Ute Schäfer
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Last Statements
Einen wunderschönen guten Morgen! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Familien gestalten Zukunft“ – unter diesen Titel haben wir den Familienbericht Nordrhein-Westfalen gestellt. Bevor ich auf einige Inhalte eingehe, noch ein kurzer Blick in die Vergangenheit.
Der letzte und bisher einzige Familienbericht für Nordrhein-Westfalen wurde 1990 veröffentlicht. Diese Landesregierung ist also die erste seit 25 Jahren, die eine ausführliche Beschreibung der Situation zu Familien in Nordrhein-Westfalen unternommen hat.
Der jetzt vorliegende Report stellt deshalb keine abschließende Analyse dar, sondern will vielmehr den Grundstein für eine regelmäßige Berichterstattung legen, um künftig die Entwicklungen in der Familienpolitik aufzuzeigen.
In den nächsten Legislaturperioden wird die Landesregierung weitere Berichte erstellen, die den vorliegenden Report fortschreiben und um aktuelle Aspekte und neue Schwerpunktthemen ergänzen.
Jetzt zum Aufbau und zum Inhalt dieses Familienberichtes: Im ersten Teil des Berichtes werden Statistiken und Studien für NRW ausgewertet, also Zahlen, Daten, Fakten analysiert und wissenschaftlich bewertet, zum Beispiel Familienformen, Familiengründungen, Familien- und Erwerbsarbeit und die wirtschaftliche Lage von Familien.
Nun sind Statistiken gut und sinnvoll. Doch wie bewerten Familien selbst ihre Situation? Dieser Frage geht der zweite Teil des Familienberichtes nach, der die Ergebnisse der Beteiligung von Familien darstellt.
Die Familien in unserem Bundesland konnten insgesamt über drei verschiedene Beteiligungswege sozusagen zu Mitautoren und Mitautorinnen dieses Familienberichtes werden: über die sogenannten Familiendialoge auf der einen Seite – das waren neun Veranstaltungen in ganz Nordrhein
Westfalen – oder über das dafür eigens eingerichtete Internetportal oder durch die Teilnahme an einer
repräsentativen Familienbefragung in NordrheinWestfalen.
Noch nie – das darf man sagen – hat ein Flächenland in Deutschland Familien so umfassend an der Entstehung eines Familienberichtes beteiligt.
Zur repräsentativen Umfrage: Im März 2015 führte das Meinungsforschungsinstitut Emnid im Auftrag der Landesregierung eine telefonische Befragung bei rund 1.000 Personen aus Familien in NordrheinWestfalen durch. Sechs Themenfelder standen zur Bewertung, um zu identifizieren, wo Familien in Nordrhein-Westfalen vorrangig Problemdruck empfinden: Zeit, Geld, Kinderbetreuung, Wohnen, Beratung und Sicherheit.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ergebnisse sind mehr als eindeutig. In allererster Linie fehlt es den Familien in NordrheinWestfalen an Zeit. 55 % der befragten Eltern nennen Zeitmangel als Problem, darunter 22 % sogar als ein großes Problem – mehr als in allen anderen Themenbereichen wie „Geld“, „Kinderbetreuung“, „Wohnberatung“ und „Sicherheit“.
Ein weiteres Ergebnis der Elternbefragung zeigt die Beurteilung der Qualität der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Und das ist ein schönes Ergebnis für unser Bundesland: Sowohl die Eltern von U3-Kindern, die in der Betreuung sind, als auch die Eltern der Kinder, die sich in Ü3-Betreuung befinden, sind mit der Qualität der Betreuung ausgesprochen zufrieden. 76 % der Eltern von Kindern in U3Betreuung bewerten die Qualität der Betreuung mit „sehr gut“ bis „gut“; mit „sehr gut“ werteten 44 %, mit „gut“ 32 %. 68 % der Eltern mit Kindern in Ü3Betreuung bewerten die Qualität der Betreuung mit „sehr gut“ bis „gut“; mit „sehr gut“ werteten 24 %, mit „gut“ 44 %.
Das ist in der Tat ein wirklich sehr erfreuliches Ergebnis, welches zeigt, dass die Eltern in NordrheinWestfalen den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege mit ihren Erzieherinnen und Erziehern sowie Tagesmüttern und Tagesvätern ein großes Vertrauen entgegenbringen. Und es verdeutlicht auch, dass es sich lohnt, in den nächsten Jahren weiterhin die Kinderbetreuung den Bedarfen der Eltern entsprechend auszubauen, so wie wir es in den vergangenen fünf Jahren ja auch hervorragend geschafft haben.
Die Themenbereiche „Geld“ oder „Wohnraum“ werden von der Mehrheit der befragten Eltern eher als unproblematisch oder nicht sehr problematisch angesehen. Bei einer differenzierten Betrachtung bedeutet das allerdings nicht, dass hier kein Handlungsbedarf besteht; denn bestimmte Gruppen von Familien brauchen auch in diesen Bereichen unsere besondere Unterstützung, zum Beispiel die Alleinerziehenden in puncto Geld sowie kinderreiche Familien und Familien mit Migrationshintergrund in punc
to Wohnraum. Aufgrund der aktuellen Lage wird sich diese Situation mit Sicherheit auch nicht so leicht entspannen lassen.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis – das ist allerdings nicht wirklich überraschend – ist, dass Alleinerziehende durchweg in allen Themenfeldern mit mehr Schwierigkeiten zu kämpfen haben als Familien im Durchschnitt. – So weit erst einmal die wichtigsten Ergebnisse.
Was aber folgt daraus? Dazu werden wir im dritten und letzten Teil des Familienberichtes erste Eckpunkte für eine zukünftige Familienpolitik in den nächsten Jahren formulieren, bzw. sie sind bereits formuliert worden. Bei der Formulierung der Maßnahmen, die wir konkret ergreifen wollen, haben wir uns von dem Gedanken leiten lassen, dass Familienpolitik dann auch da ansetzen muss, wo Familien den größten Problemdruck erleben.
Zeitmangel ist das Problem, das die Familien in Nordrhein-Westfalen am meisten belastet. Deshalb wird die Landesregierung als eine erste Konsequenz aus diesem Familienbericht noch in diesem Jahr zu einem Familiengipfel einladen. Die Familienbefragung hat ergeben, dass nicht nur die Länge der Arbeitszeit, sondern auch die Frage, in welchem Zeitraum die Arbeitszeit liegt, sowie fehlende Flexibilität zu diesem Zeitmangel führen.
Im Bereich der Zeitpolitik gilt in besonderem Maße, dass Familienpolitik nur gemeinsam mit anderen engagierten Partnern gelingen kann. Deshalb werden alle beteiligten Akteure – Vertreter der Wirtschaft, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Familienverbände und der Politik – im Rahmen dieses Familiengipfels an einen Tisch geholt, um sich gemeinsam auf Ziele für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verständigen.
Dabei soll auch die besondere Problematik der Alleinerziehenden thematisiert werden. Darüber hinaus wird die Landesregierung im Rahmen einer Väterkampagne die Vaterrolle stärken und Väter zur Inanspruchnahme von mehr Elternzeit ermutigen. Sie werden sich erinnern – darüber habe ich schon einmal gesprochen –, dass wir bei diesem Punkt leider noch hinter Bayern liegen.
Der vorliegende Bericht bildet mit seinen ersten Eckpunkten für eine zukünftige Familienpolitik einen Grundstein und den Auftakt zur Weiterentwicklung der Familienpolitik in den nächsten Jahren. Ganz wichtig ist uns als Landesregierung aber dabei, diese Aufgabe nicht allein anzugehen, sondern Hand in Hand mit den Partnern, die ich eben im Zusammenhang mit dem Familiengipfel schon genannt habe. Das hat in der Vergangenheit gut funktioniert, und ich bin zuversichtlich, dass alle auch weiterhin am gleichen Strang ziehen werden.
Ich gehe davon aus, dass der Familienbericht auch eine sehr gute Grundlage für die Arbeit der En
quetekommission „Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen“ darstellt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Anders als das sonst üblich ist, werde ich jetzt in meinem zweiten Beitrag nicht auf meine Vorrednerinnen und Vorredner inhaltlich eingehen, sondern ich möchte die Möglichkeit nutzen, mich hier und heute bei Ihnen in meiner Funktion als Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zu verabschieden und mich bei Ihnen allen für fünf aufregende und auch für fünf anregende Jahre ganz herzlich zu bedanken. Es war spannend in der Zeit in der Landesregierung für mich.
Es ist ja mein zweiter Abschied aus einem Kabinett. Anders als beim ersten Mal 2005 passiert es diesmal auf meinen eigenen Wunsch.
Jetzt bin ich doch ein bisschen überrascht.
Die Ministerpräsidentin ist diesem meinem Wunsch nachgekommen. Ich freue mich, dass das so ist. Denn es ist richtig und wichtig, Weichen neu zu stellen, wenn man weiß, dass man im nächsten Landtag nicht mehr dabei sein wird. Ich habe mich entschieden, nicht wieder für den Landtag zu kandidieren. Deswegen ist es gut, dass jetzt die Weichen neu gestellt werden. Man kann es auch mit Franz Werfel so formulieren:
„Zwischen zu früh oder zu spät liegt eigentlich immer nur ein Augenblick.“
Jetzt – finden wir – ist der richtige Augenblick gekommen. Ich blicke in meiner Verantwortung als Mitglied einer Landesregierung auf vieles zurück, worauf ich durchaus auch ein bisschen stolz bin.
Ich bedanke mich für die freundlichen Worte, die alle Kolleginnen und Kollegen für mich gefunden haben.
In der Tat war das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in beiden Kabinetten für mich schon ein ziemlich zentrales. Ich kann mich noch gut erinnern, als ich die offene Ganztagsgrundschule für Familien eingeführt habe, liebe Frau Schulze Föcking, hat Ihre Fraktion noch heftigst dagegen angekämpft. Der eine oder andere, der 2003 dabei war, wird sich noch gut daran erinnern können.
Aber es war ein wichtiger familienpolitischer Beitrag.
Dass der U3-Ausbau so gelungen ist, wie das geschehen ist, das hat uns 2010 auch niemand zugetraut.
Anders als Sie das gesagt haben, lieber Herr Hafke, haben wir den U3-Ausbau nie gedeckelt. Wir finanzieren – Dank an den Finanzminister – jeden Platz in Nordrhein-Westfalen, der in unserem Land angemeldet wird. Wir haben die Ausgaben von 1 Milliarde € auf 2 Milliarden € verdoppelt. Das ist eine
Leistung in fünf Jahren. Allen, die daran mitgewirkt haben, möchte ich ganz herzlich danken.
Ich bin auch stolz auf das Kulturfördergesetz. Es ist das erste in Deutschland.
Ich habe mich sehr gefreut, liebe Hannelore Kraft, als wir beide gemeinsam den Pakt für den Sport unterschrieben haben. Das bringt für den Sport eine unglaubliche Verlässlichkeit und Planungssicherheit, die es vorher in der Form auch noch nie gegeben hat. Die Sportvereine und der Landessportbund haben sich sehr darüber gefreut.
Insofern kann ich sagen: Das Haus ist sehr gut aufgestellt und arbeitet hervorragend. Ich möchte meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus noch einmal ausdrücklich dafür danken. Wir haben uns in der Tat ein großes Vertrauen im Land NordrheinWestfalen erarbeitet. Mir war es immer sehr wichtig, den Dialog zu pflegen. Das haben Sie hoffentlich auch in unserer Arbeitsbeziehung spüren können.
Deswegen übergebe ich das Haus gerne und freudigen Herzens an meine Nachfolgerin Christina Kampmann. Sie findet ein wirklich gut aufgestelltes Haus vor.
Ich darf mich auch noch bei allen Fraktionen für die gute Unterstützung bedanken. Eine gute Unterstützung habe ich aber vor allen Dingen in der SPDFraktion und bei Bündnis 90/Die Grünen in den vergangenen fünf Jahren bekommen. Das war wunderbar. Ich fühlte mich in allen meinen Politikbereichen sehr getragen; dafür ganz herzlichen Dank.
Bei den anderen Fraktionen, bei der CDU, bei der FDP und bei den Piraten liegt es in der Natur der Sache, dass man einer Ministerin die Politik und das Leben etwas schwerer machen möchte. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, da ich auch fünf Jahre lang die Oppositionsbank gedrückt habe. Insofern weiß ich, was zu tun ist, und habe das immer sehr sportlich genommen und werde das jetzt von meinem anderen Platz in den Reihen der Fraktion auch so machen. Ich bleibe ja noch bis 2017 im Landtag. Ich handhabe das mit dem geordneten Rückzug so wie Reiner Priggen es getan hat, was ich übrigens ganz bemerkenswert fand und woran ich mir gern ein Beispiel genommen habe.
Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in einer anderen Funktion und sage ganz, ganz herzlich Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Großen Anfrage 15 hat die FDP-Fraktion die Landesregierung aufgefordert darzulegen, welchen Beitrag 31 Programme und Projekte des Landes zu bestimmten familienpolitischen Zielen leisten.
Diese Ziele, die in der Großen Anfrage im Einzelnen benannt werden, entsprechen exakt den Zielen, die
die Bundesregierung für ihre Gesamtevaluation familienpolitischer Leistungen formuliert hat. Offensichtlich ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass sich Ziele und Methodik der Gesamtevaluation des Bundes ohne Weiteres auf die Landesebene übertragen lassen.
Ja, so haben Sie es doch formuliert in Ihrer Eingangsbemerkung. Aber an der Stelle irren Sie, denn bei der Gesamtevaluation auf Bundesebene wurden mit enormem Aufwand einige wenige Leistungen untersucht, die sich von denen des Landes grundlegend unterscheiden.
Der Bund gewährt anders als das Land in erster Linie monetäre Leistungen, die einzelnen Familienmitgliedern individuell zufließen oder sie bei steuerlichen Regelungen finanziell entlasten. Solche familienpolitischen Interventionen üben natürlich unmittelbaren und direkten Einfluss auf ein Gesetzesziel aus, wie zum Beispiel die Erhöhung des Haushaltseinkommens durch eine finanzielle Transferleistung.
Beim Elterngeld kann man das ja noch untersuchen und evaluieren, aber das beitragsfreie Kitajahr trifft alle Eltern, die ihre Kinder in eine Kita schicken, und das ist ein absoluter Entlastungsbeitrag. Ich frage mich, warum ich das dann noch einmal evaluieren soll. Das weiß ich auch von vornherein, Herr Hafke. Da brauche ich keine Evaluation. Das ist doch evident, und das liegt doch auch auf der Hand.
Demgegenüber werden auf Landesebene – jetzt noch einmal der Unterschied – vor allem Maßnahmen mit der familienpolitischen Infrastruktur gefördert, wie zum Beispiel Beratungs- oder Bildungsangebote.
Lieber Herr Düngel, da bin ich der Meinung, dass diese Beratungs- und Bildungsangebote in direkter Kommunikation stattfinden sollten. Da bin ich nicht der Meinung, dass man hier noch einmal die große Digitalisierung üben muss, weil es ganz wichtig ist, dass sich Menschen an dieser Stelle auch begegnen.
Ich würde gerne fortfahren. Das machen wir am Ende, Herr Hafke, einverstanden?
Solche Interventionen, wie wir sie in Beratungs- und Bildungsangeboten machen können, machen allerdings mehr oder weniger lange instrumentelle Ketten notwendig. Verschiedene Einzelmaßnahmen
müssen gut aufeinander abgestimmt sein, ineinandergreifen, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Und für die Evaluation als solche macht es natürlich einen großen Unterschied. Monetäre Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld sehen überall gleich aus, aber was die Infrastruktur für Familien angeht, verfügt jede Kommune über eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote für Kinder und Familien. Deswegen können Effekte einzelner Maßnahmen auch nicht isoliert bewertet werden, sondern das sieht von Kommune zu Kommune auch unterschiedlich aus.
Wir können Rahmenbedingungen begleiten, aber diese Evaluation in der Tiefe als Land können wir an der Stelle kommunalscharf nicht leisten. Deswegen wollen wir bei dem Projekt „Kein Kind zurücklassen!“ feststellen, welche Effekte sich in der einzelnen Kommune daraus ableiten lassen.
Im Übrigen sind sich Fachleute schon darüber einig, dass die Wirkung sozialer Arbeit immer das Ergebnis von vielen Faktoren ist. Je komplexer das Zusammenspiel der Einflussfaktoren, desto schwieriger ist es, spezifische Aussagen über mögliche einzelne Effekte zu machen. Also, das Modell der Gesamtevaluation des Bundes – das haben wir Ihnen in der Großen Anfrage noch einmal dargelegt – ist auf das Land schlicht nicht übertragbar.
Im Zusammenhang mit der Großen Anfrage haben Sie auch Ihr Unverständnis darüber geäußert, dass wir unsere Maßnahmen grundsätzlich nicht evaluieren wollen. Auch das – das belegen wir mit der Antwort auf die Anfrage – ist nicht der Fall. Eine Reihe von Programmen und Maßnahmen werden auch evaluiert. Das können Sie auch nachlesen.
Aber wenn Sie fragen: Ist denn der Elternbrief überhaupt nicht aktuell?, dann kann ich Ihnen sagen: Wir geben für den Elternbrief – ich muss das noch einmal nachgucken, dass ich auch keine falsche Zahl sage – 175.000 € aus; anteilig finanzieren wir ihn mit. Die Tatsache, dass wir eine Nachfrage über 135.000 € zusätzlich für diese Elternbriefe haben, ist für uns schon ein großer Indikator, dass dieser Elternbrief sehr gut angenommen wird und auch in den Kommunen zur Unterstützung der Familien eingesetzt wird. Solche Dinge sind natürlich auch handlungsleitend für uns. Insofern finde ich Ihre Anwürfe da nicht ganz passend.
Also, wir machen die Evaluation mit Maß und mit Ziel, aber nicht blind anhand von Mustern.
Wenn Herrn Tenhumberg sagt, dass es toll sei, dass man 396 Fragen zusammengestellt hat: Herr Tenhumberg, haben Sie denn die Große Anfrage gelesen? Da tauchen für jede familienpolitische Leistung dieselben 11 Fragen auf. Das ist jetzt wirklich nicht so schwierig, das zu tun. Und was der Elternbrief mit der Fertilitätsrate oder mit wirtschaftlicher Stabilität zu tun hat, das weiß ich auch nicht so
ganz genau. Das ist nicht ganz passend, wie Sie es angelegt haben, es ist ziemlich Schema F, wenn ich das an der Stelle einmal abschließend so sagen darf. – Herzlichen Dank.
Sie haben nachgefragt, ob man die fünf Ziele der Bundesregierung nicht über alle familienpolitischen Leistungen legen kann. Diese Antwort haben Sie bekommen. Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Ich habe Ihnen eben deutlich gemacht, dass in der Frage der Evaluation der landespolitischen Leistungen bei Familienbildung und Familienberatung die Angebote vor Ort so unterschiedlich strukturiert sind, dass es gar nicht möglich ist, eine solche Gesamtevaluation zu den einzelnen Punkten zu bekommen, wie sie Ihnen nach Muster vorschwebt. Das funktioniert so nicht. Das wird nicht gehen.
Ich spreche jetzt noch einmal für das Protokoll, weil Herr Tenhumberg gerade gesagt hat, dass für den Ausbau der U3-Betreuung alles nur Bundesmittel eingesetzt werden.
Herr Tenhumberg, ich weiß nicht, wo Sie in den vergangenen fünf Jahren gewesen sind, aber im Landtag, im Ausschuss haben wir immer deutlich gemacht, dass das Land für diesen Ausbau – ich meine jetzt investiv – über 400 Millionen € eingesetzt hat. Das nur fürs Protokoll!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um dieses Thema geht, geht es in der Debatte immer sehr emotionalisiert zu. Das finde ich eigentlich ein bisschen schade. Denn jedes Mal, wenn wir diese Emotionen hier erlebt haben, hat die Opposition hinterher erleben können, dass wir diesen Prozess der Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes Schritt für Schritt sehr ruhig umsetzen und einen Baustein nach dem anderen aufsetzen.
Wir gehen einen Schritt nach dem anderen, um die Arbeitssituation in den Kindertageseinrichtungen wieder zu verbessern. Denn was haben wir bei Regierungsübernahme erleben können? SchwarzGelb hat den Kommunen und damit letztlich auch den Trägern 80 Millionen € bei der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entzogen.
In einem zweiten Schritt haben Sie ihnen das Personal entzogen mit einem Beschluss, nach dem Kinderpflegerinnen nicht mehr in den Kitas arbeiten sollen.
Das waren zwei massive Eingriffe, die Sie zur Verschlechterung der personellen Situation in unseren Kindertageseinrichtungen durchgeführt haben.
Wir haben die Situation Zug um Zug verbessert. Wir haben den Einsatz von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern wieder ermöglicht, haben allerdings zu unserem großen Bedauern leider keine Unterstützung aus der kommunalen Familie erhalten. Denn sonst hätten wir die doppelte Summe Geldes investieren können. Das wäre auch im Rahmen der KiBiz-Architektur gut möglich gewesen.
Wir haben in einem zweiten Schritt allen Kindertageseinrichtungen personelle Entlastungen im Rahmen der Verfügungspauschale zukommen lassen. Wir haben alle Kindertageseinrichtungen entlastet. Aber anders als Sie haben wir uns dann dafür entschieden, genauer hinzuschauen, wie die Situation in den einzelnen Kitas ist.
Wenn man sich in Nordrhein-Westfalen umschaut, dann wird man erkennen, dass es unterschiedliche Regionen gibt und Regionen auch mit sozial wirklich schwierigen Rahmenbedingungen. Genau für diese Regionen haben wir in 20 % unserer Kindertageseinrichtungen zusätzliches Personal eingesetzt. Das ist nicht in einigen wenigen geschehen, sondern in
20 %. Wenn Sie ehrlich sind, dann werden Sie feststellen, dass genau dieses System in der Trägerlandschaft und in den Kindertageseinrichtungen sehr honoriert wird.
Ich finde es, ehrlich gesagt, eine Frechheit von Ihnen, Herr Hafke, davon zu reden, dass wir hier mit einem Bauchgefühl bestimmte Dinge verändert hätten.
Denn diese Veränderungen haben wir mit den Trägern, mit den Kommunen sehr sorgfältig besprochen, sehr sorgfältig abgewogen und mit ihnen gemeinsam umgesetzt.
Wenn Sie meinen, hier würde einer mit Bauchgefühl arbeiten, dann beleidigen Sie die Landesregierung. Die muss sich das vielleicht gefallen lassen. Aber Sie beleidigen auch alle anderen, die mit uns diesen Weg in diesem Prozess gemeinsam gegangen sind und die sich auf uns in dieser Angelegenheit verlassen können.
Wenn ich mir Ihre Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes vor Augen führe, dann bestehen sie vor allen Dingen darin, zu fragen: Stimmen denn die Zahlen, die diese Landesregierung immer auf den Tisch legt? Darüber haben wir schon endlose Debatten geführt. Oder haben wir genügend evaluiert?
Ich sage es Ihnen jetzt einmal: Das sogenannte Kinderbildungsgesetz, das Sie 2007 in Kraft gesetzt haben, ist inzwischen ein echtes Kinderbildungsgesetz, weil der Begriff „Bildung“ tatsächlich jetzt das erste Mal ernst genommen wurde, umgesetzt wurde.
In Ihrem Gesetz stand das Wort „Bildung“ – außer im Titel – gar nicht drin. Nur im Titel stand es.
Ich glaube, so wie wir es verändert haben, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass es sich wirklich um ein Kinderbildungsgesetz handelt. Ihres war Mumpitz.
Im Übrigen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass ein Vertreter des Landkreistages in der Anhörung zu der Revision des Kinderbildungsgesetzes gesagt hat – ich zitiere –:
Eine Evaluation ist allein „deshalb entbehrlich, weil es schlichtweg im Prinzip der kommunizierenden Röhren einen dauernden Austausch auch zu den Konsequenzen und zur Praxis des KiBiz gibt in den Arbeitsstrukturen, auch beispielsweise des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Kultur und Sport.“
Wir sind da auf einem richtigen Weg. Wir sind in einer guten Kooperation mit allen Verantwortlichen in dem Bereich der Kindertageseinrichtungen.
Einen Satz noch zum Schluss zu Frau Milz: Frau Milz, Sie haben zu Beginn Ihres Beitrages die Medikamentenvergabe und die Tatsache, wie das dokumentarisch begleitet werden muss, sehr ausführlich dargestellt. An der Stelle muss ich Ihnen allerdings entgegenhalten: Ich finde es ausgesprochen berechtigt, dass man das in den Kitas auf diese Weise nachhält. Damit ist sehr viel Verantwortung verbunden.
Noch einmal zu den Studien, zu den Arbeitsbelastungen in den Kindertageseinrichtungen: Es gibt so viele Studien, die das alles dokumentiert haben, sodass eine Evaluation wirklich entbehrlich ist. Das können Sie nachlesen. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Landtag nicht noch einmal mit einer zusätzlichen Anhörung belasten auch wenn das Ihr gutes Recht ist; das steht außer Frage.
Zur Belastung: Herr Hafke, Sie fordern immer Entbürokratisierung. Die Anzahl der Kleinen Anfragen, die Sie an die Landesregierung stellen, bewirkt jedoch Folgendes: dass wir immer in den Jugendämtern vor Ort nachfragen müssen. Das ist ein enormer Arbeitsaufwand für die kommunalen Vertreter. Wir machen das natürlich.
Aber Sie propagieren auf der einen Seite, Sie wollten von Bürokratie entlasten, und auf der anderen Seite provozieren Sie mit Ihrem eigenen Handeln das Gegenteil.
Auch das ist Ihr parlamentarisches Recht. Wir werden auch weiterhin alles beantworten. Nur, Sie müssen sich gelegentlich mal die Konsequenzen vor Augen führen, die das nicht nur für das Ministerium, sondern auch für alle anderen auslöst.
Sehr gerne.
Sie haben völlig recht. Natürlich müssen Sie das tun, und Sie dürfen das tun. Nur können Sie sich überlegen, ob Sie das einmal oder fünfmal machen. In der Regel machen Sie das fünfmal. Das verursacht den Aufwand. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte Ihnen am Anfang einmal vortragen, was die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Ehrenamt gesagt hat:
„Die ehrenamtliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Vergütung grundsätzlich nicht erwartet wird. Die Ausübung von Ehrenämtern dient insofern nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist vielmehr Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Allgemeinwohls.“
Ich trage das vor, weil diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Mindestlohngesetz zugrunde gelegt ist.
Das ist ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff. Für Herrn Müller gleich noch die Anmerkung: Das gilt natürlich für jedes Ehrenamt. Das ist nicht nur auf den Sport konzentriert, sondern es gilt für andere ehrenamtliche Tätigkeiten ebenso. Insofern ist es manchmal schwierig, bei diesen Grauzonen – das wurde gerade noch einmal gesagt – zwischen Minijob und Ehrenamt zu unterscheiden. Es kann auch einen Minijob geben, der durchaus ehrenamtlich getragen ist.
Wenn man das alles jetzt gesetzlich definieren und festlegen wollte, würde das zu unglaublichen Fallkonstellationen führen, die man vermutlich gar nicht gerichtsfest hinbekommen würde. Deshalb war es richtig und wichtig, dass der DOSB und der DFB das Gespräch mit Frau Nahles in dem Kontext geführt und nachgefragt haben: Was bedeutet das tatsächlich für das Ehrenamt im Sport? Was bedeutet das für Sportvereine?
Ich habe gerade noch einmal – deswegen habe ich mein iPad hier vorne liegen – im Internet nachgeschaut und noch einmal den Brief durchgelesen, den DFB und DOSB am 6. März 2015 an alle Vereine geschickt haben. Die beiden Verbände haben diesen Brief nach den Gesprächen im BMAS gemeinsam unterzeichnet. Der letzte Satz – ich zitiere aus dem Brief von 6. März 2015 – lautet:
„Zusammenfassend können wir mit dem erzielten Ergebnis sehr zufrieden sein. Es ist nicht auszuschließen, dass auch künftig noch Grenzfälle auftreten können und werden. Für die meisten Fallkonstellationen wurden jedoch nun praktikable Lösungen und Rechtssicherheit hinsichtlich der Haftung für die Vereine und damit die zu Recht angemahnte Klarheit geschaffen.“
Der Inhalt wurde auch mit dem BMAS abgestimmt, sodass man erst einmal davon ausgehen kann, dass dies die Handlungsgrundlage ist.
Gleichzeitig kann ich Ihnen aber auch mitteilen, dass es immer noch Gespräche über die sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen zwischen
den Spitzenverbänden der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit gibt. Darüber wird weiter beraten bzw. behandelt. Ich finde, dass man das erst noch abwarten muss.
Ganz wichtig aber ist: Jedermann kann – unabhängig davon, was jetzt noch weiter beraten oder verhandelt wird – jederzeit den sozialversicherungsrechtlichen Status von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen und feststellen lassen. Jeder hat die Möglichkeit, dies in Anspruch zu nehmen. Dem Brief von DSOB und DFB war ja zu entnehmen, dass es um einzelne Grenzfälle geht, wo man sich nicht ganz sicher sein kann.
Insofern hoffe ich, dass wir diese Debatte entemotionalisieren können. Ich hoffe außerdem, dass das jetzt kein Versuch war, hier noch einmal eine Debatte über den Mindestlohn aufzumachen, sondern dass es tatsächlich um den Sport in Vereinen geht. Davon gehe ich einfach einmal aus, weil ich Herrn Dr. Kerbein auch so einschätze. Insofern freue ich mich auf die versachlichte Debatte im Sportausschuss. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegin Schmitz, die Kammerphilharmonie Amadé ist ein freies Kammerensemble, von denen sich viele – auch in Nordrhein-Westfalen – auf dem Markt befinden. Sie steht damit in Konkurrenz zu vielen anderen vergleichbaren Ensembles.
Ohne an dieser Stelle über den vermeintlichen Rang der Kammerphilharmonie Amadé urteilen zu wollen, darf ich zunächst einmal darauf hinweisen, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung gibt. Da das Land NRW nicht in der Trägerschaft dieses Orchesters steht, ist es auch nicht dafür verantwortlich, in welchen Strukturen das Orchester arbeitet. Das ist grundsätzlich Sache des Trägers.
Die Kammerphilharmonie Amadé wurde allerdings über viele Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert, teils mit erheblichen Summen. Trotz mittlerweile jahrzehntelanger Förderung durch das Land – teils in beträchtlicher Höhe – sind reibungslose Abläufe von Förderverfahren mit diesem Orchester jedoch eher die Ausnahme geblieben.
Die Kulturabteilung hat über viele Jahre immer wieder Wege gesucht, das Ensemble trotz seiner schwierigen Haushaltslage zu fördern. Aus diesem Grund ist in den letzten Jahren der Fokus auf die Premierenförderung – das heißt auf die Förderung der Probenphase und des ersten Konzertes – gelegt worden. Mit einer Konzentration auf diesen Aspekt sollte das Ensemble ab 2007 in die Lage versetzt werden, seine wirtschaftliche Situation zu verbessern. Dies ist jedoch nicht gelungen.
Aufgrund von Verstößen gegen die Zuwendungsvorschriften – festgestellte regelmäßige Verstöße sind zum Beispiel: vorzeitiger Maßnahmebeginn, zweckfremde Verwendung, vorzeitiger Mittelabruf, fehlende Nachweise von Ausgaben – ist es bei fast allen Maßnahmen der geförderten Jahre 2006 bis 2012 zur Rückforderung durch die Bezirksregierung gekommen. Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass die Kammerphilharmonie Amadé trotz langjähriger Förderungen und Erfahrungen aus vorjährigen Prüfverfahren die zuwendungsrechtlichen Vorgaben immer noch nicht einhält.
Im Rahmen eines dieser Verwendungsnachweisprüfverfahren hat die Bezirksregierung zudem festgestellt, dass seitens der Kammerphilharmonie Amadé falsche Angaben im Nachweisverfahren erfolgt sind, die dann zu einer Rückforderung seitens des Landes führten.
Die Bezirksregierung hat festgestellt, dass aus ihrer Sicht ein Täuschungsversuch vorliegt und somit Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestehen. Daher hat sie eine Förderung des eingereichten Zuwendungsantrages abgelehnt. Diese Einschätzung wurde vom Ministerium geteilt. Daraufhin wurde der Zuwendungsantrag abgelehnt.
In der Folge hat der Verein Kammerphilharmonie Amadé mit Sitz in Köln die Bezirksregierung Köln und damit das Land auf Erlass einer Zuwendung verklagt. Das Verfahren war im März 2014. Auch vor Gericht wurde festgestellt, dass ein Täuschungsversuch vorliegt.
Die Rückforderungsansprüche des Landes aus den Jahren 2007 bis 2012 sind auf Antrag des Ensem
bles gestundet worden, und die Stundungsfrist läuft zum 30.09.2015 aus. Danach hat das Ensemble die entsprechenden Rückforderungsansprüche an das Land zu leisten. – So viel von mir dazu.
Der Bericht ist dem Ministerium nicht bekannt.
Ich glaube, Herr Witzel, ich habe in meiner Antwort deutlich gemacht, dass es in den vergangenen Jahren nie möglich war, tatsächlich reibungslose Abläufe von Förderverfahren mit diesem Orchester hinzubekommen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist keine Förderzusage.
Die Landesregierung hat keine Versprechungen gemacht. Das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.
Ich glaube, in meinem ersten Redebeitrag ist deutlich geworden, dass die Rahmenbedingungen für die Abläufe bei den Förderverfahren sich bei diesem Orchester sehr schwierig gestalten. Dahin gehend kann eine verantwortungsbewusste Landesregierung keine weiteren Förderungen zusagen, zumal auch in einem Gerichtsurteil offiziell nachgewiesen worden ist, dass hier ein Täuschungsversuch vorgelegen hat.
Vielleicht darf ich auch noch darauf hinweisen, dass sich dieser Verein – nachdem über die Bezirksregierung Köln keinerlei Förderung mehr erfolgt ist; auch nicht mehr über das Ministerium – dann 2013 in Münster gegründet hat, um so zu versuchen, vielleicht über die dortige Bezirksregierung in ein Verfahren der Förderung hineinzukommen. Aber auch das ist aus den von mir genannten Gründen nicht erfolgreich gewesen.
Und vielleicht darf ich auch noch sagen, dass nach dem bemerkenswerten anfänglichen Engagement von Frau Dr. Düttmann-Braun und Herrn Dr. Holtschneider nach den Gesprächen mit dem Land – auf der Ebene von Herrn Staatssekretär – bzw. der Bezirksregierung kein weiteres Engagement seitens dieses Vereins erfolgt ist. Eine Internetseite dieses Vereins existiert bis heute nicht. Wir konnten in der Kürze der Zeit auch nicht herausfinden, ob es diesen Verein überhaupt noch gibt. Jedenfalls ist für das Jahr 2015 seitens der KP Amadé oder seitens des besagten Freundeskreises kein Förderantrag gestellt worden.
Ich kann nur für das Land Nordrhein-Westfalen sprechen. Für das Land NordrheinWestfalen stellte sich die Sache genauso dar, wie es im „Deutschlandfunk“ gesagt worden ist.
Ansonsten weise ich noch einmal darauf hin, dass das Gerichtsurteil auch deutlich gemacht hat, dass aufgrund einer mangelnden oder nicht vorhandenen Geschäftsführung offensichtlich die Förderabläufe und die Förderverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. So etwas kann eine nordrhein-westfälische Landesregierung nicht weiter unterstützen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich versuche einmal, die Emotionen aus der Debatte herauszunehmen, und steige noch einmal in die Historie ein, wie Herr Tenhumberg es zuvor getan hat, Herr Hafke hingegen nicht so sehr. Ich sage das, weil Herr Laschet auch noch zugegen ist.
In der Tat hatte die Kindertagespflege vor 2005 eine andere Bedeutung als heute, weil es vor 2005 noch nicht das Tagesausbaubetreuungsgesetz gegeben hat, was die Kindertagespflege sozusagen mit der Betreuung in einer Kita gleichgestellt hat. Seit diesem Tagesbetreuungsausbaugesetz hat auch Herr Laschet dafür Sorge getragen, dass die Qualifizierung der Erzieher und Erzieherinnen, die in der Kindertagespflege arbeiten, sorgfältig durchgeführt wurde mit einem Stundenvolumen von 160 Stunden als Standard für Nordrhein-Westfalen.
Vereinbart worden ist seinerzeit auch, dass die Kindertagespflege im Bereich des U3-Ausbaus einen ganz besonderen Wert neben den Kitas bekommen soll. Genau so hat es die schwarz-gelbe Landesregierung dann umgesetzt, und die rot-grüne Landesregierung hat es weiterentwickelt.
Wir haben im Gegensatz zu dem, was Sie behaupten, Herr Hafke, keinen Rückgang bei dem Angebot der Kindertagespflege, sondern wir haben auch dort einen Aufwuchs, und zwar auch, nachdem wir das Zuzahlungsverbot in unser Gesetz in die zweite Revisionsstufe hineingeschrieben haben. Das sei hier nur einmal festgestellt. Das heißt, Sie malen hier ein Szenario, das in der Tat gar nicht existiert.
Wir wissen genau, dass Eltern im U3-Bereich sich sehr über ein Wahlangebot zwischen Kindertagespflege und Kita freuen, weil sie sich entscheiden wollen, ob sie ihr Kind in eine eher familienähnliche Situation geben oder in eine Kita. Diese Wahlmöglichkeit haben die Eltern, und sie nutzen sie auch.
Deswegen ist es nur richtig, dass wir dieses Zuzahlungsverbot in die zweite Revisionsstufe des KiBiz hineingeschrieben haben, denn dieses Zuzahlungsverbot ist im Sozialgesetzbuch VIII immanent hinterlegt. Die Rechtsprechung sagt auch, dass das der richtige Weg ist, den Nordrhein-Westfalen beschreitet. Wenn man nämlich Zuzahlungen machen würde, dann hätten die Eltern keine echte Wahlfreiheit. Das will ich hier einmal voranstellen.
Ich möchte als zweiten Punkt noch einmal darauf eingehen, dass Sie hier fordern, wir mögen in NRW eine einheitliche und leistungsgerechte Förderstruktur entwickeln. Darüber haben wir schon viel nachgedacht. Die Aufkündigung dieser einheitlichen leistungsgerechten Förderstruktur ist nämlich leider auch unter Schwarz-Gelb passiert, als den Kommunen ermöglicht wurde, im Bereich der Kitas die Gebühren nicht mehr nach sozialer Staffelung zu erheben, sondern es in der Weise zu machen, wie es ihnen in der Gebührentabelle gefällt, weil sich das Land aus einer Defizitfinanzierung zurückgezogen hatte. Die Kommunen hatten ein Finanzloch, das sie auf diese Weise stopfen sollten.
Sie wissen genau, dass die Rückkehr zu dem früheren System das Land in doppelter Weise belasten würde. Deswegen ist das nicht so ganz trivial. Insofern sind wir auch nach dem Auftrag, den uns die Fraktionen in diesem Landtag gegeben haben, in der Weiterentwicklung der Kindertagespflege auf einem sehr guten Weg.
Was wir auch nicht machen werden, und zwar auch nicht, wenn Sie es dreimal, viermal oder fünfmal fordern: Wir werden als Land nicht in die kommunale Selbstverwaltung der Jugendämter eingreifen.
Das können wir nicht, und das dürfen wir auch nicht, ob Ihnen das jetzt gefällt oder nicht. Auch wenn ich
Landtagsabgeordneter bin, habe ich nicht die Macht und die Möglichkeit, in jede Kommune hineinzuregieren. Das würde sich jeder Bürgermeister, jeder Oberbürgermeister und jeder Landrat stark verbitten, der für das Jugendamt zuständig ist. Das ist auch in Ordnung. Dafür ist unser System, Herr Hafke, hierarchisch gegliedert. Jede Ebene hat darin ihre Aufgabe. Wir erfüllen die Rahmenbedingungen, aber den Rahmen ausfüllen müssen die Kommunen auf kommunaler Ebene.
Ich finde im Gegensatz zu Ihnen, dass sie das auch sehr verantwortlich und sehr gut machen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass unsere Kommunen in diesem Bereich so gut aufgestellt sind. Dass sie so gut aufgestellt sind, dafür bekommen sie vom Land die entsprechende finanzielle Unterstützung. Wir haben diesbezüglich in den letzten fünf Jahren sehr deutlich gemacht, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt sind.
Im Gegensatz zu dem Szenario, das Herr Tenhumberg hier vorne immer so gern zelebriert, finde ich gar nicht, dass wir auf diesem Politikfeld schlecht dastehen. Ich glaube, dass gefällt Ihnen nicht ganz so gut. Insofern verstehe ich an dieser Stelle Ihre Erregung.
Ich hoffe aber, dass wir diese Debatte im Ausschuss entemotionalisieren und weiterführen können im Sinne der Kinder, im Sinne der Familien, im Sinne unserer Kommunen und im Sinne der frühkindlichen Politik für Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! So dramatisch wie mein Vorredner kann ich es jetzt nicht machen. Auch will ich mich in meiner Antwort auf den § 25 der EnEV konzentrieren, weil das, lieber Herr Hausmann, der eigentliche Schwerpunkt Ihres Antrages ist.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass in Hessen vorläufige Maßstäbe verkündet worden sind, dass aber inzwischen – das ist wichtig für die gesamte Debatte – die Länder in Zusammenarbeit mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt sowie mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ebenfalls Maßstäbe zur Anwendung des § 25 der EnEV erarbeiten. Diese befinden sich gerade in der abschließenden Beratung und sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Aus Ländersicht bzw. aus Sicht Nordrhein-Westfalens ist Folgendes wichtig: Um unterschiedliche Auslegungen im Vollzug zwischen den Ländern zu vermeiden, will Nordrhein-Westfalen jetzt auf einen vorläufigen Erlass verzichten. Der Kollege Groschek hat mir aber gesagt, dass er die Bedenken und Vorschläge; die Sie hier noch einmal eingebracht haben, durchaus nachvollziehen kann. Er hat gesagt: Wenn es keine Einigung auf Bundesebene gibt – aus welchen Gründen auch immer –, kommt das Thema hier wieder auf die Tagesordnung. Soviel darf ich Ihnen von meinem Kollegen übermitteln. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Geschichtsbewusstsein in Nordrhein-Westfalen zu stärken und Konzeptionen dazu weiterzuentwickeln, das hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Dazu gehört natürlich auch, das Schicksal der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg nicht zu vergessen und die Kultur der Vertriebenen zu bewahren.
Die Landesstelle Unna-Massen ist in diesem Zusammenhang ohne Zweifel für unsere Landesgeschichte von Bedeutung. Seit 1951 wurden nämlich in dieser Landesstelle mehr als 2,5 Millionen Menschen – Vertriebene, aber auch Flüchtlinge und Aussiedler – vorübergehend aufgenommen. Für all diese Menschen war die Landesstelle ein erster Zufluchtsort oder, wie Frau Freimuth eben so schön gesagt hat, ein Tor nach Nordrhein-Westfalen.
Die Integration von Millionen Heimatvertriebenen und Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen kann man zweifellos auch als eine Erfolgsgeschichte bezeichnen. Denjenigen, die diese Integrationsleistung mit ermöglicht haben, oftmals mit nicht unerheblichem ehrenamtlichem Einsatz in Unna und darüber hinaus, gebührt ein großer Dank.
Im Hauptausschuss – das ist eben schon angesprochen worden – wurde das Thema am 23. Januar 2014 noch einmal intensiv diskutiert und von allen Seiten beleuchtet. Viele haben zu Recht darauf hingewiesen, dass im Zuge der aktuellen Entwicklung derzeit wieder Flüchtlinge in Unna-Massen untergebracht sind. Wichtig ist es – da teile ich die Meinung von meinen Vorrednern –, jetzt die Menschen, die dort ankommen, zu versorgen und ihnen zu helfen. Das ist im Moment absolut prioritär.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie aber auch daran erinnern und darauf aufmerksam machen, dass der Hauptausschuss im vergangenen Jahr mehrheitlich einen Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zu einem Antrag der CDU-Fraktion beschlossen hat. Mit diesem Beschluss vom Oktober letzten Jahres ist die Landesregierung unter anderem aufgefordert worden, sich aktiv an der Erarbeitung neuer Konzepte zum weiteren Umgang mit dem Thema „Kulturpflege der Vertriebenen“ im Sinne des § 96 Bundesvertriebenengesetzes und den Phänomenen von Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert zu beschäftigen.
Mein Haus erarbeitet dazu ein Konzept. Ich denke, im Rahmen dieses Konzeptes passt diese Diskussion dort hinein. – Herzlichen Dank.
Danke. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Hafke, für die Landesregierung ist das nicht die ganz entscheidende Frage, sondern für die Landesregierung ist die entscheidende Frage: Wie können die Bedarfe jeder Familie in Nordrhein-Westfalen für ihre Kinder mit einem qualitätsvollen Platzangebot optimal erfüllt werden? Hierauf haben wir seit 2010 gemeinsam mit den Jugendämtern und den Trägern unser ganzes Engagement gerichtet, und man kann sagen: Wir haben es tatsächlich geschafft, in Nordrhein-Westfalen den Rechtsanspruch auch für die U3-Plätze erfolgreich umzusetzen.
Seit 2010 – seit der Regierungsübernahme – haben wir rund 67.000 Plätze neu geschaffen. Das entspricht einer Steigerung von round about 75 %. Es kommt also tatsächlich auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot an, das dazu beiträgt, diesen Rechtsanspruch der Eltern in Nordrhein-Westfalen zu erfüllen.
Ich kann nicht umhin, hier und heute noch einmal festzustellen, dass es mich schon verwundert, wie sich Ihre Argumentation verändert hat. 2013 haben wir hier auch in einer Fragestunde zusammengesessen. Da haben Sie gesagt: Es wird eine Klagewelle über Nordrhein-Westfalen hereinbrechen. Sie werden Ihr Ziel nicht erreichen. Es wird keinen Rechtsanspruch für alle Eltern in NordrheinWestfalen geben. – Jetzt haben wir 2015, und jetzt reden Sie auf einmal von zu viel Betreuungsplätzen
im Land Nordrhein-Westfalen. Das ist schon eine eigenartige Wendung, die Sie da vollzogen haben.
Deswegen möchte ich Ihnen noch einmal erklären, wie wir die Finanzierung unserer Plätze vornehmen und was für uns als gesetzliche Grundlage auch relevant ist.
Zum jeweils 15. März melden die 186 Jugendämter den Landesjugendämtern die Kindpauschalen, die sie für das kommende Jahr beantragen. Die melden es dann an uns weiter. Hinter jeder dieser Kindpauschalen steckt ein realer Platz.
Wie viele dieser Kindpauschalen aber angemeldet werden, wird im Rahmen der örtlichen kommunalen Jugendhilfeplanung entschieden. Diese Jugendhilfeplanung vor Ort richtet sich nach der Bedarfslage in der Kommune bzw. in der Stadt oder der Gemeinde. Die Entscheidung darüber ist keine reine Verwaltungsentscheidung, sondern sie wird in den politischen Gremien vor Ort – im Jugendhilfeausschuss bzw. im Rat – getroffen. Sie ist für das Land Nordrhein-Westfalen dann verbindlich. Auf dieser Basis – so steht es in unserem Gesetz – finanzieren wir dann die Plätze in den Kindertageseinrichtungen.
Zum Ende des Kindergartenjahres gibt es dann die finanzielle Abrechnung. Abweichungen – das wissen Sie auch aus Ihrer langjährigen Tätigkeit als Abgeordneter – zwischen den Ergebnissen dieser Jugendhilfeplanung und der tatsächlichen Inanspruchnahme werden dabei bis zu diesem Kindergartenjahr nur berücksichtigt, wenn sie, bezogen auf die Einrichtung, über 10 % der Fördersumme hinausgehen. Diese Abweichungen werden nach Ablauf des Kindergartenjahres vom Jugendamt festgestellt und dem Land jeweils in Summe gemeldet.
Für diese Abweichungen kann es sehr unterschiedliche Gründe geben. Es kann zum Beispiel sein, dass sich Eltern entschieden haben, dass ein 35Stunden-Platz ausreicht, obwohl sie vorher 45 Stunden angemeldet haben. Genauso gut kann es aber umgekehrt sein: Sie haben 35 Stunden angemeldet und möchten auf einmal 45 Stunden haben. Vielleicht haben sie gegenüber dem Jugendamt einen Bedarf angemeldet, den dieses auch berücksichtigt hat, möchten ihr Kind dann aber doch erst später in eine Kita geben.
Das alles ist – auch für die Kommune – nicht immer sofort festzustellen. Das heißt mit anderen Worten: Die Jugendämter machen etwas, was das Land genauso machen muss. Sie müssen eine Vorsorge mit Plätzen für die Eltern in ihrer Gemeinde treffen. Selbstverständlich handeln sie dabei vorausschauend und lassen auch ihre Erfahrungen aus dem Lauf der Jahre in diese Bedarfsplanung einfließen.
Dann ist auf folgende Frage hinzuweisen: Wie funktioniert das mit den Endabrechnungen? Dazu kann ich nur sagen: Bis zur KiBiz-Revision zum 1. August 2014 gab es für die Jugendämter noch keine richti
gen Sanktionen, damit die Endabrechnungen fristgerecht durchgeführt werden konnten. Die konnten sich ein bisschen Zeit lassen. Aus unserer Sicht war das gelegentlich zu viel Zeit. Das hat nämlich zu Verzögerungen geführt. Zuletzt war das beim Kindergartenjahr 2012/2013 so. Dafür haben wir immer noch nicht alle Endabrechnungen.
Wir haben aber mit der zweiten KiBiz-Revision tatsächlich das System verändert. Jetzt haben wir dafür Sorge getragen, dass es, wenn nicht zeitgemäß abgerechnet wird, durchaus Sanktionen gegen die Jugendämter geben kann. Von daher sagen wir jetzt: Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund der zweiten Revisionsstufe hoffentlich eine schnellere und bessere Datenlage haben werden. Das wird ab dem nächsten Kindergartenjahr greifen. Dann können wir auch die Endabrechnungszeiten aufarbeiten und diese dann natürlich gerne sofort zur Verfügung stellen. Wir haben das aber an der Stelle für 2012/2013 immer noch nicht fertig.
Im Übrigen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Ergebnisse der bisher vorliegenden Endabrechnungen gezeigt haben, dass die Landesmittel in der Summe in einer Größenordnung von ca. 1,5 % von den jeweils zum 15. März angemeldeten Beträgen abgewichen sind. Das heißt, dass es bei den bisher vorliegenden Abrechnungen fast eine Punktlandung gab; das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich machen.
Ich sage hier ganz klar: Für uns – die Platzzahlen muss ich Ihnen jetzt nicht noch einmal sagen; Sie können sie in allen Statistiken nachlesen – ist es aber wirklich das ganz Entscheidende, wie viele Plätze im Laufe des Kindergartenjahres tatsächlich für unsere Eltern und für die Kinder zur Verfügung stehen. Das interessiert auch die jungen Familien im Land, und das kann ich auch sehr gut nachvollziehen. – Danke.
Ich danke Ihnen für die Frage. So kann ich einiges klarstellen, damit es nicht zu Verwirrungen kommt. – Zum einen muss man wissen, dass ein Haushaltsjahr nicht ein Kitajahr ist. Das Haushaltsjahr zählt von Januar bis Dezember, das Kitajahr von August bis Juli. Der Haushaltsansatz für die Kindpauschalen wird also über zwei Kindergartenjahre prognostiziert oder geschätzt, und zwar wie folgt:
Wenn ich das Jahr 2015 nehme, kann ich sagen: Für die sieben Monate in 2015, die wir schon wissen, weil die Anmeldungen da sind, kann ich die Mittel genau berechnen. Für die anderen Monate mache ich eine Schätzung. Ich mache eine Schätzung für eventuell steigende Zahlen. Wenn die eintreffen, haben wir Vorsorge dafür getroffen. Wenn wir die Mittel nicht brauchen, fließen sie wieder an den Finanzminister zurück.
Das heißt, wir machen eine Schätzung, weil wir eine zweigeteilte Finanzierung über das Kindergartenjahr haben. Und ich kann Ihnen sagen, dass die Größenordnung der Haushaltsansätze, die wir zurückzahlen, zwischen 1,9 und 5 % liegt. Die 75 Millionen in diesem Jahr entsprechen 5 %. Wir wissen aber schon, dass wir zum Beispiel 2014 wieder bei 3,8 % liegen. Das mendelt sich immer so ein bisschen ein. Eine solche Nichtverausgabungsquote in dem Kontext liegt bei der Größenordnung, über die wir hier reden, bei 1,4 oder 1,6 Milliarden.
Bei 1,5 Milliarden. – Das ist eine normale Marge für das, was man zurückfließen lassen kann oder nicht. Das schwankt von Jahr zu Jahr. Dieses Jahr war es etwas höher. Für 2014 wird es wieder etwas niedriger werden.
Jetzt sind wir bei dem Problem mit den unterschiedlichen Stichtagen, das wir immer haben. Sie heben immer auf die Kinder- und Jugendhilfestatistik ab, und wir rechnen mit der KiBiz.web-Statistik. Ich will das noch einmal erklären:
Es gibt einmal den Stichtag 1. November. Danach berechnet das Land die zur Verfügung gestellten Plätze, die uns angemeldet worden sind.
Im Jahr darauf kommt am 1. März die Kinder- und Jugendhilfestatistik, die die Kinder zählt, die in den Tageseinrichtungen sind. Die Kinder, die am 1. November in die Kitas kommen, werden natürlich älter. Sie bleiben nicht alle unter zwei Jahren, sondern in jedem Monat haben soundso viele Kinder Geburtstag. Das heißt, die Zahl der Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, weil sie vorher zwei Jahre alt waren, ändert sich innerhalb von vier Monaten, wie sich die Geburtstage auf das Jahr verteilen.
Das ist die Verwirrung, die häufig zum Tragen kommt. Deshalb meinen Sie, wir hätten nicht so viele U3-Plätze, wie wir eigentlich vorgeben zu haben, weil die KJH-Statistik einen anderen Stichtag nimmt.
Ich sage Ihnen eine andere Zahl, mit der ich Sie vielleicht zufriedenstellen kann, weil Sie immer glauben, wir würden Plätze ansprechen, die nicht besetzt sind. Wenn man die KJH-Statistik, die U3Statistik und die Ü3-Statistik nimmt, also alle Kinder, die im Laufe eines Jahres in einer Kita sind, stellt man fest, dass wir im Jahr 2012/2013 eine Abweichung zwischen Kindern und Plätzen von 1 % hatten – 1 % bei knapp 600.000 Plätzen. Im nächsten Kindergartenjahr war es eine Abweichung zwischen Kindern und Plätzen über alle Altersstufen von 2 %.
Das ist wahrlich kein Grund zu sagen: Hier wird irgendwo etwas vorgehalten, was wir nicht brauchen, sondern wir müssen natürlich für die Eltern, die ihre Kinder in die Kitas geben wollen, Bedarfe anbieten. Diese Abweichungen von 1 % und 2 % sind in diesem Kontext so minimal, dass man fast von einer Punktlandung sprechen könnte. Nur, die Tatsache, dass wir bei U3 und Ü3 die beiden Stichtage haben, führt dazu, dass wir auf U3-Plätzen Kinder zählen,
die schon drei Jahre alt sind, und dass die KJHStatistik nur Kinder zählt, die am 1. März unter drei Jahren sind. Also: Die Kinder werden zwischen November und März älter.
Herr Ellerbrock, ich versuche es jetzt noch mal. Wir haben nicht jedes zweite Kind unter drei Jahren in einer Kita, sondern wir halten für jedes zweite Kind von ein bis zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen einen Platz vor. Das sind auch die Plätze, die uns angemeldet worden sind.
Die Plätze sind da. Was wir noch nicht abgeschlossen haben, das sind die Endabrechnungen des Jahres davor – das hatte ich Ihnen bereits erläutert –; das ist noch nicht klar. Das heißt, die Jugendämter melden etwas zögerlich an, wie die realen Auslagen gewesen sind, die wir dann auch erstatten. Das verzögert sich etwas. Aber die Plätze sind natürlich da.
Sie fragen jetzt noch mal nach den beiden Stichtagen. Herr Hafke sagt ja immer, er sei damals noch nicht im Landtag gewesen; aber ich glaube, Sie waren damals im Landtag, als das Kinderbildungsgesetz 2008 Gesetz wurde; das war ja das schwarzgelbe Kinderbildungsgesetz.
In diesem Kinderbildungsgesetz ist für KiBiz.web als Stichtag der 1. November festgelegt worden, und zwar aus folgendem Grund: damit Kinder, die nach dem 1. November drei Jahre alt werden, trotzdem noch in den Genuss der U3-Pauschale kommen, und das über vier Monate.
Ein paar Monate später kommt dann die Kinder- und Jugendhilfestatistik des Bundes und zählt noch mal, und dann sind die Kinder, die bei uns schon drei Jahre alt geworden sind und nach Gesetzeslage so finanziert werden, etwas älter geworden und werden von der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht mehr mitgezählt. Die werden einfach nicht mehr mitgezählt, sondern nur die, die am 1. März noch nicht drei Jahre alt sind.
Genau das sorgt immer für die große Verwirrung, auch in der Öffentlichkeit; wobei ich noch mal sage: Den Eltern ist es egal, wie die Statistiken aussehen. Die Eltern möchten einen Platz für ihr Kind haben, und das haben wir mit dem Rechtsanspruch auf den U3-Ausbau tatsächlich erreicht. Das ist doch das, was zählt.
Wir sorgen jetzt durch die neue KiBiz-Revision dafür, dass wir eine zeitnahe Abrechnung bekommen und dass wir das schneller zur Verfügung stellen können. Wir haben da ein paar Sanktionen eingebaut, damit das Ganze etwas beschleunigt wird.
Drei haben aktuell noch nicht angemeldet, und 33 bei der zweiten Frage, nachdem wir gesagt haben: Wenn ihr jetzt nicht ordentlich anmeldet, dann schalten wir unsere Sanktionen scharf.
Bei den U3-Pauschalen handelt es sich um Mittel, die für zusätzliche Kräfte ausgegeben werden, sozusagen die Kinderpflegerinnen, die wir wieder eingeführt haben, nachdem SchwarzGelb sie ja abgeschafft hatte. An dieser Stelle haben wir gesagt: Diese zusätzlichen Kräfte kommen dann gleich mit dem Stichtag der KJH-Statistik in die Kitas. Und was die Zahlen angeht, müsste ich mich mal kurz umdrehen.
Die exakte Zahl habe ich jetzt nicht; das müsste ich Ihnen nachreichen. Die haben wir aber bemessen nach der Zahl der Kinder, die am 1. März noch keine drei Jahre alt waren.
Nein.
Danke schön, Herr Präsident. – Lieber Kollege Tenhumberg, ich habe nicht gesagt, dass die Zahlen falsch sind. Alles ist richtig. Natürlich zählt die KJH-Statistik immer das Jahr davor. Natürlich sind wir dann immer schon ein Jahr weiter, wenn die KJH-Statistik erscheint. Das ist nun mal so. Nichts anderes habe ich an der Stelle erklärt.
Ich kann das jetzt langsam nicht mehr verstehen. Ich könnte das nachvollziehen, wenn wir im Land eine Klagewelle hätten, wie Sie sie vor zwei Jahren prognostiziert hatten. Dann ich könnte ich verstehen, dass Sie fragen: Wo sind denn die U3Plätze? – Aber es gibt keine Klagewelle in Nordrhein-Westfalen. Eltern, die ihre Kinder in die Kita geben möchten – egal, ob Ü3 oder U3 –, finden offensichtlich immer einen Platz in einer Kommune.
Deswegen ist diese Debatte – wie soll ich sagen – eine Säbelfechterei. Die passt nicht …
Bitte?
Herr Präsident, darf ich darauf eingehen? Herr Hafke hat dazwischengerufen.
Er will es nicht als Frage haben, vermute ich.
Jetzt erzähle ich Ihnen noch einmal die Geschichte, dass die Kommunen vor Ort im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und der örtlichen Kinder- und Jugendhilfeplanung für diese Bedarfszahlen verantwortlich sind.
Nun muss ich der Wahrheit die Ehre geben und sagen, lieber Herr Hafke: Es gibt Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die etwas schneller als andere handeln. Und es gibt andere Kommunen, die sich etwas mehr Zeit lassen und weniger Rat annehmen. Oder sie fragen erst gar nicht danach. Das ist auch die reale Welt draußen in Nordrhein-Westfalen.
Ich kann nur feststellen: Wir haben mit unserer Taskforce tausendmal im Land an verschiedenen Stellen geholfen, wo es gehakt hat und wo wir gemerkt haben: Da ist irgendetwas, und sie wollen Hilfe und Unterstützung von uns. Wuppertal war ein schwieriger Fall.
Wir bekommen von den Jugendämtern Bedarfe gemeldet. Das sind sozusagen die Kindpauschalen. Hinter jeder einzelnen Kindpauschale steckt auch ein realer Platz. Es gibt diese
Plätze, denn wir finanzieren sie, und die Kommunen haben sie geschaffen.
Aber ich kann auch dem Einwand von Herrn Tenhumberg begegnen. Ich hatte eben ausführlich erläutert, dass wir im Kinderbildungsgesetz von Schwarz-Gelb 2008 einen anderen Stichtag als bei der KJH-Statistik haben. Darauf beziehen wir auch unsere Finanzierung. Herr Tenhumberg, Sie möchten doch jetzt sicherlich nicht, dass wir den Kommunen und den Trägern deswegen weniger Geld geben, weil Kinder von November bis März inzwischen drei Jahre alt geworden sind.
Weil wir jetzt so viele Plätze haben, dass wir etwa 50 % für Kinder unter drei Jahren anbieten können. Aber die Kinder werden im Laufe eines Kindergartenjahres älter. Das wollte ich jetzt noch einmal sagen.
Herr Witzel, es ist gut, dass Sie noch einmal fragen, damit nichts falsch in Erinnerung bleibt.
Ich glaube, 10 Millionen € kommen von den Jugendämtern zurück. Der Rest sind nicht verausgabte Mittel. Das heißt: Wir haben sie gar nicht erst an die Jugendämter gegeben, sondern das war die Vorsorge, die wir in Nordrhein-Westfalen vorgenommen haben, weil wir über zwei Kindergartenjahre planen müssen und nicht ganz sicher sein können. Wenn die nicht ausgegeben werden, fließen sie gar nicht erst in die Jugendämter, sondern an den Finanzminister zurück.
Entschuldigung, 30 Millionen € sind aus den Jugendämtern zurückgeflossen. Das muss ich korrigieren. Der Rest war Vorsorge, die wir vorgenommen haben.
Es bleibt aber trotzdem richtig,
Herr Hafke, dass, wenn die Statistik des Bundes erscheint, wir in einem anderen Kindergartenjahr und einen Schritt weiter sind. Deswegen ist die Statistik, wenn sie erscheint, nicht mehr aktuell.
Ich habe Ihnen eben schon gesagt, dadurch, dass wir tatsächlich Kinder vier Monate anders zählen als der Bund, ergibt sich eine Differenz. Der Bund macht noch etwas anders als wir: Der Bund zählt zum Beispiel Kinder über sechs Jahre nicht mehr, die wir auch in unseren Kindertageseinrichtungen haben. Deswegen ist es tatsächlich so: Wenn man die U3- und Ü3-Statistiken nebeneinanderlegt oder zusammenzählt, haben wir nur eine Abweichung zwischen Plätzen und Kindern im Kindergartenjahr 2012/2013 von 1 % und in 2013/2014 von 2 %. Das heißt, die Plätze sind alle so besetzt.
Ich glaube, auf das Kindergartenjahr 2012, ungefähr 2012/2013. Aber das ist eigentlich immer diese Marge, die zurückfließt. Das unterscheidet sich nicht groß.