Ursula Hammann
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Last Statements
Ich frage die Landesregierung:
Wie definiert sie den Begriff „Tierwohl“ anlässlich der gleichnamigen, inzwischen abgesagten Pressefahrt der Umweltministerin Puttrich?
Ich frage die Landesregierung: Welche Fachleute für das Tierwohl, für Eingriffe bei Tieren und für die Antibiotikaverwendung waren für die Pressefahrt der Frau Ministerin vorgesehen? Würden diese Fachleute auch bei der nächsten Fahrt zur Verfügung stehen?
Frau Ministerin, ich habe Verständnis dafür, dass Sie die Namen zurzeit nicht vorliegen haben, würde Sie aber bitten, dass Sie uns diese Namen nachreichen. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir GRÜNE nehmen im Gegensatz zur Regierungskoalition den Verfassungsauftrag im Tierschutz sehr ernst.
Das hätten wir gern gesehen, Herr Bellino. Sie haben auch noch die Chance dazu, weil wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dem können Sie heute zustimmen, dann würden wir Ihre Ersthaftigkeit auch erkennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine seit vielen Jahren bestehende Regelungslücke im Tierschutz endlich schließen. Der Tierschutz hat Verfassungsrang. Aber die Tiere haben keine Vertreter, die ihre Rechte anderenorts einklagen können. Dies ist ein Defizit, dies ist ein Manko, und dies gilt es zu beheben.
Wir wollen auch nicht weitere Klagemöglichkeiten eröffnen, wie Sie das immer wieder behaupten, meine sehr geehrten Damen und Herren vonseiten der CDU. Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen, dass den Tieren das Recht zugestanden wird, dass Dritte in ihrem Namen klagen können, wenn Missstände zu verzeichnen sind.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Situation im Tierschutz, die einfach nicht zu rechtfertigen ist: eine Situation, die den Nutzern von Tieren – das muss man so deutlich sagen – ein Klagerecht gibt, aber den Schützern von Tieren ein Klagerecht verwehrt. Man kann es auch sehr kurz sagen: Ein vermeintliches Zuviel an Tierschutz kann beklagt werden, ein bestehendes Defizit dagegen nicht.
Das hört sich erst einmal sehr trocken an. Deshalb will ich das an einem Beispiel deutlich machen, das man auch wirklich in der Praxis finden kann: Sie haben einen Pseudo-Hundezüchter. Die Tiere befinden sich in einem verwahrlosten Zustand. Ein Amtstierarzt schreitet ein, erteilt eine Auflage oder ein Haltungsverbot. Der Züchter kann dagegen klagen. – Wenn aber aus unerfindlichen Gründen ein Amtstierarzt nicht oder zu spät reagiert, heißt das, die Tiere bleiben in diesem Zustand, und das Elend dieser Tiere zieht sich weiter hin.
Hier wäre eine Verbandsklage absolut angebracht. Sie hätte auch eine abschreckende Wirkung. Auch das ist etwas, was die Tierschutzorganisationen immer wieder betonen. Denn sie wollen nicht klagen um der Klage willen, sondern sie wollen Missständen entgegentreten, und sie sagen, es hat eine abschreckende Wirkung.
Dass das so ist, beweist doch die Praxis in Bremen. Schon seit dem Jahr 2007 gibt es dort ein Verbandsklagerecht. Glauben Sie, die Tierschutzorganisationen klagen dort dauernd? Nein, seit 2007 gab es noch keine einzige Klage. Das bedeutet, man geht sehr verantwortungsvoll mit diesem Instrument um. Man vertritt die Interessen der Tiere, wägt aber sehr wohl ab, wo etwas für die Tiere erreicht werden kann.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf erreichen, das Dritte, damit meinen wir anerkannte Tierschutzorganisationen, nicht irgendwelche Vereine, die Interessen der Tiere auf Einhaltung gültiger – ich betone: gültiger – Schutznormen von Verwaltungsgerichten überprüfen lassen können. Das Recht auf Überprüfung der Einhaltung von Schutznormen ist im Grundgesetz niedergelegt und findet sich daher auch in vielen anderen Bereichen, z. B. im Behindertenrecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP, Sie sind keine Anwälte der Tiere. Wir hatten eine Anhörung, aus der Sie leider nichts gelernt haben. Es gab eine breite Unterstützung für die beiden Gesetzentwürfe, über die heute in zweiter Lesung diskutiert wird, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und unseren Gesetzentwurf für die Einführung eines Verbandsklagerechts.
SPD und GRÜNE sind sich in den Zielrichtungen absolut einig. Wir wollen, dass diese Rechtslücke endlich geschlossen wird. Die Gesetzentwürfe unterscheiden sich dennoch. Unser Entwurf geht an einigen wenigen Stellen weiter als der der SPD. Ich will sie benennen: Es geht darum, wer klagen kann. Wir wollen, dass auch Stiftungen ein Klagerecht bekommen. Sie wissen, dass wir GRÜNE seit Langem eine hessische Landesstiftung für den Tierschutz fordern. Auch diese Stiftung muss die Möglichkeit haben, Klage zu erheben.
Zweitens. Wir machen keinen Unterschied zwischen einer privaten und einer gewerblichen Haltung. Den Tieren ist das nämlich egal. Sie müssen aber artgerecht gehalten werden. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf insbesondere bei Neubauten für Tierhaltungen ab einem Rauminhalt von 50 m³ eine Klagemöglichkeit vorgesehen, wenn die Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund ist die Angst, die vonseiten der CDU und der FDP immer wieder geäußert wird, jetzt werde jede Hundehütte beklagt, absoluter Blödsinn. Wenn Sie aber eine solche Behauptung aufstellen, beweist das, dass Sie sich mit unserem Gesetzentwurf überhaupt nicht ernsthaft beschäftigt haben.
Der Gesetzentwurf der SPD und unser Gesetzentwurf haben in der Anhörung unglaublich viel Unterstützung erhalten. Die Reihe der Unterstützer reichte von der Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen bis zur Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Daran kann man erkennen, dass dieser Missstand schon seit Jahren bekannt ist und dass man endlich auch von der Tierschützerseite her auf Abhilfe drängt und hofft, dass endlich eine Regelung in diesem Bereich geschaffen wird.
Es ist einfach abenteuerlich, wenn Sie vonseiten der CDUFraktion hier immer wieder falsche Behauptungen aufstellen. Ich habe ein Beispiel genannt, nämlich die Hundehütten. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass wir keine Ausweitung von Klagebefugnissen fordern. Wo bisher keine Befugnisse waren, können sie auch nicht ausgeweitet werden. Das ist Fakt. Wir wollen, dass endlich ein Rechtsanspruch auf Überprüfung durch ein Verwaltungsgericht geschaffen wird.
Ich habe eine Presseerklärung der CDU-Fraktion ans Pult mitgebracht. Ich zitiere:
Es ist für uns als C-Partei eine Selbstverständlichkeit, dass Tiere als Teil der Schöpfung zu achten und zu schützen sind. Nicht umsonst haben wir deshalb den Tierschutz in unser Parteigrundsatzprogramm aufgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDUFraktion, wenn Sie nicht danach handeln, dann sollten Sie sich das C an dieser Stelle sparen.
Als ich das gelesen habe, habe ich eher an die Energieeffizienzklassifizierung gedacht. C bedeutet da nämlich „schlechter als drittklassig“. Das wäre die richtige Bewertung Ihrer Tierschutzpolitik.
Wir haben hier einen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Das heißt, auch Sie können sich nicht ständig drum herumdrücken und versuchen, mit Fehlbehauptungen gute Gedanken niederzumachen. Wir brauchen in diesem Bereich endlich eine richtige und gute Lösung. Zum konsequenten Schutz der Natur gehört, dass wir Tiere nicht nur wie Nutzobjekte behandeln. Das erwarte ich von einer Partei, die das C im Namen trägt. Wir müssen dafür sorgen, dass den Tieren um ihrer selbst willen Leid und Schmerz erspart werden und dass sie artgerecht leben können.
Wir haben diesen Verfassungsauftrag. Der ist ernst zu nehmen. Ich bedauere es, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, dass Sie diesen Auftrag einfach nicht erkennen wollen. Sie zeigen sich auch im Tierschutz rückständig, erschöpft und verbraucht.
Ich frage die Landesregierung:
Wann wird die Schlussfassung des Konzepts zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie offiziell vorliegen?
Was sind die Gründe dafür, dass das Konzept seit der Beschlussfassung im Hessischen Landtag im Jahr 2008 immer noch nicht vorliegt? – Das sind immerhin vier Jahre.
Frau Staatsministerin, ich möchte Sie bitten, die Gründe dem Landtag einmal darzulegen.
Ich frage die Landesregierung:
Welche hessische Verbrennungsanlage verfügt über eine Messeinrichtung für radioaktive Substanzen?
Aus welchen Gründen verfügt die Hessische Industriemüll GmbH in Biebesheim nicht über eine Messeinrichtung für radioaktive Substanzen?
Da auch Krankenhausabfälle in der Sondermüllverbrennungsanlage angenommen und verbrannt werden, fragen wir uns natürlich Folgendes: Es besteht die Möglichkeit, dass unerlaubt oder aus Versehen radioaktive Abfälle mit hineingeraten können. Die Fasskontrollen erfolgen nicht regelmäßig und kontinuierlich. Deshalb lautet die Frage an die Landesregierung: Können Sie überhaupt ausschließen, dass es zur Anlieferung radioaktiver Abfälle kommt, die dort auch verbrannt werden könnten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Puttrich, ja, es geschieht etwas. Nach sehr vielen Jahren des Redens haben wir endlich einen Gesetzentwurf dieser Landesregierung im Bereich der Energien. – Frau Ministerin, ich würde Sie bitten, dass Sie mir vielleicht zuhören, wenn ich Sie persönlich anspreche.
Aber, Frau Ministerin, es ist doch so, dass Sie hinter dem zurückbleiben, was wirklich machbar wäre, selbst hinter dem, was der Energiegipfel Ihnen im Konsens aufgeschrieben hat. Wir bedauern es. Wir hatten in der letzten Plenarrunde schon eine Diskussion. Wir haben schon auf einige Bereiche hingewiesen, wo wir Änderungsbedarf in einem Energiezukunftsgesetz als notwendig angesehen haben.
Das Gesetz hat wirklich einen ganz besonderen Namen. Unter diesem Namen muss sich natürlich etwas Positives verbergen. Wir sagen, dass das, was sich darunter verbirgt, etwas ist, das in vielen Bereichen schon im jetzigen Hessischen Energiegesetz festgelegt und festgeschrieben ist, was man heute schon umsetzen könnte.
Wer sich das einmal kritisch anschaut und das jetzt bestehende Gesetz mit dem vergleicht, was Sie vorgelegt haben, wird nicht sehr viel Neues wiederfinden.
Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage: Es ist und bleibt ein Schmalspurgesetzentwurf. Er bleibt einfach hinter
dem zurück, was wirklich notwendig ist. Ich glaube auch nicht, dass es damit zu dem notwendigen Ruck kommen würde, den wir alle für den Energiebereich wirklich erhoffen. Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass Ministerpräsident Bouffier hier offensichtlich die Augen verschließt.
Er war auf dem Energiegipfel der Bundeskanzlerin Merkel. Danach gab es eine Presseberichterstattung, der zufolge er sagte:
Bouffier warnte vor schneller Lösung bei Energiewende.
Dann wird da geschrieben, Hessens Regierungschef Volker Bouffier habe vor schnellen Lösungen bei der Energiewende gewarnt. Der Erhalt des Wohlstandes bleibe das Maß der Dinge, soll er am Mittwochabend in Wiesbaden gesagt haben. Das war ein Onlinebericht von 23. Mai 2012.
Wir GRÜNEN sagen Herrn Bouffier jedoch: Die Energiewende ist nicht eine Gefahr für den Wohlstand, sondern sie sichert den zukünftigen Wohlstand.
Es irritiert mich schon, dass ich in einer anderen Veröffentlichung der Presse wiederum finden muss, dass Herr Bouffier den Wildwuchs bei der Energieerzeugung beklagt. Ich möchte hier etwas aus der „Wetzlarer Neuen Zeitung“ vom 24. Mai 2012 zitieren. Da steht geschrieben – das ist die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten Bouffier –, seit Abschluss des Atomausstiegs laufe ein Wettbewerb darum, wer am schnellsten die Wende vollziehe.
Das könne nicht das Ziel sein, kritisierte der Hessische Ministerpräsident: „Ein Wettlauf um alternative Energien führt zu nichts, wenn ich nicht weiß, wohin es gehen soll.“
Hier tritt ein Ministerpräsident ganz bewusst auf die Bremse.
Doch, das muss man wirklich so sagen. – Es ist doch allen bekannt, dass es nach dem Energiegipfel eine große Übereinstimmung dahin gehend gibt, dass die Energiewende so schnell wie möglich vollzogen werden muss. Dieses schnelle Vollziehen sehen wir in vielen Teilen nicht nur von Herrn Bouffier, sondern leider auch auf der Bundesebene in vielen Teilen ausgebremst.
Sie brauchen sich doch nur einmal anzuschauen, was auf dem Energiegipfel herausgekommen ist, den Bundeskanzlerin Merkel einberufen hat. Für uns war es eine Offenbarung des Versagens.
Wir mussten doch erkennen, dass es überhaupt keine Entscheidung in der Frage gegeben hat, wie die Energie
wende bundesweit beschleunigt werden kann. Ich möchte sogar die Kritik anbringen, dass man sich noch nicht einmal Gedanken darüber gemacht hat, wie man das Problem im Hinblick auf das löst, was auf Ebene der Europäischen Union schon längst Beschlusslage ist und was man auf Bundesebene noch nicht umsetzen will, ja, was man sogar blockiert. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union gibt, deren Umsetzung von der Bundesregierung immer noch massiv gebremst wird.
Wir haben immer noch keine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern, wie die Förderung der energetischen Sanierung der Gebäude aussehen soll. Es gibt immer noch keinen durchschlagenden Erfolg. Die Bundesregierung hat noch kein Einlenken gezeigt und gesagt, wie man das Ganze umsetzen könnte. Da müssen wir aber doch ansetzen, da wir wissen, wie schnell die Sanierungsquote erreicht werden soll und wie hoch die Sanierungsquote sein wird.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen. Beim Netzausbau, dessen Ertüchtigung und der Netzinfrastruktur müssen wir doch erkennen, dass auf Bundesebene dem Ganzen bislang wirklich tatenlos zugesehen wird. Es passiert rein gar nichts. Auch bei den Speichertechnologien sehen wir, dass es überhaupt kein Fortkommen gibt. Meine Damen und Herren, das wissen Sie doch auch: Der Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien wird sogar noch blockiert.
Wir sehen das bei der Nutzung der Solarenergie ganz deutlich. Die überzogenen und überhasteten Kürzungen haben zu einer großen Verunsicherung bei denjenigen geführt, die investieren wollen. Auch der Solarindustrie in Deutschland hat das massiv geschadet. Sie haben der Solarindustrie in die Kniekehle getreten.
Es ist aber nicht nur die Bundesebene, die Probleme im Hinblick auf den Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien und im Hinblick auf die Energiewende hat. Ich brauche nur nach Hessen zu schauen. Dann kann ich sehen, wer da die Blockade betreibt.
Diejenigen, die verhindert haben, dass auf dem Energiegipfel auch der Verkehr mit dessen Verbrauch an Energie behandelt wurde, haben eine falsche Entscheidung getroffen. Die, die falsche Entscheidung getroffen haben, sitzen eindeutig auf der Seite der FDP-Fraktion.
Es ist erkennbar, dass sich die FDP in diesem Bereich wirklich als Bremser hervorgetan hat. Ich brauche nur in das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zu sehen. Herr Kollege Rock, seit März 2012 werden die regionalen Energiekonzepte für die Regionalplanung in den Regionen Nord-, Mittel- und Südhessen angekündigt. Gibt es sie heute schon? – Nein, da besteht ein Defizit. Da wird blockiert und gebremst. Die regionalen Energiekonzepte gibt es bis heute noch nicht.
In der Hessischen Gemeindeordnung wurde das durch die FDP so schlecht reguliert, dass die Kommunen gar nicht in die Lage versetzt wurden, den Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien eigenständig zu forcieren. Das war eine krasse Fehlentscheidung, die hier erfolgt ist. Ich bedaure sehr, dass sich die FDP so verhalten hat.
Es zeigt sich für uns ganz deutlich, dass sich zahlreiche wichtige Bereiche in dem Gesetzentwurf, der jetzt vorgelegt wurde, nicht wiederfinden. Die hauptsächliche Blockade erfolgt vonseiten der FDP. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass Herr Bouffier dies zur Chefsache gemacht hätte. Wer die Energiewende will, muss sich massiv dafür einsetzen. Er kann es nicht dem kleineren Koalitionspartner überlassen, wie die Energiewende in Hessen zu vollziehen ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie noch einmal auf Folgendes aufmerksam machen: In dem Energiegesetz, das uns jetzt als Entwurf vorgelegt wurde, gibt es nur Absichtserklärungen. Aber Absichtserklärungen werden die Energiewende nicht wirklich weiterbringen.
Wir brauchen die Novelle des Hessischen Landesplanungsgesetzes hinsichtlich der konkreten Festschreibung der 2 % Landesfläche für den Ausbau der Windkraftanlagen. Es fehlt immer noch die Novelle der Hessischen Bauordnung. Das Stichwort dazu lautet: Statik für Solaranlagen auf den Hallendächern der Industrie. Dabei war das auf dem Energiegipfel Konsens.
Es gibt keine Aussagen zur Netz- und zur Energiespeicherentwicklung. Es gibt keine Zwischenschritte für die Jahre 2020 und 2030, die zeigen, wie das Ziel bis zum Jahr 2050 erfüllt werden kann.
Es sind noch viele Defizite zu beseitigen. Ich setze auf die Anhörung. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Energiewende in Hessen umzusetzen. Ich hoffe darauf, dass sich das nach der Anhörung dann auch im Gesetzentwurf wiederfinden wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Stephan, ich finde es falsch, wenn Sie den Vorwurf erheben, hier würde ständig ein Gesetz vorgelegt werden. Sie wissen, dass die Opposition sehr gut gearbeitet hat. Ich hätte eigentlich erwartet, dass endlich einmal von Ihrer Seite ein Gesetz vorgelegt wird.
Ja, es geht uns zu langsam. Es ist auch folgerichtig, dass vonseiten der Opposition immer wieder darauf aufmerksam gemacht wird, dass wir eine Energiewende in Hessen brauchen, dass wir vernünftige Regularien brauchen. Was haben wir bisher von der Hessischen Landesregierung vorgelegt bekommen? Wir haben in den Landtag noch kein Gesetz eingebracht bekommen. Es gibt lediglich einen Entwurf, der sich zurzeit in der Verbändeanhörung befindet, der, wenn man ihn sich kritisch anschaut, nicht das hält, was der Name verspricht.
Wenn man über den Entwurf den Titel „Energiezukunftsgesetz“ setzt, dann muss man darunter vieles erwarten. Wenn man sich das genau durchschaut, kann man das aber nicht erkennen.
Ich sage an dieser Stelle, ich bin sehr froh, dass sich CDU und FDP jetzt auf den Weg begeben haben, mit uns eine andere Energiepolitik auf den Weg zu bringen. Das kann man positiv feststellen. Aber es ist zögerlich, und es entspricht nicht dem, was notwendig ist.
Ich will deshalb sehr kritisch sein, weil ich glaube, dass es noch Möglichkeiten gibt, diesen in der Verbändeanhörung befindlichen Gesetzentwurf nachzubessern.
Frau Puttrich, Sie hatten damals in Ihrer Regierungserklärung darauf aufmerksam gemacht: Es wird kein Weg, der in einem Sprint zurückzulegen ist. – Ja, das haben wir damals auch erkannt, weil natürlich sehr viel aufzuholen ist. Wenn sich über viele Jahre nichts getan hat, wenn sich in diesem Land wenig bei den erneuerbaren Energien getan hat, dann ist der Aufholfaktor groß. Dafür haben wir Verständnis. Aber wir müssen darauf hinweisen, dass uns die Zeit davonläuft. Nicht ein Sprint, aber ein zügiges Angehen ist notwendig und kein Schneckentempo.
Deshalb begrüßen wir den Vorschlag, der vonseiten der SPD-Fraktion eingebracht wurde. Sie wissen, wir hatten schon vor einigen Jahren, genauer gesagt, im Jahr 2009, vier eigene Gesetzentwürfe eingebracht. Wir haben sie
damals unter dem Titel „Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetze“ eingebracht. Wenn man sie sich anschaut, sieht man, dass sie sich in wesentlichen Teilen mit dem decken, was vonseiten der SPD in die Diskussion eingebracht wurde.
Meine Damen und Herren, deshalb begrüßen wir, dass die Diskussion neu beginnen kann. Ich glaube, es ist falsch, sich auf einen Standpunkt zurückzuziehen nach dem Motto: Wir können in unserem Gesetz nicht mehr festschreiben, als der Energiegipfel beinhaltet. – Das tut die Landesregierung. Sie hat nur die Punkte festgehalten, die der Energiegipfel im Konsens für sich festgestellt hat.
Nein, meine Damen und Herren, wir könnten sehr viel mehr aus den Ergebnissen des Energiegipfels ziehen.
Ich sage noch einmal, der vorgelegte, in der Verbändeanhörung befindliche Entwurf ist ein sehr schmaler Gesetzentwurf. Ich habe ihn mitgebracht, damit man auf die einzelnen Passagen eingehen kann. Wenn Sie einmal vergleichen, was wir in der jetzigen Regelung des noch bestehenden Energiegesetzes haben, dann stellen Sie sehr schnell fest, dass auch heute sehr viel bei der Förderung machbar wäre, dass vieles bei der Berichterstattung machbar wäre, auch was Investitionen angeht. All das ist jetzt schon Bestandteil des bestehenden Energiegesetzes. Ich sage ganz deutlich: Im bestehenden Energiegesetz gibt es Passagen, an die sich die Landesregierung bisher in keiner Weise gehalten hat.
Ich erinnere nur an die vorgesehene Berichterstattung, das Energiemonitoring. Das sollte alle zwei Jahre geschehen. Man sollte im Landtag immer in Kenntnis darüber gesetzt werden, wie der aktuelle Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist, überhaupt wie die gesamte Energiewirtschaft in Hessen aufgestellt ist. Seit Jahren müssen wir feststellen: In diesem Bereich gibt es keinen Vollzug.
Da, wo es wirklich darauf ankommen würde, wo die Landesregierung etwas zusetzen könnte, bleiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf – seien Sie mir nicht böse, es ist ein Schmalspurgesetz – gerade dort, wo es um Anforderungen an die landeseigenen Gebäude und die Beschaffung geht, hinter dem zurück, was notwendig wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer im Energiegipfel für sich selbst feststellt, man ist als Land in einer Vorbildfunktion, der darf nicht an Regelungen in einem Gesetzentwurf festhalten, die sich auf die Energieeinsparungsverordnung 2009 beziehen, z. B. bei den Neubauten, die irgendwann im Land Hessen kommen. Man will die Verordnung zwar unterschreiten, aber das ist zu wenig, wenn wir wissen, dass in diesem Bereich große Möglichkeiten bestehen, Energie einzusparen.
Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen. Die EnEV 2009, das wissen Sie so gut wie ich, beinhaltet eine Energieabschätzung von 60 bis 80 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Das wäre die Differenzierung, welchen Bereich man wählt, welches Energieeffizienzhaus man wählt.
Sie hätten jetzt schon die Möglichkeit, in Ihrem Gesetzentwurf als Vorbildfunktion festzuschreiben: Künftig wird alles, was im Behördenbereich neu gebaut wird, nur noch in Passivhausbauweise erstellt.
Das war schon ein Vorschlag, den wir Ihnen in einem unserer Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetze vorgelegt haben. Zur Erinnerung: Passivhausstandard bedeutet nur 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Das heißt, ein wesentlich geringerer Energieeinsatz ist notwendig, um Behaglichkeit bzw. Heizung und Wärme in diesem Bereich und auch die Warmwasserversorgung vorzuhalten.
Was ich absolut nicht verstehe: Wenn man weiß, dass dieser Sektor so wichtig ist, wieso ignorieren Sie die EU-Gesetzgebung? Gerade in diesem Bereich gibt es eine ganz deutliche Regelung. Seit dem Jahr 2010 gibt es die EURichtlinie 2010/31/EU, nach der Behördenneubauten ab dem 31.12.2018 nur noch in Niedrigstenergiebauweise erstellt werden dürfen. Das bedeutet einen Energieeinsatz nahe null.
Das haben Sie eben nicht, Herr Kollege Stephan. Schauen Sie sich bitte den Entwurf der Landesregierung an, der sich in der Verbändeanhörung befindet. – Wenn Sie wirklich konsequent wären, müssten Sie in diesem Bereich schon festhalten: Im Hinblick auf die Energieeinsparung muss es der beste Einsatz, das Passivhaus und sogar noch das Passivhaus plus sein, sodass das Haus mehr Energie erzeugt, als es selbst verbraucht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen in dem von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf ein Auffrischungsgesetz; denn es erinnert an das, was alles möglich ist. Ich glaube, die Landesregierung und die Regierungskoalition von CDU und FDP sind gut beraten, sich all die Regelungen, die darin enthalten sind, noch einmal genau anzuschauen. Sie haben noch die Zeit, Ihren Entwurf, der sich in der Verbändeanhörung befindet, daraufhin zu überprüfen und Änderungen vorzunehmen. Wir geben Ihnen die Chance. Ich glaube, dass es notwendig ist, denn ich glaube immer noch daran, dass wir alle ein gemeinsames Ziel haben.
Wir wollen eine Energiewende in Hessen haben. Sie schauen auf das Jahr 2050. Wir sagen, wir haben mit unseren Konzepten schon dargestellt, dass bis zum Jahr 2030 der Einsatz von 100 % erneuerbarer Energie im Strombereich möglich ist. Wir glauben also, dass es sehr viel früher möglich ist. Wir wollen diesen Weg mit Ihnen gehen, und wir glauben, dass Sie in der Lage sein könnten, das zu erkennen, was notwendig ist, und entsprechende Regulierungen vorzunehmen.
Entschuldigen Sie, ich habe nicht auf die Uhr gesehen.
Dafür haben wir Sie. Danke schön, Herr Präsident.
Sie sehen, es gibt viele gute Vorschläge, die zu berücksichtigen sind. Ich wollte kein Bashing bei Frau Ministerin Puttrich machen, weil ich glaube, dass sie einen guten Willen hat, in diesem Bereich etwas umzusetzen. Ich gehe eher in Richtung FDP, die viel blockiert hat. Ich glaube, die Festschreibung der 2 % Windenergiefläche wäre im Landesplanungsgesetz besser aufgehoben. Das hätte auch jetzt schon in einem Artikelgesetz vorgelegt werden können. Ich glaube, es hängt mit am Koalitionspartner, dass Sie noch nicht so weit gekommen sind, wie es möglich wäre. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Staatsminister Posch, können Sie uns sagen, was nachträglich eingearbeitet werden musste, weshalb es zu dieser Verzögerung gekommen ist?
Frau Ministerin, ich frage Sie: Bis wann liegen die für März angekündigten regionalen Energiekonzepte vor?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir GRÜNEN haben uns immer für eine kontinuierliche und maßvolle Anpassung der Förderung der erneuerbaren Energien an die Kostenentwicklung ausgesprochen. So war auch damals das Erneuerbare-Energien-Gesetz angelegt, das unter Rot-Grün eingeführt wurde und wirklich zu einem Schlager geworden ist, der in anderen Ländern übernommen wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vertrauensschutz hat für uns immer eine große Rolle gespielt. Wir haben immer dazu beigetragen, dass das Vertrauen der Investoren erhalten bleibt. Wir haben immer eine maßvolle Kürzung der Einspeisevergütung vorgenommen. Aber was Sie jetzt tun, ist ein Angriff auf die Solarwirtschaft in Deutschland. Es ist ein massiver Angriff, der hier erfolgt und der untragbar ist.
In Branchenkreisen spricht man schon von einer Sonnenfinsternis,
und es treibt auch die Menschen auf die Straßen. Schauen Sie nach Berlin. Über 11.000 Menschen waren dort auf der Straße und haben gegen die überzogenen Kürzungen protestiert.
Wir sehen diese Kürzungen – das sage ich Ihnen ganz deutlich – mit großer Sorge. Sie wollen die Einspeisevergütung bei der Fotovoltaik um bis zu 30 % kürzen. Sie wollen die Einspeiseerträge deckeln. Anlagen sollen nur noch mit 85 %, große Anlagen mit 90 % vergütet werden. Die Förderung soll künftig jeden Monat um 0,15 Cent fallen. Sie wollen – das ist das Absurde daran – den Ausbau der Solarenergie deckeln. Dass das, Planwirtschaft in der Solarenergie, ausgerechnet von der FDP eingebracht wurde, das ist abstrus.
Sie müssen doch auch erkennen, dass man das, was nun der Öffentlichkeit präsentiert wurde, nur als einen faulen Solarkompromiss zwischen Rösler und Röttgen bezeichnen kann – ein Kompromiss, der alleine dem Koalitions
frieden geschuldet ist, ein Kompromiss, der aber auch auf die Einflussnahme der großen vier Stromkonzerne zurückzuführen ist.
Denn die erkennen doch auch: Jede dezentral erzeugte Kilowattstunde heißt für sie einen Verlust an Marktanteilen, einen Verlust der Einflussnahme. Dagegen wehren sich die großen vier Monopolisten natürlich. Sie wollen ihre Marktanteile aufrechterhalten, und deshalb intervenieren sie auf Bundesebene, wo immer sie können.
Meine Damen und Herren, Rösler und Röttgen gerieren sich als die Herren der Sonnenfinsternis. Man kann sie auch als Sunblocker mit dem Verhinderungsfaktor 100 bezeichnen.
Das stand auch auf vielen Plakaten der Demonstranten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wollen nicht erkennen, dass die Solarenergie ein ganz wichtiger Bestandteil der Energiewende ist. Sie negieren, dass an sonnigen Tagen die Solarenergie jetzt schon 15 bis 20 konventionelle Großkraftwerke ersetzt. Das ist die Wahrheit.
Sie wollen nicht erkennen, dass durch die Nutzung der Solarenergie der Preis für Spitzenlaststrom im vergangenen Sommer um durchschnittlich 5 % reduziert wurde. Sie wollen auch nicht erkennen, dass die Solarenergie alleine im Jahr 2011 12,5 Millionen t Kohlendioxid eingespart hat. Das sind reale Tatsachen.
Meine Damen und Herren, über 130.000 Arbeitsplätze sind mittlerweile entstanden, und 10 Milliarden € wurden zur Wertschöpfung beigetragen. Aber statt all dies wahrzunehmen, schließen Sie davor die Augen, und dies ein Jahr nach der Katastrophe in Fukushima.
Ich sage es betont: Wir wollen eine Energiewende. Aber was tun Sie dafür? Sie negieren das, was getan werden kann. Ich finde es furchtbar, dass Sie sich an dieser Stelle mit einem „Ah!“ aufamseln wollen.
Ein Jahr nach Fukushima sind offenbar die Erinnerungen von CDU und FDP verblasst und der Blick auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz getrübt. Sie haben die falschen Vorschläge vorgetragen. Sie reagieren nicht auf das, was notwendig wäre, was die Marktlage angeht. Und immer wieder diese stereotypen Aussagen im Hinblick auf die enormen Kosten, die auf die Bürgerinnen und Bürger über den Strompreis zukommen.
Was Sie bisher überhaupt nicht beeinflusst hat, das waren die enormen Gewinne der vier großen Stromkonzerne. Viele Jahre lang haben diese Milliarden Euro eingefahren. Man muss einfach einmal darstellen, dass RWE allein im Jahr 2011, trotz des Nichtbetriebs der Atomreaktoren
in Biblis, noch mehr als 2,5 Milliarden € an Gewinn eingefahren hat. Ich hab noch niemals gehört, dass Sie sich hier in Hessen dagegen wehren, dass diese Gewinne eingefahren werden.
Meine Damen und Herren, deshalb ist auch die Überschrift über Ihrem Dringlichen Entschließungsantrag oder auch der Passus, in dem Sie sagen, Sie wollen einen Schutz für Verbraucher vor steigenden Strompreisen, reines Nebelwerfen. Man muss doch erkennen, dass Sie wirklich alles tun, um diese Strukturen mit den Stromkonzernen weiter aufrechtzuerhalten. Sie blenden doch tatsächlich aus, dass Sie noch im letzten Jahr Strukturen erhalten und stromintensive Unternehmen über die Nutzungsentgelte entlastet haben.
Sie haben die EEG-Umlage für mehrere Tausend Unternehmen gestrichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Ihre Politik. Man muss einfach sehen: Das ist eine krasse Klientelpolitik, die Sie hier betreiben.
Ich sage das bewusst: eine krasse Klientelpolitik. Denn wenn dies nicht erfolgt wäre, hätte man den Verbraucherstrompreis schon jetzt um 0,3 Cent/KWh senken können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Ihrem Entschließungsantrag betonen Sie, dass Sie die Solarbranche als wichtige Branche in Hessen sehen. Sie betonen, dass Sie die Arbeitsplätze dort erhalten wollen. Aber was tun Sie? Sie riskieren diese Arbeitsplätze. Ich weiß nicht: Sind Sie blind? Sehen Sie denn nicht, was momentan in der Solarwirtschaft in Deutschland los ist?
Verschließen Sie die Augen vor dem, was in Hessen los ist?
Wir haben Schreiben von SMA. Wir haben die Information – das müssten Sie auch gelesen haben –, dass Ralos New Energies AG diese Woche beim Amtsgericht Darmstadt Insolvenz angemeldet hat, und nicht nur sie, sondern auch ihre beiden Tochterunternehmen. Sie wurden gefragt, warum. Die Aussage war: Das ist die Entwicklung auf Bundesebene im Hinblick auf die Einspeisevergütung und die Förderung der Solarenergie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind zahlreiche Auftragsstornierungen zu verzeichnen. Aufträge werden auf Eis gelegt, aber auch totale Auftragsstornierungen sind erfolgt. Das hat unmittelbare Auswirkungen.
Es gibt ein Unternehmen im Odenwald, das sich ebenfalls an Sie gewandt hat. Dieses Unternehmen gehört zur Wal ther-Gebhardt Unternehmensgruppe HIK-HIS-Sinus
strom. Hier stehen Arbeitsplätze direkt zur Disposition. Diese Arbeitsplätze fallen möglicherweise weg.
Wenn das geschieht, dann ist das auf Ihr Bestreben hin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es gut, dass Frau Ministerin Puttrich nicht gleich Ja und Amen zu allem gesagt hat, was auf Bundesebene vorgegeben wurde. Aber nur eine Übergangsregelung zu fordern, das ist absolut zu wenig.
Wir verlangen von Ihnen, dass Sie sich im Bundesrat dagegen wehren und den Vermittlungsausschuss anrufen.
Kämpfen Sie für die hessische Solarwirtschaft. Kämpfen Sie dafür, dass diese Arbeitsplätze sowie die Wirtschaftsförderung in Deutschland und in Hessen erhalten bleiben. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Timon Gremmels, ich danke für den Applaus.
Das Thema Energie ist ein Thema, das wir heute wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben, weil es für uns ein sehr wichtiges Thema ist. Seit dem Energiegipfel sind wir in Hessen real doch keinen Schritt weitergekommen. Nichts hat sich wesentlich verbessert. Wir hatten zwar eine Regierungserklärung von Frau Ministerin Puttrich, wir hatten auch eine Pressekonferenz, auf der sie das Energiekonzept der Landesregierung vorgestellt hat – in unseren Augen noch unzureichend, aber mit sehr vielen interessanten Aspekten –, aber real sind wir noch nicht weitergekommen.
Wir hatten bereits im April letzten Jahres ein aktualisiertes Stromkonzept vorgelegt, um zu zeigen, mit welchen Möglichkeiten es machbar sein kann, die Energiewende im Strombereich bis zum Jahr 2030 aus 100 % erneuerbaren Energien für den Strombereich zu erreichen.
Im November letzten Jahres haben wir ein neues Energiekonzept vorgelegt, das den Wärmebereich umfasst; denn wir wissen, dass eine Energiewende nur funktionieren kann, wenn alle Bereiche betrachtet werden, und dazu gehört auch der Wärmebereich.
Wie wichtig die Betrachtung des Wärmebereichs ist, wird daran deutlich, wie hoch sein Anteil am Gesamtenergieverbrauch ist und wie hoch die Kohlendioxidemissionen sind, die dabei auf den Wärmebereich entfallen – in beiden Sektoren sind dies immerhin 40 %.
Sie alle können anhand der steigenden Nebenkosten absehen, wie wichtig es ist, gerade den Wärmesektor unter die Lupe zu nehmen. Wir müssen feststellen, dass dies immer mehr auch zu einer sozialen Frage wird – steigende Rohstoffkosten, die für die Wärmeerzeugung aufgewendet werden müssten, sprich: Warmwasser und Heizung. Das Ganze umfasst also auch einen sozialen Aspekt, und deshalb muss es ebenfalls berücksichtigt werden.
Wir haben in unserem Konzept den Markt untersucht, um festzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, Wärmereduktion zu erzielen, und wo wir erneuerbare Energien einsetzen können, um bisher eingesetzte konventionell erzeugte Energie zu ersetzen. Mit der heute schon zur Verfügung stehenden Technik ist es machbar, bis zum Jahr 2030 die Erzeugung von Wärme – das muss man einmal festhalten – um 36 % zu senken. Weiterhin ist der Zubau an erneuerbaren Energien in diesem Bereich machbar; ebenfalls zu einem hohen Anteil von über 30 %.
Das ist etwas, was die Landesregierung noch immer erst erkennen muss. Ich fand es sehr schade, als ich nach der Pressekonferenz lesen musste, dass die Landesregierung selbst sagte, sie sei nicht so ambitioniert wie das Land Rheinland-Pfalz. Nein, meine Damen und Herren, das darf nicht sein.
Wir müssen endlich zeigen, dass auch wir in Hessen es können, und da sind Sie in der Verantwortung.
Was ist denn alles nötig? – Wir brauchen dringend die Umsetzung einer Sanierungsquote von bis zu 3 %. Wir reden gerade von den Häusern, die vor 1978 gebaut worden sind; zurzeit haben wir dort eine Sanierungsquote von 1,1 %. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Wir brauchen den Austausch von alten Heizungen in diesem Bereich. Wir brauchen – und da sind wir uns Gott sei Dank einig – eine gute Energieberatung. Wer heute im Hinblick auf Wärmedämmung vor einer Haussanierung steht, der muss eine Rundumberatung bekommen und alle finanziellen Aspekte berücksichtigen. Das heißt, durch eine vernünftige Beratung können wir auch sehr viele psychologische Hürden abbauen und Hausbesitzer dazu bringen, eine schnellere Sanierung vorzunehmen.
Aber es ist nicht allein die Beratung. Dazu gehört natürlich auch eine ausreichende Finanzierung. Mit einer vernünftigen Steuererleichterung, mit gut ausgestatteten Fördertöpfen auf Bundes- wie auch auf Landesebene ist es machbar, diese Energiewende schnell zu vollziehen. Da tun Sie noch zu wenig.
Lieber Kollege Stephan, in diesem Zusammenhang ist Ihre Presseerklärung von damals, die Sie zu unserer Vorstellung des Wärmekonzeptes eingebracht haben – die ich heute auch teilweise in Ihrem Antrag wiederfinde –, sehr erklärend; denn man kann genau erkennen, dass sie in den letzten Jahren kaum etwas für den Bereich der Energieeffizienz getan haben. Es sind lediglich das HIER-Projekt und der Bereich der Energieeffizienz für Mietwohnungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Beratung, Finanzierung, aber auch gesetzliche Regelungen sind notwendig – und das haben Sie bisher versäumt. Wir haben einen verquasten § 121 in der Hessischen Gemeindeordnung. Daran wird deutlich, dass eine Energiewende so nicht funktionieren kann.
Gerade über diese gesetzlichen Regelungen hat das Land doch die Möglichkeit, die Richtung ganz massiv mit zu beeinflussen. Ich erinnere Sie daran, dass wir schon vor einiger Zeit mehrere Gesetzentwürfe eingebracht haben – unsere Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetze –, die genau dies zum Inhalt hatten.
Die Anfangspunkte sind heute noch so aktuell wie damals: Das sind die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, die Änderung der Hessischen Bauordnung und die Änderung des Nachbarrechtsgesetzes, wenn man eine vernünftige Dämmung vornehmen will.
Die Kommunen – auch das ist Bestandteil unseres Wärmekonzeptes – müssen in die Lage versetzt werden, ihre Klima- und Energiepolitik vor Ort über ein Satzungsrecht massiv zu beeinflussen.
Das bedeutet, dass man natürlich auch den Passivhausstandard für Neubaugebiete in den Satzungen vorschreiben kann; das bedeutet den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Sanierungsmaßnahmen. Das sind auch gebietsbezogene Sanierungspflichten, die erfüllt werden könnten, etwa die Festsetzung von Energieverbrauchswerten in diesem Bereich oder die schon erwähnte Modernisierung von Heizungsanlagen.
Wir haben uns alle Potenziale angesehen. Wir haben uns angesehen, wie es bei den Haushalten oder bei Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen aussieht – überall konnten wir hohe Potenziale feststellen. Ich sage es noch einmal: Die Technik ist bereits heute vorhanden. Was ebenfalls vorhanden sein muss, ist der Wille zur Umsetzung, meine Damen und Herren.
Gerade für die Bereiche Industrie und Gewerbe gibt es schon sehr viele und gute Beispiele, an denen erkennbar
ist, dass sich der Einsatz von erneuerbaren Energien tatsächlich lohnt. Es gibt – Bierkenner mögen es vielleicht schon wissen – eine Brauerei in Kassel, die schon heute Solarthermie einsetzt, um sie im Brauprozess zu nutzen. Hier konnte also konventionell erzeugte Energie durch umweltfreundliche Energie ersetzt werden.
Es gibt auch bereits den Einsatz von erneuerbaren Energien, sprich: Solarthermie, für Prozessdampf bis zu 200 Grad in der Metallveredelung. Auch hier gibt es Möglichkeiten des Einsatzes. Es wird schon genutzt, und es muss nur ausgebaut werden. Bei der Solarthermie gibt es insgesamt eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Dies sind Trocknungsprozesse, Vorerwärmungsprozesse bei Roh- und Eingangsmaterialien, Oberflächenbehandlung, Koch- und Waschprozesse. All das haben wir unter die Lupe genommen und gesagt: Hier muss eine Unterstützung im Hinblick auf eine gute Beratung und auf eine vernünftige Ausstattung über Fördermittel erfolgen.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch ein paar Worte zu dem sagen, was vonseiten der CDU zur Vorstellung unseres Wärmekonzepts gesagt wurde. Das kann man nicht einfach kommentarlos so stehen lassen. Als wir es vorgestellt haben, wurde dies als eine nette Modellrechnung ohne handfesten Hintergrund bezeichnet.
Meine Damen und Herren, diese Kritik ist wirklich hanebüchen. Wer es über zwölf Jahre hinweg nicht geschafft hat, etwas Eigenes auf den Weg zu bringen, und dann unser Konzept als eine Modellrechnung ohne handfesten Hintergrund bezeichnet, der ist jenseits von Gut und Böse.
Außerdem behaupten Sie, die GRÜNEN hätten nun auch erkannt, dass die Energieeffizienz der Schlüssel zur Energiewende ist, und Sie hätten das schon längst erkannt. Ich glaube, ich war im falschen Film. Ich habe über viele Jahre hinweg nicht feststellen können, dass Sie in diesem Bereich etwas getan haben. Das Gegenteil war doch der Fall, lieber Kollege Stephan.
Dem Ganzen kann man aber noch die Krone aufsetzen. Die CDU behauptet, sie sei auf einem guten Weg. Zitat aus der Presseerklärung: „Das Ziel, die Sanierungsquote auf 2,5 % bis 3 % pro Jahr zu steigern, haben wir bereits 2009 festgeschrieben und im Rahmen des Energiegipfels nochmals bekräftigt.“
Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie das in den Jahren 2009 oder 2010 oder im Rahmen des Energiegipfels bestätigt haben. Wer hat das denn mit eingebracht? Das war doch unsere Initiative. Also die Opposition hat sich dafür eingesetzt. Das können Sie sogar in den Protokollen nachlesen.
Schmücken Sie sich doch bitte nicht mit fremden Federn. Zeigen Sie einmal, dass Sie wirklich etwas in diesem Bereich beitragen können. Machen Sie deutlich, welche gesetzlichen Regelungen machbar sind. Sich allein darauf zurückzuziehen, dass man beraten und fördern will, und
dann ein bisschen zu schwurbeln, was die gesetzlichen Regelungen angeht, das lässt Ihnen niemand mehr durchgehen.
Sie sind gefordert, das im Hessischen Landtag auf den Weg zu bringen, sodass das Land Hessen und die Menschen wirklich in die Lage versetzt werden, Energieeffizienz im Bereich der Wärme umzusetzen und den Wärmebereich auszubauen. Davon würden alle Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe und das Handwerk profitieren. Davon würde auch der Klimaschutz profitieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär, so geht das nicht.
Gestern wurde eine Regierungserklärung mit so wenig konkreten Inhalten, aber einer konkreten Zahl abgegeben. Das war eine ganz deutliche Aussage, die von Frau Puttrich kam. Wir konnten es auch alle nachlesen. Das ist ja nicht etwas, was wir interpretiert haben. Vielmehr ist diese Regierungserklärung allen zugegangen. Darin steht ganz deutlich:
Mit rund 80 Millionen € stärken wir allein im Jahr 2012 den Ausbau der erneuerbaren Energien, die energetische Modernisierung und den Klimaschutz.
Da haben wir uns zuerst auch gewundert und gesagt: 80 Millionen € im Jahr 2012? Da müssen wir uns den Haushalt einmal anschauen.
Wir haben nicht gewartet, bis wir Ihre Zusammenstellung erhalten haben, sondern haben uns selbst Gedanken gemacht, wie viele Mittel denn jetzt konkret für das Jahr 2012 wirklich zur Verfügung gestellt werden sollen.
Ich sage Ihnen: Wir sind auf diese Summe nicht gekommen. Kollege Gremmels hat es eben schon angesprochen: Mit gutem Willen kommt man gerade einmal auf 50 Millionen € – und in diesem Betrag sind auch Bundesmittel und europäische Gelder enthalten.
Das heißt, Sie haben hier einen Betrag genannt, der für das Jahr 2012 überhaupt nicht unterlegt ist. Meine Damen und Herren, das stimmt nicht. Ihre Politik ist unglaubwürdig.
Mit diesen geschönten Zahlen verspielen Sie doch das Vertrauen. Ehrlichkeit gehört zur Energiewende. Da muss man klar sagen, wie viel man bereit ist, pro Jahr dafür zur Verfügung zu stellen. Die 80 Millionen € stehen definitiv nicht für das Jahr 2012 zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, 80 Millionen € sind für die Energiewende im Jahr 2012 notwendig, dann müssen Sie auch dafür Sorge tragen, dass dieser Betrag im Jahr 2012 ausgegeben werden kann. Wenn das aber nicht
der Fall ist, dann müssen Sie etwas dazu beitragen, dass das so wird.
Wir brauchen eine Energiewende. Eine Energiewende muss glaubwürdig sein. Wenn Sie jetzt schon mit den Beträgen schummeln und mauscheln, dann glaubt Ihnen bei diesem Thema künftig keiner mehr ein Wort.
Wir haben jetzt alle dieses völlig verkorkste Gesetz zur Änderung der HGO miterleben müssen. Wird sich denn diese Diskussion noch weiter fortsetzen? Ihre Glaubwürdigkeit ist doch wirklich ins Wanken gekommen.
Wir brauchen eine Energiewende – und nicht ein solches Larifari, wie Sie es hier veranstalten. – Ich danke Ihnen.
In Vertretung für Kollegin Erfurth frage ich die Landesregierung:
Aus welchem Grund hat sie sich für Kassel als mögliche Kommune für die Ausrichtung des Hessentags 2013 entschieden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Energiegipfel ist zu Ende, aber wir wissen auch, dass man seine Ergebnisse nur als Minimalkonsens bezeichnen kann. Es wurde schon darauf aufmerksam gemacht, es sind zahlreiche Protokollnotizen, die diesem Energiegipfel im Abschlusspapier angehängt wurden.
Für uns ist ganz klar: Dieser Minimalkonsens wird nicht dazu führen, dass wir in Hessen eine tatsächliche Energiewende hinbekommen werden. Das muss Ihnen allen klar sein. Hier sind wirklich nur Dinge festgehalten worden, an denen man übergreifend erkennen konnte, dass hier ein Einverständnis erfolgt ist. Wir müssen in diesem Bereich also noch ganz viele dicke Bretter bohren. Das müssen wir auch tun, weil Hessen – und das wissen Sie auch – noch immer hinterherhinkt.
Wenn man sich das Länderranking anschaut, stellt man fest, wir sitzen im Vergleich zu anderen Bundesländern doch nicht an der vorderen Stelle, wir sitzen unter allen Bundesländern wirklich am Ende. Das können wir nicht akzeptieren, meine Damen und Herren. Wir müssen hierbei ganz stringent vorwärtsgehen.
Alles, was getan werden kann, lieber Herr Kollege Stephan, liegt doch schon längst auf dem Tisch. Die SPD ist hier mit einem Gesetzentwurf vorgeprescht und hat ein Konzept erstellt. Wir haben schon vier Zukunftsenergieund Klimaschutzgesetze eingebracht. Wir haben unser Stromkonzept erneuert. Das heißt, wir haben es im April aktualisiert und der Öffentlichkeit präsentiert. Vor Kurzem haben wir auch unser Wärmekonzept vorgestellt,
weil wir wissen, dass Strom nicht alles ist. Eine Energiewende beinhaltet ebenfalls den Wärmesektor und auch den Verkehr.
Es ist uns ganz wichtig, dass wir deutlich machen konnten, wo es überall Ansatzpunkte gibt, wo wir schon jetzt handeln können.
Es muss Ihnen doch allen klar sein, dass wir schnell handeln müssen. Wir müssen Änderungen vornehmen – im Landesentwicklungsplan, in der Hessischen Gemeindeordnung, in der Hessischen Bauordnung. Wir müssen die Raumplanung neu überdenken. Auch das Nachbarrechtsgesetz – eine Diskussion, die wir schon vor einiger Zeit sehr intensiv geführt haben – muss wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Wir haben die Vorschläge dazu eingebracht.
Wir merken doch schon jetzt, wie schwierig es ist, hier selbst diesen Minimalkonsens zu diskutieren. Wir haben schon jetzt die Feststellung treffen müssen, dass es ganz unterschiedliche Auffassungen gibt. Der Streit ist doch schon im Gange.
Auf der einen Seite haben wir Ministerpräsident Bouffier, des selbst auf die Dezentralität der Energieerzeugung aufmerksam macht, das sogar in seinem Abschlussbericht festhält und explizit auf die Bedeutung der Kommunen hinweist. Auf der anderen Seite haben wir mit der FDP einen Koalitionspartner, der mit seinem Mantra „privat vor Staat“ – das tut er ja immer – Bouffier und die CDU am Nasenring nach seiner Musik tanzen lässt. Das ist doch absolut nicht zielführend.
Kollege Stephan, beschwichtigen Sie das nicht. Das ist eine Tatsache, das konnten wir alle miterleben.
Wenn Sie schon davon sprechen, dass durch Ihre Änderung der Hessischen Gemeindeordnung in § 121 die sehr unterschiedlichen Regelungen für die Kommunen aufgehoben würden – das heißt, für die Kommunen vor dem Jahr 2004 und für die Kommunen, die nach der Gesetzesänderung gefolgt sind –, muss ich auch festhalten, wer denn diese Änderung damals eingebracht hat. Das waren nicht die GRÜNEN. Es war die CDU, die diese Ungleichheit herbeigeführt hat. Wir haben schon damals gesagt: In der HGO müssen die Kommunen wirtschaftliche Betätigung gerade auch im Energiesektor vornehmen können. – Das haben Sie damals vermasselt. Aber anstatt jetzt Ihre Lehren daraus zu ziehen und den Kommunen diese wirtschaftliche Betätigung zu ermöglichen und ihnen diese Freiheit zu erlauben, haben Sie ein Gewirr zustande gebracht, wo Kommunen wie auch die Stadtwerke einfach nur aufstöhnen, meine Damen und Herren.
Das sagen wir, weil wir wissen, dass es Sie berührt. Sie, die sich mit der Materie auseinandergesetzt haben, wissen ganz genau, dass es eine Gängelung für die Kommunen beinhaltet. Es entspricht eben nicht dem, was der Energiegipfel wollte, nämlich diese dezentrale Energieerzeugung unter wirklich aktiver Beteiligung der Kommunen.
Die Kommunen sehen das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf festgehalten haben, als reine Gängelung an.
Auch die Anhörung im Innenausschuss hat genau das bestätigt. Wer sich dieser Sache stellt, muss doch erkennen, dass Sie überhaupt keine Unterstützung für diesen Vorschlag haben, den Sie eingebracht haben. Bei uns verfestigt sich immer mehr der Eindruck, dass sich die Landesregierung bei der Energiewende wirklich selbst im Wege steht.
Schauen wir einmal, was morgen vorgetragen wird. Vorgesehen ist eine Regierungserklärung von Frau Puttrich, man gedenkt, bei der Energiepolitik weiterzukommen, und es wird ein realistisches Umsetzungskonzept versprochen, das die Ergebnisse des Energiegipfels beinhalten werde. – Ich bin an dieser Stelle sehr skeptisch. All diese Versprechungen kommen mir sehr bekannt vor. Es gab eine Umweltministerin Lautenschläger, die damals ebenfalls in einer Erklärung darstellen wollte, wie die Energiepolitik im Lande Hessen künftig auszusehen hätte und wie der Anschluss an die anderen Bundesländer zu gewinnen sei. Sie alle wissen genau, dass das energiepolitisch ein ausgesprochener Flop war. Das kann man heute nur so konstatieren.
Kommen wir zur Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion. Der können wir ganz viel abgewinnen. Wenn über zwölf Jahre hinweg praktisch Totenstille in der Energiepolitik herrscht und die CDU-geführte Landesregierung keinen Schritt weiterkommt, ist es doch absolut nachvollziehbar, wenn man das, was man an Möglichkeiten gesehen hat, auch in Gesetze kleiden will.
Ich weiß ganz genau, dass es meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD ebenso sehen und hier nur ein minimaler Bereich dessen umgesetzt wird, was umgesetzt werden muss. Es sind nur vier Felder angesprochen worden. Darüber hinaus muss sehr viel mehr geschehen. Ich glaube, das ist Ihnen allen bewusst.
Gerade in der Landesplanung und der Raumordnung sind weitere Regelungen wirklich notwendig. Wir haben damals auch über unser viertes Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz ganz konkrete Punkte in die Diskussion eingebracht. Ich erinnere Sie nur daran, dass wir gesagt haben, es müsse möglich sein, dass die Standorte für unterirdische Hohlräume, welche zur Speicherung von Biogas oder Druckluft nutzbar seien, über die Raumplanung gesichert würden.
Was für uns ebenfalls wichtig war: über die Raumplanung zu verhindern, dass neue klimaschädliche Kohlekraftwerke in Hessen gebaut werden können. Wir wollten eine raumplanerische Absicherung. Wir haben mit unserem Gesetzesvorschlag ganz feste Margen eingezogen; denn wir haben gesagt: Es darf nur noch ein effizienter Umgang mit Energie erfolgen. Das heißt, ein elektrischer Wirkungsgrad von mindestens 58 % muss erreichbar sein, der Brennstoffnutzungsgrad bei gleichzeitiger Erzeugung von Wärme und Strom muss 80 % betragen. Damit konnten wir uneffiziente Energiekraftwerke ausschließen.
Aber wir brauchen auch eine Festlegung der unterirdischen Verlegung von Höchst- und Hochspannungsleitungen. Und, meine Damen und Herren – das ist ganz wichtig –, wenn wir schon die Windkraftnutzung festhalten, dann muss festgehalten werden, dass nicht nur die Vorranggebiete bzw. Ausschlussgebiete festgelegt werden, sondern dass die anderen Gebiete auf jeden Fall Vorbehaltsgebiete zur Nutzung der Windenergie sein können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt einen enormen Regelungsbedarf für eine richtige Energiewende. Die Gesetzentwürfe hierfür, die wir bereits eingebracht haben, sind Ihnen allen bekannt. Jetzt heißt es doch, wirklich nur noch zu handeln. Das darf aber nicht mehr nach dem Muster sein: Wie gängele ich eine Kommune bei der Energiewende? – Wir brauchen eine vorwärtsgewandte und keine rückwärtsgewandte Diskussion. Die Energiewende lohnt sich nicht nur für das Klima, sondern auch für die kommunalen Akteure. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Stephan, das war am Ende ein geschicktes Applausfischen. Jeder Umweltpolitiker wünscht sich natürlich ausreichende Redezeiten. Es wäre nachdenkenswert, wer früher anfangen könnte. Das könnte ruhig einmal die Umweltpolitik sein. – Das war es erst einmal mit dem Lob.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Energiegipfel gibt uns allen Aufgaben auf. Das Ziel ist festgehalten
worden. Bis zum Jahre 2050 wollen wir zu 100 % erneuerbare Energien in Hessen haben.
Das heißt, Beschlüsse sind das eine, aber das andere, was das Wichtigere ist, ist die Umsetzung dieser Beschlüsse. Das muss in Form von Gesetzen und auch in Form von Haushaltsmitteln erfolgen. Da setzt unsere Kritik massiv an. Wir haben nicht die ausreichenden Mittel im Haushalt 2012 der Landesregierung entdecken können. Wir haben bisher auch keine Gesetzesinitiative von Ihnen gefunden, gerade was den für uns wichtigen Punkt, den § 121 HGO – die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen –, betrifft.
Wir haben es schon in anderen Redebeiträgen angesprochen. Dies fehlt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was die finanzielle Ausstattung angeht, hätten Sie durchaus etwas tun können. Es gibt ein Programm, das Sie im Landeshaushalt verankert haben. Das ist das Energieeffizienzprogramm der Liegenschaften des Landes im Haushaltsplan. Die Mittelbereitstellung begrüßen wir sehr. Da setzt unsere Kritik nicht an. Aber dies macht doch deutlich, dass Sie sehr wohl in allen anderen Bereichen ebenfalls die Mittel hätten einstellen können. Und das haben Sie nicht getan.
Der Ministerpräsident betonte in einer seiner Pressemitteilungen, das Ergebnis des Energiegipfels sei ein sehr gutes Fundament für den Energiewandel in Hessen. Ich betone es aber noch einmal: Herr Ministerpräsident Bouffier, wer nicht bereit ist, die notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen, verhindert eben diesen notwendigen Ausbau und reduziert das Ergebnis des Energiegipfels auf eine Höhe, die man mit einem Maulwurfhügel vergleichen kann. Dafür brauchen wir keine Diskussion, und dafür brauchen Sie kein Fundament.
Meine Damen und Herren, wir haben uns nicht nur im Energiegipfel engagiert. Wir sind auch bereit, eine deutliche Ansatzerhöhung vorzunehmen. Das werden wir mit unseren Anträgen auch darstellen. Wir wollen mit unseren Haushaltsanträgen – das kann ich schon einmal ansprechen – einen Energieeffizienzfonds für das Land haben. Wir brauchen den Ausbau einer landesweiten Zukunftsenergie- und Klimaschutzagentur. Und wir brauchen eine deutliche Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich, wenn wir diese Ziele erreichen wollen. Das wollen wir, glaube ich, alle. Wir wollen eine zügige Umsetzung der Energiewende in Hessen haben, denn wir sind schon über ein Jahrzehnt in Rückstand und haben wirklich einiges aufzuholen.
Ich komme zum Thema Klimaschutz, das für uns ein ganz wichtiges Thema ist. Wie sieht bei Ihnen die Bilanz aus? Wie sind denn die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategien erreicht worden? – Das wissen Sie, und wer sich dafür interessiert, genauso gut wie ich: Einige der Ziele sind noch weit von der Zielmarke entfernt. Ich nenne dazu nur die 10.000 Bürger für den Klimaschutz. Die gibt es immer noch nicht. Ich nenne dazu nur die 100 Schulen für den Klimaschutz. Die gibt es immer noch nicht. Statt dass Sie jetzt Ihre Erkenntnisse daraus ziehen und sagen, dieses
Defizit müssen wir schnellstens aufholen, werden die Mittel für das Haushaltsjahr 2012 wieder reduziert. Das kann verstehen, wer will. Wir verstehen das nicht.
Wie sieht es im Naturschutz aus? – Herr Kollege Stephan hat es eben schon beschrieben. Er hat aber nicht gesagt, wo im Naturschutz der Rotstift angesetzt wurde. Das ist etwas, was uns ebenfalls bewegen muss. Wer die Biodiversität in Hessen haben will, der muss sich darum kümmern. Der muss auch die entsprechenden Haushaltsmittel dafür einstellen. Es fehlt – ich betone es an dieser Stelle noch einmal – noch immer die Biodiversitätsstrategie des Landes Hessen. Es gibt noch immer kein Konzept, obwohl es dazu schon seit dem Jahre 2008 einen Beschluss gibt. Im Jahr 2010 habe ich einmal nachgefragt. Es hieß, das sei immer noch in Arbeit, das sei in der Abstimmung, das liege in den letzten Zügen. Meine Damen und Herren, dieses Konzept muss wohl im Labyrinth des Umweltministeriums verloren gegangen sein. Bis heute gibt es immer noch kein Konzept.
Ich habe es betont, der Naturschutz ist dem Rotstift zum Opfer gefallen. Natura 2000, Förderung des Artenschutzes, Biosphärenreservat Rhön, Zuweisung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere Wasserund Klimaschutz, Naturschutzdatenhaltung, Naturpark – überall gab es Reduzierungen im Haushaltsplan 2012. Das sind Kritikpunkte, die man auch benennen muss, denn das heißt, Sie sehen offensichtlich nicht, dass im Bereich der Biodiversität noch einiges mehr getan werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade was die Biodiversität angeht, möchte ich auf eine Presseerklärung von Frau Puttrich anspielen. Sie sagte am 08.11. zur Podiumsdiskussion „Zehn Jahre für die biologische Vielfalt“, dass eine Sprache gesprochen werden muss, „die in der Politik, in der Bevölkerung, in der Wirtschaft verstanden wird“. – Frau Ministerin, ja, das ist richtig. Das muss man tun. Man muss verständlich reden. Aber allein mit Reden kommen wir im Naturschutz keinen Schritt weiter. Dafür müssen auch die Mittel bereitgestellt werden.
Wir stellen uns diesen Herausforderungen. Wir wollen mehr Mittel für eine klimafreundliche Landwirtschaft, für die Stärkung der gentechnikfreien Landwirtschaft einstellen. Wir wollen mehr im Bereich des Verbraucherschutzes. Wir haben ein Konzept vorgestellt, wie wir es schaffen wollen, dass Verbraucher selbstbestimmt und genussvoll ihr Leben gestalten können. Der Verbraucherschutz soll ein modernes Bürgerrecht werden. Dafür braucht es ein Mehr an Verbraucherschutz. Wir brauchen eine Verbraucherberatung, die den wachsenden Anforderungen auf dem Markt personell und finanziell gewachsen und auch erreichbar ist.
Wir brauchen eine Lebensmittelkontrolle, die den steigenden Anforderungen gerecht wird, die nicht nur Skandalen hinterherhinkt, sondern ausreichende Kontrollen durchführen kann. Mit der Einführung der Smiley-Plakette haben wir dargestellt, dass wir sehr viel an Verbesserungen erreichen können. Wir wollen eine Informationskampagne für das Siegel „Ohne Gentechnik“. Die ist uns ebenso wichtig – das sagte ich vorhin – wie die Ausweitung des ökologischen Landbaus.
Sie sehen, wir werden sehr viel mehr an Änderungsanträgen einbringen. Wir wollen, dass der Haushalt 2012 ein zu
kunftsweisender Haushalt ist. Ich kann betonen: Wir haben unsere Haushaltsvorschläge auch ordnungsgemäß abgesichert und gegenfinanziert. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ist der Landesregierung bekannt, ob die freien Lagerkapazitäten im Atomkraftwerk Biblis von anderen Atomkraftwerksbetreibern genutzt werden sollen?