Protocol of the Session on February 2, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 9. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde.

Fragestunde – Drucksache 6/280 –

Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/280 vor.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Ab- geordnete Frau Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Guten Morgen, sehr geehrter Herr Minister!

1. Mit welcher Begründung werden in den kommenden Haushalt nun keine Mittel mehr für das beim Pommerschen Landesmuseum Greifswald angegliederte Personalmuseum für den Maler Caspar David Friedrich eingestellt, obwohl das Land und der Bund der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vormals Unterstützung anboten?

Sehr geehrte Abgeordnete Berger, es gab schon haushaltsrechtlich keine Veranlassung, entsprechende Mittel zu veranschlagen, weil die Gesamtmaßnahme bisher nicht gesichert ist. Die Hansestadt Greifswald ging stets von einer Kofinanzierung des Bundes in Millionenhöhe aus bei der Errichtung eines entsprechenden Museums. Diese Mittel sind allerdings in keiner rechtsverbindlichen Form zugesagt. Insofern gibt es eine nicht rechtlich abgesicherte Maßnahme und daher auch keinen Grund, etwas zu veranschlagen.

Erlauben Sie eine Nachfrage? (Zustimmung)

An dieser Stelle wartet natürlich der Bund immer auf die Zusage des Landes und das Land wartet auf die Zusage des Bundes für diese Kofinanzierung. Wie kann man diesen Kreislauf auflösen?

Die Hansestadt Greifswald, die am Ende die Trägerin der Maßnahme wäre, muss sich beim Bund entsprechend bemühen und eine schriftliche Aussage, eine schriftlich verbindliche Beteiligung, die entsprechend zugesagt wird, einholen, wie das bei Fördergeschäften üblich ist.

Vielen Dank.

2. Gibt es eine zeitliche Perspektive für die Umsetzung des Projekts, ist nicht mehr mit seiner Umsetzung an diesem Ort zu rechnen beziehungsweise gibt es Pläne, ein adäquates Projekt zu Caspar David Friedrich beziehungsweise der Romantik an einem anderen Ort landesseitig zu unterstützen?

Sehr geehrte Frau Berger, ich möchte Sie bitten, den ersten Teil der Frage an diejenigen zu richten, die das Museum errichten wollen. Das sind Vertreter der Hansestadt Greifswald.

Den zweiten Teil der Frage kann ich mit Nein beantworten.

Danke.

Ich darf nun den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bitten, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Minister!

3. Mit welcher Begründung weicht die Landesregierung vom Prinzip der grundsätzlichen Kofinanzierung von Fördermitteln und Zuschüssen des Bundes und der EU, wie in Ziffer 1 des Koalitionsvertrages zwischen SPD und CDU vereinbart, ab, indem sie beabsichtigt, die Landesmittel für die Leibniz-Institute um circa 10 Millionen Euro zu reduzieren, und somit in Kauf nimmt, Bundeszuschüsse im Umfang von circa 15 Millionen Euro zu verlieren?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Saalfeld, ich gehe davon aus, dass Sie von der Landesregierung erwarten, dass sie präzise Antworten auf präzise Fragen gibt. In diesem Fall müsste ich unter dieser Prämisse wie folgt antworten: Mit keiner, da es keine Reduzierung gibt, jedenfalls dann, wenn man unter einer Reduzierung und einer Kürzung den Vorgang versteht, dass jemand in der Zukunft weniger erhält als in der Vergangenheit. Das jedenfalls wäre für mich und, ich glaube, nicht nur für mich, dasjenige, was man unter einer Reduzierung versteht. Allerdings ist der Sinn Ihrer Frage wahrscheinlich dann ein etwas anderer und ich möchte dem auch nicht ausweichen.

Es ist so, dass sich die Leibniz-Institute in einer gegenüber allen anderen Bereichen privilegierten Situation befinden. Die Leibniz-Institute erfahren Steigerungen ihrer Kernhaushalte einschließlich der Mitgliedsbeiträge von 5 Prozent im Jahr. Es gibt nach meiner Kenntnis keinen Bereich im Landeshaushalt, der über derartige Wachstumsraten dauerhaft in seinen Kernhaushalten verfügt. Sie wissen, bei den Hochschulen ist es eine Wachstumsrate von 1,5 Prozent.

Mit dieser Steigerungsrate von 5 Prozent, die das Land selbstverständlich auch ausfinanziert, stehen den Instituten mehr Mittel zur Verfügung, als sie benötigen, um laufende Kostensteigerungen aufzufangen, die sich auf etwa 2,5 Prozent belaufen. Das heißt, die Institute werden in Zukunft auch größeren Spielraum haben, prioritäre wissenschaftliche Projekte umzusetzen.

Ich darf darauf hinweisen, dass von den fünf LeibnizInstituten hier im Land sich auch eines ohne öffentliche Debatte dazu in der Lage sieht, mit dieser Steigerung von 5 Prozent auszukommen. Allerdings muss ich gestehen, dass sich dieses Leibniz-Institut nicht in meiner fachlichen Zuständigkeit befindet, sondern in der fachlichen Zuständigkeit eines anderen Ministers.

In den Haushaltsjahren 2012 bis 2016 wird sich demgemäß nach den Vorhaben der Landesregierung der Zuschuss zu den Leibniz-Instituten, um die es hier geht, verändern wie folgt: Im Jahr 2012 werden bereitstehen 33,9 Millionen Euro und im Jahr 2016 40,9 Millionen Euro, also ein deutlicher Anstieg, deswegen auch keine Reduzierung. Hinzu kommt, dass das Leibniz-Institut für Katalyse in Rostock mit einem zusätzlichen Forschungsbau versehen wird.

Richtig ist allerdings, dass sich die Landesregierung im Rahmen der Chefgespräche und der Befassung des Haushaltes darauf geeinigt hat, Sondertatbestände, die Institute darüber hinausgehend angemeldet haben, nicht auszufinanzieren, und dass der Bund allerdings seinerseits bereits signalisiert hat, Kofinanzierungen vorzunehmen. Und diese Entscheidung, das wird Sie nicht überraschen, folgt dem Grundsatz letztlich der Haushaltsdisziplin, allerdings in Verbindung mit der Tatsache, dass diese Institute über Steigerungsraten von 5 Prozent verfügen.

Es handelt sich insofern um einen haushalts- und wissenschaftspolitischen Kompromiss, den wir allerdings für vertretbar halten. Dass dies die Betroffenen anders sehen, ist nachvollziehbar. Nur wäre es doch eine kuriose Veränderung des Begriffes „Reduzierung“ oder „Kürzung“ – den Hinweis gebe ich noch mal, das möge mir gestattet sein –, wenn man in Zukunft nicht mehr unter einer Reduzierung verstehen würde, dass jemand in Gegenwart und Zukunft weniger erhält als in der Vergangenheit, sondern dass jemand weniger erhält, als er sich wünscht. Denn wenn dies in Zukunft der Begriff der Reduzierung sein sollte, dann wäre dieses Land voll von Reduzierung.

Gut, dann stelle ich meine zweite Frage, verstehen Sie sie sinngemäß:

4. Welche weiteren Kürzungen von Kofinanzierungsmitteln sind im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 und 2013 vorgesehen, infolge deren eine Reduzierung von Fördermitteln und Zuschüssen aus Bund und EU resultieren?

Mir sind keine bekannt.

Nachfrage: In der Interpretation der Kürzung oder die Sie eben gerade vorgetragen haben?

Also in der Interpretation einer begrifflich präzisen Auffassung von Reduzierung.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann meine zweite Nachfrage: Welche Kofinanzierungsmittel werden im Haushaltsplanentwurf in Zukunft nicht mehr zur Verfügung gestellt, die bisher dazu geführt haben?

Und in Zukunft führen würden?

Sind mir keine bekannt.

Gut. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Sehr geehrter Herr Minister! Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

5. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung plant die Einrichtung einer Abteilung für Energie. Wie ist der aktuelle Stand des Aufbaus der Energieabteilung und welche Aufgaben und Funktionen werden in dieser Abteilung gebündelt beziehungsweise bearbeitet?

Sehr geehrter Herr Kollege Jaeger! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit der Festlegung der Geschäftsbereiche der Ministerien durch den Ministerpräsidenten ist das Energieministerium seit dem 18.11.2011 zuständig für den Bereich Energie. Hierzu wurden Aufgaben des Landwirtschaftsministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des ehemaligen Verkehrsministeriums im Bereich der Energie im neuen Energieministerium konzentriert und gebündelt.

Ein Hinweis dazu: Mit dieser inhaltlichen Aufgabenstellung in einem eigenen Ministerium betreten wir bundesweit Neuland. Das heißt, es ist schon eine Herausforderung für alle Beteiligten. Das erklärt vielleicht so manches, was auch bei Ihnen diskutiert worden ist.

Das Energieministerium ist zuständig für die Energiepolitik des Landes, den Klimaschutz, die Umsetzung des Aktionsplanes „Klimaschutz“ – für die Förderung hat der Klimaschutz Förderrichtlinien –, die Planfeststellung von Energietrassen, wie zum Beispiel bei Gas mit dem Bergamt unter anderem, und Strom, das Bergrecht selbst, Untergrundspeicher, Gewinnung von Bodenschätzen, Geothermie und vieles andere mehr, die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien im Rahmen der Raumordnung, die Bioenergie und für nachwachsende Rohstoffe zur Energiegewinnung, allerdings, auch das wird hier deutlich gesagt, ohne die landwirtschaftliche Urproduktion. Da gibt es genau die Trennlinie. Das ist auch so besprochen und verabredet. Ein wichtiges Feld wird insbesondere die Zusammenführung und Fortschreibung des Konzeptes „Energieland 2020“ und des Aktionsplanes „Klimaschutz“ sein.

Für die Abteilung Energie wurden Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums und des Wirtschaftsministeriums übernommen, die die auf das Energieministerium übergegangenen Aufgaben ohne Unterbrechung weiterführen. Die Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums sind bereits bei uns im Dienstgebäude des Energieministeriums eingezogen. Da wir die Abteilung Bau an das Wirtschaftsministerium abgegeben haben, die aber noch bei uns im Gebäude sitzt, sitzen die aus dem Wirtschaftsministerium noch nicht direkt vor Ort bei uns. Aber ich denke, in Zeiten moderner IT ist das nicht wirklich ein Problem.

Ich darf Ihnen die zweite Frage stellen. Sie heißt:

6. Ist es geplant, die Landesförderpolitik im Bereich Energie federführend im Energieministerium zu entwickeln und zu bescheiden?

Herr Abgeordneter Jaeger, mit der Übertragung dieser Aufgabe, des Politikfeldes Energie, hat das Energieministerium auch die Federführung für die Landespolitik insgesamt in diesem Bereich erhalten. Das bedeutet in concreto: Zuständigkeit des Energieministeriums für die Entwicklung der Förderpolitik, also die Weiterentwicklung, die Vorgabe der Förderprioritäten und die sich daraus ergebenden Fördertatbestände, die Entwicklung und Fortentwicklung von Förderrichtlinien und die Entscheidung über Zuwendungsempfänger, Höhe der Zuwendung, erforderliche vorläufige Maßnahmenbeginne. Die Abwicklung, also der Erlass von Bescheiden, zum Beispiel Verwendungsnachweisprüfung und anderes, erfolgt über das LFI in bewährter Weise und gegebenenfalls auch über andere Behörden des Landes. Ein Beispiel ist zum einen das Thema Bioenergiedörfer, bei uns ressortiert, aber zum Beispiel Bescheide und Abwicklung laufen zurzeit noch über die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt für die Bioenergiedörfer.

Bei den vorhandenen Schnittstellen mit anderen Ressorts, die sind natürlich zwangsläufig nach wie vor vorhanden, wird im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen, das ist so besprochen, zurzeit endabgestimmt mit den anderen Ressorts, wo die Schnittstellen praktisch hinführen, die Beteiligung beziehungsweise die Wirkung des Energieministeriums geregelt.