste“ wollen sie über die bereits vorhandenen Versorgungsstrukturen aufklären.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie beurteilt sie in der bpa-Kampagne vorgetragene Argumente gegen eine aus Sicht der bpa überflüssige Wiederbelebung der Gemeindeschwester?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing - alles Termini, die ein und dieselbe Beschäftigungsform bezeichnen, wobei sich die Dreieckskonstellation erheblich vom sogenannten Normalarbeitsverhältnis abhebt. Bereits die Begriffsvielfalt spiegelt die kontroverse Debatte um die Arbeitsform wider, die seit Jahren - nicht erst jetzt - gesellschaftlich wie politisch geführt wird.
Der Gesetzgeber regulierte 1972 unter dem Begriff „Arbeitnehmerüberlassung“ den gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitskräften. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zeugt seit Bestehen vom Bemühen des Staates einerseits, einem flexiblen Personalbedarf der Wirtschaft - im Übrigen auch arbeitnehmerseitigen Flexibilitätsinteressen - Rechnung zu tragen, andererseits aber auch einem Missbrauch entgegenzuwirken.
Leiharbeit bzw. Zeitarbeit unterliegt allgemein dem Konjunkturzyklus der Wirtschaft und ist von jeher stark prozyklisch. Die Leiharbeitsbranche boomt auch deswegen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass derzeit, in der Hochkonjunktur, ein enormer Anstieg zu verzeichnen ist. Die Entwicklung zeigt, dass hier in Brandenburg 2007 im Vergleich zu 2006 die Anzahl der Leiharbeitskräfte um 22,6 % stieg, im Bundesdurchschnitt um 30,4 %, jedoch - das muss man hinzufügen - auf einem sehr niedrigen Niveau und mit einem geringen Anteil an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. In Brandenburg betrug die Leiharbeitsquote im Jahr 2004 0,81 %, also nicht einmal 1 %. Das ist immer noch der geringste Wert im Ländervergleich. Im Bundesdurchschnitt lag er bei 1,37 %. Das sind die Fakten.
Im September 2007 waren im Bereich der wirtschaftsnahen Dienstleistungen in Brandenburg laut Bundesagentur 8 700 Personen mehr beschäftigt als noch im September 2006. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl derzeit bundesweit auf über 600 000 angestiegen ist.
Die Inanspruchnahme von Leiharbeit bzw. Zeitarbeit ergibt sich aus der Einsatzlogik der Entleihbetriebe, traditionell also aus der Abdeckung eines vorübergehenden - temporären - Personalbedarfs. Aufseiten der Arbeitnehmer entwickelt sich angesichts der Massenarbeitslosigkeit die Überwindung der Arbeitslosigkeit und die Hoffnung auf eine Brücke in reguläre Arbeitsverhältnisse durch den sogenannten Klebeeffekt, der laut IAB derzeit bei 15 % liegt, immer mehr zum Hauptmotiv.
Bei all diesen Fakten muss unser Interesse, unser politisches Augenmerk darauf gerichtet sein, dass die Randbelegschaft nicht dauerhaft als prekäre Beschäftigung im Vergleich zur
besser bezahlten Stammbelegschaft bzw. auf Kosten des Abbaus von Stammpersonal etabliert wird.
Meine Damen und Herren! Die EU-Kommission und die SPD in Regierungsverantwortung auf Bundesebene stellen sich aktuell mit Nachdruck dem Problem und möglichen Missbräuchen. EUKommissar Spidla thematisiert aktuell europaweit das Thema „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei Leiharbeit. Sein Vorschlag lautet - der Kollege Görke hat es bereits gesagt -: nach sechs Wochen Gleichstellung von Stamm- und Randbelegschaft.
Bereits heute ist in § 9 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Grundsatz „equal pay“ verankert - mit Ausnahmen, wenn der Tarifvertrag etwas Abweichendes regelt. Zeitarbeit darf nicht billige Dauerbeschäftigung, sondern muss möglichst Sprungbrett in existenzsichernde Festanstellung sein. Darin sind wir uns, denke ich, einig.
Die jüngste Intervention des EU-Kommissars entspricht also dem Anliegen Ihres Antrags. Nicht Spidla rennt bei Ihnen offene Türen ein, sondern Sie rennen Spidla hinterher. Auch hat meine Partei auf Bundesebene längst angekündigt, dass Missbräuche von Zeitarbeit - Unterlaufen von Tarifverträgen, Betreiben von Lohndumping - notfalls per Gesetz eingeschränkt werden sollen. Ich zitiere aus unserem Leitantrag für den kommenden Bundesparteitag:
„Leiharbeit ist nur vorübergehend und nur für einen kleinen Teil der Belegschaft akzeptabel.“
Denkbar ist, zeitlich begrenzt die Überlassungsdauer zu regeln oder die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz, um die Einhaltung der Mindeststandards bei Löhnen und den Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Ich denke, ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Thema wird auf Bundesebene praktiziert. Wir brauchen uns mit diesem aus meiner Sicht überflüssigen Antrag hier nicht zu befassen. Wir sind auch dagegen, ihn zu überweisen, da die Probleme - wie gesagt - auf EU- und auf Bundesebene mit Kreativität und Engagement angegangen werden.
Meine Damen und Herren! Der Traum eines jeden Leiharbeitnehmers ist es, Stammarbeitnehmer zu werden. Der Albtraum eines jeden Stammarbeiters ist es, Leiharbeiter zu werden. Diese Konstellation birgt - da gebe ich Ihnen Recht - beschäftigungspolitisch, aber auch gesellschaftspolitisch erheblichen Sprengstoff und übt im Übrigen erheblichen Druck auf das Lohnniveau aus. Darum arbeiten wir kreativ und engagiert weiter an dem Thema, um sozialdemokratische Zielstellungen durchzusetzen, auch - hier geht mein Blick zur CDU-Fraktion gegen konservative Blockaden.
Ihren Antrag brauchen wir dazu nicht. Die SPD-Fraktion lehnt Ihr durchsichtiges Manöver deswegen ab. - Danke.
Besser gesagt: „Not an der Frau in Brandenburg“. Die Abwanderung gut ausgebildeter Frauen verursacht nach einer Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung in Ostdeutschland - insbesondere in Brandenburg - ein soziales Ungleichgewicht von erheblicher wirtschaftlicher, sozialer und politischer Brisanz. Die damit verbundenen Probleme sind der Landesregierung bekannt. Die Bundesregierung reagierte jüngst mit einem neuen Förderprogramm.
Ich frage die Landesregierung: Welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie - unabhängig von der Bundesregierung - aus
der genannten Studie im Hinblick auf die zu ergreifenden Maßnahmen, vor allem in den Bereichen Arbeit, Wirtschaft, Bildung, Frauen und Soziales? Sieht sie sich überhaupt in der Lage, hier gegenzusteuern?
Aus der aktuellen Widerspruchsstatistik der Regionaldirektion
Berlin-Brandenburg zur Umsetzung des SGB II ergeben sich für Widerspruchsführer oft nach wie vor unverhältnismäßig lange Wartezeiten für die abschließende Bearbeitung eines Widerspruchs.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie groß ist der aktuelle zeitliche Rückstau für die Bearbeitung eines heute eingebrachten Widerspruchs in den SGB-II-Grundsicherungsträgern der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Dr. Klocksin sprach bereits bei dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt von einem Schaufensterantrag der Linkspartei.PDS. Auch der jetzt zur Diskussion stehende Antrag ist ein solcher. Ich möchte das kurz begründen.
Sie fordern in Ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II: keine Anrechnung von Geldgeschenken zu besonderen persönlichen Anlässen. In einem zweiten Punkt fordern Sie interne Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit, die klarstellen, dass Geldgeschenke auf Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nicht angerechnet werden.
Erstens gehören diese Sachverhalte nicht in den Landtag, sondern in den Bundestag.
Parallel wird Ihr Begehren von Ihrer Partei ja auch im Bundestag verfolgt. Ihre Partei hat am 4. April im Bundestag eine Kleine Anfrage zu dem Thema eingereicht. Sie reichen am 10. April diesen Antrag hier ein und wissen dann aber am 16. April über eine Antwort von Staatssekretär Rudolf Anzinger bestens über die Materie Bescheid. Trotzdem ziehen Sie Ihren Antrag mit den klaren Argumenten, die hier vorgeführt worden sind, nicht zurück.
Ja, gern.
Zur ersten Frage: Selbstverständlich haben Sie das Recht, hier Bundesratsinitiativen zu fordern.
Dabei darf es allerdings nicht nur um die Überschrift „Bundesratsinitiative“ gehen, sondern das Ganze muss einen Inhalt und ein Begehren enthalten. Dieser Inhalt und dieses Begehren wiederum gehören in den Bundestag, und das wird von Ihrer Partei zurzeit dort auch verfolgt. Das ist mit der Darstellung der rechtlichen Regelungen vom zuständigen Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium dort auch beantwortet worden.
Zur zweiten Frage komme ich gleich noch; denn ich bin gern bereit, zu den Inhalten noch etwas zu sagen. Im Übrigen kann ich Ihnen das auch gern zur Verfügung stellen, falls Sie noch nicht im Besitz dieser Antwort sind.
Die Gewährung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist nicht unabhängig vom Umfang der Hilfebedürftigkeit. Deswegen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld und Geldeswert selbstverständlich als Einkommen zu berücksichtigen und mindern die Leistung.
Geldgeschenke sind in jedem Fall anzugeben, wenn die Beschenkten selbst Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Soweit ein Jugendlicher zum Beispiel aufgrund von Unterhaltszahlungen selbst aber nicht hilfebedürftig ist, sondern lediglich die Eltern, so besteht keine Anzeigepflicht. Auch das wollte ich hier noch einmal klarziehen.
Nach § 2 Abs. 3 Satz 3 ALG-II-Sozialgeld-Verordnung sind einmalige Einnahmen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum auf
zuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen. Diese Regelung lässt es in der Entscheidung der Grundsicherungsträger vor Ort nach dem Wortlaut des Gesetzes zu, bestimmte Leistungen anrechnungsfrei zu belassen. Deswegen meine Frage an Herrn Görke, die ich jetzt von hier aus stelle: Sie sprachen vorhin von 1 000 Euro. Sind Sie denn nicht im Bilde über die bestehenden gesetzlichen Freibeträge, die es für solche Fälle für minderjährige Kinder selbstverständlich fest verankert im SGB II gibt?
Zu beachten ist dabei, dass für jedes minderjährige Kind ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro zuzüglich eines Freibetrags für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro nach § 12 Nr. 1 a und 4 SGB II eingeräumt wird. Übersteigt das Gesamtvermögen des Kindes im Monat nach Erhalt der Geschenke tatsächlich die Höhe von 3 850 Euro, liegt selbstverständlich keine Hilfebedürftigkeit mehr vor.
Es ist also wirklich alles klar und eindeutig im Gesetz geregelt. Daher noch einmal mein Petitum vom Anfang: Eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II in diesem Punkt ist schlichtweg überflüssig. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank.
Ich freue mich sehr, dass Sie die Zwischenfrage jetzt erlauben.
Herr Görke, Sie empfinden sicherlich wie ich, dass diese Debatte hier nicht zielführend ist und den Problemen der vielen Menschen im Land, die Niedriglöhne beziehen müssen und ihre Existenz davon gerade so bestreiten können, nicht gerecht wird.
Um das Niveau zu heben, frage ich Sie: Wären Sie bereit, auf die heutige Abstimmung über Ihren Antrag zu verzichten und stattdessen Ihren Antrag zu einer wirklichen Sach- und Fachberatung in den zuständigen Fachausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zu überweisen, insbesondere die Spezifik der Brandenburger Probleme ins Auge zu fassen und parallel dazu die Entwicklungen auf Bundesebene zu verfolgen? Ist Ihre Partei, ist Ihre Fraktion dazu bereit, Ihre Abstimmung hinter ein solches Ansinnen zu stellen? Ich möchte betonen, dass auf Bundesebene derart vorgegangen wird. Auf Bundesebene wird morgen Ihr Antrag auch mit den Stimmen der SPDFraktion in den zuständigen Ausschuss überwiesen.
Nach Presseberichten und Prognosen hat Brandenburg derzeit 60 000 Pflegebedürftige. In zehn Jahren sollen es etwa 90 000 sein. Im Landkreis Teltow-Fläming ist eine Initiative zur Umschulung älterer Langzeitarbeitsloser zu lebenserfahrenen Pflegehelfern zunächst gescheitert. Der Bereich könne eine Bewerberflut nicht verkraften, da es nur wenige Stellen gebe, berichtete die „Märkische Allgemeine Zeitung“.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Möglichkeiten der Umschulung von Langzeitarbeitslosen zu Pflegehelfern, gemessen am Bedarf in diesem Bereich?
Ich stimme den Ausführungen zu, insbesondere was die Qualifikation betrifft.
Noch eine Frage: Würden Sie auch als Landesarbeitsmarktpolitikerin aufgrund der Ausführungen wirklich generell die BA und die Jobcenter darin beraten, dass man solche Umschulungsmaßnahmen, die keine große Relevanz für den Arbeitsmarkt haben, zugunsten von qualifizierten Umschulungen und Weiterbildungen auf dem Gebiet der Pflege tatsächlich zurückfährt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, gemäß §§ 3 und 8 Schwangerschaftskonfliktgesetz sind die Länder, somit auch das Land Brandenburg, beauftragt, ein ausreichendes und weltanschaulich plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für allgemeine Schwangerschaftsund Familienplanung sowie für Schwangerschaftskonfliktberatung sicherzustellen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die landesrechtlichen Regelungen zur Erfüllung dieses Auftrages mit den eben genannten Kriterien geschaffen werden.
Neben dem vom Bund geforderten Sicherstellungsauftrag, wonach die Länder dafür Sorge zu tragen haben, dass den Beratungsstellen für je 40 000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Anzahl in Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung stehen, müssen wir uns im zuständigen Fachausschuss nicht nur mit dieser Kennziffer beschäftigen, sondern auch folgende Fragen in die Diskussion einbeziehen: Wie hat sich in den letzten Jahren die Lage im Land entwickelt? Wie viele Beratungen finden jährlich in den Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten statt? Wie viele Beratungsscheine werden pro Jahr ausgestellt? Wie hat sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche trotz bzw. nach einer Beratung entwickelt? Welche hauptsächlichen Gründe werden für Schwangerschaftsabbrüche angeführt? Welche politischen Konsequenzen sind letztlich daraus zu ziehen? - Das alles sind wichtige Fragen, die wir selbstverständlich gern im Fachausschuss besprechen können.
Von besonderem Interesse - Frau Wöllert, da haben Sie Recht ist im Flächenland Brandenburg aus Sicht der schwangeren Frauen die Frage der Erreichbarkeit von Beratungsstellen. Heute bestehen in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt im Land Brandenburg im Durchschnitt zwei bis vier Beratungsstellen. Für die Förderung von 48 Beratungsstellen, zuzüglich Neben- und Außenstellen, stehen in diesem Jahr 3,7 Millionen Euro zur Verfügung; Frau Ministerin hat die Aufschlüsselung der Trägerschaften benannt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es bis zum Jahr 2000 noch fünf zusätzliche staatlich anerkannte und geförderte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Caritas gab, die heute nicht mehr gefördert werden. Der Grund: Die katholische Kirche entschloss sich aus Glaubensgründen, keine vollständige Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des Bundesgesetzes mehr durchzuführen. Daraufhin entzog das Land diesen Stellen die staatliche Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Hierüber ist vor Gericht noch immer ein Rechtsstreit anhängig. Die Caritas führt aber in Strausberg, Cottbus, Potsdam, Bernau und Belzig bis heute Schwangerschaftsberatungsstellen - ohne Förderung - fort.
Auf dem Vorblatt und in der Begründung zum Gesetzentwurf wird die Rechtsprechung, auf die sich nun auch der vorliegende Gesetzestext stützt, näher erläutert. Danach sei ein Bundesland dann nicht zur Förderung eines Beratungsangebots verpflichtet, wenn dieses Angebot den Beratungsschlüssel laut Bundesgesetz überschreitet und wenn der Landesgesetzgeber im Rahmen der Vorgabe von § 4 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz Gebrauch von der Möglichkeit gemacht hat, Aus
wahlkriterien für den Fall aufzustellen, dass seitens der Träger mehr Anträge auf Förderung von Beratungsstellen gestellt werden, als zur Sicherstellung des bundesgesetzlich vorgeschriebenen Beratungsangebots erforderlich sind. Der Entwurf zum Ausführungsgesetz sieht als vorrangiges Auswahlkriterium für eine Landesförderung dementsprechend vor, dass eine Beratungsstelle sowohl Schwangerschaftsberatung als auch Schwangerschaftskonfliktberatung inklusive der Ausstellung eines Beratungsscheins anbietet. Hierdurch soll ein hohes Beratungsniveau gewährleistet werden; denn im Bundesgesetz seien die Anforderungen an Konfliktberatungsstellen höher ausgestaltet als die an Beratungsstellen.
Also, meine Damen und Herren, genug Stoff und genug Fragen für eine interessante Diskussion im Ausschuss. Ich freue mich darauf und bin gespannt, ob alle Fraktionen eine Grundrichtung des Gesetzes mittragen können. - Vielen Dank.
Am 27. Oktober 2006 fand im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie eine Ideenkonferenz zur Frauenförderverordnung statt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen für die genannte Verordnung wurden im zuständigen Fachressort aus der Diskussion und in Auswertung der Veranstaltung gezogen?
Auch meine Frage geht in diese Richtung. Sie sprachen eben von Auflagen. Welche Auflagen sind konkret nicht erfüllt? Warum ist das Geld nicht abgeflossen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweifellos ist das Anliegen der Fraktion der Linkspartei.PDS, den Missbrauch von Praktika als Ersatz für reguläre Beschäftigung zu unterbinden, richtig. Andererseits bedarf es hierzu keiner gesonderten Initiativen der Landesregierung in Richtung Bund, da dies auch dort bereits als Thema erkannt und bearbeitet wird. Zudem sind mit dem Berufsbildungsgesetz wesentliche Anliegen des Antrags schon jetzt gesetzlich geregelt. Im Übrigen hinkt die Fraktion der Linkspartei.PDS an dieser Stelle der gesellschaftlichen Debatte hinterher. Es gibt zahlreiche Initiativen und Positionspapiere zum Thema „Generation Praktikum“, und zwar nicht nur vonseiten der Politik, sondern auch vonseiten der Gewerkschaften und der Wirtschaft.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Frühjahr dieses Jahres ein Neun-Punkte-Papier zur „Generation Praktikum“ zur Diskussion gestellt. Darin werden zahlreiche sehr vernünftige Forderungen erhoben, die in den Details weiter gehen und präziser ausgestaltet sind, als dies der vorliegende Antrag vermag.
Es gibt hierzu eine Stellungnahme der DGB-Jugend, die das auf Bundesebene verfolgte Anliegen, den Missbrauch von Praktika als Ersatz für reguläre Beschäftigung zu unterbinden, unterstreicht. Es gibt inzwischen auch eine Reihe von Initiativen seitens der Wirtschaft, die einen fairen Umgang mit Praktikanten von Unternehmen zum Ziel haben. Zweifellos ist es notwendig, hier insbesondere die Bemühungen auf Landesebene noch zu verstärken.
Erstens: Wir brauchen mehr Aufklärung sowie Kampagnen auf Landesebene, die entschieden gegen den Missbrauch von Praktika als Ersatz für reguläre Beschäftigung auftreten.
Zweitens: Die Landesregierung, aber auch der Landtag und andere öffentliche Arbeitgeber müssen in diesem Zusammenhang als Vorbild auftreten und faire Praktika einrichten.
Drittens: Unternehmen, die reguläre Arbeitsplätze durch Praktikantenstellen ersetzen, sollten keine öffentlichen Aufträge erhalten.
Viertens: Betriebs- und Personalräte müssen sich verstärkt für faire Praktika einsetzen.
Fünftens: Vorbildliche Anbieter fairer Praktika sollten öffentlich gewürdigt werden, wie es zum Beispiel durch die Initiative „Fair Company“ der Zeitschrift „Karriere“ bereits geschieht.
Sechstens: Die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger zum SGB II müssen sich verstärkt für faire Praktika einsetzen. Sie sollten nur in solche Praktika vermitteln, die den Mindeststandards gerecht werden.