Holger Stahlknecht
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Last Statements
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Versammlungsgesetz ist mittlerweile nahezu elf Jahre alt bzw. seit elf Jahren in Kraft und hat sich nach unserer Auffassung grundsätzlich gut bewährt. Die praktischen Erfahrungen der Versammlungsbehörden und der Polizei haben jedoch gerade jetzt wieder gezeigt, dass einige Normen der Nachjustierung bedürfen, um den Ansprüchen an ein modernes meinungs- und versammlungsfreundliches, bei Bedarf aber auch befugnisstarkes Versammlungsrecht zu genügen.
Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung soll das Schutzgut der öffentlichen Ordnung Eingang in die Generalklausel des Landesversammlungsgesetzes finden. Auf Artikel 37a der Landesverfassung, die wir gerade erst gemeinsam beschlossen haben, soll in diesem Zusammenhang explizit verwiesen werden.
Dieses im Versammlungsgesetz des Bundes enthaltene Schutzgut war seinerzeit im Interesse der Versammlungs- und Meinungsfreundlichkeit nicht in das Landesrecht übernommen worden. Damit sind die versammlungsbehördlichen Eingriffsbefugnisse auf unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit beschränkt. Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung war lediglich in Form konkretisierender Tatbestände aufgenommen worden, um bestimmte symbolträchtige Orte und Tage unter besonderen versammlungsrechtlichen Schutz zu stellen. Dies hat sich in der
Praxis als problematisch erwiesen, da es den Versammlungsbehörden ohne diesen Auffangtatbestand in der Generalklausel regelmäßig verwehrt wird, gerade auf neuartige und atypische Gefahrensachverhalte versammlungsrechtlich angemessen zu reagieren.
Als nachteilig hat es sich zudem erwiesen, dass der Regelungsgehalt des im Versammlungsgesetz des Bundes enthaltenen Uniformierungsverbotes nur teilweise in das Landesrecht übernommen worden war. Dadurch ist das öffentliche Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken außerhalb von Versammlungen nicht strafbewehrt, selbst wenn dies Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung ist und davon eine einschüchternde Wirkung ausgeht. Das Tragen gleichartiger Kleidungsstücke ist vom Landesversammlungsgesetz gar nicht erfasst, obwohl es die gleiche Wirkung entfalten kann. Diese Regelungslücken sollen mit der Gesetzesänderung geschlossen werden.
Weiterhin hat der Landesgesetzgeber darauf verzichtet, das Schutzwaffen- und Vermummungsverbot bei sonstigen Veranstaltungen außerhalb von Versammlungen aus dem Bundesrecht in das Landesrecht zu übernehmen und in der Folge Verstöße hiergegen unter Strafe zu stellen. In der Praxis der Strafverfolgungsbehörden hat dies zu rechts- und sicherheitspolitisch unbefriedigenden Ergebnissen geführt. Die Gesetzesänderung soll dieses Defizit beheben.
Mit einer Ergänzung der Regelung zur Anmeldepflicht und der Bestimmung, dass die Anmeldung einer Versammlung frühestens zwei Jahre vor deren Beginn wirksam erfolgen kann, soll Bestrebungen entgegengewirkt werden, durch teilweise viele Jahre im Voraus vorgenommene Anmeldungen insbesondere exponierte Orte oder historisch bedeutsame Daten für andere Anmelder zu blockieren. Zudem soll unnötiger Verwaltungsaufwand bei den Versammlungsbehörden vermieden werden.
Neben der Änderung des Landesversammlungsgesetzes soll auch eine Änderung der versammlungsbehördlichen Zuständigkeiten erfolgen. Gemäß der Zuständigkeitsverordnung des SOG sind für die Wahrnehmung versammlungsrechtlicher Aufgaben bislang die Landkreise und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau sowie für die Gebiete der kreisfreien Städte Magdeburg und Halle die Polizeiinspektion Magdeburg bzw. die Polizeiinspektion Halle zuständig.
Im Zuge der weiteren Kommunalisierung und Vereinheitlichung staatlicher Aufgaben sollte ursprünglich die versammlungsbehördliche Zuständigkeit von den Polizeiinspektionen auf beide kreisfreie Städte übertragen werden. Weitergehende Überlegungen führten jedoch letztlich
dazu, dass es den Städten Magdeburg und Halle freigestellt wurde, zukünftig die versammlungsbehördliche Zuständigkeit zu übernehmen. Sie wurden daher im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfes gebeten, sich zu äußern.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg Herr Dr. Trümper hat mitgeteilt, dass er von der Option einer Zuständigkeitsübertragung nicht Gebrauch machen wolle. Der Herr Oberbürgermeister der Stadt Halle hat sich zu der ihm gestellten Frage ausweichend geäußert. Da er jedoch zurückliegend die versammlungsbehördliche Zuständigkeit bereits mehrfach öffentlichkeitswirksam eingefordert hat, wird davon ausgegangen, dass er mit der Gewährung des gebotenen Finanzausgleiches seine Forderung aufrechterhält, sodass zukünftig die Stadt Halle selbst zuständige Versammlungsbehörde ist.
Das sind die wesentlichen Änderungen, die wir Ihnen heute vorschlagen. Wir bitten darum, das in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung zu überweisen. - Herzlichen Dank dafür.
Ja.
Ich helfe Ihnen mit einem Blick in die Geschichte.
- Herr Kirchner, vielleicht für Sie nicht, das mag sein.
Es gab in der Weimarer Republik ein Uniformverbot für die NSDAP, weil die immer mit SA-Kleidungsstücken - bis 1934 war es ja eher die SA - demonstriert haben. Das hat man dann verboten. Der damalige Gauleiter von Berlin Herr Dr. Goebbels hat dann gesagt: Jetzt machen wir das mal ganz anders. Die Uniform bestand dann aus einer schwarzen Tuchhose und einem weißen Hemd - normale Zivilkleidung. Aber sie waren wieder uniformiert. Genau das haben wir, damit sich diese Geschichte nicht an anderer Stelle wiederholt, unter anderem an dieser Stelle mit im Blick gehabt. Die Frage ist jetzt beantwortet?
- Herr Farle, das war jetzt nicht unbedingt ein sinnstiftender Beitrag, aber immerhin.
Es gibt genug Beispiele, wo uniformiert gelaufen worden ist, beispielsweise durch Maskentragen usw.
In der Begründung werden im Übrigen Beispiele aufgeführt. Eines aus der Geschichte habe ich Ihnen genannt. Ich habe Ihnen andere genannt. Insofern erschließt sich das. Wenn Sie gleichartig gekleidet sind, um damit den Eindruck einer homogenen Masse in einer Versammlung zu erzeugen und damit eine politische Willensbekundung auch durch gleichartige Kleidungsstücke zum Ausdruck zu bringen, dann sind wir zukünftig in der Lage, das zu verbieten. Somit ist das generell abstrakt erklärt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat uns alle gemeinsam in diesem Jahr - wir hatten das gestern an anderer Stelle, als es um die Tätigkeit von kommunalen Ehrenamtlichen ging - vor sehr große Herausforderungen gestellt.
Nur durch eine Vielzahl von aufeinander abgestimmten Maßnahmen ist es uns bisher gelungen, eine großflächige Ausbreitung des neuartigen Virus in Sachsen-Anhalt zu verhindern. Jeder in unserem Land war oder ist von den Auswirkungen dieser Pandemie in irgendeiner Weise betroffenen. Menschen haben sich infiziert oder sind erkrankt; andere gehören zur Risikogruppe.
Für Eltern und Kinder war die Schließung von Kindergärten und Schulen eine Herausforderung. Angehörige konnten kranke oder pflegebedürftige Verwandte nicht besuchen. Eine Vielzahl von Beschäftigten hat erstmals im Homeoffice gearbeitet. Bis jetzt findet gesellschaftliches und kulturelles Leben nur unter großen Einschränkungen statt. In der Wirtschaft und der Verwaltung des Landes erfolgt die tägliche Arbeit unter nicht immer leichten Rahmenbedingungen.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben überwiegend mit viel Verständnis und Einsicht auf diese schwierige Situation reagiert, die Regeln eingehalten und so sehr achtsam und bewusst Verantwortung für den Schutz aller über
nommen. Dafür bedanke ich mich nochmals ausdrücklich und versichere ihnen, dass sie mit dieser enormen Leistung, die im Kleinen und im Alltag beginnt, einen großen Anteil an der Bewältigung der Lage haben.
Ein besonderer Dank gilt nun all denen, die mit ihrer täglichen Arbeit Strukturen, Organisation, Versorgung und Dienstleistungen so weit wie möglich aufrechterhalten. Das betrifft die Beschäftigten in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Die Feststellung, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit ihrem Einsatz in der Pflege, in den Krankenhäusern, in den Kitas, in den Gesundheitsämtern, im Nahverkehr, in der Müllentsorgung, in der Energie- und Wasserversorgung und in vielen anderen Bereichen der kommunalen Verwaltung dafür gesorgt haben, dass zentrale Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens weiter funktioniert haben, wird, denke ich, von allen Anwesenden uneingeschränkt geteilt.
Sie alle haben in einer davor nie dagewesene Lage im gesamten Land, aber insbesondere in den Kommunen das Wort „Daseinsvorsorge“ wörtlich genommen. Alle waren - jeder an seinem Platz und mit seinem besonderen Können und Wissen - für die anderen da. Die Landesregierung dankt an dieser Stelle den Bediensteten ausdrücklich für ihre Leistung und ihr großes und ausdauerndes Engagement.
Es ist völlig nachvollziehbar und auch legitim, dass Bedienstete für ihre geleistete Arbeit neben gesellschaftlicher Wertschätzung und Anerkennung - das berühmte Klatschen, das eben angesprochen wurde - auch eine angemessene Entlohnung erwarten und einfordern. Genau dafür sind die Tarifparteien zuständig, dazu entsprechende vertragliche Regelungen zu treffen und diese nach Ablauf der gemeinsam vereinbarten Laufzeit neu zu verhandeln.
Nach § 2 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern Tarifvertragsparteien. Für den kommunalen Bereich sind daher die einzelnen Kommunen als Arbeitgeber und als Vereinigung von Arbeitgebern der kommunale Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt bzw. die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände als Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland für den Abschluss der Tarifverträge zuständig.
Dem Innenministerium als oberster Kommunalaufsicht stehen hierbei keine Befugnisse zu. Eine Einflussnahme würde vielmehr einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen.
Artikel 9 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland umfasst mit der Sicherung der Tarif
autonomie in besonderer Weise die eigenständigen Regelungen der Arbeitsbedingungen durch die Vereinbarungsbefugnis der Tarifvertragsparteien. Ihre Rechte und ihre daraus erwachsenen Pflichten genießen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Dieses Prozedere hat sich über viele Jahrzehnte in unserer Demokratie bewährt.
Da wir diese Tarifautonomie haben, wir als Ministerium darauf keinen Einfluss nehmen dürfen, nicht können und auch nicht wollen, warten wir jetzt die Tarifverhandlungen ab und warten auf weise Entscheidungen der jeweiligen Tarifvertragsparteien. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt den Landtagsbeschluss vom 22. Mai des letzten Jahres um. Mit diesem Beschluss wurde die Landesregierung beauftragt, das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt - kurz IZG genannt - zu einem Informationsfreiheitsgesetz fortzuentwickeln, nachdem das E-Government-Gesetz des Landes in Kraft getreten ist.
Die Fortentwicklung sollte auf eine Vereinheitlichung der Informationszugangsgesetze des Landes hinarbeiten. Gemeint sind das IZG, das Umweltinformationsgesetz und das Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz.
Zudem sollte es die Ausschlussgründe in diesen Informationszugangsgesetzen sowie die Kontrollkompetenzen des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit im Bereich dieser Gesetze überprüfen und so weit wie möglich harmonisieren.
Die Grundlage des vorliegenden Entwurfes bildet das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene und zum 19. Dezember 2018 modernisierte Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Dieses Gesetz ist im Nachgang zu einer umfassenden Bürgerbeteiligung entstanden. Es führt allgemeine Bestimmungen des Informationszugangsrechtes verwaltungspraktisch und europarechtskonform mit dem Umweltinformationsrecht zusammen.
Der Entwurf greift wesentliche strukturelle Bausteine des rheinland-pfälzischen Modells auf,
führt sie mit bewährten Regelungen des IZG, beispielsweise zum Anwendungsbereich, zum Informationsregister und zum Landesbeauftragten zusammen, und entwickelt diese beiden Bausteine im Sinne des Auftrages für ein neues Informationsfreiheitsgesetz fort.
Der Entwurf setzt im Sinne des Auftrags einen Rahmen, der die Möglichkeit schafft, das Umweltinformationsgesetz des Landes bei Bedarf vollständig in das Informationsfreiheitsgesetz zu integrieren, was in Rheinland-Pfalz bereits erfolgt ist. Die Ausschlussgründe werden überprüft und konform harmonisiert. Sie sind nun bei der Sachbearbeitung leichter zu subsumieren.
Die Kontrollkompetenzen werden, ohne sie zu erweitern, vom Informationszugangsgesetz in das Informationsfreiheitsgesetz übernommen sowie parallel dazu auch in das Umwelt- und Verbraucherinformationsrecht übertragen und damit vollständig harmonisiert. Darüber hinaus wird das Informationsregister, das wir im vergangenen Jahr mit § 11a IZG bereits errichtet haben, in deutlich erkennbarem Umfang von derzeit auf fünf auf künftig 15 Themenfelder erweitert.
So sieht der Entwurf beispielsweise vor, Kabinettsbeschlüsse, soweit diese von der Landesregierung zur Veröffentlichung im Informationsregister freigegeben wurden, und auch Informationen über die Initiativen und das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat zu veröffentlichen.
Wenn es uns gelingt, dem Bürger, der Bürgerin diese zusätzlichen Informationen künftig unter einer ansprechenden, übersichtlich gestalteten und leicht bedienbaren Oberfläche im Landesportal anzubieten, dann werden wir in einigen Tagen durch diese Transparenz womöglich weniger aufwendig zu beantwortende Individualanfragen auf Informationszugang bei den Behörden des Landes verzeichnen können. Möglicherweise ergeben sich dazu bereits Erkenntnisse aus der zum 31. Dezember 2020 anstehenden Evaluierung des rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes.
Das IZG hat sich seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2008 bewährt. Auch das Landesportal Sachsen-Anhalt hat den Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an einen großen Einblick in die Verwaltungstätigkeit des Landes gewährt.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 19. Juni letzten Jahres haben wir die Bestimmungen des IZG bereits um ein Informationsregister erweitert. Der Umfang der Transparenz wurde vergrößert und die Kontrolle der Verwaltung verbessert.
Nun soll das IZG nach mehr als zwölf Jahren Gesetzesvollzug endgültig durch ein modernes
Gesetz abgelöst werden, das den Umfang der Transparenzpflicht mit einem anwenderfreundlichen Rahmen noch einmal deutlich erweitern wird. Auch dies wird sicherlich nicht der letzte Schritt sein, den das Land Sachsen-Anhalt in Sachen Transparenz gehen wird.
Ich kürze das jetzt etwas ab, meine Damen und Herren, da Sie alle noch Gelegenheit haben werden, darüber zu beraten und es in den Ausschuss zu überweisen. Insofern bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank für diesen GenderBeitrag; der war gut. - Sie wollen einen Aufnahmestopp in Ihrem Antrag. Hierzu ist zunächst einmal festzuhalten: Deutschland und damit auch Sachsen-Anhalt sind zur Aufnahme von Menschen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder den Regularien des gemeinsamen europäischen Asylsystems einen Schutzanspruch in Deutschland haben, verpflichtet. Ein Aufnahmestopp wäre also schlicht europa- und völkerrechtswidrig.
Sie stellen einen Antrag, der europa- und völkerrechtswidrig ist.
Für mich war und ist klar: Menschen, die in großer Not zu uns kommen, weil sie in ihrem Heimatland verfolgt oder dort an Leib oder Leben bedroht werden und keine andere Fluchtalternative haben, müssen hier Schutz bekommen - ganz einfach.
Ebenso klar ist aber auch: Der in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig hohe Zustrom von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016, der die Asyl- und Aufnahmesysteme vor erhebliche Herausforderungen gestellt hat, darf sich nicht wiederholen. Auf nationaler Ebene wurden deshalb seit dem Jahr 2015 zahlreiche legislative und administrative Maßnahmen ergriffen, um die Systeme zu entlasten und eine zweite Flüchtlingskrise zu verhindern.
Nur einige Beispiele: Asylverfahren wurden vereinfacht und beschleunigt. Der Kreis der sicheren
Herkunftsstaaten wurde ausgeweitet, alle Balkanstaaten gehören dazu. Die Zugangszahlen aus dieser Region sind danach drastisch zurückgegangen, faktisch auf null.
Fehlanreize wurden verhindert. In Sachsen-Anhalt haben wir früh dafür gesorgt, dass grundsätzlich bis zum Ende des Asylverfahrens und bei negativem Verfahrensausgang auch darüber hinaus alle Asylsuchenden zentral in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben.
Wer seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt oder gegen Mitwirkungspflichten, zum Beispiel beim Asylverfahren oder bei der Beschaffung von Passdokumenten, verstößt, dem werden die sozialen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt.
Kriminelle Ausländer, auch Asylsuchende und Schutzberechtigte, können leichter abgeschoben werden, allerdings nicht nach Syrien, weil Syrien als nicht sicher gilt.
Auf europäischer Ebene wurden und werden der Schutz und die Kontrolle der Außengrenzen erheblich ausgebaut. Hierfür wurde auch die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex bereits deutlich gestärkt.
Diese und andere Maßnahmen wirken, wie die Entwicklung der Asylantragszahlen zeigt. In Sachsen-Anhalt sind die Neuzugänge von 19 484 Antragsstellern im Jahr 2016 auf 4 168 im Jahr 2019, also auf rund ein Fünftel zurückgegangen. In diesem Jahr bis zum 30. September sind 2 532 neue Erstanträge registriert worden.
Warum Sie davon reden, dass wir schon wieder eine Massenflucht nach Deutschland haben, kann ich anhand der Zahlen überhaupt nicht nachvollziehen. Wir bewegen uns auf dem Niveau der Jahre 2013, 2012 und 2011, als das eine selbstverständlich hinnehmbare Tatsache war.
Trotz dieser Erfolge besteht unbestritten weiter Handlungsbedarf, ja, insbesondere auf europäischer Ebene. Derzeit konzentriert sich die Asylmigration in der EU faktisch auf einige wenige Mitgliedsstaaten mit funktionierenden Asylsystemen, darunter auch Deutschland.
Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Regeln des Dublin-Systems, nach denen in den allermeisten Fällen der Ersteinreisestaat für die Durchführung des Asylverfahrens und damit auch für die Aufnahme der Schutzsuchenden zuständig ist, vielfach nicht eingehalten werden.
Auch hinsichtlich der Anerkennungs- und Versorgungsstandards gibt es unter den Mitgliedsstaaten immer noch gravierende Differenzen. Dies alles gibt den Schutzsuchenden Möglichkeiten und Anreize zur sogenannten Sekundärmigration, also zur Weiterwanderung in Mitglieds
staaten, in denen sie für sich bessere Bedingungen erwarten.
Ich könnte eine Reihe von weiteren Maßnahmen aufzählen. Ich will aber aufgrund der Zeit abkürzen. Was Abschiebungen angeht, gibt es Staaten, die diejenigen, die dorthin zurückkehren müssten, nicht zurücknehmen. Das haben wir hundertfach diskutiert. Es gibt Staaten, in die Sie nicht abschieben können, weil sie als nicht sicher gelten.
Diese Nichtmitwirkung von einer Vielzahl von Staaten wie Indien und afrikanischen Staaten führt teilweise zu einer Unmöglichkeit der Rückführung. Unter Pandemiebedingungen und in Coronazeiten sind Rückführungen unter ganz besonderen Voraussetzungen, wenn überhaupt, durchführbar. - Das soll es aus meiner Sicht gewesen sein. - Vielen Dank.
Zunächst einmal: Jeder, der nach Deutschland kommt und den Antrag auf ein Asylverfahren stellt, wird geprüft. Dann wird er nach dem Dublin-Abkommen in den Staat zurückgeführt, in dem er zuerst angekommen ist. Rein theoretisch müssten das fast alles Dublin-Fälle sein, weil die Bundesrepublik Deutschland keine Außengrenzen hat, es sei denn, es landet jemand mit dem Flugzeug.
Das ist auch die reine Lehre aus der Geschichte. Das Dublin-Abkommen ist eine Zeit lang außer Kraft gesetzt worden. Ich habe das sehr kritisch gesehen. Im Augenblick ist die Rückführung nach dem Dublin-Abkommen aufgrund der pandemischen Lage schwer umsetzbar.
Nein.
Sie können das nicht - -
Sorry.
Sie haben teilweise Dublin-Fälle und Sie haben Rückführungsfälle, die nicht unter das DublinAbkommen fallen. Die einzelnen Zahlen kann ich Ihnen gern nachliefern, ich kenne sie nicht auswendig.
Wenn Sie beispielsweise Rückführungen nach Indien haben, hat das nichts mit Dublin zu tun. Dublin ist das Abkommen innerhalb der EU und nicht mit Indien. Wenn Sie zurückführen wollen in die afrikanischen Staaten, sind das keine DublinFälle.
Dahin können Sie im Moment schwer zurückführen, weil Indien die Rückführung behindert und verhindert. Das muss man ganz deutlich so sagen. Es ist übrigens Aufgabe der Bundesregierung, in bilateralen Gesprächen dafür Sorgen zu tragen, dass dort Bewegung hineinkommt.
Sie haben auch Gegenden, in denen es überhaupt keinen Staat mehr gibt und kein staatliches Handeln, und Sie haben auch in diesen Gegen
den, in denen es noch Staaten gibt, Staaten, die nicht bereit sind, sie zurückzunehmen. - Das ist die Wirklichkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen sieben Monate unter Bedingungen der Coronapandemie waren und sind nach wie vor eine unerwartete Prüfung der Funktions- und Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Die in den Kommunen haupt- und ehrenamtlich Tätigen sind zu Prüflingen geworden, ohne dass sie mit der Prüfung rechnen oder sich gar auf diese vorbereiten konnten.
Lehrbücher für eine solche Ausnahmesituation gab es nicht. So standen beispielsweise die eh
renamtlichen Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte, der Verbandsgemeinden und Kreistage vor der Frage, ob und wie sie ihre Handlungs- und Beschlussfähigkeit unter den Anforderungen des Infektionsschutzes aufrechterhalten können.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gelang es ihnen, landesweit praktikable, mit den kommunalverfassungsrechtlichen Bestim
mungen vereinbare Lösungen zu finden. Heute kann festgestellt werden, dass die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger vor Ort, aber auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen diese Prüfung bravourös bestanden haben. Mehr noch, die Gemeinden und Landkreise haben die kommunale Selbstverwaltung getragen und gehalten. Das kommunale Fundament unseres Staates hat sich bewährt.
Deshalb sage ich allen Personen, die die kommunale Selbstverwaltung leben und gestalten, insbesondere im kommunalen Ehrenamt, aber auch in den Verwaltungen, in den Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen unseres Landes von ganzem Herzen: Vielen Dank für die in den zurückliegenden Monaten geleistete Arbeit und das geleistete Engagement.
Ich danke auch den Regierungsfraktionen für die Einbringung dieses überaus wichtigen Gesetzentwurfes sowie für die schnelle Befassung in den Ausschüssen.
Kommen wir zur AfD. - Herr Farle ist gegangen; das ist vielleicht auch besser so.
Ach so.
Dann nehmen Sie als Fraktion meine Feststellung mit, dass Sie sich hier hinstellen und das, was wir tun, mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 vergleichen.
Das finde ich ganz persönlich, und nicht weil ich ein politisches Amt habe, unerträglich und unanständig.
- Hören Sie mal zu! - Dieses Ermächtigungsgesetz war die Grundlage sämtlichen Handelns bis zum Untergang des Dritten Reiches. Es konnten Gesetze, Verordnungen außerhalb der Verfassung und der Beteiligung jedes Parlamentes mit dem Ergebnis erlassen werden, dass mit dem Ermächtigungsgesetz Andersdenkende, Anders
seiende zunächst verhaftet, umgebracht und nach der Wannsee-Konferenz planvoll weltweit durch die Nationalsozialisten ermordet worden sind.
Wenn Sie sich in einer Pandemie hier hinstellen und das, was wir gemeinsam in schwierigen Verhandlungen beraten, als das „dunkelste Kapitel deutscher Geschichte“ bezeichnen und diejenigen, die hier sitzen, mit denen der NSDAP gleichstellen, diese gemeinsam mit anderen - die SPD nicht; da gibt's die berühmte Reichstagsrede, die bei Hitler mit den Worten begann „Spät kommt ihr, doch ihr kommt“; das alles lassen wir jetzt mal hier weg - unter den Generalverdacht stellen, dass die genauso wie die Nazis agieren, dann sollte sich Herr Farle nachher, bitte schön, beim Parlament entschuldigen, weniger bei mir, aber beim Parlament. Das würde ich schon voraussetzen.
Und wenn wir eine Notsituation haben, dann müssen Sie erklären, wie dann Wahlen stattfinden sollen. Wollen Sie so lange regieren und über diesen Termin hinaus im Amt bleiben, bis in einer krisenhaften Situation wieder Wahlen möglich sind? Wäre das Ihr Vorschlag?
Wir haben das geregelt - ich weiche jetzt von meinem Sprechzettel ab; ich will das gar nicht ablesen; das kann ich Ihnen alles nachher geben -, sodass wir genau die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass eine unabhängige Wahlleiterin sehr wohl in den Abwägungen und in der Verhältnismäßigkeit entscheiden wird. Diese ist übrigens weder Mitglied der CDU noch wird sie von der CDU irgendwie geführt, sondern sie ist eine brillante Mitarbeiterin, eine Volljuristin meines Hauses, die in dem Fall weisungsunbefugt ist. Alles das ist geregelt.
Insofern: Seien Sie sich dessen versichert, dass es die Ultima Ratio wäre, dass eine solche Entscheidung fiele, damit hier nicht Abgeordnete im Landtag oder im Bundestag sitzen würden - jetzt geht's um den Landtag -, die weit über das ihnen von den Bürgern anvertraute zeitliche Mandat hinaus ihr Mandat wahrnehmen können. Das ist die Grundvoraussetzung in einer Notfallsituation.
Alles, was Herr Farle ausgeführt hat, fällt unter das übliche Raster, den Menschen Angst zu machen, den Untergang der Demokratie hier zu dokumentieren und dann noch die Unverschämtheit zu besitzen, geschichtsvergessen das gesamte Parlament unter den Generalverdacht zu stellen, es würde ähnlich wie die NSDAP 1933 agieren. Mehr muss ich dazu nicht sagen.
Ich bitte Sie, diesen Antrag deshalb abzulehnen und dem Rest - das erlaube ich mir als Minister zu erbitten - zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Den haben Sie gewählt, nicht ich.
Das war so selbsterklärend,
dass ich mich dazu nicht äußern muss.
- Ja.
In normalen Zeiten, die nicht von einer solch außerordentlichen Krise geprägt sind, ist das Amt des Ortschaftsrates unabdingbar wichtig. Aus dessen Mitte wird im Übrigen auch der Ortschaftsbürgermeister gewählt. Das findet in den kommunalen Ebenen statt und wird dort auch sehr stark gelebt.
Und nach anfänglichen Bedenken - ich kenne die ganzen Diskussionen damals gemeinsam mit Herrn Hövelmann und Herrn Erben noch -, dass man nur noch entscheiden könne, ob die Parkbank grün oder gelb gestrichen würde - das war so dieses Argument -, haben die sich eben sehr gut in ihre Funktion hineingefunden und gestalten auch ihr dörfliches Leben sehr wohl mit. Niemand käme auf die Idee, das irgendwie zu beschränken.
Wir reden jetzt aber über eine Krise. Und wenn Sie eine außerordentliche Krise haben, dann brauchen Sie auch zügige und schnelle Entscheidungen, weil in einer Krisensituation der Führungsfaktor Zeit entscheidend ist. Insofern kann ich durchaus nachvollziehen, wenn - wie heute hier vorgeschlagen - es nach dem heute vorliegenden Entwurf bei den Ortschaftsbürgermeistern bleiben soll.
Ich habe beide Meinungen zur Kenntnis genommen. Aber ich habe auch selbst gelegentlich Verantwortung in Krisenstäben dieser Landesregierung tragen dürfen und ich weiß, was zeitliche Entscheidungen bedürfen. Und manchmal muss man handeln. Dann muss man hinterher das Handeln erklären, weil man dann auch nicht immer alle mitnehmen kann. Das ist aber nicht eine Aushebelung der Demokratie.
Im Übrigen habe ich mich nicht als Kommunalminister - was haben Sie gesagt? - „initiiert“. Das brauche ich gar nicht, denn ich bin es nämlich.
Ja, wir haben die im Innenausschuss doch auch erörtert.
Sie wiederholen den gleichen Vortrag und Sie suggerieren den Eindruck, dass wir auf Dauer für alle Fälle den Ortschaftsrat begleiten würden. Das tut doch kein Mensch, sondern es ist eine Ausnahmesituation in einer Ultima-Ratio-Begebenheit, in der - jetzt wiederhole ich mich - entschieden werden muss, wie Sie Vorratsbeschlüsse machen wollen. Wenn der Ortschaftsrat sagt, für die krisenhafte Situation segnet er den Ortschaftsbürgermeister ab, er darf dann allein entscheiden, dann kommt es aufs Gleiche raus. Darüber können wir trefflich streiten.
Die Entscheidungen werden heute hier im Parlament fallen. Der Entwurf ist deshalb heute so eingebracht worden. Gucken wir mal, wie die Entscheidung fällt. Ich halte diese Variante, die jetzt gefunden worden ist, für krisenhafte Situationen, die natürlich definiert sein müssen, für nachvollziehbar und begründbar.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Einstieg: Ich bin dem Kollegen Rüdiger Erben außerordentlich dankbar für die Frage, weil das, was Sie eingebracht haben, schon in sich fehlerhaft ist. Wir haben erstens zwei Gesetze, die unterschiedlich den Brand- und den Katastrophenschutz regeln. Wofür übergreifend wollen Sie den Beirat machen?
Im Übrigen macht auch die Einbeziehung des Sozialministeriums fachtechnisch - ich schätze meine Kollegin sehr - überhaupt keinen Sinn. Es ist allenfalls für die Förderung der Jugendfeuerwehren zuständig, aber nicht für den Brandschutz. Wer Sie auf dieses schmale Brett gebracht hat, weiß ich nicht.
Nun höre ich ja von Ihnen immer, dass Sie sagen, die Feuerwehren hätten sich an Sie gewandt. Wer hat sich denn an Sie gewandt und wie viele? Wenn Sie einmal den Landesfeuerverband nehmen, dann hat der überhaupt kein Interesse daran.
- Nein, Sie müssen mir nichts unterstellen. Ich denke, ich rede mit denen. Das ist nämlich der Vorwurf, den ich zurückweise, dass Sie mir unterstellen, dass ein Referat meines Hauses mit den Feuerwehren nicht zusammenarbeitet, die Staatssekretärin nicht und der Minister nicht. Sie müssen sich erst einmal einarbeiten, bevor Sie solche Vorwürfe machen.
Wir führen quartalsmäßig Gespräche mit den Kreisbrandmeistern durch. Wir führen regelmäßig
- bleiben Sie doch mal ruhig dahinten - Gespräche mit den Landesbrandmeistern durch. Wir machen jährlich Konferenzen - immer am Ende des Jahres - mit allen Wehrleitern im Land, wo die Dinge genau abgesprochen werden. Da stellt sich mir persönlich die Frage, wozu Sie dann zusätzlich noch einen Beirat brauchen, wenn es diese ganzen Gesprächsrunden und wenn es die Fachbereiche gibt, angefangen beim IBK. Das ist bei Ihnen nicht einer fachlichen Situation, sondern einer politischen Situation geschuldet, indem Sie versuchen zu unterstellen, dass die Feuerwehren durch das Ministerium und auch durch den Landtag bezüglich der Ausfinanzierung nicht vernünftig vertreten sind. Das ist der einzige Hintergrund für diese Geschichte.
Aus fachlichen Gründen brauchen wir einen solchen Beirat jedenfalls nicht, weil bei Beiräten immer auch die Gefahr besteht, dass dort Leute in den Gremien sein werden, die nicht über die Fachexpertise verfügen, und dass Dinge dann auch zerredet werden. Insofern würde ich gerade in diesem hoch sensiblen Bereich dringend davon abraten - wir werden das zwar überweisen -, das zu tun.
Dem, was Herr Erben eingangs hinsichtlich der fachlichen Fehlerhaftigkeit in Teilen des Antrags schon ausgeführt hat, habe ich nichts hinzuzufügen. - Vielen Dank.
Das kann ich Ihnen erklären, Frau Bahlmann: weil wir Corona gehabt haben.
Wir haben in unserem Hause eine Regelung gehabt - vielleicht nehmen Sie das einmal zur Kenntnis -, mit der wir unserer Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gerecht werden wollen. Und in der stand, dass Besprechungen mit Mitarbeitern außerhalb des Hauses nicht stattfinden. Insofern haben diese Gespräche während der Coronazeit nicht stattgefunden, zumal wir auch Strukturen brauchen.
Wir haben mit den Landesbrandmeistern gerade jetzt viel zusammengesessen. Es hat eine Kreisbrandmeisterkonferenz gegeben.
Ich selber bin letzte Woche bei der Leitung der Feuerwehr in Haldensleben gewesen. Am Freitag der letzten Woche bin ich mit Wehrleitern aus dem Bereich Mansfeld-Südharz zusammengekommen. Die Gespräche finden also statt. Auch Herr Erben ist gelegentlich unterwegs, was in einer Koalition der Sache auch guttut.
Also, Sie können uns nicht unterstellen, dass wir nicht mit den Leuten reden. Das ist völliger Unsinn. Ich weiß nicht, wer Sie da berät.
Dann kann sie diese stellen.
Gut. Das war eine Stellungnahme. Ich muss mich jetzt nicht wiederholen.
Ich habe gesagt - das können Sie im Protokoll nachlesen -, dass die Gefahr besteht, dass dort auch einige vertreten sein werden, die eben nicht über die erforderliche Fachexpertise verfügen - ich habe nicht gesagt, dass alle keine haben - und dass dann die Gefahr besteht, dass die Themen zerredet werden.
Wenn Sie sich auf der Ministerebene über solche Beiräte verständigen, dann gibt es auch dementsprechende Meinungen, dass die Gefahr besteht, dass sich manches verzögert und dass auch manches zerredet wird.
Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Sachsen-Anhalt existierte bereits eine Regelung zur Badeaufsicht für Bäder an Gewässern. Die Anordnung über die Gewährleistung der Sicherheit in Schwimmbädern der ehemaligen DDR wurde mit Bekanntmachung der Neufassung des zu Landesrecht gewordenen Rechts der ehemaligen DDR vom 1. Januar 1997 bekannt gemacht. Allerdings wurde diese mit der Verordnung vom 23. August 2000 nach § 5 des Gesetzes zur Bereinigung des zu Landesrecht gewordenen Rechts der ehemaligen DDR aufgehoben. Hätten wir das nicht gemacht, brauchten wir diese Diskussion jetzt nicht.
In Schleswig-Holstein haben die regierungstragenden Fraktionen sowie die Abgeordneten im Juni 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften in den Landtag eingebracht. Das Badesicherheitsgesetz ist dort am 3. Juli 2020 in Kraft getreten.
Ein wesentliches Ziel des Badesicherungsgesetzes ist es, den landesrechtlichen Rahmen für die Badesicherheit und Badeaufsicht klarer und praxistauglicher zu fassen. So traf Artikel 2 des bisherigen Landschaftspflegegesetzes - so war das dort - zu der Frage, wann ein reger Badebetrieb herrscht, der zu erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen verpflichtete, keine Aussage. § 1 Abs. 1 des Badesicherheitsgesetzes erhält nun eine Legaldefinition für das Betreiben einer Badestelle und zählt in einem Beispielkatalog auf, welche Einrichtungen zur Badeinfrastruktur gehören.
Um es abzukürzen: In Sachsen-Anhalt würde ein Vorhaben für ein Gesetz zur Badeaufsicht unter anderen Vorzeichen als in Schleswig-Holstein stehen. Mit dem Badesicherheitsgesetz vom 3. Juli 2020 wurde dort die bisherige Rechtslage konkretisiert, indem Badestellen und die Anforderungen an die Badeaufsicht künftig klarer definiert werden. Wir haben in Sachsen-Anhalt derzeit überhaupt keine landesrechtlichen Regelungen zur Badeaufsicht.
Ein Gesetz zur Badeaufsicht in Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins würde an der bisherigen Rechtslage und den bisherigen Zuständigkeiten nichts Wesentliches ändern. Ein solches Gesetz könnte zwar, vergleichbar wie in Schleswig-Holstein, Begrifflichkeiten näher kon
kretisieren, aus ihm würden sich jedoch keine abschließenden Aussagen für den Maßstab der Verkehrssicherungspflichten ableiten lassen.
Um möglichst weitere und große Rechtssicherheit zu schaffen, bedürfte es detaillierter Vorgaben für die Wahrnehmung der Aufgaben der Badeaufsicht und für die Anforderungen an Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen. Insofern wird es in
Schleswig-Holstein im Detail auf die zu schaffende Landesverordnung ankommen, die dort getroffen wird. Ähnlich müsste man hier vorgehen.
Eine telefonische Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass man dort der Auffassung ist, dass ein Gesetz nach schleswig-holsteinischem Vorbild bei uns zu keiner wesentlichen Verbesserung führen würde.
Gleichwohl freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss, die wir dazu führen werden. Unabhängig davon ist wichtig, dass wir ehrenamtliche Männer und Frauen gewinnen, die an den Badestellen Aufsicht führen wie etwa die DLRG. Das ist unabdingbar. Auch ihnen gilt Dank.
Vielleicht noch kurz zur Statistik. Von den Ertrunkenen bei uns im Land waren 80 % Männer. Das zeigt, dass da eine höhere Risikobereitschaft besteht. Ganz wichtig ist natürlich, dass wir Kinder ertüchtigen, schwimmen zu lernen, um die Risiken ausschließen zu können.
Das sind die wesentlichen Punkte. Es geht, denke ich, am Ende um eine weniger von politischer Gegensätzlichkeit getragene Diskussion, sondern mehr um die Frage, wie man das fachlich vernünftig regeln will. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es eigentlich relativ kurz machen. Wir sind uns zunächst einmal darin einig, dass Racial Profiling grundrechts- und menschenrechtswidrig ist. Dafür bedarf es der Debatte nicht.
Es hat in unserem Land vereinzelt Beschwerden über rassistische Diskriminierung bei der Polizei gegeben. Im Jahr 2019 gab es die Beschwerde eines russischen Staatsbürgers wegen rassistischer Diskriminierung im Rahmen einer Kontrolle. Im Ergebnis der Beschwerde konnte ein Fehlverhalten des beteiligten Beamten übrigens nicht festgestellt werden. Wir haben einige wenige Fälle zu verzeichnen, in denen es zu extremistischen Äußerungen gekommen ist. Dazu sind entsprechende Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Die Zahl der bekannt gewordenen Verdachtsfälle im Gesamtkontext lag im Jahr 2019 im einstelligen Bereich. Im Jahr 2020 wird das auch so sein, und das bei 6 000 Beamten. Das zeigt, wie gering diese Zahl ist. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass es hier flächendeckendes Racial Profiling gibt, meine Damen und Herren.
Wir bilden die Landpolizei im Rahmen der zentralen Fortbildung hinsichtlich dieser Themenkomplexe aus. Wir schauen bei den Neueinstellungen sehr genau hin, dass keine Menschen mit extremistischen Einstellungen eingestellt werden. Das Beschwerdemanagement der Polizei funktioniert sehr gut. Auch in Führungskräftebesprechungen
wird auf das Thema hingewiesen und dementsprechend geschult.
Wir haben vor, allgemeine Studien zu erstellen, aber eine wissenschaftliche Untersuchung zu Racial Profiling würde uns hier im Land nur bedingt weiterhelfen. Wir sollten den Fokus daher lieber auf die konsequente Bekämpfung extremistischer Bestrebungen richten. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen - - Ich hatte nach den Vorkommnissen in Amerika ein bisschen das Gefühl, dass hier eine Debatte ausgelöst wurde, die gesamte Polizei der Bundesrepublik Deutschland sei rassistisch eingestellt. Dagegen verwahre ich mich.
Unsere Polizeibeamten erarbeiten sich hier jeden Tag einen ganz hervorragenden Ruf.
Auch dieses Beispiel aus Halle, das Sie gewählt haben - ich will das jetzt nicht weiter vertiefen, sonst werfen Sie mir das nachher noch vor -, hatte einen ganz bestimmten Grund, warum genau diese Personengruppen damals kontrolliert worden sind. Da gab es nämlich einige Kriminalitätsschwerpunkte, die auf eine ganz bestimmte Personengruppe zurückzuführen sind. Dafür kann auch ich nichts, wenn es genau diejenige war. Insofern wird dann auch entsprechend ermittelt.
Das hatte nichts mit Racial Profiling zu tun. Sie haben ja jetzt so getan, als habe man dort am Riebeckplatz ganz bewusst aus reiner Schikane nur dunkelhäutige Menschen kontrolliert. Liebe Frau Quade, so war das nun wirklich nicht. Insofern bleibt dieses Beispiel, das Sie angeführt haben, vielleicht für Sie ganz chic, aber es war an sich untauglich. - Herzlichen Dank.
Nach Kenntniserlangung sind uns die Unterlagen zur Verfügung gestellt worden. Es wird ein Bericht mit den entsprechenden Empfehlungen gefertigt. Dieser wird Ende nächster Woche vorliegen.
Die Beantwortung wird schriftlich nachgereicht.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Innenministerkonferenz in Erfurt waren sich 14 Innenminister und eine Innenministerin - Schleswig-Holstein hat jetzt eine Innenministerin - sowie der Bundesinnenminister einig, dass es eines solchen Antidiskriminierungsgesetzes in Deutschland nicht bedarf. Der Innensenator aus Berlin war ganz allein.
Es hat ein langes, intensives Gespräch bei dem sogenannten Kamin gegeben, bei dem die Sach- und Rechtslage erörtert worden ist. Ich bin mir mit meinen Ministerkolleginnen und -kollegen, eben bis auf den Berliner Innensenator, einig, dass dieses Antidiskriminierungsgesetz ein völlig falsches Signal nicht nur innerhalb der Polizei aussendet, sondern auch innerhalb der Belegschaft im öffentlichen Dienst, weil es unterstellt, dass diejenigen eine Affinität zur Diskriminierung haben, was am Ende zu einer wie auch immer gearteten Umkehr der Beweislast führen wird. So weit, so gut. Insofern lehne ich persönlich ein solches Antidiskriminierungsgesetz ab.
Nun ist es aber so: Herr Lehmann, wenn Sie das weiter in Ruhe vorgetragen hätten, wäre es eigentlich okay gewesen. Aber dann begann der Teil, bei dem man sagen muss: Sie haben in dem Rest Ihrer Rede über völlig falsche Voraussetzungen geredet, weil Sie das nicht begriffen haben.
Denn das Landesantidiskriminierungsgesetz gilt nur für die Berliner Verwaltung. Es richtet sich insofern ausschließlich an die Berliner Behörden und ihre Bediensteten. Es bestimmt eindeutig, dass eine Entschädigungspflicht allein diejenigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin trifft, in deren Verantwortungsbereich die Diskriminierung erfolgt.
Das gilt somit für keine andere Polizeibeamtin und keinen anderen Polizeibeamten, egal woher sie bzw. er aus dieser Republik dorthin entsendet wird, weil das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für die Bediensteten dort gilt und für keinen
anderen. Insofern waren Ihre weiteren Ausführungen, lieber Herr Lehmann, fachlich völlig falsch.
Jetzt kommt der zweite Bereich. Das verstehe ich überhaupt nicht. Ich glaube, Sie sind Hauptkommissar; im Augenblick ruht das. Sie müssten wissen, dass gemäß § 92 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt einer Anforderung von Polizeibeamten durch ein anderes Bundesland zu entsprechen ist, soweit nicht die Verwendung der Beamten im eigenen Land dringender ist als die Unterstützung der anderen Polizeibehörden.
Wenn Sie jetzt sagen, ich solle es zukünftig unterlassen, Polizeibeamte dorthin zu entsenden, und ich Ihrer Bitte folgen würde, dann würden wir gegen § 92 Abs. 2 des Polizeigesetzes verstoßen. Wir alle wollen doch wirklich nicht damit anfangen, nur weil Sie glauben, dass ein Gesetz für unsere Beamten gilt, das aber für sie gar nicht gilt, auch noch Recht zu brechen, um Ihren Ideen zu folgen.
Insofern: Ihre Auffassung am Anfang teile ich vielleicht noch, dass es eines solchen Gesetzes nicht bedarf. Aber Ihre weiteren Ausführungen waren sachlich völlig fehlgeleitet. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schwerpunkte der Großen Anfrage liegen in der Beschreibung der Struktur, der Ausstattung, der Personalsituation, der Aus- und Weiterbildung und eben auch der Einsatzsituation der Rettungsdienste.
Die Aufgabenerledigung im Bereich Rettungsdienst erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß dem Rettungsdienstgesetz unseres Bundeslandes. Dabei erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Aufgaben im eigenen Wirkungskreis.
Der Rettungsdienst ist Bestandteil der Daseinsvorsorge, eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr und wirkt, wenn es so ist, auch im Katastrophenschutz mit.
Er beinhaltet die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung. Die Träger des Rettungsdienstes haben eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich des Wasser- und Bergrettungsdienstes sicherzustellen. Sie werden durch Mittel des Luftrettungsdienstes unterstützt.
Hierbei sind wir überwiegend auf die Antworten der Kommunen und Landkreise hinsichtlich der gestellten Fragen angewiesen, weil es sich eben um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises handelt.
Ich kann jedenfalls nur feststellen, dass der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt gut aufgestellt ist, obwohl wir - Sie haben es vorgetragen, Frau Bahlmann -, aufgrund des demografischen Wandels steigende Einsatzzahlen zu verzeichnen haben.
Die Landkreise reagieren aber auf die Situation. Es werden neue Rettungswachen gebaut, beispielsweise im Harz, um die bessere Erreichbarkeit zu garantieren. Insgesamt ist der Rettungsdienst gut aufgestellt. Das soll es von meiner Seite sein. Der Rest ergibt sich aus unserer Antwort. - Herzlichen Dank.
Es wird ja nachgebessert. Wir haben auch den Dialog mit dem Kollegen Erben diesbezüglich gehabt. Wir haben auch im Harz Situationen gehabt. Man kann es ja abbilden.
Das Entscheidende ist, Sie müssen das Netz enger ziehen und mehr Rettungswachen bauen. Es ist dann aber eben auch Aufgabe der Träger des Rettungsdienstes, dies zu tun. Wir flankieren und beobachten es. Am Ende ist es aber Aufgabe der Landkreise, weil es der eigene Wirkungskreis ist. Natürlich haben Sie damit recht. Das bestreitet auch keiner.
Ich habe Ihnen zugehört. Wir haben die Große Anfrage in der vorgegebenen Frist beantwortet. Da es nichts Neues ist, dass wir auf Antworten der Kommunen angewiesen sind - Sie haben ja Übung in solchen Dingen; wir hatten auch einmal
eine Anfrage zum Landessportbund; sie müssen nicht antworten; sie können antworten -, haben wir die Große Anfrage fristgerecht beantwortet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als die erste Berichterstattung in der „taz“ erschien und es später die wohl per Screenshot abgebildeten Chatverläufe gab, habe ich angefangen, das zu lesen. Am Anfang habe ich mich gewundert, dann kam Befremden und - ich sage es für mich persönlich - ganz am Ende auch Ekel hinzu.
Wenn man diesen Verlauf liest, erkennt man, dass das keine einmalige Entgleisung der Akteure war, zu der man sagen könnte, dass es geschmacklos war oder dass es vielleicht auch, weil es Studenten und Burschenschafter waren, dem Alkohol geschuldet war. Ich will nur eine Sentenz nehmen. Es gab eine Gratulation mit den Worten „Sieg Heil, Herr Hauptmann! Gratulation!“ und der Gratulierte antwortet „Heil! Herzlichen Dank!“ - Dann kommen hitleristische Äußerungen und all solche Dinge.
Wenn man das durchliest, dann wundert man sich, dass es solches Gedankengut in unserer Gesellschaft überhaupt noch gibt, angesichts der eigenen Verantwortung, der eigenen Geschichte; insbesondere bei Männern - in diesem Fall waren es nur Männer -, die in der Bundeswehr aufgrund ihres Dienstgrades eine gewisse Vorbildfunktion haben. Insofern sage ich es ganz deutlich: Dieses Verhalten, egal von wem
und egal in welcher Weise, ist in keiner Weise tolerierbar.
Das Nächste ist - das beobachte ich seit dem Jahr 2015 mit großer Sorge -, dass wir in den digitalen Kommunikationswelten erleben, dass die Grenzen zwischen Realität und virtueller Wirklichkeit anfangen zu verschwimmen. Dort radikalisieren sich Menschen, weil das, was sie abends allein oder mit anderen aufschreiben, völlig enthemmt ist. In einem normalen Dialog würde es vielleicht noch gebremst werden.
Jeder Anstand, jede Zurückhaltung fällt. Die Agitation verlagert sich genau auf diese Schauplätze, in geschlossenen Gruppen, in Whatsapp-Gruppen usw. usf. Gerade diese sozialen Netzwerke und solche Gruppen, wie sie hier bekannt geworden sind, tragen verstärkt zu einer losen Vernetzung zwischen Extremisten und Nicht-Extremisten bei. Diese Abgrenzung verliert dadurch immer mehr an Trennschärfe.
Das, was der Kollege Erben angesprochen hat, macht es für alle Beteiligten so schwierig. Weil es in diesen geschlossenen Systemen stattfindet, ist
es schwierig mitzubekommen, was stattfindet und wie viele andere möglicherweise gleich geartete Chatgruppen es überhaupt in der gesamten Bundesrepublik - ich würde sogar sagen weltweit - gibt.
Für den Verfassungsschutz und auch für den Militärischen Abschirmdienst, ohne jetzt in die Tiefe gehen zu wollen, ist es schwierig zu erkennen, was in welchen Gruppen gesprochen wird. Sie können ja als Verfassungsschutz nicht ohne Anlass
- Gott sei Dank, sagt Herr Striegel;
das sage ich jetzt auch: Gott sei Dank - jeden einzelnen Chat- oder SMS-Verkehr daraufhin durchleuchten, ob man darin möglicherweise einen Zufallsfund hat. Das ist Gott sei Dank in unserem Staat nicht möglich, insbesondere nach zwei Diktaturen, die genau das gemacht haben, was wir zukünftig und jetzt nicht wollen.
Selbst wenn Anhaltspunkte vorlägen, könnte unser Verfassungsschutz solche Chatgruppen gar nicht auswerten, weil wir nicht Rechtsgrundlage für eine Quellen-TKÜ haben. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass solche Dinge am Ende öffentlich werden. - Das war der erste Teil.
Der zweite Teil ist, dass wir zwischen den Innenministern vereinbart haben, dass der Verfassungsschutz solchen Dingen künftig besser begegnen können soll. Er soll seine Präsenz im Netz verstärken und Gefahren frühzeitig im Wege einer offenen Beobachtung erkennen. Wenn so etwas offen bekannt wird, kann der Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Staatsschutz der Polizei in solchen Bereichen eingreifen.
Drittens und abschließend. Rechtes, fremdenfeindliches und rassistisches Gedankengut haben weder in der Bundeswehr noch in anderen Behörden und Einrichtungen des Bundes und der Länder etwas zu suchen und eigentlich nirgendwo.
Es gilt daher, Extremisten jegliche Möglichkeit der Einflussnahme auf behördliches und auf politisches Handeln zu nehmen. Insofern ist es gut, dass dieser Vorfall bekannt geworden ist und die entsprechenden Konsequenzen erfolgt sind.
Den jetzt vorliegenden Sachverhalt betreffend wird der Verfassungsschutz im Verbund gemeinsam mit unserem Verfassungsschutz, mit Sachsen, aber auch mit dem MAD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz die erforderlichen
Dinge auswerten. Auch die Polizei wird sie auswerten.
Wenn wir nähere Ergebnisse haben, dann ist die Frage zu beantworten, ob überhaupt eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Das muss man jetzt alles in Ruhe prüfen. Das ist die juristische Seite.
Die andere ist die politische Seite, nämlich dass die Art und Weise, wie sich einige im Netz geäußert haben, durch nichts erklärbar ist, durch nichts entschuldbar ist und auch unserer geschichtlichen Verantwortung nicht gerecht wird. - Herzlichen Dank.
Das soll so sein.
Jede Form extremistischen Gedankengutes hat im öffentlichen Dienst und in der Bundeswehr nichts zu suchen. Damit das klar ist: Das gilt für Rechtsextremismus genauso wie für Linksextremismus. Nur haben wir im Augenblick über rechtsextremistisches Gedankengut geredet.
Insofern habe ich den Fokus meiner Rede darauf gelegt. Aber wir sind à jour. Beide Formen von Extremismus haben im öffentlichen Bereich und
eigentlich im gesamten gesellschaftlichen Miteinander nichts zu suchen.
Wir reden über Rechtsextremismus und nicht über konservatives Gedankengut. Man kann sich darüber streiten, ob jede konservative Äußerung mehrheitsfähig ist. Ich habe da manchmal auch meine Zweifel. Den Streit kennen wir ja alle. Deshalb reden wir immer über Extremismus. Das war auch mein Ansatz.
Das gilt ja umgekehrt auch. Wir haben die Parteien, die demokratisch sind, in ein rechtes Spektrum und in ein linkes Spektrum eingeordnet.
Im Übrigen war das lange, bevor es die Bundesrepublik Deutschland gab, der Fall.
Ob diese Einordnung noch sinnvoll ist, lassen wir einmal dahingestellt sein. Aber nicht jeder der rechtes oder konservatives Gedankengut hat, ist ein Extremist, um das einmal deutlich zu sagen.
Insofern verwahre ich mich auch dagegen, dass konservative Menschen immer in die rechtsextremistische Ecke gedrängt werden. Das gilt im Übrigen aber auch für linke Ansätze. Wer ein linkes Weltbild hat, muss nicht zwingend extremistisch sein. Manchmal sind die Grenzen zwischen Linken und Linksextremisten genauso schwimmend wie zwischen Rechten und Rechtsextremisten. Das macht es eben auch nicht besser.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Innenministerium hat keine - -
Dann gehen wir beide in Quarantäne, Frau Buchheim.
Getrennt.
- Ja, ja, ich habe mir sagen lassen, man wird dann in Kohorten zusammengeführt - dann wären wir eine.
- So, das lassen wir jetzt mal offen. Wir bleiben alle gesund.