Wilfried Schrey

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Tack, Sie haben es gesagt: Bahn ist ein Dauerthema, wird ein Dauerthema bleiben. Jeder hat in seinem Bereich Erfahrungen gesammelt, wir in der Lausitz ganz besonders - Falkenberg, Doberlug, Finsterwalde -, schmerzliche Erfahrungen zum Teil. Ich denke, es muss auch ein Dauerthema bleiben. Denn das, was bisher von der Bahn geleistet wurde, ist verbesserungswürdig. Das wurde von Herrn Dr. Klocksin auch noch einmal eindeutig dargestellt.
Es ist auch so, dass die Versäumnisse, die die Bahn verschuldet hat, damit endeten, dass der Vorstand fast komplett ausgewechselt wurde. Ich hoffe nur, dass der neue Vorstand die Belange der Bahn besser durchsetzen kann. Denn es sind ja noch sehr viele Dinge zu leisten, gerade auf den Bahnhöfen. Wenn man durch das Land reist, sieht man zwar im Umfeld von Berlin schon sehr viele sanierte Bahnhöfe, aber in der Ferne - in der Lausitz zum Beispiel - ist noch sehr viel zu tun.
Gestatten Sie mir zum Schluss, noch etwas Grundsätzliches zur Verkehrspolitik zu sagen. Eine kluge Verkehrspolitik muss sich an dem Bedarf und an der Wirtschaftlichkeit messen lassen. Das gilt für Straßen genauso wie für die Schiene. Wie in jedem öffentlichen Bereich müssen Haushalte auch hier daran denken, was sich aus den Steuern der Bürger noch finanzieren lässt und was auf den Prüfstand muss. Das kann unter Umständen für einige schmerzlich werden. Aber ich bin der Meinung, dass die Bürger ein Herumeiern mehr ärgert als eine objektive Darstellung der Fakten und der entsprechenden Maßnahmen.
Unsere Menschen wollen auch bei diesem Thema einen klaren Kurs für Brandenburg.
Ich bedanke mich bei allen, mit denen ich zusammengearbeitet habe - vor allem beim Ministerium, bei Frau Tack, bei Herrn Klocksin -, und ich hoffe, dass die, die verbleiben, eine gute Verkehrspolitik für das Land Brandenburg machen werden, und ich möchte mich verabschieden. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 ist in diesem Hause schon zum Dauerthema geworden. Da sich aber an der Faktenlage gegenüber der letzten Behandlung bisher offiziell nichts geändert hat, gestatten Sie mir bitte, zu diesem Antrag nur das Notwendigste zu sagen, und zwar in aller Kürze.
Wir befürworten den Ausbau der Havel zu einer verkehrstüchtigen und effizienten Wasserstraße, zu der die Kleinmachnower Schleuse gehört, und lehnen daher den Antrag der Opposition ab.
Zu den Gründen: Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt erhalten und sichern und unter wirtschaftlichen Betrachtungen mehr Güterverkehr von der Straße auf das Wasser verlagern.
Angesichts der Diskussionen im vergangenen Jahr um die steigenden Spritpreise kann ich mir durchaus vorstellen, dass in absehbarer Zeit die Güter- und Logistikbranche ein höheres Interesse an einem Transport über die Wasserstraßen in Deutschland hat. Die sicherlich entscheidende Frage hierbei ist: Kann ich das wirtschaftlich darstellen? - Um dies positiv zu beantworten, muss klar sein, auf welchen Wasserstraßen dies überhaupt machbar wäre. Diesbezüglich kommt der Bundeswasserstraßenverbindung Rühen-Magdeburg-Berlin als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 eine besondere Bedeutung zu. Der entsprechende Ausbau wird eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit unserer Transportbranche in Deutschland weiter untermauern.
Der Oppositionsantrag verlangt einen Stopp der bisherigen Planungen und den Stopp des gesamten Verkehrsprojektes. Stattdessen soll man sich auf notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen beschränken. Grundsätzlich befürworten wir den Ausbau der Havel sowie ihrer Nebenflüsse und Kanäle und begrüßen die entsprechende Untersetzung mit Bundesmitteln. Allerdings sollte man dabei nicht die Augen vor unwirtschaftlichen oder örtlichen Bedenken verschließen.
Ich warne aber davor, dass wir wieder eine Spaltung vollziehen: hier der gute Umweltpolitiker, da der böse Verkehrspolitiker. Es geht schließlich um den ökologischen Verkehrsmittelträger Binnenschifffahrt. Bei all diesen Projekten wird den Belangen der Natur und Landschaft ein hoher Stellenwert eingeräumt. Nicht umsonst dauern solche Planungen zumeist sehr lange und werden von hohen Ausgleichsmaßnahmen begleitet.
Viele wollen es nicht wahrhaben, aber es gibt zwischen den Naturschützern und Wasserstraßenbauern eine große Schnittmenge. Wir sollten alles tun, damit ein solches Projekt nicht in populistischen Diskussionen untergeht. Stattdessen muss es konstruktiv begleitet werden. Zudem müssen die enormen Chancen für die Ökologie und Ökonomie erkannt werden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II wurde und wird im gesamten Land viel über die finanziellen Belastungen der Bürger diskutiert. Neben den Energiekosten spielen dabei die steuerlichen Abgaben, die der Staat einfordert, eine herausragende Rolle.
Das Steuersystem der Bundesrepublik ist bekanntermaßen eines der kompliziertesten weltweit und bedarf auch aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen einer grundsätzlichen Überarbeitung. Von Gerechtigkeit kann dabei leider seit Jahren schon keine Rede mehr sein. Die Diskussionen im Bundestagswahlkampf 2005 um das einfache Einkommenssteuersystem von Friedrich Merz haben aber gezeigt, dass hier noch viele dicke Bretter zu bohren sind und vielen politischen Entscheidungsträgern der Mut dazu fehlt.
Aus diesem Grund ist es für uns wichtig, dass wir im bestehenden Steuersystem eine gewisse Gerechtigkeit bewahren. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die CDU in Ostdeutschland in den Beratungen zum Steueränderungsgesetz 2007 gegen die Kürzung der Entfernungspauschale war. Allerdings konnten wir uns damals nicht durchsetzen und sind auch heute innerhalb der Koalition noch unterschiedlicher Meinung.
Das Bundesverfassungsgericht hat - das war absehbar - mit seinem Urteilsspruch Anfang Dezember des letzten Jahres die Kürzung der Pendlerpauschale kassiert. Die Streichung der Pauschale war verfassungswidrig. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale nicht ausreiche. Es lag ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, so die Ausführungen der Richter und so weit zu den derzeitigen Fakten.
Den Antrag der linken Opposition auf eine Bundesratsinitiative für eine „sinnvolle Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer“ halten wir aber für entbehrlich und lehnen ihn deshalb ab.
Der Bund sparte durch die Kürzung der Pauschalen etwa 2,5 Milliarden Euro im Jahr. Schon allein aus diesem Grund bin ich mir sicher, dass das Thema von den Verantwortlichen diskutiert und beraten wird. Denn solch ein Ausfall von Ein
nahmen kann sich der Bund - gerade in der jetzigen Zeit - nicht erlauben. Hier müssen entsprechende Lösungen her.
Eine Entschädigung für Berufstätige, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Steuer zahlen müssen, halte ich allerdings für falsch. Wir sind der Meinung, dass vielmehr die Leistungsträger in unserer Gesellschaft gestützt werden müssen, damit sie die soziale Sicherheit im Land auch weiterhin bezahlen können. Deshalb halten wir mehr von einem gerechteren Steuersystem als von noch mehr Umverteilung. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann auf meine vorbereitete Rede verzichten, da Herr Günther alle Fakten und Gründe genannt hat, weswegen wir Ihren Antrag ablehnen. Ich schließe mich den Ausführungen an. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Havelausbau erhitzte in der Vergangenheit immer wieder die Gemüter, und das wird wohl eine Zeitlang so bleiben. Viele Menschen haben dazu ihre eigene Meinung, und das ist auch gut so; denn bei solchen Großprojekten müssen alle Bedenken gegeneinander abgewogen werden.
Lassen Sie mich etwas Grundsätzliches dazu sagen. Die CDU will die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt erhalten und sichern. Wir wollen unter wirtschaftlichen Betrachtungen mehr Güterverkehr von der Straße auf das Wasser verlagern. Aus diesen Gründen befürworten wir den Ausbau der Havel zu einer verkehrstüchtigen und effizienten Wasserstraße.
Zurzeit ist jeder Autofahrer und Spediteur froh über die niedrigen Spritpreise. Dass sich dies aber schnell ändern kann, zeigte das letzte Jahr sehr deutlich. Aus diesem Grund kann ich mir durchaus vorstellen, dass in absehbarer Zeit die Güter- und Logistikbranche ein höheres Interesse an einem Transport über die Wasserstraßen in Deutschland hat. Die sicherlich entscheidende Frage ist hierbei: Kann ich dies wirtschaftlich darstellen? Um dies positiv zu beantworten, muss klar sein, auf welchen Wasserstraßen das überhaupt machbar wäre. Dabei kommt der Bundeswasserstraßenverbindung Rühen - Magdeburg - Berlin als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 eine besondere Bedeutung zu.
Der entsprechende Ausbau würde die Wettbewerbsfähigkeit unserer Transportbranche in Deutschland weiter untermauern. In der Großen Anfrage möchte die Opposition einige Fakten über die Wirtschaftlichkeit, eventuelle Prognosen, oder etwas zum aktuellen Stand der Planung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 17 erfahren. Nun kann man sicherlich streiten, wer der richtige Adressat für die einzelnen Fragen sei. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für den Ausbau des Kanals bei der Bundeswasserstraßenverwaltung. Es ist verständlich, dass aufgrund laufender Klageverfahren das zuständige Bundesverkehrsministerium keinerlei Antworten auf spezielle Fragen geben kann. Auf andere Fragen wiederum hätten mich die Antworten selber interessiert. Allerdings kann man sich an fünf Fingern abzählen, dass der jetzige Zeitpunkt entweder zu früh ist oder wegen der laufenden Verfahren die zuständigen Landes- und Bundesbehörden nicht gewillt sind, dies öffentlich zu machen.
Zum Schluss möchte ich sagen: Grundsätzlich befürworten wir den Ausbau der Havel, ihrer Nebenflüsse und Kanäle und be
grüßen die entsprechende Unterstützung mit Bundesmitteln. Allerdings sollte man dabei nicht die Augen vor wirtschaftlichen oder örtlichen Bedenken verschließen. - Vielen Dank.
Die Große Koalition auf Bundesebene hat in der letzten Woche das zweite Konjunkturpaket beraten. Unter anderem geht es darin um eine sogenannte Umweltprämie. Demnach sollen Autobesitzer, deren Auto älter als neun Jahre ist und die dieses verschrotten und sich ein neues kaufen, in den Genuss von 2 500 Euro kommen.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es eine Übersicht, wie viel Pkw-Besitzer in Brandenburg eine solche Umweltprämie bekommen könnten?
Zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Falkenberg hat die Stadt vor einigen Monaten einen entsprechenden Fördermittelantrag gestellt. Im Zusammenhang mit dem Umbau des Kreuzungsbauwerks soll der Vorplatz kundenfreundlich angepasst werden. Da die Stadt Falkenberg diesbezüglich eine Planungssicherheit für das Jahr 2009 braucht, benötigt sie auch eine grundsätzliche Aussage zu einem eventuellen Fördermitteleinsatz seitens des Landes.
Ich frage die Landesregierung: Wann kann die Stadt Falkenberg mit einem entsprechenden Bescheid rechnen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! 2009 ist ein besonderes Jahr. Die Bundesrepublik feiert ihren 60. Geburtstag. Zum 20. Mal jährt sich der Fall der Mauer. Vor 15 Jahren zogen die letzten Soldaten der Roten Armee aus Deutschland ab. Vor 10 Jahren nahmen Parlament und Regierung ihre Arbeit in der alten neuen Hauptstadt Berlin auf.
Einheit und Freiheit sind auf friedliche Weise erreicht worden. Die deutsche Frage ist kein Thema der internationalen Politik mehr. Ja, man mag es kaum glauben: 20 Jahre sind vergangen, seit sich im Jahre 1989 eines der prägenden Ereignisse der deutschen Geschichte vollzogen hat: die friedliche Revolution. Kein anderes Ereignis hat nach dem Zweiten Weltkrieg das Schicksal Deutschlands, Europas und der Welt so nachhaltig verändert. Daher sollten wir nicht 20 Jahre Mauerfall, sondern 20 Jahre friedliche Revolution in den Mittelpunkt der Diskussion stellen.
Solche bedeutende Zäsuren der Geschichte haben ihren Ursprung im Alltag der Menschen und deren Erlebnissen und Erfahrungen. Es ist die Summe der scheinbar kleinen Taten, die die Mauern der Diktatur zum Einsturz gebracht hat. Die Erinnerung daran und die Beschäftigung mit der jüngeren Geschichte sind ein notwendiger und wichtiger Schritt bürgerschaftlichen Selbstbewusstseins.
Bevor ich auf die Inhalte eingehe, möchte ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass wir heute über diesen Antrag sprechen können. Nach einem langen Beratungs- und Abstimmungsprozess liegt nun ein qualifiziertes Papier vor, welches das Jubiläum „20 Jahre friedliche Revolution“ konzeptionell umreißt und wichtige Schwerpunkte setzt. Fast alle hier im Saal haben ganz persönliche Erinnerungen an diese Ereignisse, die unser Leben so maßgeblich prägten und veränderten. Viele von uns können schildern, wie das Leben in der DDR tatsächlich war. Man kann seinen Kindern davon berichten, was man an den bedeutsamen Tagen des Jahres 1989 getan hat. Die einen sind geflüchtet, viele andere haben demonstriert, und wieder andere haben sich frühzeitig ganz aktiv an den Runden Tischen für Demokratie eingesetzt. Jeder hier im Saal wird wissen, was er an diesen bedeutsamen Tagen für eine Rolle gespielt hat.
Aber nun, 20 Jahre später, gibt es viele junge Menschen, die keine persönlichen Erfahrungen damit haben, was die DDR war und warum die Menschen dieses System glücklichweise friedlich und ohne Blutvergießen niederzwangen. Dieser jungen Generation fehlt aber nicht nur das eigene Erleben - dies bringen 20 Jahre automatisch mit sich -, diese jungen Menschen haben in weiten Teilen leider auch erhebliche Wissensdefizite bezüglich unserer jüngeren Geschichte. Die Studie der Freien Universität Berlin, wonach fast die Hälfte der ostdeutschen und 66 % der westdeutschen Schüler glauben, dass die DDR keine Diktatur war, ist beängstigend. Auch die Unkenntnis bezüglich der Unterschiede zwischen Diktatur und Demokratie ist ein schrillendes Alarmsignal.
Wir haben gestern über das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ und dessen große Bedeutung gesprochen. Doch
wie sollen junge Menschen für Toleranz und Demokratie eintreten, wenn sie gar nicht wissen, was der Unterschied zur Diktatur ist? Wir wissen auch, dass die DDR mit wachsendem Abstand immer stärker nostalgisch verklärt wird. Unter dem Motto „Es war nicht alles schlecht“ wird der totalitäre Charakter der DDR verdrängt. Dass damals viele Menschen das Land verlassen haben, Flüchtlinge jubelnd in der deutschen Botschaft in Prag ihre Ausreise feierten und Zehntausende skandierten: „Wir sind das Volk“, scheint in Vergessenheit geraten zu sein.
Dieses Jahr ist in besonderer Weise geeignet, daran zu erinnern, dass Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind. Vor 20 Jahren mussten wir diese kostbaren Güter erkämpfen. Heute gilt es, sie gegen rechts- und linksextreme Angriffe zu verteidigen.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir, dass Landtag und Landesregierung gemeinsam an die wichtigen Wegmarken der friedlichen Revolution erinnern. Dabei können anhand der Gedenktage die Grundpfeiler unserer Demokratie in Abgrenzung zum DDR-Regime dargestellt werden. Im Februar gilt es, des letzten Toten an der Berliner Mauer zu gedenken. Die Freiheit als höchstes Gut wurde den Menschen in der DDR mit Gewalt verwehrt. Auch das paneuropäische Picknick an der ungarischösterreichischen Grenze verdeutlicht, wie die DDR-Bürger den real existierenden Kommunismus bewerteten. Über 600 DDRBürger nutzten am 2. Mai 1989 einen kurzen Moment der Grenzöffnung zur Flucht.
Ein weiteres Beispiel sind die Kommunalwahlen am 7. Mai 1989. Dabei wurde in der DDR das erste Mal das Wort „Fälschung“ offen ausgesprochen. Freie Wahlen als Grundlage der Demokratie gab es in der DDR nicht. Gedenken und Erinnern ist demzufolge kein Selbstzweck, sondern kann mit einem klaren Bildungsauftrag verbunden werden. Dafür sind Veranstaltungen mit Zeitzeugen zu organisieren, ist über Hintergründe aufzuklären und Geschichte durch persönliche Erfahrungen ganz praktisch zu vermitteln.
Betonen möchte ich auch noch ein wichtiges Ereignis im Jahre 1990, welches neben dem Tag der Deutschen Einheit ein ganz entscheidender Punkt war: die ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März. Dieser Tag steht bislang noch zu sehr im Hintergrund. Doch ist mit ihm das eigentliche Ende der DDR-Diktatur fixiert. Ein entsprechender Antrag im Bundesrat, der diesen Tag als besonderen Gedenktag vorsieht, sollte auch von Brandenburg nach besten Kräften unterstützt werden.
Das Jubiläumsjahr 2009 bietet die Chance, ein realistisches DDR-Bild zu vermitteln. Wir müssen uns vor Augen führen, dass es ein Bedürfnis der Menschen in der DDR war, anders zu leben, als sie damals gelebt haben. Viele Menschen in den neuen Ländern können stolz darauf sein, 1989 das Ende des SEDRegimes eingeleitet und damit den Grundstein zur deutschen Einheit gelegt zu haben. Wir wollen mit diesem Antrag alle gesellschaftlichen Kräfte bündeln und diese wichtigen Jubiläen nutzen, um der Ereignisse des Jahres 1989 in würdiger Form zu gedenken. Insbesondere bei denen, die nach der friedlichen Revolution geboren wurden, gilt es kontinuierliche Aufklärungsarbeit zu leisten und Wissenslücken zu schließen.
Ich bitte daher nicht nur heute um Unterstützung für die Verabschiedung dieses Antrags, sondern rufe alle demokratischen
Kräfte auf, das Gedenkjahr 2009 würdig zu begehen. Es ist die große Chance, mit der Erinnerung an die DDR und die friedliche Revolution den Wert unserer Demokratie zu verdeutlichen - oder nach Wilhelm von Humboldt: „Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft.“
Einige eigene Erinnerungen: Als ich bei den ersten freien Wahlen zum Landrat gewählt wurde, wusste ich wirklich nicht, was auf mich zukommt. Ich musste eine Kreisverwaltung übernehmen, in der die alten Genossen tätig waren. Ich musste 700 Leute übernehmen, die von Recht, Freiheit und Demokratie recht wenig verstanden. Über 300 Leute mussten entlassen werden. Der Abzug der Roten Armee fiel in meinen Verantwortungsbereich. Als wir den Flugplatz in Lönnewitz übernommen haben, taten mir die Leute leid. Sie hielten mir eine Karte unter die Nase und sagten: Hier ist Sibirien, hier enden die Straßen. Mitten in Sibirien müssen wir unser Camp aufbauen, und das noch vor dem Winter.
Es war eine unwahrscheinlich schwierige Zeit, auch vorher, als die Runden Tische begannen und diejenigen ausgesucht werden sollten, die nach der ersten freien Wahl die Verantwortung übernehmen mussten.
Es war eine Zeit voller Wirren. Ich muss sagen: Am Anfang dachte ich, dass es nicht möglich sein würde, diese Zeit so zu überstehen, dass sie auch Nutzen hat. Doch mit den Aufgaben wächst man. Ich muss heute sagen: Es hat sich gelohnt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auschwitz zeigt, was Menschen anderen Menschen angetan haben, und es zeigt auch eine Seite der Geschichte in Deutschland, die sich nie wiederholen darf. Aus diesem Grund bin ich froh, dass im Jahr 1997 das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit gegründet wurde und sich seit 1998 das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ durchgesetzt hat. Beide Maßnahmen haben sich bewährt und sind mittlerweile ein fester Bestandteil unserer politischen Arbeit geworden. Das ist gut und auch richtig; denn die Bekämpfung des politisch motivierten Extremismus ist ohne Zweifel eine Aufgabe, die man nie vernachlässigen darf.
Bei einem solchen Thema kann man nicht einfach - anders als bei den Themen Wirtschaftswachstum und Arbeitslosenquote Zahlen und Statistiken heranziehen, um Erfolg oder Misserfolg zu bewerten. Dennoch möchte ich an dieser Stelle kurz auf einige wichtige Entwicklungen und Fakten eingehen. Die politisch motivierten Straftaten gingen im Jahr 2007 mit 1 923 Delikten gegenüber dem Jahr 2006 mit 1 943 leicht zurück. Davon waren die meisten Straftaten rechts motiviert. Von 2004 bis 2007 verringerte sich jedoch die Zahl rechtsextremer Gewaltdelikte um mehr als 11 %. Dabei muss auch die Aufklärungsquote in Höhe von 82 % gewürdigt werden, welche durch die konsequente Ermittlungsarbeit von Polizei und Justiz erreicht wurde. Für das vergangene Jahr zeichnet sich bundesweit leider ein deutlicher Zuwachs rechtsextremer Straftaten ab. Aber auch den Bereich der linksextremen Vorfälle muss man sehr genau beobachten. Diese haben sich in den letzten vier Jahren insgesamt - auch bei den Gewalttaten - nahezu verdoppelt.
Unabhängig von der Statistik gibt es einen festen Grundsatz: Jede einzelne dieser Straftaten ist eine zu viel. Unser Handeln wird sich daher nicht ausschließlich an Jahresbilanzen und Zu
oder Abnahme von Kriminalitätsstatistiken ausrichten, sondern muss langfristig und nachhaltig angelegt sein. Der Verfassungsschutzbericht ist dafür ein guter Ratgeber; denn er weist auf die Problemlagen hin und zeigt die wichtigen Ansatzpunkte und Gefahren auf.
Das Bestreben der DVU-Fraktion, den Verfassungsschutz aufzulösen, zeigt einmal mehr ihre undemokratische Haltung. Jedoch ist es auch nicht hilfreich, die Mittel für den Verfassungsschutz um mehr als 400 000 Euro - wie die Linke bei der Beratung des Doppelhaushalts - zu kürzen. Man kann nicht auf der einen Seite für die effektive Bekämpfung von Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sein und auf der anderen Seite wichtige Kontroll- und Prüfbefugnisse der inneren Sicherheit beschneiden oder diesbezüglich Finanzmittel kürzen. Das passt nicht zusammen.
Ich plädiere dafür, vor allem Aufklärung vor Ort zu betreiben und insbesondere den jungen Menschen die Werte von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu vermitteln; denn diese Werte sind das Gegenteil von Extremismus und Diktaturen. Konzepte nützen jedoch nur etwas, wenn sie mit Leben und Beispielen erfüllt werden. Die Chance, ein Bewusstsein junger Menschen für den Wert von Toleranz und Freiheit zu schaffen, ist dann besonders groß, wenn die düsteren Kapitel des 20. Jahrhunderts eindringlich beschrieben werden. Dies gelingt am besten durch Zeitzeugen, die ihre persönlichen Erlebnisse schildern.
Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Dies ist mittlerweile 64 Jahre her. Die Zahl derer, die aus eigenem Erleben von dieser schrecklichen Zeit berichten können, wird immer kleiner. Die ungeheure Kraft und Eindringlichkeit persönlicher Erfahrungen aus der düsteren Zeit des Nationalsozialismus steht uns bald leider nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wird es künftig unabdingbar sein, die Zeitzeugen stärker einzubeziehen, die in der DDR unter Restriktion, Zwang und Intoleranz gelitten haben. Auch sie können all die Dinge eines Unrechtssystems schildern, die im krassen Gegensatz zu dem stehen, was wir mit dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ bezwecken.
In diesem Jahr bieten sich mit dem 20. Jahrestag der friedlichen Revolution viele Möglichkeiten für solche Veranstaltungen. Die CDU-Fraktion hat deshalb einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in der morgigen Landtagssitzung beraten wird. Das Handlungskonzept beinhaltet als wesentlichen Aspekt die Mobilisierung der Gesellschaft gegen Fremdenfeindlichkeit. Es gilt, diesen Ansatz durch möglichst viele Multiplikatoren im Bereich der Jugendarbeit, in Sportverbänden und Wirtschaftsorganisationen weiter voranzutreiben. Toleranz muss jeden Tag aufs Neue gelebt werden.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass die übergroße Mehrheit der Brandenburger weltoffen und tolerant ist. Da in diesem Jahr Europa-, Landtags- und Bundestagswahlen stattfinden, wird es in besonderem Maße darauf ankommen, die Menschen für die demokratischen Parteien zu gewinnen. Die Stärke unserer Demokratie liegt in der Freiheit und der Toleranz. Dabei ist das eine nicht ohne das andere zu haben. Freiheit und Toleranz bedingen einander. Ich bin fest da
von überzeugt, dass wir mit dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ auch nach elf Jahren über den richtigen Kompass verfügen, um diesen Glauben zu vermitteln und zu stärken. - Danke schön.
Dem Land Brandenburg werden durch das Bundesverkehrsministerium im Rahmen des Investitionsprogramms im Bereich Verkehr für die Jahre 2009 und 2010 54,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat der Landesrechnungshof den schlechten Zustand der Landesstraßen kritisiert.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es eine Möglichkeit, die Mittel auch für die Verbesserung der Landesstraßen einzusetzen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2008 festgestellt, dass der bauliche Zustand der Landesstraßen nicht zufriedenstellend ist; die Zahlen wurden hier schon genannt. Dies ist zweifellos ein Befund, den der Landtag ernst nehmen muss. Ich danke dem Landesrechnungshof ausdrücklich dafür, dass er so klare Worte gefunden hat.
Aber es gehört zur politischen Redlichkeit, dass man den Bericht des Landesrechnungshofs auch so betrachtet, wie er formuliert wurde. In dem Bericht wird ein klarer Auftrag an das Ministerium formuliert. Herr Dr. Klocksin hat es schon gesagt: Er hofft, dass das nachgereicht wird, was hier durch den Landesrechnungshof gefordert wird. - Ich kann nur an den zuständigen Minister appellieren, schnellstens zu reagieren, damit der Bericht zeitnah vorgelegt wird.
Ich möchte einen zweiten grundsätzlichen Aspekt ansprechen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die bisher aufgewendeten Mittel in Höhe von jährlich 20 Millionen Euro zum Substanzerhalt oder gar zur Verbesserung der Straßen nicht ausreichen. Man muss aber hinzufügen - ich habe das schon der Presse gegenüber gesagt -: Nicht nur die Landesstraßen sind hier nicht in Ordnung, sondern auch die Brücken, die meist nur einseitig befahrbar sind. Wir haben allerdings momentan keine Möglichkeiten bzw. finanziellen Spielräume, um die Mittel für die Landesstraßen im Haushalt kurzfristig zu erhöhen. Im Verfahren der Aufstellung des nächsten Haushalts müssen wir zweifellos darüber reden, in welcher Form wir dieses Problem angehen.
Dabei ist schon heute klar: Wir stehen vor sehr schwierigen Zeiten. Die Steuereinnahmen sinken, und die Solidarpaktmittel schmelzen ab. Zugleich drückt uns ein Schuldenberg von über 18 Milliarden Euro. Der kommende Haushalt wird deshalb viel schwieriger, als dies bei den Haushalten der vergangenen Jahre der Fall war. Künftig muss also ganz genau abgewogen werden, wofür das Geld der Steuerzahler sinnvoll eingesetzt wird.
Ich meine, die Investitionen in unser Straßennetz sind eine Kernaufgabe, die wir nicht vernachlässigen sollten. Obwohl in den vergangenen Jahren große Anstrengungen zur Verbesserung der Landesstraßen unternommen wurden, reichen die im Haushalt bisher eingestellten Mittel nicht aus. Hier kann man auch nichts schönreden. Wer eine entsprechende Priorität setzen und eine Erhöhung des Ansatzes beantragen möchte, der muss aber auch sagen, an welcher anderen Stelle auf etwas verzichtet werden soll. Ich bin gespannt, welche Einsparvorschläge dann von den einzelnen Fraktionen gemacht werden.
Es ist jedoch nicht erforderlich, heute übereilt einen Bericht einzufordern und über den künftigen Einzelplan des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zu diskutieren. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linke hat sich bei diesem Gesetzentwurf am Vorbild Niedersachsens orientiert. Dort wurde im Dezember letzten Jahres ein Erdkabelgesetz verabschiedet, welches die Möglichkeit für Planfeststellungsverfahren von Hochspannungsleitungen unter der Erde eröffnet. In Niedersachsen hat man dieses Gesetz - mit Gutachten und Partnern wie E.ON - langfristig vorbereitet und abgestimmt. Diese Vorbereitung haben wir in Brandenburg noch nicht geleistet, und das aus gutem Grund;
denn derzeit wird in den Fachausschüssen des Bundestages das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Hochspannungsnetze“ beraten. Es macht demnach keinen Sinn, auf das Gesetzgebungsverfahren des Bundes durch ein hastig verabschiedetes Landesgesetz zu reagieren, dessen Bestandskraft höchst fraglich ist.
Weiterhin gibt es in Niedersachsen bereits drei Modellprojekte - ein weiteres in Thüringen am Rennsteig - zur Erdverkabelung. Durch diese Modellprojekte sollen die technischen Voraussetzungen, die Intensität der Eingriffe in die Natur und auch die Kosten der Erdverkabelung mit den herkömmlichen Hochspannungsleitungen verglichen und bewertet werden. Vor allem die Kosten sind ein Aspekt, den die Linkspartei regelmäßig ignoriert.
Ja.
Sehr verehrte Frau Kollegin, es ist nicht klar, welche Eingriffe in die Natur durch eine Erdverkabelung notwendig sind. Sie werden mir wohl Recht geben, wenn ich sage, dass dieser Streifen, der dann durch die Natur führt, vollkommen freigehalten werden muss und ein Bewuchs, wie er bei Überlandleitungen möglich ist, ausgeschlossen ist. Das möchten wir verhindern.
So wundert es auch nicht, dass in Ihrem Gesetzentwurf unter diesem Punkt zu lesen ist: „Mehrkosten für die öffentliche Hand sind nicht quantifizierbar.“ Weiter heißt es: Die Mehrkosten bei den Trägern „werden über entsprechende Gebühren umgelegt“.
Das heißt konkret: Den Menschen werden deutlich höhere Strompreise aufgebürdet; denn die Kosten einer Erdverkabelung sind wesentlich höher als bei oberirdischen Leitungen.
Ja.
Werte Kollegin, ich hatte eben gesagt, dass wir abwarten müssen, was der Bundestag in seinen Ausschüssen berät und dann zu diesem Erdkabelgesetz festlegt.
Folgendes ist doch klar: Wenn ein solches Gesetz jetzt verabschiedet wird und anschließend das Bundesgesetz in Kraft tritt, dann hat das Landesgesetz eine sehr geringe Bestandsdauer. Warum wollen wir dann hier debattieren, wenn der Bundestag bereits darüber berät und ein Gesetz in Auftrag gibt?
Ja.
Das kann ich leider nicht. - Zu Ihrer ersten Frage: Die Meinung der CDU kenne ich.
Moderate Schätzungen gehen von einem finanziellen Mehraufwand um das Vier- bis Fünffache aus. Es gibt jedoch auch Berechnungen, die das Zehnfache an Investitionen ansetzen.
Kurzum: Die Linke fordert auf der einen Seite Sozialtarife für Strom, befürwortet auf der anderen Seite aber drastische Preissteigerungen.
Zweifellos ist ein Ausbau der Hochspannungsnetze in der Bundesrepublik erforderlich, um den Anteil der erneuerbaren Energien und den grenzüberschreitenden Stromhandel voranzutreiben. Nur so können die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden. Momentan gibt es aber weder aus fachlichen noch aus rechtlichen Gründen Handlungsbedarf, als zweites Bundesland ein Erdkabelgesetz auf den Weg zu bringen.
Erst wenn die Modellprojekte evaluiert sind und das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen ist, kann man weitere Entscheidungen treffen. Der französische Philosoph Charles de Montesquieu sagte:
„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in einer Gesellschaft, in der Mobilität und Flexibi
lität eine große Rolle spielen. In Brandenburg ist die Verkehrssituation insbesondere durch die enge Vernetzung mit Berlin gekennzeichnet. Nach jüngsten Zählungen fahren je Werktag rund 160 000 Brandenburger in die Hauptstadt. Die Zahl dieser Einpendler erhöhte sich zwischen 2001 und 2006 um 14 %.
Auch in der Gegenrichtung hat sich das Pendlervolumen vergrößert. Im Jahr 2001 fuhren an Arbeitstagen 55 000 Berliner ins Umland, Ende 2006 waren es bereits 61 500. Damit hat sich die Zahl der Auspendler um 11,5 % erhöht.
Trotz dieses zunehmenden Verkehrsaufkommens ist die Zahl der Verkehrsunfälle in Brandenburg in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken. 1997 gab es über 100 000 Unfälle, im Jahr 2007 weniger als 84 000. Besonders der Rückgang der Verkehrstoten um über 60 % ist ein Beleg dafür, dass die getroffenen Maßnahmen der Landesregierung wirkungsvoll und richtig waren. Das Integrierte Verkehrssicherheitsprogramm 2004 ist dabei ein wichtiger Baustein. Dies verdeutlichen die aktuellsten Daten:
Von Januar bis August 2008 erfasste die Brandenburger Polizei knapp 52 000 Straßenverkehrsunfälle. Das sind 6,1 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei wurden knapp 7 200 Personen verletzt. Das entspricht einem Rückgang von 12,3 %. Auch die Todesfälle haben sich wieder verringert: 152 getötete Personen. Das sind 22 weniger als im Vorjahreszeitraum.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Linkspartei, zu Ihrem Antrag. Sicherlich ist es sinnvoll, das Integrierte Verkehrssicherheitsprogramm nach einigen Jahren zu evaluieren, um die einzelnen Maßnahmen nachvollziehen und bewerten zu können.
Aber im Beschlusstext gehen Sie in keiner Weise auf die von mir genannten positiven Entwicklungen ein, sondern verweisen eher beiläufig, in einem Satz der Begründung, auf das Erreichte. Sicherlich kann man erst dann zufrieden sein, wenn man keine Verkehrsopfer mehr zu beklagen hat. Hinter jedem einzelnen Verkehrstoten stehen ein tragisches Schicksal und schreckliche Momente für die Familien. Aber die vielen Vorzüge unserer Mobilität bergen auch Risiken, die man nur minimieren und nicht gänzlich ausschließen kann.
Wir wollen eine Bilanzierung des Integrierten Verkehrssicherheitsprogramms 2004, welche auf den Erfolgen der bisherigen Arbeit aufbaut und zugleich neue Ansatzpunkte - beispielsweise die von der Europäischen Kommission vorgelegte Richtlinie zur Lichtpflicht - darstellt. Ich wäre froh, wenn wir hier weiterkommen würden. Ich wäre auch froh, wenn die 0,0-Promille-Grenze eingeführt würde und wesentlich härtere Strafen gegen Drogenmissbrauch im Straßenverkehr an der Tagesordnung wären.
Mit unserem Entschließungsantrag würdigen wir die Arbeit der Landesregierung und bitten wir sie, dem Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung bis zum Ende dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Bericht vorzulegen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer der Auslöser für die Gesetzesänderung war zweifelsohne der Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards. Bei ihrer Arbeit haben die Mitglieder stets darauf geachtet, welche Belastungen der Bürger, Kommunen und Unternehmen im Land Brandenburg wirklich notwendig sind und welche nicht.
Neben der Bauordnung war das Brandenburgische Straßengesetz eines jener Gesetze, die einer Novellierung unterzogen werden sollten. Die Landesregierung hat dem Landtag das Gesetz zu Beginn des Jahres vorgelegt. In den Beratungen hat sich entgegen der Meinung der Landesregierung durchaus gezeigt, dass das Straßengesetz einer Novellierung bedurfte.
Das Ziel einer solchen Gesetzesänderung war den meisten Abgeordneten klar: ein effizienteres, bürger- und investitionsfreundlicheres Straßengesetz zu schaffen. Die Verwaltungen des Landes sollen angehalten werden, im Bereich des Straßenrechts effektiver und vor allem kooperativer innerhalb ihrer Strukturen zusammenzuarbeiten. Der zuständige Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung hat den Gesetzentwurf federführend bearbeitet und sich dabei eng mit dem Umweltausschuss abgestimmt. Nachdem schon vorab die Kommunen bei der Novellierung beteiligt wurden, fand im April eine Anhörung zu den geplanten Gesetzesänderungen statt. Dabei wurden Hemmnisse für Investoren und Kommunen herausgefiltert und Verfahrensabläufe beleuchtet.
In besonders strittigen Fällen wurden aber auch einzelne Themenkomplexe extra behandelt. Ich möchte an dieser Stelle nur die Beteiligung der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände an den Planungen und dem Alleenschutz hervorheben. Für die intensiven und konstruktiven Gespräche mit allen Verbänden und Institutionen möchte ich mich hier nochmals bedanken. Es hat sich gezeigt, dass man trotz unterschiedlicher Auffassungen durchaus zu einem zukunftsfähigen Kompromiss finden kann, solange das auch von den Beteiligten gewollt ist.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungen durch den Fachausschuss wächst die Verantwortung der Straßenbauverwaltung für die entsprechenden Bereiche. Andererseits entfallen damit zeit- und kostenaufwendige Verwaltungsverfahren zur Beteiligung und Genehmigung bei den Naturschutz-, Denkmalschutz-, Immissionsschutz-, Abfall- oder Wasserbehörden - ein wichtiges Signal in Sachen Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung.
Wir hoffen nun, dass nach der Verabschiedung des Gesetzes die förmlichen Verfahren beschleunigt werden und die Kommunen eine spürbare Entlastung erfahren. Insgesamt soll den Gemeinden mehr Verantwortung übertragen und sollen ihnen somit mehr Freiräume gegeben werden. Diese klug und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu nutzen ist dann die Aufgabe der Verantwortlichen vor Ort. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Stadtumbau Ost ist zweifellos eine der Erfolgsgeschichten der Deutschen Einheit. Mit diesem Bundesprogramm konnten die ostdeutschen Städte bisher wirksam den Auswirkungen des demografischen Wandels entgegentreten. Der wissenschaftlich bewiesene Bevölkerungsrückgang in Brandenburg von rund 180 000 Einwohnern bis zum Jahr 2020 stellt auch den Stadtumbau vor riesige Herausforderungen.
Die Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität in ostdeutschen Städten und Gemeinden soll nachhaltig gesichert und erhöht werden. So soll die Anziehungskraft der Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern gestärkt werden. Ansatzpunkte sind die Stärkung der Innenstädte, die Reduzierung von leer stehendem Wohnraum und damit die Stabilisierung der Wohnungswirtschaft sowie die Aufwertung der von Schrumpfungsprozessen betroffenen Städte. - So weit ein Auszug aus der offiziellen Programmbeschreibung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Dass in diesem Bereich in den letzten Jahren einiges geschehen ist, verdeutlicht auch der Blick auf die Zahlen: Drei Viertel aller ostdeutschen Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern sind in das Stadtumbauprogramm einbezogen, ca. 200 000 Wohnungen der geplanten 350 000 Wohnungen wurden vom Markt genommen.
Die Regierungskoalition will mit dem vorliegenden Antrag den Stadtumbau Ost verstetigen und als wichtige Säule der Stadtentwicklung festigen. Nachdem das Förderprogramm in den letzten Jahren in der Fläche gut angenommen wurde, gilt es nun, es flexibler auszugestalten und kommunale wie private Wohnungseigentümer effizient und zielgenau zu unterstützen. Denn vor Ort müssen maßgeschneiderte Lösungen angeboten werden, um auf die speziellen Bedürfnisse passgenau einzugehen. Dazu soll das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung dem Fachausschuss bis zum Ende dieses Jahres einen entsprechenden Bericht vorlegen. Dieser soll auch die Möglichkeiten aufzeigen, wie eine generationsgerechte und energetische Ertüchtigung von Wohnungsbeständen erfolgen kann.
Nicht zuletzt möchte die CDU-Fraktion den Bericht des Landesrechnungshofs zum Anlass nehmen, die Praxis der Förder
mittelvergabe genauer zu beleuchten. Die Empfehlungen des Hofes werden von uns aufgenommen und in die Diskussion um eine Anpassung der Förderrichtlinien eingebracht. Dabei stehen sowohl das Prinzip der Kostenerstattung als auch eine differenzierte Förderung im Fokus.
Alles in allem gilt es, das Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ den Gegebenheiten anzupassen und investorenfreundlicher zu gestalten. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Je näher die Eröffnung des Flughafens BBI rückt, desto mehr wird dies auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Das ist notwendig und gut für die Akzeptanz vor Ort. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Eröffnung planmäßig im Herbst 2011 erfolgen wird. Bis dahin ist es absolut unerlässlich, dass die entsprechenden Verkehrsanbindungen fertig und nutzbar sind. Dies gilt sowohl für die Straßen- als auch für die Schienenanbindung. Ehrlich gesagt, mache ich mir bei der Straßenanbindung wenig Sorgen. Bei der Bahnanbindung sieht das schon anders aus.
Die CDU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit für eine ordentliche und passagierfreundliche Bahnanbindung des künfti
gen Flughafens BBI stark gemacht. Für die Akzeptanz des Flughafens ist eine vernünftige Bahnanbindung erforderlich; denn ein Großteil der Passagiere wird mit der Bahn zum Flughafen kommen.
Wir würden einen 20-Minuten-Takt begrüßen. Dies würde auch bedeuten, dass bei eventuell konkurrierenden Verkehren die Bundesnetzagentur dafür Sorge zu tragen hat, dass die BBIAnbindung in der Region den Vorzug erhält. Nach Aussagen der Deutschen Bahn AG stoßen aber gerade die Forderungen nach einem 20-Minuten-Takt an physikalische Grenzen.
Das Land Brandenburg hat diesbezüglich seine Hausaufgaben gemacht. Das Land Berlin hängt nicht zum ersten Mal hinterher und hat immer noch keine Lösung für die Dresdner Bahn gefunden. Hier sollten schleunigst befriedigende Ergebnisse geschaffen werden.
Ferner sollten die Länder Berlin und Brandenburg bei der Ausschreibung darauf achten, dass die Wagen des Airbus-Express den Anforderungen an einen Flughafenzubringer standhalten. Hierbei spielen insbesondere die Barrierefreiheit, die vergrößerten Abstellmöglichkeiten für Gepäck und ein mehrsprachiges Informationssystem eine wichtige Rolle. Dass wir in diesem Zusammenhang mit der Führung der Bahn AG unsere Probleme haben, zeigt sich auch hier wieder.
Die Fraktion DIE LINKE hat dem Landtag einen Antrag zu einem Bahnerschließungskonzept für den BBI vorgelegt, und zwar in dem Wissen, dass das Thema in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung eine zentrale Rolle spielen wird. Ich gehe davon aus, dass die Antragspunkte dort angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir diesen Antrag für populistisch und lehnen ihn ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Steuerverwaltung ist der Teil der Landesverwaltung, an dem kein Bürger vorbeikommt. Jedes Jahr haben wir alle mit dem Finanzamt zu tun, ob wir wollen oder nicht. Die Steuerverwaltung ist Teil unseres täglichen Lebens. Deshalb ist es wichtig, dass dieser zentrale Bereich der hoheitlichen Verwaltung gute Arbeit leistet. Das heißt aber nicht nur, effizient und leistungsfähig, wie es im Antrag der Fraktion DIE LINKE steht, sondern auch bürgerfreundlich und kundenorientiert. Darauf muss man besonderen Wert legen. Die Steuerverwaltung ist die Schnittstelle zwischen dem Staat auf der einen Seite und den Bürgern und den Unternehmen auf der anderen. Deshalb ist die Steuerverwaltung nicht nur Organ zur staatlichen Geldbeschaffung, sondern hat auch eine besondere Verantwortung gegenüber dem Bürger.
Herr Christoffers, im Antrag Ihrer Fraktion steht richtigerweise, dass es Defizite bei der Steuerverwaltung gibt. Uns ist der Bericht des Bundesrechnungshofs bekannt. Darin heißt es an einer Stelle zugespitzt:
„Die Steuergesetze werden gegenüber den Bürgern und Unternehmen nicht einheitlich angewendet. Steuergerechtigkeit ist nicht gewährleistet.“
Diese Analyse nehmen wir nicht auf die leichte Schulter; das kann ich Ihnen versichern. Wir müssen weiterhin alles tun, damit die Finanzämter besser, effektiver und bürgerfreundlicher arbeiten. Noch einmal: Dabei geht es nicht nur um den fiskalischen Aspekt, die Steuereintreibung. Probleme sind in der Steuerverwaltung vorhanden, aber die entscheidende Frage ist doch, ob uns der vorgeschlagene Lösungsweg - ein weiterer Bericht - weiterbringt. Ich zweifle ernsthaft daran.
Wenn Sie, Herr Kollege, in unserer Landtagsdatenbank recherchieren, finden Sie unter dem Schlagwort „Steuerverwaltung“
nicht wenige Treffer. Zudem berichtet das Finanzministerium im Sonderausschuss ausführlich über die Lage in den brandenburgischen Finanzämtern. Dabei wurden Berichte zur Effektivität und Effizienz der Steuerverwaltung vorgelegt. Falls Ihnen diese Informationen zu alt sind, können Sie auch auf die zahlreichen Kleinen Anfragen zurückgreifen, die dank engagierter Abgeordneter meiner Fraktion vorliegen.
Auch im Ausschuss für Haushaltskontrolle wird regelmäßig darüber berichtet, welche Schwachstellen es in der Steuerverwaltung gibt und was die Landesregierung unternimmt, um diese abzustellen. Im Jahresbericht 2007 ging es um die Besteuerung von Erbschaften und um Lohnsteueraußenprüfungen.
Zu guter Letzt: Niemand hindert die Fraktion DIE LINKE daran, auch im Finanzausschuss alle denkbaren Aspekte und Probleme dieses Themas anzusprechen. Ich denke, das würde allemal mehr bringen als ein weiterer Bericht, der nur wiederholt, was weitestgehend bekannt ist.
Was wir wirklich brauchen, ist ein einfaches, verständliches und beständiges Steuerrecht. Damit könnten wir auch in Brandenburg mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit erreichen. Liebe Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, vielleicht hätten wir dann unter dem Strich auch mehr Steuerehrlichkeit und höhere Steuereinnahmen als heute. Das würde sicherlich auch Ihnen gefallen. In dieser Hinsicht hoffe ich auf Ihre Unterstützung. Ihren Antrag werden wir allerdings ablehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Beginn des deutschen Mautsystems holprig war und der damalige Bundesverkehrsminister Stolpe deswegen heftig in der Kritik stand, hat sich das System der Lkw-Maut-Erhebung in Deutschland zu einem Erfolg entwickelt. Die Technik funktioniert, und die Einnahmen fließen dementsprechend.
Seit längerem wird auf Bundesebene über eine Mauterhöhung für Lkws nachgedacht. Im Zusammenhang mit dem Klimaschutzpaket hat die Bundesregierung das Thema mit aufgenommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion knüpft allerdings einige Vorbedingungen an eine solche Mauterhöhung. So soll dies nur geschehen, wenn für das Transportgewerbe ein Entlastungspaket und eine aufkommensneutrale Mautspreizung nach Emissionsklassen eingeführt wird. Das Entlastungspaket wurde von Minister Tiefensee bereits angekündigt und wird zum 1. Januar 2009 umgesetzt. Dadurch werden Anreize für die Transportwirtschaft geschaffen, ihre Flotten auf klimaschonende Fahrzeuge umzustellen. Angesichts der aktuellen Diskussion um den Anstieg der Diesel- und Benzinpreise wird dabei eine Mehrbelastung für das Transportgewerbe auf Bundesebene mehr und mehr kritischer gesehen.
Sie sehen, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, dass sich auf der Ebene des Bundes in Bezug auf die Mauterhöhung schon etwas bewegt. Deshalb halten wir Ihren Antrag für platt und überflüssig und werden ihn deshalb ablehnen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir von der Koalition haben einen Antrag eingebracht, mit dem verhindert werden soll, dass es im Solarbereich Probleme wie bei der Windenergie gibt. Ich denke, dass der Antrag schlüssig und weitgehend genug ist, um dieses Problem zu lösen. Alles andere hat meine Kollegin Gregor-Ness schon gesagt. Wir brauchen nicht noch länger darüber zu diskutieren. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem sich der Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards, der Fachausschuss und das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung für eine Evaluierung der Brandenburgischen Bauordnung ausgesprochen haben, liegt nun heute das Ergebnis vor. Das MIR hat in mehreren Gesprächsrunden und Workshops mit den Verbänden diese Evaluierung ausgewertet und die entsprechenden Änderungen in der Bauordnung sowie im Architekten- und Ingenieurgesetz vorgelegt.
Es hat sich herausgestellt, dass innerhalb der Verfahrensabläufe noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Bündelung der Verfahren bei den unteren Bauaufsichtsbehörden und die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung haben sich dagegen gut bewährt. Außerdem wurden die Festlegungen aus der Berufsqualifikationsrichtlinie der EU umgesetzt.
In der bekannten, gründlichen Art hat sich der Fachausschuss des Landtages am 13. März mit diesen Änderungen in einer Anhörung beschäftigt. Einige Bedenken und Vorschläge seitens der Verbände und der Praktiker wurden von uns aufgegriffen und werden nach der Verabschiedung durch den Landtag auch umgesetzt. Hierbei geht es unter anderem um die Vereinfachung der Grenzbebauung, um eine Klarstellung der Richtlinien zum barrierefreien Bauen und um zusätzliche genehmigungsfreie Bauvorhaben, zum Beispiel die Anbringung von Schwimmbeckenabdeckungen - dafür brauchte man bisher tatsächlich eine Baugenehmigung - oder die Überdachung von Terrassen mit lichtdurchlässigen Baustoffen.
Neben den praktischen Erleichterungen wurden die Gesetze an geltendes EU- und Landesrecht angepasst. Außerdem hat der Fachausschuss Bedenken der Kammern aufgenommen und zu einer Harmonisierung der Ingenieurgesetze der Bundesländer beigetragen.
Alles in allem können wir feststellen, dass nach den Gesprächen, die das Ministerium geführt hat, nach der Anhörung durch den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung sowie nach intensiven Beratungen der Fachleute innerhalb der Koalition ein guter, akzeptabler Kompromiss herausgekommen ist. Wir befürworten daher den Gesetzentwurf und die im Bericht des Fachausschusses aufgeführten Änderungen.
Abschließend möchte ich mich bei allen beteiligten Mitarbeitern des Ministeriums, allen Fachpolitikern und allen Verbänden für die konstruktive Diskussion bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Amt für Statistik die aktuellen Zahlen zum Wohnungsbestand in Brandenburg für das Jahr 2007. Danach gab es zum Ende des vergangenen Jahres 1 275 288 Wohnungen im Bestand. Das sind nur geringfügig weniger als Ende 2006. Mit zwei Ausnahmen gibt es in unserem Land kaum Probleme in Bezug auf fehlende Wohnungen. Die erste Ausnahme ist die Region um Berlin. Hier kann es durch den weiterhin zu erwartenden Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren zu Engpässen kommen, zumindest aber wird die Wohnungsnachfrage steigen. Die zweite Ausnahme stellt die Landeshauptstadt Potsdam dar. Nach Einschätzungen der örtlichen Wohnungswirtschaft und der Stadtverwaltung ist von einem Mangel insbesondere an Sozialwohnungen auszugehen.
Nun ist es aber zunächst eine Aufgabe der kommunalen Verantwortlichen, für einkommensschwächere Familien und Wohnungssuchende entsprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Einen Neubau mithilfe von Landesmitteln lehnen wir schon mit Verweis auf den aktuellen Bericht über die Entwicklung der Wohnraumförderung des MIR ab. Hier müssen vor Ort Lösungen gefunden werden. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang erwähnen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am letzten Freitag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Wohngeldnovelle zugestimmt hat. Durch diese Reform erhöht sich das Wohngeld für die jetzigen Wohngeldbezieher von derzeit etwa 90 Euro auf 140 Euro pro Monat. 70 000 Haushalte werden zusätzlich wohngeldberechtigt. Insgesamt erhalten sogar 800 000 Haushalte, davon etwa 300 000 Rentnerhaushalte, mehr Wohngeld. Die für die Berechnung des Wohngeldes maßgebliche Miete setzt sich künftig aus der anrechenbaren Bruttokaltmiete und einer nach der Haushaltsgröße gestaffelten Heizkostenkomponente zusammen. Damit haben der Bund und auch die Länder einen wichtigen Schritt für die soziale Verantwortung in diesem Bereich umgesetzt.
Dass wir in den letzten Jahren gerade auf dem brandenburgischen Wohnungsmarkt die Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu spüren bekommen haben, ist sicherlich keinem entgangen. Wir haben immer noch eine Leerstandsquote von rund 11 %. Es ist der Landesregierung gelungen, durch eine integrierte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik die Weichen in die richtige Richtung zu stellen. Bei einem solch riesigen Problem müssen alle betroffenen Ressortbereiche an einem Strang ziehen. Ziel muss es sein, die Innenstädte weiter zu stärken, den Stadtumbau konsequent fortzuführen - dazu zählt auch, dass die Kofinanzierung von Bundesmitteln gesichert wird - und familien- und altersgerechtes Wohnen in den Mittelpunkt zu stellen. Nur so können wir eine zukunftsfähige und nachhaltige Wohnungssituation in Brandenburg erhalten. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wirken oder das Nichtwirken der Deutschen Bahn AG bringt immer wieder großen Ärger. Ich will an dieser Stelle drei kurze Beispiele erwähnen: die fehlende Anbindung des BBI, den Verkauf von Bahnhofsgebäuden und die Schließung von Bahnübergängen. Die Schließung von Bahn
übergängen ist in der letzten Zeit sehr bitter aufgestoßen, weil ganze Ortsteile davon betroffen sind. Alle Beispiele erregen erheblichen Unmut im Lande. Das jüngste Beispiel der DB AG ist die Aussage, dass die Strecke Berlin-Cottbus nur mit zusätzlichen Mitteln ausgebaut werden kann.
Dabei hat das Land Brandenburg zur Beschleunigung des Ausbaus der Bahnstrecke Berlin-Cottbus mit der DB AG eine Vereinbarung zur Vorfinanzierung der Planungskosten durch das Land Brandenburg geschlossen. Im Gegenzug hat die Bahn die Umsetzung der Maßnahme bis Ende 2011 in Aussicht gestellt. Das Land Brandenburg hat gemäß dieser Vereinbarung insgesamt 5,5 Millionen Euro für die Planungskosten zur Zahlung an die DB AG vorgesehen. Ich kann mich noch lebhaft an Diskussionen erinnern, da diese Vereinbarung mit der Kandidatur des ehemaligen Verkehrsministers für den Posten des Cottbuser Oberbürgermeisters zusammenfiel.
Die Deutsche Bahn AG gab hierzu eine verbindliche Erklärung ab, wonach der gesamte Streckenausbau als wirtschaftlich angesehen wird und somit gute Realisierungschancen bis 2011 gegeben sind.
In der heutigen Zeit ist besonders bei den Berufspendlern jede Einsparminute kostbar. Durch den Ausbau der Strecke auf 160 km/h hätte sich die Fahrzeit zwischen Cottbus und Berlin von rund 90 Minuten auf 63 Minuten verkürzt. Neben der besseren Anbindung der Lausitz an Berlin und Potsdam hat diese Strecke eine besondere Bedeutung für die Erschließung des neuen Flughafens BBI. Außerdem ist sie als Verbindung des polnischen Grünberg und Breslau in Schlesien mit Berlin und Brandenburg wichtig.
Die Koalition möchte mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auffordern, bei der Deutschen Bahn AG und dem Bundesverkehrsministerium auf die Realisierung des Ausbaus zu drängen, und zwar bis zum Jahr 2011, wie vereinbart.
Persönlich habe ich zwar wenig Hoffnung, dass die DB AG ohne zusätzliche Mittel vom Bund den Ausbau in der von ihr angegeben Zeit bis 2011 realisieren wird. Doch wir sollten nichts unversucht lassen, um hier mehr Druck auf die Beteiligten aufzubauen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Für die Stadt Bad Liebenwerda ist die Erlangung des Titels „Staatlich anerkanntes Heilbad“ im Jahr 2015 das Ziel des Kurortentwicklungsplans. Dieser wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eindeutig festgeschrieben. Um dies zu erreichen, ist der Neubau der Ortsumfahrung der B 183 dringend erforderlich.
Die vor Ort Verantwortlichen haben sich eindeutig für einen Kreisverkehr als Knotenpunkt zwischen der B 183 und der B 101 ausgesprochen. Diese Meinung wird allerdings vom Landesbetrieb Straßenwesen nicht geteilt. Es ist aber allgemein bekannt, dass Kreisverkehre im Vergleich zu Kreuzungen mit Ampelregelungen ein höheres Maß an Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit aufweisen. Außerdem wirken sie sich positiv auf das Unfallgeschehen, den Verkehrsablauf und die Schadstoffemissionen aus.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe sprechen gegen eine Realisierung des Knotenpunktes zwischen der B 183 und der B 101 als Kreisverkehr?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einigen Wochen wird im gesamten Land viel über die finanziellen Belastungen der Bürger diskutiert. Neben den stei
genden Energiekosten spielen dabei die steuerlichen Abgaben, die der Staat einfordert, eine herausragende Rolle.
Das Steuersystem der Bundesrepublik ist bekanntermaßen eines der kompliziertesten weltweit und bedarf auch aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen einer grundsätzlichen Überarbeitung. Von Gerechtigkeit kann dabei leider schon seit Jahren keine Rede mehr sein. Die Diskussionen im Bundestagswahlkampf 2005 um das einfache Einkommensteuersystem von Friedrich Merz haben aber gezeigt, dass hier noch viele dicke Bretter zu bohren sind und vielen politischen Entscheidungsträgern der Mut dazu fehlt.
Aus diesem Grund ist es für uns sehr wichtig, dass wir im bestehenden Steuersystem eine gewisse Gerechtigkeit bewahren. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die CDU in Ostdeutschland in den Beratungen zum Steueränderungsgesetz 2007 gegen die Kürzung der Entfernungspauschale war. Allerdings konnten wir uns damals nicht durchsetzen und sind auch heute innerhalb der Koalition noch unterschiedlicher Meinung. Weder in der Koalition in Berlin noch in der in Brandenburg gibt es ein Konzept, wie wir hier mehr Gerechtigkeit durchsetzen können. Es wäre sehr wichtig, wenn es ein gemeinsames Konzept von SPD und CDU gäbe, um vielen Pendlern eine Entlastung zukommen zu lassen.
Durch steigende Preise für Energie und Kraftstoffe steigen auch die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit. Diese Ausgaben haben in der Folge einen immer größer werdenden Anteil an den Lebenshaltungskosten der Menschen und wiegen für Brandenburg als Flächenland besonders schwer.
Mit der Einschränkung der Entfernungspauschale durch das schon erwähnte Steuerrechtsänderungsgesetz 2007 wurden viele Berufspendler in Brandenburg in den vergangenen Jahren noch zusätzlich belastet. Deshalb bekennen wir uns zu einem gerechten und vereinfachten Steuersystem.
Den Antrag der Opposition zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer werden wir trotzdem ablehnen. Der Grund dafür ist die noch für dieses Jahr zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit. Bei einer Veränderung der jetzigen Regelung sollten wir das Urteil aus Karlsruhe berücksichtigen.
Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ein einfaches Steuersystem für viele Menschen mehr Gerechtigkeit bedeuten würde. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesen Tagen rückt zumindest das Gelände des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg International wieder weltweit in den Mittelpunkt. Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung hat am Dienstag wieder ihre Zelte im Süden des Flughafens aufgeschlagen und beweist einmal mehr, dass das Land Brandenburg als Luftfahrtstandort Maßstäbe setzt.
- Nicht nur als Militärstandort. - Das gilt auch für den Neubau des BBI, der beispielhaft für die Fachwelt sein wird.
Vor wenigen Tagen ist auch die Verkehrsanbindung durch die Freigabe des letzten Abschnitts der A 113 verbessert worden. Allerdings lässt die Bahnanbindung noch zu wünschen übrig. Hier müssen endlich vernünftige Konzepte her.
Im April fand das Anhörungsverfahren im Planergänzungsverfahren zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens BerlinSchönefeld“ über mehrere Tage hinweg statt. Dort wurden seitens der Flughafen GmbH auf die Kritik der Anwohner und Betroffenen eingegangen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erläutert. Viele Menschen werden vom neuen BBI profitieren. Das gilt nicht nur für diejenigen, die direkt oder indirekt eine Arbeit finden werden oder schon gefunden haben; das gilt auch für diejenigen, die nicht unmittelbar in der Nähe des Flughafens wohnen.
Die entsprechenden Steuermittel, die aus dem BBI generiert werden, sprudeln schon jetzt in die Kassen der Gemeinde Schönefeld und des Landkreises Dahme-Spreewald. Aus diesem Grund ist die Gemeinde entschuldet, und der Landkreis kann ein großzügiges Programm für Familien auflegen. Hier zeigt sich wieder einmal, dass große Investitionen nicht nur Arbeitsplätze schaffen können, sondern dass damit auch soziale Projekte solide und nachhaltig gefördert werden können.
Das Land Brandenburg hat mit den betroffenen Kommunen rund um den BBI ein gemeinsames Strukturkonzept zur Entwicklung des Flughafenumfeldes erarbeitet. Schon im Jahr 2006 haben die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg unter Federführung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mit den 12 brandenburgischen Städten und Gemeinden sowie weiteren regionalen Akteuren und Fachverwaltungen einen gemeinsamen Dialogprozess zur Flughafenumfeldentwicklung begonnen. Dieser Prozess wird in gemeinsamen Arbeitsgruppen, die sich mit dem integrierten Verkehrskonzept, der Landschaftsplanung, dem Natur- und Erholungsraum, der städtebauliche Rahmenplanung, der sozialen Infrastruktur und der Zusammenarbeit zwischen Flughafen und Gemeinden beschäftigen, seitens des Landes Brandenburg aktiv fortgesetzt.
Genau aus diesen Gründen halten wir den Antrag der Opposition für nicht erforderlich und werden ihn deshalb ablehnen. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst etwas Grundsätzliches zum Thema sagen. Die Deutsche Bahn spielt immer wieder eine Rolle in den Diskussionen im Fachausschuss und auch hier im Plenum. Dies hat sicherlich nicht zuletzt etwas damit zu tun, dass viele von uns direkt betroffen sind bzw. in ihrem Wahlkreis positive und negative Erfahrungen mit der Bahn gesammelt haben. Ich kann Herrn Dr. Klocksin nur Recht geben: Viele Gebäude, die die Gemeinden hätten kaufen wollen und können, sind mittlerweile verrottet und haben kaum noch einen Wert.
Noch etwas: Die Bahn muss sich den Herausforderungen des freien Wettbewerbs stellen und darf nicht weiterhin den Schutz des fürsorgenden oder, besser gesagt, zahlenden Vater Staates genießen. Nur mit mehr Wettbewerb erreichen wir auch eine bessere Zufriedenheit der Bahnkunden.
Ich halte es für richtig, dass erst die Verkehrsminister der Bundesländer und nun auch der Bundesrat am letzten Freitag entschieden haben, einen eigenen Gesetzentwurf an den Bundes
tag zu übersenden. Die Bundesländer fordern mehr Mitspracherecht und wollen damit unter anderem sicherstellen, dass Bund und Bahn auch künftig in das Schienennetz und in kleine Bahnhöfe investieren. Ich hoffe, dass die Abgeordneten des Bundestages auf die Bedenken der Länder eingehen und nicht ohne Weiteres in dieser Woche über die Teilprivatisierung entscheiden. Es geht nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie.
Wir teilen die Auffassung der Länderverkehrsminister, dass der jetzige Gesetzentwurf die Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt und erhebliche Risiken für die Haushalte der Länder und des Bundes birgt. Gerade Brandenburg als Flächenland muss ein grundsätzliches Interesse an qualitativ gut ausgestatteten Bahnstrecken haben. Dazu gehört eben auch, dass wir oder der Bund einen Einfluss auf die Infrastruktur behalten müssen. Für mich gehört der effektive Wettbewerb auf der Schiene zu einem gut funktionieren Schienennetz dazu. Nur so können wir uns auch für die demografischen Herausforderungen fit machen und den Menschen im Land einen zumutbaren SPNV bieten.
Ich gehe davon aus, dass die gute Zusammenarbeit zwischen dem Fachministerium und dem Fachausschuss weiterhin Bestand hat und dass uns das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung über das Gesetzesvorhaben der Länder und die Auswirkungen der Bahnprivatisierung auf dem Laufenden hält. Deshalb empfehle ich die Überweisung des Antrags aus fachlichen Gründen an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt erhalten und sichern. Wir wollen unter wirtschaftlichen Betrachtungen mehr Güterverkehr von der Straße auf das Wasser verlagern. Aus diesen Gründen befürworten wir den Ausbau der Havel zu einer verkehrstüchtigen und effizienten Wasserstraße, zu der auch der Sacrow-Paretzer Kanal gehört, und lehnen den Antrag der Opposition ab.
Angesicht der derzeitigen Diskussionen um die steigenden Spritpreise kann ich mir durchaus vorstellen, dass in absehbarer Zeit die Güter- und Logistikbranche ein höheres Interesse an einem Transport über die Wasserstrassen in Deutschland hat. Die sicherlich entscheidende Frage ist hierbei: Kann ich dies wirtschaftlich darstellen? Um dies positiv zu beantworten, muss klar sein, auf welchen Wasserstraßen dies überhaupt machbar wäre. Dabei kommt der Bundeswasserstraßenverbindung Rühen-Magdeburg-Berlin als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 eine besondere Bedeutung zu. Der entsprechende Ausbau würde eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit unserer Transportbranche in Deutschland weiter untermauern.
Der Oppositionsantrag verlangt eine Erfüllung des Landtagsbeschlusses aus dem Jahre 2004. In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde von der Opposition sogar gesagt, dass sich mit den Ausführungen des MLUV dies nun erledigt hat. Deshalb sehe ich den Antrag in diesem Punkt als überflüssig an.
Der Ausbau des Kanals liegt in der Zuständigkeit der Bundeswasserstraßenverwaltung. Das Landesumweltamt hat hierbei eine entsprechende Mitwirkungsmöglichkeit. Ich gehe davon aus, dass diese auch wahrgenommen wird.
Grundsätzlich befürworten wir den Ausbau der Havel und ihrer Nebenflüsse und Kanäle und begrüßen die entsprechende Untersetzung mit Bundesmitteln. Allerdings sollte man dabei nicht die Augen vor unwirtschaftlichen oder örtlichen Bedenken verschließen.
Wenn ein Bundesminister mit seiner Forderung angesichts des Weltverkehrsforums durchkommt, Lkws nur noch in einem
100-Kilometer-Radius fahren zu lassen, hat die Wasserstraße eine besondere Bedeutung. - Danke.
Seit dem 1. April 2006 werden Kfz in Brandenburg aufgrund der „Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftStV)“ nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung zugelassen. Nach Angaben des Ministeriums der Finanzen beliefen sich die Rückstände der Kraftfahrzeugsteuer zum 31. Dezember 2004 auf 7,8 Millionen Euro, welche bis 2006 auf 6,8 Millionen Euro zurückgingen. Zudem sank die Anzahl der Mahnungen in diesem Zeitraum von 194 000 auf 170 000 Fälle.
Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich die Kraftfahrzeugsteuerrückstände und Mahnungen im Jahr 2007 entwickelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, auch ich muss keine roten Ohren bekommen, wenn ich mich daran erinnere, wie wir beide vor der Kamera standen und ich gesagt habe: Das, was Sie vorschlagen, ist nicht gerecht. Sie antworteten: Dann machen Sie doch! - Wir haben gemacht. Denn vor wenigen Wochen hat sich die Koalition auf ein Paket von Maßnahmen verständigt, welches Familien mit Kindern bei der Schülerbeförderung finanziell entlastet, welches neue Anstrengungen für den Erhalt von Schulen festlegt und die landesweite Einführung eines Mobilitätstickets vorsieht.
Das Mobilitätsticket, wie wir es vorgesehen haben, ist so gestaltet, dass insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, die zwingend auf Mobilität angewiesen sind, durch einen günstigeren Tarif für den Monatsfahrschein entlastet werden. Das ist unserer Auffassung nach sinnvoll und vertretbar.
Gestatten Sie mir, dass ich erst einmal einige grundsätzliche Dinge anspreche, die unserer Fraktion wichtig sind. Wir halten das Lohnabstandsgebot für ein hohes Gut in unserem Sozialrecht. Danach muss das durch Arbeit und gegebenenfalls ergänzenden Sozialtransfer erzielte Einkommen grundsätzlich höher ausfallen als das ausschließlich durch soziale Transfers erzielte Einkommen. Das heißt, wer arbeitet, muss mehr in der Tasche haben als der, der ausschließlich von staatlicher Unterstützung lebt.
Es muss immer ein Anreiz vorhanden sein, durch eigene Arbeit zum Lebensunterhalt beizutragen. Diesen Grundsatz sollten wir bei allen Diskussionen beherzigen, auch das ist soziale Gerechtigkeit.
Das Mobilitätsticket, auf das sich die Koalition verständigt hat, ist deshalb als Monatsticket gestaltet und kann bei sozialer Bedürftigkeit für eine Entfernung zwischen zwei Waben innerhalb des VBB in bis zu drei Landkreisen für die Hälfte des regulären VBB-Preises erworben werden.
Jedem ist klar, dass ein solches Monatsticket zu diesem Preis bis zwei Waben immerhin 20,35 Euro - nur von denen erworben wird, die zwingend auf Mobilität angewiesen sind. Das sind insbesondere die sogenannten Aufstocker, die ergänzende ALG-II-Leistungen erhalten, trotzdem sie einer regulären Beschäftigung nachgehen. Wir haben hohe Achtung vor denen, die diese Motivation aufbringen. Wir sind der Auffassung, dass hier eine Unterstützung sinnvoll ist. Das habe ich im Übrigen bereits in meiner Rede zu diesem Thema in der Januarsitzung deutlich gemacht. Zwingend auf Mobilität angewiesen sind auch Personen, die täglich fahren müssen, weil sie zum Beispiel Angehörige pflegen, oder ähnlich gelagerte Fälle. Hier ist eine Unterstützung sinnvoll und angebracht.
Der ursprünglich vonseiten der SPD unterbreitete Vorschlag, ein Monatsticket für 30 Euro, das für das gesamte Land gilt, anzubieten, ist nicht vertretbar. Wer vergleicht, dass ein Berufstätiger allein für ein Ticket über drei Landkreise bereits 128 Euro im Monat ausgeben muss, sieht, dass hier jede Vernunft und jegliche Realität außer Acht gelassen wurde. Das wäre nicht gerecht und deshalb nicht vertretbar. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag machen wir die in der Koalition ausgehandelte neue Lösung deutlich. Wir wollen einen Beitrag für eine bessere Mobilität derjenigen leisten, die auch bereit sind, ihren Beitrag für unsere Sozialsysteme durch ihre Arbeit zu erbringen. - Besten Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zukünftige Landesplanung in Berlin und Brandenburg ist einer der wichtigsten Meilensteine, den sich beide Länder gesetzt haben - und das trotz der Differenzen über die neue Imagekampagne Berlins und trotz der Diskussionen über eine gemeinsame Wirtschaftsförderung. Schon diese beiden Probleme verraten, dass ein konstruktives Miteinander zwischen Berlin und Brandenburg nach wie vor sehr viel Arbeit bedeutet.
Das gilt auch für die gemeinsame Landesplanung. Ich kann nur erahnen, wie viel Geduld und Ausdauer die Landesplanungsabteilung gehabt haben muss, um auch für Brandenburg zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Dafür meine Anerkennung!
Es ist das verbriefte Recht aller Betroffenen, bei einem so wichtigen Verfahren entsprechende Möglichkeiten zu finden, ihre Meinung kundzutun, sei es nun auf Veranstaltungen der kommunalen Spitzenverbände oder, ganz formal, durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen an die Landesplanungsabteilung. Das ist in den vergangenen Wochen und Monaten geschehen. Wir sind jetzt in dem Stadium, in dem diese umfangreichen Erklärungen der Städte und Gemeinden gesichtet und ausgewertet werden. Dieser Prozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich gehe davon aus, dass dies gründlich und genau erfolgen wird. Wir halten aus diesem Grund den vorliegenden Antrag für nicht zielführend, da er zur Unzeit kommt, und lehnen ihn daher ab.
Es ist sicherlich richtig, dass aus den betroffenen Kommunen Widerstand kommt. Diejenigen, die näher an der Kommunalpolitik sind, verspüren das schon seit geraumer Zeit. In vielen Gesprächen mit Bürgermeistern und Amtsdirektoren wurden mir gegenüber die Befürchtungen geäußert, die mit dem Wegfall des Grundzentrumsstatus einhergehen. So gehen die betroffenen Bürgermeister davon aus, dass aufgrund dieses Verlustes zukünftig Genehmigungen für den Bau von Altersheimen, Schulen und anderen wichtigen Einrichtungen nicht mehr gegeben werden. Hier sehe ich durchaus noch Diskussionsbedarf. Allerdings sollten wir erst die Auswertung der Stellungnahmen abwarten. - Danke schön.
In den vergangenen Monaten wurde mehrfach über Ungereimtheiten in Bezug auf die Verträge mit verschiedenen Bahnanbietern berichtet. Dabei handelt es sich speziell um die finanzielle Förderung des Landes an die Prignitzer Eisenbahngesellschaft. Außerdem prüft die EU-Kommission nach wie vor den 2002 geschlossenen sogenannten Großen Bahnvertrag.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie, auch angesichts der bevorstehenden Ausschreibungen für Regionallinien, sicherstellen, dass bei zukünftigen Verträgen und Förderzusagen weder die EU noch andere Kontrollinstanzen eventuelle Beanstandungen erheben können?
Wir haben gerade einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit der komplexen Aufklärung der Abwicklungspraxis im Zuge der Bodenreform in Brandenburg beschäftigen wird. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE zeigt sehr deutlich, dass es ihr nicht allein um die Aufklärung der Praxis bei der Übertragung von Bodenreformland in Brandenburg geht. Warum, das hat gerade mein Kollege Klocksin eindeutig erklärt. Sie möchte hier einen Beschluss des Landtages erwirken, der den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses vorgreift und pauschale Schuldzuweisungen feststellt.
Unsere Fraktion hat in den vorangegangenen Redebeiträgen eindeutig dargelegt, dass wir diesen Untersuchungsausschuss unterstützen und nach besten Kräften zur Aufklärung der Vorgänge beitragen werden. Was Sie jedoch unter Punkt 2 Ihres Antrags fordern, ist nichts anderes als eine Vorverurteilung, bevor sich der Untersuchungsausschuss überhaupt konstituiert hat; denn es ist ja nicht klar, ob die darin enthaltene Missbilligung überhaupt ausgesprochen werden soll. Gerade das ist ja der Gegenstand der anstehenden parlamentarischen Untersuchungen.
Auch der dritte Punkt Ihres Antrags, der die Landesregierung auffordert, das Urteil ohne Zeitverzug und mit größter Transparenz umzusetzen, ist schlichtweg überflüssig. Die Landesregierung ist dem Urteil des Bundesgerichtshofs bereits gefolgt und hat die entsprechenden Schritte eingeleitet. Gerade weil die Koalition eine umfassende Aufklärung und einen sorgfältigen Umgang mit den Betroffenen will, gilt es, mögliche Feststellungen oder gar Missbilligungen mit hohem Bedacht zu treffen. Sie wollen mit dem Antrag ein Urteil fällen, bevor die Untersuchung überhaupt begonnen hat.
Wir hingegen wollen eine sachliche und belastbare Grundlage für unsere Entscheidungen und konzentrieren uns nun voll und ganz auf die Arbeit im Ausschuss. - Danke schön.
Die Stadt Herzberg hat als Mittelzentrum eine übergeordnete Funktion für das Umland. Das gilt in wirtschaftlicher wie in verkehrlicher Hinsicht. Außerdem profitiert die Region vom Bundeswehrstandort Holzdorf als Arbeitgeber, der als Luftwaffenstandort weiter aufgewertet werden soll. Damit sich diese herausragende Rolle der Stadt Herzberg und des Standortes Holzdorf auch in Zukunft positiv entwickeln kann, ist eine vernünftige und mit allen Beteiligten abgestimmte Verkehrsanbindung notwendig. Dazu zählen unter anderem der Ausbau der B 87 in Richtung Sachsen und die Verbesserung der Anbindung des Standortes Holzdorf an die A 13.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der momentane Stand der Verbesserung der Verkehrsanbindung des Mittelzentrums Herzberg und des Bundeswehrstandortes Holzdorf?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird immer spannend, wenn in diesem Hause die Brandenburgische Bauordnung zur Debatte steht.
Jeder will mitreden, weil fast jeder schon einmal mit der Bauordnung zu tun hatte - positiv oder negativ.
Das zuständige Ministerium und wir als Fachpolitiker sind aufgerufen, alle möglichen - oder weniger möglichen - Ideen einzufangen und zu bewerten. Im vergangenen Jahr wurde unsere Bauordnung gründlich evaluiert und auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft. Damit erfüllten die Koalitionsfraktionen einen wichtigen Punkt ihrer für diese Legislatur getroffenen Vereinbarung. Die Ergebnisse wurden in Workshops vorgestellt und diskutiert. Heraus kamen die vorliegenden Änderungen der Brandenburgischen Bauordnung sowie des Architekten- und Ingenieurgesetzes.
Es hat sich herausgestellt, dass innerhalb der Verfahrensabläufe noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Bündelung der Verfahren bei den unteren Bauaufsichtsbehörden und die Konzentrationswirkung der Baugenehmigungen haben sich dagegen bewährt. Außerdem wurden die Festlegungen aus der Berufsqualifikationsrichtlinie der EU umgesetzt.
Der zuständige Fachausschuss wird sich in einer Anhörung mit den vorgeschlagenen Änderungen intensiv befassen. Die Diskussion muss geführt werden, um eventuell weitere Änderungen der Bauordnung herbeiführen zu können. Ich danke schon jetzt allen Mitarbeitern des Infrastrukturministeriums für ihre gute, qualitativ hochwertige Arbeit. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Mai letzten Jahres macht sich die Partei DIE LINKE im Rahmen einer Volksinitiative für ein Sozialticket in Brandenburg stark. Damit soll Menschen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen, eine 50%ige Ermäßigung auf die VBB-Umweltkarte als gleitende Monatskarte gewährt werden. Als Geltungsbereich werden dabei der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreien Städte genannt. Ich möchte nun anhand von drei Punkten darstellen, warum ein solches Ticket nicht so sozial ist, wie es gerne dargestellt wird.