Mathias Brodkorb

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Ja, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 18. Juni 2011 hat der Akkreditierungsrat beschlossen, gestufte Studiengänge, die die Option vorsehen, dass auch ein Diplom als Abschlussgrad vergeben werden kann, nicht mehr zu akkreditieren. Seit heute Morgen liegt Ihnen vor, also den Abgeordneten des Hauses, ein Rechtsgutachten von Herrn Professor Dr. Clasen von der Universität Greifswald, der diesen Beschluss …
Also, seit heute Morgen liegt Ihnen ein Rechtsgutachten vor
von Herrn Professor Dr. Clasen, Herr Roolf,
der darauf hinweist, dass dieser Beschluss des Akkreditierungsrates rechtswidrig ist,
weil Parlamentsbeschlüsse Vorrang haben.
Der Antrag ist deshalb dringlich, weil wir zur Durchsetzung oder Gewährleistung der Rechte der Hochschulen
dieses Landes nur noch diese Woche als Sitzungswoche zur Verfügung haben in dieser Legislaturperiode,
und deshalb bitten die Antragsteller um Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich schon auf die Rede von Herrn Bluhm gefreut, weil er investiert ja immer viel Fachkompetenz und Energie,
um auch vielleicht zum Ende der Legislaturperiode noch mal hier einen entsprechenden Vortrag zu leisten und ein paar Ratschläge mitzugeben.
Allerdings darf ich daran erinnern, dass wir uns hier auch mehrfach in diesem Raum doch spöttischen Fragen aussetzen mussten: Na, kommt es denn noch, das Lehrerbildungsgesetz? Wird es denn noch was? Bekommt die Regierung das hin beziehungsweise schaffen die Koalitionsfraktionen das? Wohl auch in Erinnerung an die Tatsache, dass es in der Vergangenheit nicht geklappt hat in anderen Konstellationen.
Und deshalb sprach durchaus etwas dafür …
Herr Bluhm, die Tatsache ist, dass die Kultusministerkonferenz an bestimmten Dingen nichts geregelt hat. Endgültig heißt nicht, dass man nicht ein Gesetz machen kann, das tun wir an anderer Stelle ja auch.
Das kann ja notfalls offenbleiben und mit einer untergesetzlichen Regelung anheimgestellt werden.
Ja, Herr Bluhm.
Jetzt haben wirs. Herr Bluhm hat ja durchaus auch, wenn ich das richtig verstanden habe, bestätigt, dass die Arbeit am Gesetz qualitativ noch einmal durch die Anhörung der Koalitionsfraktionen gewonnen hat. So habe ich jedenfalls die ersten Einlassungen verstanden, bei aller Kritik.
Der Minister hat schon auf einiges hingewiesen. Ich möchte auf drei bis vier Punkte eingehen, die aus meiner Sicht einen wirklichen Qualitätssprung in der Lehrerbildung darstellen.
Das Erste ist, und das kann man durchaus selbstkritisch sehen, wir führen erst jetzt das Lehramt für Regionale Schulen ein. Die Regionalen Schulen gibt es seit einer rot-roten Koalition. Und es haben sich alle Beteiligten, die damals schon dem Parlament angehörten, vielleicht heute auch die Frage gestellt, warum das eigentlich so gekommen ist, einschließlich meiner Person.
Wir reformieren zweitens im Verbund mit den Grundschulen oder mit dem Lehramt für Grundschulen diese beiden Lehrämter zu stark inklusiv ausgestalteten Lehrämtern. Das, finde ich, ist im Vergleich der Bundesrepublik Deutschland ein konzeptioneller Fortschritt, der sich sehen lassen kann.
Und, Herr Bluhm, an der Stelle wird auch deutlich, dass Ihre Kritik im Hinblick auf die Zeit der Ausbildungsdauer der Lehrämter nicht ganz angemessen ist, wenn ich mir den Hinweis erlauben darf.
Wir haben folgende konzeptionelle Regelungen oder schlagen sie hier zur Abstimmung vor: Wir wandeln das Lehramt für Grund- und Hauptschulen in ein inklusives Grundschullehramt um, denn Hauptschulen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr. Also wofür bilden wir dort aus? Es ist sinnwidrig. Wenn wir das aber tun, dann werden in der Ausbildung etwa zwei Semester frei.
Jetzt können wir natürlich sagen, alle müssen gleich behandelt werden. Wir machen aus den neun Semestern zehn Semester. Wir haben drei Semester obendrauf auf die normale Grundschullehrerausbildung. Aber so richtig plausibel ist das nicht. Man muss das ja auch kurrikular und inhaltlich begründen können. Deswegen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, neun Semester sind, wenn zwei frei werden, ausreichend, um die Pädagogik zu stärken, die Fachausbildung zu stärken und auch etwas für Inklusion zu tun. Und umgekehrt ist es bei der …
Auf ein paar Kritikpunkte komme ich nachher. Darauf gehe ich vielleicht später noch mal ein.
Also das ist der erste Punkt bei der Regionalen Schule, bei der Grundschule, einen deutlichen Akzent in der Sonderpädagogik zu setzen mit mindestens 22 ECTSPunkten, das ist fast ein Semester, und sonderpädagogische Kernanteile in allen Lehrämtern. Auch das ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber der Vergangenheit.
Zweitens. Wir führen ein, aus leidvoller Auswertung der Vergangenheit, eine gesetzliche Norm zur regelmäßigen Lehrerbedarfsplanung in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Abstellung der Hochschulkapazitäten auf diese Lehrerbedarfsplanung. In diesem Kontext wollen wir beschließen, dass die Berufsschullehrer in Mecklenburg-Vorpommern wieder ausgebildet werden.
Und Herr Bluhm hat auf einen Passus schon hingewiesen. Ich finde, man hätte ihn noch einmal kritischer hinterleuchten können, denn da gibt es eine Abweichung, eine modellhafte Abweichung, zeitlich befristet bei den Berufsschullehrern in der Ausbildung vom Staatsexamen zumindest mal probehalber Abschied zu nehmen. Wir haben uns, wenn Sie sich erinnern, darauf verständigt, dass wir grundsätzlich beim Staatsexamen bleiben, das ist auch meine feste Überzeugung. Aber wir waren mit der Situation konfrontiert, dass alle, die an der Ausbildung beteiligt sind, dieses nicht geteilt haben. Alle Hochschulen, die an der Ausbildung von Berufsschullehrern beteiligt waren, einschließlich der Universität Rostock, votierten für ein Bachelor-Master-System in Kooperation mit den Fachhochschulen.
Die GEW, der VBE und die Berufsvertretung der Berufsschullehrer haben sehr divergierende Auffassungen vertreten. Und für uns ist dadurch eine Regelung zustande gekommen, aber die halten wir für sachgerecht, dass wir eben das probehalber zulassen, aber dann eben auch zeitlich befristet sehen wollen, wie sich das gestaltet, ob das ein vertretbarer und funktionsfähiger Weg ist oder nicht.
Ein weiterer Punkt, den ich für einen echten Fortschritt halte, ist: Wir führen das erste Mal in diesem Gesetz konkrete Qualitätsstandards der Lehrerbildung ein, die von allen Hochschulen einzuhalten sind. Da geht es um Gruppengrößen an den Hochschulen. Sie wissen das. Die Seminare in den pädagogischen Bereichen sind ständig überfüllt, teilweise bekommen die Studierenden gar keinen Zutritt, weil sie überfüllt sind, und die Ausbildungszeit verlängert sich erheblich. Wir haben die konkreten Vorgaben über die zu studierenden ECTS-Punkte. So etwas gab es in diesem Land noch nicht und ist auch die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt so etwas wie Qualitätsmanagement machen können.
In dem Zusammenhang möchte ich natürlich auf drei beziehungsweise vier Punkte noch mal eingehen, die Herr Bluhm angesprochen hat:
Sie werfen uns erstens vor, dass wir erst die Zielvereinbarungen fertig hatten, die dann das Gesetz determiniert haben, und nicht umgekehrt. Diesen Streit führen wir nun seit zwei Jahren. Wir haben immer unterschiedliche Auffassungen vertreten. Meine Auffassung ist, wenn man ein Gesetz beschließt, muss man auch wissen, ob man das umsetzen kann. Es hat keinen Sinn, hier irgendetwas im Wolkenkuckucksheim zu beschließen, was nicht mit den Universitäten abgestimmt ist. Und wenn man es beschließt, herrscht da irgendwie Chaos und Tohuwabohu. Deswegen haben wir schon vor eineinhalb oder zwei Jahren gesagt, wir wollen eine zeitliche Harmonisierung der Zielvereinbarungsverhandlungen dieses Gesetzentwurfes, damit das auch aufeinander abgestimmt werden und wirklich auch umgesetzt werden kann.
Und das hatte zur Folge, dass natürlich dieser Gesetzentwurf auch solange noch ein Stück weit herausgezögert werden musste, bis es zu Zielvereinbarungen mit den Hochschulen kam. Und wer die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen liest, muss zur Kenntnis nehmen, dass dort schon erhebliche Qualitätssteigerungen und Veränderungen vorgesehen waren, die Millionenbeträge zusätzlich kosten, Herr Bluhm, die im Rahmen der Verhandlungen frei gemacht wurden für die Hochschulen und die sich jetzt auch als Qualitätsstandards in diesem Lehrerbildungsgesetz wiederfinden. Denn wenn Sie
für die Regionalschule ein Semester obendrauf packen, kostet das Geld, wenn Sie die kurrikularen Anteile der Bildungswissenschaften bei der Regionalen Schule auf 30 Prozent erhöhen. Das sind alles Forderungen, die kosten Geld. Und es ist insofern nicht so, dass quasi eine restriktive Haushaltspolitik hier irgendwelche Parameter bestimmt hat, sondern wir haben einen Gleichklang von Lehrerbedarfsplanung, Zielvereinbarungen und gesetzlichen Grundlagen. Das halte ich auch für seriös.
Zweitens. Natürlich haben Sie recht. Man kann in diesem Land über Stufenlehrer diskutieren und Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Debatte erst Sinn macht, wenn man auch gleichzeitig das Schulsystem komplett einer Reform unterzieht. Der Stufenlehrer ist das angemessene Modell zu einer Gemeinschaftsschule. Nun dürfte es aber keine Überraschung sein, dass die Idee der Gemeinschaftsschule parteipolitisch unterschiedlich gesehen wird und die rot-schwarze Koalition vermutlich da nicht einheitlicher Meinung ist.
Und insofern macht es auch keinen Sinn oder es ist jedenfalls nicht Erfolg versprechend, das großartig politisch zu verfolgen, zumal es auch niemanden in unserem Land gibt, niemanden, der irgendein auch nur ansatzweise ausgearbeitetes Konzept für einen Stufenlehrer auf den Tisch gelegt hat. Es gab in diesem Land keine Debatte, keine Fachdebatte dazu, jedenfalls ist mir keine über den Weg gelaufen. Das ist eine Idee, die wenige Monate vor Abschluss der Gesetzesberatung von einigen mit Halbsätzen in die Debatte gebracht wurde. Da gibt es natürlich die Expertenkommission. Aber wir haben kein organisatorisches umsetzungsfähiges Konzept in dem Bereich. Gepaart mit den politisch unterschiedlichen Meinungen, die wir haben, gab es also keine Veranlassung und auch gar keinen Grund, diese Stufen-Lehrer-Debatte wirklich weiter aufzumachen.
Dritter Punkt. Wir reduzieren das Referendariat, verlängern teilweise die Regelstudienzeit, und Sie beklagen, dass der Praxisanteil nicht in dem Umfang zunimmt, wie das Referendariat verkürzt wird.
Zunächst einmal, der Praxisanteil an der Universität steigt um mehrere Wochen, er steigt aber nicht in dem Umfang, und es hat nichts mit Geld zu tun, es hat einfach was mit Bologna zu tun. Die bisherigen Praxiserfahrungen in den Staatsexamensstudiengängen werden nicht in Semesterwochenstunden gerechnet, sondern sie werden normalerweise in den Semesterferien erbracht. Und die Bologna-Reform hat unter anderem zur Konsequenz, dass sogenannte Workloads bestimmt werden müssen, die einer 40-Stunden-Woche wie bei einem Arbeitnehmer entsprechen. Das heißt, dass die Praktika einzubeziehen sind in diese Workloads. Das heißt, wenn man die Studiengänge modularisiert und in Richtung BolognaFähigkeit modernisiert, dann muss man diese Praktika in irgendeiner Form kurrikular unterbringen. Und dann ergibt sich daraus arithmetisch, dass es nicht möglich ist, dass Sie eins zu eins die Praktika während des Studiums so ausweiten können, wie Sie das Referendariat verkürzen, es sei denn, Sie würden massive Kürzungen vornehmen bei der Fachausbildung oder bei der pädagogischen Ausbildung. Und das wollten wir nicht.
Dadurch erklärt sich die in der Tat unterproportionale Ausweitung der Praxiszeiten. Also insofern hat es nichts mit Geld zu tun, sondern es ist einfach eine organisatorische Konsequenz aus dem Bologna-Prozess. Aber ich glaube, die fachlichen Differenzen, die fachlichen Kritikpunkte sind gar nicht so richtig das Kernproblem, son
dern natürlich die Verfahrensfragen. Es ist angemessen, dass zwei Parlamentsfraktionen so mit einem Gesetz umgehen, wie das hier geschehen ist, zahlreiche Änderungsanträge beisteuern und so weiter.
Ich möchte eine weise Frau zitieren bei dieser Gelegenheit, die genau an diesem Mikrofon oder jedenfalls an dieser Stelle – vielleicht war es nicht genau dieses Mikrofon – einmal Folgendes gesagt hat, Zitat: „Denn als das Gesetz zur Welt kam, sind wir mal ganz ehrlich, sah es aus wie eine Beckenendlage. Es kam nämlich mit dem Hintern zuerst zur Welt. Das heißt, wir mussten dieses Kind umdrehen, wir mussten dem Kind die Chance geben, auf die Beine zu kommen. Und ich denke, ich kann wirklich auch sagen, in Tag- und Nachtdiskussionen haben wir versucht, ein klein wenig dieses Kind auf die Beine zu stellen.“ Zitatende.
Dieses Zitat stammt von unserer geschätzten ehemaligen Kollegin Frau Voland. Wann hat sie denn dieses Zitat mit der nahezu poetischen Beckenendlage hier in die Debatte eingebracht? Das war am 3. März 2004. In dieser Debatte ging es unter anderem bei mehreren Rednern völlig sinnfrei auch um die deutsch-polnische Zusammenarbeit. Frau Ministerin Polzin hat sich daran auch beteiligt. Ich will das gar nicht näher auswerten, welche Hintergründe dies hatte.
Es ist jedenfalls interessant, das nachzulesen.
Es ging um die Parlamentsdebatte zur Zweiten Lesung des Kindertagesförderungsgesetzes. Ich möchte Sie daran erinnern, wer damals im Jahr 2004 regiert hat, wer eine Koalition gebildet hat.
Und jetzt würde ich gern mal vorlesen, wenn es erlaubt ist mit Genehmigung der Präsidentin, was der Abgeordnete Torsten Renz, der damals noch richtig schmissige Reden gehalten hat, damals gesagt hat.
Richtig schmissig, sagte ich ja.
Also ich darf zitieren: „Wenn wir einen Gesetzesentwurf haben, bestehend aus 25 Paragraphen, und es schon losgeht, dass in den Ausschüssen der Name des Gesetzes geändert wird, die Präambel ergänzt wird, ein Paragraph 1, weitere Paragraphen und selbst der Paragraph 25, das In-Kraft Treten, geändert werden – … von 25 Paragraphen werden 17 geändert –, das sagt aus der Sicht der CDU-Fraktion schon alles über die Qualität des Gesetzentwurfes der Landesregierung MecklenburgVorpommern aus.“
„Und wenn es über die SPD- und PDS-Fraktion gelingt, 30 Anträge … 31 Anträge. Dass Sie sich das hier noch trauen zu sagen, das verwundert mich schon sehr.“ Da hat nämlich Herr Koplin korrigiert. Das waren nicht 30, es waren sogar 31 Änderungsanträge.
Und auf einen Zwischenruf der heutigen Ministerin Polzin sagt Herr Renz abschließend, Zitat: „… aus einem Trabbi werden Sie nie einen Mercedes bekommen.“ Zitatende. So also Herr Torsten Renz damals zum Kindertagesförderungsgesetz.
Besonders interessant wird es allerdings, wenn man sich ansieht, wie der Abgeordnete Torsten Koplin darauf reagiert hat, auf diese 31 Änderungsanträge, und darauf, dass in einem Gesetz, wo 25 Paragrafen enthalten sind, 17 durch die Koalitionsfraktionen geändert wurden. Herr Torsten Koplin sagte, Zitat: „Wir sind mit den Argumenten und Vorschlägen umgegangen. Wir können aber nicht allen – und das gebietet auch der politische Anstand – alles recht machen, so wünschenswert wie vieles ist.“
„Und insgesamt 31 Änderungsanträge zu bringen ist ein Paradebeispiel dafür, dass wir die Anregungen und Vorschläge ernst genommen haben.“
„Es ist ein Spiegelbild für Demokratie, dass man Änderungsanträge einbringt und mit dem Gesetzentwurf umgeht und nicht einfach abnickt. Ich weiß nicht, was Sie für ein Demokratieverständnis haben, sehr geehrte Damen und Herren.“ Daraufhin: „Beifall der Abgeordneten der SPD und PDS – Angelika Gramkow …: Richtig.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde vorschlagen, dass derjenige, der in der letzten Legislatur aus gutem Grund – ich stehe nach wie vor zu den 31 Änderungsanträgen beim Kindertagesförderungsgesetz – sich selbst nach Anhörungen reichlich an Gesetzen betätigt und sie verbessert hat, heute, nur weil er die Rolle gewechselt hat aus der Koalitionsfraktion hin zu einer Oppositionsfraktion, nicht die Welt umdreht, denn ich möchte noch auf folgendes Detail hinweisen: Der Gesetzentwurf, mit dem wir es zu tun haben, wurde aus zeitlichen Gründen, darauf ist hingewiesen worden, von den Koalitionsfraktionen eingebracht.
Er hatte also nicht die Verbandsanhörung, die normalerweise im Vorfeld schon eine Reihe von Problemen in einem Gesetzentwurf beseitigt. Der damalige Entwurf des Kindertagesförderungsgesetzes allerdings hat den normalen Weg genommen.
Man hatte die Verbandsanhörung hinter sich und das hatte ähnlich umfangreiche Änderungen nach sich gezogen wie unser Gesetzentwurf. Insofern, meine Damen und Herren, bin ich fast – ich sage, fast – ein bisschen stolz darauf, dass schon unser Erstentwurf ohne Verbandsanhörung jedenfalls qualitativ nicht so völlig weit von dem entfernt war wie damals ein Kindertagesförderungsgesetz, das den Weg schon durch die Regierung gefunden hatte. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Herr Bluhm, könnten Sie mir zustimmen, dass Paragraf 20 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b eine Verordnungsermächtigung für die Ausgestaltung der Praktika enthält, und zwar wortwörtlich?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich jetzt die Möglichkeit oder die Ehre habe, einen Eintrag einzubringen,
der von allen demokratischen Fraktionen und Herrn Dr. Zielenkiewitz unterstützt wird.
Ich glaube, zu Beginn ist deshalb eine Klarstellung vonnöten. Die FDP-Fraktion hat kritisiert, dass dieser Antrag nicht rechtzeitig vorher mit ihr abgestimmt wurde. Ich darf den Hintergrund kurz erläutern: In der Tat war es für mich persönlich nicht vorstellbar, dass die FDP-Fraktion sich einem Antrag dieser Art anschließen könnte angesichts des Abstimmungsverhaltens im Dezember 2010.
Allerdings nehme ich zur Kenntnis, dass dies eine erhebliche Fehleinschätzung war. Also wenn Sie dann einen Unmut verspüren,
muss ich sozusagen dafür die Verantwortung übernehmen. Und Herr Roolf und Herr Kreher insbesondere, ich möchte ausdrücklich und ganz offiziell dokumentieren, dass ich mich in aller Form dafür entschuldige, diesen Weg nicht auch zur FDP gefunden zu haben.
Umso mehr freue ich mich,
dass Sie pragmatisch sozusagen diesen Antrag jetzt auch unterstützen.
Zur Sache möchte ich gar nicht viel ausführen. Die Debatte ist bereits in der Dezembersitzung des Landtages ausführlich geführt worden. Wir haben beschlossen …
Es ist schon Feierabendstimmung.
Meine Damen und Herren, es würde ja leichter gehen, wenn wir sozusagen noch schnell versuchen, diesen Antrag über die Bühne zu bringen.
Also im Dezember haben wir in Mecklenburg-Vorpommern die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass auch in gestuften Studiengängen noch das Diplom vergeben werden kann und der Akkreditierungsrat hat am 8. Juni beschlossen, dieses oder Studiengänge, die dieses vorsehen, nicht mehr zu akkreditieren.
Wir haben daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das der Frage nachgehen sollte, ist das überhaupt ein zulässiger Beschluss. Das Ergebnis ist eindeutig und liegt Ihnen als ein Rechtsgutachten von Herrn Professor Dr. Classen vor. Es geht um zwei Dinge, das eine ist in der Sache: Wir garantieren in MecklenburgVorpommern alle inhaltlichen und strukturellen Voraussetzungen des Bologna-Prozesses. Wir weichen lediglich ab in der Bezeichnung des Abschlusses. Es ist schon einigermaßen grotesk, dass man zwar alle inhaltlichen und sachhaltigen Kriterien erfüllt und dann aber jemand glaubt, bei einer eher sekundären und symbo
lischen Frage, nämlich des Namens eines Studienabschlusses, entsprechende Dinge geltend zu machen.
Ich würde Ihnen die Paradoxie der Entscheidung des Akkreditierungsrates gerne mit einem Verweis in den internationalen Raum deutlich machen.
Wenn der Akkreditierungsrat in Deutschland Studiengänge nicht mehr akkreditieren will, die zwar alle inhaltlichen und sachhaltigen Kriterien erfüllen, aber nicht den Namen, und wir im europäischen Hochschulraum uns bewegen, dann müsste der Akkreditierungsrat ja allen Hochschulen empfehlen, fortan Studiengänge aus Europa, die ebenfalls das Diplom als Titel führen, nicht mehr anzuerkennen – aus Frankreich, aus Skandinavien, aus Österreich.
Also wenn es in Deutschland, wenn es deutsche Studiengänge sozusagen betrifft und hier es nicht mehr möglich sein soll, müsste das konsequent in einem europäischen Hochschulraum auch andere Länder betreffen, in denen bekanntermaßen weiterhin das Diplom auch in gestuften Studiengängen vergeben wird,
und damit hätte sich der Bologna-Prozess selber stranguliert und exekutiert, darf man wohl schon sagen. Also dies zeigt die inhaltlich absurde Dimension auf.
Und zweitens, ich denke, das ist das Kernproblem, um das es uns geht, auch der Akkreditierungsrat hat in einer parlamentarischen Demokratie mit grundgesetzlicher Zuständigkeit der Länder für die Bildung den Beschluss, den Gesetzesbeschluss eines Landesparlamentes zu akzeptieren und hat nicht das Recht, sich darüber hinwegzusetzen.
Insofern geht es hier auch ein Stück weit,
hier ist die Würde des Hauses immer so oft bemüht, es geht hier heute auch um die Frage, ob, ich sag es jetzt mal so, Mitwirkende im Bildungssystem oder Bürokraten bereit sind, auch die Funktionsweise einer parlamentarischen Demokratie zu akzeptieren. Und deswegen fordert dieser Antrag die Landesregierung auf, alle erforderlichen Mittel, dies schließt auch den Rechtsweg im Notfall ein, zu ergreifen, um unseren Hochschulen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat einen Grund, der es nahelegen könnte, den Antrag nicht anzunehmen, eben gerade ausgeführt, nämlich einen doch gewissen Mangel an Präzision. Ich möchte aber noch zwei weitere Gründe anführen, die die Koalitionsfraktionen dazu bringen, diesem Antrag nicht zu folgen:
Das Erste ist, er fordert uns auf, beispielsweise die Kommunen darin zu bestärken, sich mehr dem europäischen Gedanken zu widmen. Nun könnte man darüber streiten, ob es die Kommunen nötig haben, durch den Landtag angehalten zu werden, sich dieser Aufgabe zu widmen. Ich weiß nicht, was die Kommunen dazu sagen würden.
Die zweite Frage, die man sich natürlich in diesem Zusammenhang stellen kann, ist, was dabei herauskäme, wenn wir hier beschlössen, dass wir die Kommunen darin bestärken, sich entsprechend zu bewe
gen. Also es gibt ja manchmal Sätze, wenn wir die hier beschließen, dann haben die Auswirkungen, aber ein solcher Satz wird vermutlich keine Auswirkungen haben, auch dann nicht, wenn man sie ermutigt, wie es hier im Antrag heißt. Das ist ein weiterer Grund, dem Antrag nicht zu folgen.
Der Hauptgrund ist für mich aber ein dritter, der auf die letzte Legislaturperiode verweist. Herr Minister Tesch hat darauf schon hingewiesen. Ich darf alle, die daran beteiligt waren, noch einmal erinnern, wir haben in der letzten Legislaturperiode eine Neuordnung der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen. Diese Neuordnung der politischen Bildung bestand aus verschiedenen Punkten und ein Punkt war, und darin waren sich am Ende alle Fraktionen einig, die diesem Parlament angehört haben, ein wesentlicher Punkt war, die politische Bildung in Mecklenburg-Vorpommern dem parteipolitischen Streit und der parteipolitischen Diskussion zu entziehen und zu sagen, es geht dabei um die Festigung der Fundamente unserer parlamentarischen Demokratie und die darf nicht im parteipolitischen Streit zerredet werden. Das ist eine Lehre aus dem Untergang der Weimarer Republik.
Wir haben dann als rot-rote Koalition dem Parlament folgenden Vorschlag unterbreitet und die CDU hat sich dem damals angeschlossen – ich erinnere mich noch an die Rede von Frau Lochner-Borst –, übrigens mit einem konstruktiven eigenen Antrag, den wir dann weiterentwickelt haben. Die rot-rote Koalition hat Folgendes getan: Sie hat sich dazu entschlossen, das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung aufzuwerten. Es war mal ein beratendes Gremium und es ist heute ein beschlussfassendes Gremium. Dieses Gremium wird auf Vorschlag des Parlamentes vom Minister berufen zu Beginn einer Legislaturperiode. Jede der Fraktionen, die hier anwesend sind, kann Vorschläge einreichen. Vorschläge aller Fraktionen, fast aller Fraktionen, sind auch berücksichtigt worden. Jede Fraktion hat insofern Vertreter in diesem Kuratorium, die darauf Einfluss nehmen können, wie die inhaltliche Gestaltung der Arbeit der Landeszentrale aussieht, und es sind nicht nur Abgeordnete in diesem Kuratorium.
Wir haben uns zum Beispiel als SPD-Fraktion ganz bewusst entschieden, keine Abgeordneten in dieses Gremium zu entsenden, sondern bedeutende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, des wissenschaftlichen Lebens oder auch der politischen Bildung, Herrn Professor Buchstein zum Beispiel als Inhaber des Lehrstuhls für Politische Theorie der Universität Greifswald. Und ich möchte zu diesem Zweck – mit Erlaubnis des Präsidiums – auch kurz aus dem Errichtungserlass der Landeszentrale für politische Bildung zitieren. Dort steht, Zitat:
„Das Kuratorium gewährleistet die parteipolitische Ausgewogenheit bei der Erfüllung der Aufgaben. Es beschließt die inhaltlichen Schwerpunkte der politischen Bildungsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern, gibt Anregungen und nimmt Stellung zu Berichten und Planungen. Zu diesem Zweck legt der Direktor dem Kuratorium Vorschläge zur politischen Bildungsarbeit rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Die Vorschläge werden in einer gemeinsamen Tagung der Landeszentrale für politische Bildung mit den Trägern der politischen Bildung vorbereitet. Der Direktor unterrichtet das Kuratorium über alle bedeutsamen Vorhaben und leitet ihm den Jahresbericht zu.“ Zitatende.
Darauf haben wir uns in der letzten Legislatur periode parteiübergreifend geeinigt, dass also das Kuratorium plural besetzt wird und dass dieses Kuratorium die Schwerpunkte der Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung festlegt. Und wenn man in die Richtlinie der Landeszentrale schaut, wird man auch finden, der Europa gedanke ist eine Pflichtaufgabe.
Und deswegen, meine Damen und Herren, würde ich es für nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch für mehr als fragwürdig halten, wenn wir jetzt als Parlament plötzlich einem Antrag zustimmen würden, der die Regierung auffordert, dieses austarierte System überparteilicher Arbeit wieder infrage zu stellen und quasi politisch Einfluss zu nehmen auf die unmittelbare inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung. Wir waren in der letzten Legislaturperiode zwischen Rot-Rot und unter Beteiligung der CDU ein Stückchen weiter, und hinter diesen Fortschritt sollten wir nicht wieder zurückfallen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Roolf, ich denke, drei Dinge kann man in der Sache und Ihnen nicht absprechen.
Das Erste ist, dass es in Mecklenburg-Vorpommern Probleme gibt bei der Gewinnung oder langfristigen Sicherung des Lehrernachwuchses. Das ist, glaube ich, ein Faktum. Wenn das anders wäre, hätte die derzeitige Koalition kein Zukunftslehrerprogramm oder kein Zukunftsprogramm für den Lehrerberuf auf den Weg bringen müssen.
Zweitens. Die Probleme, die es gibt, die allerdings sich auch in anderen Bundesländern widerspiegeln, sind im berufsbildenden Bereich nun mal von besonderer Qualität. Ich glaube, auch das ist eine zutreffende Analyse Ihrerseits.
Und drittens. Ich denke, niemand spricht Ihnen ab, dass Sie dieses Thema mit ernsthaftem Interesse und auch Engagement hier noch mal besetzen wollen kurz vor Ende der Legislaturperiode, denn Sie haben selbst da rauf hingewiesen, wie umfangreich Sie sich in den entsprechenden Schulen umgetan haben.
Dennoch ist Ihr Antrag mit einigen Problemen versehen und die führen am Ende dazu, dass wir ihn ablehnen werden.
Das Erste, Sie haben ja verschiedene Punkte, das Erste ist, die elf Punkte bewegen sich teilweise nicht ganz auf der Höhe des Verfahrens oder der Verfahrenslage hier im Landtag. Da sind mehrere Beispiele:
Erstens. Sie möchten die Landesregierung auffordern oder möchten von uns, dass wir sie auffordern, dass die Wiedereinrichtung von Studiengängen in den berufsbildenden Fächern vorgenommen wird. Dies hat dieser Landtag bereits vor mehreren Monaten beschlossen, nämlich zusammen mit den Zielvereinbarungsverhandlungen mit den Hochschulen. Also dies ist bereits geschehen. Diese Aufforderung, das noch mal zu beschließen, wäre insofern sicherlich nicht schädlich, aber eigentlich auch nicht notwendig. Parallel dazu beraten wir im Bildungsausschuss das Lehrerbildungsgesetz, das ja auch den berufsbildenden Bereich entsprechend neu ordnen soll. Also die Dinge sind bereits im Verfahren.
Das Zweite dieser Art ist der Punkt 10. Da schlagen Sie vor Fahrtkosten- und Internatszuschüsse für pendelnde Berufsschüler. Ich darf daran erinnern, dass die Linksfraktion schon vor Monaten einen Antrag eingebracht hat, der ist an den Bildungsausschuss überwiesen, der befindet sich noch im Verfahren. Der Ausschussvorsitzende hat mich darüber in Kenntnis gesetzt, am 9. Juni wird es eine abschließende Beratung geben. Und es wird in diesem Punkt mit Sicherheit eine Lösung geben, das darf ich mal seitens der Koalitionsfraktionen ankündigen. Aber insofern ist es natürlich wiederum etwas schwierig, einen Punkt, der sich im Bildungsausschuss noch im Verfahren befindet, was allen bekannt ist, dass der gerade verhandelt wird, hier zum Gegenstand der Beschlussfassung zu machen, ohne eine konkrete Lösung aufzuzeigen. Wir wollen versuchen, das im Bildungsausschuss zu tun.
Dann gibt es Punkte, bei denen ist mir nicht ganz klar, was damit gemeint ist, muss ich gestehen, zum Beispiel – vielleicht sagen Sie dazu noch mal etwas –
Punkt 9: „Initiierung einer bundesweiten Kampagne ,Ausbildungsstandort M-V‘“. Was genau ist Gegenstand der Kampagne „Ausbildungsstandort M-V“? Geht es darum, weil es hier um berufliche Bildung geht, an der Stelle Lehrlinge oder Auszubildende nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen, oder bei wem wirbt man? Das ist mir persönlich nicht ganz verständlich geworden. Deswegen kann ich dem auch nicht guten Gewissens zustimmen. Wenn da zum Beispiel gestanden hätte, Initiierung einer bundesweiten Kampagne zur Gewinnung von Lehrern oder des Lehrernachwuchses, dann hätte ich zumindest gewusst, was damit gemeint ist.
Ein anderer Punkt, der etwas schwierig ist, ist der Punkt 6: „Ausbau der Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen“. Sie haben ja auch noch mal darauf hingewiesen, Sie erwarten, dass das Land das nicht auf die Jugendhilfe der kommunalen Ebene abschiebt, sondern sich angemessen daran beteiligt oder da stabile Strukturen schafft. Da darf ich auch noch mal dran erinnern, das war die rot-rote Koalition, die nämlich 1.000 Stellen in der Jugend- und Schulsozialarbeit geschaffen hat. Das ist dann mit dem Rückgang der Schülerzahlen etwas reduziert worden. Das Land zahlt heute immer noch Hunderte von Jugend- und Schulsozialarbeiterstellen, obwohl es rein rechtlich gesehen die Aufgabe der kommunalen Ebene ist, weil es Jugendhilfe ist. Das ist heute bereits der Fall. An welcher Schule ein Schulsozialarbeiter zum Einsatz kommt und in welchem Verhältnis Jugend- und Schulsozialarbeit sich zueinander verhalten oder in welchem Verhältnis sie ausgebracht werden, das entscheidet die kommunale Ebene beziehungsweise die Ebene, die sich mit der Jugendhilfe auseinandersetzt. Insofern ist auch nicht ganz klar, wie Sie das meinen und was Sie damit begehren.
Und dann komme ich mal zu den Punkten, die aus meiner Sicht jetzt das größte Problem hervorrufen. Sie haben selbst darauf hingewiesen, das Maßnahmen paket, das Sie anstreben, ist eines, das sich nur über Jahre entwickeln kann und wahrscheinlich auch eine Reihe von konzeptionellen Arbeiten braucht, um überhaupt erst mal zu entstehen. Das sind ja bisher nur Spiegelstriche. Also das wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Und Sie haben darauf hingewiesen, wir befinden uns am Ende der Legislaturperiode. Wir werden also bis zum Wahltag mit Sicherheit kein Ergebnis auf dem Tisch haben dieser Art und dann stellt sich das grundsätzliche, recht liche Problem, ob dieser Landtag eine künftige Regierung oder einen künftigen Landtag binden kann. Das kann er natürlich rechtlich nicht, das wissen wir ja alle.
Das heißt, der Beschluss, den Sie von uns verlangen oder um den Sie uns bitten, nein, bitten würde ich nicht sagen, also den Sie uns vorschlagen, der Beschluss, der reicht sozusagen, das ist eine Brücke, die fangen wir hier an zu bauen, aber es gibt kein Ufer, wo diese Brücke irgendwo ankommt. Das hängt in der Luft.
Das Ganze spiegelt sich, dieses Problem, noch mal zum Beispiel in den Punkten 1 und 2 wider. Sie schlagen vor eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für die Lehrkräfte und die Schaffung von Karriereanreizen für die Lehrkräfte an beruflichen Schulen. Man könnte mehrere weitere Punkte noch benennen. Karriereanreize sollen ja wahrscheinlich Aufstiegsmöglichkeiten zum Beispiel sein, dass man nach einer gewissen Zahl von Jahren auch in der Vergütungsgruppe aufsteigen kann.
Das alles kostet Geld, zusätzliches Geld. Und dieses zusätzliche Geld kann die Landesregierung nur ausgeben, wenn es ein Haushaltsgesetz gibt, das dieser Landtag vorher beschlossen hat. Man kann schlechterdings nicht die Regierung zu einem Handeln auffordern, für das es keine gesetzliche Grundlage gibt, weil es dafür kein Haushaltsgesetz gibt, das diese Daten abbildet. Dieses Haushaltsgesetz wird frühestens beschlossen nach der nächsten Landtagswahl für die Jahre 2012 und 2013, das ist der Doppelhaushalt, wahrscheinlich auf der Grundlage einer Koalitionsvereinbarung.
Das heißt also, auch Ihr Antrag kann einerseits den nachfolgenden Landtag und die Regierung nicht binden. Er beinhaltet Dinge, für die wir gleichsam hier die finanziellen Voraussetzungen schaffen müssten, die wir aber nicht gegeben haben. Es ist also insofern mehr, ja, es ist fast ein bisschen unfair, der Regierung zu sagen, jetzt macht das mal, aber die Haushaltsmittel habt ihr gar nicht von uns bekommen, weil wir sind Haushaltsgesetzgeber und nicht die Landesregierung.
Insofern liegt mir daran zu betonen, ich möchte nicht in Abrede stellen, dass Sie sich mit dem Thema intensiv beschäftigt haben und das hier mehr ist als ein Versuch plakativer Politik im Vorfeld des Wahlkampfes. Das sage ich nicht, aber ich glaube, dass dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt und auch in seiner fachlichen Ausgestaltung nicht geeignet ist, um heute beschlossen zu werden. Mir liegt auch daran, dass diese Frage, die Sie aufwerfen, der Attraktivität des Lehrerberufes, so kann man es ja vielleicht mal als Überschrift umfassen, als ein besonderer Schwerpunkt im berufsbildenden Bereich auf die Tagesordnung gesetzt werden muss, aber letztlich sich für das Gesamtschulwesen stellt, für alle Lehrämter und für alle Lehrer.
Ich bin mir sicher, dass, egal, wer in diesem Land regiert nach dem 4. September 2011, niemand daran vorbeikommt, in der Koalitionsvereinbarung einen Punkt zu haben, der heißt „Verbesserung der Attraktivität des Lehrerberufes in allen Lehrämtern oder in allen Schularten mit besonderem Schwerpunkt der beruflichen Schulen“. Sie können jedenfalls davon ausgehen, dass, sofern die SPD an einer solchen Regierung beteiligt sein sollte – und da darf man optimistisch sein, dass das so ist –, sich dieser Punkt in der Koalitionsvereinbarung finden wird und auf dieser Grundlage auch das Thema entsprechend angegangen wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche, es so kurz und knapp zu machen wie möglich, auch wenn der Gegenstand sicherlich ein wichtiger ist. Es wird in diesen Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ja intensiver darüber diskutiert, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund hier leben, wie viele von denen muslimischen Glaubens sind und wie viele von denen an unseren Schulen unterrichten.
Vielleicht auch das.
Dieser Antrag gehört nicht in diesen Kontext. Es gibt da auch keine konzertierte Aktion, sondern, meine Damen und Herren, es geht um die Integration von Kindern, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, in unsere Gesellschaft, und das geht natürlich auch nur dann, wenn sie im Bildungssystem entsprechend ankommen.
Sie wissen sicher, dass es seit Jahren in diesem Land eine entsprechende Fachberatungsstelle gibt, die sich um genau dieses Thema kümmert, auch um die Frage kümmert, wie dies auf qualitätsvolle Weise gesche
hen kann. Ich weiß nicht, ob das jeder von Ihnen schon bemerkt hat. Diese Fachstelle, die bei der RAA angesiedelt ist hier in Mecklenburg-Vorpommern, wird dank des zukunftsweisenden Zukunftslehrerprogramms, das die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht haben, auch jetzt weiterfinanziert und ist auf eine langfristige Grundlage gestellt worden, worüber wir uns sicherlich alle freuen können.
Dennoch gibt es zwei Probleme, zwei wesentliche Probleme: Das eine ist, dass mitnichten bisher abgesichert ist, dass alle Lehrkräfte, die mit Kindern zu tun haben, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, auch wirklich über die nötigen Spezialkenntnisse verfügen, also eine entsprechende Ausbildung oder Weiterbildung durchlaufen haben, und natürlich alle Kinder in diesem Land, denke ich, darüber sind wir uns einig, den Anspruch darauf haben, nach gleichen fachlichen Standards auch unterrichtet zu werden. Das ist also das eine Problem, das zu lösen ist.
Das zweite Problem, mit dem wir es zu tun haben, es hat ja offenbar auch in der Presseberichterstattung eine Rolle gespielt und auch dazu geführt, dass nun die Linksfraktion einen Änderungsantrag vorgelegt hat: Es geht darum, und insofern knüpfe ich an die zwei Prozent Bevölkerungsanteil und die Kopftuchdebatte wieder an –
aber mit einer anderen Intention, Herr Kollege Reinhardt, als Sie sich das jetzt vielleicht wünschen –, die geringe Anzahl an Menschen mit Migrationshintergrund in diesem Land und die dünne Besiedlung hat Konsequenzen auch für dieses Thema. Denn wir haben mit Datum vom 14. Mai 2006 Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und in diesen Bestimmungen wird in Punkt 5.3.3 und im Punkt 5.3.4 festgelegt, wie die Intensivkurse zum Erlernen der deutschen Sprache abzuhalten sind. Dort findet sich die Festlegung, dass diese Intensivkurse 7 bis 16 Schüler umfassen und im Primarbereich mindestens 10 Lehrerwochenstunden und im Sekundarbereich mindestens 20 Lehrerwochenstunden mit Intensivförderung stattzufinden haben.
Gleichzeitig gibt es eine Verordnung zur Unterrichtsversorgung. In der ist festgelegt, dass Kinder mit sprachlichen Problemen, also mit dem entsprechenden Migrationshintergrund, einen Bonus bekommen von einer halben Stunde pro Woche. Und aus dieser Tatsache kann sich in Verbindung mit der dünnen Besiedlung und dem geringen Ausländeranteil ein Problem ergeben in diesem Land, einfach deshalb, weil man natürlich, um aus den zur Verfügung gestellten Stundenbudgets die nötigen 10 oder 20 Stunden zu generieren, auf die diese Kinder Anspruch haben, eben auch eine bestimmte Schülerzahl braucht, um das überhaupt organisieren zu können.
Und Mecklenburg-Vorpommern ist ein großes Land. Es gibt weniger Menschen mit Migrationshintergrund oder nicht deutscher Herkunft, sogenannter nicht deutscher Herkunft, und dementsprechend haben wir drei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist die, die der Abgeordnete Pastörs gerade vorgeschlagen hat, nämlich mehr Ausländer nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen.
Das könnte in der Tat das Regulationsproblem lösen.
Aber da Sie das ja nicht wirklich ernst gemeint haben, sondern andere Gedanken damit verbinden,
wollen wir uns mal mit dem Vorschlag nicht weiter beschäftigen,
sondern wir haben es in der gegebenen Situation mit zwei Möglichkeiten zu tun. Die eine Möglichkeit ist, dass wir darüber diskutieren beziehungsweise die Regierung prüft, ob es nicht angeraten ist, Schwerpunktschulen zu schaffen, in denen Kinder mit entsprechendem Förderbedarf beschult werden,
sodass eine Mindestschülerzahl erreicht werden kann, die es dann auch gewährleistet, die vorgesehenen 10 oder 20 Stunden auszufinanzieren,
Schwerpunktschulen zu schaffen für eine flächendeckende Versorgung – eine flächendeckende Versorgung, Herr Bluhm.
Und die zweite Möglichkeit besteht darin, wenn man das nicht möchte, wenn man eine dezentralere Lösung anstrebt, dass man natürlich mit 0,5 Stunden nicht auskommt, weil man die Mindestschülerzahl nicht erreicht, um die Stunden zu generieren, damit man 10 oder 20 Stunden Intensivförderung abdecken kann. Wir haben also an dieser Stelle auch mit einem weiteren Rückgang der Schülerzahlen, der langfristig in diesem Land zu erwarten ist, ein Problem zu lösen.
Insofern darf ich vielleicht auch gleich sagen, dass der Änderungsantrag der LINKEN sozusagen zwar die Presselage richtig wiedergibt, aber die Presselage vielleicht nicht unbedingt die Positionierung des Fraktionsvorsitzenden, denn die Zahlen 20 und 3 sind zwar richtig, aber es geht ja bei dem Antrag gerade darum, sich nicht für das eine oder andere zu entscheiden, sondern einen Organisationsweg zu finden, um in der Mitte das auszuregulieren. Insofern werden Sie Verständnis dafür haben, dass wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Also das sind die beiden Punkte: einerseits ein Konzept zur Absicherung qualitativer Standards zur Förderung von Kindern, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, und andererseits eben die Schaffung einer Struktur, gegebenenfalls von Schwerpunktschulen flächendeckend in ganz Mecklenburg-Vorpommern, um angesichts der derzeitigen Parameter auch eine vernünftige fachliche Absicherung der vorgeschriebenen Standards zu gewährleisten. Das ist ein etwas unaufgeregtes Thema. Da werde ich jetzt auch nicht so emotional …
Ja, Herr Pastörs, wir unterscheiden uns in vielen Punkten, unter anderem in dem, dass ich meine Reden nicht pflege, mit Hetze zu garnieren, sondern mit sachlichen Argumenten. Ich muss gestehen, dies finde ich gar nicht so …
Ach, ich glaube, was Hetze ist, das demonstrieren Sie uns relativ deutlich. Ich glaube, da hat keiner ein Verständnisproblem in diesem Landtag. Aber wir wollen uns ja nicht miteinander unterhalten, Herr Pastörs, deswegen sind wir ja nicht hier.
Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein übersichtlicher Sachverhalt, deswegen kann ich es kurz machen.
Im Moment arbeiten in den Berufsschulen des Landes sozusagen Lehrer mit einem oder Menschen mit einem Fachhochschulabschluss in einem bestimmten Fachbereich, sogenannte Quer- oder Seiteneinsteiger. Und wir haben die Situation, dass die nach den derzeitigen Regelungen nicht eintreten können in die zweite Qualifizierungsphase, nämlich das Referendariat. Und das ist doch ein gewisser Widerspruch, dass man sie zwar einerseits für in der Lage hält zu unterrichten, andererseits ihnen aber nicht die Möglichkeit gibt, auch ein Referendariat zu absolvieren berufsbegleitend, das natürlich auch verbunden ist mit einer anderen Eingruppierung bei der Entlohnung.
Und da das ein Widerspruch ist, der wohl nicht aufrechterhalten werden sollte, beende ich hiermit auch schon meine – wie ich finde – selbstevidente Einbringung und bitte Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu folgen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird den Antrag der Linksfraktion aus zwei Gründen ablehnen.
Der eine Grund überrascht Sie nicht, die Tatsache, dass die SPD zusammen mit der CDU koaliert und die CDU natürlich nicht bereit ist, einen Antrag zu unterstützen, der einen Frontalangriff auf eine ihrer Bundesministerinnen darstellt. Dafür, glaube ich, können auch alle Verständnis haben. Das würde Ihnen wahrscheinlich nicht anders gehen.
Der zweite Grund ist allerdings, muss ich sagen, dass die Art und Weise, wie der Antrag abgefasst ist, auch inhaltlich für uns so nicht zustimmungsfähig ist,
weil die Begründung, die Sie liefern, und der Text, den Sie uns zur Abstimmung vorlegen, nicht miteinander identisch sind.
Sie weisen darauf hin, dass die Landesregierung – in Vertretung des Sozialministeriums –
sich gegen die Sätze 2 und 3 der Extremismusklausel auf Bundesebene gewendet habe – aus verschie
denen Gründen, darauf gehe ich gleich noch mal ein –, dass aber die Landesregierung den Satz 1 der Erklärung, nämlich das klare Bekenntnis der Träger politischer Bildung zum Grundgesetz keinesfalls, also weder sachlich noch rechtlich, für beanstandungsfähig hält.
Ihr Antrag fordert uns allerdings auf, die Extremismusklausel in Gänze abzulehnen,
und nicht nur die Sätze 2 und 3, also auch das klare Bekenntnis zum Grundgesetz, das den Trägern abverlangt wird. Und das ist aus unserer Sicht dann ein etwas überzogener Anspruch.
Deswegen ganz klar, der Antrag wird von uns in dieser Form auch aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Und dies hat nicht in erster Linie etwas mit juristischen Dingen zu tun. Herr Ritter, Sie haben ja auf die Gutachten verwiesen. Es gibt insgesamt drei. Wenn man sich das mal vor Augen führt, ist die Gutachterlage so differenziert, dass man sich wirklich aussuchen kann, was man will.
Da gibt es zum Beispiel Herrn Battis, der hat keine Bedenken gegenüber dem Satz 1, das haben Sie ja selber als Position der Landesregierung auch vorgetragen, allerdings Bedenken bei den Sätzen 2 und 3. Herr Georgii wiederum hat Restzweifel bei Teil 1 von Satz 1 und keine Bedenken bei Teil 2 von Satz 1 und hat auch keine Bedenken bei Satz 2 und 3.
Und Herr Professor Ossenbühl hat keine Bedenken bei Satz 1, keine Bedenken bei Satz 2 und keine Bedenken bei Satz 3.
Das heißt, sogar eine Mehrzahl, also eine Mehrheit der Gutachter ist der Auffassung, dass rechtlich die Sätze 2 und 3 nicht zu beanstanden sind. Es ist eine Mehrheit der Gutachter der Auffassung der Bundesministerin, nicht eine Minderheit.
Gleichwohl stellen die Gutachter die Frage, ob das sachlich sinnvoll ist, ob dem nicht praktische Hürden entgegenstehen. Und dies würde ich auch gerne so bewerten, das ist auch meine Position, das will ich ausdrücklich sagen. Das, was dort verlangt wird von den Trägern, auch in den Sätzen 2 und 3, ist alles andere als rechtsstaatlich anrüchig. Das ist ein legitimer Akt im rechtlichen Sinne aus meiner Sicht. Das Gutachten von dem Professor Ossenbühl, das die Bundesministerin stützt, halte ich für weitaus überzeugender als die anderen Gutachten an dieser Stelle. Die Frage kann man aber trotzdem diskutieren, ob man es für sinnvoll hält, in der Sache so vorzugehen.
Und da bin ich wieder bei Ihnen. Sie haben selber darauf hingewiesen, dass die Inhaftungnahme eines Fördermittelempfängers für dessen Kooperationspartner manchen Problemen begegnet. Da war die Frage, wie sollen die eigentlich überprüfen, ob die Kooperationspartner alle so richtig ticken, ich sage das jetzt mal etwas salopp. Und dann wird darauf verwiesen, es gibt doch Verfassungsschutzberichte.
Da kann man doch nachgucken, kann man doch nachschlagen, wer als verdächtig gilt.
Und dann haben Sie völlig zu Recht, Herr Ritter, darauf hingewiesen, dass wir es zum Beispiel mit folgenden Situationen zu tun haben: Da kassiert der Bayrische Verwaltungsgerichtshof am 23. September 2010 die Tatsache, dass der Verfassungsschutz in Bayern ein antifaschistisches Informations- und Dokumentationsarchiv als linksextremistisch bezeichnet hat, weil auf dessen Internetseite ein Link zu einer linksextremistischen Organisation war. Daraus wurde geschlussfolgert, das seien Linksextremisten – vom Verfassungsschutz offiziell veröffentlicht, Sie kennen ja die Debatten dazu, der Gerichtshof kassiert das.
Also Sie wissen ja, dass es da so ein Internetportal gibt mit dem Namen „Endstation Rechts“. Zu wie vielen links- oder rechtsextremistischen Organisationen wir aus Informationsgründen verlinken, aber nicht deshalb, weil wir uns diese Auffassungen zuteil machen, möchte ich gar nicht zählen.
Das ist das eine Beispiel.
Ein anderes Beispiel: Am 24. Mai 2005 stellt das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung der Grundrechte der Inhaber und Beteiligten der „Jungen Freiheit“ fest, bekanntermaßen eine rechtskonservative Wochenzeitung. Der eine oder andere von Ihnen schaut da ja ab und zu auch mal hinein, kann man sogar in der Landtagssitzung verfolgen.
Und diese Zeitung wurde vom Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen als rechtsextremistisch etikettiert und das Bundesverfassungsgericht weist dies zurück. Wir haben also in Nordrhein-Westfalen, etwas polemisch zugespitzt, einen etwas links ausgerichteten Verfassungsschutz, in Bayern einen etwas rechter ausgerichteten Verfassungsschutz und sie kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen.
Und wenn ich mir jetzt also vorstelle, dass einzelne Träger der politischen Bildung mit dem Dokumentationsarchiv in München nicht mehr zusammenarbeiten dürfen, weil die auf ihrer Internetseite einen Link zu irgendjemandem haben, das erscheint auch mir etwas obskur. Deswegen würde ich gar nicht in rechtlicher Hinsicht, aber doch in sachlicher Hinsicht die Kritik an den Sätzen 2 und 3 durchaus teilen, auch wenn ich sie rechtsstaatlich für legitim halte. Das sind Dinge, die man tun kann, auch wenn sie vielleicht sozusagen nicht zweckdienlich sein mögen.
Was ich allerdings nicht verstehen kann, ist die Aufgeregtheit der Debatte um dieses Ganze.
Seit Monaten wird jetzt in der Republik hoch und runter diskutiert, ob man so ein paar Sätze unterschreiben soll oder nicht. Da werden Briefe geschrieben, ganze Artikel, Veranstaltungen gemacht. Also die Aufregung und der Sachgehalt stehen, glaube ich, nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander,
denn natürlich kann man so argumentieren, dass man es gar nicht nötig hat, Träger der politischen Bildung darum zu bitten, sich zum Grundgesetz zu bekennen,
da das selbstverständlich sei. Nun, dann kann man natürlich auch genau umgekehrt argumentieren und sagen, gerade weil das selbstverständlich ist, dürfte es ja auch niemandem ein Problem bereiten, diese Erklärung zu unterschreiben, jedenfalls zumindest, soweit es den Satz 1 betrifft. Und es gibt auch viele, die sogar den Satz 1 infrage stellen und nicht nur die Sätze 2 und 3.
Meine persönliche Position ist, zumindest was den Satz 1 angeht, tun gerade Träger der politischen Bildung gut daran, als Vorbilder in Erscheinung zu treten bei der Verteidigung der Demokratie und unseres Grundgesetzes.
Und deswegen sollte dies auch in der Debatte so berücksichtigt werden.
Ich vermute auch, muss ich sagen, dass sich dahinter etwas anderes verbirgt. Denn in Wahrheit ist es doch so, dass wir, seitdem die schwarz-gelbe Bundesregierung im Amt ist, diese Debatte haben, nicht erst, seitdem es diese Extremismuserklärung gibt.
Schon die Ankündigung der Bundesregierung, dass man nun die Förderprogramme neu justieren und auf den Linksextremismus und den religiösen Fundamentalismus stärker ausweiten wolle, bereits diese Ankündigung hat heftige Diskussionen und Kritik ausgelöst.
Und meine persönliche Position: Ich kann diese Kritik nicht verstehen. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert unseren Staat als einen Staat der wehrhaften Demokratie. Und wehrhafte Demokratie bedeutet, dass es den Verfassungsauftrag gibt, jedweden Verfassungsfeind zu bekämpfen. Und da ist es unerheblich, ob das religiös-fundamentalistisch, links- oder rechtsextremistisch motiviert ist, das betrifft jeden. Insofern ist das, was die Bundesregierung an dieser Stelle tut, Verfassungsauftrag.
Nun kann man darüber streiten, ob sie das geschickt und in angemessener Art und Weise macht, ob die Schwerpunktsetzungen richtig sind. Da, glaube ich, kann man verschiedener Meinung sein, aber der Grundsatz, dass alle Demokraten in diesem Land sich daran per Verfassungsauftrag zu beteiligen haben, Extremismus jeder Couleur zu bekämpfen – Ministerin Schwesig hat darauf auch hingewiesen –, sollte auch für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Und mein Eindruck ist, wir haben es eigentlich eher mit einem Stellvertreterkrieg bei dieser Extremismusklausel zu tun. Eigentlich geht es um die Frage, ob wir uns alle, genauso wie wir uns theoretisch der Bekämpfung des Rechtsextremismus widmen wollen, auch bereit sind, der Bekämpfung des Linksextremismus und des religiösen Fundamentalismus zu widmen, auch wenn dies hier in Mecklenburg-Vorpommern sicherlich nicht unser Kernproblem ist. Darüber sind wir uns alle einig.
Und deswegen möchte ich eigentlich dafür plädieren …
Herr Köster, dass Sie mit mir nicht einer Meinung sind, ehrt mich ein bisschen
und macht mich auch zufrieden,
denn von Ihnen ist ja unter anderem hier die ganze Zeit die Rede.
Ich möchte an einen Konsens erinnern,
den die demokratischen Fraktionen in diesem Landtag mehrfach erneuert haben. Ich zitiere aus einem Antrag vom 22. März 2006 auf Drucksache 4/2169, eingebracht damals von den Fraktionen von SPD, CDU und Linkspartei, unterschrieben von den Fraktionsvorsitzenden Gramkow, Jäger und Schlotmann. Und da findet sich der Satz – und ich glaube, in diesem Geiste sollten wir diese Debatte vielleicht auch weiterführen: „Das Landesprogramm ‚Demokratie und Toleranz …‘ … bildet die Grundlage für die weitere aktive Auseinandersetzung mit extremistischen Ideologien und den von deren Trägern entwickelten Strukturen.“ Zitatende. Dort steht: „aktive Auseinandersetzung mit extremistischen Ideologien“, und nicht: „mit rechtsextremistischen Ideologien“. Diese Fokussierung ist auch die einzig mögliche als Konsequenz aus der Konstruktion der wehrhaften Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Und ich hoffe, dass es uns vielleicht in Zukunft wieder gelingt, zu solchen Fragen wie der heute diskutierten eine fraktionsübergreifende, konsensorientierte Lösung zu finden. Das wäre aus meiner Sicht gerade im Angesicht des 4. September eher angebracht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank.
Herr Ritter, würden Sie es für zumindest plausibel halten, dass ich versucht habe zu begründen, warum die SPD als Fraktion Ihren Antrag ablehnt, nämlich damit, dass der Satz 1 aus unserer Sicht aus den dargelegten Gründen zustimmungsfähig ist, und dass ich allerdings selbstverständlich nicht die Haftung übernehmen wollte und könnte für die SPD-Fraktion, wie das Abstimmungsergebnis der Koalition bei einem anders gearteten Antrag ausgesehen hätte? Also würden Sie diesem Eindruck, den ich über meine eigene Rede habe, zustimmen, dass ich eigentlich nur versucht habe darzulegen,
warum die SPD den Antrag ablehnt, und keine Prognose darüber abgegeben habe, wie sich die Koalition insgesamt verhalten hätte, für den Fall, dass Sie einen anderen Antrag gestellt hätten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manch einer hat schon gemutmaßt, wir würden uns in eine Generaldebatte über das Thema Inklusion verwickeln wollen mit diesem Antrag. Alle, die das beabsichtigen, muss ich enttäuschen. Alles, was es zu diesem Thema zu sagen gibt, haben der Ministerpräsident und der Bildungsminister der Öffentlichkeit bereits mitgeteilt.
Der Antrag, den wir Ihnen hier vorlegen, bezieht sich auf das bestehende Schulsystem jenseits dessen, was an weiteren Reformen noch geplant ist und umgesetzt wird. Ich wäre natürlich auch bereit, zu dem einen oder anderen Punkt in der Debatte notfalls noch etwas zu sagen, falls es von der Opposition gewünscht ist, was dieses Inklusionsthema angeht. Aber von meiner Seite aus würde ich das im Moment nicht tun wollen, sondern mich wirklich auf den Antrag beschränken.
Der schlägt Ihnen vor, dass die Landesregierung aufgefordert wird, an drei Punkten im bestehenden System Änderungen vorzunehmen. Zugegebenermaßen sind nicht alle drei Punkte im spezifischen Sinne mit dem Thema Integration verbunden, aber doch überwiegend. Wir haben nämlich einige Mängel festgestellt in den letzten Monaten oder Dinge, die man überdenken sollte. Das wären genau drei.
Die Landesregierung hat mit dem Zukunftsprogramm für Lehrer, Sie erinnern sich, einerseits Weiterbildungsbudgets an die Schulen ausgereicht und andererseits zusätzliche Leistungsbudgets für die Lehrer zur Verfügung gestellt. Dann ist aufgefallen, dass in diese Berechnung nicht einbezogen worden sind die PmsAKräfte, die auch pädagogische Kräfte sind in den Schulen und zusammen mit den Lehrern die Arbeit absolvieren. Es wurde gesagt, es kann doch nicht sein, dass man die pädagogischen Kräfte da anders behandelt. Auch PmsA-Kräfte verdienen eine Leistungszulage, wenn sie besondere Leistungen bringen. Und sie sollten auch in der Fortbildung entsprechend vorkommen und auch Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Das ist eine Argumentation, der man sich schwer verschließen kann. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass die Regierung aufgefordert wird, dies abzustellen und in Zukunft auch die PmsA-Kräfte entsprechend einzubeziehen in die beiden Budgets.
Als zweiten Punkt schlagen wir Ihnen vor, die Regierung aufzufordern, zu prüfen, dass Mentorenleistungen auch in Form von Stundenabminderungen honoriert werden können anstelle von Geld, und zwar wahlweise. Das heißt, die Mentoren, die Lehrer, die Referendare ausbilden, sollten selber die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob sie lieber eine Abminderungsstunde oder auch mehr in Anspruch nehmen möchten oder ein höheres Gehalt empfangen möchten.
Wir hatten alle im Bildungsausschuss die entsprechende Anhörung. Insofern, würde ich sagen, reagieren die Regierungsfraktionen wieder mal in Blitzgeschwindigkeit und stellen die Mängel ab. Alle Anzuhörenden oder die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden hat darauf hingewiesen, dass Abminderungsstunden besser wären als Geld. Deswegen unser Vorschlag, das sollte man niemandem vorschreiben. Da sollen doch die Lehrer bitte selber jeweils individuell wählen, was ihnen lieber ist.
Herr Bluhm, für ein parlamentarisches Verfahren ist das eine Blitzaktion. Ich weiß nicht, vor wie vielen Wochen das war. Sie hätten ja auch einen Antrag einbringen können in die Landtagssitzung. Das ist ja nicht der Fall.
Zum letzten Punkt: Wir möchten die Landesregierung auffordern, bei der Zuweisung von Stunden zur Absicherung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Änderung vorzunehmen. Sie wissen, wir haben einen zentralen Diagnostischen Dienst für die Diagnostik eingeführt. Das hat zu Kritik geführt. Wir halten das für richtig.
Wir halten es für richtig, dass im gesamten Land nach einheitlichen diagnostischen Kriterien die Diagnose durchgeführt wird und dass nicht jeder etwas anderes macht. Es gibt, Herr Bluhm, in der Tat offenbar Anlaufschwierigkeiten des Diagnostischen Dienstes.
Damit werden wir uns im Ausschuss gewiss noch mal zeitnah auseinandersetzen müssen. Ganz überraschend, glaube ich, ist es nicht, wenn man ein neues System einführt, dass es Anlaufschwierigkeiten gibt. Die spannende Frage...
Die spannende Frage, Herr Bluhm, der wir mal nachgehen müssen, ist: Ist es eigentlich erklärbar durch Anlaufschwierigkeiten oder gibt es ein strukturelles Problem, das wir perspektivisch gar nicht so ohne Weiteres beseitigt bekommen? Das ist in der Tat eine Frage, die wir diskutieren müssen.
Unabhängig davon, aber durchaus dazu passend, schlagen wir Ihnen vor, dass wir in Zukunft die Zuweisung dieser Stunden bereits zu einem gewissen Grundteil vor
nehmen unabhängig von der Diagnostik. Was ist damit gemeint? Es dauert Monate, selbst bei einem vollständig funktionierenden Diagnostischen Dienst dauert es manchmal Monate, bis alle Diagnostiken vorliegen. Das heißt, die Kinder sind in der Schule, die Diagnostik läuft noch. Es ist offenkundig, dass die Kinder Förderbedarf haben, aber es ist noch nicht vom Diagnostischen Dienst festgestellt, in welchem Umfang und wie viel, und die Schulen bekommen in dieser Zeit derzeit keine Förderstunden.
Da gibt es das Argument von den Pädagogen, liebe Leute, gebt uns doch ein Grundbudget, sodass noch etwas übrig bleibt nach der Diagnostik, aber ein Grundbudget, dass wir schon einmal loslegen können mit der Förderung bei Kindern, bei denen es offensichtlich ist, wo wir nicht sechs Monate auf die Spezialdiagnostik warten und auf diese Art und Weise dann nicht sechs Monate verlieren sollten in der Förderung der Kinder, sondern von Anfang an loslegen können.
Das folgt grundsätzlich dem Gedanken der schülerbezogenen Stundenzuweisung, das ist auch im sonderpädagogischen Förderbedarf zu machen. Deswegen möchten wir Sie bitten, die Regierung dazu aufzufordern, diese Ausweitung, die schon mal vorgenommen wurde, die schülerbezogene Stundenzuweisung, auch hierauf zu beziehen im Rahmen eines Grundbudgets. Ich denke, das ist ein sehr praxisnaher und kluger Vorschlag, der auch selber von den Lehrerinnen und Lehrern unterbreitet wurde. Ich denke, wir tun gut daran als Parlament, diese Hinweise aus der Praxis aufzunehmen und bei den Lehrern für einige Erleichterungen zu sorgen und bei den Schülern für eine bessere Förderung, als das heute schon der Fall ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Also dagegen kann ja niemand was haben. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Kollege Methling, da sehen Sie mal, welche Wirkung Sie entfalten, Sie rufen und schon fühle ich mich verpflichtet, das Wort zu ergreifen.
Lieber Kollege Andreas Bluhm, ich glaube, die unausgereifte Sachlichkeit der Debatte gebietet es vielleicht, ins Du zu verfallen – ich kann dich nicht so richtig verstehen –, also mit Genehmigung der Präsidentin. Ich kann das nicht verstehen. Ich kann mich erinnern an einen Andreas Bluhm, der hat in der letzten Legislaturperiode hier der CDU die Leviten gelesen und hat aus der Verfassung zitiert, nämlich Artikel 26, da sind die Aufgaben der Opposition beschrieben. Das möchte ich hier ihm einmal gleich tun. In Absatz 2 steht, ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zitieren: Die parlamentarische Opposition „hat insbesondere die Aufgabe, eigene Programme zu entwickeln und Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen sowie Regierungsprogramm und Regierungsentscheidungen kritisch zu bewerten.“
Mir geht es insbesondere um die Formulierung, „Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen“. Und vor diesem Hintergrund muss man Andreas Bluhm als Vertreter der Koalitionsfraktionen den Respekt zollen, der ihm gebührt. Es gab eine Bildungsausschusssitzung, in der hat Herr Bluhm in Umsetzung dieses Artikels 26 aufgedeckt, dass das Bildungsministerium bei der Verkürzung des Referendariats contra legem gehandelt hat, weil das Schulreformgesetz in einem bestimmten Passus noch in Kraft war. Unstrittig.
Dann haben die Koalitionsfraktionen zusammen mit der Regierung natürlich die Konsequenzen gezogen und ein Änderungsgesetz zum Schulreformgesetz eingebracht, um den Rechtsfehler zu heilen, auf den Herr Kreher hingewiesen hat, weshalb er ja auch sagt, als rechtstreuer Abgeordneter muss man solche Dinge unter gewissen Umständen tun, gerade mit Verweis auf Artikel 26.
Mit anderen Worten, du hättest hier heute ans Mikrofon relativ entspannt treten können mit einem Lächeln auf der Brust, nee, im Gesicht, nicht auf der Brust,
und selbstbewusst sagen können: Tja, meine Damen und Herren, das ist für die Opposition wie ein Sechser im Lotto, die Regierung des rechtswidrigen Handelns zu überführen und die Koalitionsfraktionen dazu zu zwingen, eine Gesetzesänderung einzuleiten in einer Art Notoperation. Diesen Begriff würde ich durchaus teilen. Diese Chance hast du vertan, indem du das, was du dort mal aufgeworfen hast, völlig hast fallen lassen, denn du hast, obwohl du im Ausschuss darauf hingewiesen hast, dass ein Rechtsverstoß vorliegt, dann plötzlich die Fronten gewechselt und wolltest von diesem Rechtsverstoß plötzlich nichts mehr wissen.
Ich erinnere an die letzte Landtagsdebatte. Da wurde bestritten, dass ein Rechtsverstoß vorliegt. Es wurde sogar die Frage erörtert von der Linksfraktion, ob es dieser Gesetzesänderung überhaupt bedarf, die wir jetzt einleiten, die allerdings vom Kollegen Bluhm ausgelöst wurde. Und auf die Art und Weise hast du das symbolische und politische Kapital, das du hättest hier einbringen können in die Landtagssitzung, dir selber aus der Hand nehmen lassen.
Jetzt diskutierst du plötzlich nicht mehr über die Rechtsfrage, um die allein es geht, da hat der Abgeordnete Kreher völlig recht, die in der Anhörung von niemandem anders bewertet wurde als von der Landesregierung. Und jetzt hast du natürlich ein Problem.