Hans-Willi Körfges
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Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja froh darüber, dass die Mitglieder der Fraktionen, die die Verfassungsänderung mit uns diskutieren wollten und sogar vorhatten, sie hier in einem Verfahren vom 3. Dezember 2009 bis zum 24. März 2010 zu beraten, zumindest zur Abstimmung einigermaßen vollzählig im Saal sind.
Meine Damen und Herren, es ist aber nicht nur das, sondern auch die wiederholte Rede des Finanzministers nach dem Motto: Wie diskutiere ich am besten so, dass niemandem auffällt, dass ich der Rekordschuldenminister des Landes NordrheinWestfalen bin?
Alles das zeigt, worum es hier geht.
Wer die Verfassung ändern will –nicht umsonst sind die Hürden in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen so hoch –, geht mit einer Materie um, die sehr viel Respekt verdient. Eine Verfassungsänderung verdient ein spezielles Vorgehen,
nämlich eine ausführliche, gründliche Beteiligung über die regierungstragenden Mehrheiten hinaus, und zwar aller, die die Bevölkerung repräsentieren, sowie eine vernünftige Einbeziehung von externem Sachverstand. Beim letzten Punkt will ich ein Ausrufezeichen setzen.
Die Art und Weise, in der Sie zum wiederholten Mal die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung selektiv wahrgenommen haben und wenig kundig wiedergegeben haben, zeigt umso deutlicher, worum es Ihnen geht, meine Damen und Herren. Das Timing – just in time – ist im Interesse der Kaschierung Ihrer Haushaltspolitik so gewählt, dass Sie exakt in der letzten Plenarsitzungswoche vor der Landtagswahl hier ein Schwarzer-Peter-Spiel mit der Opposition versuchen – nach dem Motto: Wir haben zwar die Schulden gemacht, aber ihr wollt keine Konsolidierung.
Meine Damen und Herren, diesen Schwarzen Peter lassen wir uns von Ihnen nicht zuschieben. Unser Angebot gilt. Mit allen Sachverständigen gemeinsam haben wir erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit des Wiederholens einer auf Bundesebene bestehenden verfassungsrechtlichen Regelung auf Landesebene.
Im Übrigen darf ich Sie in Bezug auf die Frage der sachgerechten Beratungen bitten, sich einmal die Unterlagen zur Föderalismuskommission auf Bundesebene und die Zeitdauer, die es dort in Anspruch genommen hat, zu einem Konsens zu kommen, vor Augen zu führen. – So viel zur Frage des Respekts und der Ernsthaftigkeit.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, haben alle Sachverständigen bis auf einen – das ist ein Mann, der sich bei Ihnen viel Ehre erworben hat, er ist schon viermal zitiert worden, er ist nämlich derjenige, der unseren Staatsaufbau nicht richtig verstanden hat – eine differenzierte Betrachtung zwischen Kommunen und Land vorgenommen. Das war der einzige Sachverständige von allen, der Ihnen an dieser Stelle recht gegeben hat, meine Damen und Herren.
Da war erstens eine schlechte gesetzgeberische Vorlage. Zweitens gab es keinerlei Plan, wie mit denjenigen umzugehen ist, die intensiv auf das Schulden-Gaspedal getreten haben – bis hin zu ihrer Unterschrift unter das „Steuerverschleuderungsgesetz“ in Berlin – und auf einmal nach einer Bremse rufen, obwohl sie normalerweise beim Thema Neuverschuldung nur das Gaspedal kennen, meine Damen und Herren.
Sie haben das nicht nur nicht begründet, Sie gehen auch darüber hinweg.
Ich muss den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen jetzt einen Vorwurf machen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, das mit der Notwehr-Formulierung in der Landesverfassung hinsichtlich der Kommunen habt nicht ihr erfunden.
Der Artikel ist, so wie er von Ihrer Fraktion vorgeschlagen worden ist, auch uns nicht eingefallen. Wir hätten das gegebenenfalls technisch etwas anders gemacht. Das ist jetzt aber nicht das Problem.
Das Problem ist, dass die kommunalen Spitzenverbände, die in unserem Land autorisiert sind, für die Kommunen gemeinsam Meinungen zu artikulieren, uns in der Anhörung des Landtages sehr deutlich gemacht haben: Wenn ihr die Schuldenbremse hier beschließt, kann das nur unter einer einzigen Voraussetzung gehen. Bitte, hindert insbesondere diese Landesregierung, aber auch künftige Landesregierungen daran, dass das Erreichen des Titels null Neuverschuldung auf Kosten der Kommunen passiert! Das haben alle kommunalen Spitzenverbände übereinstimmend gesagt. Und Sie negieren und ignorieren das hier einfach.
Meine Damen und Herren, so kann man mit den Kommunen in unserem Land wirklich nicht umgehen. Und ich komme zu meinem Lieblingsautor. Leider ist der Herr Ministerpräsident wieder nicht da. Ich möchte seinen führenden Mitarbeiter, der zuständig ist …
Herr Linssen, regen Sie sich nicht auf! Bei Ihrer Bilanz haben Sie eine Menge Grund zu Selbstzweifeln. Aber die müssen Sie ja nicht gerade vor dem Parlament artikulieren.
Meine Damen und Herren, ich zitiere jetzt – ich hoffe, der Klamauk auf der Regierungsbank wird auf meine Redezeit nicht angerechnet – den Leiter des Referates Grundsatzfragen der Verfassung in der Staatskanzlei unseres Landes, den verehrten Professor Kyrill Schwarz. Er hat einen Aufsatz geschrieben. Und in dem Aufsatz stellt dieser Mann, ganz naher Ratgeber Ihres Ministerpräsidenten, den Zusammenhang zwischen Verschuldungsverbot und Kommunalfinanzen her.
Er sieht die Gefahr – jetzt kommt das wörtliche Zitat –, dass der kommunale Finanzausgleich als disponible Masse zur Einhaltung der Verschuldungsgrenzen herhalten muss. Dies würde bedeuten, dass die kommunalen Haushalte erneut die Reservekassen der Länder wären.
Meine Damen und Herren, das sagt Ihr Herr Schwarz, der für Verfassungsfragen beim Ministerpräsidenten zuständig ist, im Zusammenhang mit der von Ihnen eingebrachten Schuldenbremse. Wenn Sie schon nicht auf uns, wenn Sie schon nicht auf die kommunalen Spitzenverbände hören, wenn Sie schon nicht auf die Rechtswissenschaft hören: Hören Sie doch bitte auf die von Ihnen hoch bezahlten in der Staatskanzlei angestellten Fachleute!
Ein Letztes: Wer ein solches Verfahren hier durchzieht, meine Damen und Herren, zeigt nicht nur, dass ihm der nötige Respekt vor der Verfassung fehlt, er zeigt auch, und zwar weil er die Regeln dieser Verfassung offensichtlich nicht so ernst nimmt, dass ihm der nötige Respekt vor dem obersten Verfassungsorgan, nämlich vor dem Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen fehlt. Und weil Ihnen dieser Respekt fehlt, meine Damen und Herren, haben Sie es nicht länger verdient, die Landesregierung zu stellen. Und die Bürgerinnen und Bürger werden am 9. Mai
und nur darauf war Ihr Antrag, war Ihr Gesetzesentwurf gerichtet – deutlich erkennen, worum es sich hier handelt: nicht um nachhaltige Politik, sondern um eine Mogelpackung zur Kaschierung eigener Fehlleistungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Antrag bewusst in den Zusammenhang mit dem vorangegangenen Antrag gestellt, weil natürlich auch wir wissen, dass eine Soforthilfe für die Kommunen, ein Stärkungspakt Stadtfinanzen, nur dann Sinn macht, wenn wir gemeinsam an die Ursachen für die strukturelle Überschuldung der Kommunen herangehen.
Meine Damen und Herren, der Antrag macht natürlich gerade in diesem Zusammenhang Sinn. Warum es Sinn macht, den jetzt separat und kurzfristig zu beschließen, will ich Ihnen gerne erklären:
Zunächst eine kurze Bemerkung zu dem, was Sie im Augenblick auf Ihren Pilgerfahrten nach Berlin ganz offensichtlich wollen und was Sie erreichen: Sie haben uns doch an Ihrer Seite – zwischen Praktikern in den Kommunen und Landespolitikern gibt es keinen Millimeter Unterschied –, wenn es darum geht, den Bund an den Soziallasten zu beteiligen. Ich schlage vor, die zahlreichen Anträge, die wir gestellt haben, Diskussionen, die wir zum Beispiel auch mit den Landschaftsverbänden geführt haben, Revue passieren zu lassen. Dabei haben Sie uns an Ihrer Seite.
Wir sind aber ein bisschen skeptisch, wenn sich diejenigen, die in Berlin auf Kosten der Kommunen Steuern an Hotelbesitzer herausdrücken, und diejenigen, die den Kommunen in Nordrhein-Westfalen mehr als 3 Milliarden € vorenthalten haben, in Berlin zusammensetzen und Gedanken über die Zukunft der Kommunen machen. Ich glaube, unsere Skepsis ist an der Stelle mehr als gerechtfertigt. Ihnen geht es doch offensichtlich nur um eins: Sie wollen sich mit dieser Initiative über den 9. Mai hinwegmogeln, meine Damen und Herren, nicht mehr und nicht weniger. Denn ansonsten hätten Sie zumindest an der Stelle dem vorangegangenen Antrag zustimmen müssen.
Im Zusammenhang mit den Kommunen haben wir uns häufig über deren Bedeutung unterhalten. Bei
Großbanken genauso wie bei der Westdeutschen Landesbank ist es ganz geläufig, dass wir von „Systemrelevanz“ sprechen. Im Hinblick auf den vorliegenden Antrag sollten wir gemeinsam überlegen, ob nicht für die Menschen in unserem Lande, aber auch für den Mittelstand sowie viele kleine und mittlere Unternehmen, für das Handwerk Kommunen nicht mindestens so systemrelevant sind wie große Banken und unsere Landesbank, meine Damen und Herren.
An der Stelle weise ich nur darauf hin, dass in der Vergangenheit 60 % aller öffentlichen Unternehmen in unserem Land durch Kommunen erteilt worden sind, meine Damen und Herren. Das ist also Systemrelevanz im engsten Sinne.
Wie sieht es mit der kommunalen Finanzsituation auch vor dem Hintergrund der Tatsache aus, dass wir mehrere Jahre mit einer guten konjunkturellen Entwicklung hinter uns hatten? Nichtsdestotrotz sind die Kassenkredite in unserem Land auf einem historischen Höchststand angekommen. Die Kassenkredite belaufen sich im Augenblick auf 18 Milliarden € und werden bis zum Ende des Jahres auf 20 Milliarden € steigen, und das in einer Situation, meine Damen und Herren, in der sich die Zinsen für solche Kassenkredite auf dem historisch bemerkenswerten niedrigsten Niveau befinden.
Stellen Sie sich die Situation vor: Die Kassenkredite, die ca. ein Drittel der Defizite in allen betroffenen Städten ausmachen, die keinen ausgeglichenen Haushalt mehr hinbekommen, werden im Zuge einer sich verbessernden Konjunktur deutlich teurer. Dann sind unsere Städte und Kommunen quasi über Nacht ohne jeden eigenen Verursachungsanteil wirklich im Ruin.
Meine Damen und Herren, angesichts dessen müssen und werden wir helfen. Ich kann Sie nur dazu einladen, an der Stelle mitzumachen.
Wir haben darüber hinaus immer wieder diese – ich sage es ganz bewusst – blödsinnige Diskussion, wer Schuld ist, dass die Kommunen dort stehen, wo sie stehen. Dann werden Standesbeamte – ein kleineres Pepita gibt es wirklich nicht, lieber Kollege Engel – und unterschiedliche kommunale Strukturen herangeführt.
Ein Blick auf die kommunale Landschaft zeigt: Unabhängig von den jeweils herrschenden Mehrheiten und den jeweiligen politischen Mehrheitsverhältnissen gibt es über Jahrzehnte hinweg ganz offensichtlich strukturelle Ursachen, die bei einem Großteil unserer Kommunen – insbesondere die altindustriellen Standorte – dafür verantwortlich sind, dass es in den Haushalten zur strukturellen Unterfinanzierung gekommen ist. Hier müssen wir durch ein Maßnahmenpaket abhelfen. Eine der
Maßnahmen, die wir sofort ergreifen müssen, ist eine wirksame Schuldenhilfe.
Meine Damen und Herren, wer den Kommunen diese dringende Hilfe verweigert, zeigt, dass er von unserem Land nichts versteht. Letztendlich geht es an der Stelle nämlich um viel mehr als um Finanzen.
Johannes Rau hat einmal zu Recht festgestellt
dass ich jetzt bei der Namensnennung ein Aufstöhnen höre, ist sicherlich bezeichnend für Ihre Art zu denken, meine Damen und Herren –: Die kommunale Ebene ist der Ernstfall der Demokratie. Die Freiheit der Menschen beruht auch und gerade auf gleichen Lebenschancen,. Wer zulässt, dass die Städte und Gemeinden nicht mehr handlungsfähig sind, der kündigt in unserem Land den sozialen Konsens auf und gefährdet in diesem Sinne Freiheit und demokratische Grundlagen in unserem Land.
Ich darf Sie herzlich dazu einladen, über Ihren Schatten zu springen und unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Löttgen, ich gehe auf Ihre Bemerkung zur Unternehmensteuerreform und zur Arbeitsmarktreform ein. Würden Sie die Zustimmung der Union zu beiden Gesetzen im Bundesrat rückblickend für einen Fehler halten und das auch so erklären?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss wirklich genau hinhören, um Unterschiede zu erkennen.
Ich glaube, es hätte sich gelohnt, wenn die Koalitionsvertreter in ähnlichem Sinn wie Herr Laschet mit uns diskutiert hätten. Denn Herr Laschet hat deutlich gemacht: Privat und Staat. Er hat das einige Male unterstrichen.
Was ich bei den Herren der regierungstragenden Fraktionen gehört habe, war – jeweils wörtlich –: Privat vor Staat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist beispielsweise die Privatisierung im Wasserbereich als Segnung verkauft worden. Ich habe mir mit sehr viel Interesse seinerzeit ein Feature im WDR angeschaut. Dabei ging es um private Wasserversorgung im Großraum London. Ich kann allen, die jetzt die Qualität von Mineralwasser loben, sagen: Da habt ihr recht, Leute. – Man muss nämlich sehr wahrscheinlich wegen der Folgen der Privatisierung Mineralwasser zu sich nehmen, um ein gesundes Lebensmittel zu haben.
Genau das macht zum Beispiel den Unterschied bei der Frage des Wassers aus. Wir finden, dass Wasser ein ganz besonderes Lebensmittel ist.
Von daher muss die Möglichkeit der Allgemeinheit, darüber zu bestimmen, intensiv gegeben sein.
Sie stellen das in Abrede.
Was hat das alles mit der EU zu tun? Fragen Sie doch bitte den VKU, den Verband kommunaler Unternehmen, oder diejenigen, die in Stadtwerken in Nordrhein-Westfalen Energieversorgung betreiben. Sie haben allen Ernstes ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Wettbewerbsverzerrung zulasten unserer kommunalen Unternehmen aufzudecken. Dabei hatten sie die EU-Bestimmungen über Wettbewerbsrecht vor Augen. Was diese Landesregierung mit der Änderung des § 107 GO geschafft hat, ist nämlich eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der kommunalen Unternehmen.
Das haben Sie selbst erforscht. Frau Thoben hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Man hat dringenden Handlungsbedarf auch unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit angemahnt. Sie knicken dann vor 6 % der versammelten politischen Mannschaft in diesem Landtag ein, lassen sich von der FDP vorführen und erklären die Nummer für erledigt.
Ich sage Ihnen, was im Sachverständigengespräch einer der Gutachter wörtlich für die kommunalen Spitzenverbände und für den VKU gesagt hat – dabei handelt es sich jeweils um Organisationsstrukturen, die nicht im Verdacht stehen, sozialdemokratische Basisorganisationen zu sein –:
Bei dem geltenden § 107 der Gemeindeordnung NRW handelt es sich um die bundesweit strengste Regelung für die kommunalwirtschaftliche Betätigung. Gravierende negative Auswirkungen hat dies vor allem für die in einer Energieversorgung tätigen kommunalen Unternehmen. Die einengenden Vorgaben des § 107 GO bedeuten für diese Unternehmen eine massive Einschränkung ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit und gravierende Nachteile im Wettbewerb.
Da sind wir wieder bei der EU, meine Damen und Herren. Denn genau das gilt zum Schutz nicht nur von privaten Unternehmen, sondern auch von öffentlichen Unternehmen. Diesen Schutz unterhöhlen Sie, meine Damen und Herren.
Was hat das alles mit der weiteren Daseinsvorsorge zu tun? Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Mönchengladbach. Ich bin froh darüber, dass wir dort einen erfolgreichen Energieversorger haben, die NVV AG. Ohne diesen erfolgreichen Energieversorger gäbe es bei uns den ÖPNV nicht in der derzeitigen Qualität. Ohne diesen erfolgreichen Energieversorger wüssten die Bürgerinnen und Bürger meiner Stadt nicht, in welchem Freibad sie schwimmen gehen könnten. Denn das alles wird aus den unternehmerischen Gewinnen quersubventioniert.
Jawohl, meine Damen und Herren, im Unterschied zur FDP bekennen wir uns zu dieser Form der kommunalen Selbstverwaltung.
Was Sie da unter Liberalisierung verstehen, schützt im Ergebnis multinationale Oligopole,
die unseren heimischen Energiemarkt quasi erobern können. Und wenn es die nicht machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, wer es dann macht? – Dann kommen diejenigen aus den anderen Bundesländern, die gesetzlich besser aufgestellt sind, und bedienen sich bei uns in Nordrhein-Westfalen, weil Sie unseren Unternehmen verbieten, in anderen Regionen tätig zu werden. So einfach ist das. Das ist Wettbewerbsverzerrung.
Wer da von Liberalisierung spricht, der muss sich auch noch ein paar andere Fragen anhören, zum Beispiel die Frage, wie unsere Wohnungsbauunternehmen aufgestellt sind. Diese brauchen wir für den sozialen Wohnungsbau. Der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes durch ein kommunales Wohnungsbauunternehmen kollidiert aber offensichtlich mit „Ihrem“ § 107 der Gemeindeordnung. Wollen Sie den Kommunen diese Möglichkeiten, preiswert und energetisch vernünftig Wohnraumversorgung zu betreiben, allen Ernstes nehmen?
Meine Damen und Herren, ich nenne Ihnen noch ein letztes Beispiel, nämlich die IT. Da gibt es Zweckverbände, von dieser Landesregierung – das gebe ich zu – gefordert und gefördert,
aber nur in Form der kommunalen Zweckverbände. Herr Laschet, die regio iT aachen müsste Ihnen bekannt sein. Wieso benachteiligen Sie ein solches Unternehmen, nur weil es sich einer privatrechtlichen Rechtsform bedient, und lassen es nicht am Wettbewerb teilhaben wie zum Beispiel diejenigen, die einen kommunalen Zweckverband gründen?
All das sind Fragen, bei denen wir keine Hoffnung haben, dass wir es mit dieser Landesregierung noch auf die Reihe kriegen. Nach dem 9. Mai werden wir vieles in Ordnung bringen müssen, auch zugunsten unserer Kommunen und unserer kommunalen Unternehmen. Wir stehen dafür zur Verfügung und Sie dann nicht mehr. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch kurz auf die Bemerkungen des Kollegen Hüsken eingehen, der auch gestern Worte wie „verlässlich“ und „seriös“ gebraucht hat und an einer Stelle sogar die Formu
lierung verwendet hat: Die Kommunen bekommen, was ihnen zusteht.
Ich denke, wir haben uns gestern auch vor dem Hintergrund der Anhörung und der schriftlichen Stellungnahmen verlässlich und vernünftig über die unterschiedlichen Argumentationen unterhalten.
Extrem streitig ist die Frage der rechtlichen Bindungswirkung auch hinsichtlich der Definition dessen, was Einheitslasten ausmacht. Wir unterscheiden uns sehr deutlich in der Bewertung der Aussagen, und zwar sowohl von der Qualität als auch von der Quantität her.
Wir haben uns auch über die Frage, ob solch ein Niveausprung überhaupt anzusetzen ist, streitig auseinandergesetzt. Wir haben dann – auch schon im Ausschuss – genauso wie die Sachverständigen über die Frage gestritten: Wenn man von einem solchen Niveausprung ausgeht, wann ist er richtig angesetzt?
Meine Damen und Herren, nach all dem steht für uns außer Zweifel, dass die Nagelprobe, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist und ob die Kommunen tatsächlich übervorteilt werden, was wir hier deutlich unterstellen, in Münster vor dem Verfassungsgerichtshof gemacht werden wird; diesen Weg haben die kommunalen Spitzenverbände angekündigt. Das und das Ergebnis haben Sie sich zuzuschreiben. Das wollen wir Ihnen an dieser Stelle heute noch mal vorhalten.
Meine Damen und Herren, schwierig finde ich auch die Wortbeiträge heute und gestern zur Darstellung der Kommunalfreundlichkeit und der Großzügigkeit der Landesregierung unseren Kommunen gegenüber.
Herr Kollege Witzel, ich verzichte jetzt darauf, über Ihre kommunalpolitische und kommunalfachliche Kompetenz überhaupt zu diskutieren; das wäre vergeudete Zeit.
Meine Damen und Herren, ich denke, man braucht nicht viel Fantasie, um sich anhand der Stellungnahmen aus der kommunalen Familie deren Reaktion vorzustellen. Selbst wenn man Frau Prof. Dr. Färber nicht folgt, nach deren Berechnungen noch einige hundert Millionen Euro zugunsten der Kommunen offenstehen, kann man eine Diskussion an dieser Stelle verantwortlich nur vor dem Hintergrund der realen Situation der Städte und Gemeinden in unserem Land führen.
Jetzt will ich Ihnen noch einen grundsätzlichen Vorhalt machen. Im Gegensatz zu dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen haben wir ein grundsätzlich anderes Verständnis vom Verhältnis von Kommunalfinanzen und Landesfinanzen. Wir begreifen das nicht wie Sie als künstlichen Gegensatz, sondern wir sehen das als Einheit. An dieser Stelle darf ich einmal Johannes Rau zitieren; meines Erachtens gibt es da keinen Berufeneren als ihn:
Meine Damen und Herren, wer über die Lage der Städte spricht, spricht über die Lage unseres Landes. Am Zustand der Städte lässt sich ablesen, wie es dem ganzen Land geht.
Diesem Wort von Johannes Rau ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.
Unter diesem Aspekt müssen Sie sich dann die zutiefst politische Frage gefallen lassen, wie Sie denn tatsächlich auch an dieser Stelle mit dem Problem der schuldenbeladenen, überlasteten und überbeanspruchten Kommunen in unserem Lande umgehen wollen, meine Damen und Herren.
Die Sorge der Kommunen, dass die für die Jahre 2007 und 2008 zugrunde gelegte Berechnungsmethodik nach dem Willen der Landesregierung für die Zukunft fortgeschrieben werden soll, ist berechtigt und in diesem Gesetz angelegt.
Sie können das, Herr Minister, ja gleich widerlegen und sagen: Wir wollen für die Zukunft ein vollkommen anderes Verfahren anwenden, das kommunalfreundlicher ist. Das aber wollen Sie nicht. Die Zahlen für das kommende und für dieses Jahr haben die kommunalen Spitzenverbände geliefert. Dieses Verfahren kostete die kommunale Landschaft für 2009 zusätzlich 98 Millionen € und für 2010 zusätzlich 59 Millionen €. Der Vertreter des Landkreistages hat in diesem Zusammenhang bis 2019 Milliarden an Kosten prophezeit.
Statt sich hier mit den Kommunen zu streiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir gemeinsam mit den Kommunen dafür kämpfen, dass die Solidarlasten in unserem Land in Zukunft gerechter verteilt werden. Ich verfolge an dieser Stelle mit großen Bedenken Ihre Politik, sich um Solidarität herumzudrücken und diejenigen, die unserer Solidarität am meisten bedürfen, dazu zu zwingen, sich noch irgendwo anders Geld zu leihen, um diesen formalen Ansprüchen nachzukommen.
Ich empfinde es als unverschämte Überhöhung des Gesamtproblems, wenn Sie die Probleme unserer Kommunen an dieser Stelle durch Ihr Abrechnungsgesetz nicht verkleinern und verringern, sondern noch in erheblichem Umfang vergrößern. Wir werden dem Gesetz nicht zustimmen. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überraschungen hier vorne am Rednerpult nehmen manchmal gar kein Ende. Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass ich einmal 90 % der Ausführungen des verehrten Kollegen Wittke eigentlich so unterstreichen könnte.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen – insbesondere von der CDU –: Wenn das alles so ist, scheint die einzige relevante inhaltliche Frage zu sein: Warum machen denn Ihre geschätzten Freunde von der FDP nicht mit?
Wir hätten es heute gemeinsam in der Hand gehabt, ein wichtiges Zeichen für mehr Wettbewerb im Energiebereich und die bessere Zukunft unserer kommunalen Unternehmen – insbesondere unserer Stadtwerke – zu setzen. Kollege Wittke, ich räume ein: Das, was wir im Augenblick diskutieren, ist nicht unmittelbarer Ausfluss der letzten von Ihnen unglücklicherweise vorgenommenen Änderungen des § 107 der Gemeindeordnung.
Deshalb geht meine Fraktion in ihrer Entschließung weit über das hinaus, was die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen zum Antrag erhoben haben. Wir wollen, dass Sie sich zur kommunalen Daseinsvorsorge, den kommunalen Unternehmen insgesamt und unserer Verantwortung für sie bekennen und mit uns gemeinsam endlich die unselige Diskriminierung nordrhein-westfälischer kommunaler Unternehmen insgesamt beenden.
Der von Ihnen zu Recht geschätzte Professor Burgi gibt uns – ich empfehle Seite 11 seines Gutachtens – unabhängig von der im Augenblick in Rede stehenden Frage recht, wenn er feststellt, dass wir das schärfste Kommunalwirtschaftsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben und unsere kommunalen Unternehmen schon von daher sogar im innerdeutschen Wettbewerb benachteiligt sind. Das ist sicherlich eine der Fehlleistungen dieser Landesregierung.
Sie haben im Prinzip durch die jetzt von Ihnen losgetretene Diskussion ein richtiges Thema aufgenommen. Aber so neu ist es nun auch wieder nicht. Ich kann mich an die Beratungen zu § 107 und zur Änderung des § 107 erinnern. Damals sind nicht irgendwelche Stadtwerke, sondern die Stadtwerke unisono aufgelaufen, haben uns auf die Oligopole hingewiesen. Unabhängig von der parteipolitischen Färbung der vor Ort herrschenden Mehrheitsstrukturen ist uns gesagt worden: An der Stelle sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Es ist mit EU-Recht argumentiert worden.
Schon damals haben wir gesagt: Wir können uns doch zumindest über die Frage der Örtlichkeit und der Begrenzung auf das Versorgungsgebiet unterhalten. Dort hätten wir einen wichtigen Punkt setzen können.
Insoweit ist das eigentlich gar nichts Neues, meine Damen und Herren. Ich war aber doch überrascht, als ich am 9.01.2010 den Medien entnommen habe, dass diese Landesregierung – vertreten durch Frau Thoben – endlich die richten Schlussfolgerungen gezogen hat. Frau Thoben wird mit den mutigen Worten zitiert, sie wolle dafür sorgen, dass NRW-Stadtwerke bundesweit antreten dürfen. – Richtig so!
Die „Rheinische Post“ kündigt an, Frau Thoben wolle – gut hingehört, Kollege Wittke – so schnell wie möglich die nötigen Änderungen der GO auf den Weg bringen und habe sich – jetzt kommt es, jetzt kommt mein Lieblingsteil in diesem Zitat – grünes Licht vom Ministerpräsidenten geben lassen. – Das ist wieder einmal typisch für diesen Ministerpräsidenten. Farbenblindheit ist dort die vorherrschende Krankheit, meine Damen und Herren.
Denn grün ist es nicht, worauf die Ampel geschaltet worden ist.
All das – Frau Thoben, an der Stelle gebe ich Ihnen wieder unumwunden recht – gipfelt ja in der Feststellung: Mehr Wettbewerb kommt dem Verbraucher zugute! – Nur, meine Damen und Herren – auch das ist fast schon ein parlamentarischer Kalauer –: Es gibt es nichts Gutes, außer man tut es.
Dieser Lichtblick, der sozusagen ein lucidum intervallum dieser Landesregierung ist, die ansonsten im Verhältnis zu den Kommunen und der Daseinsvorsorge vor Ort mit partieller Blindheit geschlagen ist, hat uns tatsächlich zu der Erkenntnis gebracht, einmal nachzuhaken. Wir wären nämlich getreu dem Grundsatz – biblisches Zitat, Lukas 15,7 –, wonach im Himmel mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte ist, unter Zurückstellung parteitaktischer Demagogie, der ich – ich gebe es offen zu – im Augenblick auch ein bisschen fröne, an der Stelle mit Ihnen gemeinsam vorangegangen und hätten – ich unterstütze ausdrücklich das, was Kollege Becker gesagt – die notwendigen Konsequenzen zeitnah gezogen, um das, was mit einer Mehrheit von mindestens 94 % fast alle im Hause für richtig halten, tatsächlich kurzfristig in die Tat umzusetzen.
Wir werden das leider nicht gemeinsam machen können. Ich kündige es jetzt schon an: Nach dem 9. Mai wird eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung mit dem ganzen Unfug aufräumen.
Wir werden die Diskriminierung der kommunalen Unternehmen insgesamt aufheben.
Dieser Punkt wird von uns sicherlich aufgegriffen werden, weil das Ganze nach der schon angesprochenen Sitzung des kommunalpolitischen Ausschusses für Teile der Beteiligten schon tragische Züge annimmt. Inspiriert durch Ihre Erklärungen, Frau Thoben, waren wir davon ausgegangen, dass das irgendwo mit irgendwem abgesprochen gewesen wäre. Wir haben deshalb das parlamentarisch feine Mittel der Dringlichen Anfrage im Ausschuss gewählt.
Ich zitiere aus dem Protokoll. Man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Zunächst war Staatssekretär Brendel mit der Rolle betraut, uns die Bedenken nahezubringen: In der Koalition besteht Einigkeit darüber, dass sich der angesprochene komplexe und komplizierte Sachverhalt nicht für einen gesetzgeberischen Schnellschuss – Frau Thoben, was haben Sie da nur gemacht! – eignet. Änderungen der Gemeindeordnung sind für die laufende Legislaturperiode nicht mehr geplant.
Irgendetwas stimmt doch nicht: Entweder haben Sie mit dem Herrn Ministerpräsidenten etwas abgesprochen und grünes Licht bekommen oder aber der Herr Brendel hätte gar nicht gegen die Kabinettdisziplin verstoßen.
Er hat es nicht, meine Damen und Herren. Denn der Herr Kommunalminister Wolf, der heute leider nicht da ist, hat das Ganze auf eine sehr deutliche Basis gestellt. Er sagt uns – wieder ein wörtliches Zitat –: Wenn man einen Gutachter fragt, fragt man vielleicht auch einen zweiten Gutachter, der anderer Meinung ist, nach dem Motto: Es geht nicht um wissenschaftliche Expertise bei diesen Bremsern bei der FDP, sondern es geht um die Ideologie „Privat vor Staat“. – Dabei wird so lange gegen jede bessere Erkenntnis gesucht, bis sich ein Gutachter findet, der diesen Unsinn vertritt, meine Damen und Herren. Davor geht dann der Herr Ministerpräsident, der ja die Ampel auf grün geschaltet hatte, offensichtlich in die Knie.
Für uns ist eins klar: In dieser Koalition der Merkwürdigkeiten gibt es augenscheinlich keinen gemeinsamen Weg mehr, die Diskriminierung unserer kommunalen Energieversorgungsunternehmen zu beenden. Der Ministerpräsident hüllt sich seit der Absage der FDP an den Koalitionspartner in Schweigen. Sie vermitteln insgesamt nach außen den idyllischen Eindruck einer ungeteilten deutschen Erbengemeinschaft. Man schlägt sich im Prinzip um die Anteile an der Macht. Aber in der Sache kommen Sie keinen Schritt voran.
Was Sie hier aufführen, meine Damen und Herren, schadet dem Land. Das Einzige, was Sie in dieser
Frage noch zusammenhält, ist der Wille zum Machterhalt.
Wir werden dem Gesetzentwurf der Grünen selbstverständlich zustimmen und erklären hier und jetzt noch einmal ausdrücklich unsere Bereitschaft, die notwendigen Änderungen auch kurzfristig mit Ihnen gemeinsam auf den Weg zu bringen. Frau Thoben, seien Sie sicher – ich hoffe, es ist von der CDU autorisiert, was Sie da gesagt haben –: Sie haben in dieser Frage nicht nur in den eigenen Reihen, sondern auch bei beiden Oppositionsfraktionen eine breite Unterstützung. Wenn dies nicht zum Erfolg führen sollte, dann kündigen wir – dies sage ich hier noch einmal – in Anbetracht der Tatsache, dass sich diese friedliche Zusammenarbeit in der Koalition mittlerweile wie eine schlagende Verbindung anfühlt, mit viel Selbstbewusstsein vor dem 9. Mai an: Wenn Sie jetzt nicht mitmachen, machen wir es eben nach der Wahl alleine. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war gerade demaskierend.
Frau Thoben, Sie sind hinter Ihren eigenen Ankündigungen, die Sie in allen Zeitungen in NordrheinWestfalen beginnend mit dem 9. Januar abgegeben haben, schnell eine Lösung der Probleme mit dem Örtlichkeitsprinzip zur Steigerung des Wettbewerbs herbeizuführen, zurückgeblieben, nachdem Herr Wolf, der heute hier leider nicht anwesend sein kann, ganz offensichtlich auf die Bremse getreten ist. Wir haben nachgefragt, ob wir in dem von Ihnen angesprochenen Punkt – deshalb stimmen wir auch dem Gesetzentwurf der Grünen zu – mit Ihnen nicht gemeinsam die von Ihnen angekündigten und für notwendig befundenen Dinge zeitnah umsetzen können. Dieses Angebot nehmen Sie heute nicht zur Kenntnis, weil Sie es nicht dürfen, weil Ihr ideologisch verblendeter Koalitionspartner ganz offensichtlich mit beiden Füßen auf der Bremse steht.
Da beißt die Maus keinen Faden ab. Denn das, was die Kollegen Wittke, Brockes und Engel hier eben gesagt haben, liegt so weit auseinander, dass ich das für Meinungen aus einer Regierungskoalition für kaum nachvollziehbar halte. Das, was bleibt, ist: Sie sind nicht mehr regierungsfähig. Sie sind keine regierungsfähige Koalition mehr. Sie sind in Fragen des kommunalen Wirtschaftsrechtes nicht mehr und nicht weniger als eine schlagende Verbindung mit dem Erfolg, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen leiden müssen. Ich kann nur sagen: Es wird Zeit, dass hier neue Maßstäbe gesetzt werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier gerade ein gutes Beispiel für das Problem selektiver Wahrnehmung bei der Auswertung von Parlamentsanhörungen geliefert bekommen.
Wir als SPD-Landtagsfraktion werden nicht nur heute Abend den Gesetzentwurf ablehnen, sondern wir beantragen zugleich auch eine dritte Lesung des Gesetzes und die Zurückverweisung in den Fachausschuss.
Meine Damen und Herren, ich erspare mir nicht nur aus Zeitgründen, sondern weil das Ihnen gegenüber, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, vergebene Liebesmüh ist, einen ausführlichen Hinweis auf die finanzielle Situation der Kommunen in unserem Lande. Ich empfehle das, was der Deutsche Städtetag gestern zu diesem Thema unter besonderem Bezug auf das Land Nordrhein-Westfalen ausgeführt hat, Ihrer freundlichen Lektüre.
Während Sie das, was hier vorgelegt wird, nach dem Ergebnis der Anhörung als seriös bezeichnen, ziehe ich das stark in Zweifel. Ihre Formulierungen bezogen auf die Kommunen – die Kommunen erhalten genau das, was ihnen zusteht – muss in den Ohren derjenigen, die vor Ort in den Kommunen Verantwortung tragen, wie der reine Hohn klingen, meine Damen und Herren.
Einige Punkte will ich noch einmal herausarbeiten:
Die banale, die wirklich banale Feststellung, die Einheitslasten ließen sich ohnehin nicht mehr genau feststellen und deshalb sei der von Ihnen gewählte Maßstab von allen Sachverständigen akzeptiert worden, ist so schwierig wie falsch, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Denn die wesentlichen Fragen blenden Sie an der Stelle aus. Frage eins: Was kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und nach den Gesetzesmaterialien tatsächlich als Einheitslast qualifiziert werden? Die Frage ist – Sie ziehen das in Zweifel – von zwei von drei Sachverständigen sehr deutlich sehr kritisch beantwortet worden. Sich dann mit dem Trick einer fiktiven Berechnung – das klappt schon im Zivilrecht nicht und ist eher etwas für die lachende Justiz, Herr Innenminister – unter Herbeiziehung der unzulässigen Annahme, dass die entgangenen Zahlungen oder die entgangenen Verbesserungen aus dem Länder-Finanz-Ausgleich eine Einheitslast wären, die vom Gesetzgeber oder gar vom Verfassungsgerichtshof gemeint gewesen sei,
herausreden zu wollen, kann kaum jemand nachvollziehen.
Das muss man auch vor dem Hintergrund des Urteils noch einmal genau werten. Das Gericht hat sich damals nicht nur dem klägerischen Antrag angeschlossen, der Sachverständige Professor Hellermann hat wörtlich ausgeführt:
Darin steckt nicht nur die Übernahme eines bestimmten Datenmaterials, sondern auch die Übernahme eines bestimmten rechtlichen Verständnisses von Einheitslast.
Beide juristischen Sachverständigen haben auf die Nachfrage des Herrn Präsidenten, der zugleich Vorsitzender des kommunalpolitischen Ausschusses ist, gesagt: Ja, das rechtliche Risiko erhöht sich ungemein, wenn man diesen Weg in ungesichertes Terrain wagt.
Es gibt darüber hinaus hinsichtlich dieses Niveausprungs – selbst wenn man das zugrunde legt – die absolut ungeklärte Frage, ob nicht der Zeitpunkt, zu dem Sie den Niveausprung ansetzen und Herrn Lenk folgen, vollkommen willkürlich gewählt ist und nur der Absicht dient, die Kommunen im Verhältnis zur auszugleichenden Finanzmasse nachhaltig zu benachteiligen, meine Damen und Herren.
Das Niveau der Auseinandersetzung bezogen auf die juristischen Risiken Ihres Vorgehens ist schwierig. Die Kommunalen Spitzenverbände haben sehr deutlich gemacht, dass es nicht darum geht, die Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgerichtshof zu perpetuieren. Was machen Sie? – Sie weisen die ausgestreckte Hand der Kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen zurück und beharren auf Ihrem in die Zukunft weisenden Abrechnungsverfahren.
Ich sage noch ganz kurz etwas zu den Zahlen: Das, was für die Vergangenheit zu berechnen ist, lässt sich womöglich noch hinnehmen, aber das Präjudiz für die Zukunft ist für unsere Kommunen in keiner Weise akzeptabel.
Das bedeutet allein für dieses und für das nächste Jahr einen Rückforderungsanspruch – das ist das Originalzitat der Kommunalen Spitzenverbände – zugunsten des Landes von 150 Millionen €. Bis 2019 haben Sie einen Milliardenbetrag erreicht, meine Damen und Herren. Das können, wollen und werden wir uns gemeinsam mit der kommunalen Familie nicht bieten lassen.
Wir hätten uns gewünscht, Sie hätten die Gelegenheit genutzt, gemeinsam mit den Kommunen noch in diesem Jahr die Verteilung der Zahllasten, was möglich wäre, zur Überprüfung zu stellen.
Stattdessen philosophieren Sie über Niveausprünge. Einen Niveausprung in Ihrer Argumentation kann ich nicht feststellen. Das Niveau der Regierung in dieser Frage bleibt unterirdisch, meine Damen und Herren. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist uns schon vielfach gewünscht worden, dass wir einen guten Morgen erleben. Nach den Ausführungen sowohl des Finanzministers als auch der Rednerin und des Redners der regierungstragenden Fraktionen kann
ich aber nur sagen: Liebes Land NordrheinWestfalen, gute Nacht zusammen!
Das kann doch wohl nicht wahr sein, was Sie hier aus unserem Ansatz und unserem Antrag gemacht haben. Herr Finanzminister, ich hätte mir gewünscht, dass Sie zu dem tatsächlich gestellten Antrag Stellung genommen hätten – und nicht zu dem, was Sie hypothetisch als Antrag missverstanden haben.
An keiner Stelle in diesem Antrag ist die Rede davon, dass wir dem Parlament oder der parlamentarischen Kontrollkommission das Recht einräumen wollen, irgendeinen operativen Teil der Bankgeschäfte zu übernehmen. Wenn Sie den Antrag richtig gelesen hätten, hätten Sie nicht so argumentieren können, wie Sie es leider getan haben.
Erstens haben Sie hier in bewährter Art und Weise versucht, die Veranstaltung Sinkflug schönzureden. Der Name Phoenix signalisiert ja etwas anderes. Diese Begrifflichkeit hat Sie dann wohl auch beflügelt, Herr Dr. Linssen. Die Entwicklung bei der WestLB ist trotz der Auslagerung unter der Bezeichnung Phoenix aber kein Höhenflug, sondern ein ganz bösartiger Absturz.
Zweitens ist AidA nach wie vor kein Traumschiff, sondern ein Rettungsboot.
Zwar ist dieses Instrument auch nach unserer Meinung sicherlich sinnvoll und notwendig. Bei AidA haben sich allerdings die ganzen Spezialisten des Aktienrechts ganz offensichtlich nicht im Vorfeld ausreichend über die Tatsache informiert, dass bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts völlig andere rechtliche Grundvoraussetzungen gelten.
Darüber hinaus wundert es mich, dass Sie Ihre CSU-Kollegen aus Bayern
hier in einer derartigen Art und Weise diskreditieren.
Der Bayerische Landtag hat bezogen auf die Vorgänge bei der Bayerischen Landesbank mit den Stimmen von CSU, SPD, Grünen und FDP exakt ein solches Gremium beschlossen.
Welches Zeugnis stellen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in Bayern aus, wenn Sie das hier in
Bausch und Bogen verdammen? Denn die Geschehnisse sind durchaus vergleichbar.
Früher war Bayern für Sie immer – ich kann mich gut an alte Debatten erinnern – das strahlende Vorbild. So vergeht der Ruhm der Welt, meine Damen und Herren. Jetzt ist es Ihnen peinlich, dass Sie etwas mit der CSU zu tun haben.
Apropos rechnen: Sie haben alle Zahlen exakt vorgetragen, Herr Dr. Linssen. Allerdings empfiehlt es sich für einen Finanzminister, bei der Addition auch die Grundrechenarten entsprechend zu berücksichtigen.
Wenn man nämlich die 3 Milliarden € disquotale Haftung aus Phoenix, die 760 Millionen € unmittelbar aus Phoenix und die 4,5 Milliarden € aus AidA addiert, kommt man auf die von uns zitierten 8,2 Milliarden €; da beißt die Maus keinen Faden ab.
Alle Versuche von Ihnen, das zu bagatellisieren und schönzureden, laufen ins Leere.
Dann folgt die Überbetonung der aktienrechtlichen Bedeutung noch einmal. Ich kann nur sagen: Herr Prof. Siekmann, der einen Lehrstuhl für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht hat, kennt sich sicher ein wenig mit dem Aktienrecht aus, vielleicht etwas besser als der eine oder andere auf der Regierungsbank. Wenn uns dieser Professor in einer Anhörung Folgendes sagt – ich zitiere aus seiner Stellungnahme –:
Darüber hinaus muss die Kontrolle durch die Repräsentanten des Volkes, also die Landtagsabgeordneten, gewährleistet sein.
Jetzt bitte ich um Ihre besondere Aufmerksamkeit:
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darf es gegenüber dem Träger des Unternehmens nicht geben, soweit er für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet oder die Erfüllung des öffentlichen Auftrags kontrolliert.
Dabei beruft sich Prof. Siekmann auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NordrheinWestfalen. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte sparen Sie sich Ihre abseitige Argumentation in dem Zusammenhang!
Zu der ach so tollen Informationspolitik der Landesregierung und des Finanzministers: Meine Damen
und Herren, das Risiko war an einer Stelle gering, nämlich dort, wo wir das Risiko vor Augen hatten, in den Sitzungen irgendetwas anderes zu erfahren als das, was wir am Tag zuvor bereits in den einschlägigen Presseorganen mitgeteilt bekommen haben.
Ich weiß nicht, auf welchen Veranstaltungen Sie waren. – Auf Nachfragen ist das dann wortreich noch einmal beschrieben worden. Ich stelle einmal die interessante Frage: Wie kam es überhaupt dazu, dass wir uns in den Tagesordnungen mit den Dingen beschäftigt haben?
Wie oft haben Sie denn, ohne von uns in Form eines Antrages aufgefordert worden zu sein,
von sich aus detailliert informiert?
Meine Damen und Herren, im Verhältnis zu der schönen Aufzählung lässt sich das an den Fingern einer Hand abzählen. – So weit zu diesen Bemerkungen.
Ich möchte eigentlich nicht besonders auf die übliche Art und Weise der Problembewältigung des Kollegen Weisbrich eingehen. Herr Kollege Weisbrich, wir laden Sie und die FDP-Fraktion ausdrücklich dazu ein, an dieser Stelle die einmalige Chance zu ergreifen, endlich Ihren Aufgaben als Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nachzukommen. Hier geht es nicht darum, irgendwelche Geschäftsgeheimnisse nach außen zu transportieren. Einen einmaligen Fall dazu zu benutzen, die komplette Opposition unter Generalverdacht zu stellen,
das ist bezeichnend für Ihre Denkart, meine Damen und Herren. Wenn Sie dann – sicherlich zu Recht – auf das Risiko hinweisen, sage ich Ihnen ganz deutlich: Mir ist es lieber, wir haben eine gläserne Westdeutsche Landesbank als eine undurchsichtige.
Ich darf Ihnen nochmals ganz deutlich sagen und ans Herz legen: Als Haushaltsgesetzgeber stehen wir bezogen auf die Finanzen unseres Landes, bezogen auf das, was den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land gehört, in einer ganz besonderen Verantwortung. Das geht weit über das hinaus, was zum Beispiel die Kollegin Freimuth eben als Rechte des Parlaments geschildert hat.
Meine Damen und Herren, das Selbstverständnis und auch der eigene Anspruch an unsere Arbeit gebieten es geradezu, dass wir uns ständig und
intensiv einklinken können, wenn es um die enormen Risiken, die mit der Westdeutschen Landesbank verbunden sind, geht. Ich bitte Sie herzlich: Folgen Sie dem Vorbild, das über alle hier vertretenen Fraktionen in Bayern gesetzt worden ist. Sorgen Sie dafür, dass wir nicht im Wege einer Salamitaktik scheibchenweise das erfahren, was ohnehin schon in der Zeitung stand, sondern dass wir die Möglichkeit haben, Chancen und Risiken abzuwägen. Nutzen Sie bitte für sich und uns die Chance, die Möglichkeiten eines Parlaments auszuschöpfen!
Ansonsten werden Sie sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass Sie Geheimniskrämerei Vorschub geleistet haben, dass Sie die Risiken nicht kennen und nicht erkennen wollten, die sich in den Geschäften der Westdeutschen Landesbank, in den Abwicklungen und Auslagerungen tatsächlich befinden.
Dann müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, grob fahrlässig – in einigen Fällen sogar vorsätzlich – mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umgegangen zu sein. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin einigermaßen erstaunt über das, was ich gerade gehört habe. Herr Laschet gilt normalerweise als jemand, der schön redet. Ich kann nur sagen: Schön war das, was Sie gesagt haben, nicht.
Das war auch nicht gut geredet. Es war der Versuch, etwas schönzureden, meine Damen und Herren. Ich kann Ihnen nur sagen: Der Versuch ist nach meinem Dafürhalten gründlich daneben gegangen.
Zu Ihren schönen Schaubildern, zu Ihren hehren Zielen – das sage ich jetzt als kommunalpolitischer Sprecher meiner Fraktion – passte eines nicht: die Realität in unseren Städten und Gemeinden vor dem Hintergrund Ihrer Förderpolitik, gerade bezogen auf U3.
Ich will hier jetzt nicht die Haushaltsberatungen nachvollziehen. Aber das, weshalb ich heute als Redner auf dem Plan bin, hat sicherlich elementar auch etwas mit der Weiterleitung der KiföG-Mittel an unsere Kommunen zu tun.
Der nächste März kommt bestimmt, Herr Laschet. Dann können Sie ja noch einmal überlegen, ob Ihre heutigen Ankündigungen dem tatsächlichen Stand im März entsprechen. Ich glaube nämlich, Sie lassen sich von Ihren eigenen Schaubildern und Ihren eigenen Prognosen so weit berauschen, dass sich die Zahlen manchmal im Tagesrhythmus quasi selbst überholen. Wir haben eben von Ihnen dankenswerterweise zur Kenntnis nehmen dürfen, dass es sich erst einmal nur um haushalterische Voraussetzungen handelt. Die anderen Voraussetzungen müssen – da holt Sie die Wirklichkeit ein – in den Kommunen geschaffen werden.
Der Haushaltslage in unseren Kommunen hält das, was Sie hier prognostiziert haben, nicht stand. Das gilt sowohl für die Wechselbezüglichkeit von U3 und „normalen“ Kita-Kindern als auch für Ihre Prognosen im Umgang mit dem, was vor Ort überhaupt noch zu leisten ist, meine Damen und Herren. Was liegt bei den 35 % Versorgungsquote – wir gehen übereinstimmend davon aus, dass man das zumindest braucht, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können –, was sich da an finanzieller Entwicklung ergeben wird?
Der Bund geht von einem Bedarf von 12 Milliarden € bis 2013 aus. Die kommunalen Spitzenverbände – ich denke, die liegen da eher bei der Realität – gehen von 16 Milliarden €. Darüber hinaus haben wir eine allgemeine Tarifentwicklung in dem Bereich gehabt, die offensichtlich auch immer ausgeblendet wird. Meine Damen und Herren, ich frage mich allen Ernstes: Wie, meinen Sie, können unsere Kommunen das vor dem finanziellen Hintergrund gerade in Nothaushaltskommunen tatsächlich stemmen?
Dann komme ich zu diesem Teil: Was haben Sie mit dem KiföG gemacht? Sie haben sich als Landesregierung am 28. August 2007 ausdrücklich dazu verpflichtet, die vom Bund seit Anfang 2009 zur Verfügung gestellten Betriebskostenmittel den Kommunen – ich zitiere jetzt wörtlich aus der Vereinbarung – „zusätzlich und tatsächlich zuzuleiten“. Das ist nicht auslegungsfähig. Das Einzige, was Sie tatsächlich zusätzlich machen, ist, dass Sie an der Stelle erneut die Kommunen über den Tisch ziehen.
Ich habe am Wochenende in Hagen – eine kleine Randbemerkung zu Ihrem hervorragenden KiBiz – sehr hautnah erleben dürfen, was Erzieherinnen und Erzieher von der kommunalen Realität berichten können, wie die sich in den Kindertagesstätten abspielt und was die von Ihren Rechenkünsten halten. – Die Überschuldung der Kommunen gefährdet den flächendeckenden bedarfsorientierten Ausfall der frühkindlichen Bildung.
Während Rheinland-Pfalz die Beitragsfreiheit für den Kindergarten einführt, fördert diese Landesregierung mit ihrer Politik die Ungleichbehandlung und verhindert damit Chancengleichheit für Kinder in unseren Kommunen. Es ist nicht hinnehmbar
Standortwettbewerb? Das ist eine Negativauslese, die Sie vornehmen! –, dass Nothaushaltskommunen dazu gezwungen sind, Beiträge zu erhöhen und Leistungen einzuschränken, während Sie an anderen Orten mit Beitragsfreiheit prahlen, meine Damen und Herren.
Das ist ein Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit in unserem Land, und dafür haben Sie das Patent, meine Damen und Herren von SchwarzGelb.
In diesem Zusammenhang ist es geradezu ein Skandal, wenn nicht die vollständige separate Weiterleitung der Betriebskosten über den Landeshaushalt erfolgt und nicht einmal mehr eine anteilige Weiterleitung über das GFG angedacht ist. Sie verstecken sich dann hinter Ihrem KiBiz und den Mitteln, die im KiBiz ohnehin zur Verfügung gestellt werden.
Das ist ganz grob neben der Sache und verstößt gegen das, was Sie selbst seinerzeit im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung unterschrieben haben. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Meine Damen und Herren, jetzt zur Klage. Also, die Begeisterung vor Ort will nun wirklich keinen Anfang nehmen. Es ist richtig, dass wegen des Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzip geklagt wird. Aber bitte, Herr Minister Laschet, lesen Sie doch einfach mal – Lesen bildet an der Stelle ungemein – die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum diesjährigen GFG. Da ist diesem KiföG und der Art und Weise, wie die Landesregierung und das Land damit umgehen, eine deutliche Fußnote gewidmet. Das ist ein Absatz, der sehr intensiv auf die Wechselbezüglichkeit hinweist.
Eines ist ganz klar: Sie haben die Kommunen dadurch, dass Sie ihnen die zusätzlichen Gelder vorenthalten, in die Klage hinsichtlich der Konnexität getrieben. Das, was Sie machen, ist kein Beitrag für die Chancengleichheit unserer Kinder, sondern eine grobe Übervorteilung der Kommunen und der Menschen in Kommunen mit Nothaushaltsrecht und zeigt einmal mehr, dass Sie von der Realität in unserem Lande, grob gesagt, keine Ahnung haben. Insoweit kann ich nur für die Kinder bei uns und deren Eltern hoffen, dass dieser Spuk bald ein Ende hat. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte nimmt einen sehr interessanten Verlauf. Den Zusammenhang mit den Kommunalfinanzen sehen beileibe nicht nur wir.
Ich will noch einmal zwei Dinge klarmachen: Wer das Konjunkturpakt der ehemaligen Bundesregierung mit diesem Steuerverschleuderungspaket verwechselt, das im Augenblick anliegt, verwechselt Dinge, die konjunkturell wirksam waren, mit Dingen, die nur dazu dienen, wenigen mehr in die Taschen zu spülen, wie beim aktuellen Gesetzespaket, meine Damen und Herren. Die konjunkturelle Wirkung ist gleich null.
Sie wollen diese Politik dadurch überhöhen, dass Sie mit uns über eine Schuldenbremse diskutieren, und zwar zulasten der Kommunen.
Wenn Sie es mir nicht glauben, dann zitiere ich aus der „Zeitschrift für Kommunalfinanzen“ einen in NRW gut bekannten Menschen, nämlich Kyrill Schwarz, seines Zeichens Leiter der Grundsatzabteilung für Verfassungsfragen in unserer Staatskanzlei. Er hat in einem aufsehenerregenden Aufsatz in Bezug auf die Schuldenbremse Folgendes ausgeführt, was ich auch der Lektüre unseres Finanzministers empfehle. Ich zitiere wörtlich:
Verschuldungsverbote für die Länder, wie sie Gegenstand der Neufassung von Landesverfassungen sind, bergen die Gefahr, dass der kommunale Finanzausgleich als disponible Masse zur Einhaltung der Verschuldungsgrenzen herhalten muss. Dies würde bedeuten, dass die kommunalen Haushalte erneut die Reservekasse der Länder bilden.
Das haben nicht wir gesagt; sondern das ist eine Erkenntnis, die offensichtlich sogar im engeren Führungsbereich dieser Landesregierung besteht, nämlich bei Herrn Schwarz, der Herrn Rüttgers in Grundsatzfragen zur Beratung zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, ich kann nur empfehlen: Hören Sie doch mal auf Leute aus Ihren eigenen Reihen,
die das wissen und sogar verschriftlichen, wenn auch nicht in Nordrhein-Westfalen. Aber ich bin froh darüber, dass wir es gefunden haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Palmen, Ihre Eingangsbemerkung: „Jetzt kommt noch ein Märchenerzähler“, ist ebenso unoriginell wie bezeichnend für die Art und Weise, wie Sie als Mitglied dieser Landesregierung nicht nur mit dem Parlament, sondern auch mit den Kommunen in unserem Land umgehen.
Aber, wie gesagt, keine Aufregung, Herr Palmen. Man muss sich um Ihre Gesundheit manchmal ernsthaft Sorgen machen. Bitte bleiben Sie uns noch lange erhalten. An irgendetwas müssen wir unsere Kritik festmachen können, und dazu eignen Sie sich immer ganz toll.
Wir unterstützen ganz ausdrücklich die Forderung, wieder regelmäßig Kommunalfinanzberichte – auch unterjährig – herauszugeben.
Wenn die Kommunen aus nachvollziehbaren Gründen dazu aufgefordert werden, wieder regelmäßig Flaggenschmuck zu zeigen, müssen unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen zumindest die Grundvoraussetzung für die Anschaffung und Pflege von Flaggen haben, nämlich das nötige Kleingeld.
Ich sage es einmal ganz vorsichtig: Diese Landesregierung hat immer Großes im Sinn, gibt den Kommunen aber keine Möglichkeit – an der Stelle haben wir das heute schon zwei- oder dreimal gehört –, das auch tatsächlich umzusetzen.
Herr Kollege Löttgen, die Schallplatte wird von uns nicht abgestellt, solange Sie Ihre Politik in der Sache nicht ändern. Sie werden es nicht verhindern können, dass nicht nur wir, die Opposition, sondern auch die komplette kommunale Landschaft in Nordrhein-Westfalen keine Ruhe geben werden, bis Sie an der Situation, die Sie mit herbeigeführt haben, inhaltlich tatsächlich etwas ändern.
In der gegenwärtigen desaströsen Finanzsituation mit einer sich rasant entwickelnden Verschuldung unserer Kommunen ist es nicht nur sinnvoll, sondern nachgerade notwendig, regelmäßig und auch in kürzeren Abständen Kommunalfinanzberichte zu erstellen und hier darüber zu diskutieren.
Sie scheuen die Berichterstattung. Wir brauchen – in der Vergangenheit haben wir das nicht gebraucht – keine rechtliche Grundlage, sondern Fakten.
Auf der Grundlage dieser Fakten sollten Sie die richtigen Schlüsse ziehen und sich dann mit uns gemeinsam Konsequenzen zugunsten unserer Kommunen überlegen.
Aber ich habe den Eindruck, dass Ihnen das theoretisch gar nicht so fremd ist, sondern dass es Ihnen einfach um die praktischen Auswirkungen sowohl im Haushalt als auch in den jahreszeitlichen Abläufen geht. Ich sage es einmal so: Anfang Mai haben wir hier einen wichtigen Termin. So lange wollen Sie diesen Kommunalfinanzbericht eigentlich nicht vorlegen.
Und die Nummer mit dem NKF! Was wir unseren Kommunen zumuten! Dass sie es innerhalb kurzer
Zeit hinbekommen haben, ihre Systematik auf NKF umzustellen, dient Ihnen jetzt als wohlfeile Ausrede dafür, dass Sie das hier nicht gestemmt bekommen. Das zeigt ganz deutlich, dass Ihnen die Kommunen auch in dieser Disziplin deutlich überlegen sind.
Die Handlungsfähigkeit und die Selbstverwaltung sind in vielen Kommunen kaum noch gewährleistet. Gerade die Höhe der Kassenkredite und der Gesamtverschuldung sowie die Einnahmesituationen sind valide Parameter zur Bemessung der kommunalen Finanzsituation.
Sie versuchen, die Situation schönzureden, den Kommunen die Verantwortung in die Schuhe zu schieben – ganz nebenbei – und sich selber einen schlanken Fuß zu machen. Dabei sind Ihnen die Fakten ganz offensichtlich im Wege. Deshalb haben wir die Kommunalfinanzberichterstattung hier angemahnt.
Ich habe den Herrn heute schon einmal zitiert. Das müssen Sie sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen. Ein guter Freund hat mich auf eine bemerkenswerte Veröffentlichung mit dem Titel „Abschied vom Kernbereichsschutz bei der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung?“ hingewiesen. Der Autor bezieht sich in seinen Ausführungen – ich sage Ihnen gleich, was er mit NRW zu tun hat – auf Niedersachsen.
Die Erkenntnisse sind nicht nur deshalb übertragbar, weil mehr als die Hälfte der in Deutschland anfallenden Kassenkredite Nordrhein-Westfalen zuzuordnen sind, und sie sind nicht nur deshalb richtungweisend, weil die Städte und Gemeinden mittlerweile beinahe eine Last von 17 Milliarden € Kassenkrediten vor sich herschieben.
Der Bezug zu diesem Land wird durch den Autor höchstpersönlich hergestellt und macht die Sache insbesondere für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, richtig peinlich. Ich zitiere jetzt aus dem Fließtext – ich kann Ihnen das Original auch zur Verfügung stellen –:
Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass Kassenkredite signifikant aussagekräftig für die Höhe der Mittel sind, die für die Erfüllung kommunaler Aufgaben notwendig sind, aber vom Land nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie bilden nämlich den Fehlbedarf der Kommunen ab. Damit erweist sich der Parameter der Kassenkredite als valides Kriterium für die Beurteilung des Finanzstatus der Kommunen.
Dieser Absatz endet mit der bemerkenswerten Feststellung:
So lässt dies nur den Schluss zu, dass das Land verpflichtet ist, insgesamt für den kommunalen Finanzausgleich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um so seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu genügen.
Ich finde, das ist gut gesprochen. Im Himmel ist nach Lukas 16,7 mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte.
Jetzt kommt nämlich der Knaller: Was bei Ihnen für NRW nicht gilt – aber offensichtlich für Niedersachsen –, ist uns von Herrn Kyrill-A. Schwarz ins Stammbuch geschrieben worden, dem Leiter des Referates Grundsatzfragen der Verfassung in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wenn das Herr Schwarz bei einer ungleich günstigeren Situation der kommunalen Verschuldung für Niedersachsen konstatiert, kann ich nur sagen: Gehen Sie einmal zu Ihrem Kollegen, diskutieren Sie mit ihm über die Grundsatzfragen,
und kommen Sie dann – vielleicht – gemeinsam mit uns zu der Erkenntnis, sich die Zahlen zu besorgen und nach Lösungen zu suchen; denn entweder legt man die Zahlen auf den Tisch und hilft den betroffenen Kommunen, oder man versucht, sich bis zum Wahltermin auf unerkanntem Wege aus dem Staub zu machen. Ich denke, Sie sind auf dem besten Wege dazu.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hosianna – Herr Weisbrich hat das hohe Lied gesungen, nur Erfolgsgeschichten in Nordrhein-Westfalen.