Stefan Engstfeld

Appearances

16/9 16/11 16/12 16/18 16/20 16/22 16/34 16/35 16/37 16/38 16/40 16/43 16/50 16/54 16/58 16/74 16/86 16/88 16/91 16/95 16/96 16/97 16/99 16/100 16/108 16/109 16/111 16/113 16/115 16/119 16/120 16/123 16/124 16/127 16/133 16/134 16/136 16/138 16/139 16/141 16/142

Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben dargestellt, worum es geht: das Ergebnis der Verfassungskommission, die Verfassungsänderung, jetzt in einfachgesetzliche Regelungen zu überführen. Ich muss dem nichts weiter hinzufügen. Wir stimmen natürlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Grünen sind prinzipiell natürlich für die Senkung des Eingangsquorums bei Volksbegehren. Sie haben in Ihrem Antrag richtig beschrieben, es war in diesem politischen Korb. In diesem politischen Korb gab es einen Kompromiss auf 5 %. Ausgangslage war, die Piratenfraktion wollte eine Komplettstreichung. Die CDU wollte gar nicht. Die FDP lag zwischen 4 % und 6 %. Wir hatten uns mit dem Koalitionspartner auf ungefähr 4 % verständigt. Unser Ziel war es eigentlich immer, das Eingangsquorum von 8 % auf 2 % zu senken. Man muss bei dieser Senkung des Quorums einen merklichen Schritt tun, um zum Erfolg zu kommen.
Wir hätten uns zähneknirschend auf 5 % eingelassen, wenn es diesen politischen Korb gegeben hätte. Ihn gibt es aber leider nicht. Deswegen werden wir weiter dafür antreten, dass das Eingangsquorum auf 2 % gesenkt wird. Das wird ein neuer Anlauf und wird etwas für ein Programm der nächsten Legislaturperiode sein. Weil das ein Kompromiss gewesen wäre, den wir nur zähneknirschend mitgemacht hätten, den es aber nun nicht gibt, werden wir auch 5 % ablehnen und weiter für 2 % kämpfen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden heute ablehnen. Der Verlauf ist schon beschrieben worden. Ich glaube auch, es gibt wirklich wichtigere Sachen in diesem Bereich, die man dringlicher regeln müsste. Nichtsdestotrotz waren wir offen in der Einführungsdebatte, Herr Kollege Marsching, das hatte ich Ihnen auch gesagt.
Es gibt ein paar offene Fragestellungen immer noch für uns, etwa: Wie verhindern wir, dass wir so eine Regelung oder so eine Verfassungsänderung jetzt beschließen? Was ist mit den laufenden Geschichten wie G9 zum Beispiel? Wie beeinflusst das? Und natürlich haben wir – das ist auch in der Anhörung dargestellt worden – Verwaltungsmehraufwand. Das sind natürlich gewichtige Argumente, die derzeit dagegen sprechen.
Es ist am Ende des Tages noch nicht so perfekt, dass wir sagen: Ja, wir heben unsere Hand, das müssen wir unbedingt machen. – Deswegen heute unsere Ablehnung. Aber in der nächsten Legislaturperiode kann man vielleicht diesen Punkt noch einmal angehen und gucken,
wie man den Verwaltungsaufwand in den Griff kriegen kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Werner, auch von meiner Seite ganz persönlich vielen Dank! Du warst 22 Jahre hier im Parlament. Sieben Jahre davon sind wir zusammen hier gewesen, im Hauptausschuss, im Europaausschuss, in verschiedenen Parlamentariergruppen. Es war
menschlich immer angenehm. Der Diskurs war immer gut. Ich kann dir auch nur alle Daumen drücken und gute Gesundheit für alles das wünschen, was jetzt vor dir liegt. Also: Toi, toi, toi!
Zur Sache schließe ich mich deinem Redebeitrag an. Es ist eigentlich alles gesagt. Wir werden auch ablehnen aus den genannten Gründen. Das war eine Kompromisslösung, letztendlich auch wieder zähneknirschend von uns, eine Vereinheitlichung der Quoren. Wir wollen da eigentlich ein bisschen mehr. Deswegen reicht uns das so nicht. Deswegen werden wir einfach ablehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorneweg ein paar persönliche Worte an meine Vorrednerin und an meinen Vorredner richten.
Liebe Frau von Boeselager, liebe Ilka, von den 27 Jahren, die du hier im Parlament erlebt hast, durften wir sieben gemeinsam durchlaufen. Wir haben im Europa- und Eine-Welt-Ausschuss viel gestritten und viel diskutiert. Aber es war immer fair, immer menschlich angenehm und immer produktiv. Und wir haben am Ende des Tages immer zusammen dafür gesorgt, dass die „MS Landtag“ einen klaren proeuropäischen Kurs gehalten hat. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich mich ganz herzlich bei dir bedanken, auch im Namen der Fraktion.
Viel Glück, toi, toi, toi und gute Gesundheit bei all dem, was du jetzt tust!
Lieber Markus Töns, lieber Kollege, zwölf Jahre warst du hier im Landtag, davon durften wir sieben zusammen gehen. Wir waren in der Regierungsverantwortung, haben zusammen im Ausschuss für Europa und Eine Welt gearbeitet, wir haben zusammen für Nordrhein-Westfalen im Ausschuss der Regionen in Brüssel und anderswo in Europa viel gestritten und uns starkgemacht.
Auch dir, lieber Markus, ganz lieben Dank für die tolle Zusammenarbeit. Viel Glück im September bei dem, was du da neu anstrebst! Selbst wir – wir hatten ja eine hohe Hürde; wir spielen quasi in zwei Ligen, ich Fortuna Düsseldorf, du Schalke 04 – haben es im Laufe der Jahre geschafft, diesen tiefen Graben
durch gemeinsame Besuche von Spielen zu überwinden. Selbst das ist uns gelungen. Tausend Dank an der Stelle für dein Wirken hier im europäischen Sinne. Viel Glück!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema „Europa“ möchte ich gerne von einer Begebenheit berichten, die ich persönlich am Tag nach dem Referendum in Großbritannien erlebt habe. Das Referendum – das wissen wir alle – ist nicht so ausgegangen, wie ich es mir gewünscht hätte, wie wir uns das gewünscht hätten. Als mich Freunde und Bekannte im Vorfeld dieser Entscheidung in Großbritannien gefragt haben: „Wie schätzt du das ein? Wie geht das aus?“, habe ich immer allen gesagt: Ich glaube ganz ernsthaft, wenn es hart auf hart kommt, werden die Briten einfach klare Kante zeigen, und sie werden sich mehrheitlich für Europa entscheiden.
Sie haben es nicht getan. Als ich das Ergebnis morgens im Fernsehen gesehen habe, war ich echt überrascht und wirklich schockiert. Am nächsten Tag war es mir dann möglich, als ich nach einem Arbeitstag nach Hause kam, am Fernseher durch die Programme zu zappen und zu ergründen, warum das eigentlich passiert ist. Man muss fairerweise sagen: England, Wales, Schottland, Nordirland und auch London haben ja proeuropäisch gestimmt.
Als ich mich also durch die Fernsehkanäle gezappt habe, habe ich eine Sequenz gesehen, die ich bemerkenswert fand. Ich meine, es war auf BBC, ich weiß es nicht mehr genau Da ist ein Reporter durch London gelaufen und hat wahllos Menschen befragt: Die Entscheidung ist gefallen. Was sagen Sie persönlich dazu?
Es gab nun diese Situation, in der er auf eine Gruppe von Menschen zugegangen ist, die an einer Fußgängerampel stand, und von hinten jemanden angetippt hat. Das war ein Mann um die 40, der dann auf die Frage: „Was sagen Sie denn jetzt dazu?“, als er sich umdrehte, und ohne nachzudenken ins Mikrofon gesagt hat: Look, you can destroy in a day, what took a whole generation to build.
Ich fand das so bemerkenswert, weil er einerseits das, was da wirklich passiert ist, gut auf den Punkt brachte, aber weil er andererseits auch Mahnung für mich ist, nämlich: Leute, guckt euch das an! Eine Wahl, eine Entscheidung – so schnell könnt ihr das kaputtmachen, was über Jahrzehnte aufgebaut wurde.
Vor allen Dingen war es am Ende des Tages für mich eine unglaubliche Motivation, zu sagen: Genau das möchte ich hier nicht erleben. Ich möchte nicht den
Menschen in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland irgendwann erklären müssen, warum wir aus der Europäischen Union ausgetreten sind.
Denn ich bin der absolut festen Überzeugung, dass wir unsere Zukunft in Nordrhein-Westfalen nur positiv gestalten können – um den Frieden auf diesem Kontinent zu erhalten, um den Wohlstand zu erhalten und um die Freiheit hier zu sichern –, wenn wir dies gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn und nicht im Alleingang tun.
1989 sind viele Zehntausend Menschen in Deutschland auf die Straßen gegangen, haben friedlich demonstriert und haben mit ihren Demonstrationen dafür gesorgt, dass Mauern eingerissen wurden. Heute erleben wir wieder, dass Zehntausende auf die Straße gehen, wie beispielsweise – meine Vorredner haben es gesagt – bei Pulse of Europe oder beim March of Rome anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Europäischen Union.
1989 haben die Menschen in diesem Land gerufen: „Wir sind das Volk!“ Ich hoffe, viele von Ihnen werden in den nächsten Tagen auch bei Pulse of Europe auf der Straße stehen. Ich hoffe, dass auch dieses Haus gemeinsam ausrufen wird: Wir sind Europa! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nachdem Sie, Herr Kollege Lürbke, meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben, wundert es Sie vielleicht nicht, dass es jetzt eine Kurzintervention gibt.
Herr Lürbke, Sie haben in Ihrer Rede sehr viel von Aufklärung und Verantwortung gesprochen. Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund gerne fragen, wie Sie sich erklären, dass der ehemalige Innenminister Ingo Wolf, der heute Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen ist, heute hier die Gelegenheit nicht genutzt hat, seinen Beitrag zu leisten, um die Öffentlichkeit und das Parlament aufzuklären und seiner Verantwortung gerecht zu werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen. Der Beratungsgegenstand ist ja schon umfassend von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern besprochen worden. Wir werden natürlich einer Überweisung an den Hauptausschuss zustimmen. Ich möchte aber schon die Bemerkung machen, dass dieser Antrag wahrscheinlich viel zu spät kommt. Wir befinden uns am Ende der Legislaturperiode. Es gibt nur noch eine
Plenarrunde. Wir können das gerne versuchen; aber leider ist es vom Zeitpunkt her wahrscheinlich ein Projekt für die neue Legislaturperiode.
Damals haben wir zwischen den Fraktionsvorsitzenden den Kompromiss gefunden, eine Vereinheitlichung der Quoren auf 20 % herbeizuführen. Wir hatten andere Vorstellungen. Wir Grüne wollten damals das Quorum bei den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen von 20 auf 15 % senken. Die Quoren zur Einberufung des Landtags wollten wir von 25 auf 15 % senken. Und wir wollten das Quorum in Bezug auf die abstrakte Normenkontrolle der Klage von einem Drittel der Mitglieder auf ein Zehntel der Mitglieder senken. Für uns war das damals schon ein langer und schmerzhafter Weg, überhaupt diesen Kompromiss zu erreichen. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, da bin ich mir auch noch nicht ganz sicher.
Von daher: Wir stimmen zu. Ich glaube aber, vom Zeitpunkt her ist es einfach leider zu spät. Und was den Inhalt anbetrifft, ist zu fragen, ob es wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Da setze ich noch ein großes Fragezeichen. Wir werden sehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über vier Jahre Ar
beit, 2.300 Akten gesichtet, 62.000 Seiten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten durchgesehen – wir haben es gehört –, über 130 Zeugenvernehmungen, ein über 800 Seiten starker Abschlussbericht als Ergebnis – wenn man die Druckversion in der Hand hält, wird klar, wie umfangreich unsere Ermittlungsarbeit in den letzten Jahren war.
Umso zufriedener können wir sein, dass wir den äußerst komplexen Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsauftrag vollständig abgearbeitet haben. Das ist sehr gut und ein Erfolg. Denn dieses gemeinsame Ergebnis ist nur durch eine gute und seriöse Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg gelungen.
Daher gilt an dieser Stelle natürlich von mir persönlich wie auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesem Hohen Haus der Dank der Vorsitzenden, Nadja Lüders, und ihrem Stellvertreter, Christian Haardt. Auch dem Vorgänger, Sven Wolf, danke ich herzlich. Er hatte bis April 2015 den Ausschussvorsitz inne.
Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen für die bei aller politischen Härte faire und professionelle Zusammenarbeit. Damit fühlen sich bitte nur die Abgeordnetenkollegen, sondern auch die Referentinnen und Referenten angesprochen. – Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Natürlich spreche ich auch dem Ausschussreferenten, Herrn Haberland, und der Ausschussassistenz, Frau Kowol, die beide sehr gute Arbeit geleistet haben, von unserer Fraktion und mir persönlich ganz herzlichen Dank aus. Das sage ich auch in Richtung des Sitzungsdokumentarischen Dienstes und allen, die an diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mitgewirkt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Auflösung des Landtags im Jahr 2012 war zunächst unklar, ob es eine Fortsetzung dieses Untersuchungsausschusses zu den Bauvorhaben unter der Leitung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen geben würde. Es gab Stimmen, die dies forderten, und solche, die keine Fortsetzung der Untersuchungsarbeit wollten.
Nicht zuletzt durch die Initiative der Piraten – das muss man der Fairness halber eindeutig sehen und erwähnen – wurde erneut ein Untersuchungsausschuss im September 2012 zu demselben Thema eingesetzt. Wir haben dies sehr begrüßt, weil meine Fraktion es immer für absolut notwendig gehalten hat, die Skandale rund um den BLB lückenlos aufzuklären. Umso zufriedener sind wir jetzt, da wir die Untersuchungen erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Bericht, der nun vorliegt, dokumentiert in aller Ausführlichkeit, was genau beim BLB und in der Politik – vor allen Dingen unter der Regierung Rüttgers von 2005 bis 2010, die ebenfalls eine große Verantwortung hatte – schiefgelaufen ist. Denn alle Bauvorhaben, die wir untersucht haben, weil sie aus dem Ruder gelaufen sind, fanden unter schwarz-gelber Regierungsverantwortung statt. Teilweise waren sie vorher beschlossen, aber aus dem Ruder gelaufen sind alle in den Jahren 2005 bis 2010. Diese schwarz-gelbe Landesregierung war oftmals sogar Auftraggeber für einige der Bauprojekte, die aus dem Ruder gelaufen sind und zu exorbitanten Kosten geführt haben.
Man wollte beispielsweise – das ist erwähnt worden – vonseiten der Rüttgers-Regierung beim Landesarchiv Duisburg ein – so steht es im Bericht, Zitat – „herausragendes Gebäude mit architektonischer Zeichensetzung“ anstelle eines kostengünstigeren Zweckbaus. Und man bekam ein herausragendes Gebäude mit architektonischer Zeichensetzung. Auch die Baukosten waren dann natürlich herausragend. Zwischenzeitlich war sogar eine Partyetage in der Dachspitze im Gespräch, wo die Landesregierung im Rahmen der Kulturmetropole 2010 Empfänge geben wollte.
So hat uns das ein Zeuge geschildert. Die Funktionalität spielte dabei nur eine untergeordnete Rolle. Auch das steht in unserem Bericht – ein gemeinsamer Bericht, um es an dieser Stelle noch einmal zu betonen. Bezahlen mussten dies alles der Steuerzahler und die Steuerzahlerin, nicht der Auftraggeber.
Auch die Ausübung der Fachaufsicht durch das von Dr. Helmut Linssen geführte Finanzministerium spielte in unseren Untersuchungen eine Rolle. Mal war, wenn etwas schief ging, ganz allein der BLB verantwortlich und das Finanzministerium hatte nichts damit zu tun. An anderer Stelle wiederum, zum Beispiel beim Vodafone-Hochhaus, griff Finanzminister Linssen persönlich in Kaufverhandlungen ein und rühmte sich mit dem aus seiner Sicht guten Ergebnis. Verantwortung im Sinne einer effektiven Fachaufsicht sieht anders aus.
CDU und FDP vertraten im Ausschuss zunächst die Linie, dass einzig und allein die Strukturen des BLB daran schuld seien, dass unter ihrer Regierungsverantwortung so einiges beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes schief ging. So kann man natürlich auch versuchen, sich der eigenen Verantwortung zu entledigen. Das ist in etwa so, als wenn sich der Bankräuber darauf berufen würde, er sei unschuldig, weil es doch eine Lücke im Sicherheitssystem der Bank gegeben habe.
Andererseits kann man nicht alles durch strukturelle Gestaltung verhindern, vor allem nicht, wenn jemand
wie der ehemalige Geschäftsführer Ferdinand Tiggemann, der ja – wie erwähnt wurde – am Montag zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, mit solch hoher krimineller Energie agiert. Das Urteil – siebeneinhalb Jahre, direkt im Gerichtssaal verhaftet – ist hart, aber, wie ich finde, angemessen und gerecht.
Ich möchte zum Schluss meiner Rede noch einen generellen Punkt ansprechen. Unser Untersuchungsausschuss – das hat unsere Vorsitzende erwähnt – lief parallel zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Unsere Herangehensweise war jedoch, die politischen Verantwortlichkeiten festzustellen. Diese politischen Verantwortlichkeiten festzustellen, ist letztendlich eine wichtige Funktion von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in einer parlamentarischen Demokratie. Das unterscheidet Demokratien von nichtdemokratischen Staaten.
In einer Demokratie werden Dinge wie Korruption, aber auch politische Fehlentscheidungen möglichst lückenlos – wie in diesem Fall – aufgearbeitet, auch wenn dies manchen natürlich so nicht passt. Nur so kann man Licht ins Dunkel bringen, und nur so können Verantwortungsträger, die versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, gezwungen werden, ihre Verantwortung zu übernehmen.
Untersuchungsausschüsse sind, wie auch unser Rechtsstaat im Ganzen, nicht zuletzt auch eine Drohkulisse für all diejenigen, die meinen, sich über Regeln hinwegsetzen zu können. In einem Rechtsstaat, in einer Demokratie kommt man damit nicht durch. Das hat Konsequenzen – strafrechtliche und in der Regel auch politische. Manches ist vielleicht nicht einmal strafbar, aber dennoch moralisch falsch. Auch das spielt ja in der Politik eine Rolle.
Die Menschen, die uns wählen, müssen uns vertrauen können und wissen, dass, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird, dem nachgegangen wird, bis die Verantwortlichkeiten geklärt sind. Das parlamentarische Instrument dafür ist der Untersuchungsausschuss. Zu der Frage, ob sich der Aufwand gelohnt hat, ob der Untersuchungsausschuss etwas gebracht hat, kann ich nur sagen: Ja, der Aufwand hat sich gelohnt. Ich glaube, dass dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss unserer politischen Hygiene, unserer Demokratie gut getan hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An die Piratenfraktion von unserer Seite vielen Dank für diese Gesetzesinitiative! Wir diskutieren natürlich regelmäßig und häufig in diesem Hohen Haus das Verhältnis repräsentativer und direkter Demokratie. Da sind wir gerne dabei. Das haben wir auch ganz ausführlich in der Verfassungskommission gemacht, allerdings mit keinem zufriedenstellenden Ergebnis.
Die Sachlage ist, glaube ich, von meinen Vorrednern ausreichend dargestellt worden. Es geht wohl eher um die Positionierung und Einschätzung der einzelnen Fraktionen. Von grüner Seite diskutieren wir natürlich sehr gerne über die Erleichterungen des Verfahrens zur Durchführung von Volksbegehren. Die Auslegungsfristen kann man aus unserer Perspektive gern hinterfragen.
Zwei Fragen haben sich uns beim Lesen des Gesetzentwurfs, der heute überwiesen werden soll, gestellt. Einerseits sprechen Sie von Harmonisierung der Fristen – amtliche und freie Unterschriftensammlung –, schreiben aber im Text, dass die amtliche Auslegung bis zum Abschluss des Volksbegehrens erfolgen soll. Wir verstehen „zum Abschluss des Volksbegehrens“ so, dass der Abschluss des kompletten Verfahrens gemeint ist; das wäre nach Auswertung. Dann hätten
wir ein Problem, denn dann ist es nicht harmonisiert. In Ihrem hier vorgelegten Text gehen Sie nur an die amtlichen Fristen heran, aber nicht an die freie Unterschriftensammlung. Das heißt, dass die zwölf Monate bestehen bleiben und dass das unterschiedliche Zeitläufe zur Folge haben könnte. In der weiteren Debatte müssten wir klären, ob wir uns da verstehen und wie man das ausdrücken kann. Das wäre der eine Punkt.
Der zweite Punkt bezieht sich auf das Inkrafttreten. Das Gesetz soll, so Ihr Entwurf, am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Sie haben dann aber auch auf laufende Volksbegehren zu G8/G9 hingewiesen. Da muss man natürlich gucken, dass die auch rechtssicher laufen, muss sich fragen, ob sie tangiert sind oder nicht, ob man vielleicht rückdatieren muss. Wie gehen wir also mit dem Begriff „am Tag nach der Verkündung“ um, wenn wir – wie in dem Fall – laufende Volksbegehren haben; denn die möchten wir natürlich nicht stören oder da nicht irritierend wirken. Das muss man, glaube ich, im Laufe der Strecke klären.
Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Das kann ja nur dazu führen, dass wir da intensiver und präziser werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen. Als ich den Antrag auf den Tisch bekommen habe, habe ich gemerkt: Ich muss mich dem Kollegen Töns anschließen und sagen, dass sich die Sinnfrage schon ein bisschen stellt.
Der Antrag gliedert sich eigentlich in zwei Teile, nämlich einmal den Themenbereich der Benelux-Zusammenarbeit, und dann folgt letztendlich – der Kollege Töns hat von „Fleißarbeit“ gesprochen – ein buntes Potpourri aller Themen, die die CDU-Fraktion im Europaausschuss in den letzten fünf Jahren bewegt haben. Das alles geht ein bisschen durcheinander; das ist Kraut und Rüben.
Trotzdem möchte ich sagen, dass uns die BeneluxKooperation ein wichtiges Anliegen ist. Deswegen haben wir 2015 als Koalitionsfraktionen einen eigenständigen Antrag eingebracht. Wir haben dafür gesorgt, dass es im Jahr 2016 eine Anhörung im Europaausschuss gab. Die Landesregierung hat fleißig gearbeitet und eine Benelux-Strategie vorgelegt und mit Leben gefüllt. Sie wird gelebt und funktioniert in der Praxis. Sie hat endlich die bisherigen wirren Knäuel geordnet, indem sie der Benelux-Kooperation eine Zielorientierung gegeben hat.
In Ihrem Antrag stehen – ich will nicht von Banalitäten sprechen – Sachen, mit denen die Landesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen aufgefordert werden, die aber nicht mehr State of the Art sind. Ich nenne ein Beispiel. In Ihrem Antrag – ich darf zitieren –
„Reaktorsicherheit: Die Landesregierung wird aufgefordert, alle Gesprächskontakte zu nutzen, um die schnellstmögliche Stilllegung der gefährlichen Atomkraftwerke Thiange und Doel zu erreichen.“
Dazu muss man sich fragen: Was macht denn die Landesregierung? Haben Sie gar nichts mitbekommen? Natürlich tun wir das auf allen Ebenen!
Die Landesregierung hat sich sogar einer Klage angeschlossen. Die Gesprächskontakte sind intensiv. In Ihrem Antrag steht:
„Die bestehende grenzüberschreitende Kooperation im Bereich des Hochwasserschutzes – insbesondere am Rhein – muss intensiviert werden.“
Das läuft doch in aller Intensität und auf allen Ebenen. Da muss niemand jemand anders auffordern. So geht das die ganze Zeit weiter.
Was wir nach Auswertung der Anhörung dazu noch zu sagen haben, haben wir in unserem Entschließungsantrag dargelegt. Das will ich aus zeitökonomischen Gründen und der Redundanz wegen nicht tun, da ich davon ausgehe, dass der Minister mit der gewohnten Fachlichkeit und Souveränität gleich darlegen wird, welche Punkte stimmen und welche nicht und was vonseiten der Regierung läuft. Das können Sie da nachlesen.
Beim Ziel und bei der Linie sind wir uns natürlich einig.
Sehr gerne.
Als Düsseldorfer Abgeordnete kenne ich natürlich den Rhein gut. Ich kenne auch die Gespräche, die auf kommunaler Ebene, auf Ebene der Bezirksregierung und vonseiten der Landesregierung laufen. Der Minister kann das gern weiter ausführen.
Wir hatten letztens einen Bericht aus dem Umweltministerium, in dem diese Gesprächskontakte aufgelistet wurden. Natürlich gibt es intensive Kontakte und Absprachen, dass es zu einem verbesserten kooperativen Vorgehen kommt – gerade mit Blick auf den Rhein. Denn der Rhein ist ein klassisches europäisches Beispiel, da er an den Grenzen nicht haltmacht und wir alle davon betroffen sind.
Ich möchte ganz zum Schluss zu dem allgemeinen Teil, zu dem bunten Potpourri, das ich angesprochen habe, noch etwas sagen. Darin steht ein Punkt, der mich auch sehr überrascht hat:
„Gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit muss mehr Transparenz über die europapolitischen Aktivitäten der Landesregierung hergestellt werden. Dafür sind geeignete Konzepte zu entwickeln.“
Sie verraten uns natürlich in Ihrem Antrag nicht, welche Sie meinen. Ich kann Ihnen nur sagen: Als 2010 Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen angefangen hat, war das zunächst in der Minderheitsregierung. Dann gab es ab 2012 die Bestätigung durch die Wählerinnen und Wähler mit einer eigenständigen Mehrheit. Mit Blick darauf kann man nur sagen: Wir haben genau das gemacht. Mehr Transparenz geht doch gar nicht. Wir diskutieren das immer. Sie können immer den jährlichen Bericht über die internationalen Aktivitäten der Landesregierung sehen. Wir haben die europapolitischen Prioritäten im Koalitionsvertrag aufgesetzt.
Wir diskutieren jedes Jahr auch im Ausschuss, worin nach Auswertung der Arbeitsprogramme der Europäischen Kommission durch die Landesregierung die Schwerpunkte für dieses Jahr liegen. Das diskutieren wir immer. Alles ist nachvollziehbar. Ich weiß nicht, wo es da noch ein Mehr an Transparenz geben soll. Das ist auf jeden Fall deutlich mehr und deutlich fokussierter als alles das, was 2005 bis 2010 in diesem Bereich passiert ist. Mehr kann man da nicht leisten.
Bei den Europaschulen fordern Sie mehr Engagement. Ich weiß nicht, was wir da noch mehr tun können – auch außerhalb dieses Formats sind wir dabei gut unterwegs.
Insofern werden wir Ihren Antrag leider ablehnen. Die Sinnfrage bleibt auch am Ende meines Redebeitrags bestehen. Aber wir sind uns in der Grundlinie – das wollte ich, als Sie vorhin die Frage gestellt haben – einig. Die Wertigkeit der Benelux-Kooperation und die Wichtigkeit der Euregios sehen wir genauso. In der proeuropäischen Linie stimmen wir auch überein.
Insofern hoffen wir, dass wir zum Ende der Legislaturperiode vielleicht noch bis zum Mai ein gemeinsames Signal in der Richtung aus dem Landtag für ein starkes Europa sowie für eine starke und engagierte Arbeit dieser Landesregierung und dieses Parlaments in europäischen Zusammenhängen senden können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum bringen wir diesen Gesetzentwurf ein? Es sind ja drei Fraktionen.
Ich bin der Piratenfraktion sehr dankbar, dass sie ihren Gesetzentwurf zurückgezogen und sich unserem Gesetzentwurf angeschlossen hat. Ich glaube, das ist der Sache dienlich und sehr hilfreich.
Warum machen wir das? – Weil wir bis zum Ende der Legislaturperiode jede Möglichkeit und jede Chance nutzen wollen, dass unsere Jugendlichen, die 16- bis 18-Jährigen, hier in Nordrhein-Westfalen an unserer Demokratie und an unseren demokratischen Spielregeln partizipieren können. Das ist jede Mühe wert. Deswegen machen wir das.
Wir machen das auch, weil wir in diesem Hohen Hause eigentlich eine politische Mehrheit für die Einführung des Wahlalters 16 haben. Die SPD-Fraktion ist dafür. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, meine Fraktion, ist dafür. Die Piratenfraktion ist dafür. Das ist schon eine einfache Mehrheit.
In den Anhörungen der Verfassungskommission haben sich alle Sachverständigen und alle gesellschaftlichen Gruppen für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen ausgesprochen. Wir haben dafür eine breite gesellschaftliche Mehrheit.
Ich habe keinen Kommentar in den Medien – egal in welchem Medium – gelesen, der sich kritisch gegenüber einem Wahlalter 16 gezeigt hätte. Warum gelingt es uns nicht – deswegen machen wir diesen Anlauf noch einmal –, diese politische Mehrheit, diese einfache Mehrheit in diesem Hohen Haus, diesen Rückenwind aus der Gesellschaft und diese positiven Kommentierungen in den Medien in verfassungsändernde Mehrheiten zu überführen? Das muss uns doch noch in dieser Legislaturperiode gelingen!
In der Verfassungskommission ist uns das nicht gelungen – da möchte ich den Kollegen Körfges unterstützen – letztlich aufgrund taktischer Motivation. Denn wir hatten eine Blockade von CDU- und FDPFraktion, die dadurch entstand, dass beide Fraktionen weder eigen- noch selbstständig in der Verfassungskommission agierten, sondern sich zusammengeschweißt und nicht mehr einzeln abgestimmt haben. Es gab ja durchaus Nuancen.
Ich habe die große Hoffnung, dass die CDU-Fraktion und gerade auch die FDP-Fraktion in diesem Beratungsprozess wieder zur Eigenständigkeit und Selbstständigkeit zurückfinden, damit es in dieser Legislaturperiode doch noch eine Lösung für die Einführung des Wahlalters von 16 Jahren gibt.
Meine Damen und Herren, Jugendliche sind heute wesentlich selbstständiger als vor vielen Jahren. Sie sind heute wesentlich mobiler. Sie sind kürzer an der Schule. Sie sind kürzer an der Universität. Sie besitzen auch früher einen Führerschein. Wir verlangen von den 16- bis 18-Jährigen heutzutage, eigenmächtig die Weichen für die Zukunft ihres persönlichen Lebens zu stellen. Wir verlangen teilweise, dass sie für das erste Semester an den Universitäten, für Ausbildung und für Arbeit die eigene Stadt und ihr Elternhaus verlassen.
Wenn das so ist und wenn wir ihnen so eine große persönliche Verantwortung für ihr Leben in die Hand legen, muss es doch auch möglich sein, dass sie die
gleiche Verantwortung bei der Gestaltung des politischen und gesellschaftlichen Rahmens in diesem Land wahrnehmen dürfen. Das ist doch naheliegend.
Ich werde nie verstehen, warum unsere Demokratie in Nordrhein-Westfalen Jugendliche ausschließen will. Ich werde nie verstehen – dahinter steht vielleicht eine Grundannahme, die ich nicht teile –: Sollen Jugendliche etwa politisch dümmer als Erwachsene sein? Das kann doch nicht wahr sein. Nein, das ist so nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU- und der FDP-Fraktion, wer politisch interessiert ist, ist das nicht erst mit 18 Jahren. Das fängt doch wesentlich früher an. Sie haben bisher immer argumentiert – das ist mein letzter Punkt hier –, das Wahlrecht müsse man an die Geschäftsfähigkeit und an die Strafmündigkeit von 18 Jahren koppeln.
Zur Geschäftsfähigkeit möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Hinter der Geschäftsfähigkeit, die man in Deutschland mit 18 Jahren erlangt, steht ein Schutzgedanke. Jugendliche sollen a) vor krummen Geschäften und b) vor Vertragsabschlüssen geschützt werden, die sie nachher, weil sie das vielleicht nicht überblicken, schädigen. Das ist ein Schutzgedanke.
Das volle Strafrecht gilt erst ab 18 Jahren, weil es eine gewisse Schutzfunktion hat, sodass Jugendliche nicht sofort die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Diesen Schutzgedanken kann man doch nicht auf das allgemeine Wahlrecht übertragen. Denn wir müssen Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren in Nordrhein-Westfalen nicht vom Wahlzettel fernhalten. Sie sollen in unserer Demokratie mitmachen dürfen.
Wir wollen sie einbinden. Denn viele politische Bereiche – ich nenne nur Schule und Sport – betreffen die Jugendlichen ganz direkt in unserem Land. Sie sollen mitbestimmen dürfen. In einer alternden Gesellschaft braucht die junge Generation eine starke Stimme.
Alles spricht dafür. Gehen Sie noch einmal in sich. Diskutieren Sie! Ich hoffe, dass wir eine konsensuale Lösung am Ende des Tages finden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen. Wir haben die Verfassung geändert. Diese Verfassungsänderungen ziehen jetzt einfachgesetzliche Nachjustierungen nach sich – im Landeswahlgesetz, im Verfassungsgerichtshofgesetz sowie in weiteren Gesetzen. Das hat der Kollege Hans-Willi Körfges ganz hervorragend dargestellt und inhaltlich begründet. Dem kann von grüner Seite nur zugestimmt werden. Es muss nichts mehr hinzugefügt werden.
Ich freue mich auch für meine Fraktion auf die weiteren Beratungen. –– Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Piraten in seiner Sitzung am 6. September 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piratenfraktion abgelehnt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat den Antrag der Piratenfraktion in seiner Sitzung am 7. September 2016 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piratenfraktion abgelehnt. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
hat den Antrag in seiner Sitzung am 28. September 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piratenfraktion abgelehnt. Der Hauptausschuss hat in seiner abschließenden Sitzung am 29. September 2016 den Antrag der Piraten mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP gegen die Stimmen der Piratenfraktion abgelehnt.
Die Begründung findet sich in der Beschlussempfehlung. Sie lautet: Schließlich gibt es bei diesem Thema keine Zuständigkeit für das Bundesland NordrheinWestfalen, sondern es handelt sich um eine bundespolitische Angelegenheit. Genau dafür muss man das Grundgesetz ändern. Das tun wir nicht hier in Düsseldorf in diesem Parlament, sondern das macht der Deutsche Bundestag in Berlin.
Es ist ein Thema fürs Berliner Parkett und nicht fürs Düsseldorfer Parkett. Wir werden deswegen gleich genauso abstimmen, wie wir das in den Ausschüssen getan haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lienenkämper, ich habe es Ihnen schon bei der Aussprache zur Arbeit der Verfassungskommission gesagt und sage es jetzt noch einmal: Falsches wird nicht richtiger, indem man es ständig wiederholt.
Ihre Behauptung, dass wir heute nicht die große Lösung diskutieren, weil diese an der Blockade von Rot-Grün gescheitert ist, ist nicht richtig. Sie waren es!
Ihre Fraktion hat es zu verantworten, dass wir heute keine große Lösung verabschieden, sondern nur das kleine Paket. Das wissen Sie ganz genau!
Eine moderne Landesverfassung, die von den Bürgerinnen und Bürgern gebilligt wird, ermöglicht in der Gegenwart wie auch in der Zukunft, die rechtlichen Grundlagen eines Landes allgemein akzeptiert und respektiert sowie entsprechend den neuen Gegebenheiten festzulegen.
Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine positive Rolle bei der Entwicklung des demokratischen Nordrhein-Westfalen gespielt. Sie hat auch dazu beigetragen, dass sich eine nordrheinwestfälische Identität entwickeln konnte. Diese Rolle gebietet es, an wesentlichen überlieferten Werteentscheidungen des Verfassungsgesetzgebers festzuhalten, die sich in der Verfassungswirklichkeit bewährt haben.
Allerdings sollen überkommene, der heutigen Zeit nicht mehr entsprechende Regelungen verändert beziehungsweise gestrichen und damit eine Aufwertung der Verfassung des Landes NRW ermöglicht werden.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles, was ich gerade vorgetragen habe, war der Begründungstext eines Antrages von Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Juni 2005 in diesem Haus.
Schon 2005 haben wir Grüne gefordert, dass diese Verfassung, die sich in der Tat bewährt hat, modernisiert und überarbeitet wird. Das ist jetzt elf Jahre her. Acht Jahre, nachdem wir diesen Antrag ins Parlament eingebracht haben, kam dann endlich diese Verfassungskommission zustande. Es ist notwendig, dass wir heutzutage diese Verfassung demokratisieren, dass wir mehr Partizipation zulassen und dass wir auf gewisse gesellschaftliche Realitäten reagieren, auch auf die Digitalisierung.
Ich bin darüber sehr froh und dankbar. Wir haben da einen langen Atem gehabt. Das ist manchmal notwendig. Wir haben es heute Morgen auch in der Festansprache beim Festakt vom Bundestagspräsidenten Lammert gehört, der noch einmal darauf hingewiesen hat, wie lange es damals gedauert hat, bis in Nordrhein-Westfalen diese Verfassung zustande gekommen ist.
Wir haben von 2005 bis 2013 diesen langen Atem gehabt und sind jetzt endlich an der Stelle, dass wir arbeiten konnten. Heute haben wir ein Ergebnis, was uns aber nicht zufriedenstellt. Für uns ist die Bilanz – und das ist Ihnen nicht neu – eher ernüchternd. Es wäre viel mehr drin gewesen, hätte sich diese Seite des Hohen Hauses ein bisschen bewegt.
Langen Atem haben wir auch bei einer Sache bewiesen, die wir heute verabschieden – das haben meine Vorredner, Herr Körfges und Herr Lienenkämper, schon erwähnt –, und das ist das Thema „Eidesfor
mel“. Wir haben das Thema „Veränderung der Eidesformel“ in diesem Haus jeweils zur Konstituierenden Sitzung dieses Parlamentes angesprochen. Ich erinnere mich noch – es war meine erste Legislaturperiode –: Im Juni 2010 hat der Kollege Arif Ünal eine Erklärung vorgelesen und dringend darum gebeten, dass sich alle Fraktionen daran machen, diese Formel zu ändern, weil sie nicht die Lebenswirklichkeit in diesem Land abbildet.
Herr Lienenkämper, Sie haben sich sehr bemüht, das aus Ihrer Perspektive zu legitimieren.
Ich möchte noch eines aus unserer Perspektive hinzufügen, warum wir diese Eidesformel ändern. Für uns ist es vor allen Dingen ein wichtiges integrationspolitisches Signal, was wir heute hier tun.
Dass die Mitglieder der Landesregierung in Zukunft schwören, ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen zu widmen, spiegelt nur die heutige gelebte Realität in diesem Land wider. Und dieses Land – das wissen Sie – ist wie kein anderes Bundesland von der Einwanderung geprägt, gerade auch das Ruhrgebiet. Diese alte Formulierung, die wir bisher hatten, „zum Wohle des deutschen Volkes“, schloss all die Menschen, die keinen deutschen Pass haben, aber seit Jahrzehnten hier leben, unser Land mitprägen, aus. Diese Leute waren ausgeschlossen. Die integrieren wir jetzt.
Ich bin sehr froh und dankbar, dass uns dieser Schritt gemeinsam mit CDU, FDP und SPD gelingt. Es hat sich gelohnt, auch da einen langen Atem zu haben.
Ich möchte nicht die Punkte wiederholen, die meine Vorredner gesagt haben, die heute hier zur Abstimmung stehen, Verfassungsgerichtshof, Alterspräsident, alles gute Sachen, die wir mittragen. Es ist richtig, die parlamentslose Zeit überwinden wir zukünftig. Das ist alles gut.
Ich möchte aber zum Schluss noch einen Punkt erwähnen, der nicht drinsteht und der letztendlich Grund war, warum diese Verfassungskommission nicht den großen Schritt wagen konnte, nämlich das Wahlalter 16.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht ist klar: Auch 16- und 17Jährige müssen bei der Landtagswahl das aktive Wahlrecht erhalten. Das steht für uns außer Frage. Denn Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung, und Wahlen sind die originäre Form der Beteiligung. Jugendliche müssen am längsten mit den politischen Entscheidungen, die von Parlamenten getroffen werden, leben. Durch das Herabsenken des Wahlalters würden die Interessen der Jugendlichen stärker in
den Blick aller Parteien und der Fraktionen hier auf der Landesebene gelangen.
Dies ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels umso wichtiger, denn die Gruppe der jungen Menschen ist im Vergleich zur Gesamtheit der Wahlberechtigten deutlich unterrepräsentiert.
Doch beim Thema „Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre“ wollte sich die CDU um keinen Millimeter bewegen. Den Konsens für die große Lösung haben wir deswegen nicht, denn plötzlich haben Sie, Herr Laschet, Sie auch persönlich, auf Stur geschaltet und haben aus Angst vor 300.000 Jugendlichen,
die eventuell hier mitreden könnten, eine große Lösung verweigert.
Warum haben Sie denn so viel Angst? Trauen Sie sich etwas, Herr Laschet! Trauen Sie sich!
Festgefahren, einbetoniert, alternativlos – entgegen der Wissenschaft – gucken Sie sich doch die Bertelsmann Studie an; Sie haben sie doch gelesen –, entgegen der Experten, die überwiegend wohlbegründet und abgewogen die Auffassung vertreten haben, dass die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für unsere Demokratie vielerlei Vorteile mit sich bringt, aber eigentlich keine Nachteile.
Nicht ein einziger Sachverständiger – ich war ja in der Anhörung –, den die Kommission angehört hat, hat Bedenken hinsichtlich einer Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre geäußert. Ich kenne ihn nicht.
Meine Damen und Herren, Sie haben leider diesen jungen Menschen in unserem Land in letzter Konsequenz die demokratische Mitbestimmung für die folgenden fünf Jahre nicht ermöglicht. Belastbare Argumente finde ich bei Ihnen leider nicht. Wir sind enttäuscht. Wir hätten uns etwas anderes gewünscht.
Ich interpretiere, Herr Laschet, die von Ihnen und Ihrer Fraktion vertretene Auffassung, das Wahlalter nicht zu senken, als klare Misstrauensbekundung gegenüber den Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Anders kann man das einfach nicht werten.
Entschuldigung, wir hatten Ihnen das Angebot gemacht – das wissen Sie sehr genau –. Wir haben gesagt, wenn Sie den Schritt nicht mitgehen können,
dann lassen Sie uns doch folgenden Weg gehen:
Wir nehmen die Festlegung des Wahlalters aus der Verfassung. Dann gibt es eine einfachgesetzliche Regelung. Das haben wir doch schon in vielen anderen Bundesländern.
In den Ländern Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen regeln alle das Wahlalter durch ein Gesetz. Ich bin echt fasziniert gewesen, wie Sie dann gesagt haben: ja, im Prinzip schon, aber dann bitte erst der nächste Landtag. – Diesem Landtag, einem amtierenden und funktionsfähigen Landtag, wollten Sie vorschreiben, nach der Herausnahme des Wahlalters aus der Verfassung nicht gesetzgeberisch tätig werden zu dürfen.
Das ist nicht akzeptabel, Herr Laschet. Das war keine Lösung.
Wir sind ein amtierendes und funktionierendes Parlament, wir können dann einfachgesetzlich die Mehrheiten herstellen. Das wollten Sie nicht. Und deswegen bleibe ich dabei: Das ist ein Misstrauensantrag an alle Jugendlichen für mehr Partizipation. Da haben Sie sich einfach verweigert.
Abschließend bleibt mir nur festzustellen: Wir werden natürlich weiter an dem Thema dranbleiben. Wir werden immer wieder versuchen, Sie bei dieser Fragestellung zu stellen. Wir werden versuchen, Sie zu überzeugen. Wir hoffen, dass dann irgendwann ein Erkenntnisgewinn bei Ihnen eintritt. Wir werden auf jeden Fall immer weiter in dieser Legislaturperiode und auch nach dem 14. Mai 2017 für das aktive Wahlalter 16 in diesem Parlament und im Land Nordrhein-Westfalen eintreten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Position von Bündnis 90/Die Grünen haben wir gestern noch mal öffentlich dargelegt. Es gibt einen aktuellen Beschluss des Landesvorstandes sowie einen Beschluss unserer Landtagsfraktion mit dem Titel: „Wer TTIP ablehnt, muss erst CETA stoppen“. – Die drei wichtigen politischen Punkte, die wir beschlossen haben und die unserer Linie entsprechen, mit der wir dem Freihandelsabkommen begegnen, will ich Ihnen gerne nennen.
Erstens. Wir sprechen uns dafür aus, CETA zu stoppen und auf transparenter Grundlage neu zu verhandeln.
Zweitens. CETA muss dem Bundestag und auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden und darf vor allem nicht, wie es derzeit von der EUKommission geplant und beantragt ist, zur vorläufigen Anwendung gebracht werden.
Drittens. Sollte CETA unverändert im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden, wollen wir, dass Nordrhein-Westfalen diesem Abkommen nicht zustimmt.
Wir haben einige Punkte in unserem Beschluss genannt; das können Sie nachlesen. Ich möchte Ihnen einen Punkt explizit noch einmal vortragen: Wir sind der Auffassung, dass die öffentliche Daseinsvorsorge durch dieses geplante Freihandelsabkommen
sehr wohl unter Druck gerät. Herr Kollege Töns, Sie haben es angesprochen: Es handelt sich um den Negativlistenansatz. Dieser bedeutet nämlich, dass alle Dienstleistungen, die nicht privatisiert werden sollen, ausdrücklich gelistet werden müssen.
Zwar erlaubt das CETA-Abkommen Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge, allerdings fallen nicht explizit genannte Dienstleistungen – das ist jetzt neu – automatisch in den Bereich der Liberalisierung. Das betrifft auch solche Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses von CETA nicht existieren; denn die Ausnahme für neue Dienstleistungen ist unbestimmt und erzeugt große Rechtsunsicherheit. Das hat zur Folge, dass im besten Fall selbst bei einer umfassenden Negativliste nur der Status quo der Daseinsvorsorge fixiert wird.
Der in CETA verwendete Negativlistenansatz ist auch grundsätzlich problematisch. Er entfaltet eine Dynamik zugunsten weitreichender Liberalisierungsverpflichtungen, weil Regulierungen in erster Linie als Handelshemmnisse betrachtet werden, sodass deren Beibehaltung stets besonders gerechtfertigt werden muss.
Das gab es noch nie; bisher gab es immer den Positivlistenansatz. Das heißt, dass explizit ein Bereich, der liberalisiert bzw. privatisiert werden sollte, genannt werden musste. Das wird jetzt umgedreht. Herr Kerkhoff, das ist das Neue an diesen Freihandelsabkommen – das gilt für TTIP und für CETA. Wir haben schon viele Freihandelsabkommen, aber TTIP und CETA sind eine neue Generation von Handelsabkommen, mit denen grundlegende Mechanismen umgedreht werden. Sie können das sehr gut an dem Beispiel Positiv- und Negativlisten sehen. Das gilt auch beim Vorsorgeprinzip, das geschwächt wird, und wo teilweise eine Umkehrung des Ansatzes geschieht.
Wir als Grüne haben kein Problem damit, wenn es um technische Anpassungen geht. Natürlich wollen auch wir vernünftigen Handel – unserer Meinung nach braucht er soziale und ökologische Leitplanken. Natürlich sind wir ein exportorientiertes Land, und natürlich soll der Mittelständler auch weiter fleißig zu guten Bedingungen exportieren können. Das ist überhaupt nicht unser Punkt. Die Frage ist nur: Braucht man dafür ein Freihandelsabkommen, das in viele Bereiche hineinreguliert, die sehr sensibel sind, zum Beispiel in den Datenschutzbereich und den Lebensmittelbereich?
Sprich: Wir haben nicht nur eine Verantwortung der Wirtschaft gegenüber, sondern wir haben vor allen Dingen eine besondere Verantwortung den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Nordrhein-Westfalen gegenüber – den Menschen, unserer Bevölkerung!
Ich bin Verbraucher, Sie sind Verbraucher. Es gibt einen Schutzgedanken, den wir auch abwägen müssen. Der Schutz der Menschen, der Verbraucherinnen und Verbraucher liegt uns sehr am Herzen. Wir werden da ihre Stimme sein. Für uns ist ein hoher Schutz von Umwelt und Verbrauchern kein Handelshemmnis. Verbraucher müssen Ziel guter Handelspolitik sein und nicht ihre Zielscheibe. Das passiert aber leider gerade bei diesen beiden Abkommen.
Im Abstimmungsverhalten und inhaltlich können wir der CDU-Fraktion nicht folgen. In der Abwägung kommen wir zu einem anderen Ergebnis, nämlich, dass die Risiken gerade erheblich höher sind als die Chancen.
Dem Antrag der Piraten – und auch dem des Abgeordneten Schwerd – sind wir inhaltlich sehr nah. Wir werden ihn trotzdem ablehnen. Warum? – Wie Sie wissen, sind wir in einer Koalition. Am Montag findet ein Konvent der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands statt. Dort wird über diese Anträge debattiert, und es gibt somit noch kein abschließendes Verhalten des Koalitionspartners. Das ist der einzige Grund, weshalb wir den Antrag ablehnen.
Wir werden aber am Samstag – auch ich persönlich – wieder gemeinsam in Köln stehen, uns artikulieren, gegen diese Abkommen demonstrieren und damit deutlich machen, wie aus unserer Sicht die Sozialdemokratische Partei Deutschlands bei ihrem Konvent abstimmen sollte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mein Bänderriss wird mich nicht davon abhalten, heute im Plenum zu Ihnen zu sprechen.
Herr Laschet, der letzte Teil Ihrer Rede war gut. Da haben wir auch applaudiert. Da sind wir bei Ihnen.
Das war der letzte Teil. Ich rede vom letzten Teil, in dem Sie ein proeuropäisches Bekenntnis abgegeben haben.
Der erste Teil zu Herrn Kretschmann ging so. Wissen Sie, warum? Sie fordern, es müsse hier unbedingt eine Regierungserklärung geben. Herr Kretschmann hat eine Regierungserklärung abgegeben, weil das baden-württembergische Parlament Plenarwoche hatte. Da bot sich das an.
Fertig? Wenn ich beim Reden störe, sagen Sie Bescheid.
Die Ministerpräsidentin ist nach der Entscheidung ziemlich schnell herausgegangen, um mit den Vertretern der Landespresse zu reden, und hat ihre Meinung kundgetan. Sie hat sie auch schriftlich kundgetan.
Wir haben – vielleicht ist Ihnen das entgangen – am letzten Freitag, als es die erste Möglichkeit gab, im parlamentarischen Raum darüber zu diskutieren, im Europaausschuss fast zwei Stunden lang darüber gesprochen. Europaminister Lersch-Mense stand dort zur Verfügung. Er hat eine fast halbstündige Einleitung vorgetragen und darin die Position und die Analyse der Landesregierung dargelegt. Wir hatten alle miteinander eine gute Debatte.
Die nächste Möglichkeit, es hier in diesem Plenum aufzusetzen, haben wir genauso gesehen wie Sie und haben sofort gesagt: Wir brauchen eine Aktuelle
Stunde dazu. Wir würden gerne auch im Plenum darüber diskutieren.
Alle Möglichkeiten, die es gab, im parlamentarischen Raum darüber zu debattieren, haben wir genutzt. Man braucht keine Regierungserklärung, um hier über den Brexit zu diskutieren. Wir haben es im Europaausschuss gemacht und machen es jetzt im Plenum. Das ist doch völlig in Ordnung. Insofern bin ich da nicht ganz d’accord.
Herr Kretschmann hat natürlich eine gute Rede gehalten – wie sollte es auch anders sein? – und auch ein klares Bekenntnis zu Europa abgegeben.
Herr Laschet, zum zweiten Teil Ihrer Rede: Sie haben gefragt, was jetzt aus den ganzen ERASMUSStudenten werde. Die Hochschulen und die Professoren seien zu Ihnen gekommen, und die Landesregierung müsse doch einmal sagen, was da sei. Sie haben auch nicht gesagt, was das heißt.
Ich glaube, dass niemand, absolut niemand, Ihnen heute sagen kann, was das für die Erasmus-Studentinnen und -Studenten heißt. Niemand! Das kann Ihnen die Europäische Kommission nicht sagen; das können Ihnen die Programmverantwortlichen nicht sagen; das kann Ihnen keine Bundesregierung sagen; das kann Ihnen keine Landesregierung sagen.
Ich kann es Ihnen auch nicht sagen, weil wir alle noch nicht wissen, was das denn am Ende heißt. Wir wissen alle nicht, in welchem Verhältnis Großbritannien irgendwann einmal zu den verbleibenden 27 EUMitgliedsstaaten stehen wird. Das wissen wir derzeit nicht. Wir werden es im Rahmen des Prozesses in den nächsten zwei Jahren klären müssen.
Insofern finde ich es müßig, so etwas hier aufzubringen und zu fragen: Was passiert denn mit ihnen? – Für uns alle in diesem Plenum ist doch klar, dass wir alles tun werden, damit sie keinen Schaden nehmen, und dass wir darauf achten werden, dass die Schulpartnerschaften und die Städtepartnerschaften mit Großbritannien in Nordrhein-Westfalen weiter blühen. Dafür werden wir alle arbeiten.
Aber diese Fragen, die Sie gestellt haben, kann Ihnen heute niemand beantworten. Insofern war ich damit auch nicht ganz einverstanden.
Welche Schlüsse für Nordrhein-Westfalen ziehen wir denn aus diesem Ergebnis, das wir alle leider akzeptieren müssen? Wir hatten vor der Entscheidung in Großbritannien im Landtag eine Debatte dazu. Wir waren alle der gleichen Auffassung. Natürlich ist das eine Zäsur im europäischen Einigungsprozess. Darin sind wir uns alle einig.
Ich würde Ihnen gern noch einmal ein paar Schlüsse darstellen, die wir gezogen haben.
Erstens. Wer ist eigentlich hauptverantwortlich und warum? Hauptverantwortlich für diese Entscheidung sind – das haben Sie gar nicht erwähnt – die Tories, vor allem in Person von David Cameron. David Cameron hat einen ganz entscheidenden Anteil an dieser Situation.
Er hat drei grundsätzliche Sachen ganz falsch gemacht. Aus machtpolitischem Kalkül hat er zugunsten eines innenpolitischen Geländegewinns damals bei den Tories, um überhaupt Spitzenkandidat und Premierminister werden zu können, die Zusage gemacht, ein Referendum durchzuführen. Das war in Großbritannien keine Volksinitiative von unten, sondern das war eine Initiative von oben.
So etwas darf man nie machen. Man darf eine solche Staatsräson, nämlich die Zustimmung zur europäischen Einigung, niemals innerparteilichen Macht- und Grabenkämpfen opfern.
Das ist die erste Lehre.
Die zweite Lehre aus dem, was David Cameron falsch gemacht hat: Er hat von Montag bis Samstag immer gegen Brüssel gewettert, und am Sonntag hat er sich hingestellt und gesagt: Na ja; eigentlich ist das eine gute Sache; stimmt doch bitte dafür.
Diese Nummer „Sündenbock Brüssel“ – wenn es schlecht läuft, ist es Brüssel; wenn es gut läuft, war es David Cameron, waren es die nationalen Regierungen, waren wir das – muss aufhören. Das ist blöd. Das muss wirklich aufhören.
Man darf das nicht machen. – Das ist die zweite große Lehre.
Die dritte Lehre ist: David Cameron hat einfach schlecht regiert. Es ist bei diesen nationalen Volksabstimmungen über europäische Fragen nämlich fast immer so – das müssen wir einmal nüchtern konstatieren –, dass die nationalen Regierungen einen Denkzettel verpasst bekommen.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel: das Assoziierungsabkommen zwischen den Niederlanden und der Ukraine, das letztens von der niederländischen Bevölkerung abgelehnt wurde. Ich behaupte: Niemand hat aus einer ernsthaften Wahlmotivation heraus dieses Abkommen abgelehnt, sondern man hat der niederländischen Regierung einen Denkzettel verpasst.
Das haben sowohl die Niederländer als auch die Franzosen bereits bei dem Verfassungsreferendum gemacht. Herr Cameron hat einfach schlecht regiert. Insofern war ein Teil der Abstimmung einfach ein Denkzettel für ihn. – Strich drunter.
Ich komme auf den zweiten Punkt zu sprechen, den ich in der Analyse noch gern benennen würde. Wir dürfen nicht übersehen, dass viele oder fast alle Menschen – und ich habe viele Fernsehberichte dazu gesehen – gesagt haben: Wir haben gar keinen Einfluss mehr; wir werden in Brüssel gar nicht gehört. 68 % der Gesetzgebung Großbritanniens erfolgt in Brüssel. – Dabei wird ja nicht differenziert, ob es sich um das Europäische Parlament, die EU-Kommission oder die Staats- und Regierungschefs, also den Europäischen Rat, handelt, sondern es heißt immer: Das kommt aus Brüssel.
Man will wieder zurück zum verklärten Mythos des goldenen Nationalstaates; man will wieder selbst bestimmen. Das ist aber echt gefährlich. Das sehen wir ganz oft in anderen europäischen Ländern.
Meines Erachtens ist der erste Schritt, den wir nach der notwendigen Analyse jetzt gehen müssen, dass wir erst einmal aufstehen – und da war ich durchaus bei Ihnen und habe Ihnen Beifall gezollt, Herr Laschet – und den Leuten wirklich klarmachen, …
… welche Vorteile die Europäische Union und die europäische Einigung bringen. Aber wir müssen auch zuhören, mit den Leuten diskutieren und ihnen deutlich machen, dass in Brüssel keine Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden.
Ja, ich komme zum Ende. – Das ist zentral. Wir werden das als grüne Partei auch morgen tun. Wir werden in 70 Städten in Nordrhein-Westfalen, auch in Düsseldorf, auf die Straße gehen und mit den Menschen reden.
Eine zentrale Botschaft, die wir senden müssen, ist allerdings, zuzuhören und wirklich für die europäische Einigung einzutreten. Die Zeit der schweigenden Mehrheit der proeuropäischen Menschen ist vorbei. Wir müssen den Demagogen auf der Straße etwas entgegenhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, um auch noch einmal auf den Kollegen Lindner einzugehen. – Herr Lindner, Sie haben die Rolle der Großen Koalition in Ihrem Wortbeitrag noch einmal beleuchtet. Ehrlich gesagt, sehe ich es derzeit auch mit einem lachenden und einem weinenden Auge, wie sie mit diesem Ergebnis umgeht.
Ich sehe es mit einem lachenden Auge, weil ich es eigentlich gut finde, dass man nach dieser Entscheidung in Großbritannien endlich einmal anfängt, sich ernsthaft darüber zu streiten, wo wir in Europa hinwollen. Ich begrüße es, dass man das nicht nur in Sonntagsreden tut, sondern sich wirklich einmal damit auseinandersetzt und überlegt, wie es weitergehen kann. So habe ich die Beiträge von Wolfgang Schäuble und Sigmar Gabriel auch verstanden.
Ich sehe es aber mit einem weinenden Auge, weil beide Vorschläge nicht tauglich sind. Ich halte das Vorgehen von Wolfgang Schäuble, jetzt wieder aufs Intergouvernementale zu setzen und von der Gemeinschaftsmethode wegzugehen, für nicht zielführend. Das war während der Finanzkrise schon so. Das halte ich nicht für den tauglichen Weg, den wir
weitergehen sollten. Ich finde das Vorgehen von Sigmar Gabriel aber auch nicht ganz ausreichend.
Herr Lindner, in Ihrer Rede fand ich aber sehr witzig, dass Sie gesagt haben, bei dieser Großen Koalition und dieser Bundesregierung würde es jetzt nicht um Europa gehen, sondern um eine Profilierung für die Bundestagswahl. Dass Sie – wie soll ich das sagen? – ein spezielles Verhältnis zur Profilierung haben: Geschenkt. Aber wer, bitte schön, hat in London werbewirksam diesen Transporter mit dem FDPLogo
und der Aussage „Keep calm“ auf die Straße gejagt und dafür geworben, dass Start-ups nach Berlin gehen?
Schade; leider nicht nach Düsseldorf; sie hätten besser nach Düsseldorf gehen sollen. Aber wer um alles in der Welt hat sich denn für die Bundestagswahl profiliert? Die FDP. Dann können Sie doch hier nicht sagen, bei der Großen Koalition ist das eine Profilierung. So geht es natürlich nicht.
Sich selber zu profilieren und den anderen das vorzuwerfen, ist doch aberwitzig. Das ist doch ein Schuss ins eigene Knie.
Herr Wüst, Vodafone hat ja nun einmal hier – das ist ja die Besonderheit an Düsseldorf – den größten Sitz außerhalb Großbritanniens. Es kann in NordrheinWestfalen ja nicht so schlimm sein, wenn sie das gemacht haben. Sie haben ja investiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich irgendwann für den größten Standort außerhalb Großbritanniens entscheiden, ist natürlich relativ hoch.
Der Wirtschaftsminister hat das auch deutlich gemacht, der Europaminister auch und die Ministerpräsidentin auch. Wir werden natürlich auch alles dafür tun, damit wir, wenn eine solche Unternehmensentscheidung dann getroffen wird, darauf vorbereitet sind und Vodafone hier natürlich mit offenen Armen empfangen wird.
Herr Lindner, Sie haben noch einmal etwas zu der Schnelligkeit und dem erhobenen Zeigefinger gegenüber den Briten gesagt. Das ist natürlich ein schwieriges Koordinatensystem, in dem wir uns befinden, weil wir alle genau wissen, dass wir nicht in irgendeiner Art und Weise Einfluss darauf haben, wann Großbritannien und die britische Regierung den Art. 50 zieht und den entsprechenden Antrag bei der EU einreicht. Das wissen wir alle nicht. Das können wir auch alle nicht beeinflussen. Da können wir uns alle auf den Kopf stellen. Es liegt nun einmal in der Hand der britischen Regierung, wann sie das tut.
Es geht aber nicht – deswegen bin ich da eigentlich auf der Seite der SPD und habe gesagt, dass man da auch Tempo machen muss; Sie haben ja auch einen Fokus auf die ökonomischen Auswirkungen gelegt, die es haben könnte –, diese Phase der Unsicherheit und der Unklarheit jetzt lange so zu belassen.
Natürlich muss man an die britische Regierung appellieren, sich jetzt schnell zu entscheiden und auch Fakten zu schaffen. Natürlich brauchen die Investoren jetzt Klarheit und Planbarkeit, wie dieser Prozess denn aussehen soll.
Insofern haben Sie an dieser Stelle meines Erachtens überhaupt nicht recht. Natürlich muss man ihnen auch sagen, dass es jetzt aber auch schneller gehen muss, damit diese ökonomischen Verwerfungen gar nicht erst riesig groß entstehen können.