Manfred Dachner
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Drucksache 6/5604 legt Ihnen der Petitionsausschuss nunmehr seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum 21. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vor. Im Benehmen mit dem Ältestenrat wurde dieser Bericht zunächst in die mitberatenden Fachausschüsse überwiesen und dann in den federführenden Ausschuss, den Petitionsausschuss.
Wir haben also am 02.06. und am 23.06. zu diesem Bericht getagt und auch beraten, und während der Beratung des Petitionsausschusses am 2. Juni 2016 stellte uns der Bürgerbeauftragte seinen Bericht vor. Er führte aus, dass im Berichtszeitraum 2015 die Anzahl der neu eingegangenen Petitionen im Wesentlichen nicht gestiegen ist, sondern nur leicht. Wie schon in den vergangenen Jahren umfassen auch im Berichtszeitraum 2015 die vom Bürgerbeauftragten bearbeiteten Fälle im Bereich Sozialrecht und Soziales mehr als 50 Prozent. Sie betreffen vor allem die Bereiche des Arbeitslosengeldes II, der Grundsicherung und der Krankenhilfe sowie Entscheidungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Hierzu hat der Bürgerbeauftragte ausgeführt, dass seine Tätigkeit in diesen sozialrechtlichen Belangen zum überwiegenden Teil darin besteht, die Bürger zu informieren, sie zu beraten und Auskünfte zu erteilen. Diese Beratungsleistungen, die vor allem im Rahmen der vom Bürgerbeauftragten regelmäßig durchgeführten Sprechtage erbracht werden, bilden eine sinnvolle Ergänzung zur Tätigkeit des Petitionsausschusses. Und ich darf schon sagen, dass es eine sehr beachtliche Arbeit ist, 50 Prozent dieser gesamten Petitionen durch Sprechtage und auch telefonische Entgegennahmen zu bearbeiten, denn anders als beim Bürgerbeauftragten, der zu den überwiegend mündlich vorgebrachten Eingaben berät, prüft der Petitionsausschuss die zwingend schriftlich vorzubringenden Petitionen im Rahmen des Petitionsverfahrens.
Neben der Beratung in sozialen Angelegenheiten liegt ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Bürgerbeauftragten darin, die Belange behinderter Bürger wahrzunehmen. Als Gegenstand vieler Petitionen sind hier die Eingliederungshilfen, der Betreuungsschlüssel und die Mobilität sowie Betreuung behinderter Menschen zu nennen. Dabei zielte das Engagement des Bürgerbeauftragten im Berichtszeitraum auch darauf ab, ein weitestgehend barrierefreies Umfeld zu schaffen, was der Petitionsausschuss ausdrücklich begrüßt.
Naturgemäß gibt es immer wieder Themenbereiche, die sowohl vom Bürgerbeauftragten als auch vom Petitionsausschuss gemeinsam bearbeitet werden. Zu nennen sei hier beispielsweise die Umsetzung der Inklusion in den Schulen oder die Ausweisung neuer Windeignungsgebiete. Daneben gab es im Berichtszeitraum auch Einzelfälle, die der Bürgerbeauftragte dem Petitionsausschuss vorgetragen hat, da es ihm zuvor nicht gelungen war, ein für den Petenten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Ich habe gestern von einem solchen Fall berichtet. Auch uns gemeinsam gelingt es manchmal nicht, dem Anliegen der Bürger zu entsprechen, und das bedauern wir sehr. Ich komme beim zweiten Teil der Rede noch einmal darauf zurück.
Der Petitionsausschuss spricht sich daher ausdrücklich für eine weitere gute Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss – insbesondere bei thematisch gleichen Petitionen – aus, denn es ist das gemeinsame Ziel des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses, die Rechte der Petenten weiter zu stärken und zu gewährleisten, dass bei berechtigten Anliegen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diesen Anliegen zum Erfolg zu verhelfen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Zustimmung zu Punkt I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses und unter Punkt II empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, den 21. Bericht des Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Auch für diesen Punkt bitte ich um Ihre Zustimmung.
Abschließend danke ich dem Bürgerbeauftragten und natürlich auch seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine gute Zusammenarbeit, die wir erleben durften. Aber auch dazu sage ich im zweiten Teil noch einiges deutlicher und mehr. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir zum Abschluss der Legislaturperiode ein paar persönliche Worte und Gedanken zum Petitionswesen und auch noch einmal zur Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten.
Ich glaube, dass nicht nur ich einen Bürgerbeauftragten kennenlernen konnte, der aus innerer Überzeugung in seiner täglichen Arbeit als praktizierender Christ und damit aus tiefstem Herzen sich für Menschen eingesetzt hat, die bei ihm persönlich Hilfe, Rat und Schutz gesucht haben, Hilfe und Rat deshalb, weil diese Menschen oft zu
den Schwächsten unserer Gesellschaft gehören und das formale Gesetz weder Gefühl noch Erbarmen kennt. Ein Gesetz kann unter anderem nur Prinzipien der Verlässlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit und der formellen Gleichbehandlung in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen ausdrücken. Aber was sind gleich gelagerte Fälle? Es gibt keine Menschen oder Probleme, die alle in ein Raster passen. In diesem Spannungsfeld bewegen sich Bürgerbeauftragter und Petitionsausschuss tagtäglich.
Es ist nicht in wenigen Fällen diese Rechtsauffassung des Bürgerbeauftragten, oder besser gesagt, Entschuldigung, es ist also in nicht wenigen Fällen passiert, dass der Bürgerbeauftragte eine andere Rechtsauffassung hat als die Behörden oder die kommunale Selbstverwaltung. Leider sind viele Kompromissvorschläge des Bürgerbeauftragten zur gütlichen Einigung mit Ministerien oder Behörden nicht angenommen worden. Es ist sehr schmerzlich zu erfahren, dass Mitarbeiter einer Verwaltung einerseits zu wenige Entscheidungsspielräume haben, aber andererseits auch zweifelhafte Gründe der Nichtkorrektur von Entscheidungen umsetzen. Selbst wenn der Bürgerbeauftragte aus tiefster Überzeugung den Petitionsausschuss um Unterstützung bittet, um eine Einigkeit in Durchsetzung der Angelegenheiten einer Petition zu erreichen, spüren wir nicht selten, dass die Gegenseite, also die Verwaltung, sich ausschließlich einseitig auf ihre Rechtsauffassung zurückzieht.
In diesen oder ähnlichen Fällen sowie organisatorischen Abläufen sollte das Petitionswesen in einer generellen Bewertung insbesondere für individuelle Notfälle und ausgleichende individuelle Gerechtigkeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger durch eine Expertenkommission neu bewertet werden. Wir haben genug Beispiele gehört. Eins will ich ganz kurz noch erwähnen, weil ich das gestern erst erfahren habe.
Ein junger Mann will also eine Altenpflegehelferausbildung beginnen und lebt mit seiner Mutter in einer Kleinstadt. Dazu muss er umziehen nach Stralsund. Er kann weder die Kaution bezahlen und hat auch sonst keine finanziellen Mittel. Was denken Sie, was sich in diesem Dschungel der Behörden abspielt? Und wenn es nicht Abgeordnete gegeben hätte außerhalb unserer Verwaltung, wäre dieser junge Mann nicht dazu gekommen, diese Ausbildung zu beginnen. Also das Problem konnte auf andere Weise positiv unterstützt werden. Aber dazu sind wir da als Abgeordnete und als Ausschuss oder als Bürgerbeauftragter.
Ich und wir alle haben in den zurückliegenden Jahren einen fachkompetenten, freundlichen und sehr engagierten Bürgerbeauftragten erlebt. Der Bürgerbeauftragte war mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine echte Bereicherung für unsere gelebte Demokratie. Wir danken gemeinsam Herrn Crone und ganz persönlich, lieber Matthias, danke ich dir recht herzlich.
Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar anschließende Worte vom gestrigen Tag. Aus Zeitgründen bin ich ja mit meinen Darstellungen als Vorsitzender des Petitionsausschusses nicht zu Ende gekommen. Deshalb noch drei Sätze, bitte.
Ich hatte ja gestern erwähnt, wir haben als Petitionsausschuss über 60.218 Menschen erreicht. Also wir können nicht von Politikverdrossenheit sprechen, keine Spur. Unsere Demokratie lebt durch unsere Bürger, die mitbestimmen und mitregieren wollen.
Und ich hatte gesagt, von 96 Sitzungen des Ausschusses haben wir – jeder einzelne Abgeordnete – 33.600 Blatt Papier bearbeitet. Aber das sage ich jetzt nicht zu uns, weil wir so fleißig sind, die Abgeordneten des Ausschusses – das sind sie garantiert und dafür den Ausschussmitgliedern herzlichen Dank –, aber was ich gestern zu sagen vergessen habe in der Kürze der Zeit: Ich danke natürlich auch den Ministerien und Verwaltungen – den Mitarbeitern, denen wir hier ja so oft auch den Daumen in die Wunde legen –, dass sie uns beraten, helfen und unterstützen. Meistens erwähnen wir die Dinge, die hier nicht laufen oder die hier nicht funktionieren, aber es gibt natürlich auch viele Ministerien und viele tausende Entscheidungen täglich, die im Interesse der Bürger durch diese Ministerien und Verwaltungen erfüllt werden. Also auch dafür recht herzlichen Dank.
Das war für mich ohnehin – weil ja die Legislatur zu Ende geht und heute meine letzte Rede ist in dieser Legislatur, und wir sehen uns bestimmt im Oktober wieder –, dennoch, will ich sagen, es war ein Glücksfall, hier im Petitionsausschuss angekommen zu sein. Das war eigentlich so meine Arbeit – ehrenamtlich – mein ganzes Leben lang davor. Insofern habe ich diese Tätigkeit also hier im Ausschuss fortsetzen können.
Und ich habe im Ausschuss, also im Ausschusssekretariat, viele junge Frauen kennengelernt. Das war für mich alten Mann doch eine Belebung meiner Seele, sozusagen ein Lebenselixier.
Aber nicht dafür danke ich hier diesen jungen und attraktiven Frauen, sondern für ihre fleißige und auch konstruktive und professionelle Arbeit – das lässt sich schon sehen – unter Leitung von Frau Berckemeyer. Sie ist und bleibt eine Perle dieses Ausschusses. Und die Erste, die ich kennenlernte in diesem Ausschuss, war Frau Schlamp – auch herzlichen Dank. Ich glaube, sie ist heute auch unter uns.
Es ist zum guten Ton – das ist mein letzter Satz – geworden oder Mode, sich zu entschuldigen für die Dinge, mit denen man jemandem auf den Fuß getreten ist. Ich entschuldige mich nicht!
Alles kam vom Herzen,
alles kam von Herzen und wer sich bei mir entschuldigen will, dazu bin ich gerne bereit. Sollte mir eine Stimme fehlen für die nächste Wahl, dass ich hier erscheine, kriegen Sie von Frau Borchardt einen herzlichen Dank. Bis zum nächsten Mal!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen die 17. Beschlussvorlage und damit auch die letzte Beschlussvorlage in dieser Wahlperiode vorstellen zu dürfen, mit der wir die Petitionen abschließen möchten, die wir in den Monaten April und Mai im Petitionsausschuss abschließend beraten haben.
Hier liegt die Drucksache 6/5603 vor. Es gibt einen Änderungsantrag von einigen Mitgliedern unseres Ausschusses und hiermit fordern wir, die Petitionen, die wir gemeinsam beraten haben im Juni, mit Ihrem Beschluss ebenfalls abzuschließen. Also für diese 208 Petitionen, die Sie wiederfinden in der Beschlussempfehlung in der Sammelübersicht, bitten wir um einen Sachbeschluss.
Eine Petition allerdings, so hat der Petitionsausschuss geraten, möchten wir an die Landesregierung überweisen, weil wir glauben, dass hier eine begründete Abhilfe unbedingt notwendig ist. Diesen Fall und diese Petition würde ich gern versuchen, Ihnen kurz zu erläutern.
Eine alleinstehende Mutter mit vier Kindern lebt auf einem Dorf und hat, wie gesagt, vier Kinder. Das jüngste Kind ist ein Baby und der zwölfjährige Junge ist schwerbehindert und auf tägliche Pflege angewiesen. Da sie mit ihren vier Kindern natürlich auch vom Dorf in die Stadt fahren muss, benötigt sie ein Fahrzeug. Das hat sie auch, aber dazu braucht sie eine Rampe, um mit dem Fahrzeug diesen behinderten Sohn transportieren zu können. Sie stellte also bei dem Landkreis und auch bei dem Kommunalen Sozialverband den Antrag und beide lehnten das ab mit der Begründung, diese Familie hätte ja eine tägliche Assistenzkraft für ihren Sohn, der diesen zur Schule begleitet. Allerdings befindet sich die Schule in dem Dorf. Nun meint man, diese Frau mit ihren vier Kindern, also eins davon im Kinderwagen und eins schwerbehindert, könnte mit dem kommunalen Bus fahren. Wir wissen aber, dass der Bus nicht regelmäßig fährt und auch nicht immer barrierefrei ausgerüstet ist. Insofern waren wir der Meinung, dass das so nicht zu Ende geführt werden kann.
Wir hatten dazu eine Beratung mit dem Kommunalen Sozialverband und auch mit dem Landkreis, konnten aber leider keine Vergünstigung oder Verbesserung für diese Familie erreichen. Das halten wir für nicht hinnehmbar. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, diese Eingabe – das machen wir äußerst selten, ich weiß gar nicht, ob wir das in dieser Wahlperiode zwei- oder dreimal getan haben – an die Landesregierung zu übergeben, und glauben und hoffen, dass sich der Ministerpräsident persönlich für diese Frau und für diese Familie einsetzen könnte.
Wie schwer es manchmal doch ist, im Petitionsausschuss die Sachverhalte zu durchdringen, möchte ich gern an einem anderen Beispiel, dem jüngsten, darstellen.
Ein Petent beschwert sich also darüber, ein Polizeibeamter, dass er nicht nur befördert wird, sondern stellt die Frage, ob es eine Rankingliste gibt, wonach man befördert wird – diese Frage ist sogar ganz legitim – und wie der Ablauf ist. Nicht das ist so kompliziert, aber erst mal müssen sich die Abgeordneten hineinversetzen, wie so ein Beurteilungssystem überhaupt in einer so riesigen
Behörde, in einem Ministerium funktioniert. Das ist schon nicht einfach. Wie erfolgen dann diese Beurteilungskriterien und wie erwachsen daraus die Beförderungen? Da gibt es natürlich auch Urteilerkonferenzen, damit ein einheitlicher Maßstab gefunden wird, so objektiv wie möglich. Er stellt also die Frage an den Minister, in der Tat kriegt er auch eine Antwort und, man sollte es nicht glauben, ein Beamter, ein Direktor bekommt durch den Minister oder einen Beauftragten ein Schreiben mit einer einzigen Antwort: Solch eine Liste liegt dem Minister nicht vor. Das ist doch nicht die Frage. Die Frage war, ob es eine solche Rankingliste gibt.
Der Zweite, bei dem er nachfragte, ist der Referent, der Personalreferent im Ministerium, welcher schreibt: Solch eine Liste ist dem Minister nicht vorgelegt worden.
Gibt es die Liste oder ist hier die Frage nicht beantwortet oder verstanden worden?
Als Drittes haben wir angefragt beim Beauftragten für Datenschutz. Der schreibt uns dann, er kann nichts anderes tun, er hätte das geprüft und ihm lägen keine anderen Informationen vor als die des Innenministeriums. Solch eine Liste kann er nicht bestätigen.
Dann schreibt letzten Endes nach zigmaligem Fragen der Abteilungsleiter, solch eine Rankingliste gibt es nicht – klare Aussage – und schickt zwei Formulare mit, die man für den Beurteilungsmaßstab braucht. Die kenne ich alle mittlerweile und sie waren natürlich nicht ausgefüllt. Da gibt es eine Kopfleiste, in der auch nicht alle Beurteilungskriterien stehen, die man für eine Beurteilung benötigt. Diese Listen brauchen Beurteilungsmerkmale, damit alle objektiv beurteilt werden können.
Wenn man sich die Listen anguckt und sieht natürlich, nehmen wir uns hier mal als Gemeinschaft, dass wir dort alle mit einer Note 2,0 oder 2,1 eingetragen sind, da kann ich die Liste auch nehmen und Zahlen davorschreiben, dann habe ich eine Rankingliste. Wohlgemerkt, die Rankingliste ist deshalb so wichtig, weil höchstrichterlich beurteilt wurde, dass es sie nicht geben darf. Wie man natürlich so eine Riesenbehörde ohne Listen führen kann, das darf sich jeder fragen. Es ist wirklich nicht ganz einfach.
Genau.
Ach, ich habe ja noch jemanden vergessen. Dann sagt der Ausschuss, wir bitten einen aus dem Ministerium, uns das zu erklären, und da kommt der Inspekteur. Der Inspekteur der Landespolizei sagt, ich war bis vor drei Wochen noch Präsident der Polizeidirektion. Solche Rankinglisten habe ich nicht geführt. Ob das Innenministerium solche Listen hat, weiß ich nicht, ich bin erst drei Wochen da.
Ich frage mich: Was muss sich der Ausschuss so alles gefallen lassen?
Und das ist noch eine minimale Aussage, es gibt da ganz andere Beispiele, die man als Petitionsausschuss aushalten muss.
Ich denke einfach, wir haben die Definition insofern abschließen können, dass wir sagen, das ist uns alles nicht transparent genug, da muss nachgearbeitet werden. Ich glaube, man hätte das viel drastischer fassen müssen. Wissen Sie, so kann man doch nicht mit Abgeordneten umgehen! Also ich frage mich, was wir uns manchmal so bieten lassen müssen, ist schon wirklich nicht mehr hinnehmbar. Aber das ist nicht mein Thema.
Für diejenigen, die Zahlen mögen und Statistiken, möchte ich gern folgende Zahlen zur Kenntnis geben. Bitte schreiben Sie sich diese auf! Es ist lohnenswert.
Also in der 6. Wahlperiode haben wir 96 Ausschusssitzungen durchgeführt, 3.422 Einzelpetitionen behandelt, 181 Petitionen mit Vertretern der Landesregierung, der Landkreise und der Kommunen durchgeführt, 14 Ortsbesichtigungen durchgeführt, 7 öffentliche Petitionen organisiert
und insgesamt haben uns durch Massenpetitionen und Sammelpetitionen – das müssen Sie sich wirklich aufschreiben oder merken – 60.218 Bürger in unserem Petitionsausschuss erreicht. 60.218 Bürger haben uns erreicht! Und noch eine Zahl, die spannend ist: Bei 96 Petitionssitzungen hat jeder mindestens 350 Blatt Papier bekommen, und das war die Minimalgrenze.
Wir haben auch schon 800 gehabt. Und wenn Sie diese 350 Blatt Papier mal 96 nehmen, hat jeder Abgeordnete des Petitionsausschusses 33.600 Blatt Papier gelesen.
Wenn Sie dann mal – und jetzt hau ich noch eins drauf – das Petitionssekretariat nehmen, welches diese 33.600 Blatt Papier verteilen muss an elf Abgeordnete, dann werden 369.600 Blatt Papier verteilt. Das ist doch eine Wahnsinnsarbeit!
So, Freunde …
Ja, das habe ich leider noch nicht nachgemessen.
Was will ich damit sagen? Ich will damit sagen,
ich will damit sagen, dass in diesem Ausschuss eine ungeheure Arbeit geleistet wird, was die Mitglieder des Ausschusses …
Ich danke Ihnen trotzdem.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mein Redebeitrag sollte zehn Minuten dauern. Nachdem ich aber gehört habe, wie hier der Einstieg gewählt wurde, nämlich mit ein paar Parteiprogrammen, dachte ich zuerst, ich habe wieder das Thema verfehlt. Es geht doch eigentlich um das Sicherheitsgefühl der Bürger und nicht um Ihre Wahlprogramme. Aber wenn Sie schon auf diese Wahlprogramme eingehen, dann reicht meine Redezeit nicht mehr. Insofern werde ich nach diesen zehn Minuten später noch einmal dazu Stellung nehmen.
Aber um gleich zu antworten, Herr Silkeit, Ihr Parteiprogramm der CDU hat mich schon enttäuscht in Bezug auf die Fragen der Sicherheit,
wo Sie doch eigentlich immer betonen,
dass Sie der Garant für dieses Thema wären.
Also das ist ja nun wirklich nicht der Volltreffer gewesen.
Aber nun zu meinem Thema.
Das werde ich Ihnen noch sagen.
Gestatten Sie mir zunächst einmal, Wilhelm von Humboldt zu zitieren: „Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden noch die Früchte derselben zu genießen; denn ohne Sicherheit ist keine Frei
heit.“ Der Begriff der Sicherheit umfasst die subjektive Seite, also das Sicherheitsgefühl, und die objektive Seite, die tatsächliche Kriminalitätslage. Aus dem Gewaltmonopol des Staates geht hervor, dass nur der Staat, und wirklich nur der Staat, für diese öffentliche Sicherheit zu sorgen hat und damit auch die Schutzverpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern besteht. Die Polizei ist dabei ein Garant der Sicherheit und so auch in der Polizeidienstvorschrift 100 verankert.
Als Hauptursache für die Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls wird in den meisten Fällen eine echte oder eine gefühlte Zunahme der Kriminalität angenommen. Eine Beeinflussung dieses Gefühls geht natürlich auch aus vielen Faktoren hervor, nämlich aus Interessenlagen, aus den persönlichen Erfahrungen, wenn man Opfer geworden ist, oder aus den Medien, aus der Bildung und von politischen Parteien, die die Unsicherheit unserer Gesellschaft schüren, nämlich so wie die NPD und zum Teil auch die AfD.
Wer also glaubt, dass das allein ein Thema der Polizei wäre, der irrt sich. Das ist ein Thema der gesamten Gesellschaft. Wer glaubt, in seinem Parteiprogramm der CDU, wenn ich Herrn Silkeit jetzt erwähnen darf, mit der Erhöhung von 555 Polizeikräften das Allheilmittel gefunden zu haben,
täuscht die Bürger, verkennt die Komplexität dieser Aufgabe und – weil ich Sie gut kenne, sage ich jetzt – schürt unbewusst, das ist ja freundlich,
sogar noch das subjektive Gefühl der Unsicherheit.
Vor dem Parteitag, meine Herren, vor dem …, meine Damen,
vor dem Parteitag sprachen Sie noch von 500, vor einem Jahr sprachen Sie von gar keiner Zahl, plötzlich sind Sie bei 550. Das mag wohl nicht eine Schnapszahl sein.
Meine Damen und Herren, es ist äußerst erstaunlich, dass in den meisten Untersuchungen das Sicherheitsgefühl der Bürger nicht die objektive Gefahrenlage widerspiegelt. Das gilt auch für unser schönes Bundesland. Ich denke, dass Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor einen der höchsten Sicherheitsstandards Europas hat. Die Bevölkerung wird mit immer weniger Straftaten belastet. Gucken wir einmal in die PKS: 2015 gab es auf 100.000 Einwohner 7.333 Straftaten. Und ich kann mich, …
Ja, selbstverständlich ist jede eine zu viel.
… ich kann mich erinnern, dass wir in den 90er-Jahren 13.000 hatten. Also das ist schon eine tolle Reduzierung dieser Straftaten.
Allerdings hatten wir im letzten Jahr einen Anstieg von 0,6. Darauf will ich später noch eingehen.
Aber die erfolgreiche Arbeit der Landespolizei und das große Engagement der Polizeibeamtinnen und -beamten haben natürlich auch ermöglicht, dass die Aufklärungsquote
über den Bundesdurchschnitt gestiegen ist.
Aber auch hier warne ich vor besonderen Interpretationen, wie Sie es oftmals tun.
Das sage ich Ihnen später.
Die Fakten zur Kriminalitätsentwicklung sprechen also eine klare Sprache.
Ein anderes Thema ist die Überlastung der Polizei mit sachfremden Aufgaben – darüber wurde oft gesprochen –, nämlich die zusätzlichen Streifendienste zum Schutz der Asylbewerberunterkünfte und natürlich zur Verfolgung der rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere durch die Täter aus diesem rechtsextremistischen Lager. Hinzu kommen die Sicherheitsvorkehrungen, die zusätzlich durch Fußballspiele und andere Großveranstaltungen durchgeführt werden müssen, oder – das darf ich auch sagen, das wurde heute noch mal erwähnt – die zusätzlichen Aufzüge und Versammlungen, die durchgeführt wurden. Sie rauben der Polizei natürlich auch viel Kraft, aber das ist eine ureigene Sache der Polizei.
Wenn man zum Beispiel noch vor zwei Jahren in Demmin 400 Polizeikräfte einsetzte zu diesen Versammlungen und im letzten Jahr aber das Doppelte, 800, ohne dass sich die Sicherheitslage nach unserer Kenntnis als Landtag verändert hat, da fragt man sich schon, warum, und da hat Herr Ritter vollkommen recht. Darauf sollten wir achten, wie effektiv wir eigentlich unsere Polizei einsetzen.
Aber es zählt auch dazu, dass die Politik dann hinter der Polizei steht – 400 Polizeibeamte mehr.
Ziel muss es also sein, die Polizei von diesen polizeifremden Aufgaben zu entlasten,
und das können wir bei Großraumtransporten tun. Auch hier ist die Zahl von 1.500 auf 5.500 angestiegen und davon reden wir 25 Jahre lang, dass wir das tun wollen. Jetzt höre ich zum ersten Mal, dass also die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung durch das Bundesverkehrsministerium hinsichtlich dieser Straßenverkehrsregelungen geändert wird, sodass die Polizei entlastet werden kann.
Ich hoffe, es wird kommen.
Was die personelle Ausstattung der Landespolizei betrifft, da hat die Regierungskoalition sich geeinigt, in diesem Jahr 47 Stellen von Polizisten, die in Pension gehen, aufrechtzuerhalten, 100 weitere Stellen einzufordern und zur Verfügung zu stellen. Es ist ein externes Gutachten in Auftrag gegeben worden und dieses wird uns im Herbst sagen, wie viele Polizeikräfte dieses Land tatsächlich benötigt.
Aber zurück zum subjektiven Sicherheitsgefühl. Es ist kriminologisch nachgewiesen, dass weitere Faktoren das Sicherheitsgefühl ganz individuell und nicht unerheblich beeinflussen, und das ist eine Studie der Deutschen Hochschule der Polizei, aber auch andere Länderpolizeien und ein folgender Blick machen das sichtbar: Es gibt Einflussgrößen wie das Alter, das Geschlecht, die Bildung, sozialer Status, Wohnort und Medien. Darauf haben wir uns alle und nicht nur die Polizei einzustellen. Also wenn wir uns vorstellen, dass Menschen im Alter von 16 bis 30 Jahren statistisch gesehen die höchste Gefährdung haben, Opfer zu werden, sich allerdings am wenigsten vor Straftaten fürchten, dann gibt es doch einen Einblick darüber,
was subjektives Sicherheitsempfinden ist, wobei ältere Menschen eher Angst haben, Opfer einer Straftat zu werden. Also warum werden Senioren öfter durch Kriminalitätsfurcht bedrängt?
Die erhöhte Furcht trotz verminderter Risiken ist einfach mit der Reduzierung der Wehrhaftigkeit, der Fähigkeit, mit solchen Gefahrensituationen umzugehen beziehungsweise mit den Folgen der Viktimisierung zu leben, zu erklären. Ältere Menschen leben eher allein und je größer die soziale Isolation, desto schwächer die eigene Position.
Ältere Menschen erleben sich als verwundbar, schwächer und schutzlos. Hinzu kommen Situationsmerkmale, wie zum Beispiel die Angstpotenziale zur Nacht, zur Dunkelheit, Einsamkeit und Fremde und natürlich auch in ihrem Wohnumfeld. Das sind Aufgaben, die unsere gesamte Gesellschaft bewältigen muss.
Lassen Sie meine Ausführungen mit einigen Maßnahmen zur Verbesserung der subjektiven Sicherheit enden:
Erstens. Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, geht grundsätzlich alle Verantwortungsträger in Staat und Gesellschaft an. Da ein negatives Sicherheitsgefühl die persönlichen Rechtsgüter des Bürgers, also die Handlungsfreiheit und die Lebensqualität mindern, gilt es insbesondere – das wurde hier auch schon gesagt –, die Ursache von Straftaten Nummer eins, die soziale, gesellschaftliche Spaltung der Menschen zwischen Arm und Reich, zu überwinden
und zweitens die verstärkte Präsenz von Polizei und Ordnungskräften im öffentlichen Raum zu erhöhen. Wer aber meint, dass die Polizeibeamten ihrer Kreativität beraubt werden müssen, seine praktischen Erfahrungen missachtet, kann noch so viele Polizeikräfte einsetzen, ohne dass ein sichtbarer Erfolg erbracht wird. Und wenn ich die Zeit hätte, würde ich es hier an Beispielen auch erklären – vielleicht zum Schluss.
Der falsche Schwerpunkt wäre natürlich, genau, wie wir es hier oftmals machen, unseren Fokus auf die Verkehrssicherheit zu legen und nicht auf die Kriminalitätsbekämpfung, so, wie wir sie gerade in Wohngebieten oder in Bereichen, in denen sich die Bevölkerung aufhält, fordern. Also monatliche sogenannte thematische Verkehrskontrollen sind nicht falsch, aber sie treffen nicht die negativen subjektiven Empfindungen der Bürger, die wir ja reduzieren wollen.
Jetzt ist die rote Lampe erleuchtet, ich setze später fort. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Also ich glaube schon, dass dieses Thema von der CDU richtig gewählt wurde, weil es ein stets aktuelles Thema ist. Das ist gar nicht die Frage. Und wenn Herr Silkeit nicht mit seinem Parteiprogramm hier begonnen hätte, wäre es sicherlich auch in die richtige Bahn gegangen.
Nun setze ich zunächst einmal meine Rede fort und gehe dann auf die einzelnen Fragen ein. Ich hatte gesagt, da ein negatives Sicherheitsgefühl die persönlichen Rechtsgüter des Bürgers wie zum Beispiel die Handlungsfreiheit und Lebensqualität mindert, gilt es, angemessene Schritte neu zu durchdenken. Hier sprachen wir über die Erhöhung der Präsenz der Polizei und der Ordnungskräfte und natürlich auch über die Kriminalitätsbekämpfung, die Kontrolle und Prävention in Wohngebieten und in Bereichen, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten.
Konsequentes Einschreiten, das halte ich für absolut wichtig, gegen Einstiegs- und Kleinkriminalität sowie Ordnungsverstöße, da will ich nur mal die GRÜNEN angucken, wenn sie zum Beispiel die Freigabe von Rauschgift in ihr Parteiprogramm schreiben.
Intensive Ermittlungen der Justiz, Erhöhung von Opferschutzrechten und Entschädigung, Einbindung engagierter Bürgerinnen und Bürger, die wir in allen Gebieten benötigen, insbesondere in Wohnbereichen, Unterbindung der Bildung von sozialen Brennpunkten – auch hier darf ich mal, weil Herr Silkeit das anführte, ein positives Beispiel sagen. Wir hatten in den 90er-Jahren einen CDU-Innenminister, der eine klare Ansage gemacht hat, eine klare Ansage: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine besetzten Häuser. Das war für die Polizei eine klare Aussage. Und solche klaren Aussagen kann ich heute nur begrüßen, wenn sie denn kommen, klare, eindeutige Aussagen.
Dann wird die Polizei das auch genauso toll durchkriegen. Aber leider...
Mit 550 Polizisten,
die Sie da bringen, …
Und 55.
… werden Sie, wenn Sie so weitermachen, nichts bewirken, aber auch gar nichts, außer Geld verbrennen.
Bessere Aufklärung älterer Menschen über Kriminalität, …
Ich sagte, wenn Sie so weitermachen.
… bessere Aufklärung älterer Menschen über Kriminalität und den Schutz vor Kriminalität …
Ja, also ich nehme die Hälfte zurück und sage, natürlich auch für die Entlastung der Polizeibeamten.
Aber wir wollen nicht nur die Polizeibeamten entlasten, wir wollen ja die objektive und subjektive Sicherheit der Bürger erhöhen,
und dazu müssen wir uns ein bisschen mehr einfallen lassen außer Polizei:
die Einführung einer Erscheinungspflicht der Zeugen bei der Vorladung durch die Polizei – das ist wahrscheinlich gar nicht bekannt, dass der Bürger nicht unbedingt da hingehen muss, diese Forderung wäre schon mal lange überfällig –,
dann eine größere Wertschätzung der Politik gegenüber der Polizeiarbeit,
vor allen Dingen dann, wenn es auch mal nicht so läuft, wie die Politik sich das vorstellt.
Und bei der Erhöhung des Schutzes und der Ahndung von Übergriffen auf Polizeivollzugsbeamte ist konsequenter voranzugehen.
Diese Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen, so auch das Wohnumfeld, bei dem insbesondere die Wohnungsgesellschaft und andere Wohnungseigentümer für ihre Wohnungen und für die Mieter in ihren Wohnungen mehr zu tun haben, wie Verbesserung der Straßenbeleuchtung, der Parks und vor allen Dingen der Nachbarschaftshilfe. Das ist doch auch in Studien bewiesen worden: Da, wo Menschen miteinander leben, ist ein ganz anderes Klima. Da wird man nicht vor Fremden zurückschrecken. Das erzeugt eine subjektive Sicherheit.
Jetzt zu einigen Fragen. Also eigentlich will ich mit der NPD überhaupt nicht über dieses Thema diskutieren.
Aber wenn einfach eine Zahl genannt wird, dass die Ausländer diejenigen sind, die hier über 11.000 Straftaten begehen, dann kann man das nicht so stehen lassen. Es gibt Straftaten, die nur Ausländer begehen können,
nämlich bei Verstößen gegen das Aufenthalts-, Asylverfahrens- und Freizügigkeitsgesetz. Das heißt, wenn ein Ausländer ohne Berechtigung hier an der deutschen Grenze erscheint und Deutschland betritt, begeht er eine Straftat. Punkt.
Wenn Sie das alles als kriminell und subjektiv gefährdend einschätzen, dann ist das Ihre, natürlich Ihre feindliche Auslegung.
Wenn sich – das wurde ja von Herrn Saalfeld richtigerweise gesagt – die Zahl der rechtsextremen Straftaten verdoppelt hat und die Gewaltbereitschaft steigt,
wenn politische Gegner angegriffen und Flüchtlinge gejagt werden, wenn politische Gegner vernichtet werden sollen, so, wie das Ihre,
ja, ganz Braunen Ihnen vorgemacht haben,
dann handeln Sie nach dem gleichen Muster. Heute sind es die Ausländer, Asylbewerber, morgen sind es die Sozialschmarotzer, die Sie so nennen, übermorgen sind es Behinderte und Kranke und dann kommen die Alten und Schwachen. Das ist doch Ihr Konzept. Das müssen Sie doch nur so deutlich sagen!
Einige Fragen zur Verkehrssicherheit von Herrn Saalfeld kann ich nicht teilen. Gerade bei der Verkehrssicherheit hat die Polizei unheimliche Anstrengungen unternommen.
Nicht nur die Zahlen beweisen es, sondern es ist einem ja manchmal schon lästig, so viel Polizei auf den Straßen zu sehen.
Ich würde mir in der Kriminalitätsbekämpfung da natürlich mehr vorstellen können, aber man kann sich so vieles vorstellen.
Und dazu, was Herr Silkeit meint, die Polizei hat sich alleingelassen gefühlt: Ich war über 20 Jahre, wie Sie wissen, Direktionsleiter in der Polizei. Ich habe mich von der Politik aber nicht alleingelassen gefühlt. Sicherlich war ich nicht mit allem einverstanden, aber eher mit dem Ministerialdirigenten. Das sah schon ein bisschen anders aus.
Das Personalkonzept, das Sie damals, als ich noch gedient habe in der Polizei, beschlossen haben, das hat mir auch nicht geschmeckt. Und wenn man von 1.000 250 Polizisten plötzlich weniger hat, dann muss man sich schon Gedanken machen. Aber dafür sind doch Polizeiführer da, dass sie nach intelligenten Lösungen suchen, wie sie ein Problem lösen. Jetzt, das gebe ich allerdings zu, ist bei 1.000 die Schmerzgrenze erreicht. Aber alle haben geschrien, auch meine Gewerkschaft, 1.000 sind
zu viel und wir brauchen nicht 1.000 neue Polizisten. Auf einmal sind es 555. Also kann doch dieses Sicherheitspersonalkonzept gar nicht so falsch gewesen sein.
Wissen Sie – das ist meine praktische Erfahrung aus 40 Jahren Verwaltung –, wenn Sie der Verwaltung nicht sagen, Punkt aus, hier wird gespart, dann spart keiner so, wie wir das wollen. Das muss der Bürger nämlich bezahlen. Das ist doch nicht Ihr Geld und nicht mein Geld.
Und wenn von alten Fehlern gesprochen wird, nur weil man sagt, es werden heute keine gemacht, dann will ich Ihnen nur zwei sagen – alte Dinge helfen uns nicht, nur wenn wir sie zukünftig vermeiden –: Wenn in den 90erJahren – gut, ich will es eigentlich nicht sagen,
aber ich sage es trotzdem, weil Sie ja so gespannt darauf waren – ein CDU-Minister sagt, ich baue bei Pomellen eine Polizeistation sehr dicht an der Autobahn, weil eine Autobahnpolizeistation auch dahin gehört, denn sonst sehen weder die Bürger noch ein Kraftfahrer diese Polizeistation, weil sie nicht so dicht dransteht, und wenn sie so dicht an der Autobahn dranstehen würde, würde auch keiner was sehen. Also was soll das bringen, so eine Station? Da war nie ein Polizist drin in dieser Station. Das Gleiche hätten wir beinahe in Glienke erlebt. Schläge habe ich zwei Jahre lang dafür bekommen, dass ich gesagt habe, da kommt keine Polizeistation in Glienke auf die Wiese hin. Was soll so eine Wiese für die Bürger bedeuten? Gar nichts.
Wissen Sie, wie viele Jahre das gedauert hat in unserem Land? Zehn Jahre dauern solche Prozesse! Als die ersten 100.000 Euro durch Planungsgrößen verbaut wurden, wurde sie nicht mehr gebaut. Da hat man dann abgelassen und hat gesagt, wir erschlagen dich nicht mehr. Jetzt kannst du das, was du wolltest, diese Autobahnpolizeistation in Altentreptow machen.
Das war doch eine kluge Entscheidung für die Bürger, dass da in Altentreptow eine Dienststelle mit Polizeibeamten ist.
Das waren zwei Minister,
einer, der es vorbereitet hat, das war Herr Timm, und der zweite, der das umgesetzt hat, war Herr Caffier.
Na sicherlich, das reicht nicht.
Das ist doch ganz normal. Wenn man die Statistik anguckt, dann kann auch die SPD Sicherheit.
Wir haben auch acht Jahre das Innenministerium geführt und das kann man deutlich an den Zahlen sehen.
Na ja, gut, man kann sich immer das raussuchen, was man braucht.
Zur Motivation der Polizei.
Ja, tut mir leid, diese Schmerzgrenze müssen Sie aushalten.
Da wird eine Zielvereinbarung vorgegeben zur Motivation der Polizei. Die braucht die Neubrandenburger nicht. Sie können die Zielvereinbarung angucken, hier wird zum Beispiel gesagt – ich gebe nur ein paar Punkte vor –: Rückgang der Straftaten, Aufklärungsquote erhöhen, Jugendkriminalität zurückdrängen, Straßenkriminalität zurückdrängen, Unfälle senken, Tote. Gucken Sie sich die Statistik an! Neubrandenburg 20 Jahre lang beste Ergebnisse. Wenn Sie mal fragen, wer befördert wurde, dann waren es die, die die schlechtesten hatten, und das führt sich bis heute so fort.
Das ist doch eine Sauerei ohne Ende!
Ja, ich bin etwas emotionsgeladen, Entschuldigung, aber das regt mich natürlich auf. Frau Präsidentin, tut mir leid.
Also nein, Zielvereinbarungen sind doch dazu da, um Menschen zu motivieren, ihre Aufgaben zu erfüllen. Aber wenn Zielvereinbarungen erfüllt werden oder nicht erfüllt werden, dann muss man das auch so werten und doch nicht die, die sich anstrengen, auch noch durch Nichtwürdigung missachten.
Und wenn – als Beispiel aus der Vergangenheit, also so etwas habe ich in meinem Leben noch nicht gehört bei der Polizei –, wenn dann Neustrelitz, die Vorzeigedienststelle mit den besten Ergebnissen auf allen Gebieten der polizeilichen Arbeit, sich die Freiheit herausnimmt, in der Nacht durch Wohngebiete zu fahren, auszusteigen und die Wohngebiete zu bestreifen – Entschuldigung, jetzt geht schon wieder rot an –,
zu bestreifen
und noch diejenigen, die in den Feuerwehrauffahrten stehen, mit einem Zettel zu versehen, wurde verboten, zukünftig solche Arbeiten zu machen, weil wir dafür keine Zeit hätten.
Ja, das waren Ministerialbeamte. Das liegt auch schon ein paar Jahre zurück.
Nein, das war er nicht.
Nein, ich denke, ich habe jetzt hier genug Punkte genannt,
die zum Nachdenken und zur Erhöhung der Sicherheit beitragen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir nähern uns so langsam dem Ende der Legislaturperiode und der Petitionsausschuss ist bestrebt, so viele Petitionen wie möglich mit Ihrem Beschluss auch abzuschließen, damit die Petenten über die Wahlen hinaus – also im November, Dezember – nicht erst ihren Abschluss erhalten. Insofern haben wir bei der letzten Landtagssitzung bereits 103 Petitionen mit Ihrem Beschluss abgeschlossen und ich freue mich, dass wir heute mit der Drucksache 6/5467 Ihnen erneut 36 Petitionen als Beschlussvorschlag und als Bericht mit Ihrer Zustimmung hier vorlegen können.
Die Ihnen nun vorliegende Sammelübersicht umfasst auch den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März dieses Jahres und wir bitten bei 36 Petitionen um Ihren Sachbeschluss. Zwei weitere Petitionen können wir im Landtag nicht beeinflussen und werden diese deshalb zuständigkeitshalber an den Bundestag überweisen, weil hier Kritik geübt wird an den Jobcentern. Bei sechs weiteren Petitionen bitte ich um die Nichtbearbeitung dieser Petitionen, weil sowohl die Landesregierung als auch der Ausschuss keinen Einfluss auf diese Petitionen haben.
Von besonderer Bedeutung ist, glaube ich, zu erwähnen, dass wir in den letzten acht Wochen 809 Petitionen im Petitionsausschuss entgegengenommen haben, was resultiert aus vielen Einzelzuschriften zu einer Massenpetition, die sich gegen den Bau von Windkraftanlagen in der „Friedländer Großen Wiese“ richten. Eine weitere Massenpetition ist initiiert worden durch den Landesfrauenverein. Er fordert sowohl eine flächendeckende Mobilität und gesundheitliche Grundversorgung als auch schnelle Internetverbindungen im ländlichen Raum. Ich denke, dass gerade diese Massenpetitionen, auch die im letzten Jahr, darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht ungebrochen ist, dass die Bürger gerne an den Entscheidungen in unserer Gesellschaft, in unserem Land teilhaben wollen und dieses niedrigschwellige Angebot des Petitionsgrundrechtes auch wahrnehmen.
Dass Petitionen auch zum Erfolg führen, zeigen zwei Eingaben, die Sie in der Sammelübersicht wiederfinden. Sie richten sich gegen den Rundfunkbeitrag. Wir haben als Petitionsausschuss schon bei der Verabschiedung des Gesetzes immer wieder darauf hingewiesen, dass es zumindest rechtlich, aber auch moralisch bedenklich ist, wenn Eigentümer von Wochenendhäusern ganzjährig einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, obwohl sie diese Ferienhäuser leichter Bauweise nur sechs Monate nutzen können.
Und nach langem Bohren von dicken Brettern haben wir es nun mithilfe der Staatskanzlei geschafft, den Servicebereich des NDR davon zu überzeugen, diesen Beitrag tatsächlich nur für die sechs Monate zu erheben. Ich hoffe, das wird sich auch weiter so fortsetzen. Also vor dem Hintergrund dieser positiven Entscheidungen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben am gestrigen Tag ausführlich den Jahrestätigkeitsbericht des Petitionsausschusses beraten und auch viele Einzelbeispiele genannt. Darauf möchte ich heute verzichten.
Heute wollen wir eine Vielzahl von Eingaben und Beschwerden abschließen, die wir im Zeitraum vom 1. November 2015 bis zum 31. Januar 2016 abschließend als Petitionsausschuss bearbeitet haben. Mit der Drucksache 6/5334 liegen Ihnen gleichzeitig die Beschlussempfehlung und der Bericht vor. Insgesamt möchten wir hiermit 103 Petitionen abschließen. Dabei sind 87 Petitionen als Einzelfälle bearbeitet worden. Hier empfiehlt der Petitionsausschuss Ihnen einen Sachbeschluss. Weitere 11 Fälle wurden aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeit des Landtages nicht bearbeitet. Wir bitten darum, diesem Beschluss auch so zu folgen. 5 weitere Petitionen sind überwiesen worden, zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag und an die Landtage. Bei 87 Sachbeschlüssen haben wir immerhin 11 Fälle im Interesse der Petenten abschließen können. Das ist sicherlich durchschnittlich ein ganz gutes Ergebnis. 2 Petitionen haben wir an die Fraktionen, an den Landtag überwiesen zur weiteren Einbeziehung in Gesetzesveränderungen, Verordnungen und Initiativen.
Wie gesagt, auf Einzelbeispiele möchte ich hier gern verzichten. Ich bitte also um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich kann jeder für sich seine eigene Meinung zu den Bearbeitungen oder zu dem Ausgang der Petitionen haben, das ist ja auch richtig, aber es muss zumindest gesetzlich richtig sein. Ich will vielleicht auf drei Petitionen ganz kurz eingehen.
Zur Stärkung der Beratungsstellen: Natürlich bin ich vollkommen Ihrer Meinung – und das haben wir ja auch
so votiert, nehme ich an –, dass die Weiterentwicklung und die Ausgestaltung der Beratungsstellen nicht so sind, wie wir uns das vorstellen. Wenn wir zum Beispiel vorgeschlagen haben, wir wollen das der Landesregierung wieder überweisen, damit es im nächsten Haushaltsplan berücksichtigt wird, dann kann man das …
Ja, natürlich. Also wissen Sie, wenn Sie sich in Ihrer Familie in diesem Jahr aufgrund Ihrer Haushaltskasse etwas nicht leisten können, dann heißt das doch nicht, dass Sie Ihr Leben lang genau diese Position streichen,
sondern Sie sagen sich, vielleicht kann ich mir das im nächsten Jahr leisten.
Genauso stelle ich mir das vor. Wenn wir das in diesem Jahr nicht finanzieren können,
dann wollen wir uns gemeinsam darum bemühen, dass die Beratungsstellen Schritt für Schritt wieder verbessert werden. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, das wollen wir tun. Das kann auch nur unsere gemeinsame Anstrengung sein und nicht, dass der Vorwurf hier weitergereicht wird, wenn es dieses Jahr nicht geklappt hat, dann wird es niemals klappen. Also das ist nicht mein Anspruch, Nummer eins.
Also können wir nach wie vor unterschiedlicher Auffassung sein. Ich gebe jedenfalls diese Hoffnung nicht auf, dass wir die Beratungsstellen punktuell stärken werden. Wir müssen uns auf diesem Gebiet bewegen, Punkt.
Zweitens zum Schlager: Also das ist lächerlich, diese Diskussion um den Schlager. Wenn es große Bevölkerungsgruppen Älterer gibt, die wirklich ihr Leben lang etwas für dieses Land getan haben, die jetzt äußern, sie möchten auch deutsche Musik und deutsche Schlager hören, was ist daran so verwerflich, das hier zu beraten, das heißt zu besprechen?
Was ist daran so kompliziert? Wissen Sie …
Na ja, das ist doch aber …
Aber das haben Sie gestern kritisiert und heute wurde das wieder kritisiert. Das ist doch vollkommen legitim. Wo
werden denn diese älteren Menschen überhaupt gehört? Die werden doch überhaupt nirgendwo angehört.
Überall, wo sie hingehen, werden sie abgewiesen.
Und ich kritisiere gar nicht die Landesrundfunkanstalt.
Nein, ich kritisiere überhaupt nicht! Ich sage nur, diese Bürger haben das Recht, die dürfen ihre Meinung sagen.
Wenn Sie kritisieren, dass die Umfragen, die da gestaltet werden, ob sie diese Musik mögen oder nicht, dann ist das …
Jedenfalls wissen Sie, was sie da fragen? Dann spielen die …
Ich hatte ja auch das Glück. Da spielten die mir zehn Titel vor und dann fragten sie mich jeweils,
ob ich den Titel gut finde, und ich sagte, ich finde ihn gut, auch in Englisch finde ich ihn gut. Nach zehn Titeln meinten die zu mir, das sei ja ein gutes Ergebnis. Ich sagte allerdings, das, was mir an zehn Liedern vorgespielt wurde, möchte ich aber nicht jeden Tag rund um die Uhr hören. Ich möchte auch mal zwei, drei Schlager zwischendurch hören.
Nein, nein, das war nicht unsere Umfrage.
Gut, Punkt. Also ich will das gar nicht ausführen. Alles, was die Bürger uns sagen, darf hier auch ausgesprochen werden.
Das heißt nicht, dass wir den Rundfunkanstalten Vorschriften machen. Das tun wir überhaupt nicht, Punkt. Ich bin für den Schlager und andere auch.
So, jetzt kommen wir zum Kindertagesförderungsgesetz. Und da, meine liebe Frau Bernhardt, „liebe“ lasse ich jetzt mal weg …
Danke schön.
Zum Kindertagesförderungsgesetz gibt es zwei Petitionen. Die einen beschweren sich darüber mit 3.600 Unterschriften, dass sie das novelliert haben möchten, weil sie ein Mitbestimmungsrecht landesweit geregelt haben wollen. Unterschwellig ging es dann auch um die Verpflegung. Die andere Petition richtet sich ausschließlich gegen diese Tagesverpflegung und dass sie begehren, dass sie nach wie vor nach ihrem bestimmten Konzept der Kinderkrippe ihre Produkte mitbringen, mit den Kindern gemeinsam das Frühstück, Mittag und andere Mahlzeiten vorbereiten, dass die Kinder das, was sie mitbringen an Schokolade, an Obst, untereinander austauschen und sich ein schönes Festmahl machen. Sie schreiben also, dass sie dagegen sind, dass das zukünftig nicht mehr stattfinden soll, sie haben ein besonderes Konzept. Als ich das las, habe ich gedacht, die haben da vollkommen recht.
Dann haben wir uns an das Ministerium gewandt, und das ist eigentlich nur mein Vorwurf, die haben uns doch genau das geschrieben und gesagt, selbstverständlich können die das nach wie vor tun.
Na selbstverständlich können die genau das Konzept machen. Jeder darf seine Produkte mitbringen, sie dürfen gemeinsam das Essen bereiten. Das Einzige, was das Kindertagesförderungsgesetz vorschreibt, ist, dass es ein qualitativ gutes Essen geben muss, und zwar für alle Kinder und den ganzen Tag. Und das kann nicht so schlimm sein. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Jahrestätigkeitsbericht des Petitionsausschusses liegt Ihnen vor, und Sie werden unschwer erkennen, dass dem Petitionsausschuss sowohl die kleinen Sorgen und Nöte der Menschen bekannt geworden sind als auch die großen Probleme unserer Zeit, zum Beispiel die Kürzung und Versagung von Sozialleistungen beziehungsweise die Nichtgenehmigung von Bauanträgen, aber auch die gesamten Probleme, die sich mit der Energiewende für den Einzelnen darstellen.
Bevor ich auf einige dieser Beispiele noch eingehen werde, gestatten Sie mir ein paar Zahlen aus der Petitionsstatistik: Im Jahre 2015 hat der Petitionsausschuss 381 Petitionen entgegengenommen. Das sind zwar 39 weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, aber bei den 29 Sammelpetitionen gibt es insgesamt 27.000 Unterschriften, also 27.000 Menschen haben sich an Sammelpetitionen beteiligt und sich mit ihren Problem an den Petitionsausschuss gewandt. Das wiederum muss man im Verhältnis zum Vorjahr sehen. Die Anzahl der Unterstützer von Sammelpetitionen lag im Vergleichszeitraum des Vorjahres, ich sage mal, in Anführungsstrichen, nur bei 3.600. Jetzt haben wir 27.000. Das ist ein deutlicher Beweis dafür, dass die Menschen an der Gestaltung der Politik unseres Landes beteiligt sind.
Die umfangreichste Sammelpetition hat die Bürgerinitiative Wolgast zur Erhaltung des Kreiskrankenhauses Wolgast mit all ihren Abteilungen und Einrichtungen eingebracht. Mittlerweile sind es fast 20.000 Unterschriften. Wir haben davon heute gehört. Ich möchte diese Diskussion gar nicht werten, das steht mir auch gar nicht zu, aber wir sollten uns nicht darüber wundern. In der Interpretation: Sind es zu wenig Stimmen, dann haben die Leute keine Lust an Politik, und wenn es zu viele sind, dann taugt unsere Politik nichts. Ich glaube, diese Argumentation überlasse ich jedem Einzelnen und schließe mich da nicht an.
Eine andere Sammelpetition mit etwa 6.000 Unterschriften ging bei uns ein zur Erhaltung des historischen Ortskerns Zingst. In einer weiteren ging es um Gesetzesveränderungen, beispielsweise gab es beim Kindertagesförderungsgesetz die Forderung, dieses Gesetz zu novellieren, und zwar nicht deshalb, weil man mit der Tagesvollverpflegung nicht ganz einverstanden ist, sondern weil man im Nachhinein fordert, dass das Gesetz um eine Regelung zur Mitbestimmung der Eltern bei der Verpflegung erweitert werden sollte.
Gerade im Bereich der Flüchtlings-, Asyl- und Ausländerpolitik gab es einen Anstieg von Petitionen. Hier ist festzustellen, dass es bei den 19 Petitionen in immerhin 18 Petitionen Verbesserungsvorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger gab, wie man Flüchtlinge besser integriert. Das halte ich für besonders bemerkenswert, weil wir das in dieser Form in den Jahren zuvor nicht hatten. Nur eine Petition richtet sich dagegen, dass Flüchtlinge in der Anzahl wie vorgesehen, also 50, in ihre Gemeinde eingegliedert werden sollen. Sie sagen nicht, dass sie keine Flüchtlinge haben wollen, sondern sie fordern die Begrenzung auf 20 Prozent ihrer Einwohnerzahl, die bei 87 liegt. Wichtig erscheint mir, im Petitionsausschuss weiter darüber zu reden, was eigentlich in der Einwohnerversammlung gesagt wurde, welche Meinung dort entstanden ist. Das ist bisher nicht bekannt geworden.
Wir haben von diesen Gesamteingaben, die wir entgegengenommen und bearbeitet haben, 64 in Gänze im Interesse der Bürgerinnen und Bürger abschließen können und bei einer großen Anzahl weiterer Petitionen tragbare Kompromisse gefunden.
Ein positives Beispiel darf ich Ihnen hier nennen. Eine Mutter hatte sich besorgt an uns gewandt, weil ihr Sohn täglich um 5.45 Uhr durch einen Sammeltransport von der Schülerbeförderung abgeholt und zur Förderschule gebracht werden musste und erst nachmittags 16.30 Uhr zurückkam. Da das zuständige Schulamt auf ihre Beschwerde nicht reagiert hat, blieb ihr nur der Weg zum Petitionsausschuss. Wir konnten zumindest erreichen, dass die Abfahrtszeit morgens um eine Dreiviertelstunde verschoben werden konnte und abends war der Junge auch früher zu Hause. Somit war ihrer Forderung, dass der Junge mehr Freizeit brauche, nicht immer nur müde nach Hause kam, keine Zeit zum Spielen hatte, denke ich, einigermaßen gut Genüge getan.
Eine andere Petition haben wir nicht zum Erfolg führen können, die möchte ich Ihnen aber trotzdem vorstellen, weil sie, glaube ich, noch nicht insgesamt – das schlagen wir Ihnen ja vor – so beendet werden kann, wie wir im Ausschuss das beraten mussten, und zwar: Eine 79jährige Frau hatte einen Neufeststellungsantrag geschrieben. Sie war schwerbehindert mit 50 Grad und ihr Ausweis mit einem „G“ versehen, also gehbehindert. Nachdem sie sich einer weiteren Hüftoperation unterziehen musste, hatte sie einen Antrag zur Neufeststellung gestellt und bekam einen Grad der Behinderung von 40. Damit war auch gleichzeitig das Merkzeichen „G“ verloren gegangen.
Dagegen haben wir uns gewandt. Wir haben eine Ausschussberatung mit dem Sozialministerium und auch mit dem LAGuS durchgeführt. Diese Rückstufung auf einen Grad von 40 ist nicht zustande gekommen, weil es der Frau besser ging, nein, es ging ihr schlechter, sondern einfach deshalb, weil die Versorgungsmedizin
Verordnung verändert wurde. Das wurde von uns schon sehr, sehr nachhaltig kritisch und
bitter – vollkommen richtig – betrachtet. Wir konnten nicht klären, ob diese ältere Dame mit 79 belehrt wurde, dass sie in ihrem Alter überhaupt keinen neuen Antrag mehr zu schreiben braucht, denn diese 50 Grad und „G“ wären ihr erhalten geblieben. Das konnte man nicht nachweisen, weder die eine Seite noch die andere, und insofern schlagen wir Ihnen heute vor, diese Petition so zu beenden, dass wir sie noch einmal zur Landesregierung überweisen, um nach einer möglichen Änderung für diese Frau zu suchen.
Das, meine Damen und Herren, ist der letzte Jahrestätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in dieser Wahlperiode. Es ist vielleicht zu früh, ein Fazit zu ziehen, denn wir haben noch ein paar Sitzungen, wir werden auch noch einige Beschlussempfehlungen geben, aber zunächst darf ich Ihnen, weil das der letzte Tätigkeitsbericht ist, danken für die konstruktive Arbeit. Wenn wir im Ausschuss auch nicht immer einer Meinung waren und andere Wege gesucht haben, aber dennoch, glaube ich, war oberstes Ziel, den Bürgern zu helfen – mit verschiedenen Abschlüssen, aber wir haben natürlich manchmal auch hundertprozentige Übereinstimmung gefunden. Ich danke Ihnen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Ich danke insbesondere Frau Berckemeyer mit ihren Mitarbeiterinnen, die die Sitzungen, die Zusammenarbeit und die Verbindung zu den Ministerien immer gut gestaltet hat und uns das Leben damit sehr erleichtert hat.
Mein Dank gilt ebenso den Mitarbeitern der Ministerien, die nicht nur zu uns in den Ausschuss gekommen sind und manchmal auch nicht erfreut waren über unsere Einladung, was ich natürlich auch verstehen kann, aber, ich denke, die besten Ergebnisse haben wir immer dann erreicht, wenn die Mitarbeiter der Ministerien selbst mit Vorschlägen kamen und, ich will nicht sagen, eine Grauzone betreten haben, aber konstruktive Lösungsvorschläge bei Ausschöpfung ihrer Ermessensspielräume gefunden haben. Davon gab es eine ganze Reihe und auch dafür recht herzlichen Dank.