Kirsten Muster

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im März 2017 hat Justizminister Gemkow gefordert, dass mehr Strafsenate des BGH nach Leipzig kommen sollen. Im Interview haben alle Obleute des Verfassungs- und Rechtsausschusses dieses Ansinnen unterstützt. An dieser Stelle möchte ich nochmals Justizminister Gemkow sehr herzlich für das gute
Miteinander im Ausschuss danken und dass er uns als Landtagsabgeordnete immer frühzeitig einbezogen hat.
Im Juni dieses Jahres haben die LINKEN ihren Antrag eingereicht. Er heißt: „Bundesversprechen einhalten: Leipzig als Justizstandort im Osten stärken – endlich weitere Strafsenate des Bundesgerichtshofes in Leipzig einrichten!“ Jetzt, zwei Monate später, im August, kommt von der CDU und der SPD der Antrag: „Bundesgerichtshof in Leipzig stärken, Außenstelle des Generalbundesanwalts in Leipzig ausbauen“. Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde mich jetzt nicht an der wenig konstruktiven Diskussion über Originale und Plagiate beteiligen. Beide Anträge haben dasselbe Ziel: den Justizstandort Leipzig zu stärken, indem weitere Strafsenate des BGH nach Leipzig geholt werden.
Um es vorwegzunehmen: Die AfD-Fraktion hat sich bereits im März für diese Ziele ausgesprochen, und wir werden den Anträgen zustimmen.
Unter den Vorschlägen der Unabhängigen Föderalismuskommission befand sich für Sachsen auch die Regelung, die bereits Herr Modschiedler und Herr Baumann-Hasske erklärt haben: die Rutschklausel. Dies ist bereits mehrfach gesagt worden. Trotzdem ist nur der 5. Strafsenat des BGH nach Leipzig verlegt worden. Hinsichtlich der Einrichtung weiterer Strafsenate in Leipzig besteht eine Verweigerungshaltung.
Um keinesfalls die Rutschklausel auszulösen, werden in Karlsruhe trotz der stetig ansteigenden Arbeitsbelastung keine weiteren Senate gebildet. Die vorhandenen Senate werden dafür mit zusätzlichen Richtern aufgebläht; auch dies hat Herr Modschiedler anschaulich dargestellt. Das sind Tricksereien, weil die Damen und Herren Bundesrichter nicht von Karlsruhe nach Leipzig umziehen wollen. So geht es nicht!
Im März 2017 hatte Sachsen auf Nachfrage des Generalbundesanwalts zwei Staatsanwälte zum GBA nach Karlsruhe abgeordnet. Sachsens Richter und Staatsanwälte würden allerdings lieber nach Leipzig als nach Karlsruhe abgeordnet werden. Daher ist es besonders wichtig, Leipzig als einen bedeutenden Justizstandort zu stärken, indem – erstens – weitere Strafsenate des BGH hier einzurichten sind, – zweitens – die Außenstelle des Generalbundesanwalts ausgebaut wird und – drittens – eine zusätzliche Dienststelle des Ermittlungsrichters beim BGH am Standort Leipzig eingerichtet wird.
Diese drei Forderungen aus den uns vorliegenden Anträgen wird die AfD-Fraktion ebenfalls unterstützen. Wir halten es für geboten, dass sich Sachsen auf allen Ebenen, so zum Beispiel beim Bund, aber auch auf der nächsten Justizministerkonferenz, erneut dafür einsetzt, dass der Bundesjustizminister weitere BGH-Senate einrichtet; denn nach § 130 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt er die Anzahl der Zivil- und Strafsenate beim Bundesgerichtshof. Er ist auch ermächtigt, Senate außerhalb des Sitzes des Bundesgerichtshofes zu bilden und die
Dienstsitze für Ermittlungsrichter des BGH zu bestimmen. Aber dafür müssen wir wohl erst die anstehende Bundestagswahl abwarten und auf das Wohl des nächsten Bundesjustizministers hoffen!
Insgesamt unterstützt die AfD-Fraktion das Anliegen der Anträge der LINKEN sowie der CDU und der SPD. Wir werden daher, wie gesagt, beiden Anträgen zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Modschiedler, vielen Dank für die Möglichkeit einer Frage. Unser Antrag heißt: „Der Landtag möge beschließen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, nach § 93 (1) eine abstrakte Normenkontrolle anzustreben.“ Ich kann jetzt nicht erkennen, dass die AfD irgendetwas angestrebt hat, sondern wir haben die Staatsregierung gebeten, das zu machen.
Von daher weiß ich nicht, wo Ihr Problem ist. Ich denke, die Formalien haben wir eingehalten.
Richtig!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst vorweg: Die AfD-Fraktion wird dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN zustimmen.
Wir halten es für sehr notwendig, dass der Landtag vorfristig über den Sanierungsbedarf an Gebäuden informiert wird, und zwar nicht nur an den Hochschulen, sondern auch an den Justiz- und Polizeigebäuden. Es ist wichtig zu wissen, was an Ausgaben auf uns zukommt. Transparenz der Haushaltsmittel ist ein Haushaltsgebot.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Vorfeld des Antrags mit zwei Kleinen Anfragen in Drucksache 6/9462 und in Drucksache 6/10007 versucht, den Sanierungsbedarf sächsischer Hochschulen und der Berufsakademie zu erfahren.
Die Staatsregierung antwortete, dass der aktuelle Sanierungsbedarf sächsischer Hochschulen und der Berufsakademie im Haushaltsplan in Einzelplan 14 abgebildet werde. Den Zahlen zufolge bestehe demnach ein Bedarf von jeweils 154 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.
Dazu stehen die Angaben des Sächsischen Rechnungshofes im Widerspruch. In seinen Jahresberichten 2015 und 2016 stellt der Sächsische Rechnungshof einen Investitionsbedarf an der TU Dresden in Höhe von 500 Millionen Euro, an der Uni Leipzig in Höhe von 150 Millionen Euro und an der Hochschule Mittweida in Höhe von 29,5 Millionen Euro fest. In der Summe ergibt das fast 700 Millionen Euro für drei Hochschulen. In den Stellungnahmen zu den Jahresberichten hat das Finanzministerium diesen Zahlen nicht widersprochen.
Daraus ergibt sich Dreierlei:
Erstens. Die in den Haushalt eingestellten Mittel decken den aktuellen Sanierungsbedarf nicht ab.
Zweitens. Wir haben noch elf weitere Hochschulen und die Berufsakademie. Für diese zwölf Einrichtungen wurde der Sanierungsbedarf noch gar nicht beziffert.
Drittens. Um den Sanierungsstau an allen Hochschulen zu beseitigen, wird der Freistaat über Jahre hinaus enorme Mittel aufwenden müssen. Dafür muss das Parlament die genaue Höhe kennen. Die Ermittlung des genauen Finanzbedarfs gemäß Punkt 1 ist daher der Staatsregierung aufzutragen.
Der Sächsische Rechnungshof sieht als Ursache des enormen Investitionsstaus die zu gering eingeplanten Mittel für die Bauunterhaltung. Für die eingangs genannten Hochschulen ergebe sich eine nicht unerhebliche Diskrepanz zwischen den vom Staatsbetrieb Sächsische Immobilien und Baumanagement angemeldeten Bedarfen und den tatsächlich im Haushaltsplan ausgewiesenen Mitteln. Die antragstellende Fraktion versuchte eben diese vom SIB angemeldeten Bedarfe zu erfragen, denn wer sonst außer dem SIB könnte die für den Bauunterhalt erforderlichen Mittel besser beurteilen. Eine konkrete Antwort im Sinne der Fragestellung hat die Fraktion der GRÜNEN allerdings nicht erhalten.
Das Finanzministerium hat die Zahlen der SIB nicht offengelegt. Die Staatsregierung folgte bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen offenbar grundsätzlich der Empfehlung Voltairs: „Alles, was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles, was wahr ist, solltest du sagen.“
Wir unterstützen den Punkt 1 a und b – Offenlegung der vom SIB gemeldeten Bedarfe – ausdrücklich.
Nicht erforderlich scheint mir Punkt 1 c des Antrages, denn die tatsächlich ausgereichten Mittel für den Bauunterhalt können den als Anlage für die Kleinen Anfragen ausgereichten Tabellen durchaus entnommen werden.
Punkt 2 des Antrages – die Forderung nach einer Entwicklungskonzeption – ist wiederum sehr sinnvoll, wobei klar sein muss, dass es keine ureigene Idee der GRÜNEN ist. Sie übernehmen hier lediglich eine Forderung des Sächsischen Rechnungshofes aus dem Jahresbericht 2016. Bei diesem Entwicklungskonzept sollte die Staatsregierung die Regelungen des Koalitionsvertrages berücksichtigen.
Wir erinnern uns: Die Studentenzahlen sollen bis zum Jahr 2025 auf 95 000 reduziert werden. Aus Sicht der AfD-Fraktion kann das nur zu dem Schluss führen: Altbau vor Neubau. Eine Flächenerweiterung angesichts geplanter Senkungen der Studentenzahlen ist schwierig. Neubauten sind nur zu errichten, wenn und soweit sie erforderlich und gerechtfertigt sind. Andernfalls gilt der Erhaltung der vorhandenen Gebäudesubstanz der absolute Vorrang.
Punkt 3 des Antrages – die jährliche Berichterstattung über den Sanierungsbedarf der Hochschulen und der Berufsakademie – erachten wir ebenfalls vor dem Hintergrund des geplanten Kontrollrechts für notwendig.
Wir werden dem Antrag zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum. Dies ist ein wichtiger Beitrag für ein freies und friedliches Zusammenleben aller Menschen in Sachsen.
Zunächst ein paar Worte zur Verfassungsmäßigkeit unseres Gesetzentwurfes.
Erstens. Der Gutachter Herr Prof. Schachtschneider hat in unserer Anhörung den Standpunkt vertreten,
dass ein Eingriff in die Grundrechte der Glaubens-, Bekenntnis- und Religionsausübungsfreiheit beim Verbot
der Gesichtsverschleierung nicht vorliegt. Kurz: Artikel 4 ist gar nicht betroffen.
Zweitens. Die Sachverständige Khasbullah erklärte, Vollverschleierung bezeichnet nicht den Islam, sondern Kultur und Tradition. Das Tragen einer Gesichtsverschleierung gehört damit nicht zur Religion und fällt nicht unter Artikel 4. In Tunesien, einem traditionell islamischen Land, gilt ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Es gibt islamische Länder, in denen es Verschleierung und Vollverschleierung gibt, und es gibt islamische Länder, in denen es beides nicht gibt. Die Verschleierung ist ein kulturelles Merkmal und kein Merkmal der Religionsausübung. Diesen Standpunkt vertritt auch Prof. Uhle von der Juristischen Fakultät Dresden. Übrigens verlangt auch der Koran keine Vollverschleierung.
Drittens. Frau Prof. Lembke, Inhaberin des GenderLehrstuhls der Fern-Uni Hagen, behauptete ohne jeden religionswissenschaftlichen Nachweis, dass Vollver
schleierung unter den Schutz der Religionsausübung nach
Artikel 4 Grundgesetz falle. Ein Verbot sei nach ihrer Auffassung rechtswidrig. Damit liegt Frau Lembke falsch. Vollverschleierung verstößt gegen andere Grundrechte, wie die Menschenwürde, die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die guten Sitten in unserem Kulturkreis, nämlich die Tradition Gesicht zu zeigen.
Es geht heute um die Verteidigung unserer in der Aufklärung geformten Werteordnung. Unsere deutsche Werteordnung steht für eine freie und gleichrangige Begegnung aller Menschen im öffentlichen Raum ohne Burkazwang.
Für mich ist die Vollverschleierung ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau. Die meisten muslimischen Frauen tragen diese Bekleidung nicht freiwillig. Zum freiwilligen Tragen der Gesichtsverschleierung komme ich später.
Warum haben deutsche Politiker nicht den Mut zu sagen, Vollverschleierung gehöre nicht zu Deutschland?
Die Burka gehört nicht zur deutschen Identität.
Wir müssen einmal über Integration sprechen. Wer wird hier eigentlich in welche Gesellschaftsform integriert, die Muslime in die deutsche Gesellschaftsform oder die Deutschen in muslimische Kleidervorstellungen?
Schade, die CDU ist jetzt sehr schwach besetzt. Ich möchte trotzdem den Kollegen Jens Spahn einmal sinngemäß zitieren: In zu vielen Situationen weichen Deutsche im Alltag bereits aus Angst oder falsch verstandener Toleranz zurück. Ein wichtiges Signal ist ein Burkaverbot als Signal an die Welt, dass europäische Werte nicht verhandelbar sind. Julia Klöckner spricht ganz einfach von einem Stoffgefängnis.
Das Tragen einer Burka oder eines Nikabs ist ein Integrationshindernis. Nach meiner Auffassung soll die Burka oder der Nikab zeigen: Bitte, liebe Deutsche, gewöhnt euch an dieses äußere Zeichen einer anderen, euch fremden Kultur, zeigt Toleranz gegenüber der Burka. Wir Burkaträgerinnen lehnen eure Werteordnung ab und wollen an eurer freien und offenen Gesellschaft nicht teilhaben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte schon im Frankreich-Urteil zum Burkaverbot fest – Zitat –, ein Staat darf den Standpunkt vertreten, dass das Verbergen des Antlitzes das „Zusammenleben“ im öffentlichen Raum beeinträchtigt und das offene Gesicht eine „wichtige Rolle im gesellschaftlichen Austausch“ spielt. Der Gerichtshof zeigt Verständnis für das Anliegen, „Verhaltensweisen und Gewohnheiten“ zu unterbinden, die eine offene, persönliche Beziehung zwischen den Bürgern gefährden.
Prof. Schachtschneider hat deutlich darauf hingewiesen, dass sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Islam als Religion bisher nicht durchgeführt hat.
Es liegen also drei Fragen auf dem Tisch: Erstens. Ist der Islam eine Religion? Zweitens. Ist der Islam zugleich Religion und Staatsform? Drittens. Ist der Islam mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
vereinbar? Schade, dass über diese drei wichtigen Fragen durch die etablierten Parteien bisher nicht diskutiert wurde. Political Correctness und die Gefahr des Vorwurfs der Fremdenfeindlichkeit haben das verhindert – sehr schade!
Vielen Dank.
Herr Anton, von drei Gutachtern haben zwei Gutachter sehr detailliert ausgeführt, warum die Freiheit der Religionsausübung gar nicht betroffen sei, Artikel 4 überhaupt nicht betroffen sei.
Haben Sie das gemerkt?
Ich habe in meinem ersten Redebeitrag ausgeführt, dass das Bundesverfassungsgericht
bisher über die Verfassungsmäßigkeit des Islam noch keine Ausführungen gemacht hat und diese auch nicht geprüft hat.
Auf was wollen Sie dann rekurrieren?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Änderungs
antrag zu unserem Gesetzentwurf ins Plenum einbringen. Inhaltlich werden nur die Wünsche des Plenardienstes eingefügt.
Nun zu den Redebeiträgen meiner Kollegen. Sie betonen immer die Freiwilligkeit der Vollverschleierung. Ich kann das nicht nachempfinden. Ich möchte ein Zitat von Prof. Schachtschneider bringen: Die Gesichtsverschleierung „ist ein Symbol der Unterwerfung“. Schließlich heißt Islam Unterwerfung unter Allah. Es ist ein Symbol der Unterwerfung unter die Scharia. Es ist ein Symbol der Unterwerfung der Frau unter den Mann, der nach dem Koran an vielen Stellen eindeutig über der Frau steht.
Weil wir heute darüber noch gar nicht gesprochen haben, wollen wir doch einfach einmal die Stellung des Mannes im Islam beleuchten. Nur der Mann hat das Recht auf Polygamie, nur der Mann hat das Recht der Züchtigung der Frau, und nur der Mann hat das alleinige Recht auf Scheidung. Die Worte und Begriffe, die wir alle so gern benutzen, wie Freiwilligkeit, die kommen jetzt gerade bei diesem Bereich nicht vor. Es sind mehr Unterwerfung, Unterordnung und Gehorsam, die dort anklingen. Herr Pallas, Sie haben die Sure 24 zitiert, da steht die Verhüllung der Brust. Ich denke, zwischen Verhüllung der Brust, der Verhüllung des Gesichtes und der vollständigen Verhüllung des Gesichtes gibt es einen Unterschied.
In den Suren ist die volle Verhüllung des Gesichtes nicht genannt. Lesen Sie noch einmal im Urtext nach. Das ist gar kein Problem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir das gerade gedacht, bevor ich hier in den Ring ging: Wir spüren die Toleranz gegenüber Intoleranz. Hervorragend. Sie ist gut sortiert, und sie äußert sich kräftig.
Aber ist es denn von Ihnen tolerant, wenn Sie sagen, dass Sie von drei anstehenden Fragen eine diskutieren möchten, nämlich nur den Glauben des Islam? Sie möchten nicht über die Staatsform und über die Verfassungsmäßigkeit reden.
Ist es denn tolerant, wenn Sie sagen, dass Sie von drei Gutachtern nur das Ergebnis des einen mit mir besprechen wollen?
Die anderen beiden möchten Sie gar nicht hören.
Meine Damen und Herren! Ich nehme das zur Kenntnis. Es verwundert mich auch nicht. Aber lassen Sie mich Ihnen zurufen: Freie Fahrt der Intoleranz und freie Fahrt der Parallelgesellschaft.
Nun komme ich zur Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Sie haben sich unaufhörlich Gedanken gemacht, ob es verfassungsmäßig ist. Im ersten Teil bin ich auf die Verfassungsmäßigkeit eingegangen. Schauen wir doch einmal nach der Bestimmtheit. Wir haben im Gesetzentwurf gesagt – Zitat –: „Öffentlicher Raum ist der gesamte Raum, der nicht dem Schutzbereich des Grundgesetzes auf Unverletzlichkeit der Wohnung unterfällt.“
Die meisten, die hier gesprochen haben, waren Juristen. Die anderen haben sich auch mit dem Thema beschäftigt. Sie, Herr Pallas, als Polizist wissen, wie viel Rechtsprechung es zum Begriff Wohnung gibt. Dazu gibt es kilometerweise Rechtsprechung. Das ist ein ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, der ganz klar vom Bundesverfassungsgericht definiert ist. Er ist also bestimmt.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die politische Aussage passt Ihnen nicht. Die Zielrichtung ist nicht die Ihrige, aber es bleibt trotzdem verfassungsmäßig.
Jetzt kommen wir noch einmal kurz zu den Ausnahmen. Wir haben die winterliche Kälte und den Karneval genannt. Im Vorfeld hat sich auch der Herr Piwarz über die Schweißer Gedanken gemacht, generell über die Arbeitskleidung.
Ich finde es gut, dass Sie sich so damit auseinandersetzen. Ich muss Sie aber enttäuschen. Es wird Ihnen beim näheren Hinsehen und Überlegen der Gedanke kommen müssen, dass das bereits in spezialgesetzlichen Regelungen des Bundes und des Landes geregelt ist. Dass man mit Fahrradhelmen, dass man mit Motorradhelmen, dass man mit Arbeitskleidung im öffentlichen Raum durch die Gegend laufen kann, ist bereits spezialgesetzlich an anderer Stelle geregelt.
Herr Anton, es ist übrigens schlicht falsch, dass eine Ordnungswidrigkeitenreglung vom Ministerium kommen muss. Das macht die untere Behörde. Schauen Sie einfach noch einmal nach. Das macht aber überhaupt nichts.
Viel spannender als das, was Sie hier erwähnt haben – das war auch nicht so besonders spannend oder überraschend –, ist doch das, was in unseren europäischen Nachbarländern passiert. Wir haben das Verbot der Vollverschleierung seit April 2010 in Belgien, seit April 2011 in Frankreich, seit Januar 2012 in den Niederlanden, seit 2016 in Bulgarien und Lettland und seit 2017 in Österreich. Ich möchte Sie noch einmal auf das Ziel des Gesetzes in Österreich hinweisen – ich zitiere –: „Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich“. Wenn Sie sich noch an meinen ersten Redebeitrag erinnern, dann habe ich den zweiten Satz in
Anlehnung an die Ziele des Gesetzes in Österreich formuliert.
Im Kanton Tessin haben wir natürlich noch die Volksabstimmung vom 22.09.2013. Da wurde ein Gesichtsverhüllungsverbot in die Verfassung aufgenommen. Wir als AfD haben eine Affinität zu mehr Bürgerbeteiligung. Natürlich werden wir uns das merken.
Ich merke ganz deutlich, dass hier die Frage der Bundestagswahl und der Wahlerfolge pulsiert. Kommen wir also zu Umfragewerten.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die „ARD“ im August 2016 gefragt hat, wer von den Bürgern für Vollverschleierung und wer dagegen ist. Die klare Antwort war, dass 80 % für ein Burkaverbot waren. 51 % sind für ein generelles Burkaverbot, 30 % sind für ein teilweises Burkaverbot.
Herr Pallas, dass Sie sich bei der AfD dermaßen ins Zeug gelegt haben, finde ich verständlich. Sie haben sich nicht nur bei unserem Gesetzesentwurf furchtbar ins Zeug gelegt, sondern haben sich auch bei einem möglichen Gesetzesentwurf Ihres Kollegen Herrn Staatsminister Ulbig furchtbar ins Zeug gelegt. Der hat die Berliner Erklärung der Innenminister im Jahr 2016 mit verabschiedet und sich für ein beschränktes Burkaverbot ausgesprochen. Er kam im Herbst 2016 nach Hause und hat gesagt, dass er das umsetzen möchte, weil das etwas für Sachsen und wichtig für uns sei. Er hat dazu Pressemitteilungen abgegeben. Aber dann hat Herr Panter gesagt: Das kommt für uns nicht infrage. Sie haben deutlich gemacht, dass das so bleibt. Das finde ich gut. Wir nehmen es einfach einmal so hin.
Wir haben mittlerweile auf Bundesebene ein Gesetz für ein Teilverbot der Vollverschleierung. Bayern hat das, was Herr Ulbig wollte, jetzt umgesetzt. Sie möchten das, was Bayern umgesetzt hat, ein Jahr später auch machen. Das ist erfreulich.
Ich sage: Vielen Dank für die herrliche Debatte und für die Redebeiträge.
Unsere demokratischen, rechtlichen und kulturellen deutschen Standards müssen erhalten bleiben. Unsere Rechtsordnung ist mit islamischen Regeln wie Zwangsheirat, Unterdrückung von Mädchen und Frauen, Vollverschleierung und Scharia-Recht nicht vereinbar.
Vielen Dank.
Herr Pallas, ich habe die Ausführungen der Gutachter nicht nur gehört und gelesen, ich habe sie auch verstanden. Ich habe daraus auch differenziert vorgetragen, aber ich habe das Gefühl, dass alles, was ich gerade in meinen Redebeiträgen gesagt habe, an Ihnen abgeperlt ist, weil Sie einfach mit einer vorgefertigten Meinung hier aufgekreuzt sind. Das ist nicht schlimm, ich nehme es zur Kenntnis.
Vielen Dank.
Herr Anton, ich möchte Ihnen ausdrücklich für diese Kurzintervention danken. Ich kann noch auf den Aspekt der Freiwilligkeit des Tragens einer Vollverschleierung eingehen.
Ich hatte gesagt, Gutachter eins und zwei haben ausgeführt, es liegt kein Eingriff in Artikel 4 vor. Dann ist es auch unerheblich, ob die Vollverschleierung freiwillig oder unfreiwillig getragen wird.
Die dritte Gutachterin hat gesagt: Es liegt ein Eingriff in die Glaubensausübungsfreiheit vor. Den Gründen der Gutachterin drei bin ich nicht gefolgt. Aber nach dem, was sie vorgetragen hat, müsste man bei einem freiwilligen Tragen einer Vollverschleierung jeweils im Einzelfall prüfen. Wenn klar erkennbar ist, dass die Burka freiwillig
getragen wird, dann sollen sie auch in Deutschland die Burka tragen.
Ich muss allerdings von mir weisen, Herr Anton, ich hätte gesagt, die Wohnung ist nach Artikel 13 nicht klar definiert. Ich habe gesagt, wir haben kilometerweise Rechtsprechung, wo dieser Terminus klar definiert wurde, und dabei bleibe ich auch.
Vielen Dank.
Das war solch ein bunter Strauß. Ich würde jetzt nur zwei Punkte herausgreifen. Sie haben gesagt, es hat sich gezeigt, wie viele Verfassungswidrigkeiten ich begangen habe. Ich habe gleich zum Ende meines ersten Redebeitrages gesagt: Ich hoffe, dass dieses Mal die Diskussion nicht durch Political Corectness und auch nicht durch die Gefahr der Fremdenfeindlichkeit unterbrochen oder eingeschränkt wird. Genau das ist passiert. Das ist schade.
Wenn Sie bezüglich der Umfragewerte in Deutschland etwas sagen, so möchte ich noch etwas nachlegen: Wenn man im Januar 2017 unter www.Burkaverbot schaut, dann sieht man, dass 55 % aller Wähler der GRÜNEN auch ein Vollverschleierungsverbot wollen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion sagt Ja zu einem friedlichen Zusammenleben. Wir sagen auch deutlich Ja zu einem engagierten Auftreten gegen jedwede Erscheinungsform rechtsextremer, fremdenfeindlicher, rassistischer, antisemitischer und nationalsozialistischer Bestrebungen und Aktivitäten. Aber das allein reicht uns noch nicht.
Es ist wichtig, dass ebenso konsequent dem Linksextremismus und dem religiös motivierten Extremismus engegengetreten wird. Schade auch, dass Sie immer noch auf dem linken Auge blind sind.
Just am Wochenende vor der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf war das Bürgerbüro von Uwe Wurlitzer Ziel eines Sprengstoffanschlages. Dazu kam bisher von Ihnen, liebe LINKE, kein Wort des Bedauerns.
Auch die deutlichen Worte von Herrn Imad Karim, der im Libanon geboren wurde, seit 40 Jahren in Deutschland lebt und als Fernsehjournalist arbeitet und vor erstarkenden Islamofaschisten gewarnt hat, stieß bei Ihnen auf taube Ohren.
Daher sagt die AfD-Fraktion Nein zu der von den LINKEN eingebrachten Verfassungsänderung für ein tolerantes und friedliches Zusammenleben in einem weltoffenen Sachsen. Was die LINKEN mit ihrem Gesetzentwurf umsetzen wollen, ist auch nicht neu. Ganz im Gegenteil, sie folgen dem Zeitgeist und beleben einen eigenen alten Gesetzentwurf neu. Denken Sie an die 4. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags im Jahre 2005, dort forderte die PDS-Fraktion die Einführung einer Antifaschismusklausel in Artikel 12 a der Sächsischen Verfassung. Man konnte auch noch einmal die Antifa-Klausel in der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns erkennen und es gab auch in Brandenburg eine Klausel zur Regelung zum Schutz des friedlichen Zusammenlebens.
Insgesamt müssen wir sagen – Herr Kirmes hat es bereits deutlich ausgeführt –: Friedfertigkeit, Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Beachtung rechtsstaatlicher Maxime sind im Grundgesetz und der Sächsi
schen Verfassung gut geschützt, und es bedarf ihrer Staatszielbestimmung nicht.
In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hatte ich gefragt, ob das, was mit dem vorgeschlagenen Artikel 7 a bewirkt werden soll, nicht ohnehin bereits durch andere grundgesetzliche Regelungen bewirkt wird. Daraufhin hatte der Sachverständige Herr Prof. Haack sehr passend geantwortet: „Ich halte den juristischen Rahmen, der uns im Grundgesetz zur Verfügung steht, für ausreichend und gelungen. Er bietet im Spiel der Kräfte in der freien Zivilgesellschaft einen gelungenen und gediegenen Rahmen, um die Anliegen, die mit dieser Klausel verfolgt werden sollen, zu verwirklichen, und ich sehe nicht, dass dieser Artikel den Rahmen verschieben, ändern oder einschränken könnte. Das halte ich juristisch für zweifelhaft.“
Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Insgesamt lehnt die AfD-Fraktion den Gesetzentwurf ab. Wir sind der Auffassung, dass eine Verfassung schlankgehalten werden muss. Der Landesgesetzgeber sollte nicht jedem Trend hinterherlaufen; das würde nur zu einem unnötigen und unübersichtlichen Aufblähen des Gesetzestextes führen. Eine Verfassung muss generell-abstrakt sein und sollte nicht dem jeweiligen Zeitgeist hinterherlaufen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eine sachliche Richtigstellung gemäß § 93 machen. Die AfD-Fraktion hat in ihrem Änderungsantrag zum Sächsischen Gesetz über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum
nur die vom parlamentarischen Dienst geforderten Änderungen realisiert. Der parlamentarische Dienst hat in der BIM-Nr. 225 § 4 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Zitiergebot bei Grundrechtseinschränkungen nicht bei allen Grundrechten zu beachten sei, sondern nur bei denjenigen, die aufgrund einer ausdrücklichen Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden. Herr Bartl, die AfD hat das Zitiergebot korrekt angewandt.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte gern wissen, wie sich die Staatsregierung zur Urheberrechtsnovelle positioniert.
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Staatsministerin, wir haben das zweite Thema benannt. Ich möchte kurz auf den Inhalt des Urteils eingehen. In dem Urteil wird zum Ersten festgestellt, dass die Rektorin Urheberin des Gerüchts über die sexuelle Belästigung des Erstplatzierten ist. Es wird auf eine umfangreiche Beweisaufnahme von acht Professoren hingewiesen. Das Urteil enthält das Zitat: „Die Behauptung unwahrer Tatsachen zur Durchsetzung ihrer Interessen ist der Rektorin nicht wesensfremd.“
Zum Zweiten wird darauf hingewiesen, dass die Frau Rektorin die Berufungsvorschläge der Berufungskommission und des Fakultätsrates missachtet hat.
Als Drittes stellt das Urteil fest, dass die Einhaltung der Grundsätze des Artikels 33 (2) Grundgesetz der Frauenförderung vorgehe.
Wie reagieren Sie als Dienst- und Rechtsaufsicht der Rektorin darauf, und welche Konsequenzen ziehen Sie?
Frau Staatsministerin, ich versuche es noch einmal mit dem Urteil: Ich meinte natürlich das Landgerichtsurteil und nicht das Verwaltungsgerichtsurteil; so meine ich es auch dieses Mal.
Sie haben gesagt, die Staatsregierung habe Berufung eingelegt. Haben Sie denn den anderen, also der Universität Leipzig und dem Rektor, den Streit verkündet?
Es ist eigentlich ganz einfach: Sie haben jetzt Berufung eingelegt. Streit verkünden heißt, dass die Rechtskraft des dort erreichten Urteils dann auch gleich für die eben genannten Personen, also Rektorat und Universität Leipzig, gilt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird sich bei diesem Antrag enthalten. Die CDU und die SPD möchten
die sorbische Sprache und Kultur konsequent fördern. Ein Blick in unsere Sächsische Verfassung, Artikel 5 Abs. 2, zeigt: Sorbische Sprache und Kultur stehen bereits unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Die Koalitionsfraktionen bestärken dies noch einmal ausdrücklich und fordern etwas Selbstverständliches.
Dass die Sprache und Kultur dieser in Sachsen lebenden nationalen Minderheit geschützt und gefördert werden muss, ist unstreitig. Die dazu gewählten Maßnahmen müssen aber zielstrebig und konsequent sein. Das Ob steht damit nicht zur Debatte. Über das Wie, vor allem über den Umfang, müssen wir reden.
Wir wissen, dass nach § 1 des Sächsischen Sorbengesetzes zum sorbischen Volk gehört, wer sich zu ihm bekennt. Das Bekenntnis ist frei und kann weder bestritten noch nachgeprüft werden. Die sorbische Bevölkerung in Sachsen würde unsere parlamentarische Arbeit sehr erleichtern, wenn ihrer Vertretung ausdrücklich freiwillig, ohne rechtliche Verpflichtung, aus Gründen der Transparenz einmal Zahlen vorliegen würden, wie viele Sorben heute im sächsischen Siedlungsgebiet leben. Stimmt die lange zurückliegende Schätzung von 40 000 Sorben in Sachsen? Gerade verlässliche Zahlen würden die Diskussion über den Umfang der Förderung stark vereinfachen. Dies gilt vor allem bei der Finanzierung der Projekte und Initiativen zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur.
Der Bundesinnenminister und die Ministerpräsidenten von Sachsen und Brandenburg haben 2015 das Dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet. Das Abkommen sieht eine jährliche Förderung der Stiftung für das sorbische Volk in Höhe von insgesamt 18,6 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2020 vor. Das sind rund 1,8 Millionen Euro im Jahr mehr als bisher. Sachsen beteiligt sich mit 6,2 Millionen Euro pro Jahr an der Finanzierung der Stiftung. Diese finanzielle Unterstützung findet unsere ausdrückliche Zustimmung.
Seit 2013 gibt es in Sachsen den Maßnahmenplan der Sächsischen Staatsregierung zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache. Der hier zur Entscheidung stehende Antrag sieht vor, dass die Staatsregierung dem Landtag erst einmal berichten soll, wie und mit welchen Ergebnissen der Maßnahmenplan bisher umgesetzt wurde. Eine Überprüfung der Handlungsanweisungen aus dem Maßnahmenplan von 2013 halten wir für angebracht.
Beim Durchlesen des Maßnahmenplanes fällt zum Beispiel auf, dass die Umweltdaten von 2011 übersetzt wurden. Für Schulen und Kitas im Siedlungsgebiet wurden eigens Broschüren des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu geschützten Tierarten erstellt. Sind genau diese Übersetzungen tatsächlich von Interesse? Wie oft wurden sie eigentlich nachgefragt? Oder: „Sorbisch für alle“ – das Erlernen der sorbischen Sprache soll für alle Interessierten ermöglicht werden. Im Bericht steht bereits, dass die Mindestteilnehmerzahl der
Kurse zumeist unterschritten wird und die Stiftung für das sorbische Volk die Mindereinnahmen deckt.
Effektivität sieht anders aus! Könnten die Sprachkurse besser beworben werden? Es gilt daher, genau zu überprüfen, welche Maßnahmen sich bewährt haben, wer genau und wie viele Interessierte die Angebote überhaupt wahrnehmen und welche Angebote darüber hinaus noch nachgefragt werden.
Des Weiteren beabsichtigen CDU und SPD mit ihrem Antrag, dass in Abstimmung mit Vereinen, Verbänden und Institutionen weitere Maßnahmen entwickelt werden sollen. Das ist uns etwas zu vage. Aus diesem Grund wird sich die AfD-Fraktion enthalten. Herr Mikwauschk, Sie haben ein Plakat der AfD vom Bundestagswahlkampf angesprochen. Ich darf darauf hinweisen: Es wird eine wendische Tracht aus dem Brandenburgischen gezeigt. Ich denke, davon sind die Sorben nicht ganz so betroffen. Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass die AfDFraktion bei der Landtagswahl gern Plakate in sorbischer Sprache genutzt hat. Das war uns eine Freude.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was sagt Ihnen die Zahl 9,6 Milliarden Euro? Insgesamt 9,6 Milliarden Euro haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als jährlichen Finanzbedarf für den Zeitraum von 2017 bis 2020 angemeldet. Heute beraten wir das Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das ist in dieser Legislaturperiode der fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Die AfD-Fraktion lehnt das derzeitige System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Wir fordern grundlegende Reformen und werden dieses Umsetzungsgesetz ablehnen. Aus Zeitgründen kann ich nur auf einzelne Aspekte eingehen.
Die AfD-Fraktion lehnt die völlig verfehlte Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ab. Im 20. KEF-Bericht von 2016 wird eine Absenkung des Rundfunkbeitrages ab 2017 um 30 Cent empfohlen. In den nächsten vier Jahren werden wir Beitragsüberschüsse in Höhe von 540 Millionen Euro haben.
Warum wurde diese Beitragsreduzierung um 30 Cent nicht im vorliegenden Änderungsstaatsvertrag realisiert? Ganz einfach: Die Staatsregierung will die 30 Cent für schlechte Zeiten sparen. Die KEF hat sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ab 2021 der Rundfunkbeitrag drastisch steigen wird. Die Gretchenfrage heißt: über 19 Euro oder unter 19 Euro? Und mit Verlaub, die Rückstellungen, die Sie jetzt betreiben wollen, werden daran nur sehr wenig ändern. Die Bürger sind jedenfalls nicht bereit, noch mehr für diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen.
Die KEF prüft die ordnungsgemäße Rechnungsführung der öffentlich-rechtlichen Medien. Wir, die Länderparlamente und Staatskanzleien, müssen endlich die Aufgabe sowie die finanzielle und personelle Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu regeln. Dies ist eine zutiefst politische Entscheidung. Genau hier beginnt der vom Bundesverfassungsgericht gebetsmühlenartig vorgetragene weite Entscheidungsspielraum der Länderparlamente. Nutzen wir doch endlich einmal diesen weiten Entscheidungsspielraum. Schaffen wir doch endlich einmal eine wegweisende und nachhaltige Medienordnung Deutschlands. Gestalten wir doch einmal kreativ und mutig unsere Zukunft!
Den weiten Gestaltungsspielraum in der Medienpolitik füllt bisher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus. Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirklich 9,6 Milliarden Euro im Jahr kosten? So viel wie das Haushaltsvolumen des Saarlandes oder die Kosten für
die gesamte Justiz in ganz Deutschland? Brauchen wir wirklich 22 öffentlich-rechtliche Fernsehkanäle und 67 Radiosender? Ist es wirklich richtig, dass die Intendantin des MDR mehr verdient als unser Ministerpräsident? Ist es wirklich richtig, dass immer noch 25 Cent, Herr Panter, vom Beitrag eines jeden Beitragszahlers für die Altersversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt wird?
Die AfD-Fraktion sagt ganz klar nein. Diese ausufernden Kosten und Angebote brauchen wir nicht. Wir appellieren an die Staatsregierung: Beschließen Sie drastische Einsparungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, damit das Ausufern endlich endet!
Sonst verschwindet die Beitragsakzeptanz. – Der Fakt 19 Euro ist doch eine deutliche Sprache, Herr Panter. Wie möchten Sie es denn noch deutlicher haben? 67 Radiokanäle sind auch deutlich.
Ich komme zum zweiten Punkt, zur Umsetzung des ZDFUrteils.
Nein, er kann gern eine Kurzintervention machen.
Nun also zum ZDF-Urteil. Es ist im März 2014 erlassen worden und hat mittlerweile den dritten Geburtstag. Beim MDR sind wir immer noch nicht so weit, aber jetzt haben wir die Umsetzung beim Deutschlandradio. Es sind personelle Vorgaben, die erfüllt werden müssen: ein Drittel staatsnah, zwei Drittel staatsfern. Ziemlich lustlos, ohne kreative neue Ansätze wird dieses Ziel realisiert. Die gesellschaftlich relevanten Gruppen, also staatsferne Mitglieder, werden derzeit durch Länderparlamente gewählt. Das ist nicht direktdemokratisch. Das Bundesverfassungsgericht hat uns vorgegeben, erstens dürfen nicht nur durchsetzungsstarke Verbände berücksichtigt werden, zweitens ist der Versteinerung der Gremien vorzubeugen und drittens soll kein politischer Einfluss auf gesellschaftliche Vertreter ausgeübt werden.
Diese Vorgaben sind mit der derzeitigen Postenvergabepraxis, gesteuert durch Staatskanzleien und Länderparlamente, schwerlich zu gewährleisten. Die AfD-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass staatsferner gesellschaftlicher Vertreter nur sein kann, wer keine relevante Funktion in einer Partei innehat. Warum müssen die Mitglieder der gesellschaftlich relevanten Gruppen eigentlich durch die Länderparlamente gewählt werden? Warum machen das nicht unsere Bürger parallel zu Landes- oder Bundestagswahlen? Interessierte Verbände könnten sich bewerben.
Eine Kombination aus Losverfahren und einem regelmäßigen Wechsel der teilnehmenden Verbände würde einer
Versteinerung der Gremien sehr viel besser als das jetzige System vorbeugen. Dieses System hat die AfD-Fraktion in ihrem Konzept des Bürgerrundfunks entwickelt. Die Vergrößerung der Gremien lehnt die AfD-Fraktion jedenfalls kategorisch ab. Der Hörfunkrat soll nicht von 40 auf 45 Mitglieder und der Verwaltungsrat nicht von 8 auf 12 Mitglieder erweitert werden. Das ist für uns völlig inakzeptabel. Die zwingende wechselseitige Entsendung von Frauen und Männern in die Gremien lehnen wir ohnehin ab. Wir fordern eine geschlechtsunabhängige Auswahl nach den altbewährten Kriterien: fachliche Leistung, Eignung und Befähigung.
Die AfD lehnt diesen Gesetzentwurf zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag deshalb mit guten
Argumenten ab.
Vielen Dank.
Herr Panter, Sie haben sehr viel gesagt.
Ich möchte Ihnen nur sagen: Ich habe den Gremienmitgliedern auf keinen Fall ihre fachliche Kompetenz abgesprochen.
Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass ich lediglich KEF-Zahlen genannt habe. Vielleicht sind Ihnen diese nicht bekannt, aber die KEF hat mitgeteilt, dass der Rundfunkbeitrag – wenn wir so weitermachen wie bisher – ab 2021 auf über 19 Euro steigen wird. Das steht im KEF-Bericht sogar in der Zusammenfassung; das können Sie einfach nachlesen. Von daher sauge ich mir solche Zahlen nicht aus den Fingern.
Spannende Angelegenheit; ich bin gern mit Ihnen im Gespräch. – Vielen Dank.
Ja, ich möchte ganz kurz reagieren. Wir müssen natürlich noch sehr viel mehr machen. Es ist viel passiert, da haben Sie recht. Aber es muss viel mehr passieren. Wenn im letzten KEF-Bericht steht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den nächsten vier Jahren ab dem 1. Januar 2017 nach meiner Kenntnis 2,5 Milliarden Euro einsparen müssen, damit wir den Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro behalten, dann sehen wir, dass noch ein ganz großes Stück Arbeit vor uns liegt. Natürlich habe ich darauf hingewiesen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition hat ein spannendes Debattenthema gewählt: „,Dem Volk aufs Maul schauen‘ – Luther heute – Kennen und leben christlicher Werte in unserer Zeit?“ Herr Jalaß, ich probiere es einmal mit Fakten.
Was meinte Luther mit der Redewendung „Dem Volks aufs Maul schauen“? Luther tat diesen Ausspruch, als er die Bibel in die deutsche Sprache übersetzte. Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise hatte ihn im Mai 1521 auf die Wartburg verbringen lassen. Luther war mit Reichsacht und Kirchenbann belegt. Luther setzte sich sofort hin und hat das Neue Testament aus dem Griechischen ins Deutsche übersetzt. Bereits im September des gleichen Jahres war er mit dieser Arbeit fertig.
Es war Luther geradezu eine Herzsensangelegenheit, für den einfachen Menschen eine verständliche Bibel zu schaffen. Wir spüren in der Lutherbibel noch heute seine Sprachgewalt, seine kluge Einbindung des Ober- und Niederdeutschen. Er prägte unsere deutsche Sprache und hat sie weiterentwickelt. Genau bei dieser Übersetzungsarbeit hat er den Spruch getan „Dem Volk aufs Maul schauen“. Er meinte auf keinen Fall, dem Volk nach dem
Munde reden, sondern er meinte, eine verständliche Bibel zu schaffen.
Nun zum zweiten Punkt der Debatte „Luther heute“. Luther heute können wir nur verstehen, wenn wir Luther in seiner Zeit kennen. Luther war Theologieprofessor. Nach seinem Bibelverständnis machen nicht gute Werke den Menschen gerecht, sondern – Korintherbrief – „allein Gottes Gnade“. Zwei Schlussfolgerungen hat er daraus in seiner Rechtfertigungslehre gezogen.
Erstens. Der Glaube führt zu einer direkten Beziehung zwischen Gott und dem Gläubigen. Das heißt, Mittler wie Priester sind fast überflüssig.
Zweitens. Gute Werke wie Mönchstum und Wallfahrten verlieren an Bedeutung. Luther befreite den Glauben von der Kirche, und er zentrierte ihn auf die Bibel.
Es gab Folgerungen. Nur eigene aufrichtige Reue führe zur Vergebung der Sünden. Luther geißelte den Ablasshandel in den 95 Thesen. Alle Predigten in der Kirche sollten in deutscher Sprache und nicht mehr in Latein stattfinden. Alle Bürger sollten die Bibel lesen können. Er, Luther, gründete Volksschulen für Mädchen und Jungen, damit sie lesen lernten und selbst die Bibel lesen konnten – zu einer Zeit von Leibeigenschaft und Analphabetismus ein ganz neuer Gedanke.
Übrigens wollte Luther keine neue Kirche gründen. Kollegin Raether-Lordieck hat es gesagt: Er wollte lediglich dem christlichen Glauben mit seinen christlichen Werten wieder Gewicht verleihen.
Nun zu den christlichen Werten. Ich selbst gehe gern in die Moritzburger Kirche – zu Weihnachten, Ostern oder gerade zum Konfirmationsgottesdienst –, und ich singe mit Leidenschaft im Kirchenchor. Sie werden sich fragen: Warum? Ganz einfach: Christliche Werte sind mir wichtig.
Nächstenliebe, Achtung des anderen und friedliches Beisammensein sind mir sehr wichtig. Da bin ich gedanklich ganz bei Luther.
Ich bin im Übrigen auch sehr traurig, Herr Jalaß, dass Sie die Rede gehalten haben. Frau Pinka hätte sicherlich etwas anderes ausführen können.
Aus diesem Grunde seien Sie gespannt auf den zweiten Teil.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Luther war ein Mann des Friedens. Luther lehnte gewalttätige soziale Unruhen und Bauernkriege ab.
Im Jahr 1525 haben die Bauern zwölf Artikel verfasst. Es ging um die Aufhebung der Leibeigenschaft, den freien Holzeinschlag, die freie Jagd, den freien Fischfang und vieles mehr. Und wie reagierte Luther?
Luther äußerte in seiner Zwei-Reiche-Lehre etwas karg: Das Reich Gottes verbindet alle Christen in Liebe und Gewaltlosigkeit. Ungerechtigkeit in der weltlichen Obrigkeit muss der Christ erdulden. Der Christ hat kein Widerstandsrecht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen: „Erdulden“ – „kein Widerstandsrecht!“.
Luther schrieb zu den zwölf Artikeln der Bauernbewegung im April 1525 die Schrift „Ermahnung zum Frieden“ und rief die Fürsten zum gewaltfreien Maßhalten auf. Als die Bauernkriege sich verschärften, veröffentliche Luther die Schrift „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“, in denen er sich deutlich von ihnen absetzte und deutlich sagte, dass er ihr Verhalten für falsch hält.
Ganz anders Lutherschüler Thomas Müntzer. Er hat sich für eine christliche Demokratie mit Waffengewalt eingesetzt. Im März 1525 hat er in Mühlhausen das Gottesreich auf Erden gegründet. Er verband die Lehre der Bibel mit sozialrevolutionären Forderungen. Wir wissen aber auch alle: Er starb durch das Schwert.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Luthers Menschenbild war neu. Es gab keine Rangordnung mehr, es gab keine Gesellschaftsschichten mehr. Luther startete eine Bildungsoffensive. Alle Menschen sollten lesen lernen. Was würde er wohl zu unserem heutigen Schulgesetz sagen, zu dem ewig langen Entstehungsprozess? Was würde er wohl sagen, dass Frau Ministerin Kurth von der CDU Lehrer und Eltern ausdrücklich aufforderte, Änderungen zum Schulgesetz vorzuschlagen? 660 Änderungen kommen zusammen, und Frau Kurth setzt diese nicht um.
Luther liebte die deutsche Sprache. Der heute exzessiv zelebrierte Genderismus wäre ihm, um es freundlich auszudrücken, fremd. Luther übrigens, liebe LINKE, war
in der Lage, mit bloßem Auge Mann und Frau zu unterscheiden.
Was hätte Luther zur inneren Sicherheit in Sachsen gesagt, der Kernkompetenz der „C“, also christlich – der CDU? Was hätte er zu den rapide angestiegenen Kriminalstatistiken gesagt? Auf jeden Fall hätte er den Ministerpräsidenten ermahnt, ein guter Fürst zu sein, und hätte Ergebnisse eingefordert.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen hat den Anspruch, die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2014 umzusetzen; tatsächlich bleibt er aber weit hinter diesen Empfehlungen zurück.
Für mich ist dieser Gesetzentwurf eine große Enttäuschung. Schon der Koalitionsvertrag bleibt in diesem Punkt nebulös: Wollen wir den Hochschulstatus wie in Baden-Württemberg, dem Mutterland der BAs, oder nicht? Nach diesem Gesetz nicht. Wird die BA ins Hochschulfreiheitsgesetz aufgenommen? Bisher nicht.
Der Verlust der rechtlichen Selbstständigkeit der Standorte ist für mich ein herber Rückschritt. Insgesamt 18 von 23 Institutionen haben eine Stellungnahme abgegeben; es fehlte nicht an deutlicher Kritik. Alle wichtigen Fragen werden in diesem Gesetz ausgeklammert – auch eine Kunst. Das neue Gesetz verursacht höhere Kosten und ist überflüssig. Die AfD wird sich aus diesen Gründen enthalten.
Nun zum Einzelnen. Erstens – die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle in Glauchau vor, ohne in der Begründung darzulegen, welche Synergieeffekte durch die Einrichtung erzielt werden sollen. Es bleibt unklar, weshalb gerade Glauchau der Sitz der Geschäftsstelle wurde. Bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss betonten die Sachverständigen nochmals, dass alle sieben Direktoren der Berufsakademien in Sachsen mit dieser Wahl nicht einverstanden sind. Sie präferierten Chemnitz – einhellig.
Auch das Verfahren zur Etablierung der zentralen Geschäftsstelle in Glauchau ist zu beanstanden. Das Landratsamt Erzgebirgskreis äußerte – Zitat –: „In einem völlig intransparenten Verfahren wurde der neue Sitz der Berufsakademie in Glauchau festgelegt.“ Die Geschäftsstelle wurde bereits am 5. Oktober 2015 an der Studien
akademie in Glauchau mit zusätzlichen Projektstellen errichtet. Hier wurden Fakten geschaffen; erst heute wird das Gesetz nachgeliefert.
Zweitens – Doppelbelastung Präsident und Kanzler. Im Rahmen der Anhörung der Gesetzesnovelle wurde die unzumutbare Doppelbelastung der Präsidenten und des Kanzlers mehrfach gerügt.
Wenn nun, Herr Mann, der Präsident eine Dotierung erhalten soll, dann wird es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
Drittens – fehlende Gleichstellung der Studenten. Die Angleichung der BA zu den Fachhochschulen wird nicht realisiert. Dadurch haben die BA-Studenten keinen Anspruch auf Dienstleistungen des Studentenwerks und keinen Zugang zu den Hochschulsportveranstaltungen. Schade!
Viertens – fehlende Vereinbarung verbindlicher Standards für Praxispartner. Entgegen dem ausdrücklichen Rat des Wissenschaftsrates werden in die Gesetzesnovelle keine verbindlichen Standards für die Akkreditierung von Praxispartnern hinsichtlich einer Mindestvergütung der BA-Studenten aufgenommen. Daher kann es – wie bereits in der Vergangenheit im Bereich der sozialen Berufe – dazu kommen, dass Praxispartner gar nichts bezahlen und die Studenten auf BAföG angewiesen sind. Das ist keinesfalls akzeptabel.
Fünftens – die Bezeichnung der Dozenten als „Professoren“. Die Titelführung der hauptamtlichen Dozenten als „Professoren“ stößt aus unserer Sicht auf erhebliche Bedenken; denn die Anforderungen an die wissenschaftliche Qualifikation der Dozenten an Hochschulen einerseits und an der Berufsakademie andererseits sind unterschiedlich, und zwar eklatant. Dozent an der BA kann werden, wer ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung absolviert hat. In der Regel ist eine Promotion erforderlich; aber sie ist nicht notwendig. Demgegenüber müssen Universitätsprofessoren nicht nur promovieren, sondern sich auch habilitieren. Sie müssen herausragende wissenschaftliche Fähigkeiten nachweisen, ihre Lehrbefähigung im entsprechenden Fach ebenfalls. Schließlich versteht der Rechtsverkehr unter dem Titel „Professor“ regelmäßig einen Universitätsprofessor, nicht einen hauptamtlichen Dozenten. Der akademische Hintergrund ist für den Titel prägend. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Klage, auf die beim Bundesverfassungsgericht der „Ordentliche Öffentliche Professor“ geprägt wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt zur weiteren Inflationierung des Professorentitels bei.
Sechstens – Forschung. Mit der Gesetzesnovelle wird der BA zugestanden, transferorientierte Forschung und Wissenschaftstransfer zu betreiben. Dabei wird verkannt, dass die personellen Ressourcen für eine qualifizierte Forschung bei der Berufsakademie aktuell und auch nach der Gesetzesnovelle gar nicht da sind. Allein infolge der Abdeckung der Lehrtätigkeit bleibt den Dozenten der BA keine ausreichende Zeit, Forschung zu betreiben. Da die Dozenten keine Professoren sind, haben sie auch nicht das
Recht auf ein sogenanntes Forschungssemester. Das ist einer Forschung im wissenschaftlichen Sinne abträglich – genauso wie die geringe wissenschaftliche Qualifikation der Dozenten sowie der sonstigen Mitarbeiter der BA im Vergleich zu Universitäten. Ferner setzt Forschung die Veröffentlichung der Ergebnisse voraus. Bisher verwahrten sich die Praxispartner – regional agierende Klein- und Mittelständler – dagegen, um die Ergebnisse allein für sich verwenden zu können. Mit Forschung hatte dieses Konstrukt nicht viel zu tun.
Die Sächsische Berufsakademie sollte entweder bleiben, wofür sie eigens gegründet wurde, nämlich eine Bildungseinrichtung im tertiären Bereich, welche die Berufsausbildung auf höherem Niveau gewährleisten soll, oder sie sollte konsequent zur dualen Hochschule umgewandelt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf bewahrt aber weder das eine, noch schafft er das andere. Aus diesem Grund wird sich die AfD-Fraktion enthalten.
Vielen Dank.
Frau Staatsministerin Stange, kann ich dem Briefkopf eines BA-Professors oder eines Universitätsprofessors ansehen, um welche Art von
Professorentitel es sich handelt? Oder gibt es da eine Gleichheit im Äußerlichen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird dem Gesetz
entwurf zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zustimmen. Damit wird die Geltungsdauer des Gesetzes verlängert. Das Sächsische Normenkontrollratsgesetz wurde bereits im Juli 2014 erlassen. Sachsen hat als erstes Bundesland einen Normenkontrollrat auf Landesebene nach dem Vorbild des nationalen Normenkontrollrats auf Bundesebene geschaffen. Es ist quasi der Nachfolger zum sächsischen Paragrafenpranger.
Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist es, „unnötige Kosten und bürokratische Hürden von Anfang an bereits bei der Schaffung neuer oder der Änderung bestehender Regelungen so weit wie möglich zu vermeiden und somit staatliche Regelungen auf das erforderliche Maß zu beschränken und die Qualität neuer Regelungen zu verbessern“.
Zweck ist also der Bürokratieabbau, die Eindämmung der Regelungsflut und eine Steigerung der Regelungsqualität. Der Normenkontrollrat agiert als verwaltungsexternes, unabhängiges Gremium. Der Inhalt des Gesetzes ist gut, die zeitliche Umsetzung jedoch stark optimierungsbedürftig. Das Normenkontrollratsgesetz wurde, wie schon ausgeführt, im Juli 2014 erlassen. Die Mitglieder des Normenkontrollrats wurden erst im Oktober 2015 berufen. Im Dezember 2015 gab es die konstituierende Sitzung. Im Januar 2016 wurde der Normenkontrollrat erstmals prüfend tätig.
Bis jetzt wurden 14 Vorhaben geprüft, unter anderem das neue Schulgesetz, das Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademien im Freistaat Sachsen, das wir gerade eben verabschiedet haben. Zum BA-Gesetz äußert der Kontrollrat: „Unter dem Gesichtspunkt der besseren Rechtssetzung ist es fraglich, ob die organisatorischen Maßnahmen ausreichen, eine qualitative Weiterentwicklung der Berufsakademien in Sachsen zu gewährleisten.“
Wir danken den sechs ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Normenkontrollrats, die den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und den Kommunen entstammen, für ihre bisherige Tätigkeit.
Das Sächsische Normenkontrollratsgesetz tritt nach dem Gesetzeswortlaut im Juli 2017 außer Kraft. Die völlig verspätete Berufung des Normenkontrollrats führt dazu, dass alle weiteren im Gesetz genannten Termine und Kontrollmechanismen nicht eingehalten werden konnten. Die Staatsregierung sollte zwei Jahre nach Einsetzung des Rates seine Arbeit überprüfen. Dies sollte Mitte 2016 geschehen. Diese Überprüfung fehlt – genau wie der Bericht der Überprüfung für den Landtag. Termin hierfür war eigentlich Februar 2017. Der neue Normenkontrollrat war bis zu diesem Zeitpunkt gerade einmal ein knappes Jahr tätig und bearbeitete gerade einmal 14 Vorgänge. Das ist zu kurz, um über die Bewährung dieses Gremiums und über seine Arbeit abschließend zu berichten, Herr Bartl.