Marco Brunotte

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.“ Die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung ist mittlerweile ein Trümmerfeld der Politik von CDU und FDP geworden, ein Trümmerfeld der verpassten Chancen, des Aufschiebens und des Nichtmachens.
Die Überlegung war, in diese große Novelle der Niedersächsischen Bauordnung den großen Änderungsbedarf einzubeziehen, der sich gesellschaftlich, im Bereich des Baues, im Bereich der Energieerzeugung und an vielen anderen Stellen ergeben hat.
Ich will ein paar Punkte erwähnen, die exemplarisch für all das stehen, was hier heute nicht mitbeschlossen werden kann. Ich will das Thema „Bauvorlageberechtigung und Ingenieurkammer“ erwähnen; da geht es um Qualität am Bau. Ich will das Thema „Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen“ erwähnen. Ich will das Thema „Energieerzeugung in Gebäuden, Kleinstwindanlagen“ erwähnen. Ich will das Thema „Bauprodukte“ erwähnen. Ich will das gesamte Thema „Baukostensenkungskommission“ erwähnen, über das wir u. a. in der Anhörung sehr intensiv beraten haben. Ich will auch das Thema „Stellplätze, Stellplatzverordnung“ mit erwähnen, weil es auch hierbei darum geht, Baukosten zu senken. All dies kann hier heute nicht stattfinden.
Stattfinden muss - das ist hier zwischen allen Fraktionen unstrittig - die Umsetzung der Seveso-III
Richtlinie. Wir haben davon heute schon beim Katastrophenschutzgesetz gehört; das zieht sich durch ein paar Gesetzgebungsverfahren hindurch. Es ist hier notwendig, EU-Recht umzusetzen. Wir erachten das auch mit der niedersächsischen Brille für mehr als sinnvoll. Nach dem tragischen Unglück in Ritterhude ist es natürlich notwendig, dies in der Gesetzgebung widerzuspiegeln. Es besteht die Möglichkeit, das mit der Novelle der NBauO zu machen.
Dann kommen die Themen, die es spannend gemacht haben.
Ich will den ersten Eiertanz erwähnen, mit dem wir es bei der NBauO zu tun hatten. Der hat beim Thema „mobile Hühnerställe“ stattgefunden. Mobile Hühnerställe waren zwar nicht unbedingt das Hauptthema im Sozialausschuss. Aber die NBauO ist durchaus ein Thema für mehrere Ausschüsse. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie man im Querschnitt arbeitet. Für die Kolleginnen und Kollegen im Landwirtschaftsbereich war es ein wichtiger Punkt, mit der Novelle der NBauO auch das Thema „mobile Hühnerstelle“ zu regeln.
Ich möchte aus einer Pressemitteilung vom 8. Februar 2017 zitieren, die jemand herausgegeben hat, der aktuell im Schatten eines Spitzenkandidaten steht und der begrüßt hat,
„dass eine Verfahrensfreistellung für kleine und mittlere Hühnermobile Eingang in den Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung gefunden hat“.
Das ist unser Kollege Frank Oesterhelweg. Er lobte in dieser Pressemitteilung die Landesregierung dafür, dass es jetzt endlich losgeht.
„‚Der Beschluss des Gesetzes soll vermutlich noch vor der diesjährigen Sommerpause erfolgen‘, so Oesterhelweg.“
Na ja. Und:
„‚Die Verfahrensfreistellung von kleinen und mittleren Hühnermobilen ist ein wichtiger Schritt hin zur tierfreundlichen und umweltverträglichen Hühnerhaltung‘, so Oesterhelweg.“
Nachdem hier alles etwas unruhiger wurde, wurde zwischen allen vier Fraktionen die Vorlage 32 ausgearbeitet. Sie sah weiterhin vor, dieses Thema zu regeln.
Die kann er gleich stellen. Ich möchte nur die Passage dazu zu Ende ausführen.
Ja.
Im September kam die große Überraschung im Sozialausschuss: Die Kollegen von CDU und FDP erklärten, das gehe jetzt doch nicht mehr so; sie müssten diesen Bereich des gemeinsamen Änderungsvorschlags zurückziehen und könnten ihm nicht mehr zustimmen. Aus ihrer Sicht wären also mobile Hühnerställe mit dieser Novelle der NBauO nicht mehr notwendig und nicht mehr machbar.
Große Überraschung im Ausschuss, große Überraschung bei uns. Das führt jetzt dazu, dass wir den ersten Änderungsantrag dazu vorgelegt haben.
Jetzt darf der Kollege Oesterhelweg fragen.
Es ist scheinbar ein Problem der selektiven Wahrnehmung, das bei Ihnen gerade vorherrscht. Ich habe leider auch nicht gesehen, dass Sie im Sozialausschuss dabei gewesen wären, als die Beratungen dazu anstanden.
Der Sozialausschuss diskutiert seit Anfang des Jahres die Novelle der NBauO, und es war klar, dass wir dieses Thema mit der Novelle der NBauO diskutieren und regeln werden. Von daher ist es genau der Zeitpunkt gewesen, diese Diskussion zu führen.
Dafür, dass Sie an dieser Stelle umgekippt und umgefallen sind, kann ich nichts. Es ist blöd für Sie, dass Sie an dieser Stelle von den eigenen Leuten kassiert wurden. Es ist blöd für Ihre Politik. Aber dafür kann ich nichts. Das müssen Sie in Ihrer eigenen Fraktion klären, Herr Oesterhelweg.
- Sie haben zehn Jahre regiert. Da haben Sie das auch nicht gelöst. Offenbar ist das für Sie kein dringendes Thema. Dafür, dass das geregelt wird, brauchte es Rot-Grün und den Landwirtschaftsminister Meyer.
Das Thema „mobile Hühnerställe“ ist nur das erste Thema. Beim zweiten Thema wird es richtig peinlich.
Am 30. März fand eine Anhörung zur NBauO im Sozialausschuss statt. Auf ein Schreiben der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 28. April hin ging die Vorlage 27 vom 22. Juni ein, die die Anregungen der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zum Thema Inklusion aufnahm.
Das Ganze mündete im August wieder in der Vorlage 32, dem gemeinsamen Änderungsvorschlag aller vier Fraktionen mit der Aussage: Wir wollen Inklusion mit dieser Bauordnung umsetzen. Das soll einer der Schwerpunkte dieser Novelle werden, einer Novelle, die ganz deutlich macht: Wir setzen die UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um.
Ich will verlesen, was in Artikel 1 dieses Übereinkommens steht:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und
die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“
Das wurde 2006 eindeutig beschlossen und ratifiziert. Und was passiert? - Wir schlagen vor, das Thema Barrierefreiheit in dem gesamten Bereich „Gebäude für Wohnen, Arbeit und Freizeit“ vernünftig zu regeln. Wir haben uns hier nichts ausgedacht, was nicht auch andere machen. Wir bewegen uns vielmehr im Rahmen der Regelungen der Musterbauordnung, die von allen Ländern mit herangezogen wird, wenn Baurecht gemacht wird.
Die Musterbauordnung wird in dieser Form u. a. in Bayern umgesetzt, einem Land, das durchaus sowohl städtisch als auch ländlich geprägte Bereiche aufweist. Was in Niedersachsen - nach Ihrer Diskussion - nicht gehen soll, funktioniert dort erstaunlicherweise: eine Umsetzung für Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, für Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten - eine Umsetzung, die mit der Vorlage 32 Realität werden sollte.
Und was passiert dann? - Der zweite Eiertanz von CDU und FDP, ein Umkippen im Sozialausschuss. Wer davon lesen will, dem empfehle ich das Protokoll dieser Ausschussberatungen. Der sozialpolitische Offenbarungseid, der dort geleistet wurde, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten, meine Damen und Herren.
Er wird begründet mit einer „komplizierten Materie“ und damit, dass zunächst noch weitere gründliche Beratungen notwendig seien. Man brauche Zeit.
Ja, was denn nun? Der Sozialausschuss hat diese Bauordnung mindestens ein halbes Jahr lang beraten, und Sie haben nicht die Zeit gehabt, sich mit dem Thema Inklusion auseinanderzusetzen? - Dafür fehlt mir wirklich das Verständnis.
Wir haben heute Abend den Parlamentarischen Abend der Architektenkammer. Wer dort vor einem Jahr anwesend war, der wird sehr deutliche Worte des Ministerpräsidenten Stephan Weil zu dieser Novelle gehört haben. Er hat deutlich gemacht, dass eines aus seiner Sicht nicht verhandelbar ist, und das ist das Thema „Inklusion in der Niedersächsischen Bauordnung“. Hier halten wir Wort. Wir stehen zu dem, was wir versprochen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile können die Menschen draußen erleben, was
die CDU meint, wenn sie von einer „Pause bei der Inklusion“ spricht. Die Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss haben sich dahin gerettet, dass sie gesagt haben, sie könnten das im Rahmen ihres 100-Tage-Programms umsetzen. - Ich wusste bisher nicht, dass die Opposition ein 100-TageProgramm macht. Aber gut! Das kann ja neu in dieses Haus einziehen.
Die Menschen brauchen die Umsetzung der Inklusion jetzt. Sie brauchen jetzt Anspruch auf Teilhabe und auf ihre Menschenrechte. Und das Parlament hätte jetzt die Chance, diese Inklusion mitumzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Faktencheck möchte ich auf das Wahlprogramm 2013 der CDU hinweisen:
„Wir gewährleisten Menschen mit Behinderungen vollständige Teilhabe.“
Wir können die Realität im Jahre 2017 festhalten: liegen lassen, später machen, wegducken, nichts mehr davon wissen wollen.
Die Wählerinnen und Wähler können sich am 15. Oktober eindeutig entscheiden zwischen denen, die Inklusion wollen, und denen, die sie nicht wollen. SPD und Grüne wollen sie mehr als eindeutig.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es diese Landesregierung war, die die Antiradikalisierungsstelle beRATen e. V. als Anlaufstelle in Bezug auf salafistische Radikalisierung mit ins Leben gerufen hat - - -
- Ich weiß gar nicht, was es da zu lachen gibt.
Wir halten es für ein sehr ernstes Thema, uns genau mit der Klientel zu beschäftigen, die Sie seit
mehreren Fragen zu ergründen versuchen. Weil es diese Landesregierung war, die diese Anlaufstelle mit etabliert hat, um Familien zu unterstützen und Fachberatung zu leisten, frage ich - - -
- Herr Thümler, ich kann mir gut vorstellen, dass man „Oh Gott!“ sagt, wenn man guckt, warum es erst - - -
Ich halte das für sehr spannende Fragen. Weil es nämlich erst diese Landesregierung war,
die diese Antiradikalisierungsstelle etabliert hat, frage ich die Landesregierung, warum erst jetzt eine solche Antiradikalisierungsstelle gegründet wurde.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der sehr umfangreichen Vorbemerkung des Kollegen Nacke zum Thema Kindeswohlgefährdung frage ich die Landesregierung, was in den Jahren 2008 und 2009 nach Bekanntwerden der Videos von Safia S. unternommen wurde.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen bekommt ein modernes Vollzugsgesetz. Schon der Entwurf und die Diskussion im Fachausschuss haben gezeigt, dass sich die Landesregierung viele Gedanken darüber gemacht hat, was sie dem Landtag vorlegt. Auch die Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, hat mehr als deutlich gemacht, dass hier ein guter Entwurf auf den Tisch gekommen ist.
Der Vollzug in Niedersachsen lebt von Verlässlichkeit und Kontinuität. Diese Landesregierung hat mehr als deutlich gemacht, dass sie mit diesem Gesetzentwurf genau das weiterhin lebt, die guten Leistungen, die in diesem Bereich vollbracht werden, anerkennt und schaut, an welchen Stellen sich der Vollzug noch ein Stückchen besser macht lässt. Das zieht sich durch mehrere Schwerpunkte, die die Gesetzgebung mitbestimmen.
Der erste Bereich, in dem wir nachsteuern, ist der Bereich Opferschutz. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass im Rahmen der Vollzugsgestaltung die Wiedergutmachung zum Thema gemacht wird und dass ein Auskunftsanspruch für Opfer von Straftaten entsteht, wenn es um das Thema Lockerungen und um die Entlassung von Tätern geht. Wir glauben, dass das ein wichtiger Beitrag für einen nachhaltigen Opferschutz ist.
Der zweite Bereich ist die Beseitigung einer Gerechtigkeitslücke. Es geht um die Angleichung der Vergütung in der Untersuchungshaft. Für viele mag es nur ein kleiner Schritt sein, aber für die Inhaftierten in der U-Haft ist das eine Frage der Gerechtigkeit. Ich glaube, dass diese Angleichung mehr als gerechtfertigt ist.
Der Kollege Scholing hat auf die Informationsreise unseres Ausschusses in die Schweiz hingewiesen. Wir haben aus der Schweiz - genauso wie aus Norwegen und Schweden, wo wir in der vorangegangenen Legislaturperiode waren -, Antworten auf die Frage mitgenommen, wie sich das Verhältnis von Arbeit und Therapie neu tarieren lässt.
Die Arbeitspflicht ist sicherlich ein wichtiger Baustein des Vollzugs, auch im Blick auf die Resoziali
sierung. Sie darf aber nicht einer Therapie entgegenstehen. Wir beenden mit diesem Gesetz den Vorrang der Arbeitspflicht vor der Therapie, wir beenden die Konkurrenz, dass sich ein Inhaftierter entscheiden muss, ob er arbeitet und Geld verdient oder ob er sich in Therapie begibt. Jetzt wird die Annahme einer Therapie mit vergütet. Das ist wichtig, um die Therapie durchsetzungsfähig zu machen.
Resozialisierung gelingt vor allem dann, wenn es für den Inhaftierten einen sozialen Empfangsraum gibt, wenn es Menschen gibt, die nach seiner Entlassung auf ihn warten und die ihm die Perspektive geben, dass es sich lohnt, in der Zeit der Haft an sich zu arbeiten, um die Ursachen der Straffälligkeit zu beseitigen, und dass es sich lohnt, darauf hinzuarbeiten, nach der Haft ein Leben in Straffreiheit zu führen. Deswegen stärken wir die Möglichkeiten, ein stabiles soziales Umfeld zu schaffen und soziale Bindungen aufrechtzuerhalten.
Wir weiten den gesetzlichen Anspruch auf Besuchszeiten deutlich aus: von mindestens einer Stunde auf mindestens vier Stunden im Erwachsenenvollzug und von bisher vier Stunden auf sechs Stunden im Jugendvollzug. Diese Mindeststandards werden in den Anstalten zwar jetzt schon, je nach den vorhandenen Möglichkeiten, zum Teil überschritten, aber wir setzen hier einen rechtlichen Rahmen, der den Inhaftierten die Sicherheit gibt, dass ihnen mindestens diese Zeiten zustehen.
Ferner stärken wir die Möglichkeiten für Langzeitbesuche. Solche Besuche sind wichtig, um mit der Familie in Kontakt zu treten, um Kinder zu treffen und um etwas mehr Zeit zu haben, als es bislang vielleicht der Fall war.
Wir schaffen die Möglichkeit, familiäre Strukturen aufrechtzuerhalten und zu leben. Ans dieser Stelle möchte ich vor allem die Kinderfreundlichkeit dieser Besuchsregelung hervorheben und die Möglichkeit, sich in für die Familien belastenden Situationen - häufig leiden die Kinder unter der Situation - in einem geschützten Raum zu treffen und auszutauschen.
All das zusammen trägt nachhaltig zur Sicherheit bei. Inhaftierte werden in der Zeit des Vollzugs wirksam resozialisiert.
Wir haben mit dem Doppelhaushalt die Grundlage für erste Maßnahmen gelegt. Ich bin sicher, dass diese Landesregierung genau weiß, dass sich ein veränderter Anspruch an Qualität im Personal- und Mitteleinsatz niederschlagen und dass das genau nachvollzogen wird. - Und es waren nicht wir, sondern die Kollegen der CDU, die 2016 mehr als 10 Millionen Euro aus dem Justizhaushalt kürzen wollten!
Ein weiterer Punkt: Wir hätten uns für dieses Gesetz einen einstimmigen Beschluss gewünscht. Wir haben gerade erlebt, welche Klimmzüge der Kollegen Genthe machen musste, um zu begründen, warum er nicht zustimmen kann. Gleiches haben wir in der abschließenden Beratung im Ausschuss seitens der CDU erlebt: Sie kann angeblich deshalb nicht zustimmen, weil der Wunsch der LAG der Freien Wohlfahrtspflege, die Anlaufstellen im Gesetz zu berücksichtigen, nicht umgesetzt worden sei - was aber überhaupt nicht stimmt! Man müsste das Gesetz nur einmal vollständig lesen. Die Anlaufstellen sind im Gesetz aufgeführt.
Die Beratungen, die wir in dieser Legislaturperiode geführt und die in einen einstimmigen Beschluss zu unserem Entschließungsantrag zur Resozialisierung gemündet haben, haben mehr als deutlich gemacht, dass hier im Haus ein breiter Konsens herrscht. Die Anlaufstellen sind ein verlässlicher und wichtiger Partner für den Vollzug in Niedersachsen und eine wichtige Schnittstelle bei der Entlassungsvorbereitung.
Ferner haben wir mit unserem gemeinsamen Entschließungsantrag deutlich gemacht, dass wir für eine verlässliche Finanzierung dieser Anlaufstellen jenseits einer Projektfinanzierung stehen.
All das ist in diesem Gesetz mit geregelt. Die Anlaufstellen sind berücksichtigt.
Zum Stichwort „Huckepack“ - der Kollege Prange hat darauf hingewiesen -: Wir haben das Gesetz genutzt, um den Abschluss „Diplom-Jurist“ wieder zu ermöglichen. Alles, was inhaltlich dazu zu sagen ist, hat der Kollege Prange gerade gesagt.
Also, wir hätten uns wirklich einen einstimmigen Beschluss, eine breite Unterstützung durch dieses Parlament für dieses Gesetzgebungsvorhaben gewünscht. Aber der CDU und der FDP sei gesagt:
Sie lieben anscheinend das Dagegensein, Sie lieben die Opposition - wir aber möchten gestalten. Den Wunsch, dass Sie in der Opposition weiterhin dagegen sein können, werden wir Ihnen auch in den nächsten Jahren erfüllen.
Ich will mich ganz herzlich bedanken: beim Ministerium für einen wirklich guten Gesetzentwurf und beim GBD für die gute Zusammenarbeit. Wir haben gezeigt, dass es möglich ist, dass ein Gesetzentwurf innerhalb kürzester Zeit in erster und zweiter Beratung durchs Parlament gehen kann. Das ist angesichts der Kritik daran, dass wir zu lange für die Gesetzgebung brauchen, ein gutes Signal: Dieses Parlament nimmt sich sehr wohl die Zeit für inhaltliche Beratungen, kann aber auch zügig beraten, und am Ende kommt ein gutes Gesetz heraus. Vielen Dank dafür. Ich finde, dass es sich wirklich sehen lassen kann.
Dem herzlichen Dank, den der Kollege Scholing gegenüber den Bediensteten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesprochen hat, die in den Anlaufstellen und an anderen Stellen dafür Sorge tragen, dass Niedersachsen täglich ein Stück sicherer wird und wir gleichzeitig den Anspruch auf Resozialisierung umsetzen können, schließe ich mich sehr gerne anschließen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Deppmeyer, dann erklären Sie uns doch mal, wo alle diese tollen Ideen, die Sie uns gerade vorgetragen haben, in Ihrem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf
der Landesregierung geblieben sind. Ich habe bisher nicht gesehen, dass Sie den inhaltlichen Anspruch, den Sie hier gerade vorgetragen haben, irgendwie einmal zu Papier gekriegt hätten.
Und während der Gesetzesberatungen haben Sie durch Abwesenheit geglänzt!
Kein Vorschlag von Ihnen, keine Kritik an den Fragestellungen zum Gesetz, und dann hier so eine Rede zu halten - ich hätte mir gewünscht, Sie hätten etwas auf den Tisch gelegt. Damit hätte man sich ja auseinandersetzen können.
Dann zu der Frage, wer hier welche Verantwortung für den Justizvollzug in den letzten Jahren getragen hat: Wenn Sie auch nur eine Seite des umfangreichen Berichts des Landesrechnungshofs zur JVA Bremervörde gelesen hätten und zu dem, was Sie dort zu Ihrer Politik in Niedersachsen, als Sie Verantwortung getragen haben, ins Stammbuch geschrieben bekommen haben, dann würden Sie nicht mit dem Finger auf andere zeigen, sondern in Demut hier ans Rednerpult gehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Genthe, ich bin mir nicht sicher, ob es eher ein Versprechen oder eine Drohung war, als Sie auf das Jahr 2018 abzielten. Schwarz-Gelb hat dem Vollzug Privatisierung und Lohndrückerei angetan. Das drückt gerade nicht Wertschätzung für Kolleginnen und Kollegen aus, die im Justizvollzugsdienst für das Land tätig sind. Sie haben vielmehr gezeigt, dass Sie mit ihnen nicht zusammenarbeiten wollen. Von daher, muss ich sagen, verstehe ich Ihre Aussagen zum Schluss Ihrer Rede gar nicht. Diese Landesregierung hat da ein klares Koordinatenkreuz.
Wenn Sie von Stückwerk reden, stellt sich die Frage, warum es bei Ihnen in zehn Jahren nicht funktioniert hat, viele Dinge, die erforderlich waren, in Gesetzen umzusetzen.
- Ich kann mir vorstellen, Herr Dürr, dass Sie das nicht verstehen.
Wir haben an dieser Stelle unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, wie dieser Staat zu funktionieren hat.
Das ist hilfreich, weil es durchaus dazu beitragen kann,
dass Politik wieder verstanden wird.
- Nein, das ist nicht zu wenig, sondern wir zeigen an dieser Stelle, dass wir den Vollzug als hoheitliche Aufgabenstellung ansehen.
Ich will zum Antrag sprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Morgen sind sie wieder unsere Nachbarn“ ist ein Leitspruch, der im Vollzug sicherlich oftmals bemüht wird und der sich - die Gesetzgebungskompetenz ist nach der Föderalismusreform im Jahr 2006 auf die Länder übergegangen - natürlich auch im Anspruch an ein Vollzugsgesetz widerspiegeln muss. Wir haben das beim Arrestvollzugsgesetz in dieser Legislaturperiode bereits gemacht.
Diesen politischen Anspruch machen wir jetzt auch im Vollzugsgesetz deutlich. Wir wollen Strafe, Opferschutz und Resozialisierung in Einklang bringen. Wir wollen Qualitätsstandards definieren. An vielen
Stellen wollen wir gesellschaftliche Entwicklungen nachvollziehen und den Vollzug mit einem modernen Gesetz darauf ausrichten, auf sie zu reagieren.
Wie der Kollege Limburg will auch ich schon an dieser Stelle der Landesregierung ganz herzlich für einen Entwurf danken, der an vielen Punkten Akzente setzt und deutlich macht, wo Korrekturbedarf besteht. Ich will einiges exemplarisch erwähnen:
Die Rechte der Opfer von Verbrechen werden gestärkt. Informationen über den Haftverlauf, aber auch über Lockerungen werden eingeführt, um Opfern die Chance zu geben, sich auf diese Situation einzustellen. Auch dass das Ziel der Wiedergutmachung im Gesetz verankert wird, liegt im Interesse der Opfer.
Die Austarierung von Arbeit und Therapie ist uns besonders wichtig gewesen. Die Entschließung, die dieses Haus auf Initiative von SPD und Grünen einstimmig verabschiedet hat, war auch dadurch geprägt, dass wir durch den Vergleich mit anderen Ländern Europas gesehen haben, dass es in Deutschland eine Diskrepanz gibt: Ein Inhaftierter muss sich entscheiden, ob er arbeitet und Geld verdient oder ob er Therapie vornanstellt und erst einmal kein Arbeitsentgelt bekommt. Wir halten es für mehr als angemessen, dass Therapie der Arbeit gleichgestellt wird. Diesem Ansatz soll der Vollzug im Rahmen der Resozialisierung folgen.
Die Angleichung der Besuchszeiten - die Mindestbesuchszeit wird von einer Stunde auf vier Stunden erhöht; Gleiches gilt für die Langzeitbesuche - vollzieht nach, was in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen häufig schon gängige Praxis ist. Aber die gesetzliche Regelung stärkt die Rechte von Inhaftierten. In der von der Landesregierung durchgeführten Anhörung wurde dieser familiengerechte und kindgerechte Ansatz gelobt. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass Bindungen nach draußen bestehen können. Besuche verstärken diese und haben eine positive Wirkung.
Die Rechtsgrundlage für Videoüberwachung am Tag soll ausgebaut werden. Herr Kollege Genthe hat schon darauf hingewiesen, dass die Landesbeauftragte für den Datenschutz in der Anhörung durch die Landesregierung kritische Anmerkungen gemacht hat. Angesichts der kritischen Diskussion zu den Vorkommnissen in einer sächsischen JVA haben wir besprochen, wie der niedersächsische Vollzug mit Inhaftierten umgeht, die suizidgefährdet sind, bei denen eine Eigengefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Wir stehen gegen
über diesen Inhaftierten in einer Fürsorgepflicht. Ich glaube, dass an diesem Punkt ein guter Kompromiss zwischen den jeweiligen Interessenlagen Eingang in das Gesetz finden wird.
Die Vergütung in der U-Haft wird derjenigen in der Strafhaft angeglichen. Dass die Sätze bislang unterschiedlich sind, wird von vielen Inhaftierten als Ungerechtigkeit empfunden. Auch die Gewerkschaft der Inhaftierten hat es zum Thema gemacht, dass ein Untersuchungshäftling, wenn er arbeitet, ein anderes Arbeitsentgelt bekommt als ein Inhaftierter in der Strafhaft. Das wird angeglichen.
Es wird auch eine Datenübermittlung an Stellen eingeführt, die mit sozialen Hilfen befasst sind.
Auch das Thema Taschengeld/Gefangenengeld wird im Gesetzentwurf geregelt, einschließlich der Frage, wie oft überwiesen werden darf.
In § 192 wird die Antifolterkommission erwähnt, die viele europäische Gefängnisse besucht. Wir legen sehr viel Wert auf ihre Begleitung, auch wenn sie für deutsche Gefängnisse sicherlich von untergeordneter Bedeutung ist.
Künftig wird in der U-Haft die Möglichkeit bestehen, Kosten für schulische Aus- und Weiterbildung zu tragen.
Unser Bild vom Vollzug ist also an vielen Stellen vom Gedanken der Resozialisierung und der Nachhaltigkeit geprägt. Wir finden, dass die Landesregierung einen guten Entwurf vorgelegt hat. Dass er breite Unterstützung erfährt, wurde schon in der Anhörung durch die Landesregierung deutlich.
Das Justizvollzugsgesetz ist die Basis für die Arbeit in den Anstalten. Die Qualität, die wir in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten vorfinden, wird aber nicht nur durch das Gesetz bedingt, sondern vor allen Dingen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug, im AJSD und in den Anlaufstellen, die es täglich mit Leben erfüllen. Sie leisten gute Arbeit und tragen dazu bei, dass Resozialisierung gelingen kann. Von daher auch an dieser Stelle vielen Dank an alle, die täglich im gesetzlichen Rahmen Verantwortung übernehmen!
Wir freuen uns auf die Beratungen. Im Fachausschuss werden wir sicherlich eine Anhörung durch
führen. Eine besondere Bedeutung werden wir dem Unterausschuss „Justizvollzug“ zukommen lassen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Deppmeyer, ich bin doch ein bisschen irritiert. Wir haben einen gemeinsamen Antrag im Bereich Resozialisierung beschlossen. Ich glaube, da haben Sie auch Ihre Hand gehoben. Die Rede, die Sie jetzt hier gehalten haben, steht damit aber nicht im Einklang.
Ich weiß nicht, ob Sie den Antrag, den wir gemeinsam beschlossen haben, oder den Gesetzentwurf nicht gelesen haben. Wir haben einen sehr weitreichenden Antrag beschlossen, weil wir genau das definieren wollten. Wenn wir uns nicht ausreichend um die Täter bemühen, um sie zu resozialisieren, bekommen wir auch keinen nachhaltigen Opferschutz hin.
Genau dafür stehen diese Landesregierung und diese Ministerin. Wir haben in den letzten Jahren massiv Behandlungsangebote im Vollzug ausgebaut.
Wir bringen in diesem Gesetz die Opferorientierung ganz weit nach vorn. Ich bin auf Ihre Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren gespannt und auch darauf, an welchen Punkten Sie meinen, dass nachgebessert werden muss.
Rot-Grün räumt seit dem Regierungswechsel mit Ihren Versäumnissen in der Justizpolitik auf, nämlich
mit Ihrem Sanierungsstau, mit Ihrer Missachtung der Kolleginnen und Kollegen im Vollzug und mit Ihrem Personalabbau. Wir müssen aufräumen, weil Sie nicht dafür gesorgt haben, dass wir in Niedersachsen einen modernen Vollzug haben.
Ich empfehle Ihnen, mal mit Herrn Busemann zu reden. Mit ihm als Justizminister waren wir nicht immer einer Meinung. Aber was die Resozialisierung und, so glaube ich, auch den Umgang mit Tätern und Opfern angeht, war er deutlich weiter, als Sie es in Ihrer Rede eben deutlich gemacht haben.
Ich muss ehrlich sagen: Dafür habe ich kein Verständnis. Die Gefängnisse sind unter Rot-Grün in den richtigen Händen und haben die richtigen Rahmenbedingungen. Von daher sehen wir der Beratung gelassen entgegen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Demokratie ist kein politisches Versandhaus“. Mit diesen Worten hat Joachim Gauck in seiner Abschiedsrede dafür geworben, Freiheit und Demokratie in diesem Land energischer zu verteidigen. Er hat bewusst gesagt, sie sollten „energischer“ verteidigt werden, als es vielleicht an der einen oder anderen Stelle passiert. Er hat auch gesagt, dass wir es nicht als selbstverständlich hinnehmen sollten, dass wir in einem Land leben, in dem seit mehr als 70 Jahren Frieden, Freiheit und Demokratie herrschen.
Wir leben in Zeiten, in denen weltweit die Begriffe Lügenpresse, postfaktisch, alternative Fakten, „rumtrumpen“ und Ähnliches verwendet werden. Ich finde, es ist ein guter Kontrapunkt, dass sich Niedersachsen genau in diesen Zeiten dazu entschlossen hat, wieder eine Landeszentrale für politische Bildung einzurichten und damit ein Signal zu geben und zu dokumentieren, dass wir uns auch mit diesen Entwicklungen in der Welt auseinandersetzen und nicht bereit sind, alles als gegeben zu akzeptieren.
Es war auch richtig, dass wir hier im Landtag miteinander um den besten Weg und um Gemeinsamkeiten gerungen haben. Wir wissen, wie die Politik häufig gesehen wird und welches Image ihre tägliche Arbeit hat. Ich denke, dass das auch von dem Gefühl geprägt ist, dass sich Politik nur streitet und nicht nach Gemeinsamkeiten sucht.
Hier im Landtag haben aber alle vier Fraktionen gemeinsam im Sinne der Erwachsenenbildung und im Sinne des Beutelsbacher Konsenses den besten Weg für die Wiedereinrichtung der Landeszentrale für politische Bildung gesucht. Wir haben trotz aller Gemeinsamkeiten kontrovers diskutiert, um unterschiedliche Perspektiven mit in die Arbeit einzubringen und eine Bereicherung für dieses Land zu schaffen. Ich finde, das tut diesem Haus gut, und ich glaube, dass es auch von den Trägern der Erwachsenenbildung und von den Nutzerinnen und Nutzern sehr anerkannt wird, dass wir diesen Weg gemeinsam beschreiten.
Die Landeszentrale für politische Bildung wird keine Wunder vollbringen; sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Welt ein kleines bisschen besser zu machen. Von daher wünschen auch wir Ulrika Engler und ihrem Team viel Erfolg und sichern unsere Unterstützung zu. Die Resonanz der letzten Tage war überwältigend. Viele warten darauf, dass es nun endlich losgeht. Manchmal hat man das Gefühl, dass man sich etwas darum sorgen muss, dass die Erwartungen zu Beginn nicht zu hoch sind.
Stichwort „neue Medien“: Ich würde jedem, der sich damit beschäftigt, was im Bereich Fake News und Social Bots in den neuen Medien passiert, empfehlen, sich die Facebook-Seite der Ministerin für Wissenschaft und Kultur und den dortigen Post
zur Wiedereröffnung der Landeszentrale und die dazu geführten Diskussionen anzuschauen. Dort kann man sehen, was zum Teil in den neuen Medien stattfindet, und es ist die Aufgabe der Demokratinnen und Demokraten, dagegenzuhalten.
Wir erleben - auch das zeigt die Macht der neuen Medien - auch, dass ein Twitter-Account aus den USA die Welt in Atem hält. Jeder schaut darauf, was in den nächsten 140 Zeichen steht.
Die Stärken des Internets sind das eine. Ich glaube, dass man hier mit vielen guten Maßnahmen in der politischen Bildung Akzente setzen kann. Aber ich glaube auch, dass es darauf ankommt, die eigenen Echokammern, die virtuelle Welt zu verlassen und sich in der wirklichen Welt zu bewegen, um Dinge mit allen Sinnen zu erfassen.
Wir haben heute Vormittag zu Beginn dieses Plenarabschnitts eine beeindruckende Rede gehört. Ich glaube, Erinnerungsarbeit - auch das wird eine wichtige Aufgabe der Landeszentrale sein - funktioniert vor allem auch durch das Erleben, das Besuchen von Gedenkstätten, durch ein Erfassen mit allen Sinnen. Erinnerungsarbeit kann nicht alleine durch das Internet stattfinden. Politische Bildung sollte auch weiterhin von Lernorten, von Büchern, von Printmedien leben. Auch das sollte in dieser Landeszentrale eine Berechtigung haben.
Diese Landeszentrale soll für Demokratie begeistern, sie soll befähigen, aufklären, einordnen, Orientierung geben, aktivieren und auch emanzipieren. Der Slogan „Demokratie beginnt mit dir“ macht, denke ich, deutlich, dass die Verantwortung bei jedem Einzelnen von uns liegt. John F. Kennedy hat seine Antrittsrede 1961 auch durch die Aussage „Frage nicht, was dein Land für dich tun kannst - frage, was du für dein Land tun kannst!“ geprägt. Ich glaube, diese Aufforderung gilt in Zeiten wie diesen auch in der politischen Bildung.
Niedersachsen ist endlich wieder in den Kreis der Bundesländer mit Landeszentralen für politische Bildung zurückgekehrt; das freut uns riesig. Vor uns liegt in den nächsten Monaten eine Aufgabe, die mit vielen Erwartungen und vielen Chancen verknüpft ist. Ich finde es gut, dass Niedersachsen zeigt, dass wir dem, was in der Gesellschaft stattfindet, mit einem wirkungsvollen Instrument entgegentreten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In jeder Legislaturperiode gibt es mindestens eine große Novelle zur Bauordnung. Während wir in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2012 u. a. das wichtige Thema Rauchwarnmelder in die Niedersächsische Bauordnung aufgenommen haben, wofür wir nicht nur bei den Feuerwehren, sondern auch bei vielen anderen massive Unterstützung erfahren haben, gab es in dieser Legislaturperiode bislang erst eine kleine Novelle, die vor allem von den Standards für die Unterbringung von Geflüchteten geprägt war.
Jetzt liegt eine neue Novelle der Niedersächsischen Bauordnung vor. Sie ist an mehreren Stellen von erforderlichen Anpassungen an EU- und Bundesrecht geprägt. Wir versuchen aber auch, eine Harmonisierung mit der Musterbauordnung vorzunehmen, um die 16 Bauordnungen der Länder einigermaßen zu vereinheitlichen. Schließlich - ich glaube, das ist Anspruch vor allem der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen - ist das Thema Inklusion stärker in der Bauordnung verankert worden.
Der Gedanke der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist bindend und somit auch Gegenstand der Novelle der Bauordnung. Wir glauben, dass die Erweiterung um barrierefreie bauliche Anlagen ein richtiges Signal setzt; denn über Inklusion wird nicht nur im Zusammenhang mit dem Schulgesetz diskutiert,
sondern dieses Thema hat auch etwas mit Bauen zu tun. Vor allem bin ich dem Herrn Ministerpräsidenten für seine klaren Worte beim Parlamentarischen Abend der Architektenkammer dankbar, bei dem er sich für die Aufnahme der Inklusion in die Bauordnung sehr stark gemacht hat, auch wenn es - das wissen wir - ein Querling gegenüber dem ist, was der Kollege Matthiesen gesagt hat, dass nämlich Inklusion auch Baukosten verursacht. Es ist aber wichtig, dass wir hier als Gesetzgeber dokumentieren, dass Inklusion ein Recht ist.
Der zweite Bereich, der in die Bauordnung aufgenommen wird, kommt aus Europa und hat unmittelbar mit Niedersachsen zu tun. Die Seveso-IIIRichtlinie - Umsetzung von EU-Recht - regelt den Abstand von mit gefährlichen Stoffen arbeitenden Betrieben zu schutzwürdigen Nutzungen. Der Vorfall in Ritterhude hat sehr deutlich gezeigt, dass die Notwendigkeit besteht, diesen Bereich in der Bauordnung mit zu regeln. Von daher glauben wir, dass die Umsetzung dieser Richtlinie in der Niedersächsischen Bauordnung genau richtig ist und eine Akzentuierung mit den Erfahrungen aus Ritterhude erforderlich macht.
Die die Regierung tragenden Fraktionen haben den sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie in ihren Koalitionsvertrag als eine der Herausforderungen für die Novelle der Bauordnung aufgenommen. Wenn wir berücksichtigen, dass in Niedersachsen täglich 9 ha Land neu verbaut werden, dann ist das, glaube ich, schon etwas, was auch Thema der Bauordnung sein muss: Wie gehen wir mit der Ressource Land um? Wie gehen wir auch mit dem Thema Verdichtung um? Wie schaffen wir es, Klimaschutzziele auch im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien - vor allem Solar und Wind - über die Bauordnung darzustellen?
Dazu gehört auch - ich weiß, dass dazu eine Diskussion mit der Wohnungswirtschaft stattfindet - der Einbau von Wasserzählern in die einzelnen Wohneinheiten, damit der Verbrauch direkt nachvollziehbar und sichtbar wird und jeder Einzelne weiß, dass das Aufdrehen des Wasserhahns nur bei ihm etwas verursacht und nicht eine Umrechnung über die Umlage nach Köpfen stattfindet.
Das Thema „Baukosten und Qualität“ wird derzeit gerade in der Wohnungswirtschaft massiv diskutiert und wird uns unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes sicherlich auch in der Diskussion über die vorliegende Novelle begleiten. Eine Frage
ist aber auch: Wie halten wir es mit den Einstellplätzen? - Herr Kollege Matthiesen, Sie haben gerade gesagt, dass es da keine klare Linie gibt. Auch ich sehe die Diskussion in Hannover. Die wird aber gerade von Ihrer Fraktion dahin gehend geführt, dass mehr Einstellplätze gebraucht werden. Von den Studentenwerken oder den Betreibern von Seniorenzentren wissen wir aber, dass die Einstellplatzverpflichtung für sie auch mit Kosten verbunden ist. Deshalb werden wir uns dieses Thema sehr differenziert ansehen. Wir glauben, dass hier eine der Möglichkeiten liegt, die Baukosten zu senken.
Auch die Umsetzung der Bauprodukterichtlinie ist in dem Gesetzentwurf berücksichtigt worden. Gleiches gilt für verfahrensfreie Bauten. Hier sind sicherlich die mobilen Geflügelställe eines der dominierenden Themen.
Alles das, was durch die Landesregierung schon eingearbeitet worden ist, werden wir uns sicherlich im Rahmen einer Anhörung im Sozialausschuss noch einmal ansehen. Wir werden mit den Verbänden, die beteiligt waren, in eine Diskussion eintreten. Außerdem wird dieses Parlament einen Abwägungsprozess zu vollziehen haben getreu dem Struck‘schen Gesetz.
In den letzten Monaten sind bei uns durch Interessenverbände und andere viele Themen eingegangen mit dem Wunsch, dass sie in der Novelle der Bauordnung Berücksichtigung finden mögen. Ich möchte beispielhaft das Thema „Bauen mit Holz“ erwähnen. Ich möchte auch das Thema der Geltungsdauer von Baugenehmigungen erwähnen. Also: Wie lange darf ein Kran in bestimmten Baugebieten stehen? Dürfen es zehn oder zwölf Jahre sein? - Ferner geht es um das Thema Entwurfsverfasser, das die Ingenieurkammer sehr umtreibt, und vielleicht auch um das Thema Elektromobilität.
Jetzt ist die Stunde des Parlaments. Wir werden uns für die Novellierung der Bauordnung Zeit nehmen und über alle diese Themen diskutieren. Wir finden, dass die Bauministerin einen guten Entwurf für eine moderne Bauordnung vorgelegt hat, die Orientierung und Klarheit gibt. Vor allem aber - das ist für uns besonders wichtig - zeigt sie klare Kante im Bereich Barrierefreiheit. Wir freuen uns auf die Beratungen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Auswirkungen der von CDU und FDP vorgenommenen Privatisierung der Landeskrankenhäuser?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich zu Beginn bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministerium bzw. des Haushaltsreferats für die guten Haushaltsberatungen und für die Unterlagen bedanken, die zur Verfügung gestellt wurden. Ich glaube, der Justizhaushalt ist ein wichtiger Entwurf für den Doppelhaushalt, der die Erfolge der rotgrünen Mehrheit hier im Haus weiterführt und von daher eine ganz klare Handschrift trägt.
Bei der Rede des Kollegen Deppmeyer hat mich mehr als irritiert, dass sich nach Ihrer Aussage die Zahl der Inhaftierten von 2003 bis 2013 halbiert hat, Sie aber gleichzeitig im Zeitraum der Halbierung der Gefangenenzahl eine teilprivatisierte Anstalt gebaut haben. Das erschließt sich unter Wirtschaftlichkeitsaspekten ja noch weniger!
Sie müssen also noch einmal nachlesen, was Sie da in eigener Regierungsverantwortung gemacht haben. Wir lehnen Privatisierungen im Vollzug weiterhin ab. Von daher haben wir da eine klare Basis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt trägt - das habe ich gesagt - eine klare Handschrift. Wir haben für die Anlaufstellen der Straffälligenhilfe weitere Mittel zur Verfügung gestellt, um die Lücke, die in Verden besteht, schließen zu können. Das ist eine Fortsetzung der deutlichen Erhöhung, die wir mit dem ersten Haushalt von Rot-Grün bereits realisiert haben. Denn wir finden, die Anlaufstellen leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit für die Resozialisierung im Land Niedersachsen. Von daher vielen Dank für diese wichtige Arbeit, deren Bedeutung auch durch den Haushalt dokumentiert wird!
Wir haben als Querverbindung zwischen dem Sozial- und dem Justizbereich die sozialpädagogischen Maßnahmen für straffällige junge Menschen im Sozialhaushalt. Aber auch hier profitiert der Justizhaushalt, weil es darum geht, junge Menschen davor zu bewahren, in den Vollzug zu kommen, ihnen den richtigen Weg mit zu weisen und sie vor dem Arrest zu bewahren. Wir finden, dass diese Maßnahme richtig ist. Deswegen unterstützen wir sie gerne.
Für die Resozialisierung muss der Staat die dafür erforderlichen Maßnahmen liefern. Deswegen haben wir im Haushalt 90 000 Euro für eine Basisqualifizierung „Fachkraft Objektdienstleistungen“ aufgenommen. Dabei geht es darum, Straftätern nach Verbüßung der Strafe das Ankommen zu ermöglichen. Das ist häufig erfolgreich, indem man den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Deswe
gen haben wir mit dieser Basisqualifizierung im Haushalt einen Akzent gesetzt.
Das Gleiche gilt für das Thema Videodolmetscher, die auch für den Vollzug eingesetzt werden sollen.
Für das interkulturelle Kommunikationstraining stehen auch in diesem Jahr 50 000 Euro zur Verfügung - ein Thema, das vor allem bei Gesprächen mit Bediensteten im Vollzug von großer Bedeutung ist, um sich auf veränderte Hafterfordernisse einstellen und mit einer neuen Art von Inhaftierten umgehen zu können. Das Gleiche gilt für den Bereich Sprachkurse für Jungtäter und im Erwachsenenvollzug, die wir möglich machen.
Für den Bereich muslimische Seelsorge haben wir mit 116 000 Euro die Möglichkeiten dafür geschaffen, dass Bedienstete in diesem Bereich tätig sind.
Wir haben für den AJSD 10 000 Euro für den Abbau von Sprachbarrieren mit eingestellt.
Ich will auch den unveränderten Zuschlag für die Anwärterinnen und Anwärter erwähnen. Auch das ist ein kleiner Baustein, der wichtig ist.
Wichtig ist auch die Überführung der Maßnahmen, die für die Polizeikräfte gelten, auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug. Damit meine ich die Vergütung für den Dienst zu ungünstigen Zeiten.
Im Einzelplan 20 räumt Rot-Grün weiter mit dem auf, was Schwarz-Gelb hinterlassen hat. Wir haben bereits mit den vorherigen Haushalten das Küchenkonzept in Hameln, Wolfenbüttel und Vechta auf den Weg gebracht.
Frau Ross-Luttmann, Sie gehörten ein paar Jahre zur Landesregierung. Ich finde Ihre Forderung in Bezug auf das, was Sie nicht geschafft haben, was Sie mit mageren 6 Millionen Euro anfinanziert haben, schon reichlich verwegen. Sie wissen genau, dass eine größere Maßnahme für den Vollzug im Justizzentrum Osnabrück ansteht. Rot-Grün macht das jetzt möglich, weil u. a. Kathrin Wahlmann und Frank Henning und die Kollegen der Grünen sich dafür engagiert und ins Zeug gelegt haben. Wir räumen jetzt mit dem Sanierungsstau in dieser Anstalt massiv auf. Das hätten Sie in Ihrer Regierungsverantwortung selber machen können!
- Sie brauchen da gar nicht zu lamentieren. Sie hätten das ändern können. Sie wollten es nicht;
denn Sie haben an der Stelle keine Mittel zur Verfügung gestellt.
Mit den Aussagen zur Sicherungsverwahrung hat mich der Kollege Deppmeyer das zweite Mal irritiert. Denn diese Landesregierung sorgt dafür, dass die gestiegenen Haftzahlen im Bereich der Sicherungsverwahrung durch einen zweiten Standort in der JVA Meppen mit zusätzlichen zehn Plätzen abgedeckt werden können. Das ist mehrfach Thema im Unterausschuss und auch bei der Bereisung im Emsland gewesen. Diese Landesregierung zeigt, dass sie auf die Erfordernisse des Vollzuges mehr als angemessen reagieren kann. Von daher habe ich Ihren Redebeitrag an der Stelle wie auch zu vielen anderen Bereichen überhaupt nicht verstanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gleiche gilt für den Bereich Vollzugszulage und Werkmeister. Das, was man nun viermal gefordert hat, hätte man vielleicht schon fordern sollen, als man selber in der Regierungsverantwortung war. Da hätte man das umsetzen können. Da hat man sich aber nicht dafür interessiert.
Es ist schon immer etwas seltsam, wenn man in Oppositionszeiten das fordert, was man in der Regierungszeit nicht umsetzen konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der inhaltliche Anspruch, den wir an den Bereich Resozialisierung haben, ist durch den gemeinsamen Entschließungsantrag, den wir in dieser Wahlperiode beschließen konnten, mehr als deutlich geworden.
Ich finde, es ist ein mehr als richtiges Zeichen dieses Hauses gewesen, sich einstimmig mit einem Antrag, der von allen Fraktionen getragen wurde, vor die Bediensteten zu stellen und dafür zu sorgen, dass ein vernünftiger Rahmen für Resozialisierung in diesem Land geschaffen werden kann.
Ich möchte zum Schluss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug danken, die tagtäglich dazu beitragen, dass wir einen wirksamen Vollzug haben, der sicher ist und der gleichzeitig Resozialisierung garantiert. Dort wird eine tolle Arbeit geleistet. Wir merken, dass man gut qualifizierte Mit
arbeiter mit einem hohen Anspruch an sich selbst hat.
Ich möchte an zweiter Stelle - der Kollege ist jetzt nicht da - den Mitgliedern der Anstaltsbeiräte in Niedersachsen danken. Ronald Schminke ist in unserer Fraktion Anstaltsbeirat und übernimmt an dieser Stelle wichtige Arbeit. Ich danke den Anlaufstellen und all denjenigen, die für eine Resozialisierung sorgen. Zum Schluss danke ich auch dem Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ für die konstruktive Arbeit und für das gute Miteinander.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Matthiesen, das ist in der Tat der letzte Doppelhaushalt von Rot-Grün in dieser Legislaturperiode. Wir freuen uns auf weitere rot-grüne Haushalte - wenn es sein muss, auch auf Doppelhaushalte - in der nächsten Legislaturperiode.
Die Analyse der jüngsten vier Jahre Rot-Grün wird sich auch in Teilen in der Debatte zum Haushalt vollziehen. Aber eines ist klar geworden: Rot-Grün kann Sozialpolitik und das nicht nur, weil die Fraktionen bestens aufgestellt sind, sondern weil wir auch eine Sozialministerin haben, die weiß, was Sozialpolitik ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das unterscheidet sich dann schon sehr wohltuend von dem Raubbau an den Sozialsystemen in zehn
Jahren Schwarz-Gelb. Wenn man das liest, was Sie zum Haushalt vorschlagen und was hier an Forderungen auf den Tisch kommt, bekommt man fast Angst, dass Sie die Linke noch links überholen.
Die Beratungen zum Sozialhaushalt im Sozialausschuss waren relativ schnell abgeschlossen, weil von der Opposition wenig Kritikpunkte und noch weniger Alternativvorschläge kamen. Das unterstreichen auch noch einmal die Änderungsanträge zum Haushalt, die von der CDU und von der FDP vorgelegt wurden, in denen relativ wenig enthalten ist. Wir haben in mehreren Bereichen Akzente gesetzt und in mehreren Bereichen deutlich gemacht, dass wir die Politik von CDU und FDP nachhaltig korrigieren.
Ich will im Bereich Gesundheitspolitik mit der hausärztlichen Versorgung beginnen. Sie haben 600 000 Euro pro Jahr in den Haushalt eingestellt, aber scheinbar übersehen, dass längst 1 Million Euro jährlich zur Verfügung stehen, die gemeinsam mit den Kassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Sozialministerium im Niedersachsenfonds, der als Strukturfonds zur Verfügung steht, verwaltet werden. Wir erproben damit u. a. in 32 Landkreisen, in den sogenannten Gesundheitsregionen Niedersachsens, sektorenübergreifende Versorgungsmodelle, um für eine gute medizinische und pflegerische Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen zu sorgen und die Situation dort zu verbessern. Ein absolutes Erfolgsmodell dieser Landesregierung!
Wir haben in diesen Haushalt außerdem 4 Millionen Euro neu für den Aufbau eines neuen klinischen Krebsregisters eingestellt; das ist für uns ein sehr wichtiges Anliegen.
Wir haben uns - sozusagen als Querverbindung zum Sonderausschuss „Patientensicherheit“ - unter dem Eindruck der erschütternden Mordserie in mindestens einem Krankenhaus - eher in mehreren Krankenhäusern - mit dem Thema Patientenfürsprecher, Patientenschutzbeauftragte befasst und uns auf den Weg gemacht, Lösungen für einen besseren Patientenschutz zu finden. Aufgrund des entsprechenden Antrags von SPD und Grünen gibt es mittlerweile in 169 von 182 niedersächsischen Krankenhäusern Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher;
das sind weit über 90 %. Das begrüßen wir sehr; auch das ist ein guter Erfolg nicht nur für diese Landesregierung, sondern vor allem auch für die Patientinnen und Patienten.
Zum Thema Gesundheitswirtschaft sei daran erinnert, dass es diese Landesregierung war, die in einem Querschnitt von Sozial- und Wirtschaftsministerium einen Masterplan Gesundheitswirtschaft vorgelegt hat; denn in diesem Bereich arbeiten ca. 600 000 Menschen, und damit ist es einer der größten Wachstumsmärkte insgesamt. Wir betreiben an der Stelle nicht nur aktive Gesundheitspolitik, sondern vor allem auch aktive Arbeitsmarktpolitik. Aber auch mit diesem Thema beschäftigt sich die Opposition in diesem Haus offenbar nicht.
Zum Thema Wohnungsbau: Lieber Kollege Matthiesen, ich glaube, dass wir uns in der Analyse der Situation auch aufgrund der fundierten Zuarbeit der NBank in Teilen wahrscheinlich sogar einig sind. Was mich nur wundert, ist, dass Sie all das, was Sie in der Analyse auch bei Ihrer heutigen Rede dargestellt haben, in zehn Jahren eigener Regierungsverantwortung nicht umgesetzt haben.
Sie haben sich - völliges Desinteresse! - mit diesem Thema überhaupt nicht auseinandergesetzt und auch keine Mittel dafür vorgesehen. Sie haben höchstens für eine Fehlsteuerung der vorhandenen Bundesmittel gesorgt. Wir haben seit dem Regierungswechsel 2013 umgesteuert. Wir haben dafür gesorgt, dass bezahlbares Wohnen zum Thema gemacht wurde. Und wir sorgen dafür, dass 800 Millionen Euro zur Verfügung stehen,
um den berechtigten Interessen der Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft auf den Wohnungsmärkten versorgen können und die nach bezahlbarem Wohnraum suchen, nachzukommen. Das hätten Sie auch in eigener Verantwortung im Haushalt darstellen können. Wir haben es zum Thema gemacht und setzen es um.
Wir kümmern uns auch um Querschnittsthemen wie das Thema studentisches Wohnen. Mittlerweile haben wir den dritten Haushalt mit Zuschüssen für die Studentenwerke versehen, weil wir meinen, dass das ein ganz wichtiges Thema ist. Kollegin Lesemann wird beim Haushaltsschwerpunkt Wissenschaft noch mehr dazu sagen. Wir machen das einfach.
Das Gleiche gilt für das Thema Tilgungszuschüsse. Lieber Kollege Matthiesen, Rot-Grün kann das umsetzen, weil Cornelia Rundt, Peter-Jürgen Schneider und Stephan Weil gute Verhandlungsergebnisse aus Berlin mitgebracht haben. Sie haben dafür gesorgt, dass Mittel zur Verfügung stehen, die genutzt werden können. Sie haben in Ihrer eigenen Regierungszeit in die Kasse der Wohnraumförderung gegriffen; bei uns kommen Mittel dazu, um Tilgungszuschüsse möglich zu machen. Wenn Sie beim Thema AfA, steuerliche Abschreibungen für Geschosswohnungsbau mal die Bayern überzeugen würden, wären wir da vielleicht schon etwas weiter.
Zum Thema Städtebauförderung: Es macht sich bemerkbar, dass die Sozialdemokratie sowohl im Bund als auch im Land Regierungsverantwortung mit übernimmt;
denn wir haben endlich wieder eine vernünftige Städtebauförderung. Die Zeiten, Herr Bode, in denen die Soziale Stadt von der FDP geschliffen wird, sind in diesem Land endgültig vorbei.
Im Bereich Inklusion muss man über Frau von der Leyen reden. Sie war es, die als Sozialministerin des Landes Niedersachsen das Blindengeld komplett abschaffen wollte. Nach schweren Protesten musste sie es dann fortführen - wenn auch verringert. Wir erhöhen das Blindengeld um 4 Millionen Euro - und damit bereits zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode - auf insgesamt 29 Millionen Euro und setzen damit ein zentrales Wahlversprechen dieser rot-grünen Landesregierung um.
Das bedeutet im Konkreten eine Erhöhung von 300 auf 375 Euro im Monat, um Teilhabe von Menschen zu garantieren. Wir haben gleichzeitig die Förderung für taubblinde Menschen verbessert. Damit ist Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer endlich vom letzten Platz auf einen mittleren Platz vorgerückt, so wie es versprochen wurde. Wir halten Wort!
Wir halten auch Wort, wenn es darum geht, die Behinderteneinrichtungen endlich wieder im Rahmen des Landeshaushalts an den jährlichen Tarif- und Sachkostensteigerungen partizipieren zu lassen. In Ihrer Regierungszeit gab es indirekte Kürzungen von 86 Millionen Euro, weil die Übernahme der Tarif- und Sachkostensteigerungen verweigert wurde. Wir machen das über den regulären Haushalt möglich.
Zum Bereich Pflege: Wir haben gestern ja schon einiges in diesem Zusammenhang diskutiert. Ich will an der Stelle noch einige besondere Punkte erwähnen.
Wir haben die Schulgeldfreiheit in der Altenpflege mit 8 Millionen Euro pro Jahr gesetzlich abgesichert. Wir haben Pflege- und Seniorenstützpunkte für die Pflegeberatung zusammengeführt. Wir fördern jedes Jahr mit 1 Million Euro alternative Wohnformen in der Pflege. Wir haben für ein modernes Heimgesetz gesorgt. Und wir werden in den jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf für die Jahre 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 6 Millionen Euro zur Stärkung ambulanter Pflege im ländlichen Raum einstellen. Insgesamt stehen im Jahr 2017 damit erstmalig mehr als 50 Millionen Euro Landesmittel für ambulante Pflege zur Verfügung.
Und wenn wir dann noch den Tarifvertrag Soziales schaffen, sind wir noch ein Stückchen weiter. Auch in der Pflege kann sich die rot-grüne Bilanz also sehen lassen.
Zum Bereich Jugendpolitik und Familie: In der Jugendpolitik haben wir dafür gesorgt, dass es wieder einen Landesjugendhilfeausschuss gibt -
ein Thema, das Sie komplett ignoriert haben oder noch schlimmer.
Wir haben für die Förderung der Landesstelle Jugendschutz gesorgt, wir haben zwei Präventionsprojekte im Bereich Pädophilie verstetigt, und wir haben als zweites Bundesland eine Kinderkommission eingerichtet, die in der vergangenen Woche ihre Arbeit aufgenommen hat.
Wir stellen mit diesem Haushalt 1,6 Millionen Euro für verbesserten Kinderschutz zur Verfügung; das sind mehr als 650 000 mehr als im Vorjahr. Und wir haben die ambulanten Maßnahmen für straffällige Jugendliche mit 265 000 Euro mehr gefördert.
Zum Wohlfahrtsgesetz: Rot-Grün hat dafür gesorgt, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen den Wohlfahrtsverbänden mit dem Wohlfahrtsgesetz erstmalig Planungssicherheit geben. 22 Millionen Euro sind gesetzlich pro Jahr garantiert. Das ist eine wichtige sozialpolitische Leistung in dieser Legislaturperiode und eine Anerkennung der Leistung auch der Wohlfahrtsverbände.
Zum Thema Armut: Deutschland gehört zu den wohlhabendsten Ländern. Trotzdem gibt es Menschen, die von Armut, zum Teil von verfestigter Armut betroffen sind. Das betrifft Alleinerziehende, Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, aber auch ältere Menschen. Wir haben dafür gesorgt, dass die Landesarmutskonferenz gefördert wird. Wir haben erstmalig für eine Förderung von Erwerbsloseninitiativen mit 600 000 Euro gesorgt. Und wir haben bei einem großen Akzent, den wir inhaltlich im letzten Plenum diskutiert haben, im Haushalt nachgelegt, nämlich bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit mit einem Programm für den öffentlichen und sozialen Arbeitsmarkt in Höhe von 10 Millionen Euro. Hier sei besonders den Kollegen Holger Ansmann und Thomas Schremmer gedankt, die sich dafür engagiert haben, dass dieses Programm Realität wird.
Ich will jetzt zum Thema Krankenhäuser kommen. Lieber Kollege Matthiesen, Sie haben darauf hingewiesen, was Sie uns hinterlassen haben: einen Investitionsstau in Höhe von 1,7 Milliarden Euro, eine nicht endende Liste an Anträgen, die scheinbar unter Schwarz-Gelb nie abgearbeitet werden sollten, weil man das Geld nicht zur Verfügung
stellen wollte. Aber dieser Landesregierung ist es gelungen, den Gordischen Knoten zu zerschlagen.
Diese Landesregierung zeigt, dass sie sich, begonnen bei Strukturgesprächen zur Sicherung der wohnortnahen Krankenversorgung, an schwierige Themen wagt, um die Krankenhausstrukturen zu klären. Nur durch Kooperation, Fusion und Trägervielfalt können kleinere Krankenhäuser - gegen eine Monopolisierung - erhalten werden. Mit den Umstrukturierungsmaßnahmen, für die wir bereits in den Haushalten 2014 und 2015 Mittel zur Verfügung gestellt haben, haben wir eine Blaupause für das geliefert, was nach der Bund-Länder-Kommission Gesundheitsminister Gröhe nun für Gesamtdeutschland tun will.
SPD und Grüne sorgen dafür, dass insgesamt 1,3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 zur Verfügung stehen, um diesen Investitionsstau zu beheben. Allein mit dem Sondervermögen werden wir 670 Millionen Euro aktivieren. Dieses Programm ist - darauf hat mich Renate Geuter hingewiesen - vom Landesrechnungshof geprüft und stellt keinen Schattenhaushalt dar. Wenn das alles so einfach gewesen wäre, wie Sie es hier darstellen, dann frage ich mich: Warum ist es eigentlich in zehn Jahren schwarz-gelber Landesregierung nicht gelungen, das so zu machen?